Die Herstellung von Behinderung und Geschlecht

Sozialisations- und Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen mit (Körper-) Behinderungen

Themenbereiche: Geschlechterdifferenz
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 2-00 Gemeinsam leben (2/2000)
Copyright: © Luchterhand 2000

Die Herstellung von Behinderung und Geschlecht

Mittlerweile ist in weiten Teilen der Sozialwissenschaften und auch bisweilen im Alltag die Annahme verbreitet, dass Behinderungen weniger eine existenzielle Seinsweise darstellen, sondern dass Behinderungen produziert werden. Eine Entsprechung findet diese Ausgangsüberlegung in (de)konstruktivistisch ausgerichteten Beiträgen der Genderforschung: Ähnlich wie wir nicht als Frauen geboren, sondern zu Frauen gemacht werden, werden wir auch nicht als Behinderte geboren, sondern zu Behinderten gemacht. Dies konsequent zuende gedacht, würde heißen, dass Behinderung wie Geschlecht keine Eigenschaft,kein Wesensmerkmal einer Person ist, sondern sich überhaupt erst in einem Verhältnis konstituiert - z. B. in der Begegnung eines Menschen mit einer Institution, in deren Verlauf er etwa einen Behindertenausweis erwirbt oder in der Begegnung eines Menschen mit einer Treppe, die es ihm unmöglich macht, von A nach B zu gelangen, oder auch in der Begegnung zweier Menschen, in deren Verlauf die eine Person feststellt, dass sie von ihrem Kommunikationspartner akustisch gar nicht wahrgenommen werden kann. Es geht also um die sozialen Herstellungsprozesse von Behinderung (und Geschlecht).

Gegenwärtig arbeite ich an meiner Promotion. Dabei geht es um den Zusammenhang zwischen Sozialisation, Geschlecht, Lebensentwürfen und Körperbehinderung von Frauen. Hierzu befrage ich Frauen, bei denen vor der Pubertät eine körperlich sichtbare Mobilitätseinschränkung eingetreten ist. Die Frauen sollen zum Zeitpunkt des Interviews ihre (erste) schulische und berufliche Ausbildung weitgehend abgeschlossen haben, bzw. im Falle von Studentinnen eine Berufsperspektive entwickelt haben oder erwerbstätig sein und sich ggf. in einem familialen und/oder beruflichen Lebensabschnitt befinden (Alter: etwa 25 bis 45 Jahre)[1].

Ich habe seit meinem neunten Lebensjahr chronische Polyarthritis. Infolgedessen bin ich seit Jahren Rollstuhlfahrerin. Bei der wissenschaftliche Auseinandersetzung verlangt persönliches Betroffen-Sein einerseits nach der Wahrung und Sicherung kritischer Distanz - da sonst die vermeintliche Objektivität wissenschaftlichen Erkennens auf dem Spiele steht. Andererseits - und diese klingt gemeinhin ebenso einleuchtend wie nahe liegend - bietet eben diese persönliche Betroffenheit ja auch eine günstige Bedingung für die Interpretationen der Interviews. Der »Expertin in eigener Sache« wird also eine höchst ambivalente Haltung entgegengebracht: sie ist zugleich Garantin für Authentizität und befangen. Ebenso wie erwartet wird, dass man gerade ihr in ihrer Situation Dinge im Interview berichten und erzählen wird, die eine »behinderte Frau« möglicherweise »nichtbehinderten InterviewerInnen« (zumal männlichen Geschlechts) eher nicht erzählen würde, wird auf der anderen Seite erwartet, dass ihr gegebenenfalls die nötige »innere« Distanz zu ihrem Erkenntnisgegenstand und -interesse fehlen könnte. Beide Erwartungen stehen im Dienst des hegemonialen wissenschaftlichen Objektivitätsanspruchs. Geht man einmal davon aus, dass nur Behinderte kompetent und empathisch über Erfahrungen Behinderter Auskunft geben können, wird gleichzeitig eingewandt, dass gerade den Betroffenen die Möglichkeit verwehrt ist, die Probleme und Zusammenhänge »objektiv« zu beurteilen.

Eine Frau und behindert zu sein wird zu einem Qualifikationsnachweis und disqualifiziert im selben Moment. Grundlage dieser Perspektive ist die Differenz zwischen Frauen und Männern, aber auch die zwischen Frauen mit und ohne Behinderung - die festgelegte Differenz, die ein »Wir« von den »anderen« unterscheidet, bildet die Voraussetzung für die Entscheidung, wer über welches Thema kompetent und legitimerweise zu berichten in der Lage ist. Interessant dabei ist, welche widersprüchlichen, ja gegenteiligen Schlüsse je nach Situation und Kontext aus der Differenz gezogen werden (können).

Frau-Sein und Behindert-Sein ist nach meinem Verständnis weder ein Defizit, noch eine spezifische Kompetenz, die einem kraft seiner »Eigenschaften« quasi auf natürliche Weise zuwächst. Vielmehr wird durch die Bedeutung der Geschlechtszugehörigkeit und das diagnostizierte Handicap von Personen erst ein spezifisches Verhältnis zwischen den an einer Kommunikationssituation Beteiligten hergestellt und festgestellt. Es gilt also die jeweiligen Interessen und Durchsetzungsmechanismen sowie die Bedingungen ihrer Wirksamkeit, mit denen die Beteiligten umgehen, zu analysieren mit dem Ziel, diese offen zu legen.

Meinem Erkenntnisinteresse liegt eine biografische Motivation zu Grunde. Ich meine damit nicht nur meine persönliche Situation, sondern die Tatsache, dass ich mich schon in meiner Magisterarbeit mit Aspekten des Themas »Behinderung« auseinander gesetzt hatte. Dabei ging es um die Geeignetheit der Anwendung der Montessori-Pädagogik in der Familie mit einem Kind, das Morbus-Down hat.

Ich ging auch damals davon aus, dass »Behinderung« nichts »Objektives« sein kann, wie einem allerdings auf Schritt und Tritt (z.B. seitens der Schulmedizin) weisgemacht wird, sondern weit eher ein Verhältnis beschreibt als eine Eigenschaft.

Wichtig wurden mir dabei Goffmans' Stigmatisierungsansatz sowie Empowerment-Konzepte: Wie kann man mit Behinderung umgehen, welche Coping-Strategien werden entwickelt, wie können die Folgen bewältigt werden, wie verläuft die Auseinandersetzung mit einer behindernden Umwelt - der ganze Berg an (besonderer) Identitätsarbeit, der notwendig wird und den manche »besser«, manche »schlechter« bewältigen, manche ganz unbearbeitet lassen und daran mehr oder weniger scheitern.

An diesem Stand der Überlegungen konfrontierte ich mich mit der Gender-Sex-Debatte. Ich machte hier Parallelen aus: So wie die Gender-Kategorie zunächst dazu beiträgt, Geschlecht als sozial hergestellte Kategorie zu entlarven, so leistet dies auch die oben skizzierte »konstruktivistische« Sicht auf Behinderung.

  • Doch wo liegt die Grenze zwischen den sozial hergestellten Bedeutungsanteilen von Behinderung und dem anderen, dem »biologischen«, »medizinischen« oder »rein« körperlichen?

  • Ist diese Grenze nur unscharf oder existiert sie möglicherweise überhaupt nicht?

  • Lassen sich diese beiden Seiten voneinander trennen, voneinander unterscheiden?

Im Alltag funktioniert das mit der Trennung - z. B. zwischen dem Sozialen und dem Biologischen - unhinterfragt ja ganz gut. Und der Gender-Sex-Diskurs zeigt zudem, dass es hierbei meist nicht nur um eine Dichotomisierung geht, sondern zugleich um eine Hierarchisierung: denn die eine Seite, die Nicht-Soziale, die Biologische, die Natürliche, die ist immer »tiefer«, »eigentlicher«, »essenzieller« und damit letztlich unhintergehbar (na klar, ich kann eben nicht einfach aufstehen aus dem Rollstuhl und davonlaufen ...). Zugestanden wird höchstens, dass die Grenze möglicherweise nicht absolut ist, sondern individuell verschieden verläuft: denn man kann als Betroffene(r) ja viel ändern: kompensieren, sich die »richtigen« Leute suchen, sich einer »behindertengerechten« Umgebung aussetzen, für »unsere« Rechte und spezifischen Bedürfnisse kämpfen usw. Ganz gleich, wie erfolgreich diese Strategien auch im Einzelfall ausfallen, immer bleibt letztlich eine unüberwindliche Differenz - »behindert« bleiben »wir« allemal, so wie »wir« auch allemal Frauen bleiben, ganz gleich wie sich die Bedeutung von Gender entwickelt.

Und noch etwas haben »wir« Behinderte mit »den« Frauen gemeinsam: die Entdeckung, dass es mit diesem »Wir« gar nicht so weit her ist. So wie das vorgeblich kollektive Interesse von Frauen der Frauenbewegung zwischen den Fingern zerrann, so müssen »wir« einsehen, dass auch die Kategorie »Behinderung« keine Einheit oder Solidarität stiftet.

Ich bin auf der Suche nach theoretischen Ansätzen, die die oben beschriebene »Trennung« zwischen sozialer Bedeutung von Behinderung und ihrer unhintergehbaren natürlichen Grundlage ihrerseits als soziales Konstrukt begreifen. Behinderung ist ohne ihre jeweilige und veränderbare soziale Bedeutung gar nicht zu haben. Es gibt sie nicht »pur«, quasi in einem vor-sozialen Rohzustand, der Mediziner trägt genauso zu ihrer Konstruktion bei wie die Krankenkassen, die Verkäuferin an der Kinokasse oder ich selbst als Produkt meiner Sozialisation. Jetzt kann man diese Bedeutungszuschreibungen nicht alle in einen Topf werfen - sie sind ja unterschiedlich wirkmächtig, unterschiedlich machtvoll durchgesetzt. Die Bilder, die das Gesundheitssystem, die Politik oder die Medien von Behinderung in die Welt setzen, sind sicherlich weniger leicht zu bewegen, sprich zu verändern, als die Vorstellungen meiner FreundInnen. Es wird also auch um unterschiedliche Machtanteile und Durchsetzungsvermögen gehen.

Es geht mir darum zu untersuchen, wie Behinderung im Zuge der Sozialisation hergestellt wird und wie Behinderung von allen Beteiligten reproduziert wird sowie darum, welche Folgen (auf Lebensentwürfe) diese Prozesse haben. Ich stecke im Folgenden wichtige »Orte« ab, an denen Sozialisation stattfindet. Diese Lebensbereiche werden auch von meinen Interviewpartnerinnen angesprochen. Da die Interviews noch nicht beendet sind, kann ich an dieser Stelle noch kein eigenes empirisches Datenmaterial präsentieren. Ich werde mich daher auf für die einzelnen Bereiche kennzeichnende Thesen aus der Literatur beschränken.



[1] Gegenwärtig suche ich noch Frauen, die bereit sind, mir ihre Lebensgeschichte zu erzählen. Interessentinnen bitte ich, sich bei mir bis Juli 2000 zu melden (Tel. 089-62306-129 oder 089-3541290).

Familienkonstellation

In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung von nicht behinderten Geschwistern und die jeweilige Stellung in der Geschwisterreihe zu beachten. Ist das erste Kind von Geburt an behindert, dann entwickeln Eltern häufig einen stark ausgeprägten Wunsch nach einem zweiten, »gesunden« Kind - und dies, obwohl die Realisierung dieses Wunsches mit Ängsten und psychischen Strapazen verbunden ist, so zum Beispiel im Hinblick auf eine Entscheidung für oder gegen pränatale Diagnostik und den damit verbundenen jeweiligen Konsequenzen. Dem »gesunden« nicht behinderten Geschwisterkind kommt im familialen Rahmen ein bestimmter Stellenwert zu, ihm wird eine »Normalisierungsfunktion« zugeschrieben: es ist »Integrationsagent gegenüber dem behinderten Geschwisterkind« (als Spielgefährte und Interaktionspartner), es hat eine »Defokussierungsfunktion« (Verlagerung des elterlichen Aufmerksamkeitsschwerpunktes) und es kann als »Heilung des gekränkten elterlichen/mütterlichen Selbst« (das »gesunde« Kind als Leistungsnachweis, den gesellschaftlichen Normierungsvorstellungen zu entsprechen) verstanden werden (vgl. Pieper 1993, S. 174ff). Pieper stellt auf der Basis ihrer Untersuchung bilanzierend fest, dass es den Eltern bei der Planung des zweiten Kindes »in keinem der Fälle um das Kind ›an sich‹ ging, sondern dass immer bereits implizit eine bestimmte ›Rolle‹ im familialen Kontext an das Kind delegiert wurde. Solche Zuschreibungen bergen tendenziell verletzende Potenziale für die Identität der betroffenen Kinder, da sie nicht um ihrer selbst willen gewünscht wurden, sondern im Zeichen einer bestimmten Zuschreibung, einer ›Rolle‹ innerhalb der Familie bzw. im Zusammenhang mit der familialen Selbstpräsentation nach außen« (a.a.O., S. 177). Im Alltag sind die familialen Zeitstrukturen von den notwendigerweise verstärkten Hilfeleistungen (zum Beispiel Arztbesuche, Therapien, Klinikaufenthalte, Pflege) für das Kind mit einer Behinderung geprägt. Eltern müssen hier zwischen einer genügenden Zuwendung für das nicht behinderte Geschwisterkind und einer optimalen Förderung des behinderten Kindes balancieren. Im Zuge der frühen Delegation von Aspekten elterlicher Verantwortlichkeit an das jüngere Geschwister für das ältere Geschwister mit einer Behinderung »stellt sich eine ›Verschiebung‹ in der Geschwisterreihe her, in der das älteste, behinderte Kind allmählich als ›jüngstes‹ Kind rangiert. Diese im Zeichen leiblicher Abhängigkeit des älteren Kindes auftretende Problematik bleibt wiederum nicht folgenlos für dessen Selbstwertgefühl, während andererseits die frühe Anforderung an einsichtiges Handeln und die Übernahme von Verantwortung für das jüngere Kind vielfach eine nicht altersgemäße Belastung bzw. Überforderung bedeutet« (a.a.O., S. 179).

Beim Blick auf die »weibliche« Identitätsentwicklung und geschlechts(un?)typische Rollenaneignungen lege ich den Sozialisationserfahrungen von Mädchen mit Behinderung ein breites Spektrum von Frauenbildern zu Grunde. Inwieweit lassen sich durch Erziehungs- und Sozialisationseinflüsse inner- und außerhalb der Familie bei Mädchen mit Behinderungen Identitäts- und Rollenmuster unterscheiden und inwieweit nehmen diese wiederum auf die späteren Lebensentwürfe Einfluss? Fragen, die mir bisher kaum angemessen untersucht zu sein scheinen.

Medienvermittelte Identitätsmuster und Rollenvorbilder

Am Beispiel der Rolle von »Behinderung« in Film und Fernsehen lässt sich deutlich machen, welche Konsequenzen die Differenzsetzung zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen nach sich zieht.

Menschen mit Behinderungen sind sicherlich in Filmen nach wie vor unterrepräsentiert, obwohl sich in dieser Hinsicht gerade in jüngster Zeit einiges zu ändern scheint. Zudem tauchen Frauen und Männer mit Behinderungen überwiegend im Rahmen spezifischer Rollenklischees auf: Aktivität bleibt vor allem den männlichen Behinderten vorbehalten, während Frauen mit Behinderung in erster Linie in passiven, bemitleidenswerten oder frustrierten Rollen zu sehen sind. Eine weitere nahe liegende Beobachtung ist die, dass Behinderung häufig von »Nichtbehinderten« gespielt wird und - wo dies nicht der Fall ist - Menschen mit Behinderung in Rollen agieren, die die Behinderung auch zum Thema haben.

Was ist nun aus diesen groben Beobachtungen zu schließen - oder zu fordern? Die Quotierung nach dem Kriterium der Repräsentativität, eine behindertenspezifische Variante feministischer Gleichstellungspolitik, nach dem Motto, behinderte Frauen in Film und Fernsehen müssen die »ganze« Bandbreite von Weiblichkeit abdecken und/oder behinderte Menschen müssen endlich Gelegenheit bekommen, auch in »nicht behinderten« Rollen aufzutreten - und nicht nur umgekehrt?

Folgt man einem konstruktivistischen Verständnis von Behinderung (und Gender), wird deutlich, dass all diesen Forderungen etwas gemeinsam ist: sie räumen allesamt der Differenz behindert versus nicht behindert eine Monopolstellung ein - die bestenfalls noch relativiert wird durch die Kategorie Geschlecht. Die Forderungen orientieren sich an einer unterstellten gemeinsamen Interessenlage der Gruppe der Frauen mit Behinderung - wobei im Umkehrschluss dann die in den Medien vereinzelt agierenden Frauen mit Behinderung daran gemessen werden, wie »repräsentativ« sie diese fiktive Interessengemeinschaft vertreten. Die Rolle ist dann wahlweise »zu attraktiv«, »zu passiv«, oder auch »zu wenig authentisch« besetzt - möglicherweise auch mit der »falschen« Behinderung - denn ein »tiefer Querschnitt« kann ja u.U. noch ganz agil wirken. Unangetastet bleibt dabei die Bedeutung der Kategorie Behinderung. So trägt nicht nur das verbreitete Bild von Behinderung in den Medien zur Konstruktion von Rollenklischees bei, sondern auch die vorherrschende Kritik an diesem Bild hat ihren Anteil an der Reproduktion der Differenz zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.

Nicht umsonst verstört es beide »Lager« nach wie vor am meisten, wenn ein »Behinderter« als behinderte Person eine nicht behinderte Rolle übernimmt. Wird dies auf der einen Seite als siegreichen Einbruch in die Welt der »Nichtbehinderten« gefeiert, ist die andere Seite wechselweise schockiert oder - inzwischen korrekter - positiv überrascht über die abgegebene Figur. Maßstab der Beurteilung bleibt allemal die Behinderung. Auf jeden Fall bleibt dies ein Skandal - wohl deshalb, weil hier das eigentliche Wagnis einer Grenzüberschreitung vollzogen wird. Als konsequente Umkehrung stelle man sich vor, dass sich nicht behinderte SchauspielerInnen - ohne dass es die Rolle bedingt - als »behindert« ausgeben würden: es gäbe einen vernehmbaren Aufschrei über diese Art der Grenzüberschreitung. Nach der moralischen Empörung würde - wahrscheinlich von allen Seiten (Regie, Publikum, Kritik) - eine massive Sinnproduktion einsetzen. Diese Interpretationsangebote hätten vor allem eines zu leisten: der Behinderung wieder die ihr »gebührende Bedeutung« zurückzuverleihen. Stattdessen gälte es, Rollen behinderter Frauen und Männer in Film und Fernsehen einzubinden, die frei davon sind, gängige Klischees zu bedienen und zu reproduzieren: d.h. Behinderung als Verhältnis zwischen Menschen darzustellen, anstatt als dominierendes, unveräußerliches Merkmal ins Zentrum der Wahrnehmung zu rücken.

Hierarchisierungen

Gesellschaftlich bedingte Hierarchisierungen von Behinderungen greifen praktisch und erzeugen statusgemäße Bewertungen: sog. geistig beziehungsweise mehrfach behinderten Mädchen und Frauen wird z.B. der Wunsch nach Partner- und Mutterschaft ganz und gar abgesprochen - eher toleriert wird dies bei Spätbehinderung, z. B. bei Frauen mit Querschnittlähmungen. Dies liegt auch an den allgemein verbreiteten vermeintlichen oder tatsächlichen Ursachen der jeweiligen Behinderung. So macht es einen deutlichen Unterschied, ob die Behinderung beispielsweise Folge eines gesellschaftlich überwiegend positiv bewerteten Risikoverhaltens ist (Sportunfall, nicht selbstverschuldeter Verkehrsunfall) oder etwa angeboren oder früh durch Erkrankung erworben wurde. In diesem Fall kursieren häufig Spekulationen über einen unverantwortlichen Lebenswandel der Eltern, bspw. Drogenabhängigkeit, Medikamentenmissbrauch etc. oder pränatales Fehlverhalten der Mutter, selbst religiöse Erklärungsversuche spielen immer noch eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diese öffentlich reproduzierten Vorstellungen schlagen sich in wiederholten Erfahrungen nieder und werden auf diese Weise Teil von Sozialisationserfahrungen.

Doch wird eine Rangfolge der verschiedenen Behinderungen nicht nur von Seiten der Nichtbehinderten reproduziert. Auch bei Menschen mit einer Behinderung kann Abgrenzungs- und Konkurrenzverhalten, Distanzierung und Zuordnung auf einer ›heimlichen‹ Werteskala beobachtet werden: sog. geistige Behinderungen, Sinnesbehinderungen, Körperbehinderungen (Früh- bzw. Spätbehinderung) ziehen unterschiedliche Verortungen im hierarchischen Gefüge nach sich.

Die Hierarchisierungen haben nicht nur unterschiedliche gesellschaftliche Bewertungen zur Folge, sondern tragen auch zur Schwächung von solidarischem Handeln bei, indem sie der Formulierung von gemeinsamen Interessen entgegen stehen. Andererseits zeigt dieser Aspekt, dass die Annahme, Frauen mit Behinderung bildeten auf Grund einer einheitlichen Interessenlage per se eine Wir-Gruppe, eine bloße Fiktion ist.

Die ersten Jahre: Zwischen Familie und Krankenhaus

Während der Kleinkindphase scheinen geschlechtsspezifische Unterschiede noch nicht im Vordergrund zu stehen. Für die Eltern ist diese Zeit stark geprägt von der Konfrontation mit der Tatsache, dass das Kind mit einer Behinderung geboren bzw. im Kleinkindalter durch eine Erkrankung behindert wurde. Die häufig damit verbundene Notwendigkeit langer Krankenhausaufenthalte bedeutet sowohl für die Eltern als auch die Kinder einen schwierigen Prozess von Trennung und Entfremdung, der retrospektiv im Kindes- und Jugendalter oft als sehr verletzend und traumatisch geschildert wird. Ob und wie stark letztlich die elterliche Haltung zwischen Annahme und Ablehnung gegenüber ihrem behinderten Kind auch vom Geschlecht des Kindes abhängt, könnte durch Erzählungen betroffener Mütter und Väter[2] deutlicher werden. Hier fehlen meines Wissens empirische Untersuchungen. Demgegenüber konzentriert sich die Debatte eher auf moralische Aspekte pränataler Diagnosen.

Die familiale Lebenswelt eines Kindes mit einer Behinderung kann durch elterliche Fremdheit ihm gegenüber gekennzeichnet sein, d. h., es kann gewissermaßen familialen »Ausschlusstendenzen« unterliegen. Demgegenüber gibt es Familien mit »einschließenden« Tendenzen, die das Kind durch überbehütendes Verhalten vor kränkenden Situationen »schützen« wollen, indem die kindlichen Aktionsradien möglichst auf den familialen Rahmen begrenzt werden, mit dem Ziel, eine schmerzhafte Konfrontation mit der Behinderung durch soziale Reaktionen zu vermeiden (z. B. im Sandkasten, auf dem Spielplatz). Für die Kinder kann das Vermeiden potenziell verletzender Situationen jedoch bedeuten, dass sie von Interaktionserfahrungen mit Gleichaltrigen ausgeschlossen sind. Dies bedeutet mit zunehmendem Alter, dass ihnen »wichtige soziale Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit den Zuschreibungen anderer, der Umgang mit der eigenen sozialen Rolle, die Eroberung einer Stellung innerhalb einer Gruppe Gleichaltriger nichtbehinderter Spielgefährten« (vgl. Daoud-Harms 1986, S.126) verwehrt werden. Geschwister, die häufig die zentralen Spielgefährten sind, bieten keinen adäquaten Ersatz für Peers[3], da sie den elterlichen »Schonraum« lediglich fortsetzen. Eine solche familiale Haltung verhindert eher die Möglichkeiten der Einübung »gleichberechtigter« Beziehungen zu Gleichaltrigen. Hier wird häufig der Grundstein für eine »Abhängigkeit« gelegt, die sich hinderlich auf die Entfaltung der Autonomie und Initiative des Kindes für die Ich-Entwicklung auswirkt. Solange das Kind mit einer Behinderung ausschließlich im familialen Schonraum lebt, können bestimmte altersadäquate Schritte der Handlungsautonomie nicht ohne Probleme erfolgen. Sobald das Kind ins Kindergarten- bzw. Schulalter kommt, wird es jedoch in seinem neuen Lebenszusammenhang mit Autonomieforderungen konfrontiert. Dann »gerät die sozial bzw. familial hergestellte Abhängigkeit als ›sozial konstituierte Behinderung‹ zum Problem« (Pieper 1993, S. 235).

Die Forscherinnen des SoFFI K (Freiburg), die die Studie »live« (1999) durchgeführt haben, unterscheiden zwei unterschiedliche Sozialisationsmuster für Mädchen mit Behinderung: »Die einen Frauen - mehr Jüngere als Ältere - erzählen, dass ihre Behinderung in der Kindheit im familiären Rahmen normal war, sie zur Selbstständigkeit erzogen wurden und - zumindest partiell - unter Gleichaltrigen integriert waren. Die anderen - mehr Ältere als Jüngere - berichten über vorenthaltene Entwicklungschancen, verweigerte Anerkennung und einen Sonderstatus als Außenseiterin sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie« (BMFSFJ 1999, S. 3). Möglicherweise deutet sich in diesen Umfrageergebnissen ein sozialer Wandel dahingehend an, dass sich die Sozialisationsmuster, mit denen Mädchen mit Behinderung heute konfrontiert sind, stärker an den Prinzipien Integration und Selbstständigkeit orientiert sind. Allerdings dürften an einer solchen (zu begrüßenden) Entwicklung nicht alle Betroffenen gleichermaßen teilhaben. Zu untersuchen wäre etwa, inwieweit sich veränderte familiale Erziehungsstile in Abhängigkeit von der sozialen Lage der Familie unterscheiden.



[2] z. B. durch Narrative Interviews

[3] Peer-group: die Bezugsgruppe eines Individuums, die aus Personen gleichen Alters, gleicher oder ähnlicher sozialer Herkunft besteht und es in Bezug auf Handeln und Urteilen stark beeinflusst. (vgl. DUDEN Das Fremdwörterbuch, DUDEN Band 5, 4. neu bearb. u. erw. Aufl., Mannheim u. a. 1982, S. 574)

Sonderweg Kindergarten und Schule - die Regel?

Die in den 60er-Jahren eingerichteten institutionalisierten Betreuungsangebote der »Sonderinstitutionen« Kindergarten und Schule für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen galten damals im Hinblick auf Fördermöglichkeiten und Bildungschancen als Fortschritt. Dies führte dazu, dass der Besuch eines Regelkindergartens oder einer Regelschule noch weniger in Betracht gezogen wurde. Mitte der 70er-Jahre rückten Erkenntnisse über integrative Chancen in den Vordergrund, da laut Deutschem Bildungsrat (1974) die Sonderinstitutionen »... keine entsprechenden Entfaltungsmöglichkeiten biete(n) (würden), sondern auf Grund einer Überführung in einen Behindertenstatus eine Aussonderung betreibe(n) (würden), die zu einer Festschreibung und Verkümmerung individueller Lebenschancen führe(n) (würden)« (vgl. Runde/Heinze 1979, S. 5). Die Diskussion um Für und Wider von Sonderinstitutionen bzw. Integrationseinrichtungen bezog jedoch bildungspolitische Diskurse wie die Koedukationsdebatte nicht mit ein. Die Frage nach Vor- und Nachteilen geschlechtergemischter oder -getrennter Schulklassen für Mädchen mit Behinderung wurde und wird selten gestellt - diese Tatsache verweist auf den einseitigen Blick der »nichtbehinderten« Gesellschaft auf Mädchen mit Behinderung. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen nicht die Stärken und Interessen der Mädchen, sondern deren behinderungsbedingte Defizite. Die Behinderung avanciert zum primären Identitätsmerkmal, demgegenüber das Geschlecht (und weitere denkbare Identitätsmerkmale) nur nachrangig Beachtung findet. Mit diesen Erfahrungen sowie den Erfahrungen aus der frühkindlichen Phase (Abhängigkeit, weniger Handlungsautonomie) müssen sich Mädchen mit Behinderung in der Adoleszenz auseinander setzen.

Körperbild - Pubertät - Sexualität: Geschlecht Neutrum?

Körperlichkeit und Sexualität sind zwei Begriffe, die untrennbar zusammengehören: »Körperlicher Ausdruck ist eng mit Sexualität verbunden. Sexualität ist nur über den Körper erfahrbar, sowohl im emotionalen Bereich, als auch in den konkret ›fassbaren‹ Erfahrungen mit sich selbst und in der Interaktion. Körperlichkeit spielt eine große Rolle in der Ermöglichung von sexueller Interaktion« (Friske 1995, S. 110). Wie lässt sich der Begriff Körperlichkeit fassen? Bielefeld (1986) verwendet den übergeordneten Begriff der Körpererfahrung und meint damit »die Gesamtheit aller im Verlauf der individuellen wie gesellschaftlichen Entwicklung erworbenen Erfahrungen mit dem eigenen Körper, die sowohl kognitiv wie affektiv, bewusst wie unbewusst sein können« (a.a.O., S. 17). Dabei unterscheidet er das Körperschema als den neurophysiologischen Teilbereich und das Körperbild als den psychologisch-phänomenologischen Teilbereich der Körpererfahrung.

Zum Körperschema gehören die Orientierung am und im eigenen Körper (Körperorientierung), das Einschätzen der Größenverhältnisse und der räumlichen Ausdehnung des Körpers (Körperausdehnung) und die faktische Kenntnis vom Bau und der Funktion des Körpers (Körperkenntnis). Mit dem Begriff Körperbild verbunden sind die Repräsentation des eigenen Körpers oder seiner Teile im Bewusstsein der Einzelnen (Körperbewusstsein), das Erleben, den Körper als deutlich von der Umwelt abgegrenzt wahrzunehmen (Körperausgrenzung) und die Einstellung zum eigenen Körper, und hier besonders zum Aussehen (Körpereinstellung). Die Bewertung des Befindens oder des Aussehens stehen in engem Zusammenhang mit den Erfahrungen und der Bewertung des Selbst. »Aus der Entwicklungsperspektive betrachtet, stellen Erfahrungsdaten vom eigenen Körper also grundlegende Elemente der Selbsterfahrung dar. Diese Verwurzelung im eigenen Körper ist wesentlich für die personale Identität« (Paulus 1986, S. 88). Damit ist das Verhältnis zum eigenen Körper einer der fundamentalsten Aspekte des Lebens. Die o.g. Erfahrungsdaten sind abhängig vom Wissen über den Körper und seine Funktionen sowie von vielfältigen Möglichkeiten, den eigenen Körper im Sozialisationskontext zu erproben. Erst dann können die Erfahrungen in das Selbstkonzept integriert werden (vgl. Friske 1995, S.110ff).

Bei der Betrachtung dieser Zusammenhänge und Wechselwirkungen wird deutlich, dass für Mädchen und Frauen mit Behinderungen die Möglichkeiten, ein positives Körperbild und Selbstkonzept zu entwickeln, durch alle Sozialisationsinstanzen häufig stark eingegrenzt werden - dabei spielen für sie Art und Schwere der Behinderung, aber auch konkrete bzw. diffuse Vorstellungen und Ängste eine Rolle. »Weiter definiert jede Gesellschaft eine Idealnorm, die angibt, wie der ideale Körper auszusehen hat. Der eigene Körper wird nun ständig mit der Durchschnittsnorm und der Idealnorm verglichen und an diesen Maßstäben gemessen, sodass die Bewertung des eigenen Körpers als Realbild relationale Informationen über den Grad der Übereinstimmung von Real- und Idealbild enthält« (Mrazek 1886, S. 230). Dies verweist auf die Unmöglichkeit, unabhängig von sozialen und gesellschaftlichen Vorgaben ein Bild vom eigenen Körper aufbauen zu können. »Der Körper ist immer auch ein sozialer und kultureller Körper und damit Träger von sozialen und kulturellen Symbolen und Elementen der Gesellschaft, in der er existiert.« (Friske 1995, S. 112)

In der Pubertät als wichtige Zeit im Leben von Mädchen und Frauen wird ein großer Teil der Vorstellungen von Frausein in der Gesellschaft erlernt. Nach Lempp (1986, S. 37f) bedeutet Pubertät dreierlei:

  1. körperlich reif werden, die geschlechtliche Reife erlangen,

  2. psychisch reif werden, sich wie eine Erwachsene verhalten und urteilen können,

  3. sozial selbstständig werden, von der älteren Generation mehr oder weniger unabhängig sein können[4].

Jugendliche mit einer Behinderung sind in der Entwicklungsphase, in der Gleichaltrige sich zunehmend von zu Hause ablösen, oft noch sehr an ihre Eltern gebunden. Diese unfreiwillig lange Abhängigkeit schafft gegenüber den Eltern häufig Ambivalenzkonflikte, da die altersgerechte Autonomie-Entwicklung sowohl durch die Auswirkungen der Behinderung als auch durch elterliche Überfürsorge und Kontrolle verhindert bzw. verzögert werden kann. Der Grad an Autonomie und Selbstständigkeit im Umgang mit der Behinderung beeinflusst dabei ebenso die psychosexuelle Entwicklung.

Was ist unter Sexualität zu verstehen? Sielert (1993) beschreibt Sexualität als »eine allgemeine Lebensenergie, die in allen Phasen des menschlichen Lebens körperlich, geistig-seelisch und sozial wirksam ist. Sie bedient sich des Mediums ›Körper‹ und hat vielfältige Ausdrucksformen - als Zärtlichkeit, Leidenschaft, Hingabe, Sehnsucht und Begierde oder auch als Aggression« a.a.O., S. 14). Friske (1995) skizziert in Anlehnung vor allem an Sielert Sinnaspekte der Sexualität: nämlich den Identitätsaspekt, den Beziehungsaspekt, den Lustaspekt und den lebensschöpferischen Aspekt (a.a.O., S. 121f).

Der Beziehungsaspekt: »In der intimen Bindung können die Qualitäten Vertrauen, Wärme und Geborgenheit erfahren werden (...), Sexualität kann eine Art der Kommunikation sein, in der andere Ebenen angesprochen und beantwortet werden« (a.a.O., S. 121).

Der Identitätsaspekt: »Sexualität ermöglicht die Erfahrung des eigenen Ich als eine eigenständige und zur Selbstbestimmung fähige körperliche und seelische Einheit. Sexualität ermöglicht die Gewährung und Entgegennahme von Selbstständigkeit als Bedingung zur Selbstliebe und zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit« (Sielert 1993, S. 15).

Der Lustaspekt: »Sexuelle Lust kann als Kraftquelle erlebt werden, als tiefe, aktiv ausgeübte Leidenschaft und Hingabe« (a.a.O., S. 15).

Der lebensschöpferische Aspekt: »Sexualität kann Kraftquelle bedeuten, aus der Lebensmut und Energie gespeist werden (...) Sexualität kann das Gefühl vermitteln lebendig zu sein. Gespürte Lebensenergie kann in diesem Sinne das Ich bekräftigen und weist zugleich auf das du hin. In diesem weitesten Sinne ist Sexualität fruchtbar, lebensschöpferisch und lebensspendend. Die Zeugung eines Kindes ist also nicht die einzige, wenn auch sehr plastische Form, Leben zu spenden« (a.a.O., S. 15f).

Demgegenüber werden diese Aspekte von Sexualität Mädchen und Frauen mit Behinderungen tendenziell abgesprochen und deren Bedeutung ganz anders konnotiert: Beziehungsaspekt und Identitätsaspekt erscheinen dabei unter einer Defizitperspektive, insoweit soziale Kompetenzen von Mädchen und Frauen mit Behinderungen infragegestellt werden (oder einseitig die Bedürfnisse nach »Vertrauen, Wärme und Geborgenheit« betont werden, nicht jedoch die Möglichkeit »Vertrauen, Wärme und Geborgenheit« auch geben zu können) und die »körperliche und seelische Einheit« ja gerade als beschädigt gilt. Lustaspekt und lebensschöpferischer Aspekt erscheinen eher als Bedrohung, insofern die Angst vorherrscht, Lusterfahrungen könnten unkontrollierbare Bedürfnisse wecken und (gesellschaftlich) unerwünschte Schwangerschaften nach sich ziehen.

Entsprechend den gesellschaftlich nach wie vor vorherrschenden Rollenklischees und den damit verbundenen idealtypischen Erwartungen und Vorstellungen werden Mädchen und Frauen mit Behinderung im Hinblick auf die ästhetische Dimension und auf zukünftige familiale Reproduktionsaufgaben an nicht behinderten Mädchen und Frauen gemessen. Behinderte Mädchen machen sehr früh die Erfahrung, in beiderlei Hinsicht vom gesamten sozialen Umfeld (Familie, Sozialisationsinstanzen, Gesellschaft) unter einer Defizitperspektive wahrgenommen zu werden - was sich wie ein roter Faden bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. So ist es für sie doppelt schwer, ein positives Körper- und Selbstbild zu entwickeln und Sexualität, Partner- und Mutterschaft in ihr Lebenskonzept einzubeziehen. Die Selbstakzeptanz des Körpers hängt vorwiegend von gesellschaftlichen Normen und Erwartungen ab.



[4] Diese Reifungsschritte erfolgen nie gleichzeitig, sondern in unterschiedlicher Reihenfolge und im unterschiedlichen zeitlichen Abstand (...) Geschlechtsreife und soziale Reife (müssen) keineswegs ›eigentlich natürlicherweise‹ zusammenfallen.

Kinderwunsch - Recht auf Mutterschaft oder Pflicht zur Abtreibung?

Je sichtbarer eine Frau durch eine Behinderung beeinträchtigt ist, desto vehementer trifft ihr Wunsch nach Partner- beziehungsweise Mutterschaft auf gesellschaftliche Ablehnung. Werden etwa Schwangerschaftsabbrüche bei nicht behinderten Frauen, ungeachtet des dem Einzelfall zu Grunde liegenden Konflikts, häufig pauschal verurteilt oder kriminalisiert, so wird bei schwangeren behinderten Frauen in den allermeisten Fällen sogar zu einer Abtreibung geraten, beziehungsweise es wird einem eventuellem Abtreibungsvorhaben ohne weiteres zugestimmt - ein Beispiel für »positive« Diskriminierung.

In diesem Zusammenhang muss auf den Diskurs zur sogenannten »neuen Eugenik« verwiesen werden. Frauen mit Behinderung befinden sich - was die hohe Akzeptanz vorgeburtlicher Diagnostik durch schwangere nicht behinderte Frauen - hinsichtlich genetischer Beratung und Diagnostik in einem fatalen Interessenkonflikt[5], denn es geht dabei mittelbar immer zugleich um ihr eigenes Lebensrecht, »um das Lebensrecht behinderter Menschen, das durch die Humangenetik tagtäglich negiert wird« (vgl. Köbsell/Waldschmidt 1993, S. 65).

Aus der Sicht der »Krüppelbewegung« und anderer Behinderteninitiativen und -vertretungen sowie diverser anderer Organisationen lassen sich folgende Gründe für den Widerstand gegen die genetische Beratung und Diagnostik anführen: Durch die genetische Diagnostik soll das Behindertenproblem durch Verhinderung der Behinderung gelöst werden. Wenn Behinderung als gesellschaftliches Problem begriffen wird, hat dies zur Konsequenz, dass die Lebensbedingungen von Behinderten radikal zu verändern wären. Leben mit Behinderung muss von der Gesellschaft als eine gleichwertige Daseinsform anerkannt werden. Engagiert gegen die humangenetische Beratung haben sich u.a. Frauen mit Behinderung, die feministische Sichtweisen, aber auch Kritik am Mainstream-Feminismus in die Diskussion einbrachten (vgl. Boßmeyer 1993, S.138ff).

Um eine gesellschaftlich unerwünschte Schwangerschaft vor allem bei Frauen mit einer sog. geistigen oder mehrfachen Behinderung vermeiden zu können, werden in dem im Januar 1993 in Kraft getretenen neuen Betreuungsgesetz erstmalig in der Bundesrepublik wieder Regelungen zur Sterilisation behinderter Menschen aufgenommen (vgl. Christoph/Illiger 1993, S. 11 und Lux 1993, S. 11). Für Lux (1993) steht das neue Betreuungsgesetz exemplarisch dafür, »wie zum ›Schutz‹ von behinderten Frauen - zum ›Wohl der Betroffenen‹ - ihre Würde nicht nur angetastet wird, sondern in ihr Leben, ihren Körper im wahrsten Sinne des Wortes eingegriffen wird«. Nach § 224 StGB stellt eine Sterilisation jedoch den Tatbestand einer schweren Körperverletzung dar. Trotzdem werden sog. geistig behinderte Frauen häufig ohne ein umfassendes, aufklärendes Gespräch und ohne deren Zustimmung sterilisiert (vgl. Schatz 1994, S. 180). Von den nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums jährlich ungefähr 1000 zwangssterilisierten, zum Teil noch minderjährigen sog. geistig behinderten Menschen sind fast ausnahmslos Frauen betroffen. Diese Zwangssterilisationen wurden nicht strafrechtlich verfolgt. Zwar soll durch die Regelungen zur Sterilisation im Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 die Praxis der stillschweigend geduldeten Zwangssterilisationen unterbunden werden, jedoch wird dadurch der Zwangssterilisation eine legale Hintertür geöffnet. Mit diesem Gesetz ist die Sterilisation Minderjähriger in jedem Fall verboten (1631c BGB). Einwilligungsfähige Frauen (und Männer[6]) über 18 Jahren können selbst entscheiden, ob sie sich sterilisieren lassen wollen oder nicht. Dabei ist Einwilligungsfähigkeit nicht mit Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen. Es kommt darauf an, ob die Frau (oder der Mann) die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ermessen kann. Die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit liegt jedoch ganz im Ermessen des Arztes oder der Ärztin, die die Sterilisation durchführen. Wird die Frau (oder der Mann) für einwilligungsunfähig beurteilt, entscheiden andere Personen und Institutionen (BetreuerIn, Sachverständige, Betreuungsbehörde, Vormundschaftsgericht) über die Sterilisation. Obwohl in die neue Regelung viele Kontrollmechanismen eingebaut sind[7], hängt die Möglichkeit der Kontrolle letztlich von der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit des Arztes oder der Ärztin ab: bei »großzügiger« Einschätzung in Richtung Einwilligungsfähigkeit können die Kontrollmechanismen nicht mehr greifen. »Mit dem Gesetz ist eine Sonderregelung verankert worden. Während bei dem einwilligungsfähigen Bevölkerungsteil eine Sterilisation ohne oder gegen die Willensäußerung eine abzulehnende Zwangssterilisation ist, ist sie durch ein Sondergesetz bei dem anderen Teil der Bevölkerung rechtmäßig« (Friske 1995, S. 159). Durch diese Art der »Schwangerschaftsverhütung« werden »gesellschaftliche Kosten« vermieden, die durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine Mutterschaft bei Frauen mit Behinderung ermöglichen, entstehen würden (zum Beispiel Pflegedienstleistungen, Kinderpflege und -betreuung, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts).

Auch Adoptionsvorhaben von behinderten Frauen - selbst wenn sie mit einem nicht behinderten Mann zusammenleben - haben selten Aussicht auf Erfolg. Der Wunsch einer Frau mit einer Frühbehinderung, in ihren Lebensentwurf »Mutter-Sein« einzuplanen - sei es durch eigene Schwangerschaft oder durch Adoption - hat somit kaum Chancen realisiert zu werden[8].



[5] In diesem Kontext sei noch einmal auf die Euthanasie-Diskussion um Peter Singer verwiesen, nach dessen ethischer Logik »theoretisch auch die Kindstötung gerechtfertigt (wäre), da der neugeborene Säugling weder vernünftig noch bewusst oder selbstbewusst ist. Die Tötung von Neugeborenen findet Singer jedoch nur beschränkt legitim, und zwar bei schwerstbehinderten Säuglingen und auch dann nur, wenn die dem Kind nahe Stehenden nicht wollen, dass es lebt« (FILTER 1994, S. 71). - Vgl. zum Thema »neue Euthanasie« die von CHRISTOPH/ILLIGER herausgegebene Publikation: Notwehr. Gegen die neue Euthanasie, 1993.

[6] Da fast ausschließlich Frauen mit einer meist sog. geistigen oder psychischen Behinderung von Sterilisation betroffen sind, werden an dieser Stelle Männer in Klammern gesetzt, umso auf die geschlechtsspezifisch deutlich unterschiedliche Betroffenheit hinzuweisen.

[7] vgl. FRISKE 1995, S. 157-169

[8] Die BMFSFJ-Studie »live - Leben und Interessen vertreten - Frauen mit Behinderung« (a.a.O.) kommt hier zwar zu anderen Ergebnissen, differenziert hier jedoch nicht nach Frauen mit Früh- oder Spätbehinderungen.

Partnerschaft, Familie, Beruf - die Qual der Wahl?

In einer Gesellschaft, deren primäre Vergesellschaftungsform (immer noch) die Erwerbsarbeit ist, sind Arbeit und Beruf zentrale Kategorien. Immer mehr Mädchen und Frauen beziehen beides in ihre Lebensplanung mit ein: Familie und Beruf. Sie wollen sich nicht länger auf ihre von Männern zugewiesene Geschlechtsrolle festlegen lassen - aber häufig wollen sie auch nicht zu Gunsten einer beruflichen Karriere dauerhaft auf Familie verzichten. Die Möglichkeiten, Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können, sind für Frauen mit Behinderung in unserer Gesellschaft jedoch in noch weit stärkerem Maße eingeschränkt als für nicht behinderte Frauen.

Die »Normal«-Biografie nicht behinderter Frauen kann den doppelten Lebensentwurf, ein berufsorientiertes Single-Dasein bzw. ein berufsorientiertes »living apart together« oder eine ausschließlich familienorientierte Lebensform einschließen, wobei auch Statuspassagen, also Übergänge von einer Lebensform in eine andere als Option verwirklicht werden können.

Berufsorientiert und alleine zu leben - eine Lebensform, mit der gemeinhin Begriffe wie Unabhängigkeit und Autonomie assoziiert werden, würde für Frauen mit Mobilitätseinschränkungen, sichtbaren Behinderungen und einem daraus resultierenden hohen Maß an erforderlicher »Alltags-Organisation« erhöhte Abhängigkeiten mit sich bringen. Abhängigkeiten von Pflege- und Begleitpersonen bzw. von AssistentInnen, evtl. von Fahrdiensten und vor allem auch von Bewilligungsverfahren zuständiger Leistungsträger für die Gewährung von Leistungen zur Hilfe zur Pflege, zur Hilfe im Haushalt, zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes und der Wohnung. Die Berufsorientierung scheitert oft schon an der Tatsache, dass es behinderten Frauen in den meisten Fällen nicht gelingt, Zugang zu einer ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Erwerbstätigkeit zu finden, beziehungsweise dass sie sich mit dem Problem der überproportional hohen Arbeitslosenquote bei behinderten Frauen konfrontiert sehen.

Die Möglichkeiten, Modelle des »doppelten« Lebensentwurfs zu planen oder zu realisieren, steht Mädchen und Frauen mit Behinderung (vor allem, wenn keine sog. Spätbehinderung vorliegt) in unserer Gesellschaft nur in weit eingeschränkterem Maße offen als für nicht behinderte Frauen - und ist auch mit einer Reihe von zusätzlichen Problemen verbunden.

Innerhalb des Erziehungsprozesses lassen sich explizite und implizite soziale Unterstellungen einer geschlechtsspezifischen »Normalität« ausmachen. Im Rahmen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung werden Frauen bereits als Mädchen auf ihre spätere Geschlechterrolle vorbereitet: sei es durch die Erziehung zu normgerechten Aussehen (was u.a. sexuelle Attraktivität für den Mann zum Ziel hat) bis hin zu bestimmten Eigenschaften und Verhaltensweisen. Geschlechtsspezifische Forderungen sowohl an die äußere körperliche Gestalt als auch an die innere Haltung von Frauen sind Ausdruck bestehender patriarchaler Gesellschaftsverhältnisse und beziehen sich zunächst gleichermaßen auf behinderte wie auf nicht behinderte Frauen. Doch für Frauen mit Behinderungen stellen sie eine aussichtslose Forderung dar: »... eine behinderte Frau kann diese Rollenverteilung auf Grund ihrer ›körperlichen Mängel‹ nicht Gewähr leisten, sie sichert nicht die Privilegien des Mannes. Auch entspricht sie nicht dem gängigen Schönheitsideal - eine behinderte Frau ist also kaum eine geeignete Partnerin« (Ewinkel/Hermes 1985, S. 8). Behinderte Frauen müssen sich demzufolge in zweifacher Hinsicht stigmatisiert fühlen. Ewinkel und Hermes stellen fest: »Wir Krüppelfrauen sind Frauen, die behindert sind, wir werden aber als Behinderte behandelt, die nebenbei weiblich sind. Behinderte gelten als eine Gruppe zwischen den Geschlechtern, die Gruppe zwischen Frauen und Männern« (1985, S. 8). Es ist die Reduktion auf ein - als dominierend unterstelltes - Identitätsmerkmal, das zur Stigmatisierung führt.

Mädchen und Frauen mit Behinderung gelten häufig als »geschlechtslose Wesen«, die »nicht attraktiv genug (sind), um als Ehefrau ernsthaft in Frage zu kommen« (vgl. Köbsell/Waldschmidt 1993, S. 67). Sie sehen sich generalisierenden Vorurteilen seitens der Gesellschaft ausgesetzt, die zum Ausdruck bringen, dass sie weder körperlich, noch von der Belastbarkeit oder Mobilität her in der Lage seien, die Rolle der Hausfrau beziehungsweise Ehefrau und Mutter überzeugend darstellen und ausfüllen zu können. In vielen Fällen trifft dieses Vorurteilsmuster jedoch auf eine völlig entgegengesetzt gelebte Realität. Frauen mit körperlichen Behinderungen berichten auch, dass sie nur durch ihr »schlaues Köpfchen« eine gewisse gesellschaftliche Anerkennung erringen können (vgl. Daoud-Harms 1986, zit. nach von Daniels 1994, S. 123).

Partnerschaften zwischen einem behinderten Mann und einer nicht behinderten Frau scheinen gesellschaftlich tolerierbarer zu sein als umgekehrt. Zum einen sind die Erwartungen und Anforderungen, dem gesellschaftlich vermittelten »Schönheitsideal« zu entsprechen, an eine Frau mit Behinderung als potenzielle Partnerin oder Ehefrau wesentlich höher als an einen behinderten Mann. Zum anderen liegt das sicher daran, dass eine »pflegende« Frau genau ihrem Rollenklischee entspricht.

Das Problem der Pflegeabhängigkeit spielt in einer »gemischten« Partnerschaft eine nicht zu unterschätzende Rolle. So kann eine solche Partnerschaft überfordert sein, wenn einseitig umfassende Hilfeleistungen erbracht werden müssen. Die Beziehung vollzieht sich dann auf der Basis individuell nicht hintergehbarer ungleicher Abhängigkeitsverhältnisse. In diesem Kontext stellt sich jedoch die Frage, ob die Tolerierbarkeit dieser Abhängigkeiten unter patriarchal verfassten Lebens- und Rahmenbedingungen nicht geschlechtsspezifisch ungleich verteilt sind. Frauen mit Behinderung haben größere Ängste, den nicht behinderten Partner zu überfordern, ihn zu überlasten, als umgekehrt Männer mit Behinderung ihre nicht behinderten Partnerinnen. In einem Rundgespräch zwischen Frauen mit Behinderung und Assistentinnen (vgl. Bader/Geist 1993) wird die Vermutung geäußert, dass behinderte Männer unbefangener auf Hilfe durch ihre Partnerinnen vertrauen und dass diese ihre Hilfe auch unbefangener leisten, bzw. sich eher dazu verpflichtet fühlen (vgl. Metzler/Rüttler 1993, S. 75). Dass diese Annahme nicht unbegründet ist, zeigt die Tatsache, dass Ehen nach Eintreten einer Spätbehinderung bei der Frau häufiger geschieden werden. Nach Eintritt der Behinderung wird zunächst versucht, die Realität der Hilfeabhängigkeit aus der Beziehung auszublenden, das heißt, den Eindruck der »Normalität" aufrechtzuerhalten. Gelingt es jedoch nicht, die Pflegeabhängigkeit der Partnerin als ein Teil der Persönlichkeit zu akzeptieren und damit auch eine bestimmte Verantwortlichkeit zu übernehmen, wird meist nach einiger Zeit vom nicht behinderten Mann die Scheidung eingereicht. Im Falle einer Spätbehinderung des Mannes wird von der nicht behinderten Frau die Ehe/Partnerschaft meist aufrechterhalten. Die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Erwartung, die (nicht-)behinderte Partnerschaft zu lösen bzw. sie weiter bestehen zu lassen, findet demnach in der Realität ihre Entsprechung.

Literatur

BADER, Ines/GEIST, Eleonore: Rundgespräch: Erziehung zur Selbständigkeit - Erziehung zur Anpassung? Wozu erziehen wir (behinderte) Mädchen - wozu wurden wir erzogen? In: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): »Unbeschreiblich weiblich!?«. Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung. München 1993

BIELEFELD, Jürgen: Zur Begrifflichkeit und Strukturierung der Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper. In: BIELEFELD, Jürgen (Hrsg.): Körpererfahrung - Grundlage menschlichen Bewegungsverhaltens. Göttingen u.a. 1986

BOßMEYER, Carolin: Tödlicher Zeitgeist. Zur neuen Diskussion um Euthanasie und Abtreibung. In: CHRISTOPH, Franz/ILLIGER, Horst (Hrsg.): Notwehr. Gegen die neue Euthanasie. Neumünster 1993, S. 138-149

BUNDESMINISTERIUM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): »Live - Leben und Interessen vertreten«. Frauen mit Behinderung. Konferenzunterlagen Freiburg 5.-7.5.1999 (SoFFI K.)

CHRISTOPH, Franz/ILLIGER, Horst (Hrsg.): Notwehr. Gegen die neue Euthanasie. Neumünster 1993

Daoud-Harms, Mounria: Blindheit. Zur psychischen Entwicklung körpergeschädigter Menschen. Frankfurt, M./New York 1986

EWINKEL, Carola/HERMES, Gisela u.a. (Hrsg.):Geschlecht behindert, besonderes Merkmal Frau. München 1985

FILTER, Cornelia: »Das Affentheater«. In: EMMA, März/April 1994, S. 68-73

FRISKE, Andrea: Als Frau geistig behindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem heilpädagogischen Handeln. München 1995

GOFFMAN, Erving: Stigma - Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. Theorie. Frankfurt, M.: Suhrkamp Verlag 1992

KöBSELL, Swantje/WALDSCHMIDT, Anne: Kinder oder keine - wer entscheidet? (Behinderte) Frauen und humangenetische Beratung. In: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): »Unbeschreiblich weiblich!? «. Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung. München 1993, S. 65-71

LEMPP, Reinhart: Pubertät und Adoleszenz beim geistigbehinderten Menschen. In: WALTER, Joachim (Hrsg.): Sexualität und geistige Behinderung. Heidelberg 1986, 2. Aufl.

LUX, Ulrike: Frauen - Körper - Politik. Die Würde der Frau ist (un)antastbar. Politik für Frauen mit Behinderung. In: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): »Unbeschreiblich weiblich!?« Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung. München 1993, S. 9-21

METZLER, Heidrun/RüTTER, Jutta: Rundgespräch: Was Autonomie für mich heißt ... trotz Pflegeabhängigkeit selbstbestimmt leben (?). In: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): »Unbeschreiblich weiblich!?« Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung. München 1993, S. 73-77

MRAZEK, Joachim: Einstellungen zum eigenen Körper - Grundlagen und Befunde. In: BIELEFELD, Jürgen (Hrsg.): Körpererfahrung - Grundlage menschlichen Bewegungsverhaltens. Göttingen u.a. 1986

PAULUS, Peter: Körpererfahrung und Selbsterfahrung in persönlichkeitspsychologischer Sicht. In: Bielefeld, Jürgen (Hg.): Körpererfahrung - Grundlage menschlichen Bewegungsverhaltens. Göttingen u. a. 1986

PIEPER, Marianne: »Seit Geburt körperbehindert ...«. Behinderung als kontinuierliche lebensgeschichtliche Erfahrung aus der Sicht Betroffener und deren Familien. Weinheim 1993

RUNDE, Peter/HEINZE, Rolf G. (Hrsg.): Chancengleichheit für Behinderte. Sozialwissenschaftliche Analysen für die Praxis. Neuwied/Darmstadt 1979

SCHATZ, Andrea: Geschlecht: Behindert - Besonderes Merkmal: Frau. Behinderte Frauen zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. In: Behindertenpädagogik 33/1994/2, S. 179-181.

SIELERT, Uwe: Sexualpädagogische Materialien für die Jugendarbeit in Freizeit und Schule. Weinheim u.a. 1993

Autorin

Claudia Franziska Bruner,

Straßbergerstraße 23, 80809 München

Quelle:

Claudia Franziska Bruner: Die Herstellung von Behinderung und Geschlecht - Sozialisations- und Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen mit (Körper-) Behinderungen

Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 2-00

Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 2000

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.12.2011

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