Barrierefreie Behörden - Wie komme ich zu meinem Recht?

Schlagwörter: Gesetz, Diskriminierung, Unterstützung, Gebärdensprache, Assistenz, Österreich, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2014

Information zu diesem Text von bidok

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2014.

Das Thema ist:

Barrierefreie Behörden – Wie komme ich zu meinem Recht?

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Barrierefreie Behörden - Wie komme ich zu meinem Recht?

Das sagen Menschen zu Informationen von Behörden:

„Es ist ein sehr schlechtes Zeichen,

wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten

Assistenz oder Unterstützung brauchen,

wenn sie bei einer Behörde sind.“

„Es ist für keinen Menschen ein Problem,

Texte in leicht verständlicher Sprache zu lesen.

Auch wenn er keine leicht verständliche Sprache braucht.“

1. Einleitung

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Rechts-System.

Das heißt zum Beispiel,

jeder Mensch muss barrierefrei

ein Gericht erreichen können.

Und jeder Mensch muss bei Gericht

oder bei Behörden ernst genommen werden.

Auch im Artikel 13 der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen steht,

dass Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigten Zugang zu den Gerichten bekommen müssen.

Das bedeutet vor allem:

Menschen mit Behinderungen müssen gerecht behandelt werden.

Aber bei Behörden fühlen sich

viele Menschen überfordert und unsicher.

Die Informationen sind oft sehr verwirrend und unverständlich.

Viele Menschen fühlen sich bei Behörden

ungerecht behandelt.

Für Menschen mit Behinderungen

ist das besonders schwierig.

Sie können ohnehin in vielen Bereichen

des Lebens in unserer Gemeinschaft

nicht gleichberechtigt mitmachen.

Bei Behörden fühlen sich viele Menschen mit Behinderungen

besonders ungerecht behandelt.

Der Monitoring-Ausschuss bekommt regelmäßig Hinweise,

dass der Zugang zu Behörden

für Menschen mit Behinderungen sehr schwierig ist.

Für manche Menschen sogar unmöglich.

Was besonders schlimm ist:

Manche Menschen mit Lernschwierigkeiten

bekommen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter,

nur weil die Erledigungen bei Behörden so schwierig sind.

Behörden wollen sich aber gar nicht danach richten,

was Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen.

Wenn es eine Sachwalterin oder einen Sachwalter gibt,

muss man sich nicht besonders bemühen.

Dann geht die Erledigung bei der Behörde schneller.

Außerdem glauben viele Menschen noch immer,

dass Menschen mit Lernschwierigkeiten

ohnehin nichts alleine erledigen können.

Das ist aber falsch.

2. Was ist eigentlich eine Behörde?

Es gibt viele verschiedene Stellen,

die als Behörde gelten.

Zum Beispiel

  • Polizei

  • Meldeamt

  • Passamt

  • Krankenkasse

  • Amtsärztin oder Amtsarzt

  • Sozialamt

  • Arbeitsmarkt-Service

  • Gericht

Es gibt aber noch viel mehr Behörden.

Es gibt auch viele Stellen,

die eigentlich keine Behörde sind.

Aber die Menschen erwarten von diesen Stellen

ebenfalls Unterstützung und Barrierefreiheit.

Es gibt auch viele verschiedene Anträge,

die Menschen mit Behinderungen stellen müssen.

Zum Beispiel

  • Anträge für Hilfsmittel.

    Das sind zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte.

  • Anträge für eine Kur

  • Anträge für eine Wohnbeihilfe

  • Anträge für eine Therapie

Oft ist nicht klar,

welche Behörde für einen Antrag zuständig ist.

Vor allem bei Anträgen für Hilfsmittel

ist das sehr verwirrend.

Vor allem ist es offensichtlich

sehr schwierig zu unterscheiden,

wofür die Pensionsversicherungs-Anstalt,

das Arbeitsmarkt-Service und das Sozialamt zuständig sind.

Wenn ein Antrag zur falschen Behörde kommt,

muss diese Behörde den Antrag

an die richtige Behörde weiterleiten.

Aber das wissen viele Menschen nicht

oder vertrauen nicht darauf,

dass das auch wirklich passiert.

3. Welche Barrieren gibt es?

Wenn Behörden Menschen mit Behinderungen

gut behandeln und unterstützen,

hat das sehr gute Auswirkungen auf diese Menschen.

Menschen mit Behinderungen fühlen sich ernst genommen.

Leider ist das oft nicht der Fall.

Oft werden Beamtinnen und Beamte

ungeduldig und unfreundlich,

wenn sie eine Behinderung bemerken.

Ein Mensch mit Behinderung hat erzählt,

dass er einen Diebstahl anzeigen wollte.

Die erste Frage des Beamten war:

„Haben Sie einen Sachwalter?“

Das ist für den Menschen mit Behinderung beschämend,

weil der Beamte den Menschen mit Behinderung

nicht ernst genommen hat.

Der Beamte hat sofort angenommen,

dass der Mensch mit Behinderung

nicht weiß, was er sagt.

So ein Verhalten ist eine Diskriminierung.

Beamtinnen und Beamte diskriminieren

Menschen mit Behinderungen vor allem,

wenn sie Hilfe beim Ausfüllen von Formularen brauchen.

Oft verweigern sie sogar die Hilfe.

Wenn ein Mensch mit Behinderung

beim Ausfüllen eines Antrags um Hilfe bittet,

kann es sogar passieren,

dass die Beamtin oder der Beamte

eine Sachwalterschaft fordert.

Wenn also ein Mensch mit Behinderung

nicht alles alleine schafft,

kommt die Behörde schnell auf die Idee,

dass er gar nichts alleine schafft.

Aber das ist natürlich nicht wahr.

Aber vielen Behörden ist es nicht klar,

dass sie Menschen mit Behinderungen

die passende Unterstützung

zukommen lassen müssen.

Das steht in der UNO-Konvention.

Bei der Unterstützung und Betreuung vor Gericht

gibt es schon Fortschritte.

Vor allem für gehörlose Personen

gibt es inzwischen meistens

Übersetzungen in Gebärden-Sprache.

Aber sonst gibt es vor Gericht

nicht viel passende Unterstützung

für Menschen mit Behinderungen.

Das hat teilweise damit zu tun,

dass es zu wenig Geld für die Unterstützung

von Menschen mit Behinderungen gibt.

Das gilt aber vor allem für bauliche Barrieren.

Zum Beispiel kostet es Geld,

wenn man Rampen für

Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bauen will.

Oder wenn man einen Lift bauen muss.

Aber es kostet nicht viel Geld,

wenn die Beamtinnen und Beamten lernen,

wie man richtig mit Menschen mit Behinderungen umgeht.

Viele Beamtinnen und Beamte

gehen nicht auf die Wünsche

von Menschen mit Behinderungen ein,

weil sie Angst vor den Folgen haben.

Sie glauben oft,

dass es Menschen mit Behinderungen nicht verkraften,

wenn ein Antrag abgewiesen wird.

Also fordern viele Behörden Sachwalterschaften,

damit Menschen mit Behinderungen

ihre Erledigungen bei Behörden

nicht selber machen.

Das ist der falsche Weg.

Das wirkliche Problem ist,

dass es sehr schwierig ist,

sich bei Behörden zurechtzufinden.

Formulare oder Anträge sind oft so unverständlich,

dass man sie alleine nicht ausfüllen kann.

Angeblich arbeiten die Behörden besser und schneller,

wenn sie Menschen mit Behinderungen nicht gut unterstützen,

sondern lieber eine Sachwalterschaft fordern.

Aber mit dieser Meinung

verstehen die Behörden unsere Gesetze nicht richtig.

Es kann nicht sein,

dass Menschen nicht selbstbestimmt leben können,

nur damit eine Behörde unter Umständen

ein bisschen schneller arbeiten kann.

Die Behörden sollen für die Menschen

in unserem Land arbeiten.

Aber sie handeln oft gegen die Menschen.

Zum Beispiel, wenn sie eine Sachwalterschaft fordern.

Außerdem sind Sachwalterschaften

gegen die UNO-Konvention!

Der Monitoring-Ausschuss möchte auf Folgendes hinweisen:

Es kann passieren,

dass Menschen ohne Behinderungen

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter bekommen,

wenn sie für eine Behörde nicht schnell genug sind.

Zum Beispiel gibt es in Österreich

mindestens eine halbe Million Menschen,

die sehr schlecht lesen und schreiben können.

Diese Menschen haben keine Behinderungen,

aber sie brauchen Unterstützung.

Sonst können sie Formulare oder Anträge nicht ausfüllen.

Bei gewissen Entscheidungen

gibt es für Beamtinnen und Beamte keine genauen Vorgaben.

Sie dürfen selbst entscheiden,

wie sie mit einem Menschen mit Behinderung umgehen.

Das nennt man auch:

Nach eigenem Ermessen handeln.

Viele Menschen mit Behinderungen

haben damit sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Zum Beispiel dürfen Menschen

mit einer körperlichen Beeinträchtigung

bei Wahlen eine Assistenz

mit in die Wahlzelle nehmen.

Bei Menschen mit Lernschwierigkeiten

darf die Wahlbehörde entscheiden,

ob sie das erlaubt oder nicht.

Das hat schon dazu geführt,

dass ein Mensch mit Lernschwierigkeiten

einmal eine Assistenz mitnehmen durfte

und bei einer anderen Wahl nicht.

Es gibt auch oft Probleme,

wenn Menschen mit Behinderungen

mit einer Behörde nur sprechen

und es keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.

In solchen Fällen entscheiden Behörden oft so,

wie sie es für richtig halten und nicht so,

wie es die betroffenen

Menschen mit Behinderungen wollen.

In den einzelnen österreichischen Bundesländern

werden oft völlig unterschiedliche Entscheidungen getroffen,

auch wenn eigentlich die gleichen Gesetze gelten.

Hier entscheiden die Behörden auch nach eigenem Ermessen.

Es gibt zum Beispiel große Unterschiede im Bereich der Bildung.

Die einzelnen österreichischen Bundesländer

entscheiden zum Beispiel unterschiedlich

über die Förderung von Kindern mit Behinderungen.

In Österreich ist es oft nicht klar,

ob der Staat für ein Problem zuständig ist

oder das Bundesland,

in dem ein Mensch mit Behinderung wohnt.

Das ist eine bekannte Barriere

für Menschen mit Behinderungen.

Die Menschen müssen oft selbst herausfinden,

welche Stelle für sie zuständig ist.

Aber das sollte eigentlich die Aufgabe der Behörden sein.

4. Regelungen der UNO-Konvention, die nicht umgesetzt worden sind

Es gibt in der UNO-Konvention viele Regelungen,

damit es keine Barrieren

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Und wenn Barrieren bereits vorhanden sind,

müssen diese schnell beseitigt werden.

Aber diese Regelungen sind den Behörden

offensichtlich nicht ganz klar.

Die Behörden wissen entweder nicht,

dass es diese Regelungen gibt,

oder sie verstehen nicht,

welche Wirkung sie haben.

a. Barrierefreiheit von Gebäuden

Gebäude, die für alle Menschen da sind,

müssen in einer bestimmten Zeit barrierefrei werden.

Das steht in der UNO-Konvention.

Zu diesen Gebäuden gehören zum Beispiel Schulen oder Ämter.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon erwähnt,

dass das immer wieder verschoben wird.

Wichtig:

Bei der Barrierefreiheit von Gebäuden

geht es nicht nur darum,

dass man in das Gebäude hinein kommt

Das Gebäude muss auch innen barrierefrei sein.

Dazu gehört auch,

dass man sich in einem Gebäude zurechtfindet.

Bei einer Behörde muss es zum Beispiel

klare Hinweise geben,

wo man welche Stelle findet.

b. Die Aufklärungs-Pflicht der Behörden

Im Gesetz steht,

dass Behörden den Menschen helfen müssen,

damit sie zu ihrem Recht kommen.

Das heißt natürlich auch,

dass die Beamtinnen und Beamten

die Menschen unterstützen und anleiten müssen,

damit sie alles richtig machen.

Das muss man von einer Behörde auch erwarten können,

die für die Menschen da sein soll.

Beamtinnen und Beamte sagen oft,

dass sie nicht gelernt haben,

Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Aber es gibt viele Arten von Unterstützung,

für die keine Ausbildung nötig ist.

Menschen mit Behinderungen sagen sehr deutlich,

welche Assistenz sie haben wollen

und wer sie unterstützen soll.

Menschen mit Behinderungen sagen immer wieder,

dass Beamtinnen und Beamte nicht richtig mit ihnen umgehen.

Oft werden Menschen mit Behinderungen so behandelt,

als wären sie hilflos und unfähig.

Die Menschen in den Behörden

müssen dringend lernen,

wie man richtig

mit Menschen mit Behinderungen umgeht.

Wenn Menschen mit Behinderungen

bei Behörden keine richtige Anleitung bekommen,

ist das eine Barriere für sie.

Die Beamtinnen und Beamte sollen

gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen

daran arbeiten.

Es ist sehr wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen

schon früh lernen,

wie sie miteinander umgehen sollen.

Dazu ist es notwendig,

dass schon Kinder mit Behinderungen

und Kinder ohne Behinderungen

gemeinsam in den Kindergarten und in die Schule gehen.

Nur so wird es für alle selbstverständlich,

wie man richtig miteinander lebt.

c. Passende Unterstützung

Jeder Mensch mit Behinderung

muss genau die Unterstützung bekommen,

die er braucht und will.

Darauf müssen die Behörden vorbereitet sein.

Wenn es möglich ist,

muss jeder einzelne Mensch

die passende Unterstützung bekommen.

Zum Beispiel müssen Verfahren

so schnell wie möglich abgeschlossen werden.

Vor allem für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

kann ein langes Verfahren bei einer Behörde

gesundheitliche Folgen haben.

Für gehörlose oder blinde Menschen

muss es in allen Ämtern

die passende Unterstützung geben,

damit sie sich richtig verständigen können.

d. Nationaler Aktions-Plan

Österreich hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den nächsten Jahren

für Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan soll vor allem dabei helfen,

dass die UNO-Konvention

in ganz Österreich eingehalten wird.

Dieser Plan heißt Nationaler Aktions-Plan.

In diesem Plan steht mehrere Male,

dass Informationen barrierefrei sein müssen.

  • Fach-Informationen für Menschen mit Behinderungen

    müssen barrierefrei im Internet sein.

  • Broschüren mit Informationen

    für Menschen mit Behinderungen

    müssen immer am neuesten Stand sein.

    Sie müssen gedruckt werden

    und barrierefrei im Internet sein.

  • Es muss Kurse geben,

    wie man Internet-Seiten barrierefrei macht.

  • Die Menschen müssen mehr Informationen

    über die UNO-Konvention bekommen.

    Allen Menschen muss klar werden,

    dass Menschen mit Behinderungen

    die gleichen Rechte haben

    wie alle anderen Menschen.

    Diese Informationen muss es auch

    in leicht verständlicher Sprache geben.

  • Es wird eine Aktion über Inklusion geben.

    Alle Menschen sollen Informationen bekommen,

    wie Menschen mit Behinderungen

    und Menschen ohne Behinderungen

    gleichberechtigt und gemeinsam leben können.

  • Die Behinderten-Verbände sollen Geld bekommen,

    damit sie Veranstaltungen machen können.

  • Auf den Internet-Seiten des Staates Österreich

    gibt es einen Ratgeber für Menschen mit Behinderungen.

    In diesem Ratgeber sollen mehr Informationen stehen.

5. Was steht in der UNO-Konvention?

In der UNO-Konvention steht,

dass alle Menschen freien Zugang

zu den Gerichten haben sollen.

Sie sollen möglichst ohne Hilfe

alle Leistungen des Rechts

in Anspruch nehmen können.

Das sollte bei allen Behörden so sein.

In der UNO-Konvention steht,

dass alle Behörden völlig barrierefrei sein müssen.

Dazu gehört auch,

dass Menschen mit Behinderungen

richtig behandelt werden

und die passende Unterstützung bekommen.

Der Zugang zu Behörden und zu Gerichten

muss barrierefrei sein.

Es muss Hinweise und Schilder

in leicht verständlicher Sprache

und in Braille-Schrift geben.

Das spricht man so aus: Breil-Schrift.

Die Braille-Schrift ist für blinde oder sehbehinderte Menschen.

Man kann sie mit den Fingern tasten,

weil kleine Erhebungen ins Papier gedruckt werden.

Blinde oder sehbehinderte Menschen,

die diese Schrift gelernt haben,

können so mit ihren Fingern lesen.

Die Behörden müssen Menschen mit Behinderungen unterstützen,

damit sie alle Informationen richtig verstehen.

Beamtinnen und Beamte bei Behörden

sollen Schulungen bekommen,

damit sie wissen,

wie sie richtig mit Menschen mit Behinderungen umgehen.

Beamtinnen und Beamte bei Behörden

müssen Schulungen bekommen,

damit sie sich mit Barrierefreiheit auskennen.

Menschen mit Behinderungen werden bei Behörden

viel zu oft falsch und schlecht behandelt.

Es ist dringend notwendig,

dass sich das ändert.

6. Gibt es gute Beispiele für barrierefreie Informationen? Was wollen die Behörden machen?

Es gibt schon einige Gesetze

in leicht verständlicher Sprache.

Zum Beispiel das Gesetz über die Sachwalterschaft.

Es gibt auch einige Formulare

in leicht verständlicher Sprache

und in Gebärden-Sprache für gehörlose Menschen.

Zum Beispiel:

Sozialministerium:

Klicken Sie hier:

Sozialministerium_Texte_Leichter_Lesen

Bundesministerium für Bildung und Frauen:

Klicken Sie hier:

Texte_in_Gebärdensprache

Sozialministeriumservice:

Klicken Sie hier:

Schlichtung_Antrag_LL

Klicken Sie hier:

Infoblatt Schlichtung

Stadt Wien:

Klicken Sie hier:

https://www.wien.gv.at/leichtlesen/amtshelfer/index.html

Land Oberösterreich:

Klicken Sie hier:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/SGD_So_E25_SozialeRehabilitation_LL.pdf

Klicken Sie hier:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/12833_DEU_HTML.htm

In Deutschland wird es auch bald Formulare

in leicht verständlicher Sprache geben.

7. Was muss sich ändern?

Menschen mit Behinderungen sind

Kundinnen und Kunden von Behörden.

Kundinnen und Kunden müssen gut behandelt werden.

Wenn sie schlechte Erfahrungen machen,

müssen die Behörden etwas ändern.

In der UNO-Konvention steht:

Menschen mit Behinderungen müssen

überall in unserer Gesellschaft mitwirken können.

Sie müssen Einfluss nehmen können,

wenn Entscheidungen getroffen werden.

Das kann auch heißen,

dass Menschen mit Behinderungen mitarbeiten sollen,

wenn Formulare für Behörden gemacht werden.

Auf jeden Fall müssen Behörden

Menschen beim Ausfüllen von Formularen helfen.

Das braucht Zeit.

Und diese Zeit muss eingeplant werden.

Es ist eine passende Unterstützung

für Menschen mit Behinderungen,

wenn sich Behörden Zeit für sie nehmen.

Es ist nicht verständlich,

dass Behörden Menschen mit Behinderungen

noch immer nicht behandeln

wie alle anderen Menschen auch.

Wenn Beamtinnen und Beamte

Probleme mit Menschen mit Behinderungen haben,

müssen sie Schulungen bekommen.

Auch das steht in der UNO-Konvention.

Viele Ämter oder Behörden wollen

für die Bürgerinnen und Bürger da sein.

Das heißt aber auch,

dass sie alle Menschen

richtig und gleichberechtigt behandeln.

Das muss überall und in jeder Behörde

selbstverständlich so sein.

Barrierefreie Informationen sind sehr wichtig.

Auch für Menschen ohne Behinderungen.

Deshalb muss es überall barrierefreie Informationen geben.

Vor allem muss es mehr Informationen

in leicht verständlicher Sprache geben.

Bei Behörden werden sehr oft Begriffe verwendet,

die viele Menschen nicht verstehen.

Auch Menschen ohne Lernschwierigkeiten

haben damit oft Probleme.

Es ist also sehr wichtig,

dass bei Behörden

leicht verständliche Sprache verwendet wird.

Es gibt viele Möglichkeiten,

wie man sich mit Menschen unterhalten kann.

Man kann sich auch mit Menschen unterhalten,

die nicht sprechen können.

Diese Möglichkeiten müssen angewendet werden.

Alle Angebote im Internet müssen barrierefrei sein.

Sie müssen zum Beispiel

auch für blinde Menschen geeignet sein.

Außerdem können nicht alle Menschen

das Internet benutzen.

Diese Menschen können keinen Antrag stellen,

wenn es diesen Antrag nur im Internet gibt.

Es muss klar sein,

in welcher Form man Anträge stellen kann.

Beamtinnen und Beamte müssen Schulungen bekommen,

wie man Menschen mit Behinderungen richtig behandelt.

Sie müssen lernen,

dass sie mit Menschen mit Behinderungen

ganz selbstverständlich umgehen.

Dann gibt es keine Barrieren mehr,

wenn Beamtinnen und Beamte

mit Menschen mit Behinderungen sprechen.

Zum Beispiel:

Es kann vorkommen,

dass ein Mensch nicht hört,

wenn er bei einer Behörde aufgerufen wird.

Das müssen viele

Beamtinnen und Beamte erst lernen.

Manche Menschen brauchen Unterstützung.

Diese Unterstützung müssen sie bei Behörden bekommen.

Aber es muss für alle Bereiche des Lebens

viel mehr persönliche Assistenz

für Menschen mit Behinderungen geben.

Die persönliche Assistenz

muss Menschen mit Behinderungen genau so unterstützen,

wie diese es brauchen und wollen.

Zum Beispiel bei Erledigungen bei Behörden.

Und persönliche Assistenz darf nicht zu viel kosten.

Es wäre auch wichtig,

dass es verschiedene Assistenz

für verschiedene Bereiche des Lebens gibt.

Zum Beispiel brauchen gehörlose Menschen

manchmal Übersetzerinnen oder Übersetzer

für Gebärden-Sprache.

Diese unterstützen Menschen mit Behinderungen

zum Beispiel bei Gesprächen mit Beamtinnen und Beamten.

Aber sie sind nicht dafür da,

dass sie Menschen mit Behinderungen

im täglichen Leben helfen.

Es ist also manchmal notwendig,

dass ein Mensch mit Behinderung

mehrere Assistentinnen und Assistenten hat.

Menschen mit Behinderungen müssen Anträge stellen,

wenn sie Hilfeleistungen bekommen wollen.

Oft bekommen sie diese Leistungen

nur für kurze Zeit

und müssen dann wieder einen Antrag stellen.

Manchmal dauert es sehr lange,

bis Menschen mit Behinderungen erfahren,

ob sie eine Leistung bekommen oder nicht.

Für Menschen mit Behinderungen

ist diese Unsicherheit aber oft ein Problem.

Behörden sollten die Menschen mit Behinderungen

über den Verlauf eines Antrags informieren.

In Österreich ist es oft nicht klar,

ob der Staat für ein Problem zuständig ist

oder das Bundesland,

in dem ein Mensch wohnt.

Das ist ein großes Problem

und ist für viele Menschen verwirrend.

Die Behörden müssen besser zusammenarbeiten,

damit dieses Problem die Menschen mit Behinderungen

weniger belastet.

Barrierefreiheit ist für alle Menschen wichtig.

Für Menschen mit Behinderungen

und auch für Menschen ohne Behinderungen.

Barrierefreiheit ist notwendig,

damit die Menschenrechte eingehalten werden.

Ohne Barrierefreiheit haben viele Menschen

nicht alle Möglichkeiten in unserer Gemeinschaft.

Und Barrierefreiheit ist wichtig,

weil sie Zeit und Geld spart.

Für den Ausschuss

Die Vorsitzende

Marianne Schulze

Wörterbuch

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hineinkönnen.

Barrieren

Barrieren sind Hindernisse,

die verhindern,

dass Menschen überallhin gelangen können

und alles ungehindert nutzen können.

Zum Beispiel Stufen in ein Gebäude.

Oder schwierige Informationen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten

nicht verstehen können.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gebärden-Sprache

Die Gebärden-Sprache

ist die Muttersprache von gehörlosen Menschen.

Bei der Gebärden-Sprache macht man Zeichen

mit den Händen, dem Gesicht und dem Körper.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderungen

genauso in der Gesellschaft leben können

wie Menschen ohne Behinderungen.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Psychische Beeinträchtigung

Bei einer psychischen Beeinträchtigung

haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.

Diese Personen sind zum Beispiel

oft sehr traurig oder haben oft große Angst.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

erleben Situationen anders

und verhalten sich oft anders

als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Zum Beispiel fühlen, denken und handeln

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter

darf sich nicht in alle Dinge

im Leben dieser Person einmischen.

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Barrierefreie Behörden - Wie komme ich zu meinem Recht? Wien 2014.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/barrierefreie-behoerdenwege-30-10-2014/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.06.2017

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