JETZT ENTSCHEIDE ICH! -

Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.

Schlagwörter: Selbstbestimmung, Sexualität, Beratung, Bildung, Unterstützung, Freizeit, Menschenrecht, Gesundheit, Assistenz, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2012

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2012.

Das Thema ist:

Jetzt entscheide ich! – Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

JETZT ENTSCHEIDE ICH! –Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.

Diskriminiert fühle ich mich dann,

wenn ich zu einem Amt gehe,

und der Beamte redet mit mir wie mit einem Idioten.

Da weise ich schon sehr oft darauf hin und sage:

Bitte kommen Sie wieder herunter,

ich bin weder vom Mars, noch vom Jupiter,

ich bin der Weissenbacher.“

1. Einleitung

Der Monitoring-Ausschuss trifft sich regelmäßig zu Sitzungen,

bei denen jeder Mensch zuhören darf.

Man nennt solche Sitzungen „öffentliche Sitzungen“.

Bei einer dieser Sitzungen hat ein Teilnehmer gefragt:

„Wieso nennt man Menschen mit Behinderungen

Menschen mit besonderen Bedürfnissen?

Sie sind normale Menschen mit normalen Bedürfnissen.“

Diese Aussage ist eine gute Zusammenfassung

der UN-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Diese Aussage zeigt auch gut,

dass alle Menschen Bedürfnisse haben.

Nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel brauchen alle Menschen

immer wieder Unterstützung.

Viele Menschen lassen sich von anderen Menschen helfen.

Zum Beispiel haben viele mächtige Menschen Beraterinnen und Berater.

Manche Menschen lassen sich sogar beraten,

welche Kleidung am besten zu ihnen passt.

Diese Menschen sind stolz darauf,

dass sie sich helfen lassen.

Sie lassen freiwillig andere Menschen für sie entscheiden.

Bei Menschen mit Behinderungen ist das anders.

Sie können es sich oft nicht aussuchen,

ob sie ihre Entscheidungen selber treffen oder nicht.

Oft entscheiden andere Menschen für sie,

ob sie wollen oder nicht.

Das hat großen Einfluss darauf,

wie das Leben von Menschen mit Behinderungen aussieht.

In Österreich haben ungefähr 60.000 Menschen

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.

Man weiß nicht ganz genau,

wie viele Menschen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.

Es sind aber in den letzten Jahren immer mehr geworden.

Und es werden in Zukunft immer mehr Menschen

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.

Das hat damit zu tun,

dass immer mehr Menschen sehr alt werden.

Viele alte Menschen brauchen Hilfe,

wenn sie wichtige Entscheidungen treffen müssen.

Also: je mehr alte Menschen es gibt,

desto mehr Sachwalterinnen oder Sachwalter gibt es.

Das bedeutet aber auch,

dass immer mehr Menschen viele Entscheidungen

nicht selbst treffen können.

Sachwalterschaft bedeutet schließlich,

dass ein Mensch für einen anderen Menschen bestimmt.

In den Menschenrechten steht aber,

dass alle Menschen das Recht haben,

selbst über ihr Leben zu bestimmen.

Der Gegensatz zwischen diesem Menschenrecht

und Sachwalterschaft ist ein großes Problem,

das sich eigentlich nicht lösen lässt.

Bei einer öffentlichen Sitzung des Monitoring-Ausschusses

hat jemand ungefähr Folgendes gesagt:

„Menschen mit Behinderungen sind selbstständige Menschen.

Sie können klar denken.

Manche benötigen Hilfe dabei,

ihre Gedanken zu äußern.“

Die UN-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen bestätigt,

dass Menschen mit Behinderungen

über wichtige Dinge selbst entscheiden dürfen.

Wenn es notwendig ist,

bekommen sie dafür Unterstützung.

Es ist das Ziel der UN-Konvention,

dass die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

in allen Bereichen verwirklicht wird.

Nur so haben Menschen mit Behinderungen

die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderungen

in allen Bereichen des Lebens.

Dafür sind Barrierefreiheit, Unterstützung und Assistenz sehr wichtig.

Assistenz muss es auch geben,

wenn Menschen mit Behinderungen

bei Entscheidungen Hilfe brauchen.

Alle Menschen brauchen manchmal Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen

und auch Menschen ohne Behinderungen.

Deshalb sollen auch alle Menschen

das Recht auf Unterstützung haben.

2. Welche Probleme gibt es?

Früher konnten Menschen „entmündigt“ werden.

Das heißt, dass diese Menschen keine Rechte mehr hatten.

Andere Menschen konnten alle Entscheidungen für sie treffen.

Seit dem Jahr 1984 gibt es das in Österreich nicht mehr.

Stattdessen gibt es die Sachwalterschaft.

Es gibt in Österreich dafür ein eigenes Gesetz.

Im Jahr 2006 gab es in diesem Gesetz einige Änderungen.

Dadurch gab es einige Verbesserungen.

Aber im Jahr 2009 wurde das Gesetz noch einmal geändert.

Diese Änderungen haben vieles wieder schlechter gemacht.

Wenn ein Mensch eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht,

gibt es vor allem 2 wichtige Punkte:

Sachwalterschaft ist ein schwieriges Thema,

Man muss dabei sehr viel wissen und bedenken.

Es gibt gute und schlechte Sachwalterinnen oder Sachwalter.

Dazu muss man Folgendes sagen:

In einem großen System wie der Sachwalterschaft

kann man Fehler finden.

Das heißt aber nicht unbedingt,

dass alle Sachwalterinnen oder Sachwalter

Fehler machen.

Es gibt natürlich einzelne Sachwalterinnen oder Sachwalter,

die Fehler machen.

Diese Einzelfälle nimmt man als Beispiele,

welche Probleme es allgemein bei der Sachwalterschaft gibt.

Das heißt aber nicht,

dass alle Sachwalterinnen oder Sachwalter schlecht sind.

Aber die Sachwalterschaft funktioniert allgemein nicht gut.

Daran ändert auch nichts,

dass sich einzelne Menschen bemühen.

Außerdem werden Menschen mit Behinderungen

sehr unter Druck gesetzt.

Bei uns müssen die Menschen sehr viel leisten,

damit sie anerkannt werden.

Menschen ohne Behinderungen glauben oft

dass Menschen mit Behinderungen

gleich viel leisten müssen wie Menschen ohne Behinderungen.

Sonst gelten sie nicht als „normal“.

Das geht aber nicht immer.

Deshalb müssen viele Menschen mit Behinderungen

Hilfe von anderen Menschen in Anspruch nehmen.

Das heißt, sie bekommen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.

Das heißt aber auch,

dass sie manche Entscheidungen

nicht mehr selbst treffen können.

Ein Selbstvertreter hat einmal gesagt:

„Die Leute sollen richtig mit dem Thema Sachwalterschaft umgehen.“

Es ist sehr wichtig,

dass man diesen Satz ernst nimmt.

Im folgenden Teil finden Sie

eine Liste mit einigen Problemen,

die es bei der Arbeit der Sachwalterschaft gibt:

Wie beginnt eine Sachwalterschaft? Wie kann eine Sachwalterschaft beendet werden?

Information:

Es gibt Informationen und Schulungen

zum Thema Sachwalterschaft.

Aber oft bekommen die betroffenen Menschen

diese Informationen nicht.

Das gilt für Sachwalterinnen oder Sachwalter

und für Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben.

Für alle Beteiligten ist es wichtig,

dass diese Informationen leicht verständlich sind.

Wenn es notwendig ist,

muss man leichte Sprache verwenden.

Das ist besonders wichtig,

wenn es Gespräche bei Gericht gibt,

weil dort wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Wenn Menschen mit Behinderungen

diese Entscheidungen nicht verstehen,

können sie nichts dazu sagen.

Sie können nicht sagen,

ob sie die Entscheidungen gut oder schlecht finden.

Mitbestimmung:

Menschen mit Behinderungen

müssen mitbestimmen können,

wer ihre Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.

Lösung von Problemen:

Es ist oft schwierig, Probleme und Streitigkeiten

mit Sachwalterinnen oder Sachwaltern zu lösen.

Dafür muss es in Zukunft mehr Möglichkeiten geben.

Probezeit:

Es muss für jeden Abschnitt einer Sachwalterschaft

eine Probezeit geben.

Zum Beispiel gleich am Anfang.

Oder wenn es darum geht,

bei welchen Entscheidungen

ein Mensch mit Behinderungen Hilfe braucht.

Oder auch beim Ende einer Sachwalterschaft.

Eine Richterin hat einmal gesagt:

„Manchmal gibt es verschiedene Meinungen,

ob eine Sachwalterschaft für einen bestimmten Menschen

notwendig ist oder nicht.

Wenn alle Betroffenen einverstanden sind,

probiere ich das während einer Probezeit aus.“

Wie viel Sachwalterschaft ist für einen Menschen notwendig?

Die Richterinnen und Richter erlauben oft,

dass Sachwalterinnen oder Sachwalter

zu viele Entscheidungen

für einen Menschen treffen können.

Eigentlich gibt es auch die Möglichkeit,

dass Sachwalterinnen oder Sachwalter

nur bestimmte Entscheidungen

für einen Menschen treffen dürfen.

Andere Entscheidungen kann dieser Mensch selbstständig treffen.

Diese Möglichkeit wird aber viel zu selten angewendet.

Viele Menschen mit Behinderungen

haben Sachwalterinnen oder Sachwalter,

die fast alle Entscheidungen für sie treffen dürfen.

Es wird viel zu selten überprüft,

ob das notwendig ist.

Ende einer Sachwalterschaft:

Es ist möglich,

dass eine Sachwalterschaft beendet wird.

Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben,

wissen das oft nicht.

Auch das Amt prüft nur selten,

ob eine Sachwalterschaft beendet werden kann.

Vermögensverwaltung:

Menschen, die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter brauchen,

können manchmal nicht gut mit Geld umgehen.

Deshalb haben Sachwalterinnen oder Sachwalter den Auftrag,

dieses Geld sinnvoll zu verwenden.

Manchmal wollen Sachwalterinnen oder Sachwalter

dieses Geld für sich selbst verwenden.

Dann geht das meistens auf Kosten

der Menschen mit Behinderungen.

Hier muss es eindeutige Regeln geben.

Welche Möglichkeiten der Kontrolle gibt es?

Sachwalterinnen oder Sachwalter können fast nicht überprüft werden.

Ausnahmen sind Sachwalterinnen oder Sachwalter,

die eine bestimmte Ausbildung gemacht haben

und deshalb bestimmte Berufe haben.

Diese Berufe heißen „Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt“

oder „Notarin oder Notar“.

Menschen in diesen Berufen

müssen sich gut mit Gesetzen auskennen.

Diese Menschen können besser überprüft werden,

weil es dafür ein eigenes Gesetz gibt.

Es können aber auch andere Menschen

Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.

Die können kaum überprüft werden.

Wechsel von Sachwalterinnen und Sachwaltern:

Es ist nicht gut,

wenn für Menschen mit Behinderungen

die Sachwalterinnen oder Sachwalter oft gewechselt werden.

Viele Menschen mit Behinderungen macht das nervös.

Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen

ihren Sachwalterinnen oder Sachwaltern vertrauen können.

Dafür muss es eine gute Beziehung geben

und das ist nur möglich,

wenn man sich länger kennt.

Wenn es ständig neue Sachwalterinnen oder Sachwalter gibt,

muss man immer wieder eine gute Beziehung aufbauen.

Das ist auf Dauer schwierig.

Welche Rolle spielt das Gericht?

Information:

Es gibt wenige Informationen zur Sachwalterschaft.

Diese Informationen sind außerdem oft unverständlich.

Menschen mit Behinderungen

verstehen vor allem Richterinnen oder Richter nicht.

Es gibt viel zu wenige Erklärungen in leichter Sprache.

Außerdem haben die Richterinnen und Richter

meistens zu wenig Zeit.

Deshalb können sie Menschen mit Behinderungen

nicht ausreichend erklären,

warum sie eine Entscheidung getroffen haben.

Es gibt keine Informationen in leichter Sprache,

wie man eine Sachwalterschaft beenden kann

oder wie man die Sachwalterinnen oder Sachwalter wechseln kann.

Es gibt auch keine Informationen in leichter Sprache,

wie man sich beschweren kann,

wenn man mit einer Sachwalterschaft nicht zufrieden ist.

Fehler und Risiko:

Wenn Menschen mit Behinderungen

auch nur einen kleinen Fehler machen

oder etwas nicht sofort verstehen,

glauben viele Menschen gleich,

dass sie überhaupt nichts alleine entscheiden können.

Bei Menschen ohne Behinderungen

sind Fehler viel öfter nicht so schlimm.

Deshalb dürfen Menschen mit Behinderungen

viel weniger Fehler machen

als Menschen ohne Behinderungen.

Sonst kann es nämlich passieren,

dass sie noch weniger entscheiden dürfen.

Es kann auch passieren,

dass sie eine Sachwalterschaft

nicht mehr beenden können,

wenn sie einen Fehler gemacht haben.

Menschen mit Behinderungen

haben auch keine Möglichkeit,

einmal ein Risiko einzugehen.

Viele Menschen glauben nämlich,

dass Menschen mit Behinderungen nicht wissen,

was gut für sie ist.

Deshalb wollen sie ihnen viele Dinge verbieten.

Sie glauben, dass sie besser wissen,

was für Menschen mit Behinderungen gut ist.

Kann das Gericht eine Sachwalterschaft überprüfen?

Viele Menschen sind der Meinung,

dass es keine klaren Regeln gibt,

wie das Gericht eine Sachwalterschaft kontrollieren kann.

Außerdem glauben viele Menschen,

dass das Gericht Sachwalterschaften viel zu selten überprüft.

Gutachterinnen und Gutachter

Es gibt Menschen, die beurteilen,

ob ein anderer Mensch

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.

Diese Menschen heißen Gutachterinnen oder Gutachter.

Meistens entscheiden mehrere Gutachterinnen oder Gutachter,

ob jemand eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.

Auch in diesem Punkt gibt es Probleme.

Es muss auch hier Verbesserungen geben.

Zum Beispiel muss bei jedem einzelnen Menschen

genau überprüft werden,

wie er mit seiner Behinderung umgeht

oder welche Unterstützung er

von Familie oder Freunden bekommt.

Außerdem müssen mehrere Leute

mit verschiedenen Ausbildungen beurteilen,

ob ein anderer Mensch

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.

Diese Art der Beurteilung muss überhaupt geändert werden,

weil sie gegen die Menschenrechte verstößt.

Wie sind die Beziehungen zu den Sachwalterinnen und Sachwaltern?

Sachwalterinnen oder Sachwalter dürfen viele Dinge

im Leben von Menschen mit Behinderungen bestimmen.

Sie dürfen für sie entscheiden

und können ihnen alles Mögliche verbieten.

Oft mischen sie sich auch in ganz persönliche Dinge ein.

Zum Beispiel, mit wem sich

ein Mensch mit Behinderungen treffen darf

oder ob jemand bei ihm übernachten darf.

Das macht natürlich oft Probleme und führt oft zu Streit.

Folgende Aussagen haben Menschen mit Behinderungen

über ihre Sachwalterinnen oder Sachwalter gemacht:

„Mein Sachwalter kommandiert und schimpft mit mir.

Er brüllt mich an, aber ich habe nichts angestellt.

Es tut mir weh ihm Herzen, wie er mich behandelt.

Mein Sachwalter weiß zu viel über mein Leben,

das ist nicht angenehm, weil es nicht fein ist.

Ich möchte einen anderen Sachwalter.

Das ist schwer, weil ich Schiss habe.“

„Wenn ich einen Termin mit meinem Sachwalter habe,

habe ich kein gutes Gefühl. Ich habe Angst“.

„Wir finden es nicht gut,

wenn Eltern oder Angehörige

unsere Sachwalterinnen oder Sachwalter sind.

Eltern oder andere Angehörige

haben ihre eigenen Vorstellungen,

wie wir leben sollen.

Es ist schwierig, der Mutter oder dem Vater zu widersprechen.

Es fällt uns schwer, den Verwandten zu sagen,

dass sie ihre Arbeit schlecht machen.“

„Es sollte verboten werden,

dass Eltern die Sachwalterinnen oder Sachwalter ihrer Kinder

sind.“

Es ist auch ein großes Problem,

wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter

von Werkstätten oder anderen Einrichtungen

Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.

Außerdem ist es gegen das Gesetz.

Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter

von Menschen mit Behinderungen

sagen dazu Folgendes:

„Die Sachwalterinnen und Sachwalter vertreten dann

mehr die Wünsche der Einrichtung als unsere Wünsche.“

Im Gesetz steht,

dass Sachwalterinnen und Sachwalter die Wünsche

der Menschen mit Behinderungen beachten müssen,

wenn sie Entscheidungen treffen.

Sie müssen Menschen mit Behinderungen

von sich aus informieren, worum es geht

und was einzelne Entscheidungen bedeuten.

Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter

von Menschen mit Behinderungen wollen eindeutig

andere Arten von Unterstützung.

Auch wenn es darum geht,

welche Entscheidungen für sie das Beste sind.

Die Sachwalterinnen und Sachwalter

sollten außerdem mehr Zeit für die Unterstützung haben.

Außerdem sollten sie dort helfen,

wo sie gebraucht werden.

Menschen mit Behinderungen

wollen manchmal die Sachwalterin oder den Sachwalter wechseln.

Manchmal wollen sie auch eine andere Art der Unterstützung.

Dann sollten sie Hilfe von

anderen Menschen mit Behinderungen bekommen,

die damit schon Erfahrung haben.

Einzelne Bereiche des Lebens

Wohnung

Sachwalterinnen und Sachwalter dürfen nicht entscheiden,

wo Menschen mit Behinderungen wohnen.

Wenn ein Mensch mit Behinderungen dazu in der Lage ist,

darf er das selbst entscheiden.

Das steht in Österreich im Gesetz.

Arbeit

Ein Mensch mit Behinderungen hat zum Thema Arbeit gesagt:

„Bei der Arbeit mischt sich die Sachwalterin zu viel ein,

aber ab und zu ist es gut,

wenn ich ein größeres Problem habe.”

Geld

Ein Mensch mit Behinderungen hat zu diesem Thema gesagt:

„Die Sachwalterin sagt, dass ich sparen muss.“

Sachwalterinnen und Sachwalter dürfen oft bestimmen,

was ein Mensch mit Behinderungen

mit seinem Geld machen darf und was nicht.

Das wirkt so,

als ob die Sachwalterin oder der Sachwalter

einen Vorteil davon hat

und das Geld für sich selbst verwenden kann.

Man kann auch fast nicht verhindern,

dass eine Sachwalterin oder ein Sachwalter

falsche Auskünfte darüber gibt,

wie viel Geld ein Mensch mit Behinderungen wirklich hat.

Aber auch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter

von Menschen mit Behinderungen sind der Meinung,

dass Sachwalterinnen und Sachwalter

für ihre Arbeit bezahlt werden sollen.

Menschen mit Behinderungen

haben zum Thema Geld Folgendes gesagt:

„Es ist lästig,

dass ich sie wegen jeder Kleinigkeit anrufen muss.

Aber es geht leider nicht anders,

weil sie es so mit der Bank ausgemacht hat.

Ich muss die Sachwalterin zuerst anrufen,

damit sie der Bank ein Email schreibt.

Die Bank gibt mir ohne Erlaubnis der Sachwalterin kein Geld.“

„Ich kann eine bestimmte Summe in der Woche abheben

und das finde ich fein.“

Man sollte auch über andere Möglichkeiten nachdenken.

Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit,

dass Menschen mit Behinderungen

mit einem Teil ihres Geldes

machen können was sie wollen.

Der Rest ist für fixe Kosten da.

Freizeit, Sport und Urlaub

Menschen mit Behinderungen

haben zum Thema Freizeit Folgendes gesagt:

„Meine Sachwalterin will meine Freizeit gestalten,

aber das möchte ich nicht.

Wenn ich etwas nicht will,

dann will ich es einfach nicht.

Am Wochenende möchte ich meine Ruhe haben.“

„Mein Sachwalter meldet mich bei Sportveranstaltungen an.

Er sagt es mir nicht,

und ab und zu will ich gar nicht gehen.

Ich habe aber keine Lust.

Es war schwierig zum Abmelden.

Ab und zu muss ich trotzdem gehen.

Mein Sachwalter ist mein Sporttrainer.

Mein Sachwalter hat mich zum Langlaufen angemeldet

und ich habe keinen Bock.

Es hat lange gedauert,

bis ich nein gesagt habe.

Es hat sicher 3 Jahre gedauert.

Aber jetzt hat er es kapiert.

Er sagt mir, was ich machen muss und hört nicht auf mich.“

„Meine Sachwalterin soll mich unterstützen,

wenn ich auf Urlaub fahren will.“

Bildung und Weiterbildung

Für Menschen mit Behinderungen ist es wichtig,

dass sie Ausbildungen und Schulungen machen.

Sie können dadurch ihre Fähigkeiten immer wieder üben

und auch neue Fähigkeiten erlernen.

Durch Schulungen und Ausbildungen

ist es auch möglich,

dass Menschen mit Behinderungen

einen Arbeitsplatz bekommen.

Das ist ein wichtiger Schritt,

damit Menschen mit Behinderungen

selbstständig leben können.

Sachwalterinnen und Sachwalter können

Menschen mit Behinderungen dabei gut unterstützen.

Sie können ihnen zeigen,

welche Möglichkeiten es gibt

und welche Schulungen oder Ausbildungen

am besten passen würden.

Gesundheit und Vorsorge-Untersuchungen

Alle Menschen haben das Recht,

dass sie die beste Versorgung bekommen,

die es gibt, wenn sie krank sind.

Das gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen.

Es gibt aber keine Informationen und Rückmeldungen

ob das auch wirklich so ist.

Leider bekommen höchstwahrscheinlich

viele Menschen mit Behinderungen und

Menschen, die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben,

keine gute Versorgung,

wenn sie krank sind.

Sachwalterinnen und Sachwalter müssen darauf achten,

dass bei der Ärztin oder beim Arzt

regelmäßig Untersuchungen gemacht werden.

Diese Untersuchungen macht man auch,

wenn man nicht krank ist.

Die Ärztin oder der Arzt schauen nach,

ob man gesund ist oder nicht.

Man nennt das Vorsorge-Untersuchungen.

Diese Vorsorge-Untersuchungen sind wichtig,

weil dort Krankheiten früh genug erkannt werden können.

Dann kann man diese Krankheiten rechtzeitig behandeln.

Zum Beispiel muss man regelmäßig

zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt.

Außerdem ist es sehr wichtig,

dass Sachwalterinnen und Sachwalter darauf achten,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht missbraucht werden.

Leider werden nämlich manchmal Behandlungen gemacht,

mit denen jemand nicht einverstanden ist

oder von denen er gar nichts weiß.

Angeblich sind einem Menschen mit Behinderungen

zum Beispiel alle Zähne gezogen worden,

nur weil ein Zahn ein Loch gehabt hat.

Sexualität

Viele Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen

kein Interesse an Sex haben.

Andere Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen

mit Sex nicht umgehen können

und Sex deshalb ein „Problem“ ist.

Deshalb wollen sie Menschen mit Behinderungen

mit Medikamenten oder einer Operation

unfruchtbar machen.

Es soll sogar passiert sein,

dass so etwas mit Menschen gemacht worden ist,

die nichts davon gewusst haben.

So etwas ist aber streng verboten!

Sehr persönliche und private Angelegenheiten

Ein Mensch mit Behinderungen hat zu diesem Thema gesagt:

„Die Sachwalterin will nicht, dass ich heirate,

sondern nur eine Segnung bekomme.

Für eine Segnung,

die so schön aufgezogen werden kann wie eine Hochzeit,

da hat sie nichts dagegen,

aber es ist nicht das Selbe.

Eine Segnung würde mich auch sehr freuen

mit allem pi pa po.

Ich darf nicht heiraten,

obwohl ich mit meinem Freund

schon sehr viele Jahre zusammen bin.“

Es gibt ein Gesetz,

dass Menschen mit Behinderungen heiraten dürfen.

Sie dürfen auch eine Familie gründen.

Dieses Gesetz macht aber keinen Sinn,

wenn es nur dann gilt,

wenn die Sachwalterin oder der Sachwalter

damit einverstanden ist.

Sachwalterinnen oder Sachwalter müssen

Menschen mit Behinderungen auch vor Gewalt schützen.

Menschen mit Behinderungen werden leider

oft Opfer von seelischer oder körperlicher Gewalt.

Sie werden zum Beispiel verspottet oder geschlagen.

In letzter Zeit ist viel darüber geredet worden,

dass es in bestimmten Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen

Gewalt und Missbrauch gegeben hat.

Es haben aber keine Sachwalterinnen oder Sachwalter gemeldet,

dass sie etwas über Gewalt oder Missbrauch wissen.

Es ist nicht überprüft worden,

ob Menschen mit Sachwalterinnen oder Sachwaltern

Erfahrungen mit Gewalt haben.

Es ist aber sehr wahrscheinlich,

dass es so ist.

Wahrscheinlich überlegen sich

zu wenige Sachwalterinnen oder Sachwalter,

welche schlimmen Auswirkungen Gewalt und Missbrauch

auf Menschen mit Behinderungen haben.

Dürfen Menschen mit Behinderungen an politischen Wahlen teilnehmen?

In Österreich gibt es ein Gesetz,

dass Menschen mit Behinderunge

an allen Wahlen teilnehmen dürfen.

Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben,

können das aber oft nicht

oder bekommen zu wenig Information.

Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten

brauchen mehr Information in leichter Sprache.

Ohne diese Informationen können sie nicht entscheiden,

welche Person oder welche Partei sie wählen wollen.

Es gibt in Wien Veranstaltungen,

bei denen Menschen mit Lernschwierigkeiten

über Politik informiert werden.

Diese Veranstaltungen macht die „Demokratiewerkstatt“.

Das ist ein gutes Beispiel dafür,

wie man es richtig machen sollte.

Andere Bereiche

Wenn ein Mensch mit Behinderungen viel Geld hat,

bekommt in Österreich die Sachwalterin oder der Sachwalter

einen Teil von diesem Geld.

Dafür gibt es eine Regelung.

Diese Regelung muss abgeschafft werden,

weil manche Menschen nur deshalb

Sachwalterinnen oder Sachwalter werden,

weil sie dafür Geld bekommen.

Sie sollten das aber machen,

weil ihnen die Menschen wichtig sind.

Bei Sachwalterschaften gibt es immer wieder Angelegenheiten,

die bei einem Gericht entschieden werden.

Das kostet Geld,

weil das Gericht Gebühren kassiert.

Diese Gerichts-Gebühren werden

auch immer wieder erhöht.

Das ist eine große Belastung

für Menschen mit Behinderungen.

Die Gerichts-Gebühren müssen deshalb abgeschafft werden.

3. „Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer“

Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen

hat Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer gefordert.

Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen

hat sich dazu auch einige Gedanken gemacht.

Zum Beispiel fordert sie,

dass Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer

für ihre Arbeit „ordentlich bezahlt werden müssen“.

Außerdem müssen sie

für ihre Aufgabe „Unterstützung bekommen.“

Menschen mit Behinderungen müssen endlich

selbstbestimmt leben können.

Dazu ist es notwendig,

dass sie Assistenz und Unterstützung bekommen.

Sie sollen diese Assistenz und Unterstützung

in den Bereichen bekommen,

wo sie sie brauchen.

Das bedeutet aber nicht,

dass sie außerdem noch

Sachwalterinnen oder Sachwalter bekommen,

die alles für sie entscheiden dürfen.

In der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen steht genau,

welche Bedeutung Assistenz und Unterstützung haben.

Ein Beispiel ist die gleichberechtigte Teilnahme an Wahlen.

Damit es immer möglich ist,

dass Menschen mit Behinderungen

wählen, wie sie wollen,

dürfen sie sich helfen lassen.

Sie dürfen sich selbst aussuchen,

welcher Mensch ihnen dabei hilft.

In der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

steht dabei mehrfach,

wie wichtig die Selbstbestimmung

und die Entscheidungs-Freiheit sind.

In der Konvention steht:

Menschen mit Behinderungen haben bei Wahlen

einen „freien Willen“.

Das heißt, sie können wählen, wie sie wollen.

Menschen mit Behinderungen

können sich „auf Wunsch“ helfen lassen.

Das heißt nicht, dass sie sich helfen lassen „müssen“.

Sie können selbst entscheiden,

ob sie Hilfe wollen oder nicht.

Sie können sich aussuchen,

wer ihnen bei Wahlen hilft.

In der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

ist einer der wichtigsten Punkte,

dass Menschen mit Behinderungen voll am gemeinsamen Leben aller Menschen teilnehmen können.

In einer Gesellschaft müssen alle Bereiche stimmen,

damit das möglich ist.

Es ist für alle Menschen sehr wichtig,

dass sie selbstverständlich

überall mit dabei sein können

und mit anderen Menschen

ganz normale Kontakte haben können.

Davon hängt es ab,

wie sich Menschen fühlen,

wie sie im Leben zurecht kommen

und wie gut oder schlecht ihr Leben ist.

Menschen ohne Behinderungen können oft nicht

normal mit Menschen mit Behinderungen umgehen.

Sie sind oft unsicher,

wie sie sich verhalten sollen,

weil es ungewohnt für sie ist.

Menschen ohne Behinderungen

und Menschen mit Behinderungen

können nur dann normal miteinander umgehen,

wenn sie gemeinsam miteinander leben.

Das ist in Österreich noch nicht oft der Fall.

Das muss sich aber ändern,

damit Menschen lernen können,

wie sie besser miteinander umgehen.

Zum Beispiel wäre es sehr wichtig,

dass alle Kinder miteinander

in die gleichen Schulen gehen können.

Es muss für Menschen mit Behinderungen

selbstverständlich möglich werden,

dass sie Fehler machen dürfen

und auch einmal ein Risiko eingehen dürfen.

Wenn man nie ein Risiko eingehen darf,

weil jemand anderer bestimmt,

dass das zu gefährlich ist,

gibt es keine Chancengleichheit.

Es ist für die Würde jedes Menschen wichtig,

dass er Fehler machen darf

und ein Risiko eingehen darf.

Für ein gutes und erfolgreiches Leben ist es wichtig,

dass man frei entscheiden kann

und selbst bestimmt,

wie man sein Leben verwirklichen will.

Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen.

Es ist für die Chancengleichheit sehr wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

diese Möglichkeiten haben.

Oft wird das aber verhindert.

Bei uns gibt es das Vorurteil,

dass Menschen mit Behinderungen nicht wissen,

was sie wollen und können.

Das führt oft dazu,

dass Menschen mit Behinderungen

kein gutes und erfolgreiches Leben führen können.

Die Regierung könnte etwas

gegen dieses Problem tun.

Sie könnte Gesetze oder Regelungen machen.

Diese Gesetze oder Regelungen könnten

einige Menschen dazu zwingen,

sich mit Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Dann würden sie sehen,

dass diese Menschen durchaus in der Lage sind,

selbst zu entscheiden, was sie wollen.

4. Überlegungen für weitere Gespräche

Angebliche Unfähigkeit

Viele Menschen glauben, dass Menschen,

die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben,

überhaupt keine Fähigkeiten haben.

Das führt oft dazu,

dass sie nie etwas lernen können,

weil man es ihnen nicht zutraut.

In Wirklichkeit könnten diese Menschen

aber natürlich genauso etwas lernen

wie andere Menschen.

Das gilt sogar für Menschen,

die nur für manche Entscheidungen

Unterstützung brauchen.

Diese Menschen hätten gerne manchmal Unterstützung,

damit sie bei gewissen Entscheidungen

mehr Sicherheit haben.

Das kann aber dazu führen,

dass sie gar nichts mehr entscheiden dürfen,

weil eine Richterin oder ein Richter glaubt,

dass sie gar nichts können.

Es ist für einen Menschen ein riesiger Verlust,

wenn er nicht mehr selbst entscheiden darf.

Da hilft es auch nichts,

wenn die Sachwalterin oder der Sachwalter

noch so bemüht und freundlich ist.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt werden!

Damit die Forderungen der

UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden kann,

gibt es 3 wichtige Grundregeln:

Menschen mit Behinderungen haben das Recht,

dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.

Menschen mit Behinderungen müssen

in allen Bereichen der Gesellschaft

gerecht und gleich behandelt werden.

Menschen mit Behinderungen müssen

in einer Gesellschaft überall mitbestimmen dürfen.

Alle Menschen müssen dabei mithelfen wollen,

damit das erreicht werden kann.

Wenn es notwendig ist,

müssen auch Gesetze gemacht werden,

die diese Grundregeln unterstützen.

Menschen mit Behinderungen müssen

die Möglichkeiten und die Rechte haben,

damit sie selbstbestimmt leben können

und die gleichen Chancen haben

wie alle anderen Menschen auch.

Selbstbestimmung und Assistenz

Menschen mit Behinderungen haben das Recht,

dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.

Das ist die erste Grundregel

der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Nach der Konvention

ist Diskriminierung verboten.

Vor allem ist Diskriminierung verboten,

wenn ein Mensch dadurch anders behandelt wird

als andere Menschen.

Deshalb ist es auch verboten,

dass ein Mensch

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter bekommt

und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen sagt,

dass Menschen mit Behinderungen

Unterstützung bekommen müssen,

wenn sie das wollen.

Es muss aber andere Möglichkeiten geben

als die Sachwalterschaft.

Zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderungen

Assistenz und Unterstützung bekommen,

wenn sie das wollen.

Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten

oder Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf

werden durch die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen geschützt.

Also müssen ihre Rechte verwirklicht werden.

Sie müssen ihre Entscheidungen selbst treffen können,

auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen.

Gleichzeitige Entwicklungen

Es soll 2 verschiedene Maßnahmen geben,

die gleichzeitig passieren sollen:

Es soll spezielle Programme

für Menschen mit Behinderungen geben.

Programme, die für alle Menschen gelten,

sollen barrierefrei gemacht werden.

Wenn Menschen mit Behinderungen

Unterstützung bei Entscheidungen brauchen,

müssen 2 Forderungen erfüllt werden:

Es muss rasch Lösungen für die Probleme geben,

die es im Moment mit der Sachwalterschaft gibt.

Zum Beispiel muss es mehr Informationen darüber geben,

wie man eine Sachwalterschaft ändern kann

oder wie man wieder mehr selbst entscheiden kann.

Es muss auch mehr Informationen darüber geben,

dass es Probezeiten gibt.

Außerdem müssen Richterinnen und Richter Informationen

über Schulungen in Leichter Sprache bekommen.

Es muss Gespräche darüber geben,

welche Möglichkeiten es außer der Sachwalterschaft noch gibt.

Zum Beispiel Unterstützung und Assistenz

bei wichtigen Entscheidungen.

Bei diesen Gesprächen müssen unbedingt

auch Menschen mit Behinderungen

mit dabei sein können.

Folgende Themen sollten bei diesen Gesprächen

auf jeden Fall behandelt werden:

a. Persönliche Zukunftsplanung

von Menschen mit Behinderungen

b. Unabhängige Anwaltschaft.

Das ist eine Stelle,

wo gut ausgebildete Leute arbeiten,

damit die Rechte und Interessen

von Menschen mit Behinderungen

beachtet werden.

c. Unterstützung bei Unterhaltungen.

Damit hilft man Menschen,

die nicht oder schlecht sprechen können.

d. Unterstützung der Vertretung

von Menschen mit Behinderungen

e. Unterstützung, wenn Menschen mit Behinderungen

zusammen arbeiten und Netzwerke bilden wollen.

f. Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben.

Zum Beispiel, wenn man zu einem Amt gehen muss.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Was ist mindestens notwendig?

Es ist eine Verpflichtung des Staates und aller Menschen,

dass Menschen mit Behinderungen

überall gleichberechtigt teilhaben können.

In Österreich ist das nicht überall der Fall.

Es ist sehr wichtig, dass das viel besser wird.

Dazu ist es auch notwendig,

dass Menschen mit Behinderungen daran mitarbeiten.

Sie wissen selber am Besten,

wo es Probleme gibt.

Ein Beispiel:

„Wir waren bei einer Tagung.

Da ging es um Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Und es ging darum,

was die Kopfschlauen für uns tun wollen,

damit wir es besser haben.

Es waren Politikerinnen und Politiker dabei

und auch Leute von der Uni.

Die haben Vorträge gemacht.

Wir haben kein Wort verstanden.

Auch unsere Unterstützerinnen und Unterstützer

haben wenig verstanden.

Wir waren richtig zornig.

Wenn die sich schon für uns einsetzen,

dann müssen sie doch eigentlich so reden,

dass wir mitkommen.“

Damit Menschen mit Behinderungen teilhaben können,

ist mindestens Folgendes notwendig:

Barrierefreiheit in allen Bereichen

Barrierefreie Möglichkeiten für Unterhaltungen.

Das ist vor allem für Menschen wichtig,

die nicht sprechen können, nicht hören können

oder viel Unterstützung

bei Unterhaltungen brauchen.

Es muss zum Beispiel Informationen

in Leichter Sprache geben

oder Hilfsmittel zum Lesen oder Sprechen.

Genug Zeit für Gespräche und Informationen.

Genug Informationen.

Unterstützung bei Entscheidungen

Es ist wichtig,

dass es für Menschen mit Behinderungen

statt der Sachwalterschaft

Unterstützung und Assistenz bei Entscheidungen gibt.

Dazu muss sich aber

die Einstellung aller Menschen ändern.

Vor allem darf es keine Vorurteile

gegenüber Menschen mit Behinderungen mehr geben.

Auf jeden Fall muss auch noch geklärt werden,

welche Stelle des österreichischen Staates

dafür zuständig ist,

wenn statt der Sachwalterschaft

Unterstützung und Assistenz bei Entscheidungen

eingeführt werden sollen.

Es ist auf jeden Fall wichtig,

dass man darauf achtet,

dass Menschen mit Behinderungen

wirklich nur unterstützt werden,

wenn sie Entscheidungen treffen müssen.

Es darf nicht so sein,

dass wieder ein anderer Mensch für sie entscheidet.

5. Was muss geschehen?

Es ist auf jeden Fall notwendig,

dass allen Menschen klar gemacht wird,

dass Menschen mit Behinderungen

überall und immer gleichberechtigt

an allen Bereichen des Lebens teilhaben dürfen.

Sie dürfen selbst entscheiden und mitbestimmen.

Damit das für alle Menschen selbstverständlich wird,

muss es viele Gespräche, Veranstaltungen

und Informationen geben.

Aber natürlich muss der Staat Österreich

dabei die wichtigste Rolle spielen.

Der Staat hat die Verantwortung,

dass es Gesetze und Regeln gibt,

die gleiche Möglichkeiten und Rechte

für Menschen mit Behinderungen sicherstellen.

Der Staat muss vor allem Folgendes tun:

Bei der Entwicklung einer neuen Unterstützung

von Menschen mit Behinderungen

müssen die ganze Zeit

Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.

Es müssen auch Organisationen mitarbeiten,

die für Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Es muss rasch klar sein,

welche Stellen welche Aufgaben haben.

Wenn das nicht gleich klar ist,

dauern alle Entscheidungen sehr lange,

weil ständig gestritten wird,

wer was machen muss.

Der Staat muss schauen,

in welchen Ländern es schon gute Beispiele dafür gibt,

wie Menschen mit Behinderungen

Unterstützung bei Entscheidungen bekommen können.

Danach muss man sich überlegen,

wie man das auch in Österreich machen könnte.

Man muss gemeinsam mit Organisationen

für Menschen mit Behinderungen Pläne machen,

wie man neue Möglichkeiten ausprobieren kann.

Wenn es notwendig ist,

müssen dafür neue Gesetze gemacht werden.

Man muss auch darauf achten,

dass es keine Schwierigkeiten gibt,

weil neue Gesetze und alte Gesetze

nicht zusammenpassen.

Hier müssen Fachleute Lösungen finden.

Der Staat muss genau sagen,

ab wann es eine neue Art der Unterstützung

bei Entscheidungen geben soll

und es keine Sachwalterschaft mehr gibt.

Für den Ausschuss:

Die Vorsitzende

Wörterbuch

Amt

Ein Amt ist eine Einrichtung

des Staates oder eines Bundeslandes.

Ämter sind dafür zuständig,

dass bestimmte Aufgaben des Staates oder der Länder erledigt werden.

In einem Amt arbeiten Beamtinnen und Beamte.

Es gibt viele verschiedene Ämter.

Zum Beispiel das Sozial-Amt oder das Finanz-Amt.

Barrierefrei oder Barrierefreiheit

Das bedeutet,

dass Menschen mit Behinderungen

ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.

Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel

oder eine Internet-Seite.

Diskriminierung

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gericht

Das Gericht ist ein Stelle,

die darüber entscheidet,

ob jemand ein Gesetz gebrochen hat oder nicht.

Eine Richterin oder ein Richter

entscheidet das.

Die Richterin oder der Richter

hat die Gesetze studiert

und kennt sich sehr gut damit aus.

Wenn die Richterin oder der Richter entscheidet,

dass jemand ein Gesetz gebrochen hat,

wird diese Person bestraft.

Die Strafe kann zum Beispiel eine Geldstrafe sein.

Wenn jemand ein schweres Verbrechen begangen hat,

kann es sein, dass diese Person ins Gefängnis muss.

Ein Gericht entscheidet aber auch,

wenn zum Beispiel jemand etwas nicht bekommt,

dass ihm zusteht.

Wenn zum Beispiel ein Mensch mit Behinderung

wegen der Behinderung eine Arbeitsstelle nicht bekommen hat,

kann er zum Gericht gehen.

Das Gericht entscheidet dann,

ob das eine Diskriminierung war oder nicht.

Gesetz

In einem Gesetz stehen Regeln,

die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.

Manchmal werden auch besondere Gesetze

für besondere Gruppen

von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.

Zum Beispiel gibt es Gesetze,

die sicher stellen,

dass Menschen mit Behinderung

nicht schlechter behandelt werden

als andere Menschen.

Konvention

Das ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Bestimmungen,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er gefoltert wird.

Oder, wenn er als Sklavin oder Sklave leben muss.

Oder, wenn er nicht genug zu essen hat.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Sachwalterinnen oder Sachwalter

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht

in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.

UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auf deutsch

auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Die UNO passt auch darauf auf,

dass die Konventionen eingehalten werden,

die für alle Länder der Welt gelten.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Jetzt entscheide ich! – Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Wien 2012.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/selbstbestimmte-entscheidungsfindung-21-05-2012/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 08.08.2016

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