Der gesellschaftliche Wandel

und die Notwendigkeit einer wertgeleiteten Heilpädagogik in der Erziehung von Menschen mit Behinderungen

Autor:in - Urs Haeberlin
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/2000, S. 40-48 Thema: Die Kultur der Vielfalt Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (4/5/2000)
Copyright: © Urs Haeberlin 2000

1. Die neue Herausforderung

Das Bildungsrecht von Menschen mit schweren Behinderungen wird in unserer Kultur immer wieder in Frage gestellt. Fehlendes Bildungsrecht von Behinderten gefährdet in der Regel auch ihr Lebensrecht. Dies hat sich in der europäischen Kulturgeschichte immer wieder manifestiert. Heute verstärkt sich erneut eine Denkweise, die für das Bildungs- und Lebensrecht insbesondere geistig Behinderter verhängnisvoll werden kann. Bereits werden ethische Argumente dafür gesammelt, dass es ein Recht auf Tötung von Säuglingen mit Behinderungen auch nach der Geburt geben soll (vgl. z.B. Antor; Bleidick 1995, 2000).

Heilpädagogik ist in ihrem ethischen Grundsatz zum wertorientierten Handeln herausgefordert, will sie sich nicht an der schon voraussehbaren Barbarei der Zukunft - gentechnologisch ermöglichte Züchtung Erwünschter und Eliminierung Unerwünschter - mitschuldig machen.

2. Ausgrenzung behinderter Menschen als Teil unserer Kultur

Ist es ein Wertezerfall, welcher zur Gefahr für Menschen mit schweren Behinderungen wird? Die These des Wertezerfalls halte ich nur für teilweise zutreffend. Zwar lässt sich ein Zerfall fester Werte nicht abstreiten. Aber unsere Kultur war kaum je von Werten geprägt, welche die Solidarität mit gebrechlichen, ästhetisch entstellten und körperlich oder geistig leistungsschwachen Menschen dauerhaft abgesichert hätten (vgl. Haeberlin 1996, Bleidick 1999). Schon das Humanitätsideal der klassischen Antike war gegenüber Schwachen und Behinderten elitär. Menschen mit Behinderungen waren in der Kultur der Griechen und der Römer Opfer einer ungehemmten Selektionsmoral. Bis auf wenige Ausnahmen wurde ihnen das Recht auf Leben abgesprochen. - Viele spätere neuhumanistische Strömungen unserer Kulturgeschichte, auch die vielbewunderte deutsch-klassische Epoche der Goethezeit, griffen auf das Humanitätsideal der klassischen Antike zurück. Wen soll es da wundern, dass europäischer Humanismus immer mit der latenten Tendenz zur Ausgrenzung Behinderter belastet blieb?

Die Christianisierung hat die europäische Kultur stark beeinflusst. Aber sie setzte der Ausgrenzung von Menschen mit schweren Behinderungen kein Ende. Es haben sich in der christlich geprägten Kultur sogar neue und bis in unsere Zeit wirksame Vorurteile über Behinderte und Entstellte gebildet und verfestigt (vgl. Hoyningen-Süess; Amrein 1995). Man kann mit Kobi von der "Verquickung des Abnormen und Anomalen mit dem Bösen, und zwar bis hin zur Dämonisierung des gebrechlichen Kindes", von der "Verquickung der Ursachenfrage mit der Schuldfrage" und von der "Projektion der Ursache in den transzendenten Bereich" sprechen (Kobi 1983, 214f.). Beispielsweise lässt sich nachweisen, dass Luther mit großer Überzeugungskraft den Aberglauben von den "Wechselbälgen" verbreitete. Dieser meint, dass behinderte Neugeborene heimlich vom Satan ausgewechselt worden seien (vgl. Kobi 1983, 206f.).

Im 17. Jahrhundert kündigte sich ein Umbruch zur rationalistisch geprägten Kultur der Moderne an. Der Rationalismus drückte sich zunehmend in einem neuen pädagogischen Denken aus. Es war von der Hoffnung beflügelt, dass man mit rational geplanten Bildungsmethoden aus allen Kindern vernünftige und gesellschaftlich nützliche Erwachsene "machen" könne. Wie aber sollte dieser Schritt zu Vernunft und Nützlichkeit ein Schritt zum Wert des Bildungs- und Lebensrechts von Menschen mit einer schweren Behinderung sein? Insbesondere dann, wenn die Behinderung dem "Vernünftigwerden" oder dem "Nützlichwerden" im Wege steht? - So brachte auch der utilitaristische Rationalismus der Moderne nicht den Wertewandel, auf den Behinderte angewiesen wären.

Daneben verhinderte weiterhin religiöser Fundamentalismus den entscheidenden Wertewandel. Dazu ein Beispiel unter anderen: Der berühmte pietistische Pädagoge August Hermann Francke gilt zwar manchenorts als Pionier der Heilpädagogik - seine pietistische Pädagogik hat in vielen Heimen Spuren hinterlassen, aber er hat Kinder durch die Brille seiner Auslegung der Geschichte vom Sündenfall bewertet. Kinder und Jugendliche mit abweichendem Verhalten erscheinen durch diese Brille generell als "verdorbene Wesen". Kinder, die sich mit pädagogischen Mitteln wie Strenge und Strafe nicht "verbessern" lassen, erhalten das Attribut der unverbesserlichen "Verdorbenheit". Dass unerwünschtes Verhalten von Kindern nicht nur Zeichen von Verdorbenheit ist, sondern etwas mitteilen will, ist durch diese Wertebrille kaum zu erkennen. Doch gerade solches zu sehen, wäre für den Umgang mit behinderten Kindern zentral.

Als pädagogische Pioniertat gilt die Entdeckung der spontanen, natürlichen Entwicklung des Kindes. Sie geht auf den berühmten Philosophen Rousseau zurück. Sein pädagogisches Credo war die Absage sowohl an den rationalistischen Machbarkeitswahn als auch an religiös verpackte Zurechtbiegungswünsche. Aber auch dies brachte nicht den Wertewandel zugunsten Behinderter. Mit der Vorstellung von Natürlichkeit und Selbstentfaltung näherte sich schon Rousseau einer biologistischen und selektionistischen Denkweise. Die negativen Auswirkungen auf Behinderte sollten sich erst im 20. Jahrhundert in letzter Schärfe zeigen. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Kindern mit schweren Behinderungen von einzelnen deutschen Reformpädagogen unter ausdrücklicher Berufung auf Rousseau der Lebenswert abgesprochen. Der Schritt zu rassistischen Programmschriften wie Bindings und Hoches "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" (Leipzig 1920) war da schon angedeutet.

Mit diesem kurzen Überblick habe ich die mehrfache Verankerung von Behindertenfeindlichkeit in unserer Kulturgeschichte und in unserem pädagogischen Denken angedeutet. Ihre Verknüpfung mit extremem Rassismus konnte im 20. Jahrhundert auf dem Nährboden einer Wirtschaftskrise zur beispiellosen Massenvernichtung von Menschen mit Behinderungen führen. Nicht einmal die professionelle Behindertenarbeit konnte damals einen Hort des Widerstandes darstellen, sondern sie passte sich teilweise der behindertenfeindlichen Rassenlehre an. Als Beispiel erwähne ich den Aufruf des Gehörlosenlehrers Paul Ruckau in der Zeitschrift "Die deutsche Sonderschule"1934: "Für die Betreuung behinderter, aber für das Volksleben noch aussichtsvoller Schüler haben wir in angemessener Form verantwortungsbewusst zu wirken; das völlig Unwerte auszumerzen verlangt die Selbsterhaltungspflicht der Nation. Darin liegt die schwere Verantwortung aller Sonderschullehrer dem Vaterland gegenüber." (Ruckau 1934, zitiert nach Möckel 1991, 87)

3. Die Entwicklung seit 1945 bis zur aktuellen Lebenswertdiskussion

Als 1945 Europa in Trümmern lag und der Wiederaufbau begann, war man erlöst. Viele von uns waren der Überzeugung, dass nun eine moralisch bessere Welt beginnen würde. Wir glaubten uns vom Wahn einer "Verbesserung" der Welt durch Beseitigung von Behinderten befreit. Endlich schien der Begriff des "unwerten Lebens" aus unserem Wortschatz gestrichen.

In Wirklichkeit aber setzte sich im Verborgenen die seit Jahrtausenden in unserer Kultur verankerte Tendenz zur Ausgrenzung Behinderter fort. Erst nach Jahrzehnten allerdings wurden wir dessen gewahr. Und unsere Hoffnungen zerbrachen jäh, als wir schließlich in den 80er-Jahren realisierten, wie von angesehenen Ethikern behinderten Menschen das Recht auf Leben schon längst wieder aberkannt wird. Die unverhohlene Offenheit und die radikale Argumentation etwa eines Peter Singer (1984) bewirkte bei Behinderten und Behindertenhelfern zunächst einen Schock.

In den Nachkriegsjahren des Wirtschaftswunders hatten wir weder Zeit noch Lust gehabt, in der Welt neue behindertenfeindliche Tendenzen aufzuspüren. Wir hatten an die Erfolge der Marktwirtschaft geglaubt, nicht nur an den technischen und materiellen, sondern auch an den moralischen Fortschritt. Wir hatten den Erfolg der wirtschaftlichen Leistung mit einer moralischen Gesundung der Menschheit verwechselt. Wir waren damals von der amerikanischen Erfolgsstory kritiklos beeindruckt. Wir waren in einer unglaublichen Bildungseuphorie. Diese basierte zum Teil auf dem Leistungswettstreit mit dem kommunistischen Feind. Wir Bildungsfachleute waren in den 60er Jahren der Überzeugung, dass es dank hoher Investitionen in das Schulwesen und die Bildungstechnologien wirtschaftlich immer in der gleichen Weise aufwärts gehen werde. Wir erkannten damals die Gefahren kaum, die darin lauerten, dass die pädagogischen Reformen wieder einmal einseitig auf eine wirksamere Förderung der intellektuellen Leistungsfähigkeit abzielten.

Erst jetzt im Rückblick beginnen wir zu erkennen, dass der große Aufschwung in den 60er Jahren neuer Höhepunkt eines rationalistischen Irrglaubens war. Es war der in unserer Kulturgeschichte immer wiederkehrende Wahn, dass alle Kinder und Jugendlichen mit den "richtigen" Bildungsmethoden und Unterrichtstechnologien "intelligenter", "leistungsfähiger" und "gesellschaftlich nützlicher" gemacht werden können und müssen. So war es der Zeitgeist selbst, welcher dem Utilitarismus in der modernen Form des Präferenzutilitarismus, und damit auch der erneuten Entwertung von "nicht-leistungsfähig-machbaren" Behinderten, den Weg geebnet hatte.

Vom Wirtschaftswunder und von falschem Fortschrittsglauben geprägt war auch die rasante Entwicklung des Sonderschulwesens für behinderte Kinder. Auch die Heil- und Sonderpädagogik drohte vor lauter leistungsoptimierendem Organisieren, Differenzieren und Entwickeln von Unterrichtstechniken zu vergessen, dass nicht jeder Mensch nach dem Maßstab der Normalität "vernünftig", "nützlich" oder "ästhetisch perfekt" gemacht werden kann. Deshalb wurde die drohende Gefahr der erneuten Entwertung zumindest von Geistig- und Mehrfachbehinderten auch von manchen Heil- und Sonderpädagogen während vieler Jahre nicht wahrgenommen.

1968 deuteten die Revolten einer Minderheit von Studierenden erstmals auf einen gesellschaftlichen Wandel. Dieser wurde aber erst gegen Ende der 70er Jahre als ein neues Klima der Ratlosigkeit allgemein sichtbar. Eine zunehmend schwieriger werdende Wirtschaftslage nahm großen Teilen der Bevölkerung den Glauben an fortschreitende technische Machbarkeit und rationale Weltbeherrschung. Und so zeichnete sich wieder einmal das Ende einer Hochkonjunktur übertriebener, rationalistischer Machbarkeitspädagogik ab. Dies brachte auch Bewegung in die Strukturen der Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche. Der Zweifel an der Organisierbarkeit aller pädagogischen Prozesse machte die organisatorische Ausdifferenzierung, Separierung und Leistungshomogenisierung im Sonderschulwesen suspekt. So nahm im Verlaufe der 80er Jahre der Trend zu, bisher "fortschrittlich" getrennte Sonderschularten wieder zusammenzuführen und die Trennung der Sonderschulen von der Regelschule allgemein in Frage zu stellen. "Integration statt Separation" ist zum Schlagwort der letzten beiden Jahrzehnte des zwanzigsten Jahrhunderts geworden.

Aber als Spiegel der gesellschaftlichen Widersprüche sind auch die Motive zur Aufhebung der Sonderschule und zur Integration widersprüchlich: Auf der einen Seite sind es die Hoffnungen einer neuen pädagogischen Bewegung, die sich Integrationspädagogik nennt, auf den grundlegenden Wertewandel - hin zu einer neuen Menschlichkeit; auf der anderen Seite sind es Hoffnungen einer neuen marktwirtschaftlichen Bewegung auf Einsparungen von Mehrkosten für die Bildung wenig oder gar nicht produktions- und konsumationskräftiger Menschen. So zeigt sich zur Wende ins neue Jahrhundert erneut eine Situation mit ungewissem Ausgang für das Schicksal Behinderter. An einer für das Recht von Behinderten auf Bildung und Lebensqualität vielversprechenden, neuen pädagogischen Bewegung vorbei haben sich wieder gesellschaftliche Tendenzen zur Ausgrenzung und zur lebensbedrohlichen Entwertung von Menschen mit schwerer Behinderung ausgebreitet.

Wie konnte dies trotz der schrecklichen Erfahrungen im 20. Jahrhundert geschehen? - Meines Erachtens ist die neue Tendenz zur Entwertung von behindertem Leben das folgerichtige Ergebnis von Wandlungen in unserer marktwirtschaftlichen Gesellschaft im Verlaufe der letzten Jahrzehnte. Seit dem wirtschaftlichen Aufschwung in den 60er Jahren mussten wir in wenigen Jahrzehnten unser Leben, unsere Motive, unsere Freuden und Hoffnungen an die in absurde Dimensionen beschleunigte Produktherstellung und -vermarktung anpassen. Produkte werden in zunehmender Geschwindigkeit und Masse ver- und gekauft; und in zunehmend verkürzter Zeit wird das Angebot ausgewechselt und sucht wieder Konsumenten. Dies hat in uns den Glauben entstehen lassen, wir seien die autonomen Subjekte, welche sich zwischen einer zunehmenden Vielfalt von Angeboten frei entscheiden. Im Verlaufe von nur vier Jahrzehnten hat sich in uns der Wahn verfestigt, wir kämen zunehmend in den Besitz von Freiheit zur individuellen Wahl. Es bezieht sich längst nicht mehr nur auf materielle Produkte, sondern auch auf Dienstleistungen, auf Ideen, auf Weltanschauungen, auf Werte. So hat sich die Meinung verfestigt, wir könnten in Freiheit unsere wechselnden, individuellen Wünsche in materieller, ideeller und emotionaler Hinsicht optimal und fortlaufend neu befriedigen.

Die Triebfeder für den zunehmend raschen Wechsel an Angeboten ist marktwirtschaftlicher Art. Die beschleunigte Vermarktung ermöglicht berufliche Arbeit und weiteres Wirtschaftswachstum. Wenn die Mehrheit von uns nicht mehr als Käufer in beschleunigtem Tempo funktionieren würde, stünde die Marktwirtschaft vor dem Zusammenbruch. Und mit uns Käufern funktioniert es, weil wir die Illusion der freien Wahl als menschliches Grundbedürfnis genießen. Für diese Freiheitsillusion haben wir allerdings auch einen Preis bezahlt: die Absage an fast alle dauerhaften moralischen Verbindlichkeiten und gemeinsamen Werte. Dies lässt uns offen, neugierig, kauflustig für immer wieder ändernde Angebote an Waren, Ideen und Weltanschauungen werden. Wenn wir uns aus dieser Vermarktungsfalle befreien könnten, würde sich uns das Gefühl der Freiheit als kaum ertragbare Illusion entlarven. Wir müssten unseren Freiheitswahn als zunehmende Unfreiheit unter dem Zwang der Vermarktung erkennen.

Der so charakterisierte Wandel erklärt allerdings noch nicht ausreichend die neuen Tendenzen zur Abwertung von Behinderten. Hierzu ist ein Weiteres zu bedenken: Unsere Illusion der Freiheit zur Wahl benötigt als Grundlage die gesellschaftliche Ungleichheit. Der Soziologe Peter Groß hat dies in seinem Buch "Die Multioptionsgesellschaft" (1994) plastisch beschrieben. Eine wichtige menschliche Triebfeder für die Beschleunigung der Vermarktung basiert auf Ungleichheiten im Kaufpotential. Der Glaube, in Freiheit wählen zu können, fördert das Motiv der Kaufkräftigen, die neuesten und meistens auch noch teuersten Angebote kaufen zu können. Es ist in der Regel nur den Reichen möglich, dieses Motiv optimal zu befriedigen. Aber ein großer Teil der Andern strebt auch danach. So wird das vorerst exklusive Angebot für jene mit mittlerer Kaufkraft verbilligt und die Menge erhöht, um es schließlich zum Massenangebot werden zu lassen, das auch ärmeren Menschen zugänglich wird. Das vorerst Teure und individuell Erscheinende wird zunehmend als billige Massenware produziert, während mit neuen Exklusivitäten für die Reicheren nachgezogen wird. So erhält sich auch bei den weniger Reichen der Glaube daran, in Freiheit das wählen zu können, was auch den Reichen möglich ist. Aber auch die statistisch schon zu den Armen Zählenden leben vom Motiv, sich noch durch Wahlfreiheiten von den Allerärmsten abzugrenzen. So kann es zum immer rascher ablaufenden Kreislauf vom zunächst exklusiv erscheinenden Angebot bis zum Billigstangebot kommen.

In einer Kurzformel kann man zusammenfassen: Die gewandelte Form der Marktwirtschaft ist auf die Differenz der Kaufkraft angewiesen. Sie ist aber nicht auf Menschen angewiesen, welchen kein Potential zur Erarbeitung von Kaufkraft zugeschrieben wird. Zu dieser Gruppe gehören Menschen mit schweren Behinderungen. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung daran glaubt, dass man durch eigene Leistung Kaufkraft und Wahlfreiheit erreichen kann und muss, dann sinkt für diese Mehrheit der Wert von Menschen, denen dies für alle andern sichtbar nicht möglich ist. Dies wird dann auch bald dazu führen, dass nicht nur die fehlende Kaufkraft von Behinderten, sondern auch die gesellschaftlichen Mehrkosten für Behinderte in den Abwertungsprozess einbezogen werden. Der Gedanke, dass man sich der nicht kaufkräftig machbaren Menschen zu entledigen habe, am unauffälligsten und moralisch saubersten schon durch vorgeburtliche, selektive Maßnahmen, entspricht so gesehen dem Zeitgeist und ist kein Hirngespinst einiger Philosophen.

4. Die Unterstützung des Zeitgeistes durch die philosophische Ethik

Wissenschaft ist ein Teil des gesellschaftlichen Lebens. Es erstaunt deshalb nicht, dass in der Philosophie Utilitarismus wieder in Mode gekommen ist. In der klassischen utilitaristischen Ethik gelten Handlungen als moralisch gut, wenn sie die Vermehrung des Glücks und des Nutzens von Menschen zur Folge haben (vgl. Wolf 1994). Die besondere Position der heutigen präferenz-utilitaristischen Ethik kann wie folgt zusammengefasst werden (vgl. Singer 1984): Es muss versucht werden, Glück möglichst vielen Menschen zuteil werden zu lassen. Die vorhandenen Ressourcen lassen aber eine Optimierung des Glücks aller Menschen nicht zu. Einige der Menschen, welche die Ressourcen zu sehr beanspruchen, müssen deshalb ausgeschlossen werden. Es sind diejenigen, welche nicht über ein Minimum von Fähigkeiten verfügen, die für die menschliche Spezies typisch sind. Gemäß Präferenzutilitarismus sind dies Intelligenz, Explorationsdrang, Selbstbewusstsein, Zeitgefühl und sprachliche Kommunikationsfähigkeit. Wer diese Merkmale nicht in einem Minimalmaß zeigt, hat gemäß Präferenzutilitarismus nicht den Status einer "Person". Wer nicht "Person" ist, hat keinen Anspruch auf Glück und somit auch keinen Anspruch auf Leben. Ein solches Wesen steht dem Glück anderer Menschen im Wege. Hauptsächliches Ziel dieser negativen Präferenz sind die schwer behinderten Säuglinge, deren Beseitigung als moralisch richtig beurteilt wird. Die Entwertung von Menschen mit schwerer Behinderung zu Nicht-Personen gilt innerhalb dieser ethischen Argumentation nicht als unmoralisch.

Falls sich Heilpädagogik für präferenz-utilitaristische Ethik entscheiden müsste, käme sie um eine Entscheidung bezüglich der Grenze zwischen Schädigungen, die zum Leben berechtigen, und solchen schwerer Art, die den Schwangerschaftsabbruch, das Töten oder die medizinische Hilfeverweigerung rechtfertigen, nicht herum. Sie müsste sich zwingend auf die Frage nach dem Lebenswert von Schwerbehinderten einlassen. Denn aus der Sicht dieser Ethik gilt allein das rational überzeugende Argument. Die Unantastbarkeit behinderten Lebens lässt sich mit rationalen Argumenten allein nicht begründen. Deshalb bricht der Präferenzutilitarismus mit diesem Tabu.

Präferenz-utilitaristische Ethik ist Selektionsethik. Sie wird heute in vielen Ländern als Begründungselement für die Lockerung des Euthanasie-Verbots benützt. Ihre Argumentationsfigur unterstützt auch den in vielen europäischen Ländern zu beobachtenden Trend zur gesetzlich verankerten Zwangssterilisation von sog. "urteilsunfähigen" Menschen mit geistiger Behinderung.

5. Heilpädagogik als Werthaltung

Das Wort "Postmoderne" ist heute in aller Munde. Es heißt, in unserem "postmodernen" Zeitalter sei es mit den sog. "großen Erzählungen" vorbei. Damit ist gemeint, man habe die großen Weltanschauungen und Wertesysteme endgültig hinter sich gelassen. Und so wird gefolgert, man müsse sich auf die Vielfalt der sich andauernd wandelnden Werte einstellen.

Vor solchem Hintergrund etabliert sich in den Bereichen von Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialarbeit usw. eine Zunft von Anbietern. Diese verkaufen Ersatz dafür, was wir in den alten "großen Erzählungen" nicht mehr finden dürfen. Sie bieten uns von Verbindlichkeiten und Sicherheiten alter Art entledigten Menschen Ideen, Dienste und sichere Urteile zum Kauf an. Sie geben sich überzeugende Namen wie "Institutionenentwickler", "Qualitätskontrolleure", "Institutionenberater", "Supervisoren" und "Super-Super-Visoren". Sie alle ziehen aus dem Ende der "großen Erzählungen" Nutzen. Ihr Erfolgsrezept liegt in der Vermarktung von beschleunigt wechselnden Angeboten. Sie alle leben davon, dass uns der Verlust an "großen Erzählungen" orientierungslos und unsicher macht. Sie profitieren von unserer Illusion, Ersatz für verlorene Verbindlichkeiten lasse sich im kostengünstigen "Multipaket" in immer neuen Variationen kaufen. Sie sorgen für die Erhaltung unserer Konsummentalität, indem sie uns die Wandelbarkeit aller Werte suggerieren, so unsere Unsicherheit aufrechterhalten, ihr Angebot an "Entwicklung", "Qualitätskontrolle", "Beratung", "Supervision" zum notwendigen Produkt werden lassen und als Ersatz für unsere verlorene, wertgeleitete eigene Sicherheit unentbehrlich machen. Wer nimmt da noch das Wagnis auf sich, durch wertgeleitete Eigenentscheidung sich an einer der totgesagten "großen Erzählungen" zu orientieren und vielleicht einen Fehler zu machen? "In" ist, wer die Verantwortung auf die neuen Zünfte der "Multioptionsgesellschaft" durch Konsum ihrer Dienste abschieben kann!

Aber wir sollten uns Bedenkzeit nehmen und uns Rechenschaft ablegen: In dieser nach dem Gesetz des beschleunigten Verkaufs funktionierenden "Multioptionsgesellschaft" hat sich auch eine Entwicklung angebahnt, welche nicht nur Würde und Selbstbestimmung von behinderten Menschen, sondern auch deren Lebensrecht tangiert. Es gilt, die Absurdität der neuen "Normalität" zu erkennen. Wenn wir so bedenkend innehalten, werden wir merken, dass die Delegation von Wertentscheidungen an Ideenverkäufer die perfideste Illusion von individueller Wahlfreiheit ist. Es gilt zu erkennen, dass die Ausverkaufsmentalität im Wertebereich jederzeit auch wieder den Grundanspruch der Heilpädagogik außer Kraft setzen kann, nämlich dass ausnahmslos alle Menschen Anspruch auf Bildung und Lebensqualität haben sollen.

Wir kommen um die persönliche, wertorientierte Entscheidung zwischen Anpassung oder Widerstand nicht herum. Eine ganz persönliche Resistenz gegenüber der Ausverkaufsmentalität im Wertebereich entspricht zwar nicht dem beschriebenen Zeitgeist, ist aber der einzige Hoffnungsschimmer für die Erhaltung von latent gefährdeten Grundwerten wie Lebensrecht für jeden Menschen, Gleichwertigkeit aller Menschen bei extremster individueller Verschiedenartigkeit und unverlierbare Würde jedes Menschen.

Unsere persönliche Resistenz gegenüber dem Zeitgeist basiert allerdings auf einem Wagnis. Dieses besteht darin, eine Beschränktheit der Rationalität ethischer Argumente zu behaupten und in jeder Wertentscheidung den nicht ausschließlich rational begründbaren Glaubenskern anzuerkennen. Es ist deshalb ein Wagnis, weil die Geschichte gezeigt hat, dass sowohl einseitige Rationalität als auch einseitige Irrationalität zu negativen Folgen führen kann.

Der rational nicht argumentativ begründbare und - das ist meine Überzeugung - auch nicht argumentationsbedürftige Kern einer wertgeleiteten Heilpädagogik besteht im Glauben daran, dass in jedem Mitmenschen, auch wenn er von Fach- und Nicht-Fachleuten als "schwer" oder gar "schwerst" behindert bezeichnet wird, eine einmalige Ganzheit zur Entfaltung bestimmt ist und nicht durch medizinisch-technisches Know-how zerstört werden darf.

Dieser Glaube enthält auch den Grundsatz des Rechtes jedes Menschen auf Erziehung, Bildung und Arbeit. Selbst die schwerste Behinderung ist kein Grund zur Aufhebung dieses Rechts. Allerdings sind die Erziehungs-, Bildungs- und Arbeitsbegriffe gesellschaftlich so normiert, dass sie unsere Gesellschaft auf einen Teil von schwer Behinderten nicht anzuwenden weiß. Dies ist jedoch kein Nachweis der Erziehungs-, Bildungs- und Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit schwerer Behinderung, sondern lediglich ein Hinweis auf die partielle Integrationsunfähigkeit unserer normierten Gesellschaft (vgl. Jakobs 1997, Reissel 2000).

So gesehen wird Heilpädagogik, bzw. insgesamt "Behindertenarbeit", in ihrer wertorientierten Grundlegung zu einer durch Ausbildung allein nicht machbaren menschlichen Haltung (vgl. Haeberlin 1999b). Es mag für manche "Modernisten" und "Postmodernisten" antiquiert wirken, dass ich für die Heilpädagogik der Zukunft die ethische Grundhaltung in so hoher Priorität sehe. Postulate wie "Charakterbildung", "Pädagogik des Vorbildes" und ähnliches haben seit den sechziger Jahren den Beigeschmack der Unwissenschaftlichkeit und des Nicht-Rationalen erhalten. Es ist ein Wagnis, gerade die Werthaltung für die Heilpädagogik in höchster Priorität zu fordern.

Das Wagnis besteht insbesondere auch darin, dass die angedeutete Werthaltung die sehr hohe Forderung an uns stellt, existentielle Grundwidersprüche aushalten zu müssen. Wir können uns nämlich nicht davor drücken, den Widerspruch zwischen Realitäten gesellschaftlicher Unmenschlichkeit und Visionen der Menschlichkeit aufzuarbeiten und auszuhalten. Denn der solidarisierende Wert der Gleichwertigkeit aller Menschen bei unterschiedlichsten, zum Teil im Produktionsprozess nicht verwertbaren Leistungspotentialen steht im grundsätzlichen Widerspruch zum Zweck einer Konsum- und Wachstumsgesellschaft. Der Grundwiderspruch darf nicht von der naiven Hoffnung verdeckt werden, gesellschaftliche Widersprüche würden sich irgendwie schon harmonisieren. Glaube an gesellschaftliche Harmonie ist immer wieder von politischen Verführern als Mittel zu ihren Zwecken genutzt worden. Wertgeleitete Heilpädagogik darf solchen Verführungen nicht erliegen. Sie muss mit dem Wissen verknüpft bleiben, dass der Zwang zum Aushalten des Widerspruchs zwischen Realitäten gesellschaftlicher Unmoral und ethischen Visionen ein Wesensmerkmal des Menschseins in der Moderne ist. Es verlangt viel von uns ab, uns damit abzufinden, uns Menschen als durch gesellschaftliche Widersprüche deformierte Wesen anzuerkennen (vgl. Haeberlin 1999e).

6. Schluss

Unsere vorbelastete Kultur vermag Behinderten auch heute nur schwer eine Umwelt zu bieten, die ihnen zugleich Mitwelt und Heimat (die Unterscheidung ‚Umwelt-Mitwelt-Heimat' stammt von Paul Moor) sein kann (vgl. Haeberlin 2000). Behinderte treffen auf eine gesellschaftliche Umwelt, in welcher erfolgreiches und damit positiv gewertetes ‚normales' Menschsein durch Abgrenzung von Schwachen, Auffälligen, Nicht-Leistungsfähigen, Behinderten geschieht. Dies führt immer wieder zur Abwertung und damit zu latenten Tendenzen der Entwürdigung von Menschen mit Behinderung.

Würde, Selbstbestimmung und sogar Lebensrecht von Menschen mit schwerer Behinderung sind bedroht, solange der "normal leistungsfähige" Mensch das gesellschaftliche Leitbild darstellt. Die Erhaltung und Verbesserung von schützenden Lebensräumen für Menschen mit schweren Behinderungen bleibt eine wichtige Aufgabe. Leitziel aller Verbesserungen muss ihre Selbstbestimmung und Würde als gleichwertige Partner und Mitbürger sein. Im Hinblick darauf ist es unsere Pflicht, uns dem geltenden Wert der "Normalität" zu widersetzen und die Sisyphus-Arbeit am Wandel der Werte in unserer Kultur auf uns zu nehmen.

Die unseligen Debatten zur präferenzutilitaristischen Ethik haben uns den Blick dafür geschärft, dass Intelligenz und wissenschaftliches Renommée nie Garanten für die ‚richtigen' Werte sind. Deshalb mein dringender Aufruf: Lassen Sie sich in Ihrem Engagement für Selbstbestimmung, Würde und Lebensrecht behinderter Menschen von keinem scharf gedachten Argument beirren! Es gibt Wert- und Sinnfragen, die jenseits des "Intellekts" und seiner Argumente verankert sind! Dazu dürfen wir stehen! Aber gleichzeitig müssen wir die Gefahr jedes Abgleitens ins Anti- und Irrationale im Auge behalten. Ein Bekenntnis zur wertgeleiteten Heilpädagogik ist auch ein Bekenntnis zu den Grundwidersprüchen des Menschseins. Es gibt verschiedene Wege, unsere Grundwidersprüche zu ertragen. Gesellschaftlich bedeutend sind Wege, die zu einer Kultur der Solidarität führen und zur Umsetzung in die Tat. Das wäre ein Weg, der nie ein Ende haben wird. Ich wünsche Ihnen dafür weiterhin Tatkraft, Ausdauer, Leidenschaft - und immer wieder die notwendige Gelassenheit und Heiterkeit.

Literatur:

Antor, G., Bleidick, U.: Behindertenpädagogik als angewandte Ethik. Stuttgart, Berlin und Köln 2000.

Antor, G., Bleidick, U.: Recht auf Leben - Recht auf Bildung. Aktuelle Fragen der Behindertenpädagogik. Mit Beiträgen von Urs Haeberlin, Reiner Seifert, Otto Speck und Ansgar Stracke-Mertens. Heidelberg 1995.

Binding, K., Hoche, A.: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920.

Bleidick, U.: Allgemeine Behindertenpädagogik. Band 1 der "Studientexte zur Geschichte der Behindertenpädagogik". Neuwied 1999.

Groß, P.: Die Multioptionsgesellschaft. (edition suhrkamp 1917) Frankfurt a.M. 1994.

Haeberlin, U.: Heilpädagogik als wertgeleitete Wissenschaft. Ein propädeutisches Einführungsbuch in Grundfragen einer Pädagogik für Benachteiligte und Ausgegrenzte. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 1996.

Haeberlin, U.: Zum Menschenbild in der Körperbehindertenpädagogik. In: Bergeest, H.; Hansen, G. (Hrsg.): Theorien der Körperbehindertenpädagogik. Bad Heilbrunn 1999a. 37-48.

Haeberlin, U.: Heil- und sonderpädagogische Lehrerbildung - Wozu eigentlich? In: Heimlich, U. (Hrsg.): Sonderpädagogische Fördersysteme. Auf dem Weg zur Integration. Stuttgart 1999b. 129-146.

Haeberlin, U.: Heilpädagogische Anthropologie. In: Bundschuh, K.; Heimlich, U.; Krawitz, R. (Hrsg): Wörterbuch Heilpädagogik. Bad Heilbrunn 1999c. 18-20.

Haeberlin, U.: Ethik in der Heilpädagogik. In: Bundschuh, K.; Heimlich, U.; Krawitz, R. (Hrsg): Wörterbuch Heilpädagogik. Bad Heilbrunn 1999d. 71-76.

Haeberlin, U.: Das Menschenbild für die Heilpädagogik. 4. Auflage. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 1999e.

Haeberlin, U. (Hrsg): Paul Moor als Herausforderung. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 2000.

Hoyningen-Süess, U., Amrein, Ch. (Hrsg.): Entstellung und Hässlichkeit. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 1995.

Jakobs, H.: Heilpädagogik zwischen Anthropologie und Ethik. - Eine Grundlagenreflexion aus kritisch-theoretischer Sicht. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 1997.

Kobi, E.E.: Grundfragen der Heilpädagogik, 4. Auflage Bern 1983.

Möckel, A.: Behinderte Kinder im Nationalsozialismus. Lehren für das Verhältnis von Pädagogik und Sonderpädagogik. In: Berg, Ch./ Ellger-Rüttgardt, S. (Hrsg.): "Du bist nichts, Dein Volk ist alles" - Forschungen zum Verhältnis von Pädagogik und Nationalsozialismus. Weinheim 1991, 74-87.

Reissel, R.: Leiden, Erziehung und Behinderung. Eine phänomenologische Untersuchung und eine pädagogische Auseinandersetzung mit Heinrich Hanselmann. Bern, Stuttgart und Wien (Haupt) 2000.

Singer, P.: Praktische Ethik. Stuttgart 1984.

Wolf, J.-C.: Grundpositionen der neuzeitlichen Ethik. In: Hastedt, H./ Martens, E. (Hrsg.): Ethik. Ein Grundkurs. Reinbek 1994. 82-113.

Der Autor

Prof. Dr. Urs Haeberlin, geboren am 8. Dezember 1937 in Zürich. Primarschule und Gymnasium in Zürich. Ausbildung zum Volksschul- und Sonderschullehrer. Mehrere Jahre Tätigkeit als Lehrer in Sonderklassen. An der Universität Zürich Studium der Fächer Erziehungswissenschaft, Heilpädagogik und Germanistik. Promotion zum Dr. phil. 1967 mit einer heilpädagogischen Arbeit bei Paul Moor. In den Jahren 1968 bis 1973 Forschungsassistent am Zentrum für empirische Bildungsforschung der Universität Konstanz. Nebenher Tätigkeit als Dozent für Pädagogik im nahegelegenen, schweizerischen Lehrerseminar Kreuzlingen. Im Jahre 1973 Wechsel auf eine Stelle als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Tübingen. An dieser Universität Habilitation für das Fach Erziehungswissenschaft. 1976 Berufung als Professor für Erziehungswissenschaft an die Universität Heidelberg. 1979 Berufung als ordentlicher Professor für Heilpädagogik und Direktor des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg (Schweiz). In dieser Funktion bis heute tätig.

Heilpädagogisches Institut der Universität Freiburg (Schweiz)

Petrus-Kanisius-Gasse 21

CH-1700 Freiburg

Tel. 004126 300 77 04

urs.haeberlin@unifr.ch

Quelle:

Urs Haeberlin: Der gesellschaftliche Wandel

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 4/5/2000; Reha Druck Graz S. 40-48

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.03.2005

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