Wie wird überprüft, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden?

Schlagwörter: Gesetz, Recht, Österreich, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
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Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2013

Wie wird überprüft, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden?

Was ist die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass alle Länder die Menschenrechte einhalten.

Die UNO hat einen Vertrag gemacht,

bei dem es um die Rechte von

Menschen mit Behinderungen geht.

In dem Vertrag steht,

dass die Menschenrechte und Freiheiten

von Menschen mit Behinderungen

geschützt und eingehalten werden müssen.

Dieser Vertrag heißt

UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen.

Alle Länder, die diesen Vertrag unterschreiben,

müssen dafür sorgen,

dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen

gefördert, geschützt und eingehalten werden.

Österreich hat diesen Vertrag im Jahr 2008 unterschrieben.

Österreich hat auch unterschrieben,

dass die UNO darauf achten darf,

ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen

in Österreich beachtet werden.

Wenn sich Menschen mit Behinderungen beschweren,

dass sie ungerecht behandelt werden;

darf die UNO das überprüfen.

Österreich hat sich verpflichtet,

dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen

in den Gesetzen stehen.

Die österreichische Regierung muss dafür sorgen,

dass diese Gesetze auch eingehalten werden.

Das Sozialministerium ist für alles zuständig,

was mit der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen zu tun hat.

Was ist ein Monitoring-Ausschuss?

Monitoring heißt, dass man

eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich gemeinsam mit

einer bestimmten Sache beschäftigt.

Ein Monitoring-Ausschuss ist also

eine Gruppe von Menschen,

die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.

In Österreich gibt es so einen

Monitoring-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen.

Er überprüft, ob die österreichische Regierung dafür sorgt,

dass die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

in Österreich richtig eingehalten wird.

Bei dem Monitoring-Ausschuss

arbeiten folgende Menschen mit:

4 Personen von Organisationen

für Menschen mit Behinderungen.

Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.

Eine Person, die für eine Organisation arbeitet,

die unabhängig von der Regierung ist.

und sich mit den Menschenrechten beschäftigt.

Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.

Eine Person, die für eine Organisation arbeitet,

die unabhängig von der Regierung ist

und sich damit beschäftigt,

dass Menschen in verschiedenen Ländern

gleich behandelt werden.

Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.

Eine Person, die an einer Universität arbeitet.

Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.

Das Sozialministerium kümmert sich um die Büroarbeit

und kann den Monitoring-Ausschuss auch beraten.

Was kann der Monitoring-Ausschuss tun?

Wenn es den Verdacht gibt,

dass es in einem Bereich Probleme gibt,

für den die Regierung zuständig ist,

können die zuständigen Beamten dazu befragt werden.

Wenn es Fragen zur UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt,

werden diese vom Monitoring-Ausschuss beantwortet.

Der Monitoring-Ausschuss berichtet dem

Bundes-Behinderten-Beirat regelmäßig

über seine Beratungen.

Wie können Sie mit dem Monitoring-Ausschuss Kontakt aufnehmen?

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben,

können Sie den Monitoring-Ausschuss

über das Bundessozialamt erreichen.

Eine Landesstelle des Bundessozialamtes

finden Sie in jedem Bundesland.

Dazu erfahren Sie mehr,

wenn Sie hier klicken:

Bundessozialamt

Sie können sich auch direkt an den Monitoring-Ausschuss wenden:

Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses

c/o Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

1010 Wien, Stubenring 1

Fax: +43 1 718 94 70 2706

E-Mail: buero@monitoringausschuss.at

E-Mail: buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Wie wird überprüft, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden? Wien 2013.

Original: https://monitoringausschuss.at/download/grundlagen/monitoringausschuss/MA_ueber_den_monitoringausschuss_LL.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 19.03.2018

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