"Danke, aber ich schau mich noch wo anders um!"

Autor:in - Axel Rudolph
Themenbereiche: Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Zeitschrift für Seelenpflege Heft 1, 2007
Copyright: © Axel Rudolph 2007

"Danke, aber ich schau mich noch wo anders um!"

Wo weniger Furcht, da weniger Gefahr.

Livius

Umbruchsituation

Die Entwicklungen im Bereich der (bundesdeutschen) Behindertenhilfe vollziehen sich in den letzten Jahren mit einer erstaunlichen und beeindruckenden Dynamik. Die Geschwindigkeit und die unterschiedlichsten Auswirkungen des oft erwähnten Paradigmenwechsels in der Behindertenhilfe schaffen zunehmend eine sich wirklich tiefgreifend verändernde Landschaft der bisherigen Betreuungsangebote und stellen die etablierten Einrichtungen vor große und komplexe Fragestellungen. Diese Fragestellungen betreffen im Grunde immer die Fragen nach dem eigenen Erneuerungspotential der Organisation und der Fähigkeit auf bisher neue Situationen auch neue und geeignete Antworten zu finden. Als Teil der institutionellen Behindertenhilfe sind von diesem Wandel und von diesen Herausforderungen natürlich auch anthroposophische Einrichtungen und Lebensgemeinschaften unmittelbar berührt.

Diese Umbruchsituation ist kein zufälliges Produkt, sondern Ausdruck einer sich verändernden gesellschaftlichen Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung. Und ganz wesentlich haben gerade Selbstvertretungsorganisationen und Angehörigenverbände diese Trendwende initiiert. Programmatisch hat sich dieser Bewusstseinswandel im neu formulierten Sozialgesetzbuch IX verankert und damit eine Rechtssituation beschrieben, die deutlich macht, dass Inhalte und Anliegen des Paradigmenwechsels keineswegs temporäre oder gar modehafte Erscheinungen sind. Schlagworte wie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Integration in gewachsene Sozialräume, Förderung von Autonomie und Selbstbestimmung beinhalten verbindliche Leitideen und benennen Betreuungsqualitäten, auf die Menschen mit Behinderung ein Anrecht haben. Hier aber kann bereits eine der damit verbundenen Problematiken deutlich werden: Was beschrieben und auch gesetzlich festgelegt ist, ist damit noch längst nicht allgemeine Wirklichkeit geworden, sondern verlängert den notwendigen Veränderungsprozess auf nun alle Beteiligten in z.B. Ämtern, Einrichtungen und Elternhäusern. Und es wäre kein Paradigmenwechsel, wenn diese Veränderungen unkompliziert und ohne Verluste bisherige Sicherheiten vonstatten gingen.

Persönliches Budget

Eine Thematik, welche ganz unmittelbar ein Ausdruck der Wirksamkeit des Paradigmenwechsels ist, stellt die Einführung des Persönlichen Budgets in Deutschland dar und soll in diesem Text eingehender untersucht werden.

Ein Persönliches Budget ist ein regelmäßiger z.B. monatlich ausgezahlter Geldbetrag auf das persönliche Konto des Menschen mit Behinderung. Mit dem Geldbetrag kann dieser Mensch dann die Hilfeleistungen die er benötigt selbst "einkaufen".

Seit 1. Juli 2004 können bundesweit Menschen mit Behinderung ein Persönliches Budget als Ermessensleistung bei Leistungsträgern also Kostenträgern beantragen[1]. Ab Anfang 2008 haben dann Menschen mit Behinderung einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Gewährung.



[1] In einigen Regionen z.B. in Baden-Württemberg wurde bereits im Oktober 2002 ein dreijähriges Modellprojekt zum Persönlichen Budget erprobt und in drei Modellregionen wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht dieser Begleitforschung kann unter http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1442/SCHLUSSBERICHT-Internet.pdf abgerufen werden.

Geld statt Sachleistung

Zentral ist die Aussage, dass nun der Mensch mit Behinderung wahlweise anstelle einer Sachleistung (also die Unterbringung im Heimzusammenhang mit den dazu gehörigen komplexen "Allinclusive - Service" wie z.B. Therapieangebote, hauswirtschaftliche Hilfen, Freizeitgestaltung und Fahrdiensten) auch eine Geldleistung beziehen kann. Damit soll ein bewusst vom Gesetzgeber angestrebter Perspektivenwechsel entstehen: Der Mensch mit Behinderung soll nicht mehr länger nur Objekt der Fürsorge, sondern Subjekt der eigenen Lebensgestaltung sein.

Damit entsteht das Angebot einer wirklich neue Rolle für den betreffenden Menschen mit Behinderung: Er wird zum wirklichen Auftraggeber und Einkäufer seiner von ihm ausgesuchten Hilfeleistungen, er wird zum Kunden. Und als Kunde, so ist die Idee, sagt er zu den Leistungsanbietern, also z.B. zu den Einrichtungen der Behindertenhilfe: "Machen Sie mir mal ein Angebot! Ich entscheide dann danach was ich mir kaufen werde."

Marktverhältnisse

Die Leistungserbringer (eben die institutionellen Einrichtungen der Behindertenhilfe und die wachsende Zahl der kleinen sozialen Dienstleistungsunternehmen) werden zum Anbieter von einzelnen und vertraglich festgehaltenen Hilfeleistungen. Die Entstehung solcher Marktverhältnisse ist eines der erklärten Ziele der Einführung des Persönlichen Budgets. Als weitere angestrebte Ziele des Persönlichen Budgets werden die Stärkung der Selbstbestimmung bei Auswahl und Gestaltung der Hilfeleistungen, der Wechsel von der institutionellen Hilfegewährung zur individuellen Bedarfsdeckung und die Realisierung des Vorrangs der ambulanten Versorgung (Stichwort: Ambulant vor stationär) genannt. Und natürlich geht es auch um eine Eindämmung der Kosten der Eingliederungshilfe. Mit bis zum Jahr 2007 prognostizierten 2 Milliarden Euro, ist hier eine Summe entstanden, die von den Kommunen mit Sicherheit nicht mehr zu bewältigen sein wird. Und hier treffen sich nun mindestens zwei gesellschaftliche bzw. politische Bestrebungen: Die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung auf der einen Seite und andererseits der Versuch Kostensenkungen in gerade auch diesem Bereich zu ermöglichen.

Das Persönliche Budget soll hier nun einen Lösungsversuch dieser beiden Bestrebungen bewirken. Während der Lebensunterhalt (also Lebensmittel, Miete usw.) und auch Anschaffungen (Kleidung, Wohnungseinrichtung, Hilfsmittel wie z.B. ein Rollstuhl) weiterhin über die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. anderen Institutionen wie Pflegekassen finanziert werden, ist der Betrag des Persönlichen Budgets nur für Leistungen der Betreuung, Begleitung und Pflege vorgesehen. Also z.B. für Hilfen beim Wohnen (Wohnungsunterhalt, hauswirtschaftliche Versorgung), Hilfen zur Mobilität (Assistenz, Begleitung, Fahrtkosten), Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (Kinobesuche, Vereinsangebote usw.), Hilfen zur Kommunikation und Information (Zeitung vorlesen), medizinische Rehabilitation, Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Arbeitsassistenz.

Kosteneinsparungen?

Ob mit einer Kostensenkung durch das Persönliche Budget langfristig wirklich zu rechnen ist noch fraglich. Laut der Auswertung des Modellprojektes in Baden-Württemberg zeigt sich ein rechnerischer Einsparungsbetrag von ca. 700 € pro Person und Monat. Allerdings ist eine reale Einsparung bei einer erheblich höheren Inanspruchnahme des Persönlichen Budget durch Menschen mit niedrigen und mittleren Hilfebedarf fraglich. Die vorhandene Quersubventionierungsmöglichkeit (untere Hilfebedarfsgruppen sind überfinanziert, Menschen mit hohen Hilfebedarf sind unterfinanziert) würde dann nicht mehr möglich sein und ein Anstieg der Kostenbedarfe der Einrichtungen würde aller Wahrscheinlichkeit steigen und Einsparungen wieder zurückfließen.

Beantragung

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget zeigen, dass es keinen einheitlichen Umgang zum Beispiel auch mit der Beantragung gibt, auch weil viele zuständige Ämter in den Kommunen noch nicht ausreichend geschult und auch immer wieder Entscheidungskompetenz geklärt werden muss. In der Regel aber kann der Antrag für ein Persönliches Budget formlos beim zuständigen Sozialhilfeträger, beim Sozialamt, der Krankenversicherung, oder an die Servicestelle für Rehabilitation gestellt werden. Die Institutionen sind verpflichtet bei Nichtzuständigkeit den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und nicht wie bisher den Antrag an den Antragsteller zurück zu senden.

Anschließend folgt ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Leistungsträger z.B. dem Sozialamt. Dieses Amt prüft die Beteiligung weiterer Leistungsträger, klärt mit der Antragstelle (meist in Begleitung einer Person seines Vertrauens) oft auch unter Einbeziehung des medizinisch-pädagogischen Dienstes den notwendigen Hilfebedarf. Manchmal sind bei diesen Gesprächen auch schon verschiedenen Anbietern von Betreuungsleistungen beteiligt.

Budgetunterstützung/Assistenz

Sicherlich wird jetzt schon deutlich, dass die neue Rolle als Kunde für den Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung und durchaus auch eine Überforderung darstellen kann. Um dem entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Budgetunterstützung bzw. Budgetassistenz als begleitende Hilfe festgeschrieben. Diese beratende Funktion kann sich auf die Auswahl der Anbieter von Hilfeleistungen, der Unterstützung bei Abschluss und Kündigung von Dienstleistungs- oder Arbeitgeberverträge, oder auch auf den Umgang mit Geld beziehen. Denn neben der neuen Rolle als Kunde, kann auch die neue Rolle als Arbeitgeber dazu kommen. Die Finanzierung dieser Unterstützung ist allerdings bisher noch nicht ausreichend und einheitlich geregelt.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe hängt vom individuellen Bedarf und den Leistungsvoraussetzungen des jeweiligen Kostenträgers sowie vom Einkommen und dem Vermögen[2] des Antragsstellers ab. Ansprüche an mehrere Leistungsträger können gebündelt werden zu einem einheitlichen Budget. Bisher (Stand März 2006) wurden Budgets von 36 € bis 12.700 € bewilligt. Der Mittelwert liegt allerdings bei ca. 600 Euro. Die meisten Budgetnehmer erhalten also zwischen 400 - 600 Euro.[3]



[2] Die Vermögensgrenze liegt auch beim Persönlichen Budget bei 2.600 €. Die monatliche Einkommensgrenze liegt bei etwa 690 € zuzüglich einer angemessenen Miete.

[3] Auch hier zeigt sich die uneinheitliche Regelung in verschiedenen Bundesländern. So liegt z.B. die Budgetobergrenze in Rheinland-Pfalz bisher bei 770 Euro, während in Berlin trägerübergreifende Budgets in der Höhe von bis zu 12.683 Euro gewährt wurden.

Zielvereinbarung

Mit der Festlegung der bewilligten Geldsumme und der Formulierung der Ziele welche mit dem Geldbetrag erreicht werden sollen, vereinbaren der Antragsteller und der Leistungsträger eine so genannte Zielvereinbarung. In dieser Zielvereinbarung wird in der Regel nicht festgelegt wofür genau und bei welchem Leistungsanbieter der Geldbetrag ausgegeben wird. Auch ein dokumentierter Nachweis über die Ausgaben ist nicht immer erforderlich. An die Zielvereinbarung sind die Beteiligten für einen Zeitraum von 6 Monate bis 2 Jahre gebunden, um danach in einem Gespräch auf die bisherigen Erfahrungen zurückzuschauen, eine eventuelle Neuformulierung oder auch eine Beendigung der Zielvereinbarung vorzunehmen. Eine Rückkehr zur Sachleistung, also z.B. auch die Unterbringung in eine stationäre Einrichtung muss gewährleistet sein.

Persönliches Budget im stationären Bereich

In Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Monaten ein Modellversuch gestartet, welches das Persönliche Budget im stationären Bereich erprobt.

Ein Großteil der Geldsumme des genehmigten Budgets wird also vom Budgetnehmer für Grundleistungen im Wohnheim verwendet. Mit dem Restbudget kann sich dann der Bewohner innerhalb oder außerhalb der Einrichtung weitere Betreuung oder Begleitung (z.B. ins Kino, zum Schwimmen) einkaufen.

Mit dem Nachbarn im Wettbewerb

Die Marktverhältnisse, die in dem Bereich der Betreuung geschaffen werden, betreffen nicht nur die etablierten und in verschiedenen Verbänden organisierten Einrichtungen. Denn die Hilfeleistungen, die sich der Mensch mit Behinderung einkauft, kann er grundsätzlich von sehr verschiedenen Anbietern beziehen: Von der professionellen Behinderteneinrichtung, von ambulanten Diensten, von Nachbarn, Studenten, Freunden und auch Eltern. So kann z.B. die Begleitung zum Arzt oder zur Arbeit durch ein Elternteil für 3,60 Euro pro Stunde geleistet werden, die Begleitung ins Kino oder in den Tischtennisverein durch einen Zivildienstleistenden mit 9,20 Euro pro Stunde und die z.B. acht Stunden Einzelbetreuung am Wochenende von einer Fachkraft (HEP) à 43 Euro getätigt werden.

Einrichtungen der Behindertenhilfe treten damit nicht nur gegenseitig in den Wettbewerb, sondern eben auch in Konkurrenz mit jobbenden Studenten und Nachbarn.

Die Begleitung beim Einkauf oder die Assistenz beim Kochen durch eine Fachkraft einer Behinderteneinrichtung muss mit einer Fachleistungsstunde von ca. 40 Euro berechnet werden, während eine Nachbarin dieselbe Tätigkeit für einen Stundenlohn von 11 Euro leisten würde. Der Mensch mit Behinderung (und sein beratender Budgetassistent) werden deshalb sehr genau schauen, welche Tätigkeit wirklich von einer qualifizierten Fachkraft ausgeführt werden muss oder ob durch den Einsatz von Hilfskräften das Budget des Menschen mit Behinderung deutlich entlastet werden kann.

Diese gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zeigen bereits erste deutliche Auswirkungen: Immer mehr kleine und Kleinstunternehmen gründen sich als soziale Dienstleister, bieten sehr flexible, kostengünstige und bedarfsorientierte Betreuungen an. Auf der anderen Seite bauen große Behinderteneinrichtungen (mit der dafür notwendigen finanziellen Ressource ausgestattet) ihre Betreuungs- und Wohnangebote deutlich aus, bieten "alle Leistungen aus einer Hand", richten kostenlose Beratungsbüros ein und etablieren soziale Treffpunkte. In diesen Regionen haben zunehmend andere Anbieter kaum noch Chancen neben dem entstehenden Monopol zu existieren. Ein weiterer und beachtenswerter Effekt ist auch die immer stärkere Einbindung, Wertschätzung und Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Hilfskräften in die eigene Organisation.

Einige kritische Aspekte zum Persönlichen Budget

Die Freiwilligkeit als behinderter Mensch das Persönliche Budget zu wählen muss erhalten bleiben. Es gibt vereinzelt Berichte, dass Kostenträger versuchen Eltern zu überzeugen, dass Persönliche Budget zu beantragen und ihr (erwachsenes und behindertes) Kind weiterhin zu Hause wohnen zu lassen.

Eine immer wieder sehr kontrovers geführte Diskussion betrifft die Gewährleistung einer ausreichenden Fachlichkeit der Betreuungsdienstleistung. Eine Fachkraftquote wie im stationären Wohnbereich ist nicht vorhanden und eine Qualitätskontrolle der erbrachten Leistung wird in der Regel vom Leistungsträger nicht geleistet. Ein wirklicher "Verbraucherschutz" ist noch nicht entwickelt.

Die Budgetberatung und Budgetunterstützung ist finanziell noch nicht einheitlich geklärt. Außerdem gehen in berechtigter Weise Forderungen dahin, die Budgetberatung und Budgetunterstützung weder bei einem Kostenträger noch bei einem Leistungsanbieter anzusiedeln, sondern eine möglichst kostenfreie und unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung anzubieten. Momentan kann die Budgetberatung und Budgetbegleitung auch durch Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiter übernommen werden.

Welche Herausforderungen ergeben sich durch das Persönliche Budget für Einrichtungen der Behindertenhilfe allgemein?

Diese Frage wird in verschiedensten Varianten gestellt und auch sehr unterschiedlich beantwortet. Während bei den unmittelbaren Budgetnutzern, den Selbsthilfevereinigungen und den Dienstleistungsanbietern gerade im ambulanten Bereich die Zufriedenheit sehr hoch ist, wird die Diskussion in den einzelnen Einrichtungen oft durch den Blick auf die Risiken und damit verbundene Probleme bestimmt. Die verschiedensten Tagungen und Weiterbildungen zu diesem Thema haben einen hohen Zulauf und alle Beteiligten wissen das bis zum Jahr 2008 nicht mehr viel Zeit ist. Mit einiger Unsicherheit[4] wird auf die möglichen Auswirkungen des Persönlichen Budgets auf die eigene Einrichtung geschaut, da schon jetzt deutlich ist, dass mit dem Persönlichen Budget, will man es denn als Einrichtung anbieten, etliche grundlegende Umstellungen im organisatorischen und auch sozialfachlichen Bereich einher gehen werden.

Einige dieser Bereiche sind u.a.:

Flexibilität: Im Unterschied zu der Betreuung einer Wohngruppe ist die, meist ambulante Begleitung über das Persönliche Budget von einer eher punktuellen und an den individuellen Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten orientierten Arbeitsweise und vor allem Arbeitszeiten geprägt. Hier gibt es gerade für stationäre Einrichtungen den Begriff der "zerrissenen Nachfrageprofile".

Personalsituation: Das Persönliche Budget macht deutlich, dass eine pädagogische Fachkraft als qualitativ hochwertige und eben auch teuere Betreuung nicht mehr den gesamten Hilfebedarf einer Person abdecken soll. Einrichtungen und Dienste werden deshalb immer mehr auf einen Kombination von Fachkräften und Hilfskräften angewiesen sein. Neben der organisatorischen Umstellung, bedeutet dies auch eine Auseinandersetzung und Positionierung über den eigenen fachlichen Anspruch an die angebotene Betreuung.

Darstellbarkeit einzelner Hilfeleistungen: Noch sind die meisten Einrichtungen nicht in der Lage zu sagen welche konkreten, und damit sich von einander abgrenzenden Hilfeleistungen von ihnen angeboten werden kann. Noch schwieriger wird es, wenn diese einzelnen Leistungen oder Leistungsmodule mit einem kalkulierten Preis hinterlegt werden müssen.

Noch wichtiger wird es sein, die Qualität des eigenen Leistungsangebotes und das Profil der eigenen Betreuungsqualität zu formulieren und wirklich erlebbar zumachen. Tragend wird hier vor allem ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Einrichtung und dem Menschen mit Behinderung bzw. seinem Budgetassistenten sein.

Bedarfsorientierung: Hier ist es der ganz eigene Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Nicht der behinderte Mensch passt sich den Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung an und versucht das Beste für sich daraus zu machen, sondern die Einrichtung lässt sich verstärkt von den individuellen Wünschen beeinflussen. Vielleicht mit der Frage: "Was möchtest DU und was können wir als Einrichtung dazu beitragen und anbieten?" Diese ressourcenorientierte und auf die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung gerichtete Begleitung stellt auch fachlich die Mitarbeiter einer Einrichtung vor neuen Herausforderungen und muss über Weiterbildungen und einer bewussten Auseinandersetzung mit der Thematik gefördert werden.

Machtverlust: Eine wichtige Erfahrung mit dem Persönlichen Budgets im stationären Bereich beschreibt Rainer Nußbicker[5] so: "Persönliches Budget in einer stationären Einrichtung geht einher mit Machtverlust bei Mitarbeitenden und Machtgewinn bei den behinderten Menschen. Ich behaupte, dass kein vom PB berührter Bereich auch nur annähernd so emotional besetzt ist, wie dieser. Gewählt oder nicht gewählt werden zu können, ist für Mitarbeitende eine völlig neue Erfahrung. Konkurrenz wird zum Thema und ist schwer länger zu leugnen, weil sie so offensichtlich ist. In der Tat geht es hier um eine neue Qualität: das bisherige Beziehungsangebot, mit mehr oder weniger Dankbarkeit quittiert, wird zu einer tatsächlichen Dienstleistung, diese wird bezahlt und damit zu einer Ware. Von Dienstleistung zu reden (Revolution durch Umbenennung) und sie tatsächlich auch in ihren emotionalen Teilen zu spüren, sind zwei verschiedene Dinge."

Stärkere Beachtung bestehender sozialer Netzwerke: Angehörige, Freunde, Nachbarn und Bekannte können ein nichtinstitutionalisiertes Umfeld mit großer Tragkraft für den Menschen mit Behinderung bilden. Die Bedeutung solcher Netzwerke, die Förderung dieser und die wirkliche Kooperation mit diesen Netzwerken werden immer wichtiger für die gesamte Begleitung des Betroffenen werden. Der Mitarbeiter selbst ist ein Teil dieses Netzwerkes und hat wahrscheinlich auch den Auftrag hier koordinierende Aufgaben zu übernehmen - auch dies sind z.T. fachlich neue Anforderungen.



[4] Bernd Schubert, von der Deutsche Gesellschaft für Controlling in der Sozialwirtschaft und in Non - Profit - Organisationen e.V. beschreibt drohende Umsatzrückgänge von etwa 15 bis 30 Prozent aufgrund der Veränderungen der Leistungsprofile unter den Bedingungen des persönlichen Budgets sowie deutlich höhere Anforderungen an Management und Controlling.

[5] Rainer Nußbicker, Fachbereichsleiter in der Behindertenhilfe Bethel, in einem Vortrag bei der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. Tagung am 17. November 2004 in Freiburg. Download unter: www.diakonie-portal.de/Members/Prange/Fachtag_Pers_Budget/Rainer_Nussbicker.doc/download

Welche Herausforderungen durch das Persönliche Budget ergeben sich darüber hinaus für anthroposophische Einrichtungen und Lebensgemeinschaften der Sozialtherapie?

Die Konsequenz und das radikale freiheitliche Anliegen der Grundideen des Persönlichen Budgets würden eigentlich dafür sprechen, dass diese Gedanken aus dem Umfeld der anthroposophisch orientierten Behindertenhilfe kommen könnten. Das Wagnis neue Wege in der Begleitung von Menschen mit Behinderung zu gehen kann man den Gründungspersönlichkeiten, gerade auch in Hinsicht auf die Entstehung von Camphill - Gemeinschaften, nun wirklich zusprechen. Und dennoch: Das Persönliche Budget wird innerhalb der anthroposophischen Einrichtungen noch recht wenig thematisiert[6]. Gelegentlich kann man Äußerungen hören, die deutlich machen, dass das Persönliche Budget als Bedrohung des eigenen Betreuungsanliegens empfunden und als Versuch gewertet wird, bisherige (anthroposophische) Qualität in der Begleitung von Menschen mit Behinderung zu Gunsten von Kosteneinsparungen zu senken. Auch eine Zersplitterung der gemeinschaftlichen Werte von anthroposophischen Einrichtungen durch den Einkauf von Teilleistungen wird befürchtet.[7]

Eine weitere Argumentation betrifft die polarisierende Unterteilung der Behindertenhilfe in "ambulant" und "stationär". Als lebensortsbildende Gemeinschaft, vielleicht mit dörflicher Struktur und mit echten Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung wird die Einordnung als "stationäre Heimeinrichtung" von anthroposophischen Initiativen als nicht zutreffend erlebt. Dem zufolge werden die an diesen (stationären) Betreuungstyp gerichtete Kritik und die gesellschaftliche Absicht der Veränderung solcher Betreuungseinrichtungen für die eigene anthroposophische Einrichtung zurückgewiesen. Diese Reaktionen berücksichtigen allerdings folge Aspekte zu wenig:



[6] Erwähnen möchte ich hier u.a.: "Was bringt uns das Persönliche Budget?" von Rainer Ostheim, download unter: www.bev-ev.de/download/76_ostheim_persoenliches_budget_mai05.doc sowie die Stellungsnahme der Bundeselternvereinigung und des Freundeskreis Camphill zu den geplanten Veränderungen im Sozialbereich an die Mitglieder des Bundestages, download unter www.freundeskreis-camphill.de/download/resolution_17Okt03.pdf

[7] Siehe dazu: Ina Krause - Trapp zum Persönlichen Budget in der Dokumentation eines Fachgespräches (2003) download unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/publikationen/dokbin/94/94390.pdf

Festgelegt durch die Finanzierung

Anthroposophische Initiativen und Einrichtungen haben zunehmend keine einheitliche Gestaltung der Lebens- und Wohnbedingungen. Waren es anfänglich wirklich meist ländlich separierte Lebensgemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung die in familienähnlichen Wohnformen Arbeiten und Leben miteinander geteilt haben, werden zunehmend behinderte Menschen wie sonst in stationären Heimen auch per Dienstplan geregelt von Mitarbeitern betreut, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Einrichtung haben. Dies hat spürbare Auswirkungen auf die Sozialgestalt der Dorf- bzw. Lebensgemeinschaft.

Das Zusammenleben in anthroposophischen Lebensgemeinschaften geschieht bisher weitgehend aus der gleichzeitigen Aufgabenstellung und Rolle als Betreuer und Fachkraft auf dem Hintergrund eines stationären Wohnheims gemäß dem bundesdeutschen Heimgesetz. Damit haben sich die Einrichtungen u.a. investive Geldmittel und auskömmliche Pflegesätze im Rahmen des Sozialleistungsrechtes, aber eben auch erhebliche praktische und mentale Festlegungen erkauft. Diese Festlegungen sind gebunden an die bisherige Form der Finanzierung der Einrichtungen und können nicht argumentativ weggeredet werden.[8]

Auch anthroposophische Einrichtungen der Behindertenhilfe haben zunehmend mit der Trennung von Wohnraum und Betreuungsdienstleistung (Ambulantisierung) zu tun. Ländliche und separierte Gemeinschaften werden zunehmend mit der Frage konfrontiert werden, wie unter diesen Bedingungen für Menschen mit Behinderung eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Leben möglich werden kann[9]. Und ob, wer selbstständiger und eigen-verantwortlicher leben möchte, deswegen den von ihm gewählten Lebensort (z.B. eine stationäre Wohngruppe in einer Dorfgemeinschaft) verlassen muss, weil dieser keine angemessene individuelle und auf größere Selbstständigkeit ausgerichtete Betreuungsmöglichkeiten anbieten kann.

Diese Fragen sind wichtige Fragen, weil sie die bestehenden und engagierten Angebote anthroposophischer Einrichtungen hinterfragen und damit zu neuen, zeitgemäßen Impulsen anregen können.



[8] Wenn man sich als stationäres Heim finanzieren lässt, ist es sehr schwierig zu erklären, wieso man dann allerdings kein "Heim" ist. Möglicherweise liegen hier noch kaum diskutierte Chancen des Persönlichen Budgets für Lebensorte wie anthroposophische Lebensgemeinschaften und Einrichtungen. Wer sich mit Hilfe des persönlichen Budgets für ein Leben in einer anthroposophischen Lebensgemeinschaft entscheiden würde, weil er bzw. sie dort einen Lebensort nach seinen Wünschen vorfindet, verliert natürlich nicht an Betreuungsqualität Diese Entscheidung setzt allerdings eine Wahlfähigkeit des Betroffenen bzw. der Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer voraus.

[9] Hier schließen sich die Fragen an, nach dem was Gesellschaft im Unterschied zu Gemeinschaft ist und was ein Lebensort (z.B. eine anthroposophische Dorfgemeinschaft) für Qualitäten benötigt um neben gemeinschaftlichen auch gesellschaftlichen Bedürfnissen zu entsprechen. Siehe dazu auch: Rudolph. A. "Einäugige Kostbarkeiten - Soziales Handeln zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft" in Info3 07/2002, http://www.info3.de/ycms/printartikel_897.shtml

Möglichkeiten der Vielfalt

So auch das Persönliche Budget. Es ist eindeutig eine von den betroffenen Menschen gewollte Möglichkeit sich die notwendige Hilfe selbst zu organisieren. Es ist für Einrichtungen, egal welcher Ausrichtung und Intention, eine Möglichkeit der Angebotsbereicherung, die ähnlich wie die Angebote des stationären Wohnens, des betreuten Wohnens in Familie oder auch des Ambulant betreuten Wohnens der Vielfalt der Lebenswünsche von Menschen mit Behinderung entsprechen.

Schon die Erfahrungen im Ambulant betreuten Wohnen welches in anthroposophischen Einrichtungen angeboten wird, zeigen damit verbundene neue Fragestellungen. Die Betreuung mit Hilfe des Persönlichen Budgets wird solche Thematiken noch einmal kontrastreicher vor Augen führen: Was ist das anthroposophische an der z.B. vierstündigen Betreuung pro Woche in der Wohnung des Budgetnehmers? Worin unterscheidet sich die Betreuung z.B. im Vergleich zu einer Betreuung eines ambulanten Dienstleistungsunternehmen oder eines diakonischen Trägers? Was ist wenn alle äußerlich wahrnehmbaren anthroposophischen Qualitäten (Wohnraumgestaltung, Ernährung, Therapieangeboten, Gestaltung der Jahresfeste) vom Budgetnehmer nicht gefragt sind, eine Betreuung im Bereich behördlicher Umgang oder Hilfe im Haushalt aber gewünscht wird? Kann auch in dieser Begleitung und unter diesen Umständen anthroposophisches, eigenes Profil sichtbar werden? Vielleicht sind gerade dies die spannenden Fragen, um deren Beantwortung wir als anthroposophische Einrichtungen nicht umhin kommen.

Niederlanden

Die Wiege des Persönlichen Budgets ist übrigens die Niederlanden. Hier wird seit Anfang der 90iger Jahre das Persönliche Budget praktiziert. Waren es 1996 1.400 Budgetinhaber mit geistiger Behinderung, leben 2003 bereits 12.000 Menschen mit einer geistigen Behinderung mit einem Budget. Dies sind etwa 10 Prozent aller Menschen mit einer geistigen Behinderung in den Niederlanden.[10] Mit der Vereinigung "Per Saldo" hat sich dort sehr erfolgreich eine Selbsthilfeorganisation etabliert, die für alle Belange im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget zur Verfügung steht.



[10] Pauline de Graaf von der Federatie van Ouderverenigingen während der Tagung "Aufbruch und Selbstbestimmung trotz finanzieller Krise?" im Dezember 2003. Download unter: http://www.cbp.caritas.de/aspe_shared/form/download.asp?form_typ=115&nr=72279&ag_id=3254

Fazit

Für deutsche Verhältnisse ist das Projekt "Persönliches Budget" ungewöhnlich gestartet. Etliche Einzel- und Besonderheiten sind im Vorfeld nicht geklärt worden und der Grundsatz "Learning by doing" wird gern zitiert. Dies bringt unbestreitbar Unklarheiten und fehlende Zuständigkeiten mit sich und der Reglungsbedarf ist eindeutig. Abgesehen davon birgt das Persönliche Budget Risiken, wie jede andere Betreuungsform und jede Lebensgestaltung auch. Neben der Kritik und dem Risiko gibt es aber auch die Seite der Chancen und Erweiterungen von Lebensqualitäten und Eigenverantwortung für Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget. Die bisherige Auswertung der Begleitforschung zum Persönlichen Budget zeigt eine absolut große Zufriedenheit der bisherigen Budgetnutzer. Ebenso melden auch Verbände deutlich positive Reaktionen zurück.

Die jetzige Situation erlaubt auch einer einrichtungseigenen Schwerfälligkeit ein flexibles und individuelles Herantasten an die Thematik.

Es kommt nun für Einrichtungen und deren Mitarbeiter darauf an eigene Erfahrungen im Umgang mit dem Persönlichen Budget zu sammeln. Die Möglichkeiten und Grenzen des Persönlichen Budget müssen individuell ausgelotet werden und die Auseinandersetzungen über mögliche Veränderungen und Auswirkungen mit den betroffenen Menschen, mit den Mitarbeitern und den Angehörigen bewusst gesucht werden - hier liegen wichtige Impulse für eine gesellschaftliche Positionierung der eigenen (anthroposophischen) Arbeit und für eine Weiterentwicklung einrichtungseigener Impulse und Qualitäten.

Empfehlenswerte Literatur

AHA e.V./ Windisch, M. (2006): Persönliches Budget, Neue Form sozialer Leistung in der Behindertenhilfe und Pflege - Nutzerorientierung oder Sparzwang? Neu-Ulm

Blätter der Wohlfahrtspflege, 5/2006 "Das Persönliche Budget"

Bundesverband der Lebenshilfe (2004): Leben in der Gemeinde!, Stuttgart

Fachdienst der Lebenshilfe, Marburg

Göbel, S. (2005) So möchte ich wohnen! Eine Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der Lebenshilfe, Marburg

Metzler, H., Rauscher, R. (2004): Wohnen inklusive, Stuttgart

Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (2005): Modellprojekt Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg, Autoren: Kastl, J., Metzler, H. u.a.

Sack, R. (2005): Persönliches Budget als Chance? Euro und Cent für ein selbstbestimmtes Leben. In: Hähner, U.: Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern! Marburg

Verein für Behindertenhilfe e.V. (2000): Von der Betreuung zur Assistenz? Tagungsbericht

Linkhinweise

Kompetenzzentrum zum Persönlichen Budget der Paritätischen Wohlfahrtsverband: www.budget.paritaet.org/

Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.: www.lagh-bw.de/budgetassistenz.html

Universität Dortmund, Persönliches Budget und Lebensqualität (PerLe 2): www.fk-reha.uni-dortmund.de/Soziologie/PerLe2/

Modellprojekte Trägerübergreifendes Persönliches Budget: www.projekt-persoenliches-budget.de/cms/

Forum Persönliches Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL): www.isl-ev.de/category/schwerpunkte/forum-personliches-budget/

Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e.V.: www.fab-kassel.de/selbstbestimmung.html

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: www.sgb-ix-umsetzen.de/

Autor:

Axel Rudolph ist in den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V. tätig und zu erreichen unter: Heimstr. 10, DE-74592 Kirchberg, rudolph@weckelweiler-gemeinschaften.de

Quelle:

Axel Rudolph: "Danke, aber ich schau mich noch wo anders um!"

erschienen in: Zeitschrift für Seelenpflege Heft 1, 2007

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.04.2007

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