Macht und Gewalt in den Biographien von Menschen mit Lernschwierigkeiten

eine (forschungsethische) Herausforderung?

Autor:in - Gertraud Kremsner
Themenbereiche: Disability Studies
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Schuppener, S.; Bernhardt, N.; Hauser, M. und Poppe, F. (Hrsg.): Inklusion und Chancengleichheit. Diversity im Spiegel von Bildung und Didaktik. Bad Heilbrunn: Klinkardt; 2014
Copyright: © Gertraud Kremsner 2014

1 Ausgangslage: Zur Situation in Österreich

In den österreichischen Medien finden sich aktuell Berichte über den Missbrauch von Macht und Gewalt in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt. Davon betroffen sind jedoch nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch (erwachsene) Menschen mit Lernschwierigkeiten, die bisher von der medialen Debatte weitgehend ausgeschlossen wurden. Diese haben oftmals einen großen Teil ihres Lebens in (totalen) Institutionen (vgl. Goffman 1973) wie der Psychiatrie und/oder (Groß-)Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verbracht (vgl. Rauchberger 2007; Westermann und Buchner 2008; Selbstbestimmt Leben Innsbruck/WIBS 2012). Ein Forschungsteilnehmer fand für seine Zeit in einer solchen Großeinrichtung folgende Worte: „Die Betreuerin, die war ja richtig der Wahnsinn, dort die. Da ist mir auch der nackte Hintern geschlagen worden und ich meine, man ist ja recht schnell frech. (…) Kalt geduscht haben sie dort. Das war einfach. Wenn du nicht gespurt hast, bist du kalt geduscht worden und dann haben sie dich zu zweit in die Dusche gezerrt und dann haben sie dich kalt gedscht. Ja, das ist mir oft passiert.“ (Interview mit XY, 20.3.2013)

Anfang der 1990er begann die große Welle der Deinstitutionalisierung und Menschen mit Lernschwierigkeiten übersiedelten in kleine, gemeinwesenorientierte Wohngemeinschaften in ganz Österreich (vgl. z.B. Berger et al. 2006). Offen bleibt jedoch die Frage, wie viel sich dadurch tatsächlich verändert hat – vor allem in Bezug auf institutionelle und personale Strukturen bzw. erlebte Macht und Gewalt im Leben von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Eine Forschungsteilnehmerin erzählte in einem Interview, dass sie aus ihrer WG ausziehen wollte und dabei auf massiven Widerstand seitens ihrer Betreuungspersonen stieß: Die benötigte Begleitung zu einer entsprechenden Beratungsstelle wurde ihr verweigert. Als sie diese 2012 letztlich heimlich und in Begleitung einer Freundin aufsuchte, durchsuchten Betreuer_innen bei der Rückkehr in die WG ihren Rucksack und zerstörten vor ihren Augen die gefundenen Informationsblätter zum Leben in der eigenen Wohnung (Interview mit XX, 1.3.2013).

In meinem Dissertationsprojekt – methodologisch ausgehend von einer Zusammenschau von Diskursanalyse und Biographieforschung - setze ich mich mit der Fragestellung auseinander, wie Menschen mit Lernschwierigkeiten institutionelle und personale Strukturen im Kontext der Betreuungssituation in (Groß-)Einrichtungen erleben und inwiefern sich dieses Erleben im Laufe ihres Lebens verändert hat.

Zu diesem Zweck führe ich biographische Interviews mit bisher 7 Menschen mit Lernschwierigkeiten und versuche, diese so weit wie möglich in die Forschung einzubeziehen. Die Forschungsteilnehmer_innen lebten vor der Deinstitutionalisierung allesamt in totalen Institutionen und nutzen nun gemeinwesenorientierte Wohnangebote wie teilbetreutes Wohnen oder WGs.

2 Macht – Gewalt - (Totale) Institutionen

„Eine totale Institution lässt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen.“ (Goffman 1973, 11)

Psychiatrien werden bei Goffman eindeutig totalen Institutionen zugeordnet (vgl. ebd.). Abgesehen von der Frage nach den Umständen des Lebens von Menschen mit Lernschwierigkeiten innerhalb der Psychiatrie und ausgehend von den Erzählungen der Forschungsteilnehmer_innen im Forschungsprojekt muss jedoch auch betrachtet werden, inwiefern Elemente totaler Institutionen nicht einfach verschwunden, sondern in einer anderen, subtileren Form nach wie vor vorhanden und erlebbar sind. Belege dafür können Hinweise auf den Missbrauch von Macht und Gewalt darstellen (vgl. Goffman 1973; Foucault 1977).

Der Österreichische Gewaltbericht 2001 nennt als Formen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: physische Gewalt; psychische Gewalt; subtile Gewalt im Alltag; verbale Gewalt; sexuelle Gewalt; Sachbeschädigungen, die sich gegen Menschen mit Behinderung richten sowie institutionelle Gewalt (vgl. Plaute 2002). Letztgenannte erwähnt den Zusammenhang zwischen Macht und Gewalt: Institutionelle Gewalt wird hier beschrieben als extremes Machtgefälle zwischen Betreuer_innen und Betreuten; sie ist Teil des institutionellen Lebens; die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen (es wird nach internen Lösungen gesucht) und das individuelle Wohl der betreuten Menschen wird zugunsten eines autonomen, reibungsfreien und ökonomischen Betriebes vernachlässigt (vgl. ebd.).

Macht und deren Wirkmechanismen sind deutlich schwerer zu fassen und zu belegen. Foucault (2005) verknüpft Macht unabdingbar mit Wissen: „Mich interessiert die Art und Weise, wie das Wissen an die institutionellen Formen, an die gesellschaftlichen und politischen Formen gebunden ist – kurz: die Analyse der Beziehungen zwischen Wissen und Macht“ (Foucault 2005, 69).

Auch Yates (2005) schließt am Zusammenhang zwischen Wissen und Macht an. Er definiert jene Macht, die auf Menschen mit Lernschwierigkeiten einwirkt, als „(…) evidence of the forms of knowledge by which people are objectified, the interventions that operate upon them, the judgements, decisions, and forms of authority to which they are subject, and the types of relationships with others in which they are situated.” (Yates 2005, 72)

Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten wird zumeist abgesprochen, „zu wissen“. Sie haben dementsprechend – Foucault folgend – keinen Anspruch auf Macht. Betrachtet man umgekehrt jedoch ihre Lebenssituation, lassen sich Rückschlüsse auf jene Machtmechanismen ziehen, denen sie unterworfen sind, denn: „I take the position (…), that what people say about their situation implicitly contains a particular picture of the social world to which they relate“ (Yates 2005, 70).

Ein Beispiel dazu (Interview mit YZ, 24.4.13): Dieser Herr nimmt Psychopharmaka ein, um – so sein eigener Wissensstand – epileptische Anfälle zu verhindern. Tatsächlich leider er allerdings gar nicht unter Epilepsie, sondern zeigt aggressives Verhalten, wogegen auch die Medikamente verordnet wurden. Dieses Wissen wird ihm jedoch vorenthalten. Das Ausüben von Macht über diese Person zeigt sich hier auf unterschiedlichen Ebenen und wirkt massiv auf dessen Leben ein.

Dieses Beispiel führt uns unmittelbar zu forschungsethischen Fragestellungen: Ist es angebracht, als Wissenschaftlerin diesen Herren darüber aufzuklären, dass er belogen wird? Dürfen Betreuungspersonen auf Missstände hingewiesen werden, wenn der/die Forschungsteilnehmer_in dies ausdrücklich nicht wünscht? Welche Verantwortung hat die Wissenschaft in diesem Zusammenhang?

3 Forschungsethische Aspekte

Forschungsethische Aspekte spielen angesichts der gewählten Thematik und in Kollaboration mit Menschen mit Lernschwierigkeiten eine zentrale Rolle und müssen besonders achtsam bedacht und reflektiert werden, wenn Macht und Gewalt im Zuge des Forschungsprozesses weitgehend vermieden werden sollen. Unabdingbar notwendig dafür ist ein vertrauensvolles, respektierendes Verhältnis zwischen Forschungsteilnehmer_innen und der interviewenden Person. Die befragten Menschen mit Lernschwierigkeiten werden weitgehend in die Bearbeitung der Daten miteinbezogen, sodass der vertrauensvolle Umgang mit den gewonnenen Informationen sichergestellt wird. Einhergehend mit einem kollaborativen Ansatz habe ich mich dazu entschieden, die forschungsethischen Standards der Inklusiven Forschung (vgl. Walmsley und Johnson 2003) als Maßstab heranzuziehen, deren wichtigste Aspekte in Hinblick auf eine mögliche Reproduktion von Machtverhältnissen innerhalb des Forschungsprozesses kurz angerissen werden sollen.

Nutzen für die Forschungsteilnehmer_innen

Um die Gefahr zu minimieren, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten zugunsten des Informations- und Datengewinns ausgebeutet werden, ist es besonders wichtig, dass deren Nutzen aus einer Teilnahme an einem Forschungsprojekt eindeutig hervorgeht: „Menschen mit so genannter geistiger Behinderung sollten von der Teilnahme an einem Forschungsprojekt profitieren und keinerlei Nachteile davontragen. Dieses ethische Primat gilt für den gesamten Forschungsprozess und ist in allen Kontexten einer Untersuchung zu beachten und einzuhalten.“ (Buchner 2009, 516, Hervorhebungen im Original)

Leider ist es derzeit nicht möglich, die am Forschungsprojekt teilnehmenden Menschen mit Lernschwierigkeiten in angemessenem Ausmaß zu bezahlen. Dies erklärt sich nicht nur durch einen Mangel von Forschungsgeldern: Eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zieht den Verlust von finanziellen Sozialleistungen nach sich; außerdem kann eine langfristige Beschäftigung nach Abschluss des Forschungsprojektes nicht gewährleistet werden. Macht wird also bereits reproduziert: Während akademische Forscher_innen problemlos bezahlt werden können, steht diese Möglichkeit Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht oder unter erschwerten Umständen offen. Dennoch stellt sich die Frage, inwiefern Menschen mit Lernschwierigkeiten von einer Teilnahme am Forschungsprojekt profitieren könnten.

Durch Biographieforschung können Menschen mit Lernschwierigkeiten „(…) come to own and control the stories of their lives“ (Atkinson 2004, S. 691). Diese muss immer im Besitz der erzählenden Person bleiben – Informationen, die von den Forschungsteilnehmer_innen nicht zur Veröffentlichung freigegeben werden, dürfen nicht verwendet werden. Um auch in symbolischer Form sicherzustellen, dass die Forschungsteilnehmer_innen ihre eigene Biographie besitzen und als Anerkennung für die Zusammenarbeit erhalten diese ein individuelles „Lebensgeschichte-Buch“, das nicht veröffentlicht wird. Darin wird die gemeinsam erarbeitete Biographie in derjenigen Form festgehalten, die sich die betreffende Person wünscht und die somit zu ihrem ganz persönlichen Besitz wird.

Gewinnung von Forschungsteilnehmer_innen

Menschen mit Lernschwierigkeiten können abseits bereits bestehender persönlicher Beziehungen kaum direkt kontaktiert werden, sodass ein Anknüpfen an diese Personen oftmals über betreuende Institutionen oder Sachwalter_innen geschieht. Dies kann die Ergebnisse beeinflussen: Machtverhältnisse werden reproduziert, wenn nur diejenigen Menschen mit Lernschwierigkeiten teilnehmen können, die von den betreuenden Institutionen und/oder Sachwalter_innen informiert wurden. Buchner (2009) spricht von „Gatekeepern“, die im Sinne der Interessen der Institution über die Macht verfügen, zu bestimmen, ob in der entsprechenden Einrichtung überhaupt geforscht werden darf und wenn, welche Personen zur Befragung in Frage kommen (vgl. Buchner 2009 ). Bevorzugt werden sollten deshalb Forschungsteilnehmer_innen, die davon unabhängig (z.B. durch Selbstvertretungsorganisationen) gefunden wurden.

Informed Consent

Informiertes Einverständis wird definiert als „the participants’ unquestionable right to make a voluntary decision of whether or not to participate in the research“ und als „safeguard which protects the rights of participants and fulfils the responsibilities of researchers” (Swain et al. 1998). Dazu gehört neben bedingungsloser Freiwilligkeit auch das Offenlegen aller Informationen über das, was mit dem gewonnenen Datenmaterial geschieht (vgl. Milton 2000), aber auch das Recht, zu jedem Zeitpunkt die Mitarbeit am Forschungsprojekt zu beenden (vgl. Iacono 2006).

In Bezug auf eine mögliche Reproduktion von Macht und Gewalt im Zuge des Forschungsprozesses stellt informiertes Einverständnis das forschungsethische Kernelement dar. Im Optimalfall wird dies ausgedrückt durch Aussagen wie z.B. „Nein, das ist nicht, was ich gemeint habe“. Dazu gehört, dass alles, was den/die Forschungsteilnehmer_in betrifft, mit ihm/ihr abgesprochen werden muss: Gegen den Willen und ohne explizites Einverständnis darf keinerlei Information nach außen getragen oder publiziert werden. Daraus folgt auch, dass eventuell vorliegende Gewaltakte oder Fälle von Machtmissbrauch ohne ausdrückliche Zustimmung weder mit der betreffenden Einrichtung besprochen noch angezeigt werden dürfen.

Die Auseinandersetzung mit (forschungs-)ethischen Fragestellungen nimmt nicht nur im Zuge des Forschungsprojektes eine zentrale Rolle ein, sondern ist auch Kernelement der Auseinandersetzung mit Fragen des Einwirkens von Macht und Gewalt auf Menschen mit Lernschwierigkeiten, denn „we can consider how people align themselves with or resist particular injunctions and prescriptions for behavior, how one’s identification as a ‚person with learning difficulties’ is coextensive with a particular ‚way to live’, and how people relate to and interact with all of these factors.“ (Yates 2005, 69)

Daran anknüpfend ist eine theoretische Auseinandersetzung mit Fragen nach Macht, Gewalt und Elementen totaler Institutionen ohne Reflexion und Umsetzung forschungsethischer Standards in der wissenschaftlichen Praxis nicht ausreichend.

Literatur

Atkinson, D. (2004): Research and Empowerment: involving people with learning difficulties in oral and life history research. In: Disability & Society, Vol. 19, No. 7, 691-702.

Berger, E.; Hochgatterer, P.; Leithner, K.; Maryschka, C. and Grassl, R. (2006): Die Reintegration behinderter Menschen durch Ausgliederung aus psychiatrischen Einrichtungen – Das Wiener Deinstitutionalisierungsprojekt. In: Medizin für Menschen mit Behinderung, 3, 17-27.

Buchner, T. (2009): Das qualitative Interview mit Menschen mit einer so genannten gesitigen Behinderung. Ethische, methodologische und praktische Aspekte. In: Biewer, G.; Luciak, M. und Schwinge, M. (Hrsg.): Begegnung und Differenz. Länder – Menschen – Kulturen. Bad Heilbrunn: Klinkhardt Verlag, 516-528.

Foucault, M. (2005): Analytik der Macht. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

Foucault, M. (1977): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

Goffman, E. (1973): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

Iacono, T. (2006): Ethical challenges and complexities of including people with intellectual disability as participants in research. In: Journal of Intellectual & Developmental Disability, 173-179.

Milton, C. L. (2000): Informed Consent: Process or Outcome? In: Nursing Science Quarterly, Vol. 13, No. 4, 291-292.

Plaute, W. (2002): Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. In: Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (Hrsg.): Gewalt in der Familie – Rückblick und neue Herausforderungen. Gewaltbericht 2001. Wien: BM Soziale Sicherheit und Generationen, 345-375.

Rauchberger, M. (2007): Mein langer Weg vom Heim in die Wohngemeinschaft und von der Wohngemeinschaft in meine eigene Wohnung. Teil 1 - 3. In: Zeitschrift Behinderte Menschen. Online unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/rauchberger-weg1-I.html.

Selbstbestimmt Leben Innsbruck – WIBS (Hrsg.) (2012): Das Mut-Buch. Lebensgeschichten von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten. Neu Ulm: AG Spak Bücher.

Swain, J.; Heyman, B. und Gillman, M. (1998): Public Research, Private Concerns: ethical issues in the use of open-ended interviews with people who have learning difficulties. In: Disability & Society, Vol. 13, No. 1, 21-36.

Walmsley, J. und Johnson, K. (2003): Inclusive Research with People with Learning Disabilities. Past, Present and Future. London: Jessica Kingsley Publishers.

Westermann, G. und Buchner, T. (2008): Die Lebensgeschichte von Gerhard Westermann. Online unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/westermann-lebensgeschichte-I.html.

Yates, S. (2005): Truth, Power, and Ethics in Care Services for People with Learning Difficulties. In: Tremain, S. (Hrsg.): Foucault and the Government of Disability. Michigan: University of Michigan Press, 65-77.

Quelle

Kremsner, Gertraud (2014): Macht und Gewalt in den Biographien von Menschen mit Lernschwierigkeiten – eine (forschungsethische) Herausforderung? Erschienen in: Schuppener, S.; Bernhardt, N.; Hauser, M. und Poppe, F. (Hrsg.): Inklusion und Chancengleichheit. Diversity im Spiegel von Bildung und Didaktik. Bad Heilbrunn: Klinkardt; Seite 61.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.08.2015

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