Leichte Sprache

zur wissenschaftlichen Diskussion eines Konzeptes

Autor:in - Sascha Plangger
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Zeitschrift: Erwachsenenbildung und Behinderung; Jahrgang 27; Heft 1: April 2016; Seite 3 – 10
Copyright: © Sascha Plangger 2016

1. Leichte Sprache als politische Forderung

Leichte Sprache ist eine zentrale Forderung der internationalen People First Bewegung. Neben der politischen Gleichstellung von Menschen mit Lernschwierigkeiten verweist People First auf die Bedeutung von Leichter Sprache für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe (vgl. Haake 2000, S. 86; vgl. Ströbl 2006, S. 45). Mitte der 1970er Jahren formierten sich in den USA zahlreiche Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die Bezeichnung People First geht auf die Aussage einer Teilnehmerin am ersten Kongress von 1974 zurück, der ausschließlich von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Oregon (USA) organisiert wurde: „Ich habe es satt, geistig behindert genannt zu werden – wir sind zuerst einmal Menschen, eben People First“ (Ströbl 2006, S. 42). Anschließend hat sich die Bewegung in den USA und in Kanada ausgebreitet, Internationale Tagungen wurden organisiert, und in den 1990er Jahren entstanden auch in Deutschland die ersten Selbstvertretungsinitiativen. 2001 wurde das Netzwerk „Mensch zuerst - People First Deutschland“ gegründet, mit dem Ziel, die einzelnen Gruppen überregional zu vernetzen, zu organisieren und sie in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene zu vertreten. Vor allem im Bereich Leichte Sprache gelang es dem Netzwerk, wichtige Akzente zu setzten. Neben der Veröffentlichung von zwei Wörterbüchern bietet „Mensch zuerst“ Schulungen für Leichte Sprache und die Übersetzung schwieriger Texte an.

Unter Mitwirkung von „Mensch zuerst“ wurde 2006 das Netzwerk Leichte Sprache ins Leben gerufen, dem mittlerweile zahlreiche Organisationen aus Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz angehören. Zweck und Ziel des seit 2013 eingetragenen Vereins ist es, Erziehung und Bildung durch die Nutzung und Verbreitung der Leichten Sprache zu fördern, Weiterbildungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu organisieren, über den Nutzen Leichter Sprache zu informieren und zu sensibilisieren und gemeinsam die Leichte Sprache weiter zu entwickeln. Mittlerweile hat das Netzwerk einen umfassenden Regelkatalog mit Qualitätskriterien zur Verschriftlichung und Übersetzung von Texten in Leichter Sprache in Zusammenarbeit mit Menschen mit und ohne Lernschwierigkeiten entwickelt.[1]

Erhöhte Aufmerksamkeit hat Leichte Sprache durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erfahren. Im Zuge ihrer Umsetzung wurde das Konzept der Leichten Sprache auf unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung aufgegriffen und mittlerweile stellen sowohl Behörden als auch Ministerien vermehrt wichtige Gesetze und Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung. Dieser positive Trend ist auch in anderen Bereichen bemerkbar. Zum Beispiel betreibt der Deutschlandfunk als öffentlich-rechtliche Anstalt ein webbasiertes Nachrichtenprotal in einfacher Sprache und auch nichtstaatliche Organisationen bemühen sich zunehmend, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, hält es für wünschenswert, dass sich diese Entwicklungen fortsetzen, allerdings ist im privaten Bereich Leichte Sprache noch nicht als Aufgabe und Chance entdeckt worden. Daher seien weiterhin nachhaltige Initiativen und verpflichtende Regelungen zur Umsetzung von Leichter Sprache in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen notwendig und einzufordern (vgl. Aichele 2014, S. 25).

2. Leichte oder Einfache Sprache?

Teilweise werden die Begriffe „Einfache“ und „Leichte“ Sprache synonym verwendet. Obwohl beide „Sprachen“ als Formen barrierefreier Kommunikation gelten, weisen sie im Vergleich unterschiedliche Nuancen auf. Einfache Sprache findet in der Praxis Anwendung, wenn „Leichte Sprache als zu starke Beschränkung der Ausdrucksmöglichkeiten erscheint oder zu viel inhaltliche Vereinfachung zu fordern scheint“ (Bock 2015, S. 84). Einfache Sprache ist zumeist enger an die Originaltexte angelehnt. Nach Kellermann ist ein zu unterscheidendes Merkmal einfacher Sprache ihr intuitiver Charakter, insofern die typographischen, die orthographischen und die sprachstrukturellen Empfehlungen keiner festgelegten Norm folgen. Komplexere Satzstrukturen und Ergänzungen durch Nebensätze sind ohne weiteres zulässig und im Unterschied zur Leichten Sprache sind die Texte sowie das optische Erscheinungsbild weniger stark strukturiert. Allerdings ist die Überschaubarkeit zu gewährleisten und Fremdwörter sind zu vermeiden (vgl. Kellermann 2014, S. 7). Sprachliche Abänderungen eines Textes bezwecken lediglich die leichtere Lesbarkeit durch die Vereinfachung der sprachlichen und inhaltlichen Ebenen, wobei die Komplexität des Inhalts nicht verändert werden darf (vgl. Tronbacke 1999, S. 2).

Die Bedeutung leicht lesbarer Texte und Materialen (Easy-to-Read) in einfacher Sprache wurde bereits 1992 durch die „Charta for the Reader“ betont, die von der Internationalen Verleger Vereinigung und vom Internationalen Komitee für Bücher verabschiedet wurde. In diesem Zusammenhang entstand und entwickelte sich das Konzept der Einfachen Sprache mit dem Ziel, das demokratische Grundrecht auf „Zugang zu Kultur, Literatur und Information zu haben, und zwar in verständlicher Form. In einem demokratischen System ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger erfahren können, was in ihrer Gesellschaft vorgeht. Man muss gut informiert sein, um demokratische Rechte wahrnehmen und das eigene Leben kontrollieren zu können“ (Tronbacke 1999, S. 2).

Im Unterschied zur Leichten Sprache, die durch ihren Entstehungshintergrund vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten adressiert, weist das Konzept der Einfachen Sprache über diese Zielgruppe hinaus und nimmt unterschiedliche Bedarfslagen und Adressaten in den Blick, die entweder ständig auf Materialien in einfacher Sprache oder nur für einen begrenzten Zeitraum, aufgrund ihres Sprach- oder Lesevermögens, auf diese angewiesen sind.

3. Adressierung und Zielgruppenorientierung

Sowohl Fragen nach den Zielgruppen und den damit zusammenhängenden Adressierungspraktiken als auch die Frage, wie die unterschiedlichen Bedürfnisse der Personengruppen durch Leichte Sprache gleichzeitig befriedigt werden können, werden in den Fachdebatten kontrovers diskutiert.

Simone Seitz verweist darauf, dass die Idee der People First Bewegung darin bestand, durch Leichte Sprache ein Instrument zur Selbstvertretung zur Verfügung zu haben, um die eigenen Rechte besser verstehen und sie wirkungsvoll vertreten zu können. Durch Leichte Sprache soll Menschen mit Lernschwierigkeiten der Zugang zu Wissensvorräten ermöglicht werden – als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben (vgl. Seitz 2014, S. 4). Mittlerweile wird zunehmend ein inklusiverer Ansatz vertreten. Nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern auch Personen mit Leseschwierigkeiten oder Personen nicht deutscher Muttersprache, also Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, werden als Adressaten ebenso angeführt wie alte Menschen oder auch gehörlose Personen. Und nicht zuletzt, wenn es darum geht, in bestimmten Situationen Schwierigkeiten beim Verständnis komplexer Sachverhalte überwinden zu helfen, bietet sich Leichte Sprache als probates Mittel an, sich an die gesamte Sprachgemeinschaft zu wenden (vgl. Stefanowitsch 2014, S. 11).

Ein inklusives Verständnis und ein inklusiver Gebrauch von Leichter Sprache – so die Kritik – laufen allerdings Gefahr, einer Defizitkonstruktion Vorschub zu leisten, wenn man davon ausgeht, dass Leichte Sprache sich tendenziell an Menschen richtet, die nicht in der Lage sind, Texte und komplexe Sachverhalte sowohl kognitiv als auch sprachlich zu erfassen. In der Anrufung des Gegenübers als Adressat von Leichter Sprache vollzieht sich demnach ein performativer Akt mit diskriminierender Wirkung, der ein Defizitsubjekt konstruiert (vgl. Seitz 2014, S. 4). Sich vor diesen diskriminierenden Zuschreibungen zu schützen, kann auch dazu führen, dass sich adressierte Personengruppen von der Nutzung der Texte in Leichter Sprache bewusst distanzieren. Die Ausweitung Leichter Sprache auf erweiterte Adressatenkreise, die lediglich die gegebenen Schwierigkeiten beim Erfassen komplexer Texte als gemeinsames Merkmal teilen, ist ambivalent zu bewerten (vgl. Schädler/Reichstein 2015, S. 45). Fraglich bleibt, ob für derart heterogene Gruppen eine einheitliche Lösung möglich ist. Nach Stefanowitsch ist zu klären, unter welchen Bedingungen Leichte Sprache einen positiven Effekt haben kann. Zu unterscheiden sind Gruppen, „an deren Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache in ihrer vollen Komplexität sich nichts oder nur wenig ändern lässt und diejenigen, deren Schwierigkeiten aus einem nicht abgeschlossenen Erwerb des Deutschen entstehen (also nichtdeutsche Muttersprachige einschließlich Gebärdender)“ (Stefanowitsch 2014, S. 12). Menschen mit Lernschwierigkeiten, die zur ersten Gruppe zählen, sind auf komplexitätsreduzierende sprachliche Hilfsmittel angewiesen, und die Gesellschaft steht in der Pflicht, ihnen den Zugang zu bislang vorenthaltenen Wissensvorräten, zu Kommunikation und Informationen zu sichern. Bei Letzteren sind andere Bemühungen notwendig, die auf eine bessere sprachliche Bildung der Betroffenen zielen. Die Wirkung sprachlicher Bildung lässt sich am Beispiel von Versuchspersonen aus bildungsfernen Schichten zeigen, die nach kurzen und gezielten grammatischen Einweisungen ihr Verständnis komplexer sprachlicher Strukturen an das von bildungsnahen Personen anzugleichen vermochten (vgl. Stefanowitsch 2014, S. 18). Zu vermeiden ist, dass Leichte Sprache sich von einem Hilfsmittel zu einem Sprachregister für eine homogen- und weitgefasste Bevölkerungsgruppe entwickelt. Denn in einer ausschließlich sprachlichen Sozialisierung auf niedrigem Niveau lauert gleichsam die Gefahr, soziale Benachteiligungen und ungleiche Machtverhältnisse fortzuschreiben.

Sprache als kulturelles Kapital ist immer auch Mittel sozialer Distinktion. Leichte Sprache kann einerseits den Zugang zu Kommunikation, Information und Wissen unter bestimmten Bedingungen eröffnen oder zu sozialen Schließungen führen. Petra Flieger unterstreicht in dieser Hinsicht, dass Leichte Sprache für Menschen, die gemeinhin als sprachlos gegolten haben und denen nicht zugestanden wurde für sich selbst zu entscheiden und zu sprechen, als Schlüssel zur Emanzipation und Selbstbestimmung dienen kann. Gleichzeitig – so Flieger – wäre das emanzipatorische Potential von Leichter Sprache zu weit gedacht, wenn geglaubt würde, dass alle Machtverhältnisse von Grund auf zugunsten von Menschen mit Lernschwierigkeiten dadurch geändert werden könnten. Es wäre vermessen zu behaupten, „Informationen in >>Leichter Sprache<< allein würden die asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Menschen mit Lernschwierigkeiten und nicht behinderten Menschen bereits grundlegend ändern, zu komplex und wirkmächtig sind die historisch gewachsenen Benachteiligungs- und Unterdrückungsstrukturen in der gesamten Gesellschaft“ (Flieger 2015, S. 150).

4. Partizipation und Barrierefreiheit

Barrierefreie Partizipation liegt dem Konzept der Leichten Sprache als Anspruch zugrunde. „Der Begriff der barrierefreien Partizipation markiert, dass die Partizipation hinsichtlich der Zugänge zu sozialen Situationen und der Mitgestaltung dieser Situationen faktisch nicht dem Anspruch der Gleichberechtigung und der demokratischen Beteiligung entspricht und dass daher entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen“ (Rohrmann/Windisch/Düber 2015, S. 15). In diesem Sinne soll Leichte Sprache den Zugang zu Wissensbeständen sowie zu sozialen Situationen ermöglichen, um die vielfältigen gesellschaftlichen Zusammenhänge und Prozesse, die das eigene Leben betreffen, verstehen zu lernen. Und zugleich eröffnet ein umfänglicheres Verständnis sozialer Wirklichkeit auch den Raum, sich mitzuteilen und verstanden zu werden.

Verstehen zu lernen und verstanden zu werden, sind nach Marianne Schulze wichtige Bestandteile sämtlicher Menschenrechtsforderungen, wenn Sprache und Verständnis als hierarchische Aspekte nicht länger als Mittel der Abgrenzung und als Methoden der Ausgrenzung dienen sollen (vgl. Schulze 2015, S. 157). Insofern erfahren die unterschiedlichen Formate zum Abbau sprachlicher und kommunikativer Barrieren vor allem im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention hohe Aufmerksamkeit. Sie umfassen: Sprachen (gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen), Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, barrierefreies Multimedia sowie schriftliche, auditive, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologien (vgl. UN-BRK Art. 2). Die Vielfalt der Formate sollen dem Behinderungskonzept der UN-BRK gerecht werden, „in der Erkenntnis, dass Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (UN-BRK Präambel). Dieser Auffassung zufolge kann Behinderung nur als heterogenes Phänomen, als dynamischer Prozess und als Kontinuum ohne festgesetzte Identitäten und homologe Eigenschaften verstanden werden, die es verbietet, Menschen mit Behinderungen nach bestimmten Bedürfnissen zu kategorisieren. Zwar erhält Leichte Sprache im Kontext der UN-BRK ihre Berechtigung, allerdings nur als eine von vielen Möglichkeiten, um auf heterogene Bedürfnisse im Bereich der Kommunikation zu reagieren. Sie als adäquates Sprachregister für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder auch für andere Gruppen unreflektiert zu propagieren scheint nicht angemessen zu sein. Denn die Verständlichkeit von Sprache als auch der Sprachgebrauch sind kontextgebunden und abhängig von den vielfältigen Bedürfnissen als auch Befähigungen der Sprecherinnen und Sprecher und ihrer Adressaten. Auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang noch nicht geklärt, was das Konzept der Leichten Sprache zu leisten vermag (vgl. Bock 2014, S. 45; vgl. Bock 2015, S. 98).

5. Sprachwissenschaftliche Zugänge und Forschungsdesiderata

Ein sprachwissenschaftlicher Kritikpunkt, der von Stefanowitsch ins Feld geführt wird, befasst sich mit Effekten linguistischer Strukturen auf Denkprozesse und zielt auf die Wirkung Leichter Sprache und ihren Einfluss auf das Denken und auf die Herausbildung eines metasprachlichen Bewusstseins. Erörtert wird das Spannungsverhältnis, das aus der Reduzierung komplexer Inhalte für ein Verständnis sprachlicher Wirklichkeit resultiert, die, wenn sie leichtfertig erfolgt, Menschen ein komplexes Denken vorenthält, das zum Leben und Handeln in einer komplexen Welt eine unbestrittene Kompetenz darstellt (vgl. Stefanowitsch 2014, S. 18). Es stellt sich die Frage, inwiefern Leichte Sprache ihre Vermittlungsaufgabe erfüllen kann und welche Abwägungen, Kompromisse und Einschränkungen zwischen verständlicher Sprache und der genauen Darstellung sprachlicher Inhalte getroffen werden, denn ein „komplexes Vokabular und eine komplexe Grammatik sind kein Selbstzweck und kein verzierendes Beiwerk; sie dienen dazu, komplexe Sachverhalte möglichst präzise und unzweideutig zu beschreiben“ (ebd.).

Leichte Sprache, die weder die Funktion einer künstlichen noch die einer historisch kulturell gewachsenen Sprache erfüllt, kann am ehesten als eine funktional bestimmte Varietät der deutschen Standardsprache bezeichnet werden, die die Vermittlungsaufgabe erfüllen soll, Textsorten in schwerer Sprache zugänglich zu machen. Die Praxis zeigt allerdings, dass viele übersetzte Texte in Leichter Sprache, dieser Funktion nur bedingt gerecht werden. Bettina Bock spricht daher von einer reinen Oberflächentransformation, die Texte in Leichter Sprache erfahren, wenn Fragen sowohl nach den Inhalten und den Vermittlungsweisen als auch nach den didaktischen Herausforderungen und nach den Anschlusshandlungen sowie danach, wozu Leser durch die Texte befähigt werden sollen, unberücksichtigt bleiben (vgl. Bock 2015, S. 70). Hier wirkt Leichte Sprache dysfunktional, denn wo Barrierefreiheit lediglich suggeriert wird, aber die Angemessenheit der Texte und ihre Einbettungen nicht mitgedacht werden, bleiben den Adressaten komplexe sprachliche Wirklichkeiten auf subtile Weise versperrt.

Aus sprachwissenschaftlicher Perspektive bestehen die Herausforderungen nicht nur darin, komplexe sprachliche Satzstrukturen durch das Übersetzen zu reduzieren, sondern umfassendere Faktoren der Angemessenheit in den Blick zu nehmen. Die Kenntnisse der sprachlichen Bedürfnisse der Adressaten, ihr Vorwissen, ihre Lese- und Kommunikationssituationen müssen einbezogen werden, und die Inhalte, Textfunktionen und beabsichtigte Anschlusshandlungen sind ebenso zu berücksichtigen wie die Intentionen des Senders. Derzeit herrscht allerdings noch große Unklarheit, ob Leichte Sprache diese Angemessenheit erfüllt. Eine empirisch Analyse ihrer Wirksamkeit ist nach Ansicht von Bettina Bock (vgl. 2015, S. 73) daher dringend erforderlich, um eine wissenschaftliche Fundierung des Konzeptes zu erreichen. Dieser Aufgabe widmet sich zurzeit das Projekt LeISA[2] (Leichte Sprache im Arbeitsleben) an der Universität Leipzig. Die Umsetzung erfolgt im Sinne partizipativer Forschung, die Menschen mit Lernschwierigkeiten in allen Projektphasen und in allen Prozessen als Ko-Forschende einbindet. Ziel der Studie ist zu erforschen, wie Leichte Sprache die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten in beruflichen Kontexten verbessern kann. Die linguistische Teilstudie soll dabei klären, was Verständlichkeit und Zugänglichkeit für die jeweiligen Leser bedeutet und welche sprachlichen und typographischen Gestaltungsmittel sich eigenen, um unterschiedliche Textinhalte und Textfunktionen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich zu machen. Weitere Untersuchungen nehmen die Wirksamkeit der Regeln und Prinzipien Leichter Sprach in den Blick und prüfen die Möglichkeiten einer linguistisch fundierten Ausdifferenzierung von Texten in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen.

6. Ausblick

Abschließend kann festgehalten werden, dass Leichte Sprache in den letzten Jahren vermehrt wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren hat. Die verschiedenen Zugänge konzentrieren sich auf unterschiedliche Aspekte, wobei bei der Vielfalt der dargestellten Positionen eine Gemeinsamkeit darin liegt, dass Leichter Sprache im Feld barrierefreier Kommunikation Bedeutung und Relevanz zugesprochen wird. Allerdings herrscht Uneinigkeit in Fragen der Zielgruppenorientierung und welche Personen adressiert werden sollen. Zu klären sind außerdem Faktoren der Angemessenheit und auch die Wirkungen ihrer Vermittlungsleistung – in diesem Zusammenhang dürfen die Ergebnisse aus dem LeISA-Projekt mit Spannung erwartet werden. Ein Minimalkonsens könnte darin liegen, Leichte Sprache als Hilfs- und Unterstützungsmittel zu begreifen. Sie zu benutzen wie eine Brille, die auf unterschiedliche Sehschärfen abgestimmt ist und situationsspezifische Zwecke erfüllt, auf die manche Menschen ein Leben lang und andere nur in bestimmten Situationen angewiesen sind. Bestünde darin die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Umgangs mit Leichter Sprache und mit Sprache im Generellen?

Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger

Universität Innsbruck

Institut für Erziehungswissenschaft

Arbeitsschwerpunkte: Disability Studies und Inklusive Pädagogik

sascha.plangger@uibk.ac.at

Literatur

Aichele, Valentin (2014): Leichte Sprache – Ein Schlüssel zu „Enthinderung“ und Inklusion“. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 9-11, S. 19-25.

Bock, Bettina (2014): Leichte Sprache. Abgrenzung, Beschreibung und Problemstellungen aus linguistischer Sicht. In: Jekat, Susanne J. / Jüngst, Heike Elisabeth / Schubert, Klaus / Villiger, Claudia (Hrsg.): Sprache barrierefrei gestalten. Perspektiven aus der Angewandten Linguistik. Berlin, S. 17-52.

Bock, Bettina / Lange, Daisy (2015): Was ist eigentlich Leichte Sprache? Der Blick der Sprachwissenschaft. In: Candussi/Fröhlich, a.a.O., S. 63-79.

Candussi, Klaus / Fröhlich, Walburg (Hrsg.) (2015): Leicht lesen. Der Schlüssel zur Welt. Wien, Köln, Weimar

Flieger, Petra (2015): Verteilt leicht Lesen die Macht neu? In: Candussi/Fröhlich, a.a.O., S. 143-152.

Haake, Doris (2000): People First Deutschland - eine Organisation für Menschen mit Lern-schwierigkeiten, die auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten geleitet wird. In: Hans, Maren / Ginnold, Antje (Hrsg.): Integration von Menschen mit Behinderung – Entwicklungen in Europa. Neuwied, Berlin, S. 292-298.

Kellermann, Gudrun (2014): Leichte und Einfache Sprache – Versuch einer Definition. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 9-11, S. 7-10.

Rohrmann, Albercht / Windisch, Marcus / Drüber, Miriam (2015): Barrierefreie Partizipation – Annäherung an ein Thema. In: Rohrmann, Albercht / Windisch,

Marcus / Drüber, Miriam (Hrsg.): Barrierefreie Partizipation. Entwicklungen, Herausforderungen und Lösungsansätze auf dem Weg zu einer neuen Kultur der Beteiligung. Weinheim und Basel, S. 15-28.

Schädler, Johannes / Reichstein, Martin F. (2015): >>Leichte Sprache<< und Inklusion. Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen. In: Candussi,/Fröhlich, a.a.O., S. 143-152.

Schulze, Marianne (2015): Verstehen als Menschenrecht. Der Schlüssel zur Welt für alle. In: Candussi/Fröhlich, a.a.O., S. 155-164.

Seitz, Simone (2014): Leichte Sprache? Keine einfache Sache. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 9-11, S. 3-6.

Stefanowitsch, Anatol (2014): Leichte Sprache, komplexe Wirklichkeit. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 9-11, S. 11-18.

Ströbl, Josef (2006): Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe aus Sicht von Menschen mit so genannter geistiger Behinderung. In: Hermes, Gisela / Rohrmann, Eckhard (Hrsg.): Nichts über uns – ohne uns! Disability Studies. Neu-Ulm, S. 42-49.

Tronbacke, Bror I. (1999): Richtlinien für Easy-Reader Material. Im Internet: http://archive.ifla.org/VII/s9/nd1/iflapr-57g.pdf (Stand: 20.02.2016)

UN-BRK – Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.) (2014): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Convention of the United Nations on the rights of persons with disabilities – deutsch, deutsch Schattenübersetzung, englisch. Bonn

Quelle

Sascha Michael Plangger: Leichte Sprache - zur wissenschaftlichen Diskussion eines Konzeptes; Erschienen in: Zeitschrift: Erwachsenenbildung und Behinderung; Jahrgang 27; Heft 1: April 2016; Seite 3 – 10.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 08.08.2016

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation