Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß

Autor:in - Jürgen Hohmeier
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 5 - 24 ; Beide Bände sind leider Vergriffen und werden auch nicht mehr aufgelegt. Der Luchterhand-Verlag hat BIDOK die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben.
Copyright: © Jürgen Hohmeier

Einleitung

Die folgende Darstellung, die das Ziel einer Einführung in den vorliegenden Band verfolgt, behandelt gesellschaftliche Prozesse der Ausgliederung, die durch soziale Definitionen geleistet werden oder in denen Definitionen eine wichtige Rolle spielen. Da Prozesse dieser Art in der BRD erst seit kurzem in den Blick genommen werden, empfiehlt es sich, die wichtigsten Faktoren einmal im Überblick aufzuzeigen, um die Bedeutung von Stigmatisierungsvorgängen deutlich zu machen. Die Gliederung der Ausführungen sieht so aus, daß zunächst Begriff und Struktur von Stigmata als einer bestimmten Art sozialer Vorurteile geklärt werden. Dann wird nach den Bedingungen für die Durchsetzung von Stigmata gefragt. Es folgt die Behandlung der Funktionen, die Stigmatisierungen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene haben. Anschließend sollen die Folgen betrachtet werden, die sich in vielfältiger Weise für die Stigmatisierten ergeben. Dabei ist vor allem auf die Rolle von bestimmten Organisationen, insbesondere den behördlichen Kontrollinstanzen, einzugehen. Schließlich wird die Frage nach den Ursachen für Stigmatisierungen aufgeworfen.

1. Zum methodologischen Ansatz

Vorab einige kurze methodologische Hinweise zum Standort dieser Überlegungen. Die Beschäftigung mit Eigenschaften und Verhaltensweisen von Personen und Gruppen, die von denen einer Mehrheit abweichen und die damit in eine randständige Position zur Gesellschaft geraten, ist seit jeher ein besonderes Anliegen der Sozialwissenschaften, die sich seiner in verschiedenen Disziplinen angenommen haben. Aus diesem Interesse resultieren eine Reihe von unterschiedlich ansetzenden Theorien, z. B. die Devianztheorien, die jenes abweichende Verhalten zu erklären versuchen. Die Sozialwissenschaften haben dabei Devianz zumeist als eine Andersartigkeit aufgefaßt, die es im Vergleich zu dem »Normalen« zu erklären gilt; sie haben nach den Eigenschaften von Devianten geforscht und gefragt, warum Menschen gegen geltende Normen verstoßen oder eben »anders« sind. So hat, um ein Beispiel zu geben, die Kriminologie nach den Ursachen kriminellen Verhaltens gesucht und diese in den - hinsichtlich ihrer Entstehung freilich unterschiedlich interpretierten - Eigenschaften der »Kriminellen« aufzuweisen versucht (vgl. Sack 1968 und 1969). Die Andersartigkeit dieser Personengruppe wurde in der Regel vorausgesetzt; die Frage nach dem Zusammenhang mit sozialen Definitionsprozessen und deren Folgen blieb außer Betracht. Ebenso geriet der Selektionsvorgang, durch den »Kriminelle« aus einer viel größeren Zahl von Gesetzesübertretern herausgefiltert werden, nicht ins Blickfeld.

Auch die Soziologie als Einzelwissenschaft hat allzu häufig übersehen, daß Devianz zunächst das Resultat sozialer Festlegungsprozesse ist, in denen Verhaltensweisen oder Eigenschaften als »deviant« definiert werden. Diese Definitionen sind ihrerseits in vielfältiger Weise gesellschaftlich determiniert. Devianz ist keine Qualität eines Handelns an sich, sondern das Ergebnis gesellschaftlicher Definitionen, die wie andere soziale Phänomene historischen Veränderungen unterliegen. Ein Merkmal wird erst aufgrund einer Definition, die Geltung erlangt, »deviant« (vgl. Becker 1963, Sack 1968 u. 1969, Schur 197I ). Devianz ist also eine Eigenschaft, die als solche definiert wurde; »ein Devianter ist«, wie Howard S. Becker sagt (1963, S. 9), »eine Person, der ein bestimmtes Etikett erfolgreich zugeschrieben worden ist«. Abweichungen konstituieren sich also durch soziale Prozesse der Zuschreibung. Definitionen sind nun aber nicht nur in dieser Festlegungs- und Zuordnungsfunktion, sondern vor allem in ihren realen Konsequenzen, die sie sowohl für den Umgang mit den Definierten als auch für diese selbst haben, von Bedeutung. Nicht die unterstellte Andersartigkeit bestimmter Personen oder Gruppen, sondern der Definitionsprozeß, der diese Andersartigkeit festlegt, sowie dessen Folgen, die häufig in der Ausgliederung der Definierten bestehen, besitzen demnach soziologische Relevanz.

2. Begriff und Struktur von Stigmata

Für Definitions- und Ausgliederungsprozesse beginnt sich der Begriff der Stigmatisierung einzubürgern. Nachdem Erving Goffman ihn bereits vor über zehn Jahren in die Soziologie eingeführt hat, wird seit einigen Jahren versucht, ihn in theoretischer Hinsicht fruchtbar zu machen. Eine eigentliche Stigma-Forschung gibt es bislang aber nur in ersten Ansätzen, auch wenn diese natürlich auf die Fragestellungen und Ergebnisse der Einstellungs- und insbesondere der Vorurteilsforschung aufbauen kann. Für Goffman ist »Stigma« bereits ein relationaler, d. h. soziale Beziehungen darstellender Begriff; er bezeichnet bei ihm aber doch noch eine Eigenschaft der Person, die »zutiefst diskreditierend ist« (Goffman 1967, S. 11). Aufgrund der hier vorgetragenen Überlegungen wird vorgeschlagen, den Begriff nicht - wie bei Goffman - für ein Merkmal selbst, sondern für die negative Definition des Merkmals bzw. dessen Zuschreibung zu verwenden. Wahrscheinlich kann unter gewissen Bedingungen jedes objektive Merkmal zu einem Stigma werden, auch wenn sich sicherlich einige Merkmale dazu eher als andere anbieten. Ein Stigma ist danach der Sonderfall eines sozialen Vorurteils gegenüber bestimmten Personen, durch das diesen negative Eigenschaften zugeschrieben werden. Es beruht auf Typifikationen, d. h. Verallgemeinerungen von teils selbst gewonnenen, teils übernommenen Erfahrungen, die nicht mehr überprüft werden (vgl. den Beitrag von U. Gerke in diesem Band). Stigmatisierung heißt dann ein verbales oder non-verbales Verhalten, das aufgrund eines zueigen gemachten Stigmas jemandem entgegengebracht wird. Stigmatisierte sind Personen oder Gruppen, denen ein bestimmtes - meist negatives - Merkmal oder mehrere Merkmale zugeschrieben werden.

Mit dieser Definition von Stigma und Stigmatisierung wird nicht ausgesagt, daß Eigenschaften oder Verhaltensweisen der Stigmatisierten selbst keine Rolle zu spielen brauchten. Es ist vielmehr häufig der Fall, daß Stigmatisierungen bei - sichtbaren oder unsichtbaren - Merkmalen von Personen anknüpfen. Es handelt sich dabei typischerweise um Eigenschaften, die von denen einer Majorität abweichen, wie etwa körperliche Besonderheiten (z. B. eine Behinderung), wie eine Gruppenzugehörigkeit (z. B. die Mitgliedschaft in einer Sekte) oder wie ein Verhalten (z. B. der Verstoß gegen eine geltende Norm). Für nichtsichtbare stigmatisierte Eigenschaften bestehen dabei in der Regel Verdachtsmerkmale, die die Identifikation der Person als Stigmatisierte auslösen. Zu diesen Verdachtsmerkmalen gehören der Kontakt mit Kontrollinstanzen, z. B. psychiatrischen Kliniken, oder der Aufenthalt an bestimmten Plätzen (vgl. Feest 1971). Für Stigmata ist nun charakteristisch, daß einmal das vorhandene Merkmal in bestimmter negativer Weise definiert wird und daß zum anderen über das Merkmal hinaus dem Merkmalsträger weitere ebenfalls negative Eigenschaften zugeschrieben werden, die mit dem tatsächlich gegebenen Merkmal objektiv nichts zu tun haben. Die Wahrnehmung des Merkmales ist dann mit Vermutungen über andere vorwiegend unvorteilhafte Eigenschaften der Person gekoppelt. Es findet eine Übertragung von einem Merkmal auf die gesamte Person, von den durch das Merkmal betroffenen Rollen auf andere Rollen der Person, den tatsächlich eingenommenen wie den potentiell einzunehmenden, statt. Diese Zuschreibung weiterer Eigenschaften kennzeichnen Stigmatisierungen als Generalisierungen, die sich auf die Gesamtperson in allen ihren sozialen Bezügen erstrecken. Das Stigma wird zu einem »master status«, der wie keine andere Tatsache die Stellung einer Person in der Gesellschaft sowie den Umgang anderer Menschen mit ihr bestimmt (vgl. Schur 1971, S. 52; Lautmann/Schönhals-Abrahamsohn/Schönhals 1972, S. 83 ff.).

Für diese Generalisierung sollen hier zwei Beispiele angeführt werden, die beide kürzlich in der Bundesrepublik durchgeführten Untersuchungen entnommen sind. Ein Blinder ist danach nicht nur eine Person mit einer Sehbehinderung, sondern er ist auch eine Person, die »traurig«, »ernst«, »hilflos«, »kontaktgehemmt«, »zu nichts zu gebrauchen« ist und die daneben noch andere Gebrechen hat - so das Stigma des Blinden, wie es in Tiefeninterviews exploriert wurde (Lautmann et al. 1972). Ein Homosexueller ist nicht nur eine Person, die ihre Sexualität in einer Weise lebt, die von der Bevölkerungsmehrheit abweicht, sondern sie hat daneben die Eigenschaften »weich«, »triebhaft«, »schwach«, »unsympathisch« und »ekelhaft« - dies die stärksten Mittelwerte eines Polaritätsprofils (Schmidt/Sigusch 1967, S. 13 ff.). In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, daß einigen stigmatisierten Gruppen neben negativen Eigenschaften auch die eine oder andere positive Eigenschaft zugeschrieben wird. Beispiele dafür sind die »Intuitionsgabe« des Blinden, die »künstlerische Sensibilität« des Homosexuellen oder die »Männlichkeit« des Kriminellen.

Als soziale Vorurteile zeichnen sich Stigmata durch die Komplexität ihres Inhaltes sowie dessen affektive Geladenheit aus. Entsprechend der für Einstellungen gebräuchlichen Unterscheidung (vgl. Rokeach 1969) lassen sie sich als die folgenden drei Dimensionen umfassend vorstellen: sie bestehen einmal aus kognitiven Aussagen über Eigenschaften der bezeichneten Person oder Gruppe; sie enthalten zum anderen Bewertungen dieser Eigenschaften; sie geben weiter meist explizit oder implizit - an, welches Verhalten dieser Person gegenüber geboten ist. Wie in vielen Fremdstereotypen finden wir auch in Stigmata klischee- und formelhafte Wendungen sowie Symbole von großer Einprägsamkeit und mit hoher Suggestivwirkung.

Es ist anzunehmen, daß es stigmatisierte Gruppen in jeder Gesellschaft gibt; die Auswahl stigmatisierter Personen, die ihnen zugeschriebenen Merkmale sowie die Stärke der Stigmatisierung sind jedoch sehr unterschiedlich. Stigmata sind in historischer und interkultureller Hinsicht außerordentlich variabel. Ein Stigma kann sich einerseits in einer Kultur von Epoche zu Epoche verändern; seine Ausprägung kann andererseits in verschiedenen Kulturen sehr unterschiedlich ausfallen[1].

Gegenwärtig in der Bundesrepublik stigmatisierte Gruppen sind etwa Zigeuner, Gastarbeiter, Obdachlose, Zeugen Jehovas, Kommunisten, Wehrdienstverweigerer, uneheliche Mütter, sexuell Deviante, Rauschgiftkonsumenten, Strafentlassene, Körperbehinderte, Blinde, Alte, Geisteskranke und Sonderschüler.



[1] R. A. Scott (1967) zeigt eine solche unterschiedliche Ausprägung am Stigma des Blinden in der amerikanischen, englischen und schwedischen Gesellschaft auf.

3. Durchsetzung von Stigmata

Die Frage, wie ein Stigma in einer Gesellschaft Geltung erlangt, ist eines der wichtigsten und zugleich am wenigsten geklärten Probleme der Stigma-Forschung (vgl. Rubington/Weinberg 1968, S. 6 ff.). Es können an dieser Stelle nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden, die sich insbesondere auf Voraussetzungen für die Durchsetzung von Stigmata beziehen. Eine dieser Voraussetzungen liegt bereits in der formalen Struktur von Stigmata, also in der erwähnten Generalisierung. Diese trägt insofern zu der hohen Wirksamkeit von Stigmatisierungen bei, als in der Regel in sehr einprägsamen Klischees auf die gesamte Person rekurriert wird. Stigmata scheinen weiterhin eher und leichter durchgesetzt zu werden, wenn auf den Verstoß gegen eine allgemein gültige Norm hingewiesen werden kann. Das heißt jedoch nicht, daß Normbrüche gewissermaßen automatisch eine Stigmatisierung auslösen. Diese hängt vielmehr von zusätzlichen Faktoren ab etwa von der Verbindlichkeit und Verbreitung der gebrochenen Norm, von dem Eingreifen von Sanktionsinstanzen, etwa Behörden, oder von dem Verhalten gesellschaftlicher Gruppen, deren Interessen betroffen sind (vgl. Becker 1963, S. 8 ff.).

Von entscheidender Bedeutung für Stigmatisierungs- und Ausgliederungsprozesse ist die Macht, über die Stigmatisierer und Stigmatisierte verfügen. Stigmatisierungen sind gegen Gruppen, die über wenig Macht verfügen, leichter durchzusetzen als gegen Gruppen mit großer Macht. Dies trifft insbesondere für Angehörige der Unterschicht zu, weil sich hier gleichsam »mehrere Negativstatus summieren: etwa Blindenstatus plus Unterschichtstatus« (Lautmann et al. 1972, S. 98). Umgekehrt haben mit ökonomischer und politischer Macht ausgestattete Personen oder Gruppen eine größere Chance, ihren Definitionen Geltung zu verschaffen, als Gruppen an der Basis der Machtpyramide (vgl. Sack 1968, S. 472 f.). Ebenso bewahrt ein hoher gesellschaftlicher Status weitgehend vor Stigmatisierung; kommt es dennoch, etwa aufgrund einer nicht zu verbergenden Eigenschaft oder eines Normverstoßes, zu einer Stigmatisierung, so fällt sie in der Regel milder als bei Unterschichtsangehörigen aus. Als Beispiel sei hier auf die unterschiedliche Bedeutung des Stigmas »uneheliche Mutter« für die Unter- und Oberschicht verwiesen (Lautmann et al. 1972, S. 97).

Auch wenn man davon ausgehen kann, daß es stigmatisierte Gruppen wahrscheinlich in allen Gesellschaften gibt, so dürften doch ihre Zahl sowie die Stärke der Stigmatisierung nicht zuletzt von der Gesellschaftsstruktur abhängen. Es ist anzunehmen, daß Stigmatisierungen besonders häufig und ausgeprägt in Gesellschaften auftreten, die entweder auf den Prinzipien der individuellen Leistung und Konkurrenz beruhen oder in denen starke Spannungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen bestehen. Beide Merkmale treffen mehr oder weniger auf alle Industriegesellschaften zu. In diesen Gesellschaften haben außerdem bestimmte Organisationen, die Instanzen sozialer Kontrolle, eine wichtige Funktion bei der Durchsetzung von Stigmata. Ihre Tätigkeit trägt heute in hohem Maße dazu bei, ein Stigma zu gestalten und ihm Geltung zu verschaffen. Der Einfluß dieser Organisationen, auf den noch einzugehen ist, läßt sich etwa am Beispiel der Stigmatisierung von Rauschmittelkonsumenten in den USA (vgl. Becker I963, S. 135 ff.) und bei uns belegen.

4. Funktionen von Stigmata

Die Frage nach den Funktionen von Stigmata ist sowohl für das einzelne Individuum, welches sie übernimmt und sich ihnen entsprechend verhält, als auch für die Gesellschaft, also für die Wirkungen auf der Makroebene, zu stellen. Stigmata haben zunächst - ebenso wie die komplementären Vorstellungen von »Normalität« - eine Orientierungsfunktion in sozialen Interaktionen, insofern in ihnen bestimmte Vorstellungen, Erwartungen und Verhaltensanweisungen bezüglich des Interaktionspartners enthalten sind. Dies ist dadurch möglich, daß aus einigen wenigen Indikatoren ein Höchstmaß an Vermutungen über eine Person bezogen wird (vgl. Lofland 1969, S. 142 f.). Stigmata strukturieren damit Situationen im voraus und erleichtern die Einstellung darauf; sie verringern Unsicherheit und stellen eine Entscheidungshilfe dar. Besonders in Gesellschaften mit einer hohen Rate sozialen Wandels und territorialer Mobilität ist dabei das Bedürfnis nach Einordnung des anderen groß. Zugleich beeinflussen Stigmata aber - das ist die andere Seite der »Entlastung« - die Wahrnehmungen in Richtung einer Selektion und Verzerrung und machen so neue Erfahrungen unmöglich (vgl. Bergler 1966, S. 86 und S. 108 ff.).

Aus tiefenpsychologischer Sicht können Stigmata als Projektionen verstanden werden, die als solche zum einen die Funktion der Abreaktion von Aggressionen haben (vgl. Shoham 1970, S. 99). Hier sei auf den in psychoanalytischen Theorien verschiedentlich betonten Zusammenhang zwischen Frustration und Vorurteilen sowie zwischen autoritärer Persönlichkeit und Vorurteilen hingewiesen (vgl. etwa Heintz 1957, S. 98 ff.). Zum anderen sind Stigmata auch als Projektionen verdrängter Triebansprüche gedeutet worden. Auch in dieser Hinsicht kommt ihnen eine Entlastungsfunktion zu, indem Antriebe und Wünsche, die man selbst nicht zu realisieren wagt, anderen zugeschrieben werden (vgl. Allport 1954, S. 384 ff.).

Aus einer wiederum anderen theoretischen Perspektive liegt es nahe, Stigmatisierungen als Identitätsstrategien aufzufassen. Identitätsstrategien sind Verhaltensweisen, die der Bewahrung eines gefährdeten bzw. der Wiederherstellung eines gestörten psychischen Gleichgewichts dienen. Die Begegnung mit einem Stigmatisierten stellt in vielen Fällen eine Bedrohung der eigenen Identität insofern dar, als man an eigene Abweichungstendenzen erinnert wird. Das Gleichgewicht wird dann durch betonte Abgrenzung, d. h. durch Herausstellen der eigenen »Normalität« und Ablehnung der Abweichung des anderen, zu stabilisieren versucht. Die Bedrohlichkeit des Stigmatisierten besteht ferner darin, daß dem »Normalen« das Instrumentarium fehlt, mit dessen »Anderssein« kognitiv, emotional und instrumental fertig zu werden. Er greift dann häufig zu Identitätsstrategien wie Ablehnung, Interaktionsvermeidung und soziale Isolierung, um sein bedrohtes seelisches Gleichgewicht aufrecht zu erhalten. Die Ergebnisse einer Untersuchung der »Forschungsgemeinschaft >Das körperbehinderte Kind<« weisen in diese Richtung. In der Untersuchung wurden den Testpersonen Bilder von Contergan-geschädigten Kindern mit der Frage vorgelegt: »Was würden Sie machen, wenn dieses Kind auf Sie zukäme«? Als Reaktion zeigten sich Ekel, Angst und falsches Mitleid. Eine sachliche Einstellung zum Körperbehinderten fehlte fast vollständig. Bei 90 Prozent der Befragten stellte sich heraus, daß sie nicht wissen, wie sie sich einem körperbehinderten Kind gegenüber verhalten sollen. Nach Hilfsmöglichkeiten befragt, schlugen die Testpersonen meistens Wege vor, die eine persönliche Mithilfe ausschlossen. Nähere Kontakte mit Körperbehinderten wurden möglichst vermieden (vgl. v. Bracken/Cotanidis 1971).

Die Frage nach der Funktion von Stigmata für die Beteiligten an Interaktionssystemen kann auch auf die gesamtgesellschaftliche Ebene übertragen werden, auch wenn hier die Antworten notwendig vager und weniger belegt sind. Stigmata regulieren einmal den sozialen Verkehr zwischen den Gruppen der Gesellschaft, insbesondere zwischen Majoritäten und Minoritäten, einschließlich des Zugangs zu knappen Gütern wie Status, Berufschancen etc. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht können durchgesetzte Stigmatisierungen weiter die Funktion einer Systemstabilisierung haben. Sie kanalisieren aus Frustrationen herrührende Aggressionen, indem diese auf schwache, d. h. mit wenig Macht ausgestattete, »Sündenböcke« geleitet werden, denen man alle Schuld an einer Misere zuweisen kann (vgl. Allport 1954, S. 151 ff., S. 214 ff., S. 250 ff.; Shoham 1970, S. 101 ff.). In den großen Verfolgungen unserer Geschichte, etwa in den Judenpogromen, läßt sich dieser Mechanismus in seiner schrecklichsten Dynamik nachweisen. Stigmatisierungen lenken auf diese Weise vom Klassenantagonismus oder von der Aufdeckung und Beseitigung gesellschaftlicher Mißstände ab (vgl. Chapman 1968, S. 4 ff., S. 20). Zum anderen verstärken sie die Normkonformität der Nicht-Stigmatisierten. Sie belohnen Normtreue, indem sie Kontrastgruppen schaffen, von denen sich die »Normalen« vorteilhaft abheben. Ohne Stigmatisierte wäre es kein Vorteil, »normal« zu sein (vgl. Bergler 1966, S. 97; Shoman 1970, S. 7). Schließlich haben Stigmatisierungen eine Herrschaftsfunktion. Für Machtgruppen können sie ein Instrument zur Unterdrückung solcher Gruppen sein, deren wirtschaftliche oder politische Konkurrenz man zu verhindern wünscht oder die man aus anderen Gründen von der Teilhabe an der Gesellschaft ausschließen will. Ein Kennzeichen von Stigmata, die diese Funktion erfüllen, ist in der Regel, daß ein Zusammenhang zwischen den zugeschriebenen negativen Eigenschaften der stigmatisierten Gruppe und einem unheilvollen Einfluß auf die Gesellschaft insgesamt behauptet wird. Beispiele für diese Herrschaftsfunktion von Stigmatisierungen können mit der Verfolgung der Juden im Dritten Reich oder der Diskriminierung der Neger in den USA gegeben werden.

5. Folgen der Stigmatisierung

Während wir uns mit der Frage nach den Funktionen von Stigmata und Stigmatisierungen auf einem Terrain befanden, das hinsichtlich der kausalen Zuordnung von Faktoren recht schwierig ist, sind die Folgen eindeutiger und leichter zu bestimmen. Wir können uns hier zudem auf eine Fülle von Quellen, zahlreiche historische Untersuchungen, bereits auch einige soziologische Analysen sowie - meist in den USA durchgeführte - empirische Untersuchungen stützen. Der umfangreiche Bereich von Folgen kann hier wiederum nur umrissen werden. Die Folgen sind auf der Ebene der Teilhabe des Individuums an der Gesellschaft, auf der Ebene der Interaktionen mit Nicht-Stigmatisierten und schließlich auf der Ebene der Veränderung der Person in ihrer Identität zu betrachten. Das zentrale Problem des Stigmatisierten auf allen drei Ebenen ist das der Anerkennung als Person und als gesellschaftlicher Partner.

Stigmatisierungen haben sehr häufig den formellen oder informellen Verlust von bisher ausgeübten Rollen zur Folge oder machen die Ausübung bestimmter Rollen von vornherein unmöglich. Naturgemäß ist der Ausschluß im beruflichen Bereich besonders verhängnisvoll. Der Zugang zu vielen Berufen oder beruflicher Aufstieg hängt davon ab, ob ein Stigma gegenüber der Umwelt erfolgreich verborgen werden kann. Der Ausschluß ist dabei aufgrund des tatsächlich vorhandenen Merkmales sachlich meist nicht gerechtfertigt. Er ist vielmehr eine Folge der geschilderten Stigma-Generalisierung. Der Rollenverlust bezieht sich nämlich nicht nur auf Rollen, die durch ein Merkmal unmittelbar betroffen sind - wie das Führen eines Fahrzeugs bei Blindheit -, sondern auf weitere und im Extremfall - so beim Geisteskranken - auf alle Rollen der Person. Vom Merkmal gänzlich unberührte Rollen werden nicht zugetraut oder entzogen. Rollenverlust bedeutet eine Minderung der Teilhabe an der Gesellschaft; er führt zu Disprivilegierung und Isolation. Die Folgen für den Stigmatisierten sind vielfältiger Art und die Übergänge zwischen ihnen fließend. Sie reichen vom ungünstigen öffentlichen Ansehen, über Kontaktverlust, den Verlust von Berufsrollen, den Verlust von Daseinschancen, der mehr oder weniger vollständigen Ausgliederung aus der Gesellschaft bis hin zur physischen Vernichtung.

Stigmatisierung verändert das Verhältnis der Umwelt zum Stigmatisierten. Die Definition einer Person als in irgendeinem Sinne deviant löst bei ihren Kontaktpersonen zweierlei Prozesse aus. Einmal wird ihr gesamtes Verhalten tendenziell auf das Stigma bezogen und von diesem her interpretiert. Wurde ein Verhalten bislang z. B. als »forsch« angesehen, so wird es jetzt als »aggressiv« aufgefaßt. Die Umdefinition braucht dabei die empirischen Fakten nicht zu verletzen, da ein Großteil menschlichen Verhaltens für jeweils unterschiedliche Deutungen offen ist (vgl. Lofland 1969, S. 149). Zum anderen wird das bisherige Leben der Person daraufhin betrachtet, welche Ereignisse mit der gegenwärtigen Devianz übereinstimmen; es findet eine »Rekonstruktion der Biographie« statt (vgl. Schur 1971, S. 52 ff.; Lofland 1969, S. 149 ff.), in der diese an das Stigma angepaßt wird. Wegen der erwähnten grundlegenden Ambivalenz des Verhaltens sind derartige Bemühungen fast immer »erfolgreich«[2]. In entwickelten Gesellschaften sind an diesen Rekonstruktionen sehr häufig professionelle »Spezialisten«, wie Polizisten, Sozialarbeiter oder Psychiater, beteiligt, die - mit staatlicher Legitimation und organisatorischem Apparat ausgestattet - die Anpassung der Biographie an das gegenwärtige Stigma mit besonderem Nachdruck zu leisten vermögen (vgl. Lofland 1969, S. 136 ff.). Ist eine Person in diesem Sinne undefiniert, so orientieren sich alle Interaktionen mit ihr mehr oder weniger weitgehend an dem Stigma. Für den Stigmatisierten ist es außerordentlich schwierig, das einmal festgelegte Stigma aufzulösen, weil alle seine Reaktionen - wie Ärger, Angst, Aufregung, Aggression oder Resignation - als eine Bestätigung der zugeschriebenen Eigenschaften aufgefaßt werden. Wie er sich auch verhält, jede Reaktion kann im Sinne des Stigmas interpretiert werden.

Die Folgen der Stigmatisierung auf der Ebene von Interaktionen mit Nicht-Stigmatisierten bestehen dann darin, daß es dem Stigmatisierten unmöglich ist oder zumindest schwer fällt, als vollwertiger Interaktionspartner anerkannt zu werden, daß Interaktionen schwierig und in ihrer Fortsetzung ständig bedroht sind, und daß es permanenter Anstrengungen der Informationssteuerung, eines »stigma managements« (Goffman), auf seiten des Stigmatisierten bedarf, um sie nicht dem Zustand der Peinlichkeit anheimfallen zu lassen. R. Barker (zitiert nach Goffman 1967, S. 23) zeigt am Beispiel von Körperbehinderten, daß Stigmatisierte sich in Kontakten mit ihrer Umwelt ständig in einem »sozialpsychologischen Neuland« befinden, in dem permanente Wachsamkeit und immer neue Anpassungsleistungen erforderlich sind. Der Stigmatisierte weiß nicht, wie sein Merkmal und das Stigma eingeordnet und beurteilt werden; der Nicht-Stigmatisierte fühlt sich, zumeist auf das Stigma seines Gegenüber fixiert, dem Kontakt nicht gewachsen. Spannungen, Unsicherheit, Verlegenheit und Angst zeichnen deshalb Interaktionen zwischen Stigmatisierten und Nicht-Stigmatisierten in der Regel aus. Für den Stigmatisierten ist es dann schwer, in derart verunsicherten Interaktionen seine persönliche Identität aufrechtzuerhalten oder zu entwickeln.



[2] Vgl. die recht interessante Untersuchung von J. I. Kitsuse, die nachweist, wie sich die Wahrnehmung, die andere von einer Person haben, ändert, wenn bekannt wird, daß es sich um einen Homosexuellen handelt (in Rubington/Weinberg 1968, S. 19 ff.)

6. Sozialisation zum Stigmatisierten

Für viele Stigmatisiertengruppen steht in der Gesellschaft eine soziale Rolle bereit, die ihnen zugewiesen wird. Solche Rollen sind etwa »Körperbehinderter«, »Krimineller«, »Rauschgiftsüchtiger« oder »Neger«. Die Übernahme dieser Rollen[3] erfolgt, mit mehr oder weniger Druck von außen, durch eine Sozialisation, an deren Ende eine veränderte Persönlichkeit steht. Die Veränderung erfolgt zunächst in einem Vorgang, der hier in Ermangelung eines besseren Begriffes als »unmittelbare Sozialisation« bezeichnet werden soll. Damit ist gemeint, daß in der Stigmatisierung selbst bereits ein Zwang zur Identifizierung wirkt - ein Mechanismus, der als »self-fulfilling prophecy« bezeichnet worden ist (Merton 1963, vgl. auch Schur 1971, S. 69 ff.). Aus ständig zugeschriebenen und damit erwarteten Eigenschaften werden schließlich tatsächliche. Edwin M. Lemert (1967, S. 40 ff.) hat den Vorgang der Herausbildung reaktiver devianter Verhaltensweisen als »sekundäre Devianz« bezeichnet. Stigmatisierte übernehmen infolge des Konformitätsdrucks Verhaltensweisen, die man bei ihnen vermutet. Entsprechend paßt sich ihr Selbstbild mit der Zeit den Zuschreibungen sowie den Bedingungen ihrer sozialen Situation an. Häufig beginnt damit eine »Karriere«, in der sich bestimmte Verhaltensmuster des Stigmatisierten und Reaktionen seiner Umwelt gegenseitig bedingen[4].

In der Regel erfolgt die Rollenübernahme aber in einer Sozialisation, die sich in verschiedenen Phasen zu vollziehen pflegt. Robert A. Scott (1969) hat am Beispiel von Blinden eine derartige Sozialisation überzeugend dargestellt; ähnliche Prozesse ließen sich auch für andere Behindertengruppen aufweisen. Die beobachtbaren Eigenschaften und Verhaltensweisen des Blinden in unserer Gesellschaft sind nur z. T. der Sehbehinderung eigentümlich; weit mehr noch sind sie dagegen das Produkt einer spezifischen Sozialisation. »Blinder« ist eine gelernte soziale Rolle (vgl. Scott 1969, S. 14.), die vor allem in drei sozialen Kontexten vermittelt wird.

Zunächst werden in der primären Sozialisation der Kindheit die wichtigsten Bestandteile der Blindenrolle, ebenso wie die Rollen anderer Stigmatisiertengruppen und die Definitionen abweichenden Verhaltens, im Rahmen der Vermittlung kultureller und sozialer Wirklichkeit gelernt (vgl. Scott 1969, S. 16; Scheff 1966, S. 67 f.). Aufgrund dieser Sozialisation haben Stigmatisierte eine »intime Gewißheit« (Goffman) davon, was andere als ihren Makel ansehen. Die Sozialisation des Blinden erfolgt dann weiter in den Interaktionen mit Sehenden - und zwar hier vor allem auf zweierlei Weise: einmal durch die Vorstellungen und Erwartungen über Blinde, die Sehende in Interaktionen mit Blinden einbringen und die als solche das Selbstbild des Blinden bestimmen, und zum anderen durch die bereits angedeutete Dynamik der Interaktionssituation selbst, insbesondere durch die enthaltenen Elemente der Spannung und Unsicherheit (vgl. Scott 1969, S. 29 ff.). Die Identitätsänderung erfolgt hier als Folge der »täglichen Übersetzungen des Stigmas in Verhaltensweisen der Mitmenschen der Stigmatisierten« (Schumann 1973, S. 89). Stigmatisierte werden ständig daran erinnert, daß sie »anders« sind. Schließlich wird die Rolle als Klient einer Organisation gelernt, die mit der Betreuung von Blinden beauftragt ist. Hier geschieht die Sozialisation dann vor allem über die Erwartungen des Personals, über die von der Organisation konstruierte soziale Identität des »Blinden«, die vielfach zum ursprünglichen Selbstbild im Widerspruch steht, und nicht zuletzt auch über die organisatorischen Abläufe und Regelungen, denen sich der Klient anpassen muß. Er ist gezwungen, die ihm angebotene Rolle zu übernehmen, wenn er die Dienstleistungen der Organisation, über die diese in der Regel ein Monopol besitzt, in Anspruch nehmen und Sanktionen vermeiden will (vgl. Scott 1969, S. 78 f.).



[3] Vgl. zu den Bedingungen der Rollenübernahme beim Individuum und in seiner sozialen Umwelt J. Lofland 1969, 121 ff.

[4] Vgl. zur »Karriere« des »Kriminellen« das recht eindrucksvolle Verlaufsmodell, das S. Quensel dargestellt hat (»Wie wird man kriminell?«, in: Kritische Justiz, 1970, S. 375 ff.).

7. Kontrollinstanzen und Stigmatisierung

Auf die Rolle von Organisationen, insbesondere von Instanzen behördlicher Art, in Stigmatisierungsprozessen soll im folgenden etwas näher eingegangen werden. Im Verlauf der arbeitsteiligen Differenzierung von Gesellschaften übernehmen spezialisierte Organisationen immer mehr die Aufgabe der Verwaltung und Betreuung bestimmter Gruppen, die zuvor Lebensgemeinschaften wie Familie und Gemeinde oblag. Die Legitimation dieser Funktion sowie die Leistungen dieser Organisationen sollen hier weder erörtert noch bestritten werden. Es wird ihnen auch nicht ein Mangel an gutem Willen und entsprechenden Bemühungen unterstellt. Es geht im Zusammenhang dieser Überlegungen vielmehr um eine latente Funktion, die, obwohl sie zunehmend an Bedeutung gewinnt, bei uns erst in den letzten Jahren in den Blick geraten ist[5]. Die infragekommenden Organisationen haben weithin die Funktion übernommen, Abweichungen zu definieren, Deviante anhand ihrer Definition zu identifizieren, sie zu betreuen, zu verwalten und zu kontrollieren. In den Organisationen sind »Zuschreibungsspezialisten« (Lofland) tätig, die hauptberuflich mit der Definition und Zuordnung von Personen, ihren Klienten, betraut sind.

Über diese Arbeit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Stigmatisierung der befaßten Gruppen (vgl. Scott 1967). Die Stigmatisierung hängt hierbei kaum davon ab, ob die Aufgaben in der Kontrolle oder gar Bestrafung von Devianten oder ob sie in der Betreuung und Hilfe oder in der »Behandlung« im Sinne von Resozialisierung und Rehabilitation gesehen werden (vgl. Schur 1971, S. 3 f.).

Die Kontrollinstanzen sind in dieser (latenten) Funktion sehr viel erfolgreicher als die lebensgemeinschaftlichen Systeme vor ihnen. Ihre Effizienz ist einmal ein Ergebnis der Zweck-Mittel-Rationalität moderner bürokratischer Apparate und zum anderen der Amts- und Sachautorität, mit der sie ausgestattet sind (vgl. Rubington/Weinberg 1968, S. 109). Zu diesen Organisationen gehören die verschiedenen Behörden und Einrichtungen der Sozialarbeit (vgl. den Beitrag von C. Schumann in diesem Band) und des öffentlichen Gesundheitswesens (vgl. den Beitrag von M. Gebauer), die Polizei (vgl. den Beitrag von Brusten/Malinowski), die Strafjustiz und der Strafvollzug (vgl. den Beitrag von H. Schäfer) und - wenn auch nur unter bestimmtem Aspekt - die Schule (vgl. den Beitrag von F. Lösel), insbesondere die Sonderschule (vgl. den Beitrag von W. Thimm)[6].

Die Tätigkeit dieser Organisationen übt sowohl auf das in der Gesellschaft seit jeher verbreitete Stigma bestimmter Gruppen als auch auf die Sozialisation der Stigmatisierten großen Einfluß aus. Die von den Organisationen entwickelten Definitionen haben die traditionellen Stigmata weitgehend abgelöst. An die Stelle der überkommenen, häufig recht diffusen, wenn auch in einzelnen Bestandteilen gelegentlich sehr aggressiven Stigmata treten die präzisen und mit Amtsautorität ausgestatteten Definitionen der Organisationen (vgl. Scott 1967). Typisch für die daraus resultierende Stigmatisierung ist, daß sie bei dem Kontakt mit den Kontrollinstanzen anknüpft, aber fortbesteht oder sich sogar noch verstärkt, wenn der Kontakt beendet ist. Dies geschieht auch dann, wenn das Merkmal, das zu dem Kontakt mit einer Organisation geführt hat, inzwischen verschwunden ist. Beispiele sind die Stigmatisierung Strafentlassener oder ehemaliger Patienten von »Heilanstalten«. Wir wollen die Definitionen der Organisationen, in denen eine soziale Identität der stigmatisierten Gruppe oder Person konstruiert wird, »Alltagstheorien« nennen. Es handelt sich dabei um relativ konsistente Aussagen über Eigenschaften der befaßten Personen, die Ursachen ihrer Devianz und die erforderliche Behandlung. Alltagstheorien sind handlungsleitende Wissenssysteme, die den Umgang mit Stigmatisierten als »sozialem Problem« bestimmen und die Rolle angeben, die an Stigmatisierte vermittelt werden soll.

Zu dem Begriff ist anzumerken, daß Alltagstheorien nur zu einem Teil auf empirischen Erfahrungen oder gar wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, weit mehr werden sie durch kulturelle, ökonomische und soziale Einflüsse, auf die noch einzugehen sein wird, sowie - nicht zuletzt - durch die Interessen der Organisationen selbst bestimmt. Derartige Alltagstheorien liegen etwa von »Obdachlosen« (vgl. den Beitrag von G. Albrecht in diesem Band), »Kriminellen«, »Geisteskranken«, »Rauschgiftsüchtigen« und verschiedenen Gruppen von »Behinderten« vor. Insgesamt läßt sich feststellen, daß sie mehr den Bedürfnissen der Organisation und ihres Personals nach Verwaltung und Kontrolle ihrer Zielgruppe als denen der Klienten entsprechen, die auch in der Regel kaum einen Einfluß auf sie haben (vgl. Scott 1967, S. 257).

Für die Organisation erfüllt die Alltagstheorie mehrere Funktionen. Sie legitimiert einmal die Tätigkeit der Organisation und deren Anspruch auf materielle und ideelle Unterstützung in der Gesellschaft. Aus dem Legitimationszwang ergibt sich übrigens ein Interesse an hohen Deviantenraten, das insbesondere bei den Instanzen sozialer Kontrolle, z. B. der Polizei, festzustellen ist. Eliot Freidson (1968, S. 119) spricht in diesem Zusammenhang von einem »sampling bias«. Durch das Maß ihrer Aktivität können die Instanzen die gewünschte Deviantenrate steuern. In der Regel vergrößert sich die Zahl der als deviant definierten Personen in dem Maße, wie die Zahl der mit ihrer Kontrolle betrauten »Spezialisten« zunimmt (vgl. Lofland 1969, S. 136 ff.). Alltagstheorien leisten weiter, worauf bereits hingewiesen wurde, einen wesentlichen Beitrag zur Sozialisation der Klienten in Stigmatisiertenrollen, indem sie eine Identität konstruieren, die sich in Erwartungen an die Person umsetzt. Über die Sozialisation ermöglichen sie schließlich eine Funktionalisierung der Patienten zu verwaltbaren Objekten der Organisation, die deren Handlungsabläufen gefügig sind. Dies spielt insbesondere bei Organisationen, die - wie z. B. Heilanstalten (vgl. Goffman 1961) - ihre Klienten bei sich aufnehmen, eine wichtige Rolle, ist aber auch bei mehr oder weniger losen Kontakten zwischen Organisationen und Klienten der Fall (vgl. Rubington/ Weinberg 1968, S. 110 f.).

Die Alltagstheorien der Organisationen sehen vielfach so aus, daß die Identität der Klienten in irgendeinem Sinne als »krank« definiert ist. Während früher Devianz weitgehend als eine absichtsvolle und damit schuldhafte Andersartigkeit angesehen wurde, herrschen heute Identitätskonstruktionen vor, die Abweichungen tendenziell als pathologisch definieren. Den so Definierten wird dann in der Regel die Verantwortung für ihre Abweichung abgesprochen oder doch reduziert zugeschrieben (vgl. Peters 1973). Es ist anzunehmen, daß gerade eine solche Pathologisierung die genannten Funktionen eher nach als die älteren Alltagstheorien zu leisten vermag, weil die Stigmatisierten damit in die Nähe von Eigenschaften gerückt werden, die in einer industriellen Leistungsgesellschaft besonders negativ bewertet werden.

Von Pathologisierung werden dabei vor allem Gruppen betroffen, die - wie »Kriminelle« - von einer Verhaltensnorm abweichen. In diesem Zusammenhang sei auf die noch weithin ungebrochene Bedeutung des »medizinischen Modells« für die Erklärung und Behandlung von Abweichungen hingewiesen (vgl. Keupp 1972, S. 63 ff.).

Die Organisationen werden nun ihrerseits von einigen Faktoren beeinflußt, die für den Inhalt des Stigmas, für die Durchsetzung desselben in der Gesellschaft und für die Behandlung und Sozialisation der Klienten von Bedeutung sind. Auf drei dieser Faktoren soll etwas ausführlicher eingegangen werden: auf den Einfluß des kulturellen Systems, auf den Einfluß von Formalisierung und Bürokratisierung sowie auf den Einfluß der Klienten (vgl. Scott 1967).

Der Einfluß des umgebenden kulturellen Systems erfolgt einmal direkt - über die von den Organisationsangehörigen internalisierten Normen und Werte und zum anderen - indirekt - über die Werte der Personen und Gruppen, die auf die Ziele der Organisation einwirken oder diese - etwa materiell - unterstützen. Die Werte bestimmen zunächst, an welche Gruppen die Organisation sich wendet. Leistungsideologien etwa wirken sich dahingehend aus, daß Unterstützungen vorrangig an Gruppen gegeben werden, die zu einer Arbeitsleistung fähig sind oder fähig gemacht werden können. So sind die Rehabilitationseinrichtungen unserer Gesellschaft fast ausschließlich darauf ausgerichtet, eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß zu erzielen. Kulturelle Werte beeinflussen auch maßgeblich Ansatz und Zielsetzung der Tätigkeit einer Organisation. So setzt diese in westlichen Ländern vornehmlich bei dem einzelnen Individuum an; die sozialen Faktoren, die die Situation und Rolle des Stigmatisierten produzieren bzw. aufrechterhalten, werden hingegen weitgehend übersehen. Eine Veränderung wird demzufolge beim Einzelnen, nicht dagegen - was in den meisten Fällen die wichtigste Voraussetzung einer Entstigmatisierung wäre - in der sozialen Umgebung desselben oder in der Gesellschaft insgesamt angestrebt. Auf eine Reform der Gesellschaft richten sich die Bemühungen entweder gar nicht oder nur am Rande. Bürokratisierung und Formalisierung, die in den meisten hier infragekommenden Organisationen ausgeprägt sind, wirken sich auf die Definition und Sozialisation der Klienten aus. Bürokratien brauchen z. B. eindeutige und anwendbare Regeln darüber, wer als Klient infrage kommt und wie dieser zu behandeln ist. Die Definition des Klienten muß also notwendig vom Einzelfall abstrahieren und die jeweiligen Definitionselemente in eine für die Organisation funktionsgerechte Ordnung bringen. So lautet die Definition von Blindheit etwa: 1/10 oder 1/50 und weniger der »normalen« Sehkraft. Steht eine solche Definition erst einmal fest, bestimmt sie das Handeln der Organisation weit mehr als die Meinung der Betroffenen, die sich keineswegs für blind halten mögen (vgl. Scott 1969, S. 17 ff.). Das Bemühen der Organisation geht dann dahin, den Klienten zur Übernahme der Definition zu bewegen.

Im Vergleich mit diesen Faktoren haben die Klienten den geringsten Einfluß auf die Tätigkeit der Organisation, auf deren Alltagstheorie sowie auf die Behandlung durch die Organisation. Diese hier sehr lapidar hingestellte Behauptung dürfte für viele Organisationen - wie etwa die Heilanstalt, die Polizei, bestimmte Einrichtungen der Sozialarbeit - unmittelbar evident sein. Die Gründe für diesen geringen Einfluß liegen wohl vor allem in dem niedrigen sozial-ökonomischen Status der meisten Stigmatisiertengruppen, in dem aus der Stigmatisierung resultierenden Verlust an sozialer Partizipation und in dem geringen öffentlichen Einfluß. Es fehlt den Betroffenen an einer Definitionsmacht, die der Macht der definierenden Organisation entgegengesetzt werden könnte (vgl. Bonstedt 1972, S. 8 f.).



[5] In der BRD bereits sehr früh und damit als einer der ersten hat Hans Achinger auf diese latente Funktion hingewiesen und sie am Beispiel von Sozialfürsorgeorganisationen dargestellt. Vgl. H. Achinger, Soziologie und Sozialreform, in: Soziologie und moderne Gesellschaft, Verhandlungen des 14. Dt. Soziologentages, Stuttgart 1959.

[6] Stigmatisierungen sind natürlich nicht auf staatliche Kontrollinstanzen beschränkt, sie finden auch in nicht-staatlichen Organisationen statt und können hier ebenfalls erhebliche Folgen für die Stigmatisierten haben. Vgl. den Beitrag von H.-J. Pohl zur Stigmatisierung älterer Arbeitnehmer im Industriebetrieb in diesem Band.

8. Hypothesen zur Entstehung von Stigmata

Bisher sind Begriff und Prozeß sowie Funktionen und Folgen der Stigmatisierung, jedoch noch nicht deren Ursachen behandelt worden. Lediglich mit dem Beitrag, den bestimmte Organisationen im Stigmatisierungsprozeß leisten, sind die Ursachen berührt worden. Die Frage nach den Ursachen für die Stigmatisierung von Personengruppen in einer Gesellschaft soll deshalb abschließend aufgeworfen werden. Sie kann dabei ebensowenig wie die anderen Punkte in dieser überblickartig gehaltenen Darstellung vollständig beantwortet werden, was bei dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens über Stigmatisierungs- und Ausgliederungsprozesse auch nicht möglich wäre. Es sollen lediglich vier - recht allgemein gehaltene - Hypothesen zur Genese von Stigmatisierungen vorgestellt und erläutert werden. Sie bedürfen alle einer eingehenderen Behandlung und einer weiteren Präzisierung - bereits in begrifflicher Hinsicht -, als hier zu leisten ist.

Ein erster Ursachenkomplex wird in den Interessen globaler gesellschaftlicher Institutionen, wie Wirtschaft, Kirche oder Familie, sowie konkreter Machtgruppen in einer Gesellschaft, wie den Kapitaleignern in einer kapitalistischen oder herrschenden Funktionärsgruppen in einer zentralistisch-bürokratisch verfaßten kommunistischen Gesellschaft gesehen. Diese Hypothese bezieht Stigmatisierungen auf die Herrschaftsstruktur einer Gesellschaft, indem sie als die historisch feststellbare Leistung bestimmter Institutionen bzw. der Organisationen, die diese Institutionen tragen und durchsetzen, und/oder bestimmter herrschender Gruppen verstanden werden. So bringt etwa die Institution des Privateigentums den »Dieb«, die christliche Kirche den »sexuell Devianten« hervor. Ein Beispiel ist mit der sozialen Situation von Arbeitslosen, Landstreichern und anderen Randexistenzen im Frühkapitalismus zu geben. Die Stigmatisierung dieser Gruppen wurde durch bestimmte religiöse Überzeugungen der Zeit, die protestantische Arbeitsethik, bedingt und diente objektiv den Interessen einer Gruppe, den Unternehmern, indem sie diesen zu einer »Reservearmee« billiger und gefügiger Arbeitskräfte verhalf[7]. Die Entstehung der Stigmatisierung bestimmter anderer Gruppen wäre unter Umständen auf ähnliche Weise, durch den Rekurs auf die Interessen und die Aktionen bestimmter Institutionen und ihrer Organisationen sowie gesellschaftlicher Machtgruppen, zu belegen.

Die zweite Hypothese stellt einen Zusammenhang zwischen der Dynamik gesellschaftlicher Differenzierung, insbesondere der Herausbildung immer neuer, den sozialen Verkehr zwischen den Gruppen regulierenden Normen sowie Leistungsnormen, und Stigmatisierungen her. Jede Norm schafft dabei eine Gruppe der Möglichkeit nach stigmatisierbarer Personen. Daß einer Norm oder Normalitätsvorstellung nicht entsprochen wird, ist allerdings noch keine hinreichende Bedingung für eine Stigmatisierung, sondern es müssen zusätzliche Faktoren, wie etwa die erwähnte Machtdifferenz oder das Eingreifen bestimmter Organisationen, hinzukommen, um sie in Gang zu setzen. So ergeben sich, um ein Beispiel zu geben, aus der Norm, fehlerfrei schreiben und lesen zu können, die Legastheniker.

Die dritte - wiederum sehr allgemeine - Hypothese beansprucht lediglich für bestimmte Gruppen, insbesondere die Behinderten, Geltung. Sie geht von der Tatsache einer zunehmenden Zweck-MittelOrientierung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen aus. Bestimmte Gruppen geraten in einen Widerspruch zu dieser immer schneller fortschreitenden Rationalisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, insofern sie sich diesen aufgrund einer objektiven Eigenschaft, wie etwa einer Behinderung, nicht oder nur unzulänglich anpassen können. Sie fallen insbesondere aus den sich entwickelnden Arbeitsverhältnissen heraus. Die Stimatisierung knüpft dann, bedingt oder verstärkt durch bestimmte kulturelle Wertmuster und Ideologien, bei diesem Unvermögen zur konformen Leistung an.

Die vierte Hypothese schließlich bezieht sich auf die anthropologische Grundausstattung des Menschen. Es wird darin ein entweder naturhaftes oder anerzogenes Bedürfnis nach Unterscheidung vom Anderen, nach Triebentladung von Aggressionen, nach Projektion belastender Ansprüche sowie nach Entlastung durch Orientierung an übernommenen Vorurteilen angenommen. Diese Bestrebungen erklären die Bereitschaft zur Stigmatisierung. Vielleicht kann man die hier bezeichneten Tendenzen auf eine ihnen zugrundeliegende Angst vor dem vermeintlich Andersartigen zurückführen, das man als solches selbst identifiziert oder das einem, etwa von den Instanzen sozialer Kontrolle oder den Massenmedien, vorgeführt wird[8].



[7] Vgl. aus der Fülle der hier anzuführenden geschichtswissenschaftlichen Literatur etwa W. Fischer, Soziale Unterschichten im Zeitalter der Frühindustrialisierung, in: International Review of Social History, 1963.

[8] Die Ergebnisse einer Untersuchung zum »Bild der Geisteskranken in der Öffentlichkeit«, die in einer westdeutschen Großstadt durchgeführt wurde (Jaeckel/Wieser 1970), bestätigen diese Annahme. Die Ablehnung von »Geisteskranken« beruht danach auf einer Angst, die diese als eine prinzipielle Bedrohung sozialer Beziehungen erleben läßt (ebd., S. 55 ff.). Die Stigmatisierung anderer Gruppen ließe sich vielleicht ebenfalls aus einer auf jeweils bestimmte Faktoren gerichteten Angst erklären.

Literatur

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Zur Person:

Geb. 1938, Dr.phil., Professor für Soziologie der Behinderten an der Pädagogischen Hochschule Rheinland, Abteilung für Heilpädagogik in Köln. Arbeitsgebiete: Organisationssoziologie, Soziologie der Strafvollzugs, Soziologie der Behinderten.

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Quelle:

Jürgen Hohmeier: Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß

Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 1, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 5 - 24

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.03.2005

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