Ein Gentestgesetz?

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: Gesetz, Pränatale Diagnostik, Genetik, Forschung
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 6/ Januar 2005, im Politikteil, Seite 2-3. Übersetzt von Angelika Reitz.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2005

Ein Gentestgesetz?

Worum geht es da? Was denken behinderte Frauen dazu?

Die Bundesregierung beschäftigt sich viel mit Gesetzen. In diesem Jahr geht es dabei um ein Gesetz, das regeln soll, wann und warum die Gene eines Menschen getestet werden dürfen. Gene sind winzig kleine Teilchen unseres Körpers. Sie kommen in jedem Teil unseres Körpers vor. Sie sind wie ein Bauplan, der sagt, wie wir aussehen, wie unser Körper gebaut ist. Ob wir zum Beispiel blaue oder braune Augen haben. Manche Krankheiten stehen auch in diesem Bauplan drin. Dann sind Teile des Körpers nicht so gebaut wie bei den meisten anderen Menschen. So ist z.B. das Down-Syndrom in diesem Bauplan aufgeschrieben.

Gene von verwandten Menschen sind sich sehr ähnlich. Daher kann über Gene festgestellt werden, ob Menschen verwandt sind. Ob sie z.B. Vater und Tochter sind.

Wir vom Weibernetz haben uns Gedanken gemacht, was auf jeden Fall in diesem Gesetz stehen soll:

Regeln für die Untersuchungen von schwangeren Frauen

Die meisten schwangeren Frauen gehen während der Schwangerschaft zu einem Frauenarzt. Sie lassen sich und das ungeborene Baby immer wieder untersuchen. Es gibt viele einzelne Untersuchungen und Tests. Viele dieser Untersuchungen und Tests gehören zur Pränataldiagnostik. Pränataldiagnostik heißt, dass schon vor der Geburt geschaut wird, ob ein Baby gesund oder behindert sein wird. Dabei ist es egal, ob man eine Krankheit oder eine Behinderung später behandeln kann oder nicht.

Wenn feststeht, dass das Baby krank oder behindert ist, muss sich jede schwangere Frau überlegen, ob sie das Baby zur Welt bringen will oder nicht. Das ist eine schwere Entscheidung. Deshalb wollen wir, dass jede schwangere Frau gefragt wird, ob sie diese Tests will.

Dass jede schwangere Frau gut von einem Arzt oder einer Ärztin beraten wird, dass jede schwangere Frau auch von anderen Personen beraten wird, die sich mit diesen schwierigen Fragen auskennen.

Regeln für die Gentests an Menschen.

Heute können Forscher und Forscherinnen durch Tests an den Genen schon feststellen, ob ein Mensch vielleicht eine Krankheit bekommen wird oder nicht. Sie können damit auch herausfinden, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand diese Krankheit bekommt. Zum Beispiel ist das bei Brustkrebs möglich. Nehmen wir an, bei einer Frau wird im Gentest festgestellt, dass sie vielleicht an Brustkrebs erkranken wird. Dann kann es sein, dass vielleicht auch ihre Mutter, Schwester oder Tochter Brustkrebs bekommen. Denn alle aus einer Familie haben ähnliche Gene.

Deshalb machen Gentests vielen Menschen Angst: Wie lebt eine Frau damit, wenn sie weiß, dass sie später vielleicht Brustkrebs bekommen wird? Wie ist das für die anderen in der Familie?

Das ist uns besonders wichtig:

Gentests dürfen nur gemacht werden, wenn ein Mann oder eine Frau, diesen Test wirklich will.

Ein Arzt oder eine Ärztin muss vorher eine gute Beratung machen. Und es muss noch eine Beratung durch eine Fachfrau oder einen Fachmann geben. Diese Berater und Beraterinnen müssen sich gut mit Gentests auskennen und schauen, was für jede einzelne Person wichtig und gut ist.

Alle Personen dürfen frei wählen, ob sie etwas über einen Test wissen wollen oder nicht. Diese Regel ist sehr wichtig für die anderen Mitglieder der Familie.

Niemand darf diese Testergebnisse an die Arbeitsstelle oder an Versicherungen weitergeben. Besonders behinderte Frauen haben dann vielleicht noch schlechtere Chancen einen Arbeitsplatz zu finden oder sich für wenig Geld gut zu versichern.

Wir wollen nicht, dass Männer einen heimlichen Vaterschaftstest machen dürfen.

Viele Menschen reden gerade darüber, ob Männer heimlich einen Vaterschaftstest machen dürfen. Ein Vaterschaftstest ist eine Untersuchung, mit der festgestellt werden kann, ob der Mann, von dem alle glauben, dass er der Vater eines Kindes ist, wirklich der Vater ist. Dies kann man schon mit etwas Spucke des Kindes feststellen. Manchmal glauben Väter nämlich, sie sind gar nicht die richtigen Väter. Sie nehmen an, dass sie ein Kind von einem anderen Mann großziehen. Sie denken, ihre Frau hat sie angelogen. Heimliche Tests von Vätern sollen verboten sein.

Wir wollen, dass alle Beteiligten wie die Mutter oder auch die Kinder gefragt werden, ob sie einen Vaterschaftstest wollen.

Das Weibernetz kämpft für die Interessen behinderter Frauen in ganz Deutschland. Wir fordern alle Politiker und Politikerinnen auf, unsere Wünsche und die für uns wichtigen Punkte in dieses Gesetz hinein zu schreiben.

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

www.weibernetz.de

Quelle:

Martina Puschke: Ein Gentestgesetz? Worum geht es da? Was denken behinderte Frauen dazu?

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 6/ Januar 2005, im Politikteil, Seite 2-3. Übersetzt von Angelika Reitz.

© Verein Weibernetz e.V.

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Stand: 07.04.2009

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