MA - Stellungnahme barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen

Schlagwörter: Selbstbestimmung, Menschenrecht, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2013

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2013.

Das Thema ist: Barrierefreies Wohnen.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

1. Einleitung

Jeder Mensch hat das Recht darauf,

in einer passenden Wohnung zu leben.

Das ist ein Menschenrecht.

Das Wohnen ist ein wichtiger Teil davon,

dass man gleichberechtigt

in unserer Gesellschaft leben kann.

Wenn ein Mensch zum Beispiel nur eine schmutzige,

kalte oder feuchte Wohnung bekommt,

weil dieser Mensch eine Behinderung hat,

ist das ungerecht.

Außerdem schadet es diesem Menschen.

Eine Wohnung ist nicht nur dazu da,

dass man ein „Dach über dem Kopf“ hat

und nicht im Freien schlafen muss.

Eine Wohnung bedeutet auch,

dass man in Sicherheit und in Freiheit leben kann.

Eine Wohnung ist auch

für die Würde der Menschen wichtig.

Also zum Beispiel dafür,

dass man respektvoll und gleichberechtigt behandelt wird.

Auch die wichtigsten Punkte

in der UNO-Konvention sagen,

dass Menschen mit Behinderungen

das Recht auf eine passende Wohnung haben.

Diese Punkte sind:

  • Selbstbestimmung

  • Nicht-Diskriminierung

  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

  • Vielfalt in unserer Gesellschaft

  • gleiche Chancen für alle Menschen

  • Barrierefreiheit

  • Gleichberechtigung für Mann und Frau

  • Besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse

    von Kindern mit Behinderungen

2. Nicht-Diskriminierung

Kein Mensch darf schlechter behandelt werden,

nur weil er ein bestimmtes Merkmal hat.

Zum Beispiel wegen der Hautfarbe,

wegen der Religion oder wegen des Geschlechts.

Und natürlich darf auch kein Mensch

wegen einer Behinderung

schlechter behandelt werden.

Die UNO hat mehrere Erklärungen und Verträge

zum Thema Diskriminierung gemacht.

In allen diesen Erklärungen und Verträgen steht eindeutig,

dass das Recht auf Wohnen

für alle ganz besonders wichtig ist.

Es hat sehr schlimme Folgen,

wenn Menschen keine Wohnungen bekommen

oder nur sehr schlechte Wohnungen bekommen.

Außerdem ist es sehr wichtig,

dass alle Menschen

jeden öffentlichen Ort betreten dürfen und können.

Nur so können alle Menschen die gleichen Rechte haben

Alle Menschen müssen alle Menschenrechte

und alle Freiheiten haben.

Die einzelnen Länder müssen darauf achten,

dass alle Menschen diese Rechte und Möglichkeiten haben.

Wenn es Bereiche gibt,

in denen nicht alle Menschen die gleichen Rechte haben,

müssen die Länder dafür sorgen,

dass sich das ändert.

Auch wenn diese Bereiche

nicht direkt zum Staat gehören.

Auch private Firmen und Einrichtungen

dürfen niemanden diskriminieren.

Kein Mensch darf diskriminiert werden.

Das gilt besonders auch für das Wohnen.

Außerdem ist die Barrierefreiheit wichtig.

Jedes Land muss feststellen,

wo es Hindernisse gibt

und diese dann beseitigen.

Das gilt zum Beispiel für

  • Gebäude,

  • Straßen,

  • Busse, Züge, Straßenbahnen oder U-Bahnen,

  • Schulen

  • Oder Krankenhäuser.

Barrierefreiheit ist wichtig,

damit alle Menschen gleichberechtig

Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben.

Dazu gehört zum Beispiel der Zugang

zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das sind zum Beispiel Busse,

Züge, Straßenbahnen oder U-Bahnen.

Oder der Zugang zu wichtigen Informationen.

Und auch der Zugang zu Ämtern oder Krankenhäusern.

Auch wenn ein Land Wohnungen baut,

müssen diese Wohnungen

für alle Menschen da sein.

Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben,

so eine Wohnung zu bekommen.

Wenn es in irgendeinem Bereich

eine Diskriminierung von

Menschen mit Behinderungen gibt,

muss der Staat Österreich das ändern.

Dazu gehört auch,

dass Menschen mit Behinderungen

Zugang zu barrierefreien Wohnungen haben.

Jedes Land muss auch spezielle Gesetze

gegen Diskriminierung haben.

In Österreich steht das Verbot von Diskriminierung

zum Beispiel im Bundes-Verfassungs-Gesetz.

Das ist ein Teil des höchsten österreichischen Gesetzes.

Es gibt auch in den einzelnen österreichischen Bundesländern

eigene Bestimmungen gegen Diskriminierung.

Besonders wichtig ist auch,

dass im Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Bestimmungen gegen Diskriminierung stehen.

3. Barrierefreiheit

Zur Barrierefreiheit gehören mehrere wichtige Punkte.

Barrierefreiheit ist sehr wichtig,

damit alle Menschen

die gleichen Rechte bekommen können.

Besonders auch das Recht auf Wohnen.

3.1. Barrierefreiheit beim Bauen

Wenn es um das Wohnen geht,

fällt die Barrierefreiheit beim Bauen als Erstes auf.

Es ist ganz klar:

Wenn ein Wohnhaus oder eine Wohnung

nicht barrierefrei ist,

können Menschen mit Behinderungen nicht hinein.

Es ist aber auch oft so,

dass Menschen mit Behinderungen

erst gar nicht in die Nähe von manchen Wohnhäusern kommen,

weil die Straßen oder Gehwege nicht barrierefrei sind.

Oder weil es keine barrierefreien Verkehrsmittel gibt.

In jedem österreichischen Bundesland

gibt es Bau-Gesetze.

Dort steht, worauf man beim Bauen achten muss.

Diese Bau-Gesetze der Bundesländer

sind sehr wichtig für die Barrierefreiheit.

Dort müssen nämlich Maßnahmen

für Barrierefreiheit stehen.

Das schreibt die UNO-Konvention vor.

Aber oft werden Gebäude

trotzdem nicht barrierefrei gebaut.

In den Bau-Plänen steht zwar oft,

dass ein Gebäude barrierefrei ist.

Aber wenn es dann wirklich gebaut wird,

stimmt das nicht immer.

In Österreich ist es nämlich nicht notwendig,

dass eine Expertin oder ein Experte überprüft,

ob ein Gebäude wirklich barrierefrei ist.

Die Barrierefreiheit kann die Person bestätigen,

die für den Bau verantwortlich ist.

Meistens ist das die Person,

die den Bau auch geplant hat.

Der Plan muss von den zuständigen Personen

der Gemeinde geprüft werden.

Aber oft kennen sich diese Personen

nicht gut genug mit Barrierefreiheit aus.

Außerdem werden Bau-Pläne oft geändert.

Dabei kann es passieren,

dass ein Gebäude nicht mehr barrierefrei ist.

Es wird außerdem leider zu wenig kontrolliert,

ob fertige Gebäude wirklich barrierefrei sind oder nicht.

Auch ältere Gebäude müssen barrierefrei gemacht werden.

Das ist manchmal nicht ganz einfach,

aber es sollte immer eine Lösung geben.

Bei kleineren Umbauten oder Ausbesserungen

muss ein Gebäude nicht barrierefrei gemacht werden.

Bei größeren Umbauten aber sehr wohl.

Aber auch da gibt es zu wenige Kontrollen.

Oft wird deshalb auch bei größeren Umbauten

nicht auf die Barrierefreiheit geachtet.

3.2. Barrierefreiheit bei den Kosten

Menschen mit Behinderungen bekommen

oft schwer einen Arbeitsplatz.

Sie haben oft auch weniger Möglichkeiten,

eine gute Ausbildung zu machen.

Deshalb können sie auch oft

nicht genug Geld verdienen.

Diesen Nachteil muss man ausgleichen.

Vor allem in lebenswichtigen Bereichen.

Zum Beispiel beim Recht auf Wohnen.

Alle Menschen müssen sich das Wohnen leisten können.

Auch Menschen, die weniger Geld haben.

Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen.

Es muss Förderungen für jede Art von Barrierefreiheit geben.

Für den Wohnbau darf es nur Förderungen geben,

wenn die Wohnungen barrierefrei gebaut werden.

Manche Leute behaupten immer wieder,

dass barrierefreies Bauen zu teuer ist.

Der Monitoring-Ausschuss stellt fest,

dass das nicht stimmt.

Im Gegenteil.

Es ist sogar viel teurer,

wenn Gebäude erst später

barrierefrei gemacht werden.

Außerdem ist es auch immer teurer,

wenn man bestimmte Menschen

aus unserer Gesellschaft ausschließt.

Es ist billiger,

wenn es Maßnahmen gibt,

damit alle Menschen gemeinsam

leben können.

Es gibt auch eine Art zu bauen,

bei der Wohnungen schnell

barrierefrei gemacht werden können,

wenn das notwendig ist.

Diese Art zu bauen ist auch nicht teuer.

Auf Dauer ist barrierefreies Bauen

billiger als nicht-barrierefreies Bauen.

3.3. Barrierefreiheit beim Zusammenleben

Viele Menschen haben Vorurteile gegenüber

Menschen mit Behinderungen.

Sie wollen nichts mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben.

Das merkt man auch beim barrierefreien Bauen.

Oft haben Menschen mit Behinderungen

nicht die gleichen Chancen beim Wohnen

wie Menschen ohne Behinderungen.

Es gibt oft keine Barrierefreiheit,

weil manche Menschen ohne Behinderungen

nicht neben Menschen mit Behinderungen leben wollen.

Man muss Wohnungen für Menschen mit Behinderungen

manchmal neu planen

und einen neuen Ort zum Bauen suchen,

weil es Widerstand aus der Bevölkerung gibt.

Das zeigt deutlich,

dass viele Menschen noch immer

ein falsches Bild von Menschen mit Behinderungen haben.

Auch deshalb ist es so wichtig,

dass die Forderungen der UNO-Konvention

überall erfüllt werden.

In der UNO-Konvention steht,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht mehr in großen Einrichtungen leben sollen.

Dort leben sie nämlich getrennt

von anderen Menschen.

Menschen mit Behinderungen sollen

in barrierefreien Wohnhäusern wohnen können.

Gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen.

Es brauchen auch immer mehr ältere Menschen

barrierefreie Wohnungen.

Das ist auch ein Grund dafür,

dass die Menschen umdenken müssen.

Sie müssen lernen,

dass Barrierefreiheit für viele Menschen gut ist.

Alle Menschen müssen gleich behandelt werden

und dürfen nicht diskriminiert werden.

Ein Beispiel sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Bei diesen Menschen kann es vorkommen,

dass sie es wegen Ihrer Beeinträchtigungen nicht schaffen,

ihre Miet-Rechnungen rechtzeitig einzuzahlen.

In diesem Fall kann es passieren,

dass jemand seine Wohnung verliert

und obdachlos wird.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

machen so etwas aber wegen ihrer Krankheit.

Deswegen ist es wahrscheinlich eine Diskriminierung,

wenn diese Menschen ihre Wohnungen verlieren.

Es müssen auch Maßnahmen gefördert werden,

damit die Menschen lernen,

dass Menschen mit Behinderungen

gleich viel wert sind wie alle anderen Menschen.

3.4. Grundlegende Punkte der Barrierefreiheit

Beim barrierefreien Wohnen ist es besonders wichtig,

dass eindeutig klar ist,

dass Barrierefreiheit ein absolutes Recht ist.

Man kann nicht darüber reden,

ob Barrierefreiheit notwendig ist oder nicht.

Barrierefreiheit muss immer umgesetzt werden.

Das müssen vor allem alle Menschen verstehen,

die für das Bauen von Wohnungen zuständig sind.

Diese Menschen müssen das schon in ihrer Ausbildung lernen.

Oft ist schon bei der Planung klar,

dass Wohnhäuser nicht barrierefrei sind.

Und es kommt immer wieder vor,

dass Behörden den Bau trotzdem genehmigen.

Daran kann man erkennen,

dass vielen Menschen die Bedürfnisse

von Menschen mit Behinderungen

nicht so wichtig sind.

Oft nur deshalb,

weil sie gar nichts darüber wissen.

Menschen, die für das Bauen

von Wohnungen zuständig sind,

müssen mit Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertretern

zusammenarbeiten.

Dadurch lernen sie,

was beim Bauen wichtig ist.

Wenn es in irgendeinem Bereich

eine Diskriminierung von

Menschen mit Behinderungen gibt,

muss der Staat Österreich das ändern.

Das steht in der UNO-Konvention.

Es muss also auch Maßnahmen geben,

damit Barrierefreiheit

auch beim Bauen selbstverständlich wird.

Man muss also darauf achten,

dass es nicht nur barrierefreie Bau-Pläne gibt,

sondern dass wirklich barrierefrei gebaut wird.

Alle Bestimmungen und Gesetze

für das barrierefreie Bauen

müssen wirklich eingehalten werden.

Nur so kann Barrierefreiheit beim Bauen erreicht werden.

Jetzt ist es in Österreich so,

dass manche Bestimmungen und Gesetze

beim Bauen ernster genommen werden

als andere.

Zum Beispiel werden Sicherheits-Vorschriften

beim Bauen von Liften ernster genommen

als Barrierefreiheit.

Es müssen aber alle Bestimmungen und Gesetze

gleich ernst genommen werden.

Wenn Barrierefreiheit weniger ernst genommen wird,

ist das eine Diskriminierung.

Menschen, die für das Bauen

von Wohnungen zuständig sind,

müssen verschiedene Ausbildungen machen.

Es ist sehr wichtig,

dass Barrierefreiheit ein fixer Teil

dieser Ausbildungen wird.

4. Selbstbestimmung

Alle Menschen haben das Recht

auf ein selbstbestimmtes Leben.

Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Sie sind gleichberechtigt

und müssen die gleichen Chancen haben

wie alle anderen Menschen.

Das steht in der UNO-Konvention.

Dazu gehört auch,

dass Menschen mit Behinderungen

selbst entscheiden dürfen,

wo und mit wem sie wohnen wollen.

Menschen mit Behinderungen müssen nicht

in eigenen Wohneinrichtungen leben,

in denen nur Menschen mit Behinderungen wohnen.

Damit man wichtige Entscheidungen

selbst treffen kann,

muss man gemeinsam mit allen anderen Menschen

in unserer Gesellschaft leben.

Man muss mit der Familie, mit Freunden

und allen möglichen anderen Menschen reden können.

Nur dann bekommt man wichtige Informationen.

Und nur dann bekommt man die Fähigkeit,

richtige Entscheidungen zu treffen.

Zum Beispiel die Entscheidung,

wo und mit wem man wohnen möchte.

Niemand kann von selbst richtige Entscheidungen treffen.

Jeder Mensch muss das lernen.

Wir lernen von anderen Menschen,

wie man richtige Entscheidungen trifft.

Zu einem selbstbestimmten Leben

gehört auch das Recht,

eigene Entscheidungen zu treffen.

Zum Beispiel die Entscheidung,

wo und mit wem man wohnen möchte.

Außerdem steht in der UNO-Konvention ausdrücklich,

dass Menschen mit Behinderungen nicht

in eigenen Wohneinrichtungen leben müssen,

in denen nur Menschen mit Behinderungen wohnen.

Es muss also weniger Wohneinrichtungen geben,

die nur für Menschen mit Behinderungen gedacht sind.

Menschen mit Behinderungen müssen

Gleichberechtigt mit allen andern Menschen

ihre Wohnungen aussuchen können.

Sie müssen sich barrierefreie Wohnungen aussuchen können,

die für alle Menschen da sind

und nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Diese Wohnungen müssen an einem Ort sein,

an dem ein gemeinsames Leben

mit anderen Menschen möglich ist.

Solche Wohnungen sind auch für ältere Menschen wichtig.

Menschen mit einer Sachwalterin oder einem Sachwalter

dürfen nicht alle Entscheidungen alleine treffen.

Das ist oft ein Problem bei der Entscheidung

für eine eigene Wohnung.

Manchmal ist die Sachwalterin oder der Sachwalter

auch die Leiterin oder der Leiter

einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen.

Das ist dann besonders schwierig.

Diese Sachwalterinnen und Sachwalter wollen oft,

dass Menschen mit Behinderungen

in ihren Wohneinrichtungen bleiben.

5. Was muss geschehen?

Jeder Mensch hat das Recht auf eine passende Wohnung.

Deshalb müssen genügend Wohnungen barrierefrei sein.

Manche Menschen haben bestimmte Bedürfnisse.

Darauf muss man Rücksicht nehmen.

Dazu gehören ältere Menschen

oder Menschen mit Behinderungen.

Diese Menschen muss man besonders beachten.

Es muss Gesetze und Bestimmungen geben,

die auf diese besonderen Bedürfnisse achten.

Jeder Mensch hat das Recht auf einen Platz,

an dem er sicher und in Frieden leben kann.

Bestimmte Maßnahmen sollen dafür sorgen,

dass es mehr barrierefreie Wohnungen gibt.

Aber diese Maßnahmen reichen nicht aus.

Zum Beispiel gibt es seit kurzem ein Gesetz

für die Förderung vom Bau von Wohnanlagen.

Ein kleiner Teil von neu gebauten Wohnungen

muss barrierefrei sein,

sonst gibt es keine Förderungen.

Es darf aber nur Förderungen geben,

wenn die ganze Wohnanlage barrierefrei ist.

Das Recht auf Wohnen

gehört zu einem selbstbestimmten Leben.

Nur wenn man selbst entscheiden darf,

wo und mit wem man leben will,

kann man ein selbstbestimmtes Leben führen.

Manche Menschen brauchen Unterstützung,

damit sie eine Entscheidung treffen können,

die für sie gut ist.

Es ist sehr wichtig,

dass sie diese Unterstützung auch bekommen.

Wenn man vom Menschenrecht auf Wohnen spricht,

muss man auch darüber sprechen,

dass Plätze und Straßen barrierefrei sein müssen.

Bei den Planungen müssen selbstverständlich

Menschen mit Behinderungen mitreden dürfen.

5.1. Barrierefreiheit und Ausbildung

Für das Bauen von Wohnungen

sind verschiedene Menschen

mit verschiedenen Berufen zuständig.

Es gibt deshalb auch verschiedene Ausbildungen.

Es ist sehr wichtig,

dass Barrierefreiheit ein fixer Teil

dieser Ausbildungen wird.

Die Menschen müssen alles lernen,

was mit Barrierefreiheit zu tun hat.

  • Österreich hat einen Plan gemacht,

    was in den nächsten Jahren

    für Menschen mit Behinderungen

    getan werden muss.

    Dieser Plan heißt Nationaler Aktions-Plan.

    Er soll dabei helfen,

    dass die UNO-Konvention

    in Österreich eingehalten wird.

    In diesem Plan steht unter anderem,

    dass Barrierefreiheit bei Ausbildungen

    für das Bauen unterrichtet werden muss.

  • Es muss Maßnahmen geben,

    damit alle Menschen lernen,

    welche Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen haben.

    Zu diesen Bedürfnissen gehört auch barrierefreies Wohnen.

    Und das Recht auf die Entscheidung,

    wo und mit wem man wohnen möchte.

  • Viele Untersuchungen haben festgestellt,

    dass es auf Dauer weniger kostet,

    wenn man beim Bauen auf Barrierefreiheit achtet.

    Diese Untersuchungen müssen

    möglichst viele Menschen kennen.

    Dann wird auch mehr barrierefrei gebaut werden.

5.2. Wirkungsvolle Strafen

Für die Bau-Gesetze sind die einzelnen

österreichischen Bundesländer zuständig.

In diesen Bau-Gesetzen steht,

dass man nur darauf achten muss,

ob die Bau-Pläne barrierefrei sind.

Es wird aber viel zu wenig überprüft,

ob ein Gebäude auch wirklich barrierefrei gebaut wird.

Das muss aber unbedingt immer überprüft werden.

Oft kommt man erst sehr spät drauf,

dass ein Gebäude gar nicht barrierefrei ist.

Oft bemerkt das erst ein Mensch mit Behinderungen,

weil ein Gebäude für ihn nicht zugänglich ist.

  • Bei den Bau-Gesetzen

    muss man die UNO-Konvention beachten.

    Wenn Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden,

    muss man das ändern.

    Wenn ein Gebäude nicht barrierefrei ist,

    weil Bau-Gesetze nicht eingehalten werden,

    ist das eine Diskriminierung.

    Es muss wirkungsvolle Strafen geben,

    wenn so etwas passiert.

    Sonst wird sich nichts ändern.

5.3. Barrierefreiheit bei den Bau-Gesetzen

  • Bei den Bau-Gesetzen muss man die UNO-Konvention

    und auch andere Gesetze und Bestimmungen beachten.

    Zum Beispiel das Behinderten-Gleichstellungs-Recht.

  • Es darf nicht sein,

    dass man bei kleineren Umbauten oder Ausbesserungen

    nicht auf Barrierefreiheit achten muss

    und bei größeren Umbauten schon.

    Das ist gegen die Forderungen der UNO-Konvention.

  • Die UNO-Konvention gilt natürlich

    für ganz Österreich.

    Auch für die Bundesländer und die Gemeinden.

    In den Gemeinden sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

    für das Bauen zuständig.

    Diese müssen Informationen bekommen,

    welche Folgen es hat,

    wenn Wohnanlagen nicht barrierefrei sind.

    Zum Beispiel, dass es Strafen geben kann.

    Oder dass es auf Dauer teurer ist,

    wenn man nicht barrierefrei baut.

  • Die Bestimmungen zum barrierefreien Bauen

    müssen in ganz Österreich gleich sein.

    Dadurch wären alle neuen Bauten einheitlich barrierefrei.

    Außerdem könnte es auch

    eine einheitliche Ausbildung

    für das barrierefreie Bauen geben.

  • Es muss ein Recht darauf geben,

    dass Gebäude barrierefrei gemacht werden müssen,

    wenn sie es nicht sind.

5.4. Förderungen für Barrierefreiheit

Förderungen darf es nur geben,

wenn wirklich barrierefrei gebaut wird.

Der Monitoring-Ausschuss

hat schon einmal genau erklärt,

wie wichtig das ist.

Es gibt zwar ein Gesetz

für die Förderung vom Bau von Wohnanlagen.

Ein kleiner Teil von neu gebauten Wohnungen

muss barrierefrei sein,

sonst gibt es keine Förderungen.

Das ist aber zu wenig.

Es darf nur Förderungen geben,

wenn vollständig barrierefrei gebaut wird.

Wörterbuch -Wohnen

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hinein können.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

psychische Beeinträchtigung

Bei einer psychischen Beeinträchtigung

haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.

Diese Personen sind zum Beispiel

oft sehr traurig oder haben oft große Angst.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

erleben Situationen anders

und verhalten sich oft anders

als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Zum Beispiel fühlen, denken und handeln

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Sachwalterinnen oder Sachwalter

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht

in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.

Selbst-Vertretung

Eine Selbst-Vertretung vertritt die Interessen

von Menschen mit Behinderungen.

Die Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

sind selbst Menschen mit Behinderungen.

Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen

brauchen oder möchten.

Sie lernen,

welche Rechte und Pflichten

Menschen mit Behinderungen haben.

Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.

Sie können mitbestimmen,

wenn es um die Rechte von

Menschen mit Behinderungen geht.

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden,

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Sie heißt

„UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen“.

Vorurteil

Manche Menschen glauben,

dass sie etwas über andere Menschen wissen,

was aber gar nicht stimmt.

Sie beurteilen Menschen,

bevor sie überhaupt etwas

über diese Menschen wissen.

Man sagt: Sie haben ein Vorurteil

gegenüber anderen Menschen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: MA - Stellungnahme barrierefreies Wohnen. Barrierefreies Wohnen. Wien 2013.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/barrierefreies-wohnen-31-07-2013/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 21.06.2016

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