Stärkung der Teilhabechancen für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund

Aus Sicht der türkischen Community in Berlin

Autor:in - Monika Seifert
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 3/2012, Thema: Behinderung und Migration, S.29-39. Gekürzte Fassung der Ersterscheinung des Artikels in der Zeitschrift „Teilhabe“. Seifert, Monika; Harms, Janna (2012): Migration und Behinderung. Teilhabebarrieren und Teilhabechancen aus Sicht der türkischen Community in Berlin. In: Teilhabe, Jg. 51, H. 2, S. 71–78 Behinderte Menschen (3/2012)
Copyright: © Monika Seifert 2012

Abstract:

Behinderte Menschen nicht-deutscher Herkunft werden bisher in der Debatte um Inklusion kaum beachtet. Im Rahmen der Berliner „Kundenstudie“ wurden Interviews mit Akteuren der türkischen Community zur Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationshintergrund geführt. Ihre Aussagen berühren zentrale Aspekte, die in der Zusammenarbeit mit behinderten Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Angehörigen zu berücksichtigen sind, z. B. Unterschiede im Verständnis von Behinderung, kulturspezifische Lebensentwürfe und Barrieren bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Behindertenhilfe. Vorschläge der Befragten zur Weiterentwicklung der Unterstützungsleistungen durch zielgruppenspezifische Beratungs- und Informationsangebote, Erweiterung der interkulturellen Kompetenz von Mitarbeitenden, konsequenter Stadtteilbezug und Nutzung familiärer Ressourcen münden in konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation.

Information

BEHINDERTE MENSCHEN, die Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten ist das Fachmagazin im deutschsprachigen Raum. Alle zwei Monate bringt es Fachwissen zu einem Schwerpunktthema. Dazu gibt es Reportagen, Meldungen, Buchbesprechungen, Fortbildungstipps und Kommentare. Produziert wird die Zeitschrift von der Reha-Druck, einer Druckerei in Graz, in der behinderte Menschen Ausbildung und Arbeit finden. Probeexemplare, Geschenkabos und Schnupperabos können auch online angefordert werden: www.behindertemenschen.at

Stärkung der Teilhabechancen für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund

Fast 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben einen Migrationshintergrund (vgl. Statistisches Bundesamt 2011). Sie sind seit 1950 nach Deutschland zugewandert oder Nachkommen von Zuwanderern und Zuwanderinnen. Mehr als die Hälfte von ihnen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft (fast 11 Prozent). Zum Anteil der Migrant(inn) en, die mit einer Behinderung leben, ist die Datenlage dürftig. Wansing & Westphal (2012) gehen auf der Basis des Mikrozensus von 2009 davon aus, dass bei 11 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund eine amtlich anerkannte Behinderung vorliegt. Die statistischen Daten lassen jedoch keine genauere Beschreibung des Personenkreises zu, z. B. hinsichtlich des Auftretens der Behinderung, der Zuwanderungsgeschichte oder rechtlicher Fragestellungen. Zudem ist anzunehmen, dass die amtliche Anerkennung einer Behinderung wegen mangelnder Information oder anderer Zugangsbarrieren nicht immer erfolgt.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Personengruppe weitgehend „unsichtbar“. So verwundert es kaum, dass auch in der Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention behinderte Menschen nicht-deutscher Herkunft bislang eher eine marginale Rolle einnehmen – obwohl „Migration“ und „Behinderung“ nach dem Verständnis der WHO (ICF) Kontextfaktoren sind, die in Wechselwirkung mit den individuellen Lebenslagen, den zur Verfügung stehenden Unterstützungsstrukturen und den gesellschaftlichen Einstellungen die Teilhabechancen und die Lebensqualität eines Menschen bedingen.

Das gleichzeitige Vorhandensein und Zusammenwirken der gesellschaftlich wenig geachteten Merkmale Behinderung und Migration in einer Person bestimmt die Lebensrealitäten der Betroffenen maßgeblich und kann spezifische Diskriminierungserfahrungen zur Folge haben. Im öffentlichen Diskurs sowie im Kontext von rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderpolitiken und Unterstützungs- bzw. Selbst-Organisationsstrukturen ist meist nur einer der beiden Aspekte im Blick (vgl. Gummich 2010, 131). Weiterführende Erkenntnisse zum Wirkzusammenhang verschiedener Diskriminierungsmerkmale verspricht der Ansatz der „Intersektionalität“. Das aus der feministischen Geschlechterforschung stammende Konzept untersucht die Interdependenz unterschiedlicher Kategorien, wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, soziale Lage und Behinderung und gewinnt in Wissenschaft und sozialer Praxis zunehmend an Bedeutung (vgl. u. a. Raab 2007). Die differenzierte Wahrnehmung des komplexen Zusammenspiels macht deutlich, dass die häufig anzutreffende Einteilung in „behinderte Menschen mit Migrationshintergrund“ mit eher negativ geprägten Zuschreibungen und „behinderte Menschen ohne Migrationshintergrund“ als eine implizit positive Vergleichskategorie der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten nicht gerecht wird (vgl. Gummich 2009).

Die Alltagswirklichkeit vieler Zugewanderten und ihrer Familien ist durch Erfahrungen geprägt, deren Bewältigung besondere Kraft erfordert: Soziale Folgen der Migrationsbewegungen nach Deutschland, die soziale oder identitätsbezogene Verbundenheit mit zwei Staaten, kulturelle Unterschiede der Bewertung von Beeinträchtigungen, der aufenthaltsrechtliche Status, Diskriminierungserfahrungen und gravierende Probleme der Lebensbewältigung, z. B. durch Arbeitslosigkeit, fehlende Bildungsabschlüsse, unzureichende Wohnsituationen oder gesundheitliche Probleme.

Schwierige Lebenslagen sind jedoch nicht per se ein Kennzeichen von Menschen mit Migrationshintergrund. Das hat u. a. die Sinus- Studie in ihrer bundesweiten Analyse der Lebensstile und Lebenswelten von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern deutlich gemacht (vgl. Sinus Sociovision 2008): Ein großer Teil der Zuwanderer hat sich in der Mitte der Gesellschaft etabliert und trägt soziales, kulturelles und materielles Kapital bei. Soziale Probleme und Integrationsdefizite, die in der öffentlichen Debatte häufig mit dem Begriff Migrationshintergrund assoziiert sind, bestehen überwiegend in traditionsverwurzelten und prekären Migranten-Milieus. Das heißt: Integrationsproblematiken sind eher schichtspezifisch denn migrationsspezifisch – wie in der deutschen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (vgl. Wippermann & Flaig 2009).

Inklusion – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Wegweisend für die Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der Inklusion ist der Ansatz des Disability Mainstreaming. Er will gesamtgesellschaftlich ein Bewusstsein für das Recht auf Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung schaffen. Das heißt konkret, „dass das Anliegen von Menschen mit Behinderung zum wichtigen Bestandteil von Prozessen in Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Wissenschaft wird – von Beginn an und nicht erst, nachdem die Entscheidungen gefallen sind“ (Grüber 2007).

Ein solcher Perspektivenwechsel steht bislang noch aus. Nach wie vor werden die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung in Politik und Verwaltung noch nicht selbstverständlich als Querschnittsaufgabe erkannt. Selbst in Politikfeldern, die Integration, Sozialraumorientierung und Partizipation auf ihre Fahne schreiben und unter diesen Leitprinzipien Umsetzungsstrategien entwickeln, die auch in der aktuellen behindertenpolitischen Debatte um Inklusion und Partizipation thematisiert werden, gibt es – mit wenigen Ausnahmen – keinen „Schulterschluss“ für gemeinsame Aktionen. Beispielhaft sei die mangelnde Kooperation zwischen Behindertenpolitik, Integrationspolitik und Stadtentwicklungspolitik genannt.

Besonders gravierend ist die Vernachlässigung der Schnittstelle Migration und Behinderung im „Nationalen Aktionsplan“ der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (2011). Es wird versichert, dass Migration als Querschnittsthema in allen Handlungsfeldern Berücksichtigung findet – tatsächlich werden behinderte Menschen mit Migrationshintergrund nur im Zusammenhang mit der amtlichen Feststellung von Behinderung (vgl. ebd., 28 f.) und im Maßnahmenkatalog zum Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung erwähnt. Dort wird unter dem Stichwort Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die „Charta der Vielfalt“ genannt, die eine Unternehmenskultur einfordert, in der jeder Mitarbeiter Wertschätzung erfährt, „unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität“ (ebd., 132).

Ungeachtet des eher ernüchternden Stands der Bewusstseinsbildung zum Handlungsbedarf an der Schnittstelle Migration und Behinderung in den Aktionsplänen der Bundesregierung gibt es in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Familien. Im Folgenden werden am Beispiel des Landes Berlin der gegenwärtige Stand und Strategien zur Weiterentwicklung dargestellt. Die Ausführungen sind auf andere Länder mit einem hohen Bevölkerungsanteil nicht-deutscher Herkunft übertragbar.

Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen

Angebote im Bereich des Wohnens werden von behinderten Menschen mit Migrationshintergrund bislang nur in geringem Maß in Anspruch genommen (vgl. Harms 2006). In Berlin liegt der Anteil von geistig behinderten Erwachsenen nicht-deutscher Herkunftssprache im stationären Bereich gegenwärtig bei 6 Prozent, Daten zum ambulant unterstützten Wohnen liegen nicht vor (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Ende 2010). Bisherige Erfahrungen mit dem Personenkreis in wohnbezogenen Angeboten der Berliner Behindertenhilfe können nach Ergebnissen der landesweiten Trägerbefragung der „Kundenstudie“ in folgenden Aussagen gebündelt werden (vgl. Seifert 2010):

  • Positiv bewertet werden die Bereicherung durch vielfältige kulturelle Einflüsse und die meist sehr gute Einbindung der Töchter und Söhne in familiäre Strukturen. Die Klient(inn)en mit Migrationshintergrund haben sich gut integriert. Die sprachliche Verständigung mit den Nutzer(inne)n laufe überwiegend problemlos.

  • Schwierigkeiten ergeben sich vor allem bei der Kommunikation mit Angehörigen und bei kulturell bedingten Unterschieden hinsichtlich des Rollenverständnisses von Männern und Frauen. Im Zusammenhang mit religiösen oder kulturellen Regeln komme es häufiger zu „Regelverstößen“ und Missverständnissen. Manchmal würden Ansprüche an die Betreuung der Töchter und Söhne gestellt, „die mit Rahmenbedingungen der Wohnheime nicht vereinbar sind“ und sich problematisch auf die Integration in die Wohngruppe auswirken können.

  • Auch im Hinblick auf die Zielvorstellungen der Arbeit mit Menschen mit Behinderung gibt es – insbesondere in der Zusammenarbeit mit Familien der Gastarbeitergeneration – wegen unterschiedlicher Werthaltungen Probleme.

Als hilfreich für den Umgang mit den behinderten Menschen und ihren Angehörigen haben sich die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden, die Einbeziehung von Personal mit multikulturellem Hintergrund sowie die konzeptionelle Verankerung einer intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern erwiesen.

Angesichts der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Nutzer(innen) der Wohnangebote zunehmen wird, da insbesondere Familien der sog. „Gastarbeitergeneration“ mit fortschreitendem Alter die Betreuung ihrer behinderten Töchter und Söhne immer weniger gewährleisten können. Vor diesem Hintergrund stehen Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe vor der Herausforderung, stärker als bisher bei der Gestaltung der Angebote die kulturelle Vielfalt zu berücksichtigen und Zugangshindernisse zu beseitigen, die auf kulturellen oder ethnischen Unterschieden beruhen. Wesentliche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung (vgl. Deutscher Caritasverband 2006, 17) sind

  • die Verankerung des Prinzips im Leitbild der Institution,

  • die Sensibilisierung der Mitarbeitenden,

  • die Erarbeitung von Konzepten, Leitlinien und Evaluationskriterien,

  • die Aufnahme interkultureller Standards im Prozess der Qualitätsentwicklung und der Personal- und Organisationsentwicklung,

  • die Förderung interkultureller Kompetenz, Kundenorientierung und Abbau von Zugangsbarrieren sowie

  • die trägerinterne und trägerübergreifende Kooperation und Vernetzung.

Erfahrungen und Einschätzungen aus dem Feld der türkischen Community

Der Prozess der Interkulturellen Öffnung erfordert eine Auseinandersetzung mit den Bedingungsfaktoren für die Einstellungen, Verhaltensweisen, Erfahrungen und Erwartungen von behinderten Menschen nicht-deutscher Herkunft und ihren Angehörigen sowie ein Bewusstsein für die dem System der Behindertenhilfe eigenen Normen und Werte. Das gegenseitige Verstehen wächst am ehesten in Kooperation und direktem Austausch mit Betroffenen und Mitgliedern der Migrant(inn) en-Communities. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist jedoch nicht nur unter dem Blickwinkel von potenziellen Nutzern und Adressaten von Angeboten zu sehen. Professionell und freiwillig Tätige mit Migrationshintergrund prägen die Angebotslandschaft für Menschen mit nicht-deutscher Herkunft mit – ein Sachverhalt, der in der integrationspolitischen Debatte zunehmend als Ressource wahrgenommen wird.

Zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs von Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationshintergrund und ihrer Angehörigen im Bereich des Wohnens in der Gemeinde wurden im Rahmen der Berliner „Kundenstudie“ exemplarisch Interviews mit Expert(inn)en aus der sozialen, kulturellen, politischen und religiösen Arbeit der türkischen Community in Berlin geführt (vgl. Seifert 2010). Die Türkei ist unter den 199 Herkunftsländern der Berliner Migrant(inne)n mit rund 20 Prozent am stärksten vertreten. Alle Interviewpartner(innen) haben eigene Migrationserfahrungen oder Eltern, die aus der Türkei zugewandert sind. Sie nehmen leitende und koordinierende Aufgaben wahr bzw. sind Mitglied im Vorstand des Vereins. Die Spannbreite der Tätigkeitsfelder reicht von der Öffentlichkeitsarbeit für einen muslimischen Dachverband und einem Dachverband der politischen Interessenvertretung über Kontakt- und Beratungsstellen sowie Begegnungsstätten, die türkischsprachige Freizeit- und Bildungsangebote speziell an Frauen richten, bis hin zu einem Pflegeheim für türkische Senioren. Zwei Interviewpartnerinnen arbeiten im Bereich von Angeboten, die sich speziell an behinderte Menschen mit Migrationshintergrund richten.

Die Erkundung der Sichtweisen von Mitgliedern der türkischen Community trägt dazu bei, den in der öffentlichen Debatte vorherrschenden Blick der Mehrheitsgesellschaft auf die Bevölkerung mit Migrationshintergrund um Perspektiven von Menschen türkischer Herkunft auf die Mehrheitsgesellschaft zu ergänzen. Die Aussagen der Befragten geben wertvolle Hinweise, die bei der Entwicklung von kultursensiblen Angeboten im Bereich des Wohnens zu berücksichtigen sind. Sie bestätigen Ergebnisse der Befragung von vier geistig behinderten Frauen und Männern türkischer Herkunft und ihrer Angehörigen, die am Praxisprojekt „Leben im Quartier“ der Berliner „Kundenstudie“ beteiligt waren (vgl. Seifert 2010). Die Betroffenen stellten die Bedeutung der Herkunftsfamilie für die soziale Teilhabe, Diskriminierungserfahrungen im Alltag und die Heirat als bevorzugte Zukunftsperspektive in den Mittelpunkt. Bei den befragten Angehörigen gab es hinsichtlich einer zukünftigen Heirat der behinderten Söhne und Töchter teilweise zurückhaltende Äußerungen.

Unterschiedliche Deutungen von Behinderung

Von grundlegender Bedeutung sind kulturelle Unterschiede in der Verwendung des Begriffs Behinderung. Der Behinderungsbegriff moderner Gesellschaften ist an ein differenziertes Unterstützungssystem gebunden, das in traditionell geprägten sozialen Kontexten in der Form nicht existiert. Daher bezeichnen viele Frauen mit eher traditionellem Lebenshintergrund in Beratungssituationen die Beeinträchtigungen ihres Kindes nicht mit dem Begriff Behinderung. Das Zusammenleben mit dem Kind wird als „normal“ erlebt, ohne Anspruch auf eine spezielle Förderung.

In diesem Zusammenhang erläutert ein Vertreter des muslimischen Dachverbands die theologische Haltung des Islam zu Krankheit und Behinderung:

„Es ist im Islam sehr stark betont, dass jegliche Art von Krankheit und Behinderung eine besondere Art von Zuneigung des Schöpfers an diesen Menschen ist, dieser also besonders geprüft wird und je nach Prüfung eben auch auf Ebenen im Paradies kommen kann, wo ein gesunder Mensch niemals kommen könnte. Und Gott lastet eben keinem Menschen die Last auf, die er nicht fähig ist zu tragen.“ (Muslimischer Dachverband)

Im Gegensatz dazu begegnen Mitarbeiterinnen in Beratungsstellen häufig volksreligiöse Deutungen, die Behinderung als eine Strafe Gottes für in der Jugend begangene Sünden begreifen.

„Ich habe zum Beispiel eine Frau mit hoher Bildung gehabt, die von ihren Angehörigen so unter Druck gesetzt worden ist, so von wegen, das ist das Kind des Teufels, dass sie selbst das Kind nicht annehmen konnte.“ (Beratungsstelle)

Besonders schwierig ist die Lage von allein erziehenden Müttern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind:

„Diese Mutter, alleinerziehend, zwei Kinder, zwei problematische Söhne, diese Mutter sprach quasi kein Deutsch. (...). Die war allein gelassen, wie man nur allein gelassen sein kann. Überfordert mit einem Anspruch, (…) dass sie schuld ist an der Behinderung, dass sie schuld ist, dass der Mann sie misshandelt hat, und dass dieses Kind nicht mehr spricht – also all die Probleme, die Mütter mit geistig behinderten Kindern haben, in einer potenzierten Form.“ (Beratungsstelle)

Veränderung der Lebensentwürfe

Das Bild von der türkischen Großfamilie als einem sozialen Auffangbecken mit hohen Unterstützungspotenzialen entspricht in vielen Fällen nicht mehr der Realität. Durch Modernisierungs- und Migrationsprozesse unterliegt die Familie heute – auch in der Türkei – einem starken Wandel. Auflösungsprozesse des familialen Zusammenhalts sind keine Seltenheit. Dennoch haben die familiären Bindungen bei einem großen Teil der türkischen Familien nach wie vor einen hohen Stellenwert. Es gilt als üblich, dass junge Erwachsene bis zur Heirat bzw. der Beendigung des Studiums oder einer Ausbildung im Haushalt ihrer Eltern wohnen. Der Auszug ist häufig mit der Gründung einer eigenen Familie verbunden. Töchter und Söhne, die ihr Leben wegen einer Behinderung nicht eigenständig gestalten können, werden auch im Erwachsenenalter innerhalb ihrer Herkunftsfamilie unterstützt und betreut, was mit zunehmendem Alter der Kinder nicht selten zu Überforderungen führt, insbesondere der Frauen. Die Suche nach Entlastung durch externe Hilfen ist oft durch befürchtete soziale Sanktionen von Seiten der Community und der Familie erheblich erschwert.

Zukunftsgedanken der Angehörigen richten sich – vor allem bei leichterer Behinderung – häufig auf eine Heirat, die dem behinderten Menschen eine Versorgung durch den Partner oder die Partnerin sichert. Eine selbstbestimmte Lebensplanung und Lebensgestaltung ist bei vielen der geistig behinderten Erwachsenen aus zugewanderten Familien keine Option, vor allem wenn die Eltern für sich selbst keine Zukunftschancen sehen.

Barrieren der Inanspruchnahme von Angeboten der Behindertenhilfe

Eine aktive Auseinandersetzung mit der Zukunft der behinderten Töchter und Söhne ist in Familien mit türkischem Migrationshintergrund nicht selbstverständlich. In Beratungssituationen zeigt sich immer wieder, dass die Eltern kaum Informationen über bestehende Angebote haben:

„Ich hatte einen türkischen Vater hier, (…) er sprach auch sehr gut Deutsch und hat uns erzählt, dass er ein körperlich und geistig behindertes Kind hat, das mittlerweile 23 Jahre alt ist und immer nur in der Familie drinnen war. Und mit diesem Vater sind wir zu einer Behindertenwerkstatt gegangen (…) und er war so erstaunt, was behinderte Menschen alles machen können. Nach eineinhalb Stunden saß der Vater beim Kaffeetrinken, total überfordert saß er da, mit Tränen in den Augen: ‚Und ich habe 23 Jahre mein Kind zu Hause eingesperrt. (…) Ich möchte sofort eine Anmeldung machen.‘“ (Beratungsstelle)

Sprachliche Barrieren verstärken das Informationsdefizit, zumal es nicht allein um die Vermittlung von Fakten geht, sondern um Beratung und um Bildung eines gesellschaftlichen Verständnisses von Behinderung, das sich am Recht auf Teilhabe orientiert.

Die Vorbehalte gegenüber wohnbezogenen Angeboten sind in Einstellungen und Erfahrungen begründet, die den Zugang erschweren. So werden z. B. Wohnangebote eher als Versorgungsinstitutionen bewertet, wenn die Familie nicht angemessen für ihren Angehörigen sorgen kann, und nicht als Institutionen, die Teilhabe ermöglichen. Manche befürchten, dass ihnen von der deutschen Gesellschaft Inkompetenz unterstellt werden könnte, wenn sie bestehende Probleme nach außen benennen und Forderungen stellen. Dazu kommt die Sorge vor negativen Reaktionen ihres sozialen Umfeldes, wenn das behinderte Kind in ein Heim oder eine andere betreute Wohnform zieht.

Nach Einschätzungen der Beratungsstellen bahnt sich ein Wandel der Einstellungen an. Die Existenz von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird zunehmend als hilfreiche Unterstützung in veränderten Lebenslagen wahrgenommen – auch wenn eine solche Lösung dem Selbstverständnis der Familien entgegensteht. Bei der Aufnahme in eine Wohneinrichtung können Unterschiede in den Werthaltungen von Mitarbeitenden und Angehörigen Konflikte auslösen. Sie entzünden sich u. a. an der Ausrichtung der Unterstützungsstrukturen an den Leitideen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, die den Werten türkischer Familien, wie Bindung an die Familie und Schutz durch familiäre Beziehungen, entgegenstehen.

Weitere Zugangsbarrieren resultieren aus soziokulturellen Unterschieden zwischen mittelschichtorientierten Professionellen und Migranten aus sozial benachteiligten Milieus. Familien mit türkischem Migrationshintergrund haben nach Aussage der Befragten häufig das Gefühl, anders zu sein, sich erklären zu müssen und nicht verstanden zu werden. Im Einzelfall führen unterschiedliche Vorstellungen des Ratsuchenden und des Beratenden hinsichtlich der Zukunftsperspektiven des erwachsen gewordenen geistig behinderten Kindes zu einem Abbruch der Beratung.

Die Zurückhaltung vieler türkischer Familien hinsichtlich der Artikulation von Unterstützungsbedarfen und der Einforderung von Rechten ist kein kulturell-ethnisch begrenztes Problem. Auch unter „Nicht-Migrantenfamilien“ gibt es solche, die soziale Probleme und Anforderungen an den Staat erfolgreicher artikulieren können bzw. wollen als andere. Inwieweit ihre Vorstellungen Gehör finden, hängt in hohem Maß vom Bildungsstand der Familie und der Fähigkeit, eigene Interessen gegenüber sozialen Diensten vertreten zu können, ab. Von entsprechenden Erfahrungen berichtet eine Mutter nach der Ablehnung eines Antrags für ihren behinderten Sohn:

„Es war damals ein richtiger Kampf. Ich habe geklagt, ich habe Widerspruch eingelegt, aber das hat nichts genützt. Und dass mein Antrag einfach so niederschmetternd abgelehnt wurde, das hat mich sehr mitgenommen. (..) Ich denke, vielen Familien, Migrantenfamilien, geht es so. Die stellen irgendwo einen Antrag und haben dann nicht nur ein Kind so wie ich, sondern haben auch mehrere Kinder, Stress zu Hause, einkaufen, kochen, vielleicht arbeiten einige auch, und dann so einen Stress noch mal durchmachen, viele haben dann einfach die Kraft nicht. Oder sie sagen dann, wenn der Antrag abgelehnt wurde, die müssen es ja besser wissen, dann habe ich auch keinen Anspruch – dass bestimmte Sachen von den Familien dann auch so einfach akzeptiert werden, das finde ich richtig traurig.“ (Mutter)

Ansätze zur Stärkung der Teilhabe

In Vereinen und Organisationen der türkischen Community in Berlin gibt es eine Reihe von Angeboten für Menschen mit Behinderung. Sie werden überwiegend von Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen in Anspruch genommen. Die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung ist mittlerweile innerhalb der Interessenvertretung der türkischen Bevölkerung als Handlungsbedarf erkannt. Ein Angebot für Menschen mit türkischem und arabischem Hintergrund wurde bereits realisiert.

Niedrigschwellige Kontakt- und Begegnungsstätten

Wichtige Anlaufstellen für Familien behinderter Töchter und Söhne mit Migrationshintergrund sind stadtteilintegrierte niedrigschwellige Angebote, die sozialraumorientiert arbeiten und Beratung in den jeweiligen Muttersprachen anbieten. Hier fühlen sich Familien verstanden und angenommen. Auch Formen von Peer Counseling durch gleich betroffene Familien, wie sie z. B. in türkischsprachigen Mutter- Kind-Gruppen praktiziert werden, haben hier ihren Platz. Vorteilhaft ist – so die Mitarbeiterin einer Beratungsstelle –, wenn die Beratenden aus dem gleichen Stadtteil wie die Ratsuchenden kommen. Das schaffe Vertrauen.

Ressourcen der türkischen Community

Eine Stärkung der Teilhabechancen von Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationshintergrund kann nicht einseitig durch Aktivitäten der Behindertenhilfe vorangebracht werden. Um Zugang zu den Betroffenen und ihren Familien zu erhalten, müssen bestehende Netzwerke und Ressourcen der türkischen Community erschlossen und genutzt werden. Wichtige „Türöffner“ sind die bilinguale Kompetenz von Angehörigen der türkischen Community, die in anderen Feldern sozialer Arbeit bereits genutzt wird (z. B. Lotsendienste), und das Freiwilligenengagement.

Kooperation und Vernetzung

Auf Seiten der türkischen Community wird Offenheit für eine stärkere Kooperation mit der Behindertenhilfe signalisiert. In einzelnen Bereichen ist es bereits zur Kooperation zwischen Beratungsstellen für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund, Behörden und Angeboten der Behindertenhilfe gekommen. Bei den Moscheevereinen sollten nach Aussage eines Vertreters eines muslimischen Dachverbands bauliche Zugangsbarrieren gemindert und bislang fehlende Kontakte mit Vertretern der Behindertenhilfe initiiert werden. Zudem sei eine stärkere Sensibilisierung für die Situation von Menschen mit Behinderung anzustreben, z. B. in der Freitagspredigt durch den Imam.

Neben der Vermittlungsfunktion der Migrantenorganisationen zwischen der türkischen Community und den Angeboten der Behindertenhilfe wird die Vernetzung mit Ärzten für sinnvoll erachtet. Hier könnten Migrantinnen und Migrantenen frühzeitig über Rechte und Beratungsmöglichkeiten informiert werden. Bezogen auf Teilhabe fördernde Wohnmöglichkeiten von behinderten Menschen mit Migrationshintergrund wäre eine Intensivierung der Kontakte zur Wohnungswirtschaft wünschenswert:

„Wo gibt es denn diese Behindertenwohnungen? Gibt es die hier gleich in der Nachbarschaft? Nee, gibt es nicht. (…) Und ich möchte auch noch mal sagen, die Nachbarschaften müssen sich verändern, die Wohnungsbaugesellschaften vor Ort müssen sich verändern, auch die Hausbesitzer müssen sich verändern, die müssen sich auch öffnen.“ (Beratungsstelle)

Kultursensible Gestaltung von Wohnangeboten

Ausgangspunkt für eine kultursensible Gestaltung wohnbezogener Hilfen sind die Bedürfnisse und Interessen der behinderten Menschen und ihrer Familien. Sie zu erkunden, erfordert einen kontinuierlichen Austausch mit den Familien und eine Vernetzung mit unterstützenden Vereinen, Verbänden und Organisationen aus dem Migrationsbereich.

Ethnische Ausrichtung – pro und contra

Die Ergebnisse der Berliner „Kundenstudie“ bestätigen, dass es sich bei den potenziellen Klienten mit Migrationshintergrund um keine einheitliche Zielgruppe handelt. Das Spektrum der Interessen reicht von klarer Priorität muslimisch ausgerichteter Angebote bis hin zur Bevorzugung der interkulturellen Öffnung von Regeleinrichtungen, weil eine Sonderbehandlung von Randgruppen als kontraproduktiv eingeschätzt wird. Die unterschiedlichen Prioritäten sollten bei der Planung von Angeboten durch Bereitstellung unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten berücksichtigt werden. Allerdings kann auch ein explizit ethnisch ausgerichtetes Angebot generelle Vorbehalte gegen eine außerfamiliale Betreuung nicht ausräumen.

Zielgruppenspezifische Beratungs- und Informationsangebote

Um Familien mit Migrationshintergrund besser zu erreichen, ist ein Strategiewechsel in der Beratungs- und Informationstätigkeit der Behindertenhilfe erforderlich. Die bislang überwiegend durch „Komm-Strukturen“ geprägten Angebote sind durch Beratungen im Sozialraum der Adressaten nicht-deutscher Herkunft zu ergänzen. Gute Erfahrungen liegen mit Informationsveranstaltungen in der Muttersprache vor. In der Kommunikation über Wohnmöglichkeiten außerhalb der Familie sollte deutlich werden, dass die Inanspruchnahme von Wohnangeboten nur eine Möglichkeit neben weiteren Formen der Unterstützung ist, z. B. durch ein Persönliches Budget. Zur Verbreitung der Informationen empfehlen die Befragten, von Seiten der Behindertenhilfe stärker als bisher, auch eigene Kommunikationswege und Medien der türkischen Community zu nutzen.

Interkulturelle Kompetenz des Personals

Grundlegend für die Arbeit mit Migrant(inn)en ist die Wertschätzung der Vielfalt von Lebensentwürfen, gepaart mit der Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und eigener Vorurteile, die den Umgang mit anderen Menschen prägen (Diversity-Kompetenz). Notwendige Voraussetzung für ein an den individuellen Bedürfnissen und Interessen orientiertes professionelles Handeln ist das Wissen über andere kulturelle Zugänge zu den Themen Pflege und Behinderung. Allerdings – so das Votum der Befragten – dürfe das Wissen um kulturelle Hintergründe nicht dazu führen, Personen lediglich unter dem Blickwinkel der kulturellen Zugehörigkeit zu begegnen. Eine Ethnisierung von Problemen erschwere die Zusammenarbeit.

Stadtteilbezug und familiäre Ressourcen

Die emotionale und soziale Verbundenheit der Familienmitglieder ist eine Ressource, die im Interesse der sozialen Teilhabe in der professionellen Arbeit zu berücksichtigen ist. Darum sollten Wohnangebote in dem Stadtteil lokalisiert sein, in dem die behinderten Menschen ihr soziales Netz haben. So können die enge Bindung zu den Familienangehörigen und bestehende soziale Kontakte im Stadtteil erhalten und gepflegt werden. Für Frauen und Männer mit Behinderung, die in ihren Familien betreut werden, sollten nach Einschätzung der Befragten mehr niedrigschwellige Freizeitangebote im Stadtteil erschlossen werden, die ihnen die Chance eröffnen, Aktivitäten auch außerhalb ihrer Familie wahrzunehmen.

Handlungsempfehlungen

Die Analyse der Befragungen von Mitgliedern der türkischen Community ergibt ein breites Spektrum von Aktionen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und Migrationshintergrund (vgl. Seifert 2010). Wesentliche Aspekte sind:

  • Objektivierung der Integrationsdebatte in der Behindertenhilfe durch Weiterentwicklung der Datenlage zum Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund

  • Konzeptionelle Verankerung der interkulturellen Ausrichtung von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe

  • Stärkung der Entscheidungskompetenz der Familien durch muttersprachliche Information und Beratung zu Angeboten der Behindertenhilfe, unter Einbeziehung des Persönlichen Budgets als flexible Leistungsform für die Familien

  • Anknüpfung an den Lebensrealitäten, unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Frauen

  • Durchführung von Kundenbefragungen zur Zufriedenheit von Migrant(inn)en mit Angeboten der Behindertenhilfe in den Bereichen Beratung, Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung

  • Vernetzung der Behindertenhilfe mit Organisationen der Communities sowie stadtteilbezogenen Angeboten und Initiativen (z. B. Gemeindedolmetschdienst, Integrationslotsenprojekte, Freiwilligenprojekte)

  • Erschließen der Potenziale der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Stärkung der Selbstvertretung

  • Verankerung der Interkulturellen Kompetenz in der Ausbildung

  • Öffentlichkeitsarbeit zum Sichtbarmachen der Bedarfe und Diskriminierungs- bzw. Exklusionserfahrungen von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund

Anregungen für die Weiterentwicklung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung nicht-deutscher Herkunft können Modellen guter Praxis und wissenschaftlichen Studien zum Thema entnommen werden (vgl. z. B. Schön 2010; Heiden et al. 2009). Um die Aktivitäten an der Schnittstelle Migration und Behinderung in der Praxis voranzutreiben, haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Anfang 2012 eine gemeinsame Erklärung zur interkulturellen Öffnung und zur kultursensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Migrationshintergrund vorgelegt. Darin verpflichten sie sich, die Arbeit im Feld der Behindertenhilfe und im Bereich der Migration innerverbandlich zu verknüpfen, ihre Mitgliedsorganisationen und Kooperationspartner aus beiden Arbeitsfeldern stärker als bisher miteinander zu vernetzen und die Partizipation behinderter Menschen nicht-deutscher Herkunft zu unterstützen. Sie wollen am Aufbau inklusiver Unterstützungsstrukturen und eines inklusiven Gemeinwesens mitwirken. Politik und Verwaltung sollten die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Zugangsbarrieren zum Leistungssystem beseitigt und die Teilhabechancen am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden.

Literatur

BAGFW – BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE (HG.) (2012): Nationaler Aktionsplan Integration 2012 – Bericht der Freien Wohlfahrtspflege. Berlin. http://www.bagfw. de/uploads/media/20120124_BAGFW_NAP-A4Broschur_online.pdf (abgerufen am 23.02.2012).

BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2011): Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Berlin: BMAS.

DEUTSCHER CARITASVERBAND E.V. (HG.) (2006): Vielfalt bewegt Menschen – Interkulturelle Öffnung der Dienste und Einrichtungen der verbandlichen Caritas. Eine Handreichung. Freiburg. http://ec.europa.eu/citizens_agenda/social_reality_stocktaking/contributions/ docs/contrib44-1.pdf (abgerufen am 15.02.2012).

GRÜBER, KATRIN (2007): Disability Mainstreaming. In: IMEW konkret (10).

GUMM ICH, JUDY (2009): Migrationshintergrund und Beeinträchtigung – eine vielschichtige Herausforderung. Unveröffentl. Vortrag. Diversity-Training zum Schwerpunkt Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund für die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung Berlin und die AWO LV Berlin. 02./03.11.2009.

GUMM ICH, JUDY (2010): Migrationshintergrund und Beeinträchtigung. Vielschichtige Herausforderungen an einer diskriminierungsrelevanten Schnittstelle. In: Jacob, Jutta; Köbsell, Swantje; Wollrad, Eske (Hg.): Gendering Disability. Intersektionale Aspekte von Behinderung und Geschlecht. Bielefeld: transcript, 131–152.

HARMS , JANNA (2006): Contra Inklusion? – Eine explorative Untersuchung zum Phänomen der Nichtinanspruchnahme von Wohneinrichtungen durch Erwachsenen mit geistiger Behinderung und türkischem Migrationshintergrund in Berlin-Neukölln. Unveröffentl. Master-Thesis, Hochschule Magdeburg-Stendal.

HEIDEN, H.-GÜNTER; SRNA, CHRISTIANE; FRANZ, KATARINA (2009): Zugangswege in der Beratung chronisch kranker/ behinderter Menschen mit Migrationshintergrund. Eine Feldstudie. Lebensnerv- Stiftung zur Förderung der psychosomatischen MS-Forschung. Berlin. http://www.lebensnerv.de/misc/Feldstudie-Zugangswege in der Beratung.pdf (abgerufen am 05.01.2012).

RAAB , HEIKE (2007): Intersektionalität in den Disability Studies. Zur Interdependenz von Behinderung, Heteronormativität und Geschlecht. In: Waldschmidt, Anne; Schneider, Werner (Hg.): Disability Studies, Kultursoziologie der Behinderung. Erkundungen in einem neuen Forschungsfeld. Bielefeld: transcript, 127–150.

SCHÖN, ELKE (2010): Im Fokus – Behinderung und Migration. Vier Modellprojekte in Süddeutschland. Endbericht. Hg. Paul Lechler Stiftung gGmbH. Ludwigsburg: Eigenverlag Paul Lechler Stiftung gGmbH.

SEIFERT, MONIKA (2010): Kundenstudie. Bedarf an Dienstleistungen zur Unterstützung des Wohnens von Menschen mit Behinderung. Berlin: Rhombos-Verlag.

SINUS SOCIOVISION (HG.) (2008): Zentrale Ergebnisse der Sinus- Studie über Migranten-Milieus in Deutschland. http://www.sociovision. de/uploads/tx_mpdownloadcenter/MigrantenMilieus_Zentrale_ Ergebnisse_09122008.pdf (abgerufen am 05.01.2012).

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Quelle

Monika Seifert: Stärkung der Teilhabechancen für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund. Aus Sicht der türkischen Community in Berlin

Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 3/2012, Thema: Behinderung und Migration, S.29-39.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.05.2018

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