Gender und Behinderung

Benachteiligungskonstellationen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Autor:in - Silvia Paierl
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Eine Literaturstudie im Auftrag des Bundessozialamts, Landesstelle Steiermark
Copyright: © Institut für Arbeitsmarktbetreuung und -forschung 2009

Inhaltsverzeichnis

1 Gender Mainstreaming und Behinderung

Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird effektiv gefördert, wenn sich die Politik durchgängig am Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern orientiert. Diese Strategie, für die sich der Begriff "Gender Mainstreaming" etabliert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen Entscheidungen und Maßnahmen betroffen sein können. Das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet dazu, dass bei politischen Vorhaben oder in Institutionen und Organisationen die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Gender Mainstreaming bedeutet die Integration der Gleichstellungsperspektive und von entsprechenden Gleichstellungszielen in sämtliche Politikfelder, Programme und Maßnahmen. Dabei ersetzt Gender Mainstreaming keinesfalls Frauenförderung, vielmehr kann durch die Kombination von Gender Mainstreaming und Frauenförderpolitik die Wirksamkeit von Gleichstellungspolitik verstärkt werden.[1]

Die Strategie des Gender Mainstreaming wurde von ExpertInnen jedoch auch kritisch hinterfragt, wobei vor allem die Frage aufgeworfen wurde, wer denn eigentlich in den "Mainstream" kommt? Sind es nur Frauen, die weiß, mittelständisch situiert, gut ausgebildet und nicht behindert sind? Werden auch Frauen aus marginalisierten Gruppen mit einbezogen? So wurde befürchtet, dass andere gesellschaftliche Benachteiligungen ausgeblendet werden, wenn nur geschlechtsspezifische Unterschiede betrachtet werden und dass vor allem bestimmte Gruppen von Frauen von der Umsetzung gleichstellungsorientierter Ziele nicht profitieren. Gender Mainstreaming muss daher auch als ein Ansatz verstanden werden, der Chancen bietet, die Bedürfnisse und Interessen von Gruppen zu integrieren, die geringere gesellschaftliche Teilhabechancen haben, sei es, weil sie beispielsweise einen anderen kulturellen und religiösen Hintergrund haben, niedrige Bildungsabschlüsse aufweisen oder mit einer Behinderung bzw. Erkrankung leben. Gender Mainstreaming könnte ein wichtiges Instrument dafür sein, vor allem Frauen, die am Rande der Gesellschaft stehen, Zugang und Beteiligung zu ermöglichen.[2]

In diesem Kontext sind auch jene Initiativen zu sehen, die in den vergangenen Jahren versucht haben, das Thema "Gender und Behinderung" stärker ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken. Ähnliches gilt für die vorliegende Studie, die vom Bundessozialamt Landesstelle Steiermark beauftragt wurde und die einen wissenschaftlichen Blick auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern mit Behinderung wirft und nachzuzeichnen versucht, mit welchen Aspekten der Benachteiligung Frauen und Männer mit Behinderung konfrontiert sind.

1.1 Ziele der Studie

Ziel dieser Studie ist es herauszufinden, inwieweit die beiden sozialen Strukturmerkmale "Geschlecht" und "Behinderung" zusammenwirken und welche Wirkungsweisen sich aus dieser Merkmalskombination für die betroffenen Personen ergeben. Dabei steht die Frage, ob und in welcher Weise sich Mehrfachbenachteiligungen für Frauen mit Behinderung ergeben, im Mittelpunkt der Untersuchung.

Die Lebenssituation von Frauen und Männern mit Behinderung unterscheidet sich in vielen Aspekten: in ihrer Sozialisation, in ihrem Zugang zu Bildung, in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und Möglichkeit zur Interessensvertretung, aber auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Erwartungen, die an sie gestellt werden. Ein weiterer wichtiger Bereich, der damit in Zusammenhang steht - ihre Situation am Arbeitsmarkt - ist zentrales Thema der vorliegenden Studie. Die Betrachtung geschlechtsspezifischer Aspekte der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung muss dabei mehrere Dimensionen berücksichtigen:

  • Geschlechtsspezifische Aspekte der Arbeitsmarktintegration: Zunächst soll erörtert werden, wie sich die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt darstellt und welche geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung auftreten. Auch den Themen der Arbeitsmarkteinbindung und der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern mit Behinderung soll dabei Rechnung getragen werden.

  • Geschlechtsspezifische Aspekte des Zugangs zum Arbeitsmarkt: In einem weiteren Schritt gilt es zu beleuchten, welche Zugangschancen Frauen und Männer mit Behinderung zum Arbeitsmarkt haben. Damit rücken ihre unterschiedlichen schulischen und beruflichen Ausbildungswege aber auch ihre Zugangsmöglichkeiten zu arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsangeboten und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in das Blickfeld der Untersuchung.

  • Geschlechtsspezifische Folgen der unterschiedlichen Arbeitsmarktintegration: Ebenfalls sollen die sozialen Implikationen der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung herausgearbeitet werden. Dabei findet der Themenkomplex "Behinderung, Geschlecht und Armut" besondere Berücksichtigung.

Weiters sollen im Rahmen der Studie Frauen und Männer mit Behinderung nicht als homogene Gruppen betrachtet werden. Die Zugangschancen zum Arbeitsmarkt und die weitere Arbeitsmarktintegration hängen nicht nur vom Geschlecht, sondern auch von der Art der Beeinträchtigung ab - vor allem Männer und Frauen mit Lernbehinderungen sind mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Neben dem Geschlecht soll daher - soweit dazu Studien vorliegen - auch die Betrachtung von unterschiedlichen Arten der Beeinträchtigungen eine Rolle bei der Analyse der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung spielen.

1.1.1 Arbeitsschritte und Methoden

Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um eine Literaturstudie. Unterschiedliche Forschungserkenntnisse zur Thematik Gender und Behinderung wurden gesammelt, aufbereitet und Ergebnisse daraus abgeleitet.

  • Theoretische und empirische Grundlagen zur Thematik Gender und Behinderung mit spezifischem Fokus auf den Bereich Arbeitsmarkt:

In einem ersten Schritt wurden theoretische Grundlagen der Thematik Geschlecht und Behinderung herausgearbeitet. Dabei wurden sowohl die theoretischen Ansätze der "Disability Studies" als auch jene der "Gender Studies" (zum Themenkreis Intersektionalität) berücksichtigt. Der theoretischen Anbindung folgte eine Recherche nach aktuellen Studien und empirischen Untersuchungen zur Thematik "Geschlecht und Behinderung am Arbeitsmarkt". Die Suche fokussierte auf den englisch- und deutschsprachigen EU-Raum, wobei die beiden Länder Österreich und Deutschland besondere Berücksichtigung fanden. Die Recherche der Studien und Untersuchungen orientierte sich an den zuvor definierten drei Untersuchungsdimensionen. Neben geschlechtsspezifischen Aspekten des Zugangs zum Arbeitsmarkt standen daher die Arbeitsmarktsituation sowie deren soziale Implikationen im Mittelpunkt der Recherchen. Zu allen drei Untersuchungsdimensionen liegen empirische Befunde vor.

Als Methoden kamen sowohl Literaturrecherchen in den Fachbereichen der Gender und Disability Studies als auch Internetrecherchen zum Einsatz. Dabei kamen auch unterschiedliche Suchsysteme wie die digitale Volltextbibliothek bidok mit Texten und Materialen zum Thema Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Einsatz, die aktuelle wissenschaftliche Arbeiten sowie Beiträge aus Zeitschriften und Büchern umfasst. Eine weitere wichtige Informationsquelle stellten veröffentlichte Daten des Sozialministeriums, unterschiedliche Evaluierungen zum Themenbereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen, sowie Evaluierungen von spezifischen Integrationsmaßnahmen von Frauen mit Behinderung dar.

  • Sekundärstatistische Analysen zur Situation von Frauen und Männern mit Behinderung am österreichischen Arbeitsmarkt:

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt war die Recherche nach Zahlen und Daten zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung. Neben den Studienergebnissen wurden gezielt Daten über die Situation von Frauen mit Behinderung in Österreich gesammelt und aufbereitet, die Informationen über die Arbeitsmarkteinbindung, die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und die soziale Lage von Frauen und Männer mit Behinderung beinhalten.

Dabei wurde vor allem auf die Daten des Mikrozensus, die Arbeitsmarktdaten des AMS sowie die EU-SILC Erhebungen ("Community Statistics on Income and Living Conditions") zurückgegriffen. Auch Evaluierungsdaten zu Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation stellten eine wichtige Grundlage dar.

  • Ableitung von Handlungsempfehlungen und Erstellung eines Vorschlagskatalogs:

In einem letzten Schritt der vorliegenden Studie ging es darum, Ansätze für politische Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die Thematik "Gender und Behinderung" in der arbeitsmarktpolitischen und behindertenpolitischen Maßnahmenentwicklung und -planung stärker fokussieren zu können. Auf Basis der Studienergebnisse wurde dazu ein Vorschlagskatalog erarbeitet, in dem auch die im Rahmen unterschiedlicher Studien artikulierten Interessen und Forderungen von Frauen mit Behinderung selbst dargestellt werden.



[1] Vgl. http://www.gender-mainstreaming.net/, 08.07.2009, Bergmann, Nadja/Gindl, Karoline: Geschlechterrollen und Behinderung - Wunsch und Realität, GeM-Koordinationsstelle, Wien 2004, S. 2 und Köbsell, Swantje: Gender Mainstreaming und Behinderung, Berlin 2005, S. 3

[2] Vgl. Köbsell 2005, S. 4-5.

2 Gender und Behinderung - Theoretische Grundlagen

Lange Zeit galten Menschen mit Behinderung als "geschlechtslose Masse", als "die Behinderten". Dass es sich dabei um Frauen und Männer mit Behinderung handelte, wurde nicht berücksichtigt und häufig vermutlich gar nicht wahrgenommen - das Merkmal "Behinderung" stand im Vordergrund. Auch von den in den 1970er Jahren aufstrebenden sozialen Bewegungen wurde das Thema Geschlecht und Behinderung nicht aufgegriffen: Die Frauenbewegung nahm Frauen mit Behinderung in erster Linie als "Behinderte" wahr, und in der von Männern geprägten Behindertenbewegung fanden Frauen mit Behinderung wenig Platz. Dieser Umstand führte dazu, dass Frauen mit Behinderung begannen, sich selbst zu organisieren. Die "Frauenbewegung von Frauen mit Behinderung" formierte sich im deutschsprachigen Raum Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre und wurde zunächst vor allem von Frauen mit Körperbehinderungen getragen. In diesem Kontext entstanden auch erste Untersuchungen und Studien[3] zu den Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderung, die herausstrichen, dass sich die Erfahrungen von Frauen mit Behinderung in Bezug auf ihre Sozialisation, ihre Lebenslage und den ihnen zugeschriebenen Geschlechterstereotypen stark von Frauen ohne Behinderung unterscheiden.[4]

Seitdem haben sich sowohl die Denkweisen über Geschlecht als auch über Behinderung geändert. Die Thematik "Geschlecht und Behinderung" hat Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs gefunden und wird heute sowohl im Rahmen der Gender Studies als auch der Disability Studies behandelt. Es besteht Einigkeit darüber, dass Geschlecht und Behinderung gesellschaftliche Konstrukte sind, die nicht nur jeweils "in sich" (männlich/weiblich - nichtbehindert/behindert) eine hierarchische Bewertung enthalten, sondern auch untereinander hierarchisch bewertet sind. Geschlecht und Behinderung sind zwei Strukturkategorien, mit denen Dimensionen gesellschaftlicher Ungleichheit verbunden sind.[5]

  • Geschlecht ist eine Kategorie, welche die Menschen sozialstrukturell betrachtet in etwa zwei gleich große Gruppen einteilt, die aber vor dem Hintergrund einer historisch gewachsenen, hierarchischen Geschlechterordnung dem Mann immer noch eine Vormachtstellung gegenüber der Frau einräumt.

  • Behinderung ist im Vergleich dazu eine Kategorie, die eine bestimmte Art der Abweichung von der männlichen bzw. weiblichen Normalität definiert und klassifiziert. Damit gerät eine von der Gesamtbevölkerung abweichende Minderheit, eine soziale Randgruppe, in den Blickpunkt:[6]"Wie hoch der Anteil dieser Minderheit an der Gesamtbevölkerung ist und welche Kriterien zur Definition dieser Gruppe herangezogen werden, ist abhängig von jeweiligen sozialpolitischen Erwägungen und Zwecken. Im Vergleich zur Kategorie Geschlecht, welche als eine relativ stabile, historisch gefestigte Strukturkategorie angesehen werden kann, ist Behinderung eine flexible Strukturkategorie, gekennzeichnet durch kurz-/mittelfristige politische Handlungsnotwendigkeiten."[7]

Beide sozialen Kategorien, Gender und Behinderung, werden im Alltag, im Austausch mit anderen Menschen und Institutionen ständig hergestellt und reproduziert, was mit Hinblick auf das Merkmal "Geschlecht" in den Gender Studies als "Doing Gender" bezeichnet wird. Analog dazu kann man für den sozialen Konstruktionsprozess von Behinderung im Alltag auch von "Doing Handicap" sprechen.[8] Der gesellschaftliche Alltag ist noch immer von stereotypen Zuschreibungen zu Männern, Frauen und Menschen mit Behinderung bestimmt, die ihre Interaktionen mit anderen Menschen und Institutionen prägen, aber auch ihre Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe präformieren:

Tabelle1: Stereotype Zuschreibungen an Männer, Frauen und Menschen it Behinderung

Vgl. Köbsell In: Jacob, Jutta/Wollrad, Eske 2007, S. 32.

männlich

behindert

weiblich

stark

schwach

schwach

aktiv

passiv

passiv

unabhängig

abhängig

abhängig

selbständig

unselbstständig

unselbstständig

potent

machtlos

machtlos

attraktiv

unattraktiv

attraktiv

rational

 

emotional

Geist

Körper

Körper

Gender spielt im Leben von Menschen mit einer Beeinträchtigung für beide Geschlechter eine große Rolle. Für Frauen und Menschen mit Behinderung sind diese attribuierten Stereotype im Prinzip identisch, für Männer klaffen sie dagegen weit auseinander. Für Frauen mit Behinderungen potenzieren sich die Zuschreibungen von Schwäche, Passivität und Unselbständigkeit. Hingegen sind Teile der klassischen Männerrolle auch mit Behinderung zu leben: "Die Rolle des Ernährers, der von einer Frau umsorgt wird, ist möglich, wird angestrebt und auch relativ häufig umgesetzt."[9]

2.1 Forschungsansätze zur Thematik Gender und Behinderung

Die Thematik Geschlecht und Behinderung hat schließlich auch Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs gefunden. Theoretische Überlegungen sowie empirische Untersuchungen dazu wurden und werden vor allem im Rahmen der Gender Studies (Frauen- und Geschlechterforschung) und der Disability Studies unternommen.

Die Disability Studies werden aus den USA und Großbritannien kommend auch zunehmend im deutschsprachigen Raum diskutiert. Ausgehend von den Behindertenbewegungen in den beiden Ländern wurde in den 1970ern das soziale Modell von Behinderung entwickelt, wonach Behinderung eine gesellschaftliche Konstruktion ist und einen Prozess darstellt, der Menschen mit bestimmten Merkmalen die gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung vorenthält, die anderen Menschen selbstverständlich zustehen. Eine vorliegende Beeinträchtigung einer Person bildet die Voraussetzung für den gesellschaftlichen Prozess des Behindert-Werdens, den man durch Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen rückgängig machen kann. Damit verbunden war die Abkehr von einem Ansatz, der Behinderung als rein medizinisches Problem, als "Defekt" der betroffenen Person betrachtete. In diesem medizinischen oder individuellen Modell von Behinderung, wird Nicht-Behinderung gleichgesetzt mit Normalität, Aktivität und Unabhängigkeit Behinderung stellt dieser Ansicht nach die Gegenseite dar: Abnormalität, Passivität und Abhängigkeit. Das Thema Gender spielte in dieser Sichtweise keine Rolle. [10]

Anders in den Disability Studies, in denen vor allem neuere Studien auch das Zusammenspiel von weiblichem Geschlecht und Behinderung betrachten. In diesem Kontext wurden vor allem in den letzten Jahren Untersuchungen über die Situation von Frauen mit Behinderung durchgeführt. Die Thematik Männer und Jungen mit Behinderung wurde in diesem Zusammenhang - weder im deutsch- noch im englischsprachigen Raum - kaum behandelt.[11]

Innerhalb der Frauen- und Geschlechterforschung wird in Publikationen immer häufiger konstatiert, dass Gender nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern mit anderen Kategorien wie "Klasse", "Ethnizität", "Religion", "Alter" oder aber auch "Behinderung" in Beziehung gesetzt werden muss. Diese Vorstellung und die damit verbundenen theoretischen Ansätze werden mit Begriffen wie "Diversität" (diversity), "Heterogenität", "Interdependenz" oder - dem im deutschsprachigen Raum am weitesten verbreiteten - Begriff der "Intersektionalität" verbunden. Derartige Ansätze gehen davon aus, dass Geschlecht als ein gesellschaftlicher Ungleichheitsfaktor mit anderen Kategorien sozialer Ungleichheit verwoben ist. In diesem Kontext finden auch Untersuchungen über das Zusammenwirken von Geschlecht und Behinderung ihre Berücksichtigung.[12]

2.2 Das Phänomen der doppelten Diskriminierung

Beide Forschungsstränge gehen davon aus, dass die Geschlechtszugehörigkeit eine entscheidende Bedeutung für die Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung besitzt: für die Erziehung, die schulische wie berufliche Ausbildung, die Erwerbsarbeit, aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten sozialer Beziehungen und Partnerschaften. Oft wird in diesem Kontext auch von einer doppelten oder gar mehrfachen Diskriminierung von Frauen mit Behinderung gesprochen: Sie sind aufgrund ihrer biologischen Geschlechtszugehörigkeit als Frauen und zum anderen als Mitglieder einer sozialen Gruppe mit Beeinträchtigungen und Behinderungen verschiedensten Diskriminierungen ausgesetzt. "Frauen mit Behinderung stehen am untersten Ende der Hierarchie Mann-Frau-behinderter Mann-behinderte Frau. Sie sind sowohl ökonomisch als auch sozial und psychologisch stärker benachteiligt als ihre beiden Peer-groups (Frauen und behinderte Männer)."[13]Die Benachteiligung als Frau und als behinderter Mensch kann an unterschiedlichen Lebensbereichen festgemacht werden:

Schon in ihrer Sozialisation werden behinderte Mädchen auf eine andere Rolle vorbereitet als Jungen mit Behinderung oder Mädchen ohne Behinderung. "Die Umgebung vermittelt Bewertungen, was Behinderung bedeutet, und zugleich, was Frausein bedeutet, und damit, was es heißt, Frau mit Behinderung zu sein."[14]Behinderte Mädchen lernen bereits früh, dass sie keine "richtigen Frauen" sein werden, dass sie nicht schön und begehrenswert sind und deshalb für sie die klassische Frauenrolle als Partnerin und Mutter nicht in Frage kommt.[15]"Die ,Neutralisierung' bzw. ,Aberkennung' des Geschlechts bezieht sich sowohl auf körperliche und sexuelle Aspekte, als auch darauf, was allgemein unter "Frauenrolle" bzw. "Frausein" affirmiert wird - d.h. die einseitige Zuschreibung von Reproduktionsaufgaben, Mutterschaft etc., die Frauen mit Behinderung oft abgesprochen wird - sie können sozusagen nicht unbegrenzt oder ausschließlich geben und pflegen, sondern sind auch selbst auf Betreuung angewiesen."[16]Diese versuchte "Neutralisierung" betrifft vor allem Frauen mit Behinderung bzw. wurde die Frage, ob auch Männer davon betroffen sind, bislang kaum diskutiert.

Obwohl Frauen mit Behinderung häufig als "sexuelle Neutren" erzogen werden (besonders davon betroffen sind Frauen mit schwereren Lern- und/oder Mehrfachbehinderungen), schützt sie diese Tatsache nicht vor sexualisierter Gewalt. Die Ergebnisse einer Studie von Aiha Zemp und Erika Pircher, die 1996 in Österreich durchgeführt wurde, legt die Vermutung nahe, dass behinderte Frauen überproportional häufig von sexueller Gewalt betroffen sind - 60% der Frauen, die in Einrichtungen leben, haben sexualisierte Gewalterfahrungen. Nicht selten zählen Männer mit Behinderung zu den Tätern.[17]

Die Form der "Nichtanerkennung" ihrer Weiblichkeit, die die Sozialisation behinderter Mädchen von Geburt oder früher Kindheit an prägt, hat häufig zur Konsequenz, dass sie dazu erzogen werden mehr Leistung als andere zu erbringen, um in Zukunft möglichst selbständig sein zu können - getreu dem Motto: "Da du nicht heiraten wirst, musst du eine gute Ausbildung bekommen." Da ihnen häufig keine Familienkarrieren zugestanden werden, findet eine stärkere Orientierung auf die Ausbildung und den Arbeitsmarkteinstieg statt.[18]

Dem scheint ein weiteres Phänomen zu widersprechen: Obwohl Mädchen mit Behinderung im Hinblick auf Reproduktion und Sexualität das Geschlecht abgesprochen wird, kommt es andererseits zu einer verstärkten Wirkung von geschlechtsspezifischen Rollen. "Die versuchte Neutralisierung des Geschlechts bezieht sich v.a. auf den Aspekt des Körpers, der Sexualität, der Reproduktion, sonst wirken viele andere geschlechtsspezifischen Muster und Zuschreibungen weiter bzw. werden noch verstärkt."[19]Das zeigt sich vor allem in einer stärkeren Überbehütung von Mädchen mit Behinderung und ihrer Eingrenzung auf den familialen Rahmen. In Zusammenhang damit steht eine geringere Arbeitsmarktorientierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, und wenn dann auf sehr traditionelle "weibliche" Bereiche. Burschen werden hingegen stärker gefördert, Integrationsbemühungen in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen, wenngleich dies ebenfalls meist ausschließlich auf männlich geprägte Bereiche bezogen bleibt.[20]

Bezogen auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Behinderung scheint - und dies wird im Folgenden näher dargelegt werden - die Wirkungsweise dieses zweiten Phänomens stärkere Geltung zu besitzen als die sozialisationsbedingte Orientierung an Unabhängigkeit und Erwerbstätigkeit. Zudem wird in Studien darauf hingewiesen[21], dass oft vergessen wird, dass es sich bei Frauen mit Behinderung auch häufig um Mütter handelt, sei es, weil sie sich der oft noch vorherrschenden gesellschaftlichen Norm, als Frau mit Behinderung keine Kinder zu bekommen, widersetzen oder im Falle des Eintretens einer späteren Behinderung oder Erkrankung bereits Mütter sind.[22] Weisen Frauen aufgrund von bestehenden Kinderbetreuungspflichten schon generell brüchigere Erwerbsbiografien als Männer auf, so kann davon ausgegangen werden, dass sich diese biografische Diskontinuität für Mütter mit Behinderung noch erhöht. Aufgrund von möglichen zusätzlichen gesundheitlich notwendigen Unterbrechungen oder aufgrund von noch längeren Perioden der Arbeitslosigkeit, kann sich ihr (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt besonders schwierig gestalten.

Da die Leistungen der sozialen Absicherung sich noch immer an der männlichen Normalerwerbsbiografie, einer durchgängigen Vollzeitbeschäftigung orientieren, entstehen dadurch bedingt für Frauen und für Frauen mit Behinderung im Besonderen weitere Benachteiligungen, die - wie noch zu zeigen sein wird - vor allem dazu führen, dass Frauen mit Behinderung von Armut besonders betroffen sind.

2.2.1 Frauen mit Behinderung als heterogene Gruppe

Nicht nur zwischen Männern und Frauen mit Behinderung und zwischen Frauen ohne und mit Behinderung zeigen sich große Unterschiede, auch die Gruppe der Frauen mit Behinderung selbst, stellt keine homogene Gruppe dar - DIE typische Frau mit Behinderung gibt es nicht.

Wesentlich ist zunächst, dass gerade Frauen mit Behinderungen, die diese erst im Laufe ihres Lebens erworben haben, andere Bedingungen vorfinden, als Frauen, die mit ihrer Behinderung schon von Geburt oder den ersten Lebensjahren an leben. Für sie ergeben sich stark differierende Sozialisationsbedingungen, die zum einem darauf abzielen können, ihre Behinderung innerhalb der Familie zu "normalisieren" und sie zur Selbstständigkeit zu erziehen, zum anderen aber auch darauf ausgerichtet sein können, ihnen eine Sonderrolle und damit auch eine Außenseiterrolle zuzuschreiben. Während Untersuchungen zeigen, dass Normalisierungsaspekte in ihrer Erziehung vor allem von jüngeren Frauen mit Behinderung beschrieben werden, berichten Frauen der älteren Generation, dass ihnen eine Sonder- bzw. Außenseiterrolle zugeschrieben wurde. Dies ist als Hinweis darauf zu werten, dass neben dem Aspekt des Eintrittsalters der Behinderung, das Alter generell von großer Bedeutung für die Lebensentwürfe von Frauen mit Behinderung ist.[23]

Vor allem qualitative Studien[24] belegen diese Unterschiede zwischen Frauen mit Behinderung unterschiedlicher Generationen: Für Frauen mit Behinderung der jüngeren Generation (bis zu 29 Jahren) liegt das Hauptinteresse darin, möglichst selbstständig zu leben - dies schließt für die meisten auch die Ausübung eines Berufes mit ein. Für Frauen mit Behinderung der mittleren Generation (30 bis 49 Jahren) bestimmt meist der (oft krankheits- oder behinderungsbedingte Wunsch nach einem Berufswechsel die Lebensplanung. Das Leben von Frauen mit Behinderung der älteren Generation (50 Jahre und älter) orientiert sich hingegen noch vor allem an traditionellen Normen und Werten. Jüngere Frauen mit Behinderung zeigen demnach ein eine höhere Selbstständigkeit, Autonomie, Abgrenzung und Wehrhaftigkeit, während ältere Frauen häufig ein negativeres Selbstbild und Erfahrungen von Isolation und wenig Anerkennung aufweisen.[25]

Neben dem Alter bei Behinderungseintritt und der Generation, der Frauen mit Behinderung angehören, zeigen sich hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen und -entwürfe auch große Unterschiede je nach Art ihrer Beeinträchtigung oder Erkrankung. In einer der wenigen Studien über Frauen mit sogenannten "geistigen Behinderungen" weist Marion Sigot darauf hin, dass Mädchen und Frauen mit dieser Form der Beeinträchtigung von den genannten Diskriminierungsaspekten besonders betroffen sind, wobei sie zu dem Schluss kommt, dass "bei Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung im Sozialisationsprozess häufig Abhängigkeit, Unselbständigkeit, Gehorsam und kindliches Verhalten nicht nur in der Familie, sondern auch in Institutionen gefördert wird. Die Entwicklung von Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen wird in der Regel nur im Ansatz, kaum aber für zentrale Lebensbereiche, die ein wirklich selbstbestimmtes Leben ermöglichen - wie etwa Wohnen und Arbeit -unterstützt."[26]

Weiters ist davon auszugehen, dass sich für Frauen mit Behinderung in ländlichen Regionen andere Gegebenheiten und Möglichkeiten ergeben als für Frauen, die in städtisch geprägten Milieus leben. Es kann davon ausgegangen werden, dass traditionell geprägte Rollenverständnisse in ländlichen Gebieten noch stärker Verbreitung finden. Hinzu kommen Bedingungen wie der schwächere Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes, was für Frauen generell, aber für behinderte Frauen im Besonderen mit Mobilitätseinschränkungen verbunden ist. Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen oder zu einem Arbeitsplatz zu gelangen ist für diese Frauen oft mit großen Problemen verbunden.[27]

Obgleich Frauen mit Behinderung sehr individuelle und heterogene Ausgangsbedingungen aufweisen, ist ihnen doch gemeinsam, dass sie auf dem Weg zu einem unabhängigen Leben und bei der Verwirklichung ihrer beruflichen Wünsche mit besonderen Hürden konfrontiert sind.

2.3 Gender und Behinderung am Arbeitsmarkt

Wie bereits deutlich wurde, stellt der Arbeitsmarkt einen zentralen gesellschaftlichen Bereich dar, an dem die mehrfache Benachteiligung von Frauen mit Behinderung deutlich wird.

"Erwerbsarbeit ist ein wesentlicher Faktor für die gesellschaftliche Integration - besonders auch für Menschen Behinderung(en). In der öffentlichen Diskussion zum Thema ‚Behinderung und Arbeit' wird jedoch häufig vernachlässigt, dass es sich bei Menschen mit Behinderung um Frauen und Männer mit Behinderung handelt, die unterschiedliche Ausgangslagen und Chancen in der Gesellschaft und speziell am Arbeitsmarkt vorfinden." [28]

Als zentral für den Bereich der Erwerbsarbeit wird der Begriff der Leistung bzw. Leistungsfähigkeit angesehen. In der modernen Leistungsgesellschaft werden materielle und soziale Chancen, gegenseitige Anerkennung und soziale Positionen der Individuen nach Leistung vergeben. Innerhalb der Gesellschaft werden bestimmte Leistungen jedoch höher bewertet als andere und mit ihnen auch die Leistungsträger. Die moderne Gesellschaft basiert auf einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die im historischen Prozess der Industrialisierung Männern und Frauen unterschiedliche Arbeitsbereiche zugewiesen hat - Männern die Erwerbsarbeit und Frauen die familiale Reproduktionsarbeit und zusätzlich (zumeist reproduktionsbezogene) Erwerbsarbeit. Während die Erwerbstätigkeit nach dem jeweiligen Marktwert entlohnt wurde, wurde Vergleichbares für die Reproduktionsarbeit nie eingeführt. Zwar ist die "Ernährernorm" des Mannes heute brüchig geworden und Frauen praktizieren unterschiedliche Formen des Spagats zwischen Familienarbeit und Erwerbsarbeit, dennoch sind finanzielles Ungleichgewicht und unterschiedliche Bewertungen geschlechtsspezifischer Arbeit bis heute bestehen geblieben.[29]

"Strukturell gesehen ist das Verhältnis zwischen Geschlecht und Leistung aber anders gestaltet als das zwischen Behinderung und Leistung."[30]Als Maßstab für die Klassifizierung eines Individuums als "behindert" wird dessen nicht erbrachte, an einem fiktiven gesellschaftlichen Durchschnitt gemessene, Leistung angesehen. Behinderung als eine Form der Abweichung von der Normalität wird an einer Leistungsminderung aufgrund gesundheitlicher Schädigungen gemessen. Die formalen Kriterien für die Festlegung einer Behinderung orientierten sich historisch betrachtet an den Problemen kriegsbeschädigter Männer sowie bis heute an männlichen Erwerbstätigen. Familienarbeit spielte dagegen nie eine Rolle. Auch die ausgehandelten Nachteilausgleiche für Menschen mit Behinderung orientieren sich weitgehend an den Strukturen männlicher Erwerbsarbeit und Sozialversicherung und vernachlässigen weibliche Problemlagen.[31]

Im Vergleich zu Männern mit Behinderung erweisen sich die Problemlagen von Frauen mit Behinderung als besonders komplex. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bildet eine zentrale Grundlage für die sozialen Ungleichheitslagen im Zusammenhang von Geschlecht und Behinderung und ist für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung von besonderer Relevanz. D.h. die spezifischen Problemlagen von Frauen mit Behinderung ergeben sich aus der - bereits eingangs erwähnten - Tendenz, der Verstärkung von traditionellen Geschlechterrollen und Geschlechterstereotypen, die sich für ihre Arbeitsmarktintegration als besonders hinderlich erweisen. "Die Festlegung auf das gesellschaftliche Modell weiblicher Lebenswelt führt darüber hinaus zu einer mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen. Das Schema der traditionellen Arbeitsteilung greift hier zwingend; Frauen mit Behinderung haben deutlich schlechtere Chancen im Berufs- und Ausbildungsbereich, behinderte Männer werden als potentielle Familienernährer angesehen und vorgezogen, Frauen auf den Lebensraum Familie verwiesen."[32]Das bedeutet, dass das primäre Handicap, mit dem Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, die erschwerte Vermittelbarkeit aufgrund der Behinderung, von Frauen und Männern mit Behinderung unabhängig von ihrem Geschlecht erlebt wird. Für Frauen mit Behinderung kommen aber frauenspezifische Diskriminierungserfahrungen hinzu.

Ihre Situation unterscheidet sich aber auch von jener von Frauen ohne Behinderung: Ihre Erwerbsbiografien sind durch noch häufigere Unterbrechungen gekennzeichnet. Zu den frauentypischen Ursachen für derartige Unterbrechungen wie Karenz und Kindererziehung kommen krankheits- oder behinderungsbedingte notwendige Auszeiten bzw. länger andauernde Perioden der Arbeitslosigkeit aufgrund der noch geringeren Vermittlungschancen von Frauen mit Behinderung.[33] Frauen und Mädchen mit Behinderung stellen daher das Schlusslicht am Arbeitsmarkt dar. Wenn überhaupt üben sie gering bezahlte Tätigkeiten aus und verfügen kaum über berufliche Aufstiegschancen. Ihre berufliche Ausbildung orientiert sich in weiten Bereichen an den klassischen Geschlechterstereotypen. Auch im Rahmen der beruflichen Rehabilitation lässt sich die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen mit Behinderung noch immer schlüssige Formel bringen: für Männer "Reha vor Rente", für Frauen, "Haushalt vor Reha".[34]

Worin sich diese Ungleichstellung von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ausdrückt und welche Konsequenzen für sie damit häufig verbunden sind, sollen die folgenden empirischen Befunde darlegen.



[3] Zu erwähnen ist hier vor allem die Studie von Carola Ewinkel und Gisela Hermes "Geschlecht behindert - besonderes Merkmal Frau" aus dem Jahr 1985.

[4] Vgl. Köbsell 2007, S. 31 und Walgenbach, Katharina (Hg.): Gender als interdependente Kategorie: neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität. Budrich: Opladen 2007, S. 30.

[5] Vgl. ebd., S. 32.

[6] Vgl. Schildmann, Ulrike: Behinderung und Geschlecht - Datenlage und Perspektiven der Forschung. In: Jacob, Jutta/Wollrad, Eske: Behinderung und Geschlecht - Perspektiven in Theorie und Praxis. Oldenburg: BIS-Verlag 2007, S. 18.

[7] Ebd., S. 18.

[8] Vgl. Köbsell 2007, S. 32.

[9] Köbsell In: Jacob, Jutta/Wollrad, Eske 2007, S. 35-36.

[10] Vgl. ebd., S. 441-443.

[11] Vgl. Köbsell 2005, S. 8.

[12] Vgl. Walgenbach 2007, S. 7 u 23.

[13] Barwig, Gerlinde/Buch, Christiane: "Unbeschreiblich weiblich!?" Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung. München: AG SPARK-Publ., 1993, S. 35.

[14] Eiermann, Nicole/Häußler Monika/Helfferich, Cornelia: Live - Leben und Interessen Vertreten - Frauen mit Behinderung. Lebenssituation, Bedarfslagen und Interessensvertretung von Frauen mit Körper- und Sinnesbehinderungen. Stuttgart: Kohlhammer 2000, S. 160.

[15] Vgl. Köbsell 2005, S. 7. 16 Bergmann/Gindl 2004, S. 3.

[16] Bergmann/Gindl 2004, S. 3.

[17] Vgl. Pircher, Erika/Zemp, Aiha: Weil das alles weh tut mit Gewalt. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. Wien 1996.

[18] 18 Vgl. Bergmann/Gindl 2004, S.3-4 und Köbsell 2005, S.

[19] Bergmann/Gindl 2004, S. 4.

[20] Vgl. ebd., S. 3-4.

[21] Vgl. dazu beispielsweise Schön, Elke u.a.: Berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten, Dortmund 2004.

[22] Schätzungen gehen davon aus, dass 85% der Behinderungen erst im Erwachsenenalter eintreten (Arnade, Sigrid: Zwischen Anerkennung und Abwertung. Behinderte Frauen und Männer im bioethischen Zeitalter. Aus Politik und Zeitgeschichte. Bonn: 2003, S. 3.) Auch die bisher größte angelegte quantitative Befragung unter Frauen mit Behinderung, die in Deutschlad 1999 durchgeführt wurde, ergibt, dass das Durchschnittsalter bei Eintritt der Behinderung - sofern die Behinderung nicht von Geburt an vorhanden war - 36, 6 Jahre beträgt. Obwohl keine genauen Daten vorliegen, kann deshalb angenommen werden, dass ein hoher Prozentsatz der Frauen mit Behinderung auch Mütter sind. (Vgl. Eiermann/Häußler/Helfferich 2000.

[23] Vgl. Peisser, Nicole/ Pribyl, Nicole: Vom Unterschied kein Mann zu sein: Die Situation von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, Graz 2006, S. 67.

[24] Vgl. dazu beispielsweise: Eiermann/Häußler/Helfferich 2000 und Schön u.a. 2004.

[25] Vgl. ebd., S. 17 und 263-368.

[26] Sigot, Marion: Ansprüche an mädchen- bzw. frauenorientierte Arbeitsassistenz an der Schnittstelle von Schule und Beruf: Folgerungen aus dem Forschungsprojekt "Die Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung. In: Pipekovà/Vitkova (Hg): Integration Jugendlicher mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt aus transnationaler Sicht, Brno 2004, S. 158-159.

[27] Vgl. zur Mobilitätsproblematik beispielsweise: Frauengesundheitszentrum Graz: be gender süd 2005: Analyse der Lebens- und Arbeitsmarktbedingungen von Frauen mit Behinderung in den Bezirken Leibnitz und Radkersburg.

[28] AMS Österreich: Frauen mit Behinderung. Wege zur Arbeit. Wien: Jänner 2008, S. 5.

[29] Vgl. Schildmann In: Jacob/Wollrad 2007, S. 18-19.

[30] Ebd., S.19.

[31] Vgl. ebd., S. 19-20.

[32] Ehring, Heike: "Verminderte Heiratschancen oder Perspektivengewinn? Lebensentwürfe und Lebenswirklichkeit körperbehinderter Frauen. Bielefeld: Kleine 1996, S. 338.

[33] Vgl. Peisser/Prybil 2006, S. 115.

[34] Vgl. Köbsell 2005, S.7.

3 Gender und Behinderung - Empirische Befunde

Im Folgenden werden zentrale Ergebnisse von qualitativen wie quantitativen Studien zur Thematik "Gender und Behinderung am Arbeitsmarkt" dargestellt. Neben der generellen Arbeitsmarktsituation von Frauen mit Behinderung sollen auch die Ausbildungswege und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Aspekte untersucht werden. Weitere Befunde aus der Armutsforschung sollen darlegen, welche sozialen Konsequenzen mit der unterschiedlichen Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern mit Behinderung verbunden sind.

Aufgrund der theoretischen Überlegungen zur doppelten Diskriminierung von Frauen mit Behinderung fokussiert ein Großteil der Studien auf die spezifische Situation von Frauen mit Behinderung und belegt unterschiedliche Aspekte ihrer Benachteiligung. Hinzuweisen ist darauf, dass die durchgeführten Untersuchungen und Studien meist bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Repräsentativität aufweisen: Frauen mit Körper- und Sinnesbehinderung wurden sehr häufig in Untersuchungen miteinbezogen, Frauen mit psychischen Behinderung hingegen deutlich seltener. Frauen mit sogenannten "geistigen Behinderungen" wurden zumeist überhaupt nicht berücksichtigt. Auch Frauen mit mehrfachen oder schwerwiegenderen Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen leben, sind generell in Studien unterrepräsentiert - über die Situation von diesen Frauen liegen daher kaum Erkenntnisse vor.

Zu den zentralen Studien, auf die in der folgenden Ergebnisdarstellung Bezug genommen wird, zählen:

  • Die Studie "Live - Leben und Interessen Vertreten - Frauen mit Behinderung. Lebenssituation, Bedarfslagen und Interessensvertretungen von Frauen mit Sinnes- und Körperbehinderung" von Nicole Eiermann, Monika Häußler und Cornelia Helfferich. Diese bisher umfangreichste Studie im deutschsprachigen Raum, die 1999 durchgeführt wurde, umfasst Ergebnisse einer schriftlichen Befragung von 987 Frauen mit Behinderung sowie biografische Interviews mit 60 Frauen dieser Zielgruppe.

  • Die Ergebnisse von qualitativen Interviews sowie einer schriftlichen Befragung von 168 Frauen mit Behinderung, die in Österreich im Jahr 2003 durchgeführt wurde, fanden Eingang in die Studie "Frau sein - barrierefrei. Zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen mit Behinderung" von Kornelia Götzinger u.a.

  • Einen stärkeren qualitativen Fokus weisen die Studien "Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Salzburger Arbeitsmarkt" von Birgit Buchinger und Ulrike Gschwandtner aus dem Jahr 2007, aber auch die beiden Forschungsprojekte des Frauengesundheitszentrums Graz "be gender" und "be gender süd" aus den Jahren 2004 bzw. 2005 auf.

  • Einen breiten quantitativen und qualitativen Überblick über erwerbslose Frauen mit Behinderung bietet die Studie von Kerstin Witt-Löw und Marion Breitner: "LUZIA. Studie zur Lebenssituation arbeitsmarktferner Frauen mit Behinderung in Wien", die 2006 durchgeführt wurde.

  • Die spezifische Situation von Frauen mit sogenannter "geistiger Behinderung" wurde von Marion Sigot im Rahmen einer Untersuchung qualitativ beleuchtet. Auch im Rahmen der Studie "Berufliche Teilhabe von Frauen mit (unterschiedlichen) Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten" von Klein, Richter-Witzgall und Schön wurde diese spezifische Zielgruppe berücksichtigt.

  • Weitere wichtige Ergebnisse basieren auf unterschiedlichen Evaluierungen wie die "Evaluierung der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für den Zeitraum 2004-2006", die Evaluierung des Clearing 2006 (beide von L&R Sozialforschung durchgeführt) oder die Evaluierung der Integrativen Berufsausbildung 2005. Auch aus deutschen Evaluierungsstudien zur "Wohnortnahen beruflichen Rehabilitation von Frauen" von Mathilde Niehaus und Sylvia Kurth-Laatsch oder zur beruflichen Weiterbildung für Frauen mit Behinderung in Berlin aus dem Jahr 2008 konnten wichtige Erkenntnisse bezogen werden.

  • Wichtige inhaltliche Anregungen zu der Thematik lieferten auch Studien aus dem englischsprachigen Raum. Zu erwähnen sind hierbei vor allem die Studie von Gilian Parker u.a. "Double Discrimination? Gender and Disability in Access to the Labour Market" (2007) sowie die Untersuchung von Melanie K. Jones u.a.: "Disability, Gender and the Labour Market." (2003).

Ergänzt werden sollen die zentralen Befunde dieser unterschiedlichen Untersuchungen durch sekundärstatistische Daten, die sich überwiegend auf Österreich beziehen. Diese Informationen sollen vor allem dazu dienen, die Gruppe der Frauen mit Behinderung in Relation zu anderen Gruppen - Männern mit Behinderung und Frauen und Männern ohne Behinderung - zu setzen.

Hierzu sei angemerkt, dass es aufgrund der vielschichtigen Gesetzeslage und den damit einhergehenden unterschiedlichen Definitionen von Behinderung[35] nicht möglich ist, ein lückenloses Bild über die Lage von Menschen mit Behinderungen zu erhalten. Grundsätzlich gibt es keine umfassenden Statistiken, die Aussagen über die Anzahl aller in Österreich lebenden Menschen mit Behinderung bzw. ihrer Lebens- und Arbeitssituation zulassen. (Dieses Problem stellt sich jedoch nicht nur in Österreich) Für die vorliegende Studie wurde daher für Österreich vor allem auf Daten des Mikrozensus aber auch auf Daten des EU-SILC (Erhebung zu den Einkommens- und Lebensbedingungen) zurückgegriffen, die sich aber jeweils wieder auf unterschiedliche Definitionen von Behinderung stützen. Ergänzt wurden diese Informationen durch Arbeitsmarktdaten des AMS. Eine wichtige umfassende Datenquelle zur Situation von Frauen und Männer mit Behinderung stellt auch der "Gender Datenreport" zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2005 dar, der mit den Befunden in Österreich in Verbindung gebracht wird.

Die Problematik unterschiedlicher Definitionen von Behinderung bedingt auch, dass Studienergebnisse zwischen unterschiedlichen Ländern (in diese Studie fließen Studienergebnisse und Daten aus Österreich, Deutschland und Großbritannien ein) nicht miteinander vergleichbar sind, da es keine einheitliche Erfassung von Menschen mit Behinderung gibt, die auf einer gemeinsamen Definition von Behinderung basiert und länderspezifisch unterschiedliche Gesetzeslagen im Bereich der Behindertenhilfe bestehen.

3.1 Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern mit Behinderung

"Arbeit ist wichtig, weil man selber Geld hat bzw. Geld verdient, worauf man stolz sein kann." (Interviewpartnerin, "be gender" 2004, S. 121)

"Die Arbeit ist sehr wichtig für das Selbstwertgefühl. Und ich sehe es in meiner Verwandtschaft: Ich bin nichts wert, wenn ich keine Arbeit habe. Wenn ich Arbeit habe, bin ich ein Teil der Gesellschaft und sonst bin ich ein Schmarotzer." (Interviewpartnerin, "Frauen mit Behinderung am Salzburger Arbeitsmarkt" 2007, S. 44)

"[Durch eine Arbeit] würde sich vieles ändern, ich glaube ich wäre der glücklichste Mensch auf Erden. Momentan bin ich in einer Krise. Mir ist völlig egal, was es für eine Arbeit ist, ich will aber unbedingt arbeiten gehen. Ich käme wieder unter die Leute und hätte eine Aufgabe. So habe ich den ganzen Tag nur Haushalt, Kinder, Haushalt, Kinder." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 81)

"*Wenn ich arbeite] bekomme ich auch die Hilfsmittel wieder, auf die ich angewiesen bin, um mit meiner Behinderung eine gute Lebensqualität zu haben. Rollstühle, Auto, Schuhe. Das alles wird gut finanziert, wenn man Arbeit hat. Ohne Arbeit ist das ein Problem." (Interviewpartnerin, "Frauen mit Behinderung am Salzburger Arbeitsmarkt" 2007, S. 45)

Diese Aussagen von unterschiedlichen Frauen mit Behinderung verdeutlichen, dass Erwerbsarbeit ein hoher Stellenwert zugeschrieben wird und dass unterschiedliche Bedeutungen damit verbunden sind. Erwerbsarbeit ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit und bedeutet gleichzeitig gesellschaftliche Anerkennung. Sie ist nicht nur wesentlich für das eigene Selbstbild und Selbstwertgefühl, sondern strukturiert auch den Alltag und erleichtert den Aufbau von sozialen Kontakten. Auch der Zugang zu bestimmten Unterstützungsleistungen oder Leistungen der Sozialversicherungsträger kann davon abhängen, ob man eine bezahlte Arbeit hat. Trotz dieses wichtigen Stellenwerts von Erwerbsarbeit ist sie gerade für Frauen mit Behinderung keine Selbstverständlichkeit.

Die berufliche Situation von Frauen mit Behinderung unterscheidet sich sowohl von der Situation von Frauen ohne Behinderung als auch von der Situation von Männern mit Behinderung. Ihre Benachteiligungen zeigen sich in unterschiedlichen Bereichen: Ist es für Menschen mit Behinderung schon generell schwierig einen Arbeitsplatz zu finden und sich in der Arbeitswelt zu behaupten, so gestaltet sich für Frauen mit Behinderung die Arbeitsplatzsuche und die Berufsausübung noch schwieriger. Ihre schlechteren Eintrittschancen gründen in der ungleichen Verteilung von familiären Versorgungsaufgaben und in einer damit einhergehenden instabileren Erwerbsbiografie sowie geringeren Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Behinderung ist generell geringer als jene der Männer mit Behinderung und jene nicht behinderter Frauen. Finden Frauen mit Behinderung dennoch Zugang zum Arbeitsmarkt, so sind sie häufig in unterbezahlten, frauentypischen Berufsfeldern und in niedrigen Hierarchieebenen tätig. Da dadurch bedingt ihre Erwerbseinkommen meist auch niedriger sind als jene der Männer, erhalten sie auch geringere Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen. [36]

3.1.1 Arbeitsmarkteinbindung

Die geringere Integration von Frauen mit Behinderung lässt sich für Österreich sowohl mit Daten der Mikrozensus-Erhebungen 2007 als auch durch jene der EU-SILC Erhebungen belegen. Beide Befragungen basieren auf der subjektiven Einschätzung der Beeinträchtigung bzw. Behinderung der Befragten. Damit werden auch jene Personen erfasst, die keine gesetzlich anerkannte Behinderung bzw. Erkrankung aufweisen. Da davon ausgegangen werden kann, dass sind vor allem Personen um eine gesetzliche Anerkennung bemühen, die erwerbsorientiert sind (da beispielsweise der Status "begünstigt behindert" eine Schutzmaßnahme für Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben ist), können auf diese Weise auch arbeitsmarktferne Menschen mit Behinderung erfasst werden.

Im Rahmen der Mikrozensus-Erhebungen gaben 20,5% aller Befragten an - das sind hochgerechnet 1,7 Millionen Personen der österreichischen Wohnbevölkerung in Privathaushalten - eine dauerhafte Beeinträchtigung aufzuweisen.[37]Unter den Männern beträgt der Anteil der dauerhaft Beeinträchtigten 20,2% unter den Frauen 20,8%. Für die Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 60 Jahren beträgt dieser Anteil unter den Männern 16,3% und unter den Frauen 14,7%. Obwohl diese Zahlen darauf hinweisen, dass Frauen und Männer mit dauerhafter Beeinträchtigung zu einem ähnlich hohen Anteil betroffen sind, ergeben sich deutliche Unterschiede in ihrer Arbeitsmarktintegration. Generell kann konstatiert werden, dass dauerhaft beeinträchtigte Personen im Erwerbsalter (15 bis 64 Jahre) eine geringere Arbeitsmarktintegration aufweisen - nur 58,5% unter ihnen sind erwerbstätig bzw. arbeitsuchend, bei Personen ohne Beeinträchtigung waren es hingegen 77,8%.

Abbildung 1: Personen mit und ohne dauerhafte Beeinträchtigung zwischen 15 und 64 Jahren nach Geschlecht und Lebensunterhalt (Angaben in %)

Quelle: Menschen mit Beeinträchtigungen, Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzfragen im 4. Quartal 2007, Statistische Nachrichten 12/2008.

Unabhängig davon, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht, sind die Erwerbsquoten von Männern höher als die von Frauen. Frauen mit Beeinträchtigung weisen dabei mit einem Anteil von 54% die geringste Erwerbsbeteiligung auf.

Auf eine ähnlich niedrige Arbeitsmarkteinbindung von Frauen mit Behinderung weisen auch die EU-SILC-Erhebungen aus dem Jahr 2006 hin, die jedoch auf einer anderen Definition von Behinderung basieren und zwei Formen voneinander unterscheidet: Als behindert im engeren Sinn gelten Personen, die angaben, eine subjektiv wahrgenommen starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten aufzuweisen, die mindestens schon sechs Monate andauert - dies waren hochgerechnet 630 000 Personen über 16 Jahren in ganz Österreich. Als behindert im weiteren Sinn werden hingegen Personen bezeichnet, die angaben, chronisch krank zu sein, aber keine starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeit zu haben - rund eine Million Menschen sind zu dieser Gruppe zu zählen. Insgesamt gelten daher 1,6 Millionen Menschen über 16 Jahren entweder als im engeren oder im weiteren Sinn behindert.[38]

Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung bedeutet dies, dass 9% der Menschen, die über 16 Jahre alt sind, laut EU-SILC eine Behinderung im engeren Sinn aufweisen. Betrachtet man dabei die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 und 64 Jahren, gelten 5% der Frauen und 6% der Männer als behindert.[39] Hinsichtlich der Arbeitsmarkteinbindung von Frauen mit Behinderung lassen sich ähnliche Befunde wie bei der Mikrozensus-Erhebung ableiten:

Tabelle 2: Arbeitsmarkteinbindung nach EU SILC:

Quelle: Ergebnisse der EU-SILC Erhebung 2006 In: Behindertenbericht 2008. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien 2009, S. 19.

 

Gesamtbevölkerung (ohne behinderte Personen im engeren Sinn)

Behinderte Personen im engeren Sinn

Behinderte Personnen im weiteren Sinn

16- 64-jährige Männer

erwerbstätig

77%

37%

62%

davon VZ

73%

33%

58%

davon TZ

4%

4%

4%

Pension

9%

36%

22%

arbeitslos

5%

16%

9%

Ausbildung

2%

8%

3%

arbeitsmarktfern

7%

4%

4%

 

100%

100%

100%

16-64-jährige Frauen

erwerbstätig

57%

31%

49%

davon VZ

37%

21%

30%

davon TZ

19%

9%

19%

Pension

11%

36%

22%

arbeitslos

5%

10%

7%

Ausbildung

20%

6%

5%

arbeitsmarktfern

8%

17%

18%

 

100%

100%

100%

Auch diese Zahlen belegen, dass Frauen mit Behinderung die geringste Arbeitsmarkteinbindung aufweisen - nur 31% der im engeren Sinne und 49% der im weiteren Sinne behinderten Frauen gehen einer Erwerbsarbeit nach. Unter den Männern mit Behinderung betragen diese Anteile 37% bzw. 62%. Auch im Vergleich zu Frauen ohne Beeinträchtigung wird deutlich, dass sie hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktintegration noch deutlich benachteiligt sind. Deutlich wird dieser Unterschied an der Erwerbsbeteiligung auch darin, dass 17 bzw. 18% der behinderten Frauen zur Gruppe der "Arbeitsmarktfernen" zählen, d.h. schon lange keiner bezahlten Arbeit mehr nachgegangen sind bzw. überhaupt noch keine Berufstätigkeit ausgeübt haben.

Die geringere Arbeitsmarkteinbindung von Frauen mit Behinderung ist aber kein rein österreichisches Phänomen. Auch die Ergebnisse des deutschen Gender-Datenreports 2005 belegen, dass die Beschäftigungsquote von Frauen mit Behinderung deutlich unter jener von Männern mit Behinderung liegt. [40]Unter den "Schwerbehinderten" (Personen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 attestiert wurde) beträgt diese Quote unter den Frauen 31%, unter den Männern 36%. "Leichtbehinderte" (Personen, deren Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 eingestuft wurde) weisen höhere Beschäftigungsquoten auf, aber auch hier zeigen sich wieder deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: 49% der Frauen und 58% der Männer sind in den Arbeitsmarkt eingebunden. Frauen und Männer ohne Behinderung weisen Beschäftigungsquoten von 59 bzw. 73% auf.[41]

Auch Untersuchungen aus dem englischsprachigen Raum thematisieren diese geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Arbeitsmarkteinbindung von Frauen und Männern mit Behinderung, auch wenn diese, wie im Fall von Großbritannien, geringer ausfallen. Daten des Labour Force Survey 2005 belegen Beschäftigungsquoten von 49% für Frauen mit Behinderung und 52% für Männer mit Behinderung. Frauen und Männer ohne Behinderung weisen diesbezüglich wesentlich höhere Anteile von 75% (Frauen) und 85% (Männer) auf.[42]

  • Zentrale Ergebnisse

Die unterschiedlichen Befunde belegen, dass die Wahrscheinlichkeit als Mensch mit Behinderung im Erwerbsleben zu stehen, erheblich geringer ist als bei Menschen ohne Behinderung. Die Wahrscheinlichkeit, als Frau mit Behinderung einer Erwerbsarbeit nachzugehen, ist noch geringer. Der Anteil von Frauen mit Behinderung, die ausschließlich im Bereich der Hausarbeit unbezahlte Arbeit leisten oder im sogenannten "Graubereich des Arbeitsmarktes" verschwinden, also "Mithelfende" in Familienbetrieben sind oder in Einrichtungen und Werkstätten unentgeltlich oder für ein Taschengeld Arbeit verrichten, ist groß. Diese geringere Arbeitsmarkteinbindung bedeutet für Frauen mit Behinderung auch eine größere Abhängigkeit von familiären und/oder staatlichen Unterstützungsstrukturen.

3.1.2 Beschäftigungs- und Einkommenssituation

Wenn Frauen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt finden, dann arbeiten sie überwiegend in "frauentypischen" Branchen, wie in der Verwaltung, im Handel sowie im Sozial- und Gesundheitsbereich, und damit vor allem in Bereichen, die eher gering bezahlt sind und nur geringe Aufstiegschancen bieten. Das bedeutet, dass sich in den Berufsfeldern deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern mit Behinderung feststellen lassen. Frauen mit Behinderung absolvieren häufig Ausbildungen und üben dementsprechende Berufe aus, die dem gängigen Frauenbild und der geschlechtsspezifischen Rollenverteilung entsprechen.[43]

Übergreifende Daten über die Beschäftigungssituation von Frauen mit Behinderung in Österreich liegen nicht vor. Im Rahmen der angeführten Ergebnisse der EU-SILC Erhebungen sind lediglich Angaben über die Vollzeit- bzw. Teilzeitquoten[44] von Frauen mit Behinderung enthalten. Diesen Angaben zufolge arbeiten 9% aller behinderten Frauen im engeren Sinne im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses, während 21% einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Behinderte Männer im engeren Sinn weisen eine geringere Teilzeitquote von 4% auf (einer Vollzeitbeschäftigung gehen 33% nach). Im Vergleich sind 19% der Frauen ohne Behinderung teilzeitbeschäftigt und 37% vollzeitbeschäftigt. Einen ähnlichen Befund zeigt der Gender-Datenreport 2005 für Deutschland: Unter den erwerbstätigen schwerbehinderten Frauen gehen 37% einer Teilzeitbeschäftigung nach, bei den Männern trifft dies nur auf 16% zu. Unter den Personen ohne Behinderung beträgt die Teilzeitquote unter den Frauen 41% unter den Männern nur 6%.[45] Teilzeitarbeit bleibt daher ein überwiegend weibliches Phänomen, gleich ob die Beschäftigten eine Behinderung aufweisen oder nicht.

Im deutschen Gender-Datenreport finden sich hinsichtlich der Stellung von Frauen und Männern mit Behinderung am Arbeitsmarkt noch weitere Angaben. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen mit Behinderung häufiger als Angestellte beschäftigt sind, während Männer mit Behinderung häufiger als Arbeiter beschäftigt sind. Männer mit Behinderung stehen aber häufiger als Frauen in einem Beamtenverhältnis oder sind als Selbstständige beschäftigt. Im Vergleich zur nicht behinderten Erwerbsbevölkerung zeigt sich insgesamt, dass behinderte Frauen und Männer häufiger als Arbeiterin bzw. Arbeiter beschäftigt sind.[46]

Deutliche Unterschiede bestehen dem Gender-Datenreport zufolge auch bezüglich der Wirtschaftsbereiche, in denen behinderte bzw. nicht behinderte Frauen und Männer arbeiten: Frauen mit Behinderung arbeiten in erster Linie im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Die Hauptbeschäftigungsbereiche von Männern mit Behinderung stellen das verarbeitende Gewerbe, der Bergbau und sonstige Wirtschaftsbereiche dar.[47]"Während Frauen insgesamt häufiger im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen arbeiten, darunter vor allem im Bereich Erziehung und Unterricht/Gesundheits-Veterinär- und Sozialwesen, trifft dies noch stärker auf Frauen mit Behinderung zu."[48]

Dieser Hinweis darauf, dass sich Frauen mit Behinderung, falls sie in das Erwerbsleben eintreten, bei ihrer Berufswahl noch stärker von frauenspezifischen Rollenerwartungen beeinflusst werden bzw. möglicherweise auch stärker in diese Richtung gedrängt werden, verdeutlichen auch die Ergebnisse der Studie LIVE - Leben und Interessen Vertreten - Frauen mit Behinderung. Von den 427 befragten erwerbstätigen Frauen mit Behinderungen arbeitete der größte Anteil im Bereich der Büro- und Verwaltungstätigkeiten (16,5%). Weitere 11,7% der berufstätigten Frauen waren Lehrkräfte und 9,8% arbeiteten im medizinischen Bereich. Die übrigen Frauen arbeiten in unterschiedlichen - meist auch gering qualifizierten Bereichen - wie im Handel und Verkauf und im Gebäudereinigungsbereich oder aber im Buchhaltungs- und Versicherungswesen.[49] Auf ähnliche Unterschiede in der Branchenverteilung zwischen Männer und Frauen mit Behinderung weist Claus im Rahmen des Gender-Report für Sachsen-Anhalt 2003 hin. Während ein Großteil der Frauen in der Gesundheitsbranche und im Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich tätig war, arbeiten die Männer zu einem großen Teil in der Bauwirtschaft- oder der Elektro- und Metallbranche.[50]

Die Studienergebnisse zeigen, dass Frauen mit Behinderung von der bestehenden Arbeitsmarktsegmentierung in "frauentpyische" und "männertypische" Bereiche besonders betroffen sind. Wie für Frauen im Allgemeinen sind damit häufig gering bezahlte Tätigkeiten mit häufig sehr belastenden Arbeitsbedingungen (Gesundheitsbereich, Handel) und nur geringe berufliche Aufstiegsmöglichkeiten verbunden. Während über die beruflichen Positionen von Frauen mit Behinderung keine Daten vorliegen, zeigen die vorhanden Daten über ihr Erwerbseinkommen jedoch, dass sie das Schlusslicht am Arbeitsmarkt darstellen. Die Ergebnisse der EU-SILC Erhebungen gehen für Österreich davon aus, dass 30% behinderte Frauen im engeren Sinn durch Erwerbsarbeit nur ein monatliches Bruttoeinkommen unter 1000 Euro erzielen können - auch Frauen ohne Behinderung bzw. behinderte Frauen im weiteren Sinn weisen ähnlich hohe Anteile auf. Männer mit Behinderung im engeren Sinn sind deutlich seltener als Frauen mit und ohne Behinderung dieser Einkommensgruppe zuzuordnen.

Tabelle 3: Monatliches Bruttoerwerbseinkommen nach EU-SILC

Quelle: Ergebnisse der EU-SILC Erhebung 2006 In: Behindertenbericht 2008. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien 2009, S. 19.

 

Gesamtbevölkerung (ohne behinderte Personen im engeren Sinn)

Behinderte Personen im engeren Sinn

Behinderte Personen im weiteren Sinn

16- bis 64-jährige Männer

Unter 1.000€

8%

19%

6%

1.000-2.000€

38%

38%

42%

Über 2.000€

54%

43%

52%

 

100%

100%

100%

16-64-jährige Frauen

Unter 1.000€

29%

30%

32%

1.000-2.000€

48%

52%

45%

Über 2000€

23%

18%

22%

 

100%

100%

100%

Diese Unterschiede sind natürlich mit den generell höheren Teilzeitquoten der Frauen in Verbindung zu bringen, können aber auch als Hinweis auf die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche und Hierarchieebenen, in denen Frauen beschäftigt sind, gewertet werden. Im Rahmen einer britischen Studie, die Stundenlöhne von Frauen und Männern mit und ohne Behinderung miteinander verglich, zeigt sich ebenfalls, dass sich Frauen mit Behinderung mit den niedrigsten Erwerbseinkommen zufrieden geben müssen. Während Männer ohne Behinderung den höchsten durchschnittlichen Stundenlohn von 11,2 Pfund verdienen, beziehen Männer mit Behinderung 9,3 Pfund. Frauen ohne Behinderung rangieren mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 8,5 Pfund dahinter, das Schlusslicht stellen mit einem Stundenlohn von 7,5 Pfund Frauen mit Behinderung dar[51] Auch diese Ergebnisse zeigen also, dass das Merkmal "Geschlecht" hinsichtlich der Verteilung der Erwerbseinkommen eine stärkere nachteilige Wirkung besitzt, als das Merkmal "Behinderung", da Männer generell - egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht - häufiger höhere Erwerbseinkommen erzielen als Frauen.

  • Zentrale Ergebnisse

Gelingt Frauen mit Behinderung der Einstieg in das Erwerbsleben, so zeigen sich hinsichtlich ihrer Beschäftigungs- und Einkommenssituation ähnliche Muster wie bei Frauen ohne Behinderung. Sie sind vor allem in frauentypischen Tätigkeitsbereichen beschäftigt, gehen wesentlich häufiger als Männer einer Teilzeitarbeit nach und erzielen wesentlich geringere Erwerbseinkommen als Männer.

3.1.3 Arbeitslosigkeit und Leistungsbezüge

Die häufig niedrigen Erwerbseinkommen von Frauen mit Behinderung führen auch dazu, dass diese Gruppe im Falle von Arbeitslosigkeit mit wesentlich geringeren Leistungsbezügen rechnen muss. In den aktuellen Arbeitslosenstatistiken stellen arbeitslos vorgemerkte Frauen mit Behinderung verglichen mit Männern mit Behinderung eine kleinere Gruppe dar:

Tabelle 4: Arbeitslose Personen mit und ohne gesundheitliche Einschränkungen in Österreich 06|2009:

Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktdatenbank

 

Frauen

Männer

Gesamt

Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

12489

21294

33783

davon: I-Begünstigt nach BeinstG u./o. OFG

1238

2309

3547

davon: L-Begünstigt nach LBehB

505

911

1416

davon: B-Beides (I u. L.)

170

278

448

davon: A-sonstige Vermittlungseinschränkungen

10576

17796

28372

Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen

87261

108559

197820

Gesamt

99750

129853

229603

Die Daten belegen, dass mit Ende Juni 2009 in Österreich 5,4% aller vorgemerkten Arbeitslosen Frauen mit einer gesundheitlichen Vermittlungseinschränkung waren. 38% der zu diesem Zeitpunkt Vorgemerkten waren Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen. Deutlich stärker vertreten unter den Arbeitslosen sind Männer (nicht zuletzt vor allem deshalb, weil im Rahmen der Wirtschaftskrise bisher vor allem Arbeitsplätze in männertypischen Branchen verloren gegangen sind): 9,3% aller Arbeitslosen waren Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, weitere 47,3% weisen keine derartigen Einschränkungen auf. Der geringere Anteil arbeitsuchender Frauen mit Behinderung lässt deshalb noch nicht auf ihrer besseren Arbeitsmarktchancen schließen, sondern ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Erwerbsbeteiligung unter diesen Frauen - wie bereits dargelegt - am geringsten ist. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass sich Frauen generell häufiger als Männer in die "stille Reserve" zurückziehen, wenn sie keine Chance auf dem Arbeitsmarkt sehen. Betrachtet man die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, so bestätigt sich das Bild, dass deutlich mehr Männer mit Beeinträchtigungen als arbeitslos vorgemerkt sind. Es zeigt sich jedoch auch, dass die Arbeitslosigkeit von Frauen (wenn auch auf niedrigerem Niveau) relativ stabil bleibt, während die Männerarbeitslosigkeit stärkeren saisonalen Schwankungen unterworfen ist:

Abbildung 2: Anzahl der vorgemerkten arbeitslosen Frauen mit Behinderung in Österreich - 05|2008 - 05|2009:

Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktdatenbank.

Abbildung 3: Anzahl der vorgemerkten arbeitslosen Männer mit Behinderung in Österreich - 05/2008 - 05|2009:

Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktdatenbank.

Sind Frauen mit Behinderung aufgrund ihrer geringeren Arbeitsmarkteinbindung auch seltener von Arbeitslosigkeit betroffen, so zeigen sich im Falle von Arbeitslosigkeit jedoch weitere Benachteiligungen, die sich aus ihren vorherigen Beschäftigungssituationen ergeben.

Tabelle 5: Leistungen ALVG (ALG+NH) 2008 - durchschnittliche Leistungshöhe (Tagsatz in €) nach Geschlecht und Vorliegen einer Behinderung

Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktdatenbank.

2008

Tagsatzhöhe in €

Männer - keine Behinderung

25,5

Männer mit Behinderung

22,6

Frauen - keine Behinderung

20,8

Frauen mit Behinderung

18,4

Die Tagsatzhöhen von Frauen mit Behinderung ("anerkannte" Behinderungen und sonstige gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen) fallen mit 18,4 Euro am geringsten aus. Deutlich wird auch, dass Männer mit Behinderung aufgrund ihrer höheren Bruttoerwerbseinkommen höhere Leistungen als Frauen mit und ohne Behinderung beziehen. Das bedeutet, dass das Geschlecht "Frau" eine stärkere negative Auswirkung auf den Leistungsbezug hat, als eine vorhandene Behinderung. Auch ein Blick auf die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt, dass sich an diesen Unterschieden in den Tagsatzhöhen nur wenig verändert hat.

Abbildung 4: Leistungen ALVG (ALG+NH) - Entwicklung der durchschnittliche Leistungshöhe (Tagsatz in €) 2002 bis 2008:

Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktdatenbank.

Für alle vier Gruppen - Frauen mit Behinderung, Frauen ohne Behinderung, Männer mit Behinderung und Männer ohne Behinderung - steigen die Tagsatzhöhen seit 2004 zwar leicht an, die Differenzen in der Höhe zwischen den ausbezahlten Leistungen bleiben aber relativ stabil.

  • Zentrale Ergebnisse

Frauen mit Behinderung stellen unter allen vorgemerkten Arbeitslosen eine relativ kleine Gruppe war, was aber vor allem auf ihre geringe Arbeitsmarkteinbindung zurückzuführen ist. Die bestehenden Ungleichheiten am Arbeitsmarkt setzen sich für Frauen mit Behinderung in der Arbeitslosigkeit fort. Sie beziehen geringere Leistungen als Männer (mit und ohne Behinderung) und als Frauen ohne Behinderung.

3.1.4 Erwerbsbiografien von Frauen mit Behinderung

Die Erwerbsbiografien und Berufsverläufe von Frauen mit Behinderung zeichnen sich, wie sich anhand unterschiedlicher qualitativer Studien zeigen lässt, durch eine starke Brüchigkeit und Diskontinuität aus. Die Unterbrechungen im Erwerbsleben sind relativ häufig auf frauen- und behinderungsspezifische Ursachen zurückzuführen. Wie bei anderen Frauen auch, führen Karenz- und Kinderbetreuungszeiten häufig zu einem Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Hinzu kommen Veränderungen oder Unterbrechungen, die durch die Behinderung bzw. Erkrankung notwendig werden - dazu zählen die Reduzierung der Arbeitszeit, die krankheits- oder behinderungsbedingt notwendige Aufgabe eines Arbeitsplatzes sowie damit verbundene berufliche Umschulungen und längere und durch Krankenstände unterbrochene Perioden der Arbeitslosigkeit.

Um diese Brüchigkeit zu beschreiben, verwenden Birgit Buchinger und Ulrike Gschwandtner in ihrer Studie über "Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Salzburger Arbeitsmarkt" den Begriff der "Patchwork-Biografie". Ihre Befunde zeigen, dass "viele der Interviewpartnerinnen auf vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Maßnahmen, auf Phasen der Arbeitslosigkeit, des Sozialhilfebezugs, auf Phase von Therapien und Beschäftigung zurückblicken."[52]

Die Ergebnisse der mündlichen Befragung von 60 Frauen mit Behinderung der Studie "LIVE-Leben und Interessen vertreten - Frauen mit Behinderung" bestätigten diese erwerbsbiografischen Muster von Frauen mit Behinderung: "Der weitere berufliche Werdegang der Befragten ist durch beide Aspekte, durch frauenspezifische Muster ebenso wie durch behinderungsspezifische Einflüsse, gekennzeichnet. Die ,Gebrochenheit' der Berufsbiographien und der häufige Wechsel von Arbeitsbereichen sind einerseits auf Berufsunterbrechungen aufgrund von Erziehungszeiten oder Pflege von Familienangehörigen (...) zurückzuführen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung. Für Frauen mit Behinderung kommen zusätzliche Mobilitätszwänge hinzu: Veränderungen bezogen auf die Anstellungsart, wie z.B. der Wechsel von einer versicherungspflichtigen in eine nicht versicherungspflichtige Arbeit oder eine Reduzierung der Arbeitsstunden hängen oft direkt mit der Behinderung zusammen."[53]Hinzu kommt, dass Krankenstände die Arbeitsbiografie häufig über einen längeren Zeitraum hinweg unterbrechen. Familienbedingten Unterbrechungen kommt als Alternative zur Dreifachbelastung als Berufstätige, Mutter und Frau mit Behinderung oft eine große Bedeutung zu.[54]

Auch im Rahmen der Studie "LUZIA" wurden 30 Frauen mit Behinderung eingehend zu ihren Berufsverläufen interviewt. Zu den Spezifika ihrer Erwerbsbiografien zählt, dass sich ihre Berufsausbildungen im frauentypischen Spektrum bewegten. Viele der Frauen arbeiteten auch nicht in den Berufen, für die sie ausgebildet wurden. Im Verlauf ihrer Berufstätigkeit haben viele der Frauen auch Dequalifizierungsprozesse erlebt. Kinderbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeiten führten zumeist dazu, dass sie danach nur teilzeitbeschäftigt waren und dies meistens in einer angelernten Tätigkeit, die nicht ihrer Berufsausbildung entsprach. Die Berufsverläufe waren selten karriereorientiert, sondern häufig eine Aneinanderreihung von gering qualifizierten Tätigkeiten.[55] Auch Frauen mit Behinderung selbst schätzen ihre beruflichen Karrierechancen äußerst schlecht ein. Obwohl die Frauen mit Behinderung, die im Rahmen der Studie "Frau sein - barrierefrei" erreicht werden konnten, über eine relativ gute Ausbildung verfügten und bereit waren, persönlich in Weiterbildung zu investieren, schätzten sie ihre Karrierechancen mit "0" ein. "Das Zitat einer Frau, die diese Frage mit ,Soll das ein Witz sein?' kommentiert, ist stellvertretend für alle anderen eine Aussage, die die allgemeine Stimmung sehr gut beschreibt. Es ist die einzige Frage, die von Frauen zynisch kommentiert wurde und aufgrund der nicht vorhandenen Möglichkeiten eine hohe berufliche Frustration vermuten lässt."[56]

Auch Arbeitslosigkeit ist ein zentrales Thema in den Berufsbiografien von Frauen mit Behinderung. Längere Krankenstände, aber auch der erschwerte Wiedereinstieg nach einer Kinderpause führen dazu, dass sie sich im Laufe ihrer Biografien häufiger damit konfrontiert sehen. Ein großes Problem stellt dabei die unzureichende finanzielle Absicherung der Frauen dar (wie bereits die Daten über den Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen gezeigt haben). Im Rahmen der Interviews der LIVE Studie gaben viele Frauen an, während dieser oft langen Zeit der Arbeitslosigkeit finanziell von ihrem Ehemann oder Angehörigen abhängig gewesen zu sein.[57]

  • Zentrale Ergebnisse

Die Erwerbsbiografien von Frauen mit Behinderung sind besonders brüchig. Im Unterschied zu Männern mit Behinderung weisen sie häufig familienbedingte Unterbrechungen auf. Im Unterschied zu Frauen ohne Behinderung müssen sie häufig behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Unterbrechungen in Kauf nehmen.

3.1.5 Frauen mit Lern- oder Mehrfachbehinderung

Wie bereits betont wurde, sind Menschen mit schwereren Lern- und Mehrfachbehinderung in den Studien und Statistiken meist unterrepräsentiert, da sie häufig in Einrichtungen leben (und damit beispielweise von vielen Erhebungen ausgeschlossen sind) und auch deswegen, da Zahlen und Angaben über Menschen mit Behinderung meist nicht differenziert nach Art der Beeinträchtigung vorliegen. Einige wenige qualitative Studien, die sich dieser Zielgruppe widmen sowie Einschätzungen von ExpertInnen gehen aber davon aus, dass Frauen mit schwereren Lernbeeinträchtigungen noch wesentlich härter als Frauen mit Behinderung generell von Diskriminierungen betroffen sind: "Frauen mit einer sogenannten geistigen Behinderung sind von den angesprochenen [Anm. diskriminierenden] Rahmenbedingungen besonders betroffen. Ihre Lebenssituation wird im Rahmen der Forschung aber auch der pädagogischen Praxis wenig reflektiert, ihre Lebenssituation ist beinahe als Tabuthema zu bezeichnen."[58]

Untersuchungen, die in Deutschland durchgeführt wurden, kommen zum Schluss, dass für diese Gruppe der Frauen mit Behinderung häufig anstelle einer Berufsausbildung die Teilnahme an einer Arbeitstrainingsmaßnahme in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) vorgesehen ist, mit dem Ziel einer anschließenden Beschäftigung im dortigen Arbeitsbereich. Dadurch sind sie vom regulären Arbeitsleben fast völlig ausgeschlossen. Vor allem durch das ungebrochene Wirken der tradierten gesellschaftlichen Bilder, wonach Erwerbstätigkeit für Männer eher für erforderlich gehalten wird als für Frauen, verringern sich die Berufsaussichten für Frauen mit Lernbehinderung zusätzlich.[59]"Studien zufolge bilden sie den größten Anteil derjenigen, die nach Schulabschluss zu Hause bleiben oder im familieneigenen Betrieb aushelfen."[60]

Die Tatsache, dass aufgrund der traditionellen Rollenvorstellungen für junge Männer mit Lernbehinderungen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt eher angestrebt wird als für Frauen, zeigt sich statistisch darin, dass der Anteil von Frauen in den Werkstätten für Behinderte gemessen an anderen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und gemessen an den Frauenanteilen in Schulen für Menschen mit Lernbehinderung und Integrationsklassen überproportional hoch ist (im Jahr 2003 waren es in Deutschland 42% - in allen anderen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen lag der Frauenanteil deutlich darunter).[61] Schön, Richtiger-Witzgall und Klein verweisen im Rahmen ihrer Untersuchung darauf, dass Frauen häufiger als Männer auch in diesen Werkstätten verbleiben, ohne jede Chance in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.[62]

Auch die Situation in den Werkstätten zeigt, dass behinderte Frauen bislang vorrangig in typische Frauenberufe gedrängt wurden. Im Arbeitsplatzangebot der Werkstätten dominieren Tätigkeiten im gewerblich-technischen Bereich, die traditionell den Männern vorbehalten sind, gegenüber Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, die eher von Frauen bevorzugt werden. Ihre vorrangig auf frauenspezifische Tätigkeiten ausgerichtete vorberufliche Sozialisation und die unsichtbar wirkenden geschlechtsspezifischen Zuweisungsstrukturen zur Arbeit bewirken, dass Frauen in den Werkstätten weniger qualifizierte, alternative Arbeitsmöglichkeiten als ihre männlichen Kollegen haben.[63] Sie arbeiten daher vor allem "in den Bereichen der industriellen Kleinserienanfertigungen, die den größten Umfang in den Arbeitsplätzen in Werkstätten ausmachen. Hier sind überwiegend einfach strukturierte, manuelle Tätigkeiten gefordert, mit deren Inhalten sie sich in der Regel nicht identifizieren können und ihnen weder die Chance auf ein gestärktes Selbstvertrauen noch auf berufliches Weiterkommen bieten. Untersuchungen weisen darauf hin, dass diese Arbeitsbereiche, die geringsten Vermittlungserfolge in betriebliche Arbeitsverhältnisse aufweisen."[64]

Gelingt Frauen mit schwereren Lernbeeinträchtigungen der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt, so zeigt sich, dass sie zumeist gemäß ihrer beruflichen (Vor-)Erfahrungen mit hauswirtschaftlicher Arbeit tendenziell in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden, die von unattraktiven Arbeitsbedingungen, schlechter Bezahlung und hoher Fluktuation gekennzeichnet sind. Gerade Frauen aus dieser Personengruppe arbeiten in haushaltsnahen und frauentypischen Beschäftigungsbereichen, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, als Putz- und Küchengehilfin, in zuarbeitenden Tätigkeiten, im Pflegebereich oder im Textilgewerbe als ungelernte Hilfsarbeiterinnen. Solange diese Tätigkeitsbereiche gesellschaftlich nicht aufgewertet werden, ergeben sich für Frauen mit Lernbehinderungen spezifische Diskriminierungen.[65]

Auf ähnliche Aspekte und Wirkungsweisen weisen die Ergebnisse einer österreichischen Studie von Marion Sigot "Die Lebenssituation von Frauen mit geistiger Behinderung" hin. Im Rahmen ihrer Untersuchung wurden 30 Frauen mit Lernbehinderungen vor allem zu ihrer derzeitigen Lebenssituation (Arbeit, Wohnen, Freizeit) befragt. Die Lebensbedingungen der Frauen erwiesen sich als alles andere als vielfältig: Die Frauen lebten in einem Heim oder bei ihren Eltern - also nicht selbstständig. Sie verfügen kaum über qualifizierte Schulabschlüsse bzw. Berufsausbildungen. Arbeit wird in der Regel in Werkstätten für Behinderte geleistet, wodurch sich kein Anspruch auf gerechten Lohn sowie Sozialleistungen begründet. Auch hierbei zeigt sich, dass die Tätigkeiten, welche die Frauen in den Werkstätten durchführen, zum überwiegenden Teil solche sind, die dem Haushalts- bzw. Handarbeitsbereich zuzuordnen sind:[66]"Ich mache jetzt einen Nikolaus und Sterne", "Stricken, häkeln und sticken tu ich", "Weben am Vormittag und Kugeln für Weihnachten malen", "Ich arbeite in der Küche", "Handarbeiten tu' ich, stricken und aufräumen", "10 Paar Socken habe ich schon gestrickt", "arbeiten in der Küche, Geschirrspüler ausräumen, Mittagstisch aufdecken", "Tisch decken, Zimmer putzen", "Geschirr abräumen, Gläser putzen".[67]Nur selten berichten Frauen von kreativeren Tätigkeitsbereichen, oder solchen, die nicht traditionellen Tätigkeiten, wie "Sessel schleifen" entsprechen.[68] Berufswünsche wurden von den Frauen nur selten geäußert, wenn doch, so entsprachen diese vorwiegend traditionellen Rollenklischees (Köchin oder Gärtnerin). Auch zeigte sich, dass Frauen das Geld, das ihnen in den Werkstätten für ihre Arbeit ausbezahlt wurde, von ihnen durchwegs als Verdienst eingestuft wird - dass es sich dabei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinn handelt, wird innerhalb der Institutionen kaum angesprochen. Generell sind die materiellen Wünsche der Frauen aber sehr bescheiden und gehen über alltägliche Bedürfnisse kaum hinaus.[69] Die Ergebnisse verdeutlichen, dass "der Umstand Frau und geistig behindert zu sein sich als Kombination erweist, die für die betroffenen Frauen in der Regel ein Leben fern von normalisierten Lebensbedingungen bedeutet."[70]

  • Zentrale Ergebnisse

Über die Situation von Frauen mit Lern- und Mehrfachbehinderungen liegen kaum Daten vor. Einzelne Untersuchungen liefern Hinweise darauf, dass Frauen in Werkstätten für Behinderte wesentlich häufiger vertreten sind als in anderen Maßnahmen. Da von den Frauen in den Werkstätten vor allem haushaltsnahe Tätigkeiten übernommen werden, verringern sich ihre Chancen auf Arbeitsmarktintegration, da diesen Kompetenzen am Arbeitsmarkt eine geringere Verwertbarkeit zugeschrieben wird als gewerblich-technischen Fertigkeiten, die in den Werkstätten aber noch immer vorrangig von Männern erlernt werden.

3.2 Zugang zum Arbeitsmarkt - Ausbildung und Unterstützungsstrukturen für Frauen und Männer mit Behinderung

"Ich wollte Kindergärtnerin oder Blumenbinderin werden und war nach der Schule mit meiner Mutter beim WIFI. Aber kaum habe ich gesagt, dass ich in der Sonderschule war, war es aus, da hab ich keine Lehrstelle gekriegt. Ich habe keine Chance gekriegt." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 82)

"Nach meinem Berufswunsch hat mich nie wer gefragt. Mir hat das dann immer gefallen, als ich später von meinen Freundinnen mitbekommen habe, wenn die jetzt mit der Schule fertig sind und einen Beruf finden sollen, sie gefragt wurden, wo sie gerne hin möchten, oder welche Interessen und Fähigkeiten sie haben. Wo ich mir gedacht habe: ,Ich hätt' so viele Interessen!' Fähigkeiten, glaub' ich auch, aber mich hat nie wer gefragt, weil das für mich kein Thema war." (Interviewpartnerin "Frauen mit Behinderungen am Salzburger Arbeitsmarkt" 2007, S. 51)

Die späteren Chancen und Perspektiven, die Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt vorfinden, werden maßgeblich von ihren schulischen und beruflichen Ausbildungswegen bestimmt. Untersuchungen und Studien gehen davon aus, dass auf die Ausbildung von Mädchen mit Behinderung noch immer weniger Wert gelegt wird, was sich später auf ihre Berufstätigkeit negativ auswirkt. "Wenn die Mädchen von Anfang an keine Ausbildung haben, dann sind sie schnell in einem Abhängigkeitssystem gefangen. Es braucht unbedingt eine entsprechende Ausbildung und letztlich auch eine entsprechende Akzeptanz für Mädchen mit Behinderungen, um ihnen den Weg in die Selbständigkeit zu ermöglichen."[71]Generell kann konstatiert werden, dass sich die Integration von Menschen mit Behinderungen auf den Pflichtschulbereich konzentriert, an Gymnasien und höheren Schulen werden Integrationsmodelle nur in geringem Maß umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass Frauen mit Behinderungen kürzere Ausbildungen absolvieren.[72]

Zum anderen wurde in unterschiedlichen Studien darauf hingewiesen, dass Frauen mit Behinderung im Bereich der beruflichen Rehabilitation unterrepräsentiert sind. Dafür werden vor allem Selektionsmechanismen und Teilnahmehemmnisse verantwortlich gemacht, die in Zusammenhang damit gebracht werden können, dass die Angebote stark an männlichen Berufsnormen orientiert sind und die Rahmenbedingungen nicht den weiblichen Bedürfnissen entsprechen. Hingegen zeige sich, dass der Frauenanteil in Angeboten mit geringerem Ausbildungsniveau (wie in Werkstätten für Menschen mit Behinderung) höher ist als in anderen.[73]

Um die Ausbildungssituation von Frauen mit Behinderung zu betrachten, ist daher ein differenzierter Blick auf die schulische wie auf die berufliche Ausbildung, aber auch auf Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation notwendig. Besondere Bedeutung kommt dabei auch geschlechtsspezifischen Aspekten des Berufsauswahlprozesses zu.

3.2.1 Schulische Ausbildung und Bildungs- und Berufsabschlüsse

Die Bildungsverläufe von Frauen mit Behinderung müssen zunächst vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass generell für Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen hinsichtlich der Schulwahl keine oder nur eine sehr eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bestehen.[74] Der Schulbesuch ist für vor allem für Kinder aus ländlichen Regionen häufig mit hohen Mobilitätsanforderungen verbunden. Weiters ist anzumerken, dass der Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung einen wesentlichen Einflussfaktor auf die schulische Ausbildung von Frauen mit Behinderung hat - die schulischen Ausbildungsverläufe von Frauen mit Frühbehinderungen sind nicht ident mit dem schulischen Ausbildungsverlauf von Frauen mit Spätbehinderungen.

Statistiken aus Österreich wie aus Deutschland belegen, dass Frauen in den noch bestehenden Sonderschulen unterrepräsentiert sind. In Österreich betrug der Frauenanteil im Schuljahr 2007/08 36,2%[75], in Deutschland im Schuljahr 2003/04 36,6%.[76] Diese höhere Repräsentanz von Jungen in Sonderschulen wurde in einer bildungspolitischen Analyse der OECD 2003 damit begründet, dass Jungen ihre Gefühle eher externalisieren als Mädchen, was auch in einer höheren Gewaltbereitschaft von männlichen Schülern zum Ausdruck kommt (dies könnte auch eine Ursache für die hohe Repräsentanz von Jungen in den Schulen mit emotionalem/sozialem Förderbedarf liegen, der beispielsweise in Deutschland im Schuljahr 2003/04 bei 86% lag) und der Erziehung und Bildung von Jungen größere Priorität beigemessen wird als der Bildung von Mädchen und Jungen deshalb eher eine Sonderförderung erhalten.[77] Die seltenere Einstufung von Mädchen als Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf führt also dazu, dass sie zu einem höheren Ausmaß als Jungen in das Regelschulsystem integriert sind. Dies kann durchaus auch positive Auswirkungen haben, es kann jedoch auch dazu führen, dass sie mit ihren speziellen Bedürfnissen und Entwicklungsproblemen nicht im vielleicht notwendigen Ausmaß betreut werden.[78]

Der schulische Ausbildungsverlauf von Frauen mit Spätbehinderungen ist hingegen nicht von der Behinderung beeinflusst und verläuft nach den gängigen geschlechts-spezifischen Disparitäten, d.h. Frauen verfügen häufiger als Männer nur über einen Pflichtschulabschluss, während Männer zu wesentlich höheren Anteilen über einen Lehrabschluss verfügen.[79] Bildung korreliert aber auch in hohem Ausmaß mit dem Alter. Ältere Frauen weisen aufgrund des erschwerten Zugangs zur höheren schulischen Bildung vor wenigen Jahrzehnten noch deutlich kürzere Ausbildungswege auf als jüngere Frauen. 1981 verfügten noch 41,6% der Frauen über keinen höheren Schulabschluss als den Pflichtschulabschluss.[80] Dieser Generationenaspekt ist zu berücksichtigen und legt die Vermutung nahe, dass vor allem ältere Frauen mit Behinderung besonders geringe Bildungsabschlüsse aufweisen. Für Österreich belegen die Ergebnisse der Mikrozensus-Erhebungen 2007 die Ausbildungsdefizite von Frauen mit Behinderung: 32,5% verfügen hochgerechnet nur über einen Pflichtschulabschluss. Unter den Frauen ohne Behinderung wie auch unter den Männern mit Behinderung beträgt dieser Anteil 17,7%.

Abbildung 5: Bildungsabschlüsse von Frauen und Männern zwischen 20 und 60 Jahren mit und ohne Beeinträchtigung (Angaben in %), Mikrozensus 2007:

Über einen Lehrabschluss bzw. den Abschluss einer Mittleren Schule verfügen Frauen etwa zu gleich hohen Anteilen wie Frauen ohne Behinderung und liegen damit deutlich hinter den Männern mit und ohne Behinderung. Ähnlich hoch ist der Anteil von Frauen und Männern mit Behinderung, der eine höher bildende Schule oder eine Universität/FH absolviert hat. Die EU-SILC Erhebungen belegen die geringeren Bildungschancen von Frauen mit Behinderung ebenfalls, auch wenn sie (möglichweise auch bedingt durch die unterschiedlichen Definitionen von Behinderung) zu anderen Zahlen kommen: Diesen Berechnungen zufolge verfügen sogar 46% Frauen mit einer Behinderung im engeren Sinn nur über einen Pflichtschulabschluss, unter den Frauen ohne Behinderung beträgt dieser Anteil 23%, unter den Männern mit Behinderung im engeren Sinn 32%.[81]

Frauen mit Behinderung verfügen also wesentlich seltener als Männer mit Behinderung über einen Berufsabschluss. Diesbezüglich muss darauf hingewiesen werden, dass die duale Berufsausbildung im Rahmen einer Lehre in Österreich generell traditionell männlich ist. Der Anteil von Mädchen und jungen Frauen unter den Lehrlingen liegt seit den 1970er Jahren bei etwa einem Drittel. 2008 waren von 131 880 Lehrlingen 44 784 weiblich (33,9%), wobei sich die Mädchen auf wenige frauenspezifische Lehrberufe (Einzelhandel, Friseurin und Bürokauffrau) konzentrierten.[82] 3 920 davon absolvierten ihre Lehre im Rahmen einer Integrativen Berufsausbildung (IBA)[83]. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht liegt in der Lehrlingsstatistik 2008 nicht vor, die Evaluierungsergebnisse der Integrativen Berufsausbildung belegen für das Jahr 2005 (Stichtag 31.12.2005) aber, dass von insgesamt 1 940 Lehrlingen 34% Mädchen bzw. junge Frauen waren, d.h. es kann hier von einem ähnlichen Geschlechterverhältnis wie unter den Lehrlingen insgesamt ausgegangen werden. Auch in der Integrativen Berufsausbildung lassen sich starke geschlechtsspezifische Unterschiede in den Lehrberufen erkennen: Während 45% aller männlichen IBA-Lehrlinge eine Lehrstelle in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Tischlerei, Koch oder Metalltechnik angenommen haben, haben sich 61% der Mädchen für einen der drei Bereiche Einzelhandel (34%), Köchin (17%) oder Friseurin (10%) entschieden.[84]

Auch für Deutschland zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede hinsichtlich der Berufsausbildung von Frauen und Männern mit Behinderung: Im Ausbildungsjahr 2003/200 waren unter den Jugendlichen mit Behinderung, die eine Ausbildungsstelle nachfragten, nur 36,6% Mädchen und junge Frauen mit Behinderung:[85]"Diese Unterschiede können ein Indiz dafür sein, dass behinderte Mädchen bereits beim Einstieg ins Berufsleben stärker benachteiligt sind als behinderte männliche Jugendliche."[86]

  • Zentrale Ergebnisse

Die Bildungsabschlüsse von Frauen mit Behinderung verweisen auf unterschiedliche Benachteiligungs-konstellationen: Sie verfügen wesentlich häufiger als Frauen ohne Behinderung und Männer mit Behinderung über einen Abschluss, der nicht über die Pflichtschule hinausgeht. Wie Frauen generell verfügen sie seltener als Männer über einen Lehrabschluss. Auch im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung sind Frauen unterrepräsentiert und ergreifen vorwiegend in frauentypischen Bereichen einen Lehrberuf.

3.2.2 Berufswahlprozesse

Die Wahl der doch meist deutlich unterschiedlichen Ausbildungswege von Frauen und Männern mit und ohne Behinderung wird teilweise bereits von vorher stattfindenden Überlegungen über die spätere Berufswahl geprägt. Die Berufswahl von Jugendlichen ist generell ein individueller Prozess, der von mehreren äußeren Faktoren mitbestimmt wird: Wesentliche Einflussgrößen sind dabei die Sozialisation der Jugendlichen, die Berufsinformation und die Situation am Arbeitsmarkt. Vor allem die Sozialisation der Jugendlichen, die eine geschlechts- und schichtspezifische Prägung erfährt, beeinflusst die Entwicklung und Wahrnehmung der eigenen Interessen und Fähigkeiten. Unterschiedliche Studien und Untersuchungen belegen, dass die Auswahlkriterien der Jugendlichen für ihren zukünftigen Beruf nicht unabhängig vom Geschlecht sind - zum wichtigsten Wahlkriterium gehört für Mädchen wie Burschen gleichermaßen das Interesse am spezifischen Beruf. Die Verdienstmöglichkeiten werden von Jungen als entscheidender eingeschätzt, Mädchen geben dagegen häufiger an, dass ihnen der erlernte Beruf "Freude machen soll". Es zeigt sich auch, dass die Bandbreite an "Traumberufen" während der Kindheit bei Jungen und Mädchen annähernd gleich groß ist. Das Spektrum verengt sich aber bei Mädchen in höherem Ausmaß, je näher die tatsächliche Berufswahlentscheidung bevorsteht. Als nicht unwesentlich hat sich auch der Einfluss der Eltern auf die Berufswahl erwiesen. Diesbezüglich konnte festgestellt werden, dass Eltern ihren Söhnen häufig ein wesentlich breiteres Spektrum an Berufen bekannt machen als ihren Töchtern und dabei auch einen eher traditionellen Bezugsrahmen haben. Auch die Schule nimmt in zweierlei Hinsicht Einfluss auf die Berufswahl von Jugendlichen - einerseits durch spezifischen Berufsorientierungsunterricht, andererseits durch die Vermittlung von Werten und Rollenbildern im allgemeinen Unterricht.[87]

Die Berufswahl von Jugendlichen mit Behinderung ist von weiteren Aspekten beeinflusst. "Sie kennzeichnet sich auch dadurch, dass die Einflussgröße Geschlecht in der Berufsorientierungsphase zumeist vernachlässigt wird, da das Faktum der Benachteiligung durch eine Behinderung, einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder eine soziale Benachteiligung im Vordergrund steht."[88]Bleiben geschlechtsspezifische Aspekte jedoch unberücksichtigt bzw. unreflektiert, so werden nur allzu leicht gängige Geschlechterstereotype reproduziert. Hinzu kommt, dass den Eltern von Jugendlichen mit Behinderung ein noch größerer Einfluss auf die beruflichen Entscheidungen ihrer Kinder eingeräumt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mädchen mit Behinderung von ihren Eltern noch eher im familiären Rahmen zurückgehalten werden, während die Integration der Buben noch immer stärker am Arbeitsmarkt orientiert ist. Dies kann sich in den Bemühungen der Eltern niederschlagen, ihre Kinder auf eine Arbeitsmarktintegration vorzubereiten und sie entsprechend zu fördern.[89]

Biografische Interviews mit jungen Frauen mit Behinderung, die im Rahmen der Untersuchung von Elke Schön u.a. durchgeführt wurden, verdeutlichen, dass die Entscheidungen für einen Beruf, in der Regel im Büro- oder hauswirtschaftlichen Bereich, überwiegend von den Eltern getroffen wurden. Weiters wurde festgestellt, dass es auch im Rahmen institutioneller Beratungsgespräche zu einer Einengung des Ausbildungsspektrums für junge Frauen mit Behinderung kommen kann, was vor allem durch die Antizipation von zum Teil vorhandenen, zum Teil zugeschriebenen Barrieren (z.B. eine Rollstuhlfahrerin passt nicht in ein Reisebüro) geschieht.[90] Die häufige "Kanalisierung auf Büroberufe wird in der Regel durch die Berufsberatung der Arbeitsagenturen bekräftigt. Vor dem Hintergrund erfolgter schulischer Vorerfahrungen werden ,eingeschlagene Pfade' verlängert und alternative Ausbildungsmöglichkeiten, welche die jungen Frauen neigungsbedingt in den Blick nehmen zu wenig berücksichtigt."[91]

Diese Mechanismen, welche die Berufswahlprozesse steuern, bewirken, dass Frauen mit Behinderung - wenn sie eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben bzw. ihnen diese ermöglicht wird - zumeist frauentypische Berufe erlernen bzw. ausüben wollen. Wie die empirischen Befunde zur Beschäftigungssituation von Frauen mit Behinderung (Seite 23-25) aber auch zahlreiche qualitative Untersuchungen zeigen, scheinen sich hinsichtlich der Berufswahl von Frauen mit Behinderung bestehende geschlechtsspezifische Rollenbilder und Stereotype noch einmal zu verstärken. Solange diese Tätigkeitsbereiche mit einer geringen Entlohnung, geringer gesellschaftlicher Anerkennung und häufig belastenden Arbeitsbedingungen verbunden sind, erwachsen Frauen mit Behinderung daraus spezifische Benachteiligungen.

  • Zentrale Ergebnisse

Die Berufswahlprozesse von Jugendlichen unterliegen einer geschlechtsspezifischen Prägung, die sich noch immer stark an traditionellen Rollenbildern orientiert. Bei Jugendlichen mit Behinderung wird die Einflussgröße "Geschlecht" in der Berufsorientierung häufig vernachlässigt, da die Behinderung im Vordergrund steht. Dies führt dazu, dass gängige Geschlechterstereotype noch stärker reproduziert werden und Frauen mit Behinderung deshalb seltener eine Arbeitsmarktintegration anstreben und wenn, dann vor allem in frauenspezifischen Beschäftigungsbereichen.

3.2.3 Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen

Die Benachteiligungen, die Frauen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, betreffen nicht nur ihre Bildungs- und Berufsabschlüsse, sondern kommen auch im Bereich der beruflichen Rehabilitation zum Tragen. Verschiedene Studien zeigen, dass Frauen bei der Teilnahme bzw. der Wirkung von Maßnahmen, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen befördern sollen, benachteiligt sind.

Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden unterschiedliche Gründe dafür herausgearbeitet. Sigrid Arnade weist im Rahmen ihrer Studie darauf hin, dass Beratung in Einrichtungen und den Arbeitsmarktverwaltungen von den betroffenen Frauen häufig als unvollständig und demotivierend beschrieben wird. Sie konnte beobachten, dass Beratungsprozesse von Frauen häufiger darauf hinauslaufen, dass Frauen bzw. Mädchen sich "bescheiden" sollen. Die Berufsorientierung erfolgt in diesem Rahmen häufig in klassische Frauenberufe und auch hier nur in sehr eingeschränkten Bereichen.[92] Hinzu kommt, dass Frauen mit Behinderung auch häufig nicht die notwendigen Versicherungszeiten aufweisen können, um Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen überhaupt beantragen zu können.

Ein weiterer Aspekt betrifft typische Zugangsbarrieren und Hemmnisse bei der Teilnahme sowie die häufige nicht adäquate Berücksichtigung von Teilnahmebarrieren von Frauen mit Behinderung, wenn Maßnahmen wohnortfern und/oder ganztätig angeboten werden. Auch das berufliche Angebotsspektrum in unterschiedlichen Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung entspricht nur selten weiblichen Berufswünschen, sondern ist stärker auf Männer ausgerichtet und wird auch kaum für Frauen beworben. Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote, die sich an Frauen richten, werden oft nur in wenigen sehr traditionellen Bereichen angeboten, wie im Haushalts- oder Wäschereibereich.[93]

Im Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation lassen sich Unterschiede zwischen Frauen mit Behinderung feststellen: Elke Schön u.a. kommen in ihrer Untersuchung über die "Berufliche Teilhabe von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten" zum Schluss, dass bei der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen soziale Ungleichheiten zwischen Frauen mit Behinderung deutlich werden. Vor allem Frauen mit Behinderung aus ländlichen Regionen haben einen äußerst schlechten Zugang zu vorhandenen Unterstützungsangeboten. Auch bezüglich des Wissens über Ansprüche und Unterstützungsangebote zeigten sich große Unterschiede zwischen den Frauen: Frauen mit Behinderungen aus mittleren und oberen sozialen Schichten und Bildungsmilieus engagierten sich häufig in Behindertenverbänden und waren über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Angebote gut informiert. Andererseits gehörten alleinerziehende Frauen mit Behinderung, Migrantinnen mit Behinderung und Frauen mit Behinderung ohne Ausbildung und Qualifikation zu den stark benachteiligten Gruppen.[94]"Die meisten dieser befragten Frauen haben in ihrer Vergangenheit noch nie eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme beansprucht. Für diese Gruppe ist es nicht selbstverständlich, professionelle Unterstützung nachzufragen. Wenn eigene personale, soziale und materielle Ressourcen nicht ausreichen, fällt es dieser Gruppe sehr schwer, sich beispielsweise (ergänzende) Leistungen im Bereich von Kinderbetreuung oder Haushaltsführung zuzugestehen. Die eigene ,Schaff'-Haltung, das Stigma der ,Hilfsbedürftigkeit', eine fehlende Berechtigungsorientierung, Erfahrungen, dass Strukturen der Hilfssysteme auf dem Land ,kontrollierend' sein können (...) führen zu ambivalenten Haltungen, die die Beanspruchung und Nutzung von Leistungen verhindern."[95]

3.2.3.1 Teilhabe an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

Zahlen und Daten, die über Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, in Österreich sowie in Deutschland vorliegen, bestätigten die angeführten Studienergebnisse in ihrem Befund, dass Frauen mit Behinderung noch immer erschwerten Zugang zu diesen Angeboten haben.

Im Rahmen der "Evaluierung der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 2004 bis 2006", bei der Förderdaten und Daten des Hauptverband der Sozialversicherungsträger einer Analyse unterzogen wurden, wurde deutlich, dass der Frauenanteil in den untersuchten Maßnahmen insgesamt in den drei untersuchten Jahren sogar leicht zurückgegangen ist - waren im Jahr 2004, 40,5 der Förderfälle weiblich, so reduzierte sich dieser Anteil in den beiden Folgejahren auf 39,8%.[96] Im Jahr 2007 betrug der Frauenanteil über alle geförderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation hinweg wieder 40%.[97]

Eine Analyse nach Altersgruppen verdeutlicht, dass dieser leichte Rückgang vor allem darauf zurückführen ist, dass weniger junge Frauen mit Behinderung den Zugang zu Maßnahmen fanden - in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen sank der Frauenanteil im Beobachtungszeitraum von 40,5% auf 38,6%. Diese Entwicklung steht in direkten Zusammenhang mit den Frauenanteilen in den Maßnahmen "Clearing"[98] und "Berufsausbildungsassistenz"[99] (BAS), die jüngere Menschen mit Behinderung als Zielgruppe haben. Der Anteil der Mädchen lag bei den Clearingfällen im Jahr 2004 bei 39,5%, bei der Berufsausbildungsassistenz bei 30%. "Diese relativ geringen Anteile weiblicher Geförderter bei Clearing und BAS sind auch Resultat von geschlechtsspezifischen Tendenzen bei der Zuerkennung von Sonderpädagogischen Förderbedarf im Pflichtschulbereich. Hier zeigt sich, dass der Mädchenanteil bei 40% liegt. Es bestehen Vermutungen, dass bei der Zuerkennung Mechanismen wirksam sind, die eine SPF-Zuerkennung bei Burschen begünstigten."[100]Ähnliche Hinweise über die Unterrepräsentanz von Mädchen mit Behinderung liefern die Ergebnisse einer ExpertInnenbefragung zur Thematik "Clearing und Geschlecht": Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass der Sonderpädagogische Förderbedarf zwar nur eines von mehreren Zugangskriterien zum Clearing ist, sich in der Praxis aber als das wesentliche Zugangskriterium erwiesen habe. Dass bedeutend mehr Buben als Mädchen einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen, könne darauf zurückzuführen sein, dass LehrerInnen eher dazu neigen, "männliche Verhaltensweisen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu ,würdigen'. Wenn das verschüchterte lernbeeinträchtigte Mädchen in der letzten Reihe sitzt (...) hat der Lehrer vielleicht kein Problem."[101]

Aus Gleichstellungsperspektive stellt der relativ geringe Frauenanteil in Maßnahmen für Jugendliche, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt oft erst ermöglichen, ein besonderes Problem dar. Es kann vermutet werden, dass im Bereich des Clearing auf die starke Unterrepräsentanz von Mädchen bereits reagiert wurde - im Jahr 2007 erhöhte sich der Frauenanteil auf 44%.[102]

Abbildung 6: Anteile von Frauen und Männern an den Förderungen im Rahmen der Beschäftigungsoffensive 2004-2006

Quelle: L&R Sozialforschung: Evaluierung der Beschäftigungsoffensive, Wien 2008, S. 50.

Neben den auffälligen geschlechtsspezifischen Unterschieden im Bereich des Clearing und der Berufsausbildungsassistenz zeigt sich auch bei anderen Maßnahmen, dass die Frauenanteile stark variieren. Neben der Berufsausbildungsassistenz finden sich die niedrigsten Frauenanteile im Bereich der "Existenzgründung" (33,2%) und der "Lohnförderung (34,2%). Überdurchschnittlich häufig sind Frauen in Maßnahmen von EQUAL oder im Bereich der persönlichen Assistenz integriert, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Maßnahmentypen vergleichsweise geringe Fallzahlen aufweisen.

Bei den Maßnahmen für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, die die durch das Arbeitsmarktservice finanziert werden, zeigen sich ebenfalls unterschiedliche Teilhabechancen von Frauen und Männern mit Behinderung. Betrachtet man die Verteilung der Förderungen auf Frauen und Männer insgesamt, ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu berücksichtigen, so besteht bei den Förderungen und Beihilfen ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis. Der Frauenanteil liegt insgesamt bei 49%, im Bereich der Beschäftigungsförderungen (dazu zählen Eingliederungsbeihilfen, Sozioökonomische Beschäftigungsbetriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) bei 39%, im Bereich Qualifizierungsförderungen (dazu zählen Bildungsmaßnahmen, Lehrstellenförderungen, Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts) bei 50%. Unter den Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen liegt der Frauenanteil insgesamt betrachtet mit 43% unter der allgemeinen Frauenquote, wobei deutlich wird, dass die Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen im Bereich der Beschäftigungsförderung höhere Anteile als Frauen insgesamt aufweisen. Wie bei Männern insgesamt kommen aber auch Männer mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen anteilsmäßig häufiger in den Genuss von Förderungen und Beihilfen.

Abbildung 7: AMS Förderungen und Beihilfen für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen - Ausbildungsjahr 2008/2009 - Stand 13.03.2009

Auch Zahlen über Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, die für Deutschland vorliegen, bestätigen die geringere Teilhabe von Frauen mit Behinderung. So gab es im Mai 2008 bundesweit 277 078 anerkannte RehabilitandInnen, der Frauenanteil lag dabei bei 37%. Differenziert nach unterschiedlichen Maßnahmen liefert der Gender-Datenreport 2005 Hinweise auf die geringeren Teilhabechancen von Frauen mit Behinderung. Bei den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Erst- und Wiedereingliederung stellten Frauen nur 37-38% der TeilnehmerInnen, das trotz annähernd gleicher Anteile weiblicher und männlicher Jugendlicher mit Behinderung, die einen Anspruch auf Maßnahmen zur Ersteingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Auch bei den Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Frauen und Männer sind Frauen unterrepräsentiert. Über alle Maßnahmen hinweg (Berufsausbildung, Arbeitserprobung, Reha-Vorbereitungs-Lehrgang, Weiterbildungsmaßnahen etc.) zeigt sich, dass Frauen nur zu etwa einem Drittel in die verschiedenen Fördermaßnahmen integriert sind. Den höchsten Frauenanteil mit 41% weisen die Werkstätten für Behinderung auf, in denen sich aber für Frauen mit Behinderung - wie bereits dargelegt - häufig nur schlechte Chancen auf einen Arbeitsmarkteinstieg ergeben.[103]"Obwohl der Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit bei behinderten Mädchen genauso an erster Stelle der Zukunftswünsche rangiert wie bei behinderten Jungen bzw. Gleichaltrigen ohne Behinderung bleiben sie unterrepräsentiert in den verschiedensten Formen der Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation."[104]

3.2.3.2 Wirkung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

Die quantitativen Angaben über die Teilnahme von Frauen und Männern mit Behinderung allein reichen noch nicht aus, um die Gleichstellungsorientierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beurteilen zu können - dazu ist es auch notwendig zu betrachten, welche Wirkungen damit für Frauen und Männer mit Behinderung verbunden sind. Über geschlechtsspezifische Wirkungsweisen derartiger Maßnahmen liegen bislang nur wenige Daten vor. Wichtige Ergebnisse hierzu können aber den Evaluierungen der Beschäftigungsoffensive sowie des Clearing entnommen werden. Anzumerken ist, dass diese Untersuchungen über den Erfolg von Maßnahmen auf rein quantitativen Indikatoren basieren, qualitative Aspekte aber keine Berücksichtigung finden - d.h. es kann festgestellt werden, ob im Anschluss an Maßnahmen Beschäftigungsaufnahmen stattgefunden haben oder Ausbildungen begonnen wurden, aber nicht darüber, in welchen Beschäftigungsbereichen Frauen und Männer eine Anstellung gefunden haben oder mit welchen Qualifikationen sie eine Maßnahme abgeschlossen haben.

Im Rahmen der Evaluierung der Beschäftigungsoffensive sowie des Clearing wurde untersucht, welchen Arbeitsmarktstatus und welche Erwerbsverläufe Frauen und Männer mit Behinderung nach Beendigung einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme aufweisen. Hinsichtlich der Wirkungsverläufe zeigen sich bei unterschiedlichen Maßnahmen durchaus unterschiedliche geschlechtsspezifische Effekte:

  • Von jenen Personen, die im Rahmen der Arbeitsassistenz betreut wurden, hat in den drei Folgehalbjahren nach Betreuungsende jeweils etwa ein Drittel eine durchgehende Beschäftigung aufgewiesen. Dabei sind die Erwerbsverläufe der geförderten Frauen deutlich positiver zu bewerten als jene der Männer, d.h., dass Frauen zwar seltener durch die Arbeitsassistenz unterstützt werden (siehe Abbildung 6), im Falle einer positiven Suchphase aber erfolgreicher sind als Männer. Da die Arbeitsassistenz in einigen Bundesländern auch bei der Suche nach Lehrstellen Unterstützung anbietet, wurden auch diese Integrationseffekte berücksichtigt. Auch hierbei zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Aspekte - diesmal aber in die andere Richtung: Unter den Männern liegt der Anteil jener, die im dritten Folgehalbjahr in einem Lehrverhältnis standen, bei 19,3%, bei den Frauen hingegen nur 12,1%. Daran zeigt sich die bereits aufgezeigte Tatsache, dass junge Männer anteilsmäßig häufiger eine Lehrausbildung beginnen als junge Frauen.[105]

  • Andere Wirkungsverläufe zeigen sich bei den Maßnahmen "Beratung und Empowerment", wobei der Großteil der Förderungen durch die Maßnahme "Clearing" abgedeckt wird. Unter dieser Kategorie sind Leistungen subsumiert, die auf eine mittelbare Integration abzielen und deshalb auch vergleichsweise geringere Beschäftigungsaufnahmen nach Abschluss aufweisen. Insgesamt aber zeigt sich, dass knapp über die Hälfte der Beratenen im dritten Folgehalbjahr in einem Lehr- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, wobei der Anteil unter den Männer hierbei mit 55,4% wesentlich höher ist als unter den Frauen (44,9%). Höhere Anteile weisen Frauen hingegen unter jenen Gruppen auf, die nach Beendigung der Maßnahme überwiegend arbeitslos waren (23,1% der Frauen, 19,5% der Männer) oder als "arbeitsmarktfern"[106] eingestuft werden konnten (23% der Frauen, 18,6% der Männer).[107]

  • Im Bereich der Lohnförderungen, die Unternehmen zur Einstellung von Menschen motivieren sollen, zeigen sich nachteilige Wirkungen für Frauen mit Behinderung. Knapp 30% der geförderten Personen konnten im dritten Folgehalbjahr nach Auslaufen der Lohnkostenförderung keine Beschäftigung mehr aufweisen - eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration ist also nicht geglückt. Die Situation von Männern mit Behinderung stellt sich dabei etwas besser dar als jene der Frauen: Während 64,5% der Männer noch in einem Beschäftigungsverhältnis standen, traf dies nur auf 57,7% der Frauen zu.[108]

  • Auch die Analyse der Wirkungsverläufe nach Qualifizierungsmaßnahmen zeigt, dass der weitere Berufsverlauf sich für Männer meist günstiger darstellt. Im dritten Folgehalbjahr können 52,2% ein Beschäftigungs- bzw. Lehrverhältnis aufweisen, unter den Frauen beträgt dieser Anteil nur 45%.[109]

  • Für den Bereich der Transitarbeitsprojekte und Leistungen der sonstigen Assistenz konnten keine auffälligen Unterschiede in den weiteren Berufsverläufen von Frauen und Männern mit Behinderung festgestellt werden.[110]

Über alle Maßnahmen hinweg zeigt sich, dass Männer generell bessere Entwicklungen im Sinne von stärkeren Anstiegen der Beschäftigungszeiten aufweisen als vor der Fördermaßnahme. Auch das Beschäftigungsniveau nach Maßnahmenbeendigung ist bei den Männern im Durchschnitt höher als bei den Frauen - dies gilt insbesondere für die Bereiche "Beratung und Empowerment", "Lohnförderungen" und "Qualifizierungsprojekte".[111] Mit der Tatsache, dass Frauen in diesen Maßnahmen generell unterrepräsentiert sind und auch weniger günstigere Erwerbsverläufe nach Beendigung einer Maßnahme aufweisen, erhöht sich die Gefahr, dass sie leichter in Nicht-Erwerbskarrieren gedrängt werden.

  • Zentrale Ergebnisse

Frauen mit Behinderung sind in den Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation noch immer unterrepräsentiert. Ihre Zugangschancen werden häufig durch fehlende Voraussetzungen (Versicherungszeiten) und/oder bestehende Kinderbetreuungspflichten erschwert. Besonders benachteiligt sind Frauen in ländlichen Regionen, alleinerziehende Mütter mit Behinderung und Migrantinnen mit Behinderung, die nur selten über Unterstützungsmöglichkeiten und ihnen zustehende Ansprüche Bescheid wissen. Besonders problematisch gestaltet sich der geringere Zugang zu Integrationsmaßnahmen von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen, die so nur schwerer den Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen.

Auch die Wirkungsanalysen der unterschiedlichen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung zeigen, dass sich für Frauen mit Behinderung die Arbeitsmarktintegration trotz unter-schiedlicher Unterstützungsleistungen noch immer schwieriger gestaltet.

3.3 Soziale Implikationen - Armut, Gender und Behinderung

"Ich muss sehr sparen. Das Konto ist immer überzogen und ich habe keine Rücklagen für Notfälle." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 64) "Ich bin heute angewiesen auf meinen Mann, das kann ich nicht leiden. Ich war immer stark, seitdem ich so wenig verdiene, komme ich mir schwach und ungebraucht vor." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 65)

"Es macht mich traurig - ich war mein ganzes Leben für andere da und habe hart gearbeitet. Aber wenn man dann selbst in die Knie geht, hat man nichts. Ich fühle mich momentan arm und allein. Wissen Sie, wie angenehm es wäre, wenn ich mich massieren lassen könnte oder schwimmen gehen könnte, aber das geht nicht, weil kein Geld da ist. Einmal jährlich kann ich zur Reha gehen. Schauen sie meine leere Wohnung an. Ich kann nicht einmal die Schäden reparieren lassen." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 65)

"Bei meinem Einkommen unter Anführungszeichen muss ich eher in zwei oder drei Geschäfte gehen, wo es halt günstiger ist. Früher war mir das egal, da hab ich angerufen und mir abends was ins Haus liefern lassen. Die Zeiten sind vorbei. Jetzt schau ich schon Flugblätter an, was gibt's Günstiges da und da. Und da ich kein Auto habe, muss ich alles zu Fuß machen, das ist hier nicht ganz einfach." (Interviewpartnerin "LUZIA" 2006, S. 65)

Die Aussagen von Frauen mit Behinderung verdeutlichen, dass Armut neben dem Fehlen von finanziellen Mitteln und dem damit verbundenen Verzicht auch eine große psychische Belastung im Alltag, Mehraufwand bei der Verrichtung täglicher Arbeiten, soziale Isolation und nicht zuletzt auch Abhängigkeit bedeuten kann.

Im Zusammenhang mit dem erschwerten Zugang zu Erwerbsarbeit und den noch immer niedrigen Bildungsabschlüssen, die Frauen mit Behinderung meist aufweisen, steht auch die größere finanzielle Armut. Zu ihrer generell niedrigeren Erwerbseinbindung, ihren geringeren Verdiensten im Falle einer Erwerbsarbeit und den damit verbundenen geringeren Transferleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit kommt hinzu, dass die Alltagsaufwendungen im Gegensatz zu Frauen ohne Behinderung erhöht sind - der Einkauf von Medikamenten, der Ankauf von Assistenzleistungen oder notwendigen Adaptierungen der Wohnungen u.v.m. verursachen zusätzliche Kosten: "Wenn die finanziellen Möglichkeiten fehlen, wird die Hilfe sehr schwierig zu organisieren und im Bekannten- oder Nachbarschaftskreis zu suchen sein. Das betrifft Leistungen der persönlichen Assistenz, mobile Hilfsdienste für Haushaltshilfe oder pflegerische Tätigkeiten. Oder auch die Kinderbetreuung, bei der Frauen mit Behinderung Unterstützung brauchen."[112]

Generell kann konstatiert werden, dass Haushalte, in denen eine Person mit einer Behinderung lebt, von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen sind, selbst wenn Leistungsbezüge in Form von Pflegegeld oder einer erhöhten Familienbeihilfe in Anspruch genommen werden können. Die Armutsgefährdungsquote[113] von Personen im Erwerbsalter mit Behinderung liegt in Österreich bei 17%. Haushalte mit Behinderung zeigen auch eine mehr als doppelt so hohe Betroffenheit von manifester Armut.[114] Auch der 2. Armuts- und Reichtumsbericht in Deutschland belegt, dass Haushalte mit behinderten Menschen tendenziell häufiger in niedrigen Einkommensgruppen vertreten sind als Haushalte nicht behinderter Menschen.[115]

Die folgenden Daten belegen aber auch, "dass Armut ein Geschlecht hat, also nach Geschlechtern differenziert und im Vergleich zwischen den Geschlechtern zu betrachten ist, und dass Armut einen besonderen Zusammenhang zu der Kombination aus weiblichem Geschlecht und Behinderung aufweist."[116]

3.3.1 Haushaltseinkommen und Armutsgefährdung

Angaben darüber, wie sich die finanzielle Situation von Frauen und Männern mit Behinderung gestaltet, finden sich in der EU-SILC Erhebung. Für die materiellen Teilhabechancen sind neben dem Erwerbseinkommen auch die Einkommen der Haushaltsmitglieder (vor allem Arbeitslosen-, Familien,- Gesundheits- und Pensionsleistungen) von Bedeutung. Das Pro-Kopf-Einkommen[117] setzt das gesamte Haushaltseinkommen in Beziehung zur Größe des Haushalts. Gemäß dieser Berechnung zeigt sich, dass behinderte Frauen im engeren Sinn im Erwerbsalter zu 38% dem untersten Einkommensviertel zuzurechnen sind. Bei den Männern beträgt dieser Anteil 31%, bei Frauen ohne Behinderung 22% und bei Männern ohne Behinderung nur 20%. Hierzu ist anzumerken, dass das Verfahren des gewichteten Haushaltseinkommens die Armutsgefährdung von Frauen generell eher unterschätzt, da eine Gleichverteilung der Einkommen innerhalb eines Haushalts unterstellt wird. In Einpersonenhaushalten oder Haushalten, in denen der Hauptverdienst von einer Frau bestritten wird (Alleinerzieherinnen, Pensionistinnen), werden die Unterschiede zwischen Frauen und Männern deutlicher.[118]

Tabelle 6: Anteile von Bevölkerungsgruppen in Einkommensklassen (nach Haushaltseinkommen):

Quelle: Ergebnisse der EU-SILC Erhebung 2006 In: Behindertenbericht 2008. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien 2009, S.21.

 

Gesamtbevölkerung (ohne behinderte Personen im engeren Sinn)

Behinderte Personen im engeren Sinn

 

unterstes Einkommens-viertel

oberstes Einkommens-viertel

unterstes Einkommens-viertel

oberstes Einkommens-viertel

16-64-jährige Männer

20%

30%

31%

23%

16+Männer

23%

24%

29%

21%

16-64-jährige Frauen

22%

28%

38%

19%

16+ Frauen

35%

17%

36%

18%

Frauen und Männer 16+

22%

28%

34%

20%

Dieser Einkommensverteilung entspricht, dass auch die Armutsgefährdungsquote von Frauen mit Behinderung höher ist - 24% der behinderten Frauen im engeren Sinn im Erwerbsalter sind diesem Risiko ausgesetzt. Die höhere Armutsgefährdung von Frauen mit Behinderung hängt vor allem mit der geringeren Erwerbseinbindung, geringerem Erwerbseinkommen und den Folgen der fehlenden und schlechteren beruflichen Position für die Berechnung der Versicherungs-, Pensions- und Sozialleistungen zusammen.

Tabelle 7: Armutsgefährdung von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen

Quelle: Ergebnisse der EU-SILC Erhebung 2006 In: Behindertenbericht 2008. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. BMASK Wien 2009, S.22.

 

Bevölkerung (ohne behinderte Personen im engeren Sinn)

Behinderte Personen im engeren Sinn

16-64-jährige Männer

10%

18%

65+Männer

10%

14%

Männer 16+

10%

16%

16-64-jährige Frauen

11%

24%

65+ Frauen

20%

22%

Frauen 16+

13%

23%

Frauen und Männer 16+

11%

22%

Hinzu kommt, dass gemäß EU-SILC Erhebungen 11% der Menschen mit Behinderung als manifest arm einzustufen sind, unter den Menschen ohne Behinderung sind es 4%. Am stärksten von manifester Armut betroffen sind die 16 bis 64-jährigen Frauen mit Behinderung mit 16%.

Auch im Rahmen des deutschen Gender-Datenreports wurde bestätigt, dass sich die schlechtere Beschäftigungssituation von Frauen mit Behinderung negativ auf ihre ökonomische Situation auswirkt. "Mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 1100€ müssen 24 Prozent der behinderten Frauen und 13 Prozent der behinderten Männer auskommen. Bei den nicht behinderten Personen trifft dies auf 14 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer zu. Behinderte Frauen befinden sich also besonders häufig in einer prekären wirtschaftlichen Situation."[119]

  • Zentrale Ergebnisse

Frauen mit Behinderung verfügen über die geringsten Einkommen und weisen damit auch eine höhere Armutsgefährdungsquote als Männer mit Behinderung und Frauen und Männer ohne Behinderung auf. Zu den Faktoren, die ihre höhere Armutsgefährdung bedingen, zählen generell niedrigere Bildungsabschlüsse, ihre geringere Erwerbsbeteiligung und ihre geringen Einkommen, die sie im Falle einer Beschäftigung erzielen. Im Unterschied zu Frauen ohne Behinderung kann davon ausgegangen werden, dass sie krankheits- bzw. behinderungsbedingt auch höhere Alltagsaufwendungen haben.

3.3.2 Haushaltsstruktur und familiäre Unterstützungsstrukturen

Neben dem Geschlecht und einer Behinderung bzw. einer Erkrankung beeinflusst auch die Haushaltszusammensetzung die Armutsgefährdung. Einerseits wird die Möglichkeit am Erwerbsleben teilzunehmen, für Frauen durch Kinder sowie Betreuungs- und Pflegetätigkeiten eingeschränkt. Andererseits kann die Familie ausgleichend wirken, wenn ein Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder vorübergehender oder andauernder Arbeitsunfähigkeit entfällt. Das bedeutet, dass Haushalte, in denen es nur einen Verdiener oder eine Verdienerin gibt, wesentlich stärker von manifester Armut betroffen sind als Mehrpersonenhaushalte. Generell sind alleinlebende Frauen aller Altersgruppen von Armutsgefährdung stärker betroffen als Männer - 26% der alleinstehenden Frauen und 15% der alleinstehenden Männer weisen ein Armutsgefährdungsrisiko auf. Zwar weisen Einpersonenhaushalte häufig eine erhöhte Erwerbsintensität auf, das Armutsgefährdungsrisiko ist aber erhöht, da für sie zumeist höhere Fixkosten (wie für Wohnen) entstehen und bei geringen oder ausbleibenden Einkommen Ausgleichsmöglichkeiten durch andere Haushaltsmitglieder bestehen.[120]

Zusätzlich zu diesen Aspekten kommt für Menschen mit Behinderung hinzu, dass alleine zu leben auch bedeutet, auf ein innerfamiliäres Unterstützungspotenzial verzichten zu müssen. Leben innerhalb des Haushalts keine weiteren Personen, die notwendige alltägliche Assistenzleistungen übernehmen können, so sind Personen mit Behinderung häufig darauf angewiesen, sich diese zuzukaufen, d.h. dass das Fehlen von familiären Unterstützungsleistungen auch mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden sein kann.

Über die Haushaltsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung in Österreich leben, geben sowohl die Daten der EU-SILC- wie der Mikrozensus-Erhebungen Auskunft: Die Ergebnisse der Mikrozensus-Erhebungen verweisen darauf, dass dauerhaft beeinträchtige Personen häufiger in Einpersonenhaushalten leben (23,6%) als Personen ohne Behinderung (11,1%). Für dauerhaft beeinträchtigte Frauen trifft dies doppelt so häufig wie für Männer zu - 31,3% unter ihnen leben allein, unter den Männern beträgt dieser Anteil nur 15,3%. Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede sind aber vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen mit Beeinträchtigungen über 60 Jahren wesentlich häufiger alleine leben als Männer.[121]

Die Ergebnisse der EU-SILC Erhebungen belegen für behinderte Frauen und Männer im engeren Sinne zwischen 16 und 64 Jahren ebenfalls geschlechtsspezifische Unterschiede - 19% der Männer und 23% der Frauen mit Behinderung im engeren Sinn leben allein. Im Alter vergrößern sich diese Unterschiede weiter: 52% der Frauen und 21% der Männer über 65 Jahre leben in einem Einpersonenhaushalt.[122]

Auch die Ergebnisse des deutschen Gender-Datenreports belegen, dass Menschen mit Behinderung häufiger in Einpersonenhaushalten leben - Frauen mit Behinderung besonders häufig: Insgesamt leben 41% aller Frauen mit Behinderung und 18% aller Männer mit Behinderung allein. Betrachtet man allerdings nur die 25 bis 45-Jährigen, so kehrt sich dieses Verhältnis um: 28% der Männer und 21% der Frauen leben in Einpersonenhaushalten. Auch hinsichtlich des Familienstands gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen mit Behinderung: "Vergleicht man alle behinderten Frauen und Männer mit den nicht behinderten, so ergibt sich, dass einerseits behinderte Männer mit 70 Prozent häufiger verheiratet sind als behinderte Frauen (44%). Andererseits sind behinderte Männer wesentlich häufiger verheiratet als nicht behinderte (48%), behinderte Frauen hingegen etwas seltener als nicht behinderte. Behinderte Männer haben also deutlich mehr Chancen, im Rahmen einer Ehe Unterstützung zu finden als behinderte Frauen. Dies ist eine Folge der höheren Lebenserwartung von Frauen sowie die Tatsache, dass Ehemänner oft älter sind als Ehefrauen."[123]Es zeigt sich also, dass Menschen mit Behinderung generell häufiger alleine leben und neben anderen Faktoren auch dadurch bedingt ein höheres Armutsrisiko tragen als Menschen ohne Behinderung. Zwischen Frauen und Männern zeigen sich diesbezüglich in den jüngeren Jahren nur geringere Unterschiede, ältere Frauen mit Behinderung leben aber wesentlich häufiger allein und müssen daher auch häufig auf innerfamiliäre Unterstützungsstrukturen verzichten.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es keine Angaben darüber gibt, wie viele Menschen mit Behinderung als Alleinerziehende mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. So können auch keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele alleinerziehende Mütter mit Behinderung es gibt, eine Gruppe die sicherlich einer besonders hohen Armutsgefährdung ausgesetzt ist. Die Ergebnisse der Studie LIVE und weitere Untersuchungen zu diesem Thema legen aber zumindest nahe, dass Frauen mit Behinderung zunehmend ihren Kinderwunsch realisieren, wobei Frauen mit schwereren Lernbeeinträchtigungen seltener Kinder haben als Frauen mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen. Nach einer Studie in Sachsen hatte etwa die Hälfte der über 18-jährigen Frauen mit Behinderung selbst Kinder, wobei wiederum 44% der Frauen ihre Kinder nach Eintritt der Behinderung bekamen. Von unterschiedlichen Autorinnen wird bemängelt, dass die privaten Lebensformen behinderter Frauen und Männer zu wenig beleuchtet werden und vor allem das Thema "Mutterschaft und Behinderung" noch immer zu einem gesellschaftlichen Tabu-Thema zählt. So wurde darauf verwiesen, dass die Fragen der Familienplanung für Frauen mit Behinderung in der gynäkologischen Praxis zu wenig Beachtung finden und sich auch in geburtshilflichen Lehrbüchern nichts über dieses Thema finden lässt.[124]

  • Zentrale Ergebnisse

Alleine zu leben, bringt ein erhöhtes Armutsrisiko mit sich. Menschen mit Behinderung sind generell häufiger davon betroffen und müssen damit auch auf innerfamiliäre Unterstützungsstrukturen verzichten. Vor allem ältere Frauen mit Behinderung leben sehr häufig allein und zählen damit zu einer besonders armutsgefährdeten Risikogruppe.

3.3.3 Die Lebenssituation arbeitsmarktferner Frauen mit Behinderung

Die statistischen Zahlen über die Haushaltseinkommen und die Armutsgefährdungsquote verdeutlichen das Ausmaß der Betroffenheit bzw. Gefährdung von Armut. Auch die Haushaltsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderungen leben, haben sich als ein nicht unwesentlicher Faktor erwiesen, der ihre ökonomische Situation mitbestimmt. Welche Implikationen vor allem für Frauen mit Behinderung aber tatsächlich mit Armut oder Armutsgefährdung verbunden sind, kann mittels Statistiken nicht sichtbar gemacht werden.

Welche Auswirkungen Armut haben kann und wie die konkrete Lebens- und Einkommenssituation von Frauen mit Behinderung aussieht, verdeutlichen die Ergebnisse der Studie LUZIA, die auf einer Befragung von 243 arbeitsmarktfernen Frauen und Männern mit Behinderung sowie qualitativen Interviews mit 30 Frauen mit Behinderung basiert. Zielgruppe der Untersuchung waren Wiener Frauen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, die vom Bundessozialamt als "begünstigt behindert" erfasst, aber nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert waren (höchstens als geringfügig Beschäftigte).

Die Ergebnisse der Befragung spiegeln die angeführten statistischen Befunde wider, dass Menschen mit Behinderung generell und Frauen mit Behinderung im Besonderen von Armut betroffen sind. So zeigt sich, dass sich der Großteil der untersuchten Personen in einer äußerst kritischen finanziellen Situation befindet. 59% der arbeitsmarktfernen Frauen und Männer hatten entweder kein eigenes Einkommen oder ein monatliches Nettoeinkommen (das sich meist aus Transfer- und Sozialleistungen zusammensetzt) unter 700 Euro. In jener Gruppe, die über kein eigenes Einkommen verfügt, befanden sich doppelt so viele Frauen wie Männer. Dies dürfte damit in Zusammenhang stehen, dass Frauen häufig wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben. Nur 23% der befragten Frauen verfügten über ein monatliches Einkommen, das über 900 Euro lag, bei den Männern traf dies hingegen auf 32% zu.[125]

Die große Mehrheit der interviewten Frauen mit Behinderung lebte in Armut. Vom Einkommen aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionen und/oder geringfügigen Beschäftigungen konnten nur wenige Frauen selbständig leben. Partnerschaften stellten für einige der befragten Frauen zwar eine finanzielle Unterstützung dar, bedeuteten aber gleichzeitig auch, dass sie aufgrund der Anrechnung von Partnereinkommen eigenständige Ansprüche verloren haben, wodurch sich ihre finanzielle Abhängigkeit von den jeweiligen Partnern erhöhte. Diese finanzielle Abhängigkeit vom Partner wurde meist ambivalent - zwischen Dankbarkeit und Hilflosigkeit - bewertet. Aufgrund ihrer Beeinträchtigungen benötigen die Frauen häufig Hilfe und Unterstützung des Partners, die zusätzliche finanzielle Abhängigkeit vergrößert diese Ungleichheit. Abhängigkeiten verstärken auch die Gefahr von Gewalterfahrungen. Deutlich wurde auch, dass Armut für die Frauen permanenten Stress bedeutete und ihre bestehenden Beeinträchtigungen und Krankheiten noch verstärkten.[126]

Um die aktuelle Lebenssituation von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung zu beschreiben, führten die Studienautorinnen eine Typologie exemplarischer weiblicher Lebensläufe ein: Dem Typus "Alles kommt zusammen - vielfältig benachteiligt und belastet" wurden Frauen zugerechnet, bei denen die Behinderung mit einer rundum unterprivilegierten Lebenssituation auftritt. "Dabei beeinflussen und verstärken sich die verschiedenen Komponenten wie Armut, Gewalterfahrungen, schlechte Ausbildung, Isolation mit der körperlichen und psychischen Behinderung gegenseitig." [127]Frauen des zweiten Typs "Unterstützt durch das Umfeld", sind in ein familiäres Umfeld eingebettet, das eine finanzielle und emotionale Ressource darstellt. Diese Frauen werden zumeist von ihren PartnerInnen, aber auch von Eltern oder Geschwistern unterstützt. Das Herausfallen aus dem Berufsleben wird von ihnen dennoch aber als sehr belastend erlebt, weil es häufig mit einer Armutsgefährdung verbunden ist. Schließlich konnten einige Frauen einem weiteren Typus "Plötzlich ist alles anders" zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Frauen, deren Leben sich durch eine plötzlich auftretende Behinderung (durch Unfall oder Krankheit) fundamental verändert. Sie sind meist gut ausgebildet und qualifiziert, durch die Behinderung sind sie aber aus ihren alten Bezugssystemen herausgefallen und müssen sich an einen anderen als den bisherigen Lebensstandard gewöhnen.[128]

  • Zentrale Ergebnisse

Armut kann für Frauen mit Behinderung oft verschärfte Implikationen haben: Ihnen steht meist ein noch geringeres monatliches (Transfer-)Einkommen als Männern mit Behinderung zur Verfügung. Von Frauen ohne Behinderung unterscheidet sich ihre potentielle größere Abhängigkeit von Partnern, die neben der finanziellen Abhängigkeit auch aufgrund des Unterstützungsbedarfs aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung höher ist. Hinzu kommt, dass die mit Armut verbundenen psychischen Belastungen sich ungünstig auf bereits bestehende Erkrankungen oder Behinderungen auswirken.



[35] So bezieht sich die Feststellung des Grades der Behinderung gemäß BEinstG auf eine Leistungseinschränkung in Bezug auf den "generellen Arbeitsmarkt". Ab einem Behinderungsgrad von 50% kann eine Person einen Behindertenpass beantragen und damit gewisse Begünstigungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls ab einem Behinderungsgrad von 50% kann sich eine Person als "begünstigt behindert" registrieren lassen und unterliegt damit den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes. Das Arbeitsmarktservice Österreich verwendet einen erweiterten Behinderungsbegriff, bei dem wesentlich ist, dass die körperliche Einschränkung die betroffene Person tatsächlich an der Ausübung einer möglichen Erwerbsarbeit hindert. (Vgl. Witt-Löw/Breitner 2006, S. 13-14) Hinzu kommt, dass die einzelnen Bundesländer in Österreich in vielen Bereichen sowohl für die Gesetzgebung als auch für den Vollzug für die Behindertenhilfe zuständig sind und eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesbehindertengesetz erfolgen kann. Eine übergreifende Darstellung der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung ist nicht möglich, da die unterschiedlichen Behörden und Leistungsträger jeweils unterschiedliche Definitionen von Behinderung verwenden und jeweils eigene statistische Aufzeichnungen führen.

[36] Vgl. ebd., S. 5 und Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Wien: 2009, S. 245-246.

[37] Die subjektive Einschätzung der Beeinträchtigung wurde mittels der Frage erhoben, ob die Personen mit lang andauernden (mindestens 6 Monate) Beeinträchtigungen leben. Wurde diese Frage mit "ja" beantwortet, wurden weitere Fragen zur Beeinträchtigung gestellt, die sich an der "Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen" orientierte. Die Befragung bezog sich auf 8 195 zufällig ausgewählte Personen in Privathaushalten. Personen in Anstaltshaushalten wurden nicht befragt, dementsprechend ist die Anzahl der schwer beeinträchtigten Personen in dieser Befragung unterschätzt. (Vgl. Menschen mit Beeinträchtigung. Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzfragen im 4. Quartal 2007 In: Statistische Nachrichten 12/2008, S. 1132-1133.

[38] Vgl. Ergebnisse der EU-SILC Erhebung 2006 In: Behindertenbericht 2008. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien 2009, S. 9.

[39] Vgl. ebd., S. 15.

[40] Die Daten sind mit den angeführten österreichischen Daten nicht vergleichbar, da sie nicht wie die angeführten Mikrozensus- bzw. EU-SILC Ergebnisse auf einer subjektiven Einschätzung über das Bestehen einer Beeinträchtigung, sondern auf amtlichen Statistiken basieren und daher nur Personen umfassen, die einen Antrag auf Anerkennung als Behinderte gestellt haben. Nicht alle Frauen und Männer und Frauen und Männer, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, stellen einen solchen Antrag. Dies trifft besonders auf Frauen zu, die nicht erwerbstätig sind, aber auch auf ältere Menschen - dieser Personenkreis bleibt in der Statistik daher unterrepräsentiert.

[41] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gender-Datenreport. 1 Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bunderepublik Deutschland. München 2005, S. 561-562.

[42] Vgl. Parker, Gilian u.a.: Double Discrimination? Gender and Disability in Access to Labour Market. Social Policy Research Unit - University of York, York 2007, S. 3.

[43] Vgl. Peisser/Pribyl 2006, S. 118.

[44] Vgl. dazu Tabelle 2, S.21.

[45] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 568

[46] Vgl. ebd., S. 564.

[47] Vgl. ebd., S. 564-565.

[48] Ebd., S. 566.

[49] Vgl. Eiermann/Häußler/Helfferich 2000, S. 106.

[50] Vgl. Claus Thomas: Frauen und Männer mit Behinderungen - Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. In: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hg.): Gender-Report Sachsen-Anhalt 2003. Magdeburg: dr-ziehten-verlag 2004, S. 82.

[51] Vgl. Jones, Melanie K.: Disability, Gender and the Labour Market. Institut for the Study of Labour, 2003, S. 22.

[52] Buchinger, Brigit/Gschwandtner Ulrike: Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Salzburger Arbeitsmarkt. Salzburg 2007, S. 56.

[53] Eiermann/Häußler/Helfferich 2000, S. 230.

[54] Vgl. ebd., S. 230.

[55] Witt-Löw, Kerstin/Breiter, Marion: LUZIA. Studie zur Lebenssituation arbeitsmarktferner Frauen mit Behinderung in Wien. Wien: 2006, 96.

[56] Götzinger, Kornelia u.a.: Frau sein - barrierefrei. Zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen mit Behinderung. Wien 2003, S. 20.

[57] Vgl. Eiermann/Häußler/Helfferich 2000, 230.

[58] Sigot 2004, S. 154.

[59] Vgl. Wegner, Karola: Benachteiligung von Frauen mit geistiger Behinderung im Erwerbsleben. In: mixed pickles - Verein für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderungen: Behinderte Arbeit?! Chancen und Perspektiven von Frauen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Lübeck: 2000, S. 11.

[60] Ebd., S. 11.

[61] Vgl. ebd., S. 11 und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 576.

[62] Vgl. Schön, Elke u.a. 2004, S. 345.

[63] Vgl. ebd., S. 345 und Wegner 2000, S. 12.

[64] Vgl. Wegner 2000, S. 12.

[65] Vgl. ebd., S 12 und Barwig/Buch 1993, S. 43

[66] Vgl. Sigot 2004, S. 156-157.

[67] Sigot 2004, S. 157.

[68] Vgl. ebd., S. 156-157.

[69] Vgl. ebd., S. 157-158.

[70] Ebd., S. 159.

[71] Land Salzburg: frauen.armut.bericht. Salzburg: 2002, S. 35.

[72] Vgl. Ebd., S. 35.

[73] Vgl. Barwig/Buch 1993, S. 42.

[74] Im Jahr 2007 gab es in Österreich nach wie vor für Menschen mit Mehrfachbehinderungen, die eine intensive Betreuung brauchen, nur eine Schule mit Internat in Wien, in der sie die Matura absolvieren können. (Vgl. Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 50.)

[75] Vgl. Statistik Austria: Bildung in Zahlen 2007/08. Schlüsselindikatoren und Analysen. Wien: 2009, S. 25.

[76] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 551.

[77] Vgl. ebd., S. 551-552.

[78] Vgl. Peisser/Pribyl 2006, S. 109.

[79] Vgl. Statistik Austria 2009, S. 82.

[80] Vgl. ebd., S. 82.

[81] Vgl. Behindertenbericht 2008, S. 16.

[82] Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: Lehrlingsstatistik 2008 auf: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=357230&DstID=17; 10.08.2009.

[83] Mit der Integrativen Berufsausbildung wurde versucht, das duale Ausbildungssystem auch für benachteiligte Jugendliche zu öffnen. Die Regelungen zur Integrativen Berufsausbildung sind seit 2003 in Kraft und sehen entweder eine Verlängerung der gesetzlichen Lehrzeitdauer um ein Jahr (in Ausnahmefällen zwei Jahre) oder eine Teilqualifizierung durch Einschränkung auf Teile des Berufsbildes eines Lehrberufs vor. (Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Integrative Berufsausbildung. Evaluierung von § 8b des Berufsausbildungsgesetzes. Wien 2006, S.1)

[84] Vgl. ebd., S. 32-33 und 47.

[85] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 558.

[86] Ebd., S. 558.

[87] Vgl. König, Philip: Geschlecht und Clearing. Kontexte einer Berufsorientierungsmaßnahme für behinderte und benachteiligte Jugendliche, Wien 2006. In: http://bidok.uibk.ac.at/library/koenig-clearing.html; 06.08.2009, S. 33-35.

[88] Ebd., S. 34.

[89] Vgl. ebd., S. 34.

[90] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 217.

[91] Ebd., S. 217.

[92] Vgl. Arnade, Sigrid: Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Die Situation behinderter Frauen. In: http://bidok.uibk.ac.at/library/imp15-00-frauen.html; 10.08.2009.

[93] Vgl. Bergamann/Gindl 2004, S. 7.

[94] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 92-93.

[95] Ebd., S. 93.

[96] Vgl. L&R Sozialforschung: Evaluierung der Beschäftigungsoffensive 2004-2006. Wien 2008, S. 48.

[97] Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Sozialbericht 2007/08, Wien: 2009, S. 89.

[98] Clearing ist eine Maßnahme, die sich an Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf, sozial-emotionaler Beeinträchtigung oder Behinderung richtet, um ihnen den Übergang von der Schule in das Berufsleben zu erleichtern.

[99] Im Rahmen der Berufsausbildungsassistenz, werden Jugendliche, die eine Integrative Berufsausbildung absolvieren, begleitet und unterstützt.

[100] L&R Sozialforschung 2008, S. 49.

[101] König 2006, S. 25.

[102] Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 2009, S. 89.

[103] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 573-575

[104] Ebd., S. 575.

[105] Vgl. L&R Sozialforschung 2008, S. 103.

[106] Dabei handelt sich um einen Status, bei dem die betreffende Person weder in Beschäftigung, noch in Ausbildung oder im Bezug einer Transferleistung nach dem ALVG steht (Vgl. ebd., S. 99)

[107] Vgl. ebd., S. 108-112.

[108] Vgl. ebd., S. 117.

[109] Vgl. ebd., S. 122.

[110] Vgl. ebd., S. 125 u. 129.

[111] Vgl. ebd., S. 129.

[112] frauen.armut.bericht Salzburg 2002, S.35

[113] Gemäß Eurostat gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über ein Pro-Kopf-Haushaltsnettoeinkommen verfügt, das weniger als 60% vom mittleren Pro-Kopf-Einkommen der Gesamtbevölkerung ausmacht. 2006 lag diese Armutsgefährdungsschwelle bei ca. 900€ monatlich für einen Einpersonenhaushalt. Ist eine Person armutsgefährdet und verfügt nicht über die lebensnotwendigen Haushaltsgüter, dann gilt diese Person als manifest arm.

[114] Vgl. Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung: 2. Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich. Wien: 2008, S. 127.

[115] Vgl. Schildmann, Ulrike: Armut - Geschlecht - Behinderung, S. 151 auf: http://www.gender.hu-berlin.de/w/files/ztg_bulletin_2930/schildmann_ulrike__armut__geschlecht__behinderung_bulletin_ 2930. pdf; 10.08.2009.

[116] Vgl., ebd., S. 151.

[117] Das Pro-Kopf-Einkommen ist das verfügbare gewichtete Haushaltseinkommen. Die Gewichtung wird auf Basis der EU-Skala berechnet und das verfügbare Haushaltseinkommen wird durch die Summe der Gewichte je Haushalt dividiert. Laut EU-Skala wird als Fixbedarf ein Gewicht von 0,5 angenommen, weiters erhält jede Erwachsene Person ein Gewicht von 0,5 und Kinder unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3.

[118] Vgl. dazu den AK Frauenbericht 2006, der die Benachteiligung am Arbeitsmarkt, bei der Einkommensentwicklung, bei Sozial- und Familienleistungen und in Bezug auf bezahle und unbezahlte Arbeit verdeutlicht.

[119] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005, S. 576.

[120] Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung 2008, S. 123-124.

[121] Vgl. Statistik Austria 2008, S. 1137.

[122] Vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wien 2009, S.15.

[123] Ebd., S. 583-584.

[124] Vgl. ebd., S.582.

[125] Vgl. Witt-Löw/Breiter 2006, S. 141-142.

[126] Vgl. ebd., S. 64-67.

[127] Vgl. ebd., S. 36.

[128] Vgl. ebd., S. 36-38.

4 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Chancen für Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Die Ergebnisse der vorliegenden Literaturstudie verdeutlichen, dass sich für Frauen mit Behinderung spezifische Benachteiligungen ergeben, die von ExpertInnen, WissenschaftlerInnen - aber auch von Frauen mit Behinderung selbst - häufig als potenzierte Diskriminierung bezeichnet bzw. erlebt werden. Einen wesentlichen Bereich, in dem Frauen mit Behinderung strukturell benachteiligt sind, stellt der Arbeitsmarkt dar. Anhand unterschiedlicher Studien sowie vorliegender Arbeitsmarktdaten wurde gezeigt, dass Frauen mit Behinderung eine niedrige Erwerbseinbindung aufweisen, häufig in frauentypischen gering qualifizierten und schlecht bezahlten Branchen arbeiten, nur geringe Transferleistungen beziehen und meist Erwerbsbiografien aufweisen, die eine noch höhere Diskontinuität und Brüchigkeit besitzen als jene von Frauen ohne Behinderung. Auch konnte gezeigt werden, dass sich für Frauen mit Behinderung nicht nur der Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch der Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen oft schwieriger gestaltet. In vielen Maßnahmen zur beruflichen Integration und Qualifikation sind sie noch immer unterrepräsentiert. Im Unterschied zu Männern mit Behinderung werden ihre Zugangschancen häufig durch fehlende Voraussetzungen (Versicherungszeiten) und/oder bestehenden Kinderbetreuungspflichten erschwert. Ihre generell geringere Erwerbseinbindung und ihre -im Falle von Erwerbsarbeit - geringeren Einkommen bedingen, dass Frauen mit Behinderung eine höhere Armutsgefährdung aufweisen als Männer mit Behinderung und Frauen ohne Behinderung. Es zeigt sich also, dass Frauen mit Behinderung "in einem hohen Maße von höchst prekären Lebensbedingungen betroffen sind. Die vielfach fehlenden Möglichkeiten zur eigenständigen Existenzsicherung, die mangelnde Wahlfreiheit bei Berufsfindung und Berufsausübung, fehlende Karrierechancen, ,Patchwork-Biografien' sowie vielfältige Phasen von Erwerbsarbeitslosigkeit - unterbrochen von Phasen in Maßnahmen oder durch Klinikaufenthalte - sind in den verschiedenen dargelegten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen bzw. arbeitsmarktspezifischen Strukturen begründet."[129]

Vor diesem Hintergrund erscheint es von besonderer Bedeutung Ansatzpunkte für spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Ausgangsbedingungen und Chancen für Frauen mit Behinderung abschließend zu skizzieren. Die folgenden Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen wurden im Rahmen unterschiedlicher Studien erarbeitet bzw. lassen sich daraus ableiten und beziehen sowohl die Ansichten, Wünsche und Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung selbst, als auch die Anregungen von ExpertInnen aus den Bereichen der beruflichen Rehabilitation, der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung mit ein. Die Maßnahmenvorschläge fokussieren vorrangig auf die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen mit Behinderung und beziehen sich dabei auf unterschiedliche Handlungsebenen und betreffen allgemeine politische und legistische Maßnahmen, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsagenden sowie die Konzeption und Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung.

4.1 Maßnahmen auf allgemeiner politischer und legistischer Ebene

Hierunter fallen einerseits allgemeine gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen mit Behinderung, politische Vorgaben und Fördervereinbarungen, aber auch Maßnahmen, die darauf abzielen, die politische Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung stärker zu forcieren und die Expertise von Frauen mit Behinderung stärker in politische Planungs- und Gestaltungsprozesse mit einzubeziehen:

Legistische Maßnahmen und Ausbau der Unterstützungsinfrastruktur:

  • Eine zentrale Forderung zum Abbau von benachteiligenden Strukturen für Frauen mit Behinderung stellt die Gleichstellung von Erwerbstätigkeit und Nicht-Erwerbstätigkeit bei der Zuerkennung von Hilfsmitteln und dem Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen dar.[130] Frauen mit Behinderung, die noch nie in den Arbeitsmarkt integriert waren bzw. lange Abwesenheitszeiten vom Arbeitsmarkt aufweisen, fehlen oft die notwendigen Voraussetzungen (Versicherungszeiten, Arbeitsmarktstatus), um bestimmte Förderungen oder Leistungen zu erhalten.

  • Weiters wird als eine wichtige politische und budgetäre Schwerpunktsetzung ein genereller Ausbau der finanziellen Ressourcen für Hilfsmittel und Unterstützungsangebote[131] speziell für die Zielgruppe der Frauen mit Behinderung angeregt. Wichtig ist dabei der Ausbau von wohnortnahen Angeboten und Teilzeitangeboten, um die Vereinbarkeit von Umschulung/Ausbildung/Qualifikation und Familie besser gestalten zu können.

  • Für viele Mütter mit Behinderung scheitert die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die Teilnahme an Unterstützungsangeboten noch immer an der fehlenden Betreuungsinfrastruktur. Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und - vor allem in ländlichen Regionen - ist für die Arbeitsmarktchancen von Frauen mit Behinderung wie für Frauen generell von großer Bedeutung. Auch die Übernahme von Finanzierungen von Hilfe im Haushalt, die bislang vor allem von persönlichen Netzwerken aus dem Lebensumfeld der Frauen erbracht werden, erscheint in diesem Kontext wichtig.[132]

Maßnahmen im Bereich der FördergeberInnen:

  • Das politische Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit Behinderung am Arbeitsmarkt ist in Österreich u.a. im "Bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behinderungsprogramm" (BABE) festgeschrieben. Im Sinne des Gender Mainstreaming wurde als Förderziel in der beruflichen Integration von Frauen mit Behinderung eine Quote von 50% festgelegt.[133] In vielen Förderbereichen der beruflichen Rehabilitation konnte diese Quote bisher jedoch nicht erreicht werden (vgl. S. 45). Der Ausbau von speziellen Angeboten für Mädchen und Frauen mit Behinderung stellt eine Möglichkeit dar, den Frauenanteil in der Summe der Maßnahmen zu erhöhen.

  • Arbeitsmarktsegregation" und die "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von behinderten Frauen" stärker in den Zielbestimmungen der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation zu verankern.[134] Auch der Erfolg der einzelnen Projekte sollte verstärkt an diesen Kriterien gemessen werden. Dies bedeutet auch bei der Erfolgsbewertung einer Maßnahme qualitative Gleichstellungskriterien (wie zum Beispiel die vermittelten Beschäftigungsverhältnisse von Frauen mit Behinderung) stärker in den Mittelpunkt zu rücken. In diesem Kontext ergeben sich auch neue Anforderungen an das Fördermonitoring.

Maßnahmen zur Stärkung der polititschen Interessenvertretung und Partizipation von Frauen mit Behinderung:

  • Die politische Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung ist in besonderem Maße zu fördern, nicht nur weil einer derartigen Organisation große Relevanz bei der Umsetzung ihrer Forderungen zukommt, sondern auch weil hier Frauen in der Öffentlichkeit ihre Kompetenz sichtbar und anderen Frauen mit Behinderung Mut machen können.[135]

  • Die Stärkung der Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung muss in weiter Folge auch zu einer repräsentativen Vertretung von Frauen in Gremien der verschiedenen Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung führen. Auch die Verankerung von frauenspezifischer Expertise in den verschiedenen Vertretungen und Foren ist weiter zu forcieren.[136]

  • In weiterer Folge soll auch die politische Partizipation von Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung verstärkt werden. Die Anerkennung der Expertise von Frauen mit Behinderung soll dazu beitragen, dass ihr Wissen und ihre Erfahrungen in die Erstellung von arbeitsmarktpolitischen Programmen, Ausbildungsrichtlinien etc. einfließen können. Auch politische Vorhaben und Beschlüsse sollten durch sachverständige Frauen mit Behinderung begutachtet werden.[137]

4.2 Leistungen und Unterstützungsangebote - Organisatorischer Rahmen

Neben dem Ausbau von Unterstützungsangeboten für Frauen mit Behinderung und der Verbesserung ihrer politischen Partizipation, ist es von zentraler Bedeutung, den Gleichstellungsgedanken auch in bestehenden Unterstützungsangeboten noch stärker zu berücksichtigen. In diesem Kontext sind vor allem die Organisationen im Bereich der beruflichen Rehabilitation gefordert, die Leistungen und Angebote zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration anbieten.

Organisationsentwicklung:

  • In Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung beraten und unterstützen, sind Organisationsentwicklungsprozesse einzuleiten bzw. weiterzuverfolgen, welche die Beteiligung der Frauen sicherstellen und eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Angebote und der Organisation zum Ziel haben. Wesentlich ist, dass vor allem die Führungskräfte frauen- und geschlechtersensible Arbeit in ihrer Einrichtung/Organisation zur "Chef- oder Chefinnensache" machen.[138]

  • Organisationsintern, aber auch im Austausch mit anderen Organisationen sollen Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit und aus Modellprojekten dafür genützt werden, dass ein breites Organisationswissen über Strategien und Konzepte zur Entwicklung und Ausgestaltung frauenfördernder und geschlechtersensibler Maßnahmen entsteht.

Ausbildung und Personalentwicklung:

  • Die Ausbildungsinhalte und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte, die die Lebensumstände und Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung thematisieren sind (weiter) zu entwickeln. Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte und Beschäftigte im Bereich des Behindertenwesens und in der öffentlichen Verwaltung zu frauenspezifischen Behinderungsfragen sollen verstärkt angeboten und in Anspruch genommen werden.[139]

  • Die Sensibilisierung für die spezifische Situation von Frauen mit Behinderung und die Vermittlung von geschlechtsspezifischer Didaktik im Bereich der Behindertenpädagogik soll neben der Ausbildung der Fachkräfte auch ein integraler Bestandteil der beruflichen Weiterbildung sein.

  • Frauen mit Behinderung sollen verstärkt als Schlüsselkräfte in allen öffentlichen und behinderungsspezifischen Einrichtungen und Institutionen beschäftigt werden. Damit kann nicht nur eine Erhöhung der Beschäftigung dieser Zielgruppe erreicht werden, sondern auch wichtige frauen- und behinderungsspezifische Expertise gewonnen werden.[140]

4.3 Spezifische Unterstützungsangebote und Fördermaßnahmen

Auch auf inhaltlicher Ebene der Projektkonzeptionierung und Maßnahmengestaltung sind geschlechtsspezifische Aspekte noch stärker zu berücksichtigen. Die Vorschläge beziehen sich dabei auf unterschiedliche Unterstützungsangebote, die von Ausbildung und der Beratung von Menschen mit Behinderung bis hin zur Unterstützung von Betrieben reichen:

Schulische Ausbildung:

  • Um der Tatsache, dass Frauen mit Behinderung generell noch immer geringere Bildungsabschlüsse aufweisen, entgegenzuwirken, wird die Ausweitung des Rechtes auf Integration über die achte Schulstufe hinaus vorgeschlagen. Durch Integrationsmaßnahmen in weiterführenden Schulen soll die Höherqualifizierung junger Frauen mit Behinderung gefördert werden.

  • Die Entwicklung von Sensibilisierungsmaßnahmen für Lehrende im weiterführenden Schulbereich und im dualen Ausbildungssystem soll dazu beitragen, dass Mädchen mit Behinderung bereits im schulischen Alltag ein breites Berufswahlspektrum vermittelt wird.

  • Auch gilt es, die akademische Ausbildung von Frauen mit Behinderung zu fördern. Mentoring-Programme und Nachwuchsförderungsprogramme an Universitäten sollen dazu führen, dass sich der Akademikerinnenanteil unter Frauen mit Behinderung erhöht.

Berufsorientierung und berufliche Ausbildung:

  • Da Eltern die Berufswahlentscheidungen von Jugendlichen mit Behinderung häufig stark beeinflussen, muss Elternberatung als integraler Bestandteil der Berufsorientierung ausgebaut werden. Dabei gilt es auch, mögliche bestehende geschlechterstereotype Vorstellungen über Berufe und ihren Einfluss auf die Berufswahl zu reflektieren und Eltern über vielfältige auch geschlechtsuntypische Tätigkeitsbereiche zu informieren.

  • Auch in der Beratung im Rahmen der Berufsorientierung von jungen Frauen und Mädchen mit Behinderung muss verstärkt das Ziel verfolgt werden, ihre Zielsetzungen und Wünsche zu berücksichtigen und ihnen ein erweitertes Berufsspektrum anzubieten und vorzustellen. Dazu bedarf es einerseits eines Ausbaus von Ausbildungsangeboten, die auch neue berufliche Felder beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Informationstechnologie, Logistik, Tourismus und Labortechnik eröffnen.[141]

  • Von Bedeutung für die berufliche Ausbildung von Frauen mit Behinderung ist auch das Schaffen von weiblichen Vorbildern, die praktisch vorleben, dass Frauen auch in männertypischen Berufen tätig sind. In diesem Kontext wird angeregt, darauf zu achten Frauen in Einrichtungen des Behindertenwesens verstärkt als Anleiterinnen und Ausbilderinnen auch in gewerblich technischen und handwerklichen Berufen einzustellen.[142] Auch Frauen mit Behinderung, die in frauentypischen Bereichen arbeiten, könnten als Mentorinnen während der Berufsorientierung und/oder beruflichen Ausbildung fungieren.

Beschäftigung und Qualifizierung:

  • Für arbeitsmarktferne Frauen mit Behinderung ist es von besonderer Bedeutung, Möglichkeiten zur Arbeitserprobung aber auch zur längerfristigen Beschäftigung zu schaffen. In diesem Kontext wird der Ausbau von regionalisierten Beschäftigungsprojekten und integrativen Betrieben angeregt, die vor allem Frauen mit Behinderung Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.[143]

  • Für Beschäftigungsmaßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt erscheint es zudem wichtig das Angebotsspektrum, das für Frauen mit Behinderung bislang vor allem Tätigkeiten im Bereich der Reinigung, Küche und Wäscherei vorsieht, zu erweitern.

Information und Beratung:

  • Angeregt wird der Ausbau von niederschwelligen und (vor allem im ländlichen Bereich) auch mobilen oder aufsuchenden Beratungsangeboten, die besonders benachteiligte Frauen mit Behinderung (mit geringen Bildungsabschlüssen, Migrantinnen, Alleinerziehende) über ihre Rechte und die möglichen Förderungen und Unterstützungsleistungen informieren. Damit sollen vor allem Frauen mit Behinderung erreicht werden, die zu bestehenden Unterstützungsangeboten im Bereich der Arbeitsmarktintegration noch keinen Zugang gefunden haben.

  • Zudem gilt es, das Beratungs-Know-how in Frauen- und Mädchen-beratungsstellen zu nutzen und dort zusätzliche Ressourcen für die Beratung von Frauen mit Behinderung zu schaffen. Dafür ist es notwendig, MitarbeiterInnen für die Bedürfnisse und Anliegen von Frauen mit Behinderung zu sensibilisieren aber auch den barrierefreien Zugang zu frauenspezifischen Einrichtungen und Stellen zu ermöglichen.[144]

  • In der Beratung von Frauen mit Behinderung sollte das Konzept des peer councelling (Frauen mit Behinderung beraten Frauen mit Behinderung) stärker Eingang finden.

Betriebliche Integration und Unterstützung:

  • Selbst wenn Frauen mit Behinderung den Zugang zu arbeitsmarktintegrativen Unterstützungsmaßnahmen finden, gestaltet sich ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht immer einfach. Die verstärkte Sensibilisierung von Betrieben für die Beschäftigung von Frauen mit Behinderung erscheint eine notwendige Maßnahme, um ihren Arbeitsmarkteinstieg zu erleichtern. Auch der Ausbau von monetären Anreizen für die Aufnahme von Frauen mit Behinderung (vor allem in männertypischen Beschäftigungsbereichen) wird in diesem Kontext vorgeschlagen.[145]

  • Ein weiter Vorschlag sieht vor, Betriebe, die Frauen mit Behinderung beschäftigten, größere gesellschaftliche Anerkennung zukommen zu lassen. So könnten die Vergaberichtlinien des Österreichischen Integrationspreises um den Genderaspekt, sowie Preise für frauenfreundliche Betriebe um den Aspekt der Behinderung erweitert werden.[146]

  • Für beschäftigte Frauen mit Behinderung ist es vor allem von Bedeutung, die betrieblichen Unterstützungsstrukturen weiter auszubauen, wozu Mentoring-Programme, Möglichkeiten zur beruflichen Laufbahn- und Karriereplanung, aber auch die spezifische Unterstützung durch Behinderten-vertrauenspersonen zählen, die es für die Situation von Frauen mit Behinderung zu sensibilisieren gilt.

  • Der Ausbau von präventiven Maßnahmen (betriebliche Gesundheits-förderung und Maßnahmen der sekundären Prävention), um Erkrankungen oder länger andauernden Beeinträchtigungen vorzubeugen, erscheint vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich von großer Bedeutung, in dem Frauen unter hohen körperlichen wie psychischen Belastungen beschäftigt sind.

4.4 Unterstützungsangebote für spezifische Zielgruppen

Frauen mit Behinderung stellen selbst keine homogene Gruppe dar, sondern sind mit sehr unterschiedlichen Bedingungen konfrontiert. Für Mütter mit Behinderung, aber auch für Frauen mit Behinderung in ländlichen Regionen ergeben sich spezifische Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen, wenn es um die Aufnahme einer Erwerbsarbeit geht. Auch für Frauen mit Lernbeeinträchtigungen und Mehrfachbehinderungen gestalten sich die Ausgangsbedingungen besonders schwierig.

Maßnahmen für Mütter mit Behinderung:

  • Mütter mit Behinderung benötigen in erster Linie wohnortnahe Unterstützungsangebote und Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote, die Teilzeitplätze anbieten. (Vgl. dazu das Modellprojekt "Wohnortnahe betriebliche Rehabilitation von Frauen" in Deutschland)

  • Mütter mit Behinderung haben erhöhte Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen. Sie benötigen beispielsweise finanzielle Unterstützungen beim Erwerb eines Führerscheins oder eines PKW, wofür die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit häufig erst geschaffen werden aber auch individuell zugeschnittene Kinderbetreuungsangebote. Um diese Anforderungen, die Kinderbetreuungspflichten und Mobilitätserfordernisse mit sich bringen, erfüllen zu können, werden neben öffentlichen Unterstützungsleistungen auch die Initiierung und der Aufbau von Selbsthilfe-Netzwerken unter Müttern mit Behinderung angeregt.[147]

Maßnahmen für Frauen mit Behinderung in ländlichen Regionen:

  • Diese Zielgruppe benötigt vor allem wohnortnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

  • Frauen mit Behinderung, die in peripheren ländlichen Räumen leben, sind einerseits verstärkt bei der Entwicklung von Mobilitätsstrategien zu unterstützen, andererseits sind aber auch vermehrt mobile, aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu entwickeln.[148]

Maßnahmen für Frauen mit Lern- und Mehrfachbehinderungen:

  • Vor allem für Frauen mit Behinderungen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, sind verstärkt alternative Tätigkeitsbereiche zu erarbeiten, die allen Untersuchungen zufolge bislang vor allem nur in haushaltsnahen Bereichen lagen. Die Vermittlung von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlichen Schlüsselqualifikationen und Teilqualifizierungen ist für diese Personengruppe besonders zu gewichten und frauen- und geschlechtergerecht zu konzeptionieren.[149]

  • Für Frauen mit Lern- und Mehrfachbehinderungen ist eine mädchen- und frauengerechte Unterstützung in der Lebensphase der Berufsfindung von besonderer Bedeutung. Wichtig wäre es daher, Angebote wie eine mädchen- und frauengerechte Lebens- und Berufswegsplanung zu entwickeln, die auch Themen wie Lebensformen und Kinderwünsche behandelt.[150]

  • Ebenfalls erscheint es von Bedeutung, Frauen mit Lernbehinderung in den Auf- bzw. Ausbau von Interessenvertretungen und Netzwerken von Frauen mit Behinderung stärker mit einzubeziehen, um dort auch ihre Belange zu berücksichtigen.[151]

4.5 Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung

Auch dem Thema der Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit kommt besondere Relevanz dazu, um das Bewusstsein über die spezifische Lebenssituation von Frauen mit Behinderung zu schärfen. Dabei muss auch Augenmerk darauf gelegt werden, Frauen mit Behinderung, die noch keinen Zugang zu arbeitsmarktintegrativen Unterstützungsstrukturen gefunden haben, zu erreichen. Vernetzung und Kooperation zwischen öffentlichen FördergeberInnen im Bereich der Behindertenhilfe, sozialen Dienstleistungseinrichtungen und Beratungsstellen, aber auch Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen sind von besonderer Bedeutung, um das Angebot und die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen mit Behinderung weiterzuentwickeln und auszubauen.

Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit:

  • Frauen mit Behinderung sind bislang noch in geringem Ausmaß in Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen organisiert und haben oft nur unzureichende Informationen über Förder- und Unterstützungs-möglichkeiten. Dementsprechend sollten Informationen über vielfältige Kanäle verbreitet werden, etwa durch E-Mails oder Briefe, die das Bundessozialamt aktiv, gezielt und regelmäßig an den Kreis der begünstigten Behinderten übermittelt, aber auch über niederschwellige und lokale Medien, wie Zeitungen und Radiosender.[152]

  • Weiters gilt es, gezielt Informationsmaterial für Frauen mit Behinderung zu erstellen, wobei aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote ihnen offenstehen. Von weiterer Bedeutung wäre es Beratungs- und Informationsmaterial, das in vielen Fraueneinrichtungen aufliegt, in eine "Leichter-Lesen-Version" bzw. in Brailleschrift zu übersetzen.

ExpertInnen und Fachöffentlichkeit:

  • Als Maßnahmen zur Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit werden die Veranstaltung von Tagungen, Konferenzen, ExpertInnenworkshops etc. zur Thematik Frauen mit Behinderung angeregt.

  • Auch die Erstellung einer internetbasierten (Wissens-)Plattform zur Thematik "Gender und Behinderung" könnte dem Thema größere Präsenz bringen und einen Erfahrungsaustausch über Modellprojekte, geschlechtsspezifische Didaktik in der Behindertenpädagogik, Maßnahmengestaltung etc. anregen.

  • Auch im Rahmen von bestehenden arbeitsmarktpolitischen Foren und Kooperationstreffen zwischen unterschiedlichen FördergeberInnen und Institutionen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene ist Sensibilisierungsarbeit für die Thematik der Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Behinderung zu schaffen (z.B. in der Form von "Round Tables" mit Frauen mit Behinderung als Expertinnen).[153]

  • Eine regelmäßige Berichterstattung über die aktuelle Situation von Frauen mit Behinderung würde die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Thematik ebenfalls befördern. Anzuregen wäre ein eigener Bericht über die Lage der Frauen mit Behinderung oder aber ein inhaltlicher Schwerpunkt im Rahmen bestehender Berichte (beispielsweise im Rahmen des AK-Frauenberichts oder des Behindertenberichts etc.)

Vernetzung:

  • Die Forcierung bundesweiter aber auch regionaler Vernetzungsstrukturen zur Thematik "Gender und Behinderung" aller involvierten Akteure (KostenträgerInnen wie Einrichtungen) könnte eine bessere Abstimmung und Koordination der Aktivitäten zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Behinderung ermöglichen.[154]

  • Weitere Synergieeffekte könnten durch regionale, nationale aber auch transnationale Vernetzungsaktivitäten der verschiedenen Behinderten-einrichtungen rund um die Thematik "Gender und Behinderung" entstehen. (Austausch über und Transfer von Modellprojekten).

  • Auch die Forcierung der Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Fraueneinrichtungen und Einrichtungen des Behindertenwesens wird angeregt. Ein institutionalisierter Austausch über Leistungsangebot und -neuerungen, aber auch über zielgruppenadäquate Beratungs- und Unterstützungskonzepte könnte einen wichtigen Know-how Transfer initiieren, der es ermöglicht, Frauen mit Behinderung noch gezielter zu unterstützen.

  • Schließlich kommt dem Aufbau von Vernetzungsstrukturen zwischen Frauen mit Behinderung besondere Bedeutung zu, sei dies in Form von Interessenvertretungen oder Selbsthilfegruppen.



[129] Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 107-108.

[130] Vgl. ebd., S. 122.

[131] Vgl. ebd., S. 122.

[132] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 366.

[133] Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm 2008 und 2009. Wien 2008, S. 12.

[134] Vgl. König, Philip: Geschlecht und Clearing. Kontexte einer Berufsorientierungsmaßnahme für behinderte und benachteiligte Jugendliche. Fazit und Handlungsoptionen. 2006, S. 5. http://www.philipkoenig.at/_TCgi_Images/20061214224838_Geschlecht%20und%20Clearing%20Fazit_1.pdf; 11.08.2009.

[135] Vgl. Eiermann/Helfferich 2000, S. 31.

[136] Vgl. Buchinger/Gschandtner 2007, S. 123.

[137] Vgl. Bergamann/Gindl 2004, S. 9 und Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 123.

[138] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 369.

[139] Vgl. Buchinger/Gschandtner 2007, S. 112.

[140] Vgl. ebd., S. 112.

[141] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 372.

[142] Vgl. ebd., S. 252.

[143] Vgl. Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 113.

[144] Vgl. Witt-Löw/Breiter 2006, S. 203 und Götzinger u.a. 2003, S. 23.

[145] Vgl. Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 114.

[146] Vgl. Götzinger u.a. 2003, S. 22.

[147] Vgl. Schön u.a. 2004, S. 378.

[148] Vgl. ebd., S. 379

[149] Vgl. ebd., S. 380.

[150] Vgl. ebd., S. 381.

[151] Vgl. ebd., S. 380.

[152] Vgl. Witt-Löw/Breiter 2006, S. 203.

[153] Vgl. Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 121.

[154] Vgl. ebd., S. 117.

5 Kurzzusammenfassung

Neuere Studien und Forschungsergebnisse der "gender und disability studies" gehen davon aus, dass die Geschlechtszugehörigkeit eine entschiedene Bedeutung für die Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung besitzt: für die Erziehung, die schulische wie berufliche Ausbildung, die Erwerbsarbeit, aber die auch Gestaltungsmöglichkeiten sozialer Beziehungen und Partnerschaften. Oft wird in diesem Kontext auch von einer doppelten oder gar mehrfachen Diskriminierung von Frauen mit Behinderung gesprochen: Sie sind aufgrund ihrer biologischen Geschlechtszugehörigkeit als Frauen und zum anderen als Mitglieder einer sozialen Gruppe mit Beeinträchtigungen und Behinderungen verschiedensten Diskriminierungen ausgesetzt. Die Benachteiligung als Frau und als behinderter Mensch kann an unterschiedlichen Lebensbereichen festgemacht werden - hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktintegration lässt sich ihre Benachteiligung an den folgenden Aspekten festmachen:

  • Arbeitsmarkt und Beschäftigung:

Die unterschiedlichen Befunde belegen, dass die Wahrscheinlichkeit als behinderter Mensch im Erwerbsleben zu stehen, erheblich geringer ist als bei Menschen ohne Behinderung. Die Wahrscheinlichkeit, als Frau mit Behinderung einer Erwerbsarbeit nachzugehen, ist noch geringer. Der Anteil von Frauen mit Behinderung, die ausschließlich im Bereich der Hausarbeit unbezahlte Arbeit leisten oder im sogenannten "Graubereich des Arbeitsmarktes" verschwinden, also "Mithelfende" in Familienbetrieben sind oder in Einrichtungen und Werkstätten unentgeltlich oder für ein Taschengeld Arbeit verrichten, ist groß. Diese geringere Arbeitsmarkteinbindung bedeutet für Frauen mit Behinderung auch eine größere Abhängigkeit von familiären und/oder staatlichen Unterstützungsstrukturen.

Gelingt Frauen mit Behinderung der Einstieg in das Erwerbsleben, so zeigen sich hinsichtlich ihrer Beschäftigungs- und Einkommenssituation ähnliche Muster wie bei Frauen ohne Behinderung. Sie sind vor allem in frauentypischen Tätigkeitsbereichen beschäftigt, gehen wesentlich häufiger als Männer einer Teilzeitarbeit nach und erzielen wesentlich geringere Erwerbseinkommen als Männer.

Unter allen vorgemerkten Arbeitslosen stellen Frauen mit Behinderung eine relativ kleine Gruppe war, was aber vor allem auf ihre geringe Arbeitsmarkteinbindung zurückzuführen ist. Die bestehenden Ungleichheiten am Arbeitsmarkt setzten sich für Frauen mit Behinderung in der Arbeitslosigkeit fort. Sie beziehen geringere Leistungen als Männer (mit und ohne Behinderung) und als Frauen ohne Behinderung.

Die Erwerbsbiografien von Frauen mit Behinderung sind besonders brüchig. Im Unterschied zu Männern mit Behinderung weisen sie häufig familienbedingte Unterbrechungen auf. Im Unterschied zu Frauen ohne Behinderung müssen sie häufig behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Unterbrechungen in Kauf nehmen.

Über die Situation von Frauen mit Lern- und Mehrfachbehinderungen liegen kaum Daten vor. Einzelne Untersuchungen liefern Hinweise darauf, dass Frauen in Werkstätten für Behinderte wesentlich häufiger vertreten sind als in anderen Maßnahmen. Da von den Frauen in den Werkstätten vor allem haushaltsnahe Tätigkeiten übernommen werden, verringern sich ihre Chancen auf Arbeitsmarktintegration, da diesen Kompetenzen am Arbeitsmarkt eine geringere Verwertbarkeit zugeschrieben wird als gewerblich-technischen Fertigkeiten, die in den Werkstätten aber noch immer vorrangig von Männern erlernt werden.

  • Schulische/berufliche Ausbildung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Die Bildungsabschlüsse von Frauen mit Behinderung verweisen auf unterschiedliche Benachteiligungskonstellationen: Sie verfügen wesentlich häufiger als Frauen ohne Behinderung und Männer mit Behinderung über einen Abschluss, der nicht über die Pflichtschule hinausgeht. Wie Frauen generell verfügen sie seltener als Männer über einen Lehrabschluss. Auch im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung sind Frauen unterrepräsentiert und ergreifen vorwiegend in frauentypischen Bereichen einen Lehrberuf. Dies ist vor allem damit im Zusammenhang zu sehen, dass die Berufswahlprozesse von Jugendlichen einer geschlechtsspezifischen Prägung unterliegen, die sich noch immer stark an traditionellen Rollenbildern orientiert. Bei Jugendlichen mit Behinderung wird die Einflussgröße "Geschlecht" in der Berufsorientierung häufig vernachlässigt, da die Behinderung im Vordergrund steht. Dies führt dazu, dass gängige Geschlechterstereotype noch stärker reproduziert werden und Frauen mit Behinderung deshalb seltener eine Arbeitsmarktintegration anstreben und wenn, dann vor allem in frauenspezifischen Beschäftigungsbereichen.

Auch in Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sind Frauen mit Behinderung noch immer unterrepräsentiert. Ihre Zugangschancen werden häufig durch fehlende Voraussetzungen (Versicherungszeiten) und/oder bestehende Kinderbetreuungs-pflichten erschwert. Besonders benachteiligt sind Frauen in ländlichen Regionen, alleinerziehende Mütter mit Behinderung und Migrantinnen mit Behinderung, die nur selten über Unterstützungsmöglichkeiten und ihren zustehende Ansprüche Bescheid wissen. Besonders problematisch gestaltete sich der geringere Zugang zu Integrationsmaßnahmen von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen, die so nur schwerer den Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen.

Auch die Wirkungsanalysen unterschiedlicher arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen für Menschen mit Behinderung zeigen, dass sich für Frauen mit Behinderung die Arbeitsmarktintegration trotz unterschiedlicher Unterstützungsleistungen noch immer schwieriger gestaltet.

  • Armut, Geschlecht und Behinderung:

Frauen mit Behinderung verfügen über die geringsten Einkommen und weisen damit auch eine höhere Armutsgefährdungsquote als Männer mit Behinderung und Frauen und Männer ohne Behinderung auf.

Zu den Faktoren, die ihre höhere Armutsgefährdung bedingen, zählen generell niedrigere Bildungsabschlüsse, ihre geringere Erwerbsbeteiligung und ihre geringen Einkommen, die sie im Falle einer Beschäftigung erzielen. Im Unterschied zu Frauen ohne Behinderung kann davon ausgegangen werden, dass sie krankheits- bzw. behinderungsbedingt auch höhere Alltagsaufwendungen haben.

Armut kann für Frauen mit Behinderung oft verschärfte Implikationen haben: Ihnen steht meist ein noch geringeres monatliches (Transfer-)Einkommen als Männern mit Behinderung zur Verfügung. Von Frauen ohne Behinderung unterscheidet sich ihre potentielle größere Abhängigkeit von Partnern, die neben der finanziellen Abhängigkeit auch aufgrund des Unterstützungsbedarfs aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung höher ist. Hinzu kommt, dass die mit Armut verbundenen psychischen Belastungen sich ungünstig auf bereits bestehende Erkrankungen oder Behinderungen auswirken.

Es zeigt sich also, dass Frauen mit Behinderung "in einem hohem Maße von höchst prekären Lebensbedingungen betroffen sind. Die vielfach fehlenden Möglichkeiten zur eigenständigen Existenzsicherung, die mangelnde Wahlfreiheit bei Berufsfindung und Berufsausübung, fehlende Karrierechancen, ,Patchwork-Biografien' sowie vielfältige Phasen von Erwerbsarbeitslosigkeit - unterbrochen von Phasen in Maßnahmen oder durch Klinikaufenthalte - sind in den verschiedenen dargelegten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen bzw. arbeitsmarktspezifischen Strukturen begründet."[155]

Maßnahmenvorschläge, um diese Situation für Frauen mit Behinderung zu verbessern, fokussieren auf unterschiedliche Handlungsebenen und betreffen allgemeine politische und legistische Maßnahmen, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsagenden sowie die Konzeption und Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung. (Vgl. dazu den erstellten Vorschlagskatalog S 58, ff.)



[155] Buchinger/Gschwandtner 2007, S. 107-108.

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Quelle:

Silvia Paierl: Gender und Behinderung. Benachteiligungskonstellationen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Eine Literaturstudie im Auftrag des Bundessozialamts, Landesstelle Steiermark

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.04.2011

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