Inklusion in Betrieben: 2 Beispiele

Autor:in - Olaf Guttzeit
Schlagwörter: Berufliche Integration, Arbeit, Inklusion, Unternehmer_in
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Copyright: © Olaf Guttzeit 2015

Informationen von bidok

Der Text ist eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Der Text in schwerer Sprache heißt:

Inklusion in Unternehmen: Boehringer Ingelheim und UnternehmensForum.

Dieser Text ist auch auf bidok.

Unter diesem Link finden Sie den Text:

http://bidok.uibk.ac.at/library/guttzeit-15-inklusion-in-unternehmen.html

Diesen Text hat bidok aus dem Buch

Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe.

Theresia Degener und Elke Diehl haben das Buch herausgegeben.

Das Buch wurde im Jahr 2015 veröffentlicht.

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden in der Wörter-Liste erklärt.

Die Wörter-Liste ist am Ende von dem Text.

Inklusion in Betrieben: 2 Beispiele

Inhaltsverzeichnis

In dem UN-Vertrag steht:

Menschen mit Behinderungen

haben ein Recht auf Arbeit.

Hier sind zwei Beispiele aus Deutschland:

für Inklusion bei der Arbeit.

Inklusion bedeutet:

Menschen mit Behinderungen arbeiten in dem Betrieb

gleichberechtigt mit anderen Menschen.

Beispiel 1:

Boehringer Ingelheim ist ein Betrieb.

In dem Betrieb können auch Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Das ist ein gutes Beispiel

für die erfolgreiche Gleichstellung

von Menschen mit und ohne Behinderungen.

In dem Betrieb wurde zuerst

ein Aktions-Plan gemacht.

In dem Aktions-Plan steht:

So werden die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

in dem Betrieb beachtet.

Der Aktions-Plan hat gut funktioniert.

Die Menschen in dem Betrieb wissen jetzt:

So geht Inklusion.

Sie wissen jetzt auch:

Was sind die richtigen Grund-Voraussetzungen

für Inklusion in dem Betrieb.

Und was muss man besser machen

außerhalb von dem Betrieb.

Beispiel 2:

Bei Boehringer Ingelheim klappt Inklusion gut.

Der Betrieb hat gezeigt,

wie das gehen kann.

Auch andere Betriebe haben gesagt:

Wir wollen unsere Betriebe so verbessern.

Dass auch Menschen mit Behinderungen

bei uns arbeiten können.

Die Betriebe haben eine Gruppe gemacht.

Die Gruppe heißt: Unternehmens-Forum.

Ein Forum ist ein Ort,

an dem sich die Mitglieder von der Gruppe versammeln.

Sie tauschen dort ihre Erfahrungen aus.

In der Gruppe sind viele Betriebe,

die von dem Betrieb Boehringer Ingelheim lernen wollen.

Und voneinander.

Wörter-Liste

UN-Vertrag

Das ist ein Vertrag über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

UN ist eine Abkürzung.

Sie bedeutet: United Nations.

Das ist englisch und heißt auf Deutsch:

Vereinte Nationen.

Man spricht das so aus: juneitit näischns.

Konvention ist ein schweres Wort.

Es bedeutet: Vertrag.

Die Vereinten Nationen haben den Vertrag geschrieben.

In dem Vertrag stehen die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Der Vertrag schützt die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Das bedeutet:

Menschen mit Behinderungen können

genauso in der Gesellschaft leben

wie Menschen ohne Behinderungen.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und

Möglichkeiten haben.

Aktions-Plan

Ein Aktions-Plan ist eine Liste

mit einzelnen Schritten.

Die Schritte helfen

beim Erreichen von Zielen.

Grund-Voraussetzungen

Eine Grund-Voraussetzung muss erfüllt sein,

bevor jemand etwas machen will.

Zum Beispiel:

Eine Grund-Voraussetzung für einen Beruf

ist der Schul-Abschluss.

Erst muss jemand einen Schul-Abschluss haben.

Dann kann jemand einen Beruf lernen.

Quelle

Olaf Guttzeit: Inklusion in Unternehmen: Boehringer Ingelheim und UnternehmensForum. Zusammenfassung in leichter Sprache: Inklusion in Betrieben: 2 Beispiele. In: Theresia Degener/Elke Diehl (Hrsg.): Handbuch der Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2015. S. 118-123.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.01.2019

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