MA – Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht

Jeder Mensch muss barrierefrei wählen können

Schlagwörter: Gesetz, Politik, Gesellschaft, Selbstbestimmung, Bildung, Recht, Menschenrecht, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention, Partizipation
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2013

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2013.

Das Thema ist: Verwirklichung Barrierefreien Wahlrechts.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

1. Einleitung

Im Jahr 1997 hat es eine Empfehlung gegeben,

dass auch für Frauen das Recht zu wählen

immer und überall gelten muss.

Das kann man genauso

für Menschen mit Behinderungen sagen.

Beim Recht zu wählen gibt es nämlich

für Menschen mit Behinderungen ähnliche Probleme,

die es auch für Frauen gegeben hat.

Zum Beispiel muss das Recht zu wählen

auch für Menschen gelten,

die nicht viel Eigentum haben.

Oder für Menschen,

die nicht gut schreiben und lesen können.

Das Recht zu wählen ist ein Menschenrecht.

Es muss für alle Menschen gelten.

Die EU sagt zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen:

Das Wahlrecht ist kein besonderes Recht für ein paar Menschen.

Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

In unserer Zeit muss es klar sein,

dass Menschen mit Behinderungen

die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen.

Also auch das Recht zu wählen.

Wenn ein Land das schwer oder unmöglich macht,

kann es passieren,

dass die Gesetze in diesem Land

nicht ernst genommen werden.

In Österreich ist es selbstverständlich,

dass alle Menschen mit Behinderungen wählen dürfen.

Das gilt auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Das ist sehr erfreulich.

In Österreich dürfen politische Parteien

und einige Einzelpersonen

wichtige Stellen in der Regierung

und in der Verwaltung vergeben.

Diese müssen sich darum kümmern,

dass auch Menschen mit Behinderungen

in diesen wichtigen Stellen arbeiten können.

Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit bekommen,

wichtige Entscheidungen treffen zu können.

Damit man an der Politik teilhaben kann,

muss man wählen gehen dürfen.

Aber man muss auch gewählt werden können.

Auch in der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

ist die Teilhabe an der Politik

ein sehr wichtiger Punkt.

Menschen mit Behinderungen müssen

an allen Wahlen teilnehmen können,

die es in Österreich gibt.

Zum Beispiel auch an Wahlen

Für Interessen-Vertretungen.

Jede österreichische Staatsbürgerin

und jeder österreichische Staatsbürger

muss ab dem 16. Geburtstag wählen können.

Ab dem 18. Geburtstag darf man gewählt werden.

Damit das möglich ist,

muss es barrierefreie Wahlen geben.

Das steht auch in der UNO-Konvention.

Das gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Das gilt zum Beispiel auch für Frauen

oder für Menschen jeder Hautfarbe oder Religion.

Barrierefrei bedeutet für Wahlen,

dass jeder Mensch die Wahl-Lokale erreichen kann,

oder dass alle Informationen zugänglich sind.

Zum Beispiel muss es Informationen

für blinde Menschen geben.

Oder Informationen in leicht verständlicher Sprache

für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Manche Menschen brauchen beim Wählen Unterstützung.

Diese Menschen müssen diese Unterstützung auch bekommen.

Das gehört auch zu barrierefreien Wahlen.

Österreich ist eine Demokratie.

Das bedeutet unter anderem,

dass die Bevölkerung mitbestimmen darf

und dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.

Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Rechte

in einer Demokratie.

Deshalb ist es so wichtig,

dass das Wahlrecht für alle Menschen gilt

und auch eingehalten wird.

Barrierefreie Wahlen sind aber nicht nur

für Menschen mit Behinderungen wichtig.

Sie sind auch für ältere Menschen wichtig.

Oder für Menschen in Krankenhäusern

oder Pflegeheimen.

Deshalb muss es bei Wahlen

viel mehr Barrierefreiheit geben.

Manche Leute sind der Meinung,

dass bestimmte Menschen nicht wählen sollen,

weil sie keine eigenen Entscheidungen treffen können.

Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Das ist aber nicht wahr.

Außerdem wäre es eindeutig

gegen die Regeln der UNO-Konvention,

wenn nicht alle Menschen in einem Land wählen dürften.

Manche Menschen brauchen Unterstützung,

damit sie eine Entscheidung treffen können.

Wenn es diese Unterstützung gibt,

könne sie auch richtige Entscheidungen treffen.

Damit haben sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten

wie alle anderen Menschen auch.

2. Was gehört alles zu Barrierefreiheit?

Damit alle Menschen wählen können,

müssen alle Wahlen barrierefrei zugänglich sein.

Dabei muss man viele Punkte beachten.

Zum Beispiel müssen die Wahl-Lokale so gebaut sein,

dass auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

selbstständig hineinfahren können.

Das ist aber nicht das Einzige,

was man beachten muss.

2.1. Barrierefreie Mitarbeit in der Politik

Viele Menschen haben Vorurteile

gegenüber anderen Menschen.

Viele Menschen glauben leider,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht viel können oder hilflos sind.

Das stimmt aber nicht.

Das ist ein Vorurteil.

Es ist deshalb sehr wichtig,

dass mehr Menschen mit Behinderungen

in der Politik arbeiten.

Dadurch werden sie bekannt

und die Menschen sehen,

dass sie sehr wohl etwas können

und selbstständige Entscheidungen treffen können.

Bei Wahlen haben die politischen Parteien Listen.

Auf diesen Listen stehen

die Kandidatinnen und Kandidaten,

die wichtige Stellen bekommen,

wenn eine Partei genug Stimmen bekommt.

Es ist wichtig,

dass auf diesen Listen

mehr Menschen mit Behinderungen stehen.

Dann können mehr Menschen mit Behinderungen

wichtige Stellen bekommen

und wichtige Entscheidungen treffen.

Außerdem ist es wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

überall mitarbeiten können.

Sie müssen zum Beispiel

in der österreichischen Regierung vertreten sein

oder in den Verwaltungen der Bundesländer.

Sie sollen auch nicht nur bei Themen

wie Behinderungen mitreden können.

Sie sollen bei allen Themen mitreden.

Vor allem bei den Themen,

die angeblich nichts mit Behinderungen zu tun haben.

2.2. Bauliche Barrierefreiheit

Damit man das Wahlrecht richtig ausüben kann,

ist es unbedingt notwendig,

dass man seine Stimme selber abgibt.

Alle Menschen haben das Recht,

dass sie geheim wählen können.

Man muss niemandem sagen,

was man wählt.

Man kann deshalb auch

keine andere Person zur Wahl schicken

statt selbst hinzugehen.

Deshalb müssen alle Wahl-Lokale

barrierefrei zugänglich sein.

Außerdem muss es möglich sein,

dass alle Menschen an politischen Entscheidungen

beteiligt sind.

Dazu müssen aber auch alle Menschen

die Gebäude betreten können,

in denen diese Entscheidungen getroffen werden.

Deshalb müssen auch diese Gebäude barrierefrei sein.

Oft ist es nicht notwendig,

dass ein Wahl-Lokal umgebaut wird.

Man kann auch einfach

in einem andern Gebäude wählen,

das schon barrierefrei ist.

Es gibt in Österreich viele barrierefreie Gebäude.

Zum Beispiel Supermärkte oder Seniorenheime.

Es spricht nichts dagegen,

dass man in diesen Gebäuden

Wahl-Lokale einrichtet.

So könnten alle Menschen barrierefrei wählen.

Gebäude, in denen politische Entscheidungen getroffen werden,

müssen ohne Ausnahmen barrierefrei gebaut sein.

Alle interessierten Menschen müssen

ungehinderten Zugang zu diesen Gebäuden haben.

Auch Menschen mit Behinderungen.

2.3. Barrierefreie Informationen

Damit man bei einer Wahl

gute Entscheidungen treffen kann,

muss es Informationen geben.

Diese Informationen müssen

für alle Menschen zugänglich sein.

Es gibt schon mehr barrierefreie Informationen als früher.

Aber noch nicht genug.

Zum Beispiel sind folgende Punkte wichtig:

  • Es muss barrierefreie Unterlagen zu Gesetzen

    und anderen politischen Informationen geben.

    Nur so kann man mitreden und mitentscheiden.

    Man muss auch barrierefreie Informationen bekommen,

    was das Wahlrecht genau bedeutet.

  • Es muss barrierefreie Wahlprogramme

    und Wahlinformationen geben.

    Dort müssen zum Beispiel folgende Punkte stehen:

    Wo kann ich wählen?

    Wie wähle ich?

    Welche Personen kann ich wählen?

  • Gespräche von Politikerinnen und Politikern

    im Fernsehen müssen barrierefrei sein.

    Auch andere politische Sendungen im Fernsehen

    müssen barrierefrei sein.

    Vor allem muss es Untertitel

    und Übersetzungen in Gebärden-Sprache geben.

Es gibt in Österreich regelmäßig verschiedene Wahlen.

Zum Beispiel die Wahlen

für das Parlament für ganz Österreich.

Oder Wahlen in den einzelnen Bundesländern.

Es muss für jede Wahl spezielle

barrierefreie Informationen geben.

3. Was muss geschehen?

Die Politikerinnen und Politiker

sind dafür verantwortlich,

dass Menschen mit Behinderungen

ihre Angebote barrierefrei nutzen können.

Zum Beispiel Informationen, Veranstaltungen

oder Angebote im Internet.

Aber sehr oft passiert das nicht.

Obwohl es nicht am Geld liegen kann.

Die politischen Parteien in Österreich

bekommen viel Geld für ihre Arbeit.

Es gibt sogar ein Gesetz,

dass es barrierefreie Angebote geben muss.

Aber an dieses Gesetz halten sich nicht viele Leute.

Das muss dringend anders werden.

Es muss barrierefreie Angebote

für alle Wahlen in Österreich geben.

Auch für die Wahlen von Interessen-Vertretungen

und auch barrierefreie Angebote zum Arbeits-Recht.

3.1. Barrierefreie Mitarbeit in der Politik

Es arbeiten sehr wenige Menschen mit Behinderungen

bei politischen Parteien.

Noch weniger haben wichtige Funktionen,

in denen sie mitbestimmen können.

Das ist eine Tatsache.

Man muss unterschiedliche Meinungen überbrücken.

Sie dürfen keine Ausrede sein,

damit Menschen mit Behinderungen

in der Politik nicht mitarbeiten dürfen.

  • In der UNO-Konvention steht,

    dass man dafür sorgen muss,

    dass Menschen mit Behinderungen

    wirksam in der Politik mitarbeiten können.

    Das ist in Österreich nur teilweise so.

3.2. Bildung für die Teilhabe an der Politik

Menschen mit Behinderungen haben nur dann

die gleichen Chancen wie alle anderen Menschen,

wenn sie die Möglichkeit zum Lernen haben.

Ohne Inklusion in allen wichtigen Bereichen

können Menschen mit Behinderungen

nicht gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben.

Zu diesen wichtigen Bereichen gehört auch die Bildung.

Menschen mit Behinderungen und

Menschen ohne Behinderungen müssen gemeinsam

in Kindergärten, Schulen oder an Universitäten lernen können.

Wenn Menschen mit Behinderungen

getrennt von anderen Menschen lernen,

bedeutet das meistens eine schlechtere Bildung.

Das gemeinsame Lernen ist außerdem wichtig,

weil Menschen ohne Behinderungen

dadurch Kontakt zu Menschen mit Behinderungen haben.

Durch diesen Kontakt gibt es weniger Vorurteile

gegenüber Menschen mit Behinderungen.

Wenn es weniger Vorurteile gibt,

können auch mehr Menschen mit Behinderungen

in der Politik arbeiten.

Die Leute wissen dann nämlich,

dass Menschen mit Behinderungen das auch können.

Bildung ist für Wahlen auch deshalb wichtig,

weil man verstehen muss,

wie wichtig Wahlen sind.

Außerdem muss man wissen,

wie eine Wahl funktioniert.

3.3. Bauliche Barrierefreiheit

Es gibt in Österreich einige Regelungen,

die zumindest teilweise barrierefreie Wahlen

möglich machen sollen.

Im österreichischen Parlament

werden die wichtigen politischen Entscheidungen

für unser Land getroffen.

Dort sitzen die Politikerinnen und Politiker

der gewählten Parteien und entscheiden

zum Beispiel über neue Gesetze.

Das Parlament ist aber nicht barrierefrei.

Deshalb können Menschen mit Behinderungen

nur sehr schlecht teilnehmen.

Das gilt für Politikerinnen und Politiker

und Besucherinnen und Besucher.

Im Parlament ist es sogar vorgeschrieben,

dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

eine Begleitperson mithaben.

Das gibt es nur in ganz wenigen Gebäuden in Österreich.

Aber das Parlament wird bald umgebaut.

Dann sollte es im Parlament mehr Barrierefreiheit geben.

Die österreichische Regierung hat gesagt,

dass sie dafür sorgen wird,

dass mehr Menschen mit Behinderungen

in der Politik mitarbeiten können.

Zum Beispiel sollen alle Wahl-Lokale barrierefrei werden.

  • In der UNO-Konvention steht,

    dass Wahlen völlig barrierefrei sein müssen.

    Die Wahlen müssen für jeden Menschen geeignet sein,

    die Wahl-Lokale müssen für jeden Menschen zugänglich sein

    und die Informationen müssen leicht verständlich sein.

    Das ist in Österreich noch nicht so.

    Es gibt nur eine Regelung,

    dass einige Wahl-Lokale barrierefrei sein müssen.

    Das ist nicht genug.

  • Viele öffentliche Gebäude sind nicht barrierefrei.

    Deshalb können Menschen mit Behinderungen

    am politischen Leben nur teilweise teilnehmen.

3.4. Barrierefreie Informationen

Es gibt in einem Gesetz eine Regelung,

dass Menschen mit Behinderungen

eine Begleitperson zu den Wahlen mitnehmen können,

wenn sie das brauchen.

Diese Regelung ist aber nicht so,

wie es die UNO-Konvention fordert.

Die österreichische Regierung hat gesagt,

dass sie dafür sorgen wird,

dass Menschen mit Behinderungen

ungehindert wählen und auch

in der Politik mitarbeiten können.

Dabei hat sie sich auch verpflichtet,

die Wahlen barrierefrei zu machen.

Das heißt auch,

dass sie bei den Wahlen Assistenz

für Menschen mit Behinderungen anbieten muss.

Im ORF sind die Informationen

nur teilweise barrierefrei.

Es gibt nur teilweise eine Beschreibung für blinde Menschen.

Es gibt nur teilweise Untertitel zum Mitlesen

und es gibt zu wenige Übersetzungen

in die Gebärden-Sprache.

Deshalb bekommen Menschen mit Behinderungen

nicht die gleichen Informationen über die Politik

wie alle anderen Menschen.

Es gibt fast keine Informationen

in leicht verständlicher Sprache.

Es gibt nur ein paar einzelne Arbeits-Gruppen,

die so etwas anbieten.

  • In der UNO-Konvention steht,

    dass Menschen mit Behinderungen

    selbst eine Person aussuchen dürfen,

    die sie bei Wahlen unterstützt.

    Nur so können sie ihr Recht ausüben,

    bei allen Wahlen mitzumachen.

  • Es muss Gesetze geben,

    damit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen

    die Hilfe bekommen, die sie brauchen.

    Zum Beispiel Informationen in Gebärden-Sprache

    oder Informationen in leicht verständlicher Sprache.

  • Die Informationen in Fernsehen, Radio, Zeitungen

    oder im Internet müssen barrierefrei sein.

    Im Fernsehen muss es Informationen

    in Gebärden-Sprache und mit Untertiteln geben.

    Es muss aber zum Beispiel auch

    Informationen in leichter Sprache im Internet geben.

  • Es muss barrierefreie Informationen

    über die wichtigsten Punkte geben:

  • Wo kann ich wählen?

    Wie wähle ich?

    Welche Personen kann ich wählen?

3.5. Welche Maßnahmen muss es geben?

Wenn Menschen mit Behinderungen

in der Politik arbeiten,

brauchen sie dabei manchmal Unterstützung.

Es gibt in Österreich seit dem Jahr 2010

einen bestimmten Geldbetrag für diese Unterstützung.

Wie viel jemand bekommt,

hängt von der Art und Schwere der Behinderung ab.

  • In der UNO-Konvention steht,

    dass es passende Maßnahmen geben muss,

    damit alle Menschen an der Wahl teilnehmen können.

    Es muss aber auch sicher sein,

    dass alle Menschen in der Politik mitarbeiten können.

    Also müssen sie auch gewählt werden können.

Für den Ausschuss

Die Vorsitzende

4. Anhang

Einige Rechte von Menschen mit Behinderungen

bei Wahlen und in der Politik

Es gibt eine Arbeits-Gruppe von Menschen,

die bei der UNO für die Menschenrechte arbeitet.

Diese Arbeits-Gruppe heißt Menschenrechts-Rat.

Der Menschenrechts-Rat hat Regeln aufgestellt,

damit Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt wählen können

und auch gewählt werden können.

In diesen Regeln steht zum Beispiel:

Alle Länder müssen dafür sorgen,

dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt

mit allen anderen Menschen

am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben können.

  • Manche Menschen mit Behinderungen

    brauchen Unterstützung,

    damit sie ihr Wahlrecht ausüben können.

    Diese Unterstützung müssen sie auch bekommen.

    Sie müssen sich selbst eine Person aussuchen dürfen,

    die sie bei Wahlen unterstützt.

  • Es darf bei Wahlen keine Barrieren geben,

    damit jeder Mensch an den Wahlen teilnehmen kann.

    Zum Beispiel müssen Wahl-Lokale

    barrierefrei zugänglich sein.

    Informationen müssen so angeboten werden,

    dass sie auch für Menschen mit Behinderungen

    zugänglich und verständlich sind.

  • Jeder Mensch darf seine Stimme geheim abgeben,

    ohne dass ihm dabei jemand zuschaut.

    Jeder Mensch darf sich als Kandidatin oder Kandidat

    für Wahlen aufstellen lassen.

    Es hat also jeder Mensch das Recht darauf,

    gewählt zu werden.

    Diese Rechte müssen geschützt

    und sichergestellt werden.

  • Es muss Förderungen geben,

    damit allen Menschen klar wird,

    dass Menschen mit Behinderungen nicht hilflos sind

    und durchaus in der Politik arbeiten können.

  • Es muss Förderungen geben,

    damit Menschen mit Behinderungen

    viel mehr für das Leben

    in unserer Gesellschaft arbeiten können.

    Sie müssen zum Beispiel viel mehr

    in Vereinen oder Parteien mitarbeiten können.

  • Es muss auch gefördert werden,

    dass Organisationen gegründet werden,

    die in Österreich und auch in anderen Ländern

    politisch arbeiten.

Wörterbuch-Wahlrecht

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hinein können.

EU

EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.

Union bedeutet Vereinigung.

In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,

eng zusammenzuarbeiten.

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger

kann innerhalb der EU wohnen, wo sie oder er will.

Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland

jederzeit nach Österreich ziehen.

Gebärden-Sprache

Die Gebärden-Sprache

ist die Muttersprache von gehörlosen Menschen.

Bei der Gebärden-Sprache macht man Zeichen

mit den Händen, dem Gesicht und dem Körper.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderungen

genauso in der Gesellschaft leben können

wie Menschen ohne Behinderungen.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Interessen-Vertretung

Eine Interessen-Vertretung arbeitet dafür,

dass die Wünsche und Bedürfnisse

von bestimmten Menschen beachtet werden.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden,

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Sie heißt

„UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen“.

Vorurteil

Manche Menschen glauben,

dass sie etwas über andere Menschen wissen,

was aber gar nicht stimmt.

Sie beurteilen Menschen,

bevor sie überhaupt etwas

über diese Menschen wissen.

Man sagt: Sie haben ein Vorurteil

gegenüber anderen Menschen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: MA – Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht. Jeder Mensch muss barrierefrei wählen können. Wien 2013.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/verwirklichung-barrierefreien-wahlrechts-vom-31-07-2013/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.06.2016

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