Der Monitoring-Ausschuss Österreich hat eine Internet-Seite. Der Text ist von dieser Internet-Seite.
Inhaltsverzeichnis
Diesen Text haben wir von einer Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist vom Monitoring-Ausschuss Österreich.
Der Monitoring-Ausschuss Österreich
ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2013.
Das Thema ist: Bericht an UNO.

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Inhaltsverzeichnis
In diesem Bericht stehen Informationen,
die der Monitoring-Ausschuss gesammelt hat.
In dem Bericht steht,
wie die Forderungen der UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderung
in Österreich eingehalten werden.
Dieser Bericht ist eine Vorbereitung
auf die Gespräche über den 1. Staatenbericht
im September 2013.
Im Jänner 2011 hat der Monitoring-Ausschuss festgestellt,
dass Menschen mit Behinderungen in Österreich
noch immer falsch beurteilt werden.
Viele Menschen ohne Behinderungen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen vor allem
eine Belastung für unsere Gesellschaft sind.
Sie sehen nur Krankheit oder Beeinträchtigung.
Sie erkennen nicht,
dass Menschen mit Behinderungen
genauso wertvoll und vielseitig sind,
wie alle anderen Menschen auch.
Neue Gesetze sollen dazu führen,
dass alle Menschen besser und gerechter
zusammen leben.
Zur Zeit werden Gesetze gemacht,
die nur kleine Bereiche im Leben
von Menschen mit Behinderungen besser machen.
Deshalb glauben manche Menschen,
dass in Österreich alles richtig gemacht wird.
Das stimmt aber nicht.
Menschen mit Behinderungen müssen immer und überall
die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben,
wie allen anderen Menschen auch.
Österreich hat die UNO-Konvention
sehr schnell unterschrieben.
Die Regierung und das Parlament
sind der Meinung gewesen,
dass in Österreich alles in Ordnung ist.
Sie haben nur erkannt,
dass es keine Überwachung gibt.
Deshalb gibt es jetzt zumindest
den Monitoring-Ausschuss.
In diesem Bericht stehen zuerst
Informationen über den Monitoring-Ausschuss.
Außerdem steht in dem Bericht,
welche Probleme es in Österreich
für Menschen mit Behinderungen noch gibt.
Jeder Staat muss überprüfen lassen,
ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auch wirklich eingehalten werden.
Das steht in der UNO-Konvention.
Deshalb ist der Monitoring-Ausschuss gegründet worden.
Dort arbeiten Menschen,
die sich besonders gut
mit den Rechten und den Problemen
von Menschen mit Behinderungen auskennen.
Die Regierung ist der Meinung,
dass es in Österreich schon viele Stellen gibt,
die sich um die Rechte
von Menschen mit Behinderungen kümmern.
Zum Beispiel die Volks-Anwaltschaft
oder die Behinderten-Anwaltschaft.
Eigentlich soll der Monitoring-Ausschuss
ein Teil von einer unabhängigen Stelle sein,
die sich nur um Menschenrechte kümmert.
Jetzt ist er bei einem Ministerium.
Das ist aber eine schlechte Lösung.
Der Monitoring-Ausschuss ist so
vom Ministerium abhängig.
Der Monitoring-Ausschuss muss aber
unabhängig arbeiten können.
Es gibt in Österreich einige Stellen,
die sich um die Menschenrechte
von Menschen mit Behinderungen kümmern.
Diese Stellen können sich aber
oft nicht um alle wichtigen Punkte kümmern.
Außerdem kann man oft nur schwer herausfinden,
welche Stelle für welches Problem zuständig ist.
Seit dem 10 Dezember 2008
hat der Monitoring-Ausschuss
50 Treffen durchgeführt.
7 Treffen waren für
alle interessierten Menschen zugänglich.
Bei diesen Treffen waren über 1.000 Menschen.
Der Monitoring-Ausschuss hat
über 40 Erklärungen über die Situation
von Menschen mit Behinderungen abgegeben.
Der Monitoring-Ausschuss hat diese Erklärungen
an die zuständigen Stellen geschickt.
Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss
haben an vielen Gesprächen
über die UNO-Konvention teilgenommen
und Vorträge gehalten.
Der Monitoring-Ausschuss hat auch
vielen Menschen erklärt,
wie wichtig die UNO-Konvention ist.
Der Monitoring-Ausschuss hat auch versucht,
einzelnen Menschen bei ihren Problemen zu helfen.
Das hat aber leider nur sehr selten funktioniert.
Das wird sich auch nicht so bald ändern.
Der Monitoring-Ausschuss hat nämlich zu wenig Geld
und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es ist schon ein Erfolg,
dass es den Monitoring-Ausschuss überhaupt gibt.
Aber man muss feststellen,
dass er in Wirklichkeit
nicht viel für die Inklusion
von Menschen mit Behinderungen tun kann.
Wichtig waren die 7 Treffen vom Monitoring-Ausschuss,
die für alle interessierten Menschen zugänglich waren.
Viele Menschen haben dadurch gelernt,
dass Menschen mit Behinderungen
gleichwertige und wichtige Menschen sind.
Der Monitoring-Ausschuss hat es auch geschafft,
dass mehr Menschen mit Behinderungen
am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Es gibt einen Vertrag über die Menschenrechte,
der für ganz Europa gilt.
In Österreich glauben viele Menschen,
dass das schon genug ist.
Es gibt zwar auch in Österreich einige Menschenrechte,
die in den höchsten Gesetzen stehen.
Aber das ist nur ein kleiner Teil von allen Menschenrechten.
Zum Beispiel gibt es bei uns keine Gesetze
über die Menschenrechte auf gleiche Bezahlung
oder auf Kunst und Kultur.
Es achtet auch niemand darauf,
dass die verschiedenen Menschenrechte
von den richtigen Stellen überwacht werden.
Viele Leute glauben auch,
dass die Menschenrechte
einfach eine Liste von Forderungen sind.
Diese Menschen glauben,
dass man einfach nur ein paar Gesetze machen muss,
und alles ist erledigt.
Man muss aber ständig darauf achten,
dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Man muss ständig überprüfen,
ob alle Menschen gleich behandelt werden.
Für Menschen mit Behinderungen
gibt es ein besonderes Problem.
Viele Menschen erkennen nicht,
dass Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen
gleichberechtigt behandelt werden müssen.
Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen
hilflose, kranke Menschen sind.
Sie glauben, dass es wichtiger ist,
dass es genug Einrichtungen für sie gibt.
Für diese Menschen sind die Menschenrechte
nicht das Wichtigste.
Österreich hat einen Staatenbericht
zur UNO-Konvention geschrieben.
Das ist gut.
Allerdings steht im Staatenbericht vor allem,
wie Österreich mit Menschen mit Behinderungen umgeht.
Es steht nicht sehr genau drin,
ob die Forderungen der UNO-Konvention
gut eingehalten werden oder nicht.
Zum Beispiel steht im Staatenbericht,
dass es in Österreich einen sehr guten Schutz
bei Katastrophen gibt.
Zum Beispiel bei Überschwemmungen oder
wenn ein sehr großes Feuer ausbricht.
Es steht aber nirgends,
ob man dabei auf Barrierefreiheit achtet.
Zum Beispiel müssen Flucht-Pläne
auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten
verständlich sein.
Oder man muss darauf achten,
dass auch Menschen mit körperlichen Behinderungen
gut von gefährlichen Orten weg können.
Die zuständigen Stellen wissen oft nicht,
was Barrierefreiheit alles bedeutet.
Das Sozial-Ministerium hat einiges getan,
damit die UNO-Konvention in Österreich
eingehalten wird.
Es gibt zum Beispiel den Staatenbericht
oder den Nationalen Aktionsplan.
Das Sozial-Ministerium hat sich auch bemüht,
dass auch Menschen mit Behinderungen
beim Schreiben dieser Berichte
mit dabei waren.
Das ist aber nicht wirklich gelungen.
Zum Beispiel waren Menschen mit Behinderungen
beim Staatenbericht nicht von Anfang an mit dabei.
Sie haben ihn erst zum Lesen bekommen,
als er schon fast fertig war.
Auch beim Nationalen Aktionsplan
haben Menschen mit Behinderungen
nicht wirklich mitarbeiten dürfen.
Sie haben am Ende Anmerkungen machen dürfen,
aber diese Anmerkungen sind im Bericht
nicht verwendet worden.
Man hat auch nicht das Parlament gefragt,
was es zum Nationalen Aktionsplan sagt.
Dabei ist das Parlament dafür zuständig,
dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Im Nationalen Aktionsplan müsste alles stehen,
was man für Menschen mit Behinderungen noch tun muss.
Im Nationalen Aktionsplan
stehen aber viele wichtige Dinge nicht.
Zum Beispiel geht es dort nicht darum,
dass alle Forderungen der UNO-Konvention
eingehalten werden müssen.
Es geht auch nicht genug darum,
dass Menschen mit Behinderungen
in der Gesellschaft anerkannt werden.
Außerdem ist nicht sicher,
ob es genug Geld für die Vorhaben gibt.
Menschen mit Behinderungen sind natürlich
gleichberechtigt mit allen anderen Menschen.
In Österreich glauben das aber
viele Menschen noch immer nicht.
Diese Menschen glauben noch immer,
dass Menschen mit Behinderungen einen „Schaden“ haben.
Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen
deshalb vieles nicht tun können.
Und sie wollen Menschen mit Behinderungen
auch nicht gerne sehen.
Viele Menschen können sich zum Beispiel nicht vorstellen,
dass ein Mensch mit Behinderung
Bürgermeister oder Bundeskanzler wird.
Es ist sehr wichtig,
dass den Menschen endlich klar wird,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht weniger wert sind als andere Menschen.
Der Monitoring-Ausschuss findet es sehr gut,
dass die Spenden-Aktion „Licht ins Dunkel“
geändert werden soll.
Menschen mit Behinderungen werden bei
„Licht ins Dunkel“ seit vielen Jahren
als hilflose Menschen dargestellt.
Das wird endlich geändert.
Auch einzelne Behinderungen
werden noch falsch beurteilt.
Zum Beispiel glaubt man,
dass blinde Menschen
nicht als Richter arbeiten können.
Angeblich können sie nicht beurteilen,
ob ein Mensch eine Straftat begangen hat.
Sie sehen ja nicht,
wie ein Mensch dreinschaut.
Das ist aber nicht richtig.
Sogar in der deutschen Übersetzung
der UNO-Konvention gibt es noch immer
bestimmte Vorurteile über Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss
wird zu einigen Themen etwas sagen.
Zum Beispiel:
-
Menschen mit Behinderungen gelten bei uns als krank
und sollen „geheilt“ werden.
Deshalb kümmert sich die Gesundheits-Versorgung
teilweise um alle möglichen Angelegenheiten
von Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel um Bildung oder
Förderung von Kindern mit Behinderungen.
Viele Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen
haben aber nichts mit der Gesundheits-Versorgung zu tun.
Deshalb müssen diese Menschenrechte
in den höchsten österreichischen Gesetzen stehen.
-
In Österreich bekommen Menschen mit Behinderungen
bestimmte Leistungen und Rechte nur dann,
wenn eine Ärztin oder ein Arzt feststellt,
wie schwer die Behinderung ist.
Es geht dabei nur um die Gesundheit.
Es gibt aber auch andere Probleme
für Menschen mit Behinderungen.
Diese Probleme werden dabei aber nicht beachtet.
Das soll sich in Zukunft ändern.
Es muss für Menschen mit Behinderungen
bestimmte Leistungen geben:
Sie müssen zum Beispiel mehr Möglichkeiten
auf einen guten Arbeitsplatz bekommen.
Sie müssen auch besser am Leben
mit anderen Menschen teilhaben können.
Darauf haben Menschen mit Behinderungen ein Recht.
Deshalb muss es dafür Gesetze geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
diese Leistungen immer bekommen.
Es muss ein Gesetz geben,
dass diese Leistungen nicht gekürzt werden dürfen,
weil der Staat gerade etwas einsparen will.
Für Menschen mit Behinderungen
ist die Gefahr von Armut sehr groß.
Auch für Familien von Menschen mit Behinderungen
ist die Gefahr von Armut sehr groß.
Das ist auch dann so,
wenn sie Geld vom Staat bekommen.
Viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
sowieso nicht arbeiten können.
Menschen mit Behinderungen müssen das Recht haben,
dass sie genug Geld zum Leben bekommen.
Viele Kinder mit Behinderungen
kommen in Österreich in Sonderschulen.
Diese Kinder gehen weniger lang in die Schule
als Kinder ohne Behinderungen.
Das heißt, sie bekommen weniger Ausbildung.
Es gibt auch Kinder mit Behinderungen,
die gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen
in die Schule gehen können.
Das sind vor allem Volksschul-Kinder
mit leichten Behinderungen.
Ältere Kinder mit schwereren Behinderungen
gehen meistens in die Sonderschule.
Es gibt auch keine Inklusion bei der Bildung
von sehr kleinen Kindern.
Kinder ohne Behinderungen müssen
ein Jahr vor der Schule
in den Kindergarten gehen.
Kinder mit Behinderungen müssen das nicht.
Sie werden also anders behandelt.
Es gibt nur sehr wenige Menschen mit Behinderungen,
die eine Ausbildung an einer Universität machen.
Menschen mit Behinderungen können auch
viele andere Ausbildungen
nicht gleichberechtigt machen.
Oft sind diese nicht barrierefrei.
Das darf eigentlich nicht sein,
weil es eine Diskriminierung ist.
Eigentlich können Eltern
von Kindern mit Behinderungen entscheiden,
in welche Schule ihre Kinder gehen sollen.
In eine Sonderschule oder in eine Schule,
in der Kinder mit und ohne Behinderungen
gemeinsam lernen können.
In Wirklichkeit funktioniert das aber oft nicht.
Man überredet die Eltern oft,
dass die Kinder in eine Sonderschule gehen sollen.
Es gibt aus diesen Gründen
auch viele Menschen mit Behinderungen,
die nicht lesen und schreiben können.
Es muss dringend Änderungen
bei der Bildung geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Möglichkeiten haben
wie Menschen ohne Behinderungen.
Das ist ein Menschenrecht.
Dieses Menschenrecht muss eingehalten werden.
In Österreich werden Menschen mit Behinderungen
noch immer nicht richtig beurteilt.
Viele Menschen glauben,
sie sind krank und hilflos.
Die Menschen haben keine Erfahrungen
mit Menschen mit Behinderungen.
Beim Fernsehsender O R F
darf eine Gruppe von Menschen dabei mitreden,
wie das Programm sein soll.
Bei dieser Gruppe sind keine Menschen mit Behinderungen.
Die Interessen von Menschen mit Behinderungen
vertreten dort Menschen ohne Behinderungen.
Das soll sich aber ändern.
Es gibt in den österreichischen Bundesländern
verschiedene Regelungen für persönliche Assistenz
für Menschen mit Behinderungen.
Aber keine davon ist gut.
Deshalb soll es eine bessere Regelung geben,
die für ganz Österreich gilt.
Jedenfalls müssen Menschen mit Behinderungen
ein Recht auf persönliche Assistenz bekommen.
Diese Regelung muss noch ausgearbeitet werden.
Am Anfang war nicht geplant,
dass dabei auch Menschen mit Behinderungen
mitarbeiten müssen.
Jetzt dürfen Menschen mit Behinderungen dabei sein.
Außerdem muss es Regelungen geben,
dass Menschen mit Behinderungen
selbst entscheiden können,
welche Unterstützungen sie mit ihrem Geld bezahlen.
In Österreich haben immer mehr Menschen
eine Sachwalterin oder einen Sachwalter.
Es gibt Informationen und Schulungen,
aber oft erfährt niemand etwas davon.
Das gilt für die Sachwalterinnen und Sachwalter,
aber auch für die betroffenen Personen.
Sachwalterinnen und Sachwalter
werden auch nicht genug kontrolliert.
Meistens darf sich die Sachwalterin oder der Sachwalter
um alle Angelegenheiten eines Menschen kümmern.
Das ist aber oft nicht notwendig.
Manche Menschen brauchen nur
bei manchen Angelegenheiten Hilfe.
Es gibt oft Probleme,
weil viele Menschen natürlich nicht wollen,
dass jemand überall mitreden darf.
Es muss daher Sachwalterinnen und Sachwalter geben,
die sich nur um einzelne Angelegenheiten kümmern.
Menschen mit Behinderungen müssen
soviel wie möglich selbst entscheiden dürfen.
Es soll in Zukunft aber neue Regelungen geben,
die das besser machen sollen.
Menschen mit Behinderungen dürfen in Österreich wählen.
Die Wahlen sind aber oft nicht barrierefrei.
Deshalb können Menschen mit Behinderungen
dieses Recht oft nicht ausüben.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gefordert,
dass Menschen mit Behinderungen
bessere Möglichkeiten zum Wählen bekommen müssen.
Es wird aber leider nicht viel dafür getan.
Schlichtungen sind Gespräche.
Es geht darum, einen Streit zu beenden.
Es gibt solche Schlichtungen
auch bei möglichen Diskriminierungen
von Menschen mit Behinderungen.
Das gilt als großer Erfolg.
Diese Schlichtungen sorgen aber
sicher nicht immer für Barrierefreiheit.
Es muss Regelungen und Rechte geben,
die sicher für Barrierefreiheit sorgen.
Es gibt viel zu wenig Unterstützung,
damit mehr Menschen mit Behinderungen
einen Arbeitsplatz bekommen.
Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten
bekommen so gut wie keine Unterstützung.
Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
müssen begünstigte Behinderte einstellen.
Begünstigte Behinderte sind Personen,
die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent haben.
Zum Beispiel: Jemand sitzt im Rollstuhl,
ist blind oder gehörlos.
Das wird teilweise eingehalten.
Der Staat Österreich beschäftigt
sogar mehr Menschen mit Behinderungen,
als er müsste.
Einige Bundesländer beschäftigen aber
nicht so viele Menschen mit Behinderungen,
wie sie müssten.
Menschen mit Behinderungen
sind normalerweise auch viel länger arbeitslos
als Menschen ohne Behinderungen.
Sie finden auch viel schwerer einen Arbeitsplatz.
Ungefähr 19.000 Menschen mit Behinderungen
arbeiten in Behinderten-Einrichtungen.
Diese Menschen haben keine richtige Versicherung
und bekommen fast kein Geld für ihre Arbeit.
Auch ältere Menschen mit Behinderungen
und hörbehinderte und gehörlose Menschen
bekommen fast nie einen Arbeitsplatz.
Es gibt auch kein Recht
auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.
Es gibt noch ein großes Problem:
Es kann passieren,
dass Menschen mit Behinderungen
bestimmte Förderungen verlieren,
wenn sie eigenes Geld verdienen.
Zum Beispiel die erhöhte Familienbeihilfe.
Das kann dazu führen,
dass sie weniger Geld haben,
wenn sie arbeiten gehen.
Es muss Inklusion bei der Bildung geben,
damit Menschen mit Behinderungen
bessere Arbeitsplätze bekommen können.
Menschen mit Behinderungen müssen mehr Rechte,
gleiche Chancen und Barrierefreiheit bekommen.
Es gibt jetzt wenigstens eine Unfall-Versicherung
für Menschen mit Behinderungen.
Außerdem beschäftigt sich eine Arbeits-Gruppe
mit der Frage, ob Menschen mit Behinderungen
auch eine Pension bekommen können.
Manche Menschen werden aus mehreren Gründen diskriminiert.
Zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben
und weil sie Frauen sind.
Oder weil sie eine Behinderung haben
und aus einem anderen Land kommen.
Das wird in Österreich nicht genug anerkannt.
Außerdem ist der Schutz vor Diskriminierung
nicht bei jeder Art von Diskriminierung gleich.
Zum Beispiel haben es Frauen mit Behinderungen,
Kinder mit Behinderungen oder
Menschen aus einem anderen Land mit Behinderungen
in Österreich besonders schwer.
Menschen mit Behinderungen bekommen in Österreich
nur sehr schwer Hilfsmittel.
Oft bezahlen mehrere Stellen die Hilfsmittel.
Das führt oft zu Verzögerungen.
Manche Menschen brauchen sogar Spenden,
damit sie ein Hilfsmittel bekommen.
Außerdem gibt es zu wenige Menschen,
die sich mit Hilfsmitteln gut auskennen.
Das ist aber wichtig,
damit Menschen mit Behinderungen lernen können,
wie sie mit den Hilfsmitteln umgehen müssen.
Sehr viele Frauen mit Behinderungen
werden immer wieder sexuell belästigt.
Sie werden auch sehr oft Opfer von sexueller Gewalt.
In Österreich gibt es einen guten Schutz vor Gewalt zu Hause.
Aber leider achtet man dabei zu wenig
auf Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen müssen viel besser
vor sexueller Gewalt geschützt werden.
Zum Beispiel muss das Gesetz zum Schutz vor Gewalt
barrierefrei gemacht werden.
Der Staat Österreich muss dafür sorgen,
dass alle Menschenrechte und alle Forderungen
der UNO-Konvention eingehalten werden.
Das gilt auch dann,
wenn der Staat Aufträge an andere Unternehmen
oder an Einrichtungen vergibt.
Menschen mit Behinderungen müssen zum Beispiel
alle wichtigen Leistungen bekommen,
alle Rechte haben und
die gleiche gesundheitliche Versorgung bekommen.
Österreich arbeitet mit anderen Ländern zusammen
und unterstützt ärmere Länder mit bestimmten Projekten.
Dafür gibt es ein eigenes Programm.
In dem Programm werden Menschen mit Behinderungen
aber nicht erwähnt.
Es steht nicht in diesem Programm,
dass es Projekte für
Inklusion und Barrierefreiheit geben soll.
Außerdem haben bei diesem Programm
keine Menschen mit Behinderungen mitarbeiten können.
Das soll sich in Zukunft ändern.
Es ist wichtig, dass es Aufzeichnungen gibt,
wie es Menschen mit Behinderungen
in Österreich geht.
Vor allem ist es wichtig,
dass man herausfindet,
welche Barrieren es noch gibt.
Man muss auch Menschen ohne Behinderungen befragen,
was sie von Menschen mit Behinderungen wissen.
So kann man Vorurteile besser beseitigen.
Im höchsten österreichischen Gesetz steht,
dass alle Menschen
gleich behandelt werden müssen.
Niemand darf diskriminiert werden.
Deshalb ist Barrierefreiheit so wichtig.
Nur wenn unsere Umwelt barrierefrei ist,
können Menschen mit Behinderungen
an allen Bereichen des Lebens teilhaben.
Und nur dann werden sie gleich behandelt
wie alle anderen Menschen.
Viele Menschen wissen nicht,
dass viele verschiedene Stellen
für Barrierefreiheit zuständig sind.
Wenn jemand eine Leistung
für alle Menschen anbietet,
muss diese Leistung barrierefrei sein.
Zum Beispiel muss eine Behörde barrierefrei sein.
Aber auch ein Hotel
oder die Praxis von einer Ärztin oder einem Arzt.
Das gilt für alle Bereiche von Barrierefreiheit.
Aber es ist den Anbietern von Leistungen nicht klar,
dass sie für Barrierefreiheit sorgen müssen.
Außerdem ist auch vielen Menschen nicht klar,
was Barrierefreiheit alles bedeutet.
Es gibt in Österreich einige Gebote,
dass es Barrierefreiheit geben muss.
Die sind aber nicht einheitlich.
Deswegen kann man sie nur sehr schwer durchsetzen.
Es muss eindeutige und klare Vorschriften
für Barrierefreiheit geben,
an die sich alle halten müssen.
Diese Vorschriften müssen
überall in Österreich gleich sein.
Im Nationalen Aktionsplan steht,
dass es solche Vorschriften geben muss.
Es ist aber leider noch nicht gelungen,
solche Vorschriften zu machen.
Alle zuständigen Stellen in Österreich
müssen gemeinsam einen Plan machen,
wie man Barrierefreiheit umsetzen kann.
Es muss viele Informationen geben,
was Barrierefreiheit alles heißt.
Die Gesetze für Barrierefreiheit
müssen verbessert werden.
Sie müssen auch besser eingehalten werden.
Es muss bessere Ausbildungen geben,
wie man Gebäude barrierefrei baut.
In Österreich sind verschiedene Stellen
für die Angelegenheiten
von Menschen mit Behinderungen zuständig.
Für manche Angelegenheiten
ist der Staat Österreich zuständig.
Für andere Angelegenheiten
sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Menschen mit Behinderungen werden in Österreich
nicht überall gleich behandelt.
Es gibt in vielen Bereichen Unterschiede:
Es gibt zum Beispiel
in den verschiedenen Bundesländern
unterschiedliche Arten von Förderungen.
Oder es gibt Unterschiede bei der Bildung.
Es gibt auch Unterschiede,
wie viel Geld es für Hilfsmittel gibt.
Es gibt auch nicht überall
den gleichen Schutz vor Diskriminierung.
Leider wollen dieses Problem aber
nicht viele Menschen lösen.
Viele Menschen glauben,
dass man das eben nicht ändern kann.
Es gibt deshalb keine guten Ideen,
wie man das Problem lösen kann.
Das kann dazu führen,
dass man viele Verbesserungen
für Menschen mit Behinderungen
nicht machen kann.
In Österreich behaupten viele Menschen,
dass Gleichstellung und Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
in Österreich sehr wichtig geworden sind.
Menschen mit Behinderungen werden angeblich
seit einiger Zeit als gleichgestellte Menschen gesehen.
Das ist aber so nicht richtig.
Es gibt schon Bemühungen.
Die Leute sollen nicht mehr glauben,
dass Menschen mit Behinderungen krank sind.
Aber es gibt noch sehr viele Probleme.
Menschen mit Behinderungen haben zum Beispiel
in der Schule, bei der Ausbildung oder bei der Arbeit
noch lange nicht alle Möglichkeiten.
Es ist sehr wichtig,
dass Menschen ohne Behinderungen endlich verstehen,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht krank oder hilflos sind.
Menschen mit Behinderungen haben
die gleichen Rechte und Möglichkeiten,
wie alle anderen Menschen auch.
Das muss man allen Menschen klar machen.
Es müssen viele Dinge geändert werden,
die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Es ist wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
dabei gleichberechtigt mitarbeiten.
Sie wissen nämlich am besten,
was für sie wichtig ist.
Sie müssen Veränderungen mitgestalten können.
Meistens ist das aber nicht möglich.
Manchmal fragt man Menschen mit Behinderungen,
was sie von einer Idee halten.
Manchmal informiert man Menschen mit Behinderungen,
dass es eine Veränderung gegeben hat.
Das ist aber nicht genug.
Es wird viel darüber geredet,
dass Menschen mit Behinderungen
Veränderungen mitgestalten dürfen.
In Wirklichkeit dürfen sie das aber meistens nicht.
Es muss klare Regeln geben,
wie Menschen mit Behinderungen
Veränderungen mitgestalten können.
Menschen mit Behinderungen müssen genug Zeit bekommen,
damit sie sich mit einem Thema beschäftigen können.
Es muss Schulungen geben.
Vertreterinnen und Vertreter
von Menschen mit Behinderungen
müssen besser unterstützt werden.
In unserer Gesellschaft
haben viele Menschen
eine schlechte Meinung
über Menschen mit Behinderungen.
Das ist schon seit sehr langer Zeit so.
Lange Zeit haben Menschen mit Behinderungen
nicht darüber reden können,
wie es ihnen geht.
Leider glauben viele Menschen,
dass Behinderung eine „Krankheit“ ist.
Die Menschen haben vor allem Mitleid
und verstehen nicht,
dass man Menschen mit Behinderungen
als gleichwertige und wertvolle Menschen sehen muss.
Ein besonders schlechtes Beispiel
ist die Fernsehsendung „Licht ins Dunkel“.
Dort werden Spenden
für die „armen Behinderten“ gesammelt.
Menschen mit Behinderungen
dürfen zwar bei uns leben,
aber sie sind nicht gleichwertig.
Oft sind wichtige Veränderungen
angeblich auch zu teuer.
Deswegen ist es sehr wichtig,
dass die Menschen endlich
die richtigen Informationen bekommen.
Sie müssen lernen,
welche Veränderungen wichtig sind,
damit Menschen mit Behinderungen
gleichgestellt leben können.
Menschen mit Behinderungen
müssen selbst darüber berichten können,
wie sie leben und wie es ihnen geht.
Der Monitoring-Ausschuss soll überwachen,
ob die UNO-Konvention in Österreich
auch wirklich eingehalten wird.
Es gibt Regeln für den Monitoring-Ausschuss.
Diese Regeln werden aber nicht eingehalten.
Der Monitoring-Ausschuss ist zum Beispiel
nicht unabhängig, hat keine geregelten Aufgaben
und kein eigenes Geld für seine Arbeit.
Das muss sich ändern.
Der Monitoring-Ausschuss muss unabhängig sein.
Es muss sicher sein,
dass er immer mit allen wichtigen Stellen
zusammen arbeiten kann.
Österreich hat die UNO-Konvention
vor über 4 Jahren unterschrieben.
Seitdem haben einigen Stellen bemerkt,
dass Änderungen notwendig sind.
Sonst kann sich das Leben
von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern.
Es gibt aber noch viele Schwierigkeiten.
Zum Beispiel glauben noch immer viele Menschen,
dass keine Änderungen notwendig sind.
Sie glauben, dass in Österreich
schon jetzt alles richtig gemacht wird.
Es werden nur Kleinigkeiten verändert.
Es gibt immer wieder Versuche und Projekte,
wie man etwas ändern kann.
Das ist auch gut so.
Aber es hat schon genug Projekte gegeben.
Die Menschen wissen schon,
was sie besser machen müssen.
Österreich muss die Menschenrechte
von Menschen mit Behinderungen jetzt endlich umsetzen.
Es muss überall Barrierefreiheit geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.
Vor allem muss es in ganz Österreich
einheitliche Gesetze geben.
Es darf nicht sein,
dass Menschen mit Behinderungen
in den einzelnen Bundesländern
nicht gleich behandelt werden.
Zum Schluss muss man Folgendes sagen:
Seitdem Österreich die UNO-Konvention unterschrieben hat,
hat es leider keine großen Veränderungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Eine Anwaltschaft ist eine Stelle,
wo gut ausgebildete Leute arbeiten,
damit die Rechte und Interessen
von bestimmten Personen beachtet werden.
Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft
um die Rechte und Interessen
von Menschen mit Behinderung.
Barrierefreiheit bedeutet,
dass jeder Mensch ungehindert
überallhin gelangen kann
und alles ungehindert nutzen kann.
Zum Beispiel können im barrierefreien Internet
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Oder ein Gebäude ist so gebaut,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hinein können.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
In einem Gesetz stehen Regeln,
die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.
Manchmal werden auch besondere Gesetze
für besondere Gruppen
von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.
Zum Beispiel gibt es Gesetze,
die sicher stellen,
dass Menschen mit Behinderung
nicht schlechter behandelt werden
als andere Menschen.
Inklusion heißt Einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderung
alle Lebensbereiche mit gestalten.
Menschenrechte sind Bestimmungen,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollen.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Ein Ministerium ist eine
Einrichtung des Staates.
Es ist dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben des Staates
für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.
Es gibt verschiedene Ministerien:
Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,
das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.
Monitoring bedeutet „Überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Die österreichische Regierung
hat einen Plan gemacht.
In diesem Plan steht,
was in den Jahren 2012 bis 2020
für Menschen mit Behinderungen
getan werden muss.
Dieser Plan soll auch dabei helfen,
dass die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Dieser Plan heißt
Nationaler Aktionsplan.
Die Abkürzung ist NAP.
Das österreichische Parlament
besteht aus zwei Organisationen:
dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Der Nationalrat macht die Gesetze,
die für ganz Österreich gelten.
Diese Gesetze heißen Bundes-Gesetze.
Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter
aus allen österreichischen Bundesländern.
Der Bundesrat darf allein keine Gesetze machen,
aber Gesetze ablehnen oder aufschieben.
Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen,
wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Zum Beispiel unterstützen sie Menschen
beim Einkaufen, beim Lernen.
Oder bei Gesprächen mit der Bank, wenn es um Geld geht,
oder wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen
eine Reise machen wollen.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen nur dann,
wenn der Mensch mit Behinderung das will.
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung
oder Menschen mit psychischen Erkrankungen
bei bestimmten Dingen helfen.
Zum Beispiel:
-
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
-
wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht
in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.
In der UNO-Konvention steht,
dass jedes Land Berichte schreiben muss.
Diese Berichte heißen Staatenberichte.
Österreich hat auch
so einen Staatenbericht schreiben müssen.
In dem Staatenbericht steht,
welche Maßnahmen es in Österreich gibt,
damit die Rechte und Freiheiten
von Menschen mit Behinderungen
überall eingehalten werden.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO heißt auf deutsch
auch „Vereinte Nationen“.
„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderung
auf der ganzen Welt stehen.
Sie heißt
„UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung“.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an UNO. Wien 2013.
Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Bericht_an_UNO_LL.pdf
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 07.05.2018