Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text (von bidok)
- JETZT ENTSCHEIDE ICH! –Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
- 1. Einleitung
-
2. Welche Probleme gibt es?
- Wie beginnt eine Sachwalterschaft? Wie kann eine Sachwalterschaft beendet werden?
- Mitbestimmung:
- Lösung von Problemen:
- Probezeit:
- Wie viel Sachwalterschaft ist für einen Menschen notwendig?
- Ende einer Sachwalterschaft:
- Vermögensverwaltung:
- Welche Möglichkeiten der Kontrolle gibt es?
- Wechsel von Sachwalterinnen und Sachwaltern:
- Welche Rolle spielt das Gericht?
- Fehler und Risiko:
- Kann das Gericht eine Sachwalterschaft überprüfen?
- Gutachterinnen und Gutachter
- Wie sind die Beziehungen zu den Sachwalterinnen und Sachwaltern?
- Einzelne Bereiche des Lebens
- 3. „Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer“
- 4. Überlegungen für weitere Gespräche
- 5. Was muss geschehen?
- Wörterbuch
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2012.
Das Thema ist:
Jetzt entscheide ich! – Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
„Diskriminiert fühle ich mich dann,
wenn ich zu einem Amt gehe,
und der Beamte redet mit mir wie mit einem Idioten.
Da weise ich schon sehr oft darauf hin und sage:
Bitte kommen Sie wieder herunter,
ich bin weder vom Mars, noch vom Jupiter,
ich bin der Weissenbacher.“
Der Monitoring-Ausschuss trifft sich regelmäßig zu Sitzungen,
bei denen jeder Mensch zuhören darf.
Man nennt solche Sitzungen „öffentliche Sitzungen“.
Bei einer dieser Sitzungen hat ein Teilnehmer gefragt:
„Wieso nennt man Menschen mit Behinderungen
Menschen mit besonderen Bedürfnissen?
Sie sind normale Menschen mit normalen Bedürfnissen.“
Diese Aussage ist eine gute Zusammenfassung
der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Diese Aussage zeigt auch gut,
dass alle Menschen Bedürfnisse haben.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel brauchen alle Menschen
immer wieder Unterstützung.
Viele Menschen lassen sich von anderen Menschen helfen.
Zum Beispiel haben viele mächtige Menschen Beraterinnen und Berater.
Manche Menschen lassen sich sogar beraten,
welche Kleidung am besten zu ihnen passt.
Diese Menschen sind stolz darauf,
dass sie sich helfen lassen.
Sie lassen freiwillig andere Menschen für sie entscheiden.
Bei Menschen mit Behinderungen ist das anders.
Sie können es sich oft nicht aussuchen,
ob sie ihre Entscheidungen selber treffen oder nicht.
Oft entscheiden andere Menschen für sie,
ob sie wollen oder nicht.
Das hat großen Einfluss darauf,
wie das Leben von Menschen mit Behinderungen aussieht.
In Österreich haben ungefähr 60.000 Menschen
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.
Man weiß nicht ganz genau,
wie viele Menschen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.
Es sind aber in den letzten Jahren immer mehr geworden.
Und es werden in Zukunft immer mehr Menschen
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.
Das hat damit zu tun,
dass immer mehr Menschen sehr alt werden.
Viele alte Menschen brauchen Hilfe,
wenn sie wichtige Entscheidungen treffen müssen.
Also: je mehr alte Menschen es gibt,
desto mehr Sachwalterinnen oder Sachwalter gibt es.
Das bedeutet aber auch,
dass immer mehr Menschen viele Entscheidungen
nicht selbst treffen können.
Sachwalterschaft bedeutet schließlich,
dass ein Mensch für einen anderen Menschen bestimmt.
In den Menschenrechten steht aber,
dass alle Menschen das Recht haben,
selbst über ihr Leben zu bestimmen.
Der Gegensatz zwischen diesem Menschenrecht
und Sachwalterschaft ist ein großes Problem,
das sich eigentlich nicht lösen lässt.
Bei einer öffentlichen Sitzung des Monitoring-Ausschusses
hat jemand ungefähr Folgendes gesagt:
„Menschen mit Behinderungen sind selbstständige Menschen.
Sie können klar denken.
Manche benötigen Hilfe dabei,
ihre Gedanken zu äußern.“
Die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen bestätigt,
dass Menschen mit Behinderungen
über wichtige Dinge selbst entscheiden dürfen.
Wenn es notwendig ist,
bekommen sie dafür Unterstützung.
Es ist das Ziel der UN-Konvention,
dass die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
in allen Bereichen verwirklicht wird.
Nur so haben Menschen mit Behinderungen
die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderungen
in allen Bereichen des Lebens.
Dafür sind Barrierefreiheit, Unterstützung und Assistenz sehr wichtig.
Assistenz muss es auch geben,
wenn Menschen mit Behinderungen
bei Entscheidungen Hilfe brauchen.
Alle Menschen brauchen manchmal Unterstützung.
Menschen mit Behinderungen
und auch Menschen ohne Behinderungen.
Deshalb sollen auch alle Menschen
das Recht auf Unterstützung haben.
Inhaltsverzeichnis
- Wie beginnt eine Sachwalterschaft? Wie kann eine Sachwalterschaft beendet werden?
- Mitbestimmung:
- Lösung von Problemen:
- Probezeit:
- Wie viel Sachwalterschaft ist für einen Menschen notwendig?
- Ende einer Sachwalterschaft:
- Vermögensverwaltung:
- Welche Möglichkeiten der Kontrolle gibt es?
- Wechsel von Sachwalterinnen und Sachwaltern:
- Welche Rolle spielt das Gericht?
- Fehler und Risiko:
- Kann das Gericht eine Sachwalterschaft überprüfen?
- Gutachterinnen und Gutachter
- Wie sind die Beziehungen zu den Sachwalterinnen und Sachwaltern?
- Einzelne Bereiche des Lebens
Früher konnten Menschen „entmündigt“ werden.
Das heißt, dass diese Menschen keine Rechte mehr hatten.
Andere Menschen konnten alle Entscheidungen für sie treffen.
Seit dem Jahr 1984 gibt es das in Österreich nicht mehr.
Stattdessen gibt es die Sachwalterschaft.
Es gibt in Österreich dafür ein eigenes Gesetz.
Im Jahr 2006 gab es in diesem Gesetz einige Änderungen.
Dadurch gab es einige Verbesserungen.
Aber im Jahr 2009 wurde das Gesetz noch einmal geändert.
Diese Änderungen haben vieles wieder schlechter gemacht.
Wenn ein Mensch eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht,
gibt es vor allem 2 wichtige Punkte:
Sachwalterschaft ist ein schwieriges Thema,
Man muss dabei sehr viel wissen und bedenken.
Es gibt gute und schlechte Sachwalterinnen oder Sachwalter.
Dazu muss man Folgendes sagen:
In einem großen System wie der Sachwalterschaft
kann man Fehler finden.
Das heißt aber nicht unbedingt,
dass alle Sachwalterinnen oder Sachwalter
Fehler machen.
Es gibt natürlich einzelne Sachwalterinnen oder Sachwalter,
die Fehler machen.
Diese Einzelfälle nimmt man als Beispiele,
welche Probleme es allgemein bei der Sachwalterschaft gibt.
Das heißt aber nicht,
dass alle Sachwalterinnen oder Sachwalter schlecht sind.
Aber die Sachwalterschaft funktioniert allgemein nicht gut.
Daran ändert auch nichts,
dass sich einzelne Menschen bemühen.
Außerdem werden Menschen mit Behinderungen
sehr unter Druck gesetzt.
Bei uns müssen die Menschen sehr viel leisten,
damit sie anerkannt werden.
Menschen ohne Behinderungen glauben oft
dass Menschen mit Behinderungen
gleich viel leisten müssen wie Menschen ohne Behinderungen.
Sonst gelten sie nicht als „normal“.
Das geht aber nicht immer.
Deshalb müssen viele Menschen mit Behinderungen
Hilfe von anderen Menschen in Anspruch nehmen.
Das heißt, sie bekommen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.
Das heißt aber auch,
dass sie manche Entscheidungen
nicht mehr selbst treffen können.
Ein Selbstvertreter hat einmal gesagt:
„Die Leute sollen richtig mit dem Thema Sachwalterschaft umgehen.“
Es ist sehr wichtig,
dass man diesen Satz ernst nimmt.
Im folgenden Teil finden Sie
eine Liste mit einigen Problemen,
die es bei der Arbeit der Sachwalterschaft gibt:
Information:
Es gibt Informationen und Schulungen
zum Thema Sachwalterschaft.
Aber oft bekommen die betroffenen Menschen
diese Informationen nicht.
Das gilt für Sachwalterinnen oder Sachwalter
und für Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben.
Für alle Beteiligten ist es wichtig,
dass diese Informationen leicht verständlich sind.
Wenn es notwendig ist,
muss man leichte Sprache verwenden.
Das ist besonders wichtig,
wenn es Gespräche bei Gericht gibt,
weil dort wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Wenn Menschen mit Behinderungen
diese Entscheidungen nicht verstehen,
können sie nichts dazu sagen.
Sie können nicht sagen,
ob sie die Entscheidungen gut oder schlecht finden.
Menschen mit Behinderungen
müssen mitbestimmen können,
wer ihre Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.
Es ist oft schwierig, Probleme und Streitigkeiten
mit Sachwalterinnen oder Sachwaltern zu lösen.
Dafür muss es in Zukunft mehr Möglichkeiten geben.
Es muss für jeden Abschnitt einer Sachwalterschaft
eine Probezeit geben.
Zum Beispiel gleich am Anfang.
Oder wenn es darum geht,
bei welchen Entscheidungen
ein Mensch mit Behinderungen Hilfe braucht.
Oder auch beim Ende einer Sachwalterschaft.
Eine Richterin hat einmal gesagt:
„Manchmal gibt es verschiedene Meinungen,
ob eine Sachwalterschaft für einen bestimmten Menschen
notwendig ist oder nicht.
Wenn alle Betroffenen einverstanden sind,
probiere ich das während einer Probezeit aus.“
Die Richterinnen und Richter erlauben oft,
dass Sachwalterinnen oder Sachwalter
zu viele Entscheidungen
für einen Menschen treffen können.
Eigentlich gibt es auch die Möglichkeit,
dass Sachwalterinnen oder Sachwalter
nur bestimmte Entscheidungen
für einen Menschen treffen dürfen.
Andere Entscheidungen kann dieser Mensch selbstständig treffen.
Diese Möglichkeit wird aber viel zu selten angewendet.
Viele Menschen mit Behinderungen
haben Sachwalterinnen oder Sachwalter,
die fast alle Entscheidungen für sie treffen dürfen.
Es wird viel zu selten überprüft,
ob das notwendig ist.
Es ist möglich,
dass eine Sachwalterschaft beendet wird.
Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben,
wissen das oft nicht.
Auch das Amt prüft nur selten,
ob eine Sachwalterschaft beendet werden kann.
Menschen, die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter brauchen,
können manchmal nicht gut mit Geld umgehen.
Deshalb haben Sachwalterinnen oder Sachwalter den Auftrag,
dieses Geld sinnvoll zu verwenden.
Manchmal wollen Sachwalterinnen oder Sachwalter
dieses Geld für sich selbst verwenden.
Dann geht das meistens auf Kosten
der Menschen mit Behinderungen.
Hier muss es eindeutige Regeln geben.
Sachwalterinnen oder Sachwalter können fast nicht überprüft werden.
Ausnahmen sind Sachwalterinnen oder Sachwalter,
die eine bestimmte Ausbildung gemacht haben
und deshalb bestimmte Berufe haben.
Diese Berufe heißen „Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt“
oder „Notarin oder Notar“.
Menschen in diesen Berufen
müssen sich gut mit Gesetzen auskennen.
Diese Menschen können besser überprüft werden,
weil es dafür ein eigenes Gesetz gibt.
Es können aber auch andere Menschen
Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.
Die können kaum überprüft werden.
Es ist nicht gut,
wenn für Menschen mit Behinderungen
die Sachwalterinnen oder Sachwalter oft gewechselt werden.
Viele Menschen mit Behinderungen macht das nervös.
Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen
ihren Sachwalterinnen oder Sachwaltern vertrauen können.
Dafür muss es eine gute Beziehung geben
und das ist nur möglich,
wenn man sich länger kennt.
Wenn es ständig neue Sachwalterinnen oder Sachwalter gibt,
muss man immer wieder eine gute Beziehung aufbauen.
Das ist auf Dauer schwierig.
Information:
Es gibt wenige Informationen zur Sachwalterschaft.
Diese Informationen sind außerdem oft unverständlich.
Menschen mit Behinderungen
verstehen vor allem Richterinnen oder Richter nicht.
Es gibt viel zu wenige Erklärungen in leichter Sprache.
Außerdem haben die Richterinnen und Richter
meistens zu wenig Zeit.
Deshalb können sie Menschen mit Behinderungen
nicht ausreichend erklären,
warum sie eine Entscheidung getroffen haben.
Es gibt keine Informationen in leichter Sprache,
wie man eine Sachwalterschaft beenden kann
oder wie man die Sachwalterinnen oder Sachwalter wechseln kann.
Es gibt auch keine Informationen in leichter Sprache,
wie man sich beschweren kann,
wenn man mit einer Sachwalterschaft nicht zufrieden ist.
Wenn Menschen mit Behinderungen
auch nur einen kleinen Fehler machen
oder etwas nicht sofort verstehen,
glauben viele Menschen gleich,
dass sie überhaupt nichts alleine entscheiden können.
Bei Menschen ohne Behinderungen
sind Fehler viel öfter nicht so schlimm.
Deshalb dürfen Menschen mit Behinderungen
viel weniger Fehler machen
als Menschen ohne Behinderungen.
Sonst kann es nämlich passieren,
dass sie noch weniger entscheiden dürfen.
Es kann auch passieren,
dass sie eine Sachwalterschaft
nicht mehr beenden können,
wenn sie einen Fehler gemacht haben.
Menschen mit Behinderungen
haben auch keine Möglichkeit,
einmal ein Risiko einzugehen.
Viele Menschen glauben nämlich,
dass Menschen mit Behinderungen nicht wissen,
was gut für sie ist.
Deshalb wollen sie ihnen viele Dinge verbieten.
Sie glauben, dass sie besser wissen,
was für Menschen mit Behinderungen gut ist.
Viele Menschen sind der Meinung,
dass es keine klaren Regeln gibt,
wie das Gericht eine Sachwalterschaft kontrollieren kann.
Außerdem glauben viele Menschen,
dass das Gericht Sachwalterschaften viel zu selten überprüft.
Es gibt Menschen, die beurteilen,
ob ein anderer Mensch
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.
Diese Menschen heißen Gutachterinnen oder Gutachter.
Meistens entscheiden mehrere Gutachterinnen oder Gutachter,
ob jemand eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.
Auch in diesem Punkt gibt es Probleme.
Es muss auch hier Verbesserungen geben.
Zum Beispiel muss bei jedem einzelnen Menschen
genau überprüft werden,
wie er mit seiner Behinderung umgeht
oder welche Unterstützung er
von Familie oder Freunden bekommt.
Außerdem müssen mehrere Leute
mit verschiedenen Ausbildungen beurteilen,
ob ein anderer Mensch
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter braucht.
Diese Art der Beurteilung muss überhaupt geändert werden,
weil sie gegen die Menschenrechte verstößt.
Sachwalterinnen oder Sachwalter dürfen viele Dinge
im Leben von Menschen mit Behinderungen bestimmen.
Sie dürfen für sie entscheiden
und können ihnen alles Mögliche verbieten.
Oft mischen sie sich auch in ganz persönliche Dinge ein.
Zum Beispiel, mit wem sich
ein Mensch mit Behinderungen treffen darf
oder ob jemand bei ihm übernachten darf.
Das macht natürlich oft Probleme und führt oft zu Streit.
Folgende Aussagen haben Menschen mit Behinderungen
über ihre Sachwalterinnen oder Sachwalter gemacht:
„Mein Sachwalter kommandiert und schimpft mit mir.
Er brüllt mich an, aber ich habe nichts angestellt.
Es tut mir weh ihm Herzen, wie er mich behandelt.
Mein Sachwalter weiß zu viel über mein Leben,
das ist nicht angenehm, weil es nicht fein ist.
Ich möchte einen anderen Sachwalter.
Das ist schwer, weil ich Schiss habe.“
„Wenn ich einen Termin mit meinem Sachwalter habe,
habe ich kein gutes Gefühl. Ich habe Angst“.
„Wir finden es nicht gut,
wenn Eltern oder Angehörige
unsere Sachwalterinnen oder Sachwalter sind.
Eltern oder andere Angehörige
haben ihre eigenen Vorstellungen,
wie wir leben sollen.
Es ist schwierig, der Mutter oder dem Vater zu widersprechen.
Es fällt uns schwer, den Verwandten zu sagen,
dass sie ihre Arbeit schlecht machen.“
„Es sollte verboten werden,
dass Eltern die Sachwalterinnen oder Sachwalter ihrer Kinder
sind.“
Es ist auch ein großes Problem,
wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
von Werkstätten oder anderen Einrichtungen
Sachwalterinnen oder Sachwalter werden.
Außerdem ist es gegen das Gesetz.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
von Menschen mit Behinderungen
sagen dazu Folgendes:
„Die Sachwalterinnen und Sachwalter vertreten dann
mehr die Wünsche der Einrichtung als unsere Wünsche.“
Im Gesetz steht,
dass Sachwalterinnen und Sachwalter die Wünsche
der Menschen mit Behinderungen beachten müssen,
wenn sie Entscheidungen treffen.
Sie müssen Menschen mit Behinderungen
von sich aus informieren, worum es geht
und was einzelne Entscheidungen bedeuten.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
von Menschen mit Behinderungen wollen eindeutig
andere Arten von Unterstützung.
Auch wenn es darum geht,
welche Entscheidungen für sie das Beste sind.
Die Sachwalterinnen und Sachwalter
sollten außerdem mehr Zeit für die Unterstützung haben.
Außerdem sollten sie dort helfen,
wo sie gebraucht werden.
Menschen mit Behinderungen
wollen manchmal die Sachwalterin oder den Sachwalter wechseln.
Manchmal wollen sie auch eine andere Art der Unterstützung.
Dann sollten sie Hilfe von
anderen Menschen mit Behinderungen bekommen,
die damit schon Erfahrung haben.
Sachwalterinnen und Sachwalter dürfen nicht entscheiden,
wo Menschen mit Behinderungen wohnen.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen dazu in der Lage ist,
darf er das selbst entscheiden.
Das steht in Österreich im Gesetz.
Ein Mensch mit Behinderungen hat zum Thema Arbeit gesagt:
„Bei der Arbeit mischt sich die Sachwalterin zu viel ein,
aber ab und zu ist es gut,
wenn ich ein größeres Problem habe.”
Ein Mensch mit Behinderungen hat zu diesem Thema gesagt:
„Die Sachwalterin sagt, dass ich sparen muss.“
Sachwalterinnen und Sachwalter dürfen oft bestimmen,
was ein Mensch mit Behinderungen
mit seinem Geld machen darf und was nicht.
Das wirkt so,
als ob die Sachwalterin oder der Sachwalter
einen Vorteil davon hat
und das Geld für sich selbst verwenden kann.
Man kann auch fast nicht verhindern,
dass eine Sachwalterin oder ein Sachwalter
falsche Auskünfte darüber gibt,
wie viel Geld ein Mensch mit Behinderungen wirklich hat.
Aber auch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
von Menschen mit Behinderungen sind der Meinung,
dass Sachwalterinnen und Sachwalter
für ihre Arbeit bezahlt werden sollen.
Menschen mit Behinderungen
haben zum Thema Geld Folgendes gesagt:
„Es ist lästig,
dass ich sie wegen jeder Kleinigkeit anrufen muss.
Aber es geht leider nicht anders,
weil sie es so mit der Bank ausgemacht hat.
Ich muss die Sachwalterin zuerst anrufen,
damit sie der Bank ein Email schreibt.
Die Bank gibt mir ohne Erlaubnis der Sachwalterin kein Geld.“
„Ich kann eine bestimmte Summe in der Woche abheben
und das finde ich fein.“
Man sollte auch über andere Möglichkeiten nachdenken.
Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit,
dass Menschen mit Behinderungen
mit einem Teil ihres Geldes
machen können was sie wollen.
Der Rest ist für fixe Kosten da.
Menschen mit Behinderungen
haben zum Thema Freizeit Folgendes gesagt:
„Meine Sachwalterin will meine Freizeit gestalten,
aber das möchte ich nicht.
Wenn ich etwas nicht will,
dann will ich es einfach nicht.
Am Wochenende möchte ich meine Ruhe haben.“
„Mein Sachwalter meldet mich bei Sportveranstaltungen an.
Er sagt es mir nicht,
und ab und zu will ich gar nicht gehen.
Ich habe aber keine Lust.
Es war schwierig zum Abmelden.
Ab und zu muss ich trotzdem gehen.
Mein Sachwalter ist mein Sporttrainer.
Mein Sachwalter hat mich zum Langlaufen angemeldet
und ich habe keinen Bock.
Es hat lange gedauert,
bis ich nein gesagt habe.
Es hat sicher 3 Jahre gedauert.
Aber jetzt hat er es kapiert.
Er sagt mir, was ich machen muss und hört nicht auf mich.“
„Meine Sachwalterin soll mich unterstützen,
wenn ich auf Urlaub fahren will.“
Für Menschen mit Behinderungen ist es wichtig,
dass sie Ausbildungen und Schulungen machen.
Sie können dadurch ihre Fähigkeiten immer wieder üben
und auch neue Fähigkeiten erlernen.
Durch Schulungen und Ausbildungen
ist es auch möglich,
dass Menschen mit Behinderungen
einen Arbeitsplatz bekommen.
Das ist ein wichtiger Schritt,
damit Menschen mit Behinderungen
selbstständig leben können.
Sachwalterinnen und Sachwalter können
Menschen mit Behinderungen dabei gut unterstützen.
Sie können ihnen zeigen,
welche Möglichkeiten es gibt
und welche Schulungen oder Ausbildungen
am besten passen würden.
Alle Menschen haben das Recht,
dass sie die beste Versorgung bekommen,
die es gibt, wenn sie krank sind.
Das gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt aber keine Informationen und Rückmeldungen
ob das auch wirklich so ist.
Leider bekommen höchstwahrscheinlich
viele Menschen mit Behinderungen und
Menschen, die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben,
keine gute Versorgung,
wenn sie krank sind.
Sachwalterinnen und Sachwalter müssen darauf achten,
dass bei der Ärztin oder beim Arzt
regelmäßig Untersuchungen gemacht werden.
Diese Untersuchungen macht man auch,
wenn man nicht krank ist.
Die Ärztin oder der Arzt schauen nach,
ob man gesund ist oder nicht.
Man nennt das Vorsorge-Untersuchungen.
Diese Vorsorge-Untersuchungen sind wichtig,
weil dort Krankheiten früh genug erkannt werden können.
Dann kann man diese Krankheiten rechtzeitig behandeln.
Zum Beispiel muss man regelmäßig
zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt.
Außerdem ist es sehr wichtig,
dass Sachwalterinnen und Sachwalter darauf achten,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht missbraucht werden.
Leider werden nämlich manchmal Behandlungen gemacht,
mit denen jemand nicht einverstanden ist
oder von denen er gar nichts weiß.
Angeblich sind einem Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel alle Zähne gezogen worden,
nur weil ein Zahn ein Loch gehabt hat.
Viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
kein Interesse an Sex haben.
Andere Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
mit Sex nicht umgehen können
und Sex deshalb ein „Problem“ ist.
Deshalb wollen sie Menschen mit Behinderungen
mit Medikamenten oder einer Operation
unfruchtbar machen.
Es soll sogar passiert sein,
dass so etwas mit Menschen gemacht worden ist,
die nichts davon gewusst haben.
So etwas ist aber streng verboten!
Ein Mensch mit Behinderungen hat zu diesem Thema gesagt:
„Die Sachwalterin will nicht, dass ich heirate,
sondern nur eine Segnung bekomme.
Für eine Segnung,
die so schön aufgezogen werden kann wie eine Hochzeit,
da hat sie nichts dagegen,
aber es ist nicht das Selbe.
Eine Segnung würde mich auch sehr freuen
mit allem pi pa po.
Ich darf nicht heiraten,
obwohl ich mit meinem Freund
schon sehr viele Jahre zusammen bin.“
Es gibt ein Gesetz,
dass Menschen mit Behinderungen heiraten dürfen.
Sie dürfen auch eine Familie gründen.
Dieses Gesetz macht aber keinen Sinn,
wenn es nur dann gilt,
wenn die Sachwalterin oder der Sachwalter
damit einverstanden ist.
Sachwalterinnen oder Sachwalter müssen
Menschen mit Behinderungen auch vor Gewalt schützen.
Menschen mit Behinderungen werden leider
oft Opfer von seelischer oder körperlicher Gewalt.
Sie werden zum Beispiel verspottet oder geschlagen.
In letzter Zeit ist viel darüber geredet worden,
dass es in bestimmten Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen
Gewalt und Missbrauch gegeben hat.
Es haben aber keine Sachwalterinnen oder Sachwalter gemeldet,
dass sie etwas über Gewalt oder Missbrauch wissen.
Es ist nicht überprüft worden,
ob Menschen mit Sachwalterinnen oder Sachwaltern
Erfahrungen mit Gewalt haben.
Es ist aber sehr wahrscheinlich,
dass es so ist.
Wahrscheinlich überlegen sich
zu wenige Sachwalterinnen oder Sachwalter,
welche schlimmen Auswirkungen Gewalt und Missbrauch
auf Menschen mit Behinderungen haben.
In Österreich gibt es ein Gesetz,
dass Menschen mit Behinderunge
an allen Wahlen teilnehmen dürfen.
Menschen, die Sachwalterinnen oder Sachwalter haben,
können das aber oft nicht
oder bekommen zu wenig Information.
Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten
brauchen mehr Information in leichter Sprache.
Ohne diese Informationen können sie nicht entscheiden,
welche Person oder welche Partei sie wählen wollen.
Es gibt in Wien Veranstaltungen,
bei denen Menschen mit Lernschwierigkeiten
über Politik informiert werden.
Diese Veranstaltungen macht die „Demokratiewerkstatt“.
Das ist ein gutes Beispiel dafür,
wie man es richtig machen sollte.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen viel Geld hat,
bekommt in Österreich die Sachwalterin oder der Sachwalter
einen Teil von diesem Geld.
Dafür gibt es eine Regelung.
Diese Regelung muss abgeschafft werden,
weil manche Menschen nur deshalb
Sachwalterinnen oder Sachwalter werden,
weil sie dafür Geld bekommen.
Sie sollten das aber machen,
weil ihnen die Menschen wichtig sind.
Bei Sachwalterschaften gibt es immer wieder Angelegenheiten,
die bei einem Gericht entschieden werden.
Das kostet Geld,
weil das Gericht Gebühren kassiert.
Diese Gerichts-Gebühren werden
auch immer wieder erhöht.
Das ist eine große Belastung
für Menschen mit Behinderungen.
Die Gerichts-Gebühren müssen deshalb abgeschafft werden.
Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen
hat Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer gefordert.
Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen
hat sich dazu auch einige Gedanken gemacht.
Zum Beispiel fordert sie,
dass Lebens-Unterstützerinnen und Lebens-Unterstützer
für ihre Arbeit „ordentlich bezahlt werden müssen“.
Außerdem müssen sie
für ihre Aufgabe „Unterstützung bekommen.“
Menschen mit Behinderungen müssen endlich
selbstbestimmt leben können.
Dazu ist es notwendig,
dass sie Assistenz und Unterstützung bekommen.
Sie sollen diese Assistenz und Unterstützung
in den Bereichen bekommen,
wo sie sie brauchen.
Das bedeutet aber nicht,
dass sie außerdem noch
Sachwalterinnen oder Sachwalter bekommen,
die alles für sie entscheiden dürfen.
In der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen steht genau,
welche Bedeutung Assistenz und Unterstützung haben.
Ein Beispiel ist die gleichberechtigte Teilnahme an Wahlen.
Damit es immer möglich ist,
dass Menschen mit Behinderungen
wählen, wie sie wollen,
dürfen sie sich helfen lassen.
Sie dürfen sich selbst aussuchen,
welcher Mensch ihnen dabei hilft.
In der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
steht dabei mehrfach,
wie wichtig die Selbstbestimmung
und die Entscheidungs-Freiheit sind.
In der Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen haben bei Wahlen
einen „freien Willen“.
Das heißt, sie können wählen, wie sie wollen.
Menschen mit Behinderungen
können sich „auf Wunsch“ helfen lassen.
Das heißt nicht, dass sie sich helfen lassen „müssen“.
Sie können selbst entscheiden,
ob sie Hilfe wollen oder nicht.
Sie können sich aussuchen,
wer ihnen bei Wahlen hilft.
In der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
ist einer der wichtigsten Punkte,
dass Menschen mit Behinderungen voll am gemeinsamen Leben aller Menschen teilnehmen können.
In einer Gesellschaft müssen alle Bereiche stimmen,
damit das möglich ist.
Es ist für alle Menschen sehr wichtig,
dass sie selbstverständlich
überall mit dabei sein können
und mit anderen Menschen
ganz normale Kontakte haben können.
Davon hängt es ab,
wie sich Menschen fühlen,
wie sie im Leben zurecht kommen
und wie gut oder schlecht ihr Leben ist.
Menschen ohne Behinderungen können oft nicht
normal mit Menschen mit Behinderungen umgehen.
Sie sind oft unsicher,
wie sie sich verhalten sollen,
weil es ungewohnt für sie ist.
Menschen ohne Behinderungen
und Menschen mit Behinderungen
können nur dann normal miteinander umgehen,
wenn sie gemeinsam miteinander leben.
Das ist in Österreich noch nicht oft der Fall.
Das muss sich aber ändern,
damit Menschen lernen können,
wie sie besser miteinander umgehen.
Zum Beispiel wäre es sehr wichtig,
dass alle Kinder miteinander
in die gleichen Schulen gehen können.
Es muss für Menschen mit Behinderungen
selbstverständlich möglich werden,
dass sie Fehler machen dürfen
und auch einmal ein Risiko eingehen dürfen.
Wenn man nie ein Risiko eingehen darf,
weil jemand anderer bestimmt,
dass das zu gefährlich ist,
gibt es keine Chancengleichheit.
Es ist für die Würde jedes Menschen wichtig,
dass er Fehler machen darf
und ein Risiko eingehen darf.
Für ein gutes und erfolgreiches Leben ist es wichtig,
dass man frei entscheiden kann
und selbst bestimmt,
wie man sein Leben verwirklichen will.
Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen.
Es ist für die Chancengleichheit sehr wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
diese Möglichkeiten haben.
Oft wird das aber verhindert.
Bei uns gibt es das Vorurteil,
dass Menschen mit Behinderungen nicht wissen,
was sie wollen und können.
Das führt oft dazu,
dass Menschen mit Behinderungen
kein gutes und erfolgreiches Leben führen können.
Die Regierung könnte etwas
gegen dieses Problem tun.
Sie könnte Gesetze oder Regelungen machen.
Diese Gesetze oder Regelungen könnten
einige Menschen dazu zwingen,
sich mit Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Dann würden sie sehen,
dass diese Menschen durchaus in der Lage sind,
selbst zu entscheiden, was sie wollen.
Inhaltsverzeichnis
Viele Menschen glauben, dass Menschen,
die eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben,
überhaupt keine Fähigkeiten haben.
Das führt oft dazu,
dass sie nie etwas lernen können,
weil man es ihnen nicht zutraut.
In Wirklichkeit könnten diese Menschen
aber natürlich genauso etwas lernen
wie andere Menschen.
Das gilt sogar für Menschen,
die nur für manche Entscheidungen
Unterstützung brauchen.
Diese Menschen hätten gerne manchmal Unterstützung,
damit sie bei gewissen Entscheidungen
mehr Sicherheit haben.
Das kann aber dazu führen,
dass sie gar nichts mehr entscheiden dürfen,
weil eine Richterin oder ein Richter glaubt,
dass sie gar nichts können.
Es ist für einen Menschen ein riesiger Verlust,
wenn er nicht mehr selbst entscheiden darf.
Da hilft es auch nichts,
wenn die Sachwalterin oder der Sachwalter
noch so bemüht und freundlich ist.
Damit die Forderungen der
UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden kann,
gibt es 3 wichtige Grundregeln:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.
Menschen mit Behinderungen müssen
in allen Bereichen der Gesellschaft
gerecht und gleich behandelt werden.
Menschen mit Behinderungen müssen
in einer Gesellschaft überall mitbestimmen dürfen.
Alle Menschen müssen dabei mithelfen wollen,
damit das erreicht werden kann.
Wenn es notwendig ist,
müssen auch Gesetze gemacht werden,
die diese Grundregeln unterstützen.
Menschen mit Behinderungen müssen
die Möglichkeiten und die Rechte haben,
damit sie selbstbestimmt leben können
und die gleichen Chancen haben
wie alle anderen Menschen auch.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.
Das ist die erste Grundregel
der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Nach der Konvention
ist Diskriminierung verboten.
Vor allem ist Diskriminierung verboten,
wenn ein Mensch dadurch anders behandelt wird
als andere Menschen.
Deshalb ist es auch verboten,
dass ein Mensch
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter bekommt
und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen sagt,
dass Menschen mit Behinderungen
Unterstützung bekommen müssen,
wenn sie das wollen.
Es muss aber andere Möglichkeiten geben
als die Sachwalterschaft.
Zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderungen
Assistenz und Unterstützung bekommen,
wenn sie das wollen.
Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten
oder Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf
werden durch die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen geschützt.
Also müssen ihre Rechte verwirklicht werden.
Sie müssen ihre Entscheidungen selbst treffen können,
auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen.
Es soll 2 verschiedene Maßnahmen geben,
die gleichzeitig passieren sollen:
Es soll spezielle Programme
für Menschen mit Behinderungen geben.
Programme, die für alle Menschen gelten,
sollen barrierefrei gemacht werden.
Wenn Menschen mit Behinderungen
Unterstützung bei Entscheidungen brauchen,
müssen 2 Forderungen erfüllt werden:
Es muss rasch Lösungen für die Probleme geben,
die es im Moment mit der Sachwalterschaft gibt.
Zum Beispiel muss es mehr Informationen darüber geben,
wie man eine Sachwalterschaft ändern kann
oder wie man wieder mehr selbst entscheiden kann.
Es muss auch mehr Informationen darüber geben,
dass es Probezeiten gibt.
Außerdem müssen Richterinnen und Richter Informationen
über Schulungen in Leichter Sprache bekommen.
Es muss Gespräche darüber geben,
welche Möglichkeiten es außer der Sachwalterschaft noch gibt.
Zum Beispiel Unterstützung und Assistenz
bei wichtigen Entscheidungen.
Bei diesen Gesprächen müssen unbedingt
auch Menschen mit Behinderungen
mit dabei sein können.
Folgende Themen sollten bei diesen Gesprächen
auf jeden Fall behandelt werden:
a. Persönliche Zukunftsplanung
von Menschen mit Behinderungen
b. Unabhängige Anwaltschaft.
Das ist eine Stelle,
wo gut ausgebildete Leute arbeiten,
damit die Rechte und Interessen
von Menschen mit Behinderungen
beachtet werden.
c. Unterstützung bei Unterhaltungen.
Damit hilft man Menschen,
die nicht oder schlecht sprechen können.
d. Unterstützung der Vertretung
von Menschen mit Behinderungen
e. Unterstützung, wenn Menschen mit Behinderungen
zusammen arbeiten und Netzwerke bilden wollen.
f. Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben.
Zum Beispiel, wenn man zu einem Amt gehen muss.
Es ist eine Verpflichtung des Staates und aller Menschen,
dass Menschen mit Behinderungen
überall gleichberechtigt teilhaben können.
In Österreich ist das nicht überall der Fall.
Es ist sehr wichtig, dass das viel besser wird.
Dazu ist es auch notwendig,
dass Menschen mit Behinderungen daran mitarbeiten.
Sie wissen selber am Besten,
wo es Probleme gibt.
Ein Beispiel:
„Wir waren bei einer Tagung.
Da ging es um Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Und es ging darum,
was die Kopfschlauen für uns tun wollen,
damit wir es besser haben.
Es waren Politikerinnen und Politiker dabei
und auch Leute von der Uni.
Die haben Vorträge gemacht.
Wir haben kein Wort verstanden.
Auch unsere Unterstützerinnen und Unterstützer
haben wenig verstanden.
Wir waren richtig zornig.
Wenn die sich schon für uns einsetzen,
dann müssen sie doch eigentlich so reden,
dass wir mitkommen.“
Damit Menschen mit Behinderungen teilhaben können,
ist mindestens Folgendes notwendig:
Barrierefreiheit in allen Bereichen
Barrierefreie Möglichkeiten für Unterhaltungen.
Das ist vor allem für Menschen wichtig,
die nicht sprechen können, nicht hören können
oder viel Unterstützung
bei Unterhaltungen brauchen.
Es muss zum Beispiel Informationen
in Leichter Sprache geben
oder Hilfsmittel zum Lesen oder Sprechen.
Genug Zeit für Gespräche und Informationen.
Genug Informationen.
Es ist wichtig,
dass es für Menschen mit Behinderungen
statt der Sachwalterschaft
Unterstützung und Assistenz bei Entscheidungen gibt.
Dazu muss sich aber
die Einstellung aller Menschen ändern.
Vor allem darf es keine Vorurteile
gegenüber Menschen mit Behinderungen mehr geben.
Auf jeden Fall muss auch noch geklärt werden,
welche Stelle des österreichischen Staates
dafür zuständig ist,
wenn statt der Sachwalterschaft
Unterstützung und Assistenz bei Entscheidungen
eingeführt werden sollen.
Es ist auf jeden Fall wichtig,
dass man darauf achtet,
dass Menschen mit Behinderungen
wirklich nur unterstützt werden,
wenn sie Entscheidungen treffen müssen.
Es darf nicht so sein,
dass wieder ein anderer Mensch für sie entscheidet.
Es ist auf jeden Fall notwendig,
dass allen Menschen klar gemacht wird,
dass Menschen mit Behinderungen
überall und immer gleichberechtigt
an allen Bereichen des Lebens teilhaben dürfen.
Sie dürfen selbst entscheiden und mitbestimmen.
Damit das für alle Menschen selbstverständlich wird,
muss es viele Gespräche, Veranstaltungen
und Informationen geben.
Aber natürlich muss der Staat Österreich
dabei die wichtigste Rolle spielen.
Der Staat hat die Verantwortung,
dass es Gesetze und Regeln gibt,
die gleiche Möglichkeiten und Rechte
für Menschen mit Behinderungen sicherstellen.
Der Staat muss vor allem Folgendes tun:
Bei der Entwicklung einer neuen Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen
müssen die ganze Zeit
Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.
Es müssen auch Organisationen mitarbeiten,
die für Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Es muss rasch klar sein,
welche Stellen welche Aufgaben haben.
Wenn das nicht gleich klar ist,
dauern alle Entscheidungen sehr lange,
weil ständig gestritten wird,
wer was machen muss.
Der Staat muss schauen,
in welchen Ländern es schon gute Beispiele dafür gibt,
wie Menschen mit Behinderungen
Unterstützung bei Entscheidungen bekommen können.
Danach muss man sich überlegen,
wie man das auch in Österreich machen könnte.
Man muss gemeinsam mit Organisationen
für Menschen mit Behinderungen Pläne machen,
wie man neue Möglichkeiten ausprobieren kann.
Wenn es notwendig ist,
müssen dafür neue Gesetze gemacht werden.
Man muss auch darauf achten,
dass es keine Schwierigkeiten gibt,
weil neue Gesetze und alte Gesetze
nicht zusammenpassen.
Hier müssen Fachleute Lösungen finden.
Der Staat muss genau sagen,
ab wann es eine neue Art der Unterstützung
bei Entscheidungen geben soll
und es keine Sachwalterschaft mehr gibt.
Für den Ausschuss:
Die Vorsitzende
Inhaltsverzeichnis
Ein Amt ist eine Einrichtung
des Staates oder eines Bundeslandes.
Ämter sind dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben des Staates oder der Länder erledigt werden.
In einem Amt arbeiten Beamtinnen und Beamte.
Es gibt viele verschiedene Ämter.
Zum Beispiel das Sozial-Amt oder das Finanz-Amt.
Das bedeutet,
dass Menschen mit Behinderungen
ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.
Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel
oder eine Internet-Seite.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
Das Gericht ist ein Stelle,
die darüber entscheidet,
ob jemand ein Gesetz gebrochen hat oder nicht.
Eine Richterin oder ein Richter
entscheidet das.
Die Richterin oder der Richter
hat die Gesetze studiert
und kennt sich sehr gut damit aus.
Wenn die Richterin oder der Richter entscheidet,
dass jemand ein Gesetz gebrochen hat,
wird diese Person bestraft.
Die Strafe kann zum Beispiel eine Geldstrafe sein.
Wenn jemand ein schweres Verbrechen begangen hat,
kann es sein, dass diese Person ins Gefängnis muss.
Ein Gericht entscheidet aber auch,
wenn zum Beispiel jemand etwas nicht bekommt,
dass ihm zusteht.
Wenn zum Beispiel ein Mensch mit Behinderung
wegen der Behinderung eine Arbeitsstelle nicht bekommen hat,
kann er zum Gericht gehen.
Das Gericht entscheidet dann,
ob das eine Diskriminierung war oder nicht.
In einem Gesetz stehen Regeln,
die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.
Manchmal werden auch besondere Gesetze
für besondere Gruppen
von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.
Zum Beispiel gibt es Gesetze,
die sicher stellen,
dass Menschen mit Behinderung
nicht schlechter behandelt werden
als andere Menschen.
Das ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Menschenrechte
Menschenrechte sind Bestimmungen,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er gefoltert wird.
Oder, wenn er als Sklavin oder Sklave leben muss.
Oder, wenn er nicht genug zu essen hat.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung
oder Menschen mit psychischen Erkrankungen
helfen.
Zum Beispiel:
-
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
-
wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht
in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO heißt auf deutsch
auch „Vereinte Nationen“.
„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Die UNO passt auch darauf auf,
dass die Konventionen eingehalten werden,
die für alle Länder der Welt gelten.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Jetzt entscheide ich! – Selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Wien 2012.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/selbstbestimmte-entscheidungsfindung-21-05-2012/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 08.08.2016