Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können

Schlagwörter: Kinder, Diskriminierung, Menschenrecht, Inklusion, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention, Partizipation
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2010

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2010.

Das Thema ist:

Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können

Der Monitoring-Ausschuss überwacht,

ob die UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Dabei hat der Monitoring-Ausschuss auch überprüft,

ob Menschen mit Behinderungen in Österreich

bei Entscheidungen mit einbezogen werden.

Recht auf Teilnahme an Entscheidungen

Menschen mit Behinderungen und ihre

Vertreterinnen und Vertreter

müssen bei Entscheidungen,

die sie betreffen, mit entscheiden dürfen.

In der UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

gibt es 2 wichtige Punkte zu diesem Thema:

  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht,

    dass sie an allen Bereichen des Lebens teilnehmen.

  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht,

    an Entscheidungen über ihre Rechte und Möglichkeiten

    mit zu arbeiten.

Inklusion

Inklusion von Menschen mit Behinderungen bedeutet,

dass sie gleichberechtigt mit allen anderen Menschen

an allen Bereichen des Lebens teilnehmen können.

In der UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

steht Inklusion als eindeutiges Recht.

Menschen mit Behinderungen haben

sehr lange überhaupt keine Rechte gehabt.

Es hat überall Barrieren für sie gegeben.

Inklusion bietet die einzige Möglichkeit

für Barrierefreiheit:

  • Die Barrieren im Zusammenleben der Menschen

    können überwunden werden.

    Menschen ohne Behinderungen können lernen,

    dass ihre Vorurteile nicht wahr sind.

  • Menschen ohne Behinderungen können lernen,

    dass Menschen mit Behinderungen

    manchmal Probleme haben,

    wenn sie sich verständlich machen wollen.

    So kann es gute Unterstützungs-Angebote geben.

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten

    können viele wichtige Informationen nicht verstehen,

    weil es sie nur in schwerer Sprache gibt.

    Es gibt viele zu wenige Informationen in leichter Sprache.

    Das kann anders werden.

  • Manche Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen

    kommen nicht überall hin,

    weil es zu viele Barrieren gibt.

    Zum Beispiel können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

    nicht in ein Gebäude fahren,

    wenn es nur Stufen zum Eingang gibt.

    Diese Barrieren können beseitigt werden.

    Es kann auch verhindert werden,

    dass neue Barrieren gebaut werden.

Inklusion gehört überall verwirklicht

Inklusion gilt für alle Bereiche des Lebens.

Sie gilt nicht nur für Bereiche,

die speziell Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Monitoring-Ausschuss ist deshalb der Meinung,

dass Menschen mit Behinderungen

und ihre Vertreterinnen und Vertreter

in allen Bereichen mit entscheiden dürfen.

Wie sollen Menschen mit Behinderungen mit entscheiden können?

Die österreichische Regierung

hat am 2. Juli 2008 Richtlinien herausgegeben.

In diesen Richtlinien steht,

wie Menschen mit Behinderungen und ihre

Vertreterinnen und Vertreter mit entscheiden können.

Zum Beispiel gibt es dort folgende Punkte:

  • Menschen mit Behinderungen und ihre

    Vertreterinnen und Vertreter müssen

    bei allen Gesprächen und Überlegungen

    zu wichtigen Themen dabei sein dürfen.

  • Es muss eindeutig klar sein,

    wie und warum bestimmte Entscheidungen

    getroffen werden.

  • Menschen mit Behinderungen und

    Menschen ohne Behinderungen sind gemeinsam

    für ihre Entscheidungen verantwortlich.

  • Menschen mit Behinderungen und

    Menschen ohne Behinderungen

    müssen sich gegenseitig respektieren.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    alle wichtigen Informationen bekommen.

    Diese Informationen muss es auch

    in verständlicher Sprache geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

überall mit entscheiden können.

Bei Entscheidungen, die für ganz Österreich gelten,

bei Entscheidungen, die für einzelne Bundesländer gelten

oder bei Entscheidungen, die für eine Gemeinde gelten.

Wenn man über Menschenrechte redet,

muss das ehrlich und offen sein.

Man darf dabei nicht sagen,

dass sowieso alles richtig gemacht wird.

Man muss Menschen mit Behinderungen fragen,

was sie dazu sagen und was alles nicht gut ist.

So kann die Regierung erkennen,

was andere von ihrer Arbeit halten.

Man muss Menschen mit Behinderungen

bei Überlegungen zu einem bestimmten Thema

von Anfang an mit einbeziehen.

Nur so kann man ihre Interessen

bei einer Entscheidung rechtzeitig mit bedenken.

Es muss für Menschen mit Behinderungen

wirklich möglich sein,

dass sie bei Überlegungen zu einem bestimmten Thema

ihre Meinung sagen können.

Diese Meinung muss unbedingt berücksichtigt werden.

Dafür muss es auch einen Beweis geben.

Das heißt, dass alle Meinungen und Gedanken

von Menschen mit Behinderungen

genau überprüft werden müssen.

Es muss die Möglichkeit geben,

dass Menschen mit Behinderungen

bei Gesprächen dabei sind

und dort ihre Meinung sagen können.

Alle Meinungen und Gedanken

von Menschen mit Behinderungen

müssen bei diesen Gesprächen bewertet werden.

Diese Bewertung muss am Schluss

in einem Bericht stehen.

Wichtig sind die Grundsätze der UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen:

  • Man muss die Würde alle Menschen achten.

    Jeder Mensch ist unabhängig.

    Dazu gehört auch,

    dass jeder Mensch seine eigenen Entscheidungen treffen darf.

  • Kein Mensch darf diskriminiert werden.

  • Jeder Mensch muss ohne Ausnahmen

    an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.

    Jeder Mensch muss vollkommen

    in die Gesellschaft aller Menschen

    mit einbezogen werden.

  • Die Unterschiedlichkeit von Menschen

    muss von allen geachtet werden.

    Jeder muss verstehen,

    dass Menschen mit Behinderungen

    zu unserer Gesellschaft dazu gehören

    und wichtig für sie sind.

  • Menschen mit Behinderungen müssen im Leben

    die gleichen Chancen haben

    wie alle anderen Menschen.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    überall hinkommen können

    und alles bekommen können,

    was für sie wichtig ist.

  • Frauen und Männer müssen die gleichen Rechte haben.

  • Die Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen

    entwickeln sich im Laufe ihres Lebens,

    so wie die Fähigkeiten von Kindern ohne Behinderungen.

    Das muss anerkannt und geachtet werden.

    Man muss außerdem anerkennen,

    dass Kinder mit Behinderungen

    eigenständige Personen sind.

  • Barrierefreiheit ist sehr wichtig,

    damit Menschen mit Behinderungen

    überall mit entscheiden können.

    Barrierefreiheit gilt für viele Bereiche.

    Zum Beispiel müssen Informationen

    für alle Menschen verständlich sein.

    Oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

    müssen die Möglichkeit haben,

    dass sie in ein Gebäude kommen.

    Oder es muss Unterstützung

    für blinde oder gehörlose Menschen geben.

Wer soll mit entscheiden?

Kein Mensch darf diskriminiert werden.

Das heißt, dass Vertreterinnen und Vertreter

von allen Gruppen von Menschen

bei wichtigen Entscheidungen dabei sein dürfen.

Vor allem gilt das für Gruppen von Menschen,

die früher nicht mit entscheiden durften

und nur wenige oder keine Rechte hatten.

Deshalb müssen besonders

auch Vertreterinnen und Vertreter

von Menschen mit Behinderungen

mit entscheiden dürfen.

Denn Menschen mit Behinderungen

hatten früher keine Rechte.

Es gibt noch andere Konventionen

zu den Menschenrechten,

außer der UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel die Konvention

über die Rechte von Kindern.

Diese Konvention ist ebenfalls sehr wichtig.

Es ist sehr wichtig,

dass Kinder und auch Kinder mit Behinderungen

bei wichtigen Themen mit entscheiden dürfen.

Ihre Meinung muss ernst genommen

und beachtet werden.

Das steht in der Konvention

über die Rechte von Kindern

und ist eine Verpflichtung für Österreich.

Wer soll bei wichtigen Themen mit entscheiden?

Bei wichtigen Entscheidungen sollen

Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen

von Menschen in einem Land dabei sein.

Zum Beispiel:

  • Alle politischen Parteien.

  • Die Einrichtung, die die Menschenrechte überwacht.

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

  • Vertreterinnen und Vertreter älterer Menschen.

  • Kinder und Jugendliche.

  • Vertreterinnen und Vertreter von Menschen,

    die aus anderen Ländern gekommen sind.

  • Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben und Firmen.

Was bringt es, dass viele Menschen mit entscheiden?

Wenn man über ein Thema spricht,

ist es sehr wichtig,

dass Betroffene mitreden.

Wenn man zum Beispiel

über das Thema Behinderung spricht,

müssen Menschen mit Behinderungen

mitreden dürfen.

Sie sind Betroffene und kennen sich

mit diesem Thema am besten aus.

Wenn man sie nicht um ihre Meinung fragt,

kann man keine guten Entscheidungen treffen.

Außerdem finden viel mehr Menschen Entscheidungen gut,

die gemeinsam getroffen werden.

Es sind auch alle Beteiligten zufriedener,

wenn sie gemeinsam

über ein bestimmtes Thema entscheiden.

Wenn Entscheidungen gemeinsam getroffen werden,

verstehen alle Beteiligten

die Probleme der Menschenrechte besser.

Es gibt mehr Unterstützung bei den Plänen,

die Menschenrechte besser und überall

zu verwirklichen.

Außerdem arbeiten viele Menschen miteinander,

die vorher nichts miteinander zu tun hatten.

Dadurch wird die Arbeit für alle

leichter und sinnvoller.

Es ist also nicht nur eine Pflicht,

dass Menschen mit Behinderungen mit entscheiden.

Es ist sinnvoll und hat viele Vorteile.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können. Wien 2010.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/partizipation-19-04-2010/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.01.2017

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