Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text von bidok
-
Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft
- 1. Zusammenfassung
- 1. Einleitung
- Was steht genau in der UNO-Konvention?
- Was ist De-Institutionalisierung genau?
- Einrichtungen und Unterstützung in der Nähe der Wohnungen
- Welche Folgen hat es, wenn Menschen nicht selbstbestimmt leben können?
- Wie ist die Situation in Österreich?
- Wie wohnen Menschen mit Behinderungen in Österreich?
- Unterstützung durch Politikerinnen und Politiker
- Menschen mit Behinderungen richtig sehen
- Gibt es wirklich kein Geld für Menschen mit Behinderungen?
- Wie können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben?
-
Was muss sich ändern?
- Alle Bundesländer müssen gemeinsam arbeiten
- Einheitliche Zusammenarbeit
- Menschen mit Behinderungen müssen mitarbeiten können
- Es muss die richtigen Vorschriften und Regelungen geben
- Unterstützung beim Weg in ein selbstbestimmtes Leben
- Es muss überall in Österreich genug Unterstützung geben
- Allgemeine Maßnahmen
- Spezielle Maßnahmen
- Ausbildung und Informationen
- Gute Beispiele
- Genaue und gute Informationen
- Empfehlungen der UNO
- Wörterbuch
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2016.
Das Thema ist: Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zusammenfassung
- 1. Einleitung
- Was steht genau in der UNO-Konvention?
- Was ist De-Institutionalisierung genau?
- Einrichtungen und Unterstützung in der Nähe der Wohnungen
- Welche Folgen hat es, wenn Menschen nicht selbstbestimmt leben können?
- Wie ist die Situation in Österreich?
- Wie wohnen Menschen mit Behinderungen in Österreich?
- Unterstützung durch Politikerinnen und Politiker
- Menschen mit Behinderungen richtig sehen
- Gibt es wirklich kein Geld für Menschen mit Behinderungen?
- Wie können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben?
-
Was muss sich ändern?
- Alle Bundesländer müssen gemeinsam arbeiten
- Einheitliche Zusammenarbeit
- Menschen mit Behinderungen müssen mitarbeiten können
- Es muss die richtigen Vorschriften und Regelungen geben
- Unterstützung beim Weg in ein selbstbestimmtes Leben
- Es muss überall in Österreich genug Unterstützung geben
- Allgemeine Maßnahmen
- Spezielle Maßnahmen
- Ausbildung und Informationen
- Gute Beispiele
- Genaue und gute Informationen
- Empfehlungen der UNO
Selbstbestimmt leben bedeutet für Menschen mit Behinderungen:
Sie können leben und wohnen, wie und wo sie wollen.
Das ist eigentlich ein ganz normaler Wunsch.
Und Menschen mit Behinderungen
haben auch das Recht darauf,
zu leben und zu wohnen, wie und wo sie wollen.
Das steht in der UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Aber für Menschen mit Behinderungen in Österreich
ist das leider nicht selbstverständlich.
Es ist leider ganz normal,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht gemeinsam mit anderen Menschen leben:
-
Menschen mit Behinderungen müssen oft
in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben.
-
Viele Kinder mit Behinderungen
müssen in Sonderschulen gehen.
-
Viele Menschen mit Behinderungen
bekommen keinen normalen Arbeitsplatz.
Sie müssen zum Beispiel oft in Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Es ist dringend notwendig,
dass es keine Einrichtungen mehr gibt,
in denen nur Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten.
Aber in Österreich geschieht das nicht.
Über dieses Thema sprechen nicht einmal viele Leute.
Aber es hat viele schlechte Auswirkungen,
wenn Menschen mit Behinderungen
nicht gemeinsam mit anderen Menschen leben.
In diesem Bericht geht es um einen schwierigen Begriff.
Der Begriff heißt: De-Institutionalisierung.
Außerdem steht in diesem Bericht,
was eine Institution
für Menschen mit Behinderungen eigentlich ist.
In dem Bericht steht auch,
dass es auch andere Möglichkeiten gibt.
Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen
Unterstützung in der Nähe ihrer Wohnungen bekommen.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht
auf ein selbstbestimmtes Leben
in unserer Gesellschaft.
Aber in Österreich ist das leider oft nicht so.
In diesem Bericht stehen die Vorschläge der UNO,
was wir in Österreich besser machen können.
Außerdem gibt es viel zu wenige Informationen,
wie Menschen mit Behinderungen leben und wohnen.
Sehr viele Menschen wissen gar nicht,
wie Menschen mit Behinderungen
in Österreich leben müssen.
Wir müssen viele Dinge beachten,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt leben können.
In diesem Bericht steht,
was wir speziell in Österreich beachten müssen.
In der UNO-Konvention steht,
dass Menschen mit Behinderungen
gemeinsam mit allen anderen Menschen leben sollen.
Das gilt für alle Bereiche des Lebens.
Aber viele Menschen mit Behinderungen
dürfen nicht selbstbestimmt leben.
Viele müssen in Heimen
oder Behinderten-Einrichtungen leben.
Dafür gibt es viele Gründe.
Zum Beispiel:
-
Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei.
-
Viele Menschen ohne Behinderungen glauben:
Menschen mit Behinderungen können gar nicht alleine leben.
-
Viele Politikerinnen und Politiker interessiert es nicht,
wie Menschen mit Behinderungen leben.
Wenn Menschen mit Behinderungen
in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen,
ist das schlecht für diese Menschen.
Sie kommen nie mit anderen Menschen zusammen.
Dadurch können Menschen mit Behinderungen
auch nie mit anderen Menschen umgehen.
Außerdem hat unsere ganze Gesellschaft Vorteile,
wenn alle Menschen gemeinsam leben können.
Menschen ohne Behinderungen können zum Beispiel sehen,
welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderungen haben.
Viele Menschen mit Behinderungen brauchen Unterstützung,
wenn sie selbstbestimmt leben wollen.
Zum Beispiel Assistenz beim Wohnen und beim Arbeiten.
Menschen mit Behinderungen haben sogar
das Recht auf Assistenz.
Aber in Österreich gibt es keinen Plan,
wie Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt mit allen anderen Menschen leben können.
Es gibt auch keinen Plan,
wie Menschen mit Behinderungen
die richtige Unterstützung
beim Wohnen bekommen können.
Es gibt den Nationalen Aktions-Plan,
und es gibt die UNO-Konvention.
Dort steht genau,
was Menschen mit Behinderungen
im Bereich Wohnen brauchen.
Aber in Österreich geschieht trotzdem nichts.
Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss
am 28. April 2015 eine Sitzung zum Thema
De-Institutionalisierung gemacht.
Bei dieser Sitzung haben alle Menschen dabei sein können,
die sich für das Thema interessieren.
Sehr viele Menschen haben bei dieser Sitzung
ihre Meinung gesagt.
In diesem Bericht können Sie diese Meinungen lesen.
Der Monitoring-Ausschuss hat sich außerdem angeschaut,
wie Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.
Auch das steht in dem Bericht.
Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen
ist ein sehr schwieriges Thema.
Deshalb können in diesem Bericht
auch nicht alle möglichen Meinungen stehen.
In der UNO-Konvention steht immer wieder,
dass Menschen mit Behinderungen
das Recht auf Selbstbestimmung haben.
Sie dürfen nicht diskriminiert werden.
Sie müssen die gleichen Chancen haben
wie alle anderen Menschen.
Außerdem muss es möglichst viel Barrierefreiheit geben.
Im Artikel 19 der UNO-Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Möglichkeiten haben
wie alle anderen Menschen.
Sie müssen wie andere Menschen
in der Gemeinschaft leben können.
Dafür müssen die Staaten sorgen,
die die UNO-Konvention unterschrieben haben.
Also muss der Staat Österreich
passende Maßnahmen treffen,
damit wir alle diese Forderungen einhalten können.
Diese Forderungen gelten
für alle Menschen mit Behinderungen.
Es kommt nicht darauf an,
welche Behinderung jemand hat.
Es kommt auch nicht darauf an,
wie schwer die Behinderung ist.
In der UNO-Konvention stehen 3 wichtige Punkte
zum Thema selbstbestimmtes Leben:
Alle Menschen mit Behinderungen
müssen selbst entscheiden können,
wo und mit wem sie leben wollen.
Momentan müssen viele Menschen mit Behinderungen
in besonderen Wohnungen leben.
Das ist gegen ihr Recht.
Es muss für Menschen mit Behinderungen
überall die passende Unterstützung geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
ohne Probleme passende Hilfsmittel bekommen.
Menschen mit Behinderungen haben
das Recht auf persönliche Assistenz.
Menschen mit Behinderungen müssen
selber entscheiden dürfen,
wie sie die persönliche Assistenz unterstützt.
De-Institutionalisierung heißt:
Das Wohnen und Leben von Menschen mit Behinderungen
soll besser werden.
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr
in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen.
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr
getrennt von anderen Menschen leben müssen.
Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Menschen
in unserer Gesellschaft leben können.
Die Wohnungen müssen dort sein,
wo auch andere Menschen wohnen.
In der Nähe der Wohnungen
muss es Unterstützung geben.
Diese Unterstützung muss genau so sein,
dass sie für jeden einzelnen Menschen passt.
Die Unterstützung muss auf die
persönlichen Wünsche und Vorlieben Rücksicht nehmen.
Es ist sehr wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
über ihr eigenes Leben bestimmen können.
Damit das alles gelingt,
muss es große Veränderungen geben.
Die Menschen müssen verstehen:
Für uns alle ist es wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht mehr getrennt von anderen Menschen leben.
Auch für die Behinderten-Hilfe wird es Veränderungen geben.
Wenn Menschen mit Behinderungen
gemeinsam mit allen anderen Menschen
in unserer Gesellschaft leben,
muss es andere Angebote geben.
Heime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
heißen auch Institutionen.
In einigen Institutionen leben
sehr viele Menschen mit Behinderungen.
Aber das ist nicht das einzige Zeichen,
an denen man eine Institution erkennt.
Es geht auch um andere Dinge.
Zum Beispiel:
-
Können die Menschen mit Behinderungen so leben,
wie sie es wollen?
-
Nehmen die Betreuerinnen und Betreuer
die Wünsche der Menschen mit Behinderungen ernst?
-
Was können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden?
-
Haben Menschen mit Behinderungen ihre Ruhe,
wenn sie das wollen?
-
Gibt es Kontakt zu Menschen,
die nicht in der Einrichtung leben?
In vielen großen Einrichtungen
können die Menschen mit Behinderungen
sehr wenig mitbestimmen.
Oft sind die Tage fix eingeteilt.
Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen
nicht selbst entscheiden,
wann sie essen wollen.
In manchen Einrichtungen
dürfen Menschen mit Behinderungen
keine persönlichen Gegenstände haben.
In manchen Einrichtungen
bekommen Menschen mit Behinderungen das Gefühl,
dass sie schlechter sind als die Betreuerinnen und Betreuer.
Es kann auch in kleinen Einrichtungen Probleme geben.
Aber wenn in einer Einrichtung
sehr viele Menschen mit Behinderungen leben,
gibt es jedenfalls mehr Probleme.
Dann ist es fast nicht möglich,
auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen zu achten.
In großen Einrichtungen gibt es auch viel zu wenig Kontakt
zu Menschen ohne Behinderungen.
Deshalb können die Menschen mit Behinderungen
nicht am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben.
Viele Menschen mit Behinderungen
brauchen regelmäßig Unterstützung.
Aber deshalb müssen sie nicht ständig
in einer Einrichtung oder einem Heim wohnen.
Es kann auch Unterstützung
in der Nähe der Wohnungen geben.
Das heißt auch gemeindenahe Unterstützungs-Dienste.
Diese Unterstützungs-Dienste
bieten viele verschiedene Arten von Unterstützung an.
Sie ermöglichen den Menschen mit Behinderungen
ein selbstbestimmtes Leben.
Durch diese Unterstützung
sollen Menschen mit Behinderungen
an allen Bereichen des Lebens teilnehmen können.
Es geht nicht nur um das Wohnen.
Die Unterstützungs-Dienste arbeiten zum Beispiel
in folgenden Bereichen:
-
Bildung und Weiterbildung
-
am Arbeitsplatz
-
Gesundheit
-
Freizeit-Gestaltung.
Menschen mit Behinderungen sollen
auch die Angebote annehmen können,
die für alle Menschen da sind.
Das müssen die Unterstützungs-Dienste sicherstellen.
Außerdem muss es Unterstützungs-Dienste für die Bedürfnisse
von jedem einzelnen Menschen mit Behinderung geben.
Besonders wichtig ist:
-
Die Menschen mit Behinderungen
müssen sich aussuchen können,
welche Unterstützung sie wollen.
-
Die Menschen mit Behinderungen
müssen sich aussuchen können,
ob sie eine Unterstützung haben wollen.
-
Die Menschen mit Behinderungen
müssen selbst entscheiden können,
wie die Unterstützung ist.
Menschen mit Behinderungen müssen
bei der Planung von Unterstützungs-Leistungen
mit entscheiden können.
Menschen mit Behinderungen müssen selbst überprüfen,
ob Unterstützungs-Leistungen gut sind oder nicht.
Nur so kann man die Unterstützungs-Leistungen
an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpassen.
Die Unterstützungs-Leistungen
müssen sich nach den Menschen richten.
Sie müssen genau so sein,
wie sie jeder einzelne Mensch braucht.
Es darf nicht sein,
dass sich ein Mensch
an die Unterstützungs-Leistung anpassen muss.
Es soll keine speziellen Wohn-Häuser
für Menschen mit Behinderungen geben.
Menschen mit Behinderungen sollen in
ganz „normalen“ Wohngebieten wohnen.
Die Unterstützung soll es nicht direkt in den Wohn-Häusern geben.
Aber die Unterstützung soll direkt
zu den Menschen in den Wohnungen kommen.
Man soll keine Familien auseinanderreißen,
weil ein Kind mit Behinderung
in einer Einrichtung leben muss.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
sollen möglichst bei ihren Familien wohnen.
Wenn das nicht möglich ist,
sollen sie in einem Umfeld leben,
dass ihrer eigenen Familie ähnlich ist.
Zum Beispiel bei einer Pflege-Familie.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist es sehr wichtig,
dass sie die richtige Unterstützung bekommen.
Die Kinder und Jugendlichen sollen diese Unterstützung
zu Hause in der Familie
und auch in anderen Bereichen bekommen.
Zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule.
Kinder und Jugendliche sollen nicht
getrennt von anderen aufwachsen müssen.
Es soll keine Sonderschulen geben.
Es soll auch keine eigenen Horte
für Kinder mit Behinderungen geben.
Wenn Menschen mit Behinderungen
in eigenen Einrichtungen leben müssen,
hat das viele schlechte Auswirkungen.
Zum Beispiel:
Das Leben in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen
ist sehr oft nicht gut für die Menschen mit Behinderungen.
Sie können keine eigenen Entscheidungen treffen.
Es gibt keine Herausforderungen.
Die Menschen mit Behinderungen
haben keinen Kontakt zu anderen Menschen.
Das ist schlecht für die Entwicklung
der Menschen mit Behinderungen.
Sie können nichts dazulernen,
haben keine Abwechslung
und keine sinnvolle Beschäftigung.
In Heimen oder Behinderten-Einrichtungen
müssen sich Menschen mit Behinderungen anpassen.
Sie müssen tun,
was ihnen eine Betreuerin oder ein Betreuer sagt.
Das führt oft dazu,
dass die Menschen mit Behinderungen
gar nichts mehr von selbst machen.
Wenn Menschen mit Behinderungen
in anderen Wohnformen leben,
können sie sich viel besser entwickeln.
Dann geht es diesen Menschen auch besser.
Menschen mit Behinderungen sollen nicht
in großen Einrichtungen leben müssen.
Besser sind Wohnformen mit wenigen Personen.
Die Wohnungen sollen in Häusern sein,
in denen auch Menschen ohne Behinderungen leben.
Dadurch haben Menschen mit Behinderungen
Kontakt zu anderen Menschen.
Sie können außerdem Angebote annehmen,
die für alle Menschen da sind.
Wenn Menschen mit Behinderungen so leben können,
können sie ihre Fähigkeiten viel besser entwickeln.
Dadurch sind diese Menschen viel zufriedener.
Menschen mit Behinderungen müssen oft
in Heimen, Sonderschulen oder Wohn-Gemeinschaften sein.
Dadurch sind sie ausgeschlossen.
Sie haben keinen Kontakt zu anderen Menschen.
Das hat auch Folgen für die Menschen ohne Behinderungen:
Sie kennen keine Menschen mit Behinderungen.
Deshalb wissen sie nicht,
wie sie sich verhalten sollen.
Menschen ohne Behinderungen wollen deshalb oft
nichts mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben.
Aber das ist gegen die Inklusion.
Wenn es keine Inklusion gibt,
denkt unsere Gesellschaft falsch
über Menschen mit Behinderungen.
Das führt oft zu Diskriminierung und Ausgrenzung.
In Institutionen gibt es die Gefahr von Gewalt
gegen Menschen mit Behinderungen.
Es gibt auch die Gefahr von sexuellem Missbrauch
von Menschen mit Behinderungen.
Das ist zum Beispiel:
Jemand macht Geschlechts-Verkehr
mit einem Menschen mit Behinderung,
obwohl dieser Mensch das nicht will.
Oder jemand streichelt oder berührt die Geschlechts-Teile
von einem Menschen mit Behinderung,
obwohl dieser Mensch das nicht will.
In Institutionen kann sehr leicht
zu vielen Arten von Gewalt kommen.
Vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen
sind von dieser Gewalt betroffen.
Vor allem Kinder mit Behinderungen
sollen nicht in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen leben müssen.
Das ist sehr schädlich für die Entwicklung der Kinder.
Zum Beispiel:
-
Sie bekommen oft Probleme,
mit ihren Gefühlen umzugehen.
-
Ihr Verhalten ist oft schwierig.
-
Sie können oft nicht gut mit anderen Kindern umgehen.
-
Sie bekommen oft körperliche Probleme.
-
Manchmal entwickelt sich das Gehirn schlechter.
Aber leider müssen in Österreich
viele Kinder mit Behinderungen
in Behinderten-Einrichtungen leben.
Das haben schon viele Leute kritisiert.
Aber bis jetzt hat sich nichts geändert.
Wenn Menschen mit Behinderungen
in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen,
hat das schlechte Folgen.
Die Folgen sind schlecht für die Menschen mit Behinderungen.
Und die Folgen sind schlecht
für unsere ganze Gesellschaft.
Deshalb ist diese Art zu leben
gegen die Forderungen der UNO-Konvention.
Aber trotzdem ändert sich fast nichts.
Die Menschen denken nicht darüber nach,
was ein Leben in einer Institution bedeutet.
Also gibt es diese Institutionen noch immer.
In Österreich gibt es mehrere Stellen,
die für Menschen mit Behinderungen zuständig sind.
Für manche Dinge ist der Staat Österreich zuständig.
Für andere Dinge sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Es gibt in den einzelnen Bundesländern
sogar verschiedene Regelungen.
Das heißt zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen haben
in Wien teilweise andere Möglichkeiten
als in der Steiermark.
Es ist deshalb oft nicht klar,
wer für das Wohnen
von Menschen mit Behinderungen zuständig ist.
Die zuständigen Stellen
beschäftigen sich zu wenig damit,
wie Menschen mit Behinderungen
wohnen und leben müssen.
Es muss einen klaren Plan geben,
damit Menschen mit Behinderungen
endlich gut wohnen können.
Diesen Plan gibt es aber nicht.
Im Jahr 2015 hätte es eine Vereinbarung
zur Inklusion geben sollen.
Diese Vereinbarung wäre zwischen dem Staat Österreich
und den einzelnen Bundesländern gewesen.
Dabei wäre es auch darum gegangen,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht mehr in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.
Aber diese Vereinbarung ist nicht gemacht worden.
Wir wissen leider viel zu wenig darüber,
wie die Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.
Es gibt zum Beispiel keine genauen Aufzeichnungen
über die einzelnen Einrichtungen oder Heime.
Viele Menschen mit Behinderungen
müssen in Altersheimen oder Pflege-Einrichtungen leben.
Darüber wissen wir auch viel zu wenig.
Wir wissen nicht genau,
wie viele Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen und Heimen wohnen.
Wir wissen auch nicht genau,
wie viele Frauen und wie viele Männer dort leben.
Wir wissen nicht,
welche Unterstützungs-Leistungen
die Menschen mit Behinderungen gerne annehmen.
Es gibt nur ungefähre Angaben.
Wir glauben,
dass ungefähr 13.000 Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen oder Heimen leben.
Die meisten von ihnen müssen in großen Einrichtungen leben.
Es gibt sogar noch etliche Einrichtungen,
in denen über 100 Menschen mit Behinderungen leben!
Nur ungefähr 2.000 Menschen mit Behinderungen
leben in „kleineren“ Einrichtungen.
Dort leben höchstens 10 Personen.
Aber auch das ist zu viel.
In Österreich leben in den meisten Haushalten
nur 2 bis 3 Personen.
Sehr viele Menschen mit Behinderungen
müssen also ein anderes Leben führen
als Menschen ohne Behinderungen.
Wir können außerdem nur schwer feststellen,
wie viele Menschen mit Behinderungen
wirklich in einer Einrichtung leben.
Manche sagen zum Beispiel,
dass in den einzelnen Wohngruppen
nur 6 Menschen mit Behinderungen leben.
Aber in Wirklichkeit gibt es in dem Haus
4 solche Wohngruppen.
Dann leben schon 24 Menschen mit Behinderungen zusammen.
Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,
dass große Einrichtungen
noch immer viel Geld bekommen.
Zum Beispiel für Renovierungen.
Das darf aber nicht sein.
Das steht in der UNO-Konvention.
Es hat eine große Untersuchung gegeben,
warum es keine großen Einrichtungen geben soll.
Dort steht zum Beispiel:
In großen Einrichtungen ist die Unterstützung
für Menschen mit Behinderungen meistens nicht gut.
Es kommt in großen Einrichtungen
leicht zu Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.
Aber leider gibt es in Österreich
noch viele große Einrichtungen.
Das ist ein großes Problem.
Aber nicht nur die großen Einrichtungen
sind ein Problem.
Auch die kleineren Wohn-Einheiten sind ein Problem.
In diesen Wohn-Einheiten leben
6 bis 12 Menschen mit Behinderungen.
Das ist viel größer als ein normaler Haushalt.
Also ist es eine besondere Wohnform
für Menschen mit Behinderungen.
Aber in der UNO-Konvention steht,
dass es keine besonderen Wohnformen geben darf.
Wenn Menschen mit Behinderungen
in einer Einrichtung leben müssen,
können sie nicht selbst über ihr Leben bestimmen.
Das ist auch in kleinen Wohn-Einheiten so.
Eine kleine Wohn-Einheit bedeutet nicht,
dass die Unterstützung besser ist.
Auch in vielen kleineren Einrichtungen
können Menschen mit Behinderungen
nicht selbstbestimmt leben.
Die Einrichtung bestimmt darüber,
wie sie leben und was sie dürfen.
Das kommt sogar dann vor,
wenn Menschen mit Behinderungen
in einer eigenen Wohnung leben.
Oft bestimmen die Betreuerinnen und Betreuer
trotzdem über die Menschen mit Behinderungen.
Die Behinderten-Hilfe hat sich in den letzten Jahren bemüht,
dass die Situation
für Menschen mit Behinderungen besser wird.
Es hat viele Diskussionen
über Selbstbestimmung und Inklusion gegeben.
Das ist natürlich gut.
Es zeigt uns,
dass die Behinderten-Hilfe
die Forderungen der UNO-Konvention
teilweise einhalten will.
Aber Österreich hält die Forderungen
noch lange nicht ganz ein.
In der UNO-Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt.
Sie dürfen selber entscheiden,
wo sie wohnen und mit wem sie wohnen.
Sie müssen nicht in besonderen Wohnformen
für Menschen mit Behinderungen leben.
Das können viele Menschen mit Behinderungen
in Österreich aber nicht selbst entscheiden.
Der Monitoring-Ausschuss hat außerdem
viele Berichte von Menschen mit Lernschwierigkeiten bekommen.
Diese Menschen können besonders wenig selbst entscheiden.
Manchmal müssen Sie Medikamente nehmen,
auch wenn sie das nicht wollen.
Sie müssen sehr oft das tun,
was ihnen die Betreuerinnen und Betreuer sagen.
Wenn sie das nicht tun,
gibt es oft Drohungen oder Strafen.
Zum Beispiel sagen die Betreuerinnen und Betreuer:
Wer nicht folgt, verliert seinen Wohnplatz.
Oder die Menschen mit Lernschwierigkeiten
bekommen eine Zeitlang keine Unterstützung.
Es gibt 2 Gründe,
warum das möglich ist:
-
Die Menschen mit Behinderungen
können sich oft nicht beschweren.
Es gibt teilweise keine barrierefreie Möglichkeit
für eine Beschwerde.
Oder die Menschen mit Behinderungen wissen gar nicht,
dass sie sich beschweren können.
-
Es gibt viel zu wenige Wohn-Plätze
für Menschen mit Behinderungen.
Viele Menschen mit Behinderungen sind abhängig
von den Wohn-Plätzen in den Einrichtungen.
Es ist ein großes Problem,
dass es zu wenige Wohn-Plätze
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Die Einrichtungen führen sogar Wartelisten.
Das heißt:
-
Menschen mit Behinderungen müssen sich zuerst
für einen Wohn-Platz entscheiden.
-
Dann müssen sie oft warten,
bis sie den Wohn-Platz bekommen.
-
Wenn sie den Wohn-Platz haben,
können sie ihn nicht so leicht wieder wechseln.
Auch wenn er ihnen nicht gefällt.
Wenn sie einfach ausziehen,
haben sie keine Unterstützung mehr.
Vor allem am Land gibt es
viel zu wenige gute Wohn-Plätze.
Die Menschen mit Behinderungen am Land
können sich oft nicht aussuchen,
in welcher Einrichtung sie leben wollen.
Es gibt oft nur eine Möglichkeit.
Die österreichische Behinderten-Hilfe
bietet viele Wohn-Angebote mit Betreuung.
Es gibt 3 Arten von Unterstützung beim Wohnen:
-
Vollbetreutes Wohnen.
Dabei gibt es Betreuung am Tag und auch in der Nacht.
-
Teilbetreutes Wohnen.
Dabei gibt es keine Betreuung in der Nacht.
Es gibt nur Betreuung in der Früh und am Abend.
-
Mobile Begleitung.
Die mobile Begleitung kommt stundeweise
zu den Menschen mit Behinderungen nach Hause.
Unterstützung gibt es nach Bedarf.
Diese Angebote haben ein Problem:
Nur wenn ein Mensch wenig Unterstützung braucht,
kann er einigermaßen selbstbestimmt leben.
Unterstützung bei Tag und Nacht
gibt es fast nur in größeren Heimen oder Einrichtungen.
Wenn Menschen viel Unterstützung brauchen,
müssen sie meistens in großen Einrichtungen wohnen.
Teilbetreutes Wohnen gibt es in kleineren Wohn-Gemeinschaften
oder in kleinen Wohn-Häusern.
Nur wer wenig Unterstützung braucht,
kann in einer eigenen Wohnung wohnen.
Deshalb müssen viele Menschen mit Lernschwierigkeiten
in großen Einrichtungen leben.
Es ist aber eine Diskriminierung,
wenn manche Menschen selbst bestimmen können,
und andere Menschen nicht.
Und kein Mensch darf diskriminiert werden.
In Österreich sprechen nicht viele Leute darüber,
dass Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt leben sollen.
Und wenn, spricht man nur über Erwachsene.
Aber es gibt viele Kinder mit Behinderungen,
die in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.
Es gibt zum Beispiel einige Sonderschulen,
zu denen Heime gehören.
Wir wissen leider nicht genau,
wie viele Kinder mit Behinderungen
in diesen Heimen leben müssen.
Es gibt in vielen Gegenden
gar keine Schulen,
die für Kinder mit Behinderungen geeignet sind.
Dann müssen die Eltern ihre Kinder mit Behinderungen
in ein Heim geben.
Es darf aber nicht sein,
dass Kinder am gleichen Ort wohnen
und in die Schule gehen müssen.
Es muss die Möglichkeit geben,
dass sie sich ihren Wohnort aussuchen können.
Das steht in der UNO-Konvention.
Kinder mit Behinderungen bekommen
in diesen Sonderschulen und Heimen
meistens eine besondere Betreuung.
Sie müssen aber gleich behandelt werden
wie alle anderen Kinder.
Wenn Kinder und Jugendliche in Wohn-Angeboten
für Menschen mit Behinderungen leben,
müssen sie manchmal automatisch
in die Sonderschule gehen.
Es können auch Kinder ohne Behinderungen
nicht alles selbst bestimmen.
Aber trotzdem darf es nicht sein,
dass Kinder in eigene Schulen gehen müssen.
Sie dürfen auch nicht
in besonderen Wohn-Angeboten wohnen müssen.
Sie müssen gemeinsam mit allen anderen Kindern
leben und lernen können.
Wenn Kinder in Sonderschulen gehen müssen,
haben sie keinen Kontakt zu anderen Kindern.
Sonderschulen haben aber noch andere Nachteile.
Zum Beispiel:
Oft werden Kinder mit Behinderungen
mit eigenen Taxis in die Schule gebracht.
Sie lernen nie,
wie sie selbstständig wo hinkommen.
Dadurch bleiben sie hilflos.
Es gibt einige junge Menschen mit Behinderungen,
die in Altersheimen wohnen müssen.
Es gibt nur wenige Informationen,
wie viele junge Menschen in Österreich
in Altersheimen wohnen müssen.
Aber eines wissen wir:
Allein in Wien und in Tirol haben fast
400 Menschen mit Behinderungen unter 60 Jahren
in Altersheimen oder Pflegeheimen gewohnt.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen Menschen mit Behinderungen,
wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Zum Beispiel unterstützen sie Menschen
beim Einkaufen, beim Lernen,
oder wenn es um Geld geht.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen Menschen mit Behinderungen nur dann,
wenn die Menschen mit Behinderungen es wollen.
Sie unterstützen die Menschen mit Behinderungen nur so,
wie die Menschen mit Behinderungen das wollen.
In der UNO-Konvention steht,
dass alle Menschen mit Behinderungen
das Recht auf Persönliche Assistenz haben.
Aber in Österreich gibt es Persönliche Assistenz
fast nur für Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Es gibt fast keine Persönliche Assistenz
für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Es gibt auch kaum Persönliche Assistenz
für Kinder mit Behinderungen.
Es gibt Persönliche Assistenz an Schulen,
die der Staat verwaltet.
Aber nur wenige Schülerinnen und Schüler
konnten dieses Angebot annehmen.
In anderen Ländern gibt es Persönliche Assistenz
für Menschen mit Lernschwierigkeiten
und für Kinder mit Behinderungen.
Zum Beispiel funktioniert das in Schweden sehr gut.
Aber in Österreich kümmert sich niemand darum,
dass es Persönliche Assistenz
für alle Menschen mit Behinderungen gibt.
Viele Politikerinnen und Politiker wollen nicht,
dass Menschen mit Behinderungen
Unterstützung in ihren eigenen Wohnungen bekommen.
Sie glauben oft,
dass das viel mehr Geld kostet,
als die Unterstützung in Einrichtungen.
Aber das stimmt wahrscheinlich gar nicht.
Viele Politikerinnen und Politiker glauben,
dass es reicht,
wenn große Einrichtungen kleinere Wohnungen anbieten.
Aber auch in diesen kleineren Wohnungen
können Menschen mit Behinderungen
nicht selbstbestimmt leben.
Oft ist es wichtiger,
was die Firmen wollen,
die die Einrichtungen leiten.
Was die Menschen mit Behinderungen brauchen,
ist vielen Politikerinnen und Politikern nicht so wichtig.
Es ist für viele Menschen ganz selbstverständlich,
dass Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen oder Heimen wohnen müssen.
Viel zu wenige Menschen denken darüber nach,
was das für die Menschen mit Behinderungen bedeutet.
Es ist noch immer so,
dass eine Behinderung als Krankheit gilt.
Viele Menschen sehen nur,
was Menschen mit Behinderungen nicht können.
Sie sehen nicht,
welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderungen haben.
Deshalb glauben viele Menschen,
dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.
Viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
nichts selbst entscheiden können.
Deshalb glauben diese Menschen,
dass Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen und Heimen
„besser aufgehoben“ sind.
Die UNO-Konvention sieht das aber anders.
Dort steht:
Behinderung entsteht dadurch,
dass es überall Hindernisse
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Zu diesen Hindernissen gehört zum Beispiel auch,
dass Menschen mit Behinderungen nicht selbst
über ihr Leben bestimmen können.
Die Welt, die Menschen ohne Behinderungen gemacht haben,
muss für Menschen mit Behinderungen angepasst werden.
Nur so können Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt in der Gesellschaft leben.
Aber das verstehen in Österreich nur wenige Menschen.
Das sieht man zum Beispiel an folgenden Punkten:
-
Sehr viele Menschen glauben,
dass Einrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderungen
ganz normal sind.
Viele Menschen glauben,
dass Werkstätten und besondere Wohn-Angebote
völlig normal sind.
-
Viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.
Viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
nichts selbst entscheiden können.
Deshalb glauben viele Menschen,
dass Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen und Heimen
„besser aufgehoben“ sind.
-
Es wissen nur wenige Menschen,
dass das Leben in Einrichtungen oder Heimen
sehr schlecht für die Menschen mit Behinderungen ist.
Nur wenige Menschen verstehen,
dass viele Menschen mit Behinderungen
ausgeschlossen und diskriminiert werden.
-
Viele Fachleute glauben noch immer,
dass Behinderung eine Krankheit ist.
-
Menschen mit Behinderungen können auch
in kleineren Wohn-Einheiten nicht selbst bestimmen.
Das verstehen nur wenige Leute.
Wenn es Verbesserungen
für Menschen mit Behinderungen geben soll,
heißt es oft:
„Wir haben dafür kein Geld.“
Aber das ist ein völlig falscher Gedanke.
Die Rechte von Menschen sind immer wichtiger
als die Kosten für Verbesserungen.
Geld darf nie ein Grund sein,
dass wir die Rechte der Menschen nicht beachten.
Außerdem sind die Kosten oft nur eine Ausrede.
Viele Menschen wollen gar nicht darüber nachdenken,
ob es bessere Möglichkeiten gibt.
Sie wollen lieber so weitermachen wie bisher.
Deswegen gibt es bei uns auch noch
so viele Einrichtungen und Heime
für Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss möchte aber Folgendes sagen:
Menschen mit Behinderungen sollen ganz normal
mit anderen Menschen leben und arbeiten,
Das kostet nämlich auch nicht mehr als die Einrichtungen.
Unterstützung in eigenen Wohnungen
führt zu einem besseren Leben der Menschen mit Behinderungen.
Außerdem wird die Unterstützung dadurch besser.
Das muss auch nicht mehr Geld kosten
als das Leben in einer Einrichtung.
In Deutschland hat es dazu eine Untersuchung gegeben.
Dabei ist herausgekommen:
Die Menschen mit Behinderungen sind viel zufriedener,
wenn sie in eigenen Wohnungen leben können.
Fast alle Menschen mit Behinderungen
finden eine eigene Wohnung mit Unterstützung besser.
Auch die Angehörigen sehen,
dass es den Menschen mit Behinderungen
in den eigenen Wohnungen viel besser geht.
Die Unterstützung zu Hause kostet auch nicht mehr Geld.
Menschen mit Behinderungen können zum Beispiel
viele Angebote nutzen,
die ohnehin schon für alle Menschen da sind.
Außerdem ist ein selbstbestimmtes Leben
besser für die Gesundheit.
Wenn Menschen nicht
in Einrichtungen oder Heimen leben müssen,
leben sie oft länger.
Der Monitoring-Ausschuss will in diesem Bericht nicht sagen,
wie wir von den Einrichtungen und Heimen wegkommen.
Dafür gibt es schon viele gute Richtlinien.
Aber wir wollen auf ein paar wichtige Punkte hinweisen:
-
Alle betroffenen Stellen und Personen
müssen dabei mitmachen:
die Gemeinden, die Bundesländer,
die Anbieter von Unterstützungs-Leistungen und so weiter.
-
Alle Menschen mit Behinderungen
müssen mitarbeiten können.
Sie können am besten sagen,
was für sie wichtig ist.
-
Es muss einen ganz genauen Plan geben,
wie die Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt
ohne Einrichtungen und Heimen leben können.
Alle Bundesländer müssen dasselbe Ziel haben.
-
Wenn Menschen mit Behinderungen
von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,
brauchen sie dabei viel Unterstützung.
Aber auch die Menschen in den Gemeinden müssen lernen,
wie sie die Menschen mit Behinderungen richtig behandeln.
-
Es muss die richtigen Maßnahmen geben,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt leben können.
Zum Beispiel Barrierefreiheit oder
Zugang zu Gesundheits-Versorgung.
-
Es muss natürlich in der Nähe der Wohnungen
genügend Unterstützungs-Angebote geben.
Vorsicht:
Es reicht nicht einfach,
dass Menschen mit Behinderungen
eine eigene Wohnung bekommen.
Eine eigene Wohnung heißt noch nicht,
dass Menschen selbst
über ihr Leben bestimmen können.
Oft bestimmen trotzdem andere
über das Leben von Menschen mit Behinderungen.
Es ist aber besonders wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen,
welche Unterstützung sie haben wollen.
Sie müssen selbst die Kontrolle
über ihre Unterstützungs-Leistungen haben.
Wir müssen immer wieder kontrollieren,
ob Menschen mit Behinderungen
wirklich selbst bestimmen können.
Das ist sehr wichtig!
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr
in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.
Dazu muss in Österreich einiges geschehen:
Alle Bundesländer müssen das gleiche Ziel haben:
Alle Menschen mit Behinderungen in Österreich
müssen selbstbestimmt leben können.
Es darf keine Einrichtungen oder Heime geben,
in denen Menschen mit Behinderungen leben müssen.
Aber bis jetzt gibt es keinen gemeinsamen Plan,
der für ganz Österreich gilt.
Es gibt zwar den Nationalen Aktions-Plan.
Aber dort steht nicht,
wie wichtig die Bundesländer sind.
Alle zuständigen Personen
im Staat und in den Bundesländern
müssen gemeinsam arbeiten.
Es ist viel Arbeit nötig,
damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt
in unserer Gemeinschaft leben können.
Diese Arbeit muss in ganz Österreich einheitlich sein.
Es muss vor allem einen klaren Plan geben,
wie wir das erreichen wollen.
Es gibt viele verschiedene Stellen und Personen,
die mit dieser Arbeit zu tun haben.
Zum Beispiel
-
die Menschen mit Behinderungen,
die Unterstützung brauchen,
-
die Firmen, die Unterstützung anbieten,
-
die zuständigen Behörden oder
-
die Betreuerinnen und Betreuer.
Diese Stellen und Personen
müssen gut zusammenarbeiten.
Sie müssen miteinander reden.
Für diese Zusammenarbeit
muss es also einen klaren Plan geben.
Es gibt im Moment sehr viele unterschiedliche Stellen,
die für Menschen mit Behinderungen zuständig sind.
Es ist deshalb auf jeden Fall notwendig,
dass jemand diese Arbeit leitet und kontrolliert.
Es sind auch die höchsten Stellen in Österreich
für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zuständig:
Der Bundes-Kanzler und die Landes-Hauptleute.
Diese Personen müssen sich darum kümmern,
dass Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt in unserer Gemeinschaft leben können.
Sie müssen die Arbeit unterstützen.
Das ist sehr wichtig,
damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr
in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.
Wenn es um die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen geht,
müssen diese Menschen mitreden können.
Wir wollen erreichen,
dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt
in ihren eigenen Wohnungen leben können.
Es ist dazu unbedingt notwendig,
dass Menschen mit Behinderungen
von Anfang an dabei sind.
Sie müssen bei der Planung dabei sein.
Sie müssen feststellen,
welche Angebote sie haben wollen.
Und sie müssen am Schluss überprüfen,
ob die Angebote gut sind.
Die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen
muss während der ganzen Arbeit möglich sein.
Dafür sind alle Stellen und Personen verantwortlich,
die an dem Plan arbeiten.
-
Es gibt Vorschriften und Regelungen,
die Einrichtungen und Heime unterstützen.
Diese Vorschriften und Regelungen
dürfen nicht mehr gelten.
Es muss neue Vorschriften und Regelungen
für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen geben.
-
Es darf keinen Neubau
von Einrichtungen oder Heimen mehr geben.
Es darf keine Renovierungen
von alten Einrichtungen oder Heimen geben.
-
Menschen mit Behinderungen müssen Unterstützung
in der Nähe ihrer Wohnungen bekommen.
Dafür muss es mehr Geld geben.
Wenn Menschen mit Behinderungen
von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,
brauchen sie dabei viel Unterstützung.
Es muss deshalb die richtigen Maßnahmen geben,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt leben können.
Jeder einzelne Mensch mit Behinderungen
muss die richtige Unterstützung bekommen:
Wir müssen zuerst feststellen,
was genau jeder Mensch braucht.
Wir müssen jeden Menschen so informieren und beraten,
dass er es auch wirklich versteht.
Menschen mit Behinderungen müssen auch Geld bekommen,
damit sie sich eine Wohnung leisten können.
Außerdem muss es Assistenz geben,
damit Menschen mit Behinderungen selbst
ihre Angelegenheiten regeln können.
Zum Beispiel zu einem Amt gehen.
Oder etwas auf der Bank erledigen.
Menschen mit Behinderungen
müssen genug Selbstbewusstsein haben.
Sie müssen sich zutrauen,
dass sie ihr Leben selbst regeln können.
Wenn Menschen mit Behinderungen
von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,
muss es auf jeden Fall gute Beratung geben.
Für die Menschen mit Behinderungen
und auch für ihre Angehörigen.
Vor allem ist es wichtig,
dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
andere Menschen mit Behinderungen beraten.
Vor allem müssen die betroffenen Personen
Unterstützung bekommen.
Aber auch die Gemeinden,
in denen die Menschen mit Behinderungen wohnen.
Zum Beispiel muss es Angebote
für die Menschen in den Gemeinden geben.
Viele Menschen wissen nicht,
wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgehen sollen.
Sie sollen lernen,
wie Menschen mit Behinderungen leben.
Dann können sich die Menschen richtig verhalten.
Wenn Menschen mit Behinderungen
nicht mehr in Einrichtungen oder Heimen leben,
brauchen sie eine andere Art von Unterstützung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Behinderten-Hilfe müssen dann anders arbeiten.
Sie müssen lernen,
wie sie die Menschen mit Behinderungen
in ihren Wohnungen unterstützen.
Damit das gut funktioniert.
müssen sie Schulungen bekommen.
Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt
in eigenen Wohnungen leben können,
brauchen sie in der Nähe die passende Unterstützung.
Es reicht nicht,
dass wir die Einrichtungen einfach zusperren.
Es muss genug andere Möglichkeiten geben.
Es muss überall Unterstützungs-Angebote geben.
Dazu gehört zum Beispiel Betreuung zu Hause.
Oder barrierefreie Beratung und Information.
Die Wohn-Angebote sollen nicht von den Firmen, sein,
die jetzt Einrichtungen und Heime führen.
Dann besteht die Gefahr,
dass Menschen mit Behinderungen
wieder nicht selbst entscheiden dürfen.
Wenn Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben sollen,
muss die Umgebung barrierefrei sein.
Das heißt aber nicht nur,
dass es Rampen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gibt.
Menschen mit Behinderungen müssen Zugang
zu allen Bereichen und Angeboten haben.
Angebote für alle Menschen
müssen natürlich auch
für Menschen mit Behinderungen da sein.
Zum Beispiel:
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Bildung
Zum Beispiel Kindergärten und Schulen
-
Arbeitsplätze
-
Eine gute Gesundheitsversorgung
-
Verkehrsmittel
Zum Beispiel Busse oder Straßenbahnen
-
Freizeitangebote
-
Kinderbetreuung
Es muss überall genug barrierefreie Wohn-Angebote geben.
Es gibt aber leider nicht genug.
Das ist ein großes Problem.
Es ist auch ein Problem,
dass es Sonderschulen gibt,
zu denen auch ein Heim gehört.
Manche Kinder müssen in diesen Heimen wohnen,
weil es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Aber dort haben Kinder mit Behinderungen
überhaupt einen Kontakt mehr
zu Kindern ohne Behinderungen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
müssen gemeinsam mit allen anderen in die Schule gehen.
Dafür muss es die richtige Unterstützung geben.
Es muss auch genug Unterstützung
für die Familien von Menschen mit Behinderungen geben.
Eltern müssen zu Hause
für ihre Kinder mit da sein können.
Es darf nicht sein,
dass Kinder mit Behinderungen
in ein Heim müssen.
Außerdem muss es für Menschen mit Behinderungen
genug Hilfsmittel geben,
damit sie alle Angebote annehmen können.
-
Wir müssen verhindern, dass Menschen mit Behinderungen
in Heimen oder Einrichtungen leben müssen.
Aber die Familien von Menschen mit Behinderungen
können nicht jedes Problem oder jede Krise
alleine bewältigen.
Es muss deshalb Hilfe in schwierigen Situationen geben.
Es muss Unterstützung in Notfällen geben.
In Deutschland gibt es zum Beispiel „Weglauf-Häuser“.
Dort können Menschen eine Zeitlang hingehen,
wenn sie es zu Hause nicht mehr aushalten.
Es kann auch Teams geben,
die Familien zu Hause unterstützen.
So können Familien von Menschen mit Behinderungen
Krisen in der gewohnten Umgebung auflösen.
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Persönliche Assistenz ist sehr wichtig,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmt leben können.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen Menschen mit Behinderungen,
wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen Menschen mit Behinderungen so,
wie die Menschen mit Behinderungen das wollen.
Persönliche Assistenz muss es
für alle Menschen mit Behinderungen geben.
Auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten
und für Kinder mit Behinderungen.
-
Es ist auch sehr wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
ihr eigenes Geld haben.
Wenn Menschen mit Behinderungen
ihre Unterstützung selbst bezahlen,
können sie sich aussuchen, wen sie bezahlen.
Sie müssen nicht jede Unterstützung annehmen.
Dadurch werden die Angebote besser.
Alle betroffenen Menschen im Behinderten-Bereich
müssen Ausbildungen bekommen.
Sie müssen lernen,
was Menschen mit Behinderungen
für ein selbstbestimmtes Leben brauchen.
Auch die Fachleute müssen viel dazulernen.
Zum Beispiel
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Ärztinnen und Ärzte
-
Betreuerinnen und Betreuer
-
Lehrerinnen und Lehrer.
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige
müssen genug Beratung und Informationen
über die Unterstützungs-Angebote bekommen.
Viele Menschen wissen nämlich gar nicht,
welche Angebote es überhaupt gibt.
Die Menschen mit Behinderungen selbst
müssen selbstbewusster werden.
Das müssen wir fördern.
Menschen mit Behinderungen sind hilflos,
wenn sie nicht selbst entscheiden können,
welche Angebote sie annehmen wollen.
Sie müssen den Mut haben,
selbst mehr Entscheidungen zu treffen.
Außerdem müssen die Menschen ohne Behinderungen lernen,
wie sie richtig mit Menschen mit Behinderungen umgehen.
Dann haben sie auch keine Angst mehr
vor dem Kontakt mit Menschen mit Behinderungen.
Es gibt immer wieder Beispiele,
wie gute Unterstützung sein kann.
Nach diesen guten Beispielen sollten wir uns richten.
Zwei gute Beispiele sind
-
Das Weglauf-Haus in Deutschland.
Dort können sich Menschen erholen,
die große seelische Probleme haben.
Diese Menschen halten es manchmal
zu Hause nicht aus.
Dann können sie für eine Zeitlang
ins Weglauf-Haus und bekommen dort Unterstützung.
-
Das Projekt nueva bei der Firma atempo in Graz.
nueva ist eine Abkürzung von
Nutzerinnen und Nutzer evaluieren.
Evaluieren heißt überprüfen und bewerten.
Bei nueva überprüfen
Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen
Wohn-Angebote und Arbeits-Angebote
für Menschen mit Behinderungen.
Wir brauchen genaue und gute Informationen,
wenn wir gute Wohn-Angebote
für Menschen mit Behinderungen haben wollen.
Leider gibt es in Österreich
viel zu wenige Informationen
zu dem Thema Wohnen und Behinderung.
Es ist viel Arbeit nötig,
damit es in Zukunft genug gute Informationen gibt.
Die Bundesländer haben genug Informationen
über das Thema Wohnen und Behinderung.
Aber diese Informationen
werden nicht gesammelt und bearbeitet.
Deshalb können wir nicht viel damit anfangen.
Diese Informationen sind aber sehr wichtig.
Wir brauchen nicht die Namen der betroffenen Personen.
Aber zum Beispiel müssen wir wissen,
welche Unterstützungs-Angebote wir brauchen.
Wir müssen wissen,
wie viele Menschen
bestimmte Unterstützungs-Angebote brauchen.
Wir müssen wissen,
wie viele Frauen mit Behinderungen
und wie viele Männer mit Behinderungen
in Österreich leben.
Außerdem muss es immer wieder Überprüfungen geben,
wie gut die Wohn-Angebote
für Menschen mit Behinderungen sind.
Wir müssen immer wieder überprüfen,
wie viele Menschen mit Behinderungen
noch in Einrichtungen oder Heimen leben.
Das ist wichtig,
weil wir nur so überprüfen können,
ob die Situation für Menschen mit Behinderungen
in Österreich besser wird oder nicht.
Auch die UNO hat schon öfter gesagt,
dass es in Österreich
nicht viele gute Wohn-Angebote
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Bei der UNO gibt es eine Arbeits-Gruppe,
die die Rechte der Menschen mit Behinderungen überprüft.
Diese Gruppe hat festgestellt:
In Österreich leben immer mehr Menschen mit Behinderungen
in Einrichtungen oder Heimen.
Aber in der UNO-Konvention steht,
dass es immer weniger Einrichtungen und Heime geben soll.
Österreich hält sich also nicht an die UNO-Konvention.
Die Arbeits-Gruppe der UNO fordert:
-
Menschen mit Behinderungen in Österreich
müssen selbst entscheiden können,
wo und mit wem sie wohnen wollen.
Viele Menschen mit seelischen Problemen
leben in Österreich gegen ihren Willen in Einrichtungen.
Menschen mit Behinderungen dürfe aber nicht
gegen ihren Willen eingesperrt werden.
-
Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten
viel Unterstützung brauchen,
ist das in Österreich ein Problem
Österreich muss dafür sorgen,
dass es für diese Menschen
genügend Unterstützungs-Angebote gibt.
Diese Unterstützung muss auch
bei den Menschen zu Hause möglich sein.
Außerdem muss es mehr Persönliche Assistenz geben.
-
Die Menschen ohne Behinderungen
müssen mehr über Menschen mit Behinderungen erfahren.
Dann gibt es viel weniger Probleme,
wenn alle Menschen gemeinsam leben.
-
In Österreich haben auch in letzter Zeit
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Geld bekommen.
Das ist nicht gut.
Es ist besser, wenn es mehr Geld
für Unterstützungs-Angebote gibt,
die sich die Menschen mit Behinderungen aussuchen können.
-
In Österreich leben sehr viele Kinder mit Behinderungen
in Heimen und gehen in Sonderschulen.
Es gibt viel zu wenige gemeinsame Schulen,
für Kinder mit und ohne Behinderungen.
Das muss sich dringend ändern.
Die Schulen müssen barrierefrei sein.
Die Familien von Kindern mit Behinderungen
müssen mehr Unterstützung bekommen.
Der Monitoring-Ausschuss sagt immer wieder:
Es ist dringend notwendig,
dass Österreich alle Forderungen der UNO
so schnell wie möglich umsetzt.
Sonst verstößt Österreich gegen die Menschenrechte.
Für den Monitoring-Ausschuss
Die Vorsitzende
Christina Wurzinger
Das Thema dieses Berichts ist sehr wichtig.
Deshalb geht der Bericht auch an
-
das Präsidium des Nationalrats
-
die Bundesregierung
-
alle verantwortlichen Stellen der Bundesländer
-
die Volksanwaltschaft
-
alle Monitoring-Ausschüsse der Bundesländer
Inhaltsverzeichnis
Angehörige sind meistens Verwandte.
Zum Beispiel:
-
Eltern
-
Kinder
-
Großeltern
-
Enkel.
Zu den Angehörigen gehören aber auch
-
die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann
-
die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner.
Barrierefreiheit bedeutet,
dass jeder Mensch ungehindert
überallhin gelangen kann
und alles ungehindert nutzen kann.
Zum Beispiel können im barrierefreien Internet
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Oder ein Gebäude ist so gebaut,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hineinkönnen.
Österreich besteht aus 9 Bundesländern:
-
Wien
-
Niederösterreich
-
Oberösterreich
-
Salzburg
-
Steiermark
-
Burgenland
-
Kärnten
-
Tirol
-
Vorarlberg.
Alle Bundesländer zusammen
bilden den Staat Österreich.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung
und auch eigene Behörden.
De-Institutionalisierung bedeutet:
Es darf bald keine Einrichtungen oder Heime mehr geben,
in denen Menschen mit Behinderungen
getrennt von anderen Menschen
wohnen, leben und arbeiten müssen.
Solche Heime und Einrichtungen heißen auch Institutionen.
Deshalb heißt der Weg zu einem
selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft:
De-Institutionalisierung.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
Institutionen sind viele Heime und Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen.
In Institutionen können Menschen mit Behinderungen
nicht selbst über ihr Leben bestimmen.
Eindeutige Zeichen für eine Institution sind:
-
Menschen mit Behinderungen haben keinen Kontakt
zu anderen Menschen.
-
Menschen mit Behinderungen können sich nicht aussuchen,
mit wem sie zusammenleben.
-
Menschen mit Behinderungen können
keine eigenen Entscheidungen treffen.
-
Menschen mit Behinderungen können sich ihre Zeit
nicht selbst einteilen.
-
Die Betreuerinnen und Betreuer achten nicht
auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
In den Menschenrechten steht:
„Alle Menschen sind frei
und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
sind selbst Menschen mit Behinderungen.
Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen
brauchen oder möchten.
Sie lernen,
welche Rechte und Pflichten
Menschen mit Behinderungen haben.
Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.
Sie können mitbestimmen,
wenn es um die Rechte von
Menschen mit Behinderungen geht.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft. Wien 2016.
Original: https://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/de-institutionalisierung-28-11-2016/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 10.11.2017