Besondere Regeln in der weltweiten Konvention

Autor:in - Brigitte Faber
Schlagwörter: Gesetz, Politik, Gleichberechtigung, Barrierefreiheit
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 18/ Dezember 2009, Seite 3. Übersetzung: Martina Puschke
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2009

Besondere Regeln in der weltweiten Konvention

In der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt es viele Regeln.

Konvention ist ein schweres Wort.

Die Konvention ist eine Art Vertrag über die Rechte.

Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.

Und ganz viele andere Länder auf der Welt auch.

An manchen Stellen im Vertrag steht:

Die Länder müssen etwas tun.

Damit es keine Barrieren mehr gibt.

Zum Beispiel: Die Barrieren bei den Bussen und Bahnen müssen weg.

Die Barrieren bei den Computern müssen weg.

Es gibt noch viele andere Beispiele.

Deutschland muss auch noch viel tun für die Rechte von Frauen und Männern mit Behinderung.

Zum Beispiel für die Barriere-Freiheit.

In dem Vertrag steht aber nicht genau:

Das muss Deutschland tun.

Deutschland kann sich aussuchen: Diese Schritte finden wir wichtig.

Damit alles barriere-frei wird.

In dem Vertrag gibt es zwei Wege zur Barriere-Freiheit.

Der 1. Weg heißt: Alles wird barriere-frei gemacht.

Der 2. Weg heißt: Es werden Dinge für einzelne Menschen barriere-frei gemacht.

In schwerer Sprache heißt das: angemessene Vorkehrung.

Eine Vorkehrung heißt: Manchmal braucht eine Person etwas Besonderes.

Für die eine Person ist das ein besonderer Computer.

Für eine andere Person ist das vielleicht ein besonderes Auto.

Ganz oft wird es so sein: Es wird beides getan.

Es wird Schritt für Schritt alles barriere-frei gemacht.

Damit alle Menschen gleich gut teilnehmen können.

Und wenn eine Frau etwas Besonderes braucht, muss sie das auch bekommen.

Es gibt aber ein Problem in dem Vertrag.

Im Vertrag steht: Es muss etwas für eine einzelne Person getan werden.

Aber es muss angemessen sein.

Angemessen heißt: Die Person braucht eine Sache.

Und es gibt keine andere Sache, die billiger ist.

Und mit der die Person auch gut klar kommt.

Hier ein Beispiel für eine angemessene Sache:

Eine Frau mit einer Körper-Behinderung arbeitet am Computer.

Die Frau kann mit der normalen Computer-Maus nicht arbeiten.

Sie braucht eine besondere Computer-Maus.

Die besondere Computer-Maus ist teuer.

Der Chef überlegt: Gibt es keine billigere Lösung?

Aber die Frau hat schon andere Sachen ausprobiert.

Die haben nicht so gut geklappt.

Sie braucht genau diese Computer-Maus um gut arbeiten zu können.

Also muss der Chef diese Maus kaufen.

Manchmal sind die Sachen noch teurer als eine Computer-Maus.

Dann ist es schwer für eine Arbeits-Stelle die wenig Geld hat.

Aber der Vertrag gilt für alle Menschen in Deutschland.

Deshalb muss es eine Lösung geben.

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Quelle:

Brigitte Faber: Besondere Regeln in der weltweiten Konvention.

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 18/ Dezember 2009, Seite 3. Übersetzung: Martina Puschke

Original: http://www.weibernetz.de/download/WZ_Nr-18_Dez_2009_einfach-gesagt.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 25.07.2013

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