Die Helferrolle als Herrschaftsinteresse nichtbehinderter "Behinderten-(Be)-Arbeiter"

Autor:in - Horst Frehe
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.
Copyright: © Dr. med. Mabuse 1987

Die Helferrolle als Herrschaftsinteresse nichtbehinderter "Behinderten-(Be)-Arbeiter"

Die Hilflosigkeit des Helfers, die Ich-Stärkung durch Hilfe in seiner helfenden Tätigkeit und die Widersprüche zwischen vorgeblicher und tatsächlicher Motivation des Helfens, wurde psychoanalytisch von Schmidbauer[1] interpretiert. Das Wort Helfer-Syndrom machte die Runde und legte eine medizinisch-psychologische Erklärung des Verhältnisses zwischen Helfer und Geholfenem aus der Sicht des Helfers nahe. Gerhard[2] radikalisiert diese Sichtweise sowohl hinsichtlich des ausschließlich psychologischen Interpretationsrahmens als auch in den gezogenen Konsequenzen, die den Helfer auf das Podest des politischen Machers und den Klienten zum unpolitischen Objekt des Helfens werden lassen. "Da oben stehen wir und empfinden schmerzlich die Distanz, das Gefälle zu unseren Klienten, die da unten stehen, weil wir ihnen alles das zubilligen, was wir selber nicht haben dürfen: unpolitische Gedanken, Gefühle und Bedürfnisse." [3] Die Darstellung der Machtausübung durch den Helfer, durch die das hierarchische Verhältnis ja erst hergestellt wird, beschreibt sie als anale Kollusion[4] und entzieht sie so durch psychologische Verklärung einer politisch-moralischen Kritik. Diese Macht und Herrschaft entsteht ihrer Ansicht nach auch nicht durch die Tätigkeit des Helfers, sondern wird nur gezwungenerweise weitergegeben: "Macht und Herrschaft, die er innerhalb der Institution erfährt und die er gezwungen wird, als Kontrolle und Anpassungszwang professionell weiterzugeben, sind sehr real."[5] Die institutionellen Zwänge sind Schuld und ausgeübte Kontrolle und Anpassungszwang nur hieraus abgeleitet. Die Problemlösung für den Helfer besteht in der Bewußtmachung dieses, ihn Überwältigenden Zwangs und der Psychohygiene durch Reinwaschung von jeglicher Schuld, durch Verteufelung der Institutionen, die seine professionelle Existenz erst ermöglichen.

Diese Erklärungen, die nur auf die innerpsychische Verarbeitung des Herrschaftsverhältnisses zwischen Helfer und Geholfenem zielen, führen in die Irre und ermöglichen letztendlich nur die noch schamlosere Ausnutzung der Machtstellung. Es spricht mehr für die Feigheit der Helfer, ihre Herrschaft hinter der Ohnmacht gegenüber den Institutionen und ihr Interesse hinter altruistischer Motivation zu verbergen. Petersen charakterisiert dieses zutreffend: "Man muß sie verstehen, alle diese deutlich zu kurz gekommenen Krankenträger, -schieber und -schubser. Zum Ausflippen gehört Mut, da greifst du dir lieber ein Mongölchen."[6]

Uns, die Objekte und Opfer ihrer Hilfstätigkeit, interessiert weniger die innerpsychische Situation unserer Machthaber, sondern wesentlich mehr, wie dieses Herrschaftsverhältnis von uns umgestaltet werden kann. Wir halten es für verfehlt, das Verhältnis mit der psychischen Struktur der Eltern-Kind-Beziehung gleichzusetzen[7] und als anale Kollusion zu beschreiben: "Bei der analen Kollusion geht es vor allem um das Problem, in welchem Ausmaß dürfen autonome Bestrebungen der Partner zugelassen werden, ohne daß die Beziehung auseinanderfällt und durch welche Führungs- und Kontrollmaßnahmen muß die gegenseitige Abhängigkeit und Sicherheit in der Partnerschaft gewährleistet werden."[8] Es geht hier nicht um erhaltenswerte intime Beziehungen, sondern um Unterdrückung einer sozialen Gruppe, die bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Daher ist die Problematik des Helfens vor allem politisch zu interpretieren, wie es Brecht in dem folgenden Gedicht tut:

Freilich saht ihr

Hilfe an manchem Ort

Mancherlei Art, erzeugt durch den Zustand

Der noch nicht zu entbehrenden Gewalt

Dennoch raten wir euch der grausamen Wirklichkeit

Grausamer zu begegnen und

Mit dem Zustand, der den Anspruch erzeugt

aufzugeben den Anspruch.

Also nicht zu rechnen mit Hilfe:

Um Hilfe zu verweigern, ist Gewalt nötig

Um Hilfe zu erlangen, ist auch Gewalt nötig.

Solange Gewalt herrscht, kann Hilfe

verweigert werden

Wenn keine Gewalt mehr herrscht, ist

keine Hilfe mehr nötig

Also sollt ihr nicht Hilfe verlangen

sondern die Gewalt abschaffen.

Hilfe und Gewalt geben ein Ganzes

Und das Ganze muß verändert werden [9] .

Während Gerhard "Angst" und "falsche Scham" abbauen will, um andere "emotionale Beziehungen zu Klienten" aufbauen zu können, geht es Brecht um den Emanzipationsprozeß des Betroffenen. Die gegenwärtige Ohnmacht und Hilflosigkeit der Klienten ist für ihn keine "Sehnsucht nach Geborgenheit" [10], sondern Ausdruck von Gewalt. Hilfe und Gewalt geben ein Ganzes und das Ganze muß verändert werden. Die Verändernden sind folglich nicht die Gewalt-Tätigen, sondern die Gewalt-Erleidenden. Ohnmacht und Passivität, nicht Ausgangspunkt, sondern Endpunkt der Helfer-Beziehung und setzt eine Zerstörung der Persönlichkeit voraus, die fast jegliche Hoffnung und Neugier auf ein eigenes Leben getilgt hat. Wie sehr die Helfer diese Entpersonalisierung betreiben, verdeutlichen die folgenden Zitate: "Eine wirksame helfende Beziehung ist eine Funktion des wirksamen Einsatzes des Selbst des Helfers auf dem Weg zur Verwirklichung seiner eigenen Ziele und Ziele der Gesellschaft."[11] Wenn dann naiv unterstellt wird. "Der Helfer und dem geholfen werden soll, ziehen am gleichen Strang."[12] übersieht der schreibende Helfer, daß er am anderen Ende des Stranges zieht. Eine politische Emanzipation des Geholfenen wird von vornherein ausgeschlossen, da es sich ja um reparaturbedürftige "Schadensfälle des Systems" [13] handelt. An diese Stelle tritt die Aktivität der Helfer: "Der Helfer ist in der helfenden Beziehung kein passives Objekt. Was geschieht, wird weitgehend durch das bestimmt, was er ermöglicht." [14]

Die gleiche Einstellung wird den Laien-Helfern mit auf den Weg gegeben: "Gerade die psychisch Kranken und seelisch Behinderten gehören zu den Gruppen, die sich politisch nicht selbst vertreten können."[15] Eine unverhohlene Aufforderung zur Entmündigung für diejenigen, die sich mitunter aus recht zwielichtigen Motiven karitativ betätigen wollen.

Der altruistische[16] Machthunger wird also mit der Unmündigkeit der Objekte der Hilfstätigkeit mühsam verbrämt. Die fortschrittlichen Helfer verschaffen sich durch die Kritik an institutioneller Hilfe noch das nötige politische Image für ihr Handeln anstelle der Betroffenen. Die Kritik wird so von ihnen auf ein organisatorisches Gerüst abgeleitet und ihr Handeln bleibt unhinterfragt.

Daß er seine Macht gerade darauf gründet, daß er von diesen Instanzen beschäftigt wird, auf die der Betroffene keinen Einfluß hat, beschreibt Peters: "Die Instanzen bezahlen ihn; ihre finanziellen Mittel erhalten diese Instanzen weder direkt noch indirekt vom Handlungsadressaten."[17] Allerdings sind dies Gelder, die aufgrund unserer Rechtsansprüche, also der Klienten, fließen. Diese Rechtsansprüche direkt, also nicht vermittelt über Institutionen und professionelle Helfer, einzufordern, trifft auf den solidarischen Widerstand von Helfern und Institutionen (trotz angeblich tiefer Widersprüche?). Denn die Institutionen verteidigen ihre finanzielle Basis, die auf Pflegesätzen, Behandlungs- oder Beratungspauschalen usw. beruht, und die Helfer die Sicherheit, soziales Image, Machtbefugnis und Prestige ihres Arbeitsplatzes. Eine Hilfe auf Honorarbasis, wie bei Rechtsanwälten, wird als Sinnentleerung der Arbeit und Beeinträchtigung freundschaftlicher Beziehung gesehen. Der Sinn der Macht und der Anspruch auf Freundschaft, einseitig aus gegebener bezahlter Dienstleistung abgeleitet, werden nicht in Frage gestellt. Die Institutionen unterstützen sie in ihrer Frag-losig-keit und bestätigen ihre Bedeutung für die Anvertrauten. Denn die Interessen der Institutionen und Helfer bedingen einander: Je größer die Kritik an der Berechtigung der Helfer, desto größer die Gefährdung der Institution. Je größer die institutionelle Macht, desto stärker die Bestätigung der Helfer in ihrem Handeln.

Daher ist nicht von den Helfern eine Änderung ihres Gewaltverhältnisses gegenüber uns zu erwarten. Deleuze meint dazu: "Entweder ist die Reform von Leuten erarbeitet, die sich für repräsentativ halten und die sich einen Beruf daraus machen, für die anderen, im Namen der anderen zu sprechen, so ist das ganze ein Unternehmen der Machthaber, in dem Repression nur ausgeweitet wird. Oder es handelt sich um eine Reform, die von den Betroffenen selbst verlangt wird, dann ist es keine Reform mehr, sondern eine revolutionäre Aktion, die aufgrund des partiellen Charakters dazu bestimmt ist, die Totalität der Macht und ihrer Hierarchie in Frage zu stellen."[18]

Die Überwindung des Helfer-Verhältnisses bedeutet nun nicht, daß die es begründenden Dienstleistungen ebenfalls fortfallen. Sie werden gewissermaßen ihres ideologischen Mantels entkleidet. Die unterschiedliche Bewertung der gleichen Dienstleistung wird durch die folgenden Beispiele deutlich: Die Bedienung durch einen Kellner oder Diener zeugt von finanzieller Potenz des Bedienten; geschieht dieses durch einen Pfleger, zeugt es von der Hilflosigkeit des Betreuten; ein Chauffeur im Auto, die Benutzung eines Taxis oder einer Rikscha oder noch ähnlicher Fahrradrikschas in Asien belegen die Überlegenheit, die große Macht, das mehr Geld des Gefahrenen, das Schieben des Rollstuhls die körperliche und soziale Überlegenheit, die Zuständigkeit, Macht und Verfügungsgewalt und meist auch die finanzielle Besserstellung des schiebenden Helfers. Die Bilder gleichen sich, die Machtpotentiale sind vertauscht.

Während die nichtbetroffenen Helfer durch ihr Engagement politische Emanzipationsprozesse verhindern, erübrigt eine politische Emanzipationsbewegung mit dem zunehmenden Grad ihres Selbst-Bewußtseins Helferverhältnisse. Sie werden entweder auf die selbstverständliche gegenseitige Hilfe Gleichberechtigter zurückgeführt oder als bezahlte Dienstleistung in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme bezahlter Dienstleistungen bleibt dann unproblematisch, wenn diese nur die Ausführung von Anweisungen darstellen und der Nutzer die faktische Macht besitzt, Form und Inhalt der Dienste zu bestimmen. Weitergehende Leistungen und fehlende Sanktionsmacht (z.B. durch Entlassung, Wahl eines anderen Dienstleisters) führen zu Bevormundung.

Lediglich durch eine und in einer Emanzipationsbewegung von Betroffenen kann eine gleichberechtigte gegenseitige Hilfe entwickelt werden. Durch die Einbettung auch fest organisierter Hilfen in den politischen Prozeß kann der Gefahr der Helfer/Geholfenen-Beziehungen als Gewaltverhältnisse begegnet werden. Solange Hilfe nicht statt politischen Handelns, sondern als Handlungsvoraussetzung und Teil eines gemeinsamen Emanzipationsprozesses gewährt wird, bleibt sie überwindbar. Verselbständigt sie sich oder verliert sie ihre Funktion im politischen Prozeß, so funktioniert sie als traditionelle soziale Arbeit: mit der notwendigen Konsequenz steigt die Entmündigung der Betroffenen. Die folgenden Thesen sollen dieses verdeutlichen:

  • Als Motivation für die Ergreifung des Helferberufes werden uns gegenüber in der Regel drei Gründe genannt: 1. die christlich-karitative Begründung; 2. das politisch-soziale Engagement und 3. die Notwendigkeit, Geld zu verdienen.

  • Die christlich-karitative Einstellung erwartet von uns Dankbarkeit, Duldsamkeit und Gefügigkeit für alle an uns vollzogenen Akte christlicher Nächstenliebe. Unser Existenzsinn besteht darin, den intakten nichtbehinderten Helfern durch ihre Arbeit an uns die Möglichkeit zu geben, sich ihr Seelenheil zu verdienen. Besonders nützlich sind wir denjenigen Christen, die als Nonnen oder Mönche sich an uns für ihre frustrierenden und enthaltsamen Lebensweisen rächen können.

  • Für die sozial-engagierten Helfer stellen wir einen Ausweg aus der politischen Ausweglosigkeit dar. Wenn die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen nicht gelingt, so kann wenigstens dem Einzelnen geholfen werden, so daß die Tätigkeit des sozial-engagierten Helfers die Mitwirkung an der politischen Veränderung ersetzt. Er redet nicht nur, sondern er handelt. Daß dieses Handeln auch wiederum Aussonderung bedeutet, verschwindet hinter seinem guten Willen.

  • Die dritte Gruppe reduziert ihren Anspruch auf die Notwendigkeit von Lohnarbeit zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes. Diese nüchterne, und daher scheinbar unangreifbare Definition der eigenen Arbeit würde erst stimmen, wenn die Helferrolle nicht gleichzeitig Machtanspruch beinhalten würde.

  • Die Helferrolle und Wohltäterideologie verhindert, daß wir die Nützlichkeit und Qualität der Arbeit an uns und mit uns kritisch und nüchtern beurteilen können.

  • Wir können uns im Verhältnis zum Helfer nicht der Degradierung zum Objekt der Hilfe entziehen. Das Verhältnis zum Helfer ist daher ein direktes Gewaltverhältnis.

  • Der Helfer hat die Macht, in jeden Bereich unserer Lebensrealität ohne Rechtfertigung hineinzuwirken. Er ist nicht uns, sondern seinen Auftraggebern rechenschaftspflichtig.

  • Das bedeutet, der Helfer ist als Vertrauter der Institution für uns zuständig, und zwar für die Gesamtheit unserer Verhaltensweisen und unseres Zustandes. Diese Zuständigkeit entspricht der des Sklavenhalters.

  • Fehler an so einer Arbeit und Mißerfolge werden nicht als Fehler des Helfers erkannt, sondern als Ergebnis der Schwere der Behinderung. Persönliche Erfolge des vom Helfer Abhängigen werden ausschließlich als Erfolge des Helfers beurteilt.

  • Das Gewaltverhältnis des Helfers wird nur noch durch das des Mediziners, des Psychiaters und teilweise des Psychologen übertroffen. Diese Berufsstände verfügen über die Definitionsmacht, über die Eingriffsmacht und über die körperliche und räumliche Verfügungsgewalt.

  • Wirkliche Partnerschaft zwischen Helfer und Geholfenen ist vorläufig unmöglich. Solange der eine dafür bezahlt wird, mit dem anderen umzugehen, solange der Helfer Verfügungsgewalt über uns hat, ist, auch wenn er sie nicht ausnutzt, wirkliche Gleichberechtigung eine Lüge.

  • Wird die Tätigkeit der Helfer auf die Erledigung von technischen Hilfestellungen reduziert, werfen sie uns Funktionalisierung vor. Je häufiger und je regelmäßiger Helfer für uns zuständig sind, desto schwieriger wird es, der Bevormundung etwas entgegenzusetzen.

  • Die Zuständigkeit des Helfers bedeutet für uns Drängen in die Passivität bis hin zur Persönlichkeitszerstörung.

  • Der anfänglich erzwungene Prozeß der wachsenden Passivität führt zunehmend zu unserer Lust, betreut zu werden.

  • Die Angst des nichtbehinderten Helfers, mit uns als minderwertig stigmatisiert zu werden, führt zur deutlichen Abgrenzung und Hervorhebung seiner Andersartigkeit. Wir werden damit zu Instrumenten, Objekten und Opfern seiner Arbeit.

  • Je stärker der Abwertungsdruck und je höher die Qualifikation des Helfers, desto technisierter, verwissenschaftlichter und formalisierter wird die Hilfe sein, um dem Helfer die Distanz und die Mystifizierung seiner Hilfe zu gestatten.

  • Je stärker die Abweichung von der vom Helfer vertretenen Normalität ist, desto größer sind die psychischen Konflikte des Helfers und um so aggressiver und autoritärer ist das Verhalten des Helfers uns gegenüber.

  • Je mehr der Helfer die Identität seiner Objekte beschädigt, je mehr leidet auch seine eigene Identität.

  • Einzigster Ausweg für uns muß der Kampf um die Verfügungsgewalt der therapeutischen Instrumente sein.

  • Dabei muß in Kauf genommen werden, daß die Hilfeleistung vorübergehend den Charakter entfremdeter Lohnarbeit bekommt. Dieses stellt gegenüber dem Sklavenhalterverhältnis einen objektiven Fortschritt dar.

  • Diese Entfremdung kann erst aufgehoben werden, wenn in einer klassenlosen Gesellschaft unsere Aussonderung aufgehoben wurde und selbstverständliche Hilfe Teil der täglichen kommunikativen Beziehungen ist.

  • Dieser Emanzipationsprozeß kann nur durch eine autonome Behindertenbewegung, die schrittweise die Hackordnung unter Behinderten aufzuheben hat, geleistet werden. Dieser Prozeß ist pauschal gegen Nichtbehinderte und besonders gegen Helfer gerichtet.

  • Wenn man davon ausgeht, daß die Helfer nicht selbständig ihr eigenes Berufsfeld zerstören können, so muß von uns die Entprofessionalisierung gegenseitiger Hilfe vorangetrieben werden. Helfer, die diesen Prozeß unterstützen wollen, müssen sich der geforderten Auseinandersetzung stellen, ihre Zuständigkeit für uns soweit wie möglich zurücknehmen, ihre Tätigkeit durchschaubar, ihre Machtbefugnis und Ausübung kritisierbar machen.

  • Rezepte des richtigen Verhaltens für Helfer gibt es nicht und können daher von den Kritikern nicht erwartet werden.

("Konfrontation oder Integration" von Horst Frehe in: "Forum für Medizin und Gesundheitspolitik", Heft 18/1982)

Quelle:

Horst Frehe: Die Helferrolle als Herrschaftsinteresse nichtbehinderter ‚Behinderten-(Be)-Arbeiter'

Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.

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Stand: 25.02.2005



[1] Vgl. Wolfgang Schmidbauer: Die hilflosen Helfer. Reinbek 1978

[2] Vgl. Lore Gerhard: Über die richtige Antwort und die falsche Scham. Emotionale Beziehungen zu Klienten - Bedürfnis und Motivation in der Sozialarbeit. Gießen 1979

[3] ebenda, S. 23

[4] psychoanalytischer Ausdruck; anal steht hier für Charakterzüge wie Ordnungsliebe, Sparsamkeit, Eigensinn, die nach der Freudschen Theorie durch Fixierung auf analerotische Erlebnisse der Kindheitsphase zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr entstanden sind; Kollusion kann mit "Hinterhältigkeit in der Beziehung" übersetzt werden, sich gegenseitig durch hinterhältige Pläne zu bevormunden.

[5] Gerhard, a.a.O., S. 35

[6] Asmus Petersen: Ventil "Nichts gegen Krüppel", in: Transatlantik 1981, S. 93

[7] Gerhard, a.a.O., S. 36 ff

[8] Willi Jürg: Die Zweierbeziehung. Reinbek 1975, S. 107, zitiert nach Gerhard, a.a.O., S. 36

[9] Bertolt Brecht: Gesammelte Werke

[10] Gerhard, a.a.O., S. 37

[11] Artur W. Combs et al.: Die helfenden Berufe. Stuttgart 1975, S. 15. Hervorhebungen H.F.

[12] ebenda, S. 92

[13] ebenda, S. 11

[14] ebenda, S. 246, Hervorhebungen H.F.

[15] Dachverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen e.V.: Partner sein - Ein Leitfaden für Laienhelfer in der Psychiatrie. Bonn 1980, S. 34

[16] wörtlich: uneigennützig; hier im Sinne von anscheinend uneigennützig

[17] Helge Peters: Die mißlungene Professionalisierung, in: H.U. Otto, K. Utermann: Sozialarbeit als Beruf - Auf dem Weg zur Professionalisierung? München 1971, S. 118

[18] G. Deleuze, M. Foucault: Der Faden ist gerissen. Berlin, S. 90

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