Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2013.
Das Thema ist: Schutz von Opfern von Gewalt und Missbrauch.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Es hat immer wieder Berichte über Gewalt
an Menschen mit Behinderungen gegeben.
Deswegen meldet sich der Monitoring-Ausschuss zu Wort.
Kein Mensch darf körperlich oder seelisch gequält werden.
Das ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte.
Das gilt ganz besonders für Menschen,
die sich schlechter wehren können.
Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen.
Viele Menschen mit Behinderungen sind in Gefahr,
dass sie Opfer von Gewalt werden.
Das hat der Monitoring-Ausschuss
auch schon sehr deutlich gesagt.
Über dieses Problem wird auch gesprochen
und es werden Lösungen gesucht.
Aber der Monitoring-Ausschuss findet,
dass dabei nicht alle wichtigen Punkte besprochen werden.
Deshalb gibt es hier noch einige Hinweise:
Der Schutz vor Gewalt
und der Schutz von Opfern von Gewalt
ist in den österreichischen Gesetzen
gut geregelt.
Trotzdem gibt es einige Probleme.
Beim Schutz vor Gewalt
und Schutz von Opfern von Gewalt
muss es bessere Regelungen
für die Barrierefreiheit geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
in die Arbeit für den Schutz vor Gewalt
viel mehr mit einbezogen werden.
Es gibt aber auch Verbesserungen:
Es muss in Österreich
eine unabhängige Stelle geben,
die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen überwacht.
Das soll Gewalt und Missbrauch verhindern.
Das steht in der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Das macht in Österreich jetzt die Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft überprüft zum Beispiel,
ob sich die Behörden an alle Gesetze halten.
Seit Juli 2012 ist sie auch dafür zuständig,
Kontrollbesuche zu machen.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert
wie Menschenrechte eingehalten werden.
Das funktioniert so:
Eine Gruppe von Menschen besucht Einrichtungen,
wo Menschen mit Behinderungen leben.
Dabei prüfen sie,
was die Einrichtungen zum Schutz der Menschen tun.
Es geht um Schutz vor Gewalt und Missbrauch
und ob die Menschenrechte eingehalten werden.
Es ist fast immer sehr schwer,
wenn man über schlimme Erlebnisse reden will
und diese Erlebnisse verarbeiten will.
Noch schwerer wird das,
wenn diese schlimmen Erlebnisse
schon sehr lange her sind
und nie jemand darüber gesprochen hat.
Gewalt und Missbrauch verletzen Menschen.
Sie verletzen körperlich und seelisch.
Deshalb muss es besondere Unterstützung und Hilfe
für diese Menschen geben.
Das gilt vor allem für Menschen,
die sehr schlecht in unsere Gesellschaft eingebunden sind.
Dazu gehören Menschen mit Behinderungen,
die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind.
Leider gibt es bei uns für diese Menschen
nicht genug Unterstützung und Hilfe.
Es gibt zwar Strafen für die Täter,
aber die Opfer bekommen viel zu wenig Hilfe,
damit sie ihre schlimmen Erlebnisse
besser verarbeiten können.
Es muss selbstverständlich werden,
dass unsere Gesellschaft
für die Opfer von Gewalt und Missbrauch
verantwortlich ist.
Wenn Menschen mit Behinderungen sagen,
dass sie Opfer von Gewalt
oder Missbrauch geworden sind,
muss man das ernst nehmen.
Leider werden Menschen mit Behinderungen
immer wieder beschuldigt,
dass sie sich so etwas nur einbilden
oder überhaupt erfinden.
Natürlich überprüft man,
ob eine Anschuldigung wahr ist.
Aber man muss dabei
darauf Rücksicht nehmen
wie die betroffenen Menschen selber
eine bestimmte Situation sehen.
Jeder Fall von Gewalt und Missbrauch
muss ernst genommen werden.
Egal wie lange es her ist.
Wenn man einen Fall nicht ernst nimmt,
sagt man damit,
dass dieser Fall nicht so schlimm war.
Jede Art von Gewalt oder Missbrauch
ist aber gegen die Menschrechte.
Wenn die Leute sagen,
dass manche Verletzungen der Menschenrechte
nicht so schlimm sind,
wird es immer mehr solche Verletzungen geben.
In Österreich ist es überhaupt schwierig,
dass der Missbrauch gegen
bestimmte Gruppen von Menschen
genau verarbeitet wird.
Das hat mit der österreichischen Geschichte zu tun:
In der Zeit zwischen 1938 bis 1945
haben in Österreich die National-Sozialisten regiert.
Das war eine sehr schlimme Zeit.
In dieser Zeit sind viele Menschen
verfolgt, eingesperrt und ermordet worden,
nur weil sie anders waren als andere Menschen.
Zum Beispiel weil sie eine
bestimmte Religion hatten
oder auch weil sie eine Behinderung hatten.
Viele Menschen haben dabei mitgemacht
oder haben nichts dazu gesagt.
In Österreich ist
sehr lange nicht darüber gesprochen worden.
Menschen mit Behinderungen sind auch
in Krankenhäusern oder Einrichtungen
gequält und missbraucht worden.
Viele der Täterinnen und Täter aus der Zeit
haben nach dem Ende der National-Sozialisten
einfach in diesen Krankenhäusern oder Einrichtungen
weiter arbeiten dürfen.
Sie haben teilweise gleich weiter gemacht wie vorher.
Viele dieser Krankenhäuser und Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen
haben sehr viel mit dem Staat
oder der Kirche zu tun gehabt.
Staat und Kirche haben damals
aber nicht wirklich eingesehen,
dass es Probleme mit Gewalt und Missbrauch gibt.
Deshalb haben sie die Täterinnen und Täter geschützt.
Das passiert leider auch heute noch oft.
Inhaltsverzeichnis
In bestimmten Fällen gibt es Vorwürfe
über Gewalt an Menschen mit Behinderungen.
In anderen Fällen gibt es Vermutungen,
dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen gibt.
Deshalb ist der Monitoring-Ausschuss der Meinung,
dass Folgendes getan werden muss:
Möglichst viele Fälle von
Gewalt an Menschen mit Behinderungen
müssen untersucht werden.
Wenn Fälle sehr lange her sind,
wir das aber wahrscheinlich schwierig.
Die Menschen erinnern sich
nach langer Zeit nicht mehr an alles.
Außerdem leben wahrscheinlich viele
Zeuginnen und Zeugen nicht mehr.
Bei den betroffenen Menschen
lösen Gewalt und Missbrauch einen Schock aus.
Sie wollen sich oft nicht daran erinnern,
was ihnen Schlimmes passiert ist.
Auch deshalb kann man Fälle
von Gewalt an Menschen mit Behinderungen
oft nur schwer untersuchen.
Auch die Sachwalterinnen und Sachwalter haben früher
die Menschen mit Behinderungen
nicht immer geschützt.
Vor allem in großen Heimen hat es früher
sogenannte Massen-Sachwalterschaften gegeben.
Dabei war eine einzelne Person
für viele Menschen mit Behinderungen zuständig.
Es war dadurch nicht möglich,
dass jeder einzelne Mensch mit Behinderung
ausreichend geschützt worden ist.
Das hat es möglich gemacht,
dass es in den Einrichtungen und Krankenhäusern
allgemein mehr Gewalt und Missbrauch
an Menschen mit Behinderungen gegeben hat.
Es müssen alle Fälle von Gewalt untersucht werden.
Die Fälle von Gewalt an vielen Menschen
in Einrichtungen oder Heimen
und die Fälle von Gewalt an einzelnen Menschen.
Manche Menschen wollen nicht,
dass man über ihre schlimmen Erlebnisse spricht.
Das muss man bei den Untersuchungen über Gewalt
an Menschen mit Behinderungen beachten.
Manchmal ist es aber wichtig,
dass ein Fall untersucht wird,
obwohl der davon betroffene Mensch das nicht will.
Das ist zum Beispiel dann wichtig,
wenn damit noch mehr Gewalt verhindert wird.
Deswegen muss bei jedem einzelnen Fall
sehr genau überprüft werden,
was wichtiger ist.
Wenn Menschen Unrecht getan worden ist,
haben sie selbstverständlich eine Entschuldigung verdient.
Früher hat sich niemand dafür verantwortlich gefühlt,
dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen
gegeben hat.
Heute gibt es verantwortliche Personen.
Diese Personen müssen sich entschuldigen.
Sie müssen sich dafür entschuldigen,
dass niemand verantwortlich war.
Sie müssen die Verletzungen anerkennen,
die viele Menschen früher erlitten haben.
Die Ergebnisse der Untersuchungen
müssen sinnvoll verwendet werden.
Vor allem die Fälle von Gewalt
an vielen Menschen in Einrichtungen oder Heimen.
Damit kann man verhindern,
dass solche Fälle wieder vorkommen.
Die Menschen müssen erfahren,
dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen gibt.
Man muss auch darüber reden dürfen.
Aber man muss dabei auch darauf achten,
ob die Menschen über ihre schlimmen Erlebnisse sprechen wollen.
Das ist auch wichtig,
wenn andere Menschen darüber sprechen.
Es muss geklärt werden,
wer für Gewalt an Menschen mit Behinderungen
verantwortlich gewesen ist.
Vor allem muss geklärt werden,
ob zuständige Ämter verantwortlich gewesen sind
und ob sie dafür haften.
Auch wenn Taten schon so lang her sind,
dass man dafür niemanden mehr bestrafen kann,
muss man darüber sprechen.
Wenn es Unrecht gegeben hat,
müssen alle daraus lernen
und sich anders verhalten.
Auch viele Opfer von Unrecht
wünschen sich,
dass so etwas anderen Menschen nicht passiert.
Es muss Regeln geben,
die Gewalt und Missbrauch
an Menschen mit Behinderungen verhindern.
Diese Regeln gelten für alle.
Es muss in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
die richtigen Maßnahmen geben,
damit Gewalt nicht vorkommen kann.
Das gilt für große und kleine Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen.
Wichtig ist,
dass Menschen mit Behinderungen
selbst über ihr Leben bestimmen können.
Wenn andere Menschen über das Leben
von Menschen mit Behinderungen bestimmen dürfen,
gibt es zu viel Kontrolle und Macht.
Man kann ein Unrecht mit Geld nicht wieder gut machen.
Trotzdem ist Schmerzens-Geld wichtig.
Man erkennt damit an,
dass wirklich ein Unrecht geschehen ist.
Das hilft den Betroffenen.
Seit Anfang des Jahres 2013
gibt es verbesserte Leistungen
für die Opfer von Verbrechen.
Das ist wichtig und gut.
Opfer von Gewalt und Missbrauch
brauchen Hilfe und Unterstützung,
damit sie diese schlimmen Erlebnisse
verkraften können.
Diese Hilfe und Unterstützung muss kostenlos sein.
Jedes Opfer von Gewalt und Missbrauch
muss diese Hilfe und Unterstützung
leicht und problemlos bekommen können.
Inhaltsverzeichnis
Damit man Gewalt und Missbrauch verhindern kann
und mögliche Opfer schützen kann,
sind einige Maßnahmen unbedingt notwendig.
Die Menschen sprechen nicht gerne
über Gewalt und Missbrauch
an Menschen mit Behinderungen.
Vor allem über Gewalt in der Familie
und im privaten Bereich spricht niemand gerne.
Man muss die Menschen darüber informieren
warum Menschen mit Behinderungen leicht
Opfer von Gewalt und Missbrauch werden.
Das hat zum Beispiel damit zu tun,
dass Menschen mit Behinderungen
oft nur als Belastung gesehen werden.
Manche Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
für unsere Gesellschaft wertlos sind.
Man muss den Menschen klar machen,
dass das nicht stimmt.
Man muss den Menschen klar machen,
dass Menschen mit Behinderungen
gleichgestellt mit allen anderen Menschen sind.
Vor allem in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen
müssen Menschen mit Behinderungen
richtig behandelt werden.
Es gibt Einrichtungen und Stellen
für Opfer von Gewalt und Verbrechen.
Betroffene Menschen bekommen dort
Unterstützung und Hilfe.
Es ist wichtig, dass diese Einrichtungen und Stellen
für alle Menschen zugänglich sind.
Aber viele sind leider nicht barrierefrei.
Diese Stellen und Einrichtungen
müssen aber nicht nur barrierefrei gebaut werden,
damit zum Beispiel Rollstühle hinein können.
Es muss auch möglich sein,
dass jeder Mensch seine Erlebnisse
leicht und problemlos erzählen kann.
Und jeder Mensch muss auch
die Antworten verstehen können.
Zum Beispiel brauchen Menschen mit Lernschwierigkeiten
Erklärungen in leicht verständlicher Sprache.
Oder Menschen, die nur schwer sprechen können,
brauchen Unterstützung,
damit sie trotzdem ihr Anliegen sagen können.
Auch gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen
brauchen Unterstützung.
Zum Beispiel durch Übersetzungen
in die österreichische Gebärden-Sprache.
Das ist die Muttersprache
von gehörlosen Menschen.
Dabei macht man Gebärden
mit der Hand und dem Oberkörper
und auch dem Gesicht.
Diese Gebärden stehen für Wörter.
Die österreichische Regierung hat einen Plan gemacht.
In diesem Plan steht,
was in den Jahren 2012 bis 2020
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
getan werden muss.
Dieser Plan heißt Nationaler Aktions-Plan.
Im Kapitel „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“
stehen wichtige Maßnahmen.
Zum Beispiel muss es überall in Österreich
die Möglichkeit geben,
dass sich verantwortliche und betroffene Personen
im Fall von Gewalt zusammensetzen
und Lösungen überlegen.
Es muss auch Informations-Maßnahmen geben,
damit möglichst viele Menschen
über das Problem der Gewalt
an Menschen mit Behinderungen nachdenken.
Im Nationalen Aktions-Plan steht auch,
dass es bessere Leistungen
für Opfer von Gewalt geben muss.
Das ist schon umgesetzt worden:
Seit Anfang des Jahres 2013
gibt es verbesserte Leistungen
für die Opfer von Verbrechen.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon einen Bericht
über den Schutz vor Gewalt gemacht.
Darin stehen vor allem folgende Punkte:
-
Man muss die Meinung
über Menschen mit Behinderungen ändern.
Manche Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
für unsere Gesellschaft wertlos sind.
Man muss ihnen klar machen,
dass das nicht stimmt.
Menschen mit Behinderungen müssen
in unserer Gesellschaft
die gleichen Möglichkeiten haben
wie alle anderen Menschen.
-
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
müssen überall gemeinsam
mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen
in die Schule gehen können.
So können Menschen mit Behinderungen
viel leichter selbstbestimmt leben.
Das bedeutet,
dass man sagt und zeigt
wie man leben möchte.
Man entscheidet für sich selbst.
Außerdem lernen die Kinder und Jugendlichen
dadurch sehr früh,
wie sie richtig miteinander umgehen.
Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen lernen,
wo die Grenzen von Menschen mit Behinderungen sind.
Sie lernen, was sie sagen und tun dürfen und was nicht.
-
Die Gesundheits-Versorgung
für Menschen mit Behinderungen
muss barrierefrei sein.
Vor allem auch wenn es um Sexualität
oder Schwangerschaften geht.
-
Man muss verhindern,
dass es Gewalt zwischen
Menschen mit Behinderungen gibt.
Dazu muss man erforschen,
wie es dazu kommt.
Man muss auch Bereiche untersuchen,
wo es leichter zu dieser Gewalt kommen kann.
Zum Beispiel in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen.
-
Man muss untersuchen und aufschreiben,
wie viel Gewalt es an Menschen mit Behinderungen gibt
und warum es diese Gewalt gibt.
Man muss auch untersuchen,
welche Folgen diese Gewalt hat.
Dann muss man untersuchen,
welche Wirkung bestimmte Maßnahmen gegen Gewalt haben.
So kann man sinnvolle Maßnahmen entwickeln,
damit man Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen
verhindern kann.
Inhaltsverzeichnis
Das bedeutet,
dass Menschen mit Behinderungen
ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.
Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel
oder eine Internet-Seite.
Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates.
Behörden sind dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben des Staates
für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.
Zum Beispiel stellt die Behörde einen Pass aus.
Oder sie kümmert sich darum,
dass öffentliche Gebäude barrierefrei gebaut werden.
In einem Gesetz stehen Regeln,
die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.
Manchmal werden auch besondere Gesetze
für besondere Gruppen
von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.
Zum Beispiel gibt es Gesetze,
die sicher stellen,
dass Menschen mit Behinderung
nicht schlechter behandelt werden
als andere Menschen.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen
helfen.
Zum Beispiel:
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
wenn jemand einen Vertrag machen muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht
in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO heißt auf deutsch
auch „Vereinte Nationen“.
„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderung
auf der ganzen Welt stehen.
Sie heißt
„UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung“.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht zum Schutz von Opfern von Gewalt und Missbrauch. Wien 2013.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/opferschutz-vom-03-05-2013/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 09.02.2017