Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben
Valentin Aichele hat den Text geschrieben. Ricarda Kluge hat den Text in Leichte Sprache übersetzt. Die verwendeten Bilder gehören Reinhild Kassing.
Inhaltsverzeichnis
Einige Wörter sind blau geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Text erklärt.

Informationen zu diesem Text von bidok:
Die schweren Wörter in diesem Text sind nicht blau geschrieben.
Wir haben die schweren Wörter fett geschrieben.
Diesen Text finden Sie in unserer Bibliothek auch in schwerer Sprache.
Das ist der Link zu dem Text in schwerer Sprache:

Seit dem 26. März 2009 gilt
der UN-Vertrag über die Rechte von behinderten Menschen
auch in Deutschland.
Das war vor 3 Jahren.
Aber bis heute fragen viele Leute:

Wie wichtig ist der UN-Vertrag wirklich?
Wir von der Monitoring-Stelle prüfen:
Wird der UN-Vertrag in Deutschland wirklich ernst genommen?
Was ist die Monitoring-Stelle?

Monitoring ist englisch.
Auf Deutsch heißt das: hinschauen und genau prüfen.
Wir prüfen:
-
Wird der UN-Vertrag in Deutschland eingehalten?
-
Haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland
wirklich die gleichen Rechte?
Bisher ist es so:

Die Gerichte und die Ämter in Deutschland
sind sich manchmal nicht sicher.
-
Gilt der UN-Vertrag wirklich überall in Deutschland?
-
Was müssen die Gerichte und die Ämter tun?

Wir von der Monitoring-Stelle sagen:
Die Ämter und Gerichte müssen den UN-Vertrag
ernst nehmen.
Das wichtigste Gericht in Deutschland denkt auch so.

Dieses Gericht heißt in schwerer Sprache:
Bundes-Verfassungs-Gericht.
Das Gericht hat auch gesagt:
Der UN-Vertrag muss ernst genommen

werden.
Alle Gerichte und Ämter müssen den
UN-Vertrag ernst nehmen.
In ganz Deutschland und in den Bundes-Ländern.

Ein Beispiel.
Im Gesetz steht:
Ambulante Hilfen für behinderte Menschen
sind besser als Hilfen in Einrichtungen.

Ambulant heißt:
Die Hilfen sollen zu den Menschen mit Behinderungen kommen.
Zum Beispiel die Hilfe und Unterstützung in der eigenen Wohnung.
Aber im Gesetz steht auch:

Das gilt nicht, wenn die Hilfen sehr teuer sind.
Und wenn die Person auch in einem Wohn-Heim leben kann.
Das Amt kann dann entscheiden:

Die Person soll in ein Wohn-Heim ziehen.
Das ist billiger.
Aber das ist falsch!
Im UN-Vertrag steht etwas anderes:

Jeder Mensch soll selbst entscheiden:
-
Wo möchte ich wohnen.
-
Mit wem möchte ich zusammen leben.
Niemand soll gegen seinen Willen
in einem Heim leben müssen.
Im UN-Vertrag steht etwas ganz anderes als in dem Gesetz.

Was sollen die Gerichte und Ämter jetzt machen?
Wenn die Ämter und Gerichte den UN-Vertrag
ernst nehmen, dann darf niemand gezwungen werden.

Jeder soll selbst bestimmen.
Wo möchte ich wohnen.
Das ist ein Menschen-Recht.
Dieses Recht haben alle Menschen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Dieses Recht ist wichtiger als Geld.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht
soll noch einmal klar sagen:
Ämter und Gerichte müssen den UN-Vertrag
ernst nehmen.
Das gilt für die Ämter und Gerichte

von ganz Deutschland.
Und für die Ämter und Gerichte
in den Bundes-Ländern.
Die Ämter und die Gerichte wissen oft zu wenig
über den UN-Vertrag.

Deshalb müssen sie viel
über den UN-Vertrag lernen.
Es muss Weiter-Bildungen
über den UN-Vertrag geben.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Ämtern.
Für die Richterinnen und Richter.
Für Anwältinnen und Anwälte.

Dr. Valentin Aichele hat den Text geschrieben.
Er arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Der Text in Leichter Sprache ist eine Zusammen-Fassung.
In der Zusammen-Fassung stehen die wichtigsten Infos aus dem Text.
Die Zusammen-Fassung ist von Ricarda Kluge.
Prüfung: Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e. V.
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Quelle
Valentin Aichele: Der UN-Vertrag gilt auch in Deutschland. Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben. Berlin 2012.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 02.05.2016