Sind Elternschaft und Behinderung miteinander vereinbar?

Ein Beitrag zu Barrieren und Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Mütter und Väter

Autor:in - Gisela Hermes
Themenbereiche: Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Vortrag
Copyright: © Gisela Hermes 2007

Sind Elternschaft und Behinderung miteinander vereinbar?

Behinderung und Elternschaft sind zwei Themen, die sich aus Sicht vieler Menschen gegenseitig ausschließen. Das vorherrschende Behindertenbild vom geschlechtsneutralen, allein stehenden und unselbstständigen Menschen, der nicht in der Lage ist, für Andere zu sorgen, steht für einen großen Teil der Bevölkerung im Widerspruch zum gängigen Mutter- bzw. Vaterbild des Versorgenden und der (meist weiblichen) Allroundmanagerin des Alltags. Die Realität jedoch zeigt: Das gesellschaftlich produzierte Bild des partner- und kinderlosen Behinderten stimmt nicht, denn behinderte Menschen werden ebenso Eltern wie nicht behinderte Menschen auch. Zwar existieren keine statistischen Angaben über die Anzahl behinderter Eltern, der Blick in die einschlägige Literatur zeigt jedoch, dass Elternschaft bei Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die in Privathaushalten leben, keine Seltenheit ist (EIERMANN, HÄUSSLER & HELFFERICH 2000, 86FF; SCHONE & WAGENBLASS 2002,12; DEUTSCHER GEHÖRLOSENBUND E.V. 1996, 24).

Bei Betrachtung der Situation behinderter Menschen, die in Heimen leben, zeigt sich dagegen ein stark abweichendes Bild: Zwar sind Partnerschaft und Kinderwunsch für Heimbewohner ebenso wichtige Themen wie für jeden anderen Menschen (WALTER 1994, 11ff), doch ist es ihnen aufgrund der fremd bestimmenden Strukturen von Wohneinrichtungen, wie z. B. Unterbringung in Mehrbettzimmern, geschlechtshomogener Gruppen, fehlender privater Rückzugsmöglichkeiten und der negativen Haltung der (oft kirchlichen) Heimträger gegenüber Behinderung, Sexualität und Elternschaft kaum möglich, diese Wünsche zu realisieren und als Familie zusammen zu leben. Das bedeutet aber nicht, dass Menschen, die in Heimen leben, keine Kinder bekommen, wie PIXA-KETTNER, BARGFREDE & BLANKEN (1996) in einer Studie feststellen. Bei ihrer Befragung bundesdeutscher Behinderteneinrichtungen nach der Anzahl der ihnen bekannten Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, stießen die Wissenschaftlerinnen auf überraschende Erkenntnisse: Die 670 Träger, die sich rückmeldeten, berichteten von ca. 1000 Elternschaften mit ca. 1.300 Kindern, die ihnen bekannt geworden waren (PIXA-KETTNER, BARGFREDE & BLANKEN 1996, 230). Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Probleme, die in Familien mit geistig behinderten Elternteilen auftraten, ähnlich sind wie die Schwierigkeiten, die sich in Familien mit nichtbehinderten Eltern finden: Kinder nichtbehinderter Eltern sind ebenso von den Auswirkungen des Analphabetismus, von Armut, Unzuverlässigkeit, Partnerkonflikten und unangemessenem Erziehungsverhalten betroffen wie Kinder geistig behinderter Eltern. Dagegen wurden keine behinderungsspezifischen Probleme identifiziert, die sich auf die Gruppe geistig behinderter Eltern generalisieren lassen. Im Gegensatz zu nichtbehinderten Eltern werden Eltern mit sogenannter geistiger Behinderung jedoch stark kontrolliert. Die Autorinnen stellen fest: "Eine Besonderheit scheinen Mütter und Väter mit geistiger Behinderung aber doch aufzuweisen: [...] Anders als andere Eltern scheinen sie sich keine Fehler erlauben zu können." (EBD., 13). Auch sind die Möglichkeiten, gemeinsam als Familie zu leben, äußerst begrenzt. Da Wohnheime selten auf die Versorgung von behinderten Eltern mit Kindern eingestellt sind und bundesweit nur ca. 20 Dienste und Einrichtungen spezielle Wohn- und Betreuungsangebote für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung anbieten (ZINSMEISTER 2006, 5), bleiben den betroffenen Eltern kaum Chancen, gemeinsam mit ihrem Kind zu leben - in der Regel werden die Familien getrennt und die Kinder in Pflegefamilien untergebracht.

Im Folgenden stelle ich schwerpunktmäßig die Situation von Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen dar, die nicht in einem Heim leben, da die Beschäftigung mit diesen Gruppen wichtige Erkenntnisse über Unterstützungsformen bringt, die als Basis für ein gleichberechtigtes Leben von Familien mit behinderten Elternteilen innerhalb der regulären gesellschaftlichen Strukturen benötigt werden.

Gesetzliche Nachteilsausgleiche

Zum Ausgleich einer Behinderung hat der Gesetzgeber einige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, wie beispielsweise den barrierefreien Umbau der Wohnung, spezielle Computerausstattungen für blinde Menschen oder Kraftfahrzeughilfen für mobilitätsbehinderte Menschen. Viele dieser gesetzlichen Nachteilsausgleiche sind jedoch an die Erwerbstätigkeit gekoppelt, d.h. Mütter und Väter mit Behinderung, die nicht im Erwerbsleben stehen, sind von diesen Leistungen ausgeschlossen. Da die Chancen von Müttern mit Behinderung, auch mit Kind berufstätig zu sein, indem sie z.B. eine (Teilzeit-) Arbeitsstelle finden, sehr gering sind (ARNADE 2006, 211ff), haben diese nicht nur finanziell schlechtere Ausgangsbedingungen als viele andere Familien sondern zusätzlich den Nachteil, dass sie notwendige Alltagshilfen nicht beantragen können. Das BIUNDESMINISGTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND stellt in einer Broschüre hierzu fest:

"Wenn beispielsweise eine erwerbstätige Frau durch einen Unfall erblindet, werden die Kosten für eine entsprechende Umschulung und die notwendige Ausstattung am Arbeitsplatz übernommen. Einer Frau, die in der Familienarbeit tätig ist, werden jedoch unter denselben Umständen die Kosten für das notwendige Mobilitätstraining und die Umbauten der Wohnung in der Regel nicht finanziert." (BMFSFJ 2003).

Barrieren und Lösungen

Als Eltern sind Frauen und Männer mit Behinderung sowohl von gesellschaftlichen Vorurteilen und Ausgrenzungstendenzen gegenüber behinderten Menschen wie auch von strukturellen Benachteiligungen gegenüber Familien, wie mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, fehlenden Teilzeitarbeitsplätzen etc. betroffen. Aus dieser Anhäufung von Belastungsfaktoren ergibt sich eine Reihe von Hürden, die ihnen das Leben mit Kind(ern) grundsätzlich erschweren. In allen Bereichen der Kinderversorgung und betreuung stoßen sie auf eine große Bandbreite an Schwierigkeiten, die sie in ihren Möglichkeiten der Partizipation am gesellschaftlichen Leben behindern. Konkret handelt es sich um Einschränkungen folgender Art:

  • Kommunikationsbarrieren für blinde und gehörlose Eltern

  • Bauliche Zugangsbarrieren für mobilitätsbehinderte Eltern zu fast allen gesellschaftlichen Bereichen

  • Fehlende Hilfsmittel zur Versorgung der Kinder

  • Fehlende personelle Unterstützung in Form von Assistenz

Kommunikationsbarrieren für blinde und gehörlose Menschen

Blinde Eltern fühlen sich häufig in ihren Kommunikationsmöglichkeiten eingeschränkt. Es fehlen taktile Informationsangebote, z. B. in Kindergärten und Schulen, wodurch sie von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden. Sie bemängeln außerdem die geringe Auswahl an adaptierten Kinderbüchern und Spielen, die ihnen eine kindgerechte Kommunikation mit dem Nachwuchs ermöglichen (HERMES 2004, 128).

Gehörlose Eltern sehen sich dagegen wesentlich massiveren Kommunikationsbarrieren gegenüber. Informationen, Wissen und Bildung sind ihnen nur schwer zugänglich und sie haben größere Schwierigkeiten, sich bei Fragen zur Erziehung der Kinder Informationen und Unterstützung zu holen. Auch eine zufrieden stellende Kommunikation mit pädagogischen Fachkräften in Kindergarten, Schule und Erziehungsberatungsstellen ist kaum möglich, da Unterstützung in Form von finanzierten Gebärdensprachdolmetschern fehlt (EBD., 120f).

Bauliche Zugangsbarrieren für mobilitätsbehinderte Menschen

Für mobilitätsbehinderte Eltern sind vor allem bauliche Barrieren ein großes Teilhabehindernis. Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Freizeitstätten, Schulen und Kindergärten etc. wird oft durch Stufen versperrt, Türen sind zu eng, Behindertentoiletten, die auch für den gemeinsamen Toilettengang mit Kleinkindern notwendig sind, fehlen und ein großer Teil der öffentlichen Verkehrsmittel ist unzugänglich. Familienangebote (wie Babygruppen, Mütterzentren, Schwimmbäder, Parks, Kinderspielplätze) sind für Eltern, die einen Rollstuhl nutzen, oft gar nicht erreichbar oder nutzbar. Bauliche Barrieren können dramatische Folgen haben, da sie zum Ausschluss einer ganzen Familie oder zu einer Einschränkung der Möglichkeiten führen können, gemeinsam Freizeitaktivitäten und Urlaube zu unternehmen. Die Zugänglichkeit in den genannten Bereichen ist ein zentrales Problem für mobilitätseingeschränkte Eltern: für sie bedeutet Zugänglichkeit nicht nur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, sondern darüber hinaus auch, soziale Wahlmöglichkeiten zu haben und eigene Entscheidungen treffen zu können. Letztere werden durch das Fehlen einer barrierefreien Infrastruktur ganz massiv eingeschränkt.

Hilfsmittel und barrierefreie Produkte zur Versorgung von Kindern

Ob Eltern mit Behinderung ihre Kinder teilweise selbstständig versorgen können, hängt auch vom Vorhandensein technischer Hilfen und barrierefreier Produkte zur Versorgung des Kindes ab. Blinde Eltern benutzen beispielsweise Hilfsmittel wie sprechende Fieberthermometer oder adaptierte Bücher und Spiele. Gehörlose Mütter und Väter setzen vor allem visualisierende Techniken wie z. B. Babyphone, die Lichtsignale senden, ein. Körperbehinderte Eltern benötigen dagegen Kindermöbel oder Tragemöglichkeiten, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind. Sind geeignete Hilfsmittel und angepasste (Kinder-) Möbel verfügbar, so kann die Abhängigkeit behinderter Eltern von fremder Hilfe oftmals stark reduziert werden. Zugleich wird jedoch ein eklatanter Mangel an derartigen Produkten offensichtlich (HERMES 2004, 168ff). Zwar entwickeln viele Eltern ihre eigenen behelfsmäßigen Alltagslösungen, wie unterfahrbare Kinderbetten oder Wickeltische - diese Lösungen sind jedoch oft mit enormen Eigenkosten verbunden, weil Kostenträger, trotz gesetzlicher Regelungen, die Finanzierung verweigern.

Nach § 31 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind auch Hilfsmittel zur Wahrnehmung der Familienarbeit zu gewähren. Zwar steht diese Information nicht direkt im Gesetz, ist aber in der Begründung des Gesetzgebers zu finden. Der zuständige Rehabilitationsträger kann daher die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel zur Kinderversorgung oder zur Haushaltsführung nicht mit dem Argument ablehnen, es diene der Versorgung des Kindes und nicht der Mutter (BIERITZ-HARDER 2002, 62ff).

Unterstützung durch Assistenz

Eine Körper- oder Sinnesbehinderung wirkt sich nicht zwangsläufig negativ auf die Erziehungskompetenz der Eltern aus, aber sie beschränkt oft die Möglichkeiten, alle Handlungen auch so auszuführen, wie es die Mütter und Väter für sinnvoll halten. Zum Ausgleich ihrer Einschränkungen benötigen manche Eltern Hilfe/Assistenz, die sie grundsätzlich in die Lage versetzt, ihre Elternaufgaben zu erfüllen. "Bildlich gesprochen benötigen sie Menschen, die ihnen ihre Augen, Ohren, Hände oder Füße leihen." (ZINSMEISTER 2006, 7)

Eine Unterstützung durch Dritte wird bei manchen körperbehinderten Eltern vor allem während der Schwangerschaft und der ersten drei Lebensjahre des Kindes notwendig. Im Vordergrund stehen dann Hilfen zur Mobilität, Unterstützung bei der Kinderpflege und Hilfen im Haushalt. Sehbehinderte und blinde Eltern benötigen dagegen eher Assistenz bei der Beaufsichtigung von Kleinkindern, bei der Mobilität außer Haus oder später bei der Hausaufgabenbetreuung. Ob und wie viel personelle Unterstützung ein behinderter Elternteil benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Zahl und Alter der Kinder, Art der Behinderung, Stärke der Einschränkung, zur Verfügung stehender Hilfsmittel, Wohnumgebung und weiteren Faktoren ab.

Unterstützungsmodelle

Im Folgenden werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Organisation benötigter personeller Hilfen vorgestellt und diskutiert.

Ehrenamtliche Hilfen durch Familienangehörige und/oder Freunde

Häufig wird die erforderliche personelle Unterstützung durch Partner, Familienangehörige oder Freunde geleistet. Die unentgeltlich geleistete Hilfe kann jedoch Einschränkungen für die behinderte Person mit sich bringen, da diese vom "guten Willen" der Hilfeleistenden abhängig ist. Wird der Partner/die Partnerin zur Assistenzkraft, so entsteht zudem ein Abhängigkeitsverhältnis, das sich belastend auf die Beziehung auswirken kann. Zur Abdeckung eines umfangreichen, regelmäßigen Hilfebedarfs ist der Einsatz von ehrenamtlichen Hilfskräften wie Partnern, Familienangehörigen, Freunden und Bekannten nur begrenzt sinnvoll, da bei diesem Unterstützungsmodell die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und des autonomen Handelns des behinderten Elternteils stark eingeschränkt werden.

Die Tagespflege

Eltern mit geringem Einkommen oder Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden, bietet der Gesetzgeber im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) für einen begrenzten Zeitraum Hilfe bei der Kinderbetreuung in Form einer Tagesbetreuung an.

Der Gesetzgeber sieht die Tagespflege als präventive Möglichkeit zur Unterstützung von Familien. Im § 23 des SGB VIII wird festgelegt, dass Kinder bis zum 4. Lebensjahr im Rahmen der Tagespflege regelmäßig für einen Teil des Tages oder ganztags durch eine Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt des Tagespflegekindes betreut werden können.

Ein Vorteil der Tagespflege besteht in der Möglichkeit der Eltern, wesentliche Entscheidungen bezüglich der Person der Tagesmutter, des Umfangs, der Dauer und des Ortes der Betreuung selbst treffen zu können. Diese Form der Unterstützung kann jedoch nicht von allen behinderten Eltern, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Persönliche Assistenz oder "Elternassistenz"

Das Konzept der Persönlichen Assistenz wurde in den 1980er Jahren von behinderten Menschen entwickelt, die sich von bis dahin gängigen Konzepten der Pflege und Betreuung emanzipieren wollten, da sie diese als bevormundend empfanden. Persönliche Assistenz wird entweder in Form eines Arbeitgeber-Modells (behinderte Menschen sind hierbei selbst Arbeitgeber ihrer Assistenzkräfte) oder durch die Beauftragung eines ambulanten Hilfsdienstes verwirklicht. Im Unterschied zu anderen Unterstützungsmodellen entscheiden die Betroffenen bei diesen Modellen selbst darüber, wann sie wo und durch wen welche Unterstützung erhalten. Der Begriff der Elternassistenz ist recht neu und wurde auf der Basis des Konzeptes der Persönlichen Assistenz entwickelt. Er bezeichnet

"[...] all diejenigen individuellen Unterstützungshandlungen, die behinderte Eltern benötigen, um die elterliche Sorge oder - im Falle nicht sorgeberechtigter Elternteile - den Umgang mit den Kindern möglichst umfassend und selbstbestimmt ausüben zu können." (ZINSMEISTER 2006, 3).

Bisher existiert kein expliziter Rechtsanspruch auf Elternassistenz. Derzeitige Finanzierungsmöglichkeiten von Assistenz: Im Rahmen einer beruflichen oder medizinischen Rehabilitation werden Kinderbetreuungskosten und Kosten für Haushaltshilfen von den jeweiligen Kostenträgern übernommen. Behinderte Eltern, die keine Rehabilitationsmaßnahme erhalten, können Kosten für die notwendige Assistenz bei Kranken- oder Pflegekassen, Sozial- und Jugendämtern beantragen.

Behinderte Menschen, die aufgrund der Elternschaft einen erstmaligen oder einen erhöhten Assistenzbedarf verzeichnen, stoßen aufgrund fehlender eindeutiger gesetzlicher Regelungen häufig auf enorme Schwierigkeiten, diesen gegenüber Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Werden Anträge gestellt, so ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung, gerade in Zeiten massiver Sozialkürzungen und Einsparungen, recht hoch. Aus diesem Grund wird die Kostenübernahme für den neu aufgetretenen oder erhöhten Assistenzbedarf oft gar nicht erst beantragt. Die Ablehnung von Anträgen zur Assistenz bei Elternaufgaben wird von Behörden recht unterschiedlich begründet, u. a. damit, dass für die Versorgung des nichtbehinderten Kindes keine gesetzlichen Mittel vorgesehen seien oder dass der Partner, wenn vorhanden, die Versorgung des Kindes zu leisten habe (HERMES 2004, 173).

Bei der Organisation der Assistenz unterscheiden sich Eltern, die in einer Partnerschaft leben von allein erziehenden Elternteilen, insbesondere von den Müttern. Während viele der in Partnerschaft lebenden Elternteile ihre Unterstützung bei der Versorgung des Kindes durch den Partner erhalten (und somit von diesem abhängig sind), können allein erziehende Frauen selten auf die tägliche Hilfe des Kindsvaters zurückgreifen. Lebensnotwendige Verrichtungen wie Arztbesuche oder Einkäufe bereiten ihnen in besonderem Maße Schwierigkeiten. Der Hauptteil ihrer Unterstützung wird, wenn überhaupt, von bezahlten Assistenzkräften geleistet. Da diese Form der Hilfe bei der Familienarbeit jedoch häufig nicht gewährt wird, sind allein erziehende Mütter mit Behinderung wesentlich stärker eingeschränkt und sind somit stärker von Überbelastung und Ausgrenzung betroffen, als behinderte Elternteile, die in einer Partnerschaft leben (EBD.).

Gebärdensprachdolmetscher

Gehörlose Eltern benötigen zur Kommunikation mit der hörenden Außenwelt, insbesondere zur Klärung medizinischer, schulischer oder behördlicher Angelegenheiten, Assistenz durch Gebärdensprachdolmetscher.

Nach § 17 SGB I haben Gehörlose seit Juli 2001 in allen Sozialleistungsbereichen Anspruch auf kostenlose Gebärdensprachdolmetschung. Das bezieht sich auf den Kontakt mit der Frauenärztin, dem Kinderarzt, dem Jugend- oder Sozialamt, schließt aber Elternaufgaben wie den Kontakt mit Kindergarten und Schule nicht mit ein.

Da die Finanzierung von Dolmetschern im Umgang mit Kindergärten, Kinderhorten und Schulen nicht im Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, bleiben gehörlose Eltern in der Regel von wichtigen Informationen über die Entwicklung ihres Kindes ausgeschlossen. Lediglich das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz schafft hier Abhilfe, indem gehörlosen Eltern, die ein hörendes Kind haben, der bezahlte Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bei der Kommunikation mit Schule und Kindergarten zugestanden wird.

Hemmnisse bei der Beantragung notwendiger Hilfen

Neben der ungeklärten rechtlichen Situation zur Finanzierung der beschriebenen Hilfen hält auch die Angst vor ungewollter Einmischung der Behörden in den Familienalltag viele behinderte Eltern von einer Antragstellung zur Kostenübernahme zusätzlicher Aufwendungen ab. Die Furcht, das Jugendamt könne sie aufgrund ihrer Behinderung für inkompetent halten, das Kindeswohl als gefährdet ansehen und ihnen das Kind wegnehmen, ist groß und nicht unberechtigt. Zinsmeister bemängelt, dass Jugendämter Kinder behinderter Eltern häufig entgegen deren Willen in einer Pflegefamilie unterbringen, ohne vorher alle Möglichkeiten zum Verbleib des Kindes in der Familie auszuschöpfen (ZINSMEISTER 2006, 19f).

Die Unterlassung der Beantragung von benötigter Assistenz oder notwendigen technischen Hilfen, aber auch die Ablehnung solcher Anträge durch die Sozialleistungsträger können zur Folge haben, dass keine Möglichkeit zur Finanzierung besteht und auf diese Formen der Hilfe möglicherweise ganz verzichtet werden muss. Eine Überbelastung des behinderten Elternteils und oft auch der ganzen Familie sind dann unausweichlich. Dagegen versetzt das Vorhandensein von benötigter Unterstützung manche Eltern mit Behinderung erst in die Lage, ihre Elternrolle positiv füllen zu können.

Persönliche Ressourcen in Familien mit behinderten Elternteilen

Die Lebenssituation von Familien, in denen ein oder beide Elternteile behindert sind, wird nicht nur durch äußere Rahmenbedingungen, sondern auch durch den individuellen Umgang der Betroffenen mit den vorgefundenen Gegebenheiten beeinflusst. Menschen sind demnach nicht nur "Opfer" der herrschenden Verhältnisse, sondern auch handelnde Subjekte, die ihren Alltag aktiv mitgestalten. In einer Studie über behinderte Eltern aus dem Jahr 2004 (HERMES 2004), die unter anderem die persönlichen Ressourcen der Familien im Blick hatte, wurde festgestellt, dass die betroffenen Familienmitglieder ein hohes kreatives Potential entwickeln, wenn es um die Entwicklung von Lösungen für Alltagschwierigkeiten geht. So stellen sich die Kinder bereits ab dem frühen Babyalter intuitiv auf die Möglichkeiten des behinderten Elternteils ein. Sie erleichtern die Versorgung beispielsweise durch eigene Mithilfe wie aktive Muskelanspannung, wenn sie hochgehoben werden, wie am Bericht eines körperbehinderten Vaters deutlich wird. Er erzählt: "Ich konnte ihn [den Sohn, G.H.] zwar nur mit einer Hand heben, dann hab ich halt einfach in die Wäsche rein gefasst und ihn dann an der Wäsche rausgezogen [...] und so hab ich den überhaupt aus dem Kinderwagen rausgehoben und auf den Schoss legen können. [...] Der hat das relativ schnell gelernt, dass er sich dann auch anspannen muss, und soweit er eben konnte hat er das auch gemacht." (EBD., 125). Und eine blinde Mutter erinnert sich an das intuitive Verhalten ihrer Tochter, ihr u. a. jene Gegenstände, die sie ihr zeigen wollte, direkt in die Hand zu legen.

Viele der Eltern entwickeln kreative Ideen zur Alltagsbewältigung: So werden Kindermöbel individuell umgebaut, eigene Hilfsmittel konstruiert und Alltagsgegenstände umfunktioniert, um das Kind versorgen zu können. Blinde Eltern entwickeln individuelle Verhaltensstrategien wie z. B. erfundene Spiele, um den Aufenthaltsort des Kindes herauszufinden, adaptieren Bücher und Spiele, indem sie diese mit Punktschrift versehen und gehörlose Eltern lesen beispielsweise Protokolle von Elternabenden oder lassen den Sitznachbarn mitschreiben, um zumindest den groben Inhalt der Sitzung verfolgen zu können. Viele dieser individuellen Strategien werden zwar als hilfreich, aber nicht als optimale Lösung beschrieben, d. h. fehlende Unterstützungsstrukturen können oft nur begrenzt durch die Betroffenen kompensiert werden.

Seit Beginn der 1990er Jahre schließen sich Eltern mit Behinderungen zunehmend in Selbsthilfegruppen zusammen, um sich über ihre Erfahrungen mit Elternschaft und über Lösungsmöglichkeiten für Alltagsprobleme auszutauschen. Die hier erlebte Unterstützung und Solidarität fördert das Selbstbewusstsein der Betroffenen und bewirkt eine offensivere Einforderung der benötigten Rahmenbedingungen, wie am Beispiel des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern deutlich wird (BUNDESVERBAND BEHINDERTER UND CHRONISCH KRANKER ELTERN, o.J.).

Ausblick

Trotz der eingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten und fehlenden Unterstützungsstrukturen empfinden Eltern mit Behinderung das Leben mit einem Kind als große Bereicherung und immer mehr Betroffene entscheiden sich für diese Lebensform. Wie Familien allgemein sind auch Familien mit behinderten Elternteilen von zunehmendem Erfolgsdruck und einer zunehmenden finanziellen Belastungssituation durch eine immer stärkere Privatisierung von Lebenslagen betroffen. Die für behinderte Menschen tägliche Realität des Ausschlusses von relevanten gesellschaftlichen Leistungen sowie die oft angespannte finanzielle Lage verschärfen die Lebenssituation von Eltern mit Behinderung. Im Alltag mit Kind stoßen sie auf vielfältige Barrieren, die sie in der Bewältigung ihres Alltags einschränken, sie möglicherweise an der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben hindern oder sie in ungewollte Abhängigkeiten zwingen. Nur wenige der im Alltag auftretenden Probleme hängen kausal mit der Beeinträchtigung der Eltern zusammen. Der weitaus größere Teil beruht auf Umweltbarrieren und unzureichenden Rahmenbedingungen. Verbesserungen auf rechtlicher Ebene, eine barrierefreiere Gestaltung der Umwelt und der Ausbau ambulanter Unterstützungsangebote könnten dazu beitragen, dass Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ihre Kinder ohne zusätzliche große Kraftanstrengungen aufziehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Behinderung und Elternschaft sind gut miteinander vereinbar, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Literatur:

ARNADE, S. (2006): Arbeit und Behinderung unter Gender-Aspekten. In: HERMES, G. & ROHRMANN, E.: Nichts über uns - ohne uns. Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung. Neu-Ulm, 211-233.

BIERITZ-HARDER, R. (2002): "Besondere Bedürfnisse" behinderter Frauen im Sinne des § 1 S. 2 SGB IX. In: BIFOS (HRSG.): Frauen mit Behinderungen in der Rehabilitation. Dokumentation. Kassel, 43-78.

BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND (HRSG.) (2003): Einmischen - mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen. Bonn.

BUNDESVERBAND BEHINDERTER UND CHRONISCH KRANKER ELTERN. Webseite. URL: http://www.behinderte-eltern.com/ - Download am 23. September 2006.

DEUTSCHER GEHÖRLOSENBUND E.V., DIE FRAUENBEAUFTRAGTE (HRSG.) (1996): Gehörlose Frauen 95. Dokumentation einer bundesweiten Fragebogenaktion zur Situation gehörloser Frauen in Deutschland. Kiel.

EIERMANN, N., HÄUSSLER, M. & HELFFERICH, C. (2000): LIVE. Leben und Interessen vertreten - Frauen mit Behinderung. Lebenssituation, Bedarfslagen und Interessenvertretung von Frauen mit Körper- und Sinnesbehinderungen. Stuttgart.

HERMES, G. (2004): Behinderung und Elternschaft leben - kein Widerspruch. Eine Studie zum Unterstützungsbedarf körper- und sinnesbehinderter Eltern in Deutschland. Neu-Ulm.

PIXA-KETTNER, U., BARGFREDE, S. & BLANKEN, I. (1996): "Dann waren sie sauer auf mich, daß ich das Kind haben wollte..." Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD. Bayreuth.

SCHONE, R. & WAGENBLASS, S. (2002): Wenn Eltern psychisch krank sind. Kindliche Lebenswelten und institutionelle Handlungsmuster. Münster.

WALTER, J. (1994): Am vollen Leben Anteil haben - zur Sexualität geistig behinderter Menschen. In: HOYLER-HERRMANN, A. & WALTER, J. (HRSG.): Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistig behinderte Erwachsene und ihre Bezugspersonen. 3. ergänzte Auflage. Heidelberg, 11-24.

ZINSMEISTER, J. (2006): Staatliche Unterstützung behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages. Rechtsgutachten im Auftrag des Netzwerks behinderter Frauen Berlin e.V. Nürnberg, Köln. URL: http://www.kompre.org/elternassistenz/doku/rechtsgutachten.pdf - Download am 12. Oktober 2006.

Zur Autorin:

Gisela Hermes ist Professorin für Rehabilitation und Gesundheit an der HAWK - Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen. Sie befasst sich insbesondere mit den Lebenslagen und der Lebenssituation behinderter Menschen, mit dem internationalen Forschungsansatz der Disability Studies, mit gesellschaftlicher Inklusion, sozialer Selbsthilfe und international vergleichender Behindertenpädagogik. Seit Beginn der 1980er Jahre ist Gisela Hermes, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen Rollstuhl benutzt, aktives Mitglied der Selbstbestimmt Leben Bewegung behinderter Menschen.

Quelle:

Gisela Hermes: Sind Elternschaft und Behinderung miteinander vereinbar?

Ein Beitrag zu Barrieren und Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Mütter und Väter.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 10.05.2010

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