Die Fachkompetenz der IFD für die Zukunft inklusiven Arbeitens nutzen

Autor:in - Doreen Preuß
Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 80/2016, S. 6-9, Schwerpunkt: Jahrestagung der BAG UB 2016 impulse (80/2016)
Copyright: © Doreen Preuß 2016

Abbildungsverzeichnis

    Abstract:

    Die Integrationsfachdienste (IFD) wurden im Oktober 2000 deutschlandweit als flächendeckender Dienst zur Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert. Das Ziel der BAG UB, die diese Etablierung maßgeblich vorangetrieben hat war es, ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Zielgruppe zu schaff en, welches träger- und schnittstellenübergreifend arbeitet. Es sollte ein komplexes Leistungsangebot entwickelt werden, welches den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entspricht und sie bei der beruflichen Integration unterstützt und möglichst langfristig den Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses sichert. Was konnte seit der gesetzlichen Verankerung tatsächlich realisiert werden? Sind die IFD deutschlandweit auf dem gleichen Weg? Haben Sie die Möglichkeit ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden? Fest steht, die IFD befinden sich ständig in Entwicklung, sei es in Bezug auf ihre Aufgabenschwerpunkte, ihre Rahmenbedingungen oder innerhalb ihrer Netzwerkarbeit mit Leistungsträgern und Kooperationspartnern.

    Die Fachkompetenz der IFD für die Zukunft inklusiven Arbeitens nutzen

    Ab 1.1.2018 werden die Zielgruppen und Aufgaben der IFD im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teil 3 dargestellt. Die Gesetzmäßigkeiten werden aus dem SGB IX unverändert übernommen. Sie verdeutlichen ein umfassendes Leistungsangebot zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben- von der Unterstützung zur Aufnahme einer Beschäftigung bis hin zur Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung. Durch die gesetzliche Verankerung im BTHG, wie schon zuvor im SGB IX, haben die IFD die Möglichkeit den Personenkreis umfassend zu unterstützen:

    • beginnend mit der Unterstützung von Schulabgängern bei ihrem Weg ins Arbeitsleben,

    • der Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung auf geeignete Arbeitsplätze,

    • der Begleitung von Menschen aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,

    • der Sicherung und Begleitung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen

    • der Beratung und Information von Arbeitgebern

    Die BAG UB als Interessenvertretung der Integrationsfachdienste auf Bundesebene hat maßgeblich bei der Initiierung der IFD und ihrer gesetzlichen Verankerung mitgewirkt und engagiert sich nach wie vor dafür, „die Qualität und die Rahmenbedingungen der IFD-Arbeit so zu gestalten, dass sowohl Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf als auch Betriebe, die breite Kompetenz der IFD-Fachkräfte tatsächlich in Anspruch nehmen können“.

    Mit der Legitimation durch den Gesetzgeber und der Interessenvertretung auf Bundesebene sollten die IFD in der Lage sein, als unabhängiger Dienst eine Komplexleistung für den Personenkreis anzubieten und darüber hinaus schnittstellenübergreifend mit zahlreichen Kooperationspartnern zu agieren. Um eine dauerhafte berufliche Integration auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen bedarf es stabiler und zuverlässiger Ansprechpartner, die den Personenkreis unabhängig der aktuellen Lebens- und Problemlage dauerhaft unterstützen können. Bei der Auswahl der jeweiligen Unterstützungsmethoden sollten Selbstbestimmung, Autonomie, Individualität und die Gleichbehandlung der Menschen mit Behinderung ausschlaggebend sein.

    Jahrestagung BAG UB 2016

    Der Workshop zum Thema „Fachkompetenz der IFD für die Zukunft inklusiven Arbeitens nutzen“ bei der BAG UB Jahrestagung 2016 knüpfte an einen Workshop von 2015 an, in dem sich die Teilnehmer mit dem Thema „Der Integrationsfachdienst in die Zukunft gedacht“ beschäftigten. Der Workshop setzte sich mit der aktuellen Rolle des IFD in den jeweiligen Bundesländern, den verschiedenen Arbeitsschwerpunkten der Fachdienste, den Spannungsfeldern des IFD in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und bei der eigenen Organisation und der Vernetzung der IFD regional und bundesweit auseinander. Ziel des Workshop war es, gemeinsam mit den Teilnehmern regionale Unterschiede zu erfassen, best practice zu kommunizieren und gemeinsame Überlegungen für die Zukunft der Integrationsfachdienste anzustellen, um diese überregional zu stärken und als Akteur zur Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben wieder mehr in den Fokus zu rücken.

    Kernaufgaben IFD

    Bereits beim anfänglichen Austausch der Teilnehmer_innen zu den Kernaufgaben ihres jeweiligen Integrationsfachdienstes zeigten sich regional große Unterschiede. Schwerpunkt der Arbeit ist in allen IFD die Sicherung und Begleitung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Diese Kernaufgabe des IFD führen die Fachdienste in allen Bundesländern aus. Sie unterscheidet sich aber oftmals gravierend in der Art der Umsetzung. Je nach Bundesland beraten die IFD beispielsweise nur bestimmte Personengruppen, stehen ihnen nur ausgewählte Unterstützungsangebote zur Verfügung bzw. sind die Betreuungszeiten eingeschränkt. Die Bandbreite der zeitlichen und fachlichen Ressourcen steht in direktem Zusammenhang mit der Qualität der Unterstützungsleistungen und deren Effektivität. Diese Rahmenbedingungen der IFD haben maßgeblichen Einfluss auf die dauerhafte Sicherung von Arbeitsverhältnissen. Die Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung in Arbeit hat sich als Aufgabenfeld der IFD seit 2012 stark reduziert und differenziert. Einige Fachdienste bieten diese Leistung noch nach Beauftragung durch die entsprechenden Kostenträger an, für andere Fachdienste ist dieses Aufgabenfeld gänzlich entfallen. Die Betriebsberatung stellt ebenfalls eine wichtige Aufgabe der IFD dar, um Arbeitgeber für die Beschäftigung des Personenkreises zu sensibilisieren und umfassend zu informieren. Aktuell etablieren sich in einigen Regionen gesonderte Projekte unabhängig des IFD, welche sich auf die Beratung von Arbeitgebern und deren Interessenvertretungen spezialisieren. Der Übergang von der Schule in den Beruf, aktuell noch als „Initiative Inklusion“ aus Mitteln des Bundesausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert, wird bis zum Schuljahresende 2016/2017 fast flächendeckend von den IFD umgesetzt. Zukünftig soll dieses Angebot verstetigt werden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der individuellen Berufsorientierung liegt ab dem Schuljahr 2017/2018 auf Länderebene, so dass jedes Bundesland eigene Regelungen treffen kann. In den bisherigen Diskussionen zur Verstetigung zeigt sich bereits, dass es auch in diesem Aufgabenfeld Unterschiede in der Fortführung der präventiven Maßnahme geben wird. Ähnlich zeigt sich das Bild bei der Unterstützung des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den Arbeitsmarkt. Die IFD sind per Gesetz für die Begleitung dieses besonderen Personenkreises zuständig, erhalten aber aktuell, laut Aussage der Teilnehmer_innen, nicht in allen Bundesländern die Legitimation diese Aufgabe auch wahrzunehmen. Darüber hinaus berichten die Teilnehmer_ innen des Workshops von zahlreichen Projekten und Arbeitsbereichen, welche über unterschiedliche Finanzierungsmodelle ergänzend durch den IFD angeboten werden. Dies beinhaltet zum Beispiel Angebote wie:

    • die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“,

    • die Schaffung von Weiterbildungsangeboten für den Personenkreis,

    • den ambulanten Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich, analog der WfbM

    • oder andere.

    Fazit der ersten Gesprächsrunde war, dass die IFD vom Gesetzgeber die Möglichkeit erhalten, ein breites Spektrum an Aufgabenfeldern anzubieten. Dieses Spektrum bietet den Fachberater_innen des IFD die Möglichkeit schnittstellenübergreifend in vielen Bereichen der beruflichen Inklusion tätig zu werden. Sie können ihre fachlichen Ressourcen umfassend nutzen, um individuelle Berufswege zu entwickeln, Selbstbestimmung zu fördern und an der Entwicklung von bedarfsorientierten Angeboten und einem inklusiven Arbeitsmarkt mitzuwirken. Aber durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr und sind daher kaum vergleichbar. Die Teilnehmer_innen betonen auch, dass die Anforderungen an die fachliche Kompetenz der einzelnen Fachberater in den letzten Jahren stetig zugenommen haben. Die Fachkräfte müssen zum Beispiel über umfangreiches Wissen in sozialrechtlichen, pädagogischen und kommunikativen Bereichen verfügen. Diese Kompetenzen können aber nur durch Weiterbildung und jahrelange Erfahrungen entwickelt werden. Dies wiederrum bedarf einer Kontinuität in den Arbeitsschwerpunkten und der Personalentwicklung. Aber viele Teilnehmer_innen berichten von Unsicherheit und fehlenden langfristigen Perspektiven in Bezug auf ihren eigenen Arbeitsplatz. Es kommt zu regelmäßigen Abbrüchen in den Unterstützungsprozessen und den dringend notwendigen Netzwerken mit Kooperationspartnern und Arbeitgebern. Diese Voraussetzungen sind für die Unterstützung dieses sensiblen Personenkreises sehr ungünstig.

    Mehrere verschiedenfarbige Steine auf Holzuntergrund.

    Foto: Andreas Stix, pixelio.de

    Stärkung und Positionierung des IFD in Kooperation mit dem Auftraggeber

    Im Workshop erfolgte eine Auseinandersetzung der Teilnehmer_innen mit der Position ihres jeweiligen IFD in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Auftraggeber. Bundesweit stellt sich die Kooperation zwischen den Integrationsfachdiensten und dem Integrationsamt sehr unterschiedliche dar. Es gibt Regionen, in denen zeigt sich ein wohlwollendes Miteinander. Es finden gemeinsame Beratungen statt, man befindet sich auf Augenhöhe, geht neue Aufgabenstellungen gemeinsam und konstruktiv an. Aber es gibt auch Regionen, in denen empfinden die Fachberater_innen sich als „Dienstleister des Integrationsamtes“, welcher sich immer wieder neu beweisen muss. Es werden klare Hierarchien aufgebaut, in denen der IFD nur Auftragnehmer ist, nicht aber als kompetenter Partner bei der Integration im Arbeitsleben wertgeschätzt wird. Hinzu kommt laut Aussage der Teilnehmer_innen eine unzureichende Kommunikation mit den Fachdiensten, so dass Entscheidungen nicht nachvollziehbar scheinen. Die Fachdienste fühlen sich in ihrer täglichen Arbeit allein gelassen, obwohl sie bei Arbeitgebern, Kooperationspartnern und Menschen mit Behinderungen als „verlängerter Arm“ des Integrationsamtes wahrgenommen werden.

    Eine kooperative Zusammenarbeit sowohl zwischen Integrationsamt und Integrationsfachdienst, als auch mit weiteren Auftraggebern, wie den Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen etc. ist ausschlaggebend für die langfristige und dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Ein inklusiver Arbeitsmarkt kann nur dann entstehen, wenn alle Beteiligten sich ihrer eigenen Kompetenzen, aber auch der Fachlichkeit des jeweiligen Partners bewusst sind, diese akzeptieren und entsprechend den Aufgabenstellungen nutzbar machen. Individuelle und passgenaue Unterstützungsangebote können nur in der Zusammenarbeit aller Beteiligten umgesetzten werden. Es sollten Spannungsfelder im Interesse des Personenkreises, aber auch im Interesse der Fachberater_innen vermieden werden, um Reibungsverluste im Inklusionsprozess zu minimieren. Zudem bewirkt eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit eine Steigerung der Qualität von Leistungsangeboten und einer höheren Akzeptanz der IFD.

    Der IFD in der eigenen Organisation

    Die IFD sind bundesweit bei sehr unterschiedlichen Trägern und Organisationen angegliedert. Im Workshop waren sowohl Teilnehmer_innen von großen überregional tätigen Organisationen oder Wohlfahrtsverbänden vertreten, aber auch Teilnehmer_innen von Trägern, die nur den IFD als Dienst innehaben. Eine wertschätzende Position des IFD beim Träger steht aber nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang mit der Größe der Organisation. Entscheidend für die Entwicklungspotentiale des IFD ist die Ausrichtung der eigenen Organisation, die (Haupt) Zielgruppe und die Entwicklung des Trägers in den letzten Jahren. Besteht das Interesse des Trägers, den IFD, die berufliche Integration oder die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes maßgeblich mitzugestalten, so spielt die Größe der Organisation eher eine untergeordnete Rolle. Vielmehr stellt sich die Frage, inwiefern die Führungsebene und das Personal inklusive Wege unterstützen können oder ob sie in alten Strukturen verharren. Ob Interesse besteht, neue Ideen und Konzepte für die Unterstützung des Personenkreises zu entwickeln und einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten. Je nach Führungsstruktur und Leitgedanken zu Inklusionsprozessen kann der IFD als wichtiger Arbeitsschwerpunkt und wertvolle Ergänzung für andere Bereiche des Trägers anerkannt und gefördert werden. Die Organisation erfährt durch eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung des IFD nach Meinung der Teilnehmer_innen eine positive Außenwirkung, welche wiederrum Einfluss auf andere Arbeitsfelder des Trägers hat. Darüber hinaus agiert der IFD in weitreichenden Netzwerken, in welchen er sich als zuverlässiger Kooperationspartner etablieren und für die eigene Organisation Türen öffnen und Wege ebnen kann.

    Schnittstelle Landesvertretung der IFD

    Im weiteren Verlauf des Workshop setzten sich die Teilnehmer_innen mit der Etablierung einer Landesarbeitsgruppe (LAG) der IFD und deren Aufgaben auseinander. Landesvertretungen existieren in einigen Regionen bzw. Bundesländern und nehmen dort verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche wahr. Es gibt laut Aussage der Teilnehmer_innen Zusammenschlüsse der IFD, in denen es vornehmlich um einen fachlichen Austausch und gemeinsame öffentliche Auftritte geht. In anderen Regionen hat sich die LAG als wichtiger Partner für die IFD und die Integrationsämter etabliert und wirkt an der qualitativen (Weiter) Entwicklung von Aufgabenfeldern der IFD und perspektivischen Arbeitsschwerpunkten intensiv mit. Die LAG könnte als Bindeglied das Schnittstellenmanagement zwischen Integrationsamt und den regionalen IFD koordinieren. Die Teilnehmer_innen sprachen sich sehr für eine flächendeckende Etablierung eines solchen Gremiums aus und sahen dabei Aufgaben, wie zum Beispiel die Interessenvertretung der IFD, den Einsatz für mehr Kontinuität im Aufgabenspektrum, wie im BTHG festgelegt und die Organisation von Weiterbildungen, um den fachlich hohen Ansprüchen der Arbeit gerecht zu werden. Darüber hinaus, kann eine Vertretung auf Landesebene, die Schnittstelle für die regionalen IFD zur BAG UB, als bundesweite Interessenvertretung der IFD darstellen. Durch eine solche Struktur könnten die IFD in ihrer Position, aber auch in ihrer fachlichen Arbeit gestärkt werden und die Anliegen der IFD für die Bundesvertretung transparenter aufgezeigt werden. Aus einer solchen Vernetzung könnten alle Beteiligten profitieren.

    Fazit

    Die IFD sind per Gesetz für eine umfassende Unterstützung und Begleitung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen autorisiert. Sie können mit den entsprechenden Rahmenbedingungen einen qualitativ hochwertigen Beitrag zur Schaff ung eines inklusiven Arbeitsmarktes leisten. Erfahren die IFD eine kooperative Zusammenarbeit mit ihrem zuständigen Auftraggeber, der eigenen Organisation und anderen Leistungsträgern, ist der Fachdienst in der Lage, als starker Partner und Interessenvertreter für die Belange des Personenkreises einzustehen. Der IFD kann aus einer gestärkten Position heraus individuelle Unterstützungsangebote und Berufswege auch in Kooperation mit anderen Leistungserbringern und Kooperationspartnern entwickeln – ohne Konkurrenzdruck, aber unter bestmöglicher Nutzung aller vorhandenen Ressourcen. Durch die Schaffung transparenter Unterstützungsangebote für den Personenkreis können die Zufriedenheit, die Erfolgschancen von Übergängen in Arbeit und deren Langfristigkeit verbessert werden. Nicht zuletzt brauchen die IFD, aber auch alle anderen Akteure gute Kooperationsbeziehungen als Basis, um Betriebe für Inklusionsprozesse zu gewinnen. Betriebe sind auf eine zuverlässige Beratung, aber auch durchlässige Unterstützungssysteme angewiesen, um Vertrauen zu entwickeln und Chancen zu eröffnen. Und dieses Vertrauen wiederrum wächst nur durch Kontinuität in der Zusammenarbeit. Dafür braucht es Erfahrungen, die gemeinsam gesammelt werden, um daraus zu lernen. Nur im kooperativen, konstruktiven und wertschätzendem Zusammenspiel aller Akteure können individuelle Berufswege (weiter) entwickelt werden und der Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt für alle geebnet werden.

    Vertreter_innen der BAG UB, der LAG und regionaler IFD sollten in einen gemeinsamen Austausch treten, um perspektivisch Wege für die Entwicklung und Positionierung der IFD in den Blick zu nehmen. Die BAGUB hat sich dafür ausgesprochen im 2. Halbjahr 2017, eine Arbeitsgruppe zu initiieren. Diese soll sich beispielsweise mit Themen, wie der Beauftragung der IFD nach § 113 SGB IX, der Umsetzung der Berufsorientierung von Förderschülern, der Unterstützung von Werkstattbeschäftigten im Rahmen des Budget für Arbeit, aber auch der Vernetzung der IFD in Landesvertretungen beschäftigen. Geplant ist dann auch ein Länderaustausch in Form von Standortgesprächen, in welchen gemeinsam relevante Themen beraten und abgestimmt werden.

    Abbildung 1. Doreen Preuß, Dipl.

    Portraitfoto von Doreen Preuß.

    Heilpädagogin, ist neben ihrer Tätigkeit als Fachberaterin zuständig für die Organisations- und Projektentwicklung der IFD bei den Maltesern

    Kontakt und nähere Informationen:

    Doreen Preuß

    Integrationsfachdienst Malteser Hilfsdienst e.V.

    Mühlweg 3, 02826 Görlitz

    Tel: 03581-480051

    Mail: doreen.preuss@ifdmalteser.de

    Internet: www.ifdmalteser.de

    Quelle

    Doreen Preuß: Die Fachkompetenz der IFD für die Zukunft inklusiven Arbeitens nutzen. Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 80/2016, S. 6-9, Schwerpunkt: Jahrestagung der BAG UB 2016

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 12.06.2019

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