Weiterbeschäftigung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderungen

Internationale Entwicklungen im Spiegel einer ILO-Vergleichsstudie

Autor:in - Martin Albrecht
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 13, Nov. 1999 impulse (13/1999)
Copyright: © Martin Albrecht 1999

Weiterbeschäftigung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderungen

Die arbeitsmarktbezogene Behindertenpolitik in vielen Industrieländern hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Konkret kann dieses Ziel bedeuten, die vergleichsweise geringere Erwerbsquote bzw. höhere Arbeitslosenquote von Behinderten derjenigen Nicht-Behinderter weitgehend anzugleichen. Häufig stehen hierbei Maßnahmen zur Eingliederung von Personen im Vordergrund, deren Zugangschancen auf dem regulären Arbeitsmarkt infolge ihrer Behinderung relativ gering sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine erstmalige Arbeitsmarktintegration angestrebt wird oder wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderungen längerfristig nicht erwerbstätig war.

Die öffentliche Diskussion sowie die staatliche Behindertenpolitik widmen dagegen der Gruppe von Personen weniger Aufmerksamkeit, deren bestehendes Beschäftigungsverhältnis infolge einer Behinderung gefährdet ist. Dies erstaunt insofern, als Behinderungen in den wenigsten Fällen angeboren sind, sondern im Verlauf des Lebens, meist als Folge einer allgemeinen Krankheit, auftreten. Die Mehrzahl von Behinderten, für die eine Erwerbstätigkeit prinzipiell möglich erscheint, ist von beschäftigungsgefährdenden Behinderungen zu einem Zeitpunkt betroffen, zu dem sie mitten im Erwerbsleben steht. Diese Gefährdung kann dadurch verursacht werden, daß eine Behinderung erstmalig auftritt oder daß durch das Fortschreiten einer bereits existierenden Behinderung die Ausübung der gegenwärtigen Beschäftigung erstmalig signifikant beeinträchtigt wird.

Gegenstand der Studie

Diese in der öffentlichen Diskussion relativ vernachlässigte Gruppe von Behinderten steht im Mittelpunkt einer internationalen Vergleichsstudie, die in den Jahren 1997/98 auf Initiative der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des "Global Applied Disability Research and Information Network on Employment and Training" (GLADNET) in acht Industrieländern durchgeführt wurde. Untersucht wurden explizit Strategien, die zu einer Weiterbeschäftigung oder einer möglichst raschen Wiedereingliederung von Arbeitnehmern beitragen, deren Beschäftigungsverhältnis infolge von Behinderung gefährdet ist oder bereits beendet wurde. Es geht also um behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die entweder (noch) erwerbstätig sind oder die zumindest noch als relativ "arbeitsmarktnah" bezeichnet werden können. Damit setzt die Studie bewußt einen anderen Akzent als ein Großteil der Untersuchungen und Literatur zum Themenbereich "Behinderte und Arbeitswelt", der sich traditionell eher mit der Arbeitsmarktintegration der Gruppe der relativ "arbeitsmarktfernen" schwervermittelbaren (Schwer-) Behinderten befaßt.

Die Aufgabe der Studienteams in den teilnehmenden Ländern war es, Weiterbeschäftigungsstrategien im jeweiligen "nationalen System" der Behindertenförderung zu identifizieren und auf ihre Effektivität hin zu analysieren. Unter Weiterbeschäftigung ("job retention") wird in der Studie die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber verstanden, wobei sich die Art und der Umfang der Tätigkeit verändern können. Ebenso werden damit Fälle bezeichnet, in denen Arbeitnehmer nach einer Periode bezahlter oder unbezahlter behinderungsbedingter Abwesenheit an ihr voriges Beschäftigungsverhältnis wieder anknüpfen. Wiedereingliederung ("return to work") bezieht sich hingegen auf Fälle, in denen eine möglichst frühzeitige Rückkehr ins Erwerbsleben gelingt, nachdem das vorige Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit den Erwerbslosenstatus innehatte.

Die Arbeit der Studienteams geschah mit Hilfe eines für alle Teilnehmerländer identischen Fragekatalogs, um internationale Vergleichbarkeit und das Zusammenführen von Ergebnissen zu ermöglichen. Fünf Bereiche wurden nach Weiterbeschäftigungsstrategien untersucht: staatliche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Systeme der (finanziellen) sozialen Sicherung, unterstützende Dienstleistungen und berufliche Rehabilitation, Anpassung von Arbeit und Arbeitsplatz und betriebliche Behindertenpolitik. Dabei wurde gezielt nach institutionellen Regelungen, Leistungsarten und Akteuren gefragt. Im Vordergrund standen stets beabsichtigte und nicht-beabsichtigte Wirkungen auf die Zielgrößen "Weiterbeschäftigung" und "frühzeitige Wiedereingliederung" sowie die Frage nach dem Zusammenwirken der verschiedenen Bereiche und eventuell auftretenden Konflikten.

Schwierigkeiten ergaben sich für die Studienteams dadurch, daß sich "nationale Systeme" in vielen Fällen nicht im Hinblick auf bestimmte Leistungsarten oder gar Zielgrößen beschreiben lassen. Gerade z.B. das Rehabilitationssystem in Deutschland ist primär nach Institutionen strukturiert, die zwar teilweise auf dieselben Ziele hinarbeiten, dies jedoch in einem jeweils gesonderten Kontext institutioneller Bedingungen tun (man vergleiche beispielsweise die Bemühungen um Weiterbeschäftigung Behinderter von Hauptfürsorgestellen im Rahmen der begleitenden Hilfe mit denen der gewerblichen Berufsgenossenschaften). Weiterhin wirken häufig Maßnahmen der Behindertenpolitik begünstigend auf die Weiterbeschäftigung von Behinderten, ohne daß dies als explizites Ziel erkennbar ist (dies gilt z.B. für die Schwerbehindertenabgabe in Deutschland). Auch läßt sich das Ziel einer möglichst raschen Wiedereingliederung behinderter Erwerbspersonen meist nicht eindeutig vom Ziel der Ersteingliederung bzw. Eingliederung nach längerfristiger Erwerbslosigkeit separieren.

Die genannten Probleme schlagen sich in der statistischen Datenerfassung und -auswertung nieder. In Deutschland gibt es z.B. keine brauchbare trägerübergreifende Rehabilitationsstatistik, die Aussagen über die Effizienz des Gesamtsystems zuließe. Für den wachsenden Sektor privater Rehabilitationsdienste in den USA gibt es generell kaum Daten, da keinerlei Publizitätserfordernisse bestehen. Schließlich ist ein großer Teil von Behinderungen, der für die Studie relevant ist, nicht statistisch erfaßt, weil viele Behinderungen, die ein Beschäftigungsverhältnis gefährden, nicht offensichtlich sind und keiner im Gesetz festgelegten Definition entsprechen. Dies gilt insbesondere für die zunehmende Anzahl psychisch und streßbedingter Behinderungen in der Arbeitswelt.

Internationale Entwicklungen

Durch das Zusammenführen der Informationen und Analysen aus den einzelnen Teilnehmerländern der ILO-Studie können auf internationaler Ebene einige wesentliche Entwicklungslinien aufgezeigt werden, die für die Weiter- bzw. Wiederbeschäftigung "arbeitsmarktnaher" Behinderter von Bedeutung sind. In allen Ländern finden die Bemühungen um einen Verbleib von Behinderten im Erwerbsleben in einem äußerst komplexen und dynamischen Umfeld statt, daß durch fehlende Koordination gekennzeichnet ist. Struktureller Wandel auf den Arbeitsmärkten, Kostenreduzierung in staatlichen Unterstützungsprogrammen, die Abkehr von "passiven" Transferzahlungen und eine Reorientierung zugunsten "aktivierender" Unterstützungsmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik, damit verbundene Umstrukturierungen im System der sozialen Sicherung, die verstärkte Einführung wettbewerblicher Elemente in Systemen öffentlicher Leistungen sowie die Trennung von Finanzierung und Leistungserbringung und die daraus resultierenden Effizienzprobleme sind die wesentlichen Faktoren und Entwicklungen, die die Rahmenbedingungen für die Strategien der Weiter- und Wiederbeschäftigung Behinderter determinieren.

Als bedeutendste Instrumente und Strategieansätze, mit denen Behinderte im Erwerbsleben gehalten werden können, haben sich naheliegenderweise diejenigen als vielversprechend identifizieren lassen, die in möglichst enger Verbindung zu regulären Beschäftigungsverhältnissen stehen. Dazu zählen arbeitsbegleitende Betreuungs- und Unterstützungsdienste sowie technische und organisatorische Anpassungen des Arbeitsplatzes an die Erfordernisse, die aus Behinderungen für die jeweilige Erwerbstätigkeit resultieren. Der Erhalt eines Beschäftigungsverhältnisses gelingt um so eher, je weitergehend der Prozeß der beruflichen Rehabilitation innerhalb der betrieblichen Sphäre stattfinden kann. Darüber hinaus haben Möglichkeiten, Sozialleistungen mit Erwerbseinkommen zu kombinieren, einen positiven Einfluß auf die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen bei Behinderung. Essentiell ist, daß Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer ständig in Verbindung miteinander stehen, während die genannten Ansätze und Instrumente zur Anwendung gelangen.

Die international feststellbaren Trends weisen zwar weitgehend eine übereinstimmende Richtung auf; jedoch erscheint es sinnvoll, nicht nur hinsichtlich einer unterschiedlichen Geschwindigkeit und Gewichtung dieser Entwicklungen, sondern auch wegen der voneinander abweichenden Ausgangspunkte kontinentaleuropäische Länder (in der Studie zählen dazu Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Schweden) den angelsächsischen Ländern (USA, Großbritannien, Neuseeland, Kanada) gegenüberzustellen. Im folgenden soll vor allem auf die Bedeutung ökonomischer Anreize auf betrieblicher Ebene für die Chancen von Behinderten, ihre Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten, näher eingegangen werden. Diese Anreize sind besonders in den angelsächsischen Ländern von Bedeutung und stehen hier in einem eher substitutiven Verhältnis zu gesetzlichen Auflagen. Aus der Sicht arbeitsbegleitender Unterstützungsdienste und für die berufliche Rehabilitation erscheinen speziell die diesbezüglichen Erkenntnisse der ILO-Studie von Interesse.

"Verbetrieblichung" der Behindertenpolitik

Ein in allen Ländern zu beobachtender Trend ist, daß sich der Staat infolge fiskalischer Zwänge als Akteur der Behindertenpolitik zumindest aus ausgabenintensiven Bereichen tendenziell zurückzieht. Großzügige Invaliditätsrenten staatlicher bzw. öffentlicher Systeme, die teilweise für zunehmende kostenträchtige Frühverrentung verantwortlich gemacht werden, unterliegen Kürzungen oder werden an strengere Auflagen geknüpft. Anbieter von Rehabilitationsleistungen, die ihr Entgelt vornehmlich aus öffentlichen Finanzierungsquellen beziehen, sollen verstärkt wettbewerblichen Effizienzanreizen ausgesetzt werden (zum Beispiel durch Einführung von persönlichen Budgets für Rehabilitanden in den USA und den Niederlanden). Ein aus deutscher Sicht besonders interessanter, weil relativ neuartiger Aspekt ist die mit dem Rückzug des Staates verbundene zunehmende Verlagerung von - letztlich finanzieller - Zuständigkeit für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis durch Behinderung gefährdet wird, zu den Unternehmen. Eine solche Verlagerung ist in den USA seit jeher üblich und kann seit einigen Jahren in den Niederlanden beobachtet werden.

Als Konsequenz befinden sich die Betriebe häufig in einer prekären Situation: Auf der einen Seite erzeugt der sich verschärfende internationale Wettbewerb im Zuge von Marktliberalisierungen zunehmend Druck, durch Behinderung leistungsgeminderte Arbeitnehmer zu entlassen. Andererseits läßt jedoch eine weitreichendere finanzielle Zuständigkeit für diese Arbeitnehmer ein solches Verhalten für die Unternehmen teuer werden. Dahingehende Regelungen erzeugen also starke ökonomische Anreize für Betriebe, nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten von Behinderung betroffener Arbeitnehmer zu suchen. In diesem Zusammenhang konstatiert die ILO-Studie eine zunehmende Relevanz von Einflüssen aus dem Versicherungssektor.

In den USA erfolgt die Absicherung von Erwerbstätigen gegen Krankheit und Behinderung (notgedrungen) primär über die Arbeitgeber, da es keinen umfassenden Sozialversicherungsschutz gibt. Die Unternehmen zahlen für ihre Beschäftigten (ganz oder teilweise) Versicherungsprämien an private Versicherungsunternehmen und sichern sich häufig selbst über private Versicherungen gegen die finanziellen Risiken ab, die ihnen aus Leistungsverpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern entstehen. Folglich spielen private Versicherungsunternehmen eine bedeutende Rolle, und zwar nicht nur im Hinblick auf Einkommensersatzleistungen, sondern auch für die Organisation von Rehabilitationsleistungen, die vornehmlich dem Ziel einer Weiterbeschäftigung dienen.

Zunehmende Bedeutung von Versicherungen

Aus dem amerikanischen bundesstaatlich organisierten Unfallversicherungssystem (workers' compensation) stammt das Gestaltungselement der Erfahrungstarifierung (experience rating), aus dem sich besonders starke Anreize hinsichtlich der Weiterbeschäftigung behinderter Arbeitnehmer ergeben. Hierbei handelt es sich um ein Tarifsystem, daß die Höhe der vom versicherten Unternehmen zu leistenden Versicherungsprämie an Erfahrungswerten orientiert. Im Rahmen der Absicherung gegen die Folgen von Behinderung bedeutet dies, daß die zu leistende Prämie für ein Unternehmen steigt, wenn in der vergangenen Periode mehr Versicherungsleistungen wegen Behinderungen von Beschäftigten erbracht werden mußten. Arbeitgeber haben folglich einen ausgeprägten Anreiz, eine möglichst schnelle Wiedereingliederung eines behinderten Arbeitnehmers zu erreichen, damit sich die Versicherungskosten der behinderungsbedingten Arbeitsunterbrechung nicht mehr als nötig auf die nächste Prämienfestlegung auswirken. Auch die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland nutzt in ihrer Beitragsgestaltung in gewissem Umfang Formen der Erfahrungstarifierung. In den USA ist diese Form der Prämienbestimmung am stärksten ausgeprägt; große Unternehmen unterliegen dort vollständig der Erfahrungstarifierung.

Mit Erfahrungstarifierung wird eine bestimmte Vorstellung darüber assoziiert, wer für bestimmte Risiken verantwortlich ist bzw. wer bestimmte Risiken zumindest zu beeinflussen vermag. In der betrieblichen Unfallversicherung wird Erfahrungstarifierung bewußt als Instrument eingesetzt, Arbeitgeber zu einer verstärkten Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Maßnahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz anzuhalten. Die Behinderungen einer großen Anzahl von Erwerbstätigen resultieren jedoch nicht aus Arbeitsunfällen oder (gesetzlich anerkannten) Berufskrankheiten, so daß sie auch nicht in den Genuß von Leistungen betrieblicher Unfallversicherungen gelangen.

In den USA sehen sich Arbeitgeber jedoch zunehmend dazu veranlaßt, ihren Arbeitnehmern (freiwillig) auch Absicherungen gegen nicht berufsbezogene Behinderungen anzubieten. Dies ist u.a. eine Folge der niedrigen Arbeitslosigkeit und des daraus hervorgehenden verstärkten Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitskräfte. Werden solche Leistungen angeboten, dann sind Arbeitgeber stets daran interessiert, die damit verbundenen Versicherungskosten zu minimieren. Eine effektive, frühzeitige berufliche Rehabilitation stellt ein zunehmend wichtiges Instrument dar, dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bedeutet die Freiwilligkeit dieser weitergehenden Absicherungsleistungen auch, daß Arbeitgeber auf steigende Versicherungsprämien mit einer Reduzierung des Versicherungsschutzes (z.B. in Form einer höheren Selbstbeteiligung der Arbeitnehmer) reagieren können.

In den Niederlanden haben neue Gesetze in den letzten Jahren zu einer umfangreichen Verlagerung der Zuständigkeit für die Absicherung gegen das Krankheits- und Behinderungsrisiko zu den Betrieben geführt. Seit 1996 sind Arbeitgeber in den Niederlanden zu einer 70%igen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von einem Jahr (statt bisher einem halben Jahr) verpflichtet. Seit 1998 - mit Inkrafttreten des Gesetzes der Beitragsdifferenzierung und Marktwirkung in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung - müssen Arbeitgeber nun auch vollständig für die Absicherung gegen langfristige Krankheit bzw. Behinderung aufkommen; Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge mehr. Ein Teil des Arbeitgeberbeitrags wird gemäß dem betrieblichen Invaliditätsrisiko differenziert, welches an den Aufwendungen der Sozialversicherung für Leistungen an erwerbsunfähige Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens gemessen wird.

Den Arbeitgebern wird es freigestellt, sich ganz oder teilweise gegen das Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall privat zu versichern. Zudem ist der differenzierte Anteil des Beitrags zur Invaliditätsversicherung nicht obligatorisch. Arbeitgeber können das dadurch abgesicherte Risiko, nämlich die Deckung der Kosten infolge von Behinderung für fünf Jahre, auch selbst tragen oder sich dagegen bei privaten Versicherungsunternehmen absichern. Der Gesetzgeber möchte durch Einräumung einer solchen Opting-out-Möglichkeit ausdrücklich die Entfaltung von Marktkräften durch Wettbewerb fördern. In den Niederlanden erhofft man sich gerade auch von privaten Versicherern, daß sie Arbeitgeber in ihren Bemühungen, behinderte Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen, unterstützen. Es wird berichtet, daß ihr Einfluß auf betriebliche Maßnahmen im Umgang mit krankheits- oder behinderungsbedingter Abwesenheit vom Arbeitplatz und der Prävention derselben zunimmt. Dabei profitieren private Versicherungen von ihren Erfahrungen mit der Absicherung des Invaliditätsrisikos von Selbständigen.

Chancen und Risiken

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten internationalen Entwicklungen ist nun zu fragen, was für und was gegen eine umfangreichere Zuständigkeit der Unternehmen für die Absicherung des Behinderungsrisikos und ein damit verbundenes stärkeres Gewicht privater Versicherungsunternehmen spricht. Positiv gesehen werden kann, daß ökonomische Anreize, die häufig eine sehr starke Wirkung auf die Effizienz von Leistungen entwickeln, stärker für die Sicherung der Arbeitsmarktintegration von Behinderten genutzt werden können. Der Zusammenhang zwischen Investitionen in Rehabilitation und langfristigen Kostenreduktionspotentialen wird von einem Unternehmen, das sich im Marktwettbewerb befindet, viel stärker wahrgenommen als von Sozialversicherungsträgern. Letztere sind zwar per Gesetz dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" verpflichtet, und auch Sozialversicherungsträger sind budgetären Zwängen ausgesetzt und daher an der Realisierung von Einsparpotentialen interessiert. Jedoch unterscheiden sich Art und Intensität der Wirtschaftlichkeitszwänge und der Sanktionierung unwirtschaftlichen Verhaltens fundamental von dem eines gewerblichen Betriebs.

Die Absicherung gegen Behinderung über die Arbeitgeber bedingt zudem, daß finanzielle Anreize, Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation effektiv durchzuführen, direkt an der Stelle wirksam werden, wo berufliche Rehabilitation idealerweise enden sollte, und zwar im Unternehmen. Geht der Anreiz zur Rehabilitation direkt vom Arbeitgeber aus, können Rehabilitationsmaßnahmen in stärkerem Maße so gestaltet werden, daß sie in optimaler Weise dem Ziel der Weiterbeschäftigung entsprechen - d.h. sowohl der individuellen Behinderung als auch den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen gerecht werden. Dabei können Arbeitgeber auf die Unterstützung und die Expertise von Sozialversicherungsträgern, von privaten Versicherern sowie von unabhängigen Rehabilitationsdiensten zurückgreifen.

Die angesprochenen ökonomischen Anreize können ihre starke Wirkung allerdings auch zum Nachteil behinderter Erwerbspersonen entfalten. Zunächst gilt zu bedenken, daß ein verstärkter Druck in den Betrieben, Arbeitnehmer mit Behinderungen in der Beschäftigung zu halten, zu einer (noch mehr) nachlassenden Bereitschaft führt, "arbeitmarktferne" Behinderte einzustellen. Dies gilt übrigens gleichermaßen für eine verstärkte Hinwendung staatlicher Behindertenpolitik zugunsten der Förderung "arbeitsmarktnaher" Behinderter. Ein weiteres Problem stellen sog. Selektions- oder Creaming-Effekte dar, die dazu führen, daß sich die beschriebenen positiven Wirkungen lediglich auf die "leichten Fälle" beschränken. Dieses Phänomen kann auch in staatlichen Förder- und Rehabilitationssystemen festgestellt werden. Eine "Verbetrieblichung" des Behinderungsrisikos könnte jedoch zu einer Verschärfung dieses Problems führen. So ist damit zu rechnen, daß Arbeitgeber mehr Ressourcen der "Selektion guter Risiken" bei Einstellungsentscheidungen widmen, um die Rekrutierung von Personen mit höheren Gesundheitsrisiken weitestgehend zu vermeiden.

Darüber hinaus bewirken ökonomische Anreize nicht nur eine möglichst frühzeitige Intervention beim Auftreten von Behinderungen von Arbeitnehmern; sie führen ebenfalls dazu, daß den Entscheidungen über innerbetriebliche Rehabilitationsmaßnahmen verstärkt Kalkulationen zugrunde gelegt werden, die denselben Maßstäben genügen wie diejenigen genereller betrieblicher Investitionsentscheidungen. Auch wenn dies ökonomisch sinnvoll erscheint, so sind hier doch Konflikte mit sozialpolitischen Zielen vorgezeichnet. Schließlich besteht die Gefahr, daß bei den Bemühungen um frühzeitige Intervention zu sehr reine Kostenaspekte im Vordergrund stehen und behinderte Arbeitnehmer in gesundheitlicher Hinsicht sogar zu früh an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Formel "Rückzug des Staates - mehr betriebliche Zuständigkeit in der Behindertenpolitik" birgt also sowohl Chancen als auch Risiken. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Angebotsstrukturen von Dienstleistungen zur Integration. Von einem dezentralen betrieblichen Ansatz in Rehabilitationssystemen sind erweiterte Möglichkeiten zu erwarten, Unterstützungs- und Rehabilitationsdienste flexibel und individuell zu gestalten und damit den teilweise völlig verschiedenen Bedürfnissen von behinderten Erwerbspersonen gerecht zu werden. Gleichzeitig präsentiert sich die damit einhergehende Angebotsvielfalt aus Sicht der Nutzer komplex und intransparent. Umfassendere Unterstützungskonzepte und Qualitätsstandards lassen sich so kaum noch etablieren, Kooperationen zwischen Leistungsanbietern werden immer schwieriger - Kritikpunkte, die bereits im Hinblick auf das gegliederte Rehabilitationssystem in Deutschland vorgebracht werden.

Zwei Ansätze der Behindertenpolitik, die besonders in angelsächsischen Ländern zu finden sind, werden in der ILO-Studie quasi als Reflex auf die aufgezeigten Entwicklungen genannt. Hervorgehoben wird die zunehmende Bedeutung von individuellen Rechten von Behinderten, die sich aus Antidiskriminierungsgesetzen ergeben. Sie stehen in einem gewissen Kontrast zu stärker gruppenorientierten Schutzregelungen, wie sie z.B. im deutschen Schwerbehindertengesetz zu finden sind. Eine stärkere betriebliche Zuständigkeit für Behinderungsrisiken von Erwerbstätigen bringt es mit sich, daß auch der Spielraum für die Entscheidung darüber, welchem Behinderten wieviel an Unterstützung zukommen soll, in einem größeren Umfang von den Betrieben nach ihrem Ermessen genutzt werden kann. Gerade in den USA wird es daher als erforderlich angesehen, den daraus resultierenden möglichen Problemen durch eine Stärkung der individuellen Rechte von Behinderten zu begegnen. Daneben wird auch der Unterstützten Beschäftigung in den angelsächsischen Ländern z. Zt. noch ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen als in Kontinentaleuropa. Im anglophonen Bereich gelten segregierte geschützte Einrichtungen als weit weniger erstrebenswert; auch Schwer- und geistig Behinderte haben dort mehr Möglichkeiten, einer regulären Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nachzugehen.

Fazit

Nach den Erkenntnissen aus der ILO-Studie erfordert eine stärkere Berücksichtigung der "arbeitsmarktnahen" Behinderten, Unterstützungsleistungen noch mehr den betrieblichen Realitäten anzunähern, um rechtzeitig und wirkungsvoll einer Gefährdung bestehender Beschäftigungsverhältnisse infolge von Behinderung entgegenzuwirken bzw. eine behinderungsbedingte Periode der Erwerbslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Dabei sind eventuelle negative Effekte einer "Verbetrieblichung" von Behinderungsrisiken zu berücksichtigen; gegebenenfalls kann ihnen durch gesetzliche Rahmenbedingungen begegnet werden. Die Weiter- bzw. Wiederbeschäftigung "arbeitsmarktnaher" Behinderter stellt neben der nachhaltigen Sicherung der Eingliederung zuvor "arbeitsmarktferner" Behinderter aus Sicht der Unterstützten Beschäftigung ebenfalls eine Herausforderung dar, unter Berücksichtigung ihrer Expertise, im Kontext bestehender Beschäftigungsverhältnisse mit besonderen Kenntnissen der betrieblichen Verhältnisse zu agieren, zugleich aber auch eine große Chance.

Literatur

Thornton, Patricia et al.: International Research Project on Job Retention and Return to Work Strategies for Disabled Workers. Key Issues. Genf: International Labour Organization 1998.

Diese Veröffentlichung sowie die acht Länderberichte können unter folgender Adresse bezogen werden:

Customer Service, ILO Publications,

International Labour Office,

CH-1211 Geneva 22, Switzerland.

Kontaktadresse:

Martin Albrecht, Zentrum für Arbeit und Soziales - Universität Trier

Universität Trier

Fachbereich IV - ZENTRAS

D- 54286 Trier

Quelle:

Martin Albrecht: Weiterbeschäftigung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderungen - Internationale Entwicklungen im Spiegel einer ILO-Vergleichsstudie

Erschienen in: impulse Nr. 13 / November 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.02.2005

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