Länderbericht Rheinland-Pfalz 2003

Gemeinsames Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in Rheinland-Pfalz

Autor:in - Dieter Kroppenberg
Themenbereiche: I-Tagung
Textsorte: Bericht
Copyright: © Dieter Kroppenberg 2003

1. Darstellung der Gesetzes- und Verordnungslage in Rheinland-Pfalz

§ 29 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (GSchO) (Schwarz et al. 1993, 45):

"Förderung durch die Sonderschule.

Schüler, die wegen einer Lern-, Sprach- oder Verhaltensstörung besonderer Hilfe bedürfen, können eine ambulante Fördererziehung durch Sonderschullehrer erhalten. Der Schulleiter meldet diese Schüler nach Anhören der Eltern der zuständigen Sonderschule. Diese erteilt nach Maßgabe ihrer personellen und organisatorischen Möglichkeiten ambulante Förderer-ziehung in der Grundschule."

§ 43, Abs. 1, der Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (Kultusministerium Rheinland-Pfalz 1992, 22)

"Sonderpädagogische Förderung in anderen Schularten.

Schüler anderer Schularten, die aufgrund von Beeinträchtigungen einer vorübergehenden son-derpädagogischen Förderung bedürfen, können eine ambulante Fördererziehung durch Son-derschullehrer erhalten; § 29 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen bleibt unbe-rührt."

Verwaltungsvorschrift (VV) vom 16. Oktober 1993 "Durchführung der integrierten Förder-maßnahmen gemäß § 29 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen" (Ministerium für Bildung und Kultur 1993, 561)

"Für Schülerinnen und Schüler der Regelschulen mit zusätzlichem sonderpädagogischen För-derbedarf können von den Schulbehörden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogen-heit integrierte Fördermaßnahmen eingerichtet werden."

Diese Paragraphen, § 29 (GSchO) und § 43 (SSchO), sind derzeit die einzigsten Verknüp-fungspunkte von Grundschulen und Sonderschulen in den Schulgesetzen von Rheinland-Pfalz und beziehen sich nur auf Schüler mit besonderem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten. Grundschulen mit allen anderen (Regel-)Schulen (Hauptschulen, Realschulen, Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen) und neun verschiedenen Sonderschulformen (Schulen für Lernbehinderte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Sprachbehinderte, Verhaltensbehinderte, Gehörlose, Schwerhörige, Blinde und Sehbehinder-te) laufen auf offizieller Gesetzes- und Verordnungsebene in Rheinland-Pfalz ansonsten ne-beneinander und nicht miteinander. Die VV vom 26.10.1993 regelt die "integrierten Förder-maßnahmen"; diese sind Kann- und keine Pflichtmaßnahmen. Die Letztentscheidung über die Ressourcenverteilung behält sich die Schulbehörde "unter Berücksichtigung regionaler Aus-gewogenheit" und sicherlich auch der finanziellen Möglichkeiten vor.

Aufgrund einer neuen Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen in Rheinland-Pfalz vom 29.05.2000 (MBWW Rheinland-Pfalz 2000) wurden die meisten Sonderschulformen ab 01.08.2000 nach den Förderschwerpunkten gemäss den Empfehlungen der Kultusminister-konferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutsch-land von 1994 (Ständige Konferenz ... 1995) umbenannt.

So heisst gemäss § 13, Abs. 2, Ziff. 5-9 :

  • die Schule für Lernbehinderte nunmehr Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Sonderschule)

(Welche Schule hat nicht den Auftrag des Lernens für Schüler/innen bzw. Jugendlichen?)

  • die Schule für Körperbehinderte Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische

Entwicklung (Sonderschule)

  • die Schule für Geistigbehinderte Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche

Entwicklung (Sonderschule)

  • die Schule für Sprachbehinderte Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Sonderschule)

  • die Schule für Verhaltensbehinderte Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung (Sonderschule).

Die Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige behalten ihre Namen: Schulen für blinde Menschen mit dem Förderschwerpunkt Sehen und Schulen für gehörlose Menschen mit dem Förderschwerpunkt Hören wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben.

Mit Namensänderungen, so alle 5-10 Jahre, lassen sich keine Einstellungsveränderungen gegenüber Menschen mit (kognitiven und sprachlichen) Beeinträchtigungen erreichen. Am Beispiel der heutigen Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Sonderschule) und der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Sonderschule) ist dies über die letzten Jahrzehnte hin deutlich erkennbar:

Hilfsschule

Sonderschule für Lernbehinderte

Schule für Lernbehinderte (Sonderschule)

Schule für Lernbehinderte

(Schule für Lernhilfe in Hessen)

(Förderschule in einigen deutschen Bundes-ländern)

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Sprachheilschule

Sonderschule für Sprachbehinderte

Schule für Sprachbehinderte (Sonderschule)

Schule für Sprachbehinderte

Sprachheilschule

(Sprachheilgrundschule wurde vom Ministerium nicht angenommen)

Schule mit der Förderschwerpunkt Sprache (Sonderschule)

Manche Sonderschulen haben sich, um die etikettierende Bezeichnung Sonderschule zu umgehen, Namen von bekannten Pädagog(inn)en und anderen Persönlichkeiten gegeben, z.B. Diesterweg. Gebrüder Grimm, Pestalozzi, Peter Jordan, Astrid Lindgren, Jakob Muth. Umbenennungen von Schulen nutzen aussschliesslich Briefpapier- und Stempelfabrikanten.

2. Welche organisatorischen Konzepte wurden/werden in welchem Ausmaß umgesetzt?

Rheinland-Pfalz hat vom 01.08.1983 bis heute, nun schon im 19. Schuljahr, die folgenden vier verschiedenen Schulversuche und zwei Nachfolgekonzepte zur schulischen Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderungen durchgeführt, vgl. Ute Kroppenberg 1994,13:

1983 - 1992: Gemeinsamder Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern in Grundschule (Hartenbergschule Mainz und Keune-Schule Trier ab 1983/85) (Kultusministerium Rheinland-Pfalz 1991)

1987 - 1990: Kooperation von Sonderschulen und allgemeinen Schulen (Ministerium f. Bild. u. Kultur 1991b)

1988 - 1994: Erprobung einer Förderschule im Verbund mit in integrierten Fördermassnahmen an allgemeinenSchulen (Worms/Daun) MBWW Rheinland-Pfalz 1995a

1989 - 2005: Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit u. ohne Beeinträchtigungen, MBWW Rheinland-Pfalz 1997 (Krawitz, Theis-Scholz, Thümmel)

1996 - 2005:Folgekonzept (siehe 3.5.) MBWW Rheinland-Pfalz 1996

2001 - 2005:Schwerpunktgrundschulen (siehe3.7.) MBWW 2000

Weitere Schulversuche,

  • "Lern- und Spielschule" von 1992 bis 1997 (MBWW 1997b)

  • "Begabtenförderung am Gymnasium mit Verkürzung der Schulzeit (BEGYS)" von 1985 bis 1996 (MBWW 1997a)

  • "Gemeinsamer Schulanfang" ab dem Schuljahr 1995/96 für alle schulpflichtigen Schüler (MBWW 1995b)

haben inhaltliche Anknüpfungspunkte und Gemeinsamkeiten für/mit einen/m Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen.

3. Skizzierung der rheinland- pfälzischen Schulversuche und weiteren Aktivitäten für ein Gemeinsames Leben, Spielen, Lernen, Arbeiten und Wohnen von Menschen mit und ohne (sprachliche) Beeinträchtigungen

3.1. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern in der Grundschule

Der erste integrative Schulversuch in Rheinland-Pfalz fand von 1983 - 1992 mit sechs Klas-sen in der Hartenbergschule Mainz und von 1985 - 1992 mit vier Klassen in der Keune-Grundschule Trier statt. 15 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderungen wurden in jeder Klasse von einer Grundschul- und einer Sonderschullehrperson unterrichtet. Initiatoren dieser Pioniertat waren weder Schulbehörde noch Lehrpersonen, sondern Eltern von Kindern mit und ohne Behinderungen. Die damalige christlich-demokratisch geführte Landesregierung be-endete diesen Schulversuch gegen den erklärten Willen der Eltern, der beteiligten Lehrper-sonen und des Leiters der Wissenschaftlichen Begleitung: Keine Fortführung in Grundschule und Sekundarstufe I (Kultusministerium Rheinland-Pfalz 1991 und Ministerium für Bildung und Kultur Rheinland-Pfalz 1991a). Der Abschlußbericht ist bis heute noch nicht, wie bei al-len anderen rheinland-pfälzischen Schulversuchen üblich, beim Verlag Hase & Köhler, Mainz, veröffentlicht. Wörtliche Äußerungen der Schulbehörde vom Ende der 80er Jahre: "Wir lassen uns doch von Eltern nicht erpressen!" "Jede Weiterführung dieses Unterrichts wäre eine Einführung der Gesamtschule auf dem Schleichweg. Also, wehret den Anfängen!" Die Schicksale der betroffenen Kinder (150 Kinder ohne und 49 Kinder mit Behinderungen) und ihrer Familien spielten bei dieser Entscheidung keine Rolle.

Neben dem weitgehend unbekannten Abschlussbericht (Interessenten können diesen beim Verfasser anfordern) existieren eine über vier Jahre laufende Dokumentation des Südwestfunks über die allererste rheinland-pfälzische integrative Klasse in Mainz (Thorn/Panhoff 1987) und eine Katamnese aller Schülerinnen und Schüler dieses Schulversuches nach 6-19 Jahren von Broich (2001). Die SWF-Dokumentation und die Katamnesen der Einzelschicksale zeigen, dass der erste Abbruch eines integrativen Schulversuchs nach der Grundschulzeit in der Bundesrepublik Deutschland eine unpädagogische, undemokratische und unchristliche Entscheidung war.

3.2. Kooperation von Sonderschulen und allgemeinen Schulen

Von 1987 bis 1990 folgte der Modellversuch "Kooperation von Sonderschulen und allgemei-nen Schulen" mit zunächst 24 und dann ab 1998 mit 48 Versuchsschulen im gesamten Bun-desland. Auf einer Eröffnungstagung am 21.09.1998 in Mainz (Staatliches Institut für Lehrer-fort- und -weiterbildung Rheinland-Pfalz, SIL 1988) groß angekündigt, endete dieser Versuch für alle beteiligten Schulen abrupt und völlig unerwartet mit einem kurzfristigen Schreiben der Staatssekretärin vom 15.08.1990 (Rickal 1990). Der schulpsychologische Dienst Rhein-land-Pfalz war für den Abschlußbericht verantwortlich, kam dieser Aufgabe jedoch nicht nach. Eine Abschlussdokumentation mußte vom Ministerium erstellt werden (Ministerium für Bildung und Kultur Rheinland-Pfalz 1991b). Die aufgebauten Kooperationen zwischen Son-der- und unterschiedlichen Regelschulen (gemeinsame Projekte in Sachkunde, ästhetischer Erziehung und kaum in den "kognitiven" Unterrichtsfächern, Arbeitsgemeinschaften, Schul-wanderungen und Klassenfahrten u.a.m.) erhielten keine Unterstützung mehr; wurden nur noch auf Privatbasis einzelner Lehrpersonen weitergeführt oder liefen aus. Von vielen Kolleg(inn)en ist heute noch über diesen Schulversuch zu hören: "Das war ein Flop!"; sicher hatte er auch eine Alibifunktion, um den ersten o.a. Versuch ( 3.1.) beenden zu können.

3.3. Erprobung einer Förderschule im Verbund mit integrierten Fördermaßnahmen an allgemeinen Schulen (Worms/Daun)

Dieser Schulversuch, von einem Behördenvertreter aus der betroffenen Region "bezeichnen-derweise" als neues "Daun -Syndrom" genannt, lief von 1988 bis 1994 in der Stadt (Worms) und der ländlichen Region (Landkreis Daun), war zunächst mit zielgleicher Integration ge-plant, jedoch nach dem Regierungswechsel 1991 wurden auch zieldifferente Fördermaß-nahmen zugelassen.

Der sonderpädagogische Förderbedarf der Kinder wurde in vier Stufen geregelt:

  • Stufe 1, besonderer Förderbedarf (vorbeugende Maßnahmen) werden als Förderstunden von der Regelschule durchgeführt

  • Stufe 2, spezieller Förderbedarf mit bis zu zwei Wochenstunden

  • Stufe 3, erhöhter Förderbedarf mit bis zu sechs Wochenstunden, werden als integrierte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im kognitiven, sprachlichen, motorischen, sensoriellen und sozial-emotionalen Bereich im regulären Unterricht bei möglichst innerer Differenzierung von einem Förderlehrer (Sonderschullehrperson) durchgeführt.

  • Stufe 4, besonders umfänglicher Förderbedarf (institutionelle Fördermaßnahmen in der Förderschule). (MBWW 1995)

Aufgrund der integrierten Förderung an Regelschulen reduzierte sich die Anzahl der Sonder-beschulungen im Versuchszeitraum um mehr als die Hälfte. Stufe 4, die Förderschule, ist als eine Art Gesamtsonderschule zu sehen, die alle Kinder mit Behinderungen, die vorher in neun verschiedenen Sonderschulformen aufgeteilt waren, zusammen unterrichtet. Es wird hier päd-agogisch und menschlich unverantwortbar zwischen integrierfähigen und integrierunfähigen Kindern und Jugendlichen unterschieden: Wer maßt sich an, hier eine Grenze zu ziehen? Der Schulversuch wurde am 01.08.1994 in beiden Regionen in die Regel überführt und nur mit den Stufen 1 - 3, also ohne die Förderschule (Stufe 4), auf die Städte Koblenz, Trier und Lan-dau ausgedehnt.

3.4. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen

Im Jahre 1990 richtete die neue sozialdemokratisch geführte Landesregierung wieder einen integrativen Schulversuch für Integrationsklassen ein. An achtzehn Standorten, über das gesamte Bundesland verteilt, wurden 2 - 3 Kinder mit und 15 Kinder ohne Behinderungen bei weitgehender Doppelbesetzung von einer Grund- und Sonderschullehrperson zusammen unterrichtet. Hinzu kamen einige Einzelintegrationen und eine interessante "umgekehrte Integration": Hörende Kinder besuchen die Sonderschule für Gehörlose, Augustin-Violet-Schule, in Frankenthal. Alle Kinder, die letzten wurden zum Schuljahr 1996/97 eingeschult, sollen die Grundschule und die Sekundarstufe I (bis zum Jahre 2005) durchlaufen. Seit 1995 gibt es, mit acht Jahren Verspätung, - den Schülerinnen und Schülern des Ersten Integrativen Schulver-suchs wurde dies nicht erlaubt -, Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in der Sekundarstufe I auch in Rheinland-Pfalz. Das Ministerium hat 1995 erst Hans-Jörg Liebert und ab 1998 Christine Schrodin hierfür die Verantwortung übertragen. Hier liegen nach sechs Schuljahren Laufzeit noch keine Zwischenberichte vor. Der Abschlussbericht für den Grundschulbereich von Rudi Krawitz, Margit Theis-Scholz und Ingeborg Thümmel ist bis heute noch nicht veröffent-licht/erschienen, obwohl er dem Ministerium schon einige Jahre vorliegt. Freiheit der Wissen-schaft existiert im Bereich der integrativen Schulversuche in Rheinland-Pfalz nicht, das zeigen jahrzehntelange Erfahrungen; das Ministerium veröffentlicht nur genehme Berichte!

3.5. Folgekonzept für die Schulen im Modellversuch "Lern- und Spielschule" und "Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen"

Seit 1996 besteht ein Folgekonzept für alle o.a. Schulversuche in Rheinland-Pfalz mit folgen-dem Auftrag:

"Pädagogischer Auftrag

  • rhythmisierter "voller Halbtag"

  • mehr Zeit für die Förderung individueller Entwicklungsprozesse, vor allem in der Eingangsstufe; differenzierte und offene Unterrichtsformen

  • Zusammenführung von unterschiedlichen Kompetenzen (Grundschul-, Sonder- und Sozialpädagogik); Teamentwicklung

  • Integrierte Fremdsprachenarbeit im 3. und 4. Schuljahr, sofern dafür qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen

  • Aufnahme und Förderung möglichst aller Kinder aus dem Grundschulbezirk"

(MBWW 1996,1).

Ab 01.08.1997 gilt hier folgende Personalausstattung für alle Klassen der Versuchsschulen:

  • 23 - 31 Grundschullehrer-Wochenstunden je nach Klassengröße und Schuljahr

  • Eine ganze Sonderschullehrer-Stelle bei Vierzügigkeit (15 - 18 Klassen)

  • Eine Pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Sozialpädagoge/in), zusätzlich eine(n) Jahrespraktikant/in bei Fünfzügigkeit (19 - 22 Klassen).

Sind die Schulen kleiner, erfolgt die Personalzuweisung anteilig.

Die Schulbehörde hat bei einer besseren Finanzsituation vor, mit diesem Konzept Schritt für Schritt in die Fläche zu gehen, d.h. es im ganzen Bundesland anwenden: Erste Reaktionen auf dieses Konzept sind seine Ablehnung bei den meisten bisherigen integrativen Versuchs-schulen, deren Bedingungen damit sehr verschlechtert werden. Die Lern- und Spiel-Schulen dagegen haben das Folgekonzept ausnahmslos akzeptiert.

Das Folgekonzept ist eine "Rotstiftaktion" in Zeiten leerer Kassen. Ehrlicher wäre es gewesen, festzulegen, was wünschenswert und was davon z.Zt. aus finanziellen Gründen (noch) nicht durchgeführt werden kann. Hierzu fehlt der politische Mut! Die Landesregierung verkauft stattdessen die Verschlechterungen der Bedingungen für den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Rheinland-Pfalz als pädagogische Innovation. Der zuständige Fachminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner hatte im April 1998 auf der Tagung der Integrationsforscherinnen und -forscher aus den deutschsprachigen Ländern in Mainz keinen Termin nennen können, wann dieses Folgekonzept, ein Minimalkonzept für integrierte Förderung, flächendeckend eingeführt werden kann.

3.6. Die volle Halbtagsschule

Mit Beginn des Schuljahres 1998/99 hat Rheinland-Pfalz in den Grundschulen die volle Halb-tagsschule flächendeckend eingeführt, die eine schulische Betreuung aller Kinder aus den 1.-2. Klassen bis 12.00 Uhr und der 3.-4. Klassen bis 13.00 Uhr täglich garantieren soll. Zusätzlich wurde ein betreutes Frühstück, eine etwas offenere, flexiblere und damit kindgemässere Unterrichtzeit und ein verpflichtender Fremdsprachenunterricht (englisch oder französisch) im 3. und 4. Grundschuljahr eingeführt. Letzeres wurde später aus finanziellen Erwägungen wieder eingeschränkt. Erneut verkauft die einzige sozialliberale Koalition in Deutschland eine massive Spar-Aktion (die Lehrkräfte haben bei gleicher Bezahlung bis zu zwei Wochenstunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule) als pädagogische Innovation. Inzwischen hat die Praxis erwiesen, dass viel Unterricht bei Erkrankungen und Fortbildungen der Lehrpersonen ausfallen muss, eine "Feuerwehr" kaum zur Verfügung steht und das Lehrpersonal schlecht/ nicht auf die Veränderungen in der besseren Rhythmisierung der Unterrichtszeit und des zusätzlichen Fremdsprachenunterricht vorbereitetet wurde. Elternverbände liefen z.T. Sturm mit dem Motto "Volle Halbtagsschule - ein Flop!".

3.7. Integrationsschwerpunktgrundschulen (ISGS)

Am St. Nikolaustag des Jahres 2000 kündigte die damalige Staatssekretärin und heutige Ministerin Doris Ahnen die "Einrichtung von Schwerpunktgrundschulen zur Integration von beeinträchtigten Kindern" (MBWW 2000) für das Schuljahr 2001/2002 in einer Grössen-ordnung von zunächst 40 Schulen, die über das ganze Bundesland Rheinland-Pfalz verteilt sein sollen, an. Eine Ausweitung auf bis zu einhundert Schulen ist in den nächsten Jahren vorgesehen. Eine Gruppe des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung (IFB) und des Pädagogischen Zentrums Rheinland-Pfalz hat die Vorbereitung seit Anfang des Jahres 2001 und eine Begleitung der Integrationsschwerpunktgrundschulen (ISGS) über den 13.08.2001 hinaus übernommen. Zur Personalausstattung gehören Grund-schul-, Sonderschullehrpersonen mit (sonder-)pädagogischen Kompetenzen und Pädagogische Fachkräfte (Erzieher/innen) mit sozialpädagogischen Kompetenzen. (Lassen sich erziehe-risch-unterrichtlich-pädagogische und sozialpädagogische Kompetenzen überhaupt vonein-ander trennen und dann bei verschiedenen Arbeitszeitsverpflichtungen mit den unterschiedli-chen Gehaltsstufen A 13, A 12 und BAT VII/VI bezahlen?, oder steckt dahinter nicht schon wieder eine Einsparaktion der Landesregierung, die erneut als pädagogische Innovation verkauft wird?).

Am 13. August 2001 haben in Rheinland-Pfalz zunächst 34 (vierunddreißig) Grundschulen (40 waren möglich!) Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen als Integrationsschwerpunktgrundschulen (ISGS) aufgenommen. Das ist ein ermutigendes Zeichen für die Zukunft! Im Schuljahr 2002/2003 kamen weitere 10 (zehn) Schulen hinzu.

3.8. Ganztagsschulen und Angebote für Hochbegabte ab 2002

In "Verantwortung für Rheinland-Pfalz. Unsere Heimat. Unsere Zukunft", der "Vereinba-rung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 14. Wahlperiode des rheinland-pfälzischen Landtags 2000-2006 der SPD und FDP Rheinland-Pfalz" (2001) sind für das Schuljahr 2002/2003 weitere Neuerungen im Bildungswesen in Rheinland-Pfalz angekündigt:

"Die Koalitionspartner stimmen darin überein, in der nächsten Legislaturperiode einen bildungs- und familienpolitischen Schwerpunkt mit dem Aufbau eines Ganztagsangebotes für alle Schularten (an etwa 300 Schulen) zu setzen" (Verantwortung ... 2001, 25).

"Neu geschaffen wird ein System zur Hochbegabtenförderung an den drei Hochschulstand-orten Mainz, Kaiserslautern und Trier" (a.a.O., 26) mit Internatsangebot. Die rheinland-pfälzische F.D.P.-Landtagsfraktion "will die geplanten Hochbegabtenschulen im Land fexibel, international und Leistungsgruppen orientiert ausgestalten. Ziel seien Schulen mit ‚den Besten für die Besten'... . Die Lehrerstellen sollten europaweit ausgeschrieben werden. Pro Schule kämen rund 500 Kinder in Frage" (FDP 2001). Start ist zum Schuljahr 2003/2004 in Kaiserslautern.

4. Einschätzung der bisherigen Entwicklung und derzeitigen Situation

Rheinland-Pfalz hat in den letzten zwei Jahrzehnten Gemeinsamen Unterricht von Schüle-rinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen versucht, versucht und versucht. Die "Erwachsenenzeit" ist nach exakt achtzehn Jahren angebrochen; die Zeit des Probierens sollte vorbei sein! Ergebnis sind Regionen im Bundesland mit unterschiedlichen Realisierungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen: In Worms und Daun bestehen die Möglichkeiten nach den Förderstufen 1-4, in Koblenz, Landau und Trier nur die Förderstufen 1-3 (ohne Stufe 4, Förderschule), in den Versuchsschulen der Lern- und Spiel-schule und des Schulversuchs "Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beein-trächtigungen" (die letzten Klassen der Sekundarstufe I laufen noch bis zum Jahre 2005) die bisherigen Regelungen, und alle Klassen der Versuchsschulen erhalten ab Schuljahr 1997/98 die Bedingungen des Folgekonzepts. Im größten Teil von Rheinland-Pfalz bestand bis Schul-jahr 2000/2001 für Kinder mit Behinderungen nur die Möglichkeit der integrierten Förderung nach § 29 GSchO; diese Massnahmen sind von der Schulbehörde jedoch streng reglementiert.

Dieser schwer durchschaubare Wirrwarr, für den nichteingeweihte Menschen mit gesundem Menschenverstand ein Handbuch bzw. einen Kompaß benötigen, hatte und hat immer noch auch eine entsprechend große (beabsichtigte ?) Verwirrung und Verunsicherung im gesamten Bundesland zur Folge. Nur Eltern, die sich in dem integrativen Durcheinander zurechtfinden und sich zu artikulieren verstehen, hatten und haben in Rheinland-Pfalz für ihre Kinder mit und ohne Behinderungen eine Chance Gemeinsamen statt Einsamen Unterricht zu erhalten. Die Mehrheit der Eltern ist nicht informiert über die demokratischen Möglichkeiten und Chancen einer Schule ohne Aussonderung. Die Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam Le-ben - Gemeinsam Lernen" Rheinland-Pfalz e.V. (1999) bemühte sich mit einem Memoran-dum zum Stand der schulischen Integration in Rheinland-Pfalz und mit sehr viel Beratungs-arbeit, fand und findet aber bei den Verantwortlichen in Mainz wenig Gehör. Bildungspoliti-sche Fragen, außer der in Aussicht gestellten Ganztags- und Hochbegabtenschulen als The-men der SPD und F.D.P. Rheinland-Pfalz, spielten auch bei den Landtagswahlen 2001 (fast) keine Rolle.

Die nun schon fast zwei Jahrzehnte "anhaltende Konzeptlosigkeit liegt unheilschwanger über dem gesamten Bundesland, lähmt einerseits Innovation, Energie und Schaffensfreude und nährt andererseits Veränderungsängste und Resignation bis hin zum Ausgebranntsein (Burn-out) bei vielen Lehrpersonen in Rheinland-Pfalz. Eine Richtungsentscheidung ist überfällig" (Gemeinsamer oder Einsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen), "denn auch auf dem Hintergrund der kurz- und längerfristigen Finanzsitua-tion kann sich das Bundesland auf Dauer keine zwei Systeme, Gemeinsamer Unterricht in Regelschulen und Sonderschulen, leisten" (Dieter Kroppenberg 1996, 38). Eine Schule ohne Aussonderung, eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen, ist in Rheinland-Pfalz in Kon-zeptualisierung und in den Schulgesetzen nicht erkennbar. Hatte die christlich-demokratisch geführte Landesregierung bis 1991 Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen hintertrieben, so läßt die sozialdemokratisch geführte derzeitige Landesregie-rung diesen nur punktuell zu, tut aber nichts/wenig um den Verpflichtungen des Zusatzes von Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Heiden 1996) und der Erklärung von Salamanca der UNESCO Kommission (Österreichische UNESCO Kommission 1994), beide aus dem Jahre 1994, nachzukommen und Gemeinsamen Unterricht schulgesetzlich zu verankern. Einzig die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich eindeutig und ohne "Wenn und Aber" für einen Gemein-samen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz aus.

Zum Schuljahresbeginn 2001/2002 wurde in Rheinland-Pfalz mit den Integrationsschwer-punktschulen ein weiterer Versuch gestartet, damit "den Eltern beeinträchtigter Kinder, die dies wünschen, zufrieden stellend und verlässlich die schulische Integration ihrer Kinder ermöglicht wird" (MBWW 2000, 2). Ist Gemeinsamer Unterricht aber nur dazu da, Eltern be-hinderter Kinder verlässlich zufrieden zu stellen, oder sollte Integration als Menschenrecht im Sinne von Jakob Muth (1987) nicht eine Selbstverständlichkeit in einer demokratischen Ge-sellschaft sein. Gemeinsames Leben, Spielen, Lernen, Wohnen und Arbeiten von allen Menschen mit und ohne Behinderungen ist nach Ansicht des gebürtigen Rheinland-Pfälzers Jakob Muth, des verstorbenen Nestors der deutschen Integrationsbewegung und ‚Vaters' der Bildungsratsempfehlung "Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" (1973), "seit den Tagen der Französischen Revolution ein Grundrecht, ein Menschenrecht" (Muth 1987) mit dem Grundsatz der égalité. Folglich ist nach Muth jede Aussonderung, Besonderung von Menschen mit Behinderungen in eigenen Einrichtungen, eine Menschenrechtsverletzung.

Trotz aller beschriebenen erschwerenden Bedingungen sind in Rheinland-Pfalz in den 18 Jah-ren der integrativen Schulversuche (1983 - 2001) viele, von der Basis her organisch gewach-sene, integrative Prozesse im Sinne der Frankfurter Schule (Deppe-Wolfinger et al. 1989, 34ff.) entstanden. Gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Be-hinderungen ist an einigen Orten schon fast zur Selbstverständlichkeit geworden, an anderen Orten dagegen immer noch unbekannt. Die hier entstandene integrative Bewegung im Bundesland Rheinland-Pfalz ist nicht mehr umzukehren. Einstellungsveränderungsprozesse in einer Gesellschaft, wie bei Gemeinsamem Leben, Spielen, Lernen Wohnen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen erforderlich, benötigen viel Zeit - so wie jeder Mensch mit 18 Jahren zwar vor dem Gesetz erwachsen ist, lebenslanges Lernen aber weiter-hin erforderlich ist.

5. Perspektiven für eine demokratische Zukunft in den Schulen von Rheinland-Pfalz

Inhaltsverzeichnis

Exkurs:

Vom 20.-24. November 2000 besuchten Reinhard Peter Broich und der Autor Schulen in Wien, darunter eine neue "Volksschule mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt" im 23. Wiener Bezirk mit der Schulleiterin Alexandra Steiner. Diese Schule aus einer Zusammenführung einer Volksschule (entspricht der Grundschule in Deutschland) mit einer Sprachheilschule hervorgegangen hat nur gemeinsame Klassen mit Kindern mit und ohne (Sprach-) Behinderungen, die von zwei Lehrpersonen (einer Volks- und eine Sonderschullehrkraft) gemeinsam unterrichtet werden. Die Schule ist nur mit Mehrstufenklassen geplant, d.h. Klassen mit Kindern aus 1.- 4. Schuljahr nach dem Peter-Petersen-Prinzip, in denen offene Unterrichtsformen und dabei Kind-Kind-Lernen selbstverständlich praktiziert werden.

Nach einer bundesgesetzlichen Vorgabe (Stadtschulrat für Wien ... 1998) sind die Sonderschul- und Regelschulen in unserem Nachbarland Österreich z. Zt. dabei sich in ein einheitliches System einer Schule für alle Kinder und Jugendlichen umzuwandeln: "Bella gerant alii, tu felixaustria nupe!" (frei übersetzt und auf Integration bezogen: Möge Deutschland sich auch streiten, du Österreich (ge-)traue dich eigene demokratische Wege mit Gemeinsamem Untericht für alle Schülerinnen und Schüler zu gehen!).

Perspektiven:

Zwei pädagogische Thesen sind für ein gemeinsames Leben, Spielen, Lernen, Arbeiten und Wohnen von Menschen mit und ohne (Sprach-)Behinderungen handlungsleitend:

  • Menschen mit (Sprach-)Behinderungen bedürfen zu ihrer Habilitation bzw. Rehabilitation, zu einem dialogisch-pädagogischen Lernen in allen Entwicklungsbereichen, ständig der Modelle und Interaktionspartner emotional stabiler, normal sich bewegender, gutsprechender und kognitiv fitter Menschen

  • Menschen ohne Behinderungen bedürfen zu ihrer ganzheitlichen Entwicklung ständig der Interaktionen mit Menschen mit Behinderungen.

Dieses hat zur Folge:

  • Schule muss sich ändern, wenn Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet werden.

Die bisher noch fast überwiegend geltende eherne Regel aller Schulen, die wir alle in unserer eigenen Schulzeit erlebt und vielfach beklagt haben: "Alle Schüler müssen in allen Schul-stunden zur gleichen Zeit dasselbe lernen!" muss zum Wohle aller Kinder aufgegeben wer-den. Binnendifferenziertes, offenes Lehren und Lernen, eine wirkliche Schule für alle, schafft für Schülerinnen und Schüler im Spektrum von Schwerstbegabungen (Wocken o.J.) bis hin zu Schwerstbehinderungen die Bedingungen eines natürlichen Lernens in inhomogenen Gruppen (Prengel 1993; Hinz 1993) und kann zur Verhinderung des Ausbrennens im Sinne des heute vielfach beschriebenen Burnout-Syndroms eine echte Bereicherung, durch neue Motivation und Arbeitsfreude, für die Lehrpersonen an allen Schulen werden.

Bei einer konsequenten Anwendung dieses demokratischen Lehrens und Lernens sind Hochbegabtenschulen überflüssig, ja sogar schädlich. Rheinland-Pfalz könnte hier sehr viel Geld einsparen.

Nach den Erfahrungen des Autors bieten sich zwei Realisierungsmöglichkeiten für ein schritt-weises Umgestalten der weitgehend immer noch bestehenden getrennten Systeme, - Grund-schulen mit weiterführenden Schulen und den Sonderschulen-, die die eine gewisse Zeit benötigenden Einstellungsveränderungsprozesse (in den "integrativen Prozessen" der Frankfurter Schule, Klein et al. 1987) aller beteiligter Erwachsener berücksichtigen; für Kinder ist gemeinsames Leben, Spielen und Lernen kaum ein Problem:

  • Alle Schulen öffnen sich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.

  • Alle Sonderschulen öffnen sich für Schüler ohne Behinderungen.

Rheinland-Pfalz sollte dem Beispiel Österreichs folgen: Regelschulen werden mit den bestehenden Sonderschulen zu Schulen mit den besonderen Förderschwerpunkten als echte Kompetenzzentren zusammengeführt. Ein solch gemeinsames Konzept ist eine Perspektive für alle Schulen, Regelschulen, einschliessslich der geplanten Ganztags- und Schulen für Kinder mit Hochbegabungen, und der Sonderschulen). Manche Schüler/innen und Schüler mit Behinderungen hätten nicht mehr einen so mühsam langen Schulweg wie bisher; das Land Rheinland-Pfalz könnte sehr viel Geld für diese Beförderungen einsparen. Gemeinsames Arbeiten aller Schulen statt Konkurrenz wäre die Folge.

Rheinland-Pfalz hat bereits seit dem 01.08.2000 schon die richtigen Namen für diese neuen Schulen für alle Kinder und Jugendlichen:

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  • Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt sozial- emotionale Entwicklung.

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt Sehen

  • Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium mit dem Förderschwerpunkt Hören

Konzepte für selbstbestimmtes Arbeiten, in regulären Arbeitsverhältnissen ausserhalb der Werkstatt für Behinderte, durch Arbeitsassistenzen in jedem grösseren Betrieb unterstützt, und für selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen sind in Rheinland-Pfalz

kaum/nicht erkennbar.

Literaturliste

Die Literaturliste kann beim Verfasser angefordert werden.

Anschrift des Autors:

Dieter Kroppenberg; Am Klingelberg 2, 76855 Annweiler am Trifels

Quelle:

Dieter Kroppenberg: Länderbericht Rheinland-Pfalz 2003. Gemeinsames Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in Rheinland-Pfalz.

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 02.11.2005

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