Einfluß der Frühförderung auf die Ergebnisse der schulischen Integration

Autor:in - René J. Müller
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: erschienen in: 9. Multidisziplinäres Kolloquium der GEERS-Stiftung 16. und 17. März 1998 in Bonn-Bad Godesberg "Frühe Erkennung und Behandlung von Hörschäden bei Säuglingen"
Copyright: © René J. Müller 1998

1.Einführung

Der zweite Tag des 9. multidisziplinären Kolloquiums steht unter dem Thema: "Probleme der Frühförderung bei Hörschäden im Säuglingsalter". Die bisherigen Referentinnen und Referenten haben eindrücklich aufgezeigt, daß es bei der Frühförderung oder Früherziehung verschiedene Probleme zu bewältigen gilt und daß dazu unterschiedliche Prinzipien angewandt werden können. Hinter jedem Förder- oder Therapieansatz steht in der Regel ein Ziel, das man auf dem eingeschlagenen Weg zu erreichen hofft. Damit ist offensichtlich, daß die Frühförderung eine Angelegenheit ist, die einen Einfluß auf die schulische Integration eines hörgeschädigten Kindes hat. Das Ziel besteht in der Entwicklung, Förderung und

Festigung psychosozialer und kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur sozialen Reife oder zur Enkulturation führen.

Abbildung 1: Führen die verschiedenen Ansätze von Frühförderung zum gleichen Ziel?

Mir geht es nicht darum, die verschiedenen Therapieansätze, die in der Spracherwerbsphase der Frühförderung zur Anwendung kommen, miteinander zu vergleichen. Ähnlich wie verschiedene Pflanzenarten unterschiedliche Bedingungen benötigen, die für ihr Wachstum optimal sind, wird jede Therapeutin und jeder Therapeut so flexibel sein und den Ansatz dem jeweiligen Kind anpassen.

Die Therapieformen der Frühförderung entsprechen in der Welt der Computer den verschiedenen Programmen, der Software. Derweil werden verschiedene Betriebssysteme verwendet, allen voran das MS-DOS auf den Personal Computern, den PCs (IBM- und IBM-kompatible Geräte) sowie das OS auf den Macintoshs. Eine Software wird auf seine Hardware abgestimmt entwickelt. Soll das Programm auf einem anderen Betriebssystem laufen, sind jeweils umfangreiche Anpassungen notwendig. Ein Programm kann relativ leicht ersetzt werden. Der Ersatz eines Betriebssystemes ist wesentlich schwieriger und kostenintensiver. In der Regel bedeutet ein neues Betriebssystem die Anschaffung eines neuen Computers. Es gibt also veränderbare Größen und solche, die sich als äußerst konstant und ressistent erweisen. Konkret bedeutet dies, nun wieder übertragen auf den Bereich der Frühförderung: Es gibt unterschiedliche Therapeutinnen, die innerhalb einer bestimmten Bandbreite flexibel sind und auf die individuelle Situation des hörgeschädigten Kindes eingehen können. Allenfalls kann auch ein Therapeutinnenwechsel angezeigt sein.

Anders verhält sich die Sache mit dem Unterstützungssystem (Supportsystem), das in der Regel von einer Audiopädagogischen Beratungsstelle oder der Sonderschule der Region angeboten wird. Wie die aktuelle Realität zeigt, sind solche Einrichtungen bisher oftmals sehr schwerfällig und kaum bereit, auf die spezifischen Situationen der von ihnen betreuten Kinder genügend individuell zu reagieren. Die Art und Weise, wie ein Supportsystem gestaltet ist, hat direkte Auswirkungen auf die Frühförderung und die anschließende schulische Integration.

Damit wir eine Vorstellung davon bekommen, wie sich ein Supportsystem auf die schulische Integration auswirken kann, ist ein Positionswechsel, ein Perspektivenwechsel, notwendig. Versetzen wir uns deshalb in die Situation eines in der Regelschule integrierten Kindes und betrachten aus seiner Position, quasi retrospektivisch, was notwendig ist, welche Faktoren in seinem Unterstützungssystem wie beschaffen sein müssen, damit sie einen förderlichen Einfluß auf die Ergebnisse der schulischen Integration haben können.

2. Zusammenarbeit mit den Eltern

Ein Kind mit einer Hörschädigung ist in erster Linie ein Kind, ein Junge oder ein Mädchen. Dieses Kind hat ein spezielles Problem: Es hört nicht alles, im Extremfall selbst mit seiner Hörhilfe fast nichts. Dies bedeutet nicht, daß das Kind eine grundlegend andere Entwicklung durchleben muß als ein normal hörendes Kind in einer vergleichbaren sozialen Situation. Ohne Hilfestellungen von außen wird das Kind allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit in seiner Entwicklung stark eingeschränkt bleiben und von jener seiner gleichaltrigen hörenden Kameraden deutlich abweichen. Die für eine normale oder annähernd normale Entwicklung notwendigen Parameter verändern sich im Laufe der Jahre. Die Unterstützungsmaßnahmen für das hörgeschädigte Kind sind deshalb periodisch neu zu überdenken und an die aktuelle Situation anzupassen. Dadurch können günstige Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene kindliche Entwicklung in emotionaler, psycho-sozialer und kommunikativer Hinsicht geschaffen werden. Betrachtet man die einzelnen Glieder dieser sogenannten Habilitations- bzw. Rehabilitationskette, fällt auf, daß darin in den meisten Fällen eine 'Komponente' stets konstant bleibt. Diese ist das Elternhaus oder zumindest die Mutter. Die Mutter kennt in der Regel ihr Kind besser als alle Fachleute, damit ist sie die eigentliche Expertin ihres Kindes. Aus diesem Grund sollten die einzelnen Abschnitte auf dem Entwicklungspfad 'Mütterberatung - Kinderarzt - HNO-Arzt - HNO-Klinik - Therapeutin - hörgeschädigtenpädagogische Institution - Regelkindergarten - Regelschule' schwerpunktmäßig unter dem Blickwinkel 'Zusammenarbeit mit den Eltern' betrachtet werden.

Angesichts der Vielfalt der an dieser Tagung vorgetragenen Gedanken und der fundierten Darlegung der ihnen zugrunde liegenden Erkenntnisse, werde ich mich auf jene Aspekte beschränken, denen im Hinblick auf eine schulische Integration eine besonders große Bedeutung zukommen.

3. Früherkennung hörgeschädigter Kinder

Unter Fachleuten herrscht weitgehend Einigkeit darin, daß ein frühzeitiges Erkennen von Hörschädigungen bei Kindern eine der wesentlichen Voraussetzungen ist für den Erwerb der Lautsprache. So wurden in den letzten Jahren verschiedene Screening-Verfahren, wie z. B. die otoakustische Emission (OAE), entwickelt, die einfach zu handhaben sind und zu brauchbaren Resultaten führen. Trotz dieser Screening-Möglichkeiten besteht hinsichtlich der Erfassung von Hörschädigungen bei Säuglingen und Kleinkindern keineswegs viel Grund zur Zufriedenheit. Zu diesem Schluß komme ich aufgrund einer im Jahre 1993 in der deutschsprachigen Schweiz durchgeführten Untersuchung (René J. Müller, 1994). Unter anderem ging es dabei um die Frage, inwieweit Eltern mit ihrem Verdacht auf eine Hörschädigung bei ihrem Kind von den Fachleuten ernstgenommen wurden. Die Antworten auf diese Frage sind nachstehend dargestellt. Daraus geht hervor, daß einer der Hauptgründe für das späte Erfassungsalter bei den Fachleuten selbst liegt.

Abbildung 2: Wie Eltern von den Fachleuten ernstgenommen werden (Müller 1994, S. 98)

Ob die Situation in Deutschland besser ist und den Beobachtungen der Eltern mehr Gehör geschenkt wird, kann ich nicht beurteilen. Was ich jedoch mit Bestimmtheit sagen kann, ist, daß auch heute, vier Jahre nach dieser Untersuchung, in der Nordwestschweiz das Erfassungsalter nicht tiefer liegt. Dies obwohl einzelne Risikokinder sehr früh erfaßt werden.

Eine Möglichkeit, hier eine Verbesserung zu bewirken, besteht neben dem vermehrten Wahrnehmen dessen, was Eltern in der Sprechstunde mitteilen, darin, immer wieder Fortbildungsveranstaltungen für Kinderärzte, Ohrenärzte, Säuglingsschwestern und weitere interessierte Kreise durchzuführen.

Abbildung 3: Öffentlichkeitsarbeit geschieht auf vielen Ebenen

4. Medizinische und technische Versorgung von hörgeschädigten Kindern

Durch eine respektvolle Partnerschaft mit den Eltern wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Auf dieser Grundlage können weitere Maßnahmen wie Hörgeräteanpassung und allenfalls eine Cochlea-Implantation ohne großen Zeitverlust initiiert werden. Der Begleitung und Unterstützung durch eine Audiopädagogische Beratungsstelle und der engen Zusammenarbeit mit der HNO-Klinik kommt gerade in dieser Phase eine zentrale Bedeutung zu. In der Nordwestschweiz ist dies durch ein interdisziplinäres Zusammenwirken von Gehörlosen- und Sprachheilschule, der das Personal der Cochlea Implant-Beratungsstelle unterstellt ist, und der Ohrenklinik wie folgt realisiert:

Abbildung 4: Die drei hauptsächlichen Äste des multidisziplinären Teams im Bereich des Cochlea Implants (Dianne J. et al. Allum 1996, S. 106)

5. Von der Frühförderung zur schulischen Begleitung

Nach diesen Überlegungen wird die Bedeutung eines professionellen, multidisziplinären Unterstützungs- oder Supportsystems offensichtlich. Um zu beurteilen, welche flankierenden Maßnahmen einer ausgewogenen psychosozialen Entwicklung auf dem langen Weg vom gerade erfaßten hörgeschädigten Säugling bis hin zum emanzipierten hörgeschädigten jungen Menschen in der Regelschule oder im Beruf förderlich sind, ist es hilfreich, diesen Habilitationspfad im Überblick zu betrachten.

Abbildung 5: Wichtige Abschnitte auf dem Entwicklungsweg eines hörgeschädigten Kindes

Diese Darstellung ist stark vereinfacht. Vielleicht suggeriert sie, daß der Entwicklungsweg des hörgeschädigten Kindes einfach und von Anfang an klar sei, einer, bei dem es keine möglichen Verzweigungen gäbe. Dieser Eindruck wäre völlig falsch. Tatsächlich sind Eltern hörgeschädigter Kinder immer wieder in der Situation, sich entscheiden zu müssen. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist jene der primär angestrebten Kommunikationsform. Diese wird einen wesentlichen Einfluß auf den gesamten weiteren Pfad haben. Unabhängig davon, wie diese Entscheidung ist, sind die Eltern mit ihrem Kind unmittelbar auf ein zuverläßiges Supportsystem angewiesen. Dieses System darf sich nicht auf den Bereich der Frühberatung beschränken, sondern muß von Anfang an sämtliche Abschnitte der psycho-sozialen und schulischen Laufbahn des Kindes im Auge behalten. Damit wird klar, daß die Frühförderung zwar der vermutlich wichtigste Faktor in der erfolgreichen Entwicklung eines hörgeschädigten Kindes, jedoch keineswegs der einzige, ist. Weitere Strecken auf dem Entwicklungsweg müssen unterstützt und begleitet werden. Hindernisse müssen erkannt und überwunden werden. Die Frage ist dabei, wer bzw. welche Stelle den Eltern und dem Kind bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfend zur Seite stehen kann.

6. Von der traditionellen Sonderschule zum Kompetenz-, Beratungs- und Förderzentrum für Kinder und Jugendliche mit Kommunikationsschwierigkeiten

Spätestens ab dem Zeitpunkt des Feststellens der Hörschädigung sind die Eltern auf die Hilfe von Fachleuten und auch auf jene von anderen betroffenen Eltern angewiesen. Die Fachleute finden sich in der Audiopädagogischen Beratungsstelle, die betroffenen Eltern in der Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder. Wünschenswert ist, daß die behinderungsspezifischen Bezugspersonen für die Eltern über mehrere Jahre hinweg möglichst konstant bleiben. Aus diesem Grund wird das Supportsystem von der traditionellen regionalen Sonderschuleinrichtung zur Verfügung gestellt. Das Problem dabei ist allerdings, daß nicht alle Sonderschuleinrichtungen bereit sind, ihre traditionelle Aufgabe der Schulung hörgeschädigter Kinder zu Gunsten der integrativen Förderung zu verändern. Nicht umsonst sehen sich viele Eltern vor der ernüchternden Situation, keine oder nur eine rudimentäre Unterstützung durch die zuständige Sonderschule zu erhalten oder von dieser in der Erreichung ihrer Ziele sogar behindert zu werden. Das kann dazu führen, daß Eltern sich zusammenschließen, um einen Förderverein zu gründen, auf dessen Grundlage dann mit viel persönlichem Engagement ein neues Unterstützungssystem aufgebaut wird. Dabei ist zwar eine weitgehend ideelle Übereinstimmung unter den Eltern vorhanden, jedoch in den wenigsten Fällen eine solide Finanzierung.

Wieviel einfacher und vernünftiger wäre es doch, wenn die traditionellen Sonderschulen ihr Aufgabenfeld radikal umstrukturierten, und sich an den tatsächlichen Bedürfnissen ihrer Kunden orientierten! Welches sind die wahren Gründe für dieses verhindernde Verhalten, das in wirtschaftlichen Kreisen völlig undenkbar wäre? Ist es die Angst davor, alte 'Pfründe' zu verlieren? Ist es die Angst der Schuldirektoren vor ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie für neue Aufgaben sensibilisieren müßten? Tatsache ist, daß die Eltern bereit sind, in der Förderung ihrer hörgeschädigten Kinder aktive Partner zu sein, aber sie müssen als solche auch erwünscht und miteinbezogen werden.

Ein konkretes Beispiel

Die Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen (GSR) deckt das gesamte Gebiet der Nordwestschweiz mit seinen rund 500'000 Einwohnern ab. Sie ist ein konkretes Beispiel dafür, daß sich dieses Konzept in der Praxis bewährt. Die GSR ist ein multidisziplinäres, stufen- und altersübergreifendes, überregionales Kompetenz- und Förderzentrum, das die Kinder und Jugendlichen dort unterstützt, wo sie die Hilfe benötigen, nämlich in ihrer Regelklasse am Wohnort. Damit leistet die GSR Integrationsunterstützung von der Früherziehung bis hin zum Abschluß der Berufslehre. Insbesondere gewährleistet sie bei den sensiblen Übergängen, den krisenanfälligen Gabelpunkten in der schulischen und psychosozialen Laufbahn eine intensive Unterstützung. Diese Übergänge sind vom Elementarbereich in die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe, von der Schule in die Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit.

Während traditionelle Sonderschulen ohne stationäre Gruppen von Kindern nicht denkbar sind, ist das für ein Förderzentrum durchaus möglich. "Sonderschulen brauchen als Existenzbegründung und -nachweis hauseigene Schüler; Förderzentren können dagegen sehr wohl als Schulen ohne Schüler existieren. Dies ist die alles entscheidende Differenz zwischen Sonderschulen und Förderzentren." (Hans Wocken 1998, S. 49)

Wie sieht das im Beispiel der GSR konkret in Zahlen aus? Am 1. März 1998 wurden von der GSR 170 hörgeschädigte Kinder betreut. Zehn dieser Kinder besuchten die Sonderschule für Hörgeschädigte (traditionelle Gehörlosenschule). Zehn weitere Kinder, deren primäre Behinderung nicht in der Hörschädigung lag, wurden in anderen Sonderschulen der Region gefördert. Vier hörgeschädigte Kinder waren in einem gemeinsam von der GSR und der Stadt Basel geführten Kooperations- bzw. Integrationskindergarten. 38 Kinder waren in der Phase der Frühförderung, 52 Kinder in Regelklassen (1. bis 9. Klasse), 10 in Gymnasialklassen, in der Lehre oder an der Universität. Alle diese Kinder und Jugendlichen wurden von den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der GSR regelmäßig betreut. Weitere 46 hörgeschädigte Kinder in Regelkindergarten oder Regelklassen standen in losem Kontakt mit der GSR; bei Bedarf könnte die Unterstützung intensiviert werden.

Anzahl hörge-schädigter Kinder

Schulort

durchschnittliche Unterstützung durch die GSR pro Kind und Woche

38

Frühförderung zu Hause und im Kindergarten am Wohnort

2,6

4

Integrationskindergarten

7

10

Gehörlosenschule

8,5

10

andere Sonderschulen

2,5

52

Regelklassen (1. bis 9.)

2,0 (max. 8,0)

10

Gymnasium, Lehre, Uni

2,0 (max. 6,0)

37

Regelschule

0,25

9

Regelkindergarten / Früherziehung

0,25

170

insgesamt bekannte Kinder

ca. 2 Stunden pro Woche

Die folgende Beschreibung der Förderung, Schulung und pädagogisch-therapeutischen Unterstützung hörgeschädigter Kinder in der Nordwestschweiz ist ein Auszug aus der Homepage der GSR, die auf dem Internet unter folgender Adresse ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten wird: http://www.gsr.ch

Früherziehung

Ab dem Erfassungszeitpunkt wird im Elternhaus mit dem hörgeschädigten Kind therapeutisch gearbeitet. Fallweise kann die Therapie auch in der GSR durchgeführt werden. Entsprechend eingerichtete Räume stehen am Haselrain 24 in Riehen zur Verfügung. Hauptanliegen ist weniger die Einzeltherapie mit dem Kind als vielmehr der Kompetenztransfer zur Mutter, damit diese im Alltag adäquat mit dem Kind kommunizieren kann. Der hörgerichtete Therapieansatz ist muttersprachlich. Lautsprachunterstützende Gebärden werden nur ausnahmsweise, wenn ein Sprachaufbau nachweislich über den auditiven Kanal nicht möglich ist, verwendet. Eine Krabbel- und Spielgruppe für hörgeschädigte und normal hörende Kinder wird ebenfalls am Haselrain geführt. Für die Eltern ist dies ein Ort und eine Möglichkeit des Gedankenaustauschs.

Kindergartenalter

Die von der GSR betreuten Kinder besuchen nach Möglichkeit den Regelkindergarten am Wohnort. Beratung, Unterstützung von Kindergärtnerin oder Kindergärtner erfolgen durch die Audiopädagoginnen der GSR. Ist ein Teamteaching innerhalb des Kindergartens angezeigt, kann dies von der Audiopädagogin durchgeführt werden. Ist der Besuch des Regelkindergartens vor Ort nicht möglich, kann das hörgeschädigte Kind den Integrationskindergarten der GSR besuchen. Hier erhält es in vermehrtem Maße hörgeschädigtenspezifische und sprachtherapeutische Förderung.

Schulalter

Die von der GSR betreuten Kinder besuchen nach Möglichkeit die Regelschule am Wohnort. Beratung und Unterstützung von Lehrerin oder Lehrer erfolgen durch die Wanderlehrerinnen der GSR. Ist ein Teamteaching innerhalb der Klasse notwendig, kann dies von der Wanderlehrerin durchgeführt werden. Unter Umständen ist vor Ort der Einsatz einer Logopädin oder eines Stützlehrers der Gemeinde möglich. In diesem Fall erfolgt eine supervisionsmäßige Beratung dieser Personen ebenfalls durch eine Wanderlehrerin der GSR. Ist der Besuch der Regelschule vor Ort nicht möglich, kann das hörgeschädigte Kind in einer Klasse für Hörgeschädigte der GSR oder in einer der beiden Sprachheilschulen Riehen oder Arlesheim unterrichtet werden. Hier erhält es in vermehrtem Maße hörgeschädigtenspezifische und sprachtherapeutische Förderung.

In Riehen besteht eine Ganztagesschule mit Aufgabenbetreuung durch qualifizierte hörgeschädigtenspezifische Unterstützung. Die Schulung ist derzeit bis Ende der 7. Klasse möglich. Für die Ganztages- bzw. Aufgabenbetreuung wird den Eltern ein bescheidener Betrag in Rechnung gestellt.

Sekundarstufe I

Die von der GSR betreuten Kinder besuchen nach Möglichkeit auch in der Sekundarstufe I (ab der 8. Klasse) die Regelschule am Wohnort. Beratung und Unterstützung von Lehrerin oder Lehrer erfolgen durch die Wanderlehrerinnen der GSR. Ist ein Teamteaching innerhalb der Klasse angezeigt, kann dies von der Wanderlehrerin durchgeführt werden. Ist der Besuch der Regelschule vor Ort nicht möglich, kann das hörgeschädigte Kind in einer weiterführenden Schule für Hörgeschädigte in der deutschsprachigen Schweiz oder in Einzelfällen in Stegen (Baden-Württemberg, Deutschland) unterrichtet werden. Hier erhält es in vermehrtem Maße hörgeschädigtenspezifische und sprachtherapeutische Förderung.

Nachschulische Betreuung (Sekundarstufe II)

Die von der GSR betreuten Jugendlichen besuchen nach Möglichkeit die Berufsschule der Wohnregion. Beratung, Unterstützung von Lehrerinnen oder Lehrern der Berufsschule erfolgen durch die Wanderlehrerinnen der GSR bzw. durch geeignete Lehrkräfte der entsprechenden Stufe, die über hörgeschädigtenpädagogische Kenntnisse verfügen. Die GSR vermittelt diese bei Bedarf. Die Unterstützung der Lehrlinge erfolgt in der Regel im Einzelunterricht. Ist der Besuch der Berufsschule der Wohnregion nicht möglich, können die hörgeschädigten Jugendlichen in der interkantonalen Berufsschule für Hörgeschädigte in Zürich unterrichtet werden. Hier erhält es in vermehrtem Maße hörgeschädigtenspezifische und sprachtherapeutische Förderung.

Weiterführende Unterstützung

Auf universitärer Ebene ist eine Unterstützung durch die GSR ebenfalls gewährleistet. Beratung, Unterstützung von Dozentinnen oder Dozenten der Hochschule erfolgen durch die GSR bzw. durch geeignete Personen der entsprechenden Fachdisziplin, die über hörgeschädigtenpädagogische Kenntnisse verfügen; die GSR vermittelt diese bei Bedarf.

Eine weiterführende Unterstützung im außerschulischen Bereich ist durch die Beratungsstelle für Gehörlose der Region möglich.

Know-how und Qualitätssicherung

Als nordwestschweizerisches Zentrum für hörgeschädigte und sprachbehinderte Kinder und Jugendliche, das auf Beratung, Therapie, Kommunikationsförderung und Schulung ausgerichtet ist, garantiert die GSR, daß das fachpädagogische Know-how stets auf dem neusten Stand der Erkenntnisse zum Wohle der uns anvertrauten Personengruppe zur Verfügung steht. Unser Ziel ist klar die Integration der behinderten Kinder in die Regelkindergärten, dann in die Regelschule und später in die normale Gesellschaft. Unsere Aufgaben lösen wir dynamisch, prozeßorientiert. Eltern werden in unsere Arbeitsweise mit einbezogen.

Gefahrenpotential

Unser gut ausgebautes Schulungs- und Unterstützungsangebot für hörgeschädigte Kinder weist ein hohes Niveau auf. Wir dürfen uns allerdings nicht auf dem erreichten Stand ausruhen, sondern müssen weiterhin neue Konzepte finden, die die Gegebenheiten unserer sich rasch wandelnden Gesellschaft berücksichtigen. Es kann allerdings niemals darum gehen, Integration um jeden Preis zu verwirklichen. Bei jedem einzelnen Kind muß systemisch vorgegangen werden, also sorgfältig seine Gesamtsituation abgeklärt werden. Und sollte der Fall eintreten, daß für die ambulante Unterstützung vor Ort unsere finanziellen Ressourcen massiv gekürzt würden, dann wäre eine direkte Folge, daß unser Sonderschulbereich wieder ausgebaut werden müßte. Dies wäre dann eine legitime Aussonderung. Im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern hoffe ich, daß diese Entwicklung nicht eintreten wird."

7. Zusammenfassung

Daß die Frühförderung einen Einfluß auf die schulische Integration hat, ist unumstritten. Entscheidend ist die Einbindung der Frühförderung in ein umfassendes Supportsystem, das von der Frühförderung bis zum Eintritt in den Erwerbsprozeß Eltern und Kind in ausreichendem zeitlichem und personellem Umfang zur Verfügung steht. Die Leitung des Förderzentrums muß, analog zum Management von industriellen Fertigungsbetrieben, dafür besorgt sein, daß die erreichte Qualität gesichert und weiter ausgebaut wird.

9. Literatur

Allum, Dianne J. et al. (1996). Cochlear Implant Rehabilitation in Children and Adults. London, Whurr Publishers Ltd.

Müller, René J. (1994). Ich höre ... nicht alles! Hörgeschädigte Mädchen und Jungen in Regelschulen. Heidelberg, Edition Schindele.

Wocken, Hans (1998). "Merkmale und Profile von Förderzentren." Die neue Sonderschule 43 (1): 41-50.

Quelle:

René J. Müller: Einfluß der Frühförderung auf die Ergebnisse der schulischen Integration

Vortrag beim 9. Multidisziplinäres Kolloquium der GEERS-Stiftung 16. und 17. März 1998 in Bonn-Bad Godesberg "Frühe Erkennung und Behandlung von Hörschäden bei Säuglingen"

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.05.2005

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