Bericht zum Schutz von Opfern von Gewalt und Missbrauch

Schlagwörter: Menschenrecht, Gewalt, Österreich, UN-Konvention, Missbrauch
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2013

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2013.

Das Thema ist: Schutz von Opfern von Gewalt und Missbrauch.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

1. Einleitung

Es hat immer wieder Berichte über Gewalt

an Menschen mit Behinderungen gegeben.

Deswegen meldet sich der Monitoring-Ausschuss zu Wort.

Kein Mensch darf körperlich oder seelisch gequält werden.

Das ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte.

Das gilt ganz besonders für Menschen,

die sich schlechter wehren können.

Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen.

Viele Menschen mit Behinderungen sind in Gefahr,

dass sie Opfer von Gewalt werden.

Das hat der Monitoring-Ausschuss

auch schon sehr deutlich gesagt.

Über dieses Problem wird auch gesprochen

und es werden Lösungen gesucht.

Aber der Monitoring-Ausschuss findet,

dass dabei nicht alle wichtigen Punkte besprochen werden.

Deshalb gibt es hier noch einige Hinweise:

Der Schutz vor Gewalt

und der Schutz von Opfern von Gewalt

ist in den österreichischen Gesetzen

gut geregelt.

Trotzdem gibt es einige Probleme.

Beim Schutz vor Gewalt

und Schutz von Opfern von Gewalt

muss es bessere Regelungen

für die Barrierefreiheit geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

in die Arbeit für den Schutz vor Gewalt

viel mehr mit einbezogen werden.

Es gibt aber auch Verbesserungen:

Es muss in Österreich

eine unabhängige Stelle geben,

die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen überwacht.

Das soll Gewalt und Missbrauch verhindern.

Das steht in der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Das macht in Österreich jetzt die Volksanwaltschaft.

Die Volksanwaltschaft überprüft zum Beispiel,

ob sich die Behörden an alle Gesetze halten.

Seit Juli 2012 ist sie auch dafür zuständig,

Kontrollbesuche zu machen.

Die Volksanwaltschaft kontrolliert

wie Menschenrechte eingehalten werden.

Das funktioniert so:

Eine Gruppe von Menschen besucht Einrichtungen,

wo Menschen mit Behinderungen leben.

Dabei prüfen sie,

was die Einrichtungen zum Schutz der Menschen tun.

Es geht um Schutz vor Gewalt und Missbrauch

und ob die Menschenrechte eingehalten werden.

Es ist fast immer sehr schwer,

wenn man über schlimme Erlebnisse reden will

und diese Erlebnisse verarbeiten will.

Noch schwerer wird das,

wenn diese schlimmen Erlebnisse

schon sehr lange her sind

und nie jemand darüber gesprochen hat.

Gewalt und Missbrauch verletzen Menschen.

Sie verletzen körperlich und seelisch.

Deshalb muss es besondere Unterstützung und Hilfe

für diese Menschen geben.

Das gilt vor allem für Menschen,

die sehr schlecht in unsere Gesellschaft eingebunden sind.

Dazu gehören Menschen mit Behinderungen,

die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind.

Leider gibt es bei uns für diese Menschen

nicht genug Unterstützung und Hilfe.

Es gibt zwar Strafen für die Täter,

aber die Opfer bekommen viel zu wenig Hilfe,

damit sie ihre schlimmen Erlebnisse

besser verarbeiten können.

Es muss selbstverständlich werden,

dass unsere Gesellschaft

für die Opfer von Gewalt und Missbrauch

verantwortlich ist.

Wenn Menschen mit Behinderungen sagen,

dass sie Opfer von Gewalt

oder Missbrauch geworden sind,

muss man das ernst nehmen.

Leider werden Menschen mit Behinderungen

immer wieder beschuldigt,

dass sie sich so etwas nur einbilden

oder überhaupt erfinden.

Natürlich überprüft man,

ob eine Anschuldigung wahr ist.

Aber man muss dabei

darauf Rücksicht nehmen

wie die betroffenen Menschen selber

eine bestimmte Situation sehen.

Jeder Fall von Gewalt und Missbrauch

muss ernst genommen werden.

Egal wie lange es her ist.

Wenn man einen Fall nicht ernst nimmt,

sagt man damit,

dass dieser Fall nicht so schlimm war.

Jede Art von Gewalt oder Missbrauch

ist aber gegen die Menschrechte.

Wenn die Leute sagen,

dass manche Verletzungen der Menschenrechte

nicht so schlimm sind,

wird es immer mehr solche Verletzungen geben.

In Österreich ist es überhaupt schwierig,

dass der Missbrauch gegen

bestimmte Gruppen von Menschen

genau verarbeitet wird.

Das hat mit der österreichischen Geschichte zu tun:

In der Zeit zwischen 1938 bis 1945

haben in Österreich die National-Sozialisten regiert.

Das war eine sehr schlimme Zeit.

In dieser Zeit sind viele Menschen

verfolgt, eingesperrt und ermordet worden,

nur weil sie anders waren als andere Menschen.

Zum Beispiel weil sie eine

bestimmte Religion hatten

oder auch weil sie eine Behinderung hatten.

Viele Menschen haben dabei mitgemacht

oder haben nichts dazu gesagt.

In Österreich ist

sehr lange nicht darüber gesprochen worden.

Menschen mit Behinderungen sind auch

in Krankenhäusern oder Einrichtungen

gequält und missbraucht worden.

Viele der Täterinnen und Täter aus der Zeit

haben nach dem Ende der National-Sozialisten

einfach in diesen Krankenhäusern oder Einrichtungen

weiter arbeiten dürfen.

Sie haben teilweise gleich weiter gemacht wie vorher.

Viele dieser Krankenhäuser und Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen

haben sehr viel mit dem Staat

oder der Kirche zu tun gehabt.

Staat und Kirche haben damals

aber nicht wirklich eingesehen,

dass es Probleme mit Gewalt und Missbrauch gibt.

Deshalb haben sie die Täterinnen und Täter geschützt.

Das passiert leider auch heute noch oft.

2. Was muss getan werden?

In bestimmten Fällen gibt es Vorwürfe

über Gewalt an Menschen mit Behinderungen.

In anderen Fällen gibt es Vermutungen,

dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen gibt.

Deshalb ist der Monitoring-Ausschuss der Meinung,

dass Folgendes getan werden muss:

2.1. Fälle von Gewalt untersuchen

Möglichst viele Fälle von

Gewalt an Menschen mit Behinderungen

müssen untersucht werden.

Wenn Fälle sehr lange her sind,

wir das aber wahrscheinlich schwierig.

Die Menschen erinnern sich

nach langer Zeit nicht mehr an alles.

Außerdem leben wahrscheinlich viele

Zeuginnen und Zeugen nicht mehr.

Bei den betroffenen Menschen

lösen Gewalt und Missbrauch einen Schock aus.

Sie wollen sich oft nicht daran erinnern,

was ihnen Schlimmes passiert ist.

Auch deshalb kann man Fälle

von Gewalt an Menschen mit Behinderungen

oft nur schwer untersuchen.

Auch die Sachwalterinnen und Sachwalter haben früher

die Menschen mit Behinderungen

nicht immer geschützt.

Vor allem in großen Heimen hat es früher

sogenannte Massen-Sachwalterschaften gegeben.

Dabei war eine einzelne Person

für viele Menschen mit Behinderungen zuständig.

Es war dadurch nicht möglich,

dass jeder einzelne Mensch mit Behinderung

ausreichend geschützt worden ist.

Das hat es möglich gemacht,

dass es in den Einrichtungen und Krankenhäusern

allgemein mehr Gewalt und Missbrauch

an Menschen mit Behinderungen gegeben hat.

Es müssen alle Fälle von Gewalt untersucht werden.

Die Fälle von Gewalt an vielen Menschen

in Einrichtungen oder Heimen

und die Fälle von Gewalt an einzelnen Menschen.

Manche Menschen wollen nicht,

dass man über ihre schlimmen Erlebnisse spricht.

Das muss man bei den Untersuchungen über Gewalt

an Menschen mit Behinderungen beachten.

Manchmal ist es aber wichtig,

dass ein Fall untersucht wird,

obwohl der davon betroffene Mensch das nicht will.

Das ist zum Beispiel dann wichtig,

wenn damit noch mehr Gewalt verhindert wird.

Deswegen muss bei jedem einzelnen Fall

sehr genau überprüft werden,

was wichtiger ist.

2.2. Entschuldigung

Wenn Menschen Unrecht getan worden ist,

haben sie selbstverständlich eine Entschuldigung verdient.

Früher hat sich niemand dafür verantwortlich gefühlt,

dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen

gegeben hat.

Heute gibt es verantwortliche Personen.

Diese Personen müssen sich entschuldigen.

Sie müssen sich dafür entschuldigen,

dass niemand verantwortlich war.

Sie müssen die Verletzungen anerkennen,

die viele Menschen früher erlitten haben.

2.3. Die Ergebnisse der Untersuchungen verwenden

Die Ergebnisse der Untersuchungen

müssen sinnvoll verwendet werden.

Vor allem die Fälle von Gewalt

an vielen Menschen in Einrichtungen oder Heimen.

Damit kann man verhindern,

dass solche Fälle wieder vorkommen.

Die Menschen müssen erfahren,

dass es Gewalt an Menschen mit Behinderungen gibt.

Man muss auch darüber reden dürfen.

Aber man muss dabei auch darauf achten,

ob die Menschen über ihre schlimmen Erlebnisse sprechen wollen.

Das ist auch wichtig,

wenn andere Menschen darüber sprechen.

2.4. Wer war verantwortlich für Gewalt an Menschen mit Behinderungen?

Es muss geklärt werden,

wer für Gewalt an Menschen mit Behinderungen

verantwortlich gewesen ist.

Vor allem muss geklärt werden,

ob zuständige Ämter verantwortlich gewesen sind

und ob sie dafür haften.

Auch wenn Taten schon so lang her sind,

dass man dafür niemanden mehr bestrafen kann,

muss man darüber sprechen.

2.5. Die Regeln müssen besser werden

Wenn es Unrecht gegeben hat,

müssen alle daraus lernen

und sich anders verhalten.

Auch viele Opfer von Unrecht

wünschen sich,

dass so etwas anderen Menschen nicht passiert.

Es muss Regeln geben,

die Gewalt und Missbrauch

an Menschen mit Behinderungen verhindern.

Diese Regeln gelten für alle.

Es muss in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

die richtigen Maßnahmen geben,

damit Gewalt nicht vorkommen kann.

Das gilt für große und kleine Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen.

Wichtig ist,

dass Menschen mit Behinderungen

selbst über ihr Leben bestimmen können.

Wenn andere Menschen über das Leben

von Menschen mit Behinderungen bestimmen dürfen,

gibt es zu viel Kontrolle und Macht.

2.6. Geld als Entschädigung

Man kann ein Unrecht mit Geld nicht wieder gut machen.

Trotzdem ist Schmerzens-Geld wichtig.

Man erkennt damit an,

dass wirklich ein Unrecht geschehen ist.

Das hilft den Betroffenen.

Seit Anfang des Jahres 2013

gibt es verbesserte Leistungen

für die Opfer von Verbrechen.

Das ist wichtig und gut.

2.7. Unterstützung für Opfer von Gewalt

Opfer von Gewalt und Missbrauch

brauchen Hilfe und Unterstützung,

damit sie diese schlimmen Erlebnisse

verkraften können.

Diese Hilfe und Unterstützung muss kostenlos sein.

Jedes Opfer von Gewalt und Missbrauch

muss diese Hilfe und Unterstützung

leicht und problemlos bekommen können.

3. Welche Maßnahmen sind unbedingt notwendig?

Damit man Gewalt und Missbrauch verhindern kann

und mögliche Opfer schützen kann,

sind einige Maßnahmen unbedingt notwendig.

3.1. Die Menschen informieren

Die Menschen sprechen nicht gerne

über Gewalt und Missbrauch

an Menschen mit Behinderungen.

Vor allem über Gewalt in der Familie

und im privaten Bereich spricht niemand gerne.

Man muss die Menschen darüber informieren

warum Menschen mit Behinderungen leicht

Opfer von Gewalt und Missbrauch werden.

Das hat zum Beispiel damit zu tun,

dass Menschen mit Behinderungen

oft nur als Belastung gesehen werden.

Manche Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen

für unsere Gesellschaft wertlos sind.

Man muss den Menschen klar machen,

dass das nicht stimmt.

Man muss den Menschen klar machen,

dass Menschen mit Behinderungen

gleichgestellt mit allen anderen Menschen sind.

Vor allem in Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen

müssen Menschen mit Behinderungen

richtig behandelt werden.

3.2. Barrierefreiheit

Es gibt Einrichtungen und Stellen

für Opfer von Gewalt und Verbrechen.

Betroffene Menschen bekommen dort

Unterstützung und Hilfe.

Es ist wichtig, dass diese Einrichtungen und Stellen

für alle Menschen zugänglich sind.

Aber viele sind leider nicht barrierefrei.

Diese Stellen und Einrichtungen

müssen aber nicht nur barrierefrei gebaut werden,

damit zum Beispiel Rollstühle hinein können.

Es muss auch möglich sein,

dass jeder Mensch seine Erlebnisse

leicht und problemlos erzählen kann.

Und jeder Mensch muss auch

die Antworten verstehen können.

Zum Beispiel brauchen Menschen mit Lernschwierigkeiten

Erklärungen in leicht verständlicher Sprache.

Oder Menschen, die nur schwer sprechen können,

brauchen Unterstützung,

damit sie trotzdem ihr Anliegen sagen können.

Auch gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen

brauchen Unterstützung.

Zum Beispiel durch Übersetzungen

in die österreichische Gebärden-Sprache.

Das ist die Muttersprache

von gehörlosen Menschen.

Dabei macht man Gebärden

mit der Hand und dem Oberkörper

und auch dem Gesicht.

Diese Gebärden stehen für Wörter.

3.3. Maßnahmen durch den Nationalen Aktions-Plan

Die österreichische Regierung hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den Jahren 2012 bis 2020

für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan heißt Nationaler Aktions-Plan.

Im Kapitel „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“

stehen wichtige Maßnahmen.

Zum Beispiel muss es überall in Österreich

die Möglichkeit geben,

dass sich verantwortliche und betroffene Personen

im Fall von Gewalt zusammensetzen

und Lösungen überlegen.

Es muss auch Informations-Maßnahmen geben,

damit möglichst viele Menschen

über das Problem der Gewalt

an Menschen mit Behinderungen nachdenken.

Im Nationalen Aktions-Plan steht auch,

dass es bessere Leistungen

für Opfer von Gewalt geben muss.

Das ist schon umgesetzt worden:

Seit Anfang des Jahres 2013

gibt es verbesserte Leistungen

für die Opfer von Verbrechen.

3.4. Vorschläge

Der Monitoring-Ausschuss hat schon einen Bericht

über den Schutz vor Gewalt gemacht.

Darin stehen vor allem folgende Punkte:

  • Man muss die Meinung

    über Menschen mit Behinderungen ändern.

    Manche Menschen glauben,

    dass Menschen mit Behinderungen

    für unsere Gesellschaft wertlos sind.

    Man muss ihnen klar machen,

    dass das nicht stimmt.

    Menschen mit Behinderungen müssen

    in unserer Gesellschaft

    die gleichen Möglichkeiten haben

    wie alle anderen Menschen.

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

    müssen überall gemeinsam

    mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen

    in die Schule gehen können.

    So können Menschen mit Behinderungen

    viel leichter selbstbestimmt leben.

    Das bedeutet,

    dass man sagt und zeigt

    wie man leben möchte.

    Man entscheidet für sich selbst.

    Außerdem lernen die Kinder und Jugendlichen

    dadurch sehr früh,

    wie sie richtig miteinander umgehen.

    Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen lernen,

    wo die Grenzen von Menschen mit Behinderungen sind.

    Sie lernen, was sie sagen und tun dürfen und was nicht.

  • Die Gesundheits-Versorgung

    für Menschen mit Behinderungen

    muss barrierefrei sein.

    Vor allem auch wenn es um Sexualität

    oder Schwangerschaften geht.

  • Man muss verhindern,

    dass es Gewalt zwischen

    Menschen mit Behinderungen gibt.

    Dazu muss man erforschen,

    wie es dazu kommt.

    Man muss auch Bereiche untersuchen,

    wo es leichter zu dieser Gewalt kommen kann.

    Zum Beispiel in Einrichtungen

    für Menschen mit Behinderungen.

  • Man muss untersuchen und aufschreiben,

    wie viel Gewalt es an Menschen mit Behinderungen gibt

    und warum es diese Gewalt gibt.

    Man muss auch untersuchen,

    welche Folgen diese Gewalt hat.

    Dann muss man untersuchen,

    welche Wirkung bestimmte Maßnahmen gegen Gewalt haben.

    So kann man sinnvolle Maßnahmen entwickeln,

    damit man Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

    verhindern kann.

Wörterbuch

Barrierefreiheit, barrierefrei

Das bedeutet,

dass Menschen mit Behinderungen

ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.

Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel

oder eine Internet-Seite.

Behörde

Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates.

Behörden sind dafür zuständig,

dass bestimmte Aufgaben des Staates

für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.

Zum Beispiel stellt die Behörde einen Pass aus.

Oder sie kümmert sich darum,

dass öffentliche Gebäude barrierefrei gebaut werden.

Gesetz

In einem Gesetz stehen Regeln,

die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.

Manchmal werden auch besondere Gesetze

für besondere Gruppen

von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.

Zum Beispiel gibt es Gesetze,

die sicher stellen,

dass Menschen mit Behinderung

nicht schlechter behandelt werden

als andere Menschen.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Sachwalterin, Sachwalter, Sachwalterschaft

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

helfen.

Zum Beispiel:

wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

wenn jemand einen Vertrag machen muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht

in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auf deutsch

auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderung

auf der ganzen Welt stehen.

Sie heißt

„UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderung“.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht zum Schutz von Opfern von Gewalt und Missbrauch. Wien 2013.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/opferschutz-vom-03-05-2013/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.02.2017

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