PatientInnenverfügung - Garantie für Selbstbestimmung?

Autor:in - Brigitte Faber
Themenbereiche: Recht, Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 09, Dezember 2005, Seite 1 - 3 WeiberZeit (09/2005)
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2005

PatientInnenverfügung - Garantie für Selbstbestimmung?

Autonomie und Selbstbestimmung sind Werte, die in immer mehr Bereichen als höchstes Gut unserer modernen Gesellschaft gehandelt werden. So soll mit Betreuungs- und Patientenverfügungen die Selbstbestimmung für den Fall gewährleistet bleiben, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. "Sie können schon jetzt etwas dafür tun, dass in dieser Phase des Lebens Ihren Wünschen entsprechend gehandelt wird ..." dieser oder ähnliche Sätze finden sich in vielen Beschreibungen, die für das Verfassen einer Patientenverfügung werben.

Abb.1: Kunstwerk

Doch so einfach und klar, wie es auf den ersten Blick erscheint - ich schreibe auf, was ich möchte bzw. was ich nicht möchte, und dies kann dann entsprechend berücksichtigt werden - ist es in der Praxis dann meist nicht.

Muss ich meinen Willen doch für einen Fall formulieren, der in der Zukunft liegt und einen Zustand betrifft, den ich aus einem Erleben am eigenen Körper nicht kenne. Wie wird es sich für mich wirklich anfühlen, wenn - was auch immer - eintritt? Was werden meine Wünsche in diesem ganz konkreten Moment sein? Wird sich meine Meinung, wenn es wirklich so weit ist, nicht doch ändern? Erfahrungen legen dies zumindest nahe...

Genau betrachtet muss ich heute "selbstbestimmt" über etwas entscheiden, das für mich eigentlich nicht vorstellbar ist.

Formulare

Um das Verfassen einer Patientenverfügung zu erleichtern, werden inzwischen eine Vielzahl von Formularen von unterschiedlichen Organisationen angeboten. Im Hinblick auf die Möglichkeit zur Selbstbestimmung unterscheiden sie sich deutlich voneinander. So gibt es Formulare, die immer wieder auffordern, die eigenen Wünsche und Werte möglichst genau für unterschiedliche Situationen zu schildern. Andere dagegen sind - bei weitreichenden persönlichen Konsequenzen - recht knapp gehalten: "Keine künstliche Beatmung" "keine künstliche Ernährung" im Falle der "schweren irreversiblen Schädigung lebenswichtiger Organe". Darüber hinaus beziehen sich nicht alle Verfügungen ausdrücklich auf die Sterbephase. So gibt es Formulare, die als einziges Kriterium z.B. "Unwiederbringlicher Verlust der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit" oder "Kommunikationslosigkeit", oder "dauerhafte Bewusstlosigkeit" für einen Ausschluss von Maßnahmen benennen.

Es wird immer wieder empfohlen, sich vor dem Verfassen oder dem Ausfüllen einer Mustervorlage wirklich ausreichend mit Fachleuten und Angehörigen zu beraten. Hierzu gehört einerseits, ausführlich zu klären, welche Ängste und Werte den eigenen Einstellungen zu Grunde liegen. So können Ängste vor Schmerzen, Einsamkeit und Isolation, vor Abhängigkeit, vor Verelendung oder davor, zur Last für andere zu werden, ein Motiv für die Abfassung einer Patientenverfügung sein. Bei dieser Klärung kann sich herausstellen, dass es anderer Maßnahmen als der einer Patientenverfügung bedarf. Oder dass der Wunsch nach einer guten Schmerztherapie oder einer persönlichen Sterbebegleitung, z.B. ergänzt durch die Palliativmedizin, eigentlich im Vordergrund steht - und nicht so sehr das Abschalten von Apparaten.

Es heißt aber auch zu klären, wie die Konsequenzen genau aussehen, die aus dem Ausschluss einer Behandlungsmethode folgen. Was heißt es ganz konkret, die künstliche Nahrungs- oder Flüssigkeitszufuhr auszuschließen, sind damit z.B. Schmerzen verbunden. Was heißt es, die künstliche Beatmung einzustellen? Sind die Konsequenzen in jedem denkbaren Fall immer die gleichen?? Und um es noch einmal klarzustellen: Patientenverfügungen können auch festlegen, was, unter allen Umständen getan werden soll. Sie sind nicht allein dafür nutzbar, Behandlungen auszuschließen - auch wenn in vielen Mustervorlagen nur der Ausschluss vorgesehen ist.

Die ausführliche Klärung all dieser Fragen wird von vielen als der eigentliche Nutzen der Patientenverfügung angesehen - unabhängig davon, ob anschliessend eine Verfügung unterschrieben wird oder nicht.

Mutmaßlicher Wille

Auf den mutmaßlichen Willen sind Angehörige, Betreuungspersonen sowie Ärztinnen und Ärzte immer dann angewiesen, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, ohne dass es eine Erklärung der betroffenen Person hierzu gibt. Der mutmaßliche Wille kommt aber auch dann zur Anwendung, wenn eine vorliegende Erklärung für diesen Fall nicht passgenau ist oder wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass z.B. der schriftlich erklärte Wille noch aktuell ist. Mit dem - inzwischen zurückgezogenen - Entwurf zum Betreuungsrecht sollte gemeinsam mit der Patientenverfügung auch der mutmaßliche Wille in Bezug auf lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen als bindend für die weitere Behandlung anerkannt werden. Dieser Wille sollte - so der Entwurf - von der Betreuungsperson und der Ärztin oder dem Arzt ermittelt werden. Sind sich beide Gruppen einig, würde die sonst nötige Prüfung der Entscheidung durch das Vormundschaftsgericht entfallen. Als Grundproblem dieser Vorgehensweise stellt sich die Frage, inwieweit sich Betreuungspersonen und Ärztinnen und Ärzte einerseits von gängigen gesellschaftlichen oder auch eigenen persönlichen Vorstellungen von einem lebenswerten und würdevollen Leben sowie von ökonomischen Zwängen lösen und zudem den konkreten Willen der Person für diese konkrete Situation tatsächlich ermitteln können.

Individuelle und gesellschaftliche Werte

Eine Patientenverfügung ist eine individuelle Entscheidung und kein Werturteil einer Gesellschaft. Dennoch findet diese Entscheidung auch nicht außerhalb gesellschaftlicher Gegebenheiten statt - ebenso wenig bleiben entsprechende Diskussionen und Entscheidungen, sobald sie beispielhaft herangezogen werden, ohne Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Wertvorstellungen.

Alarmierend ist in diesem Zusammenhang die Tendenz, Patientenverfügungen nicht nur für die Sterbephase sondern auch für andere, vermutlich irreversible Zustände von Krankheit und Behinderung zu formulieren. Wobei in diesem Zusammenhang auch gleich die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit diskutiert wird. Erneut wird die Frage nach dem Lebenswert gestellt. Doch was ist ein lebenswertes Leben? Sind Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit von der Unterstützung anderer ein Zeichen dafür, dass das Leben nicht mehr lebenswert ist?

Selbstbestimmte Selbstabschaffung im Falle von Abhängigkeit und Pflegebedürftigkeit? - in einer Sendung des "Weltspiegel" im November diesen Jahres wurde es noch einmal auf den Punkt gebracht. Anmoderiert wurde der Beitrag damit, dass ein Blick nach Belgien zeigen sollte, wie das Nachbarland mit der Patientenverfügung umgeht. Doch was folgte war das Porträt einer einzelnen Frau. Die früher aktive Frauenrechtlerin hat heute Alzheimer und lebt (anscheinend) selbständig in ihrer eigenen, komfortabel ausgestatteten geräumigen Wohnung. Vor der Kamera stellt sie klar und deutlich fest "Warum soll ich noch weiterleben, wenn ich von anderen abhängig bin? Warum soll ich dann nicht von der Sterbehilfe Gebrauch machen?" Der Abspann zeigt die Frau, wie sie rüstig durch ihren Garten wandelt und der un-sichtbare Sprecher stellt fest, dass sie dieses Jahr noch auf eigenen Wunsch sterben wird.

Abb.3: 2 Hinweistafeln: Achtung! und Altenheim

Bei aller Individualität der Entscheidung werden mit der Diskussion um Patientenverfügung und der Legalisierung aktiver Sterbehilfe die Vorstellungen von Würde und Lebenswert eines Lebens auch auf gesellschaftlicher Ebene (neu) formuliert. Wann ist ein Leben noch lebenswert? Und diese Vorstellungen haben wiederum Einfluss auf Entscheidungen, die Individuen treffen. Sei es, für die eigene Patientenverfügung oder gar für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens.

Menschen wollen nicht abhängig werden, unterversorgt dahinvegetieren oder zur ungeliebten Last werden - Angehörige können sich eine jahrelange Betreuung oder Pflege weder vorstellen noch diese organisatorisch oder finanziell leisten - Ärztinnen und Ärzte wollen möglichst einfache, klare Rechtsgrundlagen - Krankenkassen sind zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet - in den Kassen der Kommunen ist Ebbe ...

In diesem Zusammenhang betrachtet, ist das Instrument der Patientenverfügung keine reine Privatangelegenheit, sondern muss in dem gesellschaftlichen und sozialen Kontext gesehen, erarbeitet und bewertet werden. Die Lösung gesellschaftlicher (und ökonomischer) Probleme darf nicht unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung in den Bereich individueller Entscheidungen verschoben werden.

Brigitte Faber

Abb.4: 2 Bilder (eine alte Frau in einem Boot) gespiegelt

Leicht Lesen

Diesen Text gibt es auch in leichter Sprache: http://bidok.uibk.ac.at/library/wzl-9-05-faber-patienten.html

Quelle:

Brigitte Faber: PatientInnenverfügung - Garantie für Selbstbestimmung?

erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 09, Dezember 2005, Seite 1 - 3

http://www.weibernetz.de/weiberzeit.html

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 21.04.2009

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