Noch ein neues Gesetz für Menschen, die krank sind

Autor:in - Brigitte Faber
Schlagwörter: Gesetz, Selbstbestimmung, Krankheit
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 18/ Dezember 2009, Seite 8, Übersetzung: Martina Puschke.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2009

Noch ein neues Gesetz für Menschen, die krank sind

Manche Menschen werden sehr krank.

Dann können sie nicht mehr sprechen.

Oder sie schlafen nur noch.

Vielleicht müssen diese Menschen bald sterben.

Die Menschen können dann nicht sagen:

Ich will diese Behandlung.

Ärztinnen und Ärzte können dann auch nicht mehr fragen:

Sind Sie einverstanden mit dem was wir tun?

Deshalb gibt es jetzt ein Gesetz für Patienten-Verfügungen.

Das ist ein schweres Wort.

Patienten-Verfügungen heißt:

Jeder Mensch kann jetzt schon aufschreiben:

Diese Behandlung will ich, wenn ich mal schwer krank bin.

Und: Diese Behandlung will ich nicht, wenn ich mal schwer krank bin.

Sie können sich zum Beispiel fragen:

Will ich eine Behandlung mit Maschinen?

Will ich noch etwas zu essen bekommen wenn ich bald sterben muss?

Will ich etwas zum Trinken bekommen?

Alle Menschen können jetzt aufschreiben:

Was will ich, wenn ich mal sehr schwer krank bin?

Und wenn ich dann nichts mehr sagen kann.

Der Arzt oder die Ärztin muss dann genau das tun was ich geschrieben habe.

Das steht so im neuen Gesetz.

Es ist nicht einfach, Antworten auf die Fragen zu finden.

Denn oft wissen wir heute ja gar nicht:

Wie fühlt es sich wohl an, wenn wir mal ganz schwer krank sind?

Und welche Krankheiten gibt es überhaupt?

Und was kann bei diesen Krankheiten gemacht werden?

Weibernetz sagt:

Das ist ein großes Problem von diesem Gesetz.

Denn eigentlich brauchen alle eine Beratung.

Damit sie auch Antworten auf die Fragen finden können.

Aber die Beratung von Ärztinnen und Ärzten kostet Geld.

Und niemand bezahlt die Beratung.

Für Menschen, die keine Patienten-Verfügung schreiben wollen:

Es gibt noch eine andere Möglichkeit.

Es gibt auch eine Vorsorge-Vollmacht.

Das ist auch ein schweres Wort.

Vorsorge-Vollmacht heißt:

Jeder Mensch kann sich überlegen:

Kenne ich eine Person die mir ganz wichtig ist?

Kennt mich diese Person sehr gut?

Weiß die Person oft was ich will?

Dann kann ich aufschreiben:

Diese Person soll für mich entscheiden.

Wenn ich mal sehr krank bin und nicht mehr sprechen kann.

Dann weiß die Person was ich will.

Das kann sie dann dem Arzt oder der Ärztin sagen.

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Quelle:

Original: http://www.weibernetz.de/download/WZ_Nr-18_Dez_2009_einfach-gesagt.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 25.07.2013

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