Das alltägliche Unbehagen in der Behindertenhilfe

Anmerkungen zum Verhältnis von Betroffenen und Verwaltung

Autor:in - Heinrich Schmid
Textsorte: Buch
Releaseinfo: erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG - wie man behindert wird, Jugend und Volk, Wien 1982, S. 95 - 102
Copyright: © Jugend und Volk 1982

Das Unbehagen mit der Behindertenhilfe

Wenn man das "Handbuch der Behindertenhilfe in Österreich" durchblättert, sieht man, welch umfassendes Angebot an Maßnahmen in unserem Land Behinderten zur Abdeckung ihrer Bedürfnisse geboten wird. Bundesdienststellen, Sozialversicherungsträger und Landesbehörden stehen zur Verfügung, privatrechtliche Verträge sollen die Tätigkeit beamteter Experten über die Grenzen ihrer Institutionen hinaus im Team koordinieren und so effizienter gestalten. In Salzburg besteht seit Jahren eine Dachorganisation, deren Vertreter Rehabilitationsträgern und Selbsthilfeorganisationen angehören. In Tirol ist anläßlich des "Behindertenjahres" eine gleichartige Organisation gegründet worden. In Wien konstituierte sich vor einiger Zeit eine Expertenkommission aus Vertretern aller Rehabilitationsdienststellen.

Dennoch sind die Betroffenen nicht zufrieden, aber auch die beamteten Experten glauben offensichtlich nicht so recht an die eigene Effizienz. So arbeiten nicht nur Behindertenverbände zum UNO-Jahr der behinderten Menschen Forderungsprogramme aus, sondern auch ein von der Bundesregierung eingesetztes Team versucht, ein umfassendes Rehabilitationsprogramm zu schaffen. Was ist nun die Ursache dieses Auseinanderklaffens zwischen dem offenbar großen Angebot von Hilfsmöglichkeiten und dessen Einschätzung, die sich im allgemeinen Unbehagen ausdrückt?

Im folgenden soll versucht werden, einige Aspekte dieser Diskussion - sicher nicht vollständig - zu überlegen. Überdies, es sei hier vermerkt, beruhen die Anmerkungen zum Thema nicht auf wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern auf Überlegungen aus einer langjährigen Tätigkeit als Sozialarbeiter, als Mitarbeiter zweier Sozialversicherungsträger und einiger Selbsthilfeverbände. Vorerst meine Thesen:

  1. Weder der Begriff "behindert", noch der Begriff "Rehabilitation" sind ausreichend durchdacht und allgemeingültig ausformuliert.

  2. Die in der Behindertenszene arbeitenden Menschen sind zuwenig, oder besser, nicht richtig auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

  3. Es entsteht dadurch ein Muster von Abwehrmechanismen, das echte Problemlösungen nicht zuläßt.

Der Behindertenbegriff

Das Wort "behindert" als Sammelbezeichnung für jegliche Art von Geschädigtsein wurde erst nach dem 2.Weltkrieg in den deutschen Sprachgebrauch eingeführt. Man wollte, eingedenk der während des "Dritten Reiches" geübten Ausrottungspraxis "minderwertigen Lebens" und angesichts der großen Anzahl Kriegsversehrter, das nunmehr als diffamierend erlebte Wort "Krüppel" durch einen wertneutralen Begriff ersetzen.

Leider beachtete man beim allgemeinen Gebrauch dieses neuen Wortes und bei den seither zahlreich entstandenen Definitionen wesentliches nicht.

So kann man das Wort "Behinderte" ohne eingrenzende Zusatzbeschreibung nur für die gesamte Gruppe verwenden:

  • Denn man gibt keine Informationen weiter, wenn man eine bestimmte Gruppe - etwa Beinamputierte - meint und nur von Behinderten spricht. "Expertengespräche" bei Fachtagungen pflegen daran zu scheitern.

  • Mit dem Ausdruck "behindertengerecht adaptierte Wohnung" oder kurz "Behindertenwohnung" ist fast ausschließlich eine für Rollstuhlfahrer geeignete Wohnung gemeint. Ein Gehörloser etwa wird hier die für ihn notwendigen "Lichtglocken" vermissen.

  • Weiters informiert man nicht, sondern diffamiert, wenn man von einem konkreten Menschen, lediglich als von einem "Behinderten" spricht, denn dem Empfänger einer solchen "Information" prägt unwillkürlich das Bild eines in jeder Hinsicht eingeschränkten Menschen ein.

Praktisch allen Definitionen fehlt die soziale Dimension des Begriffes "behindert sein", nämlich die Auffälligkeit. Dabei ist gerade sie ein wesentliches Merkmal. Sie tritt entweder jederzeit sichtbar zu Tage (etwa beim Spastiker oder Rollstuhlfahrer) oder nur dann, wenn die Behinderung, das heißt, die Unfähigkeit etwas Bestimmtes wahrzunehmen oder zu tun, angesprochen wird: wenn etwa ein Gehörloser auf Geräusche oder ein Farbblinder auf Farbsignale nicht oder falsch reagiert. Die Wertigkeit, die Partner einer Arbeits- oder Interessengruppe gerade dieser Funktion beimessen, bestimmt den Grad der Desintegration.

Zwei Beispiele sollen dies erhellen: Im Mikrozensus 1976 wurden auch stark sehbehinderte Menschen gezählt. In der Tagespresse und auch in Fachkreisen wurde darüber heftig polemisiert: "... es zeigt von geringer Weitsicht, Kurzsichtige als Behinderte zu bezeichnen". So und anders argumentierte man. Nun ist aber ein Kurzsichtiger ohne Hilfsmittel (Brille) nicht oder nur völlig unzureichend imstande, einen PKW zu lenken. Überdies, die Kosten für die Brille, die er benötigt, um ungehindert am normalen Leben teilnehmen zu können, werden wie bei anderen Hilfsmitteln zum Teil vom Krankenversicherungsträger vergütet. Da aber der Brillenträger nicht mehr als "auffällig" angesehen wird, gilt er auch nicht als Behinderter.

Bei einer Rehabilitationstagung wurde über Behinderte und deren Bedürfnisse gesprochen. Einige der Experten bedauerten, daß keine Betroffenen anwesend seien. Sie nahmen nicht wahr, daß einige ihrer anwesenden Kollegen Schwerversehrte waren. Einerseits beeinträchtigen die jeweiligen Schädigungen nicht das Gespräch, andererseits werden Menschen, die als Fachleute und insbesonders als Kollegen akzeptiert werden, nicht mehr als Behinderte erlebt.

Der Rehabilitationsbegriff

Der Begriff "Rehabilitation" wurde gleichzeitig mit dem Wort "behindert" eingeführt, anstelle von "Krüppelfürsorge". Ursprünglich wurde dieser Ausdruck in der Formulierung "Rehabilitierung" im Bereich des Strafrechtes verwendet. Hier bedeutet dies: Wiederherstellung der Ehre, oder genauer: des, durch eine Straftat verwirkten bürgerlichen Ehrenrechtes. Da wir alle gelernt haben, bei allen Erscheinungen nach deren Ursache zu fragen - Ursache aber im sozialen Bereich Schuld heißt - unterstützt das Wort Rehabilitation die unausgesprochene Vermutung, daß der Betroffene oder dessen Eltern am Leidenszustand selber Schuld hätten.

Rehabilitation als Methode entstand bereits während des Ersten Weltkrieges, als einerseits eine große Anzahl Verstümmelter produziert und andererseits Arbeitskräfte dringend gebraucht wurden. Da Ärzte weitgehend das Geschehen bestimmten - sie behandelten die Verwundeten, bestimmten und überwachten die Versorgung mit Hilfsmitteln und das Wiederherstellungstraining, stellten schließlich den Grad des verbliebenen Schadens und damit auch das Ausmaß der Wiederverwertbarkeit fest schien Rehabilitation vorwiegend eine neue medizinische Disziplin zu sein. Unter "Krüppelfürsorge" verstand man aber hier die Versorgung, insbesondere die Sonder-Schulung und Verwahrung geschädigter Kinder und Jugendlicher. Kurzfristig versuchte man, dem Sprachdilemma durch das Wort "Habilitation" zu entgehen. Schließlich blieb man aber dabei, alle Bemühungen um geschädigte Menschen Rehabilitation zu nennen - selbst wenn es tatsächlich um vorübergehende oder dauernde Ausgliederungsmaßnahmen ging.

Das Handlungsziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wieder-Eingliederung in die Gesellschaft. Einer der zentralen Werte unserer Gesellschaft, wenn nicht der Zentralwert überhaupt, ist die Leistung. Das bedeutet, nur der ist integriert, der Leistungen erbringt. So ist es verständlich, daß Rehabilitation letztlich auf Arbeitsfähigkeit hin orientiert ist. Andererseits bezeichnen wir unseren Staat als Sozialstaat. Hier ist wiederum "Schutz" einer der wesentlichsten Inhalte. Da nicht alle geschädigten Menschen- sei es nun aus Vorurteil, oder einem tatsächlich geringeren Leistungsvermögen- in der sogenannten freien Wirtschaft unterkommen können, erfand man eine abgestufte Reihe von Schutz- und Sondermaßnahmen, vom geschützten Arbeitsplatz zur geschützten Werkstätte und schließlich zur Arbeitstherapie. Andere, einem modernen demokratischen Gemeinwesen entsprechende und anstrebbare Werte, wie Selbstbestimmung und Freizügigkeit, blieben dabei weitgehend auf der Strecke.

Rehabilitation ist nun ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen, das durch eine annähernd gleiche Zielgruppe und annähernd gleiche Zielvorstellungen zusammengehalten wird.

Obwohl man allgemein von einem umfassenden Prozeß spricht, teilt man sie in eine medizinische, berufliche soziale Phase, wobei die Trennungslinien zwischen diesen Phasen unscharf, und die hier jeweils gesetzten Maßnahmen wiederum von anderen rehabilitativen Heilverfahren oder anderen allgemeinen Sozialisationsmaßnahmen nicht unterscheidbar sind. Da öffentliche Rechtsträger nur im Rahmen gesetzlicher Anordnungen für gesetzlich bestimmte Personengruppen tätig werden können, nur wenige Gesetze ausdrücklich Rehabilitationsvorschriften enthalten, viele andere unter anderem auch Bedürfnisse geschädigter Personen betreffen, gibt es eine Vielzahl von Leuten die, ohne es zu ahnen, Rehabilitationsfachleute sind.

Die Rehabilitationsfachleute

Was ist nun aber ein Rehabilitationsfachmann im engeren Sinn? Ein Therapeut, Pädagoge, Berufsberater, Sozialarbeiter, Techniker, Verwaltungsbeamter, praktisch jeder, der aus welchem Grund auch immer als "behindert" diagnostizierten Menschen zur Seite steht, ihnen allein oder im Zusammenwirken mit anderen hilft, ihr jeweiliges persönliches Maximum an Leistungsvermögen zu erreichen, sei es, daß er einem oder mehreren persönlich hilft, oder sei es, daß er dafür sorgt, daß die Umwelt durch materielle oder strukturelle Maßnahmen zu Gunsten der Betroffenen verändert wird.

Mit anderen Worten, es gibt kein bestimmtes Berufsbild des Rehabilitationsfachmanns. Es gibt daher auch keine Ausbildung, keine institutionalisierte Vorbereitung für die Tätigkeit in diesem Berufsfeld selbst. Jeder, der hier arbeitet, hat wohl einen Beruf erlernt, vielleicht sogar etwas über Rehabilitation gehört, aber nichts Gesichertes. Ob er nun direkt mit Rehabilitation arbeitet, oder ob er allgemeine Entscheidungen zu treffen hat, er muß über seine Berufskompetenz hinaus wirksam werden. Er muß seine Tätigkeit auf Zielvorstellungen hin ausrichten, die meist nur sehr vage sind, und deren Erreichen nicht allein von ihm abhängt. Er muß über den Einsatz von Geldmitteln entscheiden, deren sinnvolle Verwendung er nicht, oder nur sehr wenig steuern kann.

Überdies sind meistens solche Personen entscheidungsberechtigt, die innerhalb einer Hierarchie eine gehobene Position innehaben, die entweder überhaupt nicht aus der Praxis, oder nur aus einem Teilbereich kommen. Es ist daher nicht erstaunlich, wenn bewußt, oder weitaus häufiger unbewußt, Abwehrmechanismen aktiviert und Sicherheitsstrategien aufgebaut werden.

Organisationseinheiten, die mit Belangen der Behindertenhilfe betraut sind, werden entweder von Verwaltungsjuristen oder Fachärzten geleitet. Fachärzte werden auch mit der Begutachtung praktisch aller Belange, die Behinderte betreffen, betraut. Nun sehen Ärzte Versehrte entweder nur in ihrer Ordination oder zu Hause, denn aber als Patienten, zumeist bettlägerig. Die konkreten Lebensumstände werden bei diesen Begegnungen wohl kaum erfahren.

Erstaunt es, wenn eine Wohnung vom Bauherrn als Behindertenwohnung deklariert und vom Amtsarzt als solche bestätigt, von einer Ergotherapeutin dann wie folgt beschrieben wird? "... um in die Wohnung zu gelangen, muß eine Stufe von 12cm Höhe überwunden werden ...

Küche: Türbreite 70cm, der Raum mißt 3m x 2m. An der einen Längsseite befindet sich die Türe, die nach innen zu öffnen ist. Gegenüber der Türe ist ein Herd, links anschließend eine unterfahrbare Abwasch. Da der Raum nur 2m breit ist, und die Türe 70cm, kann sie nicht geöffnet werden, wenn jemand vor der Abwasch steht.

... das Fenster, wenn es geöffnet ist, steht über dem Herd ....

WC: Türbreite 60cm ....keine Haltegriffe ....

Bad: Türbreite 70cm, Raumgröße 1,98m x 1,85m, neben der Tür ist die Badewanne eingebaut, die die gesamte Länge des Raumes einnimmt.

Am Kopfende des Raumes befindet sich das Waschbecken, die Armaturen der Badewanne befinden sich ebenfalls am Kopfende der Wanne, das heißt, um das Wasser aufzudrehen, muß man sich um das Becken herumwinden ...

Wohnraum: 10m x 2,95m .... die Armaturen der Heizungskörper ca. 15cm Höhe, um sie zu bedienen, muß man sich niederknien ..."

Nebenbei: Als der Behinderte am Wohnungsamt diese ihm zugeteilte Wohnung zurückwies, bekam er sofort eine andere zugewiesen. Drei Stockwerke darunter- mit demselben Grundriß.

Einem gelähmten alleinstehenden Pensionisten wurde vom Amtsarzt das Ansuchen um einen automatischen Türöffner und eine Gegensprechanlage mit der Begründung abgelehnt, er habe ohnehin einen Elektrorollstuhl und sei daher imstande, die Türe selber zu öffnen.

Die Abwehrmechanismen der Bürokratie

Ein bewährtes Mittel, um größtmögliche Gerechtigkeit anzustreben, aber eigenen Entscheidungen und damit persönlicher Verantwortung zu entgehen, ist das Aufstellen von Richtlinien. Sofern sie lediglich Leitlinien sind, die unter Wahrung einer gewissen Durchlässigkeit in etwa den Entscheidungsrahmen abstecken, mögen sie tatsächlich ein echter Behelf sein. Sie werden aber in der Praxis wesentlich strenger als das ihnen zugrunde liegende Gesetz angewandt.

So können zum Beispiel nach gesetzlichen Bestimmungen einem Versehrten, der nicht imstande ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, um zur Arbeit zu kommen, Darlehen und Zuschüsse zum Ankauf eines PKW gewährt werden. Richtlinien legen nun bindend fest, daß dies nur bis zu einer gewissen Höhe und in Abständen von mindestens fünf Jahren erfolgen darf. Einige Institutionen legten dennoch zusätzlich fest, daß bei der Bewilligung und bei der Bemessung des Zuschusses das Einkommen des Betroffenen und seiner Familie zu berücksichtigen sei. Andere wieder bestimmten, daß der Preis des Wagens das Höchstausmaß der möglichen Zuschüsse nicht übersteigen dürfe. So wird ein teurerer Wagen überhaupt nicht subventioniert, wobei nicht gefragt wird, warum ein Behinderter sich für einen solchen Wagen entschieden hat, ob er vielleicht Servolenkung oder -bremse benötigt; man kann auch nicht danach fragen, denn keiner, der hier entscheidet, ist wirklich imstande, einen Versehrten entsprechend zu beraten.

Weiters gibt es bei den meisten Institutionen Richtlinien, was ein Hilfsmittel ist, und wie lange dessen Gebrauchsdauer währt. So hat etwa Rollstuhl bis zu zehn Jahren benutzbar zu sein. Auf welchen Erfahrungswerten dies beruht, weiß niemand mehr zu sagen.

Steht aber ein Hilfsmittel einmal auf der Liste, so werden Kostenzuschüsse ohne weitere Überprüfung gewährt. Peinlich für den Betroffenen wird es dann, wenn der Krankenversicherungsträger für einen E-Rollstuhl oder einen anderen kostspieligen Behelf kommentarlos die Höchstleistung gewährt (das sind etwa S 5.000,- und manchmal nur 10% der Kosten Gerätes) und der andere Kostenträger, die Pensionsversicherung, die Zweckmäßigkeit überprüft und bei negativem Befund nichts zahlt.

Wir alle sind dahingehend erzogen worden, möglichst selbständig zu handeln - das, so behaupten wir, sei auch das Ziel von Rehabilitation. Da bekanntlich der doppelt hilft, der rasch hilft, überdies ein Verwaltungsverfahren kurzfristig erledigt sein soll, neigen wir dazu, im Entscheidungsprozeß den Betroffenen auszuschalten. Es werden Behindertenberufe geortet, in denen nur leichte Arbeiten zu verrichten seien. Sollte ein Betroffener seine Eignung und Neigung ins Spiel bringen, sind die Fachleute eher verärgert- Experimente sind nicht gefragt. Wenn man manche Behindertenkarrieren verfolgt, merkt man, daß letztlich Rollstühle und nicht deren Insassen vermittelt wurden. So wurde zum Beispiel ein junger Mann, der auf Grund einer Halsmarkschädigung sowohl an den Beinen als auch an den Armen gelähmt ist, nach einer aufwendigen Ausbildung zum Bürokaufmann in ein Lehrlingsheim vermittelt - als Portier und Telefonist. Er wurde am Ende der Probezeit entlassen - weder war er von der geforderten Tätigkeit befriedigt, noch konnte er sie ausüben.

Eine Studie von Prof.Dr.K.H. Seifert, Linz, über die Einstellung von Berufstätigen gegenüber Körperbehinderten zeigt, wie distanziert man gegenüber Behinderten ist. Fast 60% der Befragten meinten, es gebe typische Behindertenberufe - sie wußten sie auch zu nennen: Telefonist, Portier, einfache Bürotätigkeiten, Trafikanten, Zeitungsverkäufer - nur um hier einige zu nennen Bezeichnend ist, daß es Berufe sind, die ein geringes Anspruchsniveau haben und kaum Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Weiters gibt es dabei meist keine kompensatorischen Behelfe, sodaß der in diesem Beruf Tätige tatsächlich behindert ist. Wir alle kennen sie, denn es gibt wohl kaum ein Bürohaus, wo nicht Gehbehinderte Akten und Poststücke durch lange Gänge tragen.

Ansatzpunkte zur Weiterarbeit

Warum das alles? Warum versagen sogar die engagierten Helfer? Ich glaube, es liegt daran, daß wir gelehrt wurden, in Kategorien zu denken und ganz einfach nicht mehr imstande sind, naiv die Realität wahrzunehmen. Wir meinen, daß es tatsächlich den Normalmenschen und den Behinderten gibt und sehen nicht, daß alle lediglich die Vielfalt menschlichen Daseins verkörpern. Ich habe mitunter den Eindruck, das der normale Sozialisationsdruck so stark, die Anpassung an den Alltag der Leistungsgesellschaft so beanspruchend erlebt wird, daß es einfach nicht zu akzeptieren ist, wenn es auch ein geschädigter Mensch schafft.

Was liegt näher, als die Betroffenen in Reservate abzuschieben und zu ihrer Betreuung eigene Berufe zu erfinden? Im Zuge der Professonalisierung gibt es Fachleute für Querschnittgelähmte, Spastiker, Gehörlose, psychisch und geistig Behinderte. Sie struktuieren bestenfalls das Ghetto, indem sie es parzellieren. Wobei die Betroffenen emsig mitspielen, sie, die in derselben Welt aufgewachsen sind, was sollten sie anderes haben als Vorurteile. Sie schwanken zwischen Schutzbedürfnis, das sie durch Sonderregelungen erhalten wollen, und dem Wunsch nach Freizügigkeit. Sie vermeinen, die sogenannten Nichtbehinderten seien zu allem fähig und im Besitz der großen Freiheit.

Von Behinderten und deren Freunden wird gefordert: Mehr Behinderte in die Rehabilitation; denn nur sie haben den Durchblick, nur sie können echte Aussagen über ihresgleichen machen. Hierbei sind aber zwei Aspekte zu beachten, einerseits der politische Vertretungsanspruch und anderseits das berufliche Engagement. Behinderte sollen viel mehr als bisher die Setbsthilfeverbände und deren Zusammenschluß in der ARGE Rehabilitation durch ihre aktive Teilnahme unterstützen. Nur so kann erreicht werden, daß diese Dachorganisation im politischen Prozeß eines demokratischen Staatswesens zu einer echten Interessensvertretung und damit zu einem Machtfaktor wird. Behinderte als Mitarbeiter in der Rehabilitation - an sich keine Frage, aber nach einer entsprechenden Ausbildung, denn Schaden allein macht nicht klug.

Was ist wirklich zu tun, insbesondere nach dem Jahr der Behinderten? Nicht den behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellen, denn diese Position isoliert mehr als alle andern; überdies fühlt sich ein Auffälliger auch so hinreichend beobachtet. Nicht mit gedämpfter Stimme Licht ins Dunkel bringen, sondern ganz schlicht versuchen, gemeinsam Sachprobleme zu lösen, denn nur das bringt Partnerschaft.

Quelle:

Heinrich Schmid: Das alltägliche Unbehagen in der Behindertenhilfe

Erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG - wie man behindert wird, Jugend und Volk, Wien 1982, S. 95 - 102

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.06.2005

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