Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft

Schlagwörter: Kinder, Diskriminierung, Unterstützung, Gewalt, Österreich, Selbstbestimmt Leben, Barrierefreiheit, UN-Konvention, Deinstitutionalisierung
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2016

Inhaltsverzeichnis

Information zu diesem Text von bidok

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2016.

Das Thema ist: Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft

Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung

Selbstbestimmt leben bedeutet für Menschen mit Behinderungen:

Sie können leben und wohnen, wie und wo sie wollen.

Das ist eigentlich ein ganz normaler Wunsch.

Und Menschen mit Behinderungen

haben auch das Recht darauf,

zu leben und zu wohnen, wie und wo sie wollen.

Das steht in der UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Aber für Menschen mit Behinderungen in Österreich

ist das leider nicht selbstverständlich.

Es ist leider ganz normal,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht gemeinsam mit anderen Menschen leben:

  • Menschen mit Behinderungen müssen oft

    in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben.

  • Viele Kinder mit Behinderungen

    müssen in Sonderschulen gehen.

  • Viele Menschen mit Behinderungen

    bekommen keinen normalen Arbeitsplatz.

    Sie müssen zum Beispiel oft in Werkstätten

    für Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Es ist dringend notwendig,

dass es keine Einrichtungen mehr gibt,

in denen nur Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten.

Aber in Österreich geschieht das nicht.

Über dieses Thema sprechen nicht einmal viele Leute.

Aber es hat viele schlechte Auswirkungen,

wenn Menschen mit Behinderungen

nicht gemeinsam mit anderen Menschen leben.

In diesem Bericht geht es um einen schwierigen Begriff.

Der Begriff heißt: De-Institutionalisierung.

Außerdem steht in diesem Bericht,

was eine Institution

für Menschen mit Behinderungen eigentlich ist.

In dem Bericht steht auch,

dass es auch andere Möglichkeiten gibt.

Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen

Unterstützung in der Nähe ihrer Wohnungen bekommen.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht

auf ein selbstbestimmtes Leben

in unserer Gesellschaft.

Aber in Österreich ist das leider oft nicht so.

In diesem Bericht stehen die Vorschläge der UNO,

was wir in Österreich besser machen können.

Außerdem gibt es viel zu wenige Informationen,

wie Menschen mit Behinderungen leben und wohnen.

Sehr viele Menschen wissen gar nicht,

wie Menschen mit Behinderungen

in Österreich leben müssen.

Wir müssen viele Dinge beachten,

damit Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt leben können.

In diesem Bericht steht,

was wir speziell in Österreich beachten müssen.

1. Einleitung

In der UNO-Konvention steht,

dass Menschen mit Behinderungen

gemeinsam mit allen anderen Menschen leben sollen.

Das gilt für alle Bereiche des Lebens.

Aber viele Menschen mit Behinderungen

dürfen nicht selbstbestimmt leben.

Viele müssen in Heimen

oder Behinderten-Einrichtungen leben.

Dafür gibt es viele Gründe.

Zum Beispiel:

  • Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei.

  • Viele Menschen ohne Behinderungen glauben:

    Menschen mit Behinderungen können gar nicht alleine leben.

  • Viele Politikerinnen und Politiker interessiert es nicht,

    wie Menschen mit Behinderungen leben.

Wenn Menschen mit Behinderungen

in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen,

ist das schlecht für diese Menschen.

Sie kommen nie mit anderen Menschen zusammen.

Dadurch können Menschen mit Behinderungen

auch nie mit anderen Menschen umgehen.

Außerdem hat unsere ganze Gesellschaft Vorteile,

wenn alle Menschen gemeinsam leben können.

Menschen ohne Behinderungen können zum Beispiel sehen,

welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderungen haben.

Viele Menschen mit Behinderungen brauchen Unterstützung,

wenn sie selbstbestimmt leben wollen.

Zum Beispiel Assistenz beim Wohnen und beim Arbeiten.

Menschen mit Behinderungen haben sogar

das Recht auf Assistenz.

Aber in Österreich gibt es keinen Plan,

wie Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt mit allen anderen Menschen leben können.

Es gibt auch keinen Plan,

wie Menschen mit Behinderungen

die richtige Unterstützung

beim Wohnen bekommen können.

Es gibt den Nationalen Aktions-Plan,

und es gibt die UNO-Konvention.

Dort steht genau,

was Menschen mit Behinderungen

im Bereich Wohnen brauchen.

Aber in Österreich geschieht trotzdem nichts.

Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss

am 28. April 2015 eine Sitzung zum Thema

De-Institutionalisierung gemacht.

Bei dieser Sitzung haben alle Menschen dabei sein können,

die sich für das Thema interessieren.

Sehr viele Menschen haben bei dieser Sitzung

ihre Meinung gesagt.

In diesem Bericht können Sie diese Meinungen lesen.

Der Monitoring-Ausschuss hat sich außerdem angeschaut,

wie Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.

Auch das steht in dem Bericht.

Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen

ist ein sehr schwieriges Thema.

Deshalb können in diesem Bericht

auch nicht alle möglichen Meinungen stehen.

Was steht genau in der UNO-Konvention?

Artikel 19

In der UNO-Konvention steht immer wieder,

dass Menschen mit Behinderungen

das Recht auf Selbstbestimmung haben.

Sie dürfen nicht diskriminiert werden.

Sie müssen die gleichen Chancen haben

wie alle anderen Menschen.

Außerdem muss es möglichst viel Barrierefreiheit geben.

Im Artikel 19 der UNO-Konvention steht:

Menschen mit Behinderungen müssen

die gleichen Möglichkeiten haben

wie alle anderen Menschen.

Sie müssen wie andere Menschen

in der Gemeinschaft leben können.

Dafür müssen die Staaten sorgen,

die die UNO-Konvention unterschrieben haben.

Also muss der Staat Österreich

passende Maßnahmen treffen,

damit wir alle diese Forderungen einhalten können.

Diese Forderungen gelten

für alle Menschen mit Behinderungen.

Es kommt nicht darauf an,

welche Behinderung jemand hat.

Es kommt auch nicht darauf an,

wie schwer die Behinderung ist.

In der UNO-Konvention stehen 3 wichtige Punkte

zum Thema selbstbestimmtes Leben:

1. Jeder Mensch darf sich selbst aussuchen, wo und wie er wohnen will.

Alle Menschen mit Behinderungen

müssen selbst entscheiden können,

wo und mit wem sie leben wollen.

Momentan müssen viele Menschen mit Behinderungen

in besonderen Wohnungen leben.

Das ist gegen ihr Recht.

2. Zugang zu Unterstützung in der Nähe der Wohnung.

Es muss für Menschen mit Behinderungen

überall die passende Unterstützung geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

ohne Probleme passende Hilfsmittel bekommen.

Menschen mit Behinderungen haben

das Recht auf persönliche Assistenz.

Menschen mit Behinderungen müssen

selber entscheiden dürfen,

wie sie die persönliche Assistenz unterstützt.

3. Gleichberechtigter Zugang zu Angeboten

Alle öffentlichen Angebote und Einrichtungen

müssen barrierefrei sein.

Menschen mit Behinderungen müssen

diese Einrichtungen und Angebote

ohne Probleme nutzen können.

Andere Bestimmungen in der UNO-Konvention

Damit Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt wohnen und leben können,

müssen wir viele Bestimmungen

der UNO-Konvention einhalten.

Zum Beispiel:

  • Das Recht auf Barrierefreiheit

  • Das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschen

  • Das Recht auf Bildung.

Was ist De-Institutionalisierung genau?

De-Institutionalisierung heißt:

Das Wohnen und Leben von Menschen mit Behinderungen

soll besser werden.

Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr

in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen.

Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr

getrennt von anderen Menschen leben müssen.

Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Menschen

in unserer Gesellschaft leben können.

Die Wohnungen müssen dort sein,

wo auch andere Menschen wohnen.

In der Nähe der Wohnungen

muss es Unterstützung geben.

Diese Unterstützung muss genau so sein,

dass sie für jeden einzelnen Menschen passt.

Die Unterstützung muss auf die

persönlichen Wünsche und Vorlieben Rücksicht nehmen.

Es ist sehr wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

über ihr eigenes Leben bestimmen können.

Damit das alles gelingt,

muss es große Veränderungen geben.

Die Menschen müssen verstehen:

Für uns alle ist es wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht mehr getrennt von anderen Menschen leben.

Auch für die Behinderten-Hilfe wird es Veränderungen geben.

Wenn Menschen mit Behinderungen

gemeinsam mit allen anderen Menschen

in unserer Gesellschaft leben,

muss es andere Angebote geben.

Einrichtungen und Unterstützung in der Nähe der Wohnungen

Institutionen

Heime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

heißen auch Institutionen.

In einigen Institutionen leben

sehr viele Menschen mit Behinderungen.

Aber das ist nicht das einzige Zeichen,

an denen man eine Institution erkennt.

Es geht auch um andere Dinge.

Zum Beispiel:

  • Können die Menschen mit Behinderungen so leben,

    wie sie es wollen?

  • Nehmen die Betreuerinnen und Betreuer

    die Wünsche der Menschen mit Behinderungen ernst?

  • Was können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden?

  • Haben Menschen mit Behinderungen ihre Ruhe,

    wenn sie das wollen?

  • Gibt es Kontakt zu Menschen,

    die nicht in der Einrichtung leben?

In vielen großen Einrichtungen

können die Menschen mit Behinderungen

sehr wenig mitbestimmen.

Oft sind die Tage fix eingeteilt.

Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen

nicht selbst entscheiden,

wann sie essen wollen.

In manchen Einrichtungen

dürfen Menschen mit Behinderungen

keine persönlichen Gegenstände haben.

In manchen Einrichtungen

bekommen Menschen mit Behinderungen das Gefühl,

dass sie schlechter sind als die Betreuerinnen und Betreuer.

Es kann auch in kleinen Einrichtungen Probleme geben.

Aber wenn in einer Einrichtung

sehr viele Menschen mit Behinderungen leben,

gibt es jedenfalls mehr Probleme.

Dann ist es fast nicht möglich,

auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen zu achten.

In großen Einrichtungen gibt es auch viel zu wenig Kontakt

zu Menschen ohne Behinderungen.

Deshalb können die Menschen mit Behinderungen

nicht am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben.

Unterstützung in der Nähe der Wohnungen

Viele Menschen mit Behinderungen

brauchen regelmäßig Unterstützung.

Aber deshalb müssen sie nicht ständig

in einer Einrichtung oder einem Heim wohnen.

Es kann auch Unterstützung

in der Nähe der Wohnungen geben.

Das heißt auch gemeindenahe Unterstützungs-Dienste.

Diese Unterstützungs-Dienste

bieten viele verschiedene Arten von Unterstützung an.

Sie ermöglichen den Menschen mit Behinderungen

ein selbstbestimmtes Leben.

Durch diese Unterstützung

sollen Menschen mit Behinderungen

an allen Bereichen des Lebens teilnehmen können.

Es geht nicht nur um das Wohnen.

Die Unterstützungs-Dienste arbeiten zum Beispiel

in folgenden Bereichen:

  • Bildung und Weiterbildung

  • am Arbeitsplatz

  • Gesundheit

  • Freizeit-Gestaltung.

Menschen mit Behinderungen sollen

auch die Angebote annehmen können,

die für alle Menschen da sind.

Das müssen die Unterstützungs-Dienste sicherstellen.

Außerdem muss es Unterstützungs-Dienste für die Bedürfnisse

von jedem einzelnen Menschen mit Behinderung geben.

Besonders wichtig ist:

  • Die Menschen mit Behinderungen

    müssen sich aussuchen können,

    welche Unterstützung sie wollen.

  • Die Menschen mit Behinderungen

    müssen sich aussuchen können,

    ob sie eine Unterstützung haben wollen.

  • Die Menschen mit Behinderungen

    müssen selbst entscheiden können,

    wie die Unterstützung ist.

Menschen mit Behinderungen müssen

bei der Planung von Unterstützungs-Leistungen

mit entscheiden können.

Menschen mit Behinderungen müssen selbst überprüfen,

ob Unterstützungs-Leistungen gut sind oder nicht.

Nur so kann man die Unterstützungs-Leistungen

an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpassen.

Die Unterstützungs-Leistungen

müssen sich nach den Menschen richten.

Sie müssen genau so sein,

wie sie jeder einzelne Mensch braucht.

Es darf nicht sein,

dass sich ein Mensch

an die Unterstützungs-Leistung anpassen muss.

Es soll keine speziellen Wohn-Häuser

für Menschen mit Behinderungen geben.

Menschen mit Behinderungen sollen in

ganz „normalen“ Wohngebieten wohnen.

Die Unterstützung soll es nicht direkt in den Wohn-Häusern geben.

Aber die Unterstützung soll direkt

zu den Menschen in den Wohnungen kommen.

Man soll keine Familien auseinanderreißen,

weil ein Kind mit Behinderung

in einer Einrichtung leben muss.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

sollen möglichst bei ihren Familien wohnen.

Wenn das nicht möglich ist,

sollen sie in einem Umfeld leben,

dass ihrer eigenen Familie ähnlich ist.

Zum Beispiel bei einer Pflege-Familie.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist es sehr wichtig,

dass sie die richtige Unterstützung bekommen.

Die Kinder und Jugendlichen sollen diese Unterstützung

zu Hause in der Familie

und auch in anderen Bereichen bekommen.

Zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule.

Kinder und Jugendliche sollen nicht

getrennt von anderen aufwachsen müssen.

Es soll keine Sonderschulen geben.

Es soll auch keine eigenen Horte

für Kinder mit Behinderungen geben.

Welche Folgen hat es, wenn Menschen nicht selbstbestimmt leben können?

Wenn Menschen mit Behinderungen

in eigenen Einrichtungen leben müssen,

hat das viele schlechte Auswirkungen.

Zum Beispiel:

Auswirkungen auf den Menschen

Das Leben in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen

ist sehr oft nicht gut für die Menschen mit Behinderungen.

Sie können keine eigenen Entscheidungen treffen.

Es gibt keine Herausforderungen.

Die Menschen mit Behinderungen

haben keinen Kontakt zu anderen Menschen.

Das ist schlecht für die Entwicklung

der Menschen mit Behinderungen.

Sie können nichts dazulernen,

haben keine Abwechslung

und keine sinnvolle Beschäftigung.

In Heimen oder Behinderten-Einrichtungen

müssen sich Menschen mit Behinderungen anpassen.

Sie müssen tun,

was ihnen eine Betreuerin oder ein Betreuer sagt.

Das führt oft dazu,

dass die Menschen mit Behinderungen

gar nichts mehr von selbst machen.

Wenn Menschen mit Behinderungen

in anderen Wohnformen leben,

können sie sich viel besser entwickeln.

Dann geht es diesen Menschen auch besser.

Menschen mit Behinderungen sollen nicht

in großen Einrichtungen leben müssen.

Besser sind Wohnformen mit wenigen Personen.

Die Wohnungen sollen in Häusern sein,

in denen auch Menschen ohne Behinderungen leben.

Dadurch haben Menschen mit Behinderungen

Kontakt zu anderen Menschen.

Sie können außerdem Angebote annehmen,

die für alle Menschen da sind.

Wenn Menschen mit Behinderungen so leben können,

können sie ihre Fähigkeiten viel besser entwickeln.

Dadurch sind diese Menschen viel zufriedener.

Auswirkungen auf die Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen müssen oft

in Heimen, Sonderschulen oder Wohn-Gemeinschaften sein.

Dadurch sind sie ausgeschlossen.

Sie haben keinen Kontakt zu anderen Menschen.

Das hat auch Folgen für die Menschen ohne Behinderungen:

Sie kennen keine Menschen mit Behinderungen.

Deshalb wissen sie nicht,

wie sie sich verhalten sollen.

Menschen ohne Behinderungen wollen deshalb oft

nichts mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben.

Aber das ist gegen die Inklusion.

Wenn es keine Inklusion gibt,

denkt unsere Gesellschaft falsch

über Menschen mit Behinderungen.

Das führt oft zu Diskriminierung und Ausgrenzung.

Gewalt

In Institutionen gibt es die Gefahr von Gewalt

gegen Menschen mit Behinderungen.

Es gibt auch die Gefahr von sexuellem Missbrauch

von Menschen mit Behinderungen.

Das ist zum Beispiel:

Jemand macht Geschlechts-Verkehr

mit einem Menschen mit Behinderung,

obwohl dieser Mensch das nicht will.

Oder jemand streichelt oder berührt die Geschlechts-Teile

von einem Menschen mit Behinderung,

obwohl dieser Mensch das nicht will.

In Institutionen kann sehr leicht

zu vielen Arten von Gewalt kommen.

Vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen

sind von dieser Gewalt betroffen.

Kinder mit Behinderungen in Institutionen

Vor allem Kinder mit Behinderungen

sollen nicht in Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen leben müssen.

Das ist sehr schädlich für die Entwicklung der Kinder.

Zum Beispiel:

  • Sie bekommen oft Probleme,

    mit ihren Gefühlen umzugehen.

  • Ihr Verhalten ist oft schwierig.

  • Sie können oft nicht gut mit anderen Kindern umgehen.

  • Sie bekommen oft körperliche Probleme.

  • Manchmal entwickelt sich das Gehirn schlechter.

Aber leider müssen in Österreich

viele Kinder mit Behinderungen

in Behinderten-Einrichtungen leben.

Das haben schon viele Leute kritisiert.

Aber bis jetzt hat sich nichts geändert.

Institutionen sind gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wenn Menschen mit Behinderungen

in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben müssen,

hat das schlechte Folgen.

Die Folgen sind schlecht für die Menschen mit Behinderungen.

Und die Folgen sind schlecht

für unsere ganze Gesellschaft.

Deshalb ist diese Art zu leben

gegen die Forderungen der UNO-Konvention.

Aber trotzdem ändert sich fast nichts.

Die Menschen denken nicht darüber nach,

was ein Leben in einer Institution bedeutet.

Also gibt es diese Institutionen noch immer.

Wie ist die Situation in Österreich?

In Österreich gibt es mehrere Stellen,

die für Menschen mit Behinderungen zuständig sind.

Für manche Dinge ist der Staat Österreich zuständig.

Für andere Dinge sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Es gibt in den einzelnen Bundesländern

sogar verschiedene Regelungen.

Das heißt zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen haben

in Wien teilweise andere Möglichkeiten

als in der Steiermark.

Es ist deshalb oft nicht klar,

wer für das Wohnen

von Menschen mit Behinderungen zuständig ist.

Die zuständigen Stellen

beschäftigen sich zu wenig damit,

wie Menschen mit Behinderungen

wohnen und leben müssen.

Es muss einen klaren Plan geben,

damit Menschen mit Behinderungen

endlich gut wohnen können.

Diesen Plan gibt es aber nicht.

Im Jahr 2015 hätte es eine Vereinbarung

zur Inklusion geben sollen.

Diese Vereinbarung wäre zwischen dem Staat Österreich

und den einzelnen Bundesländern gewesen.

Dabei wäre es auch darum gegangen,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht mehr in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.

Aber diese Vereinbarung ist nicht gemacht worden.

Wie wohnen Menschen mit Behinderungen in Österreich?

1. Informationen zum Thema Wohnen

Wir wissen leider viel zu wenig darüber,

wie die Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.

Es gibt zum Beispiel keine genauen Aufzeichnungen

über die einzelnen Einrichtungen oder Heime.

Viele Menschen mit Behinderungen

müssen in Altersheimen oder Pflege-Einrichtungen leben.

Darüber wissen wir auch viel zu wenig.

Wir wissen nicht genau,

wie viele Menschen mit Behinderungen

in Einrichtungen und Heimen wohnen.

Wir wissen auch nicht genau,

wie viele Frauen und wie viele Männer dort leben.

Wir wissen nicht,

welche Unterstützungs-Leistungen

die Menschen mit Behinderungen gerne annehmen.

Es gibt nur ungefähre Angaben.

Wir glauben,

dass ungefähr 13.000 Menschen mit Behinderungen

in Einrichtungen oder Heimen leben.

Die meisten von ihnen müssen in großen Einrichtungen leben.

Es gibt sogar noch etliche Einrichtungen,

in denen über 100 Menschen mit Behinderungen leben!

Nur ungefähr 2.000 Menschen mit Behinderungen

leben in „kleineren“ Einrichtungen.

Dort leben höchstens 10 Personen.

Aber auch das ist zu viel.

In Österreich leben in den meisten Haushalten

nur 2 bis 3 Personen.

Sehr viele Menschen mit Behinderungen

müssen also ein anderes Leben führen

als Menschen ohne Behinderungen.

Wir können außerdem nur schwer feststellen,

wie viele Menschen mit Behinderungen

wirklich in einer Einrichtung leben.

Manche sagen zum Beispiel,

dass in den einzelnen Wohngruppen

nur 6 Menschen mit Behinderungen leben.

Aber in Wirklichkeit gibt es in dem Haus

4 solche Wohngruppen.

Dann leben schon 24 Menschen mit Behinderungen zusammen.

Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,

dass große Einrichtungen

noch immer viel Geld bekommen.

Zum Beispiel für Renovierungen.

Das darf aber nicht sein.

Das steht in der UNO-Konvention.

Es hat eine große Untersuchung gegeben,

warum es keine großen Einrichtungen geben soll.

Dort steht zum Beispiel:

In großen Einrichtungen ist die Unterstützung

für Menschen mit Behinderungen meistens nicht gut.

Es kommt in großen Einrichtungen

leicht zu Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.

Aber leider gibt es in Österreich

noch viele große Einrichtungen.

Das ist ein großes Problem.

Aber nicht nur die großen Einrichtungen

sind ein Problem.

Auch die kleineren Wohn-Einheiten sind ein Problem.

In diesen Wohn-Einheiten leben

6 bis 12 Menschen mit Behinderungen.

Das ist viel größer als ein normaler Haushalt.

Also ist es eine besondere Wohnform

für Menschen mit Behinderungen.

Aber in der UNO-Konvention steht,

dass es keine besonderen Wohnformen geben darf.

Wenn Menschen mit Behinderungen

in einer Einrichtung leben müssen,

können sie nicht selbst über ihr Leben bestimmen.

Das ist auch in kleinen Wohn-Einheiten so.

Eine kleine Wohn-Einheit bedeutet nicht,

dass die Unterstützung besser ist.

2. Umgang mit Menschen mit Behinderungen

Auch in vielen kleineren Einrichtungen

können Menschen mit Behinderungen

nicht selbstbestimmt leben.

Die Einrichtung bestimmt darüber,

wie sie leben und was sie dürfen.

Das kommt sogar dann vor,

wenn Menschen mit Behinderungen

in einer eigenen Wohnung leben.

Oft bestimmen die Betreuerinnen und Betreuer

trotzdem über die Menschen mit Behinderungen.

Die Behinderten-Hilfe hat sich in den letzten Jahren bemüht,

dass die Situation

für Menschen mit Behinderungen besser wird.

Es hat viele Diskussionen

über Selbstbestimmung und Inklusion gegeben.

Das ist natürlich gut.

Es zeigt uns,

dass die Behinderten-Hilfe

die Forderungen der UNO-Konvention

teilweise einhalten will.

Aber Österreich hält die Forderungen

noch lange nicht ganz ein.

In der UNO-Konvention steht:

Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt.

Sie dürfen selber entscheiden,

wo sie wohnen und mit wem sie wohnen.

Sie müssen nicht in besonderen Wohnformen

für Menschen mit Behinderungen leben.

Das können viele Menschen mit Behinderungen

in Österreich aber nicht selbst entscheiden.

Der Monitoring-Ausschuss hat außerdem

viele Berichte von Menschen mit Lernschwierigkeiten bekommen.

Diese Menschen können besonders wenig selbst entscheiden.

Manchmal müssen Sie Medikamente nehmen,

auch wenn sie das nicht wollen.

Sie müssen sehr oft das tun,

was ihnen die Betreuerinnen und Betreuer sagen.

Wenn sie das nicht tun,

gibt es oft Drohungen oder Strafen.

Zum Beispiel sagen die Betreuerinnen und Betreuer:

Wer nicht folgt, verliert seinen Wohnplatz.

Oder die Menschen mit Lernschwierigkeiten

bekommen eine Zeitlang keine Unterstützung.

Es gibt 2 Gründe,

warum das möglich ist:

  • Die Menschen mit Behinderungen

    können sich oft nicht beschweren.

    Es gibt teilweise keine barrierefreie Möglichkeit

    für eine Beschwerde.

    Oder die Menschen mit Behinderungen wissen gar nicht,

    dass sie sich beschweren können.

  • Es gibt viel zu wenige Wohn-Plätze

    für Menschen mit Behinderungen.

    Viele Menschen mit Behinderungen sind abhängig

    von den Wohn-Plätzen in den Einrichtungen.

Es ist ein großes Problem,

dass es zu wenige Wohn-Plätze

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Die Einrichtungen führen sogar Wartelisten.

Das heißt:

  • Menschen mit Behinderungen müssen sich zuerst

    für einen Wohn-Platz entscheiden.

  • Dann müssen sie oft warten,

    bis sie den Wohn-Platz bekommen.

  • Wenn sie den Wohn-Platz haben,

    können sie ihn nicht so leicht wieder wechseln.

    Auch wenn er ihnen nicht gefällt.

    Wenn sie einfach ausziehen,

    haben sie keine Unterstützung mehr.

Vor allem am Land gibt es

viel zu wenige gute Wohn-Plätze.

Die Menschen mit Behinderungen am Land

können sich oft nicht aussuchen,

in welcher Einrichtung sie leben wollen.

Es gibt oft nur eine Möglichkeit.

3. Wohn-Angebote für Menschen mit Behinderungen

Die österreichische Behinderten-Hilfe

bietet viele Wohn-Angebote mit Betreuung.

Es gibt 3 Arten von Unterstützung beim Wohnen:

  • Vollbetreutes Wohnen.

    Dabei gibt es Betreuung am Tag und auch in der Nacht.

  • Teilbetreutes Wohnen.

    Dabei gibt es keine Betreuung in der Nacht.

    Es gibt nur Betreuung in der Früh und am Abend.

  • Mobile Begleitung.

    Die mobile Begleitung kommt stundeweise

    zu den Menschen mit Behinderungen nach Hause.

    Unterstützung gibt es nach Bedarf.

Diese Angebote haben ein Problem:

Nur wenn ein Mensch wenig Unterstützung braucht,

kann er einigermaßen selbstbestimmt leben.

Unterstützung bei Tag und Nacht

gibt es fast nur in größeren Heimen oder Einrichtungen.

Wenn Menschen viel Unterstützung brauchen,

müssen sie meistens in großen Einrichtungen wohnen.

Teilbetreutes Wohnen gibt es in kleineren Wohn-Gemeinschaften

oder in kleinen Wohn-Häusern.

Nur wer wenig Unterstützung braucht,

kann in einer eigenen Wohnung wohnen.

Deshalb müssen viele Menschen mit Lernschwierigkeiten

in großen Einrichtungen leben.

Es ist aber eine Diskriminierung,

wenn manche Menschen selbst bestimmen können,

und andere Menschen nicht.

Und kein Mensch darf diskriminiert werden.

4. Ältere und jüngere Menschen mit Behinderungen

Kinder mit Behinderungen

In Österreich sprechen nicht viele Leute darüber,

dass Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt leben sollen.

Und wenn, spricht man nur über Erwachsene.

Aber es gibt viele Kinder mit Behinderungen,

die in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.

Es gibt zum Beispiel einige Sonderschulen,

zu denen Heime gehören.

Wir wissen leider nicht genau,

wie viele Kinder mit Behinderungen

in diesen Heimen leben müssen.

Es gibt in vielen Gegenden

gar keine Schulen,

die für Kinder mit Behinderungen geeignet sind.

Dann müssen die Eltern ihre Kinder mit Behinderungen

in ein Heim geben.

Es darf aber nicht sein,

dass Kinder am gleichen Ort wohnen

und in die Schule gehen müssen.

Es muss die Möglichkeit geben,

dass sie sich ihren Wohnort aussuchen können.

Das steht in der UNO-Konvention.

Kinder mit Behinderungen bekommen

in diesen Sonderschulen und Heimen

meistens eine besondere Betreuung.

Sie müssen aber gleich behandelt werden

wie alle anderen Kinder.

Wenn Kinder und Jugendliche in Wohn-Angeboten

für Menschen mit Behinderungen leben,

müssen sie manchmal automatisch

in die Sonderschule gehen.

Es können auch Kinder ohne Behinderungen

nicht alles selbst bestimmen.

Aber trotzdem darf es nicht sein,

dass Kinder in eigene Schulen gehen müssen.

Sie dürfen auch nicht

in besonderen Wohn-Angeboten wohnen müssen.

Sie müssen gemeinsam mit allen anderen Kindern

leben und lernen können.

Wenn Kinder in Sonderschulen gehen müssen,

haben sie keinen Kontakt zu anderen Kindern.

Sonderschulen haben aber noch andere Nachteile.

Zum Beispiel:

Oft werden Kinder mit Behinderungen

mit eigenen Taxis in die Schule gebracht.

Sie lernen nie,

wie sie selbstständig wo hinkommen.

Dadurch bleiben sie hilflos.

Menschen mit Behinderungen in Altersheimen oder Pflegeheimen

Es gibt einige junge Menschen mit Behinderungen,

die in Altersheimen wohnen müssen.

Es gibt nur wenige Informationen,

wie viele junge Menschen in Österreich

in Altersheimen wohnen müssen.

Aber eines wissen wir:

Allein in Wien und in Tirol haben fast

400 Menschen mit Behinderungen unter 60 Jahren

in Altersheimen oder Pflegeheimen gewohnt.

5. Persönliche Assistenz

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

unterstützen Menschen mit Behinderungen,

wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.

Zum Beispiel unterstützen sie Menschen

beim Einkaufen, beim Lernen,

oder wenn es um Geld geht.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

unterstützen Menschen mit Behinderungen nur dann,

wenn die Menschen mit Behinderungen es wollen.

Sie unterstützen die Menschen mit Behinderungen nur so,

wie die Menschen mit Behinderungen das wollen.

In der UNO-Konvention steht,

dass alle Menschen mit Behinderungen

das Recht auf Persönliche Assistenz haben.

Aber in Österreich gibt es Persönliche Assistenz

fast nur für Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Es gibt fast keine Persönliche Assistenz

für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Es gibt auch kaum Persönliche Assistenz

für Kinder mit Behinderungen.

Es gibt Persönliche Assistenz an Schulen,

die der Staat verwaltet.

Aber nur wenige Schülerinnen und Schüler

konnten dieses Angebot annehmen.

In anderen Ländern gibt es Persönliche Assistenz

für Menschen mit Lernschwierigkeiten

und für Kinder mit Behinderungen.

Zum Beispiel funktioniert das in Schweden sehr gut.

Aber in Österreich kümmert sich niemand darum,

dass es Persönliche Assistenz

für alle Menschen mit Behinderungen gibt.

Unterstützung durch Politikerinnen und Politiker

Viele Politikerinnen und Politiker wollen nicht,

dass Menschen mit Behinderungen

Unterstützung in ihren eigenen Wohnungen bekommen.

Sie glauben oft,

dass das viel mehr Geld kostet,

als die Unterstützung in Einrichtungen.

Aber das stimmt wahrscheinlich gar nicht.

Viele Politikerinnen und Politiker glauben,

dass es reicht,

wenn große Einrichtungen kleinere Wohnungen anbieten.

Aber auch in diesen kleineren Wohnungen

können Menschen mit Behinderungen

nicht selbstbestimmt leben.

Oft ist es wichtiger,

was die Firmen wollen,

die die Einrichtungen leiten.

Was die Menschen mit Behinderungen brauchen,

ist vielen Politikerinnen und Politikern nicht so wichtig.

Es ist für viele Menschen ganz selbstverständlich,

dass Menschen mit Behinderungen

in Einrichtungen oder Heimen wohnen müssen.

Viel zu wenige Menschen denken darüber nach,

was das für die Menschen mit Behinderungen bedeutet.

Menschen mit Behinderungen richtig sehen

Es ist noch immer so,

dass eine Behinderung als Krankheit gilt.

Viele Menschen sehen nur,

was Menschen mit Behinderungen nicht können.

Sie sehen nicht,

welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderungen haben.

Deshalb glauben viele Menschen,

dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.

Viele Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen

nichts selbst entscheiden können.

Deshalb glauben diese Menschen,

dass Menschen mit Behinderungen

in Einrichtungen und Heimen

„besser aufgehoben“ sind.

Die UNO-Konvention sieht das aber anders.

Dort steht:

Behinderung entsteht dadurch,

dass es überall Hindernisse

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Zu diesen Hindernissen gehört zum Beispiel auch,

dass Menschen mit Behinderungen nicht selbst

über ihr Leben bestimmen können.

Die Welt, die Menschen ohne Behinderungen gemacht haben,

muss für Menschen mit Behinderungen angepasst werden.

Nur so können Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt in der Gesellschaft leben.

Aber das verstehen in Österreich nur wenige Menschen.

Das sieht man zum Beispiel an folgenden Punkten:

  • Sehr viele Menschen glauben,

    dass Einrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderungen

    ganz normal sind.

    Viele Menschen glauben,

    dass Werkstätten und besondere Wohn-Angebote

    völlig normal sind.

  • Viele Menschen glauben,

    dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.

    Viele Menschen glauben,

    dass Menschen mit Behinderungen

    nichts selbst entscheiden können.

    Deshalb glauben viele Menschen,

    dass Menschen mit Behinderungen

    in Einrichtungen und Heimen

    „besser aufgehoben“ sind.

  • Es wissen nur wenige Menschen,

    dass das Leben in Einrichtungen oder Heimen

    sehr schlecht für die Menschen mit Behinderungen ist.

    Nur wenige Menschen verstehen,

    dass viele Menschen mit Behinderungen

    ausgeschlossen und diskriminiert werden.

  • Viele Fachleute glauben noch immer,

    dass Behinderung eine Krankheit ist.

  • Menschen mit Behinderungen können auch

    in kleineren Wohn-Einheiten nicht selbst bestimmen.

    Das verstehen nur wenige Leute.

Gibt es wirklich kein Geld für Menschen mit Behinderungen?

Wenn es Verbesserungen

für Menschen mit Behinderungen geben soll,

heißt es oft:

„Wir haben dafür kein Geld.“

Aber das ist ein völlig falscher Gedanke.

Die Rechte von Menschen sind immer wichtiger

als die Kosten für Verbesserungen.

Geld darf nie ein Grund sein,

dass wir die Rechte der Menschen nicht beachten.

Außerdem sind die Kosten oft nur eine Ausrede.

Viele Menschen wollen gar nicht darüber nachdenken,

ob es bessere Möglichkeiten gibt.

Sie wollen lieber so weitermachen wie bisher.

Deswegen gibt es bei uns auch noch

so viele Einrichtungen und Heime

für Menschen mit Behinderungen.

Der Monitoring-Ausschuss möchte aber Folgendes sagen:

Menschen mit Behinderungen sollen ganz normal

mit anderen Menschen leben und arbeiten,

Das kostet nämlich auch nicht mehr als die Einrichtungen.

Unterstützung in eigenen Wohnungen

führt zu einem besseren Leben der Menschen mit Behinderungen.

Außerdem wird die Unterstützung dadurch besser.

Das muss auch nicht mehr Geld kosten

als das Leben in einer Einrichtung.

In Deutschland hat es dazu eine Untersuchung gegeben.

Dabei ist herausgekommen:

Die Menschen mit Behinderungen sind viel zufriedener,

wenn sie in eigenen Wohnungen leben können.

Fast alle Menschen mit Behinderungen

finden eine eigene Wohnung mit Unterstützung besser.

Auch die Angehörigen sehen,

dass es den Menschen mit Behinderungen

in den eigenen Wohnungen viel besser geht.

Die Unterstützung zu Hause kostet auch nicht mehr Geld.

Menschen mit Behinderungen können zum Beispiel

viele Angebote nutzen,

die ohnehin schon für alle Menschen da sind.

Außerdem ist ein selbstbestimmtes Leben

besser für die Gesundheit.

Wenn Menschen nicht

in Einrichtungen oder Heimen leben müssen,

leben sie oft länger.

Wie können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben?

Der Monitoring-Ausschuss will in diesem Bericht nicht sagen,

wie wir von den Einrichtungen und Heimen wegkommen.

Dafür gibt es schon viele gute Richtlinien.

Aber wir wollen auf ein paar wichtige Punkte hinweisen:

  • Alle betroffenen Stellen und Personen

    müssen dabei mitmachen:

    die Gemeinden, die Bundesländer,

    die Anbieter von Unterstützungs-Leistungen und so weiter.

  • Alle Menschen mit Behinderungen

    müssen mitarbeiten können.

    Sie können am besten sagen,

    was für sie wichtig ist.

  • Es muss einen ganz genauen Plan geben,

    wie die Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt

    ohne Einrichtungen und Heimen leben können.

    Alle Bundesländer müssen dasselbe Ziel haben.

  • Wenn Menschen mit Behinderungen

    von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,

    brauchen sie dabei viel Unterstützung.

    Aber auch die Menschen in den Gemeinden müssen lernen,

    wie sie die Menschen mit Behinderungen richtig behandeln.

  • Es muss die richtigen Maßnahmen geben,

    damit Menschen mit Behinderungen

    selbstbestimmt leben können.

    Zum Beispiel Barrierefreiheit oder

    Zugang zu Gesundheits-Versorgung.

  • Es muss natürlich in der Nähe der Wohnungen

    genügend Unterstützungs-Angebote geben.

Vorsicht:

Es reicht nicht einfach,

dass Menschen mit Behinderungen

eine eigene Wohnung bekommen.

Eine eigene Wohnung heißt noch nicht,

dass Menschen selbst

über ihr Leben bestimmen können.

Oft bestimmen trotzdem andere

über das Leben von Menschen mit Behinderungen.

Es ist aber besonders wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen,

welche Unterstützung sie haben wollen.

Sie müssen selbst die Kontrolle

über ihre Unterstützungs-Leistungen haben.

Wir müssen immer wieder kontrollieren,

ob Menschen mit Behinderungen

wirklich selbst bestimmen können.

Das ist sehr wichtig!

Was muss sich ändern?

Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr

in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.

Dazu muss in Österreich einiges geschehen:

Alle Bundesländer müssen gemeinsam arbeiten

Alle Bundesländer müssen das gleiche Ziel haben:

Alle Menschen mit Behinderungen in Österreich

müssen selbstbestimmt leben können.

Es darf keine Einrichtungen oder Heime geben,

in denen Menschen mit Behinderungen leben müssen.

Aber bis jetzt gibt es keinen gemeinsamen Plan,

der für ganz Österreich gilt.

Es gibt zwar den Nationalen Aktions-Plan.

Aber dort steht nicht,

wie wichtig die Bundesländer sind.

Alle zuständigen Personen

im Staat und in den Bundesländern

müssen gemeinsam arbeiten.

Einheitliche Zusammenarbeit

Es ist viel Arbeit nötig,

damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt

in unserer Gemeinschaft leben können.

Diese Arbeit muss in ganz Österreich einheitlich sein.

Es muss vor allem einen klaren Plan geben,

wie wir das erreichen wollen.

Es gibt viele verschiedene Stellen und Personen,

die mit dieser Arbeit zu tun haben.

Zum Beispiel

  • die Menschen mit Behinderungen,

    die Unterstützung brauchen,

  • die Firmen, die Unterstützung anbieten,

  • die zuständigen Behörden oder

  • die Betreuerinnen und Betreuer.

Diese Stellen und Personen

müssen gut zusammenarbeiten.

Sie müssen miteinander reden.

Für diese Zusammenarbeit

muss es also einen klaren Plan geben.

Es gibt im Moment sehr viele unterschiedliche Stellen,

die für Menschen mit Behinderungen zuständig sind.

Es ist deshalb auf jeden Fall notwendig,

dass jemand diese Arbeit leitet und kontrolliert.

Es sind auch die höchsten Stellen in Österreich

für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zuständig:

Der Bundes-Kanzler und die Landes-Hauptleute.

Diese Personen müssen sich darum kümmern,

dass Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt in unserer Gemeinschaft leben können.

Sie müssen die Arbeit unterstützen.

Das ist sehr wichtig,

damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr

in Einrichtungen oder Heimen leben müssen.

Menschen mit Behinderungen müssen mitarbeiten können

Wenn es um die Bedürfnisse

von Menschen mit Behinderungen geht,

müssen diese Menschen mitreden können.

Wir wollen erreichen,

dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt

in ihren eigenen Wohnungen leben können.

Es ist dazu unbedingt notwendig,

dass Menschen mit Behinderungen

von Anfang an dabei sind.

Sie müssen bei der Planung dabei sein.

Sie müssen feststellen,

welche Angebote sie haben wollen.

Und sie müssen am Schluss überprüfen,

ob die Angebote gut sind.

Die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen

muss während der ganzen Arbeit möglich sein.

Dafür sind alle Stellen und Personen verantwortlich,

die an dem Plan arbeiten.

Es muss die richtigen Vorschriften und Regelungen geben

  • Es gibt Vorschriften und Regelungen,

    die Einrichtungen und Heime unterstützen.

    Diese Vorschriften und Regelungen

    dürfen nicht mehr gelten.

    Es muss neue Vorschriften und Regelungen

    für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen geben.

  • Es darf keinen Neubau

    von Einrichtungen oder Heimen mehr geben.

    Es darf keine Renovierungen

    von alten Einrichtungen oder Heimen geben.

  • Menschen mit Behinderungen müssen Unterstützung

    in der Nähe ihrer Wohnungen bekommen.

    Dafür muss es mehr Geld geben.

Unterstützung beim Weg in ein selbstbestimmtes Leben

Unterstützung der betroffenen Personen

Wenn Menschen mit Behinderungen

von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,

brauchen sie dabei viel Unterstützung.

Es muss deshalb die richtigen Maßnahmen geben,

damit Menschen mit Behinderungen

selbstbestimmt leben können.

Jeder einzelne Mensch mit Behinderungen

muss die richtige Unterstützung bekommen:

Wir müssen zuerst feststellen,

was genau jeder Mensch braucht.

Wir müssen jeden Menschen so informieren und beraten,

dass er es auch wirklich versteht.

Menschen mit Behinderungen müssen auch Geld bekommen,

damit sie sich eine Wohnung leisten können.

Außerdem muss es Assistenz geben,

damit Menschen mit Behinderungen selbst

ihre Angelegenheiten regeln können.

Zum Beispiel zu einem Amt gehen.

Oder etwas auf der Bank erledigen.

Menschen mit Behinderungen

müssen genug Selbstbewusstsein haben.

Sie müssen sich zutrauen,

dass sie ihr Leben selbst regeln können.

Wenn Menschen mit Behinderungen

von einer Einrichtung in eigene Wohnungen ziehen,

muss es auf jeden Fall gute Beratung geben.

Für die Menschen mit Behinderungen

und auch für ihre Angehörigen.

Vor allem ist es wichtig,

dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

andere Menschen mit Behinderungen beraten.

Unterstützung der Gemeinden

Vor allem müssen die betroffenen Personen

Unterstützung bekommen.

Aber auch die Gemeinden,

in denen die Menschen mit Behinderungen wohnen.

Zum Beispiel muss es Angebote

für die Menschen in den Gemeinden geben.

Viele Menschen wissen nicht,

wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgehen sollen.

Sie sollen lernen,

wie Menschen mit Behinderungen leben.

Dann können sich die Menschen richtig verhalten.

Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behinderten-Hilfe

Wenn Menschen mit Behinderungen

nicht mehr in Einrichtungen oder Heimen leben,

brauchen sie eine andere Art von Unterstützung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Behinderten-Hilfe müssen dann anders arbeiten.

Sie müssen lernen,

wie sie die Menschen mit Behinderungen

in ihren Wohnungen unterstützen.

Damit das gut funktioniert.

müssen sie Schulungen bekommen.

Es muss überall in Österreich genug Unterstützung geben

Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt

in eigenen Wohnungen leben können,

brauchen sie in der Nähe die passende Unterstützung.

Es reicht nicht,

dass wir die Einrichtungen einfach zusperren.

Es muss genug andere Möglichkeiten geben.

Es muss überall Unterstützungs-Angebote geben.

Dazu gehört zum Beispiel Betreuung zu Hause.

Oder barrierefreie Beratung und Information.

Die Wohn-Angebote sollen nicht von den Firmen, sein,

die jetzt Einrichtungen und Heime führen.

Dann besteht die Gefahr,

dass Menschen mit Behinderungen

wieder nicht selbst entscheiden dürfen.

Allgemeine Maßnahmen

Wenn Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben sollen,

muss die Umgebung barrierefrei sein.

Das heißt aber nicht nur,

dass es Rampen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gibt.

Menschen mit Behinderungen müssen Zugang

zu allen Bereichen und Angeboten haben.

Angebote für alle Menschen

müssen natürlich auch

für Menschen mit Behinderungen da sein.

Zum Beispiel:

  • Bildung

    Zum Beispiel Kindergärten und Schulen

  • Arbeitsplätze

  • Eine gute Gesundheitsversorgung

  • Verkehrsmittel

    Zum Beispiel Busse oder Straßenbahnen

  • Freizeitangebote

  • Kinderbetreuung

Es muss überall genug barrierefreie Wohn-Angebote geben.

Es gibt aber leider nicht genug.

Das ist ein großes Problem.

Es ist auch ein Problem,

dass es Sonderschulen gibt,

zu denen auch ein Heim gehört.

Manche Kinder müssen in diesen Heimen wohnen,

weil es keine anderen Möglichkeiten gibt.

Aber dort haben Kinder mit Behinderungen

überhaupt einen Kontakt mehr

zu Kindern ohne Behinderungen.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

müssen gemeinsam mit allen anderen in die Schule gehen.

Dafür muss es die richtige Unterstützung geben.

Es muss auch genug Unterstützung

für die Familien von Menschen mit Behinderungen geben.

Eltern müssen zu Hause

für ihre Kinder mit da sein können.

Es darf nicht sein,

dass Kinder mit Behinderungen

in ein Heim müssen.

Außerdem muss es für Menschen mit Behinderungen

genug Hilfsmittel geben,

damit sie alle Angebote annehmen können.

Spezielle Maßnahmen

  • Wir müssen verhindern, dass Menschen mit Behinderungen

    in Heimen oder Einrichtungen leben müssen.

    Aber die Familien von Menschen mit Behinderungen

    können nicht jedes Problem oder jede Krise

    alleine bewältigen.

    Es muss deshalb Hilfe in schwierigen Situationen geben.

    Es muss Unterstützung in Notfällen geben.

    In Deutschland gibt es zum Beispiel „Weglauf-Häuser“.

    Dort können Menschen eine Zeitlang hingehen,

    wenn sie es zu Hause nicht mehr aushalten.

    Es kann auch Teams geben,

    die Familien zu Hause unterstützen.

    So können Familien von Menschen mit Behinderungen

    Krisen in der gewohnten Umgebung auflösen.

  • Persönliche Assistenz ist sehr wichtig,

    damit Menschen mit Behinderungen

    selbstbestimmt leben können.

    Persönliche Assistentinnen und Assistenten

    unterstützen Menschen mit Behinderungen,

    wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.

    Persönliche Assistentinnen und Assistenten

    unterstützen Menschen mit Behinderungen so,

    wie die Menschen mit Behinderungen das wollen.

    Persönliche Assistenz muss es

    für alle Menschen mit Behinderungen geben.

    Auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten

    und für Kinder mit Behinderungen.

  • Es ist auch sehr wichtig,

    dass Menschen mit Behinderungen

    ihr eigenes Geld haben.

    Wenn Menschen mit Behinderungen

    ihre Unterstützung selbst bezahlen,

    können sie sich aussuchen, wen sie bezahlen.

    Sie müssen nicht jede Unterstützung annehmen.

    Dadurch werden die Angebote besser.

Ausbildung und Informationen

Alle betroffenen Menschen im Behinderten-Bereich

müssen Ausbildungen bekommen.

Sie müssen lernen,

was Menschen mit Behinderungen

für ein selbstbestimmtes Leben brauchen.

Auch die Fachleute müssen viel dazulernen.

Zum Beispiel

  • Ärztinnen und Ärzte

  • Betreuerinnen und Betreuer

  • Lehrerinnen und Lehrer.

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

müssen genug Beratung und Informationen

über die Unterstützungs-Angebote bekommen.

Viele Menschen wissen nämlich gar nicht,

welche Angebote es überhaupt gibt.

Die Menschen mit Behinderungen selbst

müssen selbstbewusster werden.

Das müssen wir fördern.

Menschen mit Behinderungen sind hilflos,

wenn sie nicht selbst entscheiden können,

welche Angebote sie annehmen wollen.

Sie müssen den Mut haben,

selbst mehr Entscheidungen zu treffen.

Außerdem müssen die Menschen ohne Behinderungen lernen,

wie sie richtig mit Menschen mit Behinderungen umgehen.

Dann haben sie auch keine Angst mehr

vor dem Kontakt mit Menschen mit Behinderungen.

Gute Beispiele

Es gibt immer wieder Beispiele,

wie gute Unterstützung sein kann.

Nach diesen guten Beispielen sollten wir uns richten.

Zwei gute Beispiele sind

  • Das Weglauf-Haus in Deutschland.

    Dort können sich Menschen erholen,

    die große seelische Probleme haben.

    Diese Menschen halten es manchmal

    zu Hause nicht aus.

    Dann können sie für eine Zeitlang

    ins Weglauf-Haus und bekommen dort Unterstützung.

  • Das Projekt nueva bei der Firma atempo in Graz.

    nueva ist eine Abkürzung von

    Nutzerinnen und Nutzer evaluieren.

    Evaluieren heißt überprüfen und bewerten.

    Bei nueva überprüfen

    Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen

    Wohn-Angebote und Arbeits-Angebote

    für Menschen mit Behinderungen.

Genaue und gute Informationen

Wir brauchen genaue und gute Informationen,

wenn wir gute Wohn-Angebote

für Menschen mit Behinderungen haben wollen.

Leider gibt es in Österreich

viel zu wenige Informationen

zu dem Thema Wohnen und Behinderung.

Es ist viel Arbeit nötig,

damit es in Zukunft genug gute Informationen gibt.

Die Bundesländer haben genug Informationen

über das Thema Wohnen und Behinderung.

Aber diese Informationen

werden nicht gesammelt und bearbeitet.

Deshalb können wir nicht viel damit anfangen.

Diese Informationen sind aber sehr wichtig.

Wir brauchen nicht die Namen der betroffenen Personen.

Aber zum Beispiel müssen wir wissen,

welche Unterstützungs-Angebote wir brauchen.

Wir müssen wissen,

wie viele Menschen

bestimmte Unterstützungs-Angebote brauchen.

Wir müssen wissen,

wie viele Frauen mit Behinderungen

und wie viele Männer mit Behinderungen

in Österreich leben.

Außerdem muss es immer wieder Überprüfungen geben,

wie gut die Wohn-Angebote

für Menschen mit Behinderungen sind.

Wir müssen immer wieder überprüfen,

wie viele Menschen mit Behinderungen

noch in Einrichtungen oder Heimen leben.

Das ist wichtig,

weil wir nur so überprüfen können,

ob die Situation für Menschen mit Behinderungen

in Österreich besser wird oder nicht.

Empfehlungen der UNO

Auch die UNO hat schon öfter gesagt,

dass es in Österreich

nicht viele gute Wohn-Angebote

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Bei der UNO gibt es eine Arbeits-Gruppe,

die die Rechte der Menschen mit Behinderungen überprüft.

Diese Gruppe hat festgestellt:

In Österreich leben immer mehr Menschen mit Behinderungen

in Einrichtungen oder Heimen.

Aber in der UNO-Konvention steht,

dass es immer weniger Einrichtungen und Heime geben soll.

Österreich hält sich also nicht an die UNO-Konvention.

Die Arbeits-Gruppe der UNO fordert:

  • Menschen mit Behinderungen in Österreich

    müssen selbst entscheiden können,

    wo und mit wem sie wohnen wollen.

    Viele Menschen mit seelischen Problemen

    leben in Österreich gegen ihren Willen in Einrichtungen.

    Menschen mit Behinderungen dürfe aber nicht

    gegen ihren Willen eingesperrt werden.

  • Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten

    viel Unterstützung brauchen,

    ist das in Österreich ein Problem

    Österreich muss dafür sorgen,

    dass es für diese Menschen

    genügend Unterstützungs-Angebote gibt.

    Diese Unterstützung muss auch

    bei den Menschen zu Hause möglich sein.

    Außerdem muss es mehr Persönliche Assistenz geben.

  • Die Menschen ohne Behinderungen

    müssen mehr über Menschen mit Behinderungen erfahren.

    Dann gibt es viel weniger Probleme,

    wenn alle Menschen gemeinsam leben.

  • In Österreich haben auch in letzter Zeit

    Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Geld bekommen.

    Das ist nicht gut.

    Es ist besser, wenn es mehr Geld

    für Unterstützungs-Angebote gibt,

    die sich die Menschen mit Behinderungen aussuchen können.

  • In Österreich leben sehr viele Kinder mit Behinderungen

    in Heimen und gehen in Sonderschulen.

    Es gibt viel zu wenige gemeinsame Schulen,

    für Kinder mit und ohne Behinderungen.

    Das muss sich dringend ändern.

    Die Schulen müssen barrierefrei sein.

    Die Familien von Kindern mit Behinderungen

    müssen mehr Unterstützung bekommen.

Der Monitoring-Ausschuss sagt immer wieder:

Es ist dringend notwendig,

dass Österreich alle Forderungen der UNO

so schnell wie möglich umsetzt.

Sonst verstößt Österreich gegen die Menschenrechte.

Für den Monitoring-Ausschuss

Die Vorsitzende

Christina Wurzinger

Das Thema dieses Berichts ist sehr wichtig.

Deshalb geht der Bericht auch an

  • das Präsidium des Nationalrats

  • die Bundesregierung

  • alle verantwortlichen Stellen der Bundesländer

  • die Volksanwaltschaft

  • alle Monitoring-Ausschüsse der Bundesländer

Wörterbuch

Angehörige

Angehörige sind meistens Verwandte.

Zum Beispiel:

  • Eltern

  • Kinder

  • Großeltern

  • Enkel.

Zu den Angehörigen gehören aber auch

  • die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann

  • die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner.

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hineinkönnen.

Bundesland, Bundesländer

Österreich besteht aus 9 Bundesländern:

  • Wien

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Tirol

  • Vorarlberg.

Alle Bundesländer zusammen

bilden den Staat Österreich.

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung

und auch eigene Behörden.

De-Institutionalisierung

De-Institutionalisierung bedeutet:

Es darf bald keine Einrichtungen oder Heime mehr geben,

in denen Menschen mit Behinderungen

getrennt von anderen Menschen

wohnen, leben und arbeiten müssen.

Solche Heime und Einrichtungen heißen auch Institutionen.

Deshalb heißt der Weg zu einem

selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft:

De-Institutionalisierung.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Institution

Institutionen sind viele Heime und Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen.

In Institutionen können Menschen mit Behinderungen

nicht selbst über ihr Leben bestimmen.

Eindeutige Zeichen für eine Institution sind:

  • Menschen mit Behinderungen haben keinen Kontakt

    zu anderen Menschen.

  • Menschen mit Behinderungen können sich nicht aussuchen,

    mit wem sie zusammenleben.

  • Menschen mit Behinderungen können

    keine eigenen Entscheidungen treffen.

  • Menschen mit Behinderungen können sich ihre Zeit

    nicht selbst einteilen.

  • Die Betreuerinnen und Betreuer achten nicht

    auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

In den Menschenrechten steht:

„Alle Menschen sind frei

und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

sind selbst Menschen mit Behinderungen.

Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen

brauchen oder möchten.

Sie lernen,

welche Rechte und Pflichten

Menschen mit Behinderungen haben.

Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.

Sie können mitbestimmen,

wenn es um die Rechte von

Menschen mit Behinderungen geht.

UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

UNO-Konvention

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft. Wien 2016.

Original: https://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/de-institutionalisierung-28-11-2016/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 10.11.2017

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation