Abtreibung von behinderten Babys

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: Gesetz, Politik, Pränatale Diagnostik, Medizin
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 10/ April 2006, Seite 2 - 3.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2006

Abtreibung von behinderten Babys

In Deutschland ist es möglich, ein ungeborenes Baby im Bauch der Mutter abzutreiben. Abtreiben nennt man den Vorgang, wenn die schwangere Frau das Baby nicht zur Welt bringen kann und möchte. Dann geht die Frau zu einem Arzt oder einer Ärztin und lässt den Fötus "absaugen". Der Fötus treibt dann aus dem Bauch der Frau heraus. Außerhalb vom Bauch der Frau kann der Fötus nicht überleben. Fötus ist ein anderes Wort für das werdende Baby im Bauch.

Die meisten Frauen entscheiden sich nicht leicht für eine Abtreibung. Sie überlegen sehr genau, ob sie das Kind bekommen können oder nicht. Manche Frauen verstehen sich vielleicht nicht mehr mit dem Vater des Kindes. Oder sie können sich einfach nicht vorstellen, mit einem Kind zu leben.

Eine Abtreibung sollte in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten passieren. Das Gesetz sagt, dass sie erst einmal mit einer Beraterin sprechen müssen. In der Beratung spricht die Beraterin mit der Frau darüber, warum die Frau abtreiben möchte. Sie suchen gemeinsam nach einer Lösung, das Kind doch noch zu bekommen.

Erst wenn sich die Frau ganz sicher ist, dass sie das Kind nicht bekommen kann, unterschreibt die Beraterin den Wunsch der Frau. Danach geht die Frau zu ihrem Arzt oder zu ihrer Ärztin. Und der nimmt dann die Abtreibung vor.

Nach dem Gesetz sind also Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erlaubt. Danach darf eine Schwangerschaft nicht mehr abgebrochen werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn im Laufe der Schwangerschaft durch Untersuchungen festgestellt wird, dass das Kind behindert sein wird. Wenn die schwangere Frau von der möglichen Behinderung ihres Kindes hört und dadurch die Gesundheit der Frau in Gefahr ist, darf die Schwangerschaft bis kurz vor der Geburt abgebrochen werden. Diese Abtreibung nennt man dann Spätabtreibung.

Außerhalb des Mutterbauchs kann das Baby in der Regel nicht überleben. Bei einer Spätabtreibung ist das Baby jedoch oft schon so groß, dass es alleine leben kann. Deshalb finden viele Leute, dass die Spätabtreibung ein Problem ist. Sie fordern, dass die Spätabtreibung verboten wird. Manche sagen auch, dass schwangere Frauen vorher in eine Beratungsstelle gehen müssen.

Spätabtreibungen werden also in erster Linie durchgeführt, wenn in Untersuchungen festgestellt wurde, dass das Baby behindert sein wird. Deshalb finden wir vom Weibernetz diese Spätabtreibungen problematisch. Wir finden es ein Problem, wenn diese Untersuchungen in der Schwangerschaft angeboten werden. Dann lassen sich die Frauen untersuchen. Und danach wird das Problem gesehen, dass sie sich zu einer späten Abtreibung entscheiden.

Wir finden, es muss viel mehr darüber gesprochen werden, ob die Untersuchungen vor der Geburt gut sind. Und es muss darüber gesprochen werden, wie der Umgang mit behinderten Menschen ist. Es reicht nicht, nur über das Problem der Spätabtreibungen zu sprechen.

Martina Puschke

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Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

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Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

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Quelle:

Martina Puschke: Abtreibung von behinderten Babys

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 10/ April 2006, Seite 2 - 3.

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Stand: 26.03.2007

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