Sind Betroffene und deren Angehörige inkompetent?

Autor:in - Josef Fragner
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG - wie man behindert wird, Jugend und Volk, Wien 1982, S. 211 - 218
Copyright: © Jugend und Volk 1982

Sind Betroffene und deren Angehörige inkompetent?

Die Behindertenarbeit ist sicherlich immer noch in einer Anfangsphase, dies beinhaltet auch die Suche nach deren "Identität". Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß diese "Identität" auf eine Serie von technischen Problemen reduziert wird. Diese Reduktion und Definition wird aber durch Symbole wie "Fürsorge" und "Liebe" verschleiert, wodurch die sozialen, ökonomischen und politischen Interessen der Experten und die entmündigenden Charakteristika ihrer Praktiken verborgen bleiben. Nachfolgende Überlegungen sind nicht gegen Expertentum in der Behindertenarbeit generell gerichtet, die Vorurteile des Expertentums sind aber erst dann richtig abzuschätzen, wenn wir auch die Gefahren kennen.

Die zugegebenermaßen provokante - zur Reflexion anregende - Darstellung zielt nicht auf subjektive Mängel einzelner Experten ab, denn diese könnten durch entsprechendes Engagement ausgeglichen werden. Hervorragendes Engagement gibt es in der Behindertenarbeit vielerorts genug. Es geht vielmehr darum, allgemeine Bedingungen aufzuweisen, denen der einzelne Experte unterliegt und die in seiner konkreten Arbeit zum

Vorschein kommt.

Die Zergliederung der Behinderten zum Zweck der professionellen Dienstleistung

"Im Interesse und zum Wohle der Behinderten" werden immer mehr und differenziertere Spezialmaßnahmen angeboten, die die Behindertenarbeit wirkungsvoller und erfolgreicher machen sollen. Versuchen dabei die Behinderten/Angehörigen mitzureden, wird ihnen versichert, daß gerade ihnen durch all diese Bemühungen geholfen werden soll. Kommt es zum Konflikt zwischen den Experten und den Behinderten/Angehörigen, so haben halt letztere ihre Behinderung nicht bzw. noch nicht verarbeitet.

Hinzu kommt, daß die jeweiligen Maßnahmen fast immer effizient erscheinen, da durch die Diagnostik der Experten nur solche Verfahren zur Anwendung kommen, deren Ergebnisse den derzeitigen Möglichkeiten professioneller Maßnahmen entsprechen (WÖHLER 1980, S.294).Institutionelle, diagnostische und persönliche Eingrenzung der Probleme dienen der eigenen Abgrenzung der Experten. Die Betonung von Spezialproblemen verdrängt die Sicht auf die Ganzheit.

Deutlich wird dies bei der scheinbar objektiven Zergliederung behinderter Menschen durch medizinische Diagnostik. Durch die Reduzierung eines behinderten Menschen, z.B. auf Motorik, gelingt es dem entsprechenden Therapeuten, eine zentrale Stellung in der "Behandlung" einzunehmen und Erfolg und Wichtigkeit gerade seiner Therapie zu unterstreichen und zu betonen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch dadurch, daß viele soziale, ökonomische und pädagogische Probleme in therapeutische/medizinische umgewandelt werden:

"In zunehmenden Maße werden pädagogische und soziale Probleme in therapeutische verwandelt. Sich seine Probleme durch Therapeuten behandeln zu lassen, ist zu einem allgemeinen, geradezu magischen Bedürfnis geworden. In diesem Sinne wird auch von Seiten derjenigen Berufsgruppen, die sich als Therapeuten verstehen, alles Helfen zur Therapie gemünzt." (SPECK 1979, S. 48)

Die Umwandlung von manchmal "normalen" zu "speziellen" und daher therapiebedürftigen Problemen soll anhand der Situation von Eltern behinderter Kinder verdeutlicht werden. Bei der Förderung behinderter Kinder nimmt der Experte (Arzt/Therapeut) eine zentrale Stelle ein.

Dieser reduziert das behinderte Kind meist auf eine Summe von pathologischen Abweichungen, um sein Handeln effizient zu machen. Die Effizienz soll dadurch noch erhöht werden, daß die Eltern instruiert werden, indem sie zu "Co-Therapeuten", also "Mitbehandlern" ausgebildet werden. Wird aber in der Folge der Alltag des Kindes durch "Therapie", und eine sicherlich durch die Schädigung des Kindes schon belastete Mutter-Kind-Beziehung durch "Behandlung" ersetzt, so drohen zwei existentiell wichtige Dinge verloren zu gehen: das Kindsein des behinderten Kindes und das Elternsein der durch die Behinderung des Kindes behinderten Eltern.

Die Selbständigkeit der Eltern ihrem Kind gegenüber wird ersetzt durch einen vom Arzt/Therapeut (Co-Therapeut) beeinflußten Alltag mit therapeutischen Kennzeichen (MILANI-COMPARETTI 1980). Der Rollentausch, bei dem Eltern in Therapeuten verwandelt werden, wirkt sich in hohem Maße auf die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt aus. Handlungsveränderungen bei behinderten Kindern, z.B. Entfremdung vom eigenen Körper, Entfremdung von der Welt, gestörte Leistungsmotivation, Egozentrismus, gestörte Übernahme der Geschlechtsrolle u.a., müssen daher auch unter dem Gesichtspunkt der Zerstörung der Handlungsfähigkeit durch "Behandlung" und nicht allein unter dem Blickwinkel der Inkompetenz, hervorgerufen durch Schädigungen, gesehen werden (vgl. zur Problematik der Handlungsveränderungen bei körperbehinderten Kindern

SCHÖNBERGER 1979).

Der Behinderte/Angehörige gilt weitgehend als inkompetentes Objekt. Die Diagnose, ob, welche und in welchem Umfang Behinderung vorliegt, muß daher notwendigerweise in die Hand von Experten gelegt werden. Als professionelle Diagnostiker gliedern diese die von Behinderung Betroffenen aus ihrem bisherigen Bezugssystem aus und führen sie weiteren professionellen Bezügen zu.

Die Betreuungsideologie ist geprägt durch den Faktor Behinderung und nicht durch legitime Ansprüche des behinderten Menschen/Angehörigen. Die Erfahrungs- und Lebenswelt des Behinderten/Angehörigen ist inkompetent und der Behinderte ist gegenüber diesen Einflüssen abzuschirmen.

Die Welt des Betroffenen/Angehörigen dient meist nur dazu, eventuell nicht erfolgreiche Therapie- und Behandlungsstrategien zu legitimieren.

Diesen Mechanismen kann sich auch die Sonderschule schwer entziehen:

"Es muß gesehen werden, daß der Bezug auf Bedürfnisse in der Erziehungswirklichkeit und auf pädagogische Handlungserfordernisse in dem Maße variiert, wie durch unterschiedliche Organisationsstrukturen die Bedürfnisse und Handlungen der in der Lernbehindertenschule Tätigen beeinflußt oder determiniert werden. Mithin besteht die Gefahr einer stets latenten oder gar manifesten Legitimationskrise der Schule für Lernbehinderte. Das heißt: Lernbehinderung wird gesellschaftlich, hier organisatorisch vermittelt, hernach jedoch als etwas beim oder im Schüler Begründetes thematisiert." (WÖHLER, 1978, S.139)

Schon hinsichtlich der Überstellung in die Sonderschule konnten FORSTER u.a. (1981, S.18) belegen,

"daß einzelne Aspekte des Verfahrens die ‚Konstruktion eines Sonderfalls' fördern:

Im Verfahren wird letztlich nur mehr entschieden, ob die ungenügenden Schulleistungen eines Schülers eine "Sonderschulbedürftigkeit" indizieren. Es wird also vor allem die Korrektheit der Leistungseinschätzung des Regelschullehrers - v.a. durch die Messung der Intelligenz - überprüft, nicht aber, ob die Sonderschuleinweisung eine adäquate Antwort auf diese Leistungsprobleme ist. So wird dieses Verfahren zwar den Irrtum vermeiden helfen, daß ein Kind nach den gängigen Vorstellungen ungerechtfertigt - d.h. durch die Willkür einer Lehrperson - zum Sonderschüler wird. Das Verfahren überprüft somit in der Regel die Entscheidung eines Lehrers und des Direktors der Regelschule und verleiht dieser zumeist eine Legitimation. Die Zunahme der Legitimationskraft des Verfahrens bedeutet aber nicht notwendigerweise eine größere Bedürfnisgerechtigkeit der getroffenen Entscheidungen".

Dynamische, ganzheitliche Verläufe der Persönlichkeitsentwicklung werden nicht selten von Experten den Betroffenen als stabile, persönliche Eigenschaften zugeschrieben. Diese Zuschreibung psychodynamischer Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung als statischer Eigenschaften stellt aber gerade jene Bedingungen her, an denen behinderte Personen häufig scheitern.

Die Identifikation mit der Rolle als Experte und sehr häufig unbewußte "Theorien" über die Persönlichkeit Behinderter bewirken die Einengung der Sichtweise. Es wird nicht mehr die behinderte Person, sondern die Behinderung gesehen.

Mystifizierung und Allmachtsgefühle der Experten

Die sich ständig ausweitenden Maßnahmen der Experten, man denke nur an den Einbezug medizinischer, neurophysiologischer, psychologischer, psychiatrischer, soziologischer, pädagogischer Forschungsergebnisse in die Behindertenarbeit, erlaubt dem Experten eine hohe Selbsteinschätzung seines Tuns. Seinem Tun sind keine Grenzen gesetzt, zumal er durch ständige Fort- und Weiterbildung immer die neuesten Erkenntnisse seiner Wissenschaft in sein Handeln einbezieht. Die Grenzen liegen eindeutig beim Behinderten/Angehörigen, seinem Willen oder Potential, sich den neuesten Erkenntnissen und Methoden der Experten anzupassen.

Der Gipfel der modernen Dienstleistungsgesellschaft ist nach McKNIGHT erreicht, wenn die Experten zu den Bürgern sagen:

"Wir sind die Lösung ihres Problems. Ihr habt keine Ahnung, was eure Probleme sind und wie man sie beseitigt. Ihr könnt das Problem oder die Lösung nicht begreifen. Nun wir können entscheiden, ob die Lösung auf ihr Problem zutrifft." (McKNIGHT 1979, S.54f.)

Dazu ist die Entmündigung des Behinderten/Angehörigen notwendig, welche den Behinderten/Angehörigen abhängig macht und die Behinderung als ein am Behinderten festgemachtes Problem individualisiert:

"Da du das Problem bist, geht man davon aus, daß ich, der professionalisiert Dienstleistende, die Antwort bin. Deine Angehörigen sind nicht die Antwort. Die politische, soziale und ökonomische Umwelt ist nicht die Antwort. Es ist andererseits auch unmöglich, daß es keine Antwort gibt. Ich, der Experte, bin die Antwort." (McKNIGHT 1979, S.49)

Bei solch einer Hilfestellung sind die Erfahrungen des Behinderten/Angehörigen mit seinem Leben und seinen Problemen inkompetent, ja störend für den Verlauf seiner Behandlung. Für diese Behandlung müssen daher "spezielle Laborbedingungen" geschaffen werden, um Behinderung für den Experten zugänglich zu machen. Der Behinderte muß sich so lange an Gegebenes und Vorhandenes anpassen, bis er vor lauter Anpassung die Normalität seines Verhaltens verliert und demzufolge auf Unverständnis der Nicht-Behinderten trifft (WÖHLER 1979, S.6). Die Behinderten/Angehörigen haben dann in weiterer Folge ihre Behinderung zu "verarbeiten".

"Wir müssen die Tatsache erkennen, daß die Spezialistenverbände, die heute Macht über die Schaffung, Zuweisung und Befriedigung von Bedürfnissen haben, ein neuartiges Kartell bilden .... Die neuen Spezialisten, die nichts anderes tun, als solche menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen, die ihre Zunft erst erfunden und definiert hat, kommen gern im Namen der Liebe daher und bieten irgendeine Form der Fürsorge an."(ILLICH 1979, S. 13f.)

Mit fortschreitenden naturwissenschaftlichen Techniken geht eine scheinbare Objektivierung des sozialen Tatbestandes einher. Dies führt dazu, daß in unerschüttertem Fortschrittsglauben Techniken entwickelt werden, die nur die Grenzen des technisch Machbaren akzeptieren. Damit werden die Techniken künstlich, aber auch mystifiziert. Diese Mystifizierung wird vervollkommnet durch die Macht der Illusion, daß alles machbar sei, daß Behinderung, ja menschliches Leid, restlos durch entsprechende Behandlungstechniken "wegtherapiert" werden könne und müsse. Für jeden Teilbereich werden Techniken angeboten, von der Psychomotorik, Beschäftigungs-, Spiel-, Musik-, Lerntherapie bis sogar zur "Waldtherapie", weiche durch die Aufgabenspezialisierung, durch die Rollenhierarchie und die Normensicherheit zur Fortschrittsideologie beitragen.

Dieses "künstliche" Leben wird noch dadurch aufrechterhalten und gefestigt, daß durch Rituale der Experten die Illusion genährt wird, gerade die Probleme der Behinderten seien nicht nur durch bessere technische, organisatorische und personelle Bedingungen in Institutionen zu lösen, sondern eine Lösung ohne institutionelle Bedingungen gäbe es nicht:

"Unsere großen Institutionen haben die beängstigende Eigenschaft, gerade jene Zwecke, für die sie ursprünglich geplant und finanziert werden, ins Gegenteil zu verkehren. Unter Führung hochangesehener Experten produzieren unsere institutionellen Werkzeuge hauptsächlich paradoxe Kontraproduktivität - nämlich die systematische Entmündigung des Staatsbürgers."(ILLICH 1979, S. 27)

Techniken dürfen nur als Grundelemente des täglichen Lebens des Behinderten in seinem sozialen Zusammenhang anerkannt werden. Die Orientierung am Defekt/Defizit, wenn auch noch so verfeinerte Behandlungstechniken angewandt werden, die Tendenz zur Mystifizierung und Omnipotenz der Experten verhindert die Berücksichtigung derjenigen Situationen, in denen der Behinderte nicht behindert ist. Damit machen sich die Experten selbst inkompetent.

Normalität muß durch Mängel und Grenzen bereichert werden

Die Experten erwarten von Behinderten/Angehörigen die Einlösung einer Unzahl von Verpflichtungen, ohne daß sie bereit waren bzw. sind, die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen dafür zu schaffen. Wo aber unter den gegebenen Bedingungen die Erwartungshaltung zwangsläufig enttäuscht wird, projeziert man das sich darin dokumentierende eigene Versagen der Experten auf die Betroffenen/Angehörigen. Müßte demnach nicht einmal die Frage gestellt werden, ob nicht die Professionen und ihre Programme das Problem sind und nicht ausschließlich die Behinderten/Angehörigen?

Dies wird auch nicht entkräftet durch den Hinweis auf interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Der fachspezifische Zugriff bei der Behindertenarbeit ist gekennzeichnet durch ein spezifisches Spektrum von Beobachtungseinheiten und -ebenen, mittels derer fachliche Fragestellungen im allgemeinen hinreichend geklärt werden können. Dabei sind diese Beobachtungseinheiten von der geschichtlichen Entwicklung des jeweiligen Faches, also von den Wurzeln her und von den jeweiligen gesellschaftlichen Ansprüchen, welche an dieses Fach gestellt werden, abgeleitet und bilden ein in sich geschlossenes Bezugssystem. Soll nun bei der Behindertenarbeit eine Fachdisziplin eingreifen, so wird sie sich auf ihren eigenen Kompetenzbereich konzentrieren:

"Jede Fachdisziplin bemüht sich nach besten Kräften, ihr Fachwissen bereitzustellen, zu erweitern und anzuwenden, um die in ihren Kompetenzbereich fallenden Ziele möglichst ohne Umweg zu erreichen. Je sicherer aber das Wissen einer Fachdisziplin scheint, desto mehr erscheint ihr der Weg und auch die Bedenken kooperierender Fachgebiete als Umweg." (JETTER 1979, S.37)

Die Lebenswelt Behinderter darf nicht reduziert und unangemessen reglementiert werden.

Es ist eine Illusion der Experten, die alles nivellierende Normalität durch die Verwendung von subjektentfremdenden Maßnahmen zu erreichen. Normalität kann nur durch Berücksichtigung der Einzigartigkeit jedes Behinderten begünstigt werden. Dies ist nur zu erreichen, wenn der Behinderte sein Leben führen kann.

Nur wenn die Experten bereit sind, die Realität des Alltags eines Behinderten/Angehörigen ernst zu nehmen, sich in ihren Rollen relativieren können, legen sie den Behinderten nicht auf ein Rollenverständnis fest, das seiner Existenz als Behinderter nicht angemessen ist. Das Festlegen des Betroffenen auf ein Rollenverständnis der Experten ist deswegen so beängstigend, weil es ja nicht sichtbar, sondern unsichtbar geschieht. Außerdem wird dieser Prozeß nicht nur als technischer, wissenschaftlich objektiver dargestellt, sondern auch als ein im Auftrag der "Liebe" zum Besten des Behinderten/Angehörigen stattfindender.

Es ist für uns schwierig, die Vorstellung von Normalität durch die Andersartigkeit, Mängel und Grenzen des Behinderten/Angehörigen zu bereichern. Das Recht des Behinderten, anders zu sein, die Akzeptierung seiner Andersartigkeit und die Einsetzung moderner Techniken innerhalb bewußt abgesteckter Grenzen würde unsere Gesellschaft vielfältiger, farbiger und freier machen.

Literaturverzeichnis

FORSTER, R., u.a., Normalisierung oder Ausschließung - über die Berufsfindung und das Lebensschicksal von Sonderschulabgängern, Endbericht, Institut für Höhere Studien, Wien 1981.

ILLICH, I., Entmündigende Expertenherrschaft, in: I. ILLICH, u.a., Entmündigung durch Experten, Rowohlt, Reinbek 1979, S.7-35.

JETTER, K.H., Verhaltensstörende Faktoren in der gegenwärtigen Rehabilitationspraxis, in: K.H. JETTER, F.SCHÖNBERGER (Hrsg.),Verhaltensstörung als Handlungsveränderung, Huber, Bern 1979, S.29-40.

McKNIGHT, J., Professionelle Dienstleistung und entmündigende Hilfe, in: I. ILLICH, u.a., Entmündigung durch Experten, Rowohlt, Reinbek 1979, S. 37-56.

MILANI-COMPARETTI, A., Integration -Wunsch und Wirklichkeit, in: A.BUCH,B.HEINECKE, u.a., An den Rand gedrängt, Rowohlt, Reinbek 1980, S.137-145.

SCHÖNBERGER, F., Befreiung durch Handeln, in: K.H.JETTER, F. SCHÖNBERGER (Hrsg.),Verhaltensstörung als Handlungsveränderung Huber, Bern 1979, S.67-160.

SPECK, O., Verschontsein ist Zufall - Der behinderte Mensch und die Institutionen, Süddeutsche Zeitung vom 6.4.1979.

WÖHLER, K.H., Schulorganisation und Lernbehinderung, in: Sonderpädagogik 8,1978, Heft 3, S.134-141.

WÖHLER, K.H., Zusammenarbeit für wen? in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 2,1979, Heft 4, S. 4-7.

WÖHLER, K.H., Soziologische Aspekte der Frühförderung von Behinderten, in: Zeitschrift für Heilpädagogik 31, 1980, Heft 5, S. 285-296.

Quelle:

Josef Fragner: Sind Betroffene und deren Angehörige inkompetent?

Erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG - wie man behindert wird, Jugend und Volk, Wien 1982, S. 211 - 218

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Stand: 03.03.2005

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