Endlich - das Gesetz gegen Benachteiligungen ist da!

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: Gesetz, Recht
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 11/ Juli 2006, Seite 2 - 3.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2006

Endlich - das Gesetz gegen Benachteiligungen ist da!

Am 1. August 2006 bekommen wir ein neues Gesetz. Es heißt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - kurz AGG. Für dieses Gesetz haben Behindertenverbände lange gekämpft.

Was steht in dem Gesetz?

Behinderte Frauen und Männer dürfen jetzt in Kneipen, Geschäften, Banken und so weiter nicht mehr anders behandelt werden als andere Kundinnen und Kunden. Es darf also niemand mehr aus dem Hotel geschmissen werden, weil er oder sie "anders" ist.

Im Gesetz steht, dass zum Beispiel Geschäfte, die ihre Waren allen Menschen anbieten, egal wie sie aussehen oder sich benehmen, behinderten Menschen auch ihre Waren anbieten müssen. Das Gleiche gilt für Schwimmbäder, die eigentlich alle Menschen bei sich schwimmen lassen. Oder für Hotels, die allen Menschen, die bezahlen können, Zimmer vermieten.

Es gibt eine Ausnahme, wann Geschäfte einen doch benachteiligen dürfen. Das ist immer dann der Fall, wenn es gute Gründe für die Benachteiligung gibt. Das ist bei großen Gefahren der Fall. Behindertenverbände finden es nicht gut, dass andere sagen können, wann es für uns zu gefährlich ist, etwas zu tun. Aber wir konnten nichts dagegen tun, dass es nun so im Gesetz steht.

Ähnlich ist es bei privaten Versicherungen. Viele von uns kennen das Problem, dass behinderte Menschen keine Lebensversicherung oder andere Versicherungen abschließen konnten. Das wird sich nun ändern. Denn auch private Versicherungen dürfen behinderte Menschen nicht mehr ablehnen. Die Versicherungen dürfen aber einschätzen, ob behinderte Menschen öfter krank sind oder mehr Unfälle haben oder Sachen kaputt machen. Das können sie in Statistiken sehen. Statistiken sind Tabellen, in denen steht, wie oft einer Gruppe etwas passiert. Es gibt Tabellen für Frauen und Männer, wie alt sie in der Regel werden. Es gibt Tabellen für alte und junge Menschen und wie oft sie krank sind. Und es gibt viele weitere Tabellen für alle möglichen Gruppen.

Wenn in der Tabelle stehen würde, dass Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung sehr alt werden, könnte die Versicherung sagen: Wenn wir dieser Frau eine private Rentenversicherung verkaufen, müssen wir sehr lange Rente zahlen. Denn die Frau wird veilleicht sehr alt. Also muss diese Frau etwas mehr für die Versicherung zahlen als andere. Denn wir zahlen ihr wahrscheinlich länger Rente.

In diesem Fall wäre es also möglich, dass eine Frau mit sogenannter geistiger Behinderung mehr Geld für ihre Rentenversicherung zahlen muss als andere. Wenn es keine solche Tabelle gibt, darf die Versicherung der Frau nicht mehr Geld für die Versicherung abnehmen als anderen.

Was ist, wenn ich benachteiligt werde?

Wenn jemand trotz des Gesetzes benachteiligt wird, kann die Person sich dagegen wehren. Dann muss die Benachteiligung abgeschafft werden oder die Person bekommt eine Entschädigung. Das kann zum Beispiel Geld sein, um die Benachteiligung auszugleichen.

Für wen gilt das Gesetz?

Es darf niemand mehr benachteiligt werden, weil

  • jemand nicht in Deutschland geboren wurde oder einem anderen Kulturkreis angehört

  • er ein Mann oder sie eine Frau ist

  • jemand an eine bestimmte Religion glaubt

  • jemand behindert oder alt ist

  • jemand schwul oder lesbisch ist.

Martina Puschke

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

www.weibernetz.de

Quelle:

Martina Puschke: Endlich - das Gesetz gegen Benachteiligungen ist da!

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 11/ Juli 2006, Seite 2 - 3.

© Verein Weibernetz e.V. 2006

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Stand: 07.06.2010

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