Bericht über den "People First Weltkongreß 1998"

Autor:in - Doris Haake
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: vom 23.-25. April 1998 in Anchorage, Alaska. erschienen in: impulse Nr. 11, Jän. 1999 impulse (11/1999)
Copyright: © Doris Haake 1999

Bericht über den "People First Weltkongreß 1998"

Hallo!

Ich bin Doris Haake, ich komme aus Hamburg, ich bin Sprecherin für People First Deutschland und die Gruppe "Die starken Engel" in Hamburg.

People First in Deutschland

Eine People First Gruppe ist eine Selbsthilfe- und Selbstbestimmungsgruppe für Menschen mit Lernschwierigkeiten und anderen Beeinträchtigungen. Wir haben jetzt 19 Gruppen in Deutschland. Einmal im Jahr treffen sich alle People First Gruppen in Deutschland. Im Oktober 1997 haben sich 10 Gruppen aus Deutschland in Melsungen getroffen und haben über die Aktion Grundgesetz, Wohnen, Freizeit, den Kongreß in Anchorage, Alaska, und die Tagung in Den Haag gesprochen und Sprecher gewählt. Im Juni 1998 fand das zweite bundesweite Treffen statt. Das Projekt "Wir vertreten uns selbst" in Kassel unterstützt den Aufbau von People First Gruppen in Deutschland. Das Projekt gibt es seit dem 30.11.1997. Ich arbeite im Betroffenenbeirat des Projektes mit.

People First Weltkongreß in Alaska

Ich bin als eine der Sprecherinnen der People First Gruppe ausgewählt worden, People First Deutschland auf dem Weltkongreß in Alaska zu vertreten. Auf der Tagung waren knapp 1000 Leute aus verschiedenen Ländern. Wir haben über die UNO Erklärung über die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen ("Standard Rules"), People First in Europa und unsere Forderungen gesprochen. In einem Workshop haben wir darüber diskutiert, wie wir selbstbestimmt handeln können. Hier einige Auszüge aus dem Workshop:

Was ist falsch? Welche Probleme haben wir?

  • Wir können mehr machen als uns zugetraut wird.

  • Wir wollen nicht kontrolliert werden.

  • Wir wollen mehr Freunde haben.

  • Wir wollen klare und verständliche Informationen.

  • Wir wollen Wahlmöglichkeiten, um selbst bestimmen zu können.

  • Wir wollen stärker werden in der Gemeinschaft.

  • Wir wollen mit behindertengerechten öffentlichen Verkehrsmitteln überall hinkommen.

  • Wir haben ein Recht auf Erziehung gemeinsam mit anderen Kindern - alle Kinder gehören dazu.

  • Wir haben ein Recht auf ein eigenes Zuhause.

  • Wir haben ein Recht auf Eigentum.

  • Wir haben ein Recht auf Ausbildung.

  • Wir haben ein Recht auf Unterstützung außerhalb von Einrichtungen.

  • Wir wollen nicht weiter wegen unserer Behinderung diskriminiert werden.

  • Wir haben ein Recht, normal als Menschen wahrgenommen zu werden.

Was wir selber tun können - 7 Tips um Kraft, zu sammeln:

  • Erhebe Deine Stimme! Habt keine Angst zu sprechen!

  • Jeder ist eine wichtige Person ! Kenne Deine Stärken und Fähigkeiten!

  • Steht für Euch selber ein!

  • Tut Euch mit anderen Betroffenen zusammen! Hört Euch gegenseitig zu! Versuche andere zu verstehen und Euch gegenseitig zu unterstützen!

  • Lernt Eure Rechte kennen ! Lerne Deine Unterstützungsmöglichkeiten kennen!

  • Wählt selber aus, was Ihr wollt und was nicht!

  • Erweitert Euren Freundeskreis und bezieht Bekannte mit ein! Lerne zu organisieren und andere zusammenzubringen!

Der Weltkongreß von People First war eine gute Möglichkeit sich mit Betroffenen aus anderen Ländern auszutauschen. Die Situation in den verschiedenen Ländern ist zwar unterschiedlich, aber überall ist es notwendig, daß sich Betroffene für ihre Rechte einsetzen. Ich habe die Arbeit von People First in Deutschland vorgestellt und eine kleine Rede auf Englisch gehalten. Es war gut, neue Wörter auf Englisch zu lernen und zum Glück hatte ich mit Ulli Niehoff auch einen guten Übersetzer. Die Tagung war auch der Beginn einer Zusammenarbeit von People First Gruppen in Europa.

Europa People First!

Wir haben uns mit VertreterInnen von verschiedenen People First Gruppen in Europa zusammengesetzt und uns über unsere Arbeit ausgetauscht. Die People First Gruppen kamen aus Irland, Schweden, Großbritannien, Deutschland und Belgien. Wir haben eine Partnerschaft gegründet und wollen in Zukunft in Europa zusammenarbeiten. Dafür haben wir auch Geld von der Europäischen Union bekommen.

Auf dem Weltkongreß wurden auch die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (Standard Rules) der UNO diskutiert. Ich finde die Rahmenbestimmungen gut und wichtig und habe sie deshalb am Ende meines Artikels für alle eingefügt.

Übersicht UN-Rahmenbestimmungen

Übersicht über die UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte

Es gibt 22 Regeln, die in dem Dokument über die UN-Rahmenbestimmungen wie folgt vorgestellt werden:

1. Sensibilisierung: Die Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, um der Gesellschaft die Lage der Behinderten, ihre Rechte, ihre Bedürfnisse, ihr Potential und ihren Beitrag stärker bewußt zu machen.

2. Medizinische Versorgung: Die Staaten sollen eine wirksame medizinische Versorgung Behinderter gewährleisten.

3. Rehabilitation: Die Staaten sollen die Bereitstellung von Rehabilitationsdiensten für Behinderte gewährleisten, damit diese ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit erreichen und erhalten können.

4. Unterstützungsdienste: Die Staaten sollen für den Aufbau und die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten, einschließlich technischer Hilfen, sorgen, damit Behinderte in ihrem täglichen Leben ein größeres Maß an Unabhängigkeit erreichen und ihre Rechte ausüben können.

5. Behindertengerechte Umwelt: Die Staaten sollen bei der Herstellung der Chancengleichheit in allen Gesellschaftsbereichen die allgemeine Bedeutung einer behindertengerechten Umwelt erkennen. Die Staaten sollen für Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art, (a) Aktionsprogramme für eine behindertengerechte Gestaltung der Umwelt einführen und (b) Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten zu gewährleisten.

6. Bildung: Die Staaten sollen das Prinzip der Chancengleichheit für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Grundschulen, weiterführenden Schulen und im Hochschulbereich in einem integrativen Umfeld anerkennen. Sie sollten sicherstellen, daß die Bildung Behinderter ein integrierender Bestandteil des Bildungssystems ist.

7. Beschäftigung: Die Staaten sollen den Grundsatz anerkennen, wonach Behinderte dazu befähigt werden müssen, ihre Menschenrechte wahrzunehmen, insbesondere im Bereich der Beschäftigung. Sowohl im ländlichen als auch im städtischen Bereich müssen Behinderte Chancengleichheit im Hinblick auf eine produktive Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt genießen.

8. Einkommenssicherung und soziale Sicherheit: Die Staaten sind für die soziale Sicherung und die Einkommenssicherung Behinderter verantwortlich.

9. Familienleben und freie Entfaltung der Persönlichkeit: Die Staaten sollen die volle Teilhabe Behinderter am Familienleben fördern. Sie sollen ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit fördern und sicherstellen, daß Behinderte hinsichtlich ihrer sexuellen Beziehungen, der Ehe und der Elternschaft nicht durch Rechtsvorschriften diskriminiert werden.

10. Kultur: Die Staaten werden sicherstellen, daß Behinderte gleichberechtigt in kulturelle Aktivitäten einbezogen werden und daran teilnehmen können.

11. Freizeit und Sport: Die Staaten werden Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß Behinderte ein gleichwertiges Angebot an Freizeit- und Sportmöglichkeiten haben.

12. Religion: Die Staaten werden Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe Behinderter am religiösen Leben der Gemeinschaft fördern.

13. Information und Forschung: Die Staaten übernehmen die oberste Verantwortung für die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die Lebensbedingungen Behinderter und fördern die umfassende Erforschung aller Aspekte, einschließlich der Hindernisse, die das Leben Behinderter beeinträchtigen.

14.Grundsatzpolitik und Planung: Die Staaten werden sicherstellen, daß behinderungsbezogene Gesichtspunkte in die gesamte maßgebliche Grundsatzpolitik und staatliche Planung einfließen.

15. Gesetzgebung: Die Staaten haben die Aufgabe, die gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zu schaffen, die es ermöglichen, die Ziele der vollen Teilhabe und Gleichberechtigung Behinderter zu erreichen.

16. Wirtschaftspolitik: Die Staaten tragen die finanzielle Verantwortung für nationale Programme und Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte.

17. Arbeitskoordinierung: Die Staaten sind für die Einrichtung und Stärkung nationaler Koordinierungskomitees oder ähnlicher Organe verantwortlich, die als Anlaufstellen für Behindertenangelegenheiten dienen sollen.

18. Behindertenorganisationen: Die Staaten sollen das Recht von Behindertenorganisationen anerkennen, Behinderte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu vertreten. Die Staaten sollen außerdem die beratende Rolle der Behindertenorganisationen bei Entscheidungen in Behindertenangelegenheiten anerkennen.

19. Ausbildung von Personal: Die Staaten sind dafür verantwortlich, daß das mit der Planung und Bereitstellung von Programmen und Diensten für Behinderte befaßte Personal auf allen Ebenen eine fachgerechte Ausbildung erhält.

20. Überwachung und Evaluierung der Behindertenprogramme auf nationaler Ebene in bezug auf die Anwendung der Rahmenbestimmungen: Die Staaten sind für die laufende Überwachung und Evaluierung der nationalen Programme und Dienste zur Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte verantwortlich.

21.Technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit: Die Staaten, das heißt Industriestaaten wie Entwicklungsländer, haben die Aufgabe, bei der Verbesserung der Lebensbedingungen Behinderter in den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten und diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen.

22. Internationale Zusammenarbeit: Die Staaten werden sich aktiv an der internationalen Zusammenarbeit zur Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte beteiligen.

Doris Haake, Sprecherin People First Deutschland und der People First Gruppe. "Die starken Engel", Hamburg

Quelle:

Doris Haake: Bericht über den "People First Weltkongreß 1998"

Erschienen in: impulse Nr. 11 / Jän. 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.01.2005

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation