Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text (von bidok)
-
Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in
Österreich mit entscheiden können
- Recht auf Teilnahme an Entscheidungen
- Inklusion
- Inklusion gehört überall verwirklicht
- Wie sollen Menschen mit Behinderungen mit entscheiden können?
- Wichtig sind die Grundsätze der UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen:
- Wer soll mit entscheiden?
- Wer soll bei wichtigen Themen mit entscheiden?
- Was bringt es, dass viele Menschen mit entscheiden?
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2010.
Das Thema ist:
Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html
Inhaltsverzeichnis
- Recht auf Teilnahme an Entscheidungen
- Inklusion
- Inklusion gehört überall verwirklicht
- Wie sollen Menschen mit Behinderungen mit entscheiden können?
- Wichtig sind die Grundsätze der UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen:
- Wer soll mit entscheiden?
- Wer soll bei wichtigen Themen mit entscheiden?
- Was bringt es, dass viele Menschen mit entscheiden?
Der Monitoring-Ausschuss überwacht,
ob die UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Dabei hat der Monitoring-Ausschuss auch überprüft,
ob Menschen mit Behinderungen in Österreich
bei Entscheidungen mit einbezogen werden.
Menschen mit Behinderungen und ihre
Vertreterinnen und Vertreter
müssen bei Entscheidungen,
die sie betreffen, mit entscheiden dürfen.
In der UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
gibt es 2 wichtige Punkte zu diesem Thema:
-
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
dass sie an allen Bereichen des Lebens teilnehmen.
-
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
an Entscheidungen über ihre Rechte und Möglichkeiten
mit zu arbeiten.
Inklusion von Menschen mit Behinderungen bedeutet,
dass sie gleichberechtigt mit allen anderen Menschen
an allen Bereichen des Lebens teilnehmen können.
In der UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
steht Inklusion als eindeutiges Recht.
Menschen mit Behinderungen haben
sehr lange überhaupt keine Rechte gehabt.
Es hat überall Barrieren für sie gegeben.
Inklusion bietet die einzige Möglichkeit
für Barrierefreiheit:
-
Die Barrieren im Zusammenleben der Menschen
können überwunden werden.
Menschen ohne Behinderungen können lernen,
dass ihre Vorurteile nicht wahr sind.
-
Menschen ohne Behinderungen können lernen,
dass Menschen mit Behinderungen
manchmal Probleme haben,
wenn sie sich verständlich machen wollen.
So kann es gute Unterstützungs-Angebote geben.
-
Menschen mit Lernschwierigkeiten
können viele wichtige Informationen nicht verstehen,
weil es sie nur in schwerer Sprache gibt.
Es gibt viele zu wenige Informationen in leichter Sprache.
Das kann anders werden.
-
Manche Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
kommen nicht überall hin,
weil es zu viele Barrieren gibt.
Zum Beispiel können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
nicht in ein Gebäude fahren,
wenn es nur Stufen zum Eingang gibt.
Diese Barrieren können beseitigt werden.
Es kann auch verhindert werden,
dass neue Barrieren gebaut werden.
Inklusion gilt für alle Bereiche des Lebens.
Sie gilt nicht nur für Bereiche,
die speziell Menschen mit Behinderungen betreffen.
Der Monitoring-Ausschuss ist deshalb der Meinung,
dass Menschen mit Behinderungen
und ihre Vertreterinnen und Vertreter
in allen Bereichen mit entscheiden dürfen.
Die österreichische Regierung
hat am 2. Juli 2008 Richtlinien herausgegeben.
In diesen Richtlinien steht,
wie Menschen mit Behinderungen und ihre
Vertreterinnen und Vertreter mit entscheiden können.
Zum Beispiel gibt es dort folgende Punkte:
-
Menschen mit Behinderungen und ihre
Vertreterinnen und Vertreter müssen
bei allen Gesprächen und Überlegungen
zu wichtigen Themen dabei sein dürfen.
-
Es muss eindeutig klar sein,
wie und warum bestimmte Entscheidungen
getroffen werden.
-
Menschen mit Behinderungen und
Menschen ohne Behinderungen sind gemeinsam
für ihre Entscheidungen verantwortlich.
-
Menschen mit Behinderungen und
Menschen ohne Behinderungen
müssen sich gegenseitig respektieren.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
alle wichtigen Informationen bekommen.
Diese Informationen muss es auch
in verständlicher Sprache geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
überall mit entscheiden können.
Bei Entscheidungen, die für ganz Österreich gelten,
bei Entscheidungen, die für einzelne Bundesländer gelten
oder bei Entscheidungen, die für eine Gemeinde gelten.
Wenn man über Menschenrechte redet,
muss das ehrlich und offen sein.
Man darf dabei nicht sagen,
dass sowieso alles richtig gemacht wird.
Man muss Menschen mit Behinderungen fragen,
was sie dazu sagen und was alles nicht gut ist.
So kann die Regierung erkennen,
was andere von ihrer Arbeit halten.
Man muss Menschen mit Behinderungen
bei Überlegungen zu einem bestimmten Thema
von Anfang an mit einbeziehen.
Nur so kann man ihre Interessen
bei einer Entscheidung rechtzeitig mit bedenken.
Es muss für Menschen mit Behinderungen
wirklich möglich sein,
dass sie bei Überlegungen zu einem bestimmten Thema
ihre Meinung sagen können.
Diese Meinung muss unbedingt berücksichtigt werden.
Dafür muss es auch einen Beweis geben.
Das heißt, dass alle Meinungen und Gedanken
von Menschen mit Behinderungen
genau überprüft werden müssen.
Es muss die Möglichkeit geben,
dass Menschen mit Behinderungen
bei Gesprächen dabei sind
und dort ihre Meinung sagen können.
Alle Meinungen und Gedanken
von Menschen mit Behinderungen
müssen bei diesen Gesprächen bewertet werden.
Diese Bewertung muss am Schluss
in einem Bericht stehen.
-
Man muss die Würde alle Menschen achten.
Jeder Mensch ist unabhängig.
Dazu gehört auch,
dass jeder Mensch seine eigenen Entscheidungen treffen darf.
-
Kein Mensch darf diskriminiert werden.
-
Jeder Mensch muss ohne Ausnahmen
an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.
Jeder Mensch muss vollkommen
in die Gesellschaft aller Menschen
mit einbezogen werden.
-
Die Unterschiedlichkeit von Menschen
muss von allen geachtet werden.
Jeder muss verstehen,
dass Menschen mit Behinderungen
zu unserer Gesellschaft dazu gehören
und wichtig für sie sind.
-
Menschen mit Behinderungen müssen im Leben
die gleichen Chancen haben
wie alle anderen Menschen.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
überall hinkommen können
und alles bekommen können,
was für sie wichtig ist.
-
Frauen und Männer müssen die gleichen Rechte haben.
-
Die Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen
entwickeln sich im Laufe ihres Lebens,
so wie die Fähigkeiten von Kindern ohne Behinderungen.
Das muss anerkannt und geachtet werden.
Man muss außerdem anerkennen,
dass Kinder mit Behinderungen
eigenständige Personen sind.
-
Barrierefreiheit ist sehr wichtig,
damit Menschen mit Behinderungen
überall mit entscheiden können.
Barrierefreiheit gilt für viele Bereiche.
Zum Beispiel müssen Informationen
für alle Menschen verständlich sein.
Oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
müssen die Möglichkeit haben,
dass sie in ein Gebäude kommen.
Oder es muss Unterstützung
für blinde oder gehörlose Menschen geben.
Kein Mensch darf diskriminiert werden.
Das heißt, dass Vertreterinnen und Vertreter
von allen Gruppen von Menschen
bei wichtigen Entscheidungen dabei sein dürfen.
Vor allem gilt das für Gruppen von Menschen,
die früher nicht mit entscheiden durften
und nur wenige oder keine Rechte hatten.
Deshalb müssen besonders
auch Vertreterinnen und Vertreter
von Menschen mit Behinderungen
mit entscheiden dürfen.
Denn Menschen mit Behinderungen
hatten früher keine Rechte.
Es gibt noch andere Konventionen
zu den Menschenrechten,
außer der UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel die Konvention
über die Rechte von Kindern.
Diese Konvention ist ebenfalls sehr wichtig.
Es ist sehr wichtig,
dass Kinder und auch Kinder mit Behinderungen
bei wichtigen Themen mit entscheiden dürfen.
Ihre Meinung muss ernst genommen
und beachtet werden.
Das steht in der Konvention
über die Rechte von Kindern
und ist eine Verpflichtung für Österreich.
Bei wichtigen Entscheidungen sollen
Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen
von Menschen in einem Land dabei sein.
Zum Beispiel:
-
Alle politischen Parteien.
-
Die Einrichtung, die die Menschenrechte überwacht.
-
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
-
Vertreterinnen und Vertreter älterer Menschen.
-
Kinder und Jugendliche.
-
Vertreterinnen und Vertreter von Menschen,
die aus anderen Ländern gekommen sind.
-
Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben und Firmen.
Wenn man über ein Thema spricht,
ist es sehr wichtig,
dass Betroffene mitreden.
Wenn man zum Beispiel
über das Thema Behinderung spricht,
müssen Menschen mit Behinderungen
mitreden dürfen.
Sie sind Betroffene und kennen sich
mit diesem Thema am besten aus.
Wenn man sie nicht um ihre Meinung fragt,
kann man keine guten Entscheidungen treffen.
Außerdem finden viel mehr Menschen Entscheidungen gut,
die gemeinsam getroffen werden.
Es sind auch alle Beteiligten zufriedener,
wenn sie gemeinsam
über ein bestimmtes Thema entscheiden.
Wenn Entscheidungen gemeinsam getroffen werden,
verstehen alle Beteiligten
die Probleme der Menschenrechte besser.
Es gibt mehr Unterstützung bei den Plänen,
die Menschenrechte besser und überall
zu verwirklichen.
Außerdem arbeiten viele Menschen miteinander,
die vorher nichts miteinander zu tun hatten.
Dadurch wird die Arbeit für alle
leichter und sinnvoller.
Es ist also nicht nur eine Pflicht,
dass Menschen mit Behinderungen mit entscheiden.
Es ist sinnvoll und hat viele Vorteile.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung ob Menschen mit Behinderungen in Österreich mit entscheiden können. Wien 2010.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/partizipation-19-04-2010/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 09.01.2017