Auf den Rucksack, fertig, los!

Autor:in - Brigitte Faber
Schlagwörter: Selbstbestimmung, Assistenz, Persönliches Budget
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 4/ Januar 2004, im Politikteil, Seite 4-5. Übersetzt von Martina Puschke.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2004

Auf den Rucksack, fertig, los!

Endlich ist es soweit! Seit 1. Juli gibt es in ganz Deutschland das persönliche Budget. Das ist ein schweres Wort. Viele nennen es deshalb auch "Rucksack-Prinzip". Und das geht so: Behinderte Menschen, die Pflege oder andere Hilfen brauchen, bekommen das Geld dafür in ihren Rucksack. Und dann können sie aussuchen, welche Hilfen sie für das Geld einkaufen.

Ein Beispiel: Eine behinderte Frau wohnt im betreuten Wohnen und ist dort nicht zufrieden. Dann kann sie jetzt zu dem Geldgeber gehen und sagen, dass sie das Geld ab sofort selber bekommen möchte.

Mit dem Geld kann sie sich dann eine andere Stelle für unterstütztes Wohnen suchen. Oder sie kann verschiedene Menschen bezahlen, die sie unterstützen sollen. Der Geldgeber ist entweder die Pflegekasse oder die Krankenkasse oder das Integrationsamt.

Das Gleiche gilt für Menschen, die im Heim leben und dort lieber ausziehen wollen. Oder für Frauen und Männer, die von den Eltern ausziehen wollen. Oder für Menschen, die Unterstützung für bestimmte Dinge brauchen.

Wenn Sie das Rucksack-Prinzip nutzen wollen, suchen Sie sich am Besten eine gute Beraterin oder einen Berater. Denn man muss an viele Dinge denken.

Wenn man mit dem Amt über das Rucksack-Prinzip verhandelt, werden wichtige Dinge aufgeschrieben. Es wird ein richtiger kleiner Vertrag gemacht. Es wird aufgeschrieben, welche Hilfe Sie brauchen. Es wird auch aufgeschrieben, wie lange der Vertrag gilt. Und es wird festgelegt, was passiert, wenn Sie mit dem Rucksack-Prinzip nicht klar kommen.

Ganz wichtig ist, dass darüber gesprochen wird, ob Sie Unterstützung beim Umgang mit dem Geld im Rucksack brauchen oder ob Sie das alleine können. Darüber muss verhandelt werden.

Sie müssen bei den Gesprächen über den Vertrag dabei sein. Sie sollten sich auch eine Person mitnehmen, die mit überlegt, ob in dem Vertrag alles Wichtige drin steht.

Passt der Rucksack für alle behinderten Menschen?

Man bekommt nur für die Dinge Geld in den Rucksack, die man bis jetzt auch bezahlt bekommen hat. Für behinderte Mütter heißt das: Sie müssen abwarten, ob sie nun Geld für Assistenz bei der Kinderpflege bekommen. Im Gesetz steht, dass das Notwendige für behinderte Frauen beachtet werden muss. Das können Frauen sagen, wenn Sie das Geld für ihren Rucksack beantragen.

Und noch etwas ist im Moment nicht klar. Wenn Frauen oder Männer aus dem Heim ausziehen wollen, brauchen sie wahrscheinlich Unterstützung im Umgang mit dem Geld.Es ist noch nicht klar, wer diese Unterstützung bezahlen soll. Wenn es für das Problem keine Lösung gibt, wird das Rucksack-Prinzip Menschen aus dem Heim nicht viel nützen.

Das wäre sehr schade. Denn in einem anderen Land, in Schweden, sind mit dem Rucksack-Prinzip ganz viele behinderte Menschen aus Heimen ausgezogen. Dort wohnen fast gar keine behinderten Menschen mehr im Heim.

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

www.weibernetz.de

Quelle:

Brigitte Faber: Auf den Rucksack, fertig los!

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 4/ Januar 2004, im Politikteil, Seite 4-5. Übersetzt von Martina Puschke.

© Verein Weibernetz e.V.

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Stand: 7.04.2009

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