Erste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Berufsbildungsbereich

Autor:in - Rolf Behncke
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 29-30 impulse (43/2007)
Copyright: © Rolf Behncke 2007

Erste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Berufsbildungsbereich

Seit zehn Jahren bietet die Hamburger Arbeitsassistenz eine berufliche Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Lernschwierigkeiten (geistiger Behinderung) an. Ziel ist die dauerhafte Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Angebot wurde bisher in Zusammenarbeit mit den regionalen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) durchgeführt, bei denen die TeilnehmerInnen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich angemeldet waren. Die Hamburger Arbeitsassistenz führte - gewissermaßen als Dienstleister für die WfbM - auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen den Berufsbildungsbereich außerhalb der Werkstatt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durch. Die Maßnahme verlief sehr erfolgreich; bei durchschnittlich 60 bis 70 Prozent der TeilnehmerInnen gab es einen Übergang in eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Auf Grund einer veränderten Geschäftspolitik kündigten drei von vier WfbM in Hamburg die Kooperationsvereinbarungen mit der Hamburger Arbeitsassistenz. Mit einer dieser WfbM ist mittlerweile erneut ein Kooperationsvertrag geschlossen worden. Konnten SchulabgängerInnen aus den Sonderschulen über viele Jahre hinweg zwischen dem Berufsbildungsbereich der WfbM und der Betrieblichen Berufsbildung der Hamburger Arbeitsassistenz wählen, so wurde mit dem Vorgehen der WfbM diese Möglichkeit entscheidend eingeschränkt. Damit ist auch in Hamburg wieder jene Situation hergestellt, die sich sonst in der Bundesrepublik eigentlich noch nicht verändert hatte: Mit dem so genannten Sachleistungsprinzip stehen für diesen Personenkreis ausschließlich die Angebote der WfbM zur Verfügung.

In dieser Lage eröffnet die rechtliche Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten, den Menschen mit Behinderung neue Perspektiven, Alternativen zum Berufsbildungsbereich der WfbM wahrzunehmen. Konkretisiert wird dies durch die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit an die regionalen Arbeitsagenturen vom Juni 2006, nach der prinzipiell alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also auch der Berufsbildungsbereich, budgetfähig sind.[1]



[1] Siehe z.B. den Fachdienst der Lebenshilfe 4/2006, S. 23 ff.

Der gegenwärtige Stand

Bei der Arbeitsagentur in Hamburg sind bis zum Mai 2007 19 Anträge auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets zur Durchführung des Berufsbildungsbereichs eingegangen, 18 wurden bewilligt. Von diesen AntragstellerInnen haben 16 Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt das von ihnen gewünschte Angebot der Hamburger Arbeitsassistenz bereits begonnen. Eine Nutzerin hat das Budget wieder gekündigt. In den nächsten zwei Monaten werden zirka 20 weitere Budgetinteressierte auf die Agentur für Arbeit zukommen und einen Antrag auf Persönliches Budget stellen.

Auch in Hamburg ist es nicht etwa so gewesen, dass sich SchulabgängerInnen mit Behinderung auf dem Reha-Markt umgesehen hätten, um sich die für sie sinnvollen Angebote der beruflichen Rehabilitation einzukaufen. Dafür ist der Markt noch nicht gegeben: Neben den WfbM ist die Hamburger Arbeitsassistenz der einzige Anbieter einer entsprechenden Leistung in Hamburg. Zudem existieren die erforderlichen Beratungsstrukturen im Sinne einer Budgetassistenz noch nicht - das heißt Strukturen, die die Nachfragenden oder ihre Angehörigen bei der Planung und Gestaltung beruflicher Bildungs- und Eingliederungsprozesse und schließlich bei der Umsetzung, das heißt beim Einkauf entsprechender Leistungen, unterstützen.

Die ersten Fälle der Budgetnahme sind vielmehr durch eine konstruktive Zusammenarbeit der NutzerInnen, der Hamburger Arbeitsassistenz und der Agentur für Arbeit zu Stande gekommen.

Der Weg zum Budget

In der Berufsberatung der Agentur für Arbeit wurden den SchulabgängerInnen Leistungen im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich in einer WfbM zuerkannt, zunächst ganz unabhängig von der Form der Inanspruchnahme - ob nach dem Sachleistungsprinzip, das heißt als Zuweisung zu einer Maßnahme, oder im Rahmen des Persönlichen Budgets.

Zwar ist die Hamburger Arbeitsassistenz der Agentur für Arbeit seit Jahren bekannt, doch hat der Fachdienst ihr im Vorfeld eine detaillierte Beschreibung seines Leistungsspektrums analog zum Berufsbildungsbereich vorgelegt. Ergänzt wurde das Konzept durch eine Darstellung der Preise für einzelne Leistungen beziehungsweise für ein Angebot als Komplexleistung. Auch wenn es prinzipiell möglich ist, sich nur einzelne "Produkte" aus dem Katalog der Hamburger Arbeitsassistenz einzukaufen - etwa nur das Job-Coaching am betrieblichen Qualifizierungsplatz -, so hatten alle derzeitigen NutzerInnen das Interesse, ein umfassendes Angebot der Hamburger Arbeitsassistenz als Komplexleistung wahrzunehmen, das heißt: die Erstellung von Fähigkeitsprofilen, die Akquisition von Praktikumsplätzen, Job-Coaching, eine psychosoziale Unterstützung, Fahrtraining, Lese-/Schreibkurse, Fortbildungsseminare, die Sicherstellung der Verpflegung, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bei Überführung in ein Beschäftigungsverhältnis, Unterstützung der Dokumentation im Bildungsprozess und Weiteres mehr. Es ist sehr gut möglich, dass zukünftig - unter den Bedingungen eines vielfältigen Leistungsanbietermarktes und einer Assistenz im Sinne eines Case-Managements - eine Budgetgestaltung realisiert werden kann, bei der sehr differenziert Leistungen von unterschiedlichen Anbietern eingekauft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bezieht sich die Nachfrage jedoch ausschließlich auf die Komplexleistung aus einer Hand.

Die Hamburger Arbeitsassistenz hat, entsprechend der Vorgaben der Agentur, im weiteren Verlauf des Prozesses durch Beratungsleistungen für die einzelnen Personen deren Weg zum Persönlichen Budget unterstützt.

Nach der Antragstellung sollten die jungen Erwachsenen in einem zweiten Schritt Verlaufspläne für die anvisierten Leistungen vorlegen. Diese individuellen Pläne, die zunächst für den Zeitraum von sechs Monaten gelten, wurden von der Hamburger Arbeitsassistenz zusammen mit den TeilnehmerInnen erstellt. Doch ist die Anforderung durchaus problematisch: Prinzipieller Bestandteil des Konzepts der Hamburger Arbeitsassistenz ist das Gebot, den Fortgang des Qualifizierungsangebots vom realen Lernprozess und den damit verbundenen Entwicklungen der TeilnehmerInnen abhängig zu machen. Es kann etwa geschehen, dass "am grünen Tisch" geplante Praktika nach den ersten realen Erfahrungen nicht mehr in Frage kommen, dass vielleicht sogar eine andere Richtung der beruflichen Orientierung eingeschlagen werden muss.

Von der Hamburger Arbeitsassistenz auf dieses Problem aufmerksam gemacht, hat die Hamburger Agentur für Arbeit mit den BudgetinteressentInnen nunmehr auf der Grundlage des Verlaufsplans und dem vorliegenden Kostenvoranschlag eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die, neben einigen formalen Anforderungen, als Budgetziel die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festlegt. Das Budget wird in der Regel für einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt, wobei nach sechs Monaten eine Überprüfung der bis dahin unternommenen Anstrengungen stattfinden soll.

Die BudgetnehmerInnen erhalten monatlich einen Betrag auf ihr Konto überwiesen, der etwa zehn Prozent unter dem entsprechenden Kostensatz im WfbM-Berufsbildungsbereich liegt. Zusätzlich erhalten sie monatlich 20 Euro zur Begleichung von Kontoführungsgebühren und Ähnlichem. BudgetnehmerIn und Hamburger Arbeitsassistenz schließen eine Vereinbarung, in der die jeweiligen Verbindlichkeiten schriftlich fixiert werden. Zur Vergütung der von ihr erbrachten Leistungen stellt die Hamburger Arbeitsassistenz monatlich eine (zumeist gleich hohe) Rechnung an den/die BudgetnehmerIn.

Das Budget ist in der Regel ausreichend. Problematisch wird es allerdings, wenn sich BudgetnehmerInnen mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf für das Angebot interessieren, zum Beispiel Personen, die auf eine Taxibeförderung zu ihren betrieblichen Qualifizierungsorten angewiesen sind. Bei einer Maßnahmefinanzierung können sich unterschiedliche Unterstützungsbedarfe ausgleichen. Bei einer Finanzierung über ein Persönliches Budget jedoch werden diese InteressentInnen ausgeschlossen, da das gewährte Budget in jedem individuellen Fall den vergleichbaren Maßnahmekostensatz nicht überschreiten darf.

Während die Hamburger Agentur für Arbeit in der Anfangsphase der Umsetzung des Persönlichen Budgets im Berufsbildungsbereich- auch aus dem Interesse heraus, die Praxis schnell und unbürokratisch in Gang zu bringen - den AntragstellerInnen weitgehend identische Budgets bewilligt hatte, ändert sich jetzt die Praxis. Die beantragten Budgets variieren jetzt abhängig vom jeweiligen Unterstützungsbedarf der AntragstellerInnen: Einige Budgets reichen in der Höhe nahe an die WfbM-üblichen Maßnahmekosten - überschreiten sie aber nicht, andere sind deutlich niedriger.

In diesem Zusammenhang wird sehr deutlich, dass die über das Persönliche Budget erstrebte Individualisierung - eigentlich eine positiv besetzte Idee - oft genug eine "Individualisierung der Kosten nach unten" bedeutet.

Die ungeklärten Punkte

Auf dem Weg zur Realisierung des Persönlichen Budgets haben sich alle Beteiligten als Lernende verstanden: die NutzerInnen, der Leistungsanbieter, doch auch der Leistungsträger, die Agentur für Arbeit. Die Agentur hat sich in einem hohen Maß kooperativ und erstaunlicherweise sehr unbürokratisch gezeigt.

Manche Fragen sind noch nicht geklärt - die vordringlichste ist die der Sozialversicherung: In diesem Punkt sind die NutzerInnen des Persönlichen Budgets gegenüber den TeilnehmerInnen in der WfbM deutlich schlechter gestellt. Es ist bisher noch nicht gelungen, den BudgetnehmerInnen einen sozialrechtlichen Status zu verleihen, der eine vergleichbare Form der Kranken- und Rentenversicherung erlauben würde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Betroffenen daher behelfsmäßig in der Familienversicherung ihrer Eltern aufgenommen; darüber hinaus werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Es handelt sich hier um ein grundsätzliches sozialrechtliches Problem, das auf Ministeriumsebene geklärt werden muss. Es ist dringend erforderlich, dass dieses Problem bis 2008, wenn das Budget zur Pflichtleistung wird, geregelt ist

Auf den fachlichen Verlauf des Qualifizierungsangebots hat die Teilhabeform des Persönlichen Budgets (noch) keinen Einfluss. Bei keiner der Personen, die die Hamburger Arbeitsassistenz als NutzerIn des Persönlichen Budgets unterstützt, stand explizit das Ziel einer eigenständigeren Verfügung über finanzielle Mittel im Vordergrund. Im Gegenteil, alle hätten - zumindest zu Beginn des Prozesses - aus Angst vor Risiken und zusätzlichen bürokratischen Belastungen eine konventionelle Maßnahmefinanzierung vorgezogen. Implizit war jedoch allen NutzerInnen und ihren Angehörigen klar, dass ihre beruflichen Ambitionen nur auf diesem Weg zu verwirklichen waren und sie über das Persönliche Budget Wahlmöglichkeiten realisieren konnten.

Kontakt:

Rolf Behncke

Hamburger Arbeitsassistenz

Schulterblatt 36, 20357 Hamburg

Tel.: (0 40) 43 13 39-0

Fax: (0 40) 43 13 39-0

http://hamburger-arbeitsassistenz.de

Quelle:

Rolf Behncke: Erste Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget im Berufsbildungsbereich

erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 29-30.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 17.03.2009

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