Teilhabe von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung an Bildung, Arbeit und Forschung

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: erschienen in: SWS Rundschau (49.Jg.) Heft 3/2009, S. 391-403 (www.sws-rundschau.at)
Copyright: © SWS Rundschau 2009

Teilhabe von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung an Bildung, Arbeit und Forschung

Abstract englisch: A research project at the Department of Education and Human Development at the University of Vienna, financed by the Austrian Science Fund (FWF), tries to assess participation experience of persons with intellectual disabilities who are either at the interface of school and occupation or who are already integrated into the labour market. Besides a first nationwide collection of structural quantitative data concerning the transition phase of school to working life and of the labour market opportunities for persons with intellectual disabilities, the investigation focuses on reconstructing possible perspectives. A qualitative longitudinal study with two groups, of youths and young adults in the transition phase and of occupationally integrated persons, analyses the particular participation experiences, based on a grounded theory approach. By including persons with intellectual disabilities into processes of interpretation and validation of qualitative data via a reference group, the project contributes to a methodology development in the area of participatory research.

1. Einleitung

Am 1. 2. 2008 startete am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien ein vom Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) finanziertes dreijähriges Projekt, das Partizipationserfahrungen in der beruflichen Biographie von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung erforschen soll.[1] »Intellektuelle Beeinträchtigung« wird in diesem Beitrag anstelle des nach wie vor in Fachzusammenhängen üblichen, aber potenziell stigmatisierenden Begriffs der »geistigen Behinderung« verwendet. Der Begriff bezieht sich auf Menschen, deren kognitive Leistungsfähigkeit in Kombination mit unzureichendem Anpassungsverhalten zu lebenslangem Unterstützungsbedarf führt. Im nachfolgend dargestellten Projekt geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch um den Prozess des Übergangs von der Schule in das Berufsleben. Diese Forschungsnotiz möchte die Relevanz des Themas und den Forschungsbedarf beschreiben, Ziele, Fragestellungen und die Forschungsmethodik skizzieren sowie den zu erwartenden Erkenntnisgewinn darlegen.



[1] Projektnummer: Einzelprojekte P20021; Kurztitel: Berufliche Partizipation geistig behinderter Menschen; Laufzeit: 1. 2. 2008 bis 31. 1. 2011; Projektleitung und Projektmitarbeit auf Stellen der Universität Wien: Univ. Prof. Dr. Gottfried Biewer, Dr. Helga Fasching; drittmittelfinanzierte MitarbeiterInnen: Mag. Oliver Koenig, Maga. Petra Pinetz (bis 31. 5. 2009), Dr. Walter Krög (seit 1. 6. 2009).

2. Relevanz des Themas und Begründung des Forschungsbedarfs

Die Erforschung nachschulischer Lebenslagen von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung ist in den letzten Jahren zunehmend Thema der Sozialwissenschaften geworden. Dabei beginnt sich in der theoretischen Diskussion ein Perspektivenwechsel zu vollziehen, der vom Wandel einer vom Versorgungsprinzip geprägten institutionellen Hilfegestaltung zu einer personenbezogenen Dienstleistungsausrichtung gekennzeichnet ist, um die individuelle Lebensführung zu unterstützen. Ausgangspunkte für diesen Wandel waren vor allem die von Betroffenenorganisationen erhobenen Forderungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft, die maßgeblich die wissenschaftliche und sozialpolitische Diskussion beeinflusst haben (Wacker u. a. 2003). Unterstützt wurde dieser Perspektivenwechsel zudem durch ein neues Verständnis von Behinderung: Deutlich wird dieses sowohl in der Neudefinition der Weltgesundheitsorganisation WHO in der »Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit« (ICF) (WHO 2001) als auch in der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die UN-Vollversammlung (United Nations 2008) sowie in deren Ratifizierung durch das österreichische Parlament am 26. 9. 2008 (Koenig/ Pinetz 2009b).

Während Österreich noch Anfang der 1990er-Jahre ein im internationalen Vergleich breit ausgebautes und hoch differenziertes Sonderschulsystem hatte, gab es seitdem für den Schulbereich einschneidende Veränderungen (Anlanger 1993). Seit 1993 besteht aufgrund der Bundesgesetzgebung im Bereich der Volksschule und seit 1997 in der Sekundarstufe ein Wahlrecht der Eltern behinderter Kinder zwischen Sonderschule und integrativer Beschulung. In mehreren Bundesländern wurden seitdem Sonderschulen deutlich zugunsten des integrativen Unterrichts in der Regelschule zurückgebaut. Auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, insbesondere zu Deutschland, wo eine vergleichbare Gliederung des Schulwesens besteht, war der Systemwechsel erheblich und nachhaltig (Biewer 2006).

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Teilhabe am Arbeitsleben lässt sich eine Fortsetzung dieser positiven Entwicklung nicht im gleichen Ausmaß feststellen. Dies gilt, obwohl auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung seit dem Aufkommen von Projekten der »Unterstützten Beschäftigung« (supported employment) Anfang der 1980er-Jahre in den Vereinigten Staaten sowie Anfang bis Mitte der 1990er-Jahre in Europa gezeigt werden konnte: Mit passenden Rahmenbedingungen und Unterstützungsangeboten sind diese Personen in der Lage, am regulären Arbeitsmarkt erfolgreich zu partizipieren (Hinz/ Boban 2001, Jenaro et al. 2002). So erfolgten auch in Österreich seit Mitte der 1990er-Jahre innovative Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den monetären Interventionen des Europäischen Sozialfonds sowie den Zielvorgaben der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung (»Behindertenmilliarde«): Dabei ging es um die berufliche Erst- und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung als Alternative zu segregativen Formen (reduzierte Berufsausbildung in speziellen Einrichtungen und Beschäftigungstherapie) (BMASK 2008a und b). Speziell die Maßnahme der Arbeitsassistenz, die ursprünglich ebenfalls auf dem Konzept der »Unterstützten Beschäftigung« und auf dessen methodischem Ansatz des placement beforequalification[2] beruhte, sollte einen direkten Übergang von der Schule in den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen (Fasching 2004). Im Zuge ihrer Institutionalisierung haben sich jedoch diese Unterstützungssysteme der beruflichen Integration auch aufgrund einer sukzessiven Ausweitung der anspruchsberechtigten Personengruppen zu »exklusiven Teilhabeangeboten« entwickelt (Schüller 2005, 110) und sich somit vom Konzept der »Unterstützten Beschäftigung« zunehmend entfernt: Das bedeutet, dass nun häufig Jugendliche mit einem geringen Unterstützungsaufwand Angebote zur beruflichen Integration nutzen, die ursprünglich für die Zielgruppe Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung konzipiert wurden (Koenig/ Pinetz 2009a).

Auch im Bereich der Berufsausbildung bleibt intellektuell beeinträchtigten SchulabsolventInnen der integrative Weg überwiegend verschlossen. Seit 2003 wurde durch die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes die Möglichkeit einer weiter gehenden Integration von SchülerInnen mit Behinderungen in das duale System aus Berufsschule und Ausbildung im Betrieb geschaffen. Das entstandene Modell der integrativen Berufsausbildung ermöglicht einen qualifizierten Berufsabschluss entweder in Form einer Lehrzeitverlängerung oder einer Teilqualifizierungslehre (Fasching/ Felkendorff 2008). Für SchulabsolventInnen mit intellektueller Beeinträchtigung hingegen bleiben nach wie vor fast ausschließlich Ausbildungsplätze in segregativen Ausbildungseinrichtungen ebenso die Regel wie in Qualifizierungsprojekten mit Ausbildungen auf HelferInnen-Niveau, in Arbeitstrainingszentren und in einem geringen Ausmaß in integrativen Betrieben (früher: »Geschützte Werkstätten«). Dies widerspricht grundsätzlich den von der Bundesregierung als behindertenpolitische Leitlinien verfolgten Prinzipien der Normalisierung und Integration. Intellektuell beeinträchtigte SchülerInnen finden im Anschluss an eine integrative Beschulung nur äußerst selten einen Arbeitsplatz auf dem regulären Arbeitsmarkt. Der Übergang von der Schule in den Beruf wird in Österreich von verschiedenen staatlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen flankiert: Diese führen am Ende dazu, dass für diese Personengruppe, im Unterschied zu anderen Jugendlichen mit Behinderung, fast immer der Ersatzarbeitsmarkt aus Arbeits- und Beschäftigungstherapie bleibt. Es zeigt sich daher, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen fachlichen sowie sozialpolitischen Zielperspektiven und der Lebensrealität von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung besteht (Koenig/ Pinetz 2009b, Schüller 2005).

Gleichzeitig hat sich innerhalb des deutschsprachigen Diskurses die universitäre österreichische Forschungslandschaft dem Themengebiet der beruflichen Integration von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung bislang kaum explizit zugewandt. Werden existierende Studien sowie Forschungsarbeiten aus Österreich gesichtet, zeigt sich eine klare Dominanz deskriptiver Berichte bzw. staatlich geförderter Auftragsforschung - zumeist regional begrenzte oder maßnahmenspezifische Wirksamkeitsanalysen (Koenig 2008). Bereits 1993 halten Badelt und Österle (1993, 146) als noch heute gültigen Befund fest, dass die Analyse der Lebenssituation gerade bei Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung »in den meisten Lebensbereichen auf eine relativ enge Informationsbasis oder überhaupt auf Indizien angewiesen« ist. Behindertenpolitik ist in Österreich eine Querschnittsmaterie. Das österreichische System der beruflichen Rehabilitation bzw. Integration ist im Rahmen unterschiedlicher bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen geregelt, deren wesentliche Rechtsgrundlagen das Bundesbehindertengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie die Landesbehinderten- und Sozialhilfegesetze sind. Vorhandene Informationen finden sich bei den entsprechenden Rechtsträgern sowie Anbietern arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsangebote und Werkstätten des Ersatzarbeitsmarkts. Angesichts unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen und institutioneller Angebote in den einzelnen Bundesländern wurden diese Strukturdaten bislang nicht nach einer einheitlichen Systematik erhoben. So fehlen beispielsweise zum Ersatzarbeitsmarkt österreichweit vergleichbare Strukturdaten völlig. Auch für arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote sind vorhandene bzw. zumindest öffentlich zugängliche empirische Befunde (z. B. Eglseer u. a. 2008) auf einem derart hohen Aggregierungsniveau, dass sich bis heute keine empirisch gestützten Aussagen treffen lassen, inwiefern das derzeitige Unterstützungssystem tatsächlich jenen Personen zugute kommt, welche Unterstützung beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt am dringendsten benötigen.

Für die institutionellen Bildungs- und Berufskarrieren von SchulabsolventInnen mit Behinderung in Österreich (Fasching/ Felkendorff 2008) fehlt ebenso valides Datenmaterial, das speziell die Übergangsverläufe für intellektuell beeinträchtigte Personen abbilden kann. Die österreichische Bildungsstatistik ermöglicht keine differenzierten Aussagen zur schulischen Ausgangssituation und zum Übergangsverlauf in die Beschäftigung. Es fehlt eine genaue Erfassung der Behinderungen, und die Zuordnung zu den Behinderungskategorien erfolgt in der Regel aufgrund des besuchten Schultyps. Schuljahrgangsbezogene Daten und individuelle SchülerInnendaten zum Schulabschluss wurden bislang nicht erhoben.

Ebenso ist unklar, welche arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsangebote die SchulabsolventInnen mit Behinderung erreichen. Aufgrund der fehlenden Individualstatistik ist es weder möglich, Aussagen zu den Übergangsverläufen von der Schule in die berufliche Bildung und in das Arbeitsleben zu treffen, noch auf regionaler oder nationaler Ebene Übergangsverläufe von SchulabsolventInnen mit intellektueller Behinderung im Längsschnitt zu verfolgen.

Im deutschsprachigen Raum fehlt nicht nur empirisches Datenmaterial, das die Teilhabe bzw. den Ausschluss von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung im Lebensbereich Arbeit aufzeigen könnte. Es liegen bislang auch kaum fundierte Analysen zum subjektiven Erleben von Teilhabe- und Ausschlusserfahrungen sowie von Unterstützungsangeboten vor (Wacker u. a. 2005). In Studien (Schädler 2002, Wansing 2005) wurden u. a. die Auswirkungen institutioneller und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen auf das Ermöglichen oder Vorenthalten von Partizipationserfahrungen in unterschiedlichen Lebenskontexten untersucht. Allerdings blieb die Einbeziehung des subjektiven Blickwinkels der betroffenen Menschen - gerade bei Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung - dabei eher Programm als Forschungspraxis (Gilbert 2004). So stellt sich die Frage, inwieweit objektiv feststellbare Zurückweisungen und Teilhabebeschränkungen sich im Lebenslauf der einzelnen Betroffenen niederschlagen und in welcher Weise sie Unterstützungsleistungen erleben und wünschen (Wacker u. a. 2003).

Es gab in den letzten Jahren Bemühungen, Barrieren im öffentlichen Leben für verschiedene Gruppen behinderter Menschen abzubauen. Mit der Anerkennung der Gebärdensprache für Gehörlose im Jahre 2005 wurde Forderungen von Selbstvertretungsorganisationen der Betroffenen nach Abbau von Kommunikationsbarrieren Rechnung getragen. Barrieren von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung im öffentlichen Raum wurden in der Vergangenheit fast nie in ihrer sozialen Dimension betrachtet, sondern als individuelles Unvermögen der Betroffenen, angemessen zu kommunizieren.

Indem Texte auch in einfacher Sprache angeboten werden, wird die Forderung nach Barrierefreiheit für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zunehmend, wenngleich immer noch zu selten, in öffentlichen Räumen berücksichtigt. Auch die im Ansatz der »Disability Studies« (siehe dazu näher Kap. 5) selbstverständliche Praxis, Menschen mit Behinderungen in Forschungen über Behinderungen mit einzubeziehen oder diese als wesentliche AkteurInnen des Forschungsprozesses zu betrachten (Albrecht et al. 2001), wirkt sich bisher noch wenig auf Forschungsprojekte zu intellektuellen Beeinträchtigungen aus.



[2] Dies bedeutet, dass passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen auf einer bereits akquirierten Arbeitsstelle erfolgen.

3. Ziele des Forschungsprojekts

Die Zielsetzung des vorliegenden Forschungsprojekts zur beruflichen Partizipation ist es, sowohl objektiv bestimmbare als auch subjektiv erlebte Partizipation im Lebenslauf von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung zu rekonstruieren. Spezielles Augenmerk gilt dabei dem Übergangsprozess von der Schule in die Arbeitswelt sowie den Teilhabeerfahrungen am Arbeitsmarkt, wobei institutionelle Voraussetzungen in Österreich besonders beachtet werden.

Somit verfolgt das Forschungsprojekt Ziele auf mehreren der oben genannten Ebenen. Es möchte auf der Ebene der objektiv bestimmbaren Partizipation die für Österreich nur beschränkt und verstreut vorliegenden Strukturdaten zum Arbeitsmarkt und zur Übergangsphase von der Schule in den Beruf zusammentragen, bzw. selbst bundesweit in standardisierter Form erheben. Der Schwerpunkt der Forschungsarbeit liegt allerdings auf der Erfassung der subjektiven Perspektive der Betroffenen. Dazu werden zwei Gruppen von je 20 Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung im Rahmen einer explorativen qualitativen Längsschnittuntersuchung in den Jahren 2008 bis 2010 begleitet. Eine Gruppe befindet sich in der Übergangsphase von der Schule in den Arbeitsmarkt bzw. hat die Schule erst kürzlich abgeschlossen. Die andere Gruppe umfasst Menschen, die bereits seit Jahren beruflich tätig sind und mit den verschiedensten Formen des Ausschlusses, aber auch der Teilhabe an arbeitsmarktbezogenen Lebensbereichen konfrontiert sind (siehe dazu näher Kap. 5).

Auch wenn die inhaltlichen Schwerpunkte des Projekts primär mit Methoden qualitativer Forschung realisiert werden können, so stellen quantitative Erhebungen doch einen erheblichen Teil der Forschungstätigkeit dar. Das Fehlen von Daten zu Übergangsverläufen von der Schule in den Beruf wie auch zum Arbeitsmarkt für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich stellt ein Hindernis dar, um empirisch gestützte Aussagen über die derzeitige Arbeits- und Unterstützungssituation dieser Personengruppe zu treffen. Aufgrund fehlender staatlich erhobener Daten zu institutionellen Strukturen und den damit verbundenen Übergangs- und Prozessverläufen sind umfängliche quantitative Untersuchungen notwendig. Für einzelne Bereiche wie etwa die Abbildung der Strukturdaten des Arbeitsmarkts kann darauf gehofft werden, dass bis zum Ende der Untersuchungen im Jahr 2010 bundesweite vollständige Datensätze vorliegen. Die Erfassung wesentlicher Entwicklungsfaktoren und Strukturen des Übergangs von der Schule zum Beruf ist durch den Wechsel zwischen verschiedenen Systemen und eine Vielzahl von AkteurInnen mit besonders vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Im Folgenden werden die methodischen Zugänge des Forschungsprojekts getrennt nach quantitativen und qualitativen Methoden dargestellt.

4. Die Methodik des quantitativen Teils der Untersuchung

In drei bundesweit als Vollerhebung konzipierten Befragungen erfasst das Projekt im Laufe des Jahres 2009 erstmals für Österreich die wichtigsten AkteurInnen der Arbeits marktpolitik für intellektuell beeinträchtigte Menschen. Unterstützt werden diese Befragungen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), die österreichischen BezirksschulinspektorInnen, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und seine Landesstellen (BASB), die Sozialabteilungen der neun Bundesländer sowie von Nichtregierungsorganisationen, die arbeitsmarktpolitische Unterstützungsmaßnahmen und/ oder Werkstätten anbieten. Erhebungen bei professionellen AdressatInnen erfolgen überwiegend in Form von Online-Fragebögen. Bei Elternbefragungen für SchulabsolventInnen erfolgt der Rücklauf auf postalischem Wege. Dabei werden u. a. folgende Indikatoren erhoben:

  • Institutionelle, konzeptionelle und administrative Rahmenbedingungen des österreichischen Ersatzarbeitsmarkts sowie übergangsfördernde Maßnahmen in den österreichischen Bundesländern - dafür werden alle Sozialabteilungen sowie alle Anbieter und Standorte von beschäftigungstherapeutischen Werkstätten in Österreich befragt.

  • Personenbezogene Daten wie Bildungs- und Übergangsverlauf, Angaben zum Unterstützungsbedarf, sowie auf den Prozess der beruflichen Integration bezogene Detaildaten zu Personen, die im Referenzjahr 2008 von Anbietern arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsangebote (wie Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz) betreut wurden.

  • Übergangsverläufe sowie die nachfolgenden institutionellen Karrieren eines kompletten SchülerInnenjahrgangs, der entweder nach dem Lehrplan für schwerstbehinderte SchülerInnen oder nach dem Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule unterrichtet wurde, und mit Ende des Schuljahrs 2008/ 2009 die Schule verließ. Zu diesem Zweck findet eine Längsschnittbefragung der Eltern dieser SchülerInnen zu zumindest zwei Zeitpunkten statt.

Zudem konnte als Pilotstudie im Zeitraum Mai bis November 2008 - unterstützt vom Fonds Soziales Wien (FSW) - eine standardisierte Befragung von 230 NutzerInnen von Wiener Beschäftigungstherapie-Werkstätten zu ihren Beschäftigungspräferenzen sowie zu weiteren Partizipationsindikatoren (z. B. Bildung, Wohnen, Freizeit, Selbst- und Mitbestimmung etc.) abgeschlossen werden.

Insbesondere die Erhebung der Übergangsverläufe des SchülerInnenjahrgangs stellt das Forschungsteam, aber auch die kooperierenden BezirkschulinspektorInnen, vor beträchtliche organisatorische Probleme. Eine der besonderen Schwierigkeiten bei der Erfassung der Übergangsverläufe liegt im Systemwechsel der SchülerInnen vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt und Sozialwesen. Wegen der unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Zuständigkeiten in Österreich sowie der bislang kaum erfolgten Weitergabe der Daten war es bisher nicht möglich, generalisierende Aussagen über Übergangs- und Prozessverläufe zu treffen. Um eine möglichst große und repräsentative Zahl individueller Verläufe zu erfassen, wurden vom Forschungsteam zunächst die BezirksschulinspektorInnen gebeten, über einen Online-Erhebungsbogen mitzuteilen, wie viele zur Zielgruppe des Projekts gehörende SchülerInnen das Schulsystem mit dem Schuljahr 2008/ 2009 voraussichtlich verlassen werden. In weiterer Folge wurde die entsprechende Anzahl an Fragebögen über die BezirksschulinspektorInnen an die jeweiligen Sonderpädagogischen Zentren und von dort an die LehrerInnen der Sonderschul- und die Integrationsklassen verteilt. Von dort erreichten sie über die SchülerInnen die Eltern, die den Fragebogen ausfüllen und an das Forschungsteam zurücksenden sollten. In den nachfolgenden Monaten sollen die Antworten elektronisch erfasst und bis Ende 2009 softwaregestützt (SPSS) ausgewertet werden.

5. Die Methodik des qualitativen Teils der Untersuchung

Sonderpädagogische Forschung war traditionellerweise Forschung über und nicht Forschung mit Menschen mit einer Behinderung (Buchner/ Koenig 2008). Etwa ab Mitte der 1990er-Jahre lässt sich im angloamerikanischen Raum eine bemerkenswerte Zunahme von überwiegend qualitativen Forschungsarbeiten feststellen, welche stärker die Sichtweise von Menschen mit Behinderung einbeziehen (Walmsley/ Johnson 2003). Ein wichtiger Entwicklungsstrang sind die sich international zunehmend etablierenden Disability Studies, die zu einem hohen Anteil von behinderten ForscherInnen initiiert und getragen werden (Albrecht et al. 2001). Das »soziale Modell von Behinderung« gilt als ein zentrales Paradigma der Disability Studies. Es versucht Behinderung in Relation zu gesellschaftlich produzierten ökonomischen, sozialen wie kulturellen Barrieren und den daraus resultierenden Erfahrungen von Unterdrückung und Diskriminierung zu erklären (Barnes et al. 1999). Innerhalb des Diskurses der Disability Studies wurden die speziellen Problemlagen der Gruppe der Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung bislang allerdings nur wenig beachtet. Ebenso sind die Auswirkungen des sozialen Modells von Behinderung nicht ausreichend auf diese Personengruppe übertragen geworden (Chappel et al. 2001).

Ansätze emanzipatorischer und partizipativer Forschung mit intellektuell beeinträchtigten Menschen wurden Anfang der 1990er-Jahre in den angelsächsischen Ländern entwickelt und mittlerweile auch in die Standardliteratur zu Methoden der Forschung zu intellektueller Beeinträchtigung (Ramcharan et al. 2004) aufgenommen. Die vorliegende Forschungsarbeit bezieht sich vor allem auf den Ansatz der partizipativen Forschung. Dieser baut auf Traditionslinien der qualitativen Sozialforschung im Bereich von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung auf. Der partizipative Ansatz wird wesentlich durch das Empowerment-Konzept als Strategie befördert, die auf eine Ermächtigung marginalisierter Gruppen zur Vertretung ihrer Interessen zielt, sowie durch die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung gestützt (Chappel 2000). Die Publikationen zu konkreten Forschungsprojekten sind im methodischen Bereich bislang jedoch bemerkenswert unpräzise.

Bestenfalls geben sie Erfahrungen wieder, fast nie vermitteln sie replizierbare methodische Instrumentarien. Wo dies geschieht, erfolgt dies eher fragmentarisch als systematisch wie z. B. bei drei größeren Projekten britischer ForscherInnengruppen an den Universitäten Birmingham, Bristol und Cambridge in den Jahren 2004 bis 2007 (Lewis et al. 2008). Aus den dort beschriebenen Erfahrungen lässt sich aber folgern, dass insbesondere in der Weiterentwicklung von Methoden ein hohes Potenzial liegt, gleichzeitig aber ein beträchtlicher Bedarf besteht.

Das vorliegende Forschungsprojekt ist im qualitativen Methodenteil als Längsschnittsuntersuchung konzipiert und sieht sich als Beitrag zur explorativen qualitativen Grundlagenforschung. Im Mittelpunkt der qualitativen Forschungstätigkeit steht die Erarbeitung individueller Lebensgeschichten und beruflicher Entwicklungsverläufe der einzelnen ForschungsteilnehmerInnen, die gleichsam die Datengrundlage für die Entwicklung übergreifender theoretischer Modelle darstellen. Dabei wird der in den 1960er-Jahren in den USA im Kontext von Forschungen zum Umgang von Pflegepersonal entstandene Forschungsstil der Grounded Theory angewendet (Glaser/ Strauss 1967) - dieser eignet sich nämlich in besonderem Maße für die Bearbeitung neuer, wenig strukturierter und sensibler Felder, weil er keine Vorannahmen über die Strukturierung von Untersuchungsfeldern erfordert. Der Ansatz hat mittlerweile verschiedene Ausdifferenzierungen erfahren und Informationen zu wesentlichen Forschungstechniken liegen nun auch in Handbuchform vor (Bryant/ Charmaz 2007). Grundlage für die Bearbeitung der qualitativen Daten im laufenden Projekt ist die Grounded Theory in der konstruktivistischen Weiterentwicklung von Kathy Charmaz (2006). Derenerkenntnistheoretische Grundlegung ermöglicht es, an Ansprüche partizipativer Forschung anzuschließen (Mills et al. 2006). Während die Grounded Theory in den 1960er-Jahren eher beanspruchte, im Forschungsgegenstand selbst liegende Gesetzmäßigkeiten zu »entdecken«, anerkennt der konstruktivistische Ansatz sozialwissenschaftliche Erkenntnisse als Schöpfungsakt der am Forschungsprozess beteiligten AkteurInnen. Diese Herangehensweise erleichtert die Integration der subjektiven Sichtweise der Zielgruppe, wenn es darum geht, im Forschungsprozess das gegenstandsbezogene Begriffsinstrumentarium zu generieren. Bezogen auf Erfahrungen von Ausschluss und Teilhabe, über die InterviewpartnerInnen berichten, ist es damit leichter möglich, deren Perspektive aufzunehmen und voreilige Deutungen der professionellen ForscherInnen zu unterbinden.

Um differenzierte Informationen und Kenntnisse über biographische und berufliche Partizipationserfahrungen von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu gewinnen, wurde bei den beiden Gruppen von jeweils 20 ForschungsteilnehmerInnen auf eine heterogene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, regionale Verteilung über Österreich sowie unterschiedliche Erfahrungshintergründe geachtet. Zu den Teilnahmevoraussetzungen zählten primär:

  • der biographische Erwerb der Zuschreibung einer intellektuellen (»geistigen«) Beeinträchtigung (z. B. durch Lehrpläne oder andere Formen statusdiagnostischer und/ oder administrativ-/ rechtlicher Zuschreibungsprozesse);

  • die Fähigkeit, Fragen nach der Teilnahmebereitschaft in den Forschungen in ihrer Tragweite zu verstehen und befürworten zu können (»informierte Zustimmung«);

  • sowie im Falle der Minderjährigkeit die Zustimmung von Erziehungsberechtigten.

Das Untersuchungsteam achtet auf die Einhaltung forschungsethischer Standards (Wiles et al. 2005), die in Forschungen mit intellektuell beeinträchtigten Menschen in den vergangenen Jahrzehnten zumeist grob vernachlässigt wurden. So ist auch das informierte Einverständnis aller ForschungsteilnehmerInnen erst im Zuge individueller Informationsgespräche eingeholt worden und wird bei jedem weiteren Forschungstreffen wiederholt.

Im Rahmen des Erhebungsdesigns spielt die Validierung durch die gemeinsame Interpretation des bislang Erzählten eine zentrale Rolle für die Entwicklung und abschließende Veröffentlichung der individuellen Lebensgeschichten. Dabei wird auf eine Vielzahl an kreativen Methoden zurückgegriffen, die an die kommunikativen Voraussetzungen der ForschungsteilnehmerInnen angepasst sind: Dazu zählen etwa der flexible Einsatz unterschiedlicher Interviewformen, die Verwendung von z. T. selbst gemachten Fotographien als Erzählungsstimulus, das Führen von Forschungstagebüchern durch die TeilnehmerInnen sowie gezielte Beobachtungen. Leistungsfähige Programme zur computergestützten qualitativen Datenanalyse wie ATLAS.ti ermöglichen die Bearbeitung der umfangreichen Datenbestände.

Auf der Basis der Theorien von Schütz/ Luckmann (1994), Thiersch (2005) und Bronfenbrenner (1981) wurde ein Partizipationszonenmodell entwickelt, das den thematischen und strukturellen Referenzrahmen für den begleitenden Forschungsprozess mit den TeilnehmerInnen der qualitativen Längsschnittuntersuchung darstellt. Dabei werden Partizipationserfahrungen zunächst aus einer biographischen Perspektive heraus betrachtet, und es wird gemeinsam mit den ForschungsteilnehmerInnen versucht, zu einer umfassenden Darstellung der Lebensgeschichte der Personen zu gelangen.

Der partizipative Ansatz des Projekts besteht auch in der Begleitung der gesamten Forschungsaktivitäten durch eine Referenzgruppe aus Personen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung, die eigene Interpretationen des Datenmaterials mit einbringen. Der Einsatz von Referenzgruppen zählt zu den am häufigsten erprobten und angewendeten Verfahren im Rahmen partizipativer Forschung mit intellektuell beeinträchtigten Menschen (Ramcharan et al. 2004). Das Wiener Forschungsprojekt konnte bei der Rekrutierung seiner Referenzgruppe bereits auf Vorarbeiten zurückblicken. So fanden in den vorausgegangenen Semestern inklusive Forschungsseminare statt, in denen Studierende der Bildungswissenschaft gemeinsam mit intellektuell beeinträchtigten Menschen von ihnen selbst entwickelte Forschungsfragen im Sinne von Kleinprojekten bearbeiteten (Koenig/ Buchner 2009). Die Leiter dieser Seminare, Oliver Koenig und Tobias Buchner, wurden für diese hochschuldidaktischen Innovationen 2009 von der Universität Wien mit dem Bank Austria-Anerkennungspreis für innovative Lehre ausgezeichnet. Einige der an diesen Seminaren teilnehmenden Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten auch in der Referenzgruppe mit und verfügen somit bereits über Forschungserfahrung. Weitere Mitwirkende der Referenzgruppe sind Mitglieder von Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit Lernschwierigkeiten, wie sie sich selbst bezeichnen.

Die Fähigkeit und Bereitschaft, für sich selbst zu sprechen und Problemlagen behinderter Menschen zu thematisieren, zeichnet alle Mitglieder der Referenzgruppe aus, auch wenn dies in Einzelfällen über Kommunikationshilfen erfolgen muss. Die bisherigen Erfahrungen mit der Arbeit der Referenzgruppe führten teilweise zur Korrektur anfänglicher Ansprüche, eröffneten zugleich aber auch den Blick auf ein bisher ungenutztes Potenzial dieser Form wissenschaftlicher Arbeit. Eine abschließende Wertung wird erst gegen Ende der Projektlaufzeit möglich sein.

Das Forschungsprojekt ist komplex angelegt und stellt mit der Beteiligung unterschiedlicher Gruppen, der Breite von Untersuchungsfeldern und unterschiedlichen methodischen Zugängen auch eine logistische Herausforderung an das Projektmanagement durch das wissenschaftliche Personal dar. Zusätzliche Herausforderungen, aber gleichzeitig auch eine Hebung weiterer Ressourcen bringt die Einbindung des Forschungsprojekts in den Lehr- und Forschungsbetrieb des Instituts für Bildungswissenschaft der Universität Wien mit sich. So ist es möglich, kleinere Qualifizierungsarbeiten wie Bachelorarbeiten und größere Studienabschlussarbeiten (wie Diplomarbeiten und Dissertationen) in die Generierung der umfänglichen Datensammlungen einzubinden. Zeitgleich arbeiten ständig zehn oder mehr StudienabsolventInnen des Fachs Bildungswissenschaft an Diplomarbeiten, die Einzelaspekte fokussieren und damit wesentlich zum Gesamtbestand an projektbezogenem Wissen beitragen.

6. Zu erwartender Erkenntnisgewinn

Mit der Etablierung integrativer Strukturen im (Regel-) Schulwesen hat Österreich einen auch im internationalen Vergleich beachtenswerten Systemwechsel vorgenommen. Rechtliche Rahmenbedingungen sind hier für intellektuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler die gleichen wie für andere Gruppen. Die objektiv vorhandenen Strukturen wie auch die subjektiv erfahrenen Aspekte von Teilhabe und Ausschließungsprozessen, die von integrativen zu erneut separierenden Strukturen führen, können mit diesem Forschungsprojekt näher geklärt werden. Der erwartbare Erkenntnisgewinn des Projekts wird in mehreren Bereichen liegen:

  1. in einem deutlich besseren Überblick über die in Österreich vorhandenen institutionellen Strukturen, die junge Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nach dem Verlassen der Schule und beim Übergang in das Berufsleben begleiten, einschließlich der Auswirkungen von institutionellen Teilhabe- und Ausschließungsprozessen auf die Betroffenen;

  2. in einer Erfassung der Struktur des Arbeitsmarkts (fast ausschließlich eines Ersatzarbeitsmarkts) und der Auswirkungen, die diese Struktur auf die Lebenswelt der darin involvierten Menschen hat - hier geht es insbesondere um Ausschlusserfahrungen von Partizipation wie um unterbliebene Teilhabechancen;

  3. im methodischen Bereich sind neue Impulse zur Fortentwicklung des Instrumentariums partizipativer Forschung mit intellektuell beeinträchtigten Menschen zu erwarten; dies gilt vor allem für die Arbeit mit Referenzgruppen behinderter Menschen im Prozess der Validierung qualitativer Forschungsdaten.

Da das Projekt zum einen wesentliche inhaltliche Bereiche beforscht, für die es in Österreich kaum brauchbare Daten gibt, zum anderen auch im Bereich der Forschungsmethoden in weiten Teilen Neuland betritt, dürften langfristige Wirkungen über den begrenzten zeitlichen Projektrahmen hinausgehen und neue Anstöße für Forschung zu Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung geben.

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Quelle:

Gottfried Biewer, Helga Fasching, Oliver Koenig: Teilhabe von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung an Bildung, Arbeit und Forschung

erschienen in: SWS Rundschau (49.Jg.) Heft 3/2009, S. 391-403 (www.sws-runschau.at )

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Stand: 27.02.2013

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