Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich - ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt?

Eine quantitative Erhebung zu den Beschäftigungstherapiewerkstätten und den Möglichkeiten der beruflichen Partizipation bzw. Rehabilitation der EinrichtungsnutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Autor:in - Magdalena Zierer
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit an der Universität Wien. Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 297, Studienrichtung lt. Studienblatt: Pädagogik, Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Gottfried Biewer
Copyright: © Magdalena Zierer 2010

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Die Absicht mich mit dem Thema "Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich - ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt?" zu beschäftigen, entstand durch meine Mitarbeit am Projekt "Partizipationserfahrungen in der beruflichen Biographie von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung", das vom Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF (Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung) gefördert und am Institut für Bildungswissenschaft durchgeführt wurde. Im Zuge dieses Forschungsprojektes ergab sich für mich die Möglichkeit an der quantitativen Erhebung des Ersatzarbeitsmarktes, genauer an der Evaluation der Beschäftigungstherapie, Tageseinrichtungen, Werkstätten, usw. in Österreich, mitzuwirken. Erhoben wurden dabei österreichweit allgemeine Daten und Fakten über die bestehenden Werkstätten für behinderte Menschen.

Mit dieser Arbeit sollen erste Einblicke in das System der Beschäftigungstherapiewerkstätten gegeben werden und differenzierte Erkenntnisse über die dort vorhandenen Möglichkeiten zur beruflichen sowie sozialen Integration gewonnen werden, um daraus Veränderungen abzuleiten, die es zukünftig einer größeren Anzahl von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gewähren, am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren.

Das gesamte Datenmaterial der Untersuchung wird darüber hinaus in einem eigenen Datenband erscheinen, der vom Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien veröffentlicht wird. Diese Diplomarbeit muss jedoch als eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit betrachtet werden, die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt entstand.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Univ.-Prof. Dr. Gottfried Biewer für die Chance bei diesem Forschungsprojekt mitzuwirken und die freundliche Betreuung bzw. Unterstützung beim Verfassen dieser Diplomarbeit bedanken. Ein weiterer Dank gilt Herrn Mag. Oliver Koenig für die vielen hilfreichen Literaturtipps und die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung der Fragebögen und der Aufbereitung des Datenmaterials.

Darüber hinaus möchte ich meinen Eltern dafür danken, dass sie mir das Studium ermöglicht haben und mir vor allem emotional immer zur Seite standen.

Einführung in das Thema

In einer Zeit, in der Themen wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung[1] immer mehr an Geltung gewinnen (vgl. Koenig 2008, S. 4), erscheint es bedeutend sich mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Partizipation näher auseinanderzusetzen. Einer der Bereiche, der in den sozialwissenschaftlichen Diskursen immer häufiger auftritt, ist jener der beruflichen Teilhabe. Besonders für Menschen mit Behinderung hat die Partizipation am Erwerbsleben einen hohen Stellenwert, da die Arbeit als vermittelnde Instanz zwischen Mensch und Umwelt einen zentralen Bereich des gesellschaftlichen Lebens darstellt (vgl. Michels 2002, S. 204).

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben weltweit etwa 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Ca. 37 Millionen der behinderten Menschen leben in der Europäischen Union, was etwa 10 Prozent der Bevölkerung ausmacht (vgl. Doose 2003). Über die Anzahl der Menschen mit Behinderung in Österreich existieren bisher keine genauen Angaben, da es keine einheitliche Definition von Behinderung gibt, bzw. die betreffenden Personen oft unterschiedliche Ausprägungen und Arten von Behinderungen aufweisen (vgl. BMSG 2003, S. 11). Eine vollständige Erfassung dieser Personengruppe wird dadurch erheblich erschwert.

Um dennoch annähernde Informationen über die Anzahl von behinderten Menschen in Österreich zu bekommen, wurden in der jährlichen "Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen" (EU-SILC: EU - Statistics on Income and Living Conditions) auch statistische Zahlen zu dieser Materie ermittelt. Die Untersuchung ergab, dass hochgerechnet ca. 630.000 Personen angaben, eine subjektiv wahrgenommene starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten zu haben, die mindestens schon sechs Monate andauert. Diese Personengruppe wurde in der Studie als behindert im engeren Sinn angeführt (vgl. BMASK 2008, S. 9).

Als Behinderte im weiteren Sinne wurden bei der Untersuchung Personen bezeichnet, die angaben chronisch krank zu sein, aber keine starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten zu haben. Behindert im weiteren Sinn sind nach Hochrechnungen etwa eine Million Menschen in Österreich. Insgesamt können, laut der Untersuchung des EU-SILC, ca. 1,6 Millionen Menschen in Österreich im Alter von 16 bis 64 Jahren, als behindert im engeren oder im weiteren Sinn bezeichnet werden. Eine zusätzliche Mikrozensusbefragung über die einzelnen Behinderungsarten ergab weitgehende Übereinstimmungen mit den Ergebnissen der EU-SILC bezüglich der Gesamtanzahl behinderter Menschen (vgl. BMASK 2008, S. 9).

Diese hohen Resultate zeigen, dass Behinderung eine wesentliche Präsenz in unserer Gesellschaft aufweist und daher in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen vermehrt Beachtung finden sollte. Behinderung ist einerseits ein Aspekt, der in der Bevölkerung durch die starke Anwesenheit eine integrierende Rolle spielt, anderseits gegenwärtig noch immer an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. Dies betrifft im besonderen Maße den Arbeitsbereich (vgl. Doose 2003).

Die Ausgrenzung behinderter Menschen aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird nicht nur deutlich, wenn man internationale Fakten zu den überproportional hohen Arbeitslosenquoten betrachtet (vgl. Doose 2003; vgl. Seyfried 1990, S. 22f; vgl. Klicpera/ Innerhofer 1992, S. 18f), auch Österreich weist eine hohe Anzahl an behinderten Menschen auf, die keine Aussicht haben, am beruflichen Leben mitzuwirken (vgl. Kapitel 3.2).

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist jedoch ein zentraler Bestandteil der gesellschaftlichen Partizipation. Über die Arbeit bestimmt sich der soziale Status und über den Verdienst auch maßgeblich die Möglichkeiten der Lebensgestaltung im Wohn- und Freizeitbereich. Arbeit ist die Tätigkeit, die das Individuum in Beziehung zur Gesellschaft bringt. Die Menschen leben in wechselseitiger Abhängigkeit durch die Arbeit, die sie leisten. Arbeit bestimmt auch die Art und Weise, wie der Mensch in der Gesellschaft integriert ist (vgl. Doose 2005). Deshalb kann diese auch als eine unabdingbare und zentrale Komponente im Leben behinderter Menschen gesehen werden.

In den letzten Jahren vollzog sich jedoch ein gesellschaftlicher Wandel in der Bedeutung der Arbeit. Die steigende Arbeitslosigkeit führte zu anderen Betrachtungsweisen und Zweckdienlichkeiten der Berufsausübung. Gegenwärtig steht nicht mehr der persönlichkeitsbildende und soziale Gedanke hinter der Beschäftigung, sondern vielmehr die Ausübung einer Tätigkeit an sich. Die Ansprüche an die Qualitäten eines Arbeitsplatzes sind zurückgegangen und anstatt dessen steht die Arbeitsplatzerhaltung im Vordergrund. Für den Großteil der Menschen scheint der Stellenwert der Arbeit weitgehend auf die bloße Erwerbstätigkeit reduziert zu sein und dient somit vornehmlich der materiellen Existenzsicherung (vgl. Michels 2002, S. 204).

Diese Veränderungen in der Bedeutsamkeit der Arbeit haben auch Auswirkungen auf die beruflichen Aussichten behinderter Menschen. Personen, die eine Beeinträchtigung aufweisen und dadurch meist weniger leistungsstark sind, haben unter diesen Bedingungen besondere Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt[2] integriert zu werden. Der Kampf um die in Frage kommenden Arbeitsplätze beinhaltet oft eine egozentrische Haltung der Menschen und die betreffenden Personen erhalten keine angemessene Hilfestellung (vgl. ebd., S. 204).

In Zeiten, in denen sich aufgrund der prekären Arbeitsmarktsituation eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als schwerfällig gestaltet, haben behinderte Menschen häufig keine andere Möglichkeit, als in die Arbeitslosigkeit zu gehen oder in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes Fuß zu fassen. Vor allem für Menschen mit einer geistigen oder einer schweren Behinderung bleibt keine Alternative, als eine Beschäftigung abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben (vgl. Doose 2007, S. 67; vgl. Koenig 2007, S. 441; vgl. Pinetz/Koenig 2009, S. 190).

Einer der dominierenden Bereiche der Arbeitsbeschäftigung behinderter Menschen ist in Österreich jener der Beschäftigungstherapie[3]. Zweck der Beschäftigungstherapie ist es, Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht, oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, Mittel zur Verfügung zu stellen, die der Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Fähigkeiten dienen, mit dem Ziel der (Re-)Integration in die Gesellschaft (vgl. Cramer 1992, S. 10; vgl. WBHG § 22, Absatz 1; vgl. Stmk.BHG §16, Absatz 1; vgl. K-MSG §29; vgl. TRG 2006 §7, Absatz 1). Diese gesetzlichen Zielsetzungen sehen in der Realität jedoch anders aus. Der Ersatzarbeitsmarkt wird gegenwärtig noch immer als exklusives Teilhabeangebot gesehen. Der Weg in die Beschäftigungstherapieeinrichtung verläuft für die meisten Menschen als eine Einbahnstrasse, denn die Übergangsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind zum größten Teil verschwindend gering (vgl. Koenig 2008, S. 4).

Überdies zeigt das System der Beschäftigungstherapieeinrichtungen nach wie vor eine Vielzahl von Diskriminierungen für die NutzerInnen auf (vgl. ebd., S. 7). "So unterliegen die Beschäftigten weder dem Arbeitsrecht noch den gesetzlichen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen (z.B. in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, etc.), sind nicht eigenständig sozial versichert und erwerben dadurch auch keinen Pensions- oder Arbeitslosenanspruch. Für ihre Arbeit erhalten sie lediglich ein geringes Taschengeld und sind für ihre Existenzsicherung von den jeweiligen Sozialhilfebestimmungen der einzelnen Bundesländer abhängig" (ebd., S. 7f). Diese Tatsachen weisen darauf hin, dass die vorherrschenden Bedingungen in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen den behinderten Menschen eine Teilhabe am "normalen gesellschaftlichen Leben" nicht wirklich ermöglichen.

Die starke Inanspruchnahme der Angebote des Ersatzarbeitsmarktes und der bedenkliche sozialrechtliche Status der NutzerInnen lassen daher Zweifel aufkommen, ob es für die meisten NutzerInnen dieser Institutionen nicht doch angemessener wäre, unter anderen Voraussetzungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein zu können. Das System der Beschäftigungstherapiewerkstätten ist deshalb zu überdenken. Maßnahmen zur Verbesserung der Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes sind gefragt und sollen mittels einer Analyse des derzeitigen Ist-Standes aufgezeigt werden.

Trotz der starken Nutzung des Beschäftigungstherapieangebotes erscheint es verwunderlich, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt österreichweit noch keine einzige Studie zu diesem Thema durchgeführt wurde (vgl. ebd., S. 8). Grund dafür könnte unter anderem die föderale Regelung der Beschäftigungstherapiewerkstätten sein, die eine bundesweit vergleichende Statistik nur schwer möglich macht. Die Werkstätten des Ersatzarbeitsmarktes unterliegen neun unterschiedlichen landesgesetzlichen Bestimmungen, was unter anderem zu einer Fülle divergierender Bezeichnungen geführt hat, die in Österreich parallel verwendet werden und daher Unklarheiten hervorrufen. Auch im Hinblick auf die Angebote, die (Qualitäts-)Standards, die Ausstattung und die Finanzierung zeigt das System des Ersatzarbeitsmarktes in den einzelnen Bundesländern Differenzen auf.

Aus diesem Grund wurde mittels einer quantitativen Vollerhebung die Befragung der Sozialabteilungen der neun Bundesländer, der österreichischen Trägerorganisationen, welche Beschäftigungstherapie anbieten, sowie der Werkstättenstandorte durchgeführt. Dabei wurden institutionelle, konzeptionelle und administrative Rahmenbedingungen des österreichischen Ersatzarbeitsmarktes sowie die Maßnahmen zur Förderung des Übergangs bzw. Zahlen zu den Vermittlungen aus den Werkstätten in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse ermittelt.

Infolgedessen werden in dieser Diplomarbeit erste allgemeine Daten und Fakten über den österreichischen Ersatzarbeitsmarkt dargestellt und konkrete Zahlen über die Anzahl der NutzerInnen, den Bedarf an Beschäftigungsplätzen, die Altersverteilung und die Behinderungsarten, usw. der betreffenden Personen protokolliert. Darüber hinaus wird veranschaulicht, welche Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation bzw. Integration aktuell umgesetzt werden, um den WerkstättennutzerInnen eine Partizipation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Des Weiteren werden detaillierte Fakten über die Anzahl der Übergänge aus den Beschäftigungstherapieeinrichtungen bzw. die betreffenden NutzerInnen präsentiert, um unter anderem der Aussage nachzugehen, dass die Zahl der Personen die den Sprung in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse schaffen, eher gering ist (vgl. Koenig 2008, S. 8).

Um die Anzahl der Übergänge aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, müssen seitens der übergeordneten Organisationen und der betreffenden Institutionen wesentliche Veränderungen und Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Integration vollzogen werden. Aufgabe der Einrichtungen wird es zukünftig sein, Integrationsmaßnahmen verstärkt umzusetzen, die es einer großen Zahl der NutzerInnen gewähren, Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sammeln, die im Weiteren eine berufliche Rehabilitation möglich machen. Neben der Anpassung von Arbeitsplätzen, der Technologie und der Herabsetzung von Zugangsbarrieren seitens der ArbeitgeberInnen, muss auch der Weg seitens der Beschäftigungstherapieeinrichtungen geebnet werden. Die Anpassung in Form von Qualifizierungsmaßnahmen an die Arbeitswelt über berufsvorbereitende und berufsbildende Maßnahmen muss daher verstärkt ins Auge gefasst werden (vgl. Artmann 1992, S. 22).

Aktueller Forschungsstand

Die Forschungslandschaft rund um die berufliche Integration bzw. Rehabilitation von Menschen mit Behinderung hinkt in Österreich, im Vergleich zu Deutschland, maßgeblich nach. Bei einer Untersuchung der bisher durchgeführten Studien wurde festgestellt, dass staatlich geförderte Auftragsforschungen zu arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen in diesem Land dominieren (vgl. Pinetz/Koenig 2009, S. 186f).

Wenn von einem Forschungsdefizit im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen gesprochen wird, so kann dieses Faktum auch auf den Bereich der Beschäftigungstherapiewerkstätten ausgeweitet werden (vgl. ebd., S. 194). Laut Koenig (2008, S. 8) existiert österreichweit keine einzige Studie zu dieser Thematik. In Ermangelung einer Evaluation des Beschäftigungstherapiebereiches fehlen bisher auch exakte Angaben über den Ist-Stand der Einrichtungen und genaue Informationen über die NutzerInnen. Darüber hinaus gibt es aufgrund der föderalen Regelung dieses Bereiches auch keine Angaben über die unterschiedlichen Angebotsformen der Beschäftigungstherapiewerkstätten bzw. deren Finanzierung. Auch zu den Übergangsquoten der NutzerInnen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse und die jeweiligen Unterstützungsangebote in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen sind österreichweit keine Informationen bekannt.

Lediglich eine eigens von Koenig (2008, S. 8) durchgeführte Befragung der Sozialabteilungen der Bundesländer ergab, dass etwa 17 000 Menschen mit einer Beeinträchtigung in derartigen Einrichtungen beschäftigt sind.

Auf dem Sektor der wissenschaftlichen Arbeiten, die an den österreichischen Universitäten geschrieben wurden, waren lediglich zwei Arbeiten zur betreffenden Thematik zu finden. Mit der Diplomarbeit "Endstation Beschäftigungstherapie? Eine Untersuchung zur Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation in den Beschäftigungswerkstätten" widmet sich Christof Paterno (2008) dem Thema der Rehabilitation der NutzerInnen von Beschäftigungstherapiewerkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Er geht in seiner Arbeit der Frage nach, ob die Förderung des (Wieder-)Einstiegs der NutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Zielsetzung im Arbeitsalltag des Betreuungspersonals der Einrichtungen gesehen werden kann. Das Ergebnis der qualitativen Untersuchung am Beispiel des Vereins "Gemeinwesenintegration und Normalisierung" zeigt, dass die (Wieder-)Eingliederung der NutzerInnen keine relevante Zielsetzung im Arbeitsalltag des Betreuungspersonals darstellt. Gründe dafür werden in der defizitären KlientInnenwahrnehmung des Betreuungspersonals, der negativen Bewertung der Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mit einem hohen Leistungsdruck verbunden werden und dem Fehlen von rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen gesehen. Zusammenfassend kann aus dieser Arbeit festgehalten werden, dass Beschäftigungstherapie gegenwärtig noch immer als "Schon- bzw. Schutzraum" für behinderte Menschen gesehen wird und die Einrichtungen nach diesem Prinzip geführt werden (vgl. Paterno 2008, S. 129-132). Entgegen der Intentionen des Normalisierungsprinzips und den aktuellen Bemühungen um die Integration behinderter Menschen, lässt das Ergebnis der Untersuchung zu dem Schluss gelangen, "dass berufliche Rehabilitation eher als ‚Werkstätten-Mythos' beurteilt werden muss, denn als tatsächlich existierende Absicht. Unter diesen Vorrausetzungen kann Beschäftigungstherapie nur als berufliche Endstation gewertet werden" (ebd. S. 133).

Doris Lengauer (1994) beschäftigt sich in ihrer Diplomarbeit, "Die Rolle der Beschäftigungseinrichtungen für Behinderte bei der Integration von lern- und geistigbehinderten Menschen in Berufe der freien Wirtschaft", mit dem Thema der Arbeit in Beschäftigungstherapieeinrichtungen und befasst sich mit den vorhandenen Möglichkeiten zur Berufvorbereitung bzw. Berufseingliederung von geistig- und lernbehinderten Menschen. Darüber hinaus wird erfasst, in welche Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderte Menschen aus den Werkstätten vermittelt wurden bzw. welche Tätigkeiten, nach Einschätzungen von ExpertInnen, am besten für diese Personengruppe geeignet wären (vgl. Lengauer 1994).

Bei der Auseinandersetzung mit internationaler Literatur zur betreffenden Thematik wird deutlich, dass speziell in Deutschland auf dem Forschungsgebiet rund um die Beschäftigungstherapieeinrichtungen bzw. die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), wie sie in dieserorts genannt werden, wesentliche Fortschritte zu verzeichnen sind. In zahlreichen Studien finden sich Analysen und Daten, die den Ist-Bestand der Beschäftigungstherapieeinrichtungen beschreiben und sich mit den Übergängen der NutzerInnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt befassen.

So wurde im Jahr 2003 die Firma con_sens vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beauftragt, eine Bestands- und Bedarfserhebung der Werkstätten für behinderte Menschen durchzuführen. Die Zielsetzung des Forschungsprojektes war es "eine zuverlässige Informationsgrundlage über den Ist-Bestand und die Bedarfe im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen" (con_sens 2003, S. 7) bzw. die Gegebenheiten und Anforderungen in den einzelnen Bundesländern vergleichen zu können (vgl. ebd.).

Eine weitere Studie die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegeben und von der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH (ISB) durchgeführt wurde, trägt den Titel "Bestandsaufnahme und Perspektiven des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt." (vgl. ISB 2002). Das Bestreben der Studie war es, zum Einen eine Bestanderhebung hinsichtlich quantitativer Größen und qualitativer Vorgehensweisen zu gewinnen und zum anderen wurden Vorstellungen der beteiligten Einrichtungen zur Verbesserung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt. Überdies wurden die rechtlichen Möglichkeiten, bzw. der Regelungsbedarf identifiziert und in einer Zusammenschau Perspektiven und Empfehlungen zur Verbesserung der Überleitungsfunktion der Werkstätten für behinderte Menschen formuliert (vgl. ebd., S. 9). Des Weiteren beschäftigten sich Schrader/Weber/Zink (2005) in ihrer Forschungsarbeit "Konzept zur Realisierung individuell erreichbarer Stufen beruflicher Teilhabe im Projekt Arbeitsweltbezogene Integrationsmodelle" mit den Verbesserungsmöglichkeiten der beruflichen Teilhabe in den Werkstätten für behinderte Menschen. Ziel des Projektes war es, ein geeignetes und systematisches Vorgehen zu entwickeln, um die Übergangsmöglichkeiten für die NutzerInnen der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit Hilfe wegweisender Maßnahmen - in der Arbeit als "Integrationsaktivitäten" bezeichnet - sollten neue Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen dem allgemeinen und dem Ersatzarbeitsmarkt eröffnet werden und zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen (vgl. Schrader/Weber/Zink 2005, S. 8).

Bei der Suche nach weiteren internationalen Studien war festzustellen, dass sich die Recherche als äußerst schwierig gestaltet. Gründe dafür sind vor allem in den differierenden Definitionen des Beschäftigungstherapiebereiches und in den unterschiedlichen Maß- und Zielsetzungen zu sehen, oder wie Leichsenring/Strümpel (1994, S. 17) beschreiben: "what makes discourse about sheltered work so difficult, is, that each country has its own specific variation of what sheltered work actually is: What is called an occupational therapy service in one country is a sheltered workshop in another. Sheltered Workshops between coutries differ in their clients, sizes and priorities as well as in their workers` labour status, pay and insurance. Also the abundance of sheltered workshops differs greatly between countries."

Ein weiteres Hindernis stellt die Tatsache dar, dass die meisten Berichte nicht in englischer Sprache, sondern in der jeweiligen Landessprache verfasst wurden und das Verständnis der Untersuchungen daher erschwert wird. Dennoch werde ich versuchen in der Arbeit einen Überblick über die internationalen Beschäftigungstherapieeinrichtungen zu schaffen.[4]

Fragestellung

Die Hauptfragestellung dieser Arbeit wird sich jedoch auf Österreich konzentrieren. Mit deren Beantwortung soll das Defizit in der Forschungslandschaft rund um die Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes kompensiert werden.

Gestützt auf folgende Fragestellung möchte ich meine Arbeit aufbauen:

Wie kann der Ist-Stand der Beschäftigungstherapieeinrichtungen in Österreich beschrieben werden und welche integrativen bzw. rehabilitativen Maßnahmen werden umgesetzt, um den BeschäftigungstherapienutzerInnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

Die Fragestellung meiner Arbeit ist insofern relevant für die Pädagogik, da sie einen sehr wichtigen Bereich der Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderung hervorhebt. Die Tatsache, dass keine Daten zu diesem in Österreich dominierenden Feld der Beschäftigung behinderter Menschen existieren, weist auf eine besondere Randstellung dieses Themengebietes hin. Daher erscheint es wichtig die Beschäftigungstherapiewerkstätten mittels einer Ist Standerhebung über die NutzerInnen, die Betreuungspersonen, die Angebote in den Einrichtungen bzw. in deren Umgebung, sowie die Finanzierung, die Mitsprache der NutzerInnen und die Ziel- und Hilfeplanungsmaßnahmen hervorzuheben und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten sich beeinträchtigten Menschen in jenen Einrichtungen bieten, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Mittels einer Erhebung der Angebote zur beruflichen und sozialen Teilhabe und der Erfassung der Übergänge der behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll festgestellt werden, welche Maßnahmen zur beruflichen Integration in österreichischen Beschäftigungstherapiewerkstätten umgesetzt werden und welche Entwicklungsmöglichkeiten sich Menschen mit Beeinträchtigung in diesen Einrichtungen bieten. Auf diese Weise soll einer stagnierenden und isolierenden Haltung entgegengewirkt werden. Über neue Erkenntnisse können fehlgesteuerte Handlungsmuster überdacht und zukünftig verändert werden. Zu erarbeiten sind folglich Konzepte und Maßnahmen, die es Menschen mit Behinderung zunehmend ermöglichen von den Beschäftigungstherapiewerkstätten in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse überzutreten, um in das gesellschaftliche Leben vollständig integriert zu werden.

Ziel dieser Arbeit ist es, erste Einblicke in das System der Beschäftigungstherapieeinrichtungen zu gewähren und differenzierte Erkenntnisse über die vorhandenen beruflichen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu schaffen, um daraus Veränderungsmöglichkeiten hinsichtlich des Unterstützungsangebotes ableiten zu können.

Im ersten Teil dieser Arbeit werden daher die theoretischen Grundlagen, die alle wichtigen Hintergrundinformationen zum genannten Themengebiet beinhalten, dargelegt. Der zweite Teil der Diplomarbeit wird die empirischen Informationen der quantitativen Fragebogenerhebung beinhalten. Neben der Erläuterung der gewählten Methode, der Beschreibung des Forschungsverlaufs, werden die Ergebnisse der Fragebogenerhebung präsentiert und unter anderem in anschaulichen Tabellen und Graphiken dargestellt.



[1] In der gesamten Arbeit wird von "Menschen mit Behinderung", "Menschen mit Beeinträchtigung", "behinderten Menschen" bzw. "beeinträchtigten Menschen" gesprochen, wohl wissend, dass diese Bezeichnungen fachlich nicht ganz korrekt sind und bestimmte Zuschreibungen beinhalten. Alternative Bezeichnungen würden jedoch die Problematik nicht aufheben. (siehe dazu auch Kapitel 1.1)

[2] Der "allgemeine Arbeitsmarkt", oder auch "erster Arbeitsmarkt" genannt, beschreibt jeden Sektor des Arbeitsmarktes, in dem sich der größte Teil der lohnabhängigen Arbeit findet.

[3] Im Folgenden werden die Termini "Beschäftigungstherapie", "Beschäftigungstherapiewerkstätte(n)", "Beschäftigungstherapienrichtung(en)" oder "Werkstätten" als einheitliche Bezeichnung für den Bereich der Beschäftigungstherapie, Tagesstruktur, fähigkeitsorientierte Aktivität, Tageseinrichtungen usw. verwendet. Aufgrund der föderalen Regelung dieser Institutionen findet sich in Österreich keine einheitliche Bezeichnung dafür. Um Unklarheiten in der Arbeit zu vermeiden, findet eine Beschränkung auf die erwähnten Begrifflichkeiten statt.

[4] In Kapitel 4.6 folgen eine genauere Erörterung des aktuellen Forschungsstandes und eine detaillierte Darstellung der Studien.

I. Theoretische Grundlegung

1. Definition der Begriffe Behinderung, Integration und Rehabilitation

Um die Bedeutung der Begriffe "Behinderung", "Integration" und "Rehabilitation", die in der gesamten Arbeit eine bedeutende Rolle spielen werden, hervorzuheben, werden diese im Folgenden näher erläutert.

Dabei zu berücksichtigen ist, dass es nicht möglich ist eine einheitlich gültige Definition der Termini herauszuarbeiten, da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Bestimmungen gibt. Folglich sind daher nur einige, für die Arbeit besonders relevante Ansätze und Erklärungsversuche angeführt.

1.1 Zum Begriff der Behinderung

Die unterschiedlichen Definitionen von Behinderung waren und sind geprägt von der Haltung der Gesellschaft gegenüber behinderten Menschen. Die Begrifflichkeiten haben sich mit dem Wandel der Gesellschaft modifiziert und unterliegen auch heute noch einem kontinuierlichen Veränderungsprozess (vgl. BMASK 2008, S. 2).

Begriffe wie "Behinderung", "behinderte Menschen" oder "Menschen mit Behinderungen" finden sich im österreichischen Recht noch nicht sehr lange. Der Begriff "Behinderung" tauchte erstmals in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den österreichischen Gesetzen im Zusammenhang mit der Schulregelung für Kinder mit physischer und psychischer Behinderung auf. In den Jahrzehnten davor wurden Begrifflichkeiten wie "Bresthafte", "Kranke" oder "Gebrechliche" für Menschen mit Beeinträchtigung verwendet (vgl. ebd.).

Die Schwierigkeit, eine konsensfähige Bezeichnung des Behindertenbegriffes zu finden, zeigt sich nicht nur bei der Recherche in nationalen und internationalen Werken aus unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten, sondern spiegelt sich auch in den aktuellen österreichischen Gesetzen wider. In den Rechtsordnungen auf Bundes- und Landesebene finden sich differierende Bestimmungen des Behindertenbegriffes (vgl. Badelt 1992, S. 18). Gründe dafür, sind vor allem in den unterschiedlichen Zielsetzungen der einzelnen Gesetzestexte, welche divergierende Definitionen beanspruchen, zu vermuten (vgl. BMASK 2008, S. 4).

Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) § 3, Absatz 1 wird Behinderung als "Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten."

Auf Landesebene finden sich in jedem Bundesland eigene Definitionen des Behindertenbegriffes. So wird Behinderung im Oberösterreichischen Landesgesetz betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigung (Oö. ChG.) §2, Absatz 1 folgendermaßen festgelegt: "Als Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne dieses Landesgesetzes gelten Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger, psychischer oder mehrfacher derartiger nicht vorwiegend altersbedingter Beeinträchtigungen in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Erziehung, ihrer Berufsbildung, ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung, ihrer Erwerbstätigkeit sowie ihrer Eingliederung in die Gesellschaft wegen wesentlicher Funktionsausfälle dauernd erheblich behindert sind oder bei denen in absehbarer Zeit mit dem Eintritt einer solchen Beeinträchtigung zu rechnen ist, insbesondere bei Kleinkindern."

Als Behinderte im Sinne des Wiener Behindertengesetzes (WBHG) § 1a, Absatz 1 "gelten Personen, die infolge eines Leidens oder Gebrechens in ihrer Fähigkeit, eine angemessene Erziehung und Schulbildung zu erhalten oder einen Erwerb zu erlangen oder beizubehalten, dauernd wesentlich beeinträchtigt sind."

Bei der Analyse dieser Definitionen ist klar festzustellen, dass auch in den Gesetzen der Bundesländer ganz unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden. So werden behinderte Menschen in Oberösterreich als "Menschen mit Beeinträchtigungen", in Wien, Salzburg und Tirol als "Behinderte", in Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark als "Menschen mit Behinderung", im Burgenland als "behinderte Menschen" und in Niederösterreich als "Menschen mit besonderen Bedürfnissen" bezeichnet.

Als wesentliches Beeinträchtigungsmerkmal wird in fast allen Bestimmungen auch die eingeschränkte Fähigkeit bzw. Möglichkeit, einer Erwerbsarbeit oder einer Beschäftigung nachzugehen, angeführt. Daran wird deutlich, dass Arbeit und Beschäftigung wichtige Bestandteile im sozialen Leben behinderter Menschen einnehmen.

Die zahlreichen Versuche der Bundesregierung eine einheitliche Definition für die Begriffe "Behinderung" und "Behinderte" zu finden, liefen darauf hinaus, dass das Österreichische Komitee für Sozialarbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1988 ein Symposium eigens zu diesem Thema veranstaltete. Die involvierten ExpertInnen untersuchten den Behindertenbegriff in seinen ökonomischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Aspekten und versuchten eine umfassende Definition des Behindertenbegriffs zu kreieren (vgl. BMAS 1993, S. 8). Die TeilnehmerInnen des Symposiums kamen dabei zu folgenden Bestimmungen:

"Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Sie haben Rechtsanspruch auf die erforderliche Rehabilitation und Betreuung, die auch die Pflege umfaßt [sic!]" (ÖKSA 1990, S. 10).

Als lebenswichtige soziale Beziehungsfelder wurden die Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung angeführt (vgl. ebd.).

Die Definition des ÖKSA umfasst jedoch neben der gesetzlichen Betrachtungsweise weitere Beschreibungen, die darüber hinaus die ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren von Behinderung beinhalten:

"Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist, geregelte soziale Beziehungen zu pflegen sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen" (ebd., S. 11).

Nach dem ÖKSA ist Behinderung, im Sinne dieser Definition, die in der Person gelegene Beeinträchtigung bzw. deren Auswirkung (vgl. ebd.). Damit ist es gelungen den Behindertenbegriff möglichst weit zu fassen und mehrere zentrale Perspektiven zu berücksichtigen.

Kennzeichnend für die meisten, in der Literatur vorfindbaren Definitionsansätze ist jedoch, dass Behinderung überwiegend als ein Merkmal bzw. eine Eigenschaft einer Person beschrieben wird. Dieser Ansatz wird aus dem traditionell medizinischen Denkmodell[5] von Krankheit abgeleitet. Doch gerade diese personalisierenden Beschreibungen verursachen Zuschreibungen, die Aspekte wie "Abweichung", "Beeinträchtigung" und "Hilfsbedürftigkeit" auf das Individuum projizieren (vgl. Bach 1985, S. 6; vgl. BMASK 2008, S. 2f).

Die Ursache für diese Gegebenheit ist offenbar daher zu ergründen, dass es bisher nicht möglich war eine einheitliche und reibungslose Bestimmung zu formulieren. Alle Definitionsversuche gingen bislang an dem zentralen Sachverhalt der Behinderung vorbei, "denn Behinderung ist ihrem Wesen nach keine Eigenschaft, sondern eine Relation zwischen individualen und außerindividualen Gegebenheiten. Dies ist etwas grundsätzlich anderes als die - daneben bestehende - Relativität dieser Gegebenheiten selbst" (Bach 1985, S. 6).

Oder wie Wolfgang Jantzen formuliert "Behinderung kann nicht als naturwüchsig entstandenes Phänomen betrachtet werden. Sie wird sichtbar und damit als Behinderung erst existent, wenn Merkmale und Merkmalskomplexe eines Individuums aufgrund sozialer Interaktion und Kommunikation in Bezug gesetzt werden zu gesellschaftlichen Minimalvorstellungen über individuelle und soziale Fähigkeiten. Indem festgestellt wird, dass ein Individuum aufgrund seiner Merkmalsausprägung diesen Vorstellungen nicht entspricht, wird Behinderung offensichtlich, sie existiert als sozialer Gegenstand erst von diesem Augenblick an" (Jantzen 1987, S. 18). Behinderung muss nach dieser Definition als Wechselwirkungsprozess von individuellen Merkmalen einer Person und den kontextuellen Faktoren begriffen werden.

Diesem Grundgedanken wird seit den 1980 Jahren in verschiedenen Ansätzen einer internationalen Klassifikation im Rahmen der World Health Organisation (WHO) entsprochen. Mit der "International Classification of Impairment, Disability and Handicap" (ICIDH) sollten erstmals somatische, personale und soziale Aspekte des Behindertenphänomens gleichermaßen in den Blick genommen werden, um Behinderung in allen Dimensionen zu erfassen. Als wesentliche Bestimmungskriterien für die unterschiedlichen Auslegungen des Behindertenbegriffs wurden daher die Termini "impairment", "disabilty" und "handicap" formuliert. Diese Unterteilung findet sich auch im Kontext des bio-psycho-sozialen Modells von Behinderung wieder (vgl. Biewer 2008, S. 61).

In der Differenzierung dieser drei Begriffe kommen die "Unterschiede zwischen der biologisch-defektologischen Seite, der Fähigkeitsentwicklung und -entäußerung als Ausdruck der psychologisch-subjektiven Seite und schließlich der Seite der sozial gegebenen Tätigkeitsmöglichkeiten" (Jantzen 1987, S. 16) zum Ausdruck. Mit dem Begriff "impairment", ins Deutsche übersetzt mit "Schädigung", wird eine Störung auf der organischen Ebene beschrieben. Bezeichnet wird damit die Zerstörung oder abnorme Funktion eines biologischen Systems, bei der vorwiegend die medizinische Sichtweise im Zentrum der Betrachtung steht (vgl. Badelt 1992, S. 18; vgl. Berger 2003, S. 93).

"Disability", oder "Beeinträchtigung" wird wahrgenommen "als Einschränkung oder Verlust der Fähigkeit, Aktivität in einer Art und Weise oder in einem Umfang auszuüben, wie dies für einen Menschen angesehen wird" (Badelt 1992, S. 18). Dabei werden vor allem die individuellen Konsequenzen einer "Schädigung" in Bezug auf gewisse Handlungen und Aktivitäten erfasst (vgl. ebd.). Mit der Beeinträchtigung wird somit die unmittelbare funktionelle Konsequenz des biologischen Defekts bezeichnet.

Mit dem Terminus "Handicap" oder "Behinderung" wird die tatsächlich erlebte Benachteiligung eines Menschen, der mit einer Schädigung oder Beeinträchtigung lebt, beschrieben. Dieser Terminus spiegelt vor allem die Zusammenhänge der Behinderung mit den gesellschaftlichen Gegebenheiten und Haltungen wider (vgl. ebd.). Behinderung kann hier als die soziale Konsequenz eines Defekts gesehen werden (vgl. Berger 2003, S. 93). Das Konzept der WHO beschreibt damit sehr differenziert die verschiedenen Aspekte von Behinderung. Die Schädigung stellt dabei den biologischen Anteil der Behinderung dar, welche in der Interaktion mit der sozialen Umwelt zur Beeinträchtigung führt und schließlich zur Behinderung werden kann. Behinderung ist nach dieser Beschreibung keine Eigenschaft des Individuums, sondern entsteht erst in der Beziehung zwischen Individuum und Umwelt (vgl. ebd., S. 93f).

Die in der ICIDH beschriebenen Punkte von Behinderung stellten eine wichtige Ergänzung für die zuvor veröffentlichte "Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD) dar, welche die Nennung aller wesentlichen Krankheiten und gesundheitlichen Probleme beinhaltet. Die ICD existiert in verschiedenen ausführlichen Fassungen, wie der ICD-10, die Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Verletzungen usw. klassifiziert und damit einen ätiologischen Rahmen liefert (vgl. Biewer 2008, S. 61).

Da aber diese Klassifikationsmodelle bald als inkompatibel gesehen wurden, wurde mit der "International Classification of Functioning, Disability and Health" (ICF), oder ins Deutsche mit "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" übersetzt, ein Gliederungsmodell entwickelt, das neben der Klassifizierung von Behinderung als Krankheitsfolge auch die Komponenten der Gesundheit erfasst (vgl. Biewer 2008, S. 63). Die ICF wurde in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess erweitert und an die Lebenswirklichkeit der Betroffenen besser angepasst. Sie berücksichtigt im Gegensatz zu den vorherigen Klassifikationsmodellen die Aspekte der menschlichen Gesundheit und die mit der Gesundheit in Zusammenhang stehenden Zustände. Für die Erfassung der menschlichen Gesundheitsmerkmale wurden in der ICF fünf Komponenten formuliert, die sich auf Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Partizipation (Teilhabe), Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren beziehen. Diese einzelnen Komponenten bestehen wiederum aus Domänen, welche verschiedene Kategorien beinhalten (vgl. DIMDI/WHO 2005, S. 9). Als Domäne wird nach der ICF "eine praktikable und sinnvolle Menge von miteinander im Zusammenhang stehenden physiologischen Funktionen, anatomischen Strukturen, Handlungen, Aufgaben oder Lebensbereichen" (ebd., S. 9) bezeichnet.

Die ICF bietet mit dieser Einteilung einen allgemein gültigen Kodierungsrahmen, der eine standardisierte allgemeine Sprache beinhaltet und somit eine weltweite Kommunikation über Gesundheit und gesundheitliche Versorgung in verschiedenen Disziplinen und Wissenschaften möglich macht (vgl. ebd.). Darüber hinaus propagiert sie eine Verbindung von körperlichen, personalen und sozialen Faktoren und stellt somit einen wichtigen Beitrag für eine allumfassende Sichtweise des Behindertenbegriffes dar.

Die ursprüngliche Definition, dass Behinderung ausgehend von einer individuellen Schädigung der physischen, psychischen und geistigen Funktion bestimmt wird, wurde mit der Schaffung der genannten Klassifikationssysteme verabschiedet und die Betonung von sozialen und gesellschaftlichen Komponenten ins Zentrum gerückt. Behinderung wird aufgrund der sozialen Wirkung und gesellschaftlichen Benachteiligung nicht mehr primär als individuell, sondern auch als soziale Kategorie wahrgenommen (vgl. Wüllenweber 2004, S. 51).

1.2 Zum Begriff der Integration

Behinderung bedeutete lange Zeit eine Isolation aus der Gesellschaft. Auch heute zeigen sich noch Spuren der Absonderung behinderter Menschen, wie beispielsweise in Heimen, Sonderschulen, aber auch in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen. Dabei wird der Blick meist auf die Beeinträchtigung, also auf den Defekt gerichtet. Durch diese Betrachtungsweise und der damit einhergehende Aufteilung der Behindertenpädagogik in Spezialdisziplinen, gehen die gemeinsamen Bedingungen von Behinderung und ihrer Überwindung verloren (vgl. Berger 2003, S. 100).

Eines der Hauptziele der Behindertenpädagogik sollte es jedoch sein, eine Integration im Sinne einer weitest möglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern (vgl. BMAS 1993, S. 13). Die Lösung dafür liegt nach Berger (2003, S. 100) in der Organisation und Gestaltung der behindertenpädagogischen Arbeit auf der individuellen und der sozialen Ebene.

Aufgabe der personalen Integration ist es die isolierenden Bedingungen auf psychischer und physischer Ebene am Individuum festzumachen und angemessene Veränderungsprozesse in Gang zu setzen, die darauf ausgerichtet sind die Persönlichkeit des behinderten Menschen aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen, um ein Höchstmaß an Integration zu sichern. Die soziale Integration muss in diesem Zusammenhang als eine Ergänzung zur personalen Integration verstanden werden, mit der nicht nur die Anpassung des behinderten Menschen an die Gesellschaft beschrieben, sondern vorwiegend eine Veränderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und des gesellschaftlichen Bewusstseins eingefordert wird. Es handelt sich demnach um einen Wechselwirkungsprozess, bei dem sich beide Seiten aufeinander beziehen, sodass ein Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen kann (vgl. Speck, 1980, S. 164ff).

Oder wie Seyfried (1990, S. 50) beschreibt "Integration zielt damit nicht primär auf den Behinderten, sondern auf das Lebensfeld: auf die gemeinsame Veränderung der Umstände, auf deren Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse der Beteiligten und schließlich auf die Veränderung der Beziehungen zwischen den Beteiligten." Integration kann nach Seyfried als ein Entwicklungsprozess gesehen werden, der sich in der Entstehung kooperativer sozialer Beziehungen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen ausbildet und sich schließlich im gemeinsamen Fühlen, Denken und Handeln zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen realisiert. Integration ist demnach ein aktiver Vorgang, der auf die gesellschaftliche Einbeziehung behinderter Menschen abzielt und auf iese Weise Ausgrenzung aufheben soll (vgl. ebd.).

Im Wörterbuch der Pädagogik beschreibt Winfried Böhm (2005, S. 313) Integration im Sinne seiner lateinischen Herkunft, als "Wiedereinbeziehung" oder "Eingliederung in ein Ganzes". Im Sinne der aktuellen sonderpädagogischen Diskurse definiert er Integration als die gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Dabei gilt Integration einerseits als ein leitendes pädagogisches Ziel und andererseits als rehabilitationspädagogische Maßnahme. Durch die Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft soll eine Trennung von Regel- und Sondererziehung aufgehoben und einer Aussonderung entgegengewirkt werden. Diese sollte sich nach Böhm aber nicht nur auf den vorschulischen und schulischen Bereich beziehen, sondern auch die Lebensbereiche Freizeit, Wohnen und Arbeit berücksichtigen (vgl. Böhm 2005, S. 313).

1.2.1 Das Normalisierungsprinzip

In der Auseinandersetzung mit Integrationsgedanken ist es unumgänglich sich mit dem Begriff der Normalisierung zu beschäftigen. Seit dem in den 1950er Jahren aufkommenden Normalisierungsgedanken wurde die Vorstellung gefestigt, erzielbare Lebensbedingungen für behinderte Menschen zu schaffen, die den gewohnten Lebensumständen ihrer Umgebung oder ihrer Kultur gleichbedeutend sind bzw. so nahe wie möglich kommen. Das Normalisierungsprinzip, geprägt vom Dänen Niels Bank-Mikkelsen, wurde dabei als zentrales Konzept für die Umsetzung dieser Gedanken formuliert. Die erste Abfassung des Normalisierungsprinzips fand sich im dänischen "Gesetz über die Fürsorge für geistig behinderte Menschen" aus dem Jahr 1959 und deklarierte, dass das Leben geistig behinderter Menschen so normal wie möglich gestaltet werden müsse (vgl. Thimm 1994, S. 17f).

Die erste fachliterarische Darstellung des Normalisierungsprinzips wurde im Jahr 1969 durch den Schweden Bengt Nirje vorgenommen und in den darauf folgenden Jahren in vielen Ländern verbreitet. Nirje gliederte das Normalisierungsprinzip in acht Bereiche, die sich wie folgt beschreiben lassen:

  1. "Normaler Tagesrhythmus

  2. Trennung von Arbeit - Freizeit - Wohnen

  3. Normaler Jahresrhythmus

  4. Normaler Lebenslauf

  5. Respektierung von Bedürfnissen

  6. Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern

  7. Normaler wirtschaftlicher Standard

  8. Standards von Einrichtungen" (Thimm 1994, S. 20f)

Diese acht Kategorien stellten eine bedeutende Handlungsgrundlage für stationäre Einrichtungen, die Sozialpolitik und verschiedenste Betreuungskonzepte dar und sollten wesentlich zur Normalisierung der Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderung beitragen. Durch die zunehmende Umgestaltung der Behinderteneinrichtungen und der offenen Sozialhilfen wurden diese Prinzipien weitgehend umgesetzt (vgl. Thimm 1994, S. 20f).

Mit dem Normalisierungsprinzip wurde ein Konzept formuliert, dass sich von den vorwiegend verwahrenden und pflegerischen Versorgungsmodellen abwandte und anstatt dessen, die individuellen Bedürfnisse behinderter Menschen in den Vordergrund rückte. Normalisierung kann daher als Gegenbewegung zur institutionellen Aussonderung und Segregation behinderter Menschen gesehen werden und ist somit ein bedeutender Teilaspekt der Integration (vgl. Seyfried 1990, S. 51).

1.2.2 Empowerment

Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit dem Begriff der Integration und dem Normalisierungsprinzip seit den 1990 Jahren auftritt, ist jener des "Empowerment". Der Begriff wird wörtlich mit "Selbstbestimmung" oder "Selbstbemächtigung" übersetzt und wird mit den Prinzipien der Partizipation und Gleichberechtigung verknüpft. Das Konzept des Empowerments hat vor allem in der Behindertenarbeit zu einem Paradigmenwechsel geführt. An Stelle der Vermittlung einer kontrollierenden Fürsorge und einer unreflektierten Hilfe, haben professionell Handelnde im Sinne des Empowerments die Aufgabe ihre bisherigen Handlungsinteressen hinter sich zu lassen und sich auf einen neuen Bereich, nämlich den der begleitenden Assistenz zu konzentrieren (vgl. Wüllenweber 2004, S. 69; vgl. Theunissen/Plaute 1995, S. 11ff). Ziel ist es, den behinderten Menschen Möglichkeiten und Strategien bereitzustellen, sich der eigenen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen bewusst zu werden, um diese so einzusetzen, dass ein hohes Maß an Autonomie und Eigenkontrolle gegeben ist. Durch den Kontrollgewinn und die eigene Entscheidungsfähigkeit wird den behinderten Menschen Mut gemacht die Lebensgestaltung selbst in die Hand zu nehmen und das soziale Umfeld zu beeinflussen. Mit dem Konzept des Empowerments wurde es möglich von dem Jahrzehnte lang dominierenden Gedanken der Fremdbestimmung Abstand zu nehmen und anstatt dessen Unterstützungen in vielen Lebensbereichen zur Verfügung zu stellen, die die Selbstbestimmung und Integration der behinderten Menschen fördern (vgl. Wüllenweber 2004, S. 69).

1.3 Zum Begriff der Rehabilitation

Integration erfordert jedoch ein Bündel an kompensatorischen Maßnahmen, die zu einem Großteil unter dem Oberbegriff der Rehabilitation zusammengefasst werden können (vgl. BMAS 1993, S. 13).

Integration und Rehabilitation bedingen sich im Prozess der Desegregation gegenseitig und Rehabilitation macht nur Sinn im Zusammenhang mit Integration. Integration ist dabei ein aktiver, von der Gesellschaft ausgehender Prozess und Rehabilitation die individuelle und gesellschaftliche Veränderung, die zur Aufhebung der Ausgrenzung des Individuums führt (vgl. Seyfried 1990, S. 50).

Rehabilitation wird aus dem lateinischen "habilis" hergeleitet und mit "fähig" oder "geschickt" übersetzt. Dieser Bestimmung zufolge bedeutet Habilitation die "Herstellung" und Rehabilitation die "Wiederherstellung einer Fähigkeit" (vgl. Biewer 2009, S. 89).

Der Begriff der Rehabilitation findet sich in der Sonderpädagogik häufig in Zusammenhang mit der beruflichen Wiedereingliederung behinderter Menschen. Rehabilitation ist zwar grundsätzlich kein Terminus der Pädagogik, dennoch können pädagogische Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen rehabilitativen Maßnahmen zugeordnet werden. Definitionen in Lexika beziehen sich daher vorwiegend auf den medizinischen, beruflichen oder sozialen Bereich der Wiedereingliederung und vernachlässigen das weitgehend ungeklärte Verhältnis von Rehabilitation und Pädagogik (vgl. Biewer 2008, S. 88; vgl. Ellger-Rüttgardt 2001, S. 88).

Rehabilitation ist nach der Definition von Berger (2003, S. 101) jedoch "in ihrem Kern eine pädagogische Aufgabe, die sich verschiedener Methoden bedienen muß [sic!] in Übereinstimmung mit der Unterschiedlichkeit möglicher Defekte auf der biotischen oder der psychischen Ebene. Sie bedarf der interdisziplinären Kooperation. Rehabilitation bedarf jedenfalls eines umfassenden Ansatzes, der die biologische, psychische und soziale Ebene umfasst." Um Rehabilitation geltend zu machen, müssen Entwicklungs- und Lernprozess von Menschen mit somatischen oder psychischen Läsionen strukturiert werden. Das Ziel der Rehabilitation ist in Folge die ungehinderte Teilnahme am sozialen Leben (vgl. ebd.).

Nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der WHO, beschreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rehabilitation als "die Summe jener aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperliche, geistige und/oder seelisch Behinderte bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herzustellen oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft finden" (BMAS 1993, S. 13).

Rehabilitation besteht, nach dieser Bestimmung, aus

  • "medizinischen Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu

beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten

  • beruflichen Maßnahmen, die den behinderten Menschen in die Lage versetzen

sollen, erstmals einen Beruf, seinen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen

neuen Beruf auszuüben

  • pädagogischen Maßnahmen mit dem Ziel, behinderten Kindern und Jugendlichen

die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern

  • sozialen Maßnahmen, die dem behinderten Menschen darüber hinaus die

Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen" (BMAS 1993, S. 13).

Die medizinischen Maßnahmen stellen dabei den ältesten Zweig der Rehabilitation dar und zeigen bis in die Gegenwart eine wesentliche Dominanz. Vor allem durch die Zunahme chronischer Erkrankungen werden Handlungen, sowohl in der ambulanten und teilstationären Versorgung behinderter Menschen, als auch im pädagogischen und psychosozialen Bereich für die medizinische Rehabilitation immer bedeutender (vgl. Ellger-Rüttgardt 2001, S. 89).

Die pädagogische Rehabilitation, oder auch Rehabilitationspädagogik genannt, beschäftigt sich mit der Erziehung und Bildung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher. Die Erziehungs- und Bildungsvorgänge verweisen unter wissenschaftssystematischem Aspekt auf die Erziehungswissenschaft als Referenzwissenschaft, die in ihrer Ausdifferenzierung auch jene spezielle Pädagogik beinhaltet, für die synonyme Bezeichnungen wie Heilpädagogik, Sonderpädagogik oder Behindertenpädagogik verwendet werden (vgl. ebd., S. 90).

Die berufliche Rehabilitation kann als ein bedeutender Teil des umfassenden Systems der gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung wahrgenommen werden, da sie Prozesse der Wiederherstellung des Wohlbefindens auf der körperlichen und seelischen Ebene in Gang setzt und die soziale Reintegration zum Ziel hat (vgl. Hinz/Boban 2001, S. 17).

Die Intention der beruflichen und soziale Rehabilitation ist es, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen Hilfen bereit zu stellen, die es ihnen ermöglichen dauerhaft in die Arbeitswelt und damit in die Gesellschaft integriert zu werden. Angestrebt werden dabei ein Höchstmaß an beruflicher Qualifizierung in Ausbildungsberufen, sowie eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Rehabilitationsstätten für behinderte Menschen sind vor allem spezielle Berufsbildungs- und Berufsförderungseinrichtungen, sowie Werkstätten für behinderte Menschen zu nennen (vgl. Hinz/Boban 2001, S. 89f).

Rehabilitation im Sinne einer umfassenden handlungsorientierten beruflichen und gesellschaftlichen Integration ist grundsätzlich vorausschauend und muss die Arbeits- und Lebensbedingungen, in die die betreffende Person entlassen werden soll, einbeziehen, um eine dauerhafte Wiedereingliederung zu sichern. Rehabilitationsbedürftigkeit wird dabei zwar an der jeweiligen Person festgemacht, diese ist jedoch aus einem Gefüge einer Vielzahl von Interaktionsprozessen entsprungen. Gesellschaftliche Bedingungen müssen daher bei der Planung rehabilitativer Maßnahmen im sozialen sowie im beruflichen Bereich mitbeachtet werden, um personenbezogene Maßnahmen festlegen und die Erfolgswahrscheinlichkeiten einschätzen zu können (vgl. Runde 1985, S. 200).



[5] Das medizinische Denkmodell geht davon aus, dass organisch-genetische Bedingungsfaktoren für die Behinderung ursächlich sind (vgl. Speck 1980, S. 36). Dieses Modell, wonach Behinderung als ein individuelles Merkmal angesehen wird, wurde durch ein soziales/umfeldbezogenes Modell abgelöst, das Behinderung als Folge der Interaktion zwischen dem/der Einzelnen und dem sozialen und physischen Umfeld beschreibt (vgl. OECD 2003, S. 335).

2. Von der Isolation zur Integration behinderter Menschen und über die Bedeutung der Arbeit

Die Geschichte behinderter Menschen ist so alt wie die Menschheit selbst und ist von vielen Veränderungen und Entwicklungen im Umgang mit der betreffenden Personengruppe gekennzeichnet. Die unterschiedlichen Zeitepochen zeigen, dass Behinderung lang Zeit mit der Isolation aus der Gesellschaft verbunden war. Durch die Fortschritte der Medizin und der sozialwissenschaftlichen Disziplinen wurde die Integration von Menschen mit Behinderung immer bedeutungsvoller. Da die Geschichte des Behindertenwesens auch heute noch die Beziehungen zu behinderten Menschen prägt, soll im Folgenden ein kurzer geschichtlicher Rückblick gegeben werden.

Ziel dieser Darstellung ist es, die Entstehungsgeschichte des Integrationsgedankens prägnant zu erläutern und dabei die Bedeutung der Arbeit für behinderte Menschen in dieser Entwicklung zu berücksichtigen. Von diesem Aspekt her soll es gelingen gegenwärtige Diskussionen und Ansätze der Integration vor allem im Bereich der Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderung zu verfolgen, um ahistorisch geführten Argumentationen zukünftig kritisch begegnen zu können.

2.1 Geschichtlicher Rückblick

Die historischen Entwicklungen der Behindertenpädagogik, oder auch "Sonderpädagogik" genannt, wurden bereits von diversen Autoren aufgegriffen und veranschaulicht (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008; vgl. Jantzen 1987; vgl. Möckel 2007; vgl. Solarová 1983). Allerdings scheint das Bestreben nach einer exakten Darstellung der pädagogischen Wirklichkeit nicht realisierbar, da es nicht "eine" Geschichte der Behindertenpädagogik gibt, sondern immer nur Ausschnitte aus der Vergangenheit dargestellt werden können (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008, S. 9). Geschichte kann also nicht als eine objektive Wissenschaft gewertet werden, die wiedergibt wie es wirklich war, sondern sie ist stets standortgebunden und nimmt ihren Ausgang von aktuellen Fragestellungen aus der Gegenwart. Der Sinn der Geschichte liegt folglich darin gegenwärtige Phänomene besser verstehen zu lernen und Perspektiven für das gesellschaftliche Handeln abzuleiten (vgl. ebd., S. 14).

Geschichtliche Quellen überliefern, dass behinderte Menschen etwa ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. erstmals als soziales Phänomen in Erscheinung getreten sind. In den Zeiten davor hatten diese nur geringe Überlebenschancen aufgrund der minimalen gesamtgesellschaftlichen Nahrungsmittelproduktion (vgl. Berger 2003, S. 98). Die frühesten geschichtlichen Hinweise über das Schicksal behinderter Menschen stammen jedoch aus den Zeiten des mesopotamischen und ägyptischen Reiches. Behinderung und Krankheit wurden in der mesopotamischen Dynastie als Strafe der Götter gedeutet. Für die Ägypter schien die Verbindung von Sünde und Krankheit zwar nicht bedeutend gewesen zu sein, dennoch ist aufgrund einiger Hinweise aus dieser Zeit anzunehmen, dass behinderte Menschen keine Fürsorge von der Gesellschaft erhielten. Vereinzelte Überlieferungen weisen ebenso darauf hin, dass Menschen mit Behinderung am "Berufsleben" teilhaben konnten. So wurden beispielsweise Kleinwüchsige für spezielle Handwerksarbeiten herangezogen, oder als Narren zur Belustigung der Pharaonen und deren Hofstaat beschäftigt, was jedoch als äußerst entwürdigend für die betreffende Personengruppe gesehen wurde (vgl. Meyer 1983, S. 85f).

Im antiken Griechenland, sowie im römischen Reich hatte der Vater die Herrschaft über die Familie. Er konnte über Tod und Leben eines neugeborenen Kindes entscheiden. Behinderte Kinder, aber auch "gesunde" Mädchen hatten daher nur geringe Überlebenschancen. Wurde die Behinderung erst später erkannt, war es dem Vater freigestellt das Kind zu töten, oder es als Sklaven zu verkaufen. Denjenigen, die am Leben bleiben konnten, drohte das Schicksal als Sklave, Bettler oder Narr zu enden (vgl. ebd., S. 87f).

Mit dem alten Testament wurde der Zusammenhang von Sünde bzw. Schuld und Krankheit bzw. Behinderung wieder aufgenommen. Behinderung wurde als Strafe Gottes gesehen und war ein Grund behinderte Menschen vom kulturellen und religiösen Leben zu isolieren. Auch zu dieser Zeit waren die betreffenden Personen auf Almosen der Mitmenschen angewiesen und mussten betteln gehen. Die damalige Haltung der wohlhabenden Gesellschaft gegenüber den behinderten Menschen hatte vielmehr egoistische als fürsorgliche Motive. Bettelgaben hatten für die vermögenden Menschen einzig den Zweck die Gunst Gottes zu gewinnen und das Prestige zu steigern (vgl. ebd., S. 88f).

Erst mit dem neuen Testament und den Überlieferungen über das Wirken Jesus von Nazareth wurden behinderte Menschen in das Weltbild miteinbezogen (vgl. ebd., S. 89). Etwa ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. kam es zur Gründung von Armenasylen, in denen Menschen mit einer Behinderung untergebracht werden konnten (vgl. Berger 2003, S. 98). Das beginnende Mittelalter brachte jedoch wieder Rückschläge in der Geschichte des Behindertenwesens. Vom "Teufel in Besitz genommene Menschen" wurden verfolgt und getötet. Unheilbare Krankheiten oder Anomalien wurden als Hexenswerk gesehen und wurden mit grausamsten Foltermethoden ausgetrieben. Dieser Wahn hatte auch gravierende Folgen für behinderte Menschen (vgl. Meyer 1983, S. 91).

Trotz der Grausamkeiten kam es aber auch zur Gründung der ersten Hospitäler, oder auch Armenhäuser genannt. Diese waren jedoch vielmehr Auffangbecken für Arme, Obdachlose, Aussätzige oder Entstellte, die in diesen Einrichtungen ein Minimum an Pflege erhielten und vor dem Verhungern bewahrt wurden (vgl. ebd.). Trotz vereinzelter sozialer Bemühungen um arme und behinderte Menschen kann das Mittelalter keineswegs als eine Zeit des sozialen Bewusstseins gewertet werden.

Der Beginn der Neuzeit führte zu einem veränderten Denken und neuen Weltanschauungen. Der ökonomische Gedanke löste die kirchlichen Ansichten und Ansprüche ab und die Verwertbarkeit der Arbeitsleistungen der Menschen gewann an Bedeutung (vgl. ebd., S. 92). Viele Menschen wurden im Industrie- und Fabrikationswesen tätig und mussten dafür ihr gewohntes soziales Umfeld zurücklassen. Die Unterstützungsmaßnahmen für Familien, Arme und beeinträchtigte Menschen wurden auf ein Minimum reduziert. Dieser Sachverhalt bereitete vor allem behinderten Menschen bedrückende Lebensumstände. Wurden behinderte Menschen nicht von ihrer Familie versorgt, wenigstens solange die Eltern für sie aufkommen konnten, so wurden sie in Gefängnissen, Narrenhäusern oder auch Arbeitshäusern untergebracht (vgl. ebd., S. 93).

Lange Zeit galt die Arbeit als ein Übel für die Menschheit, die mit Plage und Mühsal in Verbindung stand. Mit dem neuzeitlichen Denken und den Schriften Luthers änderte sich jedoch dieser Gedanke und die Erwerbsarbeit wurde als besondere Lebensaufgabe jedes Menschen gesehen. Doch nicht nur der Arbeitsbegriff, sondern auch der Begriff der Entwicklung erhielt im 17. Jahrhundert eine neue Wendung. Als bedeutendste Person kann in diesem Zusammenhang der evangelische Theologe und Pädagoge Johann Amos Comenius genannt werden, der ein systematisches Stufenmodell der menschlichen Entwicklung ausarbeitete. Die Arbeit spielte in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle, da sie als wesentliches Verbindungsglied zwischen Mensch und Natur betrachtet wurde (vgl. Hoffmann 2007, S. 102f).

Mit der Aufklärung kamen aber auch fortschrittliche Veränderungen für Menschen mit Behinderung. Die zunehmende Entwicklung des Schulwesens gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte erstmals Wege und Methoden zur Beschulung behinderter Kinder denkwürdiger. Doch der damalige geringe Stellenwert der Pädagogik und die raren staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, ließen Erziehungsversuche von verwahrlosten und behinderten Kindern - zu erwähnen sind hier vor allem die Arbeiten von Johann Heinrich Pestalozzi - immer wieder scheitern (vgl. Hoffmann 2007, S. 94). Auch die erste Taubstummenanstalt, gegründet von dem Priester Michel de l'Epée 1770 in Paris, und die erste Blindenanstalt, errichtet von Valentin Haüy im Jahr 1784, waren mit finanziellen Nöten konfrontiert und daher auf Staatsgelder angewiesen. Dieser Aspekt führte dazu, dass die intellektuelle Bildung, die zunächst im Vordergrund stand, durch den utilitaristischen Gedanken der Nutzbarmachung abgelöst wurde und somit zur Einweisung der Personengruppen in die Erwerbsarbeit führte. Verschiedenste neu entstandene Werkstätten wurden in den Vordergrund gerückt, in denen Tätigkeiten wie Druck, Drechselarbeiten, Gravurarbeiten, Zeichnen, Schneidern, Schuh machen, etc. gelernt werden konnten (vgl. Ellgar-Rüttgardt 2008, S. 33-39).

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts begann sich auch die Medizin, die sich zunächst auf dem Gebiet der Behindertenarbeit vorherrschend sah, verstärkt mit dem Kretinismus - die damalige Bezeichnung für geistige Behinderung - auseinander zu setzen und Erklärungsversuche für das Symptom zu finden. Dabei wurden tellurische und klimatische Bedingungen als Auslöser für die "Krankheit" festgemacht und somit zunächst pädagogische Betrachtungsweisen weitgehend vernachlässigt (vgl. Meyer 1983, S. 95).

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam es jedoch zu einem Wandel im Behindertenwesen. Die verstärkte Auseinandersetzung mit geistiger Behinderung brachte andere Sichtweisen mit sich, führte zur Institutionalisierung geistiger Behinderung und bestimmte auch neue Denkformen, vor allem im Arbeits- und Entwicklungsbereich. So schreibt der Direktor der Heilerziehungsanstalt Wien-Grinzing rückblickend: "Die Arbeitserziehung ist die wichtigste heilpädagogische Maßregel, die magna therapia paedagogica. Um diese gruppieren sich alle anderen heilpädagogischen Maßnahmen, die eine Änderung der Gemüts- und Charakterverfassung der Zöglinge zum Ziel haben" (Heller 1912, zit. n. Hoffmann 2007, S. 106). Eine weitere wichtige Funktion der Arbeitsbeschäftigung wird aber auch in der Verrichtung wertvoller Arbeit gesehen. Somit zeigt sich in der Arbeit eine bedeutende Doppelfunktion, die sowohl Mittel als auch Zweck heilpädagogischen Handelns darstellt (vgl. Hoffmann 2007, S. 106).

Die ersten Anstalten für Menschen mit geistiger Behinderung wurden relativ unabhängig voneinander gegründet und gingen meist von privaten Initiativen aus. Viele der Einrichtungen mussten jedoch, aufgrund finanzieller Nöte, nach einigen Jahren wieder aufgegeben werden. Eine der ersten und bekanntesten Einrichtungen war die Unterrichtsanstalt für blödsinnige Kinder, die vom Lehrer Gotthard Guggenmoos, im Jahr 1816, im österreichischen Hallein eröffnet wurde (vgl. Hoffmann 2007, S. 106).

In den folgenden Jahrzehnten wurde eine Fülle von Anstalten für geistige behinderteMenschen geschaffen, die neben medizinischen Impulsen, auch pädagogische undhumanitäre Aspekte berücksichtigten. Die bedeutendsten pädagogischen Einflüsse in derdamaligen Behindertenarbeit wurden jedoch durch den Schweizer Mediziner J.J. Guggenbühl geprägt. In seiner 1841 auf dem Abendberg bei Interlaken gegründeten "Heilanstalt für Kretinen und blödsinnige Kinder" unternahm er erste Versuche zur "Heilung" geistig behinderter Menschen, indem er erste pädagogische Förderansätze in seine Arbeit einbrachte. Neben einer Abteilung für Pflegefälle gab es in der Einrichtung auch eine Werkstatt zur Ausbildung behinderter Menschen in verschiedene handwerkliche Berufe (vgl. Meyer 1983, S. 97f). In den darauf folgenden Jahren kam es zu einer Welle von Anstaltsgründungen und die Mediziner zogen sich immer mehr aus der Beschäftigung mit behinderten Menschen zurück. Durch das Aufkommen einer Fülle neuer Gesetzesbestimmungen gegen Ende des 19. Jahrhunderts, traten jedoch klassenspezifische Wahrnehmungen und Ideologien wieder in den Vordergrund. Begriffe wie "Bildungsunfähigkeit", "Unerziehbarkeit" und "Unverständnis" wurden im Zusammenhang mit Behinderung genannt (vgl. Jantzen 1987, S. 58f). Sozialdarwinistische Denkweisen kamen zum Vorschein, welche Gedanken zur Reinhaltung der Rasse und zur Verbesserung des Erbgutes mit sich brachten. Aus diesen neuen Ansichten entsprungen, schlugen Karl Binding und Alfred Hoche 1920 "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" vor (vgl. Binding/Hoche 1920).

Der beginnende Nationalsozialismus setzte dieses Gedankengut fort und es wurde eine dem Regime angepasste Erb- und Rassenlehre entwickelt. Mit der Regierungsübernahme Hitlers im Jahr 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" geschaffen, dass die Zwangssterilisation bei Erbkrankheiten vorschrieb. Diese Bestimmung führte dazu, dass im dritten Reich vermutlich 350.000 Menschen zwangssterilisiert wurden. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges im September 1939 begann die Vernichtung behinderter Menschen, deren Leben als "lebensunwert" gesehen wurde. Den "Euthanasie"- Aktionen, wie beispielsweise der "T4-Aktion", fielen etwa hunderttausende behinderte, chronisch kranke, psychisch kranke oder alte Menschen zum Opfer (vgl. Jantzen 1987, S. 71). Die Grausamkeit gegenüber Menschen mit Behinderung erlebt in dieser Zeit ihren Höhepunkt.

Nach dem zweiten Weltkrieg versuchte man einer Auseinandersetzung mit den Geschehnissen zunächst auszuweichen und daher änderte sich vorerst nur wenig. Zwar gab es vereinzelte Bemühungen von HilfsschullehrerInnen und SonderpädagogInnen, Schulen für behinderte Kinder wieder aufzubauen, aber die noch vorherrschende negative Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung, der LehrerInnenmangel und kriegsbedingten Schäden bzw. die geringen finanziellen Mittel taten das Übrige (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008, S. 291-298).

Nach 1960 kam es langsam wieder zu einem Umbruch in der Behindertenarbeit. Durch die Gründungen diverser Vereine und Einrichtungen, die von Eltern behinderter Kinder ausgingen, wurde zunächst versucht durch Eigeninitiative eine Erleichterung im Alltag mit den Kindern zu schaffen. Einer der bedeutendsten Vereine, der 1958 gegründet wurde, war die "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" (vgl. Hähner 1999, S. 29; vgl. Meyer 1983, S. 115).

Durch das große Engagement der neu gegründeten Vereine wurde in den darauf folgenden Jahren die Erschaffung vieler Förder-, Rehabilitations- und Sondereinrichtungen, wie Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätten und auch beschützende Werkstätten, möglich. Das aufkommende gesellschaftliche Aufsehen und der Einsatz der Eltern führten dazu, dass in den 60er und 70er Jahren auch geistig behinderte Kinder die Schule besuchen konnten (vgl. ebd.). Damit war der erste Schritt in Richtung gesellschaftliche Integration, auch für geistig behinderte Menschen, geebnet.

Die Medizin wurde in dieser Zeit stark in den Hintergrund gedrängt und die Pädagogik trat in den Vordergrund. Die Auffassung der Pflege von behinderten Menschen verschwand und man begann Behandlungs- und Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Der Begriff der Förderung wurde ins Zentrum der Behinderarbeit gerückt. Es kam zur Gründung verschiedenster Sonderschulen, die sich auf die verschiedenen Behinderungsarten konzentrierten. Dank der Ausbildung von rehabilitativen, sonderpädagogischen, fördernden Methoden und diversen Therapien wurde es möglich behinderte Menschen schrittweise in den "normalen" Alltag zu integrieren (vgl. Hähner 1999, S. 30f).

In den 80er Jahren kam es dann zu weiteren Fortschritten in der Behindertenpädagogik. Das Jahr 1981 wurde zum "Internationalen Jahr der Behinderten" und es bekam von der UNO das Motto "Full Participation and Equality". Die Jahre von 1983 bis 1993 wurden von der UNO zur "Dekade der Behinderten" ausgerufen, um die davor gewonnenen Erfahrungen zu nutzen und weiter auszubauen (vgl. Hähner 1999, S. 31).

Mit der gesellschaftlichen Umorientierung kam es auch zu zahlreichen neuen Bezeichnungen im Behindertenbereich. Zum Beispiel wurde der/die "Geistigbehinderte" zum "Menschen mit geistiger Behinderung" (vgl. ebd., S. 32). Es waren nicht nur sprachliche Veränderungen zu beobachten, sondern es kam zu einem Wandel in der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung. Der behinderte Mensch wurde nicht mehr nach seinen Defiziten bewertet, sondern es wurden seine Fähigkeiten und Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt. Durch die humanistische Sichtweise dieser Zeit kam es zur Einrichtung einer Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten. Unter dem Begriff "Offene Hilfen" wurden beispielsweise mobil-ambulante Unterstützungen für behinderte Menschen oder deren Familienangehörige angeboten. Auch Freizeitclubs und Fortbildungen im Bereich der Erwachsenenbildung ermöglichten diesen Menschen eine Eingliederung in ein "normales" Leben (vgl. ebd.).

Das Normalisierungsprinzip war dabei ein weiterer wichtiger Grundsatz, der Menschen mit Behinderungen dazu verhalf, ein der übrigen Gesellschaft angepasstes Leben zu führen.

Von den skandinavischen Ländern ausgehend entwickelte sich neben dem Konzept der Normalisierung der Gedanke der Integration, welcher darauf abzielte, Maßnahmen zu setzen, die behinderten Menschen ein möglichst unkompliziertes Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollten. Integrative Maßnahmen scheiterten zunächst, da einerseits Leistungsanforderungen seitens der integrierten Personen nicht erfüllt werden konnten und andererseits unsere Gesellschaft noch nicht bereit war mit behinderten Menschen in Beziehung zu treten. Doch durch langfristige Projekte, wie zum Beispiel Integrationsbemühungen in Schulen, wurde es möglich eine Normalisierung im Hinblick auf die Beziehung der Menschen untereinander herzustellen (vgl. ebd., S. 33).

Der Blick auf die Geschichte der Sonderpädagogik zeigt einen langen und beschwerlichen Weg durch die verschiedensten Sichtweisen von Behinderung und Umgangsformen mit behinderten Menschen, der von der völligen gesellschaftlichen Isolation schrittweise zur Integration dieser Personen führte. Aufschlussreich bei der Betrachtung der historischen Entwicklungen ist, dass der Umgang mit behinderten Menschen in allen Phasen sehr stark von den jeweiligen ökonomischen Bedingungen und den Ideologien, die vor allem die Klassen- und Schichtverteilungen widerspiegeln, geprägt war.

Betrachtet man die Geschichte des Behindertenwesens, so wird deutlich, dass die gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten behinderter Menschen sehr eng mit ihren Arbeitsmöglichkeiten verknüpft scheinen. So stand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hauptsächlich die Frage des gesellschaftlichen Nutzens behinderter Menschen im Vordergrund. Als oberstes Ziel schulischer wie außerschulischer Einrichtungen wurde die berufliche Eingliederung und die individuelle Existenzsicherung gesehen, was die logische Konsequenz mit sich brachte, dass Menschen die nicht ausreichend leistungsfähig waren, aus dem Gesellschaftssystem ausgeschlossen wurden, oder wie in der NS-Zeit sogar getötet wurden (vgl. Hoffmann 2007, S. 120). Der Grundgedanke der dahinter stand lautete: "Wer nicht arbeiten konnte, hatte kein Recht zu leben" (ebd.).

Aus diesen erschreckenden Erfahrungen hat sich über die folgenden Jahrzehnte der Gedanke der Selbstbestimmung, Normalisierung und Integration als gegenteiliger Standpunkt durchgesetzt und es wurde festgelegt, "dass zum Leben jedes Erwachsenen das Recht auf Arbeit gehört - unabhängig von der Art oder Schwere einer Behinderung oder Beeinträchtigung" (ebd.). Ist eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für einen Menschen mit Behinderung nicht möglich, so kann die betreffende Person zumindest in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes am beruflichen Leben teilhaben, um seine Persönlichkeit und seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Nach Seyfried (1990, S. 24) sichert Arbeit dem einzelnen Menschen die Integration in der Gesellschaft. Aus diesem Grund soll im Folgenden erörtert werden, welche Bedeutungen der Arbeit bzw. der Arbeitslosigkeit zukommen und welchen Einfluss diese speziell auf Menschen mit Beeinträchtigung haben.

2.2 Über die Bedeutung von Arbeit und Arbeitslosigkeit

Arbeit ist eine Leistung die den Menschen dazu befähigt Träger der Kultur zu sein. Dabei wird die Kultur als Summe all jener Errungenschaften und Fortschritte auf materieller, geistiger und sozialer Ebene gesehen, die der Mensch für seine Existenzsicherung benötigt. Um sein Dasein in der Gesellschaft zu verwirklichen, ist es für jede Person bedeutend sich an der Erschaffung der Kultur und an der Beschaffung lebenswichtiger Mittel zu beteiligen. Dafür ist aber auch die Kooperation mit der Gesellschaft von Bedeutung (vgl. ÖKSA 1990, S. 9). Oder wie Seyfried (1990, S. 24) beschreibt "Ohne Arbeit ist keine menschliche Gesellschaft denkbar; die Teilhabe an Arbeit, in welcher Form auch immer, sichert dem einzelnen wie keine andere Tätigkeit seine Integration in die Gesellschaft."

Arbeit wird in unserer Gesellschaft häufig mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt, was die Konsequenz mit sich bringt, dass eine der Aktivität entsprechende Bezahlung vorausgesetzt wird. Tätigkeiten wie Eigenarbeit, ehrenamtliche Arbeiten, freundschaftliche Dienste, etc. bleiben hier oft unerwähnt. Diese Formen der Arbeitsverrichtung sind aber ebenso bedeutend für unsere Gesellschaft und vermitteln, wie die Erwerbsarbeit, ein Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit. Auch für behinderte Menschen kann dies eine bedeutende Form des Tätigseins darstellen, die es ermöglicht andere Rollen einzunehmen und von der Hilfe-Empfangenden-Rolle in die Hilfe-Gebenden-Rolle zu schlüpfen (vgl. Doose 2007, S. 65). Das Ziel jedes Menschen ist es dennoch einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachzugehen, die die eigenen Lebensumstände in allen Maßen zufrieden stellend beeinflusst. Die Arbeit im Sinne von Erwerbsarbeit hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Sie dient nicht nur der materiellen Existenzsicherung, sondern trägt auch wesentlich zum eigenen Wohlbefinden bei. Durch die Arbeit entsteht im Individuum ein Gefühl von subjektivem Wertempfinden und schafft einen Lebenssinn. Die Erwerbsarbeit trägt auch erheblich zur Bewusstseins- und Identitätsbildung beim einzelnen Menschen bei und das Individuum setzt sich aktiv-gestaltend mit seiner natürlichen und soziokulturellen Umwelt auseinander (vgl. ebd.). Auf diese Weise entsteht eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Arbeit ist demzufolge auch eine Tätigkeit, die dem Individuum seine Bedürfnisse auf der physischen, psychischen und sozialen Ebene sichert.

In der bekannten Studie "Die Arbeitslosen von Marienthal" von Jahoda, Lazarsfeld und Zeisel aus dem Jahr 1933 wurde die Arbeit als fundamentale körperliche, psychoemotionale und soziale Herausforderung beschrieben und deren Bedeutung auf fünf Strukturmerkmale festgelegt, die die subjektiven Erlebniskategorien der Erwerbsarbeit wiedergeben (vgl. Friedrich 2006, S. 37).

Marie Jahoda (1984, 11) beschreibt die Bedeutungs- und Erlebnisinhalte der Arbeit wie folgt:

  • "Arbeit konstituiert ein besonderes und lebensstrukturierendes Zeiterlebnis,

  • Arbeit erweitert die sozialen Bezüge,

  • Arbeit benötigt und erzeugt Kooperation und damit ein soziales Erleben,

  • Arbeit beeinflusst maßgeblich Identität und Status,

  • (Erwerbs-)Arbeit bindet den Menschen und sein Tun an die soziale Realität."

Nach Jahoda konstituiert Arbeit eine besondere Strukturierung des Lebensalltags und erzeugt ein Zeitgefühl (vgl. Jahoda 1984, S. 11). Auf diese Weise wird der Wechsel zwischen Arbeitswoche und arbeitsfreiem Wochenende bzw. zwischen Arbeit und Urlaub nachvollziehbar. Darüber hinaus trägt die Erwerbstätigkeit zur Tagesgestaltung bei und stellt ein bedeutendes biographisches Ereignis im Lebenslauf des Menschen dar. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass unterschiedliche Lebensbereiche, durch eine Trennung von Arbeits- und Wohnstätte klar abgegrenzt werden können (vgl. Klicpera/Innerhofer 1992, S. 6; vgl. Doose 2007, S. 66).

Arbeit trägt aber auch wesentlich zur Erweiterung der sozialen Bezüge bei (vgl. Jahoda 1984, S. 11). Die Erwerbsarbeit bedingt Kommunikation und Kooperation. Dadurch setzt sich der arbeitende Mensch meist intensiv mit seiner Umwelt auseinander und es bieten sich neue Möglichkeiten um soziale Kontakte zu knüpfen. In Folge dessen gelingt es den Menschen, die die meiste Zeit im persönlich-familiären Umfeld verbringen, ihren sozialen Horizont und Kontakte über das gewohnte Umfeld hinaus zu erweitern. Überdies werden die kommunikativen Fähigkeiten und der situationsgerechte Umgang mit den Mitmenschen verbessert (vgl. Klicpera/Innerhofer 1992, S. 6f; vgl. Doose 2007, S. 66).

Arbeit benötigt und erzeugt nach Marie Jahoda daher auch Kooperation und damit ein soziales Erleben (vgl. Jahoda 1984, S. 11). "Da Arbeit kollektiv organisiert ist, bringt sie den Menschen dazu, sich als soziales Wesen zu erleben, in Kooperation mit anderen tätig zu sein, in Arbeitsabläufe eingebunden zu sein und Zusammenhänge zu erkennen." (Hinz/Boban 2001, S. 38)

Des Weiteren beeinflusst die Arbeit maßgeblich die Identität und den Status des Individuums (vgl. Jahoda 1984, S. 11). Über die Arbeit wird dem Menschen ein sozialer Status zugewiesen, der für den Aufbau der persönlichen Identität von grundlegender Bedeutung ist. Erwerbsarbeit bedeutet aber auch mit einer Tätigkeit ein Stück weit Verantwortung für etwas zu übernehmen, was wiederum das Selbstwertgefühl wesentlich beeinflusst (vgl. Klicpera/Innerhofer 1992, S. 8).

Die (Erwerbs-)Arbeit bindet den Menschen und sein Handeln auch an die soziale Realität (vgl. Jahoda 1984, S.11) und zwingt die Menschen zur Aktivität, zur Entwicklung der in ihnen schlummernden Kräfte und macht auch den Wechsel von Spannung und Entspannung erlebbar.

Mit Hilfe der beruflichen Tätigkeit ist es dem Individuum möglich mit dem eigenen Tun etwas zu schaffen. Auf diese Weise leistet der Mensch einen produktiven Beitrag und kann seine Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln. In der oft mühevollen, aber auch befriedigenden Auseinandersetzung mit der Umwelt und den Produkten während des Arbeitsprozesses, wird der Mensch mit der Realität konfrontiert und ist gezwungen sich dieser zu stellen (vgl. Klicpera/Innerhofer 1992, S. 6; vgl. Doose 2007, S. 66).

Diese Bedeutungsdimensionen sind vor allem für Menschen mit Behinderung bestimmend. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit hat für behinderte Menschen meist einen höheren Statusgewinn als für Menschen ohne Behinderung und vermittelt das Gefühl wertvoll und ein integrierter Bestandteil der Gesellschaft zu sein (vgl. Schubert 1996, S. 510).

Produktive Arbeit entsteht immer in Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Menschen und bietet daher auch integrative Aspekte für behinderte Menschen. Die Zusammenarbeit von behinderten und nicht behinderten Menschen entsteht durch kooperative Verläufe im Arbeitsalltag von selbst und treibt somit Integrationsprozesse stetig voran. Die sozialen Anerkennung und die berufliche Tätigkeit stärken auch die Persönlichkeit der betreffenden Personen und beeinflussen wichtige Entwicklungsvorgänge.

Die Teilhabe am Arbeitsleben bietet somit für behinderte Menschen die Möglichkeit ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen auszubauen, sowie ihre sozialen Kontaktfähigkeiten zu stärken. Darüber hinaus kann die Arbeit, als Chance der eigenständigen materiellen Existenzsicherung, das Selbstwertgefühl der betreffenden Personen und die Anerkennung seitens der Gesellschaft positiv beeinflussen. Personen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, haben einen sehr wichtigen Schritt in Richtung Normalisierung der Lebensumstände geschafft.

Laut Seifert (1977, S. 674) ermöglicht Arbeit für Behinderte

  1. " Erlangung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit

  2. Herstellung eines befriedigenden sozialen Status

  3. Ausweitung der sozialen Kontaktmöglichkeiten

  4. Ermöglichung von Befriedigung durch eine den persönlichen Neigungen entsprechende und ausfüllende berufliche Tätigkeit

  5. Stabilisierung der Beziehung zur sozialen Umwelt und emotionale Ausgeglichenheit"

Auf der anderen Seite bringt die Ausgrenzung aus dem Erwerbsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes viele Gefahren auf der sozialen und individuellen Ebene für behinderte Menschen mit sich. So kann eine längere bzw. dauerhafte Exklusion aus dem Arbeitsleben oder eine Beschäftigung auf dem Ersatzarbeitsmarkt erhebliche Einschränkungen in der gesellschaftlichen Partizipation mit sich bringen.

In einer Gesellschaft, in der die Arbeits- und Leistungsfähigkeiten den Status und Rang der Menschen bestimmen, finanzielle Souveränität verleihen, maßgebliche Partizipationschancen am materiellen Wohlleben gewähren und die Bewahrung der eigenen Identität sichern, ist die Arbeitslosigkeit eine Quelle, die Gefühle der Nutzlosigkeit und Langweile hervorruft (vgl. Zwierlein 1997, S. 20f).

Menschen mit Behinderung sind meist länger und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung (vgl. BMSG 2003, S. 13f & S. 106). Diese Ausgrenzung aus dem Arbeitsleben betrifft aber in besonderem Maße Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung oder einer schweren Behinderung (vgl. Doose 2007, S. 67). Eine bedeutende Frage die sich in diesem Zusammenhang aufdrängt, richtet sich auf die Arbeitsleistungsfähigkeit von behinderten Menschen - Haben behinderter Menschen aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsleistungsfähigkeit Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden, oder ist die "behinderte" Arbeitsfähigkeit im Kontext der gesellschaftlichen Verhältnissen als Ursache für diesen Sachverhalt festzumachen?

2.3 "Behinderte" Arbeitsfähigkeit und gesellschaftliche Verhältnisse

Unter den Bedingungen einer Gesellschaft, die darauf ausgerichtet ist markelose Waren und hervorragende Arbeitsleistung anzubieten und auszutauschen, um sich damit am Leben zu erhalten, wird ein großer Teil der Bevölkerung mit dem Tatbestand konfrontiert, nur noch über eine "Arbeitskraft minderer Güte" zu verfügen. Als Ursachen für eine reduzierte Waren- und Arbeitsqualität führt Janzen das zunehmende Alter, das Geschlecht, die Gesundheit, den Bildungsgrad usw. an. In besonderem Ausmaß sind daher auch jene Menschen betroffen, die sichtbare körperliche, psychische und geistige Einschränkungen aufzeigen, also Menschen mit einer Behinderung (vgl. Jantzen 1987, S. 30). "In einer warenproduzierenden Gesellschaft, in der die Arbeitskraft selber Ware ist, ist die Behinderung damit grundsätzlich ‚Arbeitskraft minderer Güte'" (ebd.).

Diese Ansichten offenbarten sich vor allem in den faschistischen Ansichten über die Leistungsfähigkeiten beeinträchtigter Menschen und in der Vernichtung behinderter Menschen im Nationalsozialismus. Aber auch in der modernen Demokratie zeigt sich der Kontext von Behinderung und deren Leistungserbringung. In vielen europäischen Ländern werden bestimmte gesetzliche Regelungen und Rehabilitationsmaßnahmen lediglich an "registrierte" oder anerkannte Behinderte gerichtet. Die Einstufung, ob eine Person behindert oder nicht behindert ist und damit Anspruch auf bestimmte Leistungen hat, erfolgt anhand eines medizinischen Gutachtens, mit dem ein Annerkennungskriterium für den Grad der Behinderung und die Leistungseinschränkung geschaffen wird. Diese Bewertungen führen dazu, dass einige Personen von bestimmten fördernden Maßnahmen ausgeschlossen werden. Diese Einteilung nach dem Grad der Behinderung, als auch nach dem Ausmaß der Leistungseinschränkung, wird aber zunehmend in Frage gestellt, vor allem weil Behinderung nicht als statischer, sondern als dynamischer Begriff wahrgenommen werden muss (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 5).

Dadurch scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass zwischen dem medizinisch indizierten Ausmaß einer Beeinträchtigung und der konkreten Leistungsfähigkeit nicht immer ein Zusammenhang hergestellt werden kann (vgl. ebd.). So kann beispielsweise eine behinderte Person in vielen Berufen völlig leistungsfähig sein, in anderen hingegen überhaupt nicht. Ein Beispiel hierfür wäre ein "beinamputierter Buchhalter", der in seinem Beruf voll einsatzfähig ist (vgl. Badelt 2002, S. 72).

Eine Festlegung auf die Defizite führt den Blick weg von den Fähigkeiten und individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen und kann den Versuch hemmen rehabilitative Maßnahmen zu ergreifen und die persönliche Selbständigkeit zu fördern (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 5).

Wichtig ist es, klarzustellen, dass der Grad der Behinderung und der Grad der Leistungsfähigkeit nicht gleichgesetzt werden dürfen. Ein sehr stark Behinderter kann immer noch zu 100 Prozent leistungsfähig sein (vgl. Badelt 2002, 72f). Behinderung muss daher nicht Berufsunfähigkeit bedeuten. Es gibt viele Menschen selbst mit schweren Behinderungen, die einer Berufstätigkeit wie ein gesunder Mensch nachgehen können. Bringt ein behinderter Mensch nicht genügend Leistungsfähigkeit mit sich, so kann diese häufig durch geeignete Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden (vgl. Seyfried 1990, S. 14).

"Innovative Projekte, die mit der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben befasst sind, bemühen sich daher, ihre Dienste allen Personen anzubieten, die sich selbst als gesundheitlich benachteiligt bzw. als behindert erachten und Hilfe suchen. Derartige Bestrebungen werden allerdings häufig durch traditionelle gesetzliche Regelungen und Finanzierungsmodalitäten gehemmt" (Leichsenring/Strümpel 1997, S. 5). Aus diesem Grund wird seitens internationaler Organisationen geraten von medizinischen Klassifikationen Abstand zu nehmen und stattdessen das Hauptaugenmerk auf die beruflichen Fähigkeiten und Eignungen des/der Einzelnen zu richten (vgl. Leichsenring/ Strümpel 1997, S. 5). Allgemeines Ziel sollte es trotz der präsenten gesellschaftlichen Leistungsanforderungen sein, allen Mitgliedern der Gesellschaft die Chance zu geben, ihre Leistungen nach den persönlich vorhandenen Möglichkeiten erbringen zu können.

3. Bedingungen des Arbeitsmarktes für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

3.1 Zur Arbeitsmarktsituation in Österreich

Aufgrund der bisher herausgearbeiteten Bedeutungsdimensionen der Arbeit zeigt sich, dass die berufliche Beschäftigung zu einem zentralen Stellenwert in unserer Gesellschaft geworden ist. In vielen Nationen ist die Arbeitsfähigkeit ein wesentliches Kriterium nach dem das Individuum bewertet und gefördert wird.

Die Erwerbsarbeit wird jedoch zunehmend zu einem knappen Gut in der Gesellschaft und immer mehr Menschen, die sich den raschen Anspruchsveränderungen in der Arbeitswelt nicht oder nicht schnell genug anpassen können, werden aus dieser hinausgedrängt. Gründe für diese Veränderungen liegen vor allem in der zunehmenden Technisierung, mit der eine Verminderung der notwenigen Arbeitsplätze verbunden ist und dem zum größten Teil befriedigten Konsumbedürfnis, das eine steigende Nachfrage in einem begrenzten Rahmen hält. Diese Bedingungen bewirken, dass die "Arbeitsgesellschaft" in der Krise steckt und dadurch ein Wandel des Wertes der Arbeit herbeigeführt wird. Galt es früher oft als Privileg, keiner Arbeit nachgehen zu müssen, so zählt es heute als Privileg, arbeiten zu dürfen (vgl. Hinz/Boban 2001, S. 39f).

Eine immer größere Zahl von Menschen ist von partieller Arbeits- und Erwerbslosigkeit in ihren Biografien betroffen, was durch neoliberale Tendenzen und Deregulierung am Arbeitsmarkt maßgeblich verstärkt wird (vgl. ebd.). Auch in Österreich steigen die Gesamtarbeitslosenzahlen seit Ende 2008 wieder kontinuierlich an. Im Jahr 2008 waren laut dem österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) rund 212.000 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen. Die letzten Zahlen vom März 2010 zeigen, dass 266.320 Personen in Österreich als arbeitslos vermerkt sind (vgl. Statistik Austria 2009; vgl. AMS 2010).

Die Aussichten für Menschen mit Behinderung einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können, hängen eng mit der aktuellen Lage auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zusammen. Aus diesem Grund kann die Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen nicht isoliert von den dortigen Entwicklungen betrachtet werden.

3.2 Beschäftigungssituation für behinderte Menschen

Bei der Analyse der Zahlen der arbeitslosen behinderten Menschen in Österreich kann ein ähnlicher Trend zu den allgemeinen Daten arbeitsloser Personen erkannt werden. Im Jahr 2008 waren durchschnittlich 31.300 Menschen mit einer Beeinträchtigung ohne Beschäftigung. Bis August 2009 kam es zu einem Anstieg von durchschnittlich 35.400[6] Menschen mit Behinderung, die beim AMS als arbeitssuchend vermerkt waren (vgl. Statistik Austria 2009). Neben der offiziellen Arbeitslosenrate dieses Personenkreises findet sich jedoch auch eine hohe Anzahl an Personen, die weder als berufstätig noch als arbeitslos erfasst sind bzw. in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarkten tätig sind.

Aufgrund der eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten sind Menschen mit Behinderung wesentlich länger von Arbeitslosigkeit betroffen und finden erheblich schwerer eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind daher in jener Gruppe der Arbeitslosen, die länger als sechs Monate ohne Arbeit sind, stärker vertreten, als jene ohne gesundheitliche Einschränkungen (vgl. BMASK 2008, S. 158).

Ein wesentliches Strukturmerkmal der behinderten Menschen in Österreich ist vor allem das überdurchschnittlich niedrige Ausbildungsniveau, das eine Rehabilitation auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als schwierig gestaltet. Von den im Jahr 2007 vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen[7] hatten rund 91 Prozent maximal einen Lehrabschluss. Ungefähr 5 Prozent der behinderten Menschen hatten einen höheren oder akademischen Abschluss. Auch hinsichtlich der Altersgruppen gab es nennenswerte Differenzen. So waren in der Altersgruppe der 15 bis 25 Jährigen, relational zu nicht behinderten Personen, nur wenige Personen mit einer Beeinträchtigung vorgemerkt, dafür überproportional viele Menschen mit Behinderung in der Altersgruppe 45 oder älter. Aufgrund dieser Daten kann rückgeschlossen werden, dass Behinderung häufig erst im Laufe des Erwerbslebens entstehen kann oder altersbedingt ist (vgl. BMASK 2008, S. 158).

Auch hinsichtlich des Widereinstiegs in die Erwerbstätigkeit haben behinderte Menschen wesentlich schlechtere Aussichten als nicht behinderte Personen. So mündete bei der Gruppe der behinderten Menschen im Jahr 2007 nur jeder dritte Abgang aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung, während bei allen Arbeitslosen jeder zweite Abgang wegen Aufnahme einer Beschäftigung erfolgte (vgl. ebd.).

Laut einer Untersuchung der OECD über die Arbeitsmarktmaßnahmen und Programme zur sozialen Sicherung behinderter Menschen in 20 OECD Ländern, ist die Teilnahme von Personen mit Behinderung am Erwerbsleben noch immer unbefriedigend, was an den hohen Nichtbeschäftigungsquoten und geringen Arbeitsverdiensten behinderter Menschen sichtbar wird (vgl. OECD 2003, S. 32).

Nach Stöpel (2005) ist vor allem der wirtschaftliche Rahmen bestimmend für die gegenwärtige Situation der beruflichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. In den letzten Jahren wurden die Unternehmen verstärkt mit Auswirkungen der Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten konfrontiert. Der dadurch gestiegene Kostendruck veranlasste die Unternehmen immer mehr den Begebenheiten durch Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen zu begegnen, was erhebliche Auswirkungen und Veränderungen für die MitarbeiterInnen der Betriebe hatte und die Arbeitslosenzahlen in die Höhe trieb. In Folge des steigenden Kostendrucks wurden auch viele Nischen- und Schonarbeitsplätze wegrationalisiert und einfache Tätigkeitsbereiche durch Maschinen ersetzt. Um die verbleibenden Einfacharbeitsplätze konkurrierten neben Menschen mit Behinderung Personengruppen wie Studenten, Benachteiligte und einfach Qualifizierte. Diese Veränderungen brachten starke Auswirkungen für die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung mit sich und die beruflichen Teilhabemöglichkeiten verschlechterten sich aufgrund des wirtschaftlichen Strukturwandels erheblich (vgl. Stöpel 2005, S. 22ff; vgl. Seyfried 1990, S. 23).

Als Problematiken, die aus der fehlenden Beschäftigung und Teilhabe am Arbeitsleben resultieren, nennt die OECD in diesem Zusammenhang auch den Anspruchsverlust von Transferleistungen und/oder die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen, welche wiederum die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung mit sich bringen. Darüber hinaus seien die niedrigen Beschäftigungsquoten behinderter Menschen makroökonomisch ineffizient, insofern als dass weitgehend brachliegende Humanressourcen besser ausgelastet werden könnten (vgl. OECD 2003, S. 32). Aus diesen Gründen muss die Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter forciert werden.

3.3 Barrieren für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen

Neben der schlechten Arbeitsmarktlage stellen aber auch andere Faktoren ein Hindernis für die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen dar. So sind, nach Leichsenring und Strümpel (1997), vor allem zwei Teilgruppen von behinderten Menschen besonders von der Ausgrenzung aus dem Erwerbsleben betroffen, nämlich Frauen und ältere Personen mit Behinderung. Es konnte bereits mehrfach nachgewiesen werden, dass speziell behinderte Frauen innerhalb der Berufsausbildung mit Benachteiligungen konfrontiert werden. Dies zeigt sich speziell in diversen Rehabilitationseinrichtungen und Werkstätten, in denen vielmehr männliche Fähigkeiten und Fertigkeiten gefragt sind als weibliche Qualifikationen. Auch älteren Menschen mit einer Behinderung werden in Betrieben nur wenige Tätigkeiten, bzw. rehabilitative Maßnahmen angeboten, da sie nicht mehr als wertvolle Arbeitskräfte anerkannt werden (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 8f).

Eine weitere Barriere für die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung stellt, wie zuvor schon erwähnt, das unzureichende Ausbildungsniveau dieser Personengruppe dar. Gründe dafür finden sich in der separierten Schulausbildung behinderter Menschen und mangelnden Begleitmaßnahmen, die es ihnen nur schwer ermöglichen höhere Qualifikationen zu erwerben (vgl. ebd.; vgl. Schüller 2003, S. 11). Zwar gab es in den letzten Jahren im Bereich der vorschulischen und schulischen Integration behinderter Kinder gewisse Fortschritte zu verzeichnen, dennoch wird es wohl noch einige Jahrzehnte dauern, bis die Trennung zwischen Sonderschulen und Regelschulen endgültig überwunden ist (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 8).

Neben dem geringen Ausbildungsniveau ist aber auch das familiäre Umfeld bzw. die Lebenspartnerschaft der betreffenden Personen ein wesentlicher Einflussfaktor für die berufliche (Wieder-)Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Einstellung der Angehörigen über die Potentiale und die Selbständigkeit des behinderten Menschen kann entscheidend dafür sein, ob eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgreich verläuft, oder überhaupt in Erwägung gezogen wird (vgl. ebd.).

Darüber hinaus spielen auch die Befürchtungen und Sorgen der behinderten Menschen selbst eine Rolle bei der beruflichen Rehabilitation. Von der Gesellschaft vermittelte Ansichten, die der betreffenden Personengruppe eine Überforderung oder eine soziale Isolation zuschreiben, führen zu Ängsten bei den behinderten Menschen und wirken entmutigend. Auch die Veränderung in der finanziellen Grundsicherung der behinderten Menschen spielt bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses eine bedeutende Rolle, da diese im Falle gekürzt oder gestrichen werden kann. In vielen Ländern fehlt im Hinblick auf die berufliche Rehabilitation eine Abstimmung von Richtsätzen, Obergrenzen und Ruhebestimmungen. Aus diesem Grund sollten behinderte Menschen einerseits frei entscheiden können, ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen oder sich für die Grundsicherung entscheiden. Andererseits sollten auch Anreize geschaffen werden, die den behinderten Menschen eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt attraktiver gestalten. Fällt nämlich für eine Person die Grundsicherung höher aus, wie die Einnahmen, bei beispielsweise einer Teilzeitbeschäftigung, wird die Motivation zur beruflichen Arbeit erheblich verringert (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S.9f). "Hier bedarf es möglichst flexibler Anreizsysteme, die auch einen unkomplizierten Wechsel zwischen unterschiedlichen Rehabilitations-Programmen und Erwerbsarbeit ermöglichen" (ebd. S. 10).

Ein weiterer Faktor für die berufliche Marginalisierung behinderter Menschen stellt die fehlende Information der betreffenden Personen hinsichtlich ihrer Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten dar. Mangelnde flächendeckende Anlaufstellen mit entsprechender Beratungskompetenz, die bei der Berufswahl bzw. der Wahl der Rehabilitationseinrichtung Auskunft geben und die fehlende Öffentlichkeitsarbeit der bestehenden Beratungsstellen erschweren behinderten Menschen die Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. ebd., S. 9).

Auch das Österreichische Komitee für Sozialarbeit (ÖKSA) setzte sich mit den Ursachen für die berufliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung auseinander und legte, nach Aussagen von Betrieben, die keine Personen mit Behinderung beschäftigen, folgende Faktoren für die niedrigen Beschäftigungszahlen fest:

  • Keine adäquaten Qualifikationen behinderter Menschen

  • Zu wenig Beratung für UnternehmerInnen

  • Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz[8]

  • Zu wenig Information

  • Vorurteile gegenüber behinderten Menschen (vgl. ÖKSA 1990, S. 23).

Als mögliche Lösungsansätze für die Aufhebung dieser Barrieren nennt das Österreichische Komitee für Sozialarbeit unter anderem die Schaffung bedarfsorientierter und qualifizierender Ausbildungsmaßnahmen seitens der Rehabilitationseinrichtungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Unternehmen, die die Motivation erhöhen soll behinderte Menschen einzustellen, die Bereitstellung einer Einstiegs- und Nachbetreuung am Arbeitsplatz und die Installierung eines Betriebskontaktreferates. Aufgaben des Betriebskontaktreferates sollten die Erhebung der jeweiligen regionalen Betriebsstruktur, die Akquisition von Praktikumsstellen, die Erhebung von Arbeitsplatzanamnesen, die Betreuung der Betroffenen am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung des sozialen Umfeldes, der ständige Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Betrieb, KlientInnen und BetreuerInnen der Einrichtung und die Zusammenarbeit mit der lokalen Arbeitsmarktverwaltung sein (vgl. ÖKSA 1990, S. 23f).

Auch seitens der Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes wurden die Erschwernisse für die berufliche Rehabilitation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eruiert. Nach einer im Jahr 2002 in Deutschland, von der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik, durchgeführten Studie zum "Übergang aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (ISB 2002), sind die geringen Übergangsquoten behinderter Menschen von den Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermutlich auf eine Kombination unterschiedlicher hemmender Faktoren zurückzuführen:

  • die Werkstätten für behinderte Menschen befinden sich teilweise noch in der Konsolidierungsphase

  • die ungünstige Arbeitsmarktsituation

  • teilweise infrastrukturelle Mängel

  • weniger dichtes Netz an unterstützenden Diensten

  • Bezug von Erwerbsunfähigkeitrente in vielen Fällen als Motivationsbremse, da der Rentenanspruch beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (außer in Integrationsprojekte) erlischt (vgl. ISB 2002, S. 147)

Um die Integration und Rehabilitation behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und einen Teil der genannten Barrieren für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu entschärfen, wurden seitens der österreichischen Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten eine Fülle von Bestimmungen und Maßnahmen geschaffen, die die Arbeitsmarktbedingungen verbessern sollen.

3.4 Staatliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Bestimmungen zur Integration behinderter Menschen

Im Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung von 1992 wird die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben als einer der wichtigsten Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe akzentuiert. Durch die Beteiligung am Erwerbsleben wird es den behinderten Menschen möglich eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, gesellschaftliche Kontakte zu knüpfen und das Selbstwertgefühl zu stärken (vgl. Badelt/Österle 1993, S. 37). Neben gesetzlich geregelten Maßnahmen gibt es auch eine Fülle von Beschäftigungsprogrammen, die seitens der österreichischen Sozialpolitik umgesetzt wurden, um behinderte Menschen verstärkt in das Arbeitsleben zu integrieren. Diese sollen im Folgenden näher erläutert werden.

Das Behinderteneinstellungsgesetz

Aufgrund der angespannten arbeitsmarktpolitischen Situation für Menschen mit Behinderung stellt das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) eine zentrale Bestimmung für die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen dar. Ziel des Gesetzes ist, mit Hilfe von Förder- und Schutzbestimmungen die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Beeinträchtigung nachhaltig zu erreichen und sicherzustellen (vgl. BMSG 2003, S. 106). Das Behinderteneinstellungsgesetz beruht im Wesentlichen auf drei Säulen. Die erste Säule beinhaltet die Beschäftigungspflicht[9] von Menschen mit Behinderung und verpflichtet alle dienstgebenden Stellen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, auf je 25 DienstnehmerInnen eine/n, nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte/n Behinderte/n im Betrieb aufzunehmen. Wird diese Bestimmung nicht bzw. nicht vollständig erfüllt, so muss die dienstgebende Stelle für jede nicht pflichtgerecht besetzte Stelle eine Ausgleichstaxe entrichten, welche jährlich vom Bundessozialamt bestimmt und monatlich eingefordert wird (vgl. BMASK 2008, S. 147).

Als begünstigte Behinderte werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bezeichnet, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und die Fähigkeit besitzen zumindest auf einem geschützten Arbeitsplatz oder einem Integrativen Betrieb[10] tätig zu sein. Die Einschätzung des Grades der Behinderung und die Zugestehung der Begünstigteneigenschaft erfolgen durch eine medizinische Beurteilung, auf der Grundlage der Richtsatzverordnung zum Kriegsopferfürsorgegesetz. Menschen, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder dauerhaft Pensionsleistungen beziehen bzw. das 65. Lebensjahr überschritten haben und nicht in einer Beschäftigung stehen, sind von der Begünstigteneigenschaft ausgeschlossen (vgl. Badelt/Österle 1993, S. 44; vgl. BMASK 2008, S. 146).

Die zweite Säule des Behinderteneinstellungsgesetzes beinhaltet finanzielle Anreize zur Förderung und Integration behinderter Menschen, zum Beispiel in Form von Lohnkostenzuschüssen und Arbeitsplatzadaptierungen. Zuschüsse zu den Lohnkosten können für den/die DienstgeberIn in Form einer Integrationsbeihilfe (diese wird gewährt, wenn der/die DienstgeberIn für die maximale Dauer von drei Jahren einen nicht in Beschäftigung stehenden behinderten Menschen einstellt), in Form einer Entgeltbeihilfe (z.B. wenn die berufliche Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen im Vergleich zu einem/r DienstnehmerIn ohne Behinderung herabgesetzt ist) oder in Form einer Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe (z.B. wenn der Arbeitsplatz eines Menschen mit Behinderung gefährdet ist, kann dieser Zuschuss für maximal 3 Jahre gewährt werden) erfolgen. Um neuere, geeignetere Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Menschen zu schaffen, können die DienstgeberInnen darüber hinaus Zuschüsse und Sachleistungen anfordern. Auf diese Weise können Leistungseinschränkungen behinderter Menschen durch bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen gefördert werden (vgl. BMASK 2008, S. 169f).

Als dritte Säule des Behinderteneinstellungsgesetzes wird das Schutzrecht behinderter Menschen genannt, das unter anderem den Kündigungsschutz und den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung vorsieht. Der Kündigungsschutz für begünstigte ArbeitnehmerInnen hat die Funktion die Beschäftigungslage behinderter Menschen zu sichern. Er stellt eine Schutzmaßnahme dar, die betreffende Personengruppe bei beispielsweise einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation, innerbetrieblichen Umstrukturierungen oder gesundheitlichen Problemen vor der Kündigung zu bewahren. Das Arbeitsverhältnis eines/einer begünstigten Behinderten kann aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung nur unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist und der Zustimmung durch den Behindertenausschuss beendet werden (vgl. BMASK 2008, S. 149).

Mit dem Behindertengleichstellungspaket, das am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, wurde ein Diskriminierungsverbot geschaffen, das behinderten Menschen erstmals die Möglichkeit eröffnete, eine Schadensersatzklage im Falle einer Diffamierung einzureichen. Auf diese Weise sollten Diskriminierungen in allen wichtigen Lebensbereichen beseitigt oder verhindert werden und eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gesichert werden (vgl. ebd., S. 152).

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch eine Fülle an Initiativen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, um behinderten Menschen die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in speziellen Einrichtungen zu ermöglichen.

Beschäftigungsoffensive der Österreichischen Bundesregierung

Im Jahr 2001 startete die österreichische Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive, die so genannte "Behindertenmilliarde", zur Eingliederung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie zur Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze. Als Zielgruppe wurden vor allem Menschen mit Behinderung in die Maßnahme einbezogen, bei denen eine zumindest mittelfristige (Wieder-)Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit entsprechender Hilfestellung als erreichbar eingeschätzt wurde (vgl. ebd., S. 160 & S. 164).

Die aus der Beschäftigungsoffensive resultierenden Grundsätze wurden erstmals 2001/2002 im "Bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramm" (BABE) festgelegt und im Laufe der Jahre aktualisiert. Die aktuellste Version des Bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramms wurde für die Jahre 2008 und 2009 erstellt und nimmt Stellung zur arbeitsmarktpolitischen Ausgangsposition für Menschen mit Behinderung in Österreich, setzt sich mit den Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen der betreffenden Personengruppe auseinander und befasst sich mit den budgetären Rahmenvorgaben (vgl. ebd., S. 160f).

Europäischer Sozialfonds (ESF) und Gemeinschaftsinitiative EQUAL

Als weitere Initiative zur Förderung der Integration behinderter Menschen können die beschäftigungspolitischen Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) genannt werden. In der Förderperiode des ESF, die von 2000 - 2006 dauerte, wurden vier Schwerpunktthemen im Kontext der Arbeitsbedingungen für behinderte Menschen festgelegt:

  • "Bekämpfung von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und Heranführung von Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt: Einsatz von aktiven arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt,

  • Förderung von ausgebildeten Arbeitskräften sowie der Innovation und Anpassung der Arbeitsorganisation im Rahmen präventiver arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten,

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Allgemeinen und der DienstgeberInnen im Besonderen durch gezielte Informationsarbeit,

  • Weiterentwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen: Organisatorische Veränderungen des Bundessozialamtes und Professionalisierung der ProjektträgerInnen" (BMASK 20008, S. 165).

Es wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die erwähnten Zielsetzungen zu erreichen. Dafür wurden Fördergelder in der Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und zur Gänze ausgeschöpft (vgl. ebd., S. 167).

Im Zuge der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds entstand die Europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL[11], welche neue Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung subventionierte und zum Ziel hatte Ungleichbehandlungen und Ausgrenzungen jeglicher Art, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt standen, durch grenzüberschreitende Kooperationen aus dem Weg zu schaffen (vgl. ebd., S. 168). Im Rahmen des EQUAL-Projektes standen vor allem drei Themenbereiche im Vordergrund:

  • "Übergang Schule - Beruf

  • Schnittstelle Beruf - Invaliditätspension

  • Neues, normalisiertes Bild des Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt" (ebd., S. 168).

Aus dem Projekt EQUAL konnten nachhaltige Ergebnisse und Erfahrungen, aber auch neu entwickelte Maßnahmen in der Regelförderung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung gewonnen werden.

3.5 Weitere innovative Fördermaßnahmen

Neben den genannten staatlich disponierten Maßnahmen zur Förderung der (Re-)Integration behinderter Menschen gibt es auch noch eine Fülle innovativer Maßnahmen, die sich in diesem Zusammenhang entwickelt haben. Mit Hilfe von Angeboten wie Orientierungs- und Mobilitätstrainings, Qualifizierungsprojekten, Beschäftigungsprojekten, Beratungen, Integrativer Berufsausbildung, (Jugend-)Arbeitsassistenz, Job-Coaching, Clearing und persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz soll die berufliche (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze verbessert werden (vgl. BMASK 2008, S. 170f).

Zur Förderung der Unternehmen werden finanzielle Zuschüsse zu den Lohnkosten in Form von Integrationsbeihilfen, Entgeltbeihilfen und Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen gewährt. Darüber hinaus soll durch die behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Übernahme von Schulungs- und Ausbildungskosten der Unternehmen die berufliche Integration der behinderten Menschen gefördert werden (vgl. ebd., S. 169f).

3.6 Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in Österreich

All diese bisher beschriebenen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren. In der Realität gelingt dies jedoch nur bei einer kleinen Personengruppe. Für den Großteil der Menschen mit Behinderung bleibt in vielen Fällen nur der Gang in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes als einziger Ausweg für eine berufliche Teilhabeperspektive bzw. die Beschäftigung auf einem geschützten Arbeitsplatz.

In Österreich existieren grundsätzlich drei Arten von Arbeitsmärkten in denen Menschen mit Behinderung tätig sein können. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt, dem geschützten oder besonderen Arbeitsmarkt und dem Ersatzarbeitsmarkt unterschieden. Die konkreten Bezeichnungen der verschiedenen Arbeitsbereiche differieren zwischen den Ländern und Regionen aufgrund der dort gültigen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Sozialrechts (vgl. Biewer 2009, S. 215). Aus diesem Grund ist eine allgemeine Definition der einzelnen Arbeitsmärkte nicht existent. Auch eine klare Trennung der Bereiche ist aufgrund zahlreicher Überschneidungen und differenzierter Erklärungsversuche nur schwer möglich. Die wesentlichen Unterscheidungskriterien liegen aber im zeitlichen Umfang der Beschäftigung, den Subventionen, dem Zugang zu Versicherungsleistungen und einer existenzsichernden Entlohnung.

3.6.1 Der allgemeine Arbeitsmarkt

Der allgemeine Arbeitsmarkt oder auch als erster Arbeitsmarkt bezeichnet, charakterisiert sich dadurch, dass er vom freien Wettbewerb bestimmt wird und vorwiegend nicht behinderte Menschen beschäftigt. Menschen mit einer Beeinträchtigung haben aufgrund zahlreicher, schon erwähnter Erschwernisse nur geringe Chancen einer Erwerbstätigkeit in diesem Bereich nachzugehen.

Da behinderte Menschen häufig mit der Arbeitslosigkeit oder einer nicht zufrieden stellenden existenzsichernden Beschäftigung konfrontiert sind, ist es das oberste Ziel diese Menschen schrittweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür stehen den betreffenden Personen eine Reihe von arbeitmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung, die dem Anspruch eines Rechts auf Arbeit und Normalität gerecht werden sowie die besonderen Bedürfnisse und Leistungsmöglichkeiten behinderter Menschen berücksichtigen (vgl. Badelt 2002, S. 42). Als bedeutsamstes Instrumentarium für die Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung der beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit einer Behinderung kann hier das Angebot der Arbeitsassistenz[12] genannt werden (vgl. Pinetz/Koenig 2009, S. 192).

Neben den bereits genannten Schutz- und Regelungsmechanismen, wie den Quotenregelungen, Ausgleichszahlungen, dem Kündigungsschutz usw., die den behinderten Menschen die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, gibt es auch Maßnahmen im Bereich eines geschützten/beschützenden Arbeitsfeldes, dem geschützten Arbeitsmarkt.

3.6.2 Der geschützte Arbeitsmarkt - Geschützte Arbeitsplätze und Integrative Betriebe

Mit Hilfe geschützter Arbeitsplätze, welche aus Mitteln des Ausgleichstaxenfonds, der Arbeitsmarktverwaltung und der Länder gefördert werden, wurden Arbeitplätze in der freien Wirtschaft hervorgerufen, die Menschen mit Behinderung wertvolle Arbeitsplätze sichern sollen (vgl. BMSA 1992, S. 37). Daneben bieten so genannte Integrative Betriebe[13] behinderten Menschen sinnvolle und produktive Arbeitsplätze im Rahmen eines geschützten Beschäftigungsbereiches.

Bei den Integrativen Betrieben handelt es sich um "Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können" (BMSK 2007, S. 37). Die ursprüngliche Zielsetzung der Integrativen Betriebe war es, die Lücke zwischen dem Ersatzarbeitsmarkt und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schließen. Bestimmte Personen mit Beeinträchtigung waren in den Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes unterfordert, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war jedoch aufgrund einer Überforderung ebenfalls auszuschließen. Aus diesem Grund wurden Einrichtungen geschaffen, die behinderten Menschen einen vorübergehenden Arbeitsplatz boten und nach einer erfolgreichen Stabilisierung eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich machten (vgl. Badelt 2002, S. 53). Dauerarbeitsplätze in den Integrativen Betrieben sollten nur für jene behinderten Menschen angeboten werden, bei denen eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist (vgl. ebd., S. 54).

Zusätzlich stellen Integrative Betriebe Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung bereit, bei der eine hochwertige Qualifizierung, angesichts einer guten Infrastruktur, gewährleistet wird. Ziel der qualifizierenden Ausbildung ist wiederum die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. BMSK 2007, S. 37). Integrative Betriebe können daher als Einrichtungen mit einem starken Rehabilitationsauftrag wahrgenommen werden.

Als Vorraussetzung für die Aufnahme in einem Integrativen Betrieb gilt eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit von 50 Prozent. Diese ist gegeben, wenn der behinderte Mensch mindestens die Hälfte der Arbeitsleistungsfähigkeit eines nicht behinderten Menschen in gleicher beruflicher Verwendung erbringen kann. Für die Arbeit in der Einrichtung erhalten die Beschäftigten ein kollektivvertraglich geregeltes Gehalt. Darüber hinaus sind die behinderten Menschen in vollem Umfang versichert und haben ein Mitsprachrecht innerhalb des Betriebes, so wie jeder/jede andere MitarbeiterIn auch (vgl. BMSK 2007, S. 37; vgl. Badelt 2002, S. 54).

Derzeit gibt es in Österreich acht Integrative Betriebe, die insgesamt rund 1.500 Menschen mit einer Behinderung, davon überwiegend Personen mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, beschäftigen (vgl. Pinetz/Koenig 2009, S. 193). Die Einrichtungen haben sich ebenso wie die Gesetzgebung und Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern in Österreich inhaltlich sehr unterschiedlich entwickelt. Dies spiegelt sich vor allem in der Größe, den Geschäftsfeldern sowie der Einstufung und Beurteilung der sozialen bzw. betriebswirtschaftlichen Ziele wider (vgl. Badelt 2002, S. 54).

Die Anzahl der Beschäftigungsplätze in den Integrativen Betrieben zeigt jedoch, dass ein Mangel an integrativen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung herrscht. Aus diesem Grund bleibt für den Großteil der behinderten Menschen als einzige berufliche Teilhabeperspektive in arbeits- und beschäftigungstherapeutischen Institutionen des Eratzarbeitsmarktes unterzukommen.

3.6.3 Der Ersatzarbeitmarkt

In den Beschäftigungstherapieeinrichtungen werden im Gegensatz zu den Integrativen Betrieben die Arbeitsleistungen der behinderten Menschen für gewöhnlich weniger stark in den Vordergrund gerückt und neben der bloßen Tätigkeit finden vor allem therapeutische Aspekte eine besondere Akzentuierung. Weitere Unterschiede finden sich in der Bestimmung eines Mindestmaßes einer Restleistungsfähigkeit, der Entlohnung und dem sozialversicherungsrechtlichen Status der Beschäftigten (vgl. Badelt 2002, S. 53f).

Der Zugang zum Ersatzarbeitsmarkt wurde grundsätzlich für Personen geschaffen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht mehr oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (vgl. ÖKSA 1990, S. 27). Doch in Ermangelung an Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, fehlenden Arbeitsplätzen in den Integrativen Betrieben und den geringen Zugangsmöglichkeiten zu integrativen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen haben sich diese Einrichtungen in den letzten Jahren zu einem Auffangbecken für behinderte Menschen entwickelt und es kam zu einem Ausbau dieses Bereiches.

Ziel der Beschäftigungstherapieeinrichtungen ist es eine den Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderten Menschen entsprechende Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, um Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung der betreffenden Personen zu schaffen.

Bei der Betrachtung internationaler Erscheinungsformen des Ersatzarbeitsmarktes und des geschützten Arbeitsbereichs ist festzustellen, dass länderübergreifende Vergleiche, hinsichtlich der Erfassung erfolgreicher Ideen und Praktiken zur Verbesserung des Systems nur eingeschränkt möglich sind, da die Rahmenbedingungen, Regelungen, Begriffsdefinitionen und dort arbeitenden Zielgruppen in den europäischen Ländern teilweise stark voneinander abweichen (vgl. OECD 2003, S. 210ff; vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 12). Als Ursachen für diese divergenten internationalen Strukturen der Ersatzarbeitsmärkte werden die jeweiligen historischen Gegebenheiten und deren heutige Erscheinungsformen als Ausdruck nationaler Vorstellungen über die Integration behinderter Menschen gesehen (vgl. Koenig 2007, S. 443).

Darüber hinaus zeichnen sich die Einrichtungen der Ersatzarbeitsmärkte durch unterschiedliche Zielsetzungen und Grundausrichtungen aus, welche von der betriebswirtschaftlichen Orientierung zu rehabilitativen und sozialen Anliegen, über das Anbieten von Dauerarbeitsplätzen bis hin zu Übergangsstationen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt reichen (vgl. ebd., S. 444; vgl. Visier 1998, S. 353).



[6] Eigene Berechnung des Durchschnittes der Arbeitslosenzahl von Menschen mit Behinderung von Jänner bis August 2009 (vgl. Statistik Austria 2009).

[7] Behinderte Menschen werden nach der Definition des AMS als "Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen" bezeichnet (vgl. BMSK 2008, S. 157).

[8] Siehe dazu in Kapitel 3.4

[9] Die Beschäftigungspflicht wird in der Literatur auch mit dem Begriff der Quotenregelung tituliert.

[10] Siehe dazu Kapitel 3.6.2

[11] Nähere Informationen unter: http://www.equal-esf.at

[12] Siehe dazu Kapitel 5.2

[13] Die Integrativen Betriebe wurden noch vor wenigen Jahren unter dem Namen "geschützte Werkstätten" geführt. Einige Betriebe verwenden nach wie vor den Firmennamen "Geschützte Werkstätte", andere wiederum haben sich neue Namen wie "ABC Produktion & Service" oder "Teamwork" gegeben, um ihre Unternehmensphilosophie ins Zentrum zu rücken (vgl. Badelt 2002, S. 56).

4. Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich

Trotz der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und einer Vielzahl von integrativen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung führt der Weg für viele behinderte Menschen noch vielfach in die Arbeitslosigkeit oder in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes. Eine der am weitesten ausgedehnten Arbeitsmaßnahmen stellen in Österreich die Beschäftigungstherapiewerkstätten dar, welche auch Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit sind.

4.1 Definition der Beschäftigungstherapiewerkstätten

Eine klare und einheitliche Definition für den Bereich der Beschäftigungstherapieeinrichtungen ist in Österreich aufgrund der föderalen Ausrichtung bisher nicht existent. In den unterschiedlichen Bundesländern finden sich Bezeichnungen wie Tagesheim, Tagesbetreuung, Beschäftigungstherapie, Tagesstätte, Tageseinrichtung, Tagesheimstätte bzw. beschützende oder Förderwerkstätten (vgl. Badelt 2002, S. 44 & S.187). Beschäftigungstherapie, so wie sie in den meisten Landesgesetzen bezeichnet wird, ist keine Therapie im herkömmlichen Sinn, sondern stellt eine Arbeitsform dar. Der ÖKSA sieht in den Bezeichnung Beschäftigungstherapie und Beschäftigungstherapiewerkstätte jedoch diskriminierende Aspekte und fordert daher eine Neuformulierung und Vereinheitlichung dieser Wortgebräuche (vgl. ÖKSA 1990, S. 27).

Beschäftigungstherapiewerkstätten werden auf Grundlage gesetzlich definierter Ziele, die in den jeweiligen Landesbehindertengesetzen und Sozialhilfegesetzen geregelt sind und den allgemeinen Leitprinzipien der jeweiligen Trägerorganisation entsprechen, geführt. Trägerorganisationen der Beschäftigungstherapiewerkstätten sind meist private Vereine, welche wiederum den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesregierung unterliegen (vgl. ebd., S. 32; vgl. Badelt 2002, S. 44). Die Finanzierung der betreffenden Einrichtungen erfolgt meist durch finanzielle Förderungen der Länder, durch Spenden, Kosten- und Eigenbeiträge der NutzerInnen, den Umsatzerlös aus Aufträgen von Firmen und den Verkauf eigens hergestellter Produkte.

Zielgruppe der Beschäftigungstherapie sind überwiegend Menschen, denen der Zugang zu einer Berufausbildung oder die Eingliederung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erschwert oder nicht möglich ist bzw. die den Anforderungen einer geschützten Arbeit in einem integrativen Betrieb aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (noch) nicht gewachsen sind. Behinderte Menschen, die wegen ihrer verminderten Leistungsfähigkeit nicht die Möglichkeit haben in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes oder in integrativen Betrieben tätig zu werden, haben in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen die Aussicht auf eine Leistungserbringung und die Entwicklung einer Lebensperspektive (vgl. Badelt 2002, S. 44). Vorrangig bei der Beschäftigungstherapie ist demnach nicht die Quantität der hergestellten Produkte, sondern die Tätigkeit an sich, die dem behinderten Menschen die persönliche Weiterentwicklung, sowie die Möglichkeit zur Selbstentfaltung gewährt. Darüber hinaus sollen die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben gesichert und die sozialen Kontaktmöglichkeiten erweitert werden (vgl. ÖKSA 1990, S. 34).

Der Zweck der Beschäftigungstherapie ist nach dem Wiener Behindertengesetz §22, Absatz 1 "Behinderten, deren körperlicher, geistiger und seelischer Zustand einer beruflichen Ausbildung oder einer beruflichen Eingliederung selbst unter beschützenden Bedingungen hinderlich ist, Mittel oder Einrichtungen zur Erhaltung und Weiterbildung der vorhanden Fähigkeiten sowie der Eingliederung in die Gesellschaft zur Verfügung zu stellen."

Der Fonds Soziales Wien (FSW) beschreibt Beschäftigungstherapie als Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung "die kurz- oder langfristig nicht in den freien Arbeitsmarkt integriert werden können" (FSW 2009 online). Einrichtungen der Beschäftigungstherapie sind vor allem "auf die Bedürfnisse von Menschen mit leichter bis schwerer Behinderung ausgerichtet" (ebd.). Zu den Leistungserfordernissen der Beschäftigungstherapieeinrichtungen zählen nach dem FSW die Schaffung einer arbeitstherapeutischen Tagesstruktur für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung, die teilweise Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Ausbezahlung eines therapeutischen Taschengeldes und die Strukturierung einer 5-Tages-Woche (vgl. ebd.).

4.2 Ursprünge der Beschäftigungstherapie

Beschäftigungstherapie kann als ein Produkt der Institutionalisierung von Menschen mit Behinderung gesehen werden, deren Ursprünge in der traditionellen Psychiatrie zu verankern sind (vgl. Paterno 2008, S. 49). Während Menschen mit schweren Behinderungen lange einem therapeutischen Nihilismus[14] unterlagen, sollten geistig behinderte Menschen durch Arbeit diszipliniert und therapiert werden und auf diese Weise einen "wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Nutzen der Gesellschaft leisten" (Theunissen 2005, S. 41). Besonderer Wert wurde dabei auf eine wertschaffende Arbeit gelegt, die eine Angebotspalette umfasste, die von einfachen Handarbeiten, wie Kleben, Flechten, Falten oder Knüpfen über Holz-, Land- und Gartenarbeiten, Tierpflege, Putzen, Papier auflesen bis hin zu hauswirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten reichte (vgl. ebd., S. 41f).

In den 1930er Jahren wurden in vielen psychiatrischen Anstalten andere Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung angedacht, bei denen vor allem die Orientierung an großindustriellen Serienproduktionen im Vordergrund stand. Dies führte dazu, dass der Arbeitsbereich in eine Arbeitstherapie umgestaltet wurde. Der Gedanke der Nutzbarkeit wurde in den Vordergrund gestellt und brachte die Gefahr mit sich, die betreffenden Menschen noch mehr zu hospitalisieren und zu belasten, anstatt die psychische Gesundheit und die Persönlichkeit der behinderten Menschen zu fördern (vgl. ebd., S. 42).

Aus diesem falschen arbeitstherapeutischen Denkansatz entwickelte sich in den folgenden Jahren als ergänzendes Angebot die Beschäftigungstherapie. Diese Form der Beschäftigung behinderter Menschen beinhaltete zwar nach wie vor arbeitstherapeutische Komponenten, war jedoch vorwiegend auf produktorientierte Arbeiten wie Hand- und Holzarbeiten, Werken, Basteln oder künstlerisches Gestalten ausgerichtet. Aufgrund der fehlenden Handfertigkeiten und Fähigkeiten der behinderten Menschen konnten jedoch nur wenige die Beschäftigungstherapie in Anspruch nehmen, so dass kaum Profit aus diesem Angebot gezogen werden konnte. Theunissen beschreibt dies heute als einen "beschäftigungstherapeutischen Fehlansatz" (vgl. ebd., S. 43). Diesem Fehlansatz im Hinblick auf die Beschäftigungstherapie wird heute in vielen Fällen aus dem kunsttherapeutischen Bereich entgegengewirkt, bei dem ästhetische Prozesse, basale Erfahrungen, Kreativität, Spontaneität und viele andere Aspekte im Vordergrund stehen (vgl. ebd., S. 283).

Gegenwärtig stellt Beschäftigungstherapie, wie zuvor schon erwähnt, eine Arbeitsform für behinderte Menschen dar, die neben therapeutischen Gesichtspunkten, wie der Erhaltung und Weiterbildung der vorhandenen Fähigkeiten auch rehabilitative Zwecke erfüllen soll.

4.3 Angebote in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen

In den Beschäftigungstherapieeinrichtungen existiert eine sehr umfangreiche und vielfältige Angebotspalette an Tätigkeitsbereichen und unterschiedlichen Werkstattgruppen. Die Angebotsformen in den Einrichtungen reichen von der klassischen Beschäftigungstherapie, die den Fokus auf eine primär tagesstrukturierende und lebenspraktische Förderung mit beispielsweise kreativen und persönlichkeitsentfaltenden Tätigkeiten legt, über Gruppen mit arbeitsmarktähnlichen/-nahen Angeboten oder beruflichen Qualifizierungsangeboten, bis hin zu Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen für NutzerInnen mit erhöhtem Förderbedarf.

Der Verein "Jugend am Werk", der größte Anbieter an Beschäftigungstherapieplätzen in Wien, unterteilt dessen Beschäftigungstherapieangebot in folgende Bereiche:

  • Qualifizierungsgruppen: Ziel dieser Gruppe ist es den Werkstattbeschäftigten möglichst "arbeitsnahe" und "betriebsmäßige" Strukturen anzubieten, um sie auf die Eingliederung in den Arbeitsprozess vorzubereiten. Tätigkeiten in diesen Gruppen umfassen die Bearbeitung von Holz und Metall, Maler- und Anstreicherarbeiten, Grünanlagenbetreuung, Regalbetreuung, usw. (vgl. Jugend am Werk 2009, online).

  • Arbeitsgruppen: In diesen Gruppen werden im Wesentlichen Industriearbeiten, Verpackungsarbeiten, Montagearbeiten usw. in Kooperation mit der freien Wirtschaft durchgeführt. Die Tagesstruktur besteht aber nicht nur aus arbeitsorientierten Tätigkeiten, sondern umfasst auch zusätzliche Angebote wie Sport, Musik und andere Aktivitäten (ebd.).

  • Kreativgruppen: Die Orientierung in diesen Gruppen richtet sich vorwiegend auf kreative Tätigkeiten und die Herstellung von Gegenständen, die auf Märkten, Basaren oder in eigenen Geschäften verkauft werden (ebd.).

  • SeniorInnengruppen: Grundsätzlich gibt es kein festgesetztes Pensionsalter in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen. Daher besteht die Möglichkeit für ältere Menschen mit Behinderung auf deren Wunsch die Tagesstruktur zu ändern. Dafür stehen eigene SeniorInnengruppen zur Verfügung (ebd.).

  • Intensivgruppen: Der Personenkreis in diesen Gruppen umfasst Menschen mit einer schweren oder mehrfachen Behinderung, die in den anderen Beschäftigungsgruppen keine Möglichkeiten haben einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Ziel ist es den einzelnen Personen mit Hilfe einer umfassenden Förderung zu ihrer größtmöglichen Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu verhelfen. Die Arbeitsorientierung in diesen Gruppen ist eher gering und es herrscht ein großer Betreuungsbedarf, der durch mehr Personal abgedeckt wird (vgl. Jugend am Werk 2009, online).

Als zusätzliches Angebot wird noch ein zeitlich befristetes Modell zur Integration von Menschen mit Behinderung angeboten, welche jahrelang in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren. Diese Personen werden in speziellen Intensivgruppen beschäftigt (vgl. ebd.).

4.4 Zu den Personengruppen in den Beschäftigungstherapiewerkstätten - Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf

Beschäftigungstherapiewerkstätten sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit leichter bis schwerer Behinderung ausgerichtet. Zur Hauptzielgruppe zählen jedoch Personen mit einer so genannten geistigen Behinderung oder Menschen mit mehrfacher Behinderung, für die die Leistungserfordernisse des allgemeinen Arbeitsmarktes oder eines Integrativen Betriebes zu hoch sind.

Hinsichtlich der Verteilung des Werkstättenklientels nach den unterschiedlichen Behinderungsarten gibt es in Österreich bisher keine genauen Angaben. Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland stellt der überwiegende Teil der Beschäftigten in diesen Einrichtungen, Menschen mit geistiger Behinderung dar (vgl. Seyl 1996, S. 538).

Zur Gruppe der geistig behinderten Menschen zählen nach der Definition von Otto Speck Personen, "die sich insbesondere wegen der extremen Schwäche ihrer intellektuellen und sozialen Handlungsfähigkeit von den üblichen Formen menschlichen Lebensvollzugs deutlich unterscheiden" (Speck 1980, S. 31). Als bedeutendes Unterscheidungskriterium nennt Heinz Bach das Lernverhalten, welches "wesentlich hinter der auf das Lebensalter bezogenen Erwartungen zurückbleibt und durch ein dauerndes Vorherrschen des anschauend-vollziehenden Aufnehmens, Verarbeitens und Speicherns von Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung konzentriert ist, was sich in der Regel bei einem Intelligenzquotienten unter 55/60 findet" (Bach 1977, S. 92). Nach Bach sind geistig behinderte Menschen darüber hinaus im sprachlichen, emotionalen und motorischen Bereich beeinträchtigt und benötigen daher besondere pädagogische Maßnahmen (vgl. Bach 1977, S. 92).

Personen mit einer geistigen Behinderung sind bei der Ausbildung der kognitiven Kompetenzen wie Lernen, Gedächtnis, Denken und Problemlösung und dem Aufbau einer eigenständigen Lebensführung eingeschränkt. In Folge dessen sind sie in verschiedensten Lebensbereichen, wie Familie, Schule und Arbeitswelt auf eine besondere Hilfe und Förderung angewiesen, um die in ihrem Möglichkeitsbereich liegenden Kompetenzen auszubilden (vgl. Antor/Bleidick 2001, S. 110).

Die Beeinträchtigungen können von sehr leichten Ausformungen in der Herabsetzung der intellektuellen Leistungsfähigkeit bis hin zu sehr starken Intelligenzminderungen, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf fordern, reichen. So können manche Menschen mit einer geistigen Behinderung lesen und schreiben und im Erwachsenenalter ein weitgehend selbständiges Leben führen, wie zum Beispiel in betreuten Wohneinrichtungen, während andere lebenslang auf eine umfassende Hilfe in allen Lebensbereichen angewiesen sind (vgl. ebd.).

Bei einer sehr schweren Ausprägung der geistigen Behinderung wird von geistig behinderten Menschen mit basalem Förderbedarf oder auch schwerstbehinderten Menschen gesprochen. Unter dem Begriff "Schwerstbehinderung" werden Beeinträchtigungen definiert, die die ganze Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen in allen Bereichen nachhaltig und schwerwiegend beeinflussen. Dabei handelt es sich um Mehrfachbehinderungen, die vor allem die so genannte geistige Entwicklung mit einbeziehen und beispielsweise im Fehlen einer verbalen Sprache sowie einem zusätzlichem permanenten körperlichen Hilfebedarf bei der Verrichtung alltäglicher Dinge, wie dem Toilettengang oder dem Essen, zum Ausdruck kommen. Als Ursache für eine schwere Mehrfachbehinderung können prä-, peri- und postnatale Schädigungen, wie genetische Störungen, Geburtstraumen, Infektionskrankheiten usw. festgemacht werden (vgl. ebd., S. 132). Eine Schwerst- oder schwere Mehrfachbehinderung kann aber nicht als die Summe mehrerer Behinderungsarten gesehen werden, sondern muss immer "als individuelles Gesamtphänomen, als Bedingungsgefüge einander wechselseitig beeinflussender Behinderungen betrachtet werden" (ebd. S.133). Personen mit Mehrfachbehinderung bedürfen daher eines besonderen Unterstützungsbedarfs. Vor allem in den Beschäftigungstherapiewerkstätten erfordert die Unterbringung dieser Personengruppe einen erhöhten Betreuungs-, Pflege und Therapieaufwand, der zumeist in eigenen basalen Gruppen zur Verfügung gestellt wird.

Eine weitere Gruppe von behinderten Menschen in den Werkstätten stellen Menschen mit einer Lernbehinderung dar. Lernbehinderung bezeichnet ein aktuelles Verhaltens- und Leistungsbild eines Menschen, das vornehmlich durch ein erhebliches Lernversagen vor allem beim Erwerb von kognitiv-verbaler und abstrakter Inhalte, ineffizienten Lernstrategien, Umsetzungs- und Anwendungsschwierigkeiten von Erlerntem und motivationalen Hemmnissen gekennzeichnet ist. Die Entwicklungsschwierigkeiten können sich dabei im sensorischen, motorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen, motivationalen und sozialen Verhalten zeigen (vgl. Antor/Bleidick 2001, S. 122).

Personen mit einer Lernbehinderung, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten tätig sind, zählen dort häufig zu besonderen Leistungsträgern, da sie an relativ komplexe Arbeitsvorgänge herangeführt werden können. Menschen mit einer Lernbehinderung sind daher sinnvoller Weise nur zeitlich begrenzt in diesen Einrichtungen am richtigen Platz. Die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollte bei dieser Personengruppe besonders im Vordergrund stehen (vgl. Seyl 1996, S. 540).

In den letzten Jahren hat sich der Andrang auf die Plätze in den Beschäftigungstherapiewerkstätten auch bei Menschen mit psychischen Behinderungen vermehrt. Als Hauptursache für diesen Umstand können mit Sicherheit die hohen Arbeitslosenzahlen und die steigenden Arbeitsanforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genannt werden.

Neben diesen Personen finden zu einem geringen Anteil auch Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen und körperlichen Beeinträchtigungen eine Beschäftigung in den Werkstätten (vgl. ebd., S. 540-543).

4.5 Kritische Betrachtung der Beschäftigungstherapie

Die Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes stehen aufgrund ihrer aussondernden Strukturen besonders im Kritikfeld der AkteurInnen der beruflichen Rehabilitation. Nachteile für die dort beschäftigten Personen finden sich in den fehlenden Interaktionsmöglichkeiten mit nicht-behinderten Menschen und der abgesonderten Umgebung in der Menschen mit Beeinträchtigung ihrer Arbeit nachgehen müssen (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S.12).

Als weiterer Kritikpunkt wird vom ÖKSA das Fehlen eines sozialversicherungsrechtlichen Schutzes und einer ArbeitnehmerInnenvertretung der BeschäftigungstherapienutzerInnen erwähnt. Auch der bloße Erhalt eines Taschengeldes und die geringe bzw. ausbleibende wirtschaftliche Beteiligung der Werkstattbeschäftigten am Erlös der verkauften Dienstleistungen und Produkte werden kritisiert. Die Arbeit in den Einrichtungen bringt laut ÖKSA darüber hinaus zu wenig persönlichkeitsfördernde und begleitende Maßnahmen mit sich und die NutzerInnen erhalten durch das Angebot von monotonen Arbeiten keine ausreichende Förderung und Forderung. Entgegen der Zielsetzungen ist vor allem für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen in den Einrichtungen häufig kein Platz, im Speziellen wenn in der Werkstätte besonderer Wert auf die Produktion gelegt wird (vgl. ÖKSA 1990, S. 32). Die Ausbau- und Entwicklungsmöglichkeiten der Fähigkeiten und Potentiale der behinderten Menschen sind in dieser Umgebung eher eingeschränkt und es mangelt an Vorbereitungsmaßnahmen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 12; vgl. Hinz/Boban 2001, S. 23).

Steven J. Taylor, der Direktor am Center on Human Policy an der Syracuse Universität, bezeichnet die Werkstätte für behinderte Menschen daher als "Dead End Placement" (Taylor 2002, online). Werkstätten würden, so Taylor, häufig als eine Übergangslösung verteidigt, die behinderten Menschen lediglich dazu verhelfen soll, sich zu wettbewerbsfähigen Arbeitskräfte auszubilden. Studien haben jedoch gezeigt, dass Einrichtungen des geschützten Arbeitsbereiches nicht auf das Leben, die Arbeit und die Teilhabe in der Gesellschaft vorbereiten (vgl. ebd.). "Das gewichtigste Argument gegen berufliche Rehabilitation in geschützten Einrichtungen ist das der ‚Weltfremdheit'. Die Idee, Menschen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, indem sie von den Realitäten, Anforderungen und Beziehungen dieser Welt isoliert werden, ist mehr als widersprüchlich. Studien belegen, dass die Unterbringung in Werkstätten Menschen daran hindert, richtiges soziales und berufliches Verhalten zu erlernen, weil sie von Standards wie Arbeitsanforderungen, modernem Equipment und sozialen Beziehungen und Erwartungen isoliert sind" (Paterno 2008, S. 59).

Obwohl die Angebote zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren erheblich ausgebaut wurden, ist aus der Analyse dieses Sortiments ein Mangel an adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit schweren bzw. geistigen Behinderungen festzustellen. "Adäquat bedeutet in diesem Zusammenhang eine Tätigkeit, die sowohl eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gewährleistet sowie auch der individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit des/der jeweiligen Behinderten entspricht" (Badelt 2002, S. 38). Aufgrund der fehlenden Beschäftigungs- und Qualifikationsmöglichkeiten für behinderte Menschen, die zwischen der Tagesbetreuung und erstem Arbeitsmarkt bzw. den Integrativen Betrieben liegen, besteht zwischen den Einrichtungen eine relativ geringe Durchlässigkeit. "Eine individuelle Gestaltbarkeit einzelner Erwerbsverläufe, die neben der momentanen Leistungs- und Arbeitsfähigkeit auch einen Übertritt in andere Beschäftigungsformen ausreichend berücksichtigt bzw. darauf abzielt, ist in der derzeitigen Struktur nicht gegeben" (Badelt 2002, S. 39).

4.6 Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes im internationalen Vergleich

Die Beschäftigung behinderter Menschen auf Ersatzarbeitsmärkten ist international verbreitet. Laut OECD sind in den meisten zugehörigen Ländern geschützte Beschäftigungsformen vorhanden, wie in Behindertenwerkstätten, besonderen Unternehmen oder Enklaven in normalen Unternehmen (vgl. OECD 2003, S. 213). Ein ausführlicher Vergleich der geschützten Ersatzarbeitsmärkte ist jedoch nur schwer möglich, da die Maßnahmen sowohl in als auch unter den Ländern sehr unterschiedlich gestaltet sind. Die entsprechenden Terminologien wie "geschützte Werkstätte", "Werkstätte für behinderte Menschen", "sheltered workshop" usw. sind dabei ebenso divergent, wie die Art der dort angebotenen Arbeitsverhältnisse, den Ähnlichkeiten zu "normalen" Arbeitsplätzen und den dort beschäftigten Zielgruppen (vgl. Leichsenring/ Strümpel 1997, S. 11f). "Während einige dieser Einrichtungen eher den Charakter einer Beschäftigungstherapie haben, finden sich in anderen marktgerechte Gehälter, Produktionsorientierung und ein entsprechender Leistungsdruck. Daher ist es prinzipiell schwierig diese Einrichtungen zu vergleichen" (ebd., S. 12).

Als erwähnenswertes Beispiel für die Unterschiede in den einzelnen Ländern kann das Lohnniveau des geschützten Arbeitsbereiches genannt werden, das von einer symbolischen Entlohnung bis hin zu Arbeitsplätzen mit vollem Sozialversicherungsschutz und einem vergüteten Mindestlohn reicht (vgl. OECD 2003, S. 124f). Ein 1998 in den USA veröffentlichter nationaler Bericht wies darauf hin, dass KlientInnen in geschützten Werkstätten durchschnittlich $ 65 pro Woche verdienen, während behinderte Menschen, die in Rehabilitationsprojekten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten im Durchschnitt $ 272 pro Woche bekommen. Auch für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ist das wöchentliche Einkommen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich höher als in geschützten Einrichtungen (vgl. Taylor 2002, online).

Geschützte Beschäftigungsformen sind im internationalen Vergleich sehr weit verbreitet. Beispielsweise in der Schweiz, in Schweden und Norwegen, wo etwa 5 von 1000 Erwerbstätigen in derartigen Einrichtungen tätig sind, sowie in Österreich, Belgien, Frankreich und Deutschland, wo rund 3 von 1000 Erwerbstätigen auf dem Ersatzarbeitsmarkt beschäftigt sind. Bei den Beschäftigten handelt es sich großteils um Schwerstbehinderte mit geistigen Gebrechen, oft mit angeborenen Lernbehinderungen (vgl. ebd., S. 213).

Für die Mehrheit der behinderten Menschen stellt die geschützte Beschäftigung jedoch keine befriedigende Lösung dar und dennoch können nach Angaben der OECD bisher keine Hinweise für eine nennenswerte Reduzierung dieser Maßnahmen festgestellt werden. Versuche, wie beispielsweise aus den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich, den geschützten Bereich mehr nach normalen unternehmerischen und wettbewerbsoffenen Strukturen zu gestalten und zu führen, um vor allem die Übergangschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, lieferten bisher jedoch nur geringe Erfolge. Als einzige Ausnahme können hier die so genannten "Arbeitsmarktbetriebe" in Norwegen genannt werden, die Übergangsquoten von 30 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorweisen (vgl. ebd., S. 214).

Insgesamt hat der Bereich der geschützten Beschäftigung beträchtlich zugenommen, wobei das Tempo des Wachstums zwischen den Ländern variiert (vgl. Visier 1998, S. 348). Beachtlich ist vor allem die Tendenz, dass gerade in Ländern, in denen der geschützte Sektor quantitativ sehr groß war, in den letzten Jahren eher ein Ausbau stattfand, als dass es zu einer Reduzierung der Maßnahmen gekommen wäre. So hat sich beispielsweise die Zahl der Plätze in den geschützten Werkstätten in Spanien (centros especiales de empleo) seit 1987 mehr als verdoppelt. In Frankreich erhöhte sich in einem Zeitraum von zehn Jahren die Anzahl der Werkstattplätze im Bereich der auf Arbeit basierenden Hilfszentren (Centres d'aide par le travail) um 33 Prozent und in den geschützten Werkstätten (Ateliers protégés) um 80 Prozent (vgl. Visier 1998, S. 349). In Deutschland kam es im Zeitraum von 2001 bis 2006 zu einer Zunahme der WerkstättennutzerInnen um 23 Prozent (vgl. Detmar/Gehrmann/König u.a. 2008, S. 5).

In vielen Ländern ist es aufgrund einer fehlenden spezifischen Gesetzgebung schwierig ein klares Bild des geschützten Arbeitsbereiches zu schaffen und statistische Untersuchungen durchzuführen. Vielerorts existiert nur eine Art der geschützten Beschäftigung, wie beispielsweise in den meisten nordeuropäischen Ländern. In anderen Staaten sind wiederum zwei Arten von geschützten Einrichtungen koexistent, wie beispielsweise in Australien, wo geschützte Werkstätten neben "Enklaven", welche behinderte ArbeitnehmerInnen in normalen Unternehmen beschäftigen, bestehen, oder in Argentinien wo geschützte therapeutische Werkstätten und geschützte Werkstätten existieren (vgl. Visier 1998, S. 349).

Die Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes zeichnen sich demzufolge auch durch sehr unterschiedliche inhaltliche Zielsetzungen und Grundausrichtungen aus. Die am häufigsten genannten Ziele werden jedoch in der beruflichen und sozialen Rehabilitation der behinderten Menschen gesehen. Daneben werden die Produktion von Waren und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Langzeitarbeitsplätzen und die therapeutische Behandlung bzw. Förderung der behinderten Menschen als Aufgaben in den Einrichtungen deklariert (vgl. ebd., S. 350).

Laut Angaben einer internationalen Vergleichsstudie von Visier (1998) sind die Übergangsquoten aus dem geschützten Arbeitsbereich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in den untersuchten Staaten bis auf wenige Ausnahmen eher gering. Die Übergangsquoten liegen dabei in Norwegen mit 11 Prozent und in Schweden mit 3 bis 6 Prozent relativ hoch. Geringere Übergangsraten finden sich in Griechenland und Costa Rica mit schätzungsweise 3 Prozent und der Schweiz und Schottland mit unter 2 Prozent. Die niedrigsten Übergangsquoten finden sich in Frankreich, Spanien, Belgien und Irland, die Übergangsquoten von weniger als 1 Prozent verzeichnen (vgl. ebd., S. 353).

Neben der gemeinsamen Tendenz, das allgemeine Ziel der Rehabilitation innerhalb des geschützten Arbeitsmarktes größtenteils zu vernachlässigen und anstatt dessen Dauerarbeitsplätze in den Einrichtungen anzubieten, scheint auch ein Konsens hinsichtlich der integrativen Möglichkeiten für die betreffende Personengruppe zu bestehen. Behinderte Menschen sind in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes häufig unter sich und haben daher nur wenige Chancen mit nicht-behinderten Menschen zu interagieren, was mit dem Gedanken der Normalisierung kaum zu vereinbaren ist. Auch der Ausbau der Fähigkeiten und Potentiale der behinderten Menschen bleibt unter diesen Bedingungen meist sehr eingeschränkt (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 12).

Aus diesen Gründen ist eine weitere Forcierung rehabilitativer Maßnahmen gefragt, an die sich auch noch finanzielle Überlegungen anschließen. Da bereits mehrfach gezeigt wurde, dass Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt trotz intensiver begleitender Dienste meist kostengünstiger sind als ein Arbeitsplatz auf dem Ersatzarbeitsmarkt, werden in vielen Ländern Europas die Werkstätten zunehmend in Frage gestellt (vgl. ebd., S. 13).

Vergleich mit den Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Beschäftigungssituation behinderter Menschen auf dem Ersatzarbeitsmarkt ist in Deutschland wesentlich höher als in Österreich. Die Forschungslandschaft rund um die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland, welche zwar nur bedingt mit dem Bereich der Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich vergleichbar ist, wurde bisher sowohl quantitativ als auch qualitativ gut exploriert. Eine Fülle von wissenschaftlichen Arbeiten, Forschungen und gesetzlichen Bestimmungen geben Einblicke in das System der Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Mit der Formulierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Jahr 2002 wurden in Deutschland wichtige gesetzliche Grundlagen für den Bereich der Werkstätten festgelegt. Neben einer einheitlichen Konzeption der Werkstätten für behinderte Menschen, einem definierten Rechtsstatus der Werkstattbeschäftigten und festgelegten Fördergrundsätzen wurden auch Bestimmungen über das Arbeitsentgelt und Maßnahmen über die Mitwirkungsmöglichkeiten behinderter Menschen formuliert (vgl. Heinen/Tönnihsen 2002, S. 12). Vor allem das Prinzip einer vereinheitlichten Werkstatt für behinderte Menschen hat in Deutschland eine Fördereinrichtung entstehen lassen, die in Europa besonders ist. Laut einer im Auftrag der deutschen Bundesregierung durchgeführten Studie (Con_sens 2003) gab es zum Stichtag 31.12.2001 insgesamt 670 staatlich anerkannte Werkstätten in Deutschland, in denen 215.382 behinderte Menschen tätig waren (vgl. Bieker 2005, S. 313).

Besonders für die Personengruppe der so genannten geistig behinderten Menschen stellt die WbfM die vorwiegende Form der Beschäftigung dar. So sind nach ihrer Primärbehinderung über 80 Prozent der Beschäftigten geistig behindert, rund 15 Prozent psychisch behindert und ca. 4 Prozent sinnes- bzw. körperbehindert. Bei ungefähr 13 Prozent der Werkstattbeschäftigten liegt eine Mehrfachbehinderung vor. Der hohe Anteil an Menschen mit geistiger Behinderung in den Werkstätten weißt darauf hin, dass für diesen Personenkreis kaum andere Möglichkeiten für die berufliche Teilhabe bestehen (vgl. Bieker 2005, S. 314).

Die WfbM haben sich in den letzten Jahren zu einem Auffangbecken für Menschen mit Behinderung entwickelt, die unter anderen ökonomischen Voraussetzungen möglicherweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert worden wären. Im Speziellen richtet sich das Angebot der WfbM aber an Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich gebildet oder beschäftigt werden können. Die Werkstatt für behinderte Menschen steht aber nicht allen Menschen mit Behinderung offen.

Behinderte Menschen die aus konjunkturellen Gründen keine Beschäftigung finden oder Menschen, "die aufgrund einer besonderen Schwere und Auswirkung ihrer Behinderung nicht in den betrieblich geprägten, auf wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung ausgerichteten Rahmen der WfbM einbezogen und in diesem Rahmen nicht ausreichend und individuell gefördert werden können" (Bieker 2005, S. 315), werden deshalb nicht in den Einrichtungen aufgenommen. Menschen die eine besondere Pflege und Förderung brauchen, die trotz angemessener Betreuung sich selbst oder andere gefährden bzw. die das geforderte Mindestmaß an Leistungsfähigkeit nicht erreichen, werden deshalb in so genannten "Fördergruppen" oder "Schwerstbehindertengruppen", die den WfbM organisatorisch und räumlich angegliedert sind, untergebracht (vgl. ebd.). In diesen Gruppen spielen neben der menschlichen Zuwendung und Pflege besondere therapeutische Angebote eine bedeutende Rolle. Da diese jedoch rechtlich nicht der Werkstatt angehören, haben die dort untergebrachten Menschen mit Behinderung keinen Anspruch auf ein Entgelt und eine Sozialversicherung. Diese Umstände bringen die Schwerstbehindertengruppen besonders ins Kritikfeld vieler Fachleute (vgl. ebd., S. 322). Für die Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen steht ein Leistungsprogramm zur Verfügung, dass neben einer individuellen Förderplanung, einer beruflichen Ausbildung und Qualifizierung, auch ein umfangreiches Beschäftigungsangebot bietet, indem die Fähigkeiten der behinderten Menschen erhalten und verbessert werden sollen bzw. Möglichkeiten geboten werden in ein Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Darüber hinaus stellen die Werkstätten für behinderte Menschen arbeitsbegleitende Maßnahmen wie kreative Angebote, motorische Trainingsangebote, Angebote zur Erweiterung der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Sportangebote, lebenspraktische Angebote, Spielangebote, Unterstützung in Krisensituationen usw. bereit. Diese sollen nicht nur die Leistungsfähigkeit der Werkstattbeschäftigten steigern, sondern auch zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit führen (vgl. Bieker 2005, S. 317-320). Die Werkstattbeschäftigten haben im Arbeitsbereich einen Anspruch auf ein der Leistung entsprechendes Arbeitsentgelt, das die Werkstatt aus ihrem Arbeitsergebnis zu zahlen hat. Darüber hinaus sind die ArbeitnehmerInnen kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert (vgl. Bieker 2005, S. 324-326).

Für die Werkstatt für behinderte Menschen besteht nach dem SGB IX auch der Auftrag, den Übergang für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Als Möglichkeiten dafür werden beispielsweise spezielle Übergangsgruppen mit besonderen vorbereitenden Förderangeboten und Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika oder eine zweitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Außenarbeitsplätzen angeboten. Die dafür notwendige Unterstützung in der Übergangsphase wird durch eine arbeitsbegleitende Betreuung von Seiten der Werkstätte zur Verfügung gestellt oder es können dafür speziell qualifizierte Integrationsfachdienste herangezogen werden (ebd. S. 322). "Trotz einer Vielzahl von Modellversuchen, Projekten und einer breiten fachlichen Diskussion seit Anfang der 1990er-Jahre hat der Übergang in ein übliches Erwerbsarbeitsverhältnis bisher aber kaum statistische Bedeutung erlangt" (ebd.).

Die im Laufe des Jahres 2001 in Deutschland durchgeführte Studie "Bestandsaufnahme und Perspektiven des Übergangs aus Werkstätten für Behinderte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt", die vom BMA in Auftrag und von der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH (ISB) umgesetzt wurde, liefert deutschlandweite Daten über die Ist-Situation der Übergänge und die Perspektiven für die Erhöhung der Übergangszahlen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitmarkt. Der Ergebnisbericht wurde von Winfried Detmar, Manfred Kadoke, Bernd Pieda und Joachim Radatz verfasst und 2002 veröffentlicht (vgl. ISB 2002).

Die Studie umfasste die Befragung von vier Adressatengruppen. Dabei wurde je ein spezifisch entwickelter Fragebogen an die Werkstätten für behinderte Menschen, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Integrationsämter versandt sowie ExpertInneninterviews mit zwei zuständigen Personen der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt (vgl. ebd., S. 11 & S. 147). Ziel der Studie war es, zur Frage des Übergangs der behinderten Menschen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Bestandsaufnahme bezüglich quantitativer Größen und qualitativer Vorgehensweisen zu gewinnen, zweitens Vorstellungen der beteiligten Einrichtungen und Behörden zur Verbesserung der Überleitungsfunktion zu ermitteln, drittens rechtliche Möglichkeiten und den gegebenenfalls vorhandenen Regelungsbedarf zu beschreiben und viertens mittels einer Zusammenschau Perspektiven und Empfehlungen zur Verbesserung der Überleitungsfunktion der Werkstätten für behinderte Menschen zu formulieren (vgl. ebd., S. 9).

Aus der Rücklaufquote der Fragebögen, die bei dieser Befragung 48 Prozent betrug, konnten folgende Ergebnisse gewonnen werden:

Für den Untersuchungszeitraum von 1998 bis 2000 wurden 545 Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verzeichnet. Eine Hälfte der befragten Werkstätten konnte mindestens einen Übergang im festgelegten Zeitraum verbuchen, die andere Hälfte hingegen gab an, keine Übertritte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verzeichnet zu haben. Obwohl die Übergangsquoten in den angeführten Jahren eher gering einzuschätzen waren, war ein positiver Aufwärtstrend zu erkennen. Als bedeutende Maßnahme beim Übergang wurde der Arbeitstrainingsbereich in den Werkstätten konstatiert. Auch ausgelagerte oder arbeitsmarkt- und betriebsnahe Maßnahmen wie Außenarbeitsplätze, Außenarbeitsgruppen oder Betriebspraktika bildeten häufig einen Ausgangspunkt für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. ebd., S. 148).

Bei der Befragung nach den Einschätzungen zu den Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für die folgenden fünf Jahre (bezogen auf den Befragungstermin im Frühjahr 2001) wurden 1.100 Übergänge prognostiziert (vgl. ebd., S. 149).

Die Untersuchung zu den Übergängen der Werkstättenbeschäftigten in externe berufliche Bildungsmaßnahmen ergab im selben Zeitraum 255 Übertritte, wobei fast ein Drittel der Personen in Förderlehrgänge einstieg und 11 Prozent der Werkstattbeschäftigten in betriebliche Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen übertraten. Auch hier erfolgten die Übergänge vorwiegend aus dem Arbeitstrainingsbereichs (vgl. ebd., S. 150).

Es wurde aber festgestellt, dass es in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu einem Abbruch der beruflichen Bildungsmaßnahme kam und die betreffenden Personen arbeitslos wurden bzw. in die Werkstätte zurückkehrten. Im Besonderen betraf dies Menschen mit psychischer Behinderung (vgl. ebd.).

Bezüglich der Stabilität der erreichten Arbeitsverhältnisse konnten von den Werkstätten nur in 71 Prozent der dokumentierten Übergänge Kenntnisse weitergegeben werden. Demnach dauerten drei Viertel der Arbeitsverhältnisse länger als ein Jahr. Bei einem Fünftel der Übergänge kam es überwiegend in den ersten sechs Monaten zu einem Abbruch des Arbeitsverhältnisses und von diesen wurde wiederum die Hälfte in die Werkstätte wieder aufgenommen. Gründe für das Scheitern der Arbeitsverhältnisse waren nach Angaben der befragten Einrichtungen vorwiegend verhaltens- oder personenbedingte Faktoren (vgl. ebd., S. 151f).

In drei Fünftel der Fälle erfolgte keine Nachbetreuung der Werkstätte. Die übrigen Personen wurden durch Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes und durch eigene Integrationsfachkräfte nachbetreut (vgl. ebd., S. 151).

Als positives Faktum wurde das Vorhandensein eines Konzeptes zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt konstatiert. Bei 62 Prozent der Werkstätten war ein Übergangskonzept vorhanden bzw. befand sich in Erarbeitung. Als dominierende Konzepte und Handlungsformen wurden vor allem Maßnahmen genannt wie berufliche Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsbereich, Akquisitionsbemühungen, Betriebspraktika, ausgelagerte Arbeitsgruppen und die Umsetzung von Modellprojekten. Weniger Umsetzung fanden Konzepte wie individuelle Förderpläne mit explizitem Ziel des Übergangs, ausgelagerte Arbeitstrainings, ausgelagerte (Einzel-)Arbeitsplätze/ Außenarbeitsplätze, Integrationsprojekte oder die Werkstätte selbst als ArbeitgeberIn (vgl. ebd., S. 155-161).

Die Frage nach den internen und externen AkteurInnen zur Unterstützung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt brachte das Ergebnis, dass nur eine Minderheit der Werkstätten, nämlich etwa knapp ein Viertel, auf ein gesondertes Integrationspersonal zurückgreifen konnte. Auch hinsichtlich der Qualifizierung des eigenen Werkstättenpersonals schien trotz Bemühungen ein Defizit zu bestehen (vgl. ebd., 162f). Eine weitere erwähnte Stoßkraft für den Übergang liegt in der Initiative der Beschäftigten der Werkstätte selbst. Neben motivierenden Aspekten, wie einer besseren Entlohnung und einer besseren sozialen Stellung, die mit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einhergehen, bestehen seitens der behinderten Menschen auch Ängste im Zusammenhang mit dem Übertritt in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis. Hier sind Maßnahmen zu setzen, die zur Verringerung der Bedenken der Beschäftigten beitragen (vgl. ebd., 163f).

Neben einrichtungsinternen Maßnahmen würden nach Forschungsergebnissen aber auch externe Initiativen und Kooperationen eine Rolle bei der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt spielen. So wurde nahezu jeder dritte Übergang in Kooperation mit externen Projekten/Diensten, überwiegend waren dies Integrationsfachdienste[15], durchgeführt. Weiters gaben 55 Prozent der Werkstätten an, auf ein oder mehrere Projekte oder externe Dienste bei den Integrationsmaßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgegriffen zu haben (vgl. ebd., S. 165).

Die aktive Förderung des Übergangs durch die Werkstätten ist aber vielfach noch enttäuschend. In vielen Werkstätten fehlen noch entsprechende Handlungskonzepte und es mangelt an einer zielgerichteten individuellen Förderung. Die Zusammenarbeit der Werkstätten mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und den Integrationsbetrieben sollte daher verstärkt ins Auge gefasst werden. Der Ausbau von ausgelagerten beruflichen Bildungsmaßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Integrationsfachdienste als eine Art Brückenfunktion wären mögliche Lösungsansätze (vgl. Bieker 2005, S. 330).

Eine weitere Studie die im Bereich der Werkstätten in Deutschland umgesetzt wurde, umfasste die Untersuchung der beruflichen Lebensverläufe und Entwicklungen von behinderten Personen, die aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt haben. Durchgeführt wurde diese im Rahmen der Dissertation von Ilka Spiess, in den Jahren 1999 - 2000 in der Region Niedersachsen Nordwest. Von den 84 Werkstattbeschäftigten, davon waren 68 Männer und 16 Frauen, die eine der acht festgelegten Werkstätten seit dem Jahr 1990 verlassen hatten, erklärten sich 36 bereit ein offenes Leitfadeninterview zu führen. In den Interviews wurden die Personen im Hinblick auf ihre Lebens- und Berufsperspektiven nach der Tätigkeit in der Werkstatt befragt. Die subjektive Sichtweise der befragten Personen stand dabei im Mittelpunkt (vgl. Spiess/Struve 2001, S. 69-72). "Die qualitative Studie enthält eine differenzierte Darstellung des Zustandekommens der beruflichen Integration, der Arbeitsbedingungen, des Verhältnisses zu KollegInnen und Vorgesetzten, der Kündigungen sowie der Entwicklung des Hilfebedarfs und der Lebenssituation" (Doose 2007, S. 196).

Ziel der Studie war es mit Hilfe der Befragungsergebnisse das Problem zu untersuchen, wie notwendige Bedingungen geschaffen werden könnten, um einer größeren Anzahl von Werkstattbeschäftigten den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen und diese Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten (vgl. Spiess/Struve 2001, S. 77). Die Erkenntnisse ergaben, dass für eine erfolgreiche und langfristige Beschäftigung die Begleitung der betreffenden Person entscheidend ist, welche die komplexe Lebenswelt des Menschen mit Behinderung erfassen muss, um effektive Unterstützungsangebote anbieten zu können. Zudem müssen die Sichtweisen und Ängste der ArbeitgeberInnen und KollegInnen berücksichtigt werden, um realistische Planungen erstellen zu können (vgl. ebd.). "Koordination und Kooperation der Arbeit aller Beteiligten ist die entscheidende Variable, denn die Qualität dieser Beziehungen bestimmt den Erfolg des Integrationsprozesses" (Spiess/Struve 2001, S. 77).

In einer seit Anfang der neunziger Jahre durchgeführte Studie in hessischen Werkstätten für behinderte Menschen wurde systematisch mit der Unterstützung spezieller Fachkräfte für berufliche Integration[16] eine Vermittlung der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrieben. Die Untersuchung wurde auf Grundlage des "Hessischen Konzeptionspapier zur Schaffung und Finanzierung von Arbeits-, Ausbildungs- und Beschäftigungsplätzen außerhalb von Werkstätten für Behinderte" ausgearbeitet (vgl. Doose 2005a, S. 3).

Die Ergebnisse der Verbleibsstudie zeigten, dass deutlich über die Hälfte der 400 vermittelten Werkstattbeschäftigten im Zeitraum von 1990 bis 2003 auch unter schwierigen ökonomischen Bedingungen dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. 295 der vermittelten Personen wurden dabei von Fachkräften für berufliche Integration unterstützt, davon wurden 216 Werkstattbeschäftigte auf einem Arbeitsplatz und 79 Personen aus Ausbildungsplatz untergebracht (vgl. ebd., S. 3 & S. 11). Aus diesen Zahlen ausgeschlossen sind die zahlreichen Vermittlungen in ausgelagerte Werkstättenplätze.

Die Analyse der betrieblichen Arbeitssituation der bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnisse zeigt, dass der überwiegende Teil der vermittelten ArbeitnehmerInnen gut in das Arbeitsleben integriert worden ist und dass auch Verselbständigungen in anderen Lebensbereichen erreicht werden konnten (vgl. ebd., S. 11).



[14] Es wurde die Meinung vertreten, dass Menschen mit schwerer (geistiger) Behinderung auf eine rein pflegerisch orientierte Versorgung und therapeutische Praxis angewiesen sind, bei der heilpädagogische Bereuungs- und Förderaspekte völlig außer Acht gelassen werden.

[15] Sammelbegriff für Dienste, die in der Regel im Rahmen von Modellversuchen seit Beginn der 1990er Jahre entstanden sind und auf die berufliche Integration von vornehmlich Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt (vgl. ISB 2002, S. 177).

[16] Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) sind IntegrationsberaterInnen, die in einer Werkstätte für behinderte Menschen angestellt sind und den Übergang der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen sollen (vgl. Doose 2005a, S. 3).

5. Entwicklungen und Konzepte für die berufliche und soziale Rehabilitation behinderter Menschen

In einer Gesellschaft in der die Beschäftigung eine wichtige Bedeutung im Hinblick auf die Existenzsicherung, die soziale Sicherheit und die persönliche Identität der Menschen hat, sind vor allem jene Personen von Ausgrenzung bedroht, denen der Zugang zur Erwerbsarbeit verwehrt oder nur schwer ermöglicht wird. Dies betrifft in besonderem Ausmaß Menschen mit Behinderung. Neben den unbefriedigten Grundbedürfnissen, die mit den fehlenden beruflichen und somit auch sozialen Teilhabemöglichkeiten einhergehen, kann als weitere Konsequenz der Verlust von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten und die Entwertung der vorhandenen Fähigkeiten festgestellt werden (vgl. Leichsenring/Strümpel 1997, S. 3).

Die Schaffung von sozialpolitischen Fördermaßnahmen in Form von Sonder- und Spezialeinrichtungen wie beispielsweise den Beschäftigungstherapiewerkstätten bzw. spezifischen Schutzmechanismen, sollte diesen Entwicklungstendenzen vorbeugen. Als Folge dieser Aktionen traten jedoch Ausgrenzungstendenzen und Stigmatisierungen auch im Kontext sozialer Beziehungen in den Vordergrund (vgl. ebd.).

Aus diesem Grund wurde es zum Ziel der modernen Sozialpolitik der Segregation behinderter Menschen entgegen zu wirken und Normalisierung in allen Lebensfeldern, vor allem aber im Bereich der Arbeit zu erzielen. Wichtige Maßnahmen dabei waren vor allem die Schaffung neuer gesetzlicher Bestimmungen, kompatible Modelle im Bereich der integrativen Ausbildungsmöglichkeiten, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen und innovative Beschäftigungsoffensiven (vgl. ebd., S. 4f).

Einer der bedeutendsten Impulse für die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen ist jedoch im amerikanischen Ansatz des "Supported Employment" zu sehen, der maßgeblich zu einem Umbruchdenken und -handeln im Bereich der Integration und Rehabilitation behinderter Menschen beigetragen hat und in vielen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt wird (vgl. Hinz/Boban 2001, S.29f).

5.1 Supported Employment - Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung

5.1.1 Entwicklung und Geschichte von Unterstützter Beschäftigung

Supported Employment, oder ins Deutsche übersetzt mit "Unterstützte Beschäftigung", ist ein Ansatz, der in den 1970ern und 1980ern in den USA und Kanada entstand (vgl. BAG UB 2007, S. 11) und nach einer Reihe von erfolgreichen Modellprojekten im Jahr 1984 die erste gesetzliche Verankerung fand (vgl. Doose 2007, S. 160).

In den Jahren 1985/86 wurde mit dem so genannten "System Change Grant" eine Initiative ins Leben gerufen, die das System der beruflichen Rehabilitation in einzelnen USBundesstaaten verändern sollte. Ziel war es, das System der gesonderten oder geschützten Werkstätten in unterstützte Arbeitsplätze im Gemeinwesen umzugestalten (vgl. Doose 2007, S. 160). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Menschen mit Behinderung nach dem traditionellen Rehabilitationsparadigma "erst trainieren, dann platzieren" in geschützten Einrichtungen wie Tagesförderstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen auf das Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und kamen erst nach Absolvierung eines Arbeitstrainings oder einer beruflichen Ausbildung für eine integrative Arbeitsstelle in Frage. Diese Vorgehensweisen brachten jedoch nur geringe Erfolge bei der beruflichen Integration behinderter Menschen. Aus diesem Grund wurde mit dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung die gegenteilige Initiative verfolgt, nämlich die behinderten Menschen zunächst an innerbetriebliche Arbeitsplatz zu vermitteln, um danach die konkreten Arbeitsinhalte mittels angemessener, individueller Unterstützung zu trainieren. Das neue Paradigma "erst platzieren, dann trainieren" betont somit vor allem die Prinzipien von Inklusion und Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. BAG UB 2007, S. 11f).

Im Jahr 1988 wurde die Association of Persons in Supported Employment (APSE) als Dachverband in den USA gegründet, der bis heute ein wichtiges Austauschforum für die Entwicklung von Supported Employment darstellt (vgl. Doose 2007, S. 160).

In den darauf folgenden Jahren hat sich das Konzept vor allem in den englischsprachigen Ländern verbreitet wie beispielsweise in Kanada, Großbritannien, Irland, Neuseeland und Australien. Bis heute hat sich Unterstützte Beschäftigung in vielen weiteren Ländern etabliert und es wurde die World Association of Supported Employment (WASE) ins Leben gerufen (vgl. Doose 1997).

In Europa gab es die ersten Vorläufer von Unterstützter Beschäftigung in den 1980er Jahren. Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es europaweit eine ausgedehnte Verbreitung des Konzeptes (vgl. Doose 2007, S. 166). Die Expansion von Supported Employment verlief in Europa bis auf einige Ausnahmen von West nach Ost und findet sich mittlerweile, zumindest mit ersten Projekten in Irland, Frankreich, Belgien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich (England & Wales, Schottland und Nordirland), den Niederlanden, Deutschland, Norwegen, Portugal, Spanien, Norditalien, Österreich, Schweden, Finnland, Island, Zypern, Griechenland, Malta, Estland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowenien, der Slowakei und der Tschechischen Republik (vgl. Doose 2007, S. 166).

Auf europäischer Ebene wurde daher im Jahr 1993 die Vernetzungsorganisation "European Union of Supported Employment" (EUSE) gegründet, mit dem Ziel die Entwicklung der Unterstützten Beschäftigung in Europa zu erleichtern. Darüber hinaus bietet die EUSE eine Plattform für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen Organisationen auf internationaler Ebene (vgl. BAG UB 2007, S.6).

5.1.2 Philosophie von Unterstützter Beschäftigung

Die Grundannahme von Supported Employment beschreibt Arbeit als einen bedeutenden Bestandteil des menschlichen Lebens, die auch den sozialen Status wesentlich beeinflusst (vgl. Doose 1997). "Ausgehend vom Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ist Unterstützte Beschäftigung (Supported Employment) ein wertegeleiteter methodischer Ansatz zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Er umfasst die notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten, damit Menschen mit und ohne Behinderung unabhängig von Art und Schwere der Behinderung gemeinsam in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten und lernen können" (Doose 2007, S. 114).

Unterstützte Beschäftigung ist demnach bezahlte Arbeit in einer integrierten Arbeitsumgebung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist speziell für Menschen mit Behinderung gedacht, die bisher als nicht vermittlungsfähig galten bzw. die eine langfristige Unterstützung für eine erfolgreiche Arbeitsbeschäftigung benötigen (vgl. Doose 1997). Die Unterstützung auf dem Arbeitsplatz kann dabei dauerhaft, zeitweise oder auch nur anfänglich zur Verfügung gestellt werden (vgl. Doose 2007, S. 114).

Nach der historischen Betrachtung der European Union of Supported Employment wurde Unterstützte Beschäftigung "als ‚integrierte Beschäftigung im Gemeinwesen' definiert in denen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, Seite an Seite mit Menschen ohne Behinderung zu arbeiten, während sie individualisierte Unterstützung bekommen, um einen langfristigen Erfolg zu erzielen" (BAG UB 2007, S. 13).

Gegenwärtig fasst die European Union of Supported Employment die Zielgruppen weiter und definiert Unterstützte Beschäftigung als "das Unterstützen von Menschen mit Behinderung oder von anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes" (ebd.). Dabei werden im Besonderen die Bedürfnisse der Individuen und deren berufliche Wünsche und Neigungen berücksichtigt und respektiert (vgl. BAG UB 2007, S. 13).

Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist nicht nur die Vermittlung eines Arbeitsplatzes in einer integrierenden Umgebung sondern vor allem die soziale Integration. Das Konzept soll daher nicht eine neue Form geschützter Arbeit darstellen, sondern Unterstützungsstrukturen bereitstellen, die den individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen gerecht werden. Dabei bedeutend ist die Distanzierung von der Defizitorientierung bei der Betrachtung von Menschen mit Behinderung, um die vorhandenen Fähigkeiten der betreffenden Personen zu entdecken, zu fokussieren und zu stärken. Darauf aufbauend sollen individuelle Arbeitsmöglichkeiten gefunden werden, bei denen die betreffenden Menschen ihre Entwicklungs- und Erfahrungsmöglichkeiten ausbauen können (vgl. Doose 1997).

Nach Doose basiert Unterstützte Beschäftigung auf folgenden Werten und Prinzipien:

"Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten

Inklusion, Teilhabe am (Arbeits-)Leben

Individuelle, betriebs- und wohnortnahe Unterstützung

Chancengleichheit, Schutz vor Diskriminierung

Orientierung an Fähigkeiten und Lebensqualität" (Doose 2007, S. 114).

5.1.3 Zielgruppen von Unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung wurde zunächst für Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung oder Menschen mit einer Lernbehinderung entwickelt. Doch die Erfahrungen aus Supported Employment Projekten zeigen, dass die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe individueller Unterstützung nicht auf eine Zielgruppe beschränkt ist. Als Personengruppen, bei denen Unterstützte Beschäftigung bisher erfolgreich umgesetzt wurde, werden Menschen mit Down Syndrom, Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, Menschen mit Autismus, Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und in modifizierter Form Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen genannt (vgl. Hinz/Boban 2001, S. 30; vgl. Doose 2007, S. 118).

Als bedeutende Zielsetzung von Supported Employment wurde aber auch die Förderung von Menschen mit schwerer Behinderung gesehen, was in einigen Projekten auch erfolgreich verwirklicht werden konnte. Doch der damit verbundene, beträchtliche Aufwand und die langsamen Erfolge bei dieser Gruppe von behinderten Menschen, zeigen eine Diskrepanz zwischen dem was mit Unterstützter Beschäftigung erreicht werden kann und dem was faktisch umgesetzt wird. Denn in der Praxis sind es vielmehr Menschen mit einer Lernbehinderung, einer leichten geistigen Behinderung oder einer psychischen Behinderung die bis dato am meisten vom Konzept der Unterstützten Beschäftigung profitierten (vgl. Doose 1997).

5.1.4 Integrative Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen -Organisationsformen von Unterstützter Beschäftigung

Tätig werden, können behinderte Menschen nach dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung auf verschiedenste Arten, wie die unterschiedlichen Organisationsformen in den USA zeigen.

Als Arbeitsmöglichkeiten nach dem Prinzip des Supported Employments werden unter anderem Unterstützte Einzelarbeitsplätze angeboten, wo die betreffenden Personen in regulären Betrieben beschäftigt sind und von einem/einer ArbeitsassistentIn oder KollegInnen je nach Bedarf Unterstützung bekommen. Diese Arbeitsplätze sind im Bezug auf die Integration im Betrieb und die Lohnhöhe dem Grundgedanken von Supported Employment am nächsten und erzielen die besten Ergebnisse (vgl. Doose 2007, S. 163; vgl. Doose 1997).

Darüber hinaus gibt es für behinderte ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit in mobilen Dienstleistungsgruppen zu arbeiten, in denen regional verschiedenste Dienstleitungen voneiner Gruppe von Menschen mit Behinderung angeboten werden, wie beispielsweiseGartenarbeiten oder Reinigungsarbeiten. Um dem Konzept der UnterstütztenBeschäftigung zu entsprechen, bestehen diese Gruppen aus maximal acht Personen (vgl.ebd.).

Eine weitere Form der Beschäftigung stellen Enklaven in regulären Betrieben dar. In unterstützten Gruppen können die behinderten Menschen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes berufstätig sein. Diese Form der Unterstützten Beschäftigung entspricht den Außenarbeitsplätzen, wie sie beispielsweise in einigen Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland angeboten werden. Dabei wird zwischen Gruppenarbeitsplätzen, in denen bis zu acht Personen im selben Raum arbeiten und einem Arbeitscluster, bei dem verschiedene Menschen mit Behinderung in einem Betrieb, jedoch in unterschiedlichen Abteilungen arbeiten, differenziert. Arbeitscluster haben jedoch im Hinblick auf die tatsächliche Integration mehr Potential als Gruppenarbeitsplätze (vgl. Doose 2007, S. 164; vgl. Doose 1997).

Die Organisationsform der Unterstützten Selbständigkeit bietet behinderten Menschen die Möglichkeit mit Hilfe einer Assistenz als selbständige UnternehmerInnen zu agieren. Durch diese Form der Unterstützten Beschäftigung haben sich bereits Menschen mit Lernschwierigkeiten selbstständig gemacht (vgl. Doose 2007, S. 164).

Als letzte Möglichkeit des beruflichen Agierens im Sinne von Supported Employment können kleinere Integrationsbetriebe genannt werden, die von Menschen mit und ohne Behinderung gegründet werden und die ihre Produkte selbst vermarkten (vgl. Doose 2007, S. 164; vgl. Doose 1997).

5.1.5 Phasen der Unterstützten Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung geht von dem Grundgedanken aus, dass zunächst Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung gesucht werden, die deren individuellen Fähigkeiten entsprechen und die Personen erst danach mittels angemessener Unterstützung qualifiziert werden. Unterstützte Beschäftigung ist ein methodischer Ansatz, der in einem Phasenprozess verläuft (vgl. Doose 2007, S. 119).

Idealtypisch erfolgt der Prozess der Unterstützten Beschäftigung nach Doose (2007) in folgenden 6 Phasen:

  1. "Erstinformation und Beauftragung

  2. Individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines beruflichen Profils

  3. Individuelle Arbeitsplatzakquisition und Arbeitsplatzentwicklung -Unterstützung der Suche eines Arbeitsplatzes

  4. Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzanalyse und Arbeitsplatzanpassung

  5. Job Coaching - Unterstützung der Einarbeitung, der betrieblichen Integration und ggf. der Qualifizierung am Arbeitsplatz

  6. Nachgehende Integrationsbegleitung, ggf. Krisenintervention und Arbeitsassistenz" (ebd. S. 119).

Zu Beginn des Prozesses der Unterstützten Beschäftigung steht die Erstinformation der arbeitssuchenden Person im Vordergrund. Ziel ist es dem behinderten Menschen angemessene und leicht verständliche Informationen über das Dienstleistungsangebot des/der Anbieters/Anbieterin, den Ablauf der beruflichen Integration und die bisherigen Ergebnisse zu präsentieren. Darüber hinaus geht es darum herauszufinden, welche Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse die betreffende Person hat und welche Motivation hinter dem Wunsch einer Beschäftigung steht (vgl. Doose 2007, S. 120f). Mittels einer Fülle vermittelter Informationen und gesammelter Erfahrungen soll der/die Arbeitssuchende eine fundierte Entscheidung treffen können (BAG UB 2007, S. 16).

In der zweiten Phase des Prozessverlaufes geht es um die Durchführung einer individuellen Berufsplanung und die Erstellung eines persönlichen beruflichen Profils oder Fähigkeitsprofils, bei dem die Fertigkeiten, Interessen, Bedürfnisse, Visionen, Stärken und Schwächen des behinderten Menschen sorgfältig analysiert werden, um für den weiteren Prozess eine angemessene Unterstützung bereit zu stellen. Ziel ist es mit Hilfe der individuellen Berufsplanung ein persönliches berufliches Profil zu erstellen, das alle relevanten Aspekte für die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz beinhaltet. Dabei ist es wichtig, dass es sich um einen dynamischen Prozess handelt, indem sich die unterstützende und die arbeitssuchende Person gegenseitig kennen lernen und gemeinsam interagieren (vgl. Doose 2007, S. 121; vgl. BAG UB 2007, S. 16). Das persönliche berufliche Profil bildet die Basis für die Entwicklung eines Integrationsplans, durch den die Möglichkeiten des behinderten Menschen Schritt für Schritt erkundet und umgesetzt werden, um die Visionen wahr werden zu lassen (vgl. Doose 2007, S. 122). "Die Maßnahmen in dieser Phase müssen themenbezogen, personenzentriert und Teil eines vereinbarten Aktionsplanes sein, mit dem der Arbeitsuchende letztendlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden soll" (BAG UB 2007, S. 16).

Als Maßnahmen für die Erstellung des persönlichen beruflichen Profils können vielfältige Verfahren angewendet werden, wie beispielsweise ausführliche Gespräche und die Anwendung standardisierter diagnostischer Verfahren oder Profilverfahren[17] (vgl. Doose 2007, S. 123).

Für die individuelle Berufsplanung hat es sich überdies als sinnvoll erwiesen einen großen Kreis an UnterstützerInnen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld in den Prozess mit einzubeziehen. Als UnterstützerInnen können beispielsweise Partner, Familienangehörige, WohnbetreuerInnen, gesetzliche BeraterInnen, WerkstattgruppenleiterInnen oder LehrerInnen identifiziert werden. Um möglichst viele Personen in den Berufsplanungsprozess zu integrieren, haben sich vor allem die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung[18] und die Bildung eines Unterstützungskreises bewährt (vgl. Doose 2007, S. 124).

Die dritte Phase des Prozesses der Unterstützten Beschäftigung umfasst die individuelle Arbeitsplatzakquisition und Arbeitsplatzentwicklung. Die Suche nach einem passenden Arbeitsplatz erfolgt durch den/die AnbieterIn der Unterstützten Beschäftigung und ist häufig mit Erschwernissen verbunden. Aus diesem Grund müssen vielfältige Maßnahmen herangezogen werden, um einen Arbeitsplatz zu finden, der die Bedürfnisse aller Beteiligten befriedigt. Als mögliche Methoden für die Arbeitsplatzfindung können die Erstellung einer Bewerbungsmappe, die Beantwortung von Stellenangeboten, das Versenden von Initiativbewerbungen, die telefonische Kontaktaufnahme mit den ArbeitgeberInnen, der Aufbau von ArbeitgeberInnenkontakten, Schnupperpraktika, die Ausdehnung von ArbeitgeberInnenkontakten bzw. die Schaffung und Gestaltung von passenden Arbeitsplätzen durch den/die AnbieterIn der Unterstützten Beschäftigung, genannt werden (vgl. BAG UB 2007, S. 17).

Da jedoch vielfach noch Hemmungen und geringe Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung seitens der ArbeitgeberInnen vorhanden sind, ist ein weiterer wichtiger Handlungsaspekt darin zu sehen, zielgerichtete Beratungen, Aufklärungen und Hilfen in den Betrieben bereitzustellen, um die Einstellungen gegenüber behinderten Menschen zu ändern (vgl. Doose 2007, S. 131f).

In einem weiteren Schritt des Integrationsprozesses im Sinne der Unterstützten Beschäftigung werden eine sorgfältige Analyse des Arbeitsverhältnisses und eine erste Arbeitsplatzanalyse vorgenommen. Primäres Ziel ist es, den Betrieb, die Vorgesetzten und die ArbeitskollegInnen sowie den zukünftigen Arbeitsplatz kennen zu lernen, um mögliche fehlende Kompetenzen und den Unterstützungs- und Qualifizierungsbedarf zu identifizieren. Darüber hinaus werden die ArbeitgeberInnen bei der Beantragung von finanziellen Fördermitteln, wie Lohnkostenzuschüssen oder Investitionsbeihilfen zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes oder zur behindertengerechten Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes unterstützt (vgl. Doose 2007, S. 136).

Die Arbeitsplatzanalyse kann sowohl auf der Ebene des Betriebes, des Arbeitsplatzes als auch auf der Ebene der Tätigkeiten erfolgen. Zweck der Analyse des Arbeitsplatzes ist es einzuschätzen, ob der Arbeitsplatz für die zu integrierende Person passend ist bzw. ob Maßnahmen für dessen Anpassung notwendig sind. Auf diese Weise können wichtige Themen, die die Basis für eine erfolgreiche Beschäftigung bieten, bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses thematisiert werden (vgl. Doose 2007, S.139).

Wurde ein entsprechender Arbeitsplatz gefunden, wird die betreffende Person in der nächsten Phase der Unterstützten Beschäftigung durch eine mehr oder minder intensive Begleitung direkt am Arbeitsplatz qualifiziert. Dieser Prozess wird in der Unterstützten Beschäftigung auch Job Coaching genannt (vgl. Doose 2007, S. 140). Job Coaching "ist ein interaktiver Prozess der persönlichen Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Steigerung des beruflichen Erfolgs und umfasst berufliche und private Inhalte" (ebd., S. 142).

Job Coaching ist in der Regel zeitlich beschränkt und verringert sich häufig nach einer intensiveren Phase der Hilfestellung und Betreuung in der Einarbeitungsphase. Normalerweise ist die Unterstützungsphase abgeschlossen, wenn die betreffende Person in den Betrieb integriert ist, sich das Arbeitsverhältnis stabilisiert hat und die Arbeit selbständig durchgeführt werden kann. Eine Nachbetreuung bzw. eine wiederholte Unterstützungsphase wird sowohl dem Unternehmen als auch der integrierten Person zugesprochen, um ein beständiges Arbeitsverhältnis zu gewährleisten (vgl. ebd., S. 151).

Als letzte Phase der Unterstützten Beschäftigung kann daher die Nachsorge bzw. längerfristige Integrationsbegleitung genannt werden, die in sehr unterschiedlicher Intensität auftritt und von einer geringen Unterstützung bzw. einer gelegentlichen Krisenintervention bis hin zu einer dauerhaften Unterstützung und längerfristigen Arbeitsassistenz reichen kann. Um ein möglichst beständiges Arbeitsverhältnis zu garantieren, ist es wichtig, dass die AnbieterInnen der Unterstützten Beschäftigung mit den Betrieben in Kontakt bleiben. Dabei wird die Häufigkeit der Kontakte gemeinsam festgelegt. Zweck der Nachsorge ist es, bei eventuell auftretenden Krisen frühzeitig einzugreifen und die notwendige Unterstützung bereit zu stellen (vgl. Doose 2007, S. 152f).

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung kann zusammenfassend als eine erfolgreiche Alternative zur Tätigkeit in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte gesehen werden, da es neue Perspektiven für die berufliche Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet. Doose (1997) sieht in der Unterstützten Beschäftigung mehr als eine neue Rehabilitationsmaßnahme. "Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen als Ziel, die Fähigkeiten und Wünsche eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung" (Doose 1997).

"Unterstützte Beschäftigung ist im Prinzip nichts anderes, als die Fähigkeiten und Stärken eines Menschen und die Anforderungen eines ganz bestimmten Arbeitsplatzes in einem Betrieb von beiden Seiten aneinander anzupassen und steht damit zwischen den Qualifizierungsprozessen des allgemeinen Arbeitsmarkt und den Leistungsanforderungen in einer Werkstatt für Behinderte" (Thielicke 1999, S. 31).

5.2 Unterstützte Beschäftigung in Österreich - Arbeitsassistenz für Menschen mit Beeinträchtigung

Der Vorwurf, dass die bislang dominierenden Beschäftigungstherapiewerkstätten von der Idee der Segregation geprägt sind und wenig zur Integration behinderter Menschen beitragen, hat auch in Österreich zur Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung geführt (vgl. Badelt 1992, S. 81). Unterstützte Beschäftigung findet sich in Österreich vorwiegend unter dem Begriff der Arbeitsassistenz, der den geltenden Oberbegriff für alle Maßnahmen, die nach dem Konzept des Supported Emloyment umgesetzt werden, bildet. Arbeitsassistenz ist ein bundesweites Dienstleistungsangebot zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben, das als Pilotprojekt erstmals im Jahr 1992 für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung im Institut zur beruflichen Integration (ibi) in Niederösterreich und bei pro mente Oberösterreich gestartet wurde. Durch eine begleitende Evaluationsstudie, die am Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung der Universität Linz durchgeführt wurde, konnten im Endbericht die außerordentlichen Erfolge der Arbeitsassistenz aufgezeigt werden. Arbeitsassistenz ist im österreichischen Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verankert und unterliegt seit 1.1.2003 den Richtlinien zur Förderung begleitender Hilfen. Sie dient der Beratung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung, zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Das Angebot der Arbeitsassistenz steht sowohl den ArbeitnehmerInnen als auch den Betrieben, welche eine Bereitschaft zur Einstellung behinderter Menschen zeigen bzw. diese bereits beschäftigen, zur Verfügung (vgl. dabeiaustria 2008, S. 2f).

Unabhängig von diesen Entwicklungen beschäftigte sich das Institut für Sozialdienste in Vorarlberg (IfS) schon seit Beginn der achtziger Jahre mit der beruflichen und sozialen Rehabilitation bzw. Integration körperlich, geistig und mehrfach behinderter Menschen nach den Prinzipien des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung (vgl. Badelt 1992, S. 83). Die ersten Einrichtungen für Arbeitsassistenz in Österreich waren neben dem Institut für soziale Dienste (IfS)-Vorarlberg, die Lebenshilfe Ennstal (damals Liezen) in der Steiermark und der Verein Bungis im Burgenland (vgl. Koenig 2005).

Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 wurde das Angebot der Arbeitsassistenz schrittweise ausgebaut und für Personen mit anderen Behinderungsarten erweitert (vgl. Koenig 2005). Mit dem Inkrafttreten der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung, der sogenannten Behindertenmilliarde im Jahr 2001 wurde das Angebot der Arbeitsassistenz auch eine wirksame Methode zur Integration von jugendlichen Menschen mit Behinderung (vgl. BMSG 2003, S. 129).

"Der Aufgabenbereich der Arbeitsassistenz umfasst die individuelle Begleitung und/oder Beratung von Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen mit dem Ziel der Arbeitsplatzfindung und Sicherung, die Prävention am Arbeitsplatz sowie die Sensibilisierung von Unternehmen und Öffentlichkeitsarbeit. Die Arbeitsassistenz ist ebenso Anlauf- und Erstkontaktstelle im Rahmen von Abklärungsfragen und unterstützt die berufliche Perspektivenentwicklung. Dabei handelt die Arbeitsassistenz stets nach dem Prinzip ‚Soviel Unterstützung wie notwendig und soviel Selbständigkeit wie möglich'" (dabei-austria 2008, S. 5).

Die übergeordnete Organisation für Unterstützte Beschäftigung in Österreich ist der Dachverband Berufliche Integration (dabei)-Österreich. Dieser Verein mit Sitz in Wien stellt eine bundesweite Interessensvertretung aller Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Beeinträchtigung anbieten und durchführen, dar. Gegründet wurde die Organisation im Jahr 2002 unter dem Namen "Dachverband Arbeitsassistenz Österreich" und hatte zum Ziel, eine Vernetzungsstruktur für alle AnbieterInnen von Unterstützter Beschäftigung zu schaffen. Der Dachverband etablierte sich im Laufe der Jahre zu einer Informations- und Kommunikationsplattform bzw. Servicestelle für Mitglieder und KooperationspartnerInnen, sowie als Sprachrohr und Interessensvertretung gegenüber finanziellen FördergeberInnen. Im März 2006 wurde aus dem "Dachverband Arbeitsassistenz Österreich" der "Dachverband Berufliche Integration - Austria" (vgl. dabei-austria, online; vgl. dabei-austria 2007, S. 1).

Heute zählt der Dachverband österreichweit 47 Mitgliedsorganisationen, die folgende Angebote zur beruflichen Integration umfassen (vgl. dabei-austria, online):

  • Arbeitsassistenz: Arbeitsassistenz bietet behinderten Menschen individuelle Unterstützung und Begleitung bei der Arbeitssuche und der Aufnahme eines Dienstverhältnisses sowie eine Hilfe bei der Erhaltung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (vgl. BMASK 2008, S. 171; vgl. dabei-austria 2008, S. 3).

  • Berufsausbildungsassistenz: Die Berufsausbildungsassistenz begleitet den Prozess der integrativen Berufsausbildung und dient der Unterstützung von Jugendlichen mit Beeinträchtigung bei der Erlangung und Verwirklichung einer maßgeschneiderten Berufsausbildung. Diese kann entweder in Form einer Lehrlingsausbildung mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeit oder einer Teilqualifizierung, bei der nur bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernt werden, erfolgen (vgl. BMASK 2008, S. 171; vgl. dabei-austria, online).

  • Clearing: Clearing ist ein Angebot für Jugendliche mit Beeinträchtigung im Alter zwischen 13 und 24 Jahren und dient dazu den bestmöglichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und die Zielgruppe an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen (vgl. BMASK 2008, S. 171; vgl. dabei-austria, online).

  • JobCoaching: JobCoaching zielt auf eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ab. Die zentralen Aufgaben des JobCoaching werden in der Beratung und Information der behinderten Menschen, des sozialen Umfeldes der betreffenden Personen und der DienstgeberInnen gesehen. Darüber hinaus besteht ein weiterer Auftrag in der unmittelbaren Begleitung des behinderten Menschen auf dem Arbeitsplatz. Auf diese Weise werden die Betriebe entlastet und die MitarbeiterInnen mit Behinderung sowie deren KollegInnen unterstützt (vgl. dabei-austria, online).

  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA): Durch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird Menschen mit Behinderung eine bedarfsgerechte Unterstützung direkt am Arbeitsplatz geboten, damit die Teilhabe am Berufleben sowohl quantitativ als auch qualitativ gesteigert wird. Sie umfasst Leistungsangebote, wie Mobilitätshilfe/Mobilitätstraining, die Unterstützung manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit und sonstige erforderliche Unterstützungen, wie beispielsweise die Hilfe beim Mittagessen, Unterstützung beim Toilettengang, usw. (vgl. dabei-austria, online).

Diese Maßnahmen, die nach den Prinzipien der Unterstützten Beschäftigung ausgerichtet sind, haben zum Ziel Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt zu integrieren. Mit der Verbreitung dieser Maßnahmen ist es gelungen erste Erfolge in Bezug auf die Teilhabe im Lebensbereich Arbeit für alle Personen mit Behinderung zu erzielen. Vor allem aber soll das Konzept jenen Personen, die bislang in Beschäftigungstherapieeinrichtungen tätig waren, Chancen eröffnen, aus der segregierenden Arbeitsumgebung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.

5.3 Der Einfluss der Unterstützten Beschäftigung auf Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes

Unterstützte Beschäftigung lässt sich in der Behindertenpolitik nur dann etablieren, wenn ein Paradigmenwechsel stattfindet, der anstelle von Aussonderung, Fremdbestimmung, Ungleichheit und einer Defizitorientierung den Blick auf Integration, Normalisierung, Selbstbestimmung, Gleichheit und die Kompetenzen des/der Einzelnen richtet (vgl. Thielicke 1999, S. 30; vgl. Markowetz 2002, S. 146).

Doose sieht im Konzept der Unterstützten Beschäftigung mehr als eine Rehabilitationsmaßnahme. Er beschreibt Unterstützte Beschäftigung als eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Viele Modellprojekte weltweit zeigen, dass Unterstützte Beschäftigung das Potential hat, die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderung strukturell zu verändern. Durch das Konzept können neue Perspektiven für die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen erschlossen werden und erhebliche Verbesserungen in der Lebensqualität dieser Personen erzielt werden (vgl. Doose 1997).

Es ist festzustellen, dass seit dem Auftreten von Unterstützter Beschäftigung Anfang der 90er Jahre ein Infragestellen der geschützten Beschäftigungsformen in Europa einsetzte (vgl. Koenig 2007, S. 443). Dennoch sind aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage, dem damit verbundenen Ausbau des geschützten Arbeitsbereiches und den divergierenden Zielsetzungen und Grundausrichtungen der Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes die Chancen für eine berufliche und soziale Integration behinderter Menschen nach wie vor eher gering einzuschätzen (vgl. Koenig 2007, S. 444).

Es ist also an der Zeit umzudenken, dass die Lücke zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt und den Beschäftigungstherapiewerkstätten geschlossen werden kann. Denn "mit der Integration in das Arbeitsleben beginnt auch der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg in die soziale Integration" (Thielicke 1999, S. 32). Ein besonderer Auftrag wird dabei den Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes zukommen, die danach streben müssen, auch unter ihrem Dach Integrationsbemühungen verstärkt umzusetzen bzw. Vernetzungsstrukturen mit AnbieterInnen von Unterstützter Beschäftigung zu schaffen.

Eine weitreichende Verbreitung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung wird nur durch die Kooperation der Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes, der KostenträgerInnen für die berufliche Rehabilitation, der AnbieterInnen von Unterstützter Beschäftigung und der regulären Betrieben möglich sein. Darüber hinaus gilt es eine einheitliche rechtliche Bestimmung für Arbeitsassistenz in den betreffenden Gesetzen zu verankern, die einen flächendeckenden Ausbau des Systems der Unterstützten Beschäftigung forciert (vgl. Thielicke 1999, S. 32). Dabei berücksichtigt werden muss, dass Unterstützte Beschäftigung nicht als Ergänzung des bestehenden Systems der beruflichen Rehabilitation gesehen werden darf, sondern geschaffen wurde, um den aussondernden Strukturen entgegen zu wirken.

Die Entwicklung neuer Modellprojekte, die eine Umstrukturierung der Beschäftigungstherapiewerkstätten zu Anbietern/Anbieterinnen von Unterstützter Beschäftigung erreichen, wäre ein möglicher Lösungsansatz für die Verabschiedung der segregierenden Strukturen. In den USA wurde diese Idee in einigen Werkstätten bereits erfolgreich umgesetzt. Rund zwei Drittel der Werkstätten bieten dort als zusätzliches Angebot Unterstützte Beschäftigung an, 17 Prozent der AnbieterInnen konzentrieren sich ausschließlich auf Supported Employment und lediglich 11 Prozent der Einrichtungen sind reine Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. Doose 2007, S. 163).

Unterstützte Beschäftigung hat das Potential die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderung entscheidend zu verändern. Dafür ist es jedoch notwendig die Strukturen des gegenwärtigen Rehabilitationssystems und die Rehabilitationspolitik umzugestalten, so dass allen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gewährt wird, in einem integrativen Arbeitsverhältnis tätig zu werden.



[17] Als Beispiele für hilfreiche diagnostische Verfahren können IMBA (Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt) oder MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) genannt werden (vgl. Doose 2007, S. 123).

[18] "Persönliche Zukunftsplanung ist ein ganzheitlicher methodischer Ansatz, mit Menschen mit und ohne Behinderung über ihre Zukunft nachzudenken, sich Ziele zu setzen und diese konkret mit anderen umzusetzen" (Doose 2007, S. 124).

II. Empirischer Teil

Die in diesem Abschnitt dargestellten Daten wurden im Zuge einer am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien durchgeführten Studie zum Thema "Partizipationserfahrungen in der beruflichen Biographie von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung" gewonnen. Die gesamte Laufzeit des vom österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) geförderten Forschungsprojektes erstreckt sich über den Zeitraum von 01.02.2008 bis zum 31.01.2011 und steht unter der Leitung von Herrn Univ. Prof. Dr. Gottfried Biewer und Frau Dr. Helga Fasching.

Das Forschungsdefizit im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung in Österreich forderte die Durchführung mehrere Einzelprojekte zu diesem Themenbereich. Eines dieser Projekte beschäftigte sich mit der quantitativen Erhebung des Ersatzarbeitsmarktes und lieferte erste umfangreiche Erkenntnisse zu diesem überwiegenden Beschäftigungsbereich von Menschen mit (intellektueller) Beeinträchtigung. Ein Großteil der gewonnen Daten wird im Folgenden detailliert dargestellt und wird überdies der Beantwortung der Fragestellung dieser Arbeit dienen.

Der erste Abschnitt des empirischen Teils (Kapitel 6.) beinhaltet die Darstellung der Forschungsfrage bzw. der Subfragen, die Erläuterung der Forschungsmethode und die genaue Beschreibung des Forschungsverlaufes.

Da zum Ist-Stand der Beschäftigungstherapieeinrichtungen in Österreich bisher nur wenige Daten existieren, werden bei der Präsentation der Ergebnisse (Kapitel 7.1 - 7.2) zunächst allgemeine Fakten, wie die Bezeichnungen der Einrichtungen, deren Finanzierung, deren Gründungsjahre, Angaben zum Werkstättenpersonal, den Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten, der Entlohnung der NutzerInnen, den Angeboten in den Einrichtungen, den Gebieten der Werkstättenstandorte und den Angeboten im Umfeld der Einrichtungen dargeboten sowie Zahlen und personenbezogene Daten zu den WerkstättennutzerInnen bzw. zu den Ein- und Austritten im Jahr 2008 präsentiert. Darüber hinaus werden Informationen über die Selbstvertretungs- und Mitsprachestrukturen bzw. die Ziel- und Hilfeplanungen, die in den Werkstätten ihre Umsetzung finden, gegeben.

Der zweite Abschnitt des Ergebnisteils (Kapitel 7.3) setzt sich mit den Maßnahmen zur beruflichen sowie sozialen Integration auseinander, die in den Werkstätten offeriert bzw. umgesetzt werden, um den NutzerInnen eine Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Der dritte Abschnitt (Kapitel 7.4) befasst sich mit den Übergängen aus den Werkstätten in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, ob Einrichtungen der Beschäftigungstherapie eine gute Basis für den Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen, oder ob diese eher als eine Einbahnstraße gesehen werden können.

6. Methode

6.1 Forschungsfrage

Die Forschungsfrage meiner Arbeit lautet:

Wie kann der Ist-Stand der Beschäftigungstherapieeinrichtungen in Österreich beschrieben werden und welche integrativen bzw. rehabilitativen Maßnahmen werden umgesetzt, um den BeschäftigungstherapienutzerInnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

Weiterführende Fragestellungen lauten:

  • Welche Bezeichnungen werden in Österreich für die Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes verwendet und welche Daten und Fakten können hinsichtlich deren Finanzierung, den Gründungsjahren, den Gebieten der Werkstättenstandorte, dem Werkstättenpersonal, den Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten, der Entlohnung der NutzerInnen, den unterschiedlichen Angeboten in den Werkstätten bzw. im näheren Umfeld der Einrichtungen gewonnen werden?

  • Wie viele NutzerInnen nahmen im Jahr 2008 bzw. nehmen zum Stichtag 01.06.2009 das Angebot eines Beschäftigungstherapieplatzes in Anspruch? Wie sieht die Verteilung der NutzerInnen hinsichtlich des Geschlechts, des Alters, der Behinderungsart bzw. der Staatsangehörigkeit aus?

  • Wie viele Eintritte bzw. Austritte fanden im Jahr 2008 in den Werkstätten statt? Woher kamen die Personen bzw. wohin gingen sie?

  • Werden Selbstvertretungs- und/oder Mitbestimmungsstrukturen innerhalb der Beschäftigungstherapieeinrichtungen angeboten bzw. umgesetzt?

  • Werden Ziel- und Hilfeplanungen in den Einrichtungen angeboten bzw. umgesetzt? Welche Bedeutung kommt diesen Maßnahmen im Hinblick auf die berufliche sowie die soziale Integration der behinderten Menschen zu?

  • Wie viele Übergänge haben in den letzten 5 Jahren aus Beschäftigungstherapieeinrichtungen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattgefunden? Um welche Personen handelt es sich, bzw. in welche Tätigkeitsbereiche wurden diese Menschen vermittelt? Sind diese Beschäftigungsverhältnisse nach wie vor aufrecht?

  • Können die Werkstätten für behinderte Menschen, unter der Berücksichtigung der Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und den konkreten Übertrittszahlen als ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen

werden?

Die Beantwortung der einzelnen Fragen wird sich über den gesamten Ergebnisteil erstrecken und im Resümee noch einmal in zusammengefasster Form erscheinen.

6.2 Forschungsdesign - Die Fragebogenerhebung

Um die Forschungsfrage(n) dieser Arbeit zu beantworten, wurden Daten herangezogen, die im Zuge einer quantitativen Untersuchung gewonnen wurden. Mit Hilfe einer Onlinebefragung[19] wurden sowohl allgemeine (Eck-)Daten über die österreichischen Beschäftigungstherapiewerkstätten als auch träger- und einrichtungsspezifische Informationen erhoben. Dabei wurde je ein spezifischer, in der Projektgruppe entwickelter Fragebogen an die Sozialabteilungen der österreichischen Landeregierungen, die übergeordneten Trägerorganisationen die Beschäftigungstherapie offerieren, sowie an die einzelnen Werkstättenstandorte gerichtet.

Die Methode der schriftlichen Befragung bot sich bei dieser Untersuchung besonders an, da sie bei der Datengewinnung als "Frage-Antwort-Medium" (Atteslander 2003, S. 175) kaum Schwierigkeiten bereitet. Weitere Vorteile der Fragebogenerhebung sind vor allem finanzieller Art, da sie in der Regel kostengünstiger ist und meist in kürzerer Zeit mit weniger Personlaufwand eine größere Zahl von Personen erreichen kann. Darüber hinaus bietet diese viele methodische und inhaltliche Vorteile, wie beispielsweise die Vermeidung von Interviewerfehlern und ehrlichen bzw. überlegten Antworten (vgl. Mayer 2006, S. 99).

Nachteile der schriftlichen Befragung können hingegen in der nicht kontrollierbaren Befragungssituation, der möglichen Beeinflussung der ProbandInnen bei der Beantwortung der Fragen durch andere Personen und der Gegebenheit gesehen werden, dass unter Umständen einzelne Fragen übersehen oder unvollständig ausgefüllt werden (vgl. Mayer 2006, S. 99).

Die schriftliche Befragung bedarf einer besonders sorgfältigen Organisation. Aus diesem Grund wurden die ProbandInnen in einem Begleitschreiben über das allgemeine Ziel der Befragung und die dahinterstehenden Institutionen informiert, sowie über die Wichtigkeit der Teilnahme an der Befragung aufgeklärt (vgl. ebd., S. 98). Darüber hinaus wurden Ausfüllhilfen, die konkrete Hintergrundinformationen zu einzelnen Fragestellungen beinhalteten, eigens für die Fragebögen verfasst und mitgesendet.

Alle Befragungen wurden mittels elektronischer Fragebögen im Online-Programm Survey- Monkey[20] durchgeführt.

Im Sinne der Besonderheiten der schriftlichen Befragung wurden die Fragebögen klar, verständlich und übersichtlich verfasst. Bei der Frageformulierung standen nicht ästhetische Kriterien im Vordergrund, sondern die Verständlichkeit bzw. die Unmissverständlichkeit (vgl. Mayer 2006, S. 89). Der Aufbau der Befragung erfolgte sowohl nach logischen als auch psychologischen Aspekten. So wurden leicht zu beantwortende bzw. interesseweckende Fragen gleich zu Beginn gestellt, um den Einstieg zu erleichtern. Heikle Fragen wurden erst später platziert (vgl. Atteslander 2000, S. 172; vgl. Mayer 2006, S. 94).

Grundsätzlich wird im Hinblick auf die Antwortvorgaben zwischen offenen, halboffenen oder geschlossenen Fragen unterschieden (vgl. Mayer 2006, S. 89). Alle drei Formen fanden in den drei Teilbefragungen ihre Verwendung.[21] Offene Fragen, bei denen keine Antwortvorgaben verfügbar waren (vgl. ebd.), wurden bei der Befragung der Trägerorganisationen bzw. der Standortleitungen nur wenige gestellt. Hingegen beinhaltet die Befragung der Sozialabteilungen der Landesregierungen sehr viele offene Fragen.

Mehr als die Hälfte der Fragen waren jedoch halboffen oder geschlossen. Bei den geschlossenen Fragen muss sich der/die Befragte zwischen vorgegebenen Antwortalternativen entscheiden. Dabei zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der Antwortmöglichkeiten überschaubar bleibt, aber auch erschöpfend ist (vgl. Mayer 2006, S. 90).

Da bei vielen Fragen keine umfassende Aufzählung aller Antwortalternativen möglich war, wurden Kategorien wie "Sonstige/s" oder "Andere/s" angeführt. Diese Frageform wird als halboffene Frage oder auch Hybridfrage bezeichnet (vgl. ebd., S. 91).

Die vorgegebenen Antworten wurden so formuliert, dass entweder nur eine Antwort sinnvoll erschien oder Mehrfachnennungen möglich waren. Konnten mehrere Antworten angekreuzt werden, so wurde dies in der Fragestellung angemerkt. Bei der Auswertung dieser Fragen stellte jede einzelne Alternative eine Einzelfrage mit den Ausprägungen "ja" und "nein" dar (vgl. ebd.).

Bei nur wenigen Fragen war es notwendig eine "weiss nicht"- oder "ist mir nicht bekannt"- Kategorie als Antwortalternative anzuführen. "Dadurch wird verhindert, dass Befragte, bei denen dies der Fall ist, sich gezwungen sehen trotzdem eine Antwort zu geben" (ebd. S. 91f).

Darüber hinaus wurden in den drei Fragebögen Rating-Skalen verwendet, um Einschätzungen bzw. Positionen der Befragten zu verschiedenen Themenbereichen zu erhalten. Bei allen Fragen wurden sechs Antwortvorgaben gewählt, um eine Mittelkategorie, die auch als Fluchtkategorie bezeichnet wird, zu vermeiden (vgl. ebd., S. 82).

Ausgewertet und analysiert wurden die Daten mit Hilfe der Statistiksoftware "PASW Statistics 18". Dieses Programm bietet ein umfangreiches Angebot an gängigen statistischen Auswertungsmethoden und eignet sich daher gut für die Analyse der gewonnenen Daten. Die ursprüngliche Bezeichnung des Programmsystems bzw. der Softwarefirma, die für Entwicklung des Programms verantwortlich war, lautet SPSS und stand zu Beginn für "Statistical Package for the Social Sciences". Später wurde daraus "Superior Performing Software System" und aktuell steht die Abkürzung SPSS für "Statistical Product and Service Solutions". Mittlerweile wird der Ausdruck SPSS.Inc für die Bezeichnung der Firm und der Ausdruck SPSS lediglich für das entwickelte Programm verwendet (vgl. Raab-Steiner/Benesch 2008, S. 64).

Die aktuellste Bezeichnung für das Auswertungsprogramm lautet "Predictive Analytics Software", kurz PASW, und stellt ein weit verbreitetes, leistungsfähiges und graphisch sehr einfach gestaltetes System zur Analyse und Verwaltung von gewonnen Daten dar.

Die Auswertung und Darstellung der Daten erfolgte überwiegend in Häufigkeits- und Kreuztabellen. Um die Ergebnisse danach in anschaulichen Tabellen und Graphiken zu präsentieren, wurde überdies das Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel herangezogen.

Bei der Präsentation der Ergebnisse war es nicht immer zweckmäßig und oft auch nicht notwendig alle Messwerte mitzuteilen. Viel mehr galt es, das Wesentliche in Tabellen, graphischen Darstellungen und charakteristischen Messzahlen, wie beispielsweise dem Mittelwert klar und verständlich zusammenzufassen (vgl. Clauß/Ebner 1972, S. 39). Auf diese Weise sollte eine bildhafte und auch inhaltlich leicht verständliche Beschreibung des derzeitigen Ist-Standes der Beschäftigungstherapieeinrichtungen entstehen, konkrete Informationen zu den beruflichen Rehabilitationsmöglichkeiten der EinrichtungsnutzerInnen und Zahlen zu den Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewonnen werden.

6.3 Adressatenkreis und Forschungsverlauf

Entsprechend der Zielsetzung der Studie wurde ein großer und umfassender Adressatenkreis für die Befragung gewählt, um möglichst differenzierte Daten zu erhalten. Vorhaben der Untersuchung war eine Vollerhebung der Sozialabteilungen der neun Bundesländer, der übergeordneten Trägerorganisationen, welche Beschäftigungstherapie anbieten, sowie aller Werkstättenstandorte. Die erste Erhebungsphase fand zwischen April und Mai 2009 statt und betraf die jeweiligen Sozialabteilungen der Landesregierungen der neun Bundesländer. In diesem Fragebogen wurden zunächst bundeslandspezifische Struktur- und Eckdaten zum Bereich der Behindertenhilfe im Allgemeinen sowie zum Bereich der Beschäftigungstherapieeinrichtungen im Referenzjahr 2008 erhoben. Überdies wurden die Sozialabteilungen der einzelnen Bundesländer gebeten, bundeslandspezifische Bestimmungen und Bezeichnungen, Angaben zur Finanzierung der Werkstätten, Informationen über die Mitbestimmungsmöglichkeiten der NutzerInnen und die derzeitigen Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, mitzuteilen.

Die zweite Erhebungsphase wurde von Ende Juni bis Ende November 2009 durchgeführt. In diesem Stadium der Untersuchung wurde die Vollerhebung aller Trägerorganisationen[22] und Standorte der Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich gestartet. Dabei wurde ein ausführlicher Fragebogen an alle Leitungen der Trägerorganisationen, welche Beschäftigungstherapie an mindestens einem Standort anbieten, versandt. Für die LeiterInnen der Werkstättenstandorte wurde ein eigener Fragebogen konzipiert, der im selben Zeitraum übermittelt wurde. Im Zuge der Untersuchungen der beiden Zielgruppen wurden neben allgemeinen Daten auch anbieter- und standortspezifische Daten zu den Werkstätten im Allgemeinen, den Angeboten für die NutzerInnen hinsichtlich des Mitsprache- und oder Mitbestimmungsrechts, der Umsetzung von Ziel- und Hilfeplanungen, den Maßnahmen zur beruflichen sowie sozialen Integration und den Übergangszahlen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt.

Zu den führenden Anbietern/Anbieterinnen von Beschäftigungstherapiewerkstätten zählen neben der Lebenshilfe, die in acht österreichischen Bundesländern vertreten ist, die Organisation Jugend am Werk sowie die Caritas. Neben diesen großen Trägerorganisationen wurde jedoch auch eine Fülle von kleineren Organisationen ermittelt, die teilweise nur in einem Bundesland, mit mehreren Werkstätten oder auch nur einer Einrichtung, vertreten sind.

Als Grundgesamt für die Befragung wurde durch eigene Recherchen und den Angaben der Sozialabteilungen der Bundesländer eine Grundgesamtheit von 142 Trägerorganisationen ermittelt, welche auch kontaktiert wurden. In einem ausführlichen E-Mail wurden die LeiterInnen der Trägerorganisationen gebeten den betreffenden Fragebogen auszufüllen, sowie die Nachricht an all jene Werkstätten bzw. deren Leitungen weiter zu leiten, an denen Beschäftigungstherapie angeboten wird. In der Nachricht enthalten waren die Verknüpfungen zu den zwei Fragebögen, ein ausführliches Begleitschreiben und eine detaillierte Ausfüllhilfe für den jeweiligen Fragebogen.

Da der Rücklauf der Befragung zunächst eher gering war, bzw. viele Bereichsleitungen aus diversen Gründen mit dem ersten E-Mail nicht erreicht werden konnten, wurden mehrere Trägerorganisationen im Oktober noch einmal verständigt. Mit der Aufbereitung der Datensätze wurde Ende November 2009 in der Projektgruppe begonnen. Die gewonnen Daten wurden danach selbständig ausgewertet und sollen in folgendem Kapitel präsentiert werden.



[19] Die Onlinebefragung unterscheidet sich in der Konstitution nicht von einer postalischen oder schriftlichen Befragung und wird daher nach deren Kriterien bestimmt.

[20] Onlinebefragungen können unter http://www.surveymonkey.com, nach Erwerb eines kostenpflichtigen Benutzerkontos, erstellt werden

[21] Siehe Fragebögen im Anhang

[22] Im Folgenden werden die Trägerorganisationen im Sinne der sprachlichen Variation auch unter dem

Namen Bereichsleitungen, Träger oder Organisationen bezeichnet.

7. Ergebnisse der Fragebogenerhebungen

Die Resultate aus den drei Befragungen werden in diesem Kapitel nicht in getrennten Abschnitten dargestellt, sondern es wird versucht, die Aussagen aus den drei Erhebungen jeweils themenspezifisch zu präsentieren. Dabei werden für diese Arbeit nicht alle Daten herangezogen[23], sondern nur jene verwendet, die der Beantwortung der Fragestellung dienen. Die gewonnen Daten werden dabei in schriftlicher Form, in Form von Tabellen oder graphischen Illustrationen dargestellt. Die Tabellen beinhalten jeweils die Anzahl der Antworten sowie deren Prozentwerte.

Da nicht alle Fragestellungen in der Befragung von allen TeilnehmerInnen beantwortet wurden, ergeben sich bei der Darstellung der Ergebnisse immer wieder unterschiedliche absolute Bezugsgrößen. Die Zahl der vorliegenden Antworten ist daher stets ausgewiesen[24] und gilt auch immer als Bezugsgröße für die Prozentberechnungen.

Bei Fragen, bei denen Mehrfachantworten möglich waren, beziehen sich die Prozentwerte immer auf die Gesamtanzahl der Personen, die die betreffende Frage beantwortet haben. Mehrfach werden die Daten nach den neun Bundesländern aufgeteilt, um einerseits die regionalen Unterschiede herauszuarbeiten, die vielfach auch durch die Berechnungen des Mittelwerts veranschaulicht werden. Andererseits können durch die regionale Aufsplittung des Datenmaterials aussagekräftigere Ergebnisse erzielt werden, da die Rücklaufquoten aus einigen Bundesländern eher gering waren.

7.1 Beteiligung und Rücklauf

Rücklauf der Befragung der Sozialabteilungen

Von den Sozialabteilungen der neun österreichischen Bundesländer, denen der Fragebogen in elektronischer Form zugesandt wurde, gab es einen Rücklauf von sechs Bundesländern. Genaue Angaben und Zahlen zu den landesweiten Trägerorganisationen und Werkstätten konnten daher aus Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien gewonnen werden.

Rücklauf der Befragung der Bereichsleitungen

Der Rücklauf der Befragung der Bereichsleitungen belief sich auf insgesamt 58 Trägerorganisationen aus den neun Bundesländern. Werden als Bezugsgröße die 142 kontaktierten Trägerorganisationen für die Berechnung herangezogen, ergibt sich eine Rücklaufquote von 40,8%. Der Rücklauf der Trägerbefragung war im Hinblick auf die Anzahl der kontaktierten Trägerorganisationen mit jeweils 75% in Wien und Vorarlberg am höchsten.

Der geringste Rücklauf kam bei dieser Befragung aus dem Burgenland, wo Daten lediglich von einer Trägerorganisation gewonnen werden konnten.

Bundesland

Anzahl der Träger laut LR [a]

Kontaktierte Träger

Rücklauf der Träger

Rücklauf der Träger hinsichtlich der Angaben der LR in %

Rücklauf der Träger hinsichtlich kontaktierter Träger in %

Burgenland

k.A.

11

1

k.A.

9,1%

Niederösterreich

45

26

16

35,6%

61,5%

Oberösterreich

18

18

8

44,4%

44,4%

Kärnten

k.A.

12

2

k.A.

16,7%

Salzburg

11

8

5

45,5%

62,5%

Steiermark

31

31

6

19,4%

19,4%

Tirol

k.A.

12

2

k.A.

16,7%

Vorarlberg

7

4

3

42,9%

75%

Wien

20

20

15

75%

75%

Gesamt

132*

142

58

43,9%*

40,8%

[a] Die Abkürzung LR steht hier für die Sozialabteilungen der Landesregierungen.

* Gesamtanzahl ohne Angaben der Bundesländer Burgenland, Kärnten und Tirol

Die Rücklaufquote im Bezug auf die Gesamtanzahl der Trägerorganisationen, die seitens der Sozialabteilungen der Landesregierungen angegeben wurde, ist umfassend betrachtet mit 43,9% etwas höher, jedoch auch weniger aussagekräftig, da die Angaben aus drei Bundesländern fehlen. Auch hier erzielte das Bundesland Wien mit einer Rücklaufquote von 75% die besten Resultate.

Die meisten beantworteten Fragebögen kamen bei der Erhebung der Bereichsleitungen aus den Bundesländern Niederösterreich, wo 16 und Wien, wo 15 Fragebögen beantwortet wurden. Die geringsten Rückläufe kamen aus dem Burgenland, Kärnten und Tirol.

Rücklauf der Befragung der Einrichtungsstandorte

Der Rücklauf der Befragung der Einrichtungsstandorte belief sich insgesamt auf 200 Werkstätten. Bezogen auf die Angaben der Sozialabteilungen aus sechs Bundesländern zur Anzahl der Werkstättenstandorte, ist die Rücklaufquote von 36,1% als befriedigend zu bewerten. Bei Betrachtung der absoluten Zahlen und der prozentualen Rücklaufquoten ist festzustellen, dass im Bundesland Vorarlberg eine Vollerhebung erreicht werden konnte. Der geringste Rücklauf kam, im Hinblick auf die Gesamtanzahl der Werkstätten, aus der Steiermark. Darüber hinaus wurde im Burgenland und in Tirol jeweils nur ein Standortfragebogen ausgefüllt. Die Daten aus diesen Bundesländern sind daher nur wenig repräsentativ.

Bundesland

Anzahl der Träger laut LR

Kontaktierte Träger

Rücklauf der Träger

Rücklauf der Träger hinsichtlich der Angaben der LR in %

Rücklauf der Träger hinsichtlich kontaktierter Träger in %

Burgenland

k.A.

6

1

k.A.

16,7%

Niederösterreich

112

70

45

40,2%

64,3%

Oberösterreich

101

46

45

45,5%

97,8%

Kärnten

k.A.

10

10

k.A.

100%

Salzburg

44

34

14

31,8%

41,2%

Steiermark

162

31

12

7,4%

38,7%

Tirol

k.A.

3

1

k.A.

33,3%

Vorarlberg

38

37

38

100%

102,7%

Wien

97

70

34

35,1%

48,8%

Gesamt

554*

307

200

36,1%*

65,1%

* Gesamtanzahl ohne Angaben der Bundesländer Burgenland, Kärnten und Tirol

Hinsichtlich der Gesamtanzahl der Werkstättenstandorte, die seitens der Trägerorganisationen angegeben wurden, ist der Rücklauf von 65,1% relativ hoch. Eine bedeutende Ursache dafür kann in dem Sachverhalt gesehen werden, dass die Bereichsleitungen aufgefordert wurden die LeiterInnen ihrer Werkstättenstandorte über die Untersuchung selbst zu informieren und sie anzuregen den Fragebogen auszufüllen.

Der größte Rücklauf kam, bei Betrachtung der prozentualen Rücklaufquoten der Standortleitungen bezogen auf die Angaben der Trägerorganisationen, wiederum aus dem Bundesland Vorarlberg. Ebenfalls konnten die Bereichsleitungen aus dem Bundesland Kärnten alle WerkstättenleiterInnen dazu motivieren, an der Befragung teilzunehmen. Auch in Oberösterreich konnte eine sehr hohe Rücklaufquote von 97,8% erzielt werden.

7.2 Allgemeine Fakten zum Ist-Stand der Beschäftigungstherapiewerkstätten

7.2.1 Allgemeine Angaben zu den Einrichtungen und deren Umfeld

Bezeichnungen für die Werkstätten

Laut Angaben der Sozialabteilungen der Landesregierungen (N = 6) werden die Beschäftigungstherapieeinrichtungen in Vorarlberg als "verbindliche, tagesstrukturierende Angebote", in Oberösterreich als "Werkstätten"[25], in Wien als "Beschäftigungstherapie", in Niederösterreich als "Tagesstätte" und in der Steiermark als "Beschäftigung in Tageswerkstätten produktiv/kreativ, mit Tagesstruktur" benannt. In Salzburg ist die Bezeichnung abhängig von der Zielgruppe und dem Leistungsumfang in den Einrichtungen. Infolgedessen werden differenzierte Begriffe wie "Berufliche und soziale Ausbildung", "Beschäftigungsangebote", "Arbeitstraining", "Beschäftigungsprojekte", "Tagesbetreuung und Werkstätten", "Fachwerkstätten" und "Tageszentrum" verwendet.

Bezeichnung

Bezeichnungen laut Träger

Bezeichnungen laut Standorte

Beschäftigungstherapie

44,4% (24)

25,6% (50)

Werkstätte

40,7% (22)

41% (80)

Geschützte Arbeit

5,6% (3)

6,2% (12)

Tageseinrichtung

22,2% (12)

8,7% (17)

Tagesstruktur

35,2% (19)

15,4% (30)

Förderwerkstätte

13% (7)

6,7% (13)

Fachwerkstätte

5,6% (3)

6,2% (12)

Integratives Angebot im Rahmen einer Landesfinanzierung

5,6% (3)

0,5% (1)

Trainings- bzw. Qualifizierungsangebot im Rahmen einer

Landesfinanzierung

5,6% (3)

3,1% (6)

Fähigkeitsorientierte Aktivität

16,7% (9)

15,4% (30)

Integrative Beschäftigung im Rahmen der

Fähigkeitsorientierten Aktivität

13% (7)

6,2% (12)

Andere Bezeichnung

31,5% (17)

23,1% (45)

Gesamt

100% (54)

100% (195)

Seitens der Bereichsleitungen und der Standortleitungen werden die Bezeichnungen "Beschäftigungstherapie" und "Werkstätte" am häufigsten verwendet. Als weiterer bedeutender Termini wird von den Trägerorganisationen der Begriff der "Tagesstruktur" herangezogen.

Am wenigsten finden die Ausdrücke "Integratives Angebot im Rahmen einer Landesfinanzierung" und "Trainings- bzw. Qualifizierungsangebot im Rahmen einer Landesfinanzierung" Geltung.

Andere Bezeichnungen, die bei der offenen Antwortmöglichkeit sowohl von den Trägern als auch von den Standortleitungen mehrfach angegeben wurden, lauten "Tagesstätte", "Werkstatt", "(Basales) Tageszentrum", "Tageswerkstätte produktiv/kreativ", "Werkstatt zur beruflichen Vorbereitung/Eingliederung", "Tagesbetreuung", "Anlehrwerkstätte", "integrierte Arbeitsgruppen" und "Arbeitszentrum".

Von den Bereichsleitungen wurde darüber hinaus der Begriff der "Seniorengruppe/ Untertagsbetreuung im Wohnhaus" angeführt.

Die Standortleitungen nannten als weitere Bezeichnungen in mehrfacher Form den Begriff der "Tagesheimstätte" und des "Schulkiosks" bzw. "Kiosks". Darüber hinaus wurden die Termini "geschützte Arbeitsplätze", "Tagesheim", "Teilqualifizierungslehre", "Arbeitsrelevante Kompetenzförderung", "Perspektivenentwicklung und berufliche Integration", "Fördergruppe" und "FAB Pro.Work" angeführt.

Anhand dieser Ergebnisse wird die im Theorieteil konstatierte Problematik der Inhomogenität der Bezeichnung für die Werkstätten noch einmal verdeutlicht. (vgl. Kapitel 4.1)

Angaben zur Finanzierung der Werkstätten

Laut Angaben der Landesregierungen erfolgt die Finanzierung der Beschäftigungstherapiewerkstätten in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich auf Basis eines geregelten Leistungskataloges, das bedeutet es gibt gleiches Geld für gleiche Leistungen.

In vier Bundesländern, nämlich in Niederösterreich, Wien, Salzburg und der Steiermark gibt es (zusätzlich) separate Verträge seitens der Landesregierungen mit den einzelnen Trägerorganisationen.

Im Bundesland Wien wird darüber hinaus im Rahmen einer Subjektförderung seitens des Fonds Soziales Wien im Auftrag der Stadt Wien, ein individueller Leistungszuschuss je nach Angebot der Trägerorganisation und der Behinderungsart geleistet. In Vorarlberg gibt es ein Leistungsentgelt zu den jeweils spezifischen Produkten, die in einem eigenen Leistungskatalog geregelt sind.

Im Hinblick auf die Leistungsarten und Zielsetzungen, die im Bereich der Behindertenhilfe für den Sektor der Beschäftigungstherapieeinrichtungen finanziert werden, wurden von den Sozialabteilungen unter anderem die Hilfe zur berufliche Ausbildung bzw. Eingliederung, die Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Arbeitstrainingsmaßnahmen, Einschulungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, Hilfen zur sozialen Eingliederung, die Hilfe zur sozialen Betreuung, die Beschäftigung in Tageswerkstätten, Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, die berufliche Eingliederung in Werkstätten, die Hilfe durch geschützte Arbeit/Werkstätten (in Integrativen Betrieben oder auf geschützten Arbeitsplätzen), persönliche Hilfen, die fähigkeitsorientiert Aktivität und integrative Beschäftigung genannt.

Im Bereich der beruflichen Integration bzw. Rehabilitation umfasst die (Mit)-Finanzierung in den sechs Bundesländern unter anderem die berufliche Eingliederung in den Werkstätten, berufliche Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen, Qualifizierungsprojekte und die Arbeitsassistenz.

Die Ausgaben der zuständigen Sozialabteilungen verteilten sich im Jahr 2008 für die folgenden Bereiche in den einzelnen Bundesländern, wie folgt:

Tabelle 4: Ausgaben der Sozialabteilungen für den Bereich Soziales, den Bereich der Behindertenhilfe und den Bereich der Werkstätten

Bundesland

Ausgaben für den Bereich Soziales (Gesamt)

Ausgaben für den Bereich Behindertenhilfe (Gesamt)

Ausgaben für den Bereich Beschäftigungstherapie/ Werkstätten

Vorarlberg

o.A.

o.A.

o.A.

Salzburg

o.A.

o.A.

o.A.

Oberösterreich

437.143.132 Euro

185.352.693 Euro

43.586.250 Euro

Steiermark

541.493.687 Euro

174.219.642 Euro

47.471.070 Euro

Niederösterreich

615.946.099 Euro

153.848.688 Euro

49.596.955 Euro

Wien

o.A.

o.A.

o.A.

Gesamt

1.594.582.918 Euro

513.421.023 Euro

140.654.275 Euro

Die Ausgaben für den Bereich der Beschäftigungstherapiewerkstätten belaufen sich in den drei Bundesländern, aus denen die Zahlen stammen, auf einen prozentualen Anteil von 8 % - 10% der Gesamtausgaben für den Bereich Soziales. Umfangreichere Aussagen und Vergleiche zwischen den Bundesländern sind aufgrund der geringen Daten nicht möglich.

Laut Angaben der Trägerorganisationen (N = 57) werden die Angebote in den Werkstätten zu 56,1% (32 Träger) durch Eigenerlöse finanziert. Zu jeweils 52,6% (30 Träger) werden die Kosten für die Einrichtungen durch Subjektförderungen des Landes bzw. Spendengelder gedeckt. Zu 40,4% (23 Träger) erfolgt eine Leistungsfinanzierung des Landes, zu 26,3% (15 Träger) werden die Kosten durch Eigenbeiträge, zu 21,1% (12 Träger) durch Pauschalförderungen des Landes, zu 19,3% (11 Träger) durch Mitgliedsbeiträge, zu 17,5% (10 Träger) durch Projektförderungen des Landes und zu 10,5% (6 Träger) durch das Bundessozialamt (BASB) finanziert. Für 5,3% (3 Träger) der Werkstätten werden Gelder vom Arbeitsmarktservice (AMS) und für 1,8% (1 Träger) vom Europäischen Sozialfonds (EFS) beigesteuert.

Graphik 1: Kostenträger für die Finanzierung der Werkstätten, in Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 57 Bereichsleitungen)

Unter "sonstige Kostenträger", die zu 12,3% (7 Träger) genannt wurden, wurden darüber hinaus das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und Jahrespauschalen im Rahmen der NÖ Sozialhilfe angeführt. Wie aus diesen Ergebnissen ersichtlich wird, sind viele Werkstätten hauptsächlich auf das Angebot eigens hergestellter Produkte bzw. Dienstleistungen sowie finanzielle Förderungen der Landesregierungen angewiesen, um die Einrichtungen finanzieren zu können.

Alter bzw. Gründungsjahre der Einrichtungsstandorte

184 der befragten StandortleiterInnen gaben an, dass die Werkstätten in den Jahren von 1948 bis 2009 gegründet wurden. Die Berechnung des durchschnittlichen Alters der Werkstätten ergab einen Wert von 17,1 Jahren. Die Streuung lag bei den Daten zwischen 0 und 61 Jahren.

Der Großteil der Standorte wurde ab Mitte der 1990er Jahre gegründet und die meisten Werkstätten entstanden im Jahr 2003.

Graphik 2: Gründungsjahre der Werkstätten nach Angaben der Standortleitungen (N = 184)

Bemerkenswert bei dieser Graphik erscheint, dass zwei Standorte schon in den Jahren vor 1950 gegründet wurden und bis heute existieren. Darüber hinaus wird deutlich, dass mehr als 20 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges kaum Beschäftigungstherapieeinrichtungen für behinderte Menschen geschaffen wurden. Dieser Aspekt ist einerseits auf das Fehlen finanzieller Mittel in der Nachkriegszeit, als auch auf die, in dieser Zeit noch vorherrschende, negative Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung zurückzuführen (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008, S. 291-298; vgl. auch Kapitel 2.1).

Angaben zum Werkstättenpersonal

Laut Angaben der Trägerorganisationen (N = 54) arbeiten in den Werkstätten insgesamt 8583 Betreuungspersonen. Davon sind pro Trägerorganisation durchschnittlich 98,6 Personen (N = 54) für die Betreuungstätigkeit qualifiziert und im Durchschnitt 40,5 Personen (N = 53) als Hilfspersonal angestellt.

Tabelle 5: Anzahl des Werkstättenpersonals laut Angaben der Trägerorganisationen, in Häufigkeiten und Mittelwerten

Werkstättenpersonal

Häufigkeit

Mittelwert

Betreuungspersonal Gesamt

8583

158,9

Davon qualifiziertes Betreuungspersonal

5324

98,6

Davon Hilfspersonal

2146

40,5

Gesamtanzahl Overheadpersonal

866

18,0

Davon in leitenden Funktionen

660

12,9

Davon in Verwaltung/Administration

305

6,2

Davon Hilfspersonal

36

0,9

Die Gesamtanzahl des Overheadpersonals beläuft sich laut Angaben der Bereichsleitungen (N = 48) auf 866 Personen. Davon sind durchschnittlich 12,9 Menschen (N = 51) pro Organisation in einer leitenden Funktion, im Durchschnitt 6,2 Personen (N = 49) in der Verwaltung oder Administration tätig und nur 0,9 Personen (N = 42) pro Trägerorganisation für Hilfstätigkeiten angestellt.

Öffnungszeiten und Betreuungszeiten der Einrichtungsstandorte

Die durchschnittliche Öffnungszeit der Werkstätten liegt laut Angaben der Standortleitungen (N = 178) bei 36,6 Stunden pro Woche, wobei eine sehr große Streuung von weniger als 10 Stunden bis mehr als 40 Stunden vorliegt.

Ähnliches gilt für die wöchentlichen Betreuungsstunden an den einzelnen Standorten. Im Durchschnitt liegt die Betreuungszeit in den Werkstätten (N = 169) bei 36,3 Wochenstunden. Auch hier liegt eine Streuung von weniger als 10 Stunden bis mehr als 40 Stunden vor.

Der Median[26] liegt sowohl bei den wöchentlichen Öffnungszeiten, als auch bei den Betreuungszeiten bei 38 Stunden pro Woche. Dieses Ergebnis zeigt, dass die NutzerInnen in den meisten Einrichtungen während der gesamten Öffnungszeiten in der Werkstätte betreut werden.

Taschengeld

In 90,1% (164 Standorte) der Werkstätten (N = 182) wird an die NutzerInnen ein Taschengeld ausbezahlt.

In 62,5% (105 Standorte) der Beschäftigungstherapieeinrichtungen (N = 168) wird das Taschengeld individuell an die NutzerInnen angepasst und in 37,5% der Standorte (63 Standorte) handelt es sich um einen Fixbetrag.

Jene 18 Einrichtungen (9,9%), in denen den NutzerInnen kein Taschengeld ausbezahlt wird, nennen als Gründe dafür den Erhalt eines richtigen Lohnes im Zuge eines Dienstverhältnisses mit vollem Versicherungsschutz, die Auszahlung eines Gruppengeldes, die Nutzung des Geldes für individuelle Bedürfnisse der NutzerInnen oder regionale Ausflüge bzw. Betriebsurlaubsaktionen. Des Weiteren erhalten einige NutzerInnen, die eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, das Taschengeld aus dem Familienverband oder werden durch Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes seitens des Arbeitsmarktservice bzw. vom Bundessozialamt für ihre Tätigkeiten entlohnt.

Die Höhe des Taschengeldes orientiert sich zu 51,1% an alternativen Kriterien, die von den Standortleitungen (N = 182) extra angeführt wurden. Als Bestimmungsfaktoren für die Höhe des Taschengeldes wurden hier mehrfach die Vorgaben der Bundesländer, das Sozialhilfetaschengeld, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (effektive Arbeitszeit) und das soziale Verhalten der NutzerInnen genannt. Darüber hinaus wurden unter anderem die Übernahme von Zusatzdiensten, der Entwicklungsstand bzw. der Förderbedarf, die Ausdauer, die Ordnungsbereitschaft, die kritische Kontrolle, die Selbstständigkeit, die Pünktlichkeit, die Teamarbeit, der Antrieb und die Genauigkeit der NutzerInnen sowie der Schweregrad der Behinderung angeführt.

Tabelle 6: Kriterien an denen sich die Höhe des Taschengeldes orientiert, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 182 Standortleitungen)

Kriterien für Taschengeld

Häufigkeit

Prozent

Anderes Kriterium

93

51,1

Leistung

90

49,5

Individuelle Vereinbarungen

41

22,5

Dauer der Werkstattzugehörigkeit

19

10,4

Verkaufserlös in der einzelnen Gruppen

14

7,7

Alter der NutzerInnen

13

7,1

In 49,5% orientiert sich die Höhe des Taschengeldes, nach Angaben der StandortleiterInnen, auch an den Leistungen der NutzerInnen, in 22,5% an den individuellen Vereinbarungen und in 10,4% an der Dauer der Werkstattzugehörigkeit. In nur 7,7% werden als Bestimmungskriterien den Taschengeldbetrag die Verkaufserlöse in den einzelnen Gruppen und in 7,1% das Alter der NutzerInnen herangezogen.

Die durchschnittliche Höhe des monatlichen Taschengeldes liegt laut Angaben von 157 Standortleitungen bei 65,24€, wobei eine sehr hohe Streuung vorliegt, die von 5 Euro bis 550 Euro pro Monat reicht.

Die vollständige Beteiligung der NutzerInnen an den Verkaufserlösen erfolgt in den Werkstätten (N = 168) nur zu 16,7% (28 Standorte). 64,9% (109 Standorte) der Beschäftigungstherapieeinrichtungen beteiligen ihre NutzerInnen finanziell nicht am Verkaufserlös und 18,5% (31 Standorte) tun dies nur teilweise.

Angebotsformen denen sich die Werkstätten zuordnen lassen

Auf die Frage nach der Nutzung der unterschiedlichen Angebotsformen in den Werkstätten wurden von Seiten der Landesregierungen klassische Beschäftigungsangebote[27] am häufigsten genannt, arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote[28] am zweithäufigsten und berufliche Qualifizierungsangebote[29] am dritthäufigsten. Angebote für basale bzw. IntensivnutzerInnen[30] wurden von den Landesregierungen an die vierte Stelle und Angebote für ältere Menschen[31] die fünfte Stelle gereiht. An letzter Stelle finden sich "andere Angebote", bei denen lediglich spezielle Angebote für jungen Menschen mit Behinderung genannt wurden.

Die Befragung der Trägerorganisationen (N = 56) ergab, dass in 98,2% der Werkstätten (55 Träger) klassische Beschäftigungstherapieangebote vorhanden sind. In jeweils 79,6% (43 Träger, N = 54) der Werkstätten stehen arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote bzw. Angebote für NutzerInnen mit einem basalen Förderbedarf (IntensivnutzerInnen) zur Verfügung. In 60,8% (31 Träger, N = 51) der Werkstätten können die Werkstattbeschäftigten beruflichen Qualifizierungsangeboten nachgehen und in 53,1% (26 Träger, N = 49) der Einrichtungen gibt es Angebote für ältere Menschen. Zu 54,5% (12 Träger, N = 22) wurden von den Trägerorganisationen "andere Angebotsformen" genannt.

Die Prozentwerte, die bei allen Angebotsformen über 50% liegen, weisen darauf hin, dass in vielen Einrichtungen ein sehr breites Spektrum an Angeboten vorhanden ist und daher auch KlientInnen mit unterschiedlichen Behinderungsarten und Bedürfnissen als auch heterogenen Alters an den einzelnen Einrichtungsstandorten beschäftigt sind. Dennoch wird deutlich, dass der Schwerpunkt in den Werkstätten nach wie vor in der klassischen Beschäftigungstherapie liegt, welche vor allem auf der Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten und die Tagesstrukturierung der behinderten Menschen abzielt.

Räumlichkeiten, die den NutzerInnen in den Werkstätten zur Verfügung stehen und Barrierefreiheit

Laut den Angaben der Standortleitungen (N = 194) stehen den NutzerInnen in den

Werkstätten eine Fülle von Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen sie sich aufhalten,

sozialen, freizeitgestalterischen, therapeutischen und vielen weiteren Tätigkeiten

nachgehen können.

Tabelle 7: Räumlichkeiten die den NutzerInnen in den Werkstätten zur Verfügung stehen, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 194 Standortleitungen)

Räumlichkeiten

Häufigkeit

Prozent

Arbeits-/Gruppenräume

187

96,4

Küche

177

91,2

Speisezimmer/-saal

148

76,3

Garten

123

63,4

Aufenthalts-/Gemeinschaftsräume

115

59,3

Entspannungsraum

96

49,5

Terrasse/Balkon

87

44,8

Behandlungs- bzw. Therapieraum

86

44,3

Verkaufs- und Ausstellungsraum

68

35,1

Gymnastikraum

64

33,0

Sonstige Räumlichkeiten

60

30,9

Pflegebad

58

29,9

Computerraum

47

24,2

Musikraum

41

21,1

RaucherInnenraum

40

20,6

Schwimmbad

11

5,7

Wie aus der vorangehenden Tabelle ersichtlich wird, stehen den NutzerInnen in fast allen Werkstätten Arbeits- bzw. Gruppenräume bzw. eine Küche zur Verfügung. In mehr als der Hälfte der Einrichtungen gibt ein Speisezimmer, einen Garten bzw. Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume. In 11 Einrichtungen haben die Werkstattbeschäftigten sogar die Möglichkeit ein Schwimmbad zu nutzen.

Unter "sonstige Räumlichkeiten" wurden mehrfach der Snoezelen-Raum, behindertengerechte bzw. barrierefreie Sanitärräume, Umkleideräume, Bewegungsräume, Garderoben, Besprechungsräume, Seminarräume, Lagerräume, Ruheräume, Projekt- und Büroräume genannt. Darüber hinaus findet sich in einigen Werkstätten zusätzlich eine Kapelle oder Kirche, eine Bücherei, ein Festsaal, eine Waschküche, ein Keller, ein Sportplatz und ein Cafe/Kiosk bzw. eine Konditorei.

In 61,1 % (118 Standorte) der Werkstätten (N = 193) ist der gesamte Standort barrierefrei gestaltet und in 30,6% (59 Standorte) sind Teile der Einrichtung für alle Menschen mit Behinderung zugänglich. Lediglich 8,3% (16 Standorte) der Beschäftigungstherapiewerkstätten sind nicht barrierefrei gestaltet.

Einschränkungen in der Barrierefreiheit finden sich laut Angaben der Standortleitungen insbesondere für RollstuhlfahrerInnen im Bereich der Sanitäranlagen, die nicht oder nur schwer zugänglich sind, bei vorhandenen Stufen/Treppen, dem Fehlen eines Liftes, Kellerräumen, engen Bewegungsflächen, fehlenden Türautomatisierungen und Kopfsteinpflaster im Eingangsbereich.

Zusätzliche Bildungsangebote in den Einrichtungen

Am häufigsten stehen den NutzerInnen in den Werkstätten (N = 183) als zusätzliche Bildungsangebote kreative Angebote (84,7%) und Freizeitangebote (84,2%) zur Verfügung. Darüber hinaus haben die behinderten Menschen die Möglichkeit in 79,2% der Werkstätten interne Bildungsangebote zu besuchen, bzw. in 76,0% der Einrichtungen therapeutische Angebote zu nutzen. Persönlichkeitsbildende Angebote finden sich in 56,8% der Einrichtungen und pflegerische Angebote in 55,7% der Werkstätten.

Am wenigsten, nämlich in 36,1% der Werkstätten, werden externe Bildungsangebote zur Verfügung gestellt.

Tabelle 8: Zusätzliche Bildungsangebote an den Einrichtungsstandorten, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 183 Standortleitungen)

Zusätzliche Angebote

Häufigkeit

Prozent

Kreative Angebote

155

84,7

Freizeitangebote

154

84,2

Interne Bildungsangebote

145

79,2

Therapeutische Angebote

139

76,0

Persönlichkeitsbildende Angebote

104

56,8

Pflegerische Angebote

102

55,7

Externe Bildungsangebote

66

36,1

Sonstige Angebote

40

21,9

Unter "sonstige Angebote" wurden vorwiegend Sport-, Musik-, Theater-, Tanz-, Kochund Kunstangebote genannt. Darüber hinaus wurden außerdem trägerinterne Seminare, religiöse Begleitung, Integrationsbegleitung, psychologische Beratungen, Urlaube, Betriebsausflüge, Exkursionen und Bildungsreisen, Lernhilfen für Führerscheinprüfungen, Deutschkurse, Einkaufstraining, Ethikunterricht, Montessori, Erste Hilfe Kurse und sexualpädagogische Gruppen erwähnt.

Gebiete in denen sich die Werkstätten befinden

Laut Angaben der Bereichsleitungen (N = 58) befinden sich 27,6% (16 Träger) der Einrichtungen in städtischem Gebiet, 36,2% (21 Träger) der Werkstätten auf ländlichem Gebiet und ebenso viele sowohl in städtischem als auch ländlichem Gebiet. Zufolge der Informationen der Werkstättenleitungen (N = 192) befinden sich die meisten Einrichtungen, nämlich 31,8% (61 Standorte), in einer Marktgemeinde, 30,2% (58 Standorte) der Werkstätten in einer Bezirksstadt und 24,0%. (46 Standorte) in einer Großstadt. Lediglich 8,3% (16 Standorte) der Einrichtungen sind in einem Dorf und nur 5,7% (11 Standorte) auf ländlichem Gebiet angesiedelt.

Bei der Zuordnung der Gebiete hinsichtlich der einzelnen Bundesländer ist festzustellen, dass sich die meisten Einrichtungen, die sich in städtischem Gebiet befinden, dem Bundesland Wien zuordnen lassen. Die Angaben aus Tirol und dem Burgenland sind bei dieser Darstellung weniger aussagekräftig, da die Daten nur aus jeweils einer Einrichtung stammen.

Infrastrukturangebote und Betriebe im Umkreis der Werkstätten

Bezüglich der Infrastrukturangebote, die sich im näheren Umkreis der Werkstättenstandorte befinden, konnte ein sehr umfangreiches Angebot ermittelt werden. So befinden sich bei über 90,0% der Werkstätten öffentliche Verkehrsmittel bzw. Gasthäuser oder Cafés in einer Entfernung von weniger als 15 Minuten Fußmarsch. Bei über 80,0% der Werkstätten gibt es in unmittelbarer Nähe eine Grünfläche oder ein Naherholungsgebiet, einen Supermarkt, eine Kirche/ein religiöses Zentrum oder eine Trafik. Über 70,0% der Werkstättenstandorte haben im näheren Umfeld eine Schule oder einen Kindergarten bzw. eine Bank. Im unmittelbaren Umkreis bei 63,0% der Werkstätten steht den NutzerInnen eine medizinische oder therapeutische Versorgung zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich in der Nähe von 55,7% der Werkstätten Ämter und Behörden.

Bei 38,0% der Einrichtungen ist für die NutzerInnen sogar ein Schwimmbad und bei 36,5% ein Einkaufszentrum in weniger als 15 Minuten zu Fuß erreichbar. 21,1% der Werkstätten haben sogar ein Kino in unmittelbarer Nähe.

Tabelle 9: Infrastrukturangebote und Betriebe die im Umkreis der Werkstätte zu Fuß erreichbar sind, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 192 Standortleitungen)

Infrastrukturangebote

Häufigkeit

Prozent

Öffentliche Verkehrsmittel

182

94,8

Gasthaus/Café

174

90,6

Grünflächen/Naherholung

173

89,6

Supermarkt

170

88,5

Kirche/religiöses Zentrum

156

81,3

Trafik

154

80,2

Schule/Kindergarten

152

79,2

Bank

151

78,6

Medizinische/Therapeutische Versorgung

121

63,0

Ämter und Behörden

107

55,7

Schwimmbad

73

38,0

Einkaufszentrum

70

36,5

Kino

41

21,1

Sonstige Angebote/Einrichtungen

28

14,6

Unter "sonstige Angebote/Einrichtungen" wurden von LeiterInnen der Werkstätten unter anderem Sportplätze (wie beispielsweise eine Kletterhalle, ein Tennisplatz, ein Eislaufplatz, ein Fußballplatz usw.), Bus- bzw. Bahnhöfe, Krankenhäuser, Spielplätze, Tankstellen, ein Würstelstand, eine Bücherei, ein See mit Kaianlage, ein Tierpark, ein Kulturzentrum für Konzerte, ein Theater und ein Opernhaus genannt.

Auch hinsichtlich der Betriebe, die sich im unmittelbaren Umkreis der Werkstätten befinden, konnte bei der Befragung der Standortleitungen (N = 193) eine Vielfalt an Unternehmen ausgemacht werden, welche in der nachfolgenden Tabelle angeführt werden.

Tabelle 10: Betriebe die im Umkreis der Werkstättenstandorte zu Fuß erreichbar sind, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N= 193 Standortleitungen)

Betriebe im Umkreis der Werkstätten

Häufigkeit

Prozent

Gastronomiebetriebe

173

89,6

Supermärkte bzw. Nahversorger

168

87,0

Einzelhandelsbetriebe

146

75,6

Handwerksbetriebe

139

72,0

Gesundheits- und/oder

Sozialeinrichtungen

115

59,6

Landwirtschaftliche Betriebe

86

44,6

Industriebetriebe

81

42,0

Tourismusbetriebe

65

33,7

Großhandelsbetriebe

39

20,2

Bürozentrum

37

19,2

Sonstige Betriebe

12

6,2

Zusätzlich finden sich laut Angaben der StandortleiterInnen im Umkreis der Werkstätten eine Sparzentrale, ein Logistikzentrum, ein Steinbruch, eine Brauerei, eine Schokoladenfabrik, Apotheken, eine Post, eine Unternehmensberatung, ein Bauunternehmen, Autohändler/-werkstätten, eine Fahrschule und ein Messecenter.

Dienstleistungsangebote im näheren Umfeld der Werkstätte

78,5% (153 Standorte) der Standortleitungen (N = 195) gaben an, dass den NutzerInnen im näheren Umfeld der Werkstätten vollbetreute Wohnangebote und in 64,6% (126 Standorte) teilbetreute Wohnangebote zur Verfügung stehen. 69,2% (135 Standorte) der StandortleiterInnen gaben an Freizeitangebote im Umkreis der Werkstätten zu haben. Darüber hinaus führten die WerkstättenleiterInnen an, dass den NutzerInnen in 44,1% (86 Standorte) der Einrichtungen Assistenzangebote und in 67,7% (132 Standorte) der Werkstätten therapeutische Angebote im unmittelbaren Umfeld bereit stehen.

Diese Angaben zeigen, dass die WerkstättennutzerInnen in mehr als der Hälfte der Einrichtungen ein vielfältiges Angebot an professionellen Dienstleistungen in der näheren Umgebung der Einrichtungen nutzen können.

Graphik 4: Professionelle Dienstleistungsangebote im näheren Umfeld der Werkstätten, in Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 195 Standortleitungen)

11,8% (23 Standorte) der Werkstätten führten als zusätzliche Angebote unter anderem mobil betreutes Wohnen, medizinische und pflegerische Versorgung, Familienservice, umfangreiche Weiterbildungsangebote, ein Jugendzentrum, einen Behindertensportverein, einen Selbsthilfeverein und TherapeutInnen, die ins Haus kommen, an.

Erreichbarkeit der Werkstätten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Barrierefreiheit

92,8% (181 Standorte) der Werkstätten (N = 195) sind laut Angaben der StandortleiterInnen mit dem Bus erreichbar, 41,5% (81 Standorte) mit der Bahn, 10,3% (20 Standorte) mit der U-Bahn[32] und 15,9% (31 Standorte) mit der Straßenbahn. Bei 3,1% der Werkstätten (6 Standorte) ist gar keinen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz vorhanden. Unter "sonstige öffentliche Verkehrsmittel", die zu 4,6% (9 Standorte) angeführt wurden, wurden die Schnellbahn, die Badner Bahn, Citybusse, Taxiunternehmen, Sammeltaxis oder die Möglichkeit der Nutzung eines internen Werksverkehrs (Personalbus) genannt.

Es kann aufgrund dieser Daten davon ausgegangen werden, dass fast alle Einrichtungen einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz haben.

Graphik 5: Öffentliche Verkehrsmittel mit denen die Werkstätten erreicht werden können, in Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 195 Standortleitungen)

27,5% (52 Standorte) der öffentlichen Verkehrsmittel sind nach Angaben von 189 Standorten barrierefrei zugänglich. 43,4% (82 Standorte) der öffentlichen Verkehrsmittel sind nur teilweise ohne Hindernisse für die behinderten Menschen zugänglich und 29,1% (55 Standorte) sind nicht barrierefrei gestaltet.

Aktivitäten zur gezielten Einbindung der Werkstätte und ihrer NutzerInnen in das jeweilige Umfeld der Stadt/Gemeinde und Image der Werkstätte

Am häufigsten, nämlich in 81,5% der Werkstätten (N = 195), erfolgt eine regelmäßige Inanspruchnahme der regionalen Infrastruktur. Die Nutzung der Supermärkte und Gasthäuser, usw. im unmittelbaren Umfeld der Werkstätte gehört in vielen Einrichtungen zum regulären Wochenablauf der NutzerInnen. Darüber hinaus wird in 54,9% der Werkstätten der Verkauf von Produkten der Werkstatt an öffentlichen Plätzen als Möglichkeit wahrgenommen, die behinderten Menschen in das soziale Umfeld zu integrieren. Auch der regelmäßige Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, die von den Mitgliedern der Gemeinde besucht werden können, wird in 49,7% der Werkstätten organisiert. Des Weiteren werden regelmäßige Kooperationen mit Vereinen und/oder öffentlichen Bildungsinstitutionen in 46,7% der Einrichtungen durchgeführt, um die NutzerInnen in das jeweilige soziale Umfeld einzubinden. In 45,6% der Werkstätten werden Dienstleistungen in der Gemeinde bzw. für deren Mitglieder angeboten, wie beispielsweise in Form von Gartenarbeiten.

Weitere Aktivitäten sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 11: Aktivitäten zur gezielten Einbindung der NutzerInnen in das jeweilige Umfeld der Werkstätten, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 195 Standortleitungen)

Aktivitäten - soziale Integration

Häufigkeit

Prozent

Regelmäßige Inanspruchnahme regionaler Infrastruktur (z.B. Supermarkt, Gasthäuser, etc.) im regulären Wochenablauf der NutzerInnen

159

81,5

Verkauf von Produkten der Werkstatt an öffentlichen Plätzen außerhalb des Standortes (z.B. Märkte)

107

54,9

Regelmäßige öffentliche Veranstaltungen, die von Mitgliedern der Gemeinde besucht werden

97

49,7

Regelmäßige Kooperationen mit Vereinen und/oder öffentlichen Bildungsinstitutionen

91

46,7

Anbieten von Dienstleistungen in der Gemeinde bzw. für deren MitgliederInnen (z.B. Gartenarbeiten)

89

45,6

Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit von Personen der Gemeinde, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu den NutzerInnen stehen

74

37,9

Vermietung bzw. Überlassung der Einrichtungsräume für Veranstaltungen an externe Gruppen bzw. Personen

70

35,9

Betreiben eines Verkaufslokals, an dem Produkte der Werkstatt verkauft werden

66

33,8

Sonstige Aktivitäten

39

20,0

Nutzbarkeit von Angeboten der Werkstätte für außenstehende Personen (z.B. Malworkshop)

37

19,0

Führen eines öffentlich nachgefragten Angebots (z.B. Laden mit Artikeln des täglichen Bedarfs, Café, Gasthaus, etc.)

34

17,4

Unter dem Punkt "Sonstige Aktivitäten" wurden unter anderem Gottesdienstbesuche, Kooperationen mit der Stadtzeitung und dem Stadtfernsehen, diverse Veranstaltungen, wie Bälle, Sportveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Weihnachtsmärkte, Vernissagen, Jahresfeste, Tag der offenen Tür, usw. genannt. Darüber hinaus werden die NutzerInnen über ausgelagerte Arbeitsplätze/Praktika in nahegelegenen Betrieben und der Einbindung in Vereine wie der Feuerwehr in das Umfeld der Stadt/Gemeinde miteinbezogen.

Das Image der Werkstätten wird aufgrund der zahlreichen Aktivitäten, die zur gezielten Einbindung der Einrichtungen in das soziale Umfeld durchgeführt werden, von den StandortleiterInnen (N = 194) zu 88,6% (172 Standorte) als sehr gut bzw. gut eingeschätzt. Zu 9,3% (18 Standorte) wird das Image im Umfeld der Werkstätte als eher gut und nur zu 2,1% (4 Standorte) als weniger gut bewertet.

Die Durchführung von gezielten Außenaktivitäten wird daher von 94,3 Prozent (180 Standorte) der WerkstättenleiterInnen (N = 191) als sehr bzw. eher wichtig eingeschätzt.

7.2.2 Angaben zu den Gruppen und NutzerInnen in den Werkstätten

Anzahl der NutzerInnen im Jahr 2008

Laut Angaben der Sozialabteilungen der Landesregierungen aus fünf Bundesländern arbeiteten im Jahr 2008 insgesamt 15.206 Menschen mit einer Beeinträchtigung in den österreichischen Beschäftigungstherapieeinrichtungen. Die meisten NutzerInnen, nämlich 4091 Menschen mit einer Behinderung, waren in Werkstätten des Bundeslandes Wien beschäftigt, die wenigsten im Bundesland Vorarlberg. Hierbei zu berücksichtigen ist jedoch die Unvollständigkeit dieser Erhebung.

Bundesland

Anzahl der NutzerInnen laut Landeregierung

Anzahl der NutzerInnen laut Trägerorganisationen

Burgenland

o.A.

51

Niederösterreich

3831

1397

Kärnten

o.A.

40

Oberösterreich

2944

2308

Salzburg

o.A.

757

Steiermark

2943

533

Tirol

o.A.

55

Vorarlberg

1397

863

Wien

4091

2403

Gesamt

15206*

8407

* ohne Angabe der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol

Laut Angaben der Trägerorganisationen (N = 54) waren im Jahr 2008 insgesamt 8407 NutzerInnen in den Beschäftigungstherapiewerkstätten beschäftigt. Auch hier fällt die größte Anzahl an NutzerInnen auf das Bundesland Wien.

Anzahl der NutzerInnen zum Stichtag 01.06.2009

Laut Angaben der Trägerorganisationen (N = 56) nahmen zum Stichtag 01.06.2009 insgesamt 9253 NutzerInnen einen Werkstättenplatz in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen in Anspruch. Das heißt durchschnittlich zählt jede Trägerorganisation 165,2 NutzerInnen. Diese Angaben zeigen, dass sich die Anzahl der Werkstattbeschäftigten vom Jahr 2008 bis zum Stichtag 01.06.2009 nicht nur gesamt, sondern auch im Durchschnitt deutlich erhöht hat. Waren im Jahr 2008 im Durchschnitt 155,7 NutzerInnen beschäftigt, so sind es zum Stichtag rund 9,5 WerkstättennutzerInnen mehr pro Trägerorganisation.

Tabelle 13: Anzahl und durchschnittliche Anzahl der NutzerInnen zum Stichtag 01.06.2009 laut Angaben der Trägerorganisationen aufgeteilt nach Bundesländern (N = 56)

Bundesland

Anzahl der NutzerInnen laut Landeregierung

Anzahl der NutzerInnen laut Trägerorganisationen

Burgenland

53

53

Niederösterreich

2430

151,9

Oberösterreich

2315

289,4

Kärnten

40

40

Salzburg

790

158

Steiermark

612

122,4

Tirol

55

27,5

Vorarlberg

804

268

Wien

2154

143,6

Gesamt

9253

165,2

Die Streuung bei der Anzahl der NutzerInnen nach Angaben der Bereichsleitungen reichte dabei von 11 bis 1324 Personen pro Trägerorganisation. Die durchschnittliche Anzahl an NutzerInnen ist bei den Trägerorganisationen in Oberösterreich und Vorarlberg am höchsten. Die wenigsten NutzerInnen zählen nach dieser Auswertung die Trägerorganisationen der Bundesländer Tirol, Kärnten und dem Burgenland. Bei diesen Zahlen ist jedoch wiederum der geringe Rücklauf aus diesen Bundesländern zu berücksichtigen.

Auch bei der Befragung der WerkstättenleiterInnen konnten Daten über die aktuellen NutzerInnenanzahlen in den Einrichtungen gewonnen werden. So arbeiteten laut Angaben der Standortleitungen zum genannten Stichtag im Juni 2009 7495 Personen in 200 Beschäftigungstherapieeinrichtungen, das bedeutet pro Werkstätte werden durchschnittlich 37,5 NutzerInnen beschäftigt und betreut. Die Streuung in den Werkstätten reichte dabei von 1 NutzerIn bis 193 beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigung.

Da es in den Werkstätten meist mehrere Gruppen gibt, die sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung orientieren (vgl. Kapitel 4.3), wurden darüber hinaus die Gruppenanzahlen in den einzelnen Einrichtungen erhoben. Die Befragung ergab, dass an 199 Standorten insgesamt 893 Gruppen angeboten werden. Das heißt durchschnittlich befinden sich an einem Werkstättenstandort 4,5 Gruppen. Die Streuung bei der Gruppenanzahl in den Einrichtungen reichte von 1 Gruppe bis 24 Gruppen.

Tabelle 14: Anzahl und durchschnittliche Anzahl der NutzerInnen und Gruppen zum Stichtag 01.06.2009 laut Angaben der Standortleitungen aufgeteilt nach Bundesländern

Bundesland

Anzahl der Gruppen

Durchschnittliche Gruppenzahl

Anzahl der NutzerInnen

Durchschnittlich NutzerInnenzahl

Burgenland

6

6

65

65

Niederösterreich

230

5,1

1837

40,8

Kärnten

32

3,2

214

21,4

Oberösterreich

263

6

2362

52,5

Salzburg

62

4,1

533

35,5

Steiermark

45

3,8

268

22,3

Tirol

5

5

32

32

Vorarlberg

107

2,8

794

21,5

Wien

145

4,3

1393

41

Gesamt

893

4,5

7495

37,5

Nach Angaben der StandortleiterInnen und den Berechnungen des Mittelwertes werden die meisten Gruppen pro Werkstätte im Burgenland und in Oberösterreich angeboten. Auch die durchschnittliche Anzahl der Werkstattbeschäftigten ist zum Stichtag 01.06.2009 in diesen Bundesländern am höchsten. Die Werte aus dem Burgenland sind jedoch kritisch zu betrachten, da die Angaben lediglich aus einer Einrichtung stammen.

Personenbezogene Daten laut Landesregierungen und Bereichsleitungen

Die Befragung auf Landesebene lieferte keine aussagekräftigen personenspezifischen Daten über die NutzerInnen in den Beschäftigungstherapiewerkstätten. Lediglich bei der Auswertung der NutzerInnenzahlen nach dem Geschlecht gaben vier Bundesländer eine Verteilung von 5322 weiblichen NutzerInnen und 6934 männlichen NutzerInnen an. Daran wird deutlich, dass in den Einrichtungen viel mehr Männer als Frauen tätig sind.

Die Auswertung der Daten des Bereichsleitungsfragebogens lieferte ein ähnliches Ergebnis hinsichtlich der geschlechtlichen Verteilung der WerkstättennutzerInnen. So sind nach Berechnungen der Durchschnittswerte rund 89,9 Männer (5032 Männer, N = 56) und 71,9 Frauen (3954 Frauen, N = 55) pro Trägerorganisation beschäftigt. Auch hier ist der Männeranteil deutlich höher als der Anteil der Frauen.

Im Zuge dieser Befragung konnten überdies Daten zu den WerkstättennutzerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gewonnen werden. Laut Angaben von 52 Trägerorganisationen arbeiten zum genannten Stichtag insgesamt 257 NutzerInnen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen. Durchschnittlich sind daher bei jeder Trägerorganisation 4,9 Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft beschäftigt.

Tabelle 15: Anzahl und durchschnittliche Anzahl der NutzerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft aufgeteilt nach Bundesländern (N = 52 Träger)

Bundesland

Anzahl NutzerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft

Durchschnittliche Anzahl an NutzerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft

Burgenland

0

0

Niederösterreich

32

2,1

Oberösterreich

56

8

Kärnten

1

1

Salzburg

27

6,8

Steiermark

0

0

Tirol

1

0,5

Vorarlberg

34

11,3

Wien

106

7,1

Gesamt

257

4,9

Die durchschnittlich meisten WerkstättenmitarbeiterInnen ohne österreichische Staatbürgerschaft finden sich in Vorarlberg, wo 11,3 NutzerInnen pro Trägerorganisation aus einem anderen Land abstammen. An zweiter Stelle befindet sich Oberösterreich mit durchschnittlich 8 NutzerInnen und an dritter Stelle Wien mit einem Durchschnittswert von 7,1 ausländischen WerkstättennutzerInnen pro Trägerorganisation.

Gruppen- und Personenbezogene Daten laut Standortleitungen

Im Zuge der Befragung der 200 Standortleitungen konnten weitere spezifische Daten zu einem Großteil der angeführten Gruppen und den NutzerInnen in den Werkstätten gewonnen werden. Diese sollen im Folgenden näher dargestellt werden.

Laut Angaben der Standortleitungen befinden sich die meisten Werkstattbeschäftigten, nämlich 3946 Personen (57,9%), in Gruppen mit klassischen Beschäftigungstherapieangeboten. Am zweithäufigsten werden arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote genutzt. Die Anzahl der beschäftigten Personen beläuft sich bei dieser Beschäftigungsart auf 3251 NutzerInnen, was einen Prozentwert von 47,7% ergibt. Angebote für IntensivnutzerInnen werden laut Bekanntgaben der StandortleiterInnen zu 26,8% genutzt. Die NutzerInnenanzahl beläuft sich in diesen Gruppen auf 906 Personen. Weniger häufig, nämlich lediglich zu 12,1% (822 Personen), existieren Gruppen für ältere Menschen und 628 NutzerInnen (9,2%) befinden sich in Gruppen mit anderen Angebotsformen.

Tabelle 16: Angebotsformen, denen die Gruppen der Werkstätten zuzuordnen sind, in Prozentangaben (Mehrfachantworten) und Anzahl der NutzerInnen (N = 6792)

Angebotsformen

Prozent

Anzahl der NutzerInnen

Klassische Beschäftigungstherapieangebote

57,9

3946

Arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote

47,7

3251

Angebote für NutzerInnen mit einem basalen Förderbedarf bzw. IntensivnutzerInnen

26,8

1825

Berufliche Qualifizierung

13,3

906

Angebote für ältere Menschen

12,1

822

Andere Angebote

9,2

628

Zu den Arbeitstätigkeiten, die in den Werkstätten durchgeführt werden und der jeweiligen Anzahl der NutzerInnen, die von Seiten der Standortleitungen angegeben wurden, konnten die in der nachfolgende Tabelle aufgelisteten Ergebnisse erzielt werden.

Tabelle 17: Arbeitstätigkeiten die in den Gruppen ausgeführt werden, in Prozentangaben (Mehrfachantworten) und Anzahl der NutzerInnen (N = 6729)

Arbeitstätigkeiten in den Gruppen

Prozent

Anzahl der NutzerInnen

Kreative Tätigkeiten

56,3

3787

Handwerkliche Tätigkeiten

44,0

2958

Industriearbeiten

33,2

2234

Verpackungsarbeiten

29,0

1951

Reinigungsdienste

22,0

1483

Montagearbeiten

21,1

1423

Gartenarbeiten

19,7

1323

Wäschedienste

15,0

1012

Verkaufstätigkeiten

9,7

650

Gewerbliche Tätigkeiten

8,9

598

Bürotätigkeiten

6,9

465

Landwirtschaftliche Tätigkeiten

4,6

309

Zu einem überwiegenden Prozentsatz werden in den Werkstattgruppen kreative Tätigkeiten ausgeführt. Diese Daten verweisen auf eine überwiegend beschäftigungstherapeutische Orientierung in den Werkstätten.

In weniger als 10,0% der Werkstätten können Verkaufstätigkeiten, gewerbliche Tätigkeiten, Bürotätigkeiten und landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

In 79,0% der Werkstätten werden nach Angaben der Standortleitungen Produkte hergestellt und bzw. Dienstleistungen erbracht und in nur 21,0% der Einrichtungen wird nichts produziert. Unter anderem werden in den Gruppen Waren wie Kerzen, Taschen, Schmiedeprodukte, Filzprodukte, handgeschöpftes Papier, Bücher, Holzprodukte, Schmuck, Tonwaren, Glückwunschkarten, Seifen, Acrylbilder, Wohnaccessoires, Holzspielzeug, Flechtprodukte, Filzprodukte, Seidenmalereien, Anzünder und Textilien hergestellt.

Im Bereich der Dienstleistungen die seitens der Werkstattgruppen offeriert werden, wurden Designarbeiten, Kontrollarbeiten, die Organisation von Caterings, usw. genannt werden. Aus der Befragung der Standortleitungen konnten neben gruppenspezifischen Daten auch personenspezifische Zahlenangaben hinsichtlich des Geschlechtes, des Alters und der Behinderungsart der Werkstattbeschäftigten erworben werden. Die Grundgesamtheit der NutzerInnen, von denen die nachfolgenden Informationen stammen, beläuft sich auf 6818 Personen. Das heißt zu 91,0% der von den StandortleiterInnen angeführten NutzerInnen (N = 7495) wurden nähere Angaben bereitgestellt.

Hinsichtlich der geschlechtlichen Verteilung der NutzerInnen kann auch an dieser Stelle festgestellt werden, dass wesentlich mehr Männer als Frauen in den Werkstätten beschäftigt sind. Die Auswertung der Daten ergab, dass insgesamt 43,7% (2976 Personen) der WerkstattnutzerInnen (N = 6815) weiblich und 56,3% (3839 Personen) der beschäftigten Personen männlich sind.

Tabelle 18: Geschlechtliche Verteilung der NutzerInnen aufgeteilt nach den Bundesländern, in Prozentangaben und Häufigkeiten (N = 6815)

Bundesland

Weiblich

Männlich

Burgenland

52,5% (31)

47,5% (28)

Niederösterreich

43,3% (774)

56,6% (1013)

Kärnten

42,2% (92)

57,6% (125)

Oberösterreich

44,1% (900)

55,9% (1139)

Salzburg

44,5% (192)

55,5% (239)

Steiermark

46,2% (122)

53,8% (142)

Tirol

60,7% (17)

39,9% (11)

Vorarlberg

42,0% (300)

58,0% (415)

Wien

43,0% (548)

57,0% (727)

Gesamt

43,7% (2976)

56,3% (3839)

Lediglich in Tirol und im Burgenland befinden sich nach diesen Berechnungen mehr Frauen als Männer in den Einrichtungen. Die Repräsentativität ist bei diesen Angaben jedoch eingeschränkt, da sich die Angaben aus diesen Bundesländern jeweils nur auf eine Einrichtung beziehen.

Das durchschnittliche Alter der NutzerInnen beträgt nach Angaben der Standortleitungen 37,3 Jahre (N = 6815). Die Streuung reichte bei diesem Datensatz von 11 bis 71 Jahre, wobei das Alter von 11 und 12 Jahren, das jeweils ein Mal angegeben wurde, eher zweifelhaft erscheint und als Eingabefehler gesehen werden kann. Die allgemeine Aussage, dass sich vorwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung in den Beschäftigungstherapiewerkstätten befinden (vgl. Kapitel 4.4), konnte aufgrund der Ergebnisse der Befragung bestätigt werden. Die Auswertung der Daten ergab, dass 4225 Personen, demnach 62,1% der NutzerInnen (N = 6803), eine geistige Beeinträchtigung haben.

Am zweithäufigsten, nämlich zu 13,3%, sind in den Werkstätten Menschen mit einer Lernbehinderung beschäftigt. In absoluten Zahlen handelt es sich um 905 Personen. Die eher geringe Anzahl der NutzerInnen mit einer Lernbehinderung ist darauf zurückzuführen, dass diese in den meisten Fällen beruflich gut qualifiziert werden können und der Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt forciert wird. (vgl. Kapitel 4.4)

An dritter Stelle können geistig beeinträchtigte Menschen mit basalem Förderbedarf genannt werden, die zu 10,2% (689 NutzerInnen) in den Werkstätten vertreten sind. Diese Personen sind aufgrund der Schwere ihrer Behinderung meist in eigenen basalen Gruppen (Intensivgruppen) untergebracht, in denen die Schwerpunkte mehr in der Förderung, Betreuung und Pflege, als in der Arbeitsorientierung liegen. (vgl. ebd.)

Zu jeweils 6,5% sind Personen mit einer Körperbehinderung (442 NutzerInnen) bzw. einer psychischen Beeinträchtigung (445 NutzerInnen) in den Werkstätten beschäftigt. Obwohl die Anzahl an psychisch beeinträchtigten Menschen in den letzten Jahren stark gestiegen ist, ist die Anzahl dieser Personen in den Werkstätten dennoch eher gering. Als Erklärung hierfür kann vor allem der Bestand zahlreicher Werkstätten speziell für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen genannt werden.

Tabelle 19: Primäre Behinderung der NutzerInnen, in Häufigkeiten und Prozentangaben (N = 6803 NutzerInnen)

Primäre Behinderung

Häufigkeit

Prozent

Gesamt

6803

100,0

geistige Behinderung

4225

62,1

Lernbehinderung

905

13,3

geistige Behinderung mit basalem Förderbedarf

689

10,1

Körperbehinderung

442

6,5

Psychische Beeinträchtigung

445

6,5

Chronische somatische Erkrankung

56

0,8

Hörbehinderung

24

0,4

Sehbehinderung

17

0,2

Personen mit einer Hörbehinderung oder einer Sehbehinderung sind nach dieser Berechnung nur in einem geringen Ausmaß in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen vertreten. Gründe dafür sind in dem speziellen Förder- und Unterstützungsbedarf bzw. der Schaffung entsprechender Arbeitsplätze zu sehen. Vielfach werden Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen in eigenen Einrichtungen oder Werkstätten beruflich qualifiziert.

Auslastung der Werkstätten

Laut Angaben der Landesregierungen und der Trägerorganisationen gibt es in vielen Bundesländern einen vermehrten Bedarf an Werkstättenplätzen. So führte die Sozialabteilung der Landesregierung in Oberösterreich an, im Bereich der Beschäftigungstherapie eine Nachfrage von insgesamt 696 Plätzen zu haben, im Bereich der arbeitsmarktähnlichen Angebote einen Bedarf von 151 Plätzen und im Bereich der Qualifizierungsangebote 264 Plätze zu benötigen.

Im Bundesland Steiermark wurde ein Bedarf von 300 Plätzen bis zum Jahr 2010 vorausgesagt und in Wien und Niederösterreich gibt es laut Angaben der Landesregierungen jährlich eine durchschnittliche Nachfrage an 65 zusätzlichen Beschäftigungstherapieplätzen.

Die größte Nachfrage besteht im Allgemeinen im Bereich der arbeitsmarktnahen/-ähnlichen Angebote.

Die Befragung der Trägerorganisationen ergab, dass sich bei 80,0% (44 Träger, N = 55) der Trägerorganisationen insgesamt 1205 Personen auf der Warteliste für einen Werkstättenplatz befinden. Lediglich 20,0% (11 Träger) gaben an, keine Personen auf der Warteliste zu haben. Laut Angaben der Trägerorganisationen werden klassische Beschäftigungsangebote und Angebote für basale bzw. IntensivnutzerInnen sehr häufig nachgefragt. Arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote häufig und berufliche Qualifizierungsangebote bzw. Angebote für ältere NutzerInnen nur selten nachgefragt.

Der Ausbau der genannten Angebotsformen wird von den LeiterInnen der Trägerorganisationen (N = 55) als sehr wichtig bzw. wichtig eingestuft.

7.2.3 Ein- und Austritte aus den Werkstätten

Zu den Ein- bzw. Austritten aus den Werkstätten wurden im Zuge der Befragung der Standortleitungen Daten ermittelt, um Erkenntnisse darüber zu erhalten, wohin die betreffenden Menschen nach dem Austritt aus der Werkstätte gingen, bzw. was sie vor der Beschäftigung in der Werkstätte machten.

So gaben die StandortleiterInnen (N = 134) an, dass im Jahr 2008 insgesamt 544 Menschen mit einer Behinderung in die Beschäftigungstherapiewerkstätten aufgenommen wurden. Das heißt, durchschnittlich wurden pro Werkstätte 4,1 NutzerInnen neu aufgenommen.

Des Weiteren verzeichneten die Standortleitungen (N = 99) im selben Jahr insgesamt 355 Austritte aus den Werkstätten. Das heißt, durchschnittlich verließen im Jahr 2008 3,6 Personen mit einer Behinderung eine Beschäftigungstherapiewerkstätte. Unter der Annahme, dass diese Durchschnittsberechnungen auf alle Bundesländer ausgelegt werden können, kann davon ausgegangen werden, dass es im Jahr 2008 zu einem Zuwachs in den Werkstätten gekommen ist. Diese Aussage kann durch den, zuvor beschriebenen Anstieg der GesamtnutzerInnenzahlen vom Jahr 2008 bis zum Stichtag am 01.06.2009 bestätigt werden.

Die meisten Aus- bzw. Eintritte, die von Seiten der StandortleiterInnen angeführt wurden, fanden im Bundesland Wien statt.

Tabelle 20: Eintritte und Austritte aus den Werkstätten im Jahr 2008, in Häufigkeiten und Prozentangaben (N = 899 NutzerInnen)

Bundesland

Eintritte

Austritte

Burgenland

9 (1,7%)

3 (0,8%)

Niederösterreich

130 (23,9%)

79 (22,3%)

Kärnten

21 (3,9%)

14 (3,9%)

Oberösterreich

95 (17,5%)

48 (13,5%)

Salzburg

31 (5,7%)

12 (3,4%)

Steiermark

36 (6,6%)

20 (5,6%)

Tirol

1 (0,2%)

0

Vorarlberg

72 (13,2%)

56 (15,8%)

Wien

149 (27,4%)

123 (34,6%)

Gesamt

544 (100%)

355 (100%)

Zu den Eintritten

Hinsichtlich der geschlechtlichen Verteilung der im Jahr 2008 neu aufgenommenen NutzerInnen ist festzustellen, dass 37,5% (204 Personen) der Personen weiblich und 62,5% (340 Personen) männlich waren.

Das durchschnittliche Alter der im Jahr 2008 in die Beschäftigungstherapiewerkstätten eingetretenen Personen lag bei 28,19 Jahren. Die Streuung reichte dabei von 16 bis zu 68 Jahren.

Auf die Frage nach den Institutionen und Maßnahmen in denen sich die neu aufgenommenen Personen vor der Beschäftigung in der Werkstätte befanden, wurden von den Standortleitungen Informationen zu 543 NutzerInnen bereit gestellt.

Die meisten, nämlich 21,9% (119 Personen) der 543 im Jahr 2008 neu aufgenommenen Personen kamen aus der Sonderschule, 18,2% (99 Personen) von zu Hause und 15,8% (86 Personen) aus einer anderen Werkstätte der gleichen Trägerorganisation.

11,2% (61 Personen) der NutzerInnen kamen aus einer Werkstätte einer anderen Trägerorganisation, 7,9% (43 Personen) kamen aus integrativen Schulen und 6,4% (35 Personen) machten zuvor schon Erfahrungen mit beruflichen Orientierungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen. 6,1% (33 Personen) der neu aufgenommenen NutzerInnen waren zuvor in einer Psychiatrie oder Krankenanstalt untergebracht, 4,8% (26 Personen) waren schon in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis tätig und 2,6% (14 Personen) besuchten einen Berufsvorbereitungslehrgang.

Graphik 6: Woher kamen die Personen, die 2008 in den Werkstätten aufgenommen wurden, in Prozentangaben (N = 543 Personen)

Bei 11 NutzerInnen (2,0%) konnten keine Angaben zu den bisherigen Tätigkeiten bzw. Aufenthaltsorten gemacht werden.

Lediglich 1,8% (10 Personen) der neu aufgenommenen NutzerInnen wechselten vom Clearing, 0,7% (4 Personen) von der (Jugend)Arbeitsassistenz und 0,4% (2 Personen) aus einer Lehre in die Beschäftigungstherapiewerkstätten. Besonders diese letztgenannten Werte weisen darauf hin, dass Personen, die sich bereits in speziellen Maßnahmen zur beruflichen Integration befanden, nur in wenigen Fällen scheiterten und in eine Werkstätte eintraten.

Zu den Austritten

Zu den NutzerInnen die 2008 aus den Werkstätten ausgetreten sind, konnten insgesamt von 99 WerkstättenleiterInnen Informationen gewonnen werden. So gaben die befragten Personen an, dass 40,3% (142 Personen) von 352 ausgetretenen NutzerInnen weiblich und 59,7% (210 Personen) männlich waren.

Das durchschnittliche Alter der Personen, die 2008 die Werkstätten verließen, lag bei 31,8 Jahren. Die Streuung reichte von 16 bis 68 Jahre. Darüber hinaus konnten von 354 der ehemaligen WerkstättenutzerInnen Daten hinsichtlich der Tätigkeiten bzw. Aufenthaltsorte nach dem Austritt aus der Werkstatt gewonnen werden.

Die meisten, nämlich 26,8% (95 Personen) der ehemaligen WerkstättenutzerInnen, kehrten nach dem Austritt aus der Werkstätte nach Hause zurück. 19,5% (69 Personen) der im Jahr 2008 ausgetretenen Personen wechselten in eine andere Werkstätte derselben Trägerorganisation und 12,1% (43 Personen) traten in ein Dienstverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt ein.

Bei 39 NutzerInnen (11,0%) konnten keine Informationen hinsichtlich der späteren Institutionen und Maßnahmen gegeben werden.

Graphik 7: Wohin gingen die Personen nach dem Austritt aus den Werkstätten, in Prozentangaben (N = 54 Personen)

9,9% der ehemaligen WerkstättennutzerInnen wechselten in eine Werkstätte einer anderen Trägerorganisation und 6,8% (24) der NutzerInnen verstarben im Jahr 2008. Bei den verstorbenen Personen war jedoch keine eindeutige bzw. aussagekräftige Verteilung hinsichtlich der Altersstruktur zu erkennen.

4,8% (17 Personen) kamen in die Psychiatrie oder eine Krankenanstalt, 3,4% der ehemaligen Werkstättenbeschäftigten kamen in Maßnahmen zur beruflichen Orientierung bzw. Qualifizierung unter, jeweils 2,3% (8 Personen) der ehemaligen NutzerInnen bekamen die Möglichkeit ein (Jugend)Arbeitsassistenzangebot in Anspruch zu nehmen bzw. in ein Dienstverhältnis auf dem zweiten Arbeitsmarkt überzutreten. Nur 0,8% (3 Personen) der ausgetretenen Personen bekamen eine Lehrstelle und lediglich eine Person (0,3%) ging in eine Clearingmaßnahme über.

Speziell diese letztgenannten Werte weisen darauf hin, dass von Seiten der Werkstätten nur geringe Kooperationen mit Anbietern/Anbieterinnen von beruflichen Integrationsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.2) vorhanden sind, um die WerkstättennutzerInnen in die Arbeitswelt einzubinden. Dabei könnten gerade jene Maßnahmen, die sich am Konzept der Unterstützten Beschäftigung orientieren, Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten beschäftigt sind, Chancen eröffnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt langfristig integriert zu werden.

7.2.4 Mitspracherecht der NutzerInnen und dessen Umsetzung

Um die Werkstätten nach den Bedürfnissen und Wünschen der NutzerInnen zu gestalten, ist es wichtig, deren Interessen im Betrieb der Werkstätte zu berücksichtigen. Die Mitsprache der NutzerInnen wird daher meist in Form von gewählten WerkstättenrätInnen oder NutzerInnenvertreterInnen bzw. durch NutzerInnenbefragungen durchgeführt. Auf diese Weise können die Wünsche und Vorstellungen der Werkstättenbeschäftigten erhoben und in weiterer Folge verwirklicht werden.

Laut Angaben der sechs Sozialabteilungen, die den Landesregierungsfragebogen beantwortet haben, existieren in allen Bundesländern geförderte Selbst- und Mitbestimmungsstrukturen. In den Bundesländern Niederösterreich, Wien, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark gibt es dafür Werkstättenräte die von (einigen) Trägern freiwillig umgesetzt werden. Die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich haben (darüber hinaus) eine gesetzliche Verpflichtung für die Umsetzung von Werkstatträten und in der Steiermark, in Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg gibt außerdem es eine Umsetzung von Selbstvertretungsgruppen, die von den Trägern unabhängig agieren, wie zum Beispiel People First. Des Weiteren erfolgt im Bundesland Oberösterreich derzeit in allen Einrichtungen auf freiwilliger Basis die Installierung einer Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung.

Auf die Frage nach der Wichtigkeit des Auf- und Ausbau von Selbst- und/oder Mitbestimmungsstrukturen gaben vier Sozialabteilungen an, diese als wichtig bzw. sehr wichtig einzuschätzen. In vier Bundesländern ist daher bis zum Jahr 2012 auch ein Ausbau solcher Selbstvertretungs- und Mitbestimmungsmaßnahmen geplant.

Laut Angaben 85,2% (46 Träger, N = 54) der Träger wird die Beteiligung und Mitsprache der NutzerInnen von den Organisationen organisiert und umgesetzt und nur in 14,8% (8 Träger) der Trägerorganisationen nicht.

Tabelle 21: Form der Mitsprache der NutzerInnen auf Organisationsebene, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 54 Träger)

Form der Mitsprache

Häufigkeit

Prozent

Unterstützung der Teilnahme bei externen Interessensvertretungen

27

50,0

Umsetzung anderer Mitbestimmungsstrukturen auf Organisationsebene

25

46,3

Regelmäßige standardisierte Erhebung bzw. Überprüfung der NutzerInnenzufriedenheit

23

42,6

Regelmäßige Gesprächsrunden zw. Geschäftsführung und Werkstättenräten

23

42,6

Einbeziehung von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen bei der Konzeption neuer Angebote

18

33,3

Freiwillige Umsetzung von Werkstättenräten an den Standorten

16

29,6

Verpflichtende Umsetzung von Werkstättenräten an den Standorten

15

27,8

Regelmäßige Standortübergreifende Vernetzung von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen

13

24,1

Einbeziehung von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen bei Entscheidungen auf Organisationsebene

11

20,4

Am häufigsten, nämlich in 50,0% der 54 Trägerorganisationen wird die Mitsprache der NutzerInnen auf Organisationsebene in Form von Unterstützungen bei der Teilnahme bei externen Interessensvertretungen umgesetzt. In 46,3% der Trägerorganisationen findet die Umsetzung anderer Mitbestimmungsstrukturen statt. Angeführt wurden hier unter anderem Mitbestimmungsstrukturen auf Institutionsebene, tägliche Morgenrunden, Befragungen und Entscheidungsfindungen mit allen NutzerInnen, Entscheidungsgremien zu handwerklichen Produktentwicklungen, -fertigungen und -vertrieben, Hausversammlungen in Form eines BewohnerInnen-Parlaments, Interessensvertretung der KlientInnen und die unterstützte Kommunikation für Menschen mit basalem Förderbedarf.

In jeweils 42,6% der Organisationen finden regelmäßige Gesprächsrunden zwischen der Geschäftsführung/Bereichsleitung und den Werkstättenräten bzw. den NutzerInnenvertreterInnen sowie regelmäßige standardisierte Erhebungen bzw. Überprüfungen der NutzerInnenzufriedenheit statt.

In 33,3% der Trägerorganisationen gibt es eine Einbeziehung/Konsultation von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen bei der Konzeption neuer Angebote, in 29,6% existiert eine freiwillige Umsetzung von Werkstättenräten und in 27,8% der Organisationen gibt es eine verpflichtende Umsetzung von Werkstättenräten. 24,1% der Trägerorganisationen gaben an, regelmäßige standortübergreifende Vernetzungen von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen durchzuführen und in lediglich 20,4% der Organisationen wird die Einbeziehung/Konsultation von Werkstättenräten bzw. NutzerInnenvertreterInnen bei Entscheidungen auf Organisationsebene umgesetzt.

Sind Werkstättenräte in den Werkstätten vorhanden, wird ihnen in vielen Fällen eine Unterstützung von Seiten der Trägerorganisationen (N = 54) bereitgestellt. Diese erfolgt in 42,6% (23 Träger) der Organisationen durch die WerkstättenmitarbeiterInnen im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit, in 18,5% (10 Träger) in Form einer extern Unterstützung, die von den Trägern finanziert wird und in 7,4% (4 Träger) der Organisationen verwenden die WerkstättenmitarbeiterInnen ausgewiesene (zusätzliche) Arbeitsstunden für die Unterstützung der Werkstättenräte. 4 Trägerorganisationen (5,6%) ziehen dafür eine externe Unterstützung heran, die auf ehrenamtlicher Basis organisiert wird.

1 Träger (1,9%) stellt gar keine Unterstützung bereit und in 24,1% (13 Träger) der Organisationen gibt es keine Werkstättenräte bzw. NutzerInnenvertreterInnen.

Als Themen, bei denen die WerkstättennutzerInnen das Recht auf Mitsprache/ Mitbestimmung haben, führten die Trägerorganisationen (N = 56) am häufigsten, nämlich zu 87,5% (49 Träger), die Auswahl des Arbeitsbereiches an. Zu 76,8% (43 Träger) wurde die Mitbestimmung beim Speiseplan und zu 55,4% (31 Träger) die Wahl der Werkstätte genannt. Von 25 Trägerorganisationen (44,6%) wurden weitere Themen, wie beispielsweise die Wahl und Gestaltung von Arbeits- und Freizeitaktivitäten, die Wahl des Urlaubsortes, die Produktwahl, die Gestaltung der Räumlichkeiten und Außenanlagen, die Beteiligung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Wahl der Vertrauensperson, die Auswahl des Therapieangebotes, usw. angeführt.

Graphik 8: Themen, bei denen die NutzerInnen das Recht auf Mitsprache/Mitbestimmung haben, in Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 56 Träger)

In 23 Trägerorganisationen (41,1%) haben die NutzerInnen die Möglichkeit bei der Regelung der Arbeitszeit mitzubestimmen und in 11 Organisationen (19,6%) haben die Werkstättenbeschäftigten ein Mitspracherecht bei Personalentscheidungen, wie zum Beispiel bei der Anstellung neuer MitarbeiterInnen. In lediglich 10,7% (6 Träger) der Organisationen gibt es ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Höhe des Taschengeldes.

Der Auf- und/oder Ausbau von Mitbestimmungs- und Selbstvertretungsstrukturen wird nach Angaben der Bereichsleitungen (N = 57) in 73,7% (42 Träger) als sehr wichtig bzw. eher wichtig eingestuft. Nur drei Organisationen befanden den Auf- und/oder Ausbau von Mitbestimmungs- und Selbstvertretungsstrukturen als nicht wichtig.

Von Seiten der Standortleitungen (N = 187) wurde angegeben, dass in 87,7% (164 Standorte) der Werkstätten etablierte Strukturen, die die Beteiligung und Mitsprache bzw. Mitbestimmung der NutzerInnen regeln, existieren und in 12,3% (23 Standorte) der Werkstätten derartige Strukturen überhaupt nicht vorhanden sind.

89,9% (168 Standorte) der Werkstätten (N = 187) schätzen daher den Aus- und/oder Aufbau von Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsstrukturen in ihrer Einrichtung als sehr bzw. eher wichtig ein.

Für die Umsetzung der Mitsprache bzw. Mitbestimmung gibt es in 70,9% (117 Standorte, N = 165) der Werkstätten einen/eine Werkstattrat/Werkstatträtin oder einen/eine WerkstattsprecherIn. In 29,1% (48 Standorte, N = 165) der Einrichtungsstandorte gibt es keine speziellen VertreterInnen für die WerkstättennutzerInnen.

Hinsichtlich der Aufgabenbereiche des/der Werkstattrates/Werkstatträtin bzw. des/der Werkstattsprechers/Werkstattsprecherin wurden die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Anforderungen von den StandortleiterInnen (N = 165) genannt. Am häufigsten, nämlich in 67,9% der Werkstätten, ist der/die Werkstattrat/Werkstatträtin bzw. der/die WerkstattsprecherIn für die Vertretung der Interessen der NutzerInnen verantwortlich und in 53,3% der Werkstätten gilt diese/r als SprecherIn für alle NutzerInnen. Weitere Aufgaben sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Tabelle 22: Aufgaben des/der Werkstattrates/Werkstatträtin bzw. des/der Werkstattsprechers/ Werkstattsprecherin, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 165 Standortleitungen)

Aufgaben

Häufigkeit

Prozent

VetreterIn der Interessen der NutzerInnen

112

67,9

SprecherIn für alle NutzerInnen

88

53,3

Regelmäßige Gespräche mit der Werkstattleitung

82

49,7

Einberufen regelmäßiger Werkstattrunden

77

46,7

Sprachrohr für die WerkstattmitarbeiterInnen

73

44,2

Kein Werkstattrat/WerstattsprecherIn

49

29,7

Regelmäßige Gespräche mit der Bereichsleitung/Geschäftsführung

46

27,9

Andere Aufgaben

18

9,0

Als andere Aufgaben des/der Werkstattrates/Werkstatträtin bzw. des/der Werkstattsprechers/Werkstattsprecherin, die von 18 Werkstättenleitungen angeführt wurden, werden unter anderem in der Teilnahme an Sitzungen des Elternbeirates, der Funktion als Multiplikator für die KollegInnen, der Verwaltung eines Geburtstagskalenders bzw. der Beglückwünschung der Jubilaren/Jubilarinnen, der Mitorganisation von Betriebsausflügen und der punktuellen Gestaltung des Werkstättenalltags, der Informationsweitergabe, der Vertretung der Einrichtung nach außen, dem Abhalten wöchentlicher Sprechstunden für die NutzerInnen und gegebenenfalls Besprechungen mit der Werkstattleitung, der Teilnahme an Arbeitsbesprechungen mit den MitarbeiterInnen, der Präsentation der Werkstatt bei Führungen und der Krankenbesuche von den Beschäftigten gesehen.

In 84,0% (136 Standorte) der Werkstätten (N = 162) finden regelmäßig Gesprächstermine der NutzerInnen zum Thema Mitbestimmung statt. Diese Gespräche finden in den meisten

Einrichtungsstandorten monatlich statt. In manchen Werkstätten gibt es jedoch auch tägliche, wöchentliche, zweimonatliche, vierteljährliche und halbjährliche Gesprächstermine.

In 16% (26 Standorte) der Werkstätten finden keine Mitbestimmungsgespräche mit den Werkstättenbeschäftigten statt.

In 77,6% (125 Standorte) der Werkstätten (N = 161) versuchen die MitarbeiterInnen der Einrichtung immer bzw. öfter die NutzerInnen über den Sinn und die Möglichkeiten der Werkstattrunden aufzuklären bzw. zu informieren.

In 8,0% (13 Standorte) der Werkstätten (N = 162) wird eine externe Moderation für die Werkstättenrunden eingesetzt und in 20,4% (33 Standorte) der Einrichtungen nur zum Teil. NutzerInnen, die sich aufgrund von Kommunikationsproblemen nicht in die Gesprächsrunden einbringen können, werden in 81,0% (132 Standorte) der Werkstätten (N = 163) von den WerkstattmitarbeiterInnen bei der Mitbestimmung unterstützt. In 16,6% (27 Standorte) der Einrichtungen findet eine derartige Förderung nur teilweise und in 2,5% (4 Standorte) gar nicht statt.

Die Bereitschaft von Seiten der Werkstätten (N = 164), die Anliegen und Forderungen der NutzerInnen umzusetzen, auch wenn dabei Arbeitsabläufe/Arbeitszeiten umstrukturiert werden müssen, ist in 74,4% (122 Standorte) der Werkstätten sehr bzw. eher groß.

7.2.5 Ziel - und/oder Hilfeplanung

Da Ziel- und/oder Hilfeplanungen im Hinblick auf die berufliche Integration der NutzerInnen von wesentlicher Bedeutung sind, wurde bei der Befragung der Standortleitungen auch die Umsetzung dieser Maßnahmen erhoben. (vgl. auch Kapitel 5.1.5) Ziel- und/oder Hilfeplanungen ermöglichen die Erstellung eines individuellen beruflichen Profils, das die Basis für die Entwicklung eines Integrationsplans bildet. Auf diese Weise werden die jeweiligen Ziele und der dafür notwendige Unterstützungsbedarf ermittelt, um den NutzerInnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Schritt für Schritt zu ermöglichen.

In 94,0% (171 Standorte) der Werkstätten (N = 182) finden regelmäßige Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche mit den NutzerInnen statt. In lediglich 6,0% (11 Standorte) der Beschäftigungstherapieeinrichtungen werden keine Zielgespräche durchgeführt. Die meisten Standorte setzen die Ziel- und Hilfeplanungsgespräche jährlich bis halbjährlich um. In einigen Einrichtungen finden jedoch auch vierteljährliche, monatliche, wöchentliche oder sogar tägliche Gespräche im Hinblick auf die individuelle Zielund/ oder Hilfeplanung mit den NutzerInnen statt.

In 75,6% (136 Standorte) der Werkstätten (N = 180) orientieren sich die Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche nach ausgewiesenen (pädagogischen) Konzepten. 20,0% (36 Standorte) der Einrichtungen ziehen für die Gespräche mit den NutzerInnen kein Orientierungskonzept heran und lediglich 4,4% (8 Standorte) der Werkstättenleitungen gaben an, überhaupt keine Ziel- und Hilfeplanungsgespräche in ihren Einrichtungen zu führen.

Als pädagogische Konzepte, die für die Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche herangezogen werden, wurden unter anderem die Arbeitsqualitätsplanung, die ICF[33], die Individuelle Entwicklungsplanung/Zielplanung, die Heilpädagogik, die individuelle Zukunftsplanung (nach Doose), die Persönliche Planung und Realisierung (PPR), Zielwärts, das Konzept der Bezugsbetreuung, die Personenzentrierte Planung, die Erstellung eines Fähigkeitsprofils, MELBA[34], die Sozialtherapie, Supported Employment und die SIVUS-Methode[35] genannt. Weitere Konzeptionen werden in den jeweiligen einrichtungs- oder trägerspezifischen pädagogischen Richtlinien gesehen. Darüber hinaus spielen das Inklusionsprinzip, das Normalisierungsprinzip, die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Ziel- und Hilfeplanungsgespräche.

Von den StandortleiterInnen (N = 183) wurden darüber hinaus Angaben zu den Themen, die im Zuge der Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche behandelt werden, erhoben. Die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Themen finden dabei ihren Schwerpunkt. Bemerkenswert bei der Auswertung der Daten erschien, dass die beruflichen Ziele innerhalb der Werkstatt in 82,5% der Einrichtungen einen Themenschwerpunkt darstellen und die berufliche Entwicklung außerhalb der Werkstatt nur in 59,0% der Werkstätten behandelt wird. Dieser Tatbestand zeigt, dass die berufliche Rehabilitation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger im Vordergrund steht als die berufliche Weiterentwicklung innerhalb der Werkstätten.

Tabelle 23: Themen der Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 183 Standortleitungen)

Themen

Häufigkeit

Prozent

Soziale Beziehungen

161

88,0

Individuelle Wünsche

155

84,7

Körperliches Wohlergehen, Körperpflege, Gesundheit

154

84,2

Berufliche Ziele innerhalb der Werkstatt

152

82,5

Kommunikation

151

82,5

Psychisches Wohlergehen, psychiatrische Probleme

144

78,7

Mobilität

116

63,4

Bildung und Weiterbildung

112

61,2

Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

109

59,6

Berufliche Entwicklung außerhalb der Werkstatt

108

59,0

Haushaltsführung, Selbstversorgung

74

40,4

Wohnen

74

40,4

Recht, Finanzen

58

31,7

Andere Themen

21

11,5

Keine Gespräche

6

3,3

Unter dem Punkt "Andere Themen" wurden persönliche Unterstützungssysteme, Schwerpunktsetzungen der Aktivitäten, die Persönlichkeitsentwicklung, die Arbeitsqualitätsplanung, Partnerschaft und Sexualität, Migration (Asyl, Visa, etc.), die Begleitung in die Altersruhe oder Altersteilzeit, die Sicherheit und der Umgang mit Gefahren in den Ziel- und/oder Hilfeplanungsgesprächen angeführt.

86,1% (155 Standorte) der Werkstätten (N = 180) gaben an, dass die NutzerInnen sehr bzw. eher intensiv in die individuellen Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche miteinbezogen werden. In 6,1% (11 Standorte) der Beschäftigungstherapieeinrichtungen werden die NutzerInnen intensiv in die Gespräche miteinbezogen, in 6,7% (12 Standorte) weniger bzw. eher weniger intensiv und in 2 Werkstätten (1,1%) werden die NutzerInenn nicht in den Ziel- und/oder Hilfeplanungsgesprächen involviert.

In 73,2% (131 Standorte) der Werkstätten (N = 179) besteht für die NutzerInnen auch die Möglichkeit Personen aus dem privaten und/oder professionellen Lebensumfeld zu diesen Gesprächen hinzuzuziehen. In 19,6% (35 Standorte) der Werkstätten existiert diese Möglichkeit nur teilweise und in nur 7,3% (13 Standorte, N = 179) der Werkstätten bietet sich diese Chance überhaupt nicht.

7.3 Angebote zur beruflichen und sozialen Integration

Ein Schwerpunkt der Untersuchung richtete sich auf die Frage nach den Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration in den Beschäftigungstherapiewerkstätten, da diese im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe sowie auf die Übergänge in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse eine bedeutende Rolle spielen. Durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Integration innerhalb der Werkstätten können wichtige Schritte für eine erfolgreiche bzw. dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Die Befragung der Trägerorganisationen (N = 57) ergab, dass in 87,7% (50 Träger) der Einrichtungen derartige Angebote umgesetzt werden und in lediglich 12,3% (7 Träger) der Werkstätten nicht.

Die Auswertung der Fragebögen, die an die Standortleitungen übermittelt wurden, brachte ein ähnliches Ergebnis. In 80,0% (152 Standorte) der Werkstätten (N = 190) werden Angebote zur beruflichen und sozialen Integration umgesetzt und in 20,0% (38 Standorte) der Einrichtungen gibt es keine derartigen Angebote. Als Gründe für das Fehlen dieser Integrationsmaßnahmen werden unter anderem der hohe Unterstützungs- und Pflegebedarf bei NutzerInnen mit einem hohen Behinderungsgrad genannt, bei denen die Förderschwerpunkte weniger in der beruflichen Integration, sondern vielmehr in der individuellen Förderung, vor allem im basalen Bereich, gesehen werden. Eine berufliche Integration erscheint aufgrund des durchschnittlich hohen Schweregrades der Behinderung daher in manchen Einrichtungen bzw. Gruppen nicht möglich und würde laut Angaben einer Werkstättenleitung zur Überforderung der NutzerInnen führen.

Als weitere Gründe nannten die StandortleiterInnen die landesweite Organisation der beruflichen und sozialen Integration und das Fehlen an Maßnahmen zur beruflichen Integration in den Einrichtungen bzw. in deren Umgebung. 83,9% (47 Träger) der LeiterInnen der Trägerorganisationen (N = 56) und 86,3% (164 Standorte) der StandortleiterInnen (N = 190) erachten die Umsetzung von Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration als sehr wichtig bzw. wichtig. Lediglich 5,4% (3 Träger) der Bereichsleitungen (N = 56) und 5,8% (13 Standorte) der WerkstättenleiterInnen (N = 190) bewerten dies als kaum bzw. nicht wichtig.

Seitens der Leitungen der Trägerorganisationen wurde darüber hinaus angeführt, dass in manchen Einrichtungen lediglich Maßnahmen zur sozialen Integration umgesetzt werden, da mancherorts eine berufliche Integration aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs der NutzerInnen (bei vorwiegend Personen mit basalem Unterstützungsbedarf) nicht möglich erscheint.

Zur Umsetzung der unterschiedlichen beruflichen, als auch sozialen Integrationsangebote konnten von Seiten der Trägerorganisationen die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Angaben gewonnen werden.

Tabelle 24: Angebote zur beruflichen und sozialen Integration, die seitens der Trägerorganisationen umgesetzt werden, in Häufigkeiten und Prozentangaben (Mehrfachantworten, N = 50 Träger)

Angebote zur beruflichen und sozialen Integration

Häufigkeit

Prozent

Möglichkeit des Absolvierens von Betriebspraktika/Volontariaten zum Zwecke der beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung

35

70,0

Gezielte Unterstützung beim Übergang in externe Maßnahmen (innerhalb oder außerhalb der Organisation) der beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung

32

64,0

Werkstätteninterne Angebote zur beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung

28

56,0

Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit einer anderen Einrichtung (z.B. Arbeitsassistenz)

28

56,0

Fixe Kooperationsstrukturen mit Betrieben

27

54,0

Regelmäßige Betriebsbesuche mit den NutzerInnen

27

54,0

Führen von Mobilen Arbeitsgruppen

21

42,0

Interne Bereitstellung von Arbeitsplätzen die jenen auf dem allgem. Arbeitsmarkt (z.B. in Bezug auf Ausstattung und Anforderungen) weitestgehend entsprechen

20

40,0

Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit eigener Integrationsbegleitung

16

32,0

Sonstige Angebote

14

28,0

Führen von ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen in Betrieben (NutzerInnen haben Werkstättenstatus)

13

26,0

Führen von ausgelagerten Gruppenarbeitsplätze in Betrieben (NutzerInnen haben Werkstättenstatus)

12

24,0

Integrative Arbeitskräfteüberlassung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (NutzerInnen haben sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis)

3

6,0

Am häufigsten, nämlich in 70,0% der Trägerorganisationen (N = 50), wird den NutzerInnen die Möglichkeit geboten Betriebspraktika/Volontariate zum Zweck der beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung zu absolvieren. Darüber hinaus gaben 64,0% der Bereichsleitungen an, gezielte Unterstützungsangebote beim Übergang in externe Maßnahmen der beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung anzubieten. In jeweils 56,0% der Organisationen werden werkstätteninterne Angebote zur beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung bzw. Angebote zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit einer anderen Einrichtung, wie z.B. einer Arbeitsassistenzeinrichtung, bereitgestellt. Jeweils 54,0% der Bereichsleitungen gaben an fixe Kooperationsstrukturen mit Betrieben zu haben bzw. regelmäßige Betriebsbesuche mit den NutzerInnen durchzuführen.

42,0% der Trägerorganisationen bieten das Angebot von mobilen Arbeitsgruppen und 40,0% stellen interne Arbeitsplätze, die jenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (z.B. in Bezug auf Ausstattung und Anforderungen) weitestgehend entsprechen, bereit. 32,0% der Bereichsleitungen führten an, Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit eigener Integrationsbegleitung durchzuführen.

26,0% LeiterInnen der übergeordneten Trägerorganisationen gaben an, über das Angebot von ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen in Betrieben zu verfügen und 24,0% führen ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze in regulären Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die WerkstättennutzerInnen befinden sich sowohl bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen, als auch den Gruppenarbeitsplätzen nach wie vor im Werkstättenstatus.

Am wenigsten, nämlich lediglich von 6,0% der Trägerorganisationen, wird das Angebot der Integrativen Arbeitskräfteüberlassung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes umgesetzt.

Unter "sonstige Angebote", die zu 14,0% genannt wurden, wurden öffentlichkeitswirksame Projekte wie Aktionstage, der Produktverkauf an den Standorten, Veranstaltungen, bzw. die Inanspruchnahme von Bildungs- und Freizeitaktivitäten, die Vermittlung und Unterstützung bei Inanspruchnahme von externen Beratungsangeboten, die Vermittlung von Persönlicher Zukunftsplanung und Bereitschaft an Unterstützerkreisen mitzuwirken, die Integrationsbegleitung, Jobcoaching, Clearing, Fachmessebesuche, Besuche anderer Werkstätten und Arbeitsplätze, Hospitationen und Kooperationen mit dem AMS angeführt.

Die Befragung der StandortleiterInnen zu den Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration in den Werkstätten brachte nahezu identische Ergebnisse.

Die zuvor angeführten sowie die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Prozentwerte zeigen, dass in den Werkstätten ein vielfältiges Angebot an Maßnahmen zur beruflichen sowie sozialen Integration vorhanden ist. Dieser Aspekt lässt vermuten, dass die Integration in der Gesellschaft bzw. die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein bedeutendes Ziel innerhalb der Werkstätten ist. Dennoch muss bei Betrachtung der tatsächlichen Übergangszahlen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Kapitel 7.4) das angeführte Angebot und die tatsächliche Umsetzung der angegebenen Maßnahmen in Frage gestellt werden.

Tabelle 25: Angebote zur beruflichen und sozialen Integration, in Prozentangaben (Mehrfachantworten, N= 190 Standortleitungen)

Angebote zur beruflichen und sozialen Integration

Existiert

In Planung

Existiert nicht

Möglichkeit des Absolvierens von Betriebspraktika/Volontariaten zum Zwecke der berufl. Orientierung und/oder Qualifizierung

77,1

3,8

19,1

Werkstätteninterne Angebote zur beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung

67,2

5,5

27,3

Gezielte Unterstützung beim Übergang in externe Maßnahmen der beruflichen Orientierung und/oder Qualifizierung

63,9

6,6

29,5

Fixe Kooperationsstrukturen mit Betrieben

62,5

5,5

32,0

Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit einer anderen Einrichtung (z.B. Arbeitsassistenz)

59,7

5,0

35,3

Interne Bereitstellung von Arbeitsplätzen die jenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weitestgehend entsprechen

55,7

3,3

41,0

Führen von mobilen Arbeitsgruppen

54,0

5,6

40,5

Regelmäßige Betriebsbesuche mit den NutzerInnen

53,7

8,3

38,0

Sonstige Angebote

52,4

6,1

41,5

Vermittlung auf allgemeinen Arbeitsmarkt mit eigener Integrationsbegleitung

31,6

3,4

65,0

Führen von ausgelagerten Einzelarbeitsplätze in Betrieben

27,5

5,0

67,5

Führen von ausgelagerten Gruppenarbeitsplätze in Betrieben

21,8

7,6

70,6

Unter "sonstige Angebote" wurden vor allem Projekte genannt, die seitens der Standorte in Kooperation mit nahegelegenen Gemeinden, Betrieben oder Kirchen organisiert werden, bei denen die NutzerInnen sowohl soziale als auch berufliche Erfahrungen sammeln können. Darüber hinaus werden soziale Kompetenztrainings, Workshops, Integrationstage, Urlaubsaktionen, Vermittlungen an Qualifizierungsprojekte, Besuche diverser Feste und Veranstaltungen in der näheren Umgebung, regelmäßige Stammtische, die Integrationsbegleitung, Jobcoaching, Clearing, die Berufsausbildungsassistenz, Vereinsmitgliedschaften, die Durchführung von Basaren, Verkaufsveranstaltungen und Festen usw. umgesetzt.

Laut Angaben der BereichsleiterInnen (N = 50) existiert in 70,0% (35 Träger) der Trägerorganisationen ein Konzept zur Förderung der Umsetzung von Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration, entweder als Teil des Gesamtkonzeptes der Einrichtungen oder als eigenständiges Konzept. Bei 9 Trägern (18,0%) ist ein solches Konzept in Planung und 6 (12,0%) BereichsleiterInnen gaben an, kein Konzept zur Förderung der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen zu haben.

In 22,4% (11 Träger) der Trägerorganisationen (N = 49) gibt es für die Umsetzung dieser Angebote insgesamt 43 gesonderte Fachkräfte. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt auf unterschiedlichste Weise. Als Kostenträger wurden das Bundessozialamt, die Landesregierungen (Sozialfonds und Subjektförderungen der Bundesländer), das AMS, der Europäische Sozialfonds und das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angegeben. Als Bedingungen für die Förderung dieser Stellen werden seitens der Kostenträger in manchen Fällen konkrete Vermittlungsquoten vorgegeben oder es gibt keine besonderen Förderungsbedingungen.

Auf die Frage nach den Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration, die von den Fachkräften schwerpunktmäßig umgesetzt werden bzw. den zu erzielenden Erfolgen nannten die 11 Trägerorganisationen unter anderem die Schulung von sozialen, lebenspraktischen und beruflichen Kompetenzen der NutzerInnen, die persönliche Zukunftsplanung, die Erstellung eines Interessens-, Fähigkeiten- und Stärkenprofils, die Erarbeitung geeigneter Berufsfelder, die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Bewerbungstrainings, die Bearbeitung aller persönlich relevanten Themen, die Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz (Arbeitstraining), die Unterstützung bei der Suche und dem Erwerb eines Praktikums bzw. eines Arbeitsplatzes, die Vorbereitung, Begleitung und Betreuung bei Volontariaten und Praktika, die Begleitung von Arbeitserprobungen, die Nachbetreuung am Arbeitsplatz, bei Bedarf das Training von Kulturtechniken, Gespräche mit NutzerInnen und Betrieben, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsprogramme, den Aufbau psychosozialer Netzwerke, die Berufsorientierung und gegebenenfalls die Qualifizierung oder Suche eines geeigneten Qualifizierungsangebotes, die Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz, die allgemeine Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, die Karriereplanung, Betriebskontakte, die pädagogische Begleitung und die Unterstützung bei lebenspraktischen Angelegenheiten.

7.4 Übergänge in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Angaben der Sozialabteilungen der Landesregierungen

Hinsichtlich der Übergänge der WerkstättennutzerInnen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt konnten aus den Bundesländern keine repräsentativen und aussagekräftigen Daten gewonnen werden. Jedoch konnten aus einigen Bundesländern Informationen zu den Maßnahmen und Projekten, welche die Übergänge aus den Werkstätten fördern, erhoben werden.

In Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich, Wien und der Steiermark werden nach Angaben der zuständigen Sozialabteilungen spezielle Förderprogramme zur Unterstützung des Übergangs aus den Beschäftigungstherapieeinrichtungen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse umgesetzt. So ist in Vorarlberg, der Steiermark und Salzburg die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt in speziellen Leistungsbeschreibungen, wie beispielsweise in einem Produktekatalog oder einer Produktbeschreibung, als Aufgabe und Ziel der einzelnen Trägerorganisationen festgelegt.

In Oberösterreich existieren zur Förderung des Übergangs spezielle Beschäftigungsangebote in integrativen Beschäftigungsformen bzw. Arbeitsbegleitungen innerhalb der geschützten Arbeit. Grundsätzlich besteht nach Angaben der oberösterreichischen Sozialabteilung ein durchlässiges System in den Beschäftigungsangeboten, wo behinderte Menschen direkt von der fähigkeitsorientierten Aktivität, also den Beschäftigungstherapiewerkstätten oder über Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt wechseln können.

In Wien werden zur Unterstützung des Übergangs spezielle Qualifizierungs- und/oder Arbeitstrainingsmaßnahmen in den Beschäftigungstherapiewerkstätten umgesetzt. Darüber hinaus haben alle NutzerInnen die Möglichkeit 65 Tage pro Jahr ein Volontariat am Arbeitsmarkt oder Berufsqualifizierungs- bzw. Berufsintegrationsmaßnahmen zu absolvieren.

Auch Lohnkostenzuschüsse sollen den Übergang der NutzerInnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern.

In den Bundesländern Vorarlberg, Salzburg Oberösterreich, Wien und der Steiermark werden laut Angaben der Sozialabteilungen zum Thema des Übergangs unter anderem Maßnahmen wie Arbeitstrainingsprojekte, Qualifizierungsprojekte, Berufsintegrationsprojekte bzw. Integrationsbegleitungen von einigen Trägerorganisationen durchgeführt. Der Ausbau von Projekten zur Unterstützung des Übergangs aus den Werkstätten wird von den Sozialabteilungen der sechs Bundesländer, die den Fragebogen ausgefüllt haben, zu 66,7% (4 Sozialabteilungen) als sehr wichtig eingestuft. Zwei Sozialabteilungen (33,3%) erachten den Auf- bzw. Ausbau derartiger Projekte als eher wichtig.

Des Weiteren werden zur Förderung des Übergangs in den Bundesländern Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich, Wien und der Steiermark dislozierte/ausgelagerte Gruppen und/ oder Einzelarbeitsplätze[36] angeboten. Als offerierender Träger gilt in diesen sechs Bundesländern die Lebenshilfe. Darüber hinaus werden die Trägerorganisationen der Caritas in Vorarlberg und Oberösterreich, pro mente und das Berufsausbildungszentrum St. Gilgen in Salzburg, die assista Soziale Dienste GmbH, das evangelische Diakoniewerk und die Volkshilfe lebensArt GmbH in Oberösterreich, die alpha nova BetriebsgesmbH bzw. der Verein "Chance B" in der Steiermark und Jugend am Werk und REiNTEGRA in Wien im Zusammenhang mit dem Angebot dislozierter/ausgelagerter Beschäftigungstherapieplätze genannt.

In den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, Wien und der Steiermark ist darüber hinaus ein Auf- oder Ausbau dislozierter/ausgelagerter Gruppen- und/oder Einzelbeschäftigungstherapieplätze geplant. Im Bundesland Oberösterreich handelt es sich dabei um 58 und in Wien um zwei Plätze. Aus den übrigen Bundesländern konnten keine konkreteren Zahlen hinsichtlich des Bedarfes an derartigen Arbeitsplätzen gewonnen werden.

Der Auf- bzw. Ausbau dislozierter/ausgelagerter Beschäftigungstherapieplätze wird seitens der Bundesländer in nur 33,3% (2 Sozialabteilungen) als sehr wichtig eingestuft.

Angaben der Bereichsleitungen

Die Befragung der Trägerorganisationen brachte konkretere Angaben im Hinblick auf die Übergänge aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. So fanden vor dem Jahr 2004 laut Angaben von 43 Bereichsleitungen 246 Vermittlungen statt. Zwischen 2004 und 2007 erhöhte sich die Zahl laut Auskünften von 45 Trägern auf 276 vermittelte Personen. Zwischen 2008 und dem Stichtag 01.06.2009 konnten insgesamt 197 Übergänge aus den Beschäftigungstherapieeinrichtungen von 42 Trägerorganisationen verzeichnet werden.

Die durchschnittlich meisten Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fanden vor 2004 und von 2004 bis 2007 im Bundesland Kärnten statt. Auch die Bundesländer Niederösterreich, Vorarlberg und Steiermark zeigen eine relativ hohe durchschnittliche Vermittlungsrate in den einzelnen Jahresabschnitten.

Bundesland

Anzahl der Vermittlungen vor 2004

 

Anzahl der Vermittlungen zwischen 2004 - 2007

 

Anzahl der Vermittlungen zwischen 2008 - 01.06.2009

 

Burgenland

1

1

3

3

3

3

Niederösterreich

88

9,8

54

6

30

3,8

Oberösterreich

21

3

30

4,3

23

3,8

Kärnten

23

23

11

11

7

7

Salzburg

12

3

18

4,5

9

2,3

Steiermark

27

6,8

40

8

34

8,5

Tirol

6

3

8

4

4

9

Vorarlberg

3

1,5

32

10,7

27

9

Wien

65

5

80

6,2

60

4,6

Gesamt

246

5,7*

276

6,1*

197

4,7*

* durchschnittliche Anzahl der Vermittlungen pro Trägereinrichtung

Bei genauer Analyse der absoluten Zahlen und Mittelwerte ist festzustellen, dass es von den Vermittlungen vor 2004 zu den Vermittlungen im Zeitraum von 2004 bis 2007 zu einem Anstieg von durchschnittlich 0,4 NutzerInnen gekommen ist. Dieses Faktum lässt sich entweder auf einen tatsächlichen Anstieg der Übergänge zurückführen, oder ergründet sich aus der Annahme, dass der unbestimmte und schon länger zurückliegende Zeitraum (vor 2004) keine vollständigen Zahlenangaben mehr zulässt.

Der vermeintliche Rückgang der Übergangszahlen in der Zeitspanne zwischen 2008 und dem Stichtag 01.06.2009 muss unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass der Untersuchungszeitraum zu denen davor wesentlich kürzer war. Wird die Dauer des Untersuchungszeitraumes bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, dass es im Laufe des Jahres 2009 zu einer weiteren Zunahme der Übergänge kam.

Auf die Frage nach den Unterstützungsmaßnahmen durch die diese Vermittlungen zustande kamen, führten die Trägerorganisationen unter anderem vorbereitende Praktika, Integrationsbegleitungen, die Vorbereitung im Rahmen eine Beschäftigungstherapie, Gespräche und Beratungen mit den NutzerInnen und Betrieben, Unterstützungen bei der Stellensuche und der Bewerbung, Tests zur Interessens- und Fähigkeitenfindung, Kontaktanbahnungen, Vorbereitungsmaßnahmen, Arbeitsassistenzangebote, Jobcoaching, die Beratung und Begleitung bei der Einschulung im Betrieb, den UnterstützerInnenkreis, die Nachbetreuung am Arbeitsplatz und Kontakte bzw. die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen an.

Die Frage nach der Einschätzung der Bedeutsamkeit der Unterstützung der Übergänge aus den Werkstätten in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Dienstverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ergab, dass 83,6% (46 Träger,) der Bereichsleitung (N = 55) diese als sehr bzw. eher wichtig einstufen.

Angaben der Standortleitungen

Die Befragung der Standortleitungen brachte weitere Daten zu den Übergängen der WerkstättennutzerInnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

So kann festgestellt werden, dass in 80,2% (150 Standorte) der Werkstätten (N = 187) regelmäßig überprüft wird, ob die NutzerInnen den Wunsch haben, in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt übertreten zu wollen.

Nach Einschätzungen der LeiterInnen der Werkstätten (N = 185) haben durchschnittlich mindestens 3,6 NutzerInnen pro Einrichtung den Wunsch bzw. haben diesen selbst geäußert, in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überzutreten. Die Gesamtanzahl der NutzerInnen mit dem Bedürfnis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, belief sich auf mehr als 671 Personen, wobei die Streuung von 0 bis >20 NutzerInnen reichte.

Laut Angaben der LeiterInnen von 185 Einrichtungsstandorten wäre unter den derzeitigen Rahmenbedingungen etwa insgesamt 298 Personen bzw. durchschnittlich 1,6 NutzerInnen pro Standort der Übertritt in ein reguläres Dienstverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzutrauen. Die Streuung bei den Angaben reichte an den Standorten von 0 bis 20 NutzerInnen.

Nach Einschätzungen der LeiterInnen von 186 Einrichtungsstandorten wäre jedoch unter der Annahme einer langfristig zur Verfügung stehenden Unterstützung, entweder in finanzieller und/oder personeller Form, insgesamt mindestens 733 Personen und durchschnittlich mindestens 3,9 NutzerInnen pro Werkstätte der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzutrauen. Die Streuung bei den Antworten reichte bei dieser Fragestellung von 0 bis >25 NutzerInnen.

Vor der Beschäftigung in der Werkstätte waren laut Angaben der Standorte bereits einige der EinrichtungsnutzerInnen in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis tätig. So gaben 183 Standorte an, dass insgesamt mindestens 523 Personen, das bedeutet durchschnittlich mindestens 2,9 NutzerInnen, schon Erfahrungen in einem regulären Arbeitsverhältnis sammeln konnten. Die Streuung lag bei den Antworten zwischen 0 bis >20 Werkstattbeschäftigten.

Tabelle 27: Anzahl der Vermittlungen seit dem Jahr 2004 laut Angaben der Standortleitungen (N = 56), in Häufigkeiten und Mittelwerten aufgeteilt nach Bundesländern

Bundesland

Anzahl der Vermittlungen seit 2004

Durchschnittliche Anzahl der Vermittlungen seit 2004

Burgenland

2

2

Niederösterreich

59

4,5

Kärnten

16

16

Oberösterreich

51

2,7

Salzburg

4

2

Steiermark

47

9,4

Tirol

3

3

Vorarlberg

51

5,7

Wien

28

5,6

Gesamt

261

4,7

Aus 34,0% der Werkstätten (64 Standorte, N = 188) wurden in den letzten 5 Jahren, das heißt seit dem Jahr 2004, NutzerInnen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse vermittelt. 56 Standorte gaben an, dass im Zeitraum von 2004 bis 2009, insgesamt 261 NutzerInnen den Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Das heißt, durchschnittlich wurde pro Standort 4,7 Personen der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis ermöglicht. Die Streuung lag bei diesem Datensatz zwischen 1 und 27 Personen.

Mehr als die Hälfte der Einrichtungen, nämlich 51,6% (97 Standorte) der Werkstätten (N = 188) gaben an keine/n einzige/n NutzerIn im angegebenen Zeitraum vermittelt zu haben und 14,4% (27 Standorte) der Standortleitungen (N = 188) waren diesbezüglich keine Zahlen bekannt.

Zu den vermittelten NutzerInnen wurden im Zuge der Befragung auch personenspezifische Angaben erhoben. Insgesamt konnten von 200 Personen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, Daten hinsichtlich des Alters, des Geschlechts, dem Jahr der Vermittlung sowie der Primärbehinderung gewonnen werden. Darüber hinaus wurden Informationen über die Tätigkeitsbereiche der vermittelten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Aufrechterhaltung der Dienstverhältnisse erhoben.

Wie in der nachfolgende Tabelle ersichtlich wird, wurden die meisten NutzerInnen im Jahr 2008 vermittelt. Es ist aber trotz der in den letzten Jahren immer schlechter werdenden Arbeitsmarktlage von 2004 bis 2008 ein kontinuierlicher Anstieg der Übergänge aus den Beschäftigungstherapieeinrichtungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Bei dem vermeintlichen Rückgang der Übergangszahlen im Jahr 2009 ist zu berücksichtigen, dass der Untersuchungszeitraum dieser Studie nur bis Mitte des Jahres 2009 ging. Das heißt die Übergangszahlen im Jahr 2009 konnten nicht vollständig erfasst werden. Unter Berücksichtigung einer Hochrechnung auf das gesamte Jahr 2009 kann ein weiterer Anstieg der Übergangszahlen verzeichnet werden.

Tabelle 28: Personen, die im Zeitraum von 2004 bis 2009 in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vermittelt wurden, in Häufigkeiten aufgeteilt nach Bundesländern

Bundesland

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Gesamt

Burgenland

0

0

0

1

0

0

1

Niederösterreich

6

6

9

9

16

8

54

Kärnten

2

3

2

3

3

2

15

Oberösterreich

7

7

3

7

8

1

33

Salzburg

1

0

0

1

0

0

2

Steiermark

5

4

7

6

5

4

31

Tirol

0

0

1

1

0

0

2

Vorarlberg

2

6

5

7

17

5

42

Wien

3

2

2

2

7

4

20

Gesamt

26

28

29

37

56

24

200

Im Hinblick auf die Höhe der Vermittlungszahlen konnten die meisten personenspezifischen Daten aus dem Bundesland Niederösterreich gewonnen werden. Die geringsten Angaben zu den Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stammen aus den Bundesländern Burgenland, Salzburg und Tirol.

Das durchschnittliche Alter der vermittelten Personen lag bei 30,4 Jahren (N = 199). Die Streuung reichte von 19 bis 56 Jahre. Von den 200 vermittelten Personen waren 144 (72,0%) männlich und 56 (28,0%) weiblich. Diese Zahlen weisen darauf hin, dass Männer deutlich bessere Chancen haben auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überzutreten als Frauen. Im Bezug auf die primären Behinderungsarten der vermittelten Personen kann die Annahme, dass überwiegend Menschen mit einer leichteren Behinderung, aufgrund der besseren Leistungsfähigkeit, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, bestätigt werden.

Graphik 9: Primäre Behinderung der vermittelten Personen laut Standortleitungen, in Prozentangaben (N = 200 Personen)

Von den 200 vermittelten Personen hatte mehr als die Hälfte, genau 52% (104 Personen) der behinderten Menschen primär eine Lernbehinderung, 21,5% (43 Personen) eine geistige Behinderung, 19,0% (38 Personen) eine chronisch somatische Erkrankung, 7,0% (14 Personen) eine Körperbehinderung und nur 0,5% (1 Person) eine psychische Beeinträchtigung. Die Tatsache, dass so wenige Menschen mit einer psychischen Behinderung in den Beschäftigungstherapiewerkstätten tätig sind, ergründet sich daher, dass es in Österreich für diese Personengruppe spezielle Einrichtungen gibt.

Die hohen Vermittlungsquoten bei Menschen mit einer Lernbehinderung sind hingegen darauf zurückzuführen, dass die Leistungsfähigkeit dieser Menschen in den meisten Fällen besser ist als bei Personen mit anderen Behinderungsarten. (vgl. Kapitel 4.4)

Bei Betrachtung der Übergangsquoten im Hinblick auf die Gesamtanzahl der WerkstättennutzerInnen ist festzustellen, dass sich ein relativ niedriger Prozentsatz ergibt. Die Anzahl der 56 Übergänge aus dem Jahr 2008, die seitens den Standortleitungen angegeben wurden, berechnet auf die Anzahl der NutzerInnen zum Stichtag 01.06.2009 (7495 NutzerInnen), ergibt einen Prozentwert von 0,7%. Das heißt, die Übergangsquoten liegen in Österreich, so wie in anderen europäischen Ländern (vgl. auch Kapitel 4.6.) unter 1%.

Hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche, denen die vermittelten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach dem Übertritt nachgingen, wurden von den StandortleiterInnen, die in der nachfolgenden Graphik dargestellten Informationen, gegeben.

Graphik 10: Tätigkeitsbereich der vermittelten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt laut Angaben der Standortleitungen (N = 195 NutzerInnen), in Prozentangaben

Von den 200 vermittelten Personen konnten bei 5 Personen keine Angaben zu deren späteren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht werden. Von den übrigen 195 Menschen mit Behinderung, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben, wurde der Großteil, nämlich 21,0% (41) der Personen, in Hilfsberufe vermittelt. 11,3% (22) kamen im Bereich der Landwirtschaft, Garten- und Grünbereichsarbeit unter. 10,3% (20) der Personen konnten im Gastgewerbe oder in Hotels tätig werden und jeweils 8,7% (17) der behinderten Menschen konnten Bürotätigkeiten bzw. anderen Arbeiten nachgehen. 8,2% (16) der vermittelten Personen arbeiteten nach ihrer Tätigkeit in der Werkstatt in einer Wäscherei oder bei einem Reinigungsdienst, 7,5% (15) im Handel oder Verkauf, 7,0% (14) in der Holzbearbeitung, 5,0% (10) gingen Lagerarbeiten oder Regalbetreuungstätigkeiten nach und 3,6% (7) arbeiteten in der Metallbearbeitung. Jeweils 2,6% (5) der Personen gingen hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach oder arbeiteten MalerInnen, 1,5% (3 Personen) bekamen eine Arbeit im Bereich der Montage oder Verpackung. Lediglich 1,0% (2) Näherei/Textil und 0,5% (1) im Bereich der Elektronik/Elektrotechnik.

Bei der genauen Analyse der Tätigkeitsbereich hinsichtlich der geschlechtlichen Verteilung ist eine eindeutige Struktur zu erkennen. Männer mit einer Beeinträchtigung kamen vorwiegend in Bereichen der Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Malerei, Elektronik und Elektrotechnik, Lagerarbeiten/Regalbetreuung und Landwirtschafts- und Gartenarbeit unter. Frauen fanden hauptsächlich im Bereich der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Wäscherei/Reinigungsdienste und der Näherei/Textilbearbeitung eine Beschäftigung.

Die Verteilung zwischen Männern und Frauen war lediglich im Bereich Gastgewerbe/ Hotel ausgeglichen.

Bei 58,8% (117 Personen) der vermittelten NutzerInnen (N = 199) ist nach Angaben der Standortleitungen das Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht, bei 15,1% der NutzerInnen (30 Personen) ist das Dienstverhältnis gescheitert und bei 17,1% (34 Personen) der ehemaligen WerkstättennutzerInnen sind keine Informationen zur aktuellen Beschäftigungssituation bekannt.

Lediglich 5,5% (11 Personen) der NutzerInnen kamen nach der Vermittlung wieder zurück in die Werkstatt und 3,5% (7 Personen) wechselten nach dem Scheitern des ersten Dienstverhältnisses in einen anderen Betrieb.

Dieses Ergebnis zeigt, dass die NutzerInnen zu einem überwiegenden Teil gut auf die Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet wurden, so dass eine langfristige Integration möglich wurde.

Um eine Integration sowie eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wird von Seiten der Werkstätten eine Reihe von Aktivitäten angeboten und umgesetzt, um die NutzerInnen erfolgreich in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Als Unterstützungsmaßnahmen, die bei der Vermittlung der NutzerInnen eingesetzt wurden, nannten die LeiterInnen der Werkstättenstandorte die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Aktivitäten.

Am häufigsten wurden dabei die personelle Begleitung und Unterstützung in Praktikumsund Volontariatsstellen und die Nutzung bestehender Betriebskontakte der Werkstätten angeführt.

Am wenigsten wurde nach Berechnungen der Durchschnittswerte die Nutzung privater Kontakte der NutzerInnen als unterstützende Maßnahme für die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrgenommen.

Tabelle 29: Aktivitäten zur Unterstützung der Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, in Häufigkeiten und Mittelwerten

Aktivitäten

Immer

Häufig

Selten

Nie

Mittelwerte

Unterstützung beim Bewerbungsschreiben

21

5

9

10

2,18

Akquirieren von Praktikums- bzw. Volontariatsstellen

18

17

8

5

2,00

Personelle Begleitung und Unterstützung auf diesen Praktikums- bzw. Volontariatsstellen

20

19

9

4

1,94

Aufbau eines Unterstützungskreises nach der Methode der Persönlichen Zukunftsplanung

15

17

10

11

2,32

Nutzen privater Kontakte des/der NutzerIn

11

18

14

8

2,37

Nutzen bestehender Betriebskontakte des Einrichtungsstandortes

16

24

11

2

1,98

Aktive Einbeziehung des privaten Umfelds des/der NutzerIn

13

23

15

3

2,15

Gezielte Öffentlichkeitsarbeit des Einrichtungsstandortes

12

16

21

5

2,35

Zusammenarbeit mit einem Projekt zur beruflichen Qualifizierung

21

15

11

5

2,00

Zusammenarbeit mit einem externen Projekt zur Vermittlung (z.B. Arbeitsassistenz)

18

22

8

7

2,07

Zusammenarbeit mit interner Integrationsbegleitung

19

10

5

9

2,09

Andere Aktivitäten

2

2

0

2

2,33

Unter "Andere Aktivitäten" wurden die gezielte Übung der Grundarbeitsfähigkeiten, die Berufsausbildungsassistenz, Clearing, die Nachbetreuung und die Krisenunterstützung genannt. In einem Fall stellte der Klient den Erstkontakt zu dem Betrieb selbst her und wurde dann bei der Entwicklung des Dienstverhältnisses unterstützt.



[23] Die gesamten Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem umfangreichen Endbericht, der von den ProjektleiterInnen und deren MitarbeiterInnen am Institut für Bildungswissenschaft verfasst wird, präsentiert.

[24] N = Anzahl der Grundgesamtheit der Personen, die die jeweilige Frage beantwortet haben.

[25] mit Ausnahme der Lebenshilfe Oberösterreich, wo die Werkstätten als "Tagesheimstätten" bezeichnet werden

[26] Der Median, oder auch Zentralwert genannt, ist jener Wert der in der Mitte einer sortierten Datenliste steht.

[27] Klassische BeschäftigungstherapieAngebote: Der Fokus richtet sich bei diesem Angebot primär auf die tagesstrukturierende und lebenspraktische Förderung, wie zum Beispiel kreative Angebote, Angebote zur Persönlichkeitsentfaltung, etc.

[28] Arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote: In diese Angebotsform fallen beispielsweise Dienstleistungen, betriebsähnliche Strukturen, Werkaufträge, industrielle Serienfertigungen, der Verkauf von Produkten und vieles mehr.

[29] Berufliche Qualifizierungsangebote: Diese Angebotsform zielt auf die berufliche Vorbereitung, Orientierung, Qualifizierung der NutzerInnen sowie deren Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab.

[30] Angebote für NutzerInnen mit basalem Förderbedarf, bzw. IntensivnutzerInnen: Der Fokus bei diesem Angebot richtet sich vorwiegend auf die Förderung, Betreuung und Pflege von Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen. Die Arbeitsorientierung in diesen Gruppen ist eher gering.

[31] Angebote für ältere Menschen: Auch für ältere Menschen mit Behinderung gibt es Angebote zur Tagesstrukturierung. Dafür stehen in manchen Werkstätten beispielsweise eigene Seniorengruppen zur Verfügung.

[32] Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf Wien, da nur in diesem Bundesland U-Bahnen als öffentliche Verkehrsmittel existieren.

[33] vgl. Kapitel 1.1

[34] vgl. Kapitel 5.1.5

[35] Die SIVUS-Methode (SIVUS bedeutet ins Deutsche übersetzt: Soziale und individuelle Entwicklung durch gemeinschaftliches Handeln), die in Schweden entwickelt wurde, wird vor allem in der Arbeit mit Menschen mit (geistigen) Behinderungen angewendet und zielt auf die individuelle Entwicklungen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Menschen in Gruppen ab (vgl. Janßen 2010, online).

[36] Die NutzerInnen sind weiterhin im Beschäftigungstherapiestatus, verbringen jedoch den Großteil ihrer Arbeitszeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

8. Resümee

Zusammenfassend sollen in diesem Kapitel noch einmal alle wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung dargestellt und in Beziehung zum Theorieteil dieser Arbeit gesetzt werden. Dabei werden einige der zuvor herausgearbeiteten Problemlagen und Erkenntnisse anhand der gewonnenen Daten konstatiert. Auch die Ergebnisse hinsichtlich der beruflichen Integrationsmöglichkeiten der WerkstättennutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konnten im Vergleich zu den Resultaten aus anderen Ländern bekräftigt werden.

Die für die Festlegung des Adressatenkreises problematischen Aspekte der föderalen Regelung und der unterschiedlichen Definitionen des Ersatzarbeitsmarktes, die schon in Kapitel 4.1 herausgearbeitet wurden, spiegeln sich auch in den Ergebnissen der Untersuchung wider. Vielfältige Bezeichnungen und gesetzliche Bestimmungen für den betreffenden Arbeitsbereich für Menschen mit Behinderung führten vor allem im Vorfeld der Untersuchung zu Unklarheiten und Verwirrungen und gestalteten die Festlegung auf eine einheitliche Definition innerhalb dieser Arbeit als schwierig. Die Determinierung der Begriffe "Werkstätte" und "Beschäftigungstherapie" erwies sich folglich nicht nur innerhalb dieser Arbeit als zweckmäßig, sondern stellt auch die in Österreich am häufigsten verwendeten Bezeichnungen dar.

Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt in über 50,0% der Werkstätten jeweils durch Eigenerlöse, durch Subjektförderungen des Landes und durch Spendengelder. Darüber hinaus werden die Kosten durch Leistungsfinanzierungen, Pauschalförderungen und Projektfinanzierungen des Landes als auch durch Eigen- und Mitgliedsbeiträge der NutzerInnen gedeckt.

Die meisten Werkstätten, die sich an der Befragung beteiligten, wurden erst ab Mitte der 1990er Jahre errichtet. Von 1950 bis Mitte der 1960er Jahre sind die Nachwirkungen des zweiten Weltkrieges im Bezug auf die Neugründungen der Werkstätten deutlich zu erkennen. Erst danach ist ein langsamer Umbruch, der durch zahlreiche Initiativen vorangetrieben wurde (vgl. Kapitel 2.1), festzustellen.

Neben einer Arbeitszeit, die in einem Großteil der Werkstätten den Vollzeitarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angepasst ist, wird in den meisten Einrichtungen während der gesamten Öffnungszeiten eine Betreuung der NutzerInnen durch hauptsächlich qualifiziertes Betreuungspersonal sichergestellt.

Die Entlohnung der NutzerInnen erfolgt in über 90,0% der Werkstätten, wie auch im Theorieteil bereits mehrmals erwähnt, über die Bezahlung eines Taschengeldes. Die Höhe des monatlichen Taschengeldes liegt in den Einrichtungen durchschnittlich bei 65,24 Euro und orientiert sich beispielsweise an Kriterien wie den Leistungen der NutzerInnen, den Vorgaben der Bundesländer, dem Sozialhilfetaschengeld, der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, den individuellen Vereinbarungen usw. (vgl. Kapitel 7.2.1). Die vollständige Beteiligung der NutzerInnen an den Verkaufserlösen erfolgt nur in 16,7% der Werkstätten. Dieser Aspekt und die geringe finanzielle Unterstützung werden vor allem von Seiten des ÖKSA kritisiert (vgl. Kapitel 4.5; vgl. ÖKSA 1990, S. 32).

In den Werkstätten steht den NutzerInnen ein sehr breites Spektrum an unterschiedlichen Angebotsformen zur Verfügung, das von klassischen Beschäftigungstherapieangeboten, welche am häufigsten genutzt werden, über arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote, berufliche Qualifizierungsangebote, Angebote für basale NutzerInnen bis hin zu Angeboten für ältere Menschen reicht (vgl. auch Kapitel 4.3).

Neben den Arbeits- und Gruppenräumen, die in 96,4% der Werkstätten vorhanden sind, steht den NutzerInnen in zahlreichen Einrichtungen eine Vielzahl an Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen sie sozialen und therapeutischen Aktivitäten, Freizeitaktivitäten und Aktivitäten des täglichen Lebens nachgehen können (vgl. Kapitel 7.2.1). Um die Einrichtungen für alle Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, besteht in 61,1% der Werkstätten eine vollständige Barrierefreiheit. Nur 8,3% der Werkstätten sind nach Angaben der StandortleiterInnen nicht barrierefrei gestaltet. Die restlichen 30,6% der Werkstätten, die nur teilweise barrierefrei zugänglich sind, weisen vor allem für RollstuhlfahrerInnen Einschränkungen auf oder sind für diese Personengruppe überhaupt nicht erreichbar.

In den Werkstätten gibt es darüber hinaus ein breites Angebot an zusätzlichen Bildungsmöglichkeiten für die NutzerInnen. Neben kreativen Angeboten und Freizeitangeboten, die den behinderten Menschen in über 80,0% der Einrichtungen zur Verfügung stehen, werden interne Bildungsangebote und therapeutische Angebote in über 70,0% der Werkstätten offeriert. Überdies haben die NutzerInnen in mehr als der Hälfte der Einrichtungen die Möglichkeit persönlichkeitsbildenden und pflegerischen Angeboten nachzugehen (vgl. Kapitel 7.2.1).

Da sich der überwiegende Teil der Werkstätten (86,0%) in einer Großstadt, einer Bezirksstadt bzw. einer Marktgemeinde befindet, sind die Infrastrukturangebote im Umfeld der Werkstätten meist sehr umfangreich. So gibt es in über 94,8% der Einrichtungen für die NutzerInnen die Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbständig in die Werkstätte zu kommen. Im Hinblick auf die vorhandenen Verkehrsmittel gaben die StandortleiterInnen an, dass nur 27,5% zur Gänze barrierefrei, 43,4% teilweise barrierefrei und 29,1% nicht barrierefrei sind.

Des Weiteren gibt es im Umfeld vieler Werkstätten Infrastrukturangebote, die den NutzerInnen ermöglichen sozialen Aktivitäten nachzugehen und die Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. So befinden sich beispielsweise im Umfeld von 90,6% der Werkstätten Gasthäuser oder Cafés, in über 80,0% der Einrichtungen Grünflächen, Supermärkte, Kirchen oder eine Trafik (vgl. Kapitel 7.2.1).

Auch das vielfältige Angebot an Betrieben im unmittelbaren Umfeld der Werkstätten stellt eine gute Ausgangsbasis für die NutzerInnen dar, in unterschiedlichen Betrieben Praktika und berufliche Qualifizierungspraktika zu absolvieren, um Erfahrung im regulären Berufsleben zu sammeln (vgl. Kapitel 7.2.1). Wie aus der Erhebung hervorging, stellt vor allem die Absolvierung von Betriebspraktika eine vielfach angebotene Maßnahme zur beruflichen Integration von Seiten der Werkstätten dar (vgl. Kapitel 7.3).

Darüber hinaus finden sich im näheren Umfeld der Werkstätten zahlreiche professionelle Dienstleistungsangebote, wie vollbetreute Wohneinrichtungen, die im Umfeld von 78,5% der Einrichtungen zur Verfügung stehen und teilbetreute Wohnangebote, die sich im Umkreis von 64,6% der Werkstätten befinden. Zudem werden im Umfeld der Beschäftigungstherapieeinrichtungen zahlreiche professionelle therapeutische Angebote oder Freizeitangebote geführt. Bei 44,1% der Werkstätten können im näheren Umfeld auch Assistenzangebote in Anspruch genommen werden, welche eine selbstbestimmte Lebensführung der NutzerInnen ermöglichen.

Bei den Aktivitäten, die von Seiten der Werkstätten unternommen werden, um die NutzerInnen in das jeweilige Umfeld der Einrichtung einzubinden, wurde von 81,5% der Werkstätten, am häufigsten die regelmäßige Inanspruchnahme der regionalen Infrastruktur wie zum Beispiel die Nutzung von Supermärkten, Gasthäusern, usw. im näheren Umfeld der Werkstätte genannt. Darüber hinaus werden in 54,9% der Werkstätten die selbst hergestellten Produkte an öffentlichen Plätzen außerhalb des Standortes von den NutzerInnen verkauft. In über 45,0% der Einrichtungen werden regelmäßig öffentliche Veranstaltungen organisiert, Dienstleistungen für die Gemeinde angeboten bzw. Kooperationen mit Vereinen oder öffentlichen Bildungsinstitutionen geführt. Aufgrund der zahlreichen Aktivitäten zur sozialen Einbindung der NutzerInnen in das Umfeld (vgl. Kapitel 7.2.1) wird das Image der Werkstätten zu 88,8% als sehr gut, bzw. gut eingestuft. Betrachtet man die Gesamtanzahl der NutzerInnen aus fünf Bundesländern, die derzeit in den österreichischen Werkstätten tätig sind (15.206 Personen), wird deutlich, dass es sich um einen sehr großen Bereich der Arbeitsbeschäftigung bzw. der beruflichen Rehabilitation von behinderten Menschen handelt, in dem viele Personen auf eine gute Betreuung und berufliche Vorbereitung angewiesen sind.

Nach Angaben der Bereichsleitungen arbeiten zum Stichtag 01.06.2009 bei jeder Trägerorganisation durchschnittlich 165,2 Menschen mit einer Beeinträchtigung. Bei diesem Durchschnittswert muss jedoch berücksichtigt werden, dass es auch sehr viele eigenständige bzw. private Werkstätten gibt, die keiner größeren Trägerorganisation angehören und daher meist viel weniger Menschen mit Behinderung betreuen. So reicht die Streuung der NutzerInnenzahl in den Organisationen von 11 bis 1324 Personen.

In den Beschäftigungstherapieeinrichtungen werden durchschnittlich 4,5 Gruppen geführt, in denen im Durchschnitt 37,5 NutzerInnen tätig sind, wobei auch bei diesen Werten die unterschiedliche Größe der Einrichtungsstandorte berücksichtigt werden muss, die von einer Gruppe bis 24 Gruppen pro Standort reicht (vgl. Kapitel 7.2.2).

Am häufigsten, nämlich in 57,9% der Werkstätten werden Gruppen mit klassischen Beschäftigungstherapieangeboten geführt. In 47,7% der Werkstätten gibt es darüber hinaus arbeitsmarktnahe/-ähnliche Angebote. Außerdem stehen in 26,8% der Werkstätten Angebote für NutzerInnen mit einem basalen Förderbedarf bzw. IntensivnutzerInnen zur Verfügung. In nur 13,3% der Einrichtungen finden sich Gruppen mit dem Angebot zur beruflichen Qualifizierung und in 12,1% der Werkstätten gibt es Gruppen mit Angeboten für ältere Menschen. Diese Ergebnisse weisen darauf hin, dass in den Werkstätten die Schaffung einer tagesstrukturierenden und lebenspraktischen Förderung durch beispielsweise kreative Tätigkeiten im Vordergrund steht. Neben kreativen Tätigkeiten werden in einigen Gruppen jedoch auch handwerkliche Fertigkeiten, Industriearbeiten, Verpackungsarbeiten, Reinigungsdienste, Montagearbeiten, Gartenarbeiten, Wäschedienste, Verkaufstätigkeiten, gewerbliche Tätigkeiten, Bürotätigkeiten oder landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt (vgl. Kapitel 7.2.2).

In 79,0% der Werkstätten werden im Zuge dieser Arbeiten auch Produkte hergestellt bzw. Dienstleistungen erbracht, über die sich die Umsatzerlöse für die Finanzierung der Werkstätten ergeben. Die Kritik seitens des ÖKSA, dass vor allem für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen in vielen Gruppen bzw. Einrichtungen kein Platz ist, speziell wenn es um die Herstellung von Produkten/Dienstleistungen geht, kann aufgrund dieser Tatsache bestätigt werden. Denn lediglich in 26,8% der Werkstätten werden auch Gruppen für IntensivnutzerInnen angeboten, in denen die Produktion weniger im Vordergrund steht.

Auffällig bei der Auswertung der Ergebnisse aller drei Teilbefragungen war, dass der überwiegende Anteil der WerkstättennutzerInnen männlich ist. Die geschlechtliche Verteilung der NutzerInnen nach Angaben der StandortleiterInnen zeigt, dass 43,7% der NutzerInnen weiblich und 56,3% männlich sind. Dieser Aspekt könnte darauf zurückzuführen sein, dass behinderte Frauen generell mehr Diskriminierungen ausgesetzt sind als männliche Personen mit Behinderung und daher auch schlechtere Chancen haben in das Arbeitsleben integriert zu werden (vgl. BMSG 2003, S. 65ff). Dies trifft auch auf den Beschäftigungsbereich abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes zu.

Die Frage nach der Anzahl der NutzerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft lieferte das Ergebnis, dass durchschnittlich rund 4,9 ausländische Personen pro Trägerorganisation beschäftigt sind, wobei auch hier wieder die unterschiedlichen Größen der Organisationen berücksichtigt werden müssen.

Das durchschnittliche Alter der NutzerInnen liegt laut Angaben der StandortleiterInnen bei 37,4 Jahren. Dieser Durchschnittswert gibt einen Hinweis darauf, dass die NutzerInnen vermutlich meist längere Zeit in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen tätig sind, bzw. vor der Aufnahme in der Werkstätte viele Jahre ohne eine reguläre Beschäftigung waren. Bekräftigt wird dies durch die Erkenntnis, dass nur wenige der WerkstättennutzerInnen vor dem Eintritt in die Einrichtungen schon in beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen oder arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen waren bzw. bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet haben.

Hinsichtlich der Behinderungsarten der WerkstättennutzerInnen ist festzustellen, dass 60,1% der beschäftigten Personen primär als geistig beeinträchtigt gelten. Somit konnte der im theoretischen Teil der Arbeit erörterte Sachverhalt, dass sich, wie in den Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland, vorwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung befinden (vgl. Kapitel 4.4), auch für Österreich bestätigt werden. Darüber hinaus sind zu 13,3% Menschen mit einer primären Lernbehinderung in den Einrichtungen beschäftigt. Diese geringe Anzahl lässt sich darauf zurückführen, dass diese Personen meist leichter Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden als Menschen mit einem höheren Schweregrad der Behinderung. Am dritthäufigsten finden sich geistig behinderte Personen mit basalem Förderbedarf in den Beschäftigungstherapieeinrichtungen. Da diese Menschen besonderen Unterstützungsbedarf benötigen, werden sie meist in eigenen Intensivgruppen, in denen die Arbeitsorientierung sehr im Hintergrund steht, gefördert, betreut und gepflegt. Zu jeweils 6,5% sind Personen mit einer körperlichen bzw. einer psychischen Beeinträchtigung in den Werkstätten vertreten und zu jeweils unter 1,0% finden sich Personen mit einer chronisch somatischen Erkrankung bzw. einer Hör- oder einer Sehbehinderung (vgl. Kapitel 4.4).

Bezüglich der Ein- und Austritte im Jahr 2008 ist festzustellen, dass davon ausgegangen werden kann, dass es zu einem Zuwachs in den Werkstätten gekommen ist. Auch die starke Auslastung der Beschäftigungstherapieeinrichtungen, die sich im Bedarf an zusätzlichen Werkstattplätzen zeigt, weißt darauf hin, dass sich die Zahl der NutzerInnen in den folgenden Jahren nicht reduzieren wird. Dieser Sachverhalt kann nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen Ländern beobachtet werden (vgl. Kapitel 4.6). Aufschlussreich bei der Auswertung der Daten, von den im Jahr 2008 eingetretenen Personen, war sowohl das durchschnittliche Alter von 28,9 Jahren als auch die Tatsache, dass 75,0% der Personen vor dem Eintritt in die Werkstätte aus der Schule (Sonderschule oder integrative Schule), von zu Hause oder einer anderen Werkstätte kamen. Nur 16,9% der Personen hatten bereits Erfahrungen in beruflichen Integrations-, Orientierungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen gesammelt oder waren zuvor schon auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig.

Das durchschnittliche Alter der im Jahr 2008 aus den Werkstätten ausgetretenen Personen lag bei 31,8 Jahren. Bemerkenswert bei den Austritten war, dass die meisten NutzerInnen, nämlich 26,8%, nach dem Verlassen der Einrichtungen nach Hause zurückkehrten oder zu 19,5% in eine andere Werkstätte gingen. 12,1% der NutzerInnen schafften den Übergang in ein Dienstverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt und nur wenige bekamen eine Lehrstelle (0,8%), wechselten in einen Integrativen Betrieb (2,3%) oder gingen in Maßnahmen, wie Clearing (0,3%), (Jugend-)Arbeitsassistenz (2,3%) bzw. berufliche Orientierungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (3,4%) über. Diese letztgenannten Werte ließen zunächst vermuten, dass von Seiten der Werkstätten nur wenige Kooperationen mit Anbietern/Anbieterinnen arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsmaßnahmen bestehen. Diese Annahme konnte jedoch widerlegt werden (vgl. Kapitel 7.3 und 7.4). Dennoch muss die Intensität der Kooperationen und die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen in Frage gestellt werden.

Um die NutzerInnen an den Strukturen und den Gestaltungen innerhalb der Werkstätte mitbestimmen zu lassen, wird von 85,2% der Trägerorganisationen die Beteiligung und Mitsprache der NutzerInnen organisiert und umgesetzt. Dafür gibt es in 87,7% der Werkstätten etablierte Strukturen, die die Beteiligung und Mitsprache bzw. die Mitbestimmung der NutzerInnen regeln. In 70,9% der Beschäftigungstherapieeinrichtungen gibt es dafür einen Werkstattrat bzw. einen/eine WerkstattprecherIn, der/die hauptsächlich als Vertretung oder Sprachrohr für alle NutzerInnen bzw. deren Interessen agiert. Um die Wünsche und Bedürfnisse der NutzerInnen zu erfassen, finden daher in 84,0% der Werkstätten regelmäßige Gesprächstermine statt, die den NutzerInnen eine Mitbestimmung ermöglichen (vgl. Kapitel 7.2.4).

Um für die behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erzielen, werden in 94,0% der Werkstätten regelmäßige Ziel- und/oder Hilfeplanungsgespräche organisiert. Diese orientieren sich in 75,6% an ausgewiesenen pädagogischen Konzepten wie beispielsweise der Persönlichen Zukunftsplanung (vgl. Kapitel 5.1.5). Dabei werden in über 80,0% der Gespräche Themen wie soziale Beziehungen, individuelle Wünsche, körperliches Wohlergehen, Körperpflege, Gesundheit, Kommunikation und die beruflichen Ziele innerhalb der Werkstatt aufgegriffen. Interessant erscheint, dass in 59,0% der Gespräche auch die berufliche Entwicklung außerhalb der Werkstätte thematisiert wird. Dessen ungeachtet ist anzumerken, dass dieser weniger Bedeutung beigemessen wird als der beruflichen Weiterentwicklung innerhalb der Einrichtung.

In den meisten Werkstätten, nämlich in 98,9% der Einrichtungen, werden die NutzerInnen in die Gespräche mehr oder weniger intensiv eingebunden und in 92,8% der Werkstätten besteht entweder gänzlich oder zumindest teilweise die Möglichkeit Personen aus dem privaten und/oder professionellen Lebensumfeld hinzuzuziehen.

In der Untersuchung wurden des Weiteren die Angebote zur beruflichen und sozialen Integration erhoben, die in den Werkstätten umgesetzt werden, um den WerkstättennutzerInnen eine Partizipation am gesellschaftlichen sowie am beruflichen Leben zu ermöglichen.

So sind laut Angaben der WerkstättenleiterInnen in 80,0% der Einrichtungen bzw. laut Angaben der Bereichsleitungen in 87,7% der Werkstätten sowohl soziale als auch berufliche Integrationsangebote vorhanden. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Teilhabe der NutzerInnen am gesellschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle in den Werkstätten spielt. Lediglich bei Personen mit einem hohen Schweregrad der Behinderung werden diese Angebote als nicht erzielbar/ausführbar gesehen. Am häufigsten, nämlich in 77,1% der Einrichtungen wird den NutzerInnen die Möglichkeit geboten Betriebspraktika/Volontariate zum Zwecke der beruflichen Orientierung/Qualifizierung zu absolvieren. Diese Maßnahme ist, wie zuvor schon erwähnt, aufgrund des vielfältigen Angebotes an Betrieben im Umkreis der Einrichtungen gut umsetzbar. Generell werden in mehr als 60,0% der Einrichtungen differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung/Qualifizierung durch gezielte Unterstützungen oder internen Maßnahmen bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es fixe Kooperationsstrukturen mit Betrieben.

Die zuvor genannte Annahme, dass von Seiten der Werkstätten nur wenig Kooperationen mit arbeitsmarktpolitische Unterstützungsmaßnahmen existieren, kann ebenfalls widerlegt werden, da in 59,7% der Werkstätten die Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Arbeitsassistenzeinrichtungen bewerkstelligt werden. Des Weiteren führten mehr als die Hälfte der Einrichtungen an, regelmäßige Betriebsbesuche mit den NutzerInnen durchzuführen, interne Arbeitsplätze bereitzustellen, die jenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen oder mobile Arbeitsgruppen anzubieten.

Die Vielzahl der Angebote zur beruflichen und sozialen Integration, sowie die Tatsache, dass 12,1% der im Jahr 2008 aus den Werkstätten ausgetretenen Personen (43 Personen) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig wurden, ließen zunächst vermuten, dass die Übergangszahlen in sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse besser ausfallen würden, als zuvor angenommen wurde (vgl. Kapitel 4.6). Auch die zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen und Förderprogramme/Projekte, die den Übergang der BeschäftigungstherapienutzerInnen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt forcieren, welche von den Sozialabteilungen der Landesregierungen angegeben wurden, zeigen ein Bild, welches die berufliche Integration der behinderten Menschen von allen Seiten fördert bzw. fordert.

Auch die Befragung der WerkstättenleiterInnen nach deren Einschätzungen zu den Übergangswünschen der NutzerInnen lieferte das Resultat, dass mindestens 3,6 Personen pro Werkstätte den Wunsch haben in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis überzutreten. Nach Angaben der leitenden Personen wäre jedoch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen durchschnittlich nur 1,6 NutzerInnen der Übergang tatsächlich zuzutrauen. Unter der Voraussetzung, dass den NutzerInnen eine langfristige Unterstützung, entweder in finanzieller und/oder personeller Form zur Verfügung steht, würden die LeiterInnen der Werkstätten mindestens 3,9 Personen einen Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zutrauen. Dies zeigt, dass mehr finanzielle, sowie personelle Unterstützungen gefordert sind, um zukünftig mehr Menschen mit Behinderung die Teilhabe am beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die aktuelle Arbeitsmarktsituation, welche sich derzeit durch eine hohe Arbeitslosigkeit kennzeichnet, deutet darauf hin, dass es vor allem für Menschen mit Behinderung schwer erscheint, in einem regulären Dienstverhältnis Fuß zu fassen. Dennoch scheint es bei Betrachtung der Übergangszahlen verwunderlich, dass trotz der in den letzten Jahren immer schlechter werdenden Arbeitsmarktlage, ein kontinuierlicher Anstieg der Übergänge seit dem Jahr 2004 zu erkennen ist. Die kritische Auseinandersetzung mit diesem Sachverhalt lässt jedoch die Annahme zu, dass die Zahlen der Übergänge, welche schon einige Jahre zurückliegen, nicht mehr vollständig erfasst werden können.

Trotz des vermeintlichen Anstiegs der Übergangszahlen sind die Quoten im Hinblick auf die Gesamtanzahl der WerkstättennutzerInnen sehr gering einzuschätzen, denn die Übergangsquoten liegen in Österreich sowie in vielen anderen europäischen Ländern unter 1%. (vgl. Kapitel 4.6)

So wurden seit dem Jahr 2004 aus nur aus 34,0% der befragten Werkstätten (N = 188) insgesamt 261 NutzerInnen vermittelt. Sowohl die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der befragten Einrichtungen keine NutzerInnen in den letzten 5 Jahren vermitteln konnten als auch die geringen Vermittlungszahlen zeigen, dass die Werkstätten vielmehr dauerhafte Arbeitsstätten für die behinderten Menschen darstellen, als dass sie die den NutzerInnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Auswertung der personenspezifischen Angaben zu den vermittelten Personen brachte das Ergebnis, dass 72,0% der vermittelten Personen männlich waren und das durchschnittliche Alter aller Personen 30,4 Jahre betrug. Dieser Sachverhalt zeigt erneut die besseren Arbeitsmarktchancen von Männern mit Behinderung auf.

Die meisten vermittelten Personen, nämlich genau 52,0%, hatten primär eine Lernbehinderung. Bei dieser Personengruppe steht die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der besonderen Leistungsfähigkeit, besonders im Vordergrund (vgl. Kapitel 4.4). Von der überwiegenden Personengruppe in den Werkstätten, nämlich Menschen mit einer primären geistigen Behinderung, konnten nur 21,5% auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. 19,0% der vermittelten Personen hatten eine chronisch somatische Erkrankung, 7,0% eine Körperbehinderung und nur 0,5% eine psychische Behinderung.

Die Tätigkeitsbereiche der ehemaligen WerkstättennutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt umfassen eher einfache Arbeiten, wie beispielsweise Hilfstätigkeiten oder Aushilfstätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Gartenarbeiten, gastgewerbliche Tätigkeiten usw.

Bei 58,8% der vermittelten Personen ist das Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht, bei 15,1% scheiterte es und 5,5% kamen wieder zurück in die Beschäftigungstherapiewerkstätten. Diese Ergebnisse zeigen, dass bei mehr als 20,0% keine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich war. Von 17,1% der vermittelten Personen sind keine Daten bekannt und 3,5% wechselten in einen anderen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Als Aktivitäten die zur Unterstützung bei der Vermittlung der NutzerInnen genutzt wurden, wurden am häufigsten die personelle Begleitung und Unterstützung auf diesen Praktikums- bzw. Volontariatsstellen und das Nutzen bestehender Betriebskontakte des Einrichtungsstandortes genannt. Am wenigsten wurden die privaten Kontakte des/der NutzerIn herangezogen, sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeiten seitens der Einrichtungen umgesetzt.

Die Annahme, dass sich der Weg in Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes aufgrund der niedrigen Übergangsquoten bis dato noch immer als eine Einbahnstraße zeigt (vgl. Koenig 2007, S 442), konnte mit dieser Untersuchung bestätigt werden. Verschiedenste Modelle und innovative Ansätze zur Förderung des Übergangs wurden bisher auch nur in einem geringen Ausmaß verwirklicht (vgl. ebd.).

Primäres Bestreben und Ziel der Einrichtungen muss es zukünftig sein, berufliche Integrationsmaßnahmen verstärkt umzusetzen, bzw. notwenige Kooperationen mit Anbietern/Anbieterinnen arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsmaßnahmen zu schaffen, um den behinderten Menschen die Partizipation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zahlreich zu ermöglichen.

9. Diskussion und Ausblick

Mit der quantitativen Erhebung des Ersatzarbeitsmarktes oder genauer der Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich, welche im Zuge des Forschungsprojektes "Partizipationserfahrungen in der beruflichen Biographie von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung" durchgeführt wurde, konnten erste Einblicke in das überwiegende Beschäftigungsfeld von Menschen mit Behinderung in Österreich gegeben werden. Neben allgemeinen Eckdaten wurden die beruflichen als auch sozialen Rehabilitationsmöglichkeiten in den Werkstätten erfasst, bzw. die Perspektiven und Chancen für die Integration der WerkstättennutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt elaboriert.

Die Erkenntnis, dass trotz der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, die Übergangsquoten in ein reguläres Arbeitsverhältnis bzw. dauerhafte Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach wie vor eher gering sind, lässt die Wirksamkeit der bisherigen Integrationsbemühungen in Frage stellen.

Langfristige Projekte und Kooperationen der Werkstätten mit Anbietern/Anbieterinnen arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsmaßnahmen sowie eine Wirksamkeitsanalyse der unterschiedlichen Maßnahmen könnten Aufschluss darüber geben, mit welchen Maßnahmen die besten Erfolge bei der beruflichen Integration von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten erzielt werden können.

Darüber hinaus wird der Übergang aus den Werkstätten sowie die Zugänglichkeit von beruflichen Integrationsmaßnahmen von/für Menschen mit einer Beeinträchtigung von einer Reihe an Faktoren beeinflusst. Diese können Auskunft darüber geben, in welchen Bereichen Barrieren bestehen, die die berufliche Integration der WerkstättennutzerInnen maßgeblich beeinflussen, bzw. in welchen Bereichen noch ein verstärkter Handlungsbedarf besteht. Ein Teil dieser Fragebogenerhebung richtete sich auf eben diese Faktoren und wird Teil des allgemeinen Ergebnisendberichtes sein. Darüber hinaus setzt sich Theresa Krauter in ihrer Diplomarbeit mit diesem Themenschwerpunkt näher auseinander.

Neben der Reflexion der angebotenen Integrationsmaßnahmen bzw. der vorhandenen Barrieren im Bereich der beruflichen Integration wäre auch ein einheitliches System des Ersatzarbeitsmarktes gefragt, das sowohl eine Überschaubarkeit der Angebote in den Einrichtungen und der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration sowie der Kooperationen mit arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen zulässt. Auf diese Weise wäre die Konstruktion einheitlicher zielführender Modelle und Konzepte möglich. Ein nachhaltiges, stufenweises Unterstützungssystem für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wäre ein möglicher Lösungsansatz, um zukünftig mehr NutzerInnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet hierfür erfolgversprechende Ansätze, wie einige Modellprojekte aus den USA beweisen. (vgl. Kapitel 5.3)

Die Beschäftigungstherapiewerkstätten als Orte der Rehabilitation sollten jedoch nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden. Die Werkstätten müssen zukünftig vielmehr danach streben, Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und somit eine gute Ausgangsbasis für den Übergang zu schaffen. Nur auf diese Weise können Beschäftigungstherapiewerkstätten als ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen werden.

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STÖPEL, Frank (2005): Bedingungen des Arbeitsmarktes für die berufliche Teilhabe. In: Sonderpädagogik 35, Heft 1/2005, S. 18 - 32.

TAYLOR, Steven J. (2002): Disabled workers deserve real choices, real jobs. Online im WWW unter URL: http://www.accessiblesociety.org/topics/economicsemployment/shelteredwksps.html [Stand: 06.01.2010]

THEUNISSEN, Georg/ PLAUTE, Wolfgang (1995): Empowerment und Heilpädagogik: ein Lehrbuch. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag.

THEUNISSEN, Georg (20053): Wege aus der Hospitalisierung. Empowerment in der Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen. Bonn: Psychiatrie-Verlag.

THIELICKE, Angelika (1999): Unterstützte Beschäftigung - als Bindeglied zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Eingliederung in die WfB. In: Impulse, Nr. 12, S. 30

- 32.

THIMM, Walter (1994): Das Normalisierungsprinzip - Eine Einführung. Marburg: Lebenshilfe-Verlag.

TIROLER REHABILITATIONSGESETZ (TRG): Gesetz vom 6. Juli 1983 über die Rehabilitation Behinderter. Letzte Änderung: LGBl. Nr. 22/2006. Online im WWW unter URL: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=LrT&Gesetzesnummer=20000088 [Stand: 25.01.2009]

VISIER, Laurent (1998): Sheltered employment for persons with disabilities. In: International Labour Review, Vol. 137, No.3, S. 347 - 365. Online im WWW unter URL: http://www.ilo.org/public/english/revue/download/pdf/visier.pdf [09.11.2009]

WIENER BEHINDERTENGESETZ (WBHG): Gesetz vom 18.02.1986. Letzte Änderung: LGBl. Nr. 30/2007. Online im WWW unter URL: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrW/LRWI_S020_000/LRWI_S020_000.html [Stand: 25.07.2009]

WÜLLENWEBER, Ernst (2004): Menschen mit geistiger Behinderung und der Wandel der Auffassungen. In: Baudisch, Winfried/ Schulze, Marion/ Wüllenweber, Ernst: Einführung in die Rehabilitationspädagogik. Stuttgart/Berlin/Köln: W. Kohlhammer Verlag, S. 48 - 75.

ZWIERLEIN, Eduard (1997): Leben ohne Arbeit - eine Alternative?! In: Niehaus, Mathilde/ Montada, Leo (Hrsg.): Behinderte auf dem Arbeitsmarkt. Wege aus dem Abseits. Frankfurt/ New York: Campus Verlag, S. 18 - 27.

Anhang

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AMS Arbeitsmarktservice

BAG UB Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

BASB Bundessozialamt

BEinstG Behinderteneinstellungsgesetz

BGBl. Bundesgesetzblatt

BMAS Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (heute BMASK)

BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMSG Bundesministerium für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz (heute BMASK)

BMSK Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (heute BMASK)

bzw. beziehungsweise

dabei-austria Dachverband Berufliche Integration Austria

DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

ebd. eben diese/r

ESF Europäischer Sozialfonds

EU Europäische Union

EUSE European Union of Supported Employment

etc. et cetera/ und so weiter

f und folgende Seite

ff und folgende Seiten

FSW Fonds Soziales Wien

Hrsg. Herausgeber

ICD International Classification of Diseases

ICF International Classification of Functioning

ICIDH International Classification of Impairments Disabilities and Handicaps

ILO Internationale Arbeitsorganisation

K-MSG Kärntner Mindestsicherungsgesetz

LGBl. Landesgesetzblatt

MELBA Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit

Nr. Nummer

o.A. ohne Angabe

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development

ÖKSA Österreichisches Komitee für Sozialarbeit

S. Seite

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SIVUS(-Methode) SIVUS = Social individ via utveckling i Sammwerkan Deutsch: Soziale und individuelle Entwicklung durch gemeinschaftliches Handeln

SPSS Statistical Product and Service Solutions

Stmk.BHG Steiermärkisches Behindertengesetz

TRG Tiroler Rehabilitationsgesetz

UNO United Nations Organization/ Organisation der Vereinten Nationen

vgl. vergleiche

WfbM Werkstatt/Werkstätten für behinderte Menschen

WBHG Wiener Behindertengesetz

WHO World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation)

z.B. zum Beispiel

zit.n. zitiert nach

Abstract

Die Diplomarbeit mit dem Titel "Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich - ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt?" beschäftigt sich mit der quantitativen Erhebung des Ersatzarbeitsmarktes in Österreich. Dargestellt werden allgemeine Fakten zum Ist-Stand der Beschäftigungstherapiewerkstätten, welche erste Informationen über den primären Beschäftigungsbereich von Menschen mit Behinderung liefern. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob die Werkstätten eine gute Ausgangsbasis für die berufliche Rehabilitation bzw. Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bilden. Um diese Frage zu beantworten, stützte sich ein Schwerpunkt der Untersuchung auf die Erhebung der Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, die den behinderten Menschen in den Werkstätten angeboten werden, um ihnen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In Folge dessen werden auch Daten von jenen Personen dargestellt, denen in den letzten Jahren der Übertritt in ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis gelang.

Die Erhebung der Daten fand im Zuge des Projektes "Partizipationserfahrungen in der beruflichen Biographie von Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung" statt, das vom Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF (Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung) gefördert und am Institut für Bildungswissenschaft durchgeführt wurde.

LEBENSLAUF

Persönliche Daten:

Name: Magdalena Zierer

Geburtsdatum: 14. Jänner 1984

Geburtsort: Steyr

Staatsangehörigkeit: Österreich

Familienstand: ledig

Schulbildung/Studium:

1990 - 1994: Volksschule Plenklberg in Steyr

1994 - 2002: Bundesgymnasium Steyr Matura in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch, Biologie und Psychologie + Philosophie, am 14.06.2002 abgelegt

2003 - 2004: 2 Semester Studium der Soziologie an der Johannes Kepler Universität in Linz

Seit 2004: Studium der Pädagogik an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Sonder- und Heilpädagogik und Psychoanalytische Pädagogik

Facheinschlägige Praktika und beruflicher Werdegang:

10/2000 - 07/2001: Teilnahme am Projekt "Jung für Alt - Ein neues Miteinander"

07/2002: 4 Wochen Praktikum im Bezirksseniorenwohnheim Bad Hall im Pflegedienst

08/2003: 4 Wochen Praktikum im Bezirksseniorenwohnheim Bad Hall im Pflegedienst

09/2004: 4 Wochen Praktikum im Bezirksseniorenwohnheim Bad Hall im Pflegedienst

07/2007 - 09/2007: 4 Wochen Praktikum im Institut für Angewandte Umweltbildung in Steyr: Mitarbeit bei der Erstellung der didaktischen Tipps für die ReferentInnen der Kinderuni, Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen im Zuge der SchlauFuchsAkademien und der KinderUniSteyr, Vorbereitung des Materials und des technischen Equipments für die Lehrveranstaltungen, Mitarbeit bei der Evaluierung der Lehrveranstaltungen, Bürotätigkeiten

04/2008: Wissenschaftliches Praktikum an der Pädagogischen Hochschule Wien im Ausmaß von 80 Stunden: Mitarbeit beim Projekt "Wissenschaftliche Begleitung von Studienangeboten"

07/2008 - 09/2008: 4 Wochen Praktikum im Institut für Angewandte Umweltbildung

10/2008 - 03/2009: Bei der Miteinander GmbH als Betreuerin in der mobilen Betreuung und Hilfe für Menschen mit Behinderung beschäftigt

08/2009: Eine Woche als Betreuerin bei der Ferienaktion für behinderte Menschen der Volkshilfe LebensArt GmbH beschäftigt

07/2009 - 09/2009: 4 Wochen Praktikum im Institut für Angewandte Umweltbildung

Seit 09/2009: Im Eltern Kind Zentrum Steyr als Besuchsbegleiterin im Rahmen eines freien Dienstvertrages geringfügig beschäftigt

Seit 10/2009: Bei der WAG-Assistenzgenossenschaft NÖ als Persönliche Assistentin im Rahmen eines freien Dienstvertrages geringfügig beschäftigt

Sonstige Ausbildungen:

11/2007 - 11/2008: Kinesiologieausbildung: Kurse "Touch for Health" (1-4) und "Brain Gym" (1-2) Prüfung: "Touch for Health" am 13.12.2008 erfolgreich abgelegt

09/2009 - 01/2010: Gordon Familientraining/Kommunikationstraining absolviert

Quelle:

Magdalena Zierer: Beschäftigungstherapiewerkstätten in Österreich - ein Sprungbrett zum allgemeinen Arbeitsmarkt? Eine quantitative Erhebung zu den Beschäftigungstherapiewerkstätten und den Möglichkeiten der beruflichen Partizipation bzw. Rehabilitation der EinrichtungsnutzerInnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Diplomarbeit an der Universität Wien. Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 297, Studienrichtung lt. Studienblatt: Pädagogik, Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Gottfried Biewer

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 27.02.2013

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