Bericht an UNO

Schlagwörter: Gesetz, Selbstbestimmung, Wohnen, Bildung, Diskriminierung, Arbeit, Menschenrecht, Inklusion, Gleichberechtigung, Gewalt, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Bericht
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Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2013

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Die Internet-Seite ist vom Monitoring-Ausschuss Österreich.

Der Monitoring-Ausschuss Österreich

ist eine Gruppe von Menschen.

Diese Gruppe überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2013.

Das Thema ist: Bericht an UNO.

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Bericht

In diesem Bericht stehen Informationen,

die der Monitoring-Ausschuss gesammelt hat.

In dem Bericht steht,

wie die Forderungen der UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderung

in Österreich eingehalten werden.

Dieser Bericht ist eine Vorbereitung

auf die Gespräche über den 1. Staatenbericht

im September 2013.

1. Einleitung

Im Jänner 2011 hat der Monitoring-Ausschuss festgestellt,

dass Menschen mit Behinderungen in Österreich

noch immer falsch beurteilt werden.

Viele Menschen ohne Behinderungen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen vor allem

eine Belastung für unsere Gesellschaft sind.

Sie sehen nur Krankheit oder Beeinträchtigung.

Sie erkennen nicht,

dass Menschen mit Behinderungen

genauso wertvoll und vielseitig sind,

wie alle anderen Menschen auch.

Neue Gesetze sollen dazu führen,

dass alle Menschen besser und gerechter

zusammen leben.

Zur Zeit werden Gesetze gemacht,

die nur kleine Bereiche im Leben

von Menschen mit Behinderungen besser machen.

Deshalb glauben manche Menschen,

dass in Österreich alles richtig gemacht wird.

Das stimmt aber nicht.

Menschen mit Behinderungen müssen immer und überall

die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben,

wie allen anderen Menschen auch.

Österreich hat die UNO-Konvention

sehr schnell unterschrieben.

Die Regierung und das Parlament

sind der Meinung gewesen,

dass in Österreich alles in Ordnung ist.

Sie haben nur erkannt,

dass es keine Überwachung gibt.

Deshalb gibt es jetzt zumindest

den Monitoring-Ausschuss.

In diesem Bericht stehen zuerst

Informationen über den Monitoring-Ausschuss.

Außerdem steht in dem Bericht,

welche Probleme es in Österreich

für Menschen mit Behinderungen noch gibt.

2. Der Monitoring-Ausschuss und andere Stellen

Jeder Staat muss überprüfen lassen,

ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auch wirklich eingehalten werden.

Das steht in der UNO-Konvention.

Deshalb ist der Monitoring-Ausschuss gegründet worden.

Dort arbeiten Menschen,

die sich besonders gut

mit den Rechten und den Problemen

von Menschen mit Behinderungen auskennen.

Die Regierung ist der Meinung,

dass es in Österreich schon viele Stellen gibt,

die sich um die Rechte

von Menschen mit Behinderungen kümmern.

Zum Beispiel die Volks-Anwaltschaft

oder die Behinderten-Anwaltschaft.

Eigentlich soll der Monitoring-Ausschuss

ein Teil von einer unabhängigen Stelle sein,

die sich nur um Menschenrechte kümmert.

Jetzt ist er bei einem Ministerium.

Das ist aber eine schlechte Lösung.

Der Monitoring-Ausschuss ist so

vom Ministerium abhängig.

Der Monitoring-Ausschuss muss aber

unabhängig arbeiten können.

Es gibt in Österreich einige Stellen,

die sich um die Menschenrechte

von Menschen mit Behinderungen kümmern.

Diese Stellen können sich aber

oft nicht um alle wichtigen Punkte kümmern.

Außerdem kann man oft nur schwer herausfinden,

welche Stelle für welches Problem zuständig ist.

Seit dem 10 Dezember 2008

hat der Monitoring-Ausschuss

50 Treffen durchgeführt.

7 Treffen waren für

alle interessierten Menschen zugänglich.

Bei diesen Treffen waren über 1.000 Menschen.

Der Monitoring-Ausschuss hat

über 40 Erklärungen über die Situation

von Menschen mit Behinderungen abgegeben.

Der Monitoring-Ausschuss hat diese Erklärungen

an die zuständigen Stellen geschickt.

Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss

haben an vielen Gesprächen

über die UNO-Konvention teilgenommen

und Vorträge gehalten.

Der Monitoring-Ausschuss hat auch

vielen Menschen erklärt,

wie wichtig die UNO-Konvention ist.

Der Monitoring-Ausschuss hat auch versucht,

einzelnen Menschen bei ihren Problemen zu helfen.

Das hat aber leider nur sehr selten funktioniert.

Das wird sich auch nicht so bald ändern.

Der Monitoring-Ausschuss hat nämlich zu wenig Geld

und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es ist schon ein Erfolg,

dass es den Monitoring-Ausschuss überhaupt gibt.

Aber man muss feststellen,

dass er in Wirklichkeit

nicht viel für die Inklusion

von Menschen mit Behinderungen tun kann.

Wichtig waren die 7 Treffen vom Monitoring-Ausschuss,

die für alle interessierten Menschen zugänglich waren.

Viele Menschen haben dadurch gelernt,

dass Menschen mit Behinderungen

gleichwertige und wichtige Menschen sind.

Der Monitoring-Ausschuss hat es auch geschafft,

dass mehr Menschen mit Behinderungen

am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

3. Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen

Es gibt einen Vertrag über die Menschenrechte,

der für ganz Europa gilt.

In Österreich glauben viele Menschen,

dass das schon genug ist.

Es gibt zwar auch in Österreich einige Menschenrechte,

die in den höchsten Gesetzen stehen.

Aber das ist nur ein kleiner Teil von allen Menschenrechten.

Zum Beispiel gibt es bei uns keine Gesetze

über die Menschenrechte auf gleiche Bezahlung

oder auf Kunst und Kultur.

Es achtet auch niemand darauf,

dass die verschiedenen Menschenrechte

von den richtigen Stellen überwacht werden.

Viele Leute glauben auch,

dass die Menschenrechte

einfach eine Liste von Forderungen sind.

Diese Menschen glauben,

dass man einfach nur ein paar Gesetze machen muss,

und alles ist erledigt.

Man muss aber ständig darauf achten,

dass die Menschenrechte eingehalten werden.

Man muss ständig überprüfen,

ob alle Menschen gleich behandelt werden.

Für Menschen mit Behinderungen

gibt es ein besonderes Problem.

Viele Menschen erkennen nicht,

dass Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen

gleichberechtigt behandelt werden müssen.

Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen

hilflose, kranke Menschen sind.

Sie glauben, dass es wichtiger ist,

dass es genug Einrichtungen für sie gibt.

Für diese Menschen sind die Menschenrechte

nicht das Wichtigste.

3.1. Staatenbericht

Österreich hat einen Staatenbericht

zur UNO-Konvention geschrieben.

Das ist gut.

Allerdings steht im Staatenbericht vor allem,

wie Österreich mit Menschen mit Behinderungen umgeht.

Es steht nicht sehr genau drin,

ob die Forderungen der UNO-Konvention

gut eingehalten werden oder nicht.

Zum Beispiel steht im Staatenbericht,

dass es in Österreich einen sehr guten Schutz

bei Katastrophen gibt.

Zum Beispiel bei Überschwemmungen oder

wenn ein sehr großes Feuer ausbricht.

Es steht aber nirgends,

ob man dabei auf Barrierefreiheit achtet.

Zum Beispiel müssen Flucht-Pläne

auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten

verständlich sein.

Oder man muss darauf achten,

dass auch Menschen mit körperlichen Behinderungen

gut von gefährlichen Orten weg können.

Die zuständigen Stellen wissen oft nicht,

was Barrierefreiheit alles bedeutet.

3.2. Nationaler Aktionsplan

Das Sozial-Ministerium hat einiges getan,

damit die UNO-Konvention in Österreich

eingehalten wird.

Es gibt zum Beispiel den Staatenbericht

oder den Nationalen Aktionsplan.

Das Sozial-Ministerium hat sich auch bemüht,

dass auch Menschen mit Behinderungen

beim Schreiben dieser Berichte

mit dabei waren.

Das ist aber nicht wirklich gelungen.

Zum Beispiel waren Menschen mit Behinderungen

beim Staatenbericht nicht von Anfang an mit dabei.

Sie haben ihn erst zum Lesen bekommen,

als er schon fast fertig war.

Auch beim Nationalen Aktionsplan

haben Menschen mit Behinderungen

nicht wirklich mitarbeiten dürfen.

Sie haben am Ende Anmerkungen machen dürfen,

aber diese Anmerkungen sind im Bericht

nicht verwendet worden.

Man hat auch nicht das Parlament gefragt,

was es zum Nationalen Aktionsplan sagt.

Dabei ist das Parlament dafür zuständig,

dass die Menschenrechte eingehalten werden.

Im Nationalen Aktionsplan müsste alles stehen,

was man für Menschen mit Behinderungen noch tun muss.

Im Nationalen Aktionsplan

stehen aber viele wichtige Dinge nicht.

Zum Beispiel geht es dort nicht darum,

dass alle Forderungen der UNO-Konvention

eingehalten werden müssen.

Es geht auch nicht genug darum,

dass Menschen mit Behinderungen

in der Gesellschaft anerkannt werden.

Außerdem ist nicht sicher,

ob es genug Geld für die Vorhaben gibt.

3.3. Anerkennung von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sind natürlich

gleichberechtigt mit allen anderen Menschen.

In Österreich glauben das aber

viele Menschen noch immer nicht.

Diese Menschen glauben noch immer,

dass Menschen mit Behinderungen einen „Schaden“ haben.

Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen

deshalb vieles nicht tun können.

Und sie wollen Menschen mit Behinderungen

auch nicht gerne sehen.

Viele Menschen können sich zum Beispiel nicht vorstellen,

dass ein Mensch mit Behinderung

Bürgermeister oder Bundeskanzler wird.

Es ist sehr wichtig,

dass den Menschen endlich klar wird,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht weniger wert sind als andere Menschen.

Der Monitoring-Ausschuss findet es sehr gut,

dass die Spenden-Aktion „Licht ins Dunkel“

geändert werden soll.

Menschen mit Behinderungen werden bei

„Licht ins Dunkel“ seit vielen Jahren

als hilflose Menschen dargestellt.

Das wird endlich geändert.

Auch einzelne Behinderungen

werden noch falsch beurteilt.

Zum Beispiel glaubt man,

dass blinde Menschen

nicht als Richter arbeiten können.

Angeblich können sie nicht beurteilen,

ob ein Mensch eine Straftat begangen hat.

Sie sehen ja nicht,

wie ein Mensch dreinschaut.

Das ist aber nicht richtig.

Sogar in der deutschen Übersetzung

der UNO-Konvention gibt es noch immer

bestimmte Vorurteile über Menschen mit Behinderungen.

4. Themen

Der Monitoring-Ausschuss

wird zu einigen Themen etwas sagen.

Zum Beispiel:

4.1. Absicherung

  • Menschen mit Behinderungen gelten bei uns als krank

    und sollen „geheilt“ werden.

    Deshalb kümmert sich die Gesundheits-Versorgung

    teilweise um alle möglichen Angelegenheiten

    von Menschen mit Behinderungen.

    Zum Beispiel um Bildung oder

    Förderung von Kindern mit Behinderungen.

    Viele Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen

    haben aber nichts mit der Gesundheits-Versorgung zu tun.

    Deshalb müssen diese Menschenrechte

    in den höchsten österreichischen Gesetzen stehen.

  • In Österreich bekommen Menschen mit Behinderungen

    bestimmte Leistungen und Rechte nur dann,

    wenn eine Ärztin oder ein Arzt feststellt,

    wie schwer die Behinderung ist.

    Es geht dabei nur um die Gesundheit.

    Es gibt aber auch andere Probleme

    für Menschen mit Behinderungen.

    Diese Probleme werden dabei aber nicht beachtet.

    Das soll sich in Zukunft ändern.

4.2. Förderungen

Es muss für Menschen mit Behinderungen

bestimmte Leistungen geben:

Sie müssen zum Beispiel mehr Möglichkeiten

auf einen guten Arbeitsplatz bekommen.

Sie müssen auch besser am Leben

mit anderen Menschen teilhaben können.

Darauf haben Menschen mit Behinderungen ein Recht.

Deshalb muss es dafür Gesetze geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

diese Leistungen immer bekommen.

Es muss ein Gesetz geben,

dass diese Leistungen nicht gekürzt werden dürfen,

weil der Staat gerade etwas einsparen will.

4.3. Armut

Für Menschen mit Behinderungen

ist die Gefahr von Armut sehr groß.

Auch für Familien von Menschen mit Behinderungen

ist die Gefahr von Armut sehr groß.

Das ist auch dann so,

wenn sie Geld vom Staat bekommen.

Viele Menschen glauben,

dass Menschen mit Behinderungen

sowieso nicht arbeiten können.

Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben,

dass sie genug Geld zum Leben bekommen.

4.5. Bildung und Information

Bildung

Viele Kinder mit Behinderungen

kommen in Österreich in Sonderschulen.

Diese Kinder gehen weniger lang in die Schule

als Kinder ohne Behinderungen.

Das heißt, sie bekommen weniger Ausbildung.

Es gibt auch Kinder mit Behinderungen,

die gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen

in die Schule gehen können.

Das sind vor allem Volksschul-Kinder

mit leichten Behinderungen.

Ältere Kinder mit schwereren Behinderungen

gehen meistens in die Sonderschule.

Es gibt auch keine Inklusion bei der Bildung

von sehr kleinen Kindern.

Kinder ohne Behinderungen müssen

ein Jahr vor der Schule

in den Kindergarten gehen.

Kinder mit Behinderungen müssen das nicht.

Sie werden also anders behandelt.

Es gibt nur sehr wenige Menschen mit Behinderungen,

die eine Ausbildung an einer Universität machen.

Menschen mit Behinderungen können auch

viele andere Ausbildungen

nicht gleichberechtigt machen.

Oft sind diese nicht barrierefrei.

Das darf eigentlich nicht sein,

weil es eine Diskriminierung ist.

Eigentlich können Eltern

von Kindern mit Behinderungen entscheiden,

in welche Schule ihre Kinder gehen sollen.

In eine Sonderschule oder in eine Schule,

in der Kinder mit und ohne Behinderungen

gemeinsam lernen können.

In Wirklichkeit funktioniert das aber oft nicht.

Man überredet die Eltern oft,

dass die Kinder in eine Sonderschule gehen sollen.

Es gibt aus diesen Gründen

auch viele Menschen mit Behinderungen,

die nicht lesen und schreiben können.

Es muss dringend Änderungen

bei der Bildung geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

die gleichen Möglichkeiten haben

wie Menschen ohne Behinderungen.

Das ist ein Menschenrecht.

Dieses Menschenrecht muss eingehalten werden.

Information

In Österreich werden Menschen mit Behinderungen

noch immer nicht richtig beurteilt.

Viele Menschen glauben,

sie sind krank und hilflos.

Die Menschen haben keine Erfahrungen

mit Menschen mit Behinderungen.

Beim Fernsehsender O R F

darf eine Gruppe von Menschen dabei mitreden,

wie das Programm sein soll.

Bei dieser Gruppe sind keine Menschen mit Behinderungen.

Die Interessen von Menschen mit Behinderungen

vertreten dort Menschen ohne Behinderungen.

Das soll sich aber ändern.

4.6. Selbstbestimmung

Persönliche Assistenz und eigenes Geld

Es gibt in den österreichischen Bundesländern

verschiedene Regelungen für persönliche Assistenz

für Menschen mit Behinderungen.

Aber keine davon ist gut.

Deshalb soll es eine bessere Regelung geben,

die für ganz Österreich gilt.

Jedenfalls müssen Menschen mit Behinderungen

ein Recht auf persönliche Assistenz bekommen.

Diese Regelung muss noch ausgearbeitet werden.

Am Anfang war nicht geplant,

dass dabei auch Menschen mit Behinderungen

mitarbeiten müssen.

Jetzt dürfen Menschen mit Behinderungen dabei sein.

Außerdem muss es Regelungen geben,

dass Menschen mit Behinderungen

selbst entscheiden können,

welche Unterstützungen sie mit ihrem Geld bezahlen.

Sachwalterinnen und Sachwalter

In Österreich haben immer mehr Menschen

eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.

Es gibt Informationen und Schulungen,

aber oft erfährt niemand etwas davon.

Das gilt für die Sachwalterinnen und Sachwalter,

aber auch für die betroffenen Personen.

Sachwalterinnen und Sachwalter

werden auch nicht genug kontrolliert.

Meistens darf sich die Sachwalterin oder der Sachwalter

um alle Angelegenheiten eines Menschen kümmern.

Das ist aber oft nicht notwendig.

Manche Menschen brauchen nur

bei manchen Angelegenheiten Hilfe.

Es gibt oft Probleme,

weil viele Menschen natürlich nicht wollen,

dass jemand überall mitreden darf.

Es muss daher Sachwalterinnen und Sachwalter geben,

die sich nur um einzelne Angelegenheiten kümmern.

Menschen mit Behinderungen müssen

soviel wie möglich selbst entscheiden dürfen.

Es soll in Zukunft aber neue Regelungen geben,

die das besser machen sollen.

Wohnen

Menschen mit Behinderungen müssen öfter

selbst entscheiden dürfen,

wie und wo sie wohnen.

Auch das ist eine Forderung der UNO-Konvention.

Es gibt aber noch keine Pläne,

wann das umgesetzt werden soll.

4.7. Mitgestalten und Teilhabe

Menschen mit Behinderungen dürfen in Österreich wählen.

Die Wahlen sind aber oft nicht barrierefrei.

Deshalb können Menschen mit Behinderungen

dieses Recht oft nicht ausüben.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gefordert,

dass Menschen mit Behinderungen

bessere Möglichkeiten zum Wählen bekommen müssen.

Es wird aber leider nicht viel dafür getan.

4.8. Gleichstellung

Schlichtungen

Schlichtungen sind Gespräche.

Es geht darum, einen Streit zu beenden.

Es gibt solche Schlichtungen

auch bei möglichen Diskriminierungen

von Menschen mit Behinderungen.

Das gilt als großer Erfolg.

Diese Schlichtungen sorgen aber

sicher nicht immer für Barrierefreiheit.

Es muss Regelungen und Rechte geben,

die sicher für Barrierefreiheit sorgen.

Arbeit

Es gibt viel zu wenig Unterstützung,

damit mehr Menschen mit Behinderungen

einen Arbeitsplatz bekommen.

Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten

bekommen so gut wie keine Unterstützung.

Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

müssen begünstigte Behinderte einstellen.

Begünstigte Behinderte sind Personen,

die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent haben.

Zum Beispiel: Jemand sitzt im Rollstuhl,

ist blind oder gehörlos.

Das wird teilweise eingehalten.

Der Staat Österreich beschäftigt

sogar mehr Menschen mit Behinderungen,

als er müsste.

Einige Bundesländer beschäftigen aber

nicht so viele Menschen mit Behinderungen,

wie sie müssten.

Menschen mit Behinderungen

sind normalerweise auch viel länger arbeitslos

als Menschen ohne Behinderungen.

Sie finden auch viel schwerer einen Arbeitsplatz.

Ungefähr 19.000 Menschen mit Behinderungen

arbeiten in Behinderten-Einrichtungen.

Diese Menschen haben keine richtige Versicherung

und bekommen fast kein Geld für ihre Arbeit.

Auch ältere Menschen mit Behinderungen

und hörbehinderte und gehörlose Menschen

bekommen fast nie einen Arbeitsplatz.

Es gibt auch kein Recht

auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.

Es gibt noch ein großes Problem:

Es kann passieren,

dass Menschen mit Behinderungen

bestimmte Förderungen verlieren,

wenn sie eigenes Geld verdienen.

Zum Beispiel die erhöhte Familienbeihilfe.

Das kann dazu führen,

dass sie weniger Geld haben,

wenn sie arbeiten gehen.

Forderungen:

Es muss Inklusion bei der Bildung geben,

damit Menschen mit Behinderungen

bessere Arbeitsplätze bekommen können.

Menschen mit Behinderungen müssen mehr Rechte,

gleiche Chancen und Barrierefreiheit bekommen.

Es gibt jetzt wenigstens eine Unfall-Versicherung

für Menschen mit Behinderungen.

Außerdem beschäftigt sich eine Arbeits-Gruppe

mit der Frage, ob Menschen mit Behinderungen

auch eine Pension bekommen können.

4.9. Mehrfach-Diskriminierung

Manche Menschen werden aus mehreren Gründen diskriminiert.

Zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben

und weil sie Frauen sind.

Oder weil sie eine Behinderung haben

und aus einem anderen Land kommen.

Das wird in Österreich nicht genug anerkannt.

Außerdem ist der Schutz vor Diskriminierung

nicht bei jeder Art von Diskriminierung gleich.

Zum Beispiel haben es Frauen mit Behinderungen,

Kinder mit Behinderungen oder

Menschen aus einem anderen Land mit Behinderungen

in Österreich besonders schwer.

4.10. Hilfsmittel

Menschen mit Behinderungen bekommen in Österreich

nur sehr schwer Hilfsmittel.

Oft bezahlen mehrere Stellen die Hilfsmittel.

Das führt oft zu Verzögerungen.

Manche Menschen brauchen sogar Spenden,

damit sie ein Hilfsmittel bekommen.

Außerdem gibt es zu wenige Menschen,

die sich mit Hilfsmitteln gut auskennen.

Das ist aber wichtig,

damit Menschen mit Behinderungen lernen können,

wie sie mit den Hilfsmitteln umgehen müssen.

4.11. Schutz vor Gewalt

Sehr viele Frauen mit Behinderungen

werden immer wieder sexuell belästigt.

Sie werden auch sehr oft Opfer von sexueller Gewalt.

In Österreich gibt es einen guten Schutz vor Gewalt zu Hause.

Aber leider achtet man dabei zu wenig

auf Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen müssen viel besser

vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Zum Beispiel muss das Gesetz zum Schutz vor Gewalt

barrierefrei gemacht werden.

4.12. Vergabe von Aufträgen

Der Staat Österreich muss dafür sorgen,

dass alle Menschenrechte und alle Forderungen

der UNO-Konvention eingehalten werden.

Das gilt auch dann,

wenn der Staat Aufträge an andere Unternehmen

oder an Einrichtungen vergibt.

Menschen mit Behinderungen müssen zum Beispiel

alle wichtigen Leistungen bekommen,

alle Rechte haben und

die gleiche gesundheitliche Versorgung bekommen.

14.13. Zusammenarbeit und Forschung

Zusammenarbeit für ärmere Länder

Österreich arbeitet mit anderen Ländern zusammen

und unterstützt ärmere Länder mit bestimmten Projekten.

Dafür gibt es ein eigenes Programm.

In dem Programm werden Menschen mit Behinderungen

aber nicht erwähnt.

Es steht nicht in diesem Programm,

dass es Projekte für

Inklusion und Barrierefreiheit geben soll.

Außerdem haben bei diesem Programm

keine Menschen mit Behinderungen mitarbeiten können.

Das soll sich in Zukunft ändern.

Aufzeichnungen über die Situation von Menschen mit Behinderungen

Es ist wichtig, dass es Aufzeichnungen gibt,

wie es Menschen mit Behinderungen

in Österreich geht.

Vor allem ist es wichtig,

dass man herausfindet,

welche Barrieren es noch gibt.

Man muss auch Menschen ohne Behinderungen befragen,

was sie von Menschen mit Behinderungen wissen.

So kann man Vorurteile besser beseitigen.

5. Die wichtigsten Probleme

5.1. Barrierefreiheit

Im höchsten österreichischen Gesetz steht,

dass alle Menschen

gleich behandelt werden müssen.

Niemand darf diskriminiert werden.

Deshalb ist Barrierefreiheit so wichtig.

Nur wenn unsere Umwelt barrierefrei ist,

können Menschen mit Behinderungen

an allen Bereichen des Lebens teilhaben.

Und nur dann werden sie gleich behandelt

wie alle anderen Menschen.

Probleme:

Viele Menschen wissen nicht,

dass viele verschiedene Stellen

für Barrierefreiheit zuständig sind.

Wenn jemand eine Leistung

für alle Menschen anbietet,

muss diese Leistung barrierefrei sein.

Zum Beispiel muss eine Behörde barrierefrei sein.

Aber auch ein Hotel

oder die Praxis von einer Ärztin oder einem Arzt.

Das gilt für alle Bereiche von Barrierefreiheit.

Aber es ist den Anbietern von Leistungen nicht klar,

dass sie für Barrierefreiheit sorgen müssen.

Außerdem ist auch vielen Menschen nicht klar,

was Barrierefreiheit alles bedeutet.

Es gibt in Österreich einige Gebote,

dass es Barrierefreiheit geben muss.

Die sind aber nicht einheitlich.

Deswegen kann man sie nur sehr schwer durchsetzen.

Es muss eindeutige und klare Vorschriften

für Barrierefreiheit geben,

an die sich alle halten müssen.

Diese Vorschriften müssen

überall in Österreich gleich sein.

Im Nationalen Aktionsplan steht,

dass es solche Vorschriften geben muss.

Es ist aber leider noch nicht gelungen,

solche Vorschriften zu machen.

Empfehlung:

Alle zuständigen Stellen in Österreich

müssen gemeinsam einen Plan machen,

wie man Barrierefreiheit umsetzen kann.

Es muss viele Informationen geben,

was Barrierefreiheit alles heißt.

Die Gesetze für Barrierefreiheit

müssen verbessert werden.

Sie müssen auch besser eingehalten werden.

Es muss bessere Ausbildungen geben,

wie man Gebäude barrierefrei baut.

5.2. Verschiedene Zuständigkeit

In Österreich sind verschiedene Stellen

für die Angelegenheiten

von Menschen mit Behinderungen zuständig.

Für manche Angelegenheiten

ist der Staat Österreich zuständig.

Für andere Angelegenheiten

sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Probleme:

Menschen mit Behinderungen werden in Österreich

nicht überall gleich behandelt.

Es gibt in vielen Bereichen Unterschiede:

Es gibt zum Beispiel

in den verschiedenen Bundesländern

unterschiedliche Arten von Förderungen.

Oder es gibt Unterschiede bei der Bildung.

Es gibt auch Unterschiede,

wie viel Geld es für Hilfsmittel gibt.

Es gibt auch nicht überall

den gleichen Schutz vor Diskriminierung.

Leider wollen dieses Problem aber

nicht viele Menschen lösen.

Viele Menschen glauben,

dass man das eben nicht ändern kann.

Es gibt deshalb keine guten Ideen,

wie man das Problem lösen kann.

Das kann dazu führen,

dass man viele Verbesserungen

für Menschen mit Behinderungen

nicht machen kann.

Empfehlung:

Es muss eine Arbeits-Gruppe geben,

die sich Lösungen ausdenkt.

Menschen mit Behinderungen müssen

überall in Österreich gleich behandelt werden.

5.3. Neuer Blick auf Menschen mit Behinderungen

In Österreich behaupten viele Menschen,

dass Gleichstellung und Inklusion

von Menschen mit Behinderungen

in Österreich sehr wichtig geworden sind.

Menschen mit Behinderungen werden angeblich

seit einiger Zeit als gleichgestellte Menschen gesehen.

Das ist aber so nicht richtig.

Es gibt schon Bemühungen.

Die Leute sollen nicht mehr glauben,

dass Menschen mit Behinderungen krank sind.

Aber es gibt noch sehr viele Probleme.

Menschen mit Behinderungen haben zum Beispiel

in der Schule, bei der Ausbildung oder bei der Arbeit

noch lange nicht alle Möglichkeiten.

Es ist sehr wichtig,

dass Menschen ohne Behinderungen endlich verstehen,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht krank oder hilflos sind.

Menschen mit Behinderungen haben

die gleichen Rechte und Möglichkeiten,

wie alle anderen Menschen auch.

Das muss man allen Menschen klar machen.

5.4. Mitgestalten und Teilhabe

Es müssen viele Dinge geändert werden,

die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Es ist wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

dabei gleichberechtigt mitarbeiten.

Sie wissen nämlich am besten,

was für sie wichtig ist.

Sie müssen Veränderungen mitgestalten können.

Meistens ist das aber nicht möglich.

Manchmal fragt man Menschen mit Behinderungen,

was sie von einer Idee halten.

Manchmal informiert man Menschen mit Behinderungen,

dass es eine Veränderung gegeben hat.

Das ist aber nicht genug.

Es wird viel darüber geredet,

dass Menschen mit Behinderungen

Veränderungen mitgestalten dürfen.

In Wirklichkeit dürfen sie das aber meistens nicht.

Empfehlung:

Es muss klare Regeln geben,

wie Menschen mit Behinderungen

Veränderungen mitgestalten können.

Menschen mit Behinderungen müssen genug Zeit bekommen,

damit sie sich mit einem Thema beschäftigen können.

Es muss Schulungen geben.

Vertreterinnen und Vertreter

von Menschen mit Behinderungen

müssen besser unterstützt werden.

5.5. Informationen über Menschen mit Behinderungen

In unserer Gesellschaft

haben viele Menschen

eine schlechte Meinung

über Menschen mit Behinderungen.

Das ist schon seit sehr langer Zeit so.

Lange Zeit haben Menschen mit Behinderungen

nicht darüber reden können,

wie es ihnen geht.

Leider glauben viele Menschen,

dass Behinderung eine „Krankheit“ ist.

Die Menschen haben vor allem Mitleid

und verstehen nicht,

dass man Menschen mit Behinderungen

als gleichwertige und wertvolle Menschen sehen muss.

Ein besonders schlechtes Beispiel

ist die Fernsehsendung „Licht ins Dunkel“.

Dort werden Spenden

für die „armen Behinderten“ gesammelt.

Menschen mit Behinderungen

dürfen zwar bei uns leben,

aber sie sind nicht gleichwertig.

Oft sind wichtige Veränderungen

angeblich auch zu teuer.

Deswegen ist es sehr wichtig,

dass die Menschen endlich

die richtigen Informationen bekommen.

Sie müssen lernen,

welche Veränderungen wichtig sind,

damit Menschen mit Behinderungen

gleichgestellt leben können.

Menschen mit Behinderungen

müssen selbst darüber berichten können,

wie sie leben und wie es ihnen geht.

5.6. Monitoring-Ausschuss

Der Monitoring-Ausschuss soll überwachen,

ob die UNO-Konvention in Österreich

auch wirklich eingehalten wird.

Es gibt Regeln für den Monitoring-Ausschuss.

Diese Regeln werden aber nicht eingehalten.

Der Monitoring-Ausschuss ist zum Beispiel

nicht unabhängig, hat keine geregelten Aufgaben

und kein eigenes Geld für seine Arbeit.

Das muss sich ändern.

Der Monitoring-Ausschuss muss unabhängig sein.

Es muss sicher sein,

dass er immer mit allen wichtigen Stellen

zusammen arbeiten kann.

6. Schlusswort

Österreich hat die UNO-Konvention

vor über 4 Jahren unterschrieben.

Seitdem haben einigen Stellen bemerkt,

dass Änderungen notwendig sind.

Sonst kann sich das Leben

von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern.

Es gibt aber noch viele Schwierigkeiten.

Zum Beispiel glauben noch immer viele Menschen,

dass keine Änderungen notwendig sind.

Sie glauben, dass in Österreich

schon jetzt alles richtig gemacht wird.

Es werden nur Kleinigkeiten verändert.

Es gibt immer wieder Versuche und Projekte,

wie man etwas ändern kann.

Das ist auch gut so.

Aber es hat schon genug Projekte gegeben.

Die Menschen wissen schon,

was sie besser machen müssen.

Österreich muss die Menschenrechte

von Menschen mit Behinderungen jetzt endlich umsetzen.

Es muss überall Barrierefreiheit geben.

Menschen mit Behinderungen müssen

an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.

Vor allem muss es in ganz Österreich

einheitliche Gesetze geben.

Es darf nicht sein,

dass Menschen mit Behinderungen

in den einzelnen Bundesländern

nicht gleich behandelt werden.

Zum Schluss muss man Folgendes sagen:

Seitdem Österreich die UNO-Konvention unterschrieben hat,

hat es leider keine großen Veränderungen gegeben.

Wörterbuch

Anwaltschaft

Eine Anwaltschaft ist eine Stelle,

wo gut ausgebildete Leute arbeiten,

damit die Rechte und Interessen

von bestimmten Personen beachtet werden.

Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft

um die Rechte und Interessen

von Menschen mit Behinderung.

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hinein können.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gesetz

In einem Gesetz stehen Regeln,

die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.

Manchmal werden auch besondere Gesetze

für besondere Gruppen

von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.

Zum Beispiel gibt es Gesetze,

die sicher stellen,

dass Menschen mit Behinderung

nicht schlechter behandelt werden

als andere Menschen.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderung

alle Lebensbereiche mit gestalten.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Bestimmungen,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollen.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Ministerium

Ein Ministerium ist eine

Einrichtung des Staates.

Es ist dafür zuständig,

dass bestimmte Aufgaben des Staates

für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.

Es gibt verschiedene Ministerien:

Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,

das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „Überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Nationaler Aktionsplan

Die österreichische Regierung

hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den Jahren 2012 bis 2020

für Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan soll auch dabei helfen,

dass die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Dieser Plan heißt

Nationaler Aktionsplan.

Die Abkürzung ist NAP.

Parlament

Das österreichische Parlament

besteht aus zwei Organisationen:

dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Der Nationalrat macht die Gesetze,

die für ganz Österreich gelten.

Diese Gesetze heißen Bundes-Gesetze.

Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter

aus allen österreichischen Bundesländern.

Der Bundesrat darf allein keine Gesetze machen,

aber Gesetze ablehnen oder aufschieben.

Persönliche Assistenz

Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen,

wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.

Zum Beispiel unterstützen sie Menschen

beim Einkaufen, beim Lernen.

Oder bei Gesprächen mit der Bank, wenn es um Geld geht,

oder wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen

eine Reise machen wollen.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

unterstützen nur dann,

wenn der Mensch mit Behinderung das will.

Sachwalterinnen oder Sachwalter

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht

in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.

Staatenbericht

In der UNO-Konvention steht,

dass jedes Land Berichte schreiben muss.

Diese Berichte heißen Staatenberichte.

Österreich hat auch

so einen Staatenbericht schreiben müssen.

In dem Staatenbericht steht,

welche Maßnahmen es in Österreich gibt,

damit die Rechte und Freiheiten

von Menschen mit Behinderungen

überall eingehalten werden.

UNO -Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auf deutsch

auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderung

auf der ganzen Welt stehen.

Sie heißt

„UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderung“.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an UNO. Wien 2013.

Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Bericht_an_UNO_LL.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.05.2018

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