Abschied von der Menschenwürde!?

Ein Essay zur Verschlechterung der Lebensqualität von dauerpflegebedürftigen Menschen

Autor:in - Wolfgang Praschak
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 6/98. Thema: Bewußtsein und Bewußtheit Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (6/1998)
Copyright: © Wolfgang Praschak 1998

Abschied von der Menschenwürde!?

Die Arbeitsqualität im Pflegebereich wird nach ökonomischen Gesichtspunkten neu bewertet. Diese Entwicklung geht vielfach einher mit einer erhöhten Kontrolle des Pflegepersonals, mit einer Einschränkung ihrer Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume zu Lasten der Pflegequalität. Was bedeutet diese Situation für Menschen, die einer dauernden intensiven Pflege bedürfen und für die eine menschenwürdige Pflege die einzige Möglichkeit darstellt, ihre Existenz mit Sinn belegen zu können? Was heißt es für eine Kultur des Zusammenlebens, wenn der Wert eines Menschen aus Nützlichkeitserwägungen heraus bestimmt wird?

Seit geraumer Zeit wird in Deutschland um eine Neubewertung der Arbeitsqualität im Pflegebereich heftig gestritten. Bei diesem Streit geht es um zweierlei: einerseits sollen überprüfbare Qualitätsstandards für die Pflege entworfen, andererseits aber auch die Qualität der Versorgungsleistungen gesteigert werden. Das allerdings geht mit einer erhöhten Kontrolle des Pflegepersonals einher, was befürchten läßt, daß die bislang noch bestehenden Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume zu ungunsten der Pflegequalität eingeschränkt werden. Das liegt mit daran, daß sich in dieser Auseinandersetzung die Absicht, die personellen Ressourcen in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren, weitgehend durchgesetzt hat. Die Folge sind Rationalisierungsmaßnahmen, die dazu führen, pflegebedürftige Menschen nur noch "satt und sauber" zu halten, damit die nach Kosten-Nutzen-Abwägungen entworfenen Standards eingehalten werden können. Diese Veränderungen greifen schon in der Pflegepraxis. Das zeigt die Tatsache, daß die Pflegeversicherung erhebliche Gewinne erwirtschaftet, sie aber bislang nicht an das Pflegepersonal bzw. an die zu Pflegenden weitergibt.

Derartige Einschränkungen sind auch im Behindertenbereich schon zu spüren, was daran liegt, daß zukünftig, auf der Grundlage einer kürzlich vorgenommen Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), die Versorgungsleistungen für schwerstbehinderte und dauerpflegebedürftige Menschen auf Jahre hinaus vorausschauend kalkuliert werden müssen. Das wieder hatte zur Folge, daß dauerpflegebedürftige Menschen vermehrt in Pflegegruppen zusammengefaßt werden, damit der Pflegeaufwand wirtschaftlicher organisiert werden kann. Manche Einrichtungen scheuen sich sogar, schwerstbehinderte "Pflegefälle" überhaupt noch aufzunehmen, weil die finanzielle Mehrbelastung nur sehr schwer zu kalkulieren ist. Daß sich diese Situation noch verschlechtern wird, belegt die von den Bundesministern Blüm und Nolte vorgelegte Änderung der Heimpersonal-Verordnung für den Bereich der Pflegeversicherung, die seit 1993 vorschreibt, daß die Hälfte des Pflegepersonals in Heimen, die nach den Regeln der Pflegeversicherung oder des BSHG Versorgungsverträge abgeschlossen haben, ausgebildete Fachkräfte sein müssen. Diese Regelung mache keinen Sinn mehr, wird behauptet, da nur 35 % der Pflegeheime diesem Standard überhaupt entsprechen konnten. Und weil die Erreichung dieses Zieles erhebliche finanzielle Aufwendungen nach sich zöge, "menschliche Zuwendung aber nicht unbedingt an Diplome gekoppelt sei" (Nolte), könne auf die in den letzten zwanzig Jahren erreichte Qualifizierung des Pflegebereiches weitgehend verzichtet werden. Eine professionalisierte Ausbildung wird zum Luxus erklärt. Das Rad der Geschichte soll wieder zurückgedreht werden. Es bleibt nur zu hoffen, daß das in Solidarität mit dem ausgebildeten Pflegepersonal nicht geschieht.

Unter den Etiketten Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung eine Personalreduzierung und Rationalisierungen verkaufen zu wollen, muß für all jene ein provokantes Signal sein, die dieses Vorhaben nicht unterstützen können. Weitere Einschränkungen der Lebenssituation sind für dauerpflegebedürftige Menschen kaum mehr zu verkraften, nicht zuletzt, weil eine menschenwürdige Pflege für diese die letzte Möglichkeit darstellt, über die sie ihre Existenz mit Sinn belegen können. Die Ausgangssituation in den pflegeintensiven Arbeitsbereichen ist jetzt schon bedenklich genug:

Nach dem heutigen Pflegegesetz gilt als schwerstpflegebedürftig, wer täglich mindestens 5 Stunden Pflege benötigt. Bei einer Gruppe mit sechs sog. Pflegebedürftigen und zwei Schichten bedeutet das 2 x 7,5 Std. + 1,5 Std. für 1 Nachtwache für drei Gruppen = 16,5 Std.. Das sind pro Person 2,75 Std. "Pflegezeit" incl. hauswirtschaftlicher und organisatorischer Tätigkeiten.

Wen wundert es, daß die "Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege" eine Verdoppelung des derzeitigen Personalbestandes für notwendig erachtet. Eine Umfrage der "Bundesvereinigung Lebenshilfe", die 1992 bundesweit in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt wurde, ergab folgendes Bild:

76 % der Einrichtungen beklagen, daß der Stellenschlüssel für eine verantwortliche Betreuung Schwerstbehinderter nicht ausreiche (z.B. keine Vertretung im Krankheitsfalle).

13 % der Schwerstbehinderten in Wohnheimen, 18 % in Kliniken und 48 % in pflegerischen Einrichtungen (z.B. Altenheimen) erhalten derzeit keine pädagogische Förderung.

25 % der Bewohner in Wohnheimen bekommen ruhigstellende Medikamente. In pflegerischen Einrichtungen sind es 50 %. (Andere Kriseninterventionen können aus Personalgründen nicht geleistet werden.)

50 % der Heime gaben an, aus Kostengründen bewußt auf unqualifiziertes Personal auszuweichen. (vgl. Seifert 1993)

Wenn diese Angaben nur annähernd stimmen, müßten, um die bestehenden Engpässe nur einigermaßen abfedern zu können, deutliche Investitionen vorgenommen werden. Neue Sparmaßnahmen sind deshalb in höchstem Maße unsozial. Aber das nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, ist auch ein Zeichen des neuen neoliberalen sozialpolitischen Kalküls.

Angesichts solcher Tatsachen müssen wir offensiv für eine Qualitätsverbesserung im Pflegebereich eintreten und uns gegen alle Einschränkungen wehren, die, unter welchem Deckmantel auch immer, auf eine Verschlechterung der Lebenssituation von pflegebedürftigen Menschen hinauslaufen. Vor allem müssen uns die Versprechungen und Vorhersagen der Vertreter der Reproduktionsmedizin in Harnisch versetzen, die nicht aufhören zu behaupten, daß es zukünftig möglich sei, einen Großteil der Sozialkosten durch präventive und sozialmedizinische Maßnahmen vermeiden zu können.

Die Repromedizin oder der Traum vom perfektionierten Leben

Seit Mitte der siebziger Jahre wird vor allem in den USA der Traum vom genetisch perfekten Menschen geträumt. Mediziner, Biologen und Technologen experimentieren am menschlichen Genom, mit der Absicht, dessen Arbeitsweise zu verstehen und eventuelle Fehlfunktionen ausgleichen zu können. Dieses Projekt findet auch in Europa zunehmend Gehör und auch in Deutschland arbeiten mittlerweile sehr viele Fachkräften in diesem Bereich. Das "Human Genome Projekt" der Amerikaner findet unter dem Titel "Spezifisches Forschungsprogramm im Gesundheitsbereich: Prädiktive Medizin: Analyse des menschlichen Genoms", zunehmend Beachtung und wird mit großem finanziellen Aufwand vorwärts getrieben.

In diesem Projekt wird daran gearbeitet, die Struktur der DNA zu entschlüsseln. Dazu werden Gene und Chromosomen seziert und sequentiert, um ihre Bestimmung zu verstehen und sogenannte Erbkrankheiten und andere Leiden, wie z.B. Herzkranzgefäßerkrankungen, Diabetes, Krebs, Autoimmunerkrankungen, aber auch schwere Psychosen, mittels genetischer Manipulationen zu heilen. Das sei vernünftig, wird uns erklärt, weil es "höchst unwahrscheinlich" sei, zukünftig umweltbedingte Risikofaktoren auszuschalten. Um "soviel wie möglich über die Faktoren der genetischen Disposition zu lernen", müßten wir das Erbgut manipulieren, um "stark gefährdete Personen vor Krankheiten zu schützen, für die sie von der genetischen Struktur her äußerst anfällig sind, und um gegebenenfalls die Weitergabe der genetischen Disponiertheit an die folgende Generation zu verhindern". So jedenfalls behauptet es James Watson, einer der führenden Vertreter der amerikanischen Molekularbiologie. (vgl. ZEIT v. 21.4.89, S.14).

Die allgemeine Aufregung um das Klonschaf Dolly hat es bewiesen: die Verschmelzung von Reproduktionsbiologie und Genetik ist zu einer möglichen Zukunft geworden, in der die sog. Reprogenetik ein völlig neues Feld eröffnet, das der Amerikaner Lee Silver folgendermaßen umschreibt: "Wir haben es geschafft, das Feuer des Lebens zu zähmen. Wir haben damit die Macht, das Schicksal unserer Art selbst in die Hand zu nehmen." Diese neue Botschaft, die an einen alten Menschheitstraum anschließt, verkündet er in seinem Buch "Das geklonte Paradies", dessen englischer Titel "Remaking Eden", seine eigentliche Zielsetzung viel klarer umreißt: Es geht um die Schaffung scheinbar fehlerloser Menschen, die sich jeglichem Mangel entziehen und als eine künstlich optimierte Spezies die Zukunft der Menschheit bestimmen. Silver ist kein sensationsgieriger Wichtigtuer, auch kein belangloser Spinner, sondern ein einflußreicher Professor für Molekularbiologie, der für den US-Kongreß entsprechende Gesetzesvorlagen begutachten darf. Er geht konsequent von der Annahme aus, daß die neuen Techniken der Reprogenetik zukünftig in allen Wohlstandsgesellschaften immer mehr Fuß fassen werden und denjenigen, die es sich leisten können, die Möglichkeit eröffnet, die Erbanlagen ihrer Kinder entsprechend ihrem Genomtyp zu selektieren und operativ beeinflussen zu lassen. Entsprechende Gentests und Verfahren würden in absehbarer Zukunft zur Verfügung stehen, damit die Eigenschaften und Fähigkeiten des neugeborenen Menschen aufwendigen Prüfungen unterzogen werden können. Zwar lasse sich mit den medizinischen Eingriffen nur die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß der Nachwuchs eine bestimmte Eigenschaft entwickle, dennoch sei es möglich, Eigenschaften so auszusuchen und so zu bündeln, daß sie mit Hilfe reprogenetischer Maßnahmen herbeigeführt werden. Eltern könnten zukünftig sogar über "künstliche Chromosomen", die in die Eizelle eingeschleust werden, ihren Nachwuchs-Typus selbst bestimmen und mit Vorzugseigenschaften ausstatten. Ganz im Unterschied zu den Greueltaten der Nazis, sei dies ein Schritt in eine neue Freiheit, die der Gesellschaft neue Entscheidungsmöglichkeiten eröffne und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung der "Ressource Mensch" führen würde.

Ist er da nicht wieder, der Hauch von Eugenik: der Wunsch also, den Menschen auf künstliche Weise zu verbessern und seine Mängel von der Fortpflanzung auszuschließen? Diese Absicht ist zwar nicht neu, aber bleibt dennoch wahnwitzig. Zumindest geht sie mit Versprechungen einher, die wissenschaftlich kaum haltbar sind, allerdings die Grundlagen unserer sittlichen Vernunft berühren. Sie erinnern zudem an die Praktiken einer mörderischen Vergangenheit, die wir nicht wieder aufleben lassen dürfen. Bislang jedenfalls hat uns die Genforschung eher Probleme als Vorteile gebracht, da sie uns Risiken beschert, die kaum abschätzbar sind. Aber das scheint die Protagonisten nur wenig zu stören, obwohl auch sie wissen müßten, daß das Leben niemals den Gesetzen der Technokraten gehorcht. Mensch und Natur sind keine programmierbaren Maschinen. Sie funktionieren ganz anders als es die zugrundeliegenden Steuerungsmodelle der Macher uns suggerieren wollen. Obwohl wir wissen, daß das Genom aus ca. drei Milliarden Basenpaare besteht, die in komplexer Weise miteinander kommunizieren, wird so getan, als können wir dessen komplizierte "Sprache" einmal verstehen. Doch daran haben selbst Genetiker erhebliche Zweifel. Der finnische Genforscher Kai Simons sagt es ganz deutlich: er fürchte sich vor einer Medizin, die den Sinn von Krankheit nicht mehr akzeptierte und den gläsernen Menschen zum Vorbild habe. (vgl. Die ZEIT v. 21.4.89, S.14).

Wir müssen uns zudem die Frage stellen, wer uns vor den unerwünschten Auswirkungen und vor dem Mißbrauch dieser Technologie noch schützt: eine dafür eingesetzte Kommission von Fachleuten vielleicht? Nach den Ergebnissen der Bio-Ethik-Kommission des Europarates bin ich skeptisch geblieben, schließlich hat diese die Versuche am Erbgut nicht grundsätzlich verneint. Lennart Philipson, einer der Leiter des "Human Genome Project", bringt die zu erwartende Zukunft auf den Punkt: "Es wird Probleme geben, wenn man, wie jetzt in Deutschland, die Verwendung von Embryonalgewebe kriminalisiert. Wir brauchen fötales Gewebe für bestimmte Dinge. Man darf die Grundlagenforschung am Menschen nicht behindern". (Die ZEIT v. 21.4.89, S.15).

Doch genau das müssen wir tun, wenn wir die Basis unserer sittlichen Vernunft nicht aufs Spiel setzen wollen. Ethisches Denken und Handeln zum Wurmfortsatz von Machbarkeitserwägungen zu machen, übergibt die Sittlichkeit in die Hände von Technokraten. Um es deutlich zu sagen: Nicht die Forschung am Genom ist das zentrale Problem. Diese ist notwendig, um besser verstehen und vernünftige Lösungen anbieten zu können. Problematisch ist ihre gesellschaftliche Vernutzung und ihr nicht zu kontrollierendes Wachstum, das kulturelle Errungenschaften ganz allmählich zerstört. Ich vermute, um die Ausgabe aberwitziger Summen legitimieren zu können, die anderen, ebenso vernünftigen Zwecken entzogen bleiben. Wir müssen mit diesen Erscheinungen hart ins Gericht gehen, um den menschlichen Fortschritt nicht bloßen Nützlichkeitserwägungen auszuliefern.

Das utilitaristische Denken: eine kulturzerstörende sozialpolitische Ideologie

Die utilitaristische Denktradition, in deren Folge sittliches Handeln als Ergebnis von Nützlichkeits- und Brauchbarkeitserwägungen erscheint, geht auf den Liberalismus des ausgehenden 18. Jahrhunderts zurück. Für Bentham und Mill, seine philosophischen Väter, bestand der Zweck sittlichen Handelns darin, die Lebensverhältnisse des Menschen so zu gestalten, daß sie für die Mehrheit nützlich sind. Sittlich seien Handlungen dann, wenn sie dem Wohle der Menschen dienen und ein besseres Leben erlauben. Das sei in jedem Falle nützlich und wertvoll, weshalb es auch angemessen sei, die Komplexität menschlicher Beziehungen in ihrer Brauchbarkeit und Nützlichkeit zu bündeln. Mit diesem Denken wehren sie sich gegen die feudale Unterdrückungssituation ihrer Epoche und zielen auf die national-ökonomische Veränderungen ab, die am Anfang des letzten Jahrhunderts die Epoche der Industrialisierung vorbereitet haben, mit deren Hilfe sich das Bürgertum politisch zunehmend befreien konnte. In historischer Hinsicht handelt es sich also eher um eine fortschrittliche Sichtweise und keinesfalls um faschistisches Gedankengut, wie man auf den ersten Blick vermuten kann.

Derzeit sorgt diese Sichtweise wieder für Zündstoff, weil der sog "Präferenz-Utilitarismus" des Australiers Peter Singer eine Diskussion heraufbeschworen hat, in der der Lebenswert von Menschen wieder in Frage steht. Das erreicht Singer über eine Modifikation der klassischen utilitaristischen Denkfigur, die darin besteht, daß er Handlungen dann als sittlich anerkennt, wenn sie mit den vorwegnehmbaren Präferenzen oder Interessen des Einzelnen in Übereinstimmung gebracht werden können.

Am Beispiel der Zeugung eines Kindes beschreibt er das folgendermaßen: Die Zeugung sei dann ein sittlicher Akt, wenn sie auf freiwilliger Basis geschieht und das zukünftige Glück der Beteiligten vergrößert, insofern das Neugeborene den Glücksvorstellungen seiner Eltern entspricht und später einmal einen Beitrag zum gemeinsamen Wohle leisten wird. In diesem Fall ist sein Überleben sittlich geboten. Anders hingegen verhält es sich, wenn der Akt der Zeugung unter Zwang geschieht und Folgen zeitigt, die dem Lebensglück der Beteiligten im Wege stehen oder das Lebensglück des Kindes bedrohen. Unter diesen Umständen ist seine Tötung in sittlicher Hinsicht erwägenswert, weil dadurch zukünftiges Leid minimiert werden könne. Wenn also der Säugling mit einer Schädigung geboren wird und sich niemand bereit erklärt, ihn zu erziehen, kann er im Interesse der Gesellschaft getötet werden, obwohl er ohne Zweifel ein Abkömmling der Gattung Mensch ist. Doch, so wird gefolgert, weil er noch keine Person sei, brauche er nicht unbedingt Schutz zu erfahren, denn dazu müßte er über Selbstbewußtsein, Leidensfähigkeit und rationale Erkenntnis verfügen. Erst dann wäre er eine "distinkte Entität", die in den Genuß gesellschaftlichen Schutzes kommen müsse. Deshalb sei "die Tötung eines schwerstbehinderten Säuglings nicht moralisch gleichbedeutend (...) mit der Tötung einer Person" (Singer 1984, S.188). Der Schluß, "daß die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines schwer geistesgestörten Menschen, der keine Person ist" (ebd., S.183), ist deshalb konsequent, obwohl er in Unkenntnis aller wissenschaftlichen und humanen Sachverhalte gezogen wird. Das unterlegt die Tatsache, daß Singer für die Tötung eines Säuglings mit Down Syndrom plädiert, eben weil diesem der Personenstatus niemals zuteil werden könne.

Was uns an dieser Argumentation so empört, ist ihre zynische Logik. Menschen werden gleichsam zu Dingen gemacht, über die man verfügen und deren Wert man abwägen kann. Das widersetzt sich unserem moralischen Empfinden und bricht mit der kulturellen Tradition, die jede Tötung von Menschen verbietet. Singers "Praktische Ethik" zeigt jedoch in fataler Weise, welche Folgen eine konsequente Anwendung des Nützlichkeitsprinzips haben kann. Wen wundert es, daß er auf Widerstände stößt bei denjenigen, die den Wert sittlichen Handelns im Erhalt der Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens sehen. Wir müssen uns dagegen wehren, daß Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, die als Fundamente unserer Kultur gelten, allzu leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. In der utilitaristischen Denktradition hätte z.B. ein Künstler wie Henri de Toulouse-Lautrec, der bekanntlich an einer angeborenen Osteogenesis imperfecta litt, vielleicht nie die Chance gehabt, sein Genie zu entwickeln.

Wer - wie Singer - aus einer Geburtsschädigung unvermittelt Leid und Unglück ableitet, hat die Lebenssituation von behinderten Menschen nicht zur Kenntnis genommen und die Fachdiskussion in der Behindertenpädagogik nicht verfolgt. Denn nicht nur Fachleute wissen, daß ein geglücktes Zusammenleben mit - wie auch immer behinderten - Menschen deren emotionale, kognitiven und sozialen Fähigkeiten erweitert, allerdings nicht in dem streng rationalistischen Sinne, den Singer nur anerkennen will. Selbst wenn er Mitleid suggerieren wollte, müßte auch ihm ein Blick in die Geschichte genügen, um zu erkennen, daß dieses zu einem tödlichen wurde und zur Legitimation sittlichen Handelns nicht mehr herangezogen werden darf. Sittliche Entscheidungen sind nur vor der Verantwortung zu rechtfertigen, die der Einzelne für den Erhalt des Leben insgesamt übernehmen muß, und das schließt auch die Verantwortung für die Grenzen menschlicher Existenz mit ein, zum Beispiel für die Injektion embryonalen Hirngewebes, die einem an der Parkinson'schen Krankheit leidenden Menschen verabreicht wird. Das mag aus Mitleidsgründen sinnvoll sein, aber wenn wir bedenken, daß es zugleich eine gravierende Verletzung der Würde des Embryos bedeutet, dessen Gehirn noch am Leben sein muß, wenn es zur Transplantation herangezogen wird, werden wir unser Urteil etwas vorsichtiger fällen. Der stabilisierende Zusammenhang von Wert und Würde darf nicht auseinandergerissen werden, auch wenn uns zweckrationale Erwägungen das nahe legen wollen.

Die Einheit von Wert und Würde des Menschen

Schon im vergangenen Jahrhundert zeigte uns Imanuel Kant in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", daß es möglich ist, den Wert des Menschen unmittelbar mit seiner Würde zu verknüpfen. Er zeigte, daß die moralische Autonomie des Einzelnen mit der Idee der Freiheit verbunden werden kann. Er befreite die Menschenwürde vom Warenwert, indem er ganz logisch folgert: "Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preisen erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde" ( Werke IV, S. 434). Übersetzt mag das wohl folgendes bedeuten: Weil der Mensch keine Ware ist, die getauscht werden kann, kann er auch danach nicht bewertet werden, folglich kann seine Existenz auch nicht Gegenstand von wirtschaftlichen Abwägungen sein. Er ist ein davon unberührtes Subjekt, das für sich selbst Würde besitzt und, so müssen wir folgern, sittlichen Anspruch auf die lebenslängliche Bestätigung seiner Würde hat.

Die Menschenwürde befindet sich bei Kant folglich außerhalb des Reiches der Abwägung, der Nützlichkeit und der Notwendigkeit. Sie ist von ökonomischer Wertschätzung befreit. Wert und Würde des Menschen sind aufeinander bezogen und dürfen als sittliche Maxime niemals angetastet werden, selbst wenn das aus irgendwelchen Erwägungen nützlich sein sollte. Diese Sichtweise kommt in dem bekannten Kategorischen Imperativ handlungsleitend zum Ausdruck, in dem es heißt: "Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest" (ebd. S.429). Was in anderen Worten bedeutet: Mache den anderen niemals zum Objekt deiner Handlungen, nütze ihn niemals für fremde Zwecke aus, sondern achte immer und überall seine persönliche Integrität.

Sittliches Handeln verträgt sich demnach nur dann mit Nützlichkeitserwägungen, wenn der andere Mensch nicht als Mittel mißbraucht und nicht zum Objekt fremder Maßnahmen wird. Erst wenn er Subjekt seiner Geschichte bleiben darf, führt er ein Leben in Würde. Folglich kann diese ausnahmslos jedem zuteil werden, sofern er einem ihm gemäßen Platz in seiner Kultur erhält, der seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entspricht. Menschenwürde zielt deshalb immer auf integrierte Lebensformen ab, in denen der Einzelne moralische Autonomie und persönliche Freiheit besitzt, innerhalb einer sozial geordneten Welt von prinzipiell gleichen und brüderlichen Menschen. Integriert leben bedeutet danach, diesen Wert schon in den elementaren Vorsorgungshandlungen und in allen anderen Alltagshandlungen vermittelt zu bekommen, innerhalb einer Lebensform, die kulturellen Maßstäben genügt und in der mitverantwortliches Handeln die Lebensweise aller bestimmt. Seiner Würde beraubt wird jedoch der, der in Verhältnissen lebt, die Verantwortung, moralische Autonomie und persönliche Freiheit beschneiden.

Wenn wir die professionelle Pflege daran bemessen, muß sie als sozial integrative Lebensform ausgelegt sein, die sich rein ökonomischen Wertmaßstäben entzieht. Wirtschaftliche Effizienz und soziale Kontrolle müssen sich dieser Maxime beugen. Folglich drückt sich die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in einem pfleglichen Umgang mit ihren Fähigkeiten aus, für die sie selbst Verantwortung mitübernehmen und in denen sie persönliche Freiräume erfahren. Eine solche Orientierung steht dann in Gefahr, wenn die immer vorhandenen Möglichkeiten standardisierten Vollzügen weichen und die Zwischenmenschlichkeit routinierter Behandlung unterliegt. Das müssen alle Qualitätsstandards berücksichtigen und damit eine intensive Zusammenarbeit von Pfleger und Gepflegten befördern, sofern wir eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten wollen. Das erfordert Inhalte, die sich an den alltäglichen Besorgungen orientieren und Zeitvorgaben, in denen sie auch bewerkstelligt werden können. Operationalisierte Zeitvorgaben, wie sie jetzt vorgesehen sind, wirken dagegen kontraproduktiv. Sie hinterlassen Unfreiheit, Streß, innere Abwehr und letztlich bei allen Beteiligten nur Frust. Widerstände werden unnötigerweise provoziert und rauben dem Einzelnen die persönliche Verantwortung, die er zu tragen hat. Das hat schon manchen pflegebedürftigen Menschen zur Apathie verdammt und schon manchen Pfleger zur Abstumpfung gebracht.

Dieses neue Selbstverständnis professionalisierter Pflege, hat sich im letzten Jahrzehnt entwickelt. Es verursacht notwendigerweise mehr Kosten, die wir allerdings tragen müssen, wenn wir sie als menschenwürdige Dienstleistung begreifen. Sie darf dem Nützlichkeitsprinzip nicht unterworfen werden, auch wenn der zunehmend privatisierte Wettbewerb das verlangt. Der marktgerechte Umbau des Pflegebereiches darf nicht auf Kosten der Menschenwürde gehen, auch wenn das gesellschaftlich opportun erscheint und vielen Verantwortlichen nützlich ist.

Pflege als Bildung

Eine menschenwürdige Pflege ist ein Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Sie umfaßt einen vielfältigen Erfahrungsschatz, der nur in ihrem praktischen Vollzug weitergegeben und erworben werden kann. Sie hat sich mittlerweile zu einer humanen Lebensform verdichtet, an der immer mehr Menschen, zumeist unfreiwillig, partizipieren. Aber auch sie sollten Mitverantwortung übernehmen, und das können sie nur dann, wenn sie auf ein Pflegepersonal treffen, das sich ihren individuellen Bedürfnissen, ihren Lebensgewohnheiten und ihren Leiden stellt. Humane Pflege ist keine operationalisierbare Abfertigung, sondern eine verantwortungsvolle Form mitmenschlichen Zusammenseins und Zusammenarbeitens, in der Menschen persönliche Wertschätzung, Respekt und Feingefühl erfahren müssen. Nur dann ist das Pflegegeschehen eine Herausforderung für und eine Vervollkommnung von Kultur. Es gibt keinen vernünftigen Grund, auf diese humane Pflege verzichten zu wollen. Letztlich sind alle potentiell pflegebedürftig und wollen dies in einer mitmenschlichen Weise erfahren. Das wissen alle, die - aus welchen Gründen auch immer - schon einmal pflegeabhängig waren und diesen Zustand in einer würdigen Weise erfahren haben. Erst in der eigenverantwortlichen Teilhabe an den dabei notwendigen Besorgungen findet die Pflege ihre humane Bestimmung und eine menschenwürdige Form. In der täglichen Möglichkeit zum Mitvollzug wird ihr Sinn immer wieder neu vermittelt. Sie ist folglich Inbegriff des Entwicklungs- und Erneuerungsbedürfnisses des Menschen, das ihm lebenslänglich entgegengebracht werden muß. Das gilt auch dann, wenn nur noch eine innere Anteilnahme möglich sein sollte, denn auch der allmähliche Verlust der Handlungsfähigkeit ist ein Prozeß, der bis zum Tode human gestaltet werden kann. In dieser Begleitung liegt der Sinn jeder Rückentwicklung, die in dieser Sicht ein lebensnotwendiger Bestandteil einer humanen Gesellschaft sein muß.

Wir müssen es akzeptieren: auch eine deutlich eingeschränkte Handlungsfähigkeit erlaubt immer kulturgebundene Erfahrung, wozu auch die Grenzerfahrung des Lebens mit körper- lichem und psychischem Schmerz gehört, der nur dann in menschlicher Weise gelindert werden kann, wenn er mit menschlicher Zuwendung und nicht nur mit Medikamenten beantwortet wird. Das ist der Sinn eines pfleglichen Umgangs mit Krankheit, mit dem Defizit oder der Abweichung, die als kulturelle Notwendigkeiten erhebliche soziale Bedeutung haben, weil sie nur dadurch menschlich (mit-)teilbar sind. Das verlangt vom Pflegepersonal Empathie und Toleranz. Es muß sich in die Situation des anderen hineinversetzen, um dessen Würde schätzen zu können. Das ist ständige Wertschöpfung in einer humanen und lebensbejahenden Kultur. Werden also Pflegehandlungen in dieser Weise wahrgenommen, sind sie sozial verbindende Vollzüge, die bei allen Beteiligten Sinn hinterlassen. Darin gründet die institutionelle und die persönliche Verantwortung, die ein geglücktes Zusammenleben mit pflegeabhängigen Menschen ermöglicht.

Die Art und Weise wie der Mensch behandelt wird, entscheidet demnach auch in der Pflege darüber, ob Lebensqualität spürbar wird. Zu dieser Lebensqualität gehört natürlich auch eine optimale Hilfsmittelversorgung, ein bestimmtes Repertoire an handwerklichen Fertigkeiten, aber insbesondere ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich auf die Perspektive des anderen auch einlassen zu wollen. Zu einem menschenwürdigen Umgang gehört aber auch eine gegenseitige Verständigung über das was getan und über das was vermittelt werden soll, selbst dann, wenn die verbalen Möglichkeiten keine Rolle (mehr) spielen und die Verständigung über körperliche Anzeichen geregelt werden muß. Jede Pflegehandlung bietet dazu Möglichkeiten, weil sie immer körperliche Berührung ist, über die der andere Mensch Mitteilungen erhält, auf die er wieder mit körperlichen Anzeichen reagiert, die sein Einverständnis oder seine Abwehr signalisieren. Mit den Mitteln des Körpers zu kommunizieren, braucht viel Zeit und auch Räume, die von Ruhe und Konzentration gekennzeichnet sind. Ein Handtuch, das sich dem Intimbereich nähert und ankündigt, daß nun Handlungen folgen, die bedeutungsvoll sind, wird nur dann kommunikativ realisiert, wenn der andere in seiner Aufnahmebereitschaft und Aufnahmegeschwindigkeit wertgeschätzt wird. Folglich muß die Berührung so vollzogen werden, daß sie in eine eigenverantwortliche Mithilfe einmünden kann. Solche zwischenkörperlichen "Absprachen" müssen praktisch ausgehandelt werden, um korrespondieren zu können. Nur dann versteht der Berührte, daß er z.B. seinen Po heben soll und davon ausgehen kann, daß ihm nichts Unerwünschtes geschieht.

Berührungs-Kultur hinterläßt positive Gefühle und immer auch neue Verständigungsmöglichkeiten, sofern sie mehrmals täglich stattfindet und zu einer lebenstragenden Erfahrungsmöglichkeit geworden ist. Dann werden menschliche Grunderfahrungen im kulturellen Erbe verankert und auch existentielle Grenzerfahrungen vermittelt. Und daran sind schon viele Pflegerinnen und Pfleger menschlich gereift. Warum sollen wir auf diese Erfahrungen verzichten? Sie gehören zum Spektrum des Lebens und haben deshalb darin ihren Sinn. Sie entfernen zu wollen, ist unsinnig, zudem sie niemals zu verhindern sind, solange das Zusammenleben von Menschen Überlebensrisiken birgt. Das sollte vor allem jenen zu denken geben, die in der Existenz von Leid nur das Negative sehen und es ausmerzen wollen. Das Bestehende transzendieren zu können, muß maßgebliche Erfahrungsgrundlage des Menschen bleiben, um sein Handlungsrepertoire der Mitmenschlichkeit bewahren zu können. Das ist fundamental für den Erhalt gemeinschaftlichen Lebens.

Eine Qualitätsverbesserung menschlichen Zusammenlebens beinhaltet, daß allen Menschen, ohne Vorbehalte, menschenwürdige Lebensformen zur Verfügung gestellt bekommen, denn "keiner kann die Würde eines Mitmenschen achten, ohne dessen Leben als bedeutsam zu erachten für das Leben der Menschheit. Und weder ein humanes Leben noch das biologische Überleben der Menschheit sind zu denken und zu sichern ohne Achtung vor der Würde jeder menschlichen Person" (Schönberger 1990, S.73).

Literatur

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Singer, P.: Praktische Ethik. Stuttgart 1984

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Der Autor

Dr. Wolfgang Praschak, Studium der Sonderpädagogik, Schwerpunkt Körperbehindertenpädagogik; Diplomstudium Sonderpädagogik. Aufbau einer Abteilung für schwertmehrfachbehinderte Kinder an der Körperbehindertenschule in Mössingen/Tübingen. Seit 1979 Akademischer Rat an der Universität Hannover, Fachbereich Erziehungswisenschaften I, Lehrgebiet Allgemeine Behindertenpädagogik.

Universität Hannover

FB Erziehungswissenschaften I

Bismarckstraße 2

D-30713 Hannover

Quelle:

Wolfgang Praschak: Abschied von der Menschenwürde!? - Ein Essay zur Verschlechterung der Lebensqualität von dauerpflegebedürftigen Menschen

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 6/98; Reha Druck Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 18.07.2005

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