Was ist ein Menschenrecht? Wie können Menschenrechte für behinderte Menschen umgesetzt werden? Was kann der Monitoringausschuss dazu beitragen?

Beispiele aus der Arbeit des Monitoringausschusses

Autor:in - Marianne Schulze
Themenbereiche: Recht
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Auszug Vortrag mit Diskussion, 24. Jahrestagung der InklusionsforscherInnen 2010 zum Thema: Inklusionsforschung im Lichte der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, Innsbruck 24. bis 27. Februar 2010. Infos zur Tagung: http://bidok.uibk.ac.at/vernetzung/itagung/itagung-2010.html; Marianne Schulze ist Vorsitzende des österreichischen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Copyright: © Marianne Schulze 2010

Was ist ein Menschenrecht? Wie können Menschenrechte für behinderte Menschen umgesetzt werden? Was kann der Monitoringausschuss dazu beitragen?

Schulze: Einen schönen guten Morgen hier in Innsbruck. Ich danke sehr herzlich für die Einladung, Volker Schönwiese stellverstretend für alle die hier formal zuständig sind oder bei der Organisation mitgearbeitet haben. Ein herzliches Dankeschön, dass ich heute hier sein darf.

Ich werde versuchen, in möglichst einfacher Sprache zu sprechen. ....

Ich weiß aus verschiedenen Ecken in Österreich, dass eine große Aufbruchsstimmung herrscht unter Menschen mit Behinderungen. Viele, auch Serviceorganisationen, aber vor allem Familien, wissen, dass es jetzt eine Konvention gibt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Zunächst ist das große Thema bei Menschenrechten der Anspruch für alle Menschen gültig zu sein, der Anspruch dass alle Menschen gleich sind. Für Menschen mit Behinderungen gilt dies vielfach nicht. Das muss ich ihnen nicht lange erklären. Menschen mit Behinderungen werden anders behandelt, werden auf die Seite geschoben, sind oft unsichtbar, werden oft unsichtbar gemacht und fühlen sich daher nicht gleich. Und jetzt gibt es einen neuen Text - eine Konvention ist ein Text - mit einer großen Zahl von Regeln. Dieser Text sagt, Menschen mit Behinderungen sind gleich, Menschen mit Behinderungen müssen gleich behandelt werden, dürfen nicht anders behandelt werden als andere Menschen. Dieser Text macht sehr, sehr viel Hoffnung für all jene, die sehr lang und auch gegenwärtig anders behandelt werden. Die Regeln sagen sehr konkret, wie Gleichbehandlung ausschauen soll.

Ich möchte beginnen mit der Frage: "was sind Menschenrechte?" Warum ist es so wichtig, dass Menschenrechte für alle gelten? Dann werde ich ein wenig erläutern was eine Konvention ist. Danach möchte ich mit Ihnen konkret erarbeiten, was die Rechte von Menschen mit Behinderungen beinhalten. .... Schließlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich jetzt diesen Text hab, es diese Regeln gibt: was passiert wenn diese Regeln nicht eingehalten werden? Zum Schluss möchte ich kurz auf den Monitoringausschuss und seine Arbeit eingehen. Also wir haben ein recht umfängliches Programm! Bitte unterbrechen Sie mich jederzeit. Wenn ich zu schnell bin, wenn ein Begriff zu schwierig ist.

Zunächst die Frage: was sind Menschenrechte? Es gibt das Prinzip, dass alle Menschen gleich sind. Sie haben vielleicht schon von der Allgemeinen Menschrechtserklärung gehört? Sie beginnt mit dem Satz: alle Menschen sind von Geburt an gleich an Rechten und Würde geboren. Es gibt den Grundsatz, dass niemand anders behandelt werden soll, dass niemand diskriminiert werden soll. Die Macht soll gleich verteilt werden. In einem Gefüge, wo sich viele Menschen versammeln, wie zum Beispiel in einem Staat, muss es Regeln darüber geben, wie diese Macht gleich verteilt wird. Menschenrechte sind Regeln über die Abgrenzung des Individuums gegenüber der Gemeinschaft, die da als Staat beschrieben wird.

Wenn man den Satz sagt: "alle Menschen sind gleich," dann wird sich wohl die eine oder andere hier drinnen denken: "gut, ich will jetzt einfach machen, was ich will." Weil wenn ich gleich bin, dann kann ich jetzt einfach anfangen Bürgermeister zu sein. Kann eigene Regeln machen. Da kann ich mich hinsetzten und nur noch Sachertorte essen. Weil die habe ich gern und dann brauch ich nicht mehr in die Schule zu gehen. "Jeder ist gleich" heißt jedoch nicht, dass jede/r nur mehr das machen kann was er oder sie will. Es muss gewisse Spielregeln geben, innerhalb derer jede/r das machen kann was er oder sie will. Die Regeln berücksichtigen was andere machen möchten oder machen können.

"Alle sind gleich" wird also kombiniert mit: "in gewissen Grenzen". Diese Grenzen wurden viele Jahre von Menschen gesetzt, die von Behinderung keine Ahnung haben. Die nicht wissen, was Barrierefreiheit ist. Menschen, die nicht wissen, was Inklusion bedeutet. Deshalb brauchen wir zusätzliche Regeln: die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Damit wirklich alle Menschen gleich sein können, zu den gleichen Bedingungen. Damit dann tatsächlich jeder das Machen darf und kann, was er oder sie will.

Menschenrechte betreffen alle Lebensbereiche. Meinungsfreiheit - das zu sagen was man will. Bei Gericht das Recht für sich selbst zu sprechen - das Recht auf ein faires Verfahren. Das Recht auf Demonstration, wenn Menschen gegen etwas protestieren, wenn Ihnen etwas nicht gefällt, das nennt man Versammlungsrecht. Weniger bekannt sind die vielen anderen Rechte: Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass es ein Recht auf Nahrung gibt? Dass Sie Ihren täglichen Kaffee eigentlich als Teil eines Menschenrechts genießen? Es gibt ein Recht zu spielen für Kinder. Es gibt ein Recht auf Sport, das ist ein Menschenrecht. Es gibt viele sehr zentrale Bereiche, in denen Menschenrechte gerade für Menschen mit Behinderungen eine große Bedeutung haben. Selbstbestimmung, selbst zu entscheiden, was man machen möchte, wie man es machen möchte, wann man es machen möchte, ist ein ganz entscheidendes Grundprinzip. Damit kann man sicherstellen, dass man sich selbst und seine Wünsche verwirklichen kann.

Das Ziel von Menschenrechten ist sicher zu stellen, dass jeder in Würde leben kann. Das ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel, weil viele mit der Würde von Menschen mit Behinderungen ganz besonders schlecht umgehen. Weil die Würde von Menschen mit Behinderungen vielfach verletzt wird. Nicht nur weil ihre Meinung nicht ernst genommen wird, sondern weil sie oft "behandelt" werden und von Dritten bestimmt wird, was für sie gut ist.

Nun zur Frage was eine Konvention ist: ....

Eine Konvention ist eine Vereinbarung zwischen Staaten. Es gibt zum Beispiel Konventionen die abgeschlossen sind zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und einigen anderen Staaten. Regierungen kommen damit überein, dass sie miteinander gewisse Regeln einhalten wollen. Konventionen können jedes Thema erfassen. Es gibt Konventionen darüber, wie viel Fische man aus den Weltmeeren fangen kann. Es gibt Konventionen darüber, wie viele Bäume in den Regenwäldern geschlägert werden dürfen. Und es gibt auch Vereinbarungen von Staaten, die Menschenrechte betreffen. Dabei werden Regeln vereinbart, die Staaten, also die Regierung, das Parlament, stellvertretend für uns alle eingehen. Das bindet die Regierung, bindet auch die Bevölkerung an diese Regeln. Und in diesem konkreten Fall haben die deutsche Regierung und auch die österreichische Regierung gesagt: Wir wollen die Regeln über Menschen mit Behinderungen einhalten. Wir wollen uns dazu bekennen, dass Menschen mit Behinderungen gleich wie alle anderen Menschen in die Gemeinschaft einbezogen werden.

Konventionen, internationale Regeln, müssen vom Parlament beschlossen werden. In der Schweiz ist das noch nicht passiert. In Österreich und in Deutschland hat man beschlossen, dass man die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einhalten möchte.

Wortmeldung: Warum will das Schweizer Parlament da noch nicht zustimmen? Weißt du da näheres darüber?

Schulze: Die Schweizer Regierung hat sich an der Ausarbeitung der Regeln nicht wirklich beteiligt. Daher wissen die Schweizer viel weniger über die Konvention, als zum Beispiel das deutsche oder das österreichische Parlament.

Wortmeldung: Es ist nicht eine Frage des Personals, sondern des Willens.

Schulze: Es ist sicherlich auch eine Frage des politischen Willens, aber, in dem Fall ist das System überfordert. Das zuständige Ministerium war in den Konventionsprozess einfach nicht eingebunden. Das heißt die Arbeit, die in Österreich und Deutschland erfolgt ist, während die Verhandlungen gelaufen sind, müssen in der Schweiz erst nachgeholt werden. Natürlich ist es auch immer eine Frage von politischer Willensbildung.

Wortmeldung: in den deutschsprachigen Ländern sind die Regeln insofern verletzt worden, als Inklusion mit Integration übersetzt wurde. Damit ist das Inklusionskonzept nicht anerkannt worden.

Wortmeldung: Das ist ein wichtiger Punkt: es ist ein Unterschied zwischen Integration und Inklusion. Bei Integration heißt es zwar mitmachen, miteingebunden, aber bei Inklusion bedeutet es die bedingungslose Teilhabe in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung und es wäre wichtig, dass man in Richtung Inklusion und nicht Integration arbeitet.

Schulze: Ich stimme Ihnen beiden da zu. Lassen wir die Übersetzungsfrage bei Seite und versuchen die Konvention als solche zu erarbeiten.

Wortmeldung: Ich wolle nochmals kurz ergänzen, zur politischen Bedeutung, dass diese UN-Konvention jetzt letztlich in Deutschland und in Österreich als Gesetz verabschiedet wurde, so selbstverständlich darf man das nicht sehen. Ich war im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 24. November 2008 wo debattiert wurde, ob diese UN-Konvention für Deutschland tatsächlich übernommen wird und da haben die Parteienvertreter der FDP davor gewarnt, vor allem weil das zu großen Kosten im Arbeitsbereich führen sollte. Also man kann vielleicht ein bisschen fantasieren, was geschehen wäre, wenn in der vorigen Koalition dieses Gesetz noch nicht verabschiedet worden wäre. Also dass das auch parteipolitisch strittig war, zumindest vor der Verabschiedung muss man eindeutig sehen. Was die FDP jetzt daraus macht ist dann die nächste Frage.

Schulze: Ich möchte das alles nicht bestreiten. Für mich geht es darum: es gibt eine Konvention. Es ist wichtig darüber zu reden, was drinnen steht. Auch ist es wichtig das aufzugreifen, was hier schon diskutiert wurde, um sicherzustellen, dass wir alle vom selben Regelkatalog sprechen. Daher bitte jetzt keine weitere Debatte darüber, wer warum wie vielleicht nicht gerne oder ungerne ratifiziert oder nicht ratifiziert hat. Ratifizierung ist der Akt mit dem eine Konvention, also die Regeln in die nationalen Gesetzessammlungen aufgenommen werden.

Wichtig ist, dass die Konvention in Österreich und in Deutschland nun in Geltung ist. Die Regeln sind verbindlich. Sie erfassen jeden Lebensbereich der für Menschen mit Behinderungen inklusiv zu gestalten ist. So wie schon völlig richtig gesagt wurde, es geht nicht um Integration, sondern es geht um Inklusion. Die Konvention umschreibt diese Inklusion für jeden Lebensbereich: für die Frage des Familienlebens genauso wie für die Schule. Für den Bereich Sport, Politik, für den Bereich Gesundheit, aber auch für den sehr wichtigen Bereich Arbeit.

Was sagt die Konvention? Menschen mit Behinderungen sollen Gleichheit spüren können, leben können und an ihr genauso wie andere Menschen wachsen können.

Die Konvention stellt etwas fest, was leider noch mal festgestellt werden musste, und das ist: Menschen mit Behinderungen haben Rechte, so wie alle anderen auch. Das war wichtig noch einmal festzustellen. Es gibt andere Konventionen über Menschenrechte: eine Konvention über Kinderrechte, eine Konvention über Frauenrechte. Menschen mit Behinderungen sind darin viel zu wenig vorgekommen, oder gar nicht vorgekommen und sind deswegen...

Wortmeldung: Es wird dauernd gesagt, dass wir Rechte haben, aber wann werden die umgesetzt?

Schulze: Um diese ganz wichtige und zentrale Frage geht es ab jetzt in meinem Referat.

Menschen mit Behinderungen werden als Rechtehaberin und Rechtehaber, werden als gleichwertige Menschen in diesem Gleichheitssatz anerkannt. Ein ganz zentraler und wichtiger Satz in der Konvention der mehrfach vorkommt ist: Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst. Das heißt, Formen von Sachwalterschaft müssen abgeschafft werden. Bevormundendes Verhalten muss abgeschafft werden. Es muss sich sehr, sehr viel tun, vor allem in der Art wie mit Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit umgegangen wird.

Das ist ein radikaler Bruch, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden und dass diese Entscheidungen respektiert und umgesetzt werden müssen. Viele Menschen mit Behinderungen können selbst entscheiden, in der Umsetzung ihrer Entscheidungen brauchen sie jedoch Unterstützung. Und auch das hält die Konvention fest. Um Inklusion möglich zu machen, brauchen Menschen mit Behinderungen Unterstützung. Diese Unterstützung muss ihnen zur Verfügung gestellt werden. Ein ganz wichtiger Aspekt in der Konvention ist auch, dass Menschen mit Behinderungen ein gleiches Recht haben mit zu entscheiden in politischen Prozessen. Vor allem, aber nicht nur dort. Dass Partizipation, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit werden muss.

Wortmeldung: Kann man bitte statt Behinderung Menschen mit Lernschwierigkeiten sagen? Weil Behinderung ist ein Schimpfwort, Lernschwierigkeiten wäre besser.

Schulze: Es sind aber nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten hier. Es tut mir leid, wenn Behinderungen als Schimpfwort empfunden wird, aber das ist der Begriff, der mir gegeben worden ist, um über alle Menschen, die Unterstützung brauchen, zu sprechen. Wenn ich jetzt sage, Menschen mit Lernschwierigkeiten, dann gibt es hier sehr viele Menschen in diesem Raum, die sich nicht angesprochen fühlen.

Zur Sicherheit noch einmal: Menschen mit Behinderungen müssen an Entscheidungen teilhaben können. Das ist so wichtig, weil es das erste Mal ist, dass die Regierungen verpflichtet worden sind mit einer sozialen Gruppe verpflichtend in Dialog zu treten. Das heißt, wenn politische Entscheidungen gefällt werden, müssen Menschen mit Behinderungen, auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, inkludiert werden. Das steht in keiner anderen Konvention. Das ist eine sehr wichtige Bestimmung, eine wichtige Verpflichtung, die weit über den Bereich Behinderung hinaus politische Konsequenzen haben wird.

Wortmeldung: Ich habe da eine Frage dazu, geht es da auch um Ländergesetzgebung, wie zum Beispiel das neue Reha-Gesetz, müssen da Menschen mit Behinderungen sozusagen mitentscheiden können und wenn das nicht stattfindet, ist es dann einklagbar?

Schulze: Ja es ist eine Verletzung der Konvention, wenn dieses Gesetz jetzt erst diskutiert und beschlossen wird. Seit Oktober 2008 gilt diese Verpflichtung. Es ist eine Verletzung der Konvention, wenn Menschen mit Behinderungen gerade an einem so zentralen Gesetz nicht teilhaben können.

Wortmeldung: Ein wichtiger Punkt, wer soll teilnehmen? Die Sachwalter? Die Vertreter der Organisationen? Oder die Betroffenen selbst?

Schulze: In der Konvention steht drinnen, es sind die Betroffenen selbst und ihre VertreterInnenorganisationen. Das heißt, es sind zunächst Menschen mit Behinderungen, selbstbetroffene Personen, und dann die Organisationen, die ihre Interessen vertreten. Der Monitoringausschuss hat dazu sehr klar Stellung bezogen und in den nächsten Wochen wird es dazu noch mehr geben.

Wortmeldung: Ich hätte noch eine Frage zur Abschaffung der Sachwalterschaft. Ist die Sachwalterschaft nicht eigentlich als Schutz vor Betrug für Leute die irgendwelche Verträge nicht vollkommen in ihren Konsequenzen durchschauen können.

Schulze: Ich weiß nicht, ob das so ein Schutz ist, der notwendiger ist als der Schutz grundsätzlich für alle Menschen und für Konsequenzen von Handlungen gilt. Die Sachwalterschaft ist in ihren Grundzügen mit der Konvention nicht vereinbar. Und wird anders gestaltet werden müssen. Jetzt weiß ich, dass ich beim Monitoringausschuss im Oktober das ein bisschen missverständlich geäußert habe. Daher möchte ich ganz vorsichtig sein. Wenn ich sage, dass die Sachwalterschaft abgeschafft werden muss, dann heißt das nicht, dass Menschen mit Behinderungen allein gelassen werden. Im Gegenteil, es bedeutet, dass wir das System mit dem Menschen mit Behinderungen unterstützt werden, ändern müssen. Das heißt, statt der Sachwalterschaft muss es etwas geben, das Menschen mit Behinderungen ermöglicht ihre eigene Entscheidung zu fällen und umzusetzen.

Die Änderung der Sachwalterschaft wird eine zentrale Funktion haben. Die Debatte darüber, wird die Sichtweise von Menschen mit Behinderungen ändern. Wie wir Menschen mit Behinderungen zu inkludieren, wird zentral im Mittelpunkt stehen. Die Verschiebung von der Sicht "was für jemanden gut ist", hin dazu, dass Menschen selbst am besten wissen, was sie wollen und was sie brauchen. Die Unterstützung, die sie möglicherweise brauchen, soll ihnen zukommen.

Barrierefreie Menschenrechte wollte ich noch kurz andiskutieren. Ganz zentral sind soziale Barrieren, die Menschen mit Behinderungen überwinden müssen. Hier ist die Gesellschaft viel, viel mehr gefordert, als Menschen mit Behinderungen. Die Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen ausschließt, muss sich mit ihren Vorurteilen, mit ihren Stereotypen, mit ihren Meinungen über Behinderung, über behinderte Menschen auseinandersetzen und muss ihre Zugangsweise ändern.

Hier sind sämtliche Länder dieser Welt gefordert radikal zu handeln. Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen inkludiert werden. Es gibt kommunikative Barrieren - Gebärdensprachdolmetschung gibt es zum Beispiel heute noch viel zu wenig - andere kommunikative Barrieren, wie zum Beispiel Dokumente, die nicht in Braille zu haben sind oder zu klein geschrieben sind, Barrieren für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Und dann die wohl bekanntesten Barrieren, nämlich die physischen Barrieren. Diese 4 Dimensionen von Barrierefreiheit halte ich für sehr wichtig in der Umsetzung von barrierefreien Menschenrechten.

Und jetzt möchte ich endlich von Ihnen wissen: welche Menschenrechte haben Sie in den letzten zwei Tagen diskutiert? Welche halten Sie für wichtige, zentrale Rechte?

Wortmeldung: Eine kurze Frage, bevor Sie in die Debatte einsteigen. Welchen Stellenwert hat das Zusatzprotokoll zur Konvention auf die Umsetzung der Konventionen?

Schulze: Darf ich diese Frage nach hinten schieben? Danke!

Wortmeldung: Es geht um die Sachwalterschaft. Jene die einen Sachwalter haben, müssen dem Sachwalter um die 250 Euro zahlen, inkludiert sind 7%. Da ist jetzt die Frage, wie stellen sie sich das vor, dass Behinderte, die in einer betreuten Wohnung sind, keine erhöhte Familienbeihilfe beziehen und nur das Pflichtgeld bekommen - 85 Euro, wie sollen die dann das zahlen? Also die 150 Euro plus noch die 7% dazu.

Wortmeldung: Ich habe keine Frage, sondern eine Stellungnahme. Ich habe bei der InklusionsforscherInnentagung über Sachwalterschaft gesprochen und über Weiterbildung und für mich persönlich wichtige Bereiche, die umgesetzt werden sollten. Und über die ich gerne diskutiere sind Arbeit und Ausbildung und Weiterbildung. Und weiters ist wichtig selbstbestimmt leben und in die Gemeinschaft mit einbezogen zu werden.

Wortmeldung: Also was ich noch sagen wollte ist, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat, auch Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel mit Down-Syndrom haben auch Rechte und die müssen auch berücksichtigt werden und dann wollte ich auch noch sagen, dass jeder Mensch - auch mit Down-Syndrom - das Recht auf Leben hat und dass ich noch sagen wollte, dass es eigentlich Mord ist, wenn irgendjemand Menschen mit Behinderungen abtreiben würde, oder auch mit Down-Syndrom abtreiben würde, das finde ich totalen Blödsinn. Deswegen habe ich auch bei einer Podiumsdiskussion mal mitgemacht und dort habe ich ganz laut gesagt, dass es für mich Mord ist, dass Menschen mit Behinderungen und auch mit Down-Syndrom abgetrieben werden, dass es einfach für mich Mord ist. Und dann wollte ich auch noch sagen, dass das eigentlich gar nicht richtig ist, weil jeder Mensch hat ja ein Recht auf Leben. Und jeder hat ja auch das Recht auf Bildung und überhaupt sollten die Menschen das Recht haben, das Leben zu genießen.

Schulze: Nach diesem beeindruckenden Statement und einer Serie von sehr guten Fragen, möchte noch jemand etwas ergänzen?

Wortmeldung: Was ich noch ergänzen möchte ist, es ist ja gegangen über Sachwalter. Und es ist ja so, dass der Sachwalter 5% vom Vermögen und 2% für andere Tätigkeiten haben kann, aber was man ändern müsste ist, dass man von der Rechnungsentlohnung 1025 Euro Rechnungsentlohnung hat und dann das Gericht kommt und von Betroffenen noch 265 Euro abkassiert, obwohl es nur geheißen hat, ja das sind, äh es werden nur 75 Euro abgezogen.... Ich habe dort angerufen und das ist ja ein Viertel von der Rechnungslegung und ich wäre dafür, dass das wieder abgeschafft werden sollte, weil wir Menschen mit Behinderung oder die, die einen Sachwalter brauchen, egal in welchen Bereichen, die werden eh schon zur Kassa gebeten und dass wir da Sonderzahlungen leisten müssen, sollte sich die Regierung schon einmal überlegen, warum man nicht etwas von etwas Reicheren nehmen könnte.

Wortmeldung: Ich habe eine Frage an die Juristin zu Artikel 24. Deutsche juristische Gutachten betonen immer wieder, dass mit der Forderung von Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht die Frage nach der Schulstruktur oder nach der Organisation verbunden werden dürfe. Es wird in mehreren Gutachten behauptet, dass dieser Artikel 24 nicht damit befrachtet werden dürfe, ob wir ein selektives Schulsystem haben, Österreich hat das genauso wie Deutschland, nur in einer etwas anderen Ausprägung, oder nicht. .... Also es gibt Juristen, die sagen, klar, Kinder mit Behinderungen und Jugendliche mit Behinderungen haben jetzt ein Recht in dem allgemeinen Schulsystem vorzukommen, dort hinzugehen, aber das Schulsystem so zu ändern, dass die Gymnasiasten, diese ganzen Kategorien, Gymnasiast und Hauptschüler beendet werden, dass auch die Hauptschüler mit den Gymnasiasten lernen dürfen, darüber reden wir gar nicht. Das hat mit der UN-Konvention nichts zu tun. Mit anderen Worten, die Grenzen, die Barrieren, die sozialen Barrieren, die Ungleichheit schaffen, in unserem Schulsystem, werden akzeptiert und es wird nur darüber geredet, dass in dieses ungleiche System jetzt halt die Menschen mit Behinderungen auch noch da rein dürfen. In der Konsequenz heißt das ..., dass das Gymnasium keinen Menschen mit schwerwiegender Behinderung nehmen muss, aber die Hauptschule soll sie nehmen. Das ist unerträglich und ich frage Sie als Juristin, kann man damit Leben, mit diesem Unrecht?

Wortmeldung: Ich leihe der Frau Rauchberger meine Stimme, sie hat mir gerade aufgeschrieben: Für sie ist der Artikel 29, die politische Teilhabe ganz wichtig, weil Selbstvertretung einfach ganz wichtig ist.

Wortmeldung: Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben Sie gesagt, dass die UN-Konvention verbindlich ist für den österreichischen Staat. Was heißt verbindlich? Wenn ich jetzt bei uns an die Landessozialabteilung denke, das kostet die einen Lacher. Da argumentiere ich zwar, dass sie permanent Rechtsverletzungen begehen, aber das ist denen vollkommen egal. Es hat auch Prozesse gegeben, oder vom Verwaltungsgerichtshof von Tiroler Institutionen mit der Sozialabteilung, ist alles verloren worden. Also was kann ich tun, um dieses Recht dann wirklich durchzusetzen? Und nebenbei gibt es ein Reha-Gesetz und es gibt ein Antidiskriminierungsgesetz und in diesen Gesetzen ist der Begriff Behinderung unterschiedlich definiert. Was ist dann gültig?

Wortmeldung: Also ich wollte noch sagen, wäre es vielleicht möglich, dass ich bei der Podiumsdiskussion auch dabei sein könnte, weil dann könnte ich ganz offen und ehrlich sagen, was ich über behinderte Menschen halte und auch Menschen mit Down-Syndrom und wie sie das mit der Bildung und so machen und die Frage ist ob es möglich ist, dass ich bei der Podiumsdiskussion auch mitmachen könnte?

Schulze: Soweit ich weiß ist die Podiumsdiskussion offen und das Publikum kann Fragen stellen. Oder?

Volker Schönwiese: Bei der Podiumsdiskussion gibt es zuerst von den Leuten die oben sitzen 10 Minuten lang eine Rede, eine kurze, und dann diskutieren auch sie ein Stück miteinander, aber sehr schnell sollen alle vom Publikum auch hier nochmals mitreden können. Aber wenn dein Vorschlag ist, dass du auch auf das Podium gehst, dann überlegen wir das noch einmal in der Pause.

Schulze: Dann darf ich sehr herzlich danken für die Anfragen, für die sehr wichtigen und richtigen Stellungnahmen und möchte gern versuchen, das ein bisschen in das mit einzubauen zu dem, was mir dann hilft zum Schluss von meinem Referat zu kommen. Ich beginne mit dem, was Monika Rauchberger gesagt hat: Artikel 29 und die Frage politischer Mitbestimmung, weil das eine zentrale Frage ist. Diese muss vor der Selbstbestimmung gelöst werden. Es macht nicht viel Sinn, eine Debatte loszulegen, über Sachwalterschaft, wenn wir nicht sichergestellt haben, dass Menschen mit Behinderungen daran teilhaben können. Daher ist es wichtig, zunächst die Pflicht der Regierung Menschen mit Behinderungen teilhaben zu lassen einzufordern. Klar zu machen, in Tirol genauso wie in Salzburg, wie in Schleswig-Holstein und wie in Graubünden, dass Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozessen mit eingebunden werden.

Das ist die Grundbedingung: Dass ich einen Sitzplatz an dem Tisch habe, an dem über Entscheidungen diskutiert wird. Danach ist die Frage von Selbstbestimmung, zum Artikel 19 konkret, das große zentrale Thema. Da wird sich viel bewegen müssen. Da muss man ein System finden, das die Anliegen, Ideen und Wünsche von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt. Das sie unterstützt, diese umzusetzen, ohne dass dabei Finanzmittel aufgewendet werden müssen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen. Es tut mir leid, wenn ich sie jetzt sozusagen ein bisschen enttäusche und nicht sag ja, Selbstbestimmung ist jetzt das erste und wichtigste Thema. Ich glaube wirklich, dass es nicht gehen wird, wenn wir nicht zunächst einmal sicherstelle, dass Menschen mit Behinderungen am Diskussionstisch teilnehmen können. Ich halte das für die vorgelagerte wichtige Frage, und der österreichische Monitoringausschuss nimmt sich diesem Thema ganz zentral an. Es gibt eine Zwischenfrage oder Anmerkung.

Wortmeldung: Ja ich wollte nur sagen, dass es doch nicht so einfach ist zu sagen, Selbstbestimmung spielt hier keine Rolle, weil es doch auch oft vorkommt, dass Menschen mit Behinderungen, auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, an Tischen sitzen, aber ihre Meinungen einfach nicht hineingezogen wird.

Schulze: Da haben Sie vollkommen Recht, da habe ich mich schlecht ausgedrückt. Da haben Sie völlig recht. Was ich versucht habe zu sagen ist, dass diese zentrale Aussage von Artikel 19, die ich für wichtig halte, ist, dass die Sachwalterschaft abgeschafft werden muss. In Verbindung mit Artikel 12. Natürlich ist das eine Selbstvertretung und natürlich ist die getragen vom Prinzip Selbstbestimmung. Ist das jetzt klarer? Und tut mir sehr leid, entschuldigen Sie. Das kommt so vor, wenn Juristinnen in Artikel denken und dann sagen, der eine ist wichtiger als der andere, dass sie sich dann verheddern. Bitte um Nachsicht.

Es waren drei Dinge genannt, die mir auch sehr wichtig sind, die ich noch einmal aufgreifen möchte. Es ist gesprochen worden vom Recht auf Leben. Die Abtreibungsfrage, die ich nur für Österreich beurteilen kann, da kenne ich mich in der Schweiz und in Deutschland nicht aus. Das ist ein wichtiges Thema, die Frage ob auf Grund einer Beeinträchtigung abgetrieben werden kann darf soll oder nicht. Ich möchte das dahingegen klarstellen, dass ich M. K. natürlich voll inhaltlich rechtgebe. Es geht gegen die Würde von Menschen mit Behinderungen, dass Embryos abgetrieben werden können einzig und allein weil sie angeblich eine Beeinträchtigung haben. Ich möchte mich, und ich weiß, dass ist jetzt schwierig, an dieser Stelle aber auch ganz klar abgrenzen, dass das am Recht auf Leben aufgehängt wird. Das ist eine Auffassung, die ich nicht teile, die menschenrechtlich nicht haltbar ist. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das jetzt nicht weiter ausführen werde. Wer daran Interesse hat, ich bin gerne bereit, das und natürlich auch alle anderen Fragen im Anschluss zu diskutieren. Ja es ist ein wichtiges Thema, ja es muss in Österreich überarbeitet werden, aber nein nicht über den Artikel 10 Recht auf Leben, sondern über andere Wege.

Wichtig ist mir auch der Hinweis gewesen, vielen Dank dafür, auf das Recht auf Bildung und Weiterbildung und die Frage von Inklusion in Bildungsfragen als Menschenrecht. Ich glaube dass wird das am Nachmittag diskutieren werden. Und zur Frage, ob das System geändert werden muss auf Basis von Artikel 24: ja, natürlich muss das System auch geändert werden. Ich würde das nicht nur an dem von Ihnen genannten Artikel 24 festmachen. Die Grundprinzipien der Konvention im Artikel 3, aus denen ergibt sich ein Bild, das erfordert, dass sich die Gesellschaft radikal ändert. Diese Änderungen betreffen alle Lebensbereiche und wenn das Bildungssystem nicht den Respekt für Diversität, der in Artikel 3 drinnen steht, wiederspiegelt, dann muss offensichtlich auch das System geändert werden. Und ich würde Sie sehr herzlich einladen, mich nachher aufzusuchen, ich habe noch einige Anmerkungen im Bezug auf internationale Vergleiche zu dieser Frage. Ich möchte es aber dabei belassen, weil mir die Zeit davon galoppiert und ich noch zum Monitoringausschuss kommen möchte. In der Überleitung zum Ausschuss möchte ich auch noch das Menschenrecht auf Arbeit aufgreifen, das kurz angesprochen worden ist.

Ein sehr wichtiges, sehr zentrales Thema, wo es auch um ganz wichtige Umbrüche geht, darum geht Barrieren abzubauen, und damit möchte ich auf die Arbeit des Monitoringausschusses überleiten.

Ich habe hier die Folie "Was tun bei Missachtung". Ich komme dann auf die anderen Punkte noch zurück und gehe jetzt auf den zweiten Punkt ein, die Möglichkeit einer Beschwerde beim Monitoringausschuss. Im Bezug auf das Recht auf Arbeit ist ein Fall an den österreichischen Ausschuss herangetragen worden. Was heißt das? Es geht um die Regeln, die in der Konvention festgeschrieben worden sind, zu Überwachen, dass die Konvention eingehalten wird durch eine Gruppe von Menschen. Diese Gruppe von Menschen ist von der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation nominiert worden und ist vom Bundesminister für Soziales bestellt worden. Es sind insgesamt 14 Personen, die sich regelmäßig treffen, um darüber zu diskutieren, ob die Konvention in Österreich eingehalten wird. Und diese Gruppe von Menschen, zu der ich auch gehöre, bekommt regelmäßig Beschwerden, von Menschen die sagen, meine Rechte werden nicht eingehalten, die Spielregeln werden verletzt, und wir bekommen auch sonstige Informationen darüber, ob und inwieweit die Konvention eingehalten wird.

Wir haben konkret zur Frage von Arbeit eine Beschwerde bekommen. Anfang letzen Jahres hat jemand in Beschäftigungstherapie keine ausreichenden Bezüge bekommen und hat in Österreich keine ausreichende soziale Absicherung erhalten. Wir haben uns das sehr genau angeschaut, wir haben uns da sehr viel Zeit gelassen. Im Oktober haben wir im Bundesministerium für Soziales im Rahmen einer Sitzung darüber gesprochen, ob und wie man das ändern kann und soll.Wir nennen Texte, die wir dem Minister geben, wo wir sagen, dass Regeln verletzt worden sind, Stellungnahmen. Vor 10 Tagen haben wir die Stellungnahme über Beschäftigungstherapie beschlossen, dass Beschäftigungstherapie in all ihren Varianten in Österreich in der jetzigen Form abgeschafft werden muss. Das Recht auf Arbeit ist das Recht auf inklusive Arbeit.

Und das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen, erstens sozialverischerungsrechtlich abgesichert werden müssen, und das bedeutet zweitens, dass Formen von Arbeit, die Menschen mit Behinderungen separat von anderen Menschen beschäftigen, abgeschafft werden müssen. Wie die Umsetzung dieses inklusiven Arbeitsmodells ausschauen wird, muss das Ministerium entscheiden, unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. Der Monitoringausschuss hat sehr klar gesagt, Partizipation gilt gerade auch in diesem Gebiet, inklusive Arbeitsmodelle müssen mit Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Das heißt, das ist ein Teil dessen was dieser Ausschuss tut. Er bekommt Fälle, in denen er versucht zu erörtern, was kann man für die Einzelperson machen, was können wir für den Menschen machen, der uns diese Beschwerde geschickt hat, aber was können wir daraus ableiten, was können wir daraus auch sehen was Menschen mit Behinderungen generell betrifft und können wir dazu eine Empfehlung abgeben? Und das haben wir in der Zwischenzeit schon zu einigen Fällen gemacht und zu der schon oft erwähnten Frage Selbstbestimmung und Sachwalterschaft sind wir gerade in einem Gespräch mit mehreren Ländern. Auch mit dem Minister, mit der Frage, wie können wir Selbstbestimmung erreichen, wie können wir die Abschaffung der Sachwalterschaft in Österreich umsetzen? Dieser Prozess ist im Laufen. Ein Prozess der auch im Laufen ist, der auch wichtig ist für sie, ist die Frage nach Bildung. Ich werde im Rahmen der Podiumsdiskussion noch ein bisschen darüber erzählen, was der Monitoringausschuss dazu macht.

Etwas was ich schon erwähnt habe ist die Frage von Partizipation, wo sich der österreichische Monitoringausschuss schon mehrfach geäußert hat. Dazu wird es in den nächsten Wochen eine weitere Stellungnahme geben, in der das Recht für Menschen mit Behinderungen zu partizipieren und die Pflicht des Staates diese Partizipation zu ermöglichen noch einmal festgeschrieben wird.

Ich möchte noch einmal zurück kommen zur Frage der Missachtung, die vor allem aus Tirol gekommen ist. Es ist ein Grundproblem in Österreich, dass Menschenrechte sehr leicht in Regierungsprogramme aufgenommen werden, dass aber die Umsetzung sehr, sehr schwierig ist. Weil sie nicht in alle Ebenen von Behörden sickern. Und das ist ein Problem, das in Österreich sehr groß ist, dass Menschenrechte nicht als Grundlage für politisches Handeln gesehen werden. Die Umsetzung der Konvention steht vor dieser doppelten Herausforderung: dass zum einen Menschenrechte in Österreich von Politikern und Politikerinnen nicht hoch eingeschätzt werden damit auch nicht besonders bekannt sind. Und gleichzeitig die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die erste ist, in der man die Verpflichtung zur Partizipation, zur Teilhabe, tatsächlich einfordern kann.

Das heißt, in dem wir versuchen die Umsetzung der Konvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz voran zu treiben, stehen wir vor der Doppelherausforderung, den zuständigen Menschen in Verwaltung und Behörden klarzumachen, das sind Menschenrechte und welche Verpflichtung beinhalten diese. In Österreich ist das doppelt schwierig, weil Juristen und Juristinnen in Österreich glauben, Menschenrechte sind gut und schön, Punkt. Die Umsetzung von Menschenrechten in die tägliche Praxis ist grundsätzlich in Österreich etwas, was nicht ernst genommen wird. Und die Herausforderung, vor der wir alle gemeinsam stehen, ist Menschenrechte klarzumachen und gleichzeitig mit einer Tradition zu brechen - und es ist eine Tradition und kein Gesetz auf dessen Basis sich die Tiroler Landesregierung weigert - Menschenrechte nicht ernst zu nehmen.

Ich weiß das ist eine etwas unbefriedigende Antwort, aber es geht um nichts anderes, als um dieselbe Dimension, die wir in der Frage der sozialen Barrieren abzubauen haben. Wir müssen klar machen, dass Menschenrechte zu verwirklichen sind und klarmachen, dass sie umgesetzt werden müssen. Dass sie nicht einfach nur Lippenbekenntnisse sind, oder Girlanden in Sonntagsreden und kleine nette Verweise, die man gerne mal einbaut. Sondern dass sie gelebte Realität werden müssen und dass daher auch die Politik Menschenrechte beachten muss. Aber das was mir wichtig zu betonen ist: der Umgang mit Menschenrechten ist eine Tradition, die gebrochen werden kann und nicht etwas, das gesetzlich festgeschrieben ist. Ich weiß, dass es vielfach heißt, dass Menschenrechte nicht beachtlich sind. Diese Aussage hat keine Rechtsgrundlage, sondern ist ein Spiegel einer Grundhaltung, die einfach in der Zwischenzeit für normal angenommen wird. Und die Doppelherausforderung ist, Menschenrechte als Grundlage zu kommunizieren und dabei die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu reklamieren.

Es hat 2 Fragen noch gegeben, die eine war zum Protokoll, und die Möglichkeit was man noch machen kann, wenn gegen die Konvention verstoßen wird. Was kann man noch tun, wenn gegen die Konvention verstoßen wird? Es gibt neben dem österreichischen Monitoringausschuss natürlich korrespondierend einen so ähnlichen Ausschuss in Deutschland, meine Kollegin Marianne Hirschberg ist heute hier und wir dann am Nachmittag an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Das heißt man kann sich direkt bei diesen Stellen in Österreich und Deutschland beschweren. Oder Hilfe suchen und sagen, helft mir weiter, die Konvention wird nicht eingehalten.

Darüber hinaus gibt es auch noch eine Möglichkeit, das auf einer internationalen Ebene, außerhalb von Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu machen. Es gibt ein Komitee, das mit der Einhaltung der Konvention befasst ist und das Beschwerden entgegen nimmt. Und damit mache ich die Verbindung zur Frage nach dem Zusatzprotokoll. Es gibt parallel zur Konvention die Möglichkeit, für den Fall, dass die Konvention nicht eingehalten wird, eine Beschwerde an das Komitee der Vereinten Nationen zu machen, das mit der Überwachung der Konvention beauftragt ist. Das ist das sogenannte Zusatzprotokoll: das ist ein weiterer Text, in dem es Regeln darüber gibt, was man tut, wenn die Konvention verletzt wird auf der nationalen Ebene.

Wortmeldung: Heißt das, wenn eine Beschwerde in den Monitoringausschuss geht und der hat Stellung genommen, oder er nimmt nicht Stellung, dann ist die Möglichkeit nach Genf oder auf die internationale Ebene zu gehen gegeben. Das fordert nicht ein Gerichtsverfahren?

Schulze: Es erfordert die Ausschöpfung der nationalen Möglichkeiten. Das kann sein, dass es notwendig ist, ein Gerichtsverfahren zu machen, es gibt aber Fälle, in denen man sagt, das ist zu schwerwiegend, zu dramatisch, das wird angenommen auch ohne Gerichtsverfahren.

Wortmeldung: Gut zu wissen, dass der Monitoringausschuss eine Möglichkeit ist, dass aufgrund dieser Menschenrechtslage aber auch andere Möglichkeiten bestehen, zu klagen unter Umständen, was ja bei uns keine Tradition hat in solchen Fragen, und dass aufgrund dessen es noch Möglichkeiten gibt internationale Öffentlichkeit einzubeziehen.

Schulze: Die Adresse des Ausschusses ist: www.monitoringausschuss.at, buero@monitoringausschuss.at

Sehr herzlichen Dank für die Einladung, Danke für die Beiträge und weiterhin gutes Gelingen der Konferenz, Dankeschön.

Quelle:

Marianne Schulze: Was ist ein Menschenrecht? Wie können Menschenrechte für behinderte Menschen umgesetzt werden? Was kann der Monitoringausschuss dazu beitragen? Beispiele aus der Arbeit des Monitoringausschusses.

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 16.08.2010

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