„Vieles hat sich verbessert“

Unterstützungsleistungen des IFD für hörbehinderte Menschen

Autor:in - Oliver Heß
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 75/2015, S. 10-11, Schwerpunkt: Jahrestagung der BAG UB 2015 impulse (75/2015)
Copyright: © Oliver Heß 2015

Abbildungsverzeichnis

    Abstract:

    Menschen mit einer Hörschädigung haben es besonders schwer auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance zu bekommen, um sich eine berufliche Perspektive schaffen zu können. Bei unserer täglichen Arbeit im Integrationsfachdienst erleben wir dies immer wieder. Insbesondere, weil gerade die Hörschädigung so viele Facetten hat. Jede/r Klient/in hat einen individuellen Beratungsbedarf. Die größte Herausforderung ist es, Arbeitgeber/innen davon zu überzeugen, dass die Integration von hörbehinderten Arbeitnehmer/innen durchaus sehr gut gelingen kann.

    „Vieles hat sich verbessert“

    Im Workshop der diesjährigen Fachtagung wurden insbesondere der Bedarf von hörgeschädigten Arbeitnehmer/innen und die verschiedensten Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber/innen im gemeinsamen Dialog erläutert. Wie wird dieser Bedarf ermittelt und welche Lösungen können angeboten werden, sodass eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann. Hilfen und Beratung für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/ innen (z.B. finanzielle Unterstützung in Bezug auf die Beschäftigung von Menschen mit Hörbehinderung). Anhand von unterschiedlichen Fallbeispielen wurden den Teilnehmer/innen des Workshops Möglichkeiten eröffnet, dem individuellen Bedarf von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/ innen gerecht zu werden. Um die berufliche Integration langfristig zu gewährleisten, konzentrierten wir uns unter anderem verstärkt auf die anschließende berufliche Sicherung, in welcher der IFD auch langfristig als Ansprechpartner und Partner gesehen wird. Außerdem wurden die unterschiedlichen Formen der Unterstützung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein/ AVGS, § 113 SGB IX und Berufliche Sicherung) im Detail erläutert. Um den Workshop lebendig zu gestalten, waren Fragen und Anregungen und Diskussionen selbstverständlich herzlich willkommen!

    Für uns, als Durchführende des Workshops war es besonders interessant zu sehen, dass die Teilnehmer/innen aus den verschiedensten Bereichen der Behindertenarbeit kamen. Interessierte Teilnehmer/ innen, denen es wichtig war zu erfahren, inwieweit es möglich ist hörgeschädigte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, aber auch Teilnehmer/innen, welche sich bereits beruflich mit der Thematik befassen.

    In verschiedenen Fallbeispielen wurde darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, die tägliche Arbeit einer/s hörgeschädigten Mitarbeiters/in so zu gestalten, dass ein barrierefreies Arbeiten weitestgehend realisiert werden kann. Hierbei wurde eines ganz deutlich. Gerade das Thema Hörschädigung ist sehr facettenreich. So kann man beispielsweise feststellen, dass sich der Unterstützungsbedarf für leicht schwerhörige Mitarbeiter/ innen am Arbeitsplatz von den Bedarfen stark schwerhöriger bis vollständig gehörloser Kolleg/inn/en doch sehr unterscheidet. Hierbei wurden insbesondere die verschiedensten Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung am Arbeitsplatz vorgestellt. Es stellte sich beispielsweise die Frage, ob ein/e Hörgeschädigte/r in der Lage sei, selbstständig Telefonate zu führen. Was zunächst eigenartig erscheint, ist in der Praxis durchaus möglich zu realisieren. Hierfür gibt es neben einer speziellen technischen Ausstattung verschiedene Dolmetscherdienste, welche das Telefonieren am Arbeitsplatz jederzeit ermöglichen. Ein wichtiger Aspekt bei der Beschäftigung hörgeschädigter Mitarbeiter/innen ist unter anderem das Thema der Sicherheit am Arbeitsplatz. Welche Möglichkeiten es gibt, dass Menschen mit einer Hörbehinderung beispielsweise im Lagerbereich tätig sein können, ohne Gefahr zu laufen zu verunfallen, weil beispielsweise Förderfahrzeuge nicht gehört werden können. Auch hier ist man heute in der Lage Hilfsmittel anzubieten, welche die Unfallgefahr auf ein Minimum reduzieren können.

    Abbildung 1. Grafik: „-sche“

    Grafische Darstellung der Gebärde "-sche".

    wikimedia CC BY-SA 3.0

    Ein ganz wichtiger Punkt des Workshops war aber die Thematisierung von Kommunikationsmöglichkeiten im Umgang mit dem Personenkreis der Hörgeschädigten. Welche Form der Kommunikation sollte gewählt werden, wenn man der Deutschen Gebärdensprache nicht mächtig ist? Wie kann ich mich verständlich machen, wenn mein/e Kollege/in, oder Mitarbeiter/in nichts hören kann? Gibt es Mittel und Wege den hörenden Kolleg/ inn/en die Hemmungen zu nehmen, sich mit ihrem hörgeschädigten Kolleg/inn/en unterhalten zu wollen? All diese Fragen konnten im Verlauf des Workshops mit praktischen Übungen der Kommunikation erläutert werden.

    Bei allen Punkten stand aber eine Frage im Vordergrund: Wie werden Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung finanziert? Wie kann man eine/n Arbeitgeber/ in davon überzeugen, dass die Einstellung von hörgeschädigten Mitarbeiter/ innen durchaus problemlos verlaufen kann?

    Dank der Teilnehmer/innen konnte auch bei diesen Fragen Licht ins Dunkel gebracht werden. Dabei wurde sehr bald klar, dass der Integrationsfachdienst, sowohl für Arbeitgeber/innen als auch für Arbeitnehmer/ innen und den zuständigen Behörden ein wichtiges Bindeglied darstellt.

    Der Integrationsfachdienst arbeitet zielgerichtet und ist durch fachkompetente Integrationsberater/innen in der Lage, sich den speziellen Bedürfnissen seiner Klient/ innen mit unterschiedlichen Behinderungen anzupassen. Insbesondere auch im Bereich Hörschädigung hat sich in den letzten Jahren sehr viel verbessert.

    Autor

    Abbildung 2. Oliver Heß

    Foto von Oliver Heß

    Oliver Heß arbeitet als Integrationsberater beim IFD gGmbH in Nürnberg und ist gehörlos

    Kontakt und nähere Informationen

    Oliver Heß

    IFD gGmbH

    Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg

    Telefon - via TELESIGN - 14ct/min vom dt. Festnetz: 01805 283465

    Fax: 0911/323899-29

    Mail: mailto:hess@ifd-ggmbh.de

    Quelle

    Oliver Heß: „Vieles hat sich verbessert“. Unterstützungsleistungen des IFD für hörbehinderte Menschen. Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 75/2015, S. 10-11, Schwerpunkt: Jahrestagung der BAG UB 2015

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    Stand: 05.09.2018

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