Der Monitoring-Ausschuss Österreich hat eine Internet-Seite. Der Text ist von dieser Internet-Seite.
Inhaltsverzeichnis
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Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO heißt auch „Vereinte Nationen“.
„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass alle Länder die Menschenrechte einhalten.
Die UNO hat einen Vertrag gemacht,
bei dem es um die Rechte von
Menschen mit Behinderungen geht.
In dem Vertrag steht,
dass die Menschenrechte und Freiheiten
von Menschen mit Behinderungen
geschützt und eingehalten werden müssen.
Dieser Vertrag heißt
UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Alle Länder, die diesen Vertrag unterschreiben,
müssen dafür sorgen,
dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen
gefördert, geschützt und eingehalten werden.
Österreich hat diesen Vertrag im Jahr 2008 unterschrieben.
Österreich hat auch unterschrieben,
dass die UNO darauf achten darf,
ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich beachtet werden.
Wenn sich Menschen mit Behinderungen beschweren,
dass sie ungerecht behandelt werden;
darf die UNO das überprüfen.
Österreich hat sich verpflichtet,
dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen
in den Gesetzen stehen.
Die österreichische Regierung muss dafür sorgen,
dass diese Gesetze auch eingehalten werden.
Das Sozialministerium ist für alles zuständig,
was mit der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen zu tun hat.
Monitoring heißt, dass man
eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich gemeinsam mit
einer bestimmten Sache beschäftigt.
Ein Monitoring-Ausschuss ist also
eine Gruppe von Menschen,
die eine bestimmte Sache überwacht und überprüft.
In Österreich gibt es so einen
Monitoring-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen.
Er überprüft, ob die österreichische Regierung dafür sorgt,
dass die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
in Österreich richtig eingehalten wird.
Bei dem Monitoring-Ausschuss
arbeiten folgende Menschen mit:
4 Personen von Organisationen
für Menschen mit Behinderungen.
Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.
Eine Person, die für eine Organisation arbeitet,
die unabhängig von der Regierung ist.
und sich mit den Menschenrechten beschäftigt.
Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.
Eine Person, die für eine Organisation arbeitet,
die unabhängig von der Regierung ist
und sich damit beschäftigt,
dass Menschen in verschiedenen Ländern
gleich behandelt werden.
Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.
Eine Person, die an einer Universität arbeitet.
Außerdem eine Ersatz-Person, falls jemand ausfällt.
Das Sozialministerium kümmert sich um die Büroarbeit
und kann den Monitoring-Ausschuss auch beraten.
Wenn es den Verdacht gibt,
dass es in einem Bereich Probleme gibt,
für den die Regierung zuständig ist,
können die zuständigen Beamten dazu befragt werden.
Wenn es Fragen zur UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt,
werden diese vom Monitoring-Ausschuss beantwortet.
Der Monitoring-Ausschuss berichtet dem
Bundes-Behinderten-Beirat regelmäßig
über seine Beratungen.
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben,
können Sie den Monitoring-Ausschuss
über das Bundessozialamt erreichen.
Eine Landesstelle des Bundessozialamtes
finden Sie in jedem Bundesland.
Dazu erfahren Sie mehr,
wenn Sie hier klicken:
Sie können sich auch direkt an den Monitoring-Ausschuss wenden:
Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses
c/o Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Fax: +43 1 718 94 70 2706
E-Mail: buero@monitoringausschuss.at
E-Mail: buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Wie wird überprüft, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden? Wien 2013.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 19.03.2018