Erfahrungen mit Rückversicherung in Wien

Autor:in - Susanne Gabrle
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Vortrag bei der Tagung der Lebenshilfe Österreich "Mitten im Leben - Ganz selbstverständlich?", 20. November 2008. Susanne Gabrle ist Sozialpädagogin und Mediatorin, Mitarbeiterin der Koordinationsstelle AMS BSB FSW in Wien.
Copyright: © Susanne Gabrle 2008

Koordinationsstelle AMS BSB FSW

Der Übergang Schule-Beruf ist für behinderte und benachteiligte Jugendliche eine entscheidende Phase für die Wahrnehmung von Lebenschancen im Allgemeinen und der Berufschancen im Besonderen.

Für das Arbeitsmarktservice Wien (AMS), das Bundessozialamt Landessstelle Wien (BSB) und den Fonds Soziales Wien (FSW), die Verantwortung für die berufliche Integration tragen bzw. Zuständigkeiten bei der Erbringung von Leistungen der Sozial- und Behindertenhilfe haben, ist die erfolgreiche Bewältigung dieser Schnittstelle sehr wichtig.

Die Idee einer gemeinsamen Koordinationsstelle von AMS, BSB und FSW entstand erstmals im Zuge eines fast einjährigen Klausurprozesses 2005/2006. Vertreterinnen und Vertreter von AMS, BSB und FSW erarbeiteten gemeinsam mit Integrationsfachdiensten und Betroffenen- bzw. Elternvertreterinnen und -vertretern Verbesserungsvorschläge für die berufliche Integration behinderter und benachteiligter Jugendlicher in Wien.

Im April 2007 beauftragten das Arbeitsmarktservice Wien, das Bundessozialamt/Landesstelle Wien und der Fonds Soziales Wien gemeinsam eine Koordinationsstelle, die Situation der beruflichen Integration behinderter und benachteiligter Jugendlicher in Wien zu erheben und Vorschläge für die verbesserte systemübergreifende Zusammenarbeit zu erarbeiten.

Träger der Koordinationsstelle AMS BSB FSW ist das WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser. Im Rahmen der Koordinationsstelle sind zwei Mitarbeiterinnen mit der inhaltlichen Umsetzung beschäftigt, eine Mitarbeiterin unterstützt halbtags im Bereich Administration.

Es gibt ein Begleitgremium mit je zumindest einer Vertreterin oder einem Vertreter von AMS, BSB und FSW.

Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen werden die von der Koordinationsstelle erarbeiteten Ergebnisse dieser Begleitgruppe präsentiert, diskutiert und die nächsten Schritte festgelegt.

Einige konkrete Ergebnisse:

  • Bericht über die IST-Situation der beruflichen Integration von behinderten und benachteiligten Jugendlichen in Wien

  • Erstellung und Aktualisierung einer Angebotslandschaft der beruflichen Integration für behinderte und benachteiligte Jugendliche in Wien

  • Bericht zur Situation der beruflichen Integration junger Menschen mit psychischer Erkrankung in Wien

  • Erstellung eines Kennzahlenberichts über den Bereich der beruflichen Integration behinderter und benachteiligter Jugendlicher in Wien

Unterlagen sowie nähere Informationen zur Koordinationsstelle AMS BSB FSW finden alle Interessierten auf der Homepage http://www.koordinationsstelle.at

Eine Aufgabe der Koordinationsstelle AMS BSB FSW ist die Aktualisierung der Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung, in denen die Vereinbarungen zur Rückversicherung beschrieben werden.

Rückversicherung - zur Ausgangslage

Menschen mit Behinderung können aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Leistungen wie Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Pensionsleistungen oder auch Leistungen der Sozialhilfe beziehen.

Während der Bezug von Pflegegeld unabhängig von Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ist, ist dies für andere Leistungen die Voraussetzung.

Wenn ein Mensch mit Behinderung nun den Weg der beruflichen Integration wählt, droht er diese Leistungen zu verlieren, weil er als arbeitsfähig betrachtet.

Dies wäre nicht so problematisch, wenn gewährleistet wäre, dass er von seinem Erwerbseinkommen sein Leben bestreiten kann bzw. beim Scheitern des Versuchs der beruflichen Integration finanziell abgesichert wäre.

Das Einkommen von Menschen mit Behinderung ist aber meist gering - weil sie z.B. nicht Vollzeit arbeiten können oder in schlecht bezahlten Jobs als Hilfskräfte tätig sind. Bei Verlust des Arbeitsplatzes erhalten sie dann Arbeitslosengeld bzw. in der Folge Notstandshilfe in sehr geringer Höhe. Leistungen wie erhöhte Familienbeihilfe oder Invaliditäts- oder Waisenpension können nicht wiedererlangt werden.

Daraus resultieren also eindeutig Nachteile für Menschen mit Behinderung, die den Weg der beruflichen Integration einschlagen, gegenüber denen die den "traditionellen" Weg - bspw. in die "Beschäftigungstherapie"- gehen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Integrationsfachdiensten, die Menschen bei der beruflichen Integration begleiten, stellt dies ein großes Problem dar. Gerade Eltern von Jugendlichen mit Behinderung, die am Übergang Schule-Beruf stehen, machen sich sehr viele Gedanken über die Zukunft und damit auch über die langfristige finanzielle Absicherung ihrer Kinder.

Kann man also zum Versuch der beruflichen Integration raten, wenn dadurch eine finanzielle Schlechterstellung droht?

In Wien war diese Frage aufgrund einer relativ hohen Sozialhilfeleistung für Menschen mit Behinderung besonders relevant.

Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (länger als 6 Monate) können Wiener und Wienerinnen ab dem 18. Geburtstag eine sogenannte Dauersozialhilfe, auch Dauerleistung genannt, beantragen.

2008 beträgt der Richtsatz der "normalen" Sozialhilfe 439 €, der für Dauersozialhilfe 710,02 €. Familien- bzw. Haushaltseinkommen wird zur Berechnung der Dauerleistung nicht berücksichtigt und sie wird 14-mal pro Jahr ausbezahlt.

Es gibt derzeit rund 4600 Dauerleistungsbezieher und Dauerleistungsbezieherinnen in Wien, ca. 500 von ihnen sind unter 25 Jahre alt.

Dauerleistung und erhöhte Familienbeihilfe[1] ergeben zusammengerechnet rund 1000 € pro Monat - ein Betrag, der das Erwerbseinkommen vieler Menschen mit Behinderung weit übersteigt.

In den 1990er Jahren wurden z.B. von "Integration Wien" im Rahmen der Arbeitsassistenz nach dem Vorbild der Hamburger Arbeitsassistenz[2] immer wieder auch Menschen mit sogenannten "schwereren Behinderungen" bei geringer Wochenarbeitszeit beruflich integriert. In diesen Fällen wurde versucht, Einzellösungen zu erreichen. Eine langfristige Absicherung konnte aber nicht gewährleistet werden.

Eltern und Integrationsfachdienste in Wien forderten daher schon seit langem eine Möglichkeit der Absicherung von finanziellen Leistungen beim Versuch der beruflichen Integration.

Arbeitskreis Rückversicherung

2001 wurde auf Initiative des Bundessozialamts, Landesstelle Wien, der Arbeitskreis Rückversicherung gegründet.

Er bestand aus Vertreterinnen und Vertretern von Land Wien (bzw. in der Folge FSW), AMS Wien, Pensionsversicherungsträgern und Finanzverwaltung. Die Koordination übernahm das Bundessozialamt.

Ziel des Arbeitskreises war es, Regelungen und Verwaltungsabläufe zu entwickeln, die ein Wiedererlangen von Dauerleistung, erhöhter Familienbeihilfe bzw. Pensionsleistungen ermöglichen.

Diese Leistungen basieren auf sehr komplexen gesetzlichen Regelungen, die kurzfristig nicht veränderbar schienen, weshalb man den Begriff des Arbeitsversuchs einführte.

Definition Arbeitsversuch

Der Arbeitskreis Rückversicherung definierte einen Arbeitsversuch wie folgt:

"Versuch der Integration oder Reintegration einer Person mit erheblicher Behinderung (im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich bzw. in der Sinneswahrnehmung) in das Erwerbsleben durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beispielweise

  • unter Einsatz von finanziellen Mitteln zum Ausgleich der Minderproduktivität (Gewährung einer Entgeltbeihilfe, Errichtung eines geschützten Arbeitsplatzes)

  • oder durch Einbindung der "Begleitenden Hilfen" (Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung, JobCoaching)

  • oder im Zuge einer Qualifikationsmaßnahme, einer Arbeitserprobung, eines Arbeitstrainings oder einer Berufsorientierung bzw. nach Abschluss einer solchen Maßnahme (Träger: BSB, Fonds soziales Wien, AMS, andere Rehab. Träger)

Scheitert der Arbeitsversuch sollte der betroffenen Person, soweit die Anspruchvoraussetzungen gegeben sind, die vorher erhaltenen Leistungen wie beispielweise

  • erhöhte Familienbeihilfe

  • Berufunfähigkeits-/ Invaliditätspension

  • Dauersozialhilfeleistung (DL)

  • ... ... ...

wiedergewährt werden.

Es gibt keine generelle Obergrenze für die Dauer eines Arbeitsversuches. Die Kostenträger

können im Einzelfall individuelle Obergrenzen festlegen."[3]

Welche Organisationen als Integrationsfachdienste im Sinne des Arbeitskreises Rückversicherung gelten wurde festgelegt - es gibt aktuelle Listen der Wiener Integrationsfachdienste.

Vereinbarungen und genaue Abläufe über Arbeitsversuch und Wiedererlangung von Sozialhilfeleistungen, erhöhter Familienbeihilfe und Pensionsleistungen wurden in den Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung zusammengefasst. Diese enthalten auch die Formulare, die im Falle eines Arbeitsversuchs von Integrationsfachdiensten und den Menschen mit Behinderung verwendet werden.

Prinzipiell ist ein Arbeitsversuch nur mit Begleitung eines Integrationsfachdienstes möglich. Wesentlich ist auch, dass Anträge VOR Beginn eines Arbeitsverhältnisses gestellt werden müssen. Die Formulare lassen die Vorgehensweise sehr bürokratisch erscheinen. Allerdings sind sie auch als Signal an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behörden zu verstehen. Damit soll verdeutlicht werden, dass es sich beim Arbeitsversuch um einen geregelten Ablauf handelt, zu dem es klare Vereinbarungen gibt. Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Problemfälle sind ebenfalls in den Unterlagen zu finden.

Die Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung wurden 2006 vom Arbeitskreis Rückversicherung aktualisiert und werden derzeit von der Koordinationsstelle AMS BSB FSW aktuell gehalten. Auf der Homepage http://www.koordinationsstelle.at kann man die aktuelle Version downloaden.

Erfahrungen

Es gibt leider keine konkreten Zahlen über die Zahl der Arbeitsversuche und darüber, welche Leistungen wie oft rückversichert werden. Daher kann man nur aufgrund der Rückmeldungen aus den Behörden und den Integrationsfachdiensten Rückschlüsse ziehen.

Bei der Rückversicherung von Dauersozialhilfe/Dauerleistung und erhöhter Familienbeihilfe wird zwar - vor allem von Menschen mit Behinderung bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern - der bürokratische Aufwand als mühsam empfunden, die Abläufe scheinen aber im Allgemeinen zu funktionieren.

Bei der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gibt es Abläufe, die schon erprobt wurden. Die Rückversicherung der Waisenpension erscheint als besonders schwierig. Hier gibt es kaum Anträge.

Da es sich bei der Rückversicherung um eine relativ neue und sehr komplexe Materie handelt, kann man allen Beteiligten nur raten, sich genau zu informieren, sich an die vereinbarten Abläufe zu halten und alle Schritte zu dokumentieren.

Man muss davon ausgehen, dass die konkrete Ansprechperson in Sozialzentrum, Finanzamt oder Pensionsversicherungsanstalt nur sehr selten mit einem Fall von Arbeitsversuch zu tun hat und die Abläufe und Vereinbarungen nicht geläufig sind.

Daher sollte immer auf die Besonderheit des Arbeitsversuchs, die Vereinbarungen und die Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung hingewiesen werden. In Problemfällen oder bei Unklarheiten helfen die in den Unterlagen genannten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen weiter.

Für alle Beteiligten -insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Integrationsfachdiensten- ist es wesentlich, gut über die Grundleistungen und die Vereinbarungen zum Arbeitsversuch Bescheid zu wissen.

Daher sollten Menschen mit Behinderung, Eltern, Sachwalter und Sachwalterinnen und Organisationen bzw. Dienstleister für Menschen mit Behinderung informiert werden.

In Wien gab es zum Thema Arbeitsversuch und Rückversicherung heuer bereits drei Informationsveranstaltungen für Eltern im Rahmen des Projekts "Elternnetzwerk Wien "[4] und eine Veranstaltung der Koordinationsstelle AMS BSB FSW für über 100 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Bereich der Beruflichen Integration.

Dabei wird immer wieder deutlich, dass es noch große Unsicherheiten gibt und Informationsbedarf besteht. Eine 100%ige Absicherung aller finanziellen Leistungen kann nicht garantiert werden, die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass durch die Vereinbarungen des Arbeitskreises Rückversicherung der Weg der beruflichen Integration in Wien für viele Menschen leichter vorstellbar geworden ist.

Grundsätzlich denke ich, dass die Vereinbarungen positiv zu bewerten sind. Sie sind ein erster Schritt, um eine eventuelle Benachteiligung beim Versuch der beruflichen Integration zu beseitigen und mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen blieben bestehen, es wurden aber pragmatische Lösungen gefunden.

Problemfälle und auftretende Fragen sollten dokumentiert werden, um den im Arbeitskreis vertretenen Systemen Rückmeldung geben zu können und um an der Weiterentwicklung der Rückversicherung arbeiten zu können.

Derzeit ist die Koordinationsstelle AMS BSB FSW in Wien sehr mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt immer wieder Anfragen, ob die Erfahrungen aus Wien für andere Bundesländer bzw. Österreich weit genützt werden können.

Zwei Themen sind in allen Diskussionen über Rückversicherung immer wieder präsent - Möglichkeiten der beruflichen Integration für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf und Arbeitsfähigkeit.

Vor allem Eltern stellen immer wieder fest, dass die Rückversicherung gerade für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf, die vielleicht auch nur wenige Wochenstunden arbeiten können, ein gutes und wichtiges Modell ist. Allerdings fehlen in der Praxis konkrete Projekte, die diese Personengruppe im Sinne von Supported Employment[5] begleiten.

Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Kriterium für finanzielle Leistungen und Unterstützungsleistungen wird von vielen Menschen als diskriminierend empfunden. Gerade im Zusammenhang mit beruflicher Integration und begleitenden Hilfen ist diese Zuordnung sehr fraglich. Ob jemand in der Praxis erwerbsfähig/arbeitsfähig ist, hängt letztendlich auch von der Unterstützung bzw. den Rahmenbedingungen ab, die auf dem Weg der beruflichen Integration zur Verfügung stehen.

Wenn wir von Inklusion und Teilhabe sprechen, ist auch die Teilhabe an Erwerbsarbeit gemeint. Menschen mit Behinderung sollen möglichst viele Wege und Möglichkeiten offen stehen bzw. eröffnet werden. Arbeitsversuch und Rückversicherung können dazu beitragen, hier neue Wege zu beschreiten.

Kontakt:

WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser

Koordinationsstelle AMS BSB FSW

1150 Wien, Stutterheimstrasse 16-18

Tel. +43 (0)1 7866767-530

Mail: susanne.gabrle@wuk.at

Homepage: http://www.koordinationsstelle.at

Rückfragen an:

susanne.gabrle@wuk.at

Tel. +43 (0) 699/14012111

Quelle:

Susanne Gabrle: Erfahrungen mit Rückversicherung in Wien

Vortrag bei der Tagung der Lebenshilfe Österreich "Mitten im Leben - Ganz selbstverständlich?", 20. November 2008

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.06.2010



[1] Dauerleistung 710,02€, Familienbeihilfe 152,70€, Erhöhungsbetrag aufgrund Behinderung 138,30€, Stand 2008

[3] Siehe: Unterlagen zur Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung, Seite 5; http://www.koordinationsstelle.at/dokumente/rueckversicherung_sept2008.pdf

[5] "Supported Employment" bedeutet Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

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