Verhütung in Schweden

Autor:in - Karl Grunewald
Themenbereiche: Sexualität
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: die Randschau - Zeitschrift für Behindertenpolitik; 3. Jhg Nr. 3; Juli bis Sep. 1988; Hsgr.: CeBeef-Club Behinderter u. Ihrer Freunde in Köln und Umgebung e. V.
Copyright: © Karl Grunewald 1998

Verhütung in Schweden

Während der zwanziger und dreißiger Jahre schrieben Wissenschaftler viel und ausgiebig darüber, daß die Bevölkerung der westlichen Welt dümmer und dümmer werden würde, weil die weniger Begabten mehr und mehr Kinder in die Welt setzen und diese immer länger leben.

Heiratsverbot und Sterilisation sollte diese Entwicklung verhindern. Obwohl aber diese Praxis während der fünfziger Jahre aufhörte, so wurde die Anzahl geistig Behinderter trotzdem weniger, so daß wir heute in Skandinavien die geringste Rate geistig Behinderter in der ganzen Welt haben. Gleichzeitig stieg der Intelligenzquotient unserer Kinder von 10 auf 14, verglichen mit den dreißiger Jahren.

Zwischen 1915 und 1925 führten viele Staaten in den USA Sterilisationsgesetze ein, Deutschland 1933 und Schweden ein Jahr danach. Diese richteten sich besonders - aber nicht nur - gegen geistig Behinderte.

In einem eugenischen Enthusiasmus wollte man die "physiologische Dummheit" beseitigen.

Die Dynastien mit vielen schwachbegabten Kindern sollten ein für alle mal "abgeschafft" werden - in der Tat häufig die Ärmsten der Gesellschaft. Die Insassen der Anstalten und Internatsschulen sollten ihre Freiheit wiedererlangen - zum Preis der Fertilität.

Zwischen 1942 und 1951 wurden, verglichen mit allen Ländern der Welt, in Schweden die meisten geistig Behinderten sterilisiert, gerechnet per Kopf und Einwohner. 1946 wurden 60 % der Mädchen, die von den Internatsschulen für geistig Behinderte entlassen worden waren, sterilisiert.

Praktisch hörte man Ende der fünfziger Jahre damit auf, sich des Sterilisationsgesetzes zu bedienen. Trotzdem aber sterilisierte man noch in den letzten 10 Jahren des Gesetzes bis 1975 ca. 15 geistig Behinderte per Jahr aufgrund von eugenischer Indikation.

1975 wurde ein neues Sterilisationsgesetz eingeführt. Dieses besagt, daß jeder Staatsangehörige, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, sich auf eigenen Wunsch sterilisieren lassen kann. Derjenige, der zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, kann sich sterilisieren lassen, wenn: - ein hohes Risiko für eine schwere Krankheit oder Mißbildung bei dem Kind zu erwarten ist, oder wenn eine Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter bedeutet, oder - bei einer Geschlechtsumwandlung. Die Sterilisation darf nicht durchgeführt werden, ohne daß der/die Betroffene sorgfältig über die Art des Eingriffs und die Folgen informiert wurde und andere Möglichkeiten zur Schwangerschaftsverhütung dargelegt wurden.

Die Anzahl der Sterilisationen stieg auf 10.248 für das Jahr 1980. Danach ist die Rate auf 6937 im Jahr 1986 gesunken. Es ist vor allem die Zahl der sterilisierten Männer, die abgenommen hat. 1986 machten sie 22% der gesamten Sterilisierungen aus. Die Zahl der Personen unter 25 Jahren ist während aller Jahre gering gewesen, 1986 waren es 6.

Bei 98% der Fälle liegt die Motivation für eine Sterilisation in dem Wunsch nach Antikonzeption.

Von den statistischen Daten läßt sich selbstverständlich nicht entnehmen, welche und wieviele zu den geistig Behinderten zu rechnen sind. Aufgrund einer eigenen Umfrage in Schweden, läßt sich eine überraschend geringe Anzahl vermuten, vielleicht nur ca. 10 jedes Jahr von den ca. 7000 Sterilisierungen. Im Sterilisationsgesetz kommt zum Ausdruck, daß die geistig Behinderten die gleichen Rechte wie alle anderen schwedischen Bürger haben, so weit man das ermöglichen kann. Die Altersgrenze von 25 Jahren hat man gesetzt mit Rücksicht auf die notwendige intellektuelle, emotionale und sexuelle Entwicklung bei denen, die sich sterilisieren lassen wollen.

Viele geistig Behinderte haben die Voraussetzung dafür, selbst darüber bestimmen zu können, genau wie alle anderen Menschen. Solchen, die diese Voraussetzungen nicht von Anfang an haben, kann mit viel Geduld und guter Pädagogik dazu verholfen werden, zu verstehen, was eine Sterilisation bedeutet und welche Folgen der Eingriff mit sich bringt. In allen diesen fällen hat der geistig behinderte volle rechtliche Entscheidungsfreiheit. Ein Vormund oder Eltern haben dabei kein Mitspracherecht. Es ist nur das eine Entscheidende notwendig - der geistig Behinderte muß verstehen, worum es geht. Dabei ist es der Arzt, der den Eingriff vornimmt, der dies beurteilen muß. Hat der Arzt Zweifel, soll ein Psychologe oder ein Psychiater herangezogen werden. Wir haben in unseren Vorschriften beschrieben, wie eine solche Information gegeben werden sollte: auf leicht verständliche Art und mit einfachen Worten - und dies mehrmals. Bei jeder Gelegenheit sollte nur einige wenige Aspekte behandelt werden und beim nächsten Treffen wieder aufgenommen werden. Die betroffene Person sollte dabei auch über alternative Verhütungsmittel informiert werden.

Unter den geistig Behinderten gibt es natürlich auch solche, die ihren Entschluß, sich sterilisieren zu lassen, ausdrücken können, trotzdem aber nicht "erlernen" können, die Folgen und Inhalt des Eingifts zu verstehen. Dieses betrifft in der Regel die mässig Behinderten. Solche Personen dürfen nicht sterilisiert werden. Und natürlich auch nicht die schwer- oder schwerstgeistig Behinderten.

Abbildung 1: Catoon, eine nackte Frau und ein nackter Mann Hand in Hand.

Dasselbe Prinzip gilt im übrigen für die Abtreibung: Sie darf nur unternommen werden, wenn die betreffende Frau es selbst will und versteht, worum es geht. Die einzige Möglichkeit eine Abtreibung bei einer Frau durchzuführen, die aufgrund ihres psychischen Zustands es nicht selbst beantragen kann, ist die, wenn eine Abtreibung wegen Lebensgefahr oder Beeinträchtigung der Gesundheit notwendig ist. Dieses wird als "Notrecht" bezeichnet.

Nach Inkraftreten des Abtreibungsparagraphen von 1974 kritisierte man diesen Punkt. Man äußerte den Verdacht, schwangere Frauen, die nicht rechtskräftig waren, würden diskriminiert. Wir finden es jedoch wichtiger, daß ein Eingriff in den menschlichen Körper niemals ohne die Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden darf. Die Entwicklung seit 1974 hat gezeigt, daß es äußerst selten vorkommt, daß eine rechtsunfähige Frau schwanger wird und wenn es vorkommt - die Indikation für das "Notrecht" vorliegt. Man erachtet nämlich das Trauma, ein Kind zu gebären, als zu groß für eine solche Frau.

Wir können das gleiche Resultat der Entwicklung für die geistig Behinderten in der Frage der Sterilisation beobachten: Während der ersten Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes schrieben Psychiater und Eltern viel darüber und beklagten sich, daß man schwer geistig Behinderte nicht mehr sterilisieren darf. Aber Dank des durchgeführten Sexualunterrichts, der sozialen Betreuung und alternativen Verhütungsmittel fordert man heute keine Sterilisation mehr in solchen Fällen.

Wohnen und Arbeiten

Zunächst etwas zur Wohn- und Beschäftigungssituation geistig Behinderter in Schweden.

Unterbringung geistig behinderter Erwachsener (ab 20 Jahre) in Schweden 1986

im Elternhaus

6.723

26,0%

in eigener Wohnung

4.606

18,0%

in anderen Familien

345

1,4%

in Wohngruppen

6.111

24,0%

in Pflegeheimen

7.268

29,0%

in anderen Unterbringungen

387

1,5%

Gesamtzahl

 

25.440

Beschäftigung geistig behinderter Erwachsener 1986

(*1) Weniger als drei Stunden regelmäßiger und vorgeplanter Beschäftigung an fünf Tagen der Woche.

Berufsschule

463

1.8%

Beschäftigungszentrum bei Einrichtungen

6.007

24,0%

Beschäftigungszentrum für Bewohner des offenen Wohnbereichs

10.238

40,0%

Beschützte Arbeit

1.897

7,5%

Gewöhnliche Arbeit

1.676

6,6%

Andere Aktivitäten

1.486

6,0%

Unzureichende Beschäftigung(*1)

3.673

14,0%

     

Gesamtzahl

 

25.440

Behinderte, die in der eigenen Wohnung wohnen, erhalten in der Regel irgendeine Form von Betreuung.

Eine Wohngruppe besteht im Durchschnitt aus 4-5 Personen in einem Haus oder einer Wohnung. Auch schwer geistig Behinderte wohnen in Wohngruppen. Es existiert ein Aufnahmeverbot für Pflegeheime. Nach dem Gesetz sollen alle Anstalten sukzessiv abgeschafft werden. Nach demselben Gesetz haben alle geistig behinderten Erwachsenen das Recht auf einen Platz in einer solchen Wohngruppe und ebenso das Recht auf tägliche Arbeit (Beschäftigung). Sie können dies auch vor Gericht einklagen.

Abbildung 2: Catoon, Frau und Mann im Bett

Soziales Netzwerk - Sexualunterricht und soziale "Fürsorge"

Das beste Mittel, eine unerwünschte Schwangerschaft zu verhindern, ist eine systematische Sexualerziehung und eine funktionierende soziale Betreuung. Sexualunterricht bekommen alle geistig behinderten Kinder und Jugendliche, die "verstehen" können. Geistigbehinderte besuchen die Schule etwa bis zum 20. Lebensjahr. In der Schule wird auch individueller Unterricht gegeben und Instruktionen für diejenigen, die Verhütungsmittel benutzen. Man spricht viel über die Voraussetzungen, zusammen mit einem Partner leben zu können und darüber, daß nicht alle Erwachsene Kinder haben und daß es heutzutage besonders schwierig ist, Kinder zu erziehen und gute Eltern zu sein. Gleichermaßen versucht man ein positives Behindertenbewußtsein zu schaffen, um - wenn möglich - zu verhindern, daß man sich Kinder als eine Art von Kompensation anschafft.

Geistigbehinderte Erwachsene erhalten dieselbe Beratung in den Gruppenwohnungen oder in ihren eigenen Wohnungen. Es gibt allerdings immer einige Personen, die am Spezialunterricht teilgenommen haben, aber unter allen Umständen behaupten, sie seien genauso wie alle anderen und könnten selbst mit den Problemen fertig werden.

Die geistig Behinderten, die Kinder bekommen, gehören fast immer zu den leicht geistig Behinderten. Sie haben in der Regel einen IQ zwischen 60/70. Sie sind meistens in der Lage selbständig mit einem Partner zu wohnen, brauchen aber häufig soziale Betreuung. Sie arbeiten häufig in einer beschützten Werkstatt oder haben eine normale Arbeit. Diese Gruppe macht etwa 20% der geistig Behinderten aus. Die geistig behinderten Frauen, die Kinder bekommen haben (in 80% der Fälle bleibt es bei einem Kind), wohnen zu etwa 50% mit einem geistig behinderten Mann zusammen, zu 50% mit einem nichtbehinderten Mann, sofern sie nicht allein oder mit einer anderen Frau zusammenwohnen. Die geistig behinderten Männer wohnen nur sehr selten mit einer nichtbehinderten Frau zusammen.

Ende der siebziger Jahre wurden in Stockholm mit 1,5 Millionen Einwohnern in einem Zeitraum von 7 Jahren 8,7 Kinder pro Jahr geboren, von denen mindestens ein Elternteil behindert war. Zum Vergleich: Normalbegabte gebären ca. 17.000 Kinder pro Jahr in Stockholm. Etwa 25% der Kinder von geistig Behinderten wurden in Verwahrung genommen und in Pflegefamilien aufgenommen. Ca. 6 - 8% dieser Kinder wurden selbst geistig Behinderte.

Schlußsatz: Man sollte geistig Behinderten, ohne ihre persönliche Integrität zu kränken, davon abraten, sich Kinder anzuschaffen. Dies erfordert eine systematische Sexualerziehung (Unterricht) und eine gute soziale Betreuung, ein soziales Netzwerk. In Schweden haben geistig Behinderte niemals zuvor so wenige Kinder geboren, wie während der letzten Jahre.

Nachfragediskussion

Abbildung 3: Catoon, Spermien mit Gesicht

Die Diskussionsleiterin bittet nun, zum Referat Nachfragen zu stellen, wovon lebhaft und bis zum Abendessen Gebrauch gemacht wird:

Sie haben gesagt, nur selten werden rechtsunfähige Frauen schwanger, und wenn sie schwanger werden, dann greift das Notrecht. Das ist natürlich eine problematische Formulierung. Die Frage ist, wie wird das Notrecht gefaßt? Nach welchen Kriterien kann eine Frau auch ohne ihre Zustimmung sterilisert werden oder eine Abtreibung vorgenommen werden, und wer entscheidet dies?

G: Die Entscheidung über einen Abbruch liegt ganz allein beim Arzt, der den Eingriff macht. Hat die Frau einen Vormund, so muß dieser seine Zustimmung dazugeben. Wieviele dieser Fälle es gibt, weiß ich nicht, es gibt keine Statistik darüber.

Aber meine Umfragen in Krankenhäusern und bei Ärzten haben ergeben, daß die Zahl sehr, sehr gering sein muß.

Aber ganz ausgeschlossen ist doch die Sterilisation zwanghafter Art geistig behinderte Männer und Frauen ohne deren Einwilligung. Die gibt es nicht.

G: Nein, die gibt es absolut nicht, da gilt kein Notrecht.

Aber noch einmal zum Notrecht - es gibt doch Situationen, in denen der Arzt entscheidet, es ist richtig, oder es ist notwendig, daß diese Frau kein Kind bekommt. Wird dann sterilisiert oder wird dann ein Abbruch gemacht?

G: Sehen Sie, wenn es zum Abbruch kommt, dann nur, weil die Frau in wirklicher Gefahr ist. Aber bei/vor einer Sterilisation befindet sich die Frau nicht in einer wirklichen Gefahr, da kann das Notrecht dann auch nicht greifen.

Sie haben gesagt, unter drei Bedingungen kann eine 18-25 jährige Person sterilisiert werden. Die eine Bedingung war, daß ein sehr hohes Risiko für eine schwere Krankheit oder Behinderung des Kindes besteht. Ist dies nicht eine sehr gefährliche Formulierung, die als eugenische Indikation interpretiert werden kann? Wie wird damit umgegangen?

G: In dem ersten Jahr bekamen wir mehrere Anfragen von Ärzten, die dies praktizieren wollten. Aber wir fanden die Untersuchungen zu schlecht. Es handelte sich gar nicht um speziell erbliche Krankheiten, sondern um allgemeine erbliche Krankheiten. Es müssen aber ganz spezifische erbliche Krankheiten sein. Dies spezifische bedeutet, daß man mit 25%iger Sicherheit sagen kann, daß diese Krankheit auch wirklich eintritt. Wie sie gehört haben, wird diese Begründung nur in sechs Fällen pro Jahr angewandt. Man muß dies auch im Zusammenhang damit sehen, daß diejenigen, die eine vererbbare geistige Behinderung haben, immer schwer- oder schwerstgeistigbehindert sind. Für diesen Personenkreis kommt eine Sterilisation ohnehin nicht in Frage.

Was geschieht mit diesem Personenkreis? Wie wird verhütet?

G: Die meisten dieser Behinderten brauchen keine Verhütungsmittel. Sie kommen nie in eine Situation, in der sie einen Partner treffen oder mit einem Partner zusammen sein können, aufgrund der Schwere ihrer Behinderung. Anders ist es bei den mässig und bei den leicht Behinderten. Dort werden Verhütungsmittel angewandt, meist sind es die Eltern oder das Personal, das diese verabreicht. Sterilisation ist also erlaubt, aber überhaupt nicht populär.

Bei den Sterilisationen, die bei 1825jährigen durchgeführt werden können, braucht man, wenn ich es richtig verstanden habe, auch eine Einwilligung der betreffenden Person, weil die Volljährigkeit dort bereits gegeben ist.

G: Ja, das stimmt.

Das bedeutet also, unter 18 Jahren darf niemand sterilisiert werden, von 18 - 25 kann sich eine Person auf eigenen Wunsch sterilisieren lassen, wenn sie eine der drei Indikationen erfüllt und ab 25 Jahre braucht sie keine Begründung mehr anzugeben, muß aber über Art und Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden.

G: Exakt. Für die über 25 jährigen gilt auch, daß die Ärzte nicht nach einer Begründung fragen dürfen. Es ist ein bürgerliches Recht eines jeden, sich für eine Sterilisation zu entscheiden.

Ich würde gern wissen, wie es mit den schwer- und schwerstgeistig Behinderten ist. Sie sagten, daß es in den meisten Fällen unmöglich ist, daß eine Schwangerschaft eintreten kann. Ist das so zu verstehen, daß es technisch unmöglich ist oder daß sie so gehalten sind, daß sie überhaupt keine Chance haben, einen andersgeschlechtlichen Partner zu treffen?

G: Die Möglichkeit, einen Partner zu treffen, haben alle. Alle unsere Pflege und Wohnheime sind von Frauen und Männern bewohnt, wir haben auch keine separaten Abteilungen. Es gibt auch schwer- und schwerstgeistig Behinderte, die als Paare in Pflegeheimen zusammen wohnen. In den Wohngruppen kommt dies sehr häufig vor. Es ist also mehr vom biologischen her zu verstehen, sie sind nicht zeugungs- oder empfängnisfähig.

Wie kommt es, daß sich der Prozentsatz der geistig Behinderten, die Kinder bekommen, verringert?

G: Das hat mehrere Gründe. Erst seit ca. 20 Jahren sind alle geistig Behinderten erfaßt, mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Zweitens erhalten heute alle einen guten Sexualunterricht: Es werden private, intime Gespräche (Zweiergespräche) geführt, ob die Person Verhütungs-mittel nehmen möchte oder nicht. Man arbeitet an dem Bewußtsein, daß man auch ein guter Mitbürgersein kann, ohne Kinder zu haben.

Ist der Prozentsatz der gebärenden geistig Behinderten mehr gesunken, als der Prozentsatz der gebärenden Nichtbehinderten?

G: Oh ja !

Ja, und meine eigentliche Frage ist, ob Geburtenkontrolle als eine "permanente Sterilisation" genutzt wird.

G: In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, daß die Gruppe der geistig Behinderten von allen Bevölkerungsgruppen in Schweden die wenigsten Kinder gebären. Aber die Praxis zeigt auch, daß viele geistig Behinderte Verhütungsmittel benutzen. Also kann man doch sagen, wir machen dies alles anstatt Sterilisation, das ist doch eigentliches etwas Positives. Eines möchte ich noch sagen, was über geistig Behinderte herausgefunden wurde. In Schweden trinken die geistig Behinderten von allen Bevölkerungsgruppen am wenigsten Alkohol, und sie werden sehr viel seltener kriminell. Dies ist ja doch ein Vorurteil, welches man noch immer in Büchern findet.

Sie sagten, die Sterilisation ist bei Ärzten nicht oder nicht mehr populär. Meine Frage ist nun, sind Sterilisationen nicht mehr populär, weil man weiß, daß Schwangerschaften auch anders zu verwischen sind, oder ist ein Bewußtseinswandel in den letzten 20 Jahren, womit die Rechte der geistig behinderten Menschen gestiegen sind. Also auch das Recht, ein Kind zu bekommen.

G: Das ist schwer zu sagen, wir machen ja mehrere Sachen parallel. Wir haben eine bessere soziale Betreuung, wir haben bessere Relationen und wir überzeugen die geistig Behinderten mehr und mehr, daß Verhütungsmittel besser sind als Sterilisation. Welcher von diesen Faktoren der gravierenste ist, kann ich nicht sagen.

Welche Art von Unterstützung kann eine geistig behinderte Frau erwarten, die ein Kind bekommt und dies auch behält?

G: Dazu haben wir ein Programm geschrieben, wie man der Frau am besten helfen kann. Wenn die Frau sagt, sie will das Kind nicht, muß man versuchen, das beste daraus zu machen. Das ist in Schweden nicht sehr gut gelungen. Erst haben wir gesagt, daß alle Kinder von geistig behinderten Frauen auch gestillt werden müssen. Denn das Stillen ist für das Kind sehr wichtig. Aber leider wird dies sehr selten praktiziert. Oft nimmt man das Kind der Mutter weg, es sei denn, die Frauen bestehen darauf. Aber sie wissen, geistig behinderte Menschen sind sehr leicht zu beeinflussen. Ich finde das sehr schlecht, aber es ist schwierig, die Ärzte davon zu überzeugen. Zweitens haben wir gesagt, daß Mutter und Kind wenigstens ein paar Monate zusammen leben sollen, auch wenn das Kind der Mutter weggenommen werden soll. Sie haben ja gehört, daß es in etwa 25% der Fälle von der Mutter getrennt wird. Die ersten Monate sind sehr wichtig für das Kind, es bedeutet einen biologischen Abschluß der Schwangerschaft zu erfahren, keinen abrupten. Leider wird auch dies nicht praktiziert. Bei den anderen 75% - die, die das Kind behalten - ist es gut. Da haben wir Programme geschrieben, wie man den Frauen hilft. Man lehrt sie, wie man ein Kind wickelt, füttert etc.

Sie haben gesagt, man versucht die geistig Behinderten zu überzeugen, daß es besser ist, keine Kinder zu bekommen. Wenn jetzt aber eine geistig behinderte Frau sagt, sie möchte den-noch ein Kind, was geschieht dann?

G: Dann muß man diesen Wunsch akzeptieren. Sie bekommt dann auch jede Unterstützung. Hier geht es doch auch um das Kind. Hierzu muß ich noch sagen, daß dies nicht in Wohnheimen oder Wohngruppen und absolut nie in Pflegeheimen geschieht. Wo dies vorkommt ist bei den geistig behinderten Frauen, die außerhalb, also in eigenen Wohnungen leben. Und sehr häufig ist der Mann nicht geistig behindert.

Wer bestimmt, ob die geistig behinderte Frau das Kind behält oder nicht?

G: Das bestimmt die soziale Behörde nach dem gewöhnlichen Gesetz. Die Mutter hat nicht die Entscheidungskraft. Hier gilt für alle Frauen das gleiche Gesetz.

Das heißt also, wenn die Mutter das Kind selbst mit Unterstützung nicht versorgen kann, kommt es ins Pflegeheim?

G: Ja, aber nicht nur Versorgung im ökonomischen Sinne.

Es gibt oft das Argument, daß man es Kindern nicht zumuten kann, eine geistig behinderte Mutter oder geistig behinderte Eltern zu haben und daß es bei dem Kind zu Entwicklungsstörungen kommen kann, weil die Eltern (bzw. die Mutter) geistig behindert sind. Gibt es dazu Erfahrungen in Schweden, die dies bestätigen oder widerlegen? (Leider wurde diese Frage trotzmehrmaliger Intervention - nicht richtig verstanden, sodaß die Antworten in ganz andere Richtungen gingen. Von diesen Antworten sollen zwei dennoch wiedergegeben werden:)

G: 1 . Von den 75% Kindern, die bei den geistigbehinderten Eltern bleiben, sind nur in 6 - 8% selbst geistig behindert. Früher war diese Rate viel höher, etwa um 25 %.

G: 2. Eine sehr wichtige Entwicklung in unserer westlichen Welt ist, daß es immer weniger Kinder gibt, die aufgrund der Armut ihrer Eltern geistig retardiert sind. Als ich mit meiner Arbeit begann, waren etwa die Hälfte der Sonderschülerlnnen Kinder von armen Eltern, die nicht genügend gefördert wurden.

Und gibt es Erfahrungen, daß Kinder diskriminiert werden von anderen Kindern, z. B. in der Schule, weil ihre Eltern geistig behindert sind?

G: Nein, davon habe ich nichts gehört. Wissen sie, man sieht es den Kindern auch nicht an, sie sehen genauso aus wie alle anderen. Es gibt auch viele, die sagen, daß diese Mütter ihren Kindern eine bessere emotionale Erziehung geben als es akademische Mütter tun.

(Es wird dann eine Frage gestellt, die Dr. Grunewald als Frage nach pränataler Diagnostik versteht. Er antwortet:)

G: Das letzte Jahr, aus dem wir etwas davon wissen, ist 1984. In dem Jahr wurden 200 Föten abgetrieben nach solch einer Diagnostik. Die meisten davon waren in Gefahr, geistigbehindert zu werden. Die Ziffer ist heute höher, aber wie hoch, wissen wir nicht. Diejenigen, die nach einer pränatalen Diagnostik die Nachricht bekommen, daß ihr Kind in Gefahr ist, geistig behindert zu werden, wollen beinahe immer eine Abtreibung.

(Im folgenden erläutert Dr. Grunewald, daß das natürlich auch damit zusammenhängt, daß denjenigen, die in eine Beratung gehen, es nicht egal ist, ob ihr Kind behindert sein wird oder nicht, sonst würden sie ja nicht zur pränatalen Diagnostik gehen. In der öffentlichen Diskussion wird darauf hingewiesen, daß diejenigen, die nicht in Konflikte kommen wollen, auch nicht in die Diagnostik gehen sollen.)

G: In Schweden wird allen Frau über 35 oder 36, das ist verschieden in verschiedenen Bezirken, eine pränatale Diagnostik angeboten, und die meisten sagen "Ja". Auch jüngere Frauen können eine pränatale Diagnostik bei Begründung bekommen, z. B. wenn sie einen behinderten Vorfahren haben.

(Nachdem zur Beendigung der Diskussion aus Zeitgründen aufgerufen wurde, äußert eine Teilnehmerin noch ihr Unbehagen:)

Ich muß ehrlich sagen, daß ich mich etwas schockiert und erstaunt zurücklehne und mich frage, was eigentlich besser ist. Ich sag es ein bißchen polemisch vielleicht, die harte Methode, geistig Behinderter zwangszusterilisieren, oder ... ich bin da sehr fasziniert von den ausgeklügelten, sehr effektiven präventiven Methoden, die in Schweden da in Gang gesetzt worden sind ... Ich möchte gern nochmals darüber reden, über das Zwanghafte was in diesem System steckt, der Zwang zur Freiwilligkeit. Das ist wohl zum Prinzip erhoben worden. Ich stehe fassungslos davor.

Abbildung 4: Catoon, Ein Spermium mit Zylinder liegt auf einem Herzen und hält eine Rose in der Hand

Quelle:

Karl Grunewald: Verhütung in Schweden

Erschienen in: die Randschau - Zeitschrift für Behindertenpolitik; 3. Jhg Nr. 3; Juli bis Sep. 1988; Hsgr.: CeBeef-Club Behinderter u. Ihrer Freunde in Köln und Umgebung e. V.

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Stand: 19.09.2006

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