Integrationsfachdienste - Quo vadis?

5. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) vom 29.09. bis 01.10.1999 in Teltow/Brandenburg

Autor:in - Rolf Behncke
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 13, Nov. 1999 impulse (13/1999)
Copyright: © Rolf Behncke 1999

5. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB)

Welche Entwicklung Unterstützte Beschäftigung und die Integrationsfachdienste innerhalb des Systems der beruflichen Rehabilitation der Bundesrepublik Deutschland nehmen werden, interessierte über 250 TagungsteilnehmerInnen, die die 5 Jahrestagung der BAG UB in Teltow besuchten. Das Jubiläumsjahr "5 Jahre Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung" wurde zum Anlass genommen, die gegenwärtigen Entwicklungstendenzen hinsichtlich ambulanter Formen der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung kritisch zu beleuchten. Zeitpunkt und Thema der Tagung waren außerordentlich gut plaziert:

  1. Im Rahmen der Neuformulierung des Sozialgesetzbuches IX werden Angebote der beruflichen Eingliederung und insbesondere das Angebot von Integrationsfachdiensten gesetzlich verankert. In Teltow lag das Eckpunktepapier der Koalitionsarbeitsgruppe Behindertenpolitik zum SGB IX vor, in dem diese Angebote bereits vorgesehen sind. Herr Dr. Cramer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kündigte auf der Tagung eine vorgezogene gesetzliche Regelung diesen Komplex betreffend an.

  2. Nach anderthalbjähriger Tätigkeit liegen erste Arbeitsergebnisse des sogenannten Modellversuches Integrationsfachdienste des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vor. Insbesondere die dort gemachten Erfahrungen werden Einfluss auf die Angebotspalette, der Zielgruppe und der institutionellen Einbindung von Fachdiensten im Rehabilitationssystem haben.

In einer auf der Jahrestagung verabschiedeten Brandenburger Erklärung (siehe: http://www.bag-ub.de/ ) wurden Forderungen der BAG UB hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung von Integrationsfachdiensten in Deutschland zusammengefasst. Von zentraler Bedeutung sind insbesondere die Forderungen nach der Unabhängigkeit der Fachdienste, nach der prinzipiellen Zuständigkeit der Fachdienste auch Menschen mit schweren Behinderungen, WfB-MitarbeiterInnen und SchulabgängerInnen und die Forderung nach der professionellen Ausstattung von Fachdiensten, die es ermöglicht, auch langfristig unter Umständen dauerhaft Unterstützung am Arbeitsplatz zu gewähren.

In Arbeitsgruppen, Workshops sowie zwei Podiumsdiskussionen, einmal mit den Sozialpolitikern der Parteien sowie den Fachvertretern der Kostenträger wurden diese Forderungen intensiv diskutiert. Im Grundsatz bestand schon eine schon fast erstaunliche Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendigkeit, der Fachlichkeit und Wünschbarkeit von Integrationsfachdiensten im System der beruflichen Rehabilitation. In einigen Diskussionsbeiträgen Erfahrungsberichten von den Modellprojekten wurden kritische Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung und Arbeitsweise von Integrationsfachdiensten in der Zukunft aufgeworfen:

  • Insbesondere auf Grund der Erfahrungen einiger Modellfachdienste ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher, ob in Zukunft Integrationsfachdienste in Beratung, Betreuung und Unterstützung in fachlicher Unabhängigkeit von einzelnen Kostenträgern werden arbeiten können. Insbesondere gibt es vermehrt Hinweise, dass Seitens der Arbeitsverwaltung eine enge Anbindung der Fachdienste angestrebt wird.

  • Wird das Angebot der Integrationsfachdienste wirklich auch für den Personenkreis offen stehen, der in den Modellrichtlinien aus dem November 1997 noch ausdrücklich als eine der Zielgruppen der Fachdienste erwähnt worden ist, - die MitarbeiterInnen in den Werkstätten für Behinderte? Oder steht zu befürchten, dass Seitens der Kostenträger vorwiegend der Personenkreis der beim Arbeitsamt gemeldeten arbeitslosen Schwerbehinderten als Zielgruppe für die IFD definiert wird?

  • Wird die personelle Ausstattung der Fachdienste es ermöglichen, auch eine langfristige Unterstützung am Arbeitsplatz zu gewähren? Oder werden "Zwei- bis Drei-Personen"-fachdienste zwangsläufig ihr Unterstützungsangebot in dem Augenblick abbrechen müssen, wenn nach einer erfolgreichen Vermittlung eine längere Qualifizierung und Begleitung erforderlich sein sollte?

Neben diesen zentralen Themen wurden aber auch andere Punkte diskutiert, beispielsweise Fragen der Arbeitsplatzassistenz, der finanziellen Förderung von Beschäftigungsverhältnissen, des persönlichen Budgets, Qualität in der Arbeitsweise von Fachdiensten, um nur einige zu erwähnen.

Zwei Workshops seien besonders hervorgehoben:

  • Fester Bestandteil der Tagungen der BAG UB ist es mittlerweile, dass Unterstützten ArbeitnehmerInnen ein Forum geboten wird, ihre Erfahrungen auszutauschen und Forderungen aufzustellen. So wurde z.B. in Teltow die Forderung von den unterstützten ArbeitnehmerInnen erhoben, dass der Ausbau der Integrationsfachdienste in Deutschland zügig vorangetrieben und die fachliche Qualifikation der IFD-MitarbeiterInnen erhöht wird.

  • In einem Workshop wurde von Susan Scott-Parker über die Erfahrungen des Employers Forum on Disability in Großbritannien berichtet. Die bisherigen Erfolge dieses Unternehmenszusammenschlusses zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Beratungsleistungen bei der Beschäftigung von behinderten ArbeitnehmerInnen stoßen auch in der bundesdeutschen Diskussion auf reges Interesse.

Insgesamt können Verlauf und Ergebnis der Tagung als Erfolg gewertet werden. Dazu haben nicht nur die inhaltlichen Diskussionen sondern auch der reibungslose organisatorische Ablauf und die gute Stimmung der TeilnehmerInnen sowohl in den Diskussionsveranstaltungen aber auch bei der abendlichen Feier beigetragen.

Rolf Behncke, Vorsitzender BAG UB - Hamburg

Quelle:

Rolf Behncke: Integrationsfachdienste - Quo vadis?

Erschienen in: impulse Nr. 13 / November 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2006

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