Wie inklusiv ist unsere Gesellschaft?

Autor:in - Albrecht Rohrmann
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 56, 01/2011, Seite 16-17 impulse (56/2011)
Copyright: © Albrecht Rohrmann

Wie inklusiv ist unsere Gesellschaft?

Die Deklaration der Menschenrechte im Jahre 1948 reagierte auf die furchtbaren Erfahrungen von Menschenrechtsverletzungen, die sich insbesondere mit dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland verbinden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wurden keine Ideale entwickelt, sondern in eindrucksvoller Weise ganz grundlegende Bedingungen beschrieben, unter denen allein ein menschliches Zusammenleben unabhängig von Weltanschauungen und kulturellen Orientierungen möglich ist. In verschiedenen Konventionen zum Schutz der Menschenrechte wurde dieser grundlegende Ansatz hinsichtlich der Freiheitsrechte, der sozialen und kulturellen Rechte weiterentwickelt und ausformuliert. In den verschiedenen Menschenrechtskonventionen wird eine Entwicklung deutlich, die auf unterschiedliche und immer ganz konkrete Erfahrungen der Menschenrechtsverletzung reagiert.

Der Menschenrechtler Heiner Bielefeldt hat herausgestellt, dass die Behindertenkonvention weit mehr ist als eine Spezialkonvention für Menschen mit Behinderungen. Der dort entfaltet Ansatz der Inklusion gibt nach seiner Meinung "wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses"[1]. Die Konvention fordert die Mitgliedstaaten auf, Strukturen und Institutionen so zu gestalten, dass eine selbstverständliche Zugehörigkeit von Menschen mit Behinderungen gegeben ist. Sie reagiert damit auf die Erfahrungen der Ausgrenzung, die auch in so genannten entwickelten Sozialstaaten nicht ab- sondern zunehmen. Das entwickelte System der Sonderschulen, die Leistungen der Rehabilitation und der Eingliederung, lassen sich ohne Frage als sozialer Fortschritt bezeichnen. Das Problem der sozialen Ausgrenzung ist damit nicht gelöst. Es werden dadurch im Gegenteil immer mehr Schülerinnen und Schüler aus dem regulären Schulsystem ausgegrenzt und immer mehr erwachsene Menschen mit Behinderungen vom regulären Arbeitsmarkt verdrängt. Damit ist die Antwort auf die im Titel gestellte Frage eindeutig. Unsere Gesellschaft ist nicht inklusiv, sondern hat mit der Inklusion ein Problem.

Wenn man verstehen möchte, womit dieses Problem zusammenhängt, muss man sich eine grundlegende Erfahrung vergegenwärtigen, die für eine Gesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland prägend ist. Immer mehr Bereiche des Lebens werden durch Organisationen strukturiert, in denen man zum größten Teil Mitglied sein muss und teilweise freiwillig Mitglied wird. Dadurch werden der Lebenslauf und das alltägliche Leben in einer Weise bestimmt, die für frühere Generationen unvorstellbar war. Das Leben wird strukturiert durch Kindertageseinrichtungen, Schulausbildung, Berufsausbildung, durch den Arbeitsmarkt, durch Systeme der sozialen Sicherung und vieles mehr.

Diese Organisationen bieten Orientierung und Sicherheit und auch eine Freiheit von persönlichen Abhängigkeiten. Diese Form der Einbindung erzeugt jedoch nur sehr bedingt ein dauerhaftes Gefühl der Zugehörigkeit. In jeder dieser Organisation kommt nur ein sehr begrenzter Ausschnitt des Lebens zur Sprache, alles andere wird mehr oder weniger ausgeblendet. Es geht nur um bestimmte Funktionen wie schulische Bildung oder Arbeitsleistungen, die Person als Ganze mit ihren sehr unterschiedlichen sozialen Bezügen wird ausgeblendet. Gleichzeitig fällt es immer schwerer zu sagen, was die Gesellschaft eigentlich ist. Ist sie die Summe der einzelnen Organisationen oder gibt es irgendetwas was alle Mitglieder der Gesellschaft verbindet? Die Einbeziehung oder Inklusion in ganz unterschiedliche Teilsysteme oder Organisationen in der Gesellschaft beantwortet nicht die Frage der Inklusion oder Integration in die Gesellschaft. Die für die Gesellschaft kennzeichnende Prägung durch spezialisierte Organisationen erweist sich als unsensibel gegenüber der sozialen Integration der Einzelnen und als unsensibel gegenüber Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Schulen konzentrieren sich auf den messbaren Lernerfolg und bewerten danach die Schülerinnen und Schüler. Unternehmen konzentrieren sich auf den Profit und bewerten danach ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für ‚soziale Probleme' gibt es eigene hochspezialisierte Organisationen.

Es liegt in der Logik solcher, nach funktionalen Kriterien arbeitender Organisationen, Menschen auszuschließen, denen unterstellt wird, dass sie aus welchen Gründen auch immer die Anforderungen nicht erfüllen. Dieser Ausschluss begründet sich nicht nur durch Erfahrungen, sondern auch durch generalisierte Unterstellungen gegenüber sozialen Gruppen, die sich an zugeschriebenen Merkmalen fest machen können. In besonderer Weise sind daher beispielsweise Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und auch Menschen mit einer Behinderung von Ausgrenzung bedroht. Die mangelnde Inklusionsfähigkeit unserer Gesellschaft ist daher nicht in erster Linie ein moralisches Problem fehlender Inklusionsbereitschaft, sondern ein strukturelles Problem gesellschaftlicher Organisation.

"In besonderer Weise sind beispielsweise Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und auch Menschen mit einer Behinderung von Ausgrenzung bedroht."

In der Behindertenrechtskonvention wird auf der Grundlage der Menschenrechte die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu gesellschaftlich relevanten Systemen als Aufgabe des Staates formuliert. Durch gesetzliche Bestimmungen und Regeln und auch durch Programme zur Sensibilisierung gegenüber den Wirkungen sozialer Ausgrenzung, soll ein für alle Bürger grundlegendes Maß an Teilhabe sichergestellt werden. Diese Aufgabenstellung steht in einem Spannungsverhältnis zu autonomen, funktionalen Lösungen gesellschaftlicher Systeme, die insbesondere auf die Schaffung sozialer Sonderwelten setzen. Durch die Abschaffung von speziellen Förderschulen kann diese aus der Perspektive des Bildungssystems funktionale Lösung, aus der Perspektive der ausgegrenzten Schülerinnen und Schüler jedoch sehr problematische Lösung, vergleichsweise einfach verhindert werden. Entsprechende Regelungen lassen sich in Bezug auf den Arbeitsmarkt und in Bezug auf Rehabilitationsleistungen nicht so einfach treffen. Auch hier geht es jedoch darum, durch eine Öffnung regulärer Organisationen für alle, Ausschlüsse und soziale Ausgrenzung zu vermeiden.

Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist daher ein systematisches Vorgehen der verantwortlichen öffentlichen Stellen notwendig. Aktionspläne sind dazu das Mittel der Wahl. Sie können in einem durch Transparenz und Partizipation gekennzeichneten Prozess erarbeitet, legitimiert und umgesetzt werden. Ein solches Vorgehen ist auf der Ebene des Bundes, der Länder und auch der Kommunen notwendig. Der kommunalen Ebene kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da der Ausgestaltung eines inklusiven Nahraums (Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, barrierefreie Infrastruktur, kulturelle Selbstdarstellung und Beteiligung) eine entscheidende Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe zukommt. Die kommunale Ebene bietet wenig Möglichkeiten die grundlegenden Mechanismen der Benachteiligung in gesellschaftlichen Teilsystemen (z.B. dem Erwerbsarbeitssystem, dem Bildungssystem) zu beeinflussen. Es besteht jedoch auf dieser Ebene die Chance, Zugänge zu Organisationen zu eröffnen und zu gestalten (z.B. Betriebe, Schulen). Die Orientierung an der Leitidee des inklusiven Gemeinwesens bietet insbesondere auf lokaler Ebene einen programmatischen und strategiefähigen Anknüpfungspunkt dafür, Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen zu schaff en, die es (behinderten) Menschen ermöglichen, ihre Biografien in den üblichen gesellschaftlichen Institutionen des Lebenslaufs zu entwickeln[2].

Prof. Albrecht Rohrmann ist Professor für Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt soziale Rehabilitation und Inklusion und Sprecher des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Uni Siegen.

Kontakt und nähere Informationen Mail: rohrmann@zpe.uni-siegen.de



[1] Bielefeldt 2009: 14

[2] vgl. Rohrmann u.a. 2010

LITERATUR

Bielefeldt, Heiner (2009): Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention. 3. Aktualisierte und erweiterte Auflage. Berlin: Dt. Inst. Für Menschenrechte.

Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes; Wissel, Timo; Gaida, Mareike (2010): Materialien zur örtlichen Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen. Siegen: ZPE. Online verfügbar unter www.teilhabeplanung.uni-siegen.de

Quelle:

Albrecht Rohrmann: Wie inklusiv ist unsere Gesellschaft

erschienen in: impulse Nr. 56, 01/2011, Seite 16-17

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 04.02.2013

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