Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat

Schlagwörter: Gesetz, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention, Partizipation
Textsorte: Bericht
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Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2016.

Das Thema ist:

Bericht an den Bundes-Behindert-Beirat.

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Was ist der Monitoring-Ausschuss?

Was steht im Gesetz?

Im Artikel 33 der UNO-Konvention steht:

Jedes Land muss überwachen,

ob die Forderungen der UNO-Konvention eingehalten werden.

Das macht in Österreich

der unabhängige Monitoring-Ausschuss.

Der Monitoring-Ausschuss arbeitet

nach dem Bundes-Behinderten-Gesetz.

Es gibt den Monitoring-Ausschuss

seit dem 10. Dezember 2008.

Am 1. April 2009 hat der Monitoring-Ausschuss

eine Geschäfts-Ordnung gemacht.

Eine Geschäfts-Ordnung ist eine Zusammenfassung der Regeln.

Nach diesen Regeln arbeitet

eine bestimmte Gruppe von Menschen zusammen.

Am 31. März 2016 ist die Geschäfts-Ordnung

zum letzten Mal geändert worden.

Wer arbeitet im Monitoring-Ausschuss mit?

Im Monitoring-Ausschuss arbeiten 7 Mitglieder.

Außerdem gibt es 7 Ersatz-Mitglieder,

falls eine Person ausfällt.

Die Mitglieder sind:

  • 4 Vertreterinnen oder Vertreter

    von Organisationen von Menschen mit Behinderungen.

    Diese Organisationen arbeiten nicht für die Regierung.

    Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,

    falls eine Vertreterin oder ein Vertreter ausfällt.

  • 1 Vertreterin oder 1 Vertreter

    einer Organisation aus dem Bereich der Menschenrechte.

    Diese Organisation arbeitet nicht für die Regierung.

    Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,

    falls die Vertreterin oder der Vertreter ausfällt.

  • 1 Vertreterin oder Vertreter,

    die oder der für eine Organisation arbeitet,

    die andere Länder unterstützt.

    Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,

    falls die Vertreterin oder der Vertreter ausfällt.

  • 1 Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler.

    Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,

    falls die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler ausfällt.

Außerdem arbeiten noch Beraterinnen und Berater mit.

  • 1 Vertreterin oder ein Vertreter des Sozialministeriums

  • 1 Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilung,

    die für ein bestimmtes Problem zuständig ist.

Wer bestimmt die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss?

Es gibt eine Arbeits-Gemeinschaft,

mit der die österreichischen Behinderten-Verbände zusammenarbeiten:

Die Österreichische Arbeits-Gemeinschaft

für Rehabilitation.

Diese Arbeits-Gemeinschaft schlägt vor,

wer im Monitoring-Ausschuss arbeiten soll.

Das Sozialministerium bestimmt dann,

ob diese Personen für den Monitoring-Ausschuss passen.

Bis jetzt sind alle Vorschläge der Arbeits-Gemeinschaft

angenommen worden.

Die Mitglieder müssen unabhängig sein

Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig.

Niemand kann ihnen sagen,

welche Entscheidungen sie treffen sollen.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder

werden für 4 Jahre gewählt.

Danach gibt es wieder eine Wahl.

Die Mitgliedschaft im Ausschuss ist ein Ehrenamt.

Die Mitglieder bekommen kein Geld für die Arbeit.

Sie wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bekommt Geld

für ihre oder seine Arbeit.

Es gibt genaue Regelungen,

damit ein Monitoring-Ausschuss

sicher unabhängig arbeiten kann.

Diese Regelungen heißen Pariser Prinzipien.

In der UNO-Konvention steht:

Jedes Land muss diese Regelungen einhalten.

In Österreich ist das leider nicht der Fall.

Der Monitoring-Ausschuss kritisiert das schon lange.

Auch eine Arbeits-Gruppe der UNO hat das kritisiert.

Mitarbeit von Menschen mit Behinderung

In der UNO-Konvention steht:

Bei der Überwachung der Rechte

von Menschen mit Behinderungen

müssen Menschen mit Behinderungen voll mitarbeiten können.

Diese Mitarbeit heißt Partizipation.

Es müssen auch die Organisationen mitarbeiten,

die Menschen mit Behinderungen vertreten.

Der Monitoring-Ausschuss will diese Mitarbeit

durch Folgendes sicherstellen:

  • Im Monitoring-Ausschuss sollen immer auch

    Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.

  • Der Monitoring-Ausschuss macht Sitzungen,

    bei denen alle interessierten Menschen teilnehmen können.

  • Der Monitoring-Ausschuss trifft sich immer wieder

    mit Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertretern.

Welche Aufgaben hat der Monitoring-Ausschuss?

Der Monitoring-Ausschuss soll vor allem überwachen,

ob Österreich die UNO-Konvention einhält.

Der Monitoring-Ausschuss fördert und schützt außerdem

die Einhaltung der UNO-Konvention.

Förderung heißt:

Der Monitoring-Ausschuss soll den Menschen klar machen,

wie wichtig die UNO-Konvention ist.

Dafür soll es zum Beispiel folgendes geben:

  • Broschüren

  • Veranstaltungen

  • Angebote zur Weiterbildung.

Schutz heißt zum Beispiel:

  • Der Monitoring-Ausschuss soll sich um Beschwerden kümmern.

  • Die Rechte von Menschen mit Behinderungen

    werden oft nicht eingehalten.

    Der Monitoring-Ausschuss

    soll sich in solchen Fällen darum kümmern,

    dass das aufhört.

  • In anderen Ländern können die Überwachungs-Ausschüsse

    Menschen mit Behinderungen auch

    vor Gerichten und Ämtern vertreten.

    Das kann der Monitoring-Ausschuss aber nicht tun.

    Dafür hat er zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Überwachung heißt zum Beispiel:

  • Der Monitoring-Ausschuss schaut sich die Gesetze an.

    Der Monitoring-Ausschuss prüft:

    Passen die Gesetze

    zu den Forderungen der UNO-Konvention?

    Halten alle die Gesetze ein,

    die für Menschen mit Behinderungen da sind?

  • Der Monitoring-Ausschuss macht Berichte,

    ob die UNO-Konvention in Österreich eingehalten wird.

  • Der Monitoring-Ausschuss überwacht,

    ob es für Menschen mit Behinderungen

    besser oder schlechter wird.

Aber der Monitoring-Ausschuss

kann nicht alle Aufgaben erfüllen.

Dafür gibt es zu wenig Geld

und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Aufgaben Förderung und Schutz

kann der Monitoring-Ausschuss nur zum Teil erfüllen.

Deshalb beschäftigt er sich vor allem mit der Überwachung.

Wie arbeitet der Monitoring-Ausschuss?

Normale Sitzungen

Der Monitoring-Ausschuss macht ungefähr

10 normale Sitzungen im Jahr.

Normal heißt: Bei diesen Sitzungen

sind nur die Mitglieder dabei.

Aber wir schreiben genau mit,

was wir bei diesen Sitzungen besprechen.

Diese Mitschriften finden Sie auf unserer Internet-Seite.

Die Adresse ist: https://monitoringausschuss.at/protokolle/

Bei den Sitzungen besprechen wir zum Beispiel:

  • Welche Probleme gibt es mit den österreichischen Gesetzen?

  • Welche Themen sind besonders wichtig?

    Wo muss der Monitoring-Ausschuss

    besonders dringend etwas tun?

  • Welche Themen besprechen wir als nächstes?

  • Gibt es Verbesserungen für

    Menschen mit Behinderungen in Österreich?

    Oder gibt es schlechte Entwicklungen?

Den Monitoring-Ausschuss gibt es seit Dezember 2008.

Seitdem hat es 75 normale Sitzungen gegeben.

Öffentliche Sitzungen

Es gibt ungefähr 2 Mal im Jahr Sitzungen,

bei denen jeder interessierte Mensch dabei sein kann.

Diese Sitzungen heißen öffentliche Sitzungen.

Bei diesen Sitzungen sind immer viele Menschen.

Normalerweise sind 150 bis 250 Menschen

bei den öffentlichen Sitzungen.

Bis jetzt hat es 13 öffentliche Sitzungen gegeben.

Die öffentlichen Sitzungen sind abwechselnd in Wien

und in den österreichischen Bundesländern.

Diese öffentlichen Sitzungen sollen ermöglichen, dass

  • Menschen mit Behinderungen mitreden

    und mitentscheiden können,

    wenn es um ihre Angelegenheiten geht.

  • jeder Mensch Informationen bekommt,

    ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen

    eingehalten werden.

  • jeder Mensch weiß,

    was der Monitoring-Ausschuss arbeitet.

Vor allem sollen Menschen mit Behinderungen selbst

über ihre Anliegen sprechen können.

Außerdem sollen alle Menschen

über wichtige Themen

von Menschen mit Behinderungen Bescheid wissen.

Dadurch erfahren alle,

welche Probleme es für Menschen mit Behinderungen gibt.

Auch die Personen,

die Entscheidungen treffen können.

Bei den öffentlichen Sitzungen

treffen sich viele Menschen.

Diese Menschen kommen aus verschiedenen Bereichen.

Aber alle haben mit Menschen mit Behinderungen zu tun.

Es ist wichtig,

dass sich diese Menschen regelmäßig treffen.

So erfahren sie von den Problemen,

die Menschen in anderen Bereichen haben.

Und jeder kann den anderen

aus seinem Bereich erzählen.

Bei den öffentlichen Sitzungen

geht es immer um bestimmte Themen.

Zu diesen Themen gibt es immer viele Beiträge

von verschiedenen Menschen.

Der Monitoring-Ausschuss sammelt diese Beiträge.

Nach den Sitzungen gibt es immer Berichte.

In den Berichten steht,

was der Monitoring-Ausschuss

zu den Themen der Sitzungen sagt.

Vorträge, Unterstützung von Arbeits-Gruppen und Gesprächs-Runden

Die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses

halten viele Vorträge.

Bei diesen Vorträgen geht es um wichtige Themen,

die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Vor allem geht es darum,

was in der UNO-Konvention steht.

Die Vortragenden erklären den Menschen,

wie Österreich Menschen mit Behinderungen

unterstützen muss.

Es gibt auch viele Veranstaltungen,

bei denen Mitglieder des Monitoring-Ausschusses dabei sind.

Eine Arbeit wird immer wichtiger:

Die Unterstützung von Arbeits-Gruppen.

Zum Beispiel:

  • Medien berichten oft falsch

    über Menschen mit Behinderungen.

    Deshalb hat eine Arbeits-Gruppe einen Plan gemacht,

    wie die Medien richtig über Menschen mit Behinderungen

    berichten können.

    Das hat der Monitoring-Ausschuss unterstützt.

  • Die UNO-Konvention ist eigentlich auf Englisch.

    Es hat eine deutsche Fassung gegeben.

    Aber bei dieser Fassung war nicht alles richtig übersetzt.

    Deshalb ist die UNO-Konvention

    neu ins Deutsche übersetzt worden.

    Auch dabei hat der Monitoring-Ausschuss geholfen.

  • Es gibt schon länger ein Gesetz über Sachwalterschaft.

    Dieses Gesetz soll gerade verbessert werden.

    Auch da war der Monitoring-Ausschuss dabei.

Aber leider kann der Monitoring-Ausschuss

bei diesen Arbeits-Gruppen nicht genug mitarbeiten.

Es gibt zu wenig Geld und

zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Außerdem arbeiten die Mitglieder ehrenamtlich.

Das heißt, sie bekommen kein Geld

für die Arbeit im Monitoring-Ausschuss.

Aber die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses

müssen natürlich Geld verdienen.

Sie haben also auch noch eine andere Arbeit.

Deshalb haben sie nicht genug Zeit

für den Monitoring-Ausschuss.

Der Monitoring-Ausschuss hat Expertinnen und Experten

zu Gesprächs-Runden in 2 Bereichen eingeladen:

  • Ein Thema war die Gesundheits-Versorgung

    von Menschen mit Behinderungen.

    Dabei hat der Monitoring-Ausschuss

    mit verschiedenen Personen gesprochen,

    die in dem Bereich Entscheidungen treffen können.

  • Das zweite Thema war eine bessere Zusammenarbeit

    von Organisationen für Menschen mit Behinderungen.

    Es ist um Organisationen gegangen,

    die nicht für die österreichische Regierung arbeiten.

Meinung zu Themen und Gesetzen

Der Monitoring-Ausschuss überprüft Gesetze,

die mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben.

Der Monitoring-Ausschuss sagt auch

seine Meinung zu bestimmten Themen.

Die Ergebnisse der Überprüfungen

schickt der Monitoring-Ausschuss

an die zuständigen Stellen.

Zum Beispiel dem zuständigen Ministerium.

Oder der Landesregierung von einem Bundesland.

Bis jetzt hat der Monitoring-Ausschuss

50 Gesetze überprüft.

Zu ungefähr 50 wichtigen Themen

hat der Monitoring-Ausschuss seine Meinung

aufgeschrieben und an die zuständigen Stellen geschickt.

Außerdem schickt der Monitoring-Ausschuss

regelmäßig Berichte an den Bundes-Behinderten-Beirat.

In diesen Berichten steht,

was der Monitoring-Ausschuss arbeitet.

Anfragen von einzelnen Personen

Es gibt viele Beschwerden,

dass Österreich die Forderungen

der UNO-Konvention nicht einhält.

Der Monitoring-Ausschuss

kann einige Anfragen oder Beschwerden

von einzelnen Personen annehmen.

Diese Anfragen oder Beschwerden

leiten wir an die zuständigen Stellen weiter.

Der Monitoring-Ausschuss kann sich aber leider

nicht genug um diese Beschwerden kümmern.

Wir können die betroffenen Personen auch nicht unterstützen.

Dazu haben wir zu wenig Geld

und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Monitoring-Ausschuss kümmert sich

um ungefähr 50 Beschwerden und Anfragen im Jahr.

Zusammenarbeit der Bundesländer

Auch die einzelnen Bundesländer überprüfen,

ob die UNO-Konvention eingehalten wird.

Es gibt in den Bundesländern eigene Stellen.

Es soll jedes Jahr ein Treffen

von allen diesen Stellen geben.

Aber einige haben gerade erst

mit der Arbeit angefangen.

Deshalb gibt es noch keine richtige Zusammenarbeit

mit dem Monitoring-Ausschuss.

Zusammenarbeit in Europa

Die UNO hat Regeln gemacht,

damit auf der Welt die Menschenrechte eingehalten werden.

Jedes Land muss zum Beispiel eine Stelle haben,

die auf die Menschenrechte achtet.

Diese Stelle muss genug Geld bekommen,

damit sie gut arbeiten kann.

Außerdem muss es genug

bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.

Es gibt in verschiedenen europäischen Ländern solche Stellen.

Und es gibt eine Arbeits-Gruppe,

die diese Stellen unterstützt.

Das ist eine Arbeitsgruppe der europäischen Organisationen,

die sich mit Menschenrechten beschäftigen.

Der Monitoring-Ausschuss hat Kontakt zu dieser Arbeits-Gruppe.

Aber leider hält Österreich

die Regeln der UNO nicht ein,

wie unabhängig eine Menschenrechts-Einrichtung sein muss.

Der Monitoring-Ausschuss hat nicht genug Geld.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

bekommen kein Geld für ihre Arbeit.

Deshalb kann der Monitoring-Ausschuss

bei dieser Arbeits-Gruppe

nicht wirklich mitarbeiten.

Viele europäische Länder besprechen regelmäßig,

ob die UNO-Konvention eingehalten wird.

Der Monitoring-Ausschuss ist regelmäßig

bei diesen Gesprächen dabei.

Zusammenarbeit mit Ländern auf der ganzen Welt

Die UNO überprüft regelmäßig,

ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen

beachtet werden.

Der Monitoring-Ausschuss unterstützt diese Prüfung.

Der Monitoring-Ausschuss macht auch

regelmäßig Berichte für die UNO.

Die UNO überprüft nicht nur die Menschenrechte

von Menschen mit Behinderungen.

Die UNO überprüft zum Beispiel auch,

ob die Rechte von Frauen oder Kindern eingehalten werden.

Oder ob in einem Land Menschen gefoltert werden.

Auch bei diesen Überprüfungen

unterstützt der Monitoring-Ausschuss die UNO.

Wichtige Themen

Der Monitoring-Ausschuss achtet darauf,

welche Forderungen der UNO-Konvention

in Österreich nicht eingehalten werden.

Mit diesen Problemen

beschäftigt sich der Monitoring-Ausschuss besonders.

Österreich hat im Jahr 2008

die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen unterschrieben.

Deshalb muss Österreich die Forderungen

der UNO-Konvention einhalten.

Aber in Wirklichkeit hält Österreich

noch lange nicht alle Forderungen ein.

In der UNO-Konvention steht,

welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft,

welche Rechte Menschen mit Behinderungen

in Österreich wirklich haben.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft dazu zum Beispiel

  • Gesetze und Regelungen

  • Beschwerden von betroffenen Personen

  • Berichte von Menschen mit Behinderungen

So kann der Monitoring-Ausschuss feststellen,

welche Forderungen der UNO-Konvention

nicht eingehalten werden.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft also:

Welche Rechte haben Menschen mit Behinderungen

in Österreich nicht?

Dann macht der Monitoring-Ausschuss

die Menschen darauf aufmerksam.

Zum Beispiel mit Berichten,

die für alle Menschen zugänglich sind.

1. Rückmeldungen zu wichtigen Themen

Der Monitoring-Ausschuss überprüft,

wo es Probleme für Menschen mit Behinderungen gibt.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft,

  • wo die UNO-Konvention nicht eingehalten wird

  • wo die zuständigen Stellen

    eine Forderung der UNO-Konvention

    nicht richtig verstehen.

Dann gibt der Monitoring-Ausschuss eine Rückmeldung,

was geändert werden muss.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon zu sehr vielen Themen

eine Rückmeldung gegeben.

Zum Beispiel:

  • Werden in Österreich alle Menschenrechte eingehalten?

  • Werden in Österreich alle Rechte von Kindern eingehalten?

  • Können Menschen mit Behinderungen

    bei wichtigen Entscheidungen mitreden?

    Können sie Entscheidungen beeinflussen?

  • Gibt es Schulen und Ausbildungen,

    wo Menschen mit Behinderungen gemeinsam

    mit Menschen ohne Behinderungen lernen können?

  • Gibt es Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen?

  • Gibt es genug Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen?

  • Bekommen Menschen mit Behinderungen eigenes Geld,

    damit sie ihre Unterstützung selbst aussuchen können?

  • Können Menschen barrierefrei in eigenen Wohnungen leben?

  • Bekommen die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

    genug Unterstützung?

  • Gibt es noch immer große Einrichtungen,

    in denen viele Menschen mit Behinderungen leben müssen?

2. Wichtige Themen bei den öffentlichen Sitzungen

Der Monitoring-Ausschuss macht regelmäßig Sitzungen,

bei denen jeder interessierte Mensch dabei sein kann.

Diese Sitzungen heißen öffentliche Sitzungen.

Bei diesen Sitzungen geht es um besonders wichtige Themen.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft,

welche Themen für Menschen mit Behinderungen

besonders wichtig sind.

Zum Beispiel Probleme,

die sehr viele Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,

dass folgende Themen besonders wichtig sind:

  • Beschäftigungs-Therapie.

  • Gemeinsame Bildung für Menschen mit Behinderungen

    und Menschen ohne Behinderungen.

  • Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.

  • Missbrauch von Menschen mit Behinderungen.

  • Persönliche Assistenz.

    Zum Beispiel gibt es keine Persönliche Assistenz

    für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

  • Unterstützung, wenn ein Mensch mit Lernschwierigkeiten

    wichtige Entscheidungen treffen muss.

  • Eigenes Geld, damit Menschen mit Behinderungen

    Persönliche Assistenz selber bezahlen können.

  • Barrierefreie Bildung.

    Menschen mit allen möglichen Behinderungen

    müssen die gleichen Möglichkeiten haben,

    wie alle anderen Menschen.

    Zum Beispiel müssen sie

    die gleichen Ausbildungen machen können.

  • Passende Gesundheits-Versorgung

    für Menschen mit Behinderungen.

  • Eine Arbeits-Gruppe der UNO hat Vorschläge gemacht,

    was Österreich für Menschen mit Behinderungen

    verbessern muss.

    Österreich muss diese Vorschläge umsetzen.

  • Behörden und Ämter müssen barrierefrei sein.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    bei Regelungen und Gesetzen mitentscheiden können.

  • Es darf keine großen Einrichtungen mehr geben,

    in denen Menschen mit Behinderungen leben müssen.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    die gleichen Rechte haben,

    wenn sie eine Partnerschaft oder eine Familie haben wollen.

3. Anfragen und Beschwerden von einzelnen Personen

Der Monitoring-Ausschuss

kann einige Anfragen oder Beschwerden

von einzelnen Personen annehmen.

Bei diesen Anfragen und Beschwerden

geht es sehr oft um Sachwalterschaft und Bildung.

Zum Beispiel:

  • Viele betroffene Personen sind mit der Sachwalterschaft

    allgemein nicht zufrieden.

    Aber sie können nicht mitentscheiden,

    dass sich etwas ändert.

  • Viele Personen sind mit einer bestimmten Sachwalterin

    oder einem bestimmten Sachwalter nicht zufrieden.

    Aber viele können sich die Sachwalterin oder den Sachwalter

    nicht aussuchen.

  • Manche Sachwalterinnen oder Sachwalter verhindern,

    dass ein Mensch mit Behinderung

    Kontakt zu seiner Familie hat.

  • Viele Lehrerinnen und Lehrer wissen nicht,

    wie sie mit Kindern mit Behinderungen umgehen müssen.

  • Es gibt zu wenige Vorbereitungen,

    damit Kinder mit Behinderungen

    gleichberechtigte Möglichkeiten haben.

  • Manche Kinder mit Behinderungen

    dürfen nicht mit Kindern ohne Behinderungen

    in die Schule gehen.

  • Oft ist es nicht klar,

    welche Stelle für ein Problem zuständig ist.

    Dann kann es sehr lange dauern,

    bis Menschen mit Behinderungen Unterstützung bekommen.

Wesentliche Hindernisse

Einige wesentliche Hindernisse verhindern,

dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten werden:

1. Zuständigkeit

In Österreich sind verschiedene Stellen zuständig,

wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.

Für manche Probleme

sind die Behörden der Bundesländer zuständig.

Für andere Probleme ist der Staat Österreich zuständig.

Deshalb gibt es unterschiedliche Regelungen

in den einzelnen Bundesländern.

Das heißt zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen haben

in Wien andere Möglichkeiten

als in der Steiermark oder in Salzburg.

Das ist ungerecht und gegen die UNO-Konvention.

In jedem Bundesland treffen

andere Personen Entscheidungen.

Diese Personen haben unterschiedliche Meinungen,

wie wir Menschen mit Behinderungen behandeln sollen.

Deshalb gibt es große Unterschiede

zwischen den Bundesländern.

Besonders große Unterschiede gibt es zum Beispiel

bei diesen Punkten:

  • Schule und Ausbildung

  • Persönliche Assistenz für die Freizeit

  • Förderung von kleinen Kindern mit Behinderungen

  • Geld für Hilfsmittel

  • Es gibt unterschiedliche Regelungen

    für das barrierefreie Bauen von Gebäuden.

  • Der Schutz vor Diskriminierung ist in Österreich

    nicht überall gleich.

Das heißt: Es gibt in Österreich keine gleiche Behandlung

von Menschen mit Behinderungen.

Es ist für Menschen mit Behinderungen nicht klar,

welche Rechte sie haben.

Der Monitoring-Ausschuss ist besorgt:

Die verantwortlichen Personen

wollen dieses Problem nicht ändern.

Die Bundesländer und der Staat Österreich

reden nicht viel über eine Verbesserung

der Lage von Menschen mit Behinderungen.

Niemand will darüber reden,

ob man die Zuständigkeit anders regeln kann.

Es gibt auch keine guten Ideen,

wie man die Lage für Menschen mit Behinderungen

verbessern könnte.

Es muss dringend eine Arbeits-Gruppe

für ganz Österreich geben.

Diese Arbeits-Gruppe muss für alle Bundesländer

und alle zuständigen Abteilungen Pläne machen.

Nur so kann es einheitliche Regelungen

in ganz Österreich geben.

2. Barrierefreiheit

Für die Barrierefreiheit sind viele verschiedene Stellen verantwortlich.

Barrierefreiheit ist eine Verpflichtung für die Bundesländer

und für den Staat Österreich.

Aber das ist vielen zuständigen Personen nicht klar.

Es gibt bestimmte Regeln,

wie man barrierefrei baut.

Aber diese Regeln

kennen viele zuständige Personen gar nicht.

Außerdem gibt es kein eindeutiges Gesetz für diese Regeln.

Das heißt:

In der UNO-Konvention steht,

dass es Barrierefreiheit geben muss.

Also gibt es eigentlich

eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit.

Aber es ist fast nicht möglich,

dass diese Verpflichtung wirklich durchgesetzt wird.

Es gibt zwar einige Vorschriften für das barrierefreie Bauen.

Aber diese Vorschriften sind sehr ungenau.

Es muss ganz genaue Vorschriften geben,

was für die Barrierefreiheit wichtig ist.

Es muss für die Barrierefreiheit einen Plan geben,

der für ganz Österreich gleich gilt.

3. Mitwirken bei Entscheidungen

In der UNO-Konvention steht,

dass Menschen mit Behinderungen

bei Entscheidungen über sie selbst mitentscheiden dürfen.

Das heißt Partizipation.

Aber die verantwortlichen Personen verstehen nicht,

was das wirklich bedeutet.

Oft bekommen betroffene Personen nur die Information,

dass es eine bestimmte Entscheidung gegeben hat.

Manchmal hören sich die verantwortlichen Personen

die Meinung von Menschen mit Behinderungen an.

Aber oft handeln sie nicht danach.

Es gibt genaue Regeln für die Beteiligung an Entscheidungen.

Aber diese Regeln kennt fast niemand.

4. Wie sehen wir Behinderungen?

Viele Menschen glauben noch immer,

dass Behinderungen Krankheiten sind.

In der UNO-Konvention steht aber:

Behinderung entsteht dadurch,

dass es überall Hindernisse

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Diese Meinung gibt es in Österreich noch nicht oft.

Es gibt zwar hin und wieder Versuche,

dass wir Behinderung richtig verstehen.

Es ist aber sehr wichtig,

dass alle verantwortlichen Personen

völlig anders denken als jetzt.

Zum Beispiel im Bereich Bildung:

Bildung muss für alle Menschen völlig gleich sein.

Es kann nicht sein,

dass Menschen mit Behinderungen

ein „bisschen gleich“ behandelt werden.

Auch bei der Arbeit darf es keine Hindernisse geben.

Menschen mit Behinderungen können oft

einen bestimmten Job nicht machen,

nur weil es Hindernisse gibt.

Nicht, weil sie krank sind.

Das gilt auch für das Wohnen.

Menschen mit Behinderungen können oft nicht entscheiden,

wo und mit wem sie wohnen wollen.

Oft müssen sie in großen Einrichtungen leben.

Dort haben sie fast keinen Kontakt

zu Menschen ohne Behinderungen.

Und das ist nur deshalb so,

weil es zu wenig Unterstützung

beim selbstständigen Wohnen gibt.

Das darf nicht sein.

Es darf auch nicht sein,

dass es ein paar kleine Verbesserungen

beim Arbeiten oder Wohnen gibt.

Die betroffenen Bereiche müssen

vollständig neu gemacht werden.

5. Wie sehen wir Menschen mit Behinderungen?

Viele Menschen wollen

mit Menschen mit Behinderungen nichts zu tun haben.

Viele wissen nicht,

wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgehen sollen.

Sie haben sogar Angst vor einem Kontakt.

Viele Menschen verstehen auch nicht,

dass eine Behinderung keine Krankheit ist.

Die meisten Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.

Auch in den Medien werden Menschen mit Behinderungen

oft als arm und hilflos dargestellt.

Sie bekommen oft Mitleid

und unsere Gesellschaft sagt:

„Menschen mit Behinderungen dürfen bei uns leben.“

Aber das ist der falsche Weg.

„Dürfen“ klingt so:

Menschen mit Behinderungen brauchen eine Erlaubnis,

gemeinsam mit uns zu leben.

Aber sie brauchen keine Erlaubnis.

Sie haben das Recht darauf,

gleichberechtigt in unserer Gesellschaft zu leben.

Wir müssen auch etwas dafür tun,

damit Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können.

Zum Beispiel muss es die richtige Unterstützung geben.

Und das würde auch Geld kosten.

Aber oft gibt es wichtige Maßnahmen nicht,

weil sie angeblich zu teuer sind.

Oft werden die Rechte

der Menschen mit Behinderungen nicht eingehalten,

weil das Geld kosten würde.

6. Was muss geschehen?

Bei der UNO gibt es eine Arbeits-Gruppe,

die die Rechte der Menschen mit Behinderungen überprüft.

Diese Arbeits-Gruppe hat im September 2013 überprüft,

ob Österreich die Forderungen der UNO-Konvention einhält.

Diese Überprüfung heißt: Staaten-Prüfungs-Verfahren.

Der Monitoring-Ausschuss hat diese Überprüfung unterstützt.

Er hat zum Beispiel Berichte

für die Arbeits-Gruppe der UNO geschrieben.

Nach der Überprüfung

hat die Arbeits-Gruppe der UNO

einen Bericht geschrieben.

Dort steht, was Österreich noch tun muss.

Diese Empfehlungen muss Österreich

bis zur nächsten Überprüfung umsetzen.

Die nächste Überprüfung ist wahrscheinlich nächstes Jahr.

Die Arbeits-Gruppe der UNO

hat viele Empfehlungen in den Bericht geschrieben.

Es gibt auch sehr genaue Anweisungen,

wie man die Empfehlungen umsetzen kann.

Trotzdem werden die meisten Empfehlungen

nur sehr langsam umgesetzt.

Manche Empfehlungen werden gar nicht umgesetzt.

Es gibt keinen sinnvollen Plan,

wie das geschehen soll.

Die verantwortlichen Personen

wollen keine wirklich großen Veränderungen.

Diese Veränderungen wären aber notwendig.

Sonst hält Österreich die Menschenrechte

der Menschen mit Behinderungen nicht ein.

Wörterbuch

Angehörige

Angehörige sind meistens Verwandte.

Zum Beispiel:

  • Eltern

  • Kinder

  • Großeltern

  • Enkel

Zu den Angehörigen gehören aber auch

  • die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann

  • die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hineinkönnen.

Bundesland, Bundesländer

Österreich besteht aus 9 Bundesländern:

  • Wien

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Tirol

  • Vorarlberg

Alle Bundesländer zusammen

bilden den Staat Österreich.

Man sagt dazu auch „der Bund“.

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung

und auch eigene Behörden.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt, dass jemand benachteiligt wird, weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat. Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderungen.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Institution

Institutionen sind viele Heime und Einrichtungen

für Menschen mit Behinderungen.

In Institutionen können Menschen mit Behinderungen

nicht selbst über ihr Leben bestimmen.

Eindeutige Zeichen für eine Institution sind:

  • Menschen mit Behinderungen haben keinen Kontakt

    zu anderen Menschen

  • Menschen mit Behinderungen können sich nicht aussuchen,

    mit wem sie zusammenleben

  • Menschen mit Behinderungen können

    keine eigenen Entscheidungen treffen

  • Menschen mit Behinderungen können sich ihre Zeit

    nicht selbst einteilen

  • Die Betreuerinnen und Betreuer achten nicht

    auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen

Medien

Medien sind zum Beispiel Zeitungen,

das Fernsehen oder das Internet.

Über Medien bekommen wir Informationen.

Über die Medien bekommen wir aber auch

Unterhaltung und Bildung.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen

hat oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

In den Menschenrechten steht:

„Alle Menschen sind frei

und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Partizipation

Partizipation bedeutet Mitwirkung an etwas.

Partizipation ist nur möglich,

wenn Menschen auf Entscheidungen

Einfluss nehmen können.

Ihre eigene Meinung muss ernst genommen werden

und Einfluss auf Entscheidungen haben.

Persönliche Assistenz

Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

helfen Menschen, wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.

Zum Beispiel unterstützen sie Menschen

beim Einkaufen, beim Lernen.

Oder auch bei Gesprächen mit der Bank,

wenn es um Geld geht.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

unterstützen aber nur,

  • wenn der Mensch mit Behinderung das will

  • wie der Mensch mit Behinderung das will

  • wann der Mensch mit Behinderung das will

Sachwalterinnen oder Sachwalter, Sachwalterschaft

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter

darf sich nicht in alle Dinge

im Leben dieser Person einmischen.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

sind selbst Menschen mit Behinderungen.

Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen

brauchen oder möchten.

Sie lernen,

welche Rechte und Pflichten

Menschen mit Behinderungen haben.

Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.

Sie können mitbestimmen,

wenn es um die Rechte von

Menschen mit Behinderungen geht.

UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

UNO-Konvention

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat. Wien 2016.

Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/BBB_Bericht_LL_2016_corr1.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 31.07.2018

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