"Menschen haben ein Recht darauf, so genannt zu werden, wie sie es wünschen!"

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: Diagnostik, Behindertendefinition, Medizin, Recht
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 7/ April 2005, Seite 4-5. Übersetzt von Angelika Reitz.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2005

"Menschen haben ein Recht darauf, so genannt zu werden, wie sie es wünschen!"

191 verschiedene Länder gehören der Weltgesundheitsorganisation an. Alle arbeiten gemeinsam daran, dass alle Menschen auf dieser Welt gesund sind. Zum Beispiel bekämpfen sie ansteckende Krankheiten oder warnen über Gefahren des Rauchens und des Alkohols.

Die Weltgesundheitsorganisation hat nun Behinderung neu beschrieben. Die neue Beschreibung der Weltgesundheitsorganisation wird kurz ICF genannt. Seit 2001 gibt es die ICF schon.

Was ist nun anders bei der neuen Beschreibung?

Es bleibt dabei, dass ein Mensch behindert genannt wird, wenn etwas in seinem Körper nicht so funktioniert wie bei den meisten anderen Menschen.

Oder wenn sie oder er deswegen manche Sachen nicht machen kann. Auch die Behinderung durch die Umwelt ist wichtig, z.B. Treppen oder schwere Sprache.

Ob jemand Assistenz und Behandlungen braucht, kommt nun noch neu bei der Beschreibung des Wortes Behinderung hinzu.

Auch sind auch noch andere Dinge wichtig, wenn man Behinderung beschreibt: Ist es eine Frau oder ein Mann? Ist es ein junger Mensch oder ein alter Mensch? Aus welchem Land kommt die behinderte Person? Alle diese Beschreibungen zusammen ergeben ein Bild über einen behinderten Menschen.

Die Weltgesundheitsorganisation sagt: "Menschen haben ein Recht darauf, so genannt zu werden, wie sie es wünschen!"

Manche finden die Bezeichnung "behinderte Menschen", andere "Menschen mit Behinderungen" besser. Das Wort "geistig behinderte Person" gibt es in der neuen Beschreibung nicht. Dort wird von einer "Person mit einem Problem im Lernen" gesprochen.

Wenn es nach der WHO geht, soll die Beschreibung nie ohne die Einwilligung und Zusammenarbeit der behinderten Person angefertigt werden. Sie soll nicht dazu verwendet werden, dass eine Person weniger Rechte bekommt. Nach Möglichkeit sollen alle selber entscheiden können, was für sie richtig ist.

Was wird für behinderte Frauen besser?

Im Moment gibt es viele Schulungen, wie mit der neuen ICF umgegangen werden soll. Es wäre gut, wenn in Krankenhäusern und Kliniken mit der ICF gearbeitet wird. Das hätte zum Beispiel Vorteile für behinderte Mütter, die ihr Kind alleine erziehen. Denn bei einer Mutter ist es wichtig, zu schauen, ob es noch andere Menschen in der Umgebung gibt, die sich um das Kind kümmern können. Wenn es keine anderen Personen gibt, die sich um das Kind kümmern können, muss die Mutter so lange im Krankenhaus bleiben, bis sie wieder ganz gesund ist. Oder es muss eine Person bezahlt werden, die das Kind versorgt.

Es gibt also einige gute Punkte in der neuen ICF. Wir müssen darüber Bescheid wissen, damit wir sie nutzen können.

Martina Puschke

Übersetzung: Angelika Reitz

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

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Quelle:

Martina Puschke: "Menschen haben ein Recht darauf, so genannt zu werden, wie sie es wünschen!"

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 7/ April 2005, Seite 4-5. Übersetzt von Angelika Reitz.

© Verein Weibernetz e.V.

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Stand: 25.03.2009

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