Grenzenlos hilflos?

Probleme im Umgang mit der Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung in institutioneller Betreuung

Autor:in - Christian Gaedt
Themenbereiche: Sexualität
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: psychosozial; 22. Jahrgang - Nr. 77 - 1999 - Heft III
Copyright: © psychosozial verlag, 1999

Vorbemerkung

Im Hinblick auf die Komplexität der Thematik können die folgenden Ausführungen nur eine sehr oberflächliche und punktuelle Heranführung an die vielschichtige Problematik sein, die sich ergibt, wenn selbstbestimmte Sexualität innerhalb institutioneller Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung zu einem orientierenden Ziel werden soll. Die Problematik ist aber keineswegs kennzeichnend für Großeinrichtungen; nach meinen Erfahrungen tritt sie in gemeindeintegrierten Wohnformen in ähnlicher Weise auf. Auch ein Leben in der Familie schützt nicht vor diesen Risiken. Solange man die Thematik nicht auf Menschen mit einer sehr leichten Behinderung beschränken will, wird die Diskrepanz zwischen möglicher Eigenverantwortung und notwendiger Fremdbestimmung immer zu den Problemen führen, die in diesem Beitrag thematisiert werden.

Der Beitrag ist aus der Perspektive der Leitung geschrieben und will die Aufmerksamkeit auf institutionelle Bedingungen lenken, die die Entwicklung von Lebensstilen, also auch den individuellen Umgang mit Sexualität, entscheidend mitbestimmen. Zu diesen Strukturen gehört nicht nur die Art der Wohn- und Betreuungsformen, sondern auch die von Einrichtungsleitung, Mitarbeiterschaft sowie von Angehörigen und Betreuern vertretenen Regeln und Normen des Zusammenlebens. Alles zusammen bildet das "Klima" einer Einrichtung, das nicht allein, aber vorrangig von der Leitung zu verantworten ist. Die zunehmenden Schwierigkeiten, diese Verantwortung wahrzunehmen, sollen anhand von drei Beispielen dargestellt werden. Zuvor wird ein Rückblick auf die Zeit der beginnenden Liberalisierung die Unterschiedlichkeit der Problemlagen verdeutlichen.

Tabuisierung und moralische Unterdrückung in der Tradition institutioneller Behindertenhilfe

In Neuerkerode begann die sexualpädagogische Diskussion vor etwa fünfundzwanzig Jahren. Zu dieser Zeit gab es noch eine offene Repression der Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Kennzeichnend für die Zeit vor dem Beginn der Reformen war die strikte Trennung von Frauen und Männern, angefangen von umzäunten, nach Geschlecht getrennten Wohnhäusern bis hin zur Sitzordnung in der Kirche, wo für die Frauen die rechten Sitzreihen und für die Männer die linken Sitzreihen reserviert waren. Jede sexuelle Aktivität, einschließlich der der Onanie, wurde entwertet und mit moralischem Druck oder repressiven Mitteln verhindert. War das erfolglos, so wurde hart bestraft. Dies alles war zwar vor 25 Jahren bereits abgeschafft, im Bewußtsein der Bewohner und Bewohnerinnen, aber auch in der Denkweise des Personals war diese Welt noch sehr gegenwärtig. Die sich dennoch verwirklichende Sexualität, z. B. während der unbetreuten Zeit, wurde von den Verantwortlichen ausgeblendet, soweit sie nicht wegen anderer Regelverstöße (körperliche Verletzungen, Mißbrauch usw.) bekannt und dann zum offenen Skandal wurden. Zu dieser "zweiten Welt" gehörten auch abgelegene, aber doch öffentliche Plätze, wo - wie alle wußten oder wissen konnten - Sexualität von einigen wenigen Männern mit willfährigen oder willfährig gemachten Männern oder Frauen praktiziert wurde. Leitung und Mitarbeiterschaft ahnten dies, offiziell wurde aber auch diese Manifestation von Sexualität verleugnet.

Im Alltagsbewußtsein der meisten Heimbewohner und Heimbewohnerinnen spielte Sexualität eine untergeordnete Rolle und fiel einer Selbstzensur zum Opfer. Sexualität war "ekelig", "unanständig" und "gefährlich". Dies entsprach - soweit es sich um Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung handelte - sowohl der durchschnittlichen Einstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch der der Angehörigen.

Die räumlichen Gegebenheiten unterstützten diese sexualfeindliche Atmosphäre. In den großen Wohngruppen mit Mehrbett-Schlafzimmern gab es keinerlei Rückzugsmöglichkeiten, die ein Erleben von Intimität erlaubt hätten. Menschenunwürdig waren auch die zum Teil katastrophalen Verhältnisse in den Sanitärbereichen. Es kam hinzu, daß das damals noch vorherrschende Anstaltsmilieu mit der Tendenz zur Uniformierung aller Lebensäußerungen wenig Möglichkeiten für die Entwicklung differenzierter Persönlichkeiten gab. Das Interesse füreinander war daher gering, und entsprechend gering war auch das Interesse an Freundschaften. Partnerschaften mit gemeinsamen sexuellen Erfahrungen waren die Ausnahme. Genitale Sexualität, so die allgemein geteilte Meinung, beschränkte sich hauptsächlich auf Onanie und (seltener) auf flüchtige homosexuelle oder heterosexuelle Kontakte. Es spricht für die Stärke einzelner Persönlichkeiten, daß sie auch unter diesen widrigen Bedingungen einen individuellen Lebensstil einschließlich fester Freundschaften und Paarbildungen entwickeln konnten. Es gibt Hinweise darauf, daß genitale Sexualität dabei keine oder eine sehr untergeordnete Rolle spielte.

Aufbruch zu einer sexualpädagogischen Neuorientierung - Beginnende Liberalisierung

Entsprechend dem allgemeinen Trend änderte sich auch in Neuerkerode das pädagogische Konzept. Autonomie und individueller Lebensstil wurden auch für Menschen mit geistiger Behinderung gefordert. Der Begriff Lebensqualität wurde offensiv in die Diskussion eingebracht, wobei Sexualität als ein wesentlicher Bestandteil von Lebensqualität angesehen wurde. Als besonders beschämend empfand man daher die praktizierte sexuelle Unterdrückung, die die Bewohner und Bewohnerinnen zu einem unwürdigen Umgang mit ihrer Sexualität zwang bzw. ihnen den Zugang zu einem befriedigenden sexuellen Erleben völlig genommen hatte. Am Anfang entsprach die sexuelle Liberalisierung der Vision des damaligen Direktors, Herrn Dr. Joachim Klieme. Diese Vorstellungen wurden vom Vorstand und der mittleren Leitungsebene geteilt und später auch von der Basis getragen.

Konkretisiert wurde die Reform in den drei vom Vorstand verabschiedeten sexualpädagogischen Papieren (Klieme 1977, 1979, 1987). Der Vergleich des ersten Positionspapiers mit den nachfolgenden zeigt, daß der Bruch mit dem sexualfeindlichen Anstaltsdenken zwar programmatisch im ersten Papier vollzogen wurde, aber in einigen Aspekten die alte Anstaltswelt, in den Formulierungen mehr als in der Sache, noch durchschimmerte. Dies zeigte sich zum Beispiel in der zunächst feststellbaren Überbetonung der Aufsichtspflicht, in einer unterschwellig negativen Bewertung der Homosexualität und auch in der Angst vor einer hemmungslosen sexuellen Emanzipation.

Wesentlicher Bestandteil war die Absicherung sexueller Aktivität als ein Grundrecht. Es bestand Konsens darüber, daß nicht das Praktizieren von Sexualität, sondern eine selbstbestimmte Sexualität innerhalb einer geglückten Beziehung das letztlich anzustrebende Ziel war. Dabei war man sich im klaren darüber, daß dies (auch im Hinblick auf die "normalen" gesellschaftlichen Verhältnisse) eine zu hohe Norm war. Allen Formen sexueller Aktivität, auch wenn sie dieser Norm nicht entsprachen, sollte daher mit Respekt und Diskretion begegnet werden, soweit dem nicht strafrechtliche Bestimmungen entgegenstanden. Selbstverständlich ging es auch um die Gleichbewertung homosexueller Beziehungen.

Es zeigte sich, daß Neuerkerode in dieser Zeit noch zu sehr in einer Anstaltswelt lebte. Die Tradition des Denkens und Handelns auf seiten der Mitarbeiterschaft als auch auf seiten der Bürger und Bürgerinnen von Neuerkerode standen einer schnellen Veränderung der Einstellungen genauso im Wege wie die räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten. Erfolgreich konnten die Bemühungen um selbstbestimmte Sexualität nur sein, so die allgemein geteilte Vorstellung, wenn sie in ein neues allgemeines pädagogisches Konzept eingebettet wurden, in dem Autonomie und individueller Lebensstil vorrangige Ziele waren. Hierzu waren tiefgreifende strukturelle Änderungen notwendig.

Als Sofortmaßnahme zum Schutz und Ausbau der Intimsphäre wurden Zimmertüren verschließbar gemacht. Schlüssel wurden, wenn möglich, an Bewohner und Bewohnerinnen ausgehändigt. Einzelzimmer mußten vermehrt angeboten werden, was eine langfristige Planung erforderte. Ein großes Hindernis in bezug auf die angestrebte Entwicklung des Bedürfnisses nach einer Intimsphäre waren die unzureichenden Sanitärbereiche. Auch hier waren aufwendige Sanierungsarbeiten erforderlich. Gemischte Wohngruppen wurden eingerichtet, und auch bei der Mitarbeiterschaft wurde auf eine gemischte Zusammensetzung geachtet. Sexualaufklärung und Gesundheitserziehung (einschließlich Schulung im Umgang mit Verhütungsmitteln) wurde zu einem Schwerpunkt der internen Erwachsenenbildung für die Bürger und Bürgerinnen von Neuerkerode. In der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wurde Sexualpädagogik zu einem Schwerpunkt. Unter dem Eindruck der AIDS-Welle wurden diese Bemühungen noch intensiviert. Der Bericht des damals im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und des Niedersächsischen Sozialministeriums durchgeführten AIDS-Projektes (Gossel, Gimborn, Spöhring 1992) enthält eine umfassende Wiedergabe der damaligen sexualpädagogischen Diskussion.

Versuch einer Zwischenbilanz

Das Ziel "selbstbestimmte Sexualität" hat sich als eine höchst effektive Triebkraft in der Reform in Neuerkerode erwiesen. Es muß bezweifelt werden, daß die Reformen, die letztlich nichts anderes als verbesserte Grundvoraussetzungen für eine differenzierte Persönlichkeitsentwicklung und einen individualisierten Lebensstil zum Ziele hatten und deshalb auch mit der gleichen Dringlichkeit aus anderen Gründen hätten angestrebt werden müssen, ohne die Formulierung sexualpädagogischer Ziele die gleiche Durchschlagskraft gehabt hätten. Der erzielte Fortschritt läßt sich besonders gut an den räumlichen Gegebenheiten zeigen. Während zu Beginn der siebziger Jahre Einzelzimmer nur in Ausnahmefällen angeboten werden konnten, stehen heute - bei einer Gesamtzahl von 840 Plätzen - 34 Wohnungen bzw. Appartements und 468 Einzelzimmer zur Verfügung. Gemischte Wohngruppen sind die Regel. Diese Bewegung in Richtung auf eine in stärkerem Maße individualisierte Gestaltung des Wohnangebotes wird lediglich durch die zunehmende Verknappung der finanziellen Ressourcen gehemmt. Auch die Erfolge in bezug auf die Veränderung der Einstellung zur Sexualität auf seiten des Personals sind zufriedenstellend. Das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung auf Intimität und Sexualität ist im Bewußtsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fest verankert.

Trotzdem, so kann man zusammenfassen, hat es keinen dramatischen Aufbruch gegeben. Sexualität führt noch immer ein Schattendasein. Feste Paarbildungen sind zwar häufiger als früher, bilden aber noch immer die Ausnahmen. Das Erleben einer reifen genitalen Sexualität im Rahmen einer festen, liebevollen Partnerschaft, so der Eindruck in Neuerkerode, ist weiterhin eine Seltenheit. Das sexuelle Interesse, gerade auch bei leicht geistig behinderten Menschen, ist immer noch unzureichend entwickelt. Das mag bei älteren Erwachsenen verständlich sein, weil man davon ausgehen kann, daß sie ihre mit negativen Bewertungen behaftete Einstellung zur Sexualität nicht wesentlich verändern konnten. Überraschend ist jedoch, daß auch bei den Jüngeren, die ihre Kindheit und Jugend außerhalb der institutionellen Betreuung verbracht haben, sexuelle Bedürfnisse keineswegs in dem Maße entwickelt sind, wie man es bei der allgemeinen Akzeptanz der modernen sexualpädagogischen Konzeptionen erwarten würde.

Je schwerer die geistige Behinderung ist, desto weniger konnten die strukturellen Hemmnisse einer weitergehenden Sexualentwicklung in Neuerkerode überwunden werden. Das gilt insbesondere für Wohngruppen mit Schwerbehinderten. Der Alltag ist hier oft durch Verletzungen der üblichen Normen gekennzeichnet. Als Überschreitung muß angesehen werden, wenn Pflegemaßnahmen wohngruppenöffentlich durchgeführt werden, wenn Herumlaufen in unzureichender Bekleidung in der Wohngruppe toleriert wird, wenn die Toilettentüren nicht immer verschlossen werden oder wenn sexuell getönte Körperkontakte (mit dem eigenen Körper oder mit anderen) öffentlich vollzogen werden. Die Tatsache, daß solche Situationen nicht vermieden werden, weckt den Verdacht, daß hier eine Tendenz zur Entwertung von Behinderten, insbesondere ihrer Körperlichkeit, noch nicht ganz überwunden ist. Viele der offensichtlichen Fehler wird man durch bessere Ausbildung und Anleitung vermeiden können. Sie stellen uns nicht vor grundsätzlich neue Aufgaben. Hinter vielen Unzulänglichkeiten der Betreuung stehen jedoch ungelöste Fragen. So wissen wir noch zu wenig über das Körper-erleben dieser Menschen und haben wenig Ahnung von ihren sexuellen Bedürfnissen und den Bedingungen ihrer Befriedigung.

Unserem Einfühlungsvermögen am nächsten stehen sicherlich Onanie-Praktiken. Auch wenn wir, ohne Schwierigkeiten zu haben, bereit sind, Onanie prinzipiell als eine Möglichkeit sexuellen Erlebens zu respektieren, verführen uns doch die oft damit verbundenen Besonderheiten zu therapeutisch-pädagogischen Überlegungen. Was ist für die (Wohngruppen-) Öffentlichkeit und was ist für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zumutbar? Wie kann man das Bedürfnis nach Intimität fördern? Wo liegt die Grenze zu selbstverletzendem Verhalten? Welche Hilfsgegenstände kann man bei der Onanie zulassen? Die Grenze zwischen einem pädagogisch gut begründbaren Eingriff und einem sexualfeindlich wirkenden Übergriff wird leicht überschritten. Dieser Konflikt zwischen dem Recht auf selbstbestimmte Sexualität und den institutionellen Normen und die mit diesem Konflikt zusammenhängende Hilflosigkeit sind nicht neu. Die Problematik bekommt aber einen radikalen Charakter, wenn wir sie in den Bereich der Betreuung von Menschen mit leichterer Behinderung hinein verfolgen. Das soll an drei Beispielen gezeigt werden; diese sind keineswegs repräsentativ. Im Gegenteil, es sind Einzelfälle, die aber in ihrer jeweiligen Grundstruktur auf spezifische Probleme verweisen.

Beispiel 1

Berechtigte Fürsorge oder sexualfeindlicher Übergriff. Warum darf sich Frau H. nicht von fremden Männern mitnehmen lassen?

Ein Mitarbeiter sieht, wie Frau H. an einem warmen Sommerabend mit einem fremden Mann abseits der verkehrsreichen Durchgangsstraße in Neuerkerode ins Gebüsch gehen will. Er schreitet ein, gerade noch rechtzeitig, wie er meint, und stellt den Mann zur Rede. Dieser gibt sich verwundert und zeigt bereitwillig seinen Ausweis. Er verabschiedet sich, steigt in sein gepflegtes Auto ein und fährt weg. Frau H. ist wütend und beschimpft den Mitarbeiter, weil er ihr den Mann weggenommen habe.

Frau H. ist erkennbar behindert. Sie kann aber ohne Schwierigkeiten ihre Absichten verbalisieren und kann auch Nein sagen. Es kann kein Zweifel daran geben, daß sie den verhinderten sexuellen Kontakt mit dem fremden Mann gewollt hatte.

Sicherlich kann es nicht sein, daß Neuerkerode zu einem Ort wird, wo man sich ohne großen Aufwand einen Sexualkontakt mit einer behinderten Frau (oder mit einem behinderten Mann) auf der Durchfahrt gleichsam mitnimmt. Insofern hat der Mitarbeiter richtig gehandelt. Hätte es sich um eine nichtbehinderte Frau gehandelt, hätte er wahrscheinlich schamvoll zur Seite geschaut und die Szene möglichst schnell verlassen.

Aus der Sicht von Frau H. war das Eingreifen fatal. Sie hatte möglicherweise von der sexualpädagogischen Aufklärung profitiert. Sie hatte den Wunsch, mit einem Mann Geschlechtsverkehr zu haben. Ihr hatte sich eine Gelegenheit eröffnet. Sie hatte eine Wahl getroffen (sie hätte ja auch Nein sagen können) und war schließlich durch ein fürsorgliches Verhalten eines für sie verantwortlichen Mitarbeiters daran gehindert worden, ihr Bedürfnis auszuleben. Fatal ist dies deshalb, weil sie wahrscheinlich keine anderen Möglichkeiten hat, ihre Bedürfnisse nach genitaler Sexualität zu befriedigen. Sich mit dem Mann für einen späteren Zeitpunkt an einem anderen Ort zu verabreden, wäre ihr sicherlich nicht möglich gewesen. Auch eine Fahrt in die nächste Stadt in der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen, würde man ihr nicht zutrauen. Eine Assistenz würde hier keinen Sinn machen. Männer mit Behinderungen in Neuerkerode lehnt sie ab, und die wenigen Ausnahmen interessieren sich wegen ihres skurrilen Aussehens nicht für sie. Bleiben also beiläufige Kontakte mit Männern, die aus unserer Sicht unlautere Absichten haben und die Frau H.s Aussehen nicht als störend empfinden. Der Gedanke, diese Zufalls-Kontakte zu kultivieren (etwa durch begleitende Gespräche mit den betreffenden Männern), wirkt absurd. Es bleibt bei der ernüchternden Erkenntnis, daß wir aus fürsorgerischem Interesse, vor allem aber im Interesse an dem guten Ruf der Einrichtung, das selbstbestimmte Sexualleben einer erwachsenen Frau verhindert haben. Im Fall von Frau H. wäre das selbständige Wohnen in der benachbarten Stadt kein Ausweg, weil sie von ihren Kompetenzen her dazu nicht in der Lage wäre. Trotzdem könnte man diesen Ausweg in Gedanken durchspielen. Was würde dann geschehen? Sie würde zweifellos derartige Kontakte suchen und finden. Das Ansehen der Einrichtung wäre durch ihr Verhalten deutlich weniger gefährdet. Dafür tritt der Fürsorge-Gedanke wieder in den Vordergrund. Können wir wirklich im Interesse der selbstbestimmten Sexualität einer Entwicklung zuschauen, die nach unseren Erfahrungen mit großer Wahrscheinlichkeit der Eigenverantwortlichkeit von Frau H. entgleiten und möglicherweise ein für sie sehr fragwürdiges Ende nehmen wird? Ich meine, man kann es nicht. Es ist ein Unterschied, ob man Frau H. im Sinne einer selbstbestimmten Sexualität die Eigenverantwortung für einen Sexualkontakt zubilligt oder ob man ihr auch die Verantwortung für einen riskanten Lebensstil überträgt, der sich aus diesem Verhalten ergeben kann. Und schon hat sich die Bevormundungsfalle, der man entrinnen wollte, wieder geschlossen.

Beispiel 2

Warum soll Herr S. nicht mit seinen Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen schlafen, wenn er das will und sie nichts dagegen haben?

Herr S., ein junger Mann in einem Wohnheim, hat es sich zur Gewohnheit gemacht, am Abend nach der Arbeit in der Werkstatt alle anderen Mitbewohner und Mitbewohnerinnen der Wohngruppe - es sind drei Frauen und ein Mann - in ihren Zimmern aufzusuchen, um mit ihnen Sexualverkehr zu haben. Sicherlich geschieht dies nicht jeden Tag, aber häufig. Alle Betroffenen sind geistig behindert, aber selbständig genug, um in einem Wohnheim leben zu können. Sie werden auch als fähig eingeschätzt, Nein sagen zu können und sich ungewollter Annäherungen zu erwehren. Das alles vollzieht sich in Gegenwart und mit Wissen der pädagogischen Betreuer.

Die Situation der pädagogisch Verantwortlichen ist prekär. Spontan würde man sagen, so etwas dürfe nicht sein. Irgendwie kommt einem diese Situation unwirklich und unwürdig vor. Unwirklich deshalb, weil es keine Gruppenbildungen gibt, keine trennende Eifersucht, keine Konkurrenz, kein Drama. So reagieren Menschen üblicherweise nicht. Unwürdig wirkt es wegen der Beziehungslosigkeit, in der sich diese Sexualkontakte gleichsam automatisch abspielen.

Sicherlich ist hier keine Gewalt im Spiel, zumindest keine offene Gewalt. Alle Betroffenen haben das Recht auf Selbstbestimmung, und da es sich um Erwachsene handelt, ist der Erziehungsprozeß offiziell zu Ende. Also, warum sollte man eingreifen? Weil man die Zustimmung und die Zustimmungsfähigkeit bezweifelt? Das ist ein diffiziles Thema, zumal es neben der offenen Gewalt viele subtile Methoden gibt, die Willensentscheidung anderer zu überspielen. Aber es gibt keine Hinweise darauf. Haben die Betroffenen nicht das Recht auf eine eigene Gestaltung ihres Sexuallebens, auch wenn dieses unseren Vorstellungen nicht entspricht? Welche pädagogischen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten gäbe es denn überhaupt neben dem Verbot und möglichen Zwangsumzügen? Was hier geschieht, scheint weit von der Idealvorstellung selbstbestimmter Sexualität in liebevoller Beziehung entfernt zu sein. Man ist versucht, eine Fülle von psychischen Problemen bei allen Beteiligten zu unterstellen. Darf man oder kann man deswegen versuchen, psychotherapeutisch einzugreifen? Es gibt keinen Leidensdruck. Man kann annehmen, daß das Ziel einer etwaigen Therapie von den Betroffenen nicht erkannt werden würde. Es wäre auch schwierig zu vermitteln. Eine Therapie unter solchen Bedingungen hätte keine Aussichten auf Erfolg.

Es bleibt die berechtigte Frage, welche Rolle die Institution spielt. Ist das Wohngruppenleben überhaupt geeignet, Eigenverantwortung zu entwickeln? Was bewirkt die Präsenz des pädagogischen Mitarbeiters in der Wohngruppe? Wie wird sein Nicht-Eingreifen interpretiert? Man kommt von dem Verdacht nicht los, daß die Anwesenheit des Mitarbeiters die Entwicklung der Eigenverantwortung hemmt, weil die Gesamtverantwortung (einschließlich der normativen Kompetenz) auf ihn übertragen wird. Sein Nicht-Eingreifen würde dann als Zustimmung gewertet werden, was ein verhängnisvolles Mißverständnis wäre. Der Mitarbeiter meint, mit seinem Verhalten die Selbstverantwortung der von ihm Betreuten zu respektieren, während die Betreuten darin eine normbildende Konsenserklärung gegenüber ihrem Verhalten sehen, wodurch ein Stimulus zur Weiterentwicklung ihres Sexualverhaltens wegfällt. Entstehen hier neue institutionelle Artefakte, weil für den Entwicklungsprozeß notwendige Orientierungen (Normen) außer Kraft gesetzt werden?

Beispiel 3

Warum soll sich Frau N. nicht in einen behinderten Jungen verlieben dürfen? Widerspricht die Nicht-Akzeptanz solcher Beziehungen nicht dem Gleichheitsprinzip und Selbstbestimmungsrecht?

Eine junge Erzieherin, Frau N., begleitet zwei minderjährige, leicht geistig behinderte Frauen in eine Freizeit und trifft dort auf eine Gruppe minderjähriger lernbehinderter junger Männer. Beim abendlichen Tanz geraten die Erzieherin und die zwei betreuten Mädchen bald in Konkurrenz um die Zuneigung eines 15jährigen Jungen. Dieser verliebt sich heftig in Frau N., und es kommt öffentlich zum Austausch von Zärtlichkeiten. Die offensichtliche Liebesbeziehung zwischen der Erzieherin und dem Jungen prägt den Abend. Am nächsten Tag fährt die Gruppe mit dem Jungen in ihr Heim zurück. Es gibt danach noch weitere Kontakte zwischen Frau N. und dem Jungen, die sie allerdings nach Beendigung der Freizeit und außerhalb ihrer Dienstzeit arrangiert. Bekannt wurde diese Episode, weil die Eltern sich Sorgen über das veränderte Verhalten ihres Sohnes machten und Kontakt zu Frau N. über deren Arbeitgeber suchten.

Frau N. gab an, daß sie sich in den Jungen verliebt hatte, was sie als ihr Recht und als ihre Privatsache ansah. Überraschend waren die Bewertungen in den anschließenden Diskussionen durch Arbeitskollegen und -kolleginnen. Es gab keinen Konsens. Hinweise auf Selbstbestimmung, Normalisierung, Gleichbehandlung und die Betonung der Wichtigkeit eines lustbetonten Lebens standen der Forderung nach Professionalität gegenüber, wozu auch die Reflexion der Auswirkung des eigenen Verhaltens auf die Personen gehört, die einem im Rahmen eines pädagogischen Auftrages anvertraut werden. Auf der Ebene der Vorgesetzten bestand zwar Einigkeit über die Notwendigkeit disziplinarischer Maßnahmen. Der die Leitung beratende Rechtsanwalt sah hierfür jedoch nur einen sehr engen Spielraum.

Warum soll Frau N. sich nicht als gleichgestellte Begleiterin der beiden jungen Mädchen erleben dürfen, und warum soll es problematisch sein, wenn diese ihre erotische Erregung miterleben? Warum soll es schädlich sein, wenn sie als Konkurrenz zu den beiden Mädchen auftritt? Spielt es im Sinne der Überwindung von Vorurteilen wirklich eine Rolle, daß der junge Mann in einem Betreuungsverhältnis stand? Ist nicht gerade die vielfältige Rollendiffusion progressiv und entwicklungsfördernd? Sicherlich liegt kein Abhängigkeitsverhältnis vor, aber hätte die Minderjährigkeit des jungen Mannes bei der Kontaktaufnahme nicht doch berücksichtigt werden müssen? Eigenartigerweise hätte man vermutlich keine Probleme gehabt, einen Konsens in der Bewertung des Verhaltens von Frau N. zu erzielen, wenn es sich um einen Erzieher und um ein minderjähriges Mädchen in einem Betreuungsverhältnis gehandelt hätte.

Eine Reflexion der pädagogischen Rolle wäre in der Tat notwendig gewesen. Das eine minderjährige Mädchen, das die Freizeit mitgemacht hatte, war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt. Sie war vor kurzem Opfer einer Vergewaltigung durch einen jungen Mann geworden, der in Neuerkerode lebt und den sie über seine Freundin kannte. Nicht ausschlaggebend für die Vergewaltigung, aber in diesem Zusammenhang doch relevant, ist das erotisierende Kontaktverhalten, das das sehr ansprechend aussehende Mädchen sich angewöhnt hatte. Die Eltern waren darüber besorgt und hatten bei den Verantwortlichen die Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht angemahnt, da sie genital-sexuelle Kontakte im Hinblick auf das Alter ihrer Tochter für noch nicht angemessen hielten. Eltern und Verantwortliche waren sich einig, daß die Tochter in diesem Bereich noch pädagogisch geleitete Orientierung braucht.

Welche Orientierung hat das Mädchen in der Freizeit bekommen? Noch wichtiger aber ist die Frage, welche Orientierung sie im Wohngruppenalltag erhält. Das Wohngruppenklima hat sich im Vergleich zu der Zeit vor 25 Jahren radikal geändert. Sicherlich haben sich diese Veränderungen vorwiegend zum Vorteil der Betreuten ausgewirkt. Aus uniformierten Arbeitsplätzen sind, so könnte man es mit einer nicht unerheblichen Übertreibung und einer sicherlich nicht gerechtfertigten Verallgemeinerung ausdrücken, lebendige Orte der Begegnung und des Austausches geworden. Das schließt nicht aus, daß damit auch Risiken verbunden sind. Ganz allgemein und nicht auf die erwähnte Wohngruppe bezogen, kann man beobachten, daß die Sexualisierung des Alltags auch vor Wohngruppen nicht halt gemacht hat. Bei den meist jungen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kann man einen sexualfreundlichen Lebensstil beobachten, was der allgemein geteilten Auffassung von einem modernen Leben entspricht. Da die religiöse Orientierung auch in konfessionellen Einrichtungen an normativer Macht verliert, stoßen diese Einflüsse auf wenig Widerstand. Der Lebensstil einer vorwiegend jungen Mitarbeiterschaft wird daher nicht ohne Resonanz bei den Bewohnern und Bewohnerinnen der Wohngruppe bleiben können. Im Ergebnis kann man von einer tendenziellen Erotisierung des Wohngruppenalltags sprechen. Akzentuiert wird dieser unterschwellige Einfluß durch die Forderung nach der Durchsetzung des Gleichheitsprinzips, was gerade bei jungen Menschen den Umgang mit der viel Fingerspitzengefühl erfordernden professionellen Distanz erschwert.

Welche Wirkung hat ein tendenziell erotisierter Wohngruppenalltag zum Beispiel auf Minderjährige mit geistiger Behinderung in bezug auf ihre sexuelle Entwicklung, aber auch auf ihre allgemeine Persönlichkeitsentwicklung, zum Beispiel auf ihr Selbstbild oder auf ihre Beziehungsfähigkeit? Kommt es zu Überforderungen und zur überstürzten Entwicklung von Schein-Autonomie über Imitation? Wie kann man unter diesen Bedingungen Eigenverantwortung fördern? Ist Eigenverantwortung das gleiche wie Selbstbestimmung? Wer bestimmt die Inhalte und Ziele, die selbstbestimmt angestrebt werden sollen? Sind sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihres normprägenden Einflusses bewußt? Welchen Konsens kann man mit jungen Menschen in dieser Frage finden?

Neue alte Konflikte. Unterschiede zur Situation vor fünfundzwanzig Jahren

Vor 25 Jahren galt es, die menschenunwürdige sexuelle Unterdrückung und ihre Folgen zu überwinden. Es war dabei unstrittig, daß die Institution wegen einer sexualfeindlichen Ideologie und der daraus resultierenden Unterdrückung dafür mitverantwortlich zu machen war. Es war aus diesem Grunde auch naheliegend, daß die Leitung die Verantwortung hierfür übernahm und handelte. Da sich der Vorstand im Einklang mit den weltweiten Reformbestrebungen sah, gab es keine Legitimationsprobleme. Der Vorstand wußte, daß ein großer Teil der Mitarbeiterschaft und der Angehörigen anders über die Notwendigkeit von Reformen dachte. Unter den Betroffenen bestand damals kein offener Leidensdruck. Viele hätten, wenn man sie gefragt hätte und sie sich dazu hätten äußern können, die Änderungen ihrer Lebensbedingungen vielleicht abgelehnt. Es war eine "Revolution von oben", die sich zunächst nicht auf einen breiten Konsens stützen konnte. Rückblickend fällt auf, daß das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, aber auch Mehrheitsbeschlüsse der Mitarbeiterschaft, der Angehörigen und schließlich auch der Bewohnervertretung bei dieser Reform keine Rolle spielten.

In den zurückliegenden Jahren haben sich in Neuerkerode tiefgreifende Veränderungen vollzogen, die die heutigen Entscheidungsstrukturen prägen. So haben die Mitarbeitervertretung, der Angehörigenbeirat und die Bewohnervertretung zunehmend an Einfluß gewonnen. Hinzu kommt die im Sinne einer Dezentralisierung durchgeführte Verlagerung der Entscheidungskompetenz vom Vorstand über die einzelnen Heimbereichsleitungen in Richtung Wohngruppe, was zu einem zunehmenden Autonomiebewußtsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt hat. Die Wohngruppen wurden dadurch aufgeschlossener für gesellschaftliche Einflüsse. Diese verstärkte Außenorientierung wurde durch den, gesamtgesellschaftlich gesehen, schwindenden Einfluß der von der Einrichtung vertretenen kirchlich-religiösen Orientierung noch unterstützt.

Charakteristisch für die heutige Situation ist weiterhin, daß die allgemeingültigen Normen, auf die man sich bei der Wahrnehmung der Leitungsverantwortung gerne berufen möchte, keine feste Grundlage mehr darstellen. Gesellschaftliche Normen sind heute nicht mehr allgemein bindend und auch nicht beständig. Das gilt insbesondere für das Sexualverhalten. Die Vielfalt der in der Gesellschaft tolerierten sexuellen Verhaltensweisen ist unüberschaubar, und es gibt fließende Übergänge zu den Formen, die man als pervers bezeichnet. Man traut dem mündigen Bürger zu, verantwortlich mit diesen Optionen umzugehen und selbst am besten zu wissen, was für ihn gut ist. Grenzen werden nur noch durch das Strafgesetzbuch gezogen. Bei der wachsenden Außenorientierung werden früher oder später die Auseinandersetzungen um selbstbestimmte Sexualität in Neuerkerode einen neuen, radikalen Akzent bekommen. Das Ideal vom mündigen, eigenverantwortlichen Bürger wird zur neuen zentralen Herausforderung, gerade wenn es um gesellschaftlich tolerierte, aber nicht allgemein akzeptierte Sexualverhaltensweisen geht. Man denke hier an organisierten Gruppen-Sex, an Hobby-Prostitution oder an Sado-Maso-Praktiken.

Die Leitung wird - wie die vorangestellten Beispiele zeigen - in einer veränderten institutionellen Situation mit einem alten Konflikt in einer neuen, komplexeren Form konfrontiert. Es handelt sich um subtile Formen des Konflikts zwischen individueller Selbstbestimmung und fürsorglicher Fremdverantwortung. Diese Konflikte sind unvermeidbar, weil die Eigenverantwortung von Menschen mit einer geistigen Behinderung zwar prinzipiell gefordert, in gleicher Weise aber auch immer kritisch hinterfragt werden muß. Die Gefahr, daß die Wahrnehmung von Leitungsverantwortung schnell zur ungerechtfertigten Bevormundung wird, ist dementsprechend groß.

Es widerspricht allerdings keineswegs dem Charakter einer pluralistischen Gesellschaft, wenn eine konfessionell gebundene Einrichtung den Rahmen verantworteter Sexualität enger zieht, als es die gesellschaftlich tolerierte Vielfalt nahelegen würde. Ausgeschlossen erscheint jedoch, daß unter den veränderten Verhältnissen die Leitung diese diffizilen Probleme über Vorstandsbeschlüsse lösen wird. Die Leitungsinstrumente, mit denen man diese Probleme lösen könnte, sind in Neuerkerode noch nicht ausreichend entwickelt.

Umgang mit selbstbestimmter Sexualität als Prüfstein für Großeinrichtungen

Wenn der Weg in Richtung Autonomie und Eigenverantwortung beibehalten werden soll, dann wird die Leitung im Umgang mit Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zwei Elemente stärker als bisher berücksichtigen müssen. Einmal müßte sie die Legitimationsbasis ihrer Entscheidungen verbreitern. Dabei wäre der Konsens mit den zunehmend an Bedeutung gewinnenden Mitwirkungsgremien notwendig. Hierzu zählen neben dem Angehörigenbeirat und der Mitarbeitervertretung auch die Bewohnervertretung. Zum anderen müßte die Bedeutung der pädagogischen Arbeit an der Basis eine noch stärkere Beachtung finden. Individuelle Ansichten und Lebensstile haben bei der Vermittlung von Normen und Bedürfnissen eine wesentlich größere Bedeutung als in früheren Jahren. Dabei wird man berücksichtigen müssen, daß es sich um eine Mitarbeiterschaft handelt, die in einem anderen gesellschaftlichen Kontext lebt. Sie ist nicht mehr traditionsgebunden. Autonomie und Selbstbestimmung sind zentrale Elemente ihrer Identität. Ihre Fähigkeit, Beziehungen in den Wohngruppen lebendig und lebensnah zu gestalten, ist die wichtigste Voraussetzung zur Überwindung einer verwaltenden Betreuung, die gerade in Großeinrichtungen immer noch ein großes Risiko darstellt. Mit Richtlinien, Kontrollen und Verboten wird man ihren pädagogischen Elan nur lähmen und eine normierte Atmosphäre in den Wohngruppen erzeugen. Es wird entscheidend sein, die Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Reflexion ihres Umgangs mit Selbstbestimmung und in bezug auf ihre Fähigkeit, Normen und Bedürfnisse zu vermitteln, weiter zu differenzieren. Obwohl diese Problematik nicht auf Großeinrichtungen begrenzt ist, sind die damit verbundenen Risiken aus verständlichen Gründen hier größer. Für Großeinrichtungen wird der Umgang mit selbstbestimmter Sexualität und einem möglichst weitgehend selbstbestimmten Leben an sich zu einem Prüfstein in der Frage, ob sie den Anschluß an moderne Formen der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung halten kann oder ob die Rückkehr zu autoritären, verwaltenden Strukturen unvermeidlich ist.

Literatur

Klieme, J. (1979): Sexualpädagogische Richtlinien. Vorstand der Evangelischen Stiftung Neuerkerode.

Klieme, J. (1979): Richtlinien für gegenseitige Besuche der Heimbewohner. Vorstand der Evangelischen Stiftung Neuerkerode.

Klieme, J. (1987): "Orientierungsrahmen für Partnerschaften in Neuerkerode", Vorstand der Evangelischen Stiftung Neuerkerode

Gossel, E., Gimborn, B., Spöhring, W. (1992): Projekt AIDS-Prävention in einer stationären Langzeiteinrichtung. Evangelische Stiftung Neuerkerode.

Kontaktinformation

Zeitschrift "psychosozial" im Psychosozial Verlag

22. Jahrgang - Nr. 77 - 1999 - Heft III

Schwerpunktthema: Liebe und Sexualität bei geistiger Behinderung

Herausgegeben von Christa Reuther Dommer

© alle Rechte beim Psychosozial Verlag

email: psychosozial-verlag@t-online.de

Quelle:

Christian Gaedt: Grenzenlos hilflos? Probleme im Umgang mit der Sexualität von Menschen

mit geistiger Behinderung in institutioneller Betreuung

Erschienen in: psychosozial; 22. Jahrgang - Nr. 77 - 1999 - Heft III

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Stand: 01.03.2005

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