Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text von bidok
- 1. Einleitung
-
2. Welche Probleme gibt es?
- Hoffnungslosigkeit
- Wann muss ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug?
- Wann ist ein Mensch gefährlich?
- Respektlosigkeit
- Wie kommt ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug?
- Anhörung
- Wie ist das Leben im Maßnahmen-Vollzug?
- Therapie
- Vorgeschichte der Menschen im Maßnahmen-Vollzug
- Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
-
3. Was muss sich ändern?
- Gleiche Rechte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Therapie statt Strafe
- Keine Diskriminierung
- Rechtsschutz
- Richtige Therapie
- Assistenz und Unterstützung
- Untersuchung der Qualität
- Vorsorge
- Begleitung bei der Entlassung
- Beteiligung der Menschen im Maßnahmen-Vollzug
- Überprüfung von Verbesserungen
- 4. Anhang
- Wörterbuch
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2015.
Das Thema ist: Umgang mit straffälligen Personen in Österreich.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html
Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Wenn ein Mensch etwas macht,
das gegen die Gesetze ist,
nennt man das eine Straftat.
Für so eine Straftat kann man ins Gefängnis kommen.
Wenn eine Gefängnis-Strafe durchgeführt wird,
nennt man das Straf-Vollzug.
Der österreichische Staat will mit Gefängnis-Strafen erreichen,
dass die Täterinnen und Täter erkennen,
dass sie etwas Falsches getan haben.
Sie sollen nach der Gefängnis-Strafe
ein ordentliches Leben führen
und keine Straftaten mehr begehen.
Aber es gibt Menschen,
die wegen einer psychischen Beeinträchtigung nicht verstehen,
was richtig oder falsch ist.
Diese Menschen begehen manchmal Straftaten
und sehen nicht ein,
dass sie etwas falsch gemacht haben.
Diese Menschen werden zwar
in einer Einrichtung festgehalten,
bekommen aber vor allem eine Therapie.
Wenn Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung
ihre Straftat einsehen,
bekommen sie eine Strafe und eine Therapie.
Das nennt man Maßnahmen-Vollzug.
Im Jahr 1975 sind die Gesetze für Straftaten geändert worden.
Danach hat man Straftäterinnen und Straftäter
mit einer psychischen Beeinträchtigung
seltener in Gefängnisse gesperrt:
Es sind viel weniger als 100 Menschen
mit einer psychischen Beeinträchtigung
in den Gefängnissen gesessen.
Außerdem haben die Menschen
mehr Freiheiten bekommen.
Sie haben auch immer wieder
für eine bestimmte Zeit
die Gefängnisse verlassen dürfen,
bevor sie ganz entlassen worden sind.
Das nennt man Freigang.
Aber dann haben einige Menschen
auf Freigang Straftaten begangen.
Danach sind die Bedingungen
in den Gefängnissen wieder strenger geworden.
Besonders ein Fall im Jahr 1993
war ein Grund für die strengeren Bedingungen:
Karl-Otto Haas sollte bald entlassen werden
und war auf Freigang.
Während dieses Freigangs hat er einen Mord begangen.
Karl-Otto Haas war nicht im Maßnahmen-Vollzug,
aber die Bedingungen für die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
sind trotzdem viel schlechter geworden.
Im Jahr 2014 waren schon wieder
mehr als 800 Personen im Maßnahmen-Vollzug.
Die Bedingungen im Maßnahmen-Vollzug
sind für die Menschen dort heute sehr schlecht.
Deshalb ist auch eine Arbeits-Gruppe eingesetzt worden,
die sich mit den Bedingungen im Maßnahmen-Vollzug
beschäftigen soll.
Bei dieser Arbeits-Gruppe
arbeitet auch der Monitoring-Ausschuss mit.
Der Monitoring-Ausschuss hat in Gefängnissen
mit einigen Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern geredet.
Diese Menschen können sonst nicht darüber sprechen,
wie es ihnen im Maßnahmen-Vollzug geht.
Das ist ein sehr großes Problem,
weil sie das Recht darauf haben.
In dem Bericht, den Sie hier lesen,
wird auch darauf geachtet,
ob Österreich wichtige Verträge einhält,
die es zum Schutz von Menschen in Gefängnissen gibt.
Zum Beispiel Bestimmungen gegen Folter
oder die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss schätzt die Arbeit
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen,
in denen Menschen wegen Straftaten festgehalten werden.
Trotzdem kommt es in diesen Einrichtungen immer wieder dazu,
dass die Bedürfnisse der Menschen nicht beachtet werden.
Selbstverständlich müssen die Opfer von Straftätern geschützt werden.
Der Opferschutz ist das Wichtigste.
Aber es ist möglich,
dass Straftäter wieder in die Gesellschaft zurückkehren können
und ein ordentliches Leben führen.
Das muss kein Widerspruch zum Opferschutz sein.
Inhaltsverzeichnis
- Hoffnungslosigkeit
- Wann muss ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug?
- Wann ist ein Mensch gefährlich?
- Respektlosigkeit
- Wie kommt ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug?
- Anhörung
- Wie ist das Leben im Maßnahmen-Vollzug?
- Therapie
- Vorgeschichte der Menschen im Maßnahmen-Vollzug
- Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
Wenn Menschen wegen einer psychischen Beeinträchtigung
ein Verbrechen begehen,
werden sie manchmal noch länger
in einer Einrichtung festgehalten,
als ihre Strafe dauert.
Dort müssen sie eine Therapie machen.
Das kann in manchen Fällen viele Jahre dauern.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter sagen dazu:
-
„Es ist unwürdig und unerträglich.“
-
„Wieso muss ich mit Häftlingen zusammen sein?
Ich bin ein Patient und kein Gefangener.“
-
„Hier bei der Therapie hat man weniger Rechte
als ein Strafgefangener“.
-
„Man nennt diese Einrichtung Therapie-Zentrum.
Aber eigentlich ist es ein Gefängnis.“
Sehr viele Menschen,
die nach einer Straftat
in einer Einrichtung festgehalten werden,
haben überhaupt keine Hoffnung mehr.
Sie sagen:
-
„Wenn man hier festgehalten wird,
passiert sicher nix mehr.“
-
„Man hängt in der Luft“.
-
„Hier zu sein ist komplette Hoffnungslosigkeit“.
-
„Es geht nichts weiter.
Bei mir nicht und auch bei den anderen nicht.“
Die Menschen glauben auch,
dass der Staat und die Einrichtungen
mit dem Problem nicht umgehen können.
Die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
bekommen in den Einrichtungen keine Hilfe,
sondern sie werden nur gefangen gehalten.
Ein Selbstvertreter ist der Meinung,
dass in den Einrichtungen
die Gesetze nicht eingehalten werden,
weil die Menschen seelisch gequält werden.
Angeblich sind die Menschen dort,
weil sie eine Therapie bekommen sollen,
damit sie wieder ein normales Leben führen können.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter glauben aber,
dass sie nur sinnlos festgehalten und gequält werden.
Zum Beispiel gibt es im Maßnahmen-Vollzug
nur Therapien auf Deutsch.
Unter den Menschen, die festgehalten werden,
gibt es aber mehr als 8 andere Sprachen.
Es gibt auch sehr viele Menschen im Maßnahmen-Vollzug,
die aus anderen Ländern geflohen sind
und keine Aufenthalts-Berechtigung haben.
Das ist für diese Menschen sehr gefährlich,
weil sie in den Einrichtungen leicht von der Polizei
wieder in ihr ursprüngliches Land
zurückgeschickt werden können.
Aber meistens sind die Lebens-Umstände
in diesen Ländern sehr schlecht.
Diese schlechten Lebens-Umstände sind oft der Grund,
warum Menschen eine Straftat begehen.
Das heißt, die Menschen werden in die Umgebung zurückgeschickt,
die schuld an ihren seelischen Problemen ist.
Das macht ihre Probleme natürlich nur größer.
Außerdem gibt es in diesen Ländern
meistens keine passende Betreuung
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Manchmal werden Menschen
in den Maßnahmen-Vollzug eingewiesen,
weil sie Drohungen gegen einen anderen Menschen
ausgesprochen haben.
Aber das wäre oft nicht notwendig,
weil solche Drohungen nicht immer ernst gemeint sind.
Drohungen auszusprechen
oder jemanden wild zu beschimpfen
ist unter manchen Menschen nicht außergewöhnlich.
Es ist auch keine psychische Beeinträchtigung,
wenn sich ein Mensch „schlecht benimmt“.
Manche Menschen reagieren auf schlimme Erfahrungen
mit auffälligem Verhalten.
Aber deshalb müssen sie nicht unbedingt
in eine Einrichtung für Menschen
mit psychischen Beeinträchtigungen eingewiesen werden.
Trotzdem werden deswegen immer mehr Menschen
in solche Einrichtungen eingewiesen.
Es werden auch auffällig viele Menschen eingewiesen,
weil sie Drohungen gegen Personen aussprechen,
die in der Öffentlichkeit stehen.
Zum Beispiel gegen Politikerinnen und Politiker.
In Österreich werden Menschen
im Maßnahmen-Vollzug festgehalten,
weil sie „gefährlich“ sind.
Oft wissen diese Menschen nicht,
wie lange sie dort bleiben müssen.
Die Begründung dafür ist,
dass diese Menschen wieder eine Straftat begehen würden,
wenn man sie freilassen würde.
Aber diese gefährlichen Menschen
bekommen in den Einrichtungen auch keine Hilfe.
Sie werden eigentlich nur eingesperrt.
Es wäre aber wichtig herauszufinden,
warum ein Mensch gefährlich ist
und welche Störung er hat.
Es gibt Tests und Einteilungen,
die die Gefährlichkeit eines Menschen feststellen.
Aber diese Tests und Einteilungen
sind für Österreich nicht geeignet,
weil sie für andere Länder gemacht worden sind.
Es ist ein Problem,
wenn man immer wieder betont,
wie gefährlich ein Mensch ist.
Es kommt im Maßnahmen-Vollzug immer wieder vor,
dass Menschen deswegen schlecht behandelt werden
oder keine richtige Hilfe bekommen.
Es ist außerdem eine Diskriminierung,
wenn ein Mensch festgehalten wird,
weil er angeblich gefährlich ist.
Wenn ein Mensch nur wegen einer
psychischen Beeinträchtigung festgehalten wird,
ist das auch gegen die UNO-Konvention.
Menschen, die eine psychische Beeinträchtigung haben,
können das oft erkennen und darüber nachdenken.
Sie haben oft die Fähigkeit, sich zu ändern.
Aber das wird beim Maßnahmen-Vollzug nicht beachtet.
Bei der Einweisung von Menschen
werden vor allem die schlechten Seiten gesehen.
Fortschritte haben oft keinen Einfluss auf die Strafe.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Alles, was für mich gut gewesen wäre,
ist bei Gericht nicht gesagt worden.
Die Vorstrafen wissen sie ganz genau,
die Dinge, die sich verändern,
sieht aber keiner.“
Menschen mit Behinderungen werden oft respektlos behandelt.
Auch im Maßnahmen-Vollzug
werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
oft respektlos behandelt und beleidigt.
Vor allem glaubt ihnen niemand etwas.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Den Verrückten, Kranken glaubt man ja nicht.
Die sagen zu mir: Du bist ein Volltrottel.
Niemand glaubt mir.“
Wenn ein Mensch eine Beeinträchtigung hat,
kann er trotzdem Situationen richtig erkennen.
Er kann auch eine eigene Meinung haben.
Jeder Mensch hat das Recht,
dass man ihm respektvoll zuhört
und er eine normale Antwort bekommt.
Viele Menschen im Maßnahmen-Vollzug sagen,
dass sie Versprechen bekommen,
die dann nicht eingehalten werden.
Bis zum Jahr 1994 war das allerdings ganz anders.
Versprechen sind ganz klar gesagt worden
und auch eingehalten worden.
Dann hat Karl-Otto Haas auf Freigang
einen Menschen ermordet.
Und alle Menschen im Maßnahmen-Vollzug
werden seitdem wieder schlecht behandelt.
Heute wissen viele Menschen
im Maßnahmen-Vollzug zum Beispiel nicht,
wann sie entlassen werden.
Sie wissen oft nicht einmal,
ob sie überhaupt jemals entlassen werden.
Oder manchmal bekommt ein Mensch das Versprechen,
dass er bald entlassen wird,
aber das geschieht in Wirklichkeit nicht.
Viele Menschen verzweifeln wegen dieser respektlosen Behandlung.
Wenn Menschen eine Straftat begehen,
bekommen sie eine bestimmte Strafe.
Zum Beispiel 5 Jahre Gefängnis.
Diese Menschen wissen also,
wann sie wieder in Freiheit sind.
Aber wenn ein Mensch mit einer psychischen Beeinträchtigung
eine Straftat begeht,
kann er auch länger im Maßnahmen-Vollzug festgehalten werden.
Das verstehen viele Menschen nicht.
Sie sehen sich als Opfer,
wie sie ihre Strafe ja eigentlich schon abgesessen haben.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Bis zum Ende der Haftstrafe hat man noch Hoffnung.
Da kann man auch noch einen Sinn sehen.
Aber dann kommt man in den Maßnahmen-Vollzug.
Und was danach im Maßnahmen-Vollzug passiert,
kann man gar nicht beschreiben.“
Viele Menschen werden jahrelang
oder sogar jahrzehntelang im Maßnahmen-Vollzug festgehalten.
Die Dauer des Maßnahmen-Vollzugs
wird auch immer wieder verlängert.
Das ist auch deshalb ein großes Problem,
weil Freunde und Verwandte glauben,
dass die Häftlinge selber daran schuld sind.
Sie glauben ihnen nicht,
dass es für diese Verlängerungen
eigentlich keinen Grund gibt.
Wenn der Verdacht besteht,
dass ein Mensch eine Straftat begangen hat,
weil er eine psychische Beeinträchtigung hat,
gibt es ein Gutachten. Dieses Gutachten soll feststellen,
ob ein Mensch gefährlich ist oder nicht.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter sind aber der Meinung,
dass diese Gutachten falsch gemacht werden.
Sie sind der Meinung,
dass die Entscheidungen der Gutachterinnen und Gutachter
in vielen Fällen völlig unverständlich sind.
Ein Gutachten wird bei einem Gespräch
mit Straftäterinnen und Straftätern gemacht.
So ein Gespräch sollte mindestens 6 Stunden dauern.
Aber in Wirklichkeit dauern die Gespräche
nur 5 bis 30 Minuten.
In so kurzer Zeit kann man einen Menschen
aber nicht richtig einschätzen.
Viele Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
sagen bei den Gutachten so wenig wie möglich.
Sie glauben, dass sowieso nur das Schlechte gesehen wird.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter erwarten sich
von den Gesprächen eigentlich Lösungen für ihre Probleme.
Aber das geschieht nicht.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Das Gespräch mit dem Gutachter ist sinnlos,
wenn er nur das sieht,
was die anderen sagen.“
Ein besonders schlimmes Erlebnis
hat ein anderer Mensch
mit psychischer Beeinträchtigung gehabt:
-
„Der Gutachter kommt herein,
gibt mir die Hand und sagt:
Sie sind gefährlich!“
Es gibt immer wieder Gutachten,
wenn ein Mensch länger im Maßnahmen-Vollzug
festgehalten wird.
Das soll auch so sein,
weil sich die Menschen ändern können
und vielleicht nicht mehr gefährlich sind.
Aber auch da gibt es Probleme.
Manchmal wird einfach immer nur das Ergebnis
aus dem ersten Gutachten verwendet
und die Menschen werden nicht neu untersucht.
Manchmal sind die Gutachten auch extrem unterschiedlich.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Wenn du das eine Gutachten liest,
glaubst du, ich bin ein Massenmörder.
Im nächsten Gutachten steht das genaue Gegenteil.“
Auch bei den Gerichts-Verhandlungen
werden Straftäter mit psychischen Beeinträchtigungen
oft nicht wirklich beachtet.
Oft werden diese Menschen nicht einmal zur Straftat befragt.
Wenn ein Mensch nicht beweisen kann,
dass das Gutachten nicht stimmt,
hat er keine Chance.
Viele Richterinnen und Richter
oder Anklägerinnen und Ankläger glauben außerdem,
dass der Maßnahmen-Vollzug besser ist
als die normale Haft im Gefängnis.
Sie glauben sogar,
dass sie den Menschen etwas Gutes tun,
wenn sie sie in den Maßnahmen-Vollzug schicken.
Wenn Menschen im Maßnahmen-Vollzug sind,
gibt es immer wieder Anhörungen.
Dabei soll überprüft werden,
ob ein Mensch gefährlich ist oder nicht.
Bei einer Anhörung entscheiden Richterinnen und Richter,
ob ein Mensch noch länger bleiben muss oder nicht.
Aber diese Anhörungen werden nicht sinnvoll gemacht.
Sie dauern so kurz,
dass ein Mensch nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Außerdem glauben viele Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter,
dass die Anhörungen nur zum Schein gemacht werden.
Sie glauben, dass schon vorher klar ist,
wie so eine Anhörung ausgeht.
Viele Menschen im Maßnahmen-Vollzug
wollen deswegen gar nicht zu den Anhörungen gehen.
Sie glauben, dass die Anhörungen sinnlos sind.
Richterinnen und Richter entscheiden,
ob ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug
mehr Freiheiten bekommt
oder sogar entlassen wird.
Aber sie müssen sich dabei an die Gutachten halten.
Sie können die Menschen nicht selbst einschätzen.
Oft entscheidet die Leitung der Einrichtung
oder ein Gutachten,
ob ein Mensch entlassen wird oder nicht.
Die Richterinnen und Richter
übernehmen diese Entscheidung dann einfach.
Oft lesen die Richterinnen und Richter
die Gutachten gar nicht ganz durch.
Sie lesen oft nur die erste Seite.
Aber es kann einen ganz anderen Eindruck geben,
wenn man das ganze Gutachten lesen würde.
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
haben bei einer Anhörung
das Recht auf eine Anwältin oder einen Anwalt.
Aber es ist nicht eindeutig klar,
wer nach einer Anhörung eine Entscheidung trifft.
Im Maßnahmen-Vollzug dauert alles viel zu lange.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Die ersten 18 Monate passiert einmal gar nichts.
Es dauert alles ewig.“
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
müssen oft über ein Jahr warten,
bis Anträge genehmigt werden.
Manchmal gibt es ein Gutachten,
dass ein Mensch aus dem Maßnahmen-Vollzug
entlassen werden soll.
Aber dann geschieht jahrelang nichts.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Wie man hier mit den Menschen umgeht,
ist eine Katastrophe.
Die Lebenszeit, die einem hier gestohlen wird,
die bekommt man nicht wieder.“
Damit die Menschen mehr Freiheiten bekommen,
müssen sie eine Therapie machen.
Aber in manchen Anstalten gibt es
nur einmal pro Woche 50 Minuten Therapie.
Das ist viel zu wenig.
Wenn sich ein Mensch
mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nicht versteht,
muss er oft trotzdem weiter mit dieser Person reden.
Oder er muss jahrelang warten,
bis er eine andere Therapeutin
oder einen anderen Therapeuten bekommt.
Es gibt Menschen im Maßnahmen-Vollzug,
die 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle eingesperrt werden.
Das gilt auch für die Menschen,
die Angst in engen Räumen haben.
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
haben auch keine Privat-Sphäre.
Wenn sie über bestimmte Dinge nicht sprechen wollen,
bekommen sie oft Probleme.
Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klagen darüber,
dass im Maßnahmen-Vollzug sehr viele Berichte notwendig sind.
Das Schreiben der Berichte braucht zu viel Zeit.
Deswegen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu wenig Zeit für die Arbeit mit den Menschen im Maßnahmen-Vollzug.
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
dürfen eigentlich Rückmeldungen schreiben,
wie es ihnen geht.
Aber das trauen sich nur wenige.
Es kann nämlich leicht passieren,
dass der Aufenthalt im Maßnahmen-Vollzug verlängert wird,
wenn man eine Rückmeldung schreibt.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Wenn man eine Rückmeldung gibt,
heißt es, man ist aggressiv.
Man muss zu allem ein nettes Gesicht machen,
sonst kommt man nie raus.“
Es gibt auch Probleme,
wenn man mehr Freiheiten bekommt.
Zum Beispiel müssen die Menschen lernen,
wie sie Probleme meistern können,
die nach dem Maßnahmen-Vollzug in Freiheit auftreten.
Deswegen wäre es sinnvoll,
dass es auch Therapie außerhalb der Anstalt gibt.
Es wäre auch wichtig,
etwas über die Möglichkeiten von Unterstützung
nach der Entlassung zu erfahren.
Aber diese Möglichkeiten gibt es nicht.
In Gegenteil:
Manchmal dürfen Menschen
den Maßnahmen-Vollzug eine Zeitlang verlassen.
Manche tun sich schwer damit.
Wenn sie aber darüber reden,
dass sie Probleme haben,
bekommen sie weniger Freiheiten
und müssen länger im Maßnahmen-Vollzug bleiben.
Oft gibt es auch Strafen
für alle Menschen im Maßnahmen-Vollzug,
weil ein Einzelner einen Fehler macht.
Ein großes Problem ist die Betreuung
nach dem Aufenthalt im Maßnahmen-Vollzug.
Die Menschen brauchen eine Probewohnung,
damit sie wieder lernen,
wie man in Freiheit lebt.
Es gibt aber zu wenige Möglichkeiten,
für dieses Probewohnen.
Wenn ein Mensch keinen Wohnplatz finden kann,
muss er im Maßnahmen-Vollzug bleiben.
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug müssen
zuerst in einer Probewohnung wohnen.
Sogar wenn sie eine eigene Wohnung haben
oder bei ihrer Familie wohnen können.
Damit nehmen sie einem anderen,
der keine Wohnung hat, den Platz weg.
Als Therapie gibt es im Maßnahmen-Vollzug
vor allem Medikamente und Gesprächs-Therapie.
Die Medikamente sind eine Zwangs-Therapie:
Die Menschen müssen bestimmte Medikamente nehmen,
damit sie überhaupt je wieder freigelassen werden.
Die Menschen bekommen sehr viele, starke Medikamente,
die oft auch starke Nebenwirkungen haben.
Darum kümmert sich aber fast niemand.
Aber wenn ein Mensch die Medikamente nicht nehmen will,
muss er eben länger im Maßnahmen-Vollzug bleiben.
Aber man darf keinen Menschen zwingen,
Medikamente zu nehmen.
Vor allem nicht,
wenn man sich nicht um die Nebenwirkungen kümmert.
Das steht auch in der UNO-Konvention.
Außerdem lösen Medikamente
die meisten Probleme der Menschen im Maßnahmen-Vollzug nicht.
Man muss sich mit den Menschen beschäftigen.
Die Gesprächs-Therapien sind manchmal erfolgreich.
Wenn ein Mensch eine passende Therapeutin
oder einen passenden Therapeuten findet,
gibt es Fortschritte.
Aber wenn der Mensch im Maßnahmen-Vollzug
mit der Therapeutin oder dem Therapeuten
nicht gut auskommt, hat er Pech gehabt.
Es gibt fast keine Möglichkeit,
die Therapie bei einer anderen Person zu machen.
Wenn bei einem Menschen eine Therapie nichts hilft,
bleibt er ohne weitere Hilfe im Maßnahmen-Vollzug.
Sie bekommen keine andere Art von Therapie,
auch wenn das helfen würde.
Besonders schlimm geht es Menschen,
die früher in Freiheit keine Therapie bekommen haben
und deshalb eine Straftat begangen haben.
Ein Selbstvertreter sagt:
-
„Ich wollte eine Therapie,
aber man hat mich nicht ernst genommen.“
Es gibt sehr viele Berichte,
dass Anträge auf Therapie abgelehnt worden sind,
weil eine Therapie zu viel Arbeit bedeuten würde.
Viele Menschen im Maßnahmen-Vollzug
waren früher selbst Opfer von Gewalt.
Oft haben sie als Kinder schlechte Erfahrungen gemacht.
Zum Beispiel in einem Kinderheim.
Viele haben auch schon lange Zeit psychische Beeinträchtigungen.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter erzählen zum Beispiel:
-
„Ich habe Geld als Entschädigung als Opfer bekommen.
Wir mussten im Kinderheim auf Legosteinen knien,
weil wir miteinander geredet haben.
Das Geld ist jetzt weg.
Ich habe jemanden verletzt
und dafür Schmerzensgeld bezahlt. Das ist ok.“
-
„Ich habe 5 Selbstmordversuche gemacht.“
-
„Ich habe darüber gesprochen,
dass ich über Mord nachdenke.
Daraufhin bin ich sofort eingewiesen worden.“
Diese Menschen sehen den Maßnahmen-Vollzug
oft als eine Möglichkeit
Hilfe zu bekommen.
Das ist aber ein sehr schlechtes Zeichen.
Es ist keine gute Lösung,
wenn ein Gefängnis oder eine Anstalt für Straftäter
als Möglichkeit für eine Therapie verwendet wird.
Wenn Menschen schlechte Erfahrungen gemacht haben
oder psychische Beeinträchtigungen haben,
werden ihre Probleme im Maßnahmen-Vollzug nicht besser.
Sie nehmen oft Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ernst
und wollen Selbstmord begehen.
Manchmal weigern sie sich zu essen,
weil das ein Weg zum Selbstmord sein kann.
Der Maßnahmen-Vollzug ist Gewalt gegen die Menschen.
Die Menschen bekommen riesige Probleme,
wenn sie im Maßnahmen-Vollzug festgehalten werden
und nicht wissen,
wann sie wieder freigelassen werden.
Diese Probleme können sie nie mehr lösen.
Es ist sehr schwer,
Verbesserungen im Maßnahmen-Vollzug zu machen.
Viele Menschen in unserer Gesellschaft
haben große Angst vor Straftätern
mit psychischen Beeinträchtigungen.
Diese Menschen wollen am liebsten,
dass diese Straftäter einfach für immer eingesperrt bleiben.
Sie sehen in diesen Straftätern nur Monster.
Sie haben kein Interesse daran,
dass diese Menschen wieder
in unserer Gesellschaft leben können.
Aber nur wenige Menschen aus dem Maßnahmen-Vollzug
begehen in Freiheit wieder eine Straftat.
Viele Menschen in unserer Gesellschaft
wollen absolute Sicherheit haben.
Aber das ist unmöglich.
Es gibt immer ein Risiko,
dass jemand einen Fehler macht.
Man muss dieses Risiko eingehen,
damit Menschen aus dem Maßnahmen-Vollzug
Unterstützung bekommen und wieder in Freiheit leben können.
Einige wenige Menschen begehen sehr schlimme Straftaten.
Deswegen müssen aber auch viele andere
für sehr lange Zeit im Maßnahmen-Vollzug bleiben.
Und auch die Menschen,
die sehr schlimme Straftaten begangen haben,
haben das Recht, sich zu ändern.
Sie müssen auch die Möglichkeit bekommen,
wieder in unserer Gesellschaft zu leben.
Manche von diesen Menschen
vielleicht nur unter bestimmten Bedingungen.
Inhaltsverzeichnis
- Gleiche Rechte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Therapie statt Strafe
- Keine Diskriminierung
- Rechtsschutz
- Richtige Therapie
- Assistenz und Unterstützung
- Untersuchung der Qualität
- Vorsorge
- Begleitung bei der Entlassung
- Beteiligung der Menschen im Maßnahmen-Vollzug
- Überprüfung von Verbesserungen
Es gibt 3 Hauptbereiche,
die sich im Maßnahmen-Vollzug dringend ändern müssen:
-
Wenn es Menschen im Maßnahmen-Vollzug schlecht geht,
müssen sie schnell die richtige Unterstützung bekommen.
Es muss auch die richtigen Möglichkeiten geben,
damit diese Menschen schnell entlassen werden können.
Zum Beispiel muss es genug Probewohnungen geben,
damit sich die Menschen
an das Leben in Freiheit gewöhnen können.
-
Es muss neue Regeln geben,
wann und warum ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug
eingeliefert wird.
Auch die Gutachten,
ob ein Mensch gefährlich ist oder nicht,
müssen viel besser werden.
-
Es muss mehr gesundheitliche Vorsorge geben,
damit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
keine Straftaten begehen.
-
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
heißen im Gesetz
„geistig und seelisch abnorme Rechtsbrecher“.
Diese Bezeichnung muss sich ändern.
Diese Menschen haben die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen auch.
Sie müssen auf die gleiche Weise behandelt werden.
-
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
werden oft diskriminiert.
Vor allem wenn sie eine Straftat begangen haben,
werden sie oft ohne Grund sehr lange eingesperrt.
Diese Menschen müssen die Möglichkeit bekommen,
wieder in unserer Gesellschaft zu leben.
Unsere Gesellschaft muss das Risiko aushalten,
dass einige von diesen Menschen
wieder eine Straftat begehen.
-
Menschen dürfen nicht nur wegen einer
psychischen Beeinträchtigung eingesperrt werden.
Wenn ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug ist,
muss man immer darauf achten,
ob er sich verändert und ob es ihm besser geht.
Für Straftäter mit psychischen Beeinträchtigungen
muss es so früh wie möglich eine Therapie geben.
Bei der Therapie muss es verschiedene Unterstützungen geben:
-
Gesundheits-Versorgung
-
Hilfe, damit Menschen nach einer Therapie
ein möglichst normales Leben führen können
-
Bildung
-
Hilfe beim täglichen Leben
-
und Hilfe beim Umgang mit anderen Menschen
-
Unsere Gesellschaft muss lernen,
wie schlecht die Diskriminierung
von Straftätern mit psychischen Beeinträchtigungen ist.
-
Vor allem Jugendliche und ältere Menschen
mit psychischen Beeinträchtigungen
werden oft wegen ihres Alters
und wegen ihrer Beeinträchtigung diskriminiert.
Diese Menschen sollten überhaupt nicht
in den Maßnahmen-Vollzug.
Sie sollten Therapie und Unterstützung bekommen.
-
Manche Menschen aus anderen Ländern
begehen bei uns eine Straftat,
weil sie in ihrem eigenen Land
schlimme Dinge erlebt haben.
Sie haben deshalb seelische Probleme.
Diese Menschen sollten bei einer Straftat
eine Aufenthalts-Genehmigung
und die richtige Unterstützung bekommen.
Sie sollten nicht im Maßnahmen-Vollzug
eingesperrt werden.
-
Alle Menschen im Maßnahmen-Vollzug
müssen jederzeit mit einer Anwältin
oder einem Anwalt sprechen können.
Auch bei den Anhörungen
über eine mögliche Entlassung
muss eine Anwältin oder ein Anwalt dabei sein.
-
Wenn Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
wegen ihrer Beeinträchtigung
in ein Krankenhaus kommen,
haben sie ganz bestimmte Rechte.
Solche Rechte müssen auch
für Menschen im Maßnahmen-Vollzug gelten.
-
Die Forderungen der UNO-Konvention
müssen auch für Menschen im Maßnahmen-Vollzug gelten.
-
Menschen im Maßnahmen-Vollzug
bekommen oft nicht die richtige Therapie.
In der UNO-Konvention steht genau,
welche Angebote es geben muss.
-
Alle Opfer von Gewalt
müssen die richtige Therapie bekommen.
Auch die Menschen,
die durch den Maßnahmen-Vollzug
Probleme bekommen haben.
-
Straftäter müssen so früh wie möglich
eine Therapie bekommen.
Auch schon vor der Einweisung in den Maßnahmen-Vollzug.
-
Menschen im Maßnahmen-Vollzug
dürfen nicht zu bestimmten Behandlungen gezwungen werden.
Zum Beispiel darf niemand gezwungen werden,
bestimmte Medikamente zu nehmen.
Das steht in der UNO-Konvention.
-
Wenn Menschen nach dem Maßnahmen-Vollzug
darauf vorbereitet werden,
wieder in unserer Gesellschaft zu leben,
brauchen sie die richtige Unterstützung.
Zum Beispiel eine Therapie außerhalb der Anstalt.
Das muss sichergestellt werden.
-
Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
kommen in den Maßnahmen-Vollzug,
weil sie in einer Betreuungs-Einrichtung
aggressiv werden.
Oft ist der Grund dafür,
dass diese Menschen eine neue Betreuerin
oder einen neuen Betreuer bekommen.
Es muss überprüft werden,
was man in dem Punkt besser machen kann.
-
Wenn Menschen aus dem Maßnahmen-Vollzug
wieder in Freiheit gelassen werden sollen,
können sie vorher immer wieder für kurze Zeit
aus der Anstalt weggehen.
Dabei werden die Menschen aber nicht gut unterstützt.
Deswegen begehen diese Mensch manchmal
in dieser Zeit wieder Straftaten.
Man muss überlegen,
wie man die Menschen besser unterstützen kann.
Man kann verhindern,
dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
gewalttätig werden und Straftaten begehen.
Dazu brauchen sie aber die richtige Unterstützung.
Mehrere verschieden Bereiche müssen dafür
gut miteinander arbeiten:
-
Gesundheits-Versorgung
-
Elternberatung
-
Jugendwohlfahrt
-
Therapie-Angebote
-
Bildung
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
brauchen Vorsorge,
damit sie keine Straftat begehen.
Wenn sie trotzdem eine Straftat begehen,
kommen sie in den Maßnahmen-Vollzug.
In dem Fall brauchen sie Unterstützung,
wenn die wieder entlassen werden.
Die Vorsorge und die Unterstützung bei der Entlassung
sind sehr schwierige Tätigkeiten.
Menschen, die das machen,
brauchen eine spezielle Ausbildung.
Es ist dringend notwendig,
dass es eine eigene Berufs-Ausbildung dafür gibt.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter müssen
bei allen Entscheidungen über den Maßnahmen-Vollzug
mitreden können.
Es hat im Jahr 1994 schon einmal Vorschläge gegeben,
wie man den Maßnahmen-Vollzug besser machen kann.
Diese Vorschläge sind nicht beachtet worden.
Der Monitoring-Ausschuss fordert dringend,
dass diese Vorschläge jetzt umgesetzt werden.
Für den Ausschuss
Die Vorsitzende
Inhaltsverzeichnis
Dieser Bericht ist eine Kurzfassung.
Der Monitoring-Ausschuss wird einen
ausführlichen Bericht nachreichen.
In der UNO-Konvention stehen Grundregelungen,
welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Dazu gehören auch
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen,
die im Maßnahmen-Vollzug sind.
Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,
dass folgende Regelungen ebenfalls sehr wichtig sind:
-
Das Ziel einer Haftstrafe muss sein,
dass die Menschen nach der Strafe
wieder in unserer Gesellschaft leben können,
ohne wieder eine Straftat zu begehen.
-
Menschen dürfen nicht beliebig lang
im Maßnahmen-Vollzug bleiben.
-
Menschen im Maßnahmen-Vollzug
dürfen nicht diskriminiert werden.
-
Unsere Gesellschaft muss das Risiko eingehen,
dass einzelne Menschen nach dem Maßnahmen-Vollzug
wieder eine Straftat begehen.
Es dürfen nicht alle Menschen darunter leiden,
dass einige einen Fehler machen.
In der UNO-Konvention steht eindeutig,
dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
auch als Menschen mit Behinderungen gelten.
Ein wichtiger Punkt sind aber auch die Barrieren,
die Menschen behindern.
Es gehört zum Beispiel zum Begriff „Behinderung“,
dass ein Mensch weniger Möglichkeiten im Leben hat,
weil andere Menschen ihm nichts zutrauen
oder für gefährlich halten.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
selbst Entscheidungen zu treffen.
Sie haben die gleichen Rechte
auf diese eigenen Entscheidungen
wie alle anderen Menschen auch.
Aber oft bekommen sie dieses Recht nicht.
Oft entscheiden andere Menschen für sie,
obwohl sie das gar nicht dürfen.
Es gibt keinen gemeinsamen Namen
für Menschen im Maßnahmen-Vollzug.
Oft werden sie nur mit beleidigenden Begriffen benannt.
Dadurch wird klar gemacht,
dass sie angeblich „anders“ sind als die anderen.
Das macht es aber schwerer,
„normal“ in unserer Gesellschaft zu leben.
Für jeden Menschen ist es eine starke Veränderung des Lebens,
wenn er in den Maßnahmen-Vollzug kommt.
Deshalb ist es besonders wichtig,
dass die Rechte von diesen Menschen
vollständig und immer beachtet werden.
Zum Beispiel dürfen in Österreich alle Menschen wählen.
Nur nicht Menschen, die im Gefängnis
oder im Maßnahmen-Vollzug sitzen.
In Österreich glauben viele Menschen,
dass Menschen mit Behinderungen
keine „normalen“ Fähigkeiten haben und hilflos sind.
Das gilt besonders für Menschen
mit psychischen Beeinträchtigungen.
Wenn ein Mensch mit psychischen Beeinträchtigungen
eine Straftat begeht,
haben die meisten Leute Angst,
weil er gefährlich sein könnte.
Dadurch werden diese Menschen
aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Oft glauben die Menschen aber nur,
dass jemand gefährlich ist,
weil er eine Drohung ausgesprochen hat.
Aber unter manchen Menschen
ist es nicht außergewöhnlich,
Drohungen auszusprechen
oder jemanden wild zu beschimpfen.
Deshalb müssen nicht alle Menschen Angst haben.
Man darf bei Menschen mit Behinderungen
nicht nur darauf achten,
was sie nicht können.
Menschen mit Behinderungen sind wertvoll für unsere Gesellschaft
und haben viele verschiedene Fähigkeiten.
Auch in der UNO-Konvention steht,
dass man Menschen mit Behinderungen
nicht danach beurteilen darf,
was sie nicht können.
Man muss sie nach ihren Fähigkeiten beurteilen,
wie alle anderen Menschen auch.
Auch bei Straftätern mit psychischen Beeinträchtigungen
muss man herausfinden,
welche Fähigkeiten und Möglichkeiten sie haben.
Im Maßnahmen-Vollzug werden Menschen
mit psychischen Beeinträchtigungen
in vielen Punkten diskriminiert.
Es wird zum Beispiel nicht darauf geachtet,
wie alt ein Straftäter ist.
Vor allem junge und alte Menschen
sollten nicht im Maßnahmen-Vollzug sitzen.
Es wird auch nicht darauf geachtet,
aus welchem Land ein Straftäter kommt.
Das wäre vor allem dann wichtig,
wenn dieser Mensch eine andere Sprache spricht.
Besonders schlimm ist es,
dass in Österreich Menschen aus anderen Ländern
ohne Aufenthalts-Genehmigung
im Maßnahmen-Vollzug sitzen müssen.
Diese Menschen haben in ihren eigenen Ländern
oft sehr schlimme Erlebnisse gehabt
und haben deshalb seelische Probleme.
Hier muss es dringend eine bessere Lösung geben.
Menschen dürfen unter keinen Umständen diskriminiert werden.
Alles, was Menschen diskriminiert,
muss dringend aufhören.
Die Unterstützung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
ist eine Angelegenheit der Gesundheits-Versorgung.
Und die Gesundheits-Versorgung ist ein Menschenrecht.
Bei vielen Menschen im Maßnahmen-Vollzug
hat man schon vor ihrer Straftat gewusst,
dass sie eine psychische Beeinträchtigung haben.
Bei einer richtigen Gesundheits-Versorgung
würden viel weniger von diesen Menschen Straftaten begehen.
Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
brauchen eine bestimmte Person,
die ihnen Sicherheit gibt.
Zum Beispiel einen bestimmten Betreuer
oder einen Angehörigen.
Wenn so eine Person plötzlich nicht mehr da ist,
werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
oft aggressiv und begehen Straftaten.
Viele von diesen Menschen kommen deshalb
in den Maßnahmen-Vollzug,
obwohl sie das gesundheitlich gar nicht aushalten.
Es muss so früh wie möglich Therapien
für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geben.
Richterinnen und Richter entscheiden darüber,
ob ein Mensch in den Maßnahmen-Vollzug kommt oder nicht.
Es ist aber oft nicht klar,
wie diese Entscheidungen zustande kommen.
Sie halten sich an Gutachten,
aber auch diese Gutachten werden oft nicht richtig gemacht.
Das muss sich dringend ändern.
Überhaupt muss die ganze Gesundheits-Versorgung
in Gefängnissen und im Maßnahmen-Vollzug besser werden.
Dazu gehören auch bessere Therapien.
In der UNO-Konvention steht an mehreren Stellen,
dass Therapien ein Recht
von Menschen mit Behinderungen sind.
Die Regelungen der Gesundheits-Versorgung
müssen für ganz Österreich gleich gelten.
Es darf in den einzelnen österreichischen Bundesländern
nicht unterschiedliche Regelungen geben.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
müssen spätestens nach ihrer Haftstrafe
eine Versorgung bekommen,
die sie in die Gesellschaft mit einbezieht.
Diese Versorgung muss auch in der Nähe des Wohnortes sein.
Alle Menschen wollen Sicherheit.
Aber es hat keinen Sinn,
einzelne Menschen nach einer Straftat
einfach lange wegzusperren.
Kein Mensch kann wieder normal in der Gesellschaft leben,
wenn er eingesperrt und ohne Unterstützung
sehr lange im Maßnahmen-Vollzug leben muss.
Wenn Menschen keine eigenen Entscheidungen treffen dürfen,
können sie keinen Fehler machen
und aus diesen Fehlern lernen.
Fehler und Risiko gehören zum Leben.
Es gibt keine Gesellschaft ohne Risiko.
Eine Gesellschaft muss mit dem Risiko leben können,
dass ein Mensch mit psychischen Beeinträchtigungen
auch nach einer Straftat in dieser Gesellschaft
weiterleben kann.
Es ist für eine Gesellschaft nicht möglich,
alles zu vermeiden,
was vielleicht gefährlich sein könnte.
Im Bereich Maßnahmen-Vollzug bei
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
muss es für alle Beteiligten dringend bessere Ausbildungen geben.
Es gibt zum Beispiel zu wenige Ärztinnen und Ärzte,
die sich in diesem Bereich gut auskennen.
Es gibt auch zu wenige ausgebildete Menschen,
die Straftäter nach dem Maßnahmen-Vollzug unterstützen können.
Oder auch die Richterinnen und Richter
müssen sich besser auskennen.
Es steht auch in der UNO-Konvention,
dass solche Ausbildungen notwendig sind,
damit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
richtig behandelt und unterstützt werden können.
Es muss auch allen Menschen richtig klar gemacht werden,
dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
keine gefährlichen „Monster“ sind.
Auch Zeitungen, Radio oder Fernsehen
müssen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
richtig darstellen.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
haben überall und immer die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen.
Wenn ein Gutachten gemacht wird,
ob ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug bleiben muss
oder freigelassen werden kann,
muss das allen Regeln der UNO-Konvention entsprechen.
Die Menschen mit Behinderungen müssen auf jeden Fall
mit einbezogen werden,
wenn es Entscheidungen über ihr Leben gibt.
Die Gutachterinnen und Gutachter müssen darauf achten,
dass sie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
auch wirklich verstehen.
Zum Beispiel muss es für gehörlose Menschen
Gebärden-Sprache geben.
Aber die Gutachterinnen und Gutachter
müssen auch darauf Rücksicht nehmen,
ob ein Mensch gut genug Deutsch kann oder nicht.
Gutachten dürfen nicht einfach übernehmen,
was ein anderes Gutachten über einen Menschen sagt.
Jedes Gutachten muss genau feststellen,
wie es dem Menschen zu diesem Zeitpunkt geht.
Außerdem müssen Angehörige
oder andere vertraute Personen
dabei sein, wenn ein Gutachten gemacht wird.
Es gibt regelmäßig Anhörungen,
bei denen festgestellt wird,
ob ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug bleiben muss oder nicht.
Anscheinend wird oft schon vor den Anhörungen abgesprochen,
welche Entscheidung es geben wird.
Das muss sofort aufhören.
Es ist unbedingt notwendig,
dass bei jeder Anhörung
eine Anwältin oder ein Anwalt dabei ist.
Anhörungen müssen lange genug dauern,
sonst kann niemand entscheiden,
wie es einem Menschen wirklich geht.
Die Menschen im Maßnahmen-Vollzug
müssen ausreichend Möglichkeit haben,
ihre eigene Meinung zu sagen.
Wenn ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug
eine andere Therapie will,
muss das berücksichtigt werden.
Es darf keine Strafen geben,
wenn ein Mensch sagt,
dass ihm eine bestimmte Therapie nicht hilft.
Kein Mensch darf zu einer bestimmten Behandlung
gezwungen werden.
Zum Beispiel darf niemand gezwungen werden,
bestimme Medikamente zu nehmen.
Es gibt offensichtlich viel zu wenige Möglichkeiten,
die Menschen im Maßnahmen-Vollzug richtig zu behandeln.
Es muss mehrere verschiedene
Behandlungs-Möglichkeiten geben.
Außerdem muss jeder einzelne Mensch
mit psychischen Beeinträchtigungen
so behandelt werden,
wie es für ihn richtig ist.
Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Das heißt auch,
dass sie selbst entscheiden dürfen,
welche Behandlung sie haben wollen.
Menschen müssen einverstanden sein,
wenn sie eine Behandlung bekommen.
Eine Behinderung ist kein Grund,
jemanden einzusperren.
Man darf niemanden einsperren,
weil er eine psychische Beeinträchtigung hat
und vielleicht gefährlich sein könnte.
Wenn ein Mensch wegen einer psychischen Beeinträchtigung
eine Straftat begeht,
hat das natürlich Folgen.
Aber man muss überprüfen,
was die beste Möglichkeit ist.
Man muss nicht jeden Straftäter
mit einer psychischen Beeinträchtigung
sofort für lange Zeit in den Maßnahmen-Vollzug stecken.
Es gibt viele Möglichkeiten,
wie man Menschen mit Behinderungen unterstützen kann.
Jeder Mensch im Maßnahmen-Vollzug hat andere Bedürfnisse.
Das muss berücksichtigt werden.
Menschen im Maßnahmen-Vollzug
müssen bei allen Entscheidungen mit einbezogen werden.
Der Maßnahmen-Vollzug muss stark verbessert werden.
Dabei ist es sehr wichtig,
mit den Menschen zu sprechen,
die dort festgehalten werden.
Es hat im Jahr 1994 schon einmal Vorschläge gegeben,
wie man den Maßnahmen-Vollzug besser machen kann.
Diese Vorschläge sind leider nicht beachtet worden.
Der Monitoring-Ausschuss fordert jetzt dringend,
dass diese Vorschläge umgesetzt werden.
Für den Ausschuss
Die Vorsitzende
Inhaltsverzeichnis
Eine Anwältin oder ein Anwalt ist eine Person,
die sich sehr gut mit den Gesetzen auskennt.
Sie hilft Menschen bei Verhandlungen oder Anhörungen,
damit diese Menschen zu ihrem Recht kommen.
Diskriminierung heißt, dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.
Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,
müssen sich an diese Regeln halten.
Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze
für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.
Wenn man die Gesetze nicht befolgt,
kann man bestraft werden.
Wenn Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
eine Straftat begehen,
werden sie nicht in einem normalen Gefängnis eingesperrt.
Sie kommen in eigene Anstalten.
Sie sitzen dort eine Strafe ab
und sollen eine Therapie bekommen.
Oft sitzen diese Menschen sehr lange
in diesen Anstalten.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Bei einer psychischen Beeinträchtigung
haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.
Diese Personen sind zum Beispiel
oft sehr traurig oder haben oft große Angst.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
erleben Situationen anders
und verhalten sich oft anders
als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Zum Beispiel fühlen, denken und handeln
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Umgang mit straffälligen Personen in Österreich. Wien 2015.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/massnahmenvollzug-19-01-15/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 08.03.2017